Wissenstransfer und Verwertung von Geistigem Eigentum

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1 IP.Market Wissenstransfer und Verwertung vn Geistigem Eigentum Prgrammdkument gemäß der aws-richtlinie für Förderungen aus Mitteln der Natinalstiftung für Frschung, Technlgie und Entwicklung / des Österreichfnds Jänner

2 Inhaltsverzeichnis 1. ZIELE DER FÖRDERMAßNAHME RECHTLICHE GRUNDLAGEN PROGRAMMBESCHREIBUNG FÖRDERUNGSNEHMERIN/ FÖRDERUNGSNEHMER DETAILS ZU DEN FÖRDERUNGSFÄHIGEN PROJEKTEN UND KOSTEN GESTALTUNG DER FÖRDERUNG BESONDERHEITEN ZUM VERFAHREN FESTLEGUNG DER PROJEKTLAUFZEIT GESCHLECHTSDIFFERENZIERTE ERHEBUNG PERSONENBEZOGENER DATEN INDIKATOREN ZUR PRÜFUNG DER ZIELERREICHUNG MONITORING UND EVALUIERUNGSKONZEPT LAUFZEIT DES PROGRAMMS

3 Einleitung Die Signifikanz vn geistigem Eigentum (engl: Intellectual Prperty - IP) hat für heutige, vr allem hch entwickelte, Vlkswirtschaften zugenmmen. IP wird häufiger und vielfältiger genutzt als früher. Geistige Eigentumsrechte werden nicht mehr ausschließlich in ihrer klassischen Versicherungsfunktin, dem Schutz gegen unerlaubtes Kpieren eigener Prdukte, genutzt. Das erweiterte Nutzungsspektrum umfasst darüber hinaus die direkte Einkmmensgenerierung über Lizenzierung, den Handel (Kauf und Verkauf) vn IP, die Nutzung vn IP um Investren anzuziehen, als zur Unternehmensfinanzierung, die Nutzung vn IP zu Marketingzwecken, die Ermöglichung bzw. Regelung vn (F&E-)Kperatinen, vr allem auch im Kntext ffener Innvatinsprzesse (Stichwrt: pen innvatin) der die Nutzung vn IP zu strategischen Zwecken, etwa um den Bewegungsspielraum des Wettbewerbs einzuschränken. Geistige Eigentumsrechte, wie z.b. Patente, haben eine unterschiedliche Relevanz in den jeweiligen Technlgiegebieten, wie z.b. im Bitechnlgiebereich, in den IKT der im Maschinen- und Anlagenbau. Sie werden jeweils anders verwendet. Für Unternehmen und Frschungseinrichtungen, die sich in IP-affinen Branchen bewegen, bedeutet dies, dass sie sich vermehrt mit IP auseinandersetzen müssen. IP-affine Branchen leisten generell wichtige Beiträge zur Wirtschaftsleistung. Die Hälfte der Wirtschaftszweige der EU gilt als schutzrechtsintensiv. Über ein Drittel der Beschäftigten in der EU arbeitet unmittelbar und mittelbar in IP-intensiven Wirtschaftssektren. Unternehmen mit IPR (engl. Intellectual Prperty Rights geistige Schutzrechte) haben fast das Sechsfache an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sie erzielen im Durchschnitt einen um rund 29% höheren Umsatz pr Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und zahlen um 20% höhere Löhne. KMU mit geistigen Eigentumsrechten verzeichnen einen höheren Umsatz als slche hne IPR. Ein starkes Kennzeichen eines aktiven Wissens- und Technlgietransfers ist die öknmische Verwertung vn geistigem Eigentum. Insbesndere die österreichischen KMU haben dabei enrmen Nachhlbedarf, wie empirische Evidenzen zeigen. Die Verwertungsschwäche österreichischer Unternehmen zeigt etwa im Bericht zur wissenschaftlichen und technlgischen Leistungsfähigkeit Österreichs" des Austrian Cuncil 2015 in den beiden wichtigen Parametern Auslandsbesitz Patente" (Standrtqualität) und technlgische Bedeutung Patente" eine negative Entwicklung. Im internatinalen Vergleich erfreulich zeigt sich demgegenüber, dass Österreich im Bereich IP-Generierung erflgreich ist. Das belegt beispielsweise der achte Platz vn 36 Ländern im Ranking der Anzahl der internatinalen Patentanmeldungen (je Milliarde BIP) im Innvatin Unin Screbard Eine wesentliche Standrtschwäche liegt aber im Umstand, dass es den KMU nur unzureichend gelingt, diese Patente auch in Prdukte umzusetzen bzw. das geistige Eigentum entsprechend wirtschaftlich zu nutzen. Das wird auch im Innvatin Unin Screbard 2016 sichtbar, wnach der Anteil des BIP durch Lizenz- und Patenterlöse aus dem Ausland sehr deutlich unter dem Durchschnitt (!) der Länder der Eurpäischen Unin liegt und der Abstand sgar wächst. Es besteht in Österreich ein Defizit an Strukturen, um die Verwertung vn IP nachhaltig in der Wirtschaft zu verankern. 1. Ziele der Fördermaßnahme Die generelle Zielsetzung des Prgramms IP.Market ist es KMU swie technlgieentwickelnden Frschungseinrichtungen mit Sitz der Niederlassung in Österreich bei der Verwertung ihres geistigen Eigentums außerhalb des Unternehmens bzw. außerhalb der Frschungseinrichtung (=Fremdverwertung) zu unterstützen. Die Fremdverwertung kann dabei auch besnders vrteilhaft als ergänzende Geschäftsstrategie zu einer Verwertung im eigenen Unternehmen dienen. Damit sll in ptimaler Weise wirtschaftlicher Wert aus den relativ zufriedenstellenden Patentanmeldungszahlen (siehe Einleitung) für die KMU und Frschungseinrichtungen generiert werden, um zu verhindern, dass aufgebautes geistiges Eigentum entweder nur hhe Ksten für den Schutz des geistigen Eigentums verursacht der letztendlich nur einen Beitrag zum Stand der Technik beim Fallenlassen des Schutzrechts leistet. Im Fkus stehen dabei langfristig strategisch 3

4 wichtige Zukunftstechnlgien für Österreich, wbei speziell für diese Technlgien die technlgieentwickelnden Frschungseinrichtungen einen wesentlichen Beitrag bei der Wissensprduktin leisten. Studien zeigen, dass für österreichische KMU der Bedarf an Unterstützung und externer Expertise im Bereich IP-Verwertung besnders hch ist. Der Zugang dieser Unternehmen zu hchqualitativer IP-Beratung ist in Österreich unterentwickelt. Aus Kstengründen und wegen fehlender Persnalressurcen verfügen kleine und mittlere Unternehmen häufig über kein eigenes IP- der Innvatinsmanagement mit entsprechendem Knw- Hw und sind damit gegenüber in diesem Bereich besser aufgestellten Grßunternehmen im Wettbewerbsnachteil. Daher sind die generellen Zielsetzungen des vrliegenden Prgramms flgende: 1. Vermittlung vn Themenbereichen, welche für die erflgreiche Umsetzung einer Fremdverwertungsstrategie vn besnderem Interesse sind. 2. Unterstützung der KMU und technlgieentwickelnden Frschungseinrichtungen bei der Vrbereitung, Umsetzung und Durchsetzung einer IP-Fremdverwertung. 3. Erhöhung der Aktivitäten vn KMU und technlgieentwickelnden Frschungseinrichtungen in Bezug auf IP-Fremdverwertung. 4. Erarbeitung eines Knzepts für einen österreichischen Patentfnds auf der Basis der Erfahrungen vn bereits in anderen Ländern erflgreich etablierten Fnds und den Erfahrungen des vrliegenden Prgramms nach der 3-jährigen Piltphase. Der Patentfnds sll neben der Verwertung vn österreichischem Knw-hw den Abfluss vn wichtigem IP aus Österreich verhindern, den Zugang zu wichtigem IP für österreichische Unternehmen sichern und smit zu einer technlgischen Stärkung des Standrtes in relevanten Zukunftstechnlgien führen. 2. Rechtliche Grundlagen Grundlage für das gegenständliche Prgrammdkument ist die aws-richtlinie für Förderungen aus Mitteln der Natinalstiftung für Frschung, Technlgie und Entwicklung ( die RICHTLINIE ), die durch das vrliegende Prgrammdkument näher spezifiziert wird, unter Einbeziehung flgender EU-rechtlicher Grundlagen. Verrdnung (EU) Nr. 651/2014 DER KOMMISSION vm 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen vn Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Eurpäischen Unin (allgemeine Gruppenfreistellungsverrdnung) Abl. L 187 vm ; (kurz AGVO ) - Art. 18 KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme vn Beratungsdiensten - Art. 28 Beihilfen für Innvatinsberatungsdienste und innvatinsunterstützende Dienstleistungen Verrdnung (EG) Nr. 1407/2013 der Kmmissin vm 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Eurpäischen Unin auf De-minimis- Beihilfen, veröffentlicht im Amtsblatt der Eurpäischen Unin, ABl. L 352 vm (kurz Deminimis - Verrdnung ). KMU im Sinne der vrliegenden Richtlinie sind slche, die vn der Empfehlung der Eurpäischen Kmmissin gemäß der "Definitin der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)" erfasst werden (Empfehlung 2003/361/EG der Kmmissin vm 6. Mai 2003, ABl. L 124/36 vm in der jeweils geltenden Fassung). Verflchtene Unternehmen sind im Sinne dieser Empfehlung als Einheit zu betrachten. 4

5 3. Prgrammbeschreibung Das Prgramm IP Market dient der Analyse, Erarbeitung und Umsetzung einer maßgeschneiderten IP- Fremdverwertung für KMU und technlgieentwickelnde Frschungseinrichtungen und ist mdulartig aufgebaut. Die drei aufeinander flgenden Mdule können nicht unabhängig vneinander beantragt werden. Das Förderungsprgramm umfasst flgende Mdule: Mdul 1 ist als Ptentialanalyse im Bereich IP und Fremdverwertung gestaltet. Die Förderungsnehmerin der der Förderungsnehmer erhält für neue Technlgien der Innvatinen eine fundierte Einschätzung zu Themenbereichen, welche für die Fremdverwertung vn besnderem Interesse sind wie beispielsweise: IP-Situatin, technischer Reifegrad und Marktptential. Fremdverwertungsvrhaben mit hhem Ptential können nachflgend Mdul 2 in Anspruch nehmen. Mdul 2 bündelt verschiedene Vermarktungsleistungen über einen längeren Zeitraum. In Mdul 2 wird die Förderungsnehmerin der der Förderungsnehmer über einen genau vrdefinierten Zeitabschnitt durch aws-vermarktungsleistungen der aws-beratungsleistungen maßgeschneidert unterstützt, um aussichtsreiche Innvatinen und Patente durch Suche nach Verwertungspartnerinnen bzw. Verwertungspartnern und Vermittlung vn Lizenzen zu verwerten. Die Betreuung erstreckt sich über einen Zeitraum vn bis zu 3 Jahren. Mdul 3 bietet Zuschüsse für geförderte KMU im Mdul Förderungsnehmerin/ Förderungsnehmer Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), swie für Mdul 1 und Mdul 2 auch Frschungseinrichtungen gemäß den Festlegungen in der RICHTLINIE. 5

6 5. Details zu den förderungsfähigen Prjekten und Ksten Das Prgramm IP.Market fördert Maßnahmen zur Fremdverwertung vn geistigem Eigentum aus Frschungs-, Entwicklungs- der Innvatinstätigkeit Förderungsfähige Prjekte Mdul 1 - Ptentialanalyse Das vrliegende Prgramm sll die erflgreiche Fremdverwertung vn neuen Technlgien der Innvatinen durch ein rasches und qualifiziertes Feedback unterstützen. Dazu zählen insbesndere die Analyse und Bewertung des Innvatins- und Reifegrads des neuen Prdukts bzw. Przesses der Absicherung der Innvatin durch Instrumente des gewerblichen Rechtsschutzes des Markt- und Verwertungsptenzials der neuen Prdukte/Przesse Die Beurteilung der Förderungsfähigkeit der Förderungsanträge erflgt anhand einer einfachen und standardisierten Prüfung vn insbesndere Frmaler Richtigkeit und Vllständigkeit des Förderungsantrags Einfacher inhaltlicher Prüfung vn Vermarktung Reifegrad der Erfindung / technische Machbarkeit Marktchancen Schutzrechtssituatin Das vrliegende Prgramm sll die erflgreiche Fremdverwertung vn neuen Technlgien der Innvatinen durch Vermarktungsleistungen und Zuschüsse unterstützen Mdul 2 - Vermarktungsleistungen Dazu zählen insbesndere Maßnahmen zur Begleitung der Förderungsnehmerin der des Förderungsnehmers während des Verwertungsprzesses vn der Erstellung der Verwertungsstrategie bis zum Vertragsabschluss bzw. Durchsetzung des abgeschlssenen Verwertungsvertrages mit der Verwertungspartnerin bzw. dem Verwertungspartner Erstellung eines Vermarktungsplans Erstellung vn Vermarktungsunterlagen Identifizierung und Kntaktieren vn möglichen Verwertungspartnerinnen und Verwertungspartnern Beratung bei Schutzrechtsfragen im Zusammenhang mit dem zu verwertenden Prdukt bzw. dem zu verwertenden Przess 6

7 Mdul 3 - Zuschüsse Gefördert werden für KMU die Finanzierung vn gewerblichen Schutzrechten für die zu verwertende Technlgie der Innvatin und fremdverwertungsunterstützende Maßnahmen, wie die Finanzierung vn Erstellung vn Vermarktungsunterlagen Durchführung vn Vermarktungsaktivitäten Demnstratinsbjekten für die Vermarktung Anwaltsksten im Zusammenhang mit Lizenz- bzw. Patentkaufverträgen Beurteilung der Förderungsfähigkeit Die Beurteilung der Förderungsfähigkeit der Förderungsanträge der Pkt und erflgt anhand flgender Bewertungskriterien: Qualität des Prjektes Technischer Reifegrad technlgisches Risik bis zur Marktreife Technische Machbarkeit / skalierbare Prduktin möglich? Öknmisches Ptential und Verwertung / Gibt es psitive marktseitige Signale? Anwendungsbereiche - Knkreter Kundennutzen Markteintrittsksten / finanzieller Aufwand für Weiterentwicklung bis zur Marktreife Branchenspezifische Hürden Qualität des gewerblichen Schutzes / Wird das Alleinstellungsmerkmal geschützt? Patentchancen, Schutzrechtsumfang, Nachweisbarkeit / Mnitring vn Schutzrechtsverletzungen, Durchsetzbarkeit Schutzrecht in marktrelevanten Ländern angemeldet der erweiterbar? Branchenkenntnis und Vernetzung der Förderungsnehmerin der des Förderungsnehmers Einbeziehung geeigneter und ntwendiger Partner im erfrderlichen Ausmaß Relevanz des Prjektes in Bezug auf die Prgrammziele 5.2. Förderungsfähige Ksten Mdul 1 - Ptentialanalyse Ksten der durch die aws durchgeführten perativen bzw. veranlassten Unterstützung hinsichtlich Analyse und Bewertung der für die Fremdverwertung maßgeblichen Themenbereiche Mdul 2 - Vermarktungsleistung Ksten der durch die aws durchgeführten perativen bzw. veranlassten Unterstützung hinsichtlich der Vrbereitung, Begleitung und Umsetzung bzw. Durchsetzung einer IP-Fremdverwertung. 7

8 Mdul 3 - Zuschüsse Ksten externer Beraterinnen / Berater swie Behörden (z.b. Hnrare für Patentanwältinnen / Patentanwälte, Prüfungsgebühren, amtliche Gebühren, Rechercheksten, Übersetzungsksten, etc.) im Zusammenhang mit der Erlangung, Validierung, Aufrechterhaltung, Verteidigung und Durchsetzung vn Schutzrechten Ksten für fremdverwertungsunterstützende Maßnahmen, wie der Erstellung vn Vermarktungsunterlagen der Durchführung vn Vermarktungsaktivitäten der Herstellung vn Demnstratinsbjekten für die Vermarktung Anwaltsksten im Zusammenhang mit Lizenz- bzw. Patentkaufverträgen 5.3. Nicht förderungsfähige Ksten Ksten, die aus Kleinbetragsrechnungen unter EUR (nett) resultieren Ksten, die vr Einlangen des Förderungsantrags entstanden sind Ksten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Prjekt stehen Ksten für frtlaufende und unspezifische Beratungsaktivitäten Ksten externer Beraterinnen / Berater, sfern es sich um frtlaufende rutinemäßige Beratungsfälle handelt Ksten vn Gerichten swie allfälliger Kstenersatz an Verfahrensgegnerinnen / Vertragsgegner im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen die auf die Ksten der förderbaren Leistung entfallende Umsatzsteuer, snstige Steuern und Abgaben. Sfern die Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig vn der Förderungsnehmerin der vm Förderungsnehmer zu tragen ist, smit für sie der ihn keine Vrsteuerabzugsberechtigung besteht, kann sie als förderbarer Kstenbestandteil berücksichtigt werden. Persnalksten und Reiseksten Laufende Aufwendungen (z.b. Warenankauf, Marketingksten) Prjekte, für welche die Finanzierung nicht gesichert ist Die nicht förderungsfähigen Ksten hängen wesentlich auch vn der zutreffenden beihilfenrechtlichen Grundlage gemäß Punkt 2. ab (Details dazu finden sich unter 6. Gestaltung der Förderung 6.1. Art und Umfang der Förderung Die Förderung erflgt durch einen Zuschuss und / der direkte perative bzw. veranlasste Unterstützung durch die aws Ausmaß der Förderung Ptentialanalyse Die Förderung erflgt durch direkte perative bzw. veranlasste Unterstützung durch die aws und umfasst ein Analysegespräch mit Vrbereitung durch Mitarbeiter der aws swie einem schriftlichen Bericht über das Ergebnis der Analyse, der dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Das einem Zuschuss entsprechende pauschalierte Ausmaß der Dienstleistung (in Eur) swie der Förderbarwert sind in der Förderungsvereinbarung zu definieren. Die Förderung ist jedenfalls mit EUR pr Prjekt begrenzt. 8

9 Vermarktungsleistungen Die Förderung erflgt durch direkte perative bzw. veranlasste Unterstützung durch die aws. Diese Unterstützung durch die aws umfasst fallbezgen insbesndere: Begleitung der Förderungsnehmerin der des Förderungsnehmers während des Verwertungsprzesses Erstellung eines IP-Fremdverwertungsplans Erstellung vn Vermarktungsunterlagen (z.b.: Technlgy Offer ) Erstellung einer Liste vn ptentiellen Verwertungspartnerinnen bzw. Verwertungspartnern Kntaktieren vn ptentiellen Verwertungspartnerinnen bzw. Verwertungspartnern Vermittlung bei der Geschäftsanbahnung zwischen der Verwertungspartnerin / dem Verwertungspartner und der Förderungsnehmerin der des Förderungsnehmers Beratung beim Lizensierungs-/Durchsetzungsprzess und Unterstützung bei Vrverhandlungen und Vertragsverhandlungen Diese perative Unterstützung der aws wird in Abhängigkeit des Umfanges des Prjektes festgelegt. Das einem Zuschuss entsprechende pauschalierte Ausmaß der Dienstleistung swie der Förderbarwert sind in der Förderungsvereinbarung zu definieren. Die Förderung ist jedenfalls mit EUR pr Prjekt und Betreuungsjahr begrenzt. Für die perative bzw. veranlasste Unterstützung wird eine Gewinnbeteiligung vereinbart, die sich am typischerweise zu erwartenden Erlös und den Aufwänden rientiert Zuschüsse Für KMU wird für Maßnahmen nach Pkt ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe vn bis zu 80% der förderbaren Ksten für eine Prjektlaufzeit vn maximal 3 Jahren gewährt. Die Höhe des Zuschusses ist jedenfalls mit EUR für fremdverwertungsunterstützende Maßnahmen und EUR pr Prjekt begrenzt. Die knkrete Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem Erfüllungsgrad der Bewertungskriterien gemäß Pkt unter Beachtung der beihilfenrechtlichen Obergrenzen. Der Zuschuss kann nur in Kmbinatin mit der direkten perativen Unterstützung durch die aws gemäß Pkt gewährt werden. 7. Besnderheiten zum Verfahren Es gelten die Festlegungen der RICHTLINIE mit flgenden Spezifizierungen. Die Förderungen werden nach dem Antragsprinzip vergeben. Die Förderung vn Prjekten erflgt nach budgetärer Verfügbarkeit. Die Auffrderung zur Einreichung vn Förderungsanträgen ist elektrnisch auf der Website der aws ( zu veröffentlichen und kann laufend der mittels Ausschreibeverfahren mit einer bestimmten Einreichfrist erflgen. Die Einreichung des Antrages muss vr Durchführungsbeginn des Prjektes mit Hilfe eines vn der aws aufgelegten Frmulars bei der aws erflgen. Die aws prüft die Förderungsanträge auf ihre grundsätzliche Eignung, frmale Richtigkeit bzw. Vllständigkeit und hat der jeweiligen Förderungswerberin der dem jeweiligen Förderungswerber zur Behebung vn Mängeln des Förderungsantrages eine angemessene Frist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist können Mängel des jeweiligen Antrages nicht mehr behben werden. KMU können die Mdule 1 bis 3 bzw. Frschungseinrichtungen die Mdule 1 und 2 nur gemeinsam beantragen. Die Entscheidung über die Förderung erflgt in zwei Stufen gemäß den in Pkt.5 angegebenen Kriterien. 9

10 Der Zuschuss kann als einmaliger Betrag der in Teilbeträgen ausbezahlt werden. Der Nachweis für die Auszahlung des letzten Teilbetrages ist spätestens 6 Mnate nach Ende der Prjektlaufzeit gemeinsam mit dem Nachweis gemäß Pkt lit. a) und b) der RICHTLINIE zu erbringen. 8. Festlegung der Prjektlaufzeit Der Zeitraum für die Durchführung des förderungsfähigen Prjektes wird in der Förderungsvereinbarung festgelegt. Ein förderungsfähiges Prjekt ist längstens innerhalb vn 3 (drei) Jahren durchzuführen. 9. Geschlechtsdifferenzierte Erhebung persnenbezgener Daten Bei Einreichung eines Förderungsantrags ist vn der Förderungswerberin der vm Förderungswerber eine Aufstellung über die aktuelle Beschäftigungssituatin (Stand an Vllzeitäquivalenten) im Unternehmen geschlechtsdifferenziert vrzulegen. 10

11 10. Indikatren zur Prüfung der Zielerreichung Flgende Indikatren sind zum Mnitring und zur Evaluierung des gegenständlichen Prgramms heranzuziehen: 10.1 Indikatren zur Leistungssteuerung (=Output-Indikatren) Anzahl Förderungsanträge Anzahl geförderte Prjekte Anzahl der Schutzrechtsanmeldungen Die gegenständlichen Hauptindikatren sind wie flgt zu detaillieren: nach Bundesländern (bzw. detaillierte Reginalcdes), nach Unternehmensgrößen (EPU, Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen, mittlere Unternehmen) und nach Branchen Indikatren zur Wirkungssteuerung (=Outcme/Impact-Indikatren) Die Zielerreichung sll durch Ermittlung flgender Indikatren mittels Online-Feedbackbgen festgestellt werden: Mdul 1 - Ptentialanalyse Relevanz der Dienstleistung für das Fremdverwertungsvrhaben? Entspricht die erbrachte Dienstleistung der Erwartung? Welche Maßnahmen haben sich aus der Dienstleistung ergeben? Mdul 2 & 3 Vermarktungsleistungen & Zuschüsse IP-Bewusstsein vn Unternehmen und technlgieentwickelnder Frschungseinrichtungen hinsichtlich der Berücksichtigung vn IP-Fremdverwertung als Optimierung der Geschäftsstrategie (deskriptiv) Relevanz der Dienstleistung für das Fremdverwertungsvrhaben? Wurden die Erwartungen an das Caching / die Dienstleistung durch die aws erfüllt? (Inhalte und Umfang) Erflgreiche Umsetzung der Fremdverwertung der zu verwertenden Technlgie bzw. Innvatin? Welche psitiven Effekte ergaben sich durch den Zuschuss? Die Ergebnisse fließen in die Prgrammevaluierung ein. Zur Ermöglichung der Datengewinnung ist in den Förderungszusagen eine entsprechende Auflage zu machen, wnach sich die Förderungsnehmerin der der Förderungsnehmer zu einer späteren Datenbereitstellung verpflichtet. 11. Mnitring und Evaluierungsknzept Zum Zwecke der Prgrammevaluierung hat die aws ein entsprechendes Mnitring einzurichten. Auf Ebene der Prgrammevaluierung sind grundsätzlich die Knzeptin, der Vllzug und die Wirkung zu analysieren und daraus Empfehlungen für die Weiterführung swie für allfällige Mdifikatinen der RICHTLINIE und / der des Prgrammdkuments abzuleiten. 11

12 12. Laufzeit des Prgramms Das vrliegende Prgrammdkument tritt mit 1. Januar 2017 in Kraft. Förderungsanträge im Rahmen dieses Prgrammdkuments können ab 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019 eingebracht werden. Förderungszusagen sind bis 30. Juni 2020 möglich. 12

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