Staatliche Förderungen für Immobilieneigentümer
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- Busso Gärtner
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1 Staatliche Förderungen für Immobilieneigentümer Liebe Mandanten, wir werden sehr oft gefragt welche Förderungen es für die eigene Immobilien gibt. Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen kurz & kompakt wichtigen Förderungen aufzeigen: 2. ) Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW Sie hat umfangreiche Finanzierungsangebote nicht nur für Besitzer von Wohnungen und Häusern, sondern auch für Bauherren. Dabei handelt es sich sowohl um niedrig verzinste Kredite als auch um Investitionszuschüsse. Ein Beispiel ist das Programm Energieeffizient Sanieren. Hier werden zum Beispiel die Dämmung von Fassaden, der Einbau
2 neuer Fenster oder einer modernen Heizung gefördert. Eigentümer, die ihr Haus komplett sanieren, können hier mit bis zu Euro Kredit pro Wohneinheit rechnen. Bei Einzelmaßnahmen gibt es bis zu Euro. Eine Wohneinheit heißt eine abgeschlossene Wohnung. Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, die einen separaten Zugang hat, gilt als zwei Wohneinheiten. Die KfW fördert auch Umbauten zum alters- beziehungsweise behindertengerechten Wohnen. Das beinhaltet Wege zu Gebäuden, den Einbau von Treppenliften oder auch eine neue Dusche im Bad. Wichtig zu wissen: Auch junge Familien können altersgerecht umbauen. Es werde kein Mindestalter vorausgesetzt. Im selben Programm sind auch Maßnahmen zum Einbruchschutz enthalten, etwa Haustüren, die schwerer aufzubrechen sind, oder Rollläden, die nicht hoch geschoben werden können. Im Prinzip sind alle Maßnahmen förderbar, die die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen empfehlen. Wer diese Förderung nutzen will, muss aber die von der KfW definierten Standards einhalten. Außerdem muss ein von der KfW zugelassener Sachverständiger die Arbeiten begleiten. Die Liste der Experten findet sich unter energie-effizienzexperten.de. Der Sachverständige kostet natürlich Geld. Die hälfte dieser Kosten könnten sich Immobilienbesitzer von der KfW bezuschussen lassen. Wichtig ist: Den KfW-Antrag muss man vor Beginn einer Maßnahme stellen. Man kann also nicht erst eine neue Tür einbauen und dann nachfragen, ob das gefördert wird.
3 2. ) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA Zuschüsse für Pelletheizungen und Solaranlagen gewährt auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Hier gilt: Die Anträge können erst nach Inbetriebnahme gestellt werden. Privatkunden hätten dafür bis zu neun Monate Zeit, die Antragstellung müsse über den Heizungsbauer erfolgen. Wir hoffen, dass Sie mit diesen Informationen bares Geld sparen können. Sprechen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen weiter und zeigen Ihnen die optimale Baufinanzierung in Kombination mit KfW Krediten. Herzliche Grüße ProFinanz Was ändert sich zum 01. Januar 2016
4 Zum Jahresbeginn haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst, viel Spaß beim lesen: 1. ) Briefporto wird erhöht Ab 1. Januar 2016 erhöht die Post erneut das Briefporto. Die Kosten für einen Standardbrief steigen dann von jetzt 62 Cent auf 70 Cent, die für einen Maxibrief von 2,40 auf 2,60 Euro. Auch für ein Einschreiben innerhalb Deutschlands und ins Ausland müssen Verbraucher künftig tiefer in die Tasche greifen. Es wird statt 2,15 Euro künftig 2,50 Euro kosten. Das Porto für Postkarten sowie Groß- und Kompaktbriefe im Inland bleibt aber gleich. 2. ) Neues Energielabel für Heizungsanlagen Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, müssen ab 1. Januar 2016 mit einem eigenen Energielabel, dem Nationalen Effizienzlabel für Altgeräte gekennzeichnet werden. Es informiert über die individuelle Effizienz des Heizkessels und kann von Heizungsinstallateuren, Schornsteinfegern oder Energieberatern angebracht werden. Die Kennzeichnung wird Pflicht, ist aber kostenlos für die Verbraucher. Neue Heizgeräte müssen bereits seit September 2015 ein EU- Energielabel tragen ähnlich wie das bei Waschmaschinen. 3. ) Gesetzliche Krankenkassen erhöhen Beiträge Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt um 0,2 Punkte auf durchschnittlich 1,1 Prozent. Damit erhöht sich der
5 durchschnittliche Gesamtbeitrag auf 15,7 Prozent. Wie hoch der jeweilige Zusatzbeitrag ausfällt, legt jede Krankenkasse aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation selbst fest. Im Gegensatz zum regulären Krankenversicherungsbeitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte zahlen, muss der Zusatzbeitrag allein vom Arbeitnehmer getragen werden. 4. ) Kindergeld wird erhöht Zum 1. Januar 2016 wird das Kindergeld um zwei Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind beläuft sich der Betrag dann auf jeweils 190 Euro, für das dritte Kind auf 196 Euro im Monat und für jedes weitere Kind auf 221 Euro monatlich. Bezieher von Kindergeld sind zudem ab 1. Januar 2016 verpflichtet, der Familienkasse ihre Steuer- Identifikationsnummern, die der Eltern und der Kinder, mitzuteilen. Liegen diese zum Jahresbeginn noch nicht vor, werde die Kindergeld-Zahlung aber nicht eingestellt. Die Steuer-ID kann später nachgereicht werden. Wer sie nicht mehr findet, kann beim Bundeszentralamt um erneute Auskunft bitten. Mit Hilfe der Steuer-ID soll künftig Sozialleistungs-Betrug vermieden werden. 5. ) Rauchmelder werden Pflicht Häuser sollen in Deutschland künftig flächendeckend mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In drei Bundesländern, Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, müssen bis zum 1. Januar 2016 auch in älteren Gebäuden Rauchmelder eingebaut werden. Für Neubauten gilt diese Pflicht bereits in fast allen Bundesländern. In Sachsen greift sie ab 1. Januar 2016 nur Berlin und Brandenburg haben noch keine Rauchmelderpflicht. In Nordrhein-Westfalen müssen bestehende Gebäude bis Ende 2016 Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, haben. Der Staat kontrolliert den Einbau der Geräte in Privatwohnungen nicht. Laut dem Gesamtverband
6 Deutsche Versicherungswirtschaft muss die Rauchmelderpflicht von Versicherten zwar grundsätzlich beachtet werden praktisch ergeben sich bei Nichtbeachtung jedoch kaum Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Grund dafür sei, dass ein Fehlen des Rauchmelders noch nicht die Brandursache und ein dadurch höher ausfallender Schaden meist kaum nachzuweisen ist. 6. ) Europäische Bankenunion Gute Nachrichten für Verbraucher: Ihre Steuermittel werden künftig nicht mehr so schnell für die Rettung maroder Banken ausgegeben. Denn am 1. Januar 2016 gehen der Europäische Bankenabwicklungsfonds und der Einheitliche Europäische Abwicklungsmechanismus an den Start. Dann haften im Falle einer Bankenabwicklung zunächst die Eigentümer und Gläubiger, dann der Europäische Bankenabwicklungsfonds, der aus Mitteln der Banken finanziert wird, und erst dann darf auf Steuermittel zurückgegriffen werden. Die Europäische Bankenunion ist eine zentrale und gemeinsame Verantwortung für die Finanzaufsicht sowie die Abwicklung von Kreditinstituten innerhalb der Europäischen Union. Sie wurde als Konsequenz aus der im Jahr 2008 ausgebrochenen Finanzkrise gegründet. 7. ) Freistellungsaufträge nur mit Steuer-ID wirksam Ab 1. Januar 2016 sind Freistellungsaufträge bei Geldinstituten nur noch wirksam, wenn die Steuer- Identifikationsnummer des Sparers vorliegt. Die Übergangszeit, in der Freistellungsaufträge, die vor 2011 erteilt wurden, auch ohne Steuer-ID weiter gelten, ist zum Jahresende 2015 ausgelaufen. 8. ) Pflegereform Durch die Pflegereform sollen künftig Patienten mit Demenz,
7 mit nachlassenden geistigen Fähigkeiten, den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen erhalten wie körperlich Behinderte. Die bisherigen drei Pflegestufen werden auf fünf Pflegegrade erweitert. Das ermöglicht eine individuellere Bewertung der Pflegebedürftigkeit einer Person. Da die Umstellungen Zeit in Anspruch nehmen, wird das neue Begutachtungsverfahren erst 2017 starten. Dann steigt auch der Beitrag zur Pflegeversicherung von 2,35 Prozent auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinderlose). 9. ) Grundfreibetrag und Kinderfreibeträge steigen Ab 2016 steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer um 180 Euro auf Euro. Das bedeutet, ein Lediger muss erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als Euro im Jahr Steuern zahlen. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Beitrag auf Euro. Auch der Kinderfreibetrag wird 2016 auf Euro im Jahr angehoben. Er steigt also um 96 Euro pro Kind, das bedeutet 48 Euro für jedes Elternteil. Vor allem bei höheren Einkommen wirkt sich das steuermindernd aus. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung bleibt unverändert. Damit beträgt die Summe der Freibeträge im kommenden Jahr pro Kind und Jahr Euro. 10. ) Gesetzesänderungen für Unternehmer Am 1. Januar 2016 tritt das Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft. Dadurch steigen die Grenzwerte für die Buchführungsund Aufzeichnungspflichten im Handelsgesetzbuch und in derabgabenordnung. Unternehmer, deren Gewinn im Jahr nicht mehr als Euro beträgt und die maximal Euro umsetzen, sind von der Buchführung befreit
8 11. ) Händler müssen Elektroschrott zurücknehmen Große Handelsgeschäfte sind nach Angaben der Verbraucherzentralen künftig verpflichtet, ausrangierte Elektrogeräte zurücknehmen. Als groß gelten Händler nach der Definition, wenn sie mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche haben kleine Fachhändler sind also nicht verpflichtet, Elektroschrott anzunehmen. Das entsprechende Gesetz trat bereits am 31. Oktober 2015 in Kraft. Ab 24. Juli 2016 endet die Übergangsfrist für betroffene Händler: Dann müssen sie ausgediente Smartphones, Toaster oder andere Geräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern kostenlos und ohne Kassenbon zurücknehmen. Bei Großgeräten wie Fernsehern und Kühlschränken gilt das nur, wenn der Kunde auch ein gleichwertiges Gerät kauft 12. ) Mehr Vorsorgeaufwendungen absetzbar Vorsorgeaufwendungen für das Alter können nach Darstellung des Steuerzahlerbundes steuerlich besser abgesetzt werden. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gelte ein Höchstbetrag von Euro (2015: Euro) könnten maximal 82 Prozent (2015: 80 Prozent) abgesetzt werden. Das bedeute, Alleinstehende könnten Euro, Ehepaare und eingetragene Lebenspartner Euro geltend machen. Bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, werde der steuerfreie Arbeitgeberanteil von den Vorsorgeaufwendungen abgezogen. 13. ) IBAN wird für Privatleute Pflicht Verbraucher können nur noch bis zum 1. Februar 2016 weiter ihre Kontonummer und Bankleitzahl für Bankgeschäfte nutzen. Ab dann müssen auch Privatpersonen die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) verwenden. Diese Verpflichtung bestand für Unternehmen und Vereine schon
9 länger. 14. ) BIC entfällt EU-weit Der BIC (Bank Identifier Code) muss bereits seit dem 1. Februar 2014 bei Zahlungen innerhalb Deutschlands nicht mehr angegeben werden. Ab dem 1. Februar 2016 entfällt er auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU, Island, Liechtenstein und Norwegen). Benötigt wird der BIC dann nur noch bei Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (etwa in die Schweiz oder Monaco). 15. ) Höhere Förderkredite für energieeffiziente Neubauten Ab 1. April können laut Verbraucherzentralen Bauherren für energieeffiziente Neubauten doppelt so hohe Förderkredite bei der KfW aufnehmen wie bisher: Statt bei Euro liege die Obergrenze dann bei Euro pro Wohneinheit. Gewährt würden diese Förderungen dann aber nur noch für Neubauten, die mindestens dem Standard KfW-Effizienzhaus-55 entsprechen. Das bedeutet, ihr Energiebedarf darf höchstens bei 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen Höchstwerte liegen. 16. ) Kürzere Wartezeiten auf Arzttermine Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sollen bei der Suche nach einem Facharzttermin helfen. Sie sollen den Versicherten innerhalb einer Woche einen Facharzttermin in zumutbarer Entfernung vorschlagen. Die Wartezeit auf den Termin darf vier Wochen nicht überschreiten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Arzt besteht nicht.
10 17. ) Telefonieren und Surfen wird billiger Vom 30. April 2016 an wird nach Angaben der Verbraucherzentralen Telefonieren und Surfen in der EU erneut billiger. Die Preis-Obergrenzen von höchstens 19 Cent für abgehende Anrufe, 6 Cent pro SMS und 20 Cent pro Megabyte Daten (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer) würden von Höchstaufschlägen auf den jeweiligen Heimtarif abgelöst. Telefonate aus dem EU-Ausland nach Deutschland dürften dann nur noch fünf Cent pro Minute zusätzlich zum Inlandspreis kosten, SMS zwei Cent; für jedes Megabyte Datenvolumen beim Surfen dürfen die Firmen höchstens fünf Cent mehr berechnen (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer). 18. ) Steuerpflichtiger Rentenanteil steigt Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt 2016 von 70 auf 72 Prozent. Somit bleiben nur noch 28 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2016 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen. Wir hoffen, dass Ihnen die ein oder andere Neuerung hilft! Herzliche Grüße Team ProFinanz
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