Wissenstransfer und Verwertung von Geistigem Eigentum
|
|
- Erika Rosenberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 IP.Market Wissenstransfer und Verwertung vn Geistigem Eigentum Prgrammdkument gemäß der aws-richtlinie für Förderungen aus Mitteln der Natinalstiftung für Frschung, Technlgie und Entwicklung / des Österreichfnds Jänner
2 Inhaltsverzeichnis 1. ZIELE DER FÖRDERMAßNAHME RECHTLICHE GRUNDLAGEN PROGRAMMBESCHREIBUNG FÖRDERUNGSNEHMERIN/ FÖRDERUNGSNEHMER DETAILS ZU DEN FÖRDERUNGSFÄHIGEN PROJEKTEN UND KOSTEN GESTALTUNG DER FÖRDERUNG BESONDERHEITEN ZUM VERFAHREN FESTLEGUNG DER PROJEKTLAUFZEIT GESCHLECHTSDIFFERENZIERTE ERHEBUNG PERSONENBEZOGENER DATEN INDIKATOREN ZUR PRÜFUNG DER ZIELERREICHUNG MONITORING UND EVALUIERUNGSKONZEPT LAUFZEIT DES PROGRAMMS
3 Einleitung Die Signifikanz vn geistigem Eigentum (engl: Intellectual Prperty - IP) hat für heutige, vr allem hch entwickelte, Vlkswirtschaften zugenmmen. IP wird häufiger und vielfältiger genutzt als früher. Geistige Eigentumsrechte werden nicht mehr ausschließlich in ihrer klassischen Versicherungsfunktin, dem Schutz gegen unerlaubtes Kpieren eigener Prdukte, genutzt. Das erweiterte Nutzungsspektrum umfasst darüber hinaus die direkte Einkmmensgenerierung über Lizenzierung, den Handel (Kauf und Verkauf) vn IP, die Nutzung vn IP um Investren anzuziehen, als zur Unternehmensfinanzierung, die Nutzung vn IP zu Marketingzwecken, die Ermöglichung bzw. Regelung vn (F&E-)Kperatinen, vr allem auch im Kntext ffener Innvatinsprzesse (Stichwrt: pen innvatin) der die Nutzung vn IP zu strategischen Zwecken, etwa um den Bewegungsspielraum des Wettbewerbs einzuschränken. Geistige Eigentumsrechte, wie z.b. Patente, haben eine unterschiedliche Relevanz in den jeweiligen Technlgiegebieten, wie z.b. im Bitechnlgiebereich, in den IKT der im Maschinen- und Anlagenbau. Sie werden jeweils anders verwendet. Für Unternehmen und Frschungseinrichtungen, die sich in IP-affinen Branchen bewegen, bedeutet dies, dass sie sich vermehrt mit IP auseinandersetzen müssen. IP-affine Branchen leisten generell wichtige Beiträge zur Wirtschaftsleistung. Die Hälfte der Wirtschaftszweige der EU gilt als schutzrechtsintensiv. Über ein Drittel der Beschäftigten in der EU arbeitet unmittelbar und mittelbar in IP-intensiven Wirtschaftssektren. Unternehmen mit IPR (engl. Intellectual Prperty Rights geistige Schutzrechte) haben fast das Sechsfache an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sie erzielen im Durchschnitt einen um rund 29% höheren Umsatz pr Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und zahlen um 20% höhere Löhne. KMU mit geistigen Eigentumsrechten verzeichnen einen höheren Umsatz als slche hne IPR. Ein starkes Kennzeichen eines aktiven Wissens- und Technlgietransfers ist die öknmische Verwertung vn geistigem Eigentum. Insbesndere die österreichischen KMU haben dabei enrmen Nachhlbedarf, wie empirische Evidenzen zeigen. Die Verwertungsschwäche österreichischer Unternehmen zeigt etwa im Bericht zur wissenschaftlichen und technlgischen Leistungsfähigkeit Österreichs" des Austrian Cuncil 2015 in den beiden wichtigen Parametern Auslandsbesitz Patente" (Standrtqualität) und technlgische Bedeutung Patente" eine negative Entwicklung. Im internatinalen Vergleich erfreulich zeigt sich demgegenüber, dass Österreich im Bereich IP-Generierung erflgreich ist. Das belegt beispielsweise der achte Platz vn 36 Ländern im Ranking der Anzahl der internatinalen Patentanmeldungen (je Milliarde BIP) im Innvatin Unin Screbard Eine wesentliche Standrtschwäche liegt aber im Umstand, dass es den KMU nur unzureichend gelingt, diese Patente auch in Prdukte umzusetzen bzw. das geistige Eigentum entsprechend wirtschaftlich zu nutzen. Das wird auch im Innvatin Unin Screbard 2016 sichtbar, wnach der Anteil des BIP durch Lizenz- und Patenterlöse aus dem Ausland sehr deutlich unter dem Durchschnitt (!) der Länder der Eurpäischen Unin liegt und der Abstand sgar wächst. Es besteht in Österreich ein Defizit an Strukturen, um die Verwertung vn IP nachhaltig in der Wirtschaft zu verankern. 1. Ziele der Fördermaßnahme Die generelle Zielsetzung des Prgramms IP.Market ist es KMU swie technlgieentwickelnden Frschungseinrichtungen mit Sitz der Niederlassung in Österreich bei der Verwertung ihres geistigen Eigentums außerhalb des Unternehmens bzw. außerhalb der Frschungseinrichtung (=Fremdverwertung) zu unterstützen. Die Fremdverwertung kann dabei auch besnders vrteilhaft als ergänzende Geschäftsstrategie zu einer Verwertung im eigenen Unternehmen dienen. Damit sll in ptimaler Weise wirtschaftlicher Wert aus den relativ zufriedenstellenden Patentanmeldungszahlen (siehe Einleitung) für die KMU und Frschungseinrichtungen generiert werden, um zu verhindern, dass aufgebautes geistiges Eigentum entweder nur hhe Ksten für den Schutz des geistigen Eigentums verursacht der letztendlich nur einen Beitrag zum Stand der Technik beim Fallenlassen des Schutzrechts leistet. Im Fkus stehen dabei langfristig strategisch 3
4 wichtige Zukunftstechnlgien für Österreich, wbei speziell für diese Technlgien die technlgieentwickelnden Frschungseinrichtungen einen wesentlichen Beitrag bei der Wissensprduktin leisten. Studien zeigen, dass für österreichische KMU der Bedarf an Unterstützung und externer Expertise im Bereich IP-Verwertung besnders hch ist. Der Zugang dieser Unternehmen zu hchqualitativer IP-Beratung ist in Österreich unterentwickelt. Aus Kstengründen und wegen fehlender Persnalressurcen verfügen kleine und mittlere Unternehmen häufig über kein eigenes IP- der Innvatinsmanagement mit entsprechendem Knw- Hw und sind damit gegenüber in diesem Bereich besser aufgestellten Grßunternehmen im Wettbewerbsnachteil. Daher sind die generellen Zielsetzungen des vrliegenden Prgramms flgende: 1. Vermittlung vn Themenbereichen, welche für die erflgreiche Umsetzung einer Fremdverwertungsstrategie vn besnderem Interesse sind. 2. Unterstützung der KMU und technlgieentwickelnden Frschungseinrichtungen bei der Vrbereitung, Umsetzung und Durchsetzung einer IP-Fremdverwertung. 3. Erhöhung der Aktivitäten vn KMU und technlgieentwickelnden Frschungseinrichtungen in Bezug auf IP-Fremdverwertung. 4. Erarbeitung eines Knzepts für einen österreichischen Patentfnds auf der Basis der Erfahrungen vn bereits in anderen Ländern erflgreich etablierten Fnds und den Erfahrungen des vrliegenden Prgramms nach der 3-jährigen Piltphase. Der Patentfnds sll neben der Verwertung vn österreichischem Knw-hw den Abfluss vn wichtigem IP aus Österreich verhindern, den Zugang zu wichtigem IP für österreichische Unternehmen sichern und smit zu einer technlgischen Stärkung des Standrtes in relevanten Zukunftstechnlgien führen. 2. Rechtliche Grundlagen Grundlage für das gegenständliche Prgrammdkument ist die aws-richtlinie für Förderungen aus Mitteln der Natinalstiftung für Frschung, Technlgie und Entwicklung ( die RICHTLINIE ), die durch das vrliegende Prgrammdkument näher spezifiziert wird, unter Einbeziehung flgender EU-rechtlicher Grundlagen. Verrdnung (EU) Nr. 651/2014 DER KOMMISSION vm 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen vn Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Eurpäischen Unin (allgemeine Gruppenfreistellungsverrdnung) Abl. L 187 vm ; (kurz AGVO ) - Art. 18 KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme vn Beratungsdiensten - Art. 28 Beihilfen für Innvatinsberatungsdienste und innvatinsunterstützende Dienstleistungen Verrdnung (EG) Nr. 1407/2013 der Kmmissin vm 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Eurpäischen Unin auf De-minimis- Beihilfen, veröffentlicht im Amtsblatt der Eurpäischen Unin, ABl. L 352 vm (kurz Deminimis - Verrdnung ). KMU im Sinne der vrliegenden Richtlinie sind slche, die vn der Empfehlung der Eurpäischen Kmmissin gemäß der "Definitin der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)" erfasst werden (Empfehlung 2003/361/EG der Kmmissin vm 6. Mai 2003, ABl. L 124/36 vm in der jeweils geltenden Fassung). Verflchtene Unternehmen sind im Sinne dieser Empfehlung als Einheit zu betrachten. 4
5 3. Prgrammbeschreibung Das Prgramm IP Market dient der Analyse, Erarbeitung und Umsetzung einer maßgeschneiderten IP- Fremdverwertung für KMU und technlgieentwickelnde Frschungseinrichtungen und ist mdulartig aufgebaut. Die drei aufeinander flgenden Mdule können nicht unabhängig vneinander beantragt werden. Das Förderungsprgramm umfasst flgende Mdule: Mdul 1 ist als Ptentialanalyse im Bereich IP und Fremdverwertung gestaltet. Die Förderungsnehmerin der der Förderungsnehmer erhält für neue Technlgien der Innvatinen eine fundierte Einschätzung zu Themenbereichen, welche für die Fremdverwertung vn besnderem Interesse sind wie beispielsweise: IP-Situatin, technischer Reifegrad und Marktptential. Fremdverwertungsvrhaben mit hhem Ptential können nachflgend Mdul 2 in Anspruch nehmen. Mdul 2 bündelt verschiedene Vermarktungsleistungen über einen längeren Zeitraum. In Mdul 2 wird die Förderungsnehmerin der der Förderungsnehmer über einen genau vrdefinierten Zeitabschnitt durch aws-vermarktungsleistungen der aws-beratungsleistungen maßgeschneidert unterstützt, um aussichtsreiche Innvatinen und Patente durch Suche nach Verwertungspartnerinnen bzw. Verwertungspartnern und Vermittlung vn Lizenzen zu verwerten. Die Betreuung erstreckt sich über einen Zeitraum vn bis zu 3 Jahren. Mdul 3 bietet Zuschüsse für geförderte KMU im Mdul Förderungsnehmerin/ Förderungsnehmer Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), swie für Mdul 1 und Mdul 2 auch Frschungseinrichtungen gemäß den Festlegungen in der RICHTLINIE. 5
6 5. Details zu den förderungsfähigen Prjekten und Ksten Das Prgramm IP.Market fördert Maßnahmen zur Fremdverwertung vn geistigem Eigentum aus Frschungs-, Entwicklungs- der Innvatinstätigkeit Förderungsfähige Prjekte Mdul 1 - Ptentialanalyse Das vrliegende Prgramm sll die erflgreiche Fremdverwertung vn neuen Technlgien der Innvatinen durch ein rasches und qualifiziertes Feedback unterstützen. Dazu zählen insbesndere die Analyse und Bewertung des Innvatins- und Reifegrads des neuen Prdukts bzw. Przesses der Absicherung der Innvatin durch Instrumente des gewerblichen Rechtsschutzes des Markt- und Verwertungsptenzials der neuen Prdukte/Przesse Die Beurteilung der Förderungsfähigkeit der Förderungsanträge erflgt anhand einer einfachen und standardisierten Prüfung vn insbesndere Frmaler Richtigkeit und Vllständigkeit des Förderungsantrags Einfacher inhaltlicher Prüfung vn Vermarktung Reifegrad der Erfindung / technische Machbarkeit Marktchancen Schutzrechtssituatin Das vrliegende Prgramm sll die erflgreiche Fremdverwertung vn neuen Technlgien der Innvatinen durch Vermarktungsleistungen und Zuschüsse unterstützen Mdul 2 - Vermarktungsleistungen Dazu zählen insbesndere Maßnahmen zur Begleitung der Förderungsnehmerin der des Förderungsnehmers während des Verwertungsprzesses vn der Erstellung der Verwertungsstrategie bis zum Vertragsabschluss bzw. Durchsetzung des abgeschlssenen Verwertungsvertrages mit der Verwertungspartnerin bzw. dem Verwertungspartner Erstellung eines Vermarktungsplans Erstellung vn Vermarktungsunterlagen Identifizierung und Kntaktieren vn möglichen Verwertungspartnerinnen und Verwertungspartnern Beratung bei Schutzrechtsfragen im Zusammenhang mit dem zu verwertenden Prdukt bzw. dem zu verwertenden Przess 6
7 Mdul 3 - Zuschüsse Gefördert werden für KMU die Finanzierung vn gewerblichen Schutzrechten für die zu verwertende Technlgie der Innvatin und fremdverwertungsunterstützende Maßnahmen, wie die Finanzierung vn Erstellung vn Vermarktungsunterlagen Durchführung vn Vermarktungsaktivitäten Demnstratinsbjekten für die Vermarktung Anwaltsksten im Zusammenhang mit Lizenz- bzw. Patentkaufverträgen Beurteilung der Förderungsfähigkeit Die Beurteilung der Förderungsfähigkeit der Förderungsanträge der Pkt und erflgt anhand flgender Bewertungskriterien: Qualität des Prjektes Technischer Reifegrad technlgisches Risik bis zur Marktreife Technische Machbarkeit / skalierbare Prduktin möglich? Öknmisches Ptential und Verwertung / Gibt es psitive marktseitige Signale? Anwendungsbereiche - Knkreter Kundennutzen Markteintrittsksten / finanzieller Aufwand für Weiterentwicklung bis zur Marktreife Branchenspezifische Hürden Qualität des gewerblichen Schutzes / Wird das Alleinstellungsmerkmal geschützt? Patentchancen, Schutzrechtsumfang, Nachweisbarkeit / Mnitring vn Schutzrechtsverletzungen, Durchsetzbarkeit Schutzrecht in marktrelevanten Ländern angemeldet der erweiterbar? Branchenkenntnis und Vernetzung der Förderungsnehmerin der des Förderungsnehmers Einbeziehung geeigneter und ntwendiger Partner im erfrderlichen Ausmaß Relevanz des Prjektes in Bezug auf die Prgrammziele 5.2. Förderungsfähige Ksten Mdul 1 - Ptentialanalyse Ksten der durch die aws durchgeführten perativen bzw. veranlassten Unterstützung hinsichtlich Analyse und Bewertung der für die Fremdverwertung maßgeblichen Themenbereiche Mdul 2 - Vermarktungsleistung Ksten der durch die aws durchgeführten perativen bzw. veranlassten Unterstützung hinsichtlich der Vrbereitung, Begleitung und Umsetzung bzw. Durchsetzung einer IP-Fremdverwertung. 7
8 Mdul 3 - Zuschüsse Ksten externer Beraterinnen / Berater swie Behörden (z.b. Hnrare für Patentanwältinnen / Patentanwälte, Prüfungsgebühren, amtliche Gebühren, Rechercheksten, Übersetzungsksten, etc.) im Zusammenhang mit der Erlangung, Validierung, Aufrechterhaltung, Verteidigung und Durchsetzung vn Schutzrechten Ksten für fremdverwertungsunterstützende Maßnahmen, wie der Erstellung vn Vermarktungsunterlagen der Durchführung vn Vermarktungsaktivitäten der Herstellung vn Demnstratinsbjekten für die Vermarktung Anwaltsksten im Zusammenhang mit Lizenz- bzw. Patentkaufverträgen 5.3. Nicht förderungsfähige Ksten Ksten, die aus Kleinbetragsrechnungen unter EUR (nett) resultieren Ksten, die vr Einlangen des Förderungsantrags entstanden sind Ksten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Prjekt stehen Ksten für frtlaufende und unspezifische Beratungsaktivitäten Ksten externer Beraterinnen / Berater, sfern es sich um frtlaufende rutinemäßige Beratungsfälle handelt Ksten vn Gerichten swie allfälliger Kstenersatz an Verfahrensgegnerinnen / Vertragsgegner im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen die auf die Ksten der förderbaren Leistung entfallende Umsatzsteuer, snstige Steuern und Abgaben. Sfern die Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig vn der Förderungsnehmerin der vm Förderungsnehmer zu tragen ist, smit für sie der ihn keine Vrsteuerabzugsberechtigung besteht, kann sie als förderbarer Kstenbestandteil berücksichtigt werden. Persnalksten und Reiseksten Laufende Aufwendungen (z.b. Warenankauf, Marketingksten) Prjekte, für welche die Finanzierung nicht gesichert ist Die nicht förderungsfähigen Ksten hängen wesentlich auch vn der zutreffenden beihilfenrechtlichen Grundlage gemäß Punkt 2. ab (Details dazu finden sich unter 6. Gestaltung der Förderung 6.1. Art und Umfang der Förderung Die Förderung erflgt durch einen Zuschuss und / der direkte perative bzw. veranlasste Unterstützung durch die aws Ausmaß der Förderung Ptentialanalyse Die Förderung erflgt durch direkte perative bzw. veranlasste Unterstützung durch die aws und umfasst ein Analysegespräch mit Vrbereitung durch Mitarbeiter der aws swie einem schriftlichen Bericht über das Ergebnis der Analyse, der dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Das einem Zuschuss entsprechende pauschalierte Ausmaß der Dienstleistung (in Eur) swie der Förderbarwert sind in der Förderungsvereinbarung zu definieren. Die Förderung ist jedenfalls mit EUR pr Prjekt begrenzt. 8
9 Vermarktungsleistungen Die Förderung erflgt durch direkte perative bzw. veranlasste Unterstützung durch die aws. Diese Unterstützung durch die aws umfasst fallbezgen insbesndere: Begleitung der Förderungsnehmerin der des Förderungsnehmers während des Verwertungsprzesses Erstellung eines IP-Fremdverwertungsplans Erstellung vn Vermarktungsunterlagen (z.b.: Technlgy Offer ) Erstellung einer Liste vn ptentiellen Verwertungspartnerinnen bzw. Verwertungspartnern Kntaktieren vn ptentiellen Verwertungspartnerinnen bzw. Verwertungspartnern Vermittlung bei der Geschäftsanbahnung zwischen der Verwertungspartnerin / dem Verwertungspartner und der Förderungsnehmerin der des Förderungsnehmers Beratung beim Lizensierungs-/Durchsetzungsprzess und Unterstützung bei Vrverhandlungen und Vertragsverhandlungen Diese perative Unterstützung der aws wird in Abhängigkeit des Umfanges des Prjektes festgelegt. Das einem Zuschuss entsprechende pauschalierte Ausmaß der Dienstleistung swie der Förderbarwert sind in der Förderungsvereinbarung zu definieren. Die Förderung ist jedenfalls mit EUR pr Prjekt und Betreuungsjahr begrenzt. Für die perative bzw. veranlasste Unterstützung wird eine Gewinnbeteiligung vereinbart, die sich am typischerweise zu erwartenden Erlös und den Aufwänden rientiert Zuschüsse Für KMU wird für Maßnahmen nach Pkt ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe vn bis zu 80% der förderbaren Ksten für eine Prjektlaufzeit vn maximal 3 Jahren gewährt. Die Höhe des Zuschusses ist jedenfalls mit EUR für fremdverwertungsunterstützende Maßnahmen und EUR pr Prjekt begrenzt. Die knkrete Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem Erfüllungsgrad der Bewertungskriterien gemäß Pkt unter Beachtung der beihilfenrechtlichen Obergrenzen. Der Zuschuss kann nur in Kmbinatin mit der direkten perativen Unterstützung durch die aws gemäß Pkt gewährt werden. 7. Besnderheiten zum Verfahren Es gelten die Festlegungen der RICHTLINIE mit flgenden Spezifizierungen. Die Förderungen werden nach dem Antragsprinzip vergeben. Die Förderung vn Prjekten erflgt nach budgetärer Verfügbarkeit. Die Auffrderung zur Einreichung vn Förderungsanträgen ist elektrnisch auf der Website der aws ( zu veröffentlichen und kann laufend der mittels Ausschreibeverfahren mit einer bestimmten Einreichfrist erflgen. Die Einreichung des Antrages muss vr Durchführungsbeginn des Prjektes mit Hilfe eines vn der aws aufgelegten Frmulars bei der aws erflgen. Die aws prüft die Förderungsanträge auf ihre grundsätzliche Eignung, frmale Richtigkeit bzw. Vllständigkeit und hat der jeweiligen Förderungswerberin der dem jeweiligen Förderungswerber zur Behebung vn Mängeln des Förderungsantrages eine angemessene Frist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist können Mängel des jeweiligen Antrages nicht mehr behben werden. KMU können die Mdule 1 bis 3 bzw. Frschungseinrichtungen die Mdule 1 und 2 nur gemeinsam beantragen. Die Entscheidung über die Förderung erflgt in zwei Stufen gemäß den in Pkt.5 angegebenen Kriterien. 9
10 Der Zuschuss kann als einmaliger Betrag der in Teilbeträgen ausbezahlt werden. Der Nachweis für die Auszahlung des letzten Teilbetrages ist spätestens 6 Mnate nach Ende der Prjektlaufzeit gemeinsam mit dem Nachweis gemäß Pkt lit. a) und b) der RICHTLINIE zu erbringen. 8. Festlegung der Prjektlaufzeit Der Zeitraum für die Durchführung des förderungsfähigen Prjektes wird in der Förderungsvereinbarung festgelegt. Ein förderungsfähiges Prjekt ist längstens innerhalb vn 3 (drei) Jahren durchzuführen. 9. Geschlechtsdifferenzierte Erhebung persnenbezgener Daten Bei Einreichung eines Förderungsantrags ist vn der Förderungswerberin der vm Förderungswerber eine Aufstellung über die aktuelle Beschäftigungssituatin (Stand an Vllzeitäquivalenten) im Unternehmen geschlechtsdifferenziert vrzulegen. 10
11 10. Indikatren zur Prüfung der Zielerreichung Flgende Indikatren sind zum Mnitring und zur Evaluierung des gegenständlichen Prgramms heranzuziehen: 10.1 Indikatren zur Leistungssteuerung (=Output-Indikatren) Anzahl Förderungsanträge Anzahl geförderte Prjekte Anzahl der Schutzrechtsanmeldungen Die gegenständlichen Hauptindikatren sind wie flgt zu detaillieren: nach Bundesländern (bzw. detaillierte Reginalcdes), nach Unternehmensgrößen (EPU, Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen, mittlere Unternehmen) und nach Branchen Indikatren zur Wirkungssteuerung (=Outcme/Impact-Indikatren) Die Zielerreichung sll durch Ermittlung flgender Indikatren mittels Online-Feedbackbgen festgestellt werden: Mdul 1 - Ptentialanalyse Relevanz der Dienstleistung für das Fremdverwertungsvrhaben? Entspricht die erbrachte Dienstleistung der Erwartung? Welche Maßnahmen haben sich aus der Dienstleistung ergeben? Mdul 2 & 3 Vermarktungsleistungen & Zuschüsse IP-Bewusstsein vn Unternehmen und technlgieentwickelnder Frschungseinrichtungen hinsichtlich der Berücksichtigung vn IP-Fremdverwertung als Optimierung der Geschäftsstrategie (deskriptiv) Relevanz der Dienstleistung für das Fremdverwertungsvrhaben? Wurden die Erwartungen an das Caching / die Dienstleistung durch die aws erfüllt? (Inhalte und Umfang) Erflgreiche Umsetzung der Fremdverwertung der zu verwertenden Technlgie bzw. Innvatin? Welche psitiven Effekte ergaben sich durch den Zuschuss? Die Ergebnisse fließen in die Prgrammevaluierung ein. Zur Ermöglichung der Datengewinnung ist in den Förderungszusagen eine entsprechende Auflage zu machen, wnach sich die Förderungsnehmerin der der Förderungsnehmer zu einer späteren Datenbereitstellung verpflichtet. 11. Mnitring und Evaluierungsknzept Zum Zwecke der Prgrammevaluierung hat die aws ein entsprechendes Mnitring einzurichten. Auf Ebene der Prgrammevaluierung sind grundsätzlich die Knzeptin, der Vllzug und die Wirkung zu analysieren und daraus Empfehlungen für die Weiterführung swie für allfällige Mdifikatinen der RICHTLINIE und / der des Prgrammdkuments abzuleiten. 11
12 12. Laufzeit des Prgramms Das vrliegende Prgrammdkument tritt mit 1. Januar 2017 in Kraft. Förderungsanträge im Rahmen dieses Prgrammdkuments können ab 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019 eingebracht werden. Förderungszusagen sind bis 30. Juni 2020 möglich. 12
Bonus für die Einbringung von Eigenkapital
Bonus für die Einbringung von Eigenkapital bei Gründungs- und Nachfolgeprojekten von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern (Gründungs-/ Nachfolgebonus) Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der aws-zuschussrichtlinie
MehrIndustrie 4.0. Österreichs Zukunft als Produktionsstandort sichern
Industrie 4.0 Österreichs Zukunft als Produktionsstandort sichern Programmdokument gemäß Punkt 3.2.1. der aws-richtlinie für Förderungen aus Mitteln der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und
MehrZuschüsse für Gründungs- und Nachfolgeprojekte. und Jungunternehmern. Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der aws-zuschussrichtlinie 2014
Zuschüsse für Gründungs- und Nachfolgeprojekte von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der aws-zuschussrichtlinie 2014 vom 01. Juli 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele
Mehr1. Spezifische Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung
PrTRANS - 4.0 Leitfaden Versin 1. August 2015 Der Leitfaden dient zur Präzisierung des Prgrammdkuments. Die im Prgrammdkument enthaltenen Infrmatinen gelten in jedem Fall, auch wenn sie im Leitfaden nicht
MehrAllgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
Allgemeine Gruppenfreistellungsverrdnung Quelle Verrdnung (EU) Nr. 651/2014 der Kmmissin vm 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen vn Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung
MehrEU-Beihilferahmen/ Trennungsrechnung Fakten & Informationen. Dezernat 4 Hochschulwirtschaftsführung, Planung & Finanzcontrolling
EU-Beihilferahmen/ Trennungsrechnung Fakten & Infrmatinen Dezernat 4 Themenübersicht Gesetzliche Grundlagen Unterscheidung wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Tätigkeit Rechnerische Trennung und
MehrManagement Summary. Publisher iimt University Press: www.iimt.ch
Management Summary Knvergenz Der Telekmmunikatins- und IT-Markt wächst zum ICT-Markt zusammen, die Umsätze und Margen der Telk-Unternehmen, s auch der Swisscm, erdieren, dch alle sprechen vm grssen Ptenzial,
Mehraws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (KMU-Förderungsgesetz)
aws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (KMU-Förderungsgesetz) Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der Garantierichtlinie 2014 (KMU-Förderungsgesetz) vom 10. September 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Ziele
MehrVON DER LEISTUNG ZUR WIRKUNG STRATEGIEN FÜR NÖ-HAUPTREGIONEN 2014+
VON DER LEISTUNG ZUR WIRKUNG STRATEGIEN FÜR NÖ-HAUPTREGIONEN 2014+ April 2014 ERFOLG - LEISTUNG - WIRKUNG ERFOLG hat 3 Buchstaben Tag T U N Und Nacht April 2014 2 1 ERFOLG - LEISTUNG - WIRKUNG TUN (Energie)
MehrFührungslehrgang für Kanzleimanagement
Führungslehrgang für Kanzleimanagement für Mitarbeiterinnen mit Führungsverantwrtung Erwerb vn Führungskmpetenzen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit In Kperatin mit: ffice@businessfrauencenter.at
MehrProgrammdokument gemäß Punkt 1.3. der Richtlinien Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU Haftungsübernahmen vom 19. Mai 2009.
Programmdokument gemäß Punkt 1.3. der Richtlinien Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU Haftungsübernahmen vom 19. Mai 2009 KMU-Haftungen 1. Ziele des Programms Mit diesem Programm soll eine
MehrFact Sheet 2 Personalkosten
Fact Sheet 2 Persnalksten V e G ü2 7 G ü Zusammenfassung: Für den Anspruch auf Erstattung vn Persnalksten, das Erstattungsantragsverfahren swie für die zur Erstattung vrzulegenden Nachweise gelten ausführliche
MehrTalente nützen: Chancengleichheit. FEMtech Praktika für Studentinnen 2015. Ausschreibungsleitfaden. Einreichfrist: 31.07.2015
Talente nützen: Chancengleichheit FEMtech Praktika für Studentinnen 2015 Ausschreibungsleitfaden Einreichfrist: 31.07.2015 V1.0 gültig ab 04.05.2015 Inhaltsverzeichnis PRÄAMBEL... 2 1. DAS WICHTIGSTE IN
MehrWirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Patententwicklungsprogramm De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel
MehrFremd- und Nachrangkapital zur Finanzierung von Innovationen bei etablierten mittelständischen Unternehmen
Innvatin ERP-Innvatinsprgramm 180/181/184 190/191/194 Kredit Fremd- und Nachrangkapital zur Finanzierung vn Innvatinen bei etablierten mittelständischen Unternehmen Förderziel Das ERP-Innvatinsprgramm
MehrProjektauswahlkriterien
Prjektauswahlkriterien für das ESF-Prgramm "rückenwind - Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Szialwirtschaft Die Umsetzung erflgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Sziales Priritätsachse
MehrPaketlösungen. TripleS Consulting GmbH. - Strategies - Solutions - Services -
Paketlösungen TripleS Cnsulting GmbH - Strategies - Slutins - Services - Einleitung Beratung ist teuer und die Kalkulierbarkeit fehlt? Nicht bei uns! Wir bieten Ihnen eine Reihe vn Paketlösungen zu attraktiven
MehrPROGRAMM ZUR ENTWICKLUNG UND ERSCHLIESSUNG DER KÜNSTE (PEEK)
PROGRAMM ZUR ENTWICKLUNG UND ERSCHLIESSUNG DER KÜNSTE (PEEK) Prgrammdkument Juli 2013 Kntakt Dr. Eugen Banauch Prgrammmanagement Prgramm zur Entwicklung und Erschließung der Künste (PEEK) FWF - Der Wissenschaftsfnds
MehrFreiburger Bildungspaket Förderkriterien
Förderkriterien Seite 1 1. Antragsberechtigte: Freiburger Bildungspaket Förderkriterien Antragsberechtigte sind alle Grund- und Snderschulen swie alle allgemeinbildenden weiterführenden Schulen. Bei den
MehrFragen rund um das Coaching
Fragen rund um das Caching Wer braucht Managementunterstützung? Unternehmensgründer stehen im Spannungsfeld zwischen Technlgieentwicklung, Einwerben vn Kapital, Aufbau einer Organisatin und frühzeitiger
MehrPräsentation der KleerConsult. Firmenpräsentation KleerConsult
Präsentatin der KleerCnsult Beraterprfil Gerald Kleer Kurz-Vita: Studium Bergbau RWTH Aachen 25 Jahre Berufserfahrungen in verschiedenen Unternehmen bei RAG/DSK, Prisma Unternehmensberatung, TA Ck Cnsultants,
MehrQuantitative und qualitative Datenbasis für Evaluationen von Organisationseinheiten an der BOKU (Datenblatt und Fragebogen)
Quantitative und qualitative Datenbasis für Evaluatinen vn Organisatinseinheiten an der BOKU (Datenblatt und Fragebgen) 0. Einleitung Im Zuge der Evaluatin vn Organisatinseinheiten an der BOKU hat sich
Mehr2 Grundlagen der ganzheitlichen Fabrikplanung
2 Grundlagen der ganzheitlichen Fabrikplanung 2.1 Inhalt und Umfang der Fabrikplanung 2.1.1 Zum allgemeinen Fabrikplanungsbegriff Zur ptimalen Zukunftsgestaltung der Fabrik können unterschiedlichste technische
MehrErlä uterungen zu Meldungen IP Losses Art. 101 CRR
Erlä uterungen zu Meldungen IP Lsses Art. 101 CRR Rechtlicher Hintergrund Die Verlustdaten, welche in Art. 101 CRR gemeldet werden, werden vn der FMA herangezgen, um zu beurteilen, b die (begünstigten)
MehrMittelstandsrichtlinie des Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA)
Zusammengestellt durch Wirtschaftsförderung Stadt Cswig Mittelstandsrichtlinie des Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) Überblick (Vr)Gründungsberatung Zuwendungsempfänger sind Persnen
MehrStudienprogramme Master of Business Administration (MBA)
Studienprgramme Master f Business Administratin (MBA) Es ist nicht genug zu wissen man muss es auch anwenden. Es ist nicht genug, zu wllen man muss es auch tun! Jhann Wlfgang vn Gethe (1749 1832) 1 Master
MehrAnlage 1 Leistungsbeschreibung zum Beratungsvertrag SEPA Umstellung GES ERP
Anlage 1 Leistungsbeschreibung zum Beratungsvertrag SEPA Umstellung GES ERP Inhaltsverzeichnis 1 Präambel/Einleitung/Zielsetzung... 3 2 Leistungsumfang... 4 2.1 Rahmenbedingungen... 4 2.2 Allgemeine Systemknfiguratin...
MehrFremd- und Nachrangkapital zur Finanzierung von Innovationen bei etablierten mittelständischen Unternehmen
Innvatin ERP-Innvatinsprgramm 180/181/184 190/191/194 Kredit Fremd- und Nachrangkapital zur Finanzierung vn Innvatinen bei etablierten mittelständischen Unternehmen Förderziel Das ERP-Innvatinsprgramm
MehrFörderprogramm zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien
Förderprgramm zum Einsatz hcheffizienter Querschnittstechnlgien im Mittelstand Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkntrlle www.bafa.de Agenda I. Förderziele II. III. IV. Antragsberechtigung Fördertatbestände
MehrStadt Rödental. Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der bayerischen Breitbandrichtlinie
Stadt Rödental Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der bayerischen Breitbandrichtlinie 1. Zieldefinitin a) Die Stadt Rödental führt ein Markterkundungsverfahren nach
MehrANHANG III FINANZIELLE UND VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN
Standardfinanzhilfevereinbarung: Anhang III_KA1_Erwachsenenbildung_Versin 23-06-2014 ANHANG III FINANZIELLE UND VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN I. EINFÜHRUNG Dieser Anhang ergänzt die Bedingungen, die für die
Mehr4.2 Unterstützung für Investitionen in die Verarbeitung/Vermarktung und/oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
8.2.2.3.2. Untermaßnahme 4-2: Verarbeitung/Vermarktung und Entwicklung vn landwirtschaftlichen Erzeugnissen laut Anhang 1 des Vertrages Untermaßnahme: 4.2 Unterstützung für Investitinen in die Verarbeitung/Vermarktung
MehrArtikel I. Vor 25 Zeugnis, Bescheinigung wird die Zeile 24 a Prüfungen bei Kooperationen eingefügt.
Zweite Ordnung zur Änderung der Diplmprüfungsrdnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldrf Vm 03.06.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes
Mehrinn[o]pact Essentielle Innovationen hervorbringen - Innovationskraft dauerhaft stärken NR 10 o o o o o o o o o metalogikon
metalgikn inn[]pact Essentielle Innvatinen hervrbringen - Innvatinskraft dauerhaft stärken NR 10 Das Erfrdernis Innvatinen, als nutzbringende Neuerungen in Wirtschaft und Gesellschaft, sind in das Zentrum
Mehr1 Der Strategieentwurf aus FFG-Sicht: Zusammenfassung und Gesamteinschätzung. Erstellt vom Thementeam IKT der FFG, Februar 2013
FFG-Stellungnahme zur Knsultatin Grundsatzüberlegungen zur Entwicklung einer IKT-Strategie für Österreich 2014-2018 des Kmpetenzzentrums Internetgesellschaft Erstellt vm Thementeam IKT der FFG, Februar
MehrAnlage 1 Leistungsbeschreibung zum Beratungsvertrag SEPA Umstellung - Wodis Sigma
Anlage 1 Leistungsbeschreibung zum Beratungsvertrag SEPA Umstellung - Wdis Sigma Inhaltsverzeichnis 1 Präambel/Einleitung/Zielsetzung... 3 2 Leistungsumfang... 4 2.1 Rahmenbedingungen... 4 2.2 Allgemeine
MehrProgrammdokument. für Sicherheitsforschung - www.kiras.at. Österreichisches Förderungsprogramm. für Sicherheitsforschung - www.kiras.
Österreichisches für Sicherheitsfrschung - www.kiras.at Förderungsprgramm Österreichisches Förderungsprgramm für Sicherheitsfrschung - www.kiras.at Prgrammdkument für alle Prgrammlinien des Prgramms KIRAS
MehrKWF-Programm»Impulsprojekte«
KWF-Programm»Impulsprojekte«im Rahmen der Richtlinie»Anschlussförderungen«Wie lautet die Zielsetzung? Ziel dieses KWF-Programms ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von bestehenden und
MehrWACHSTUM BRAUCHT KAPITAL ALTERNATIVEN ZUR BANKFINANZIERUNG
WACHSTUM BRAUCHT KAPITAL ALTERNATIVEN ZUR BANKFINANZIERUNG CONTROLLERFORUM, 17.03.2015 www.m27-finanzierung.at Seite 1 www.m27-finanzierung.at Seite 2 Standrte Die M27 ist eine internatinal agierende Beratungsgruppe,
MehrStudienprogramme. Bachelor of Science (BSc) Master of Business Administration (MBA) Es ist nicht genug zu wissen man muss es auch anwenden.
Studienprgramme Bachelr f Science () Master f Business Administratin (MBA) Es ist nicht genug zu wissen man muss es auch anwenden. Es ist nicht genug, zu wllen man muß es auch tun! Jhann Wlfgang vn Gethe
MehrOrganisationsregelung für das Forschungszentrum Immunologie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (gegründet: 13.08.2008)
Organisatinsregelung für das Frschungszentrum Immunlgie der Jhannes Gutenberg-Universität Mainz (gegründet: 13.08.2008) Auf Grund des 12 Abs.2 Satz 3 i.v.m. 76 Abs.2 Nr.7 und 12 des Hchschulgesetzes des
MehrAufruf zur Interessenbekundung für das Programm. Stark im Beruf Mütter mit Migrationshintergrund steigen. ein ESF-Förderperiode 2014-2020
Aufruf zur Interessenbekundung für das Prgramm Stark im Beruf Mütter mit Migratinshintergrund steigen ein ESF-Förderperide 2014-2020 Das Prgramm Stark im Beruf Mütter mit Migratinshintergrund steigen ein
MehrEnergieeffizienz Kosten durch Investitionen in Energieeinsparungen reduzieren
Energieeffizienz Ksten durch Investitinen in Energieeinsparungen reduzieren Grße Unternehmen haben häufig eigene Energieexperten, die Anlagen regelmäßig dahingehend überprüfen, b diese möglichst effizient
MehrKonzessionen werden in Sektoren vergeben, die für die Lebensqualität der EU-Bürgerinnen und -Bürger bedeutsam sind.
BEGRIFFSBESTIMMUNG Was ist eine Knzessin? Eine Knzessin ist eine Art Partnerschaft zwischen dem öffentlichen Sektr und einem (in der Regel) privaten Unternehmen, die sich in bestimmten Bereichen wie etwa
MehrGrundqualifikation oder Weiterbildung?
Grundqualifikatin der Weiterbildung? Sie sind Kraftfahrer und bewegen täglich Ihr Fahrzeug, als Bus der LKW durch den dicksten Verkehr. Nun haben Sie gehört, dass es etwas Neues gibt die Grundqualifikatin
MehrSSI White Paper: smart solution + engineering
Anlagenprduktivität und Prduktinslgistik ptimieren: SSE Smart Slutin + Engineering KG nutzt Sftware-, IT-Kmpetenz und Infrastruktur vn SSI Kunde: SSE Smart Slutin + Engineering KG Branche: Ziel: Lösung:
MehrDie neuen Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung in der Realwirtschaft
Die neuen Leitlinien zur Rettung und Umstrukturierung in der Realwirtschaft Dr. Jachim Lücking GD WETTBEWERB COMP E-3 Die vertretenen Standpunkte geben die Ansichten des Redners wieder; sie stellen keinesfalls
MehrIII.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1. Anfrderungen an das Unternehmen 1.1 Sicherheitsanfrderungen Gegenstand des vrliegenden Auftrags sind Lieferungen und Leistungen, die entweder ganz der teilweise der Geheimhaltung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz
MehrSTUDIE ERFOLGSFAKTOR STRATEGIE
(Hrsg.) Ergebnisse empirischer Studien Nummer 4 2006 STUDIE ERFOLGSFAKTOR STRATEGIE STRATEGIEVERANKERUNG IN ÖSTERREICHISCHEN UNTERNEHMUNGEN O.UNIV.-PROF. DIPL.-ING. DR. ULRICH BAUER DIPL.-ING. DR.TECHN.
MehrGesetz über die Förderung der Landwirtschaft in Wien (Wiener Landwirtschaftsgesetz), LGBl. für Wien Nr. 15/2000
R I C H T L I N I E F Ü R D I E G E W Ä H R U N G E I N E S Z U S C H U S S E S Z U D E N V E R S I C H E R U N G S P R Ä M I E N F Ü R V E R S I C H E R B A R E R I S I K E N I N D E R L A N D W I R T
MehrDVGW SDV GmbH - Anweisung SDV-001 Qualitätssicherung und Prozesse für Qualifikationsmaßnahmen
DVGW SDV GmbH - Anweisung SDV-001 Qualitätssicherung und Przesse für Qualifikatinsmaßnahmen Stand: 23.04.2014 Versin: 001 Verantwrtliche Stelle: Geschäftsführung Freigabe (Ort / Datum): 23.04.2014 Unterschrift:
MehrTeilnahmewettbewerb zur Ausschreibung. Konzepterstellung und Produktion eines Hamburg- Imagefilms
Teilnahmewettbewerb zur Ausschreibung Knzepterstellung und Prduktin eines Hamburg- Imagefilms Teilnahmewettbewerb Hamburg-Imagefilm 1 vn 8 Hamburg Marketing GmbH INHALT 1. Auftraggeber und Absender 3 2.
MehrZertifikat. Kunststoffverwertung. Brockmann Recycling GmbH Heinrich-Brockmann-Straße 1 24568 Nützen/Kaltenkirchen
Zertifikat Kunststffverwertung Brckmann Recycling GmbH Heinrich-Brckmann-Straße 1 24568 Nützen/Kaltenkirchen Die Anlage, wurde am 13. Juli 2015 durch die eccycle GmbH auditiert und hat den Nachweis erbracht,
MehrRICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG DES ECVET-CURRICULUMS FÜR JUNGUNTERNEHMER/INNEN
RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG DES ECVET-CURRICULUMS FÜR JUNGUNTERNEHMER/INNEN Das Prjekt ENTER (2012-1-GB2-GB2-LEO05-08057) wurde durch Unterstützung der Eurpäischen Kmmissin finanziert. Die Infrmatinen geben
MehrEine gemeinsame Strategie zur Verringerung des Anteils formal gering qualifizierter Personen in Wien
Eine gemeinsame Strategie zur Verringerung des Anteils frmal gering qualifizierter Persnen in Wien Die Ausgangslage für den Qualifikatinsplan Wien Wien liegt im Spitzenfeld der lebenswertesten Städte der
MehrStudienordnung. Management im Sozial- und Gesundheitswesen (kurz: Management)
Fachhchschule der Diaknie Grete-Reich-Weg 9 33617 Bielefeld Studienrdnung für die Studiengänge Management im Szial- und Gesundheitswesen (kurz: Management) und Mentring Beraten und Anleiten im Szialund
MehrWeiterbildung "Systemische Beratung" (Curriculum I)
Weiterbildung "Systemische Beratung" (Curriculum I) Therie/Methdik der systemischen Beratung (mind. 200 UE): In diesem Abschnitt geht es um die Vermittlung vn theretischen Grundlagen der systemischen Beratung
MehrLeistungsbeschreibung Infinigate Direct Support
Leistungsbeschreibung Infinigate Direct Supprt Infinigate Deutschland GmbH Grünwalder Weg 34 D-82041 Oberhaching/München Telefn: 089 / 89048 400 Fax: 089 / 89048-477 E-Mail: supprt@infinigate.de Internet:
MehrJungunternehmerförderung
Programmdokument gemäß Punkt 1.3. der Richtlinien Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU Prämienförderung und der Richtlinien Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU Haftungsübernahmen
MehrUPC Digital TV. Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibungen. Gültig ab 01.Jänner 2013. Seite 1 von 9
UPC Digital TV Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibungen Gültig ab 01.Jänner 2013 Seite 1 vn 9 Inhaltsverzeichnis Mnatsentgelte... 3 UPC Digital TV... 3 Digital TV Extra Pakete... 4 UPC MediaBx...
Mehr1. Das Modulhandbuch in der Qualitätssicherung von Studiengängen
Maika Büschenfeldt, Birgit Achterberg, Armin Fricke Qualitätssicherung im Mdulhandbuch Zusammenfassung: Als zentrales Dkument der Knzeptin eines Studiengangs und seiner Mdule ist ein in sich stimmiges
MehrANHANG C TARIF- UND GEBÜHRENVERZEICHNIS CENTRAL EUROPEAN GAS HUB AG. Version 1.2 CEGH AB B-VHP
ANHANG C TARIF- UND GEBÜHRENVERZEICHNIS CENTRAL EUROPEAN GAS HUB AG Versin 1.2 CEGH AB B-VHP INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... 2 1. HUB-GEBÜHREN UND TARIFE FÜR HUB-DIENSTLEISTUNGEN... 3 1.1 Gegenstand...
MehrFÖRDERPROGRAMME 2014. Mittelstand für Energieeffizienz
FÖRDERPROGRAMME 2014 Mittelstand für Energieeffizienz Die Energiewende rückt die Energieeffizienz in den Fkus der Unternehmensführung. Energieksten sind in Unternehmen ftmals die zweithöchste Kstenpsitin.
MehrUnsere Kompetenz sorgt für stabile Werte. Service und Wartung für Ihre Solarinvestition.
Unsere Kmpetenz srgt für stabile Werte. Service und Wartung für Ihre Slarinvestitin. TÜV-geprüfte Service-Qualität Geben Sie der Slartechnlgie nch mehr Zukunft. Slarkraftwerke sind für Jahrzehnte gebaut.
MehrSEO Services. Mehr Erfolg durch Suchmaschinenoptimierung (SEO) von dmc Steigerung von Umsatz und Conversion-Rate Erhöhung der Markenbekanntheit
SEO Services Mehr Erflg durch Suchmaschinenptimierung (SEO) vn dmc Steigerung vn Umsatz und Cnversin-Rate Erhöhung der Markenbekanntheit Einführung Suchmaschinen sind zu einem unverzichtbaren Instrument
Mehrc. Materielle Gegenstände, Infrastruktur- oder Bauvorhaben mit mehr als insgesamt 500 000 EUR Fördermitteln:
Anlage zum Zuwendungsbescheid des Förderprgramms: PR-Verpflichtungen (vrläufiges Infblatt) Förderprgramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwhl (FAKT) Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Ausgleichszulage
MehrSoftware-Innovationen für das digitale Unternehmen
Sftware-Innvatinen für das digitale Unternehmen Brückenschlag zwischen der Wissenschaft und Anwendung Living Labs Ines Dahmann Technlgie-Initiative SmartFactry KL e.v. Kaiserslautern, 26. September 2012
MehrAltes und Neues zum Genehmigungsverfahren: UVP und Rechtsschutz. Dr. Andreas Hinsch Dr. Mahand Vogt 8. Oktober 2014
Altes und Neues zum Genehmigungsverfahren: UVP und Rechtsschutz Dr. Andreas Hinsch Dr. Mahand Vgt 8. Oktber 2014 I. Altes und Grundsätzliches 1. Was ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)? Unselbstständiger
MehrZentren für Kommunikation und I nfo rmati onsvera rbeitu n g
ZKI e.v. 130799/3/3 Zentren für Kmmunikatin und I nf rmati nsvera rbeitu n g - r,ar Rlle der Hchschulrechenzentren im Zeitalter der Infrmatinsgesellschaft - Gllederung: Vrbemerkung I Zur Bedeutung der
MehrKonsortialprojekt Online-Banking : exklusive Ergebnisse für Ihr Unternehmen
Prjektbeschreibung Knsrtialprjekt Online-Banking : exklusive Ergebnisse für Ihr Unternehmen 1. Mtivatin: Defizite im Bestandskundenbereich Das Online-Banking wird zum wichtigsten Zugangsweg der Kunden
MehrBrandenburger Kompetenzzentrum Holzlogistik Hochschulübergreifender Technologietransfer für KMU
Brandenburger Kmpetenzzentrum Hlzlgistik Hchschulübergreifender Technlgietransfer für KMU Mike Lange, Paul Fiedler (TH Wildau), Jan-Peter Mund (HNE Eberswalde) 07-06-2012 Wildau Agenda 1 Hlzlgistik an
MehrPool-Projekte in Erasmus+ und Antragsrunde 2014
Pl-Prjekte in Erasmus+ und Antragsrunde 2014 Pl-Prjekte sind in der vrangehenden Prgrammgeneratin LEONARDO DA VINCI im Prgramm für lebenslanges Lernen zu einem festen Angebt gewrden: Prjektträger schreiben
MehrRICHTLINIE 6.1 SPEZIAL EXPORT-SCHECKS FÜR FERNMÄRKTE
RICHTLINIE 6.1 SPEZIAL EXPORT-SCHECKS FÜR FERNMÄRKTE Förderung vn Ksten für Markteintritt und Markterweiterung (Laufzeit vn Oktber 2014 31.12.2015) ( De-minimis -Beihilfe) 1 ZIEL Unternehmen, die vn der
MehrVERHALTENS- UND ETHIKKODEX WETTBEWERBS- UND KARTELLRICHTLINIE
VERHALTENS- UND ETHIKKODEX WETTBEWERBS- UND KARTELLRICHTLINIE MAGNA INTERNATIONAL INC. WETTBEWERBS- UND KARTELLRICHTLINIE Magna steht im harten, aber redlichen Wettbewerb, und unterstützt den freien und
MehrKonzeption zur Durchführung des Prozesses der Evaluation und des Monitoring im Schulversuch DuBAS Duale Berufsausbildung mit Abitur Sachsen 2011-2015
Technische Universität Dresden Dresden, 14.12.2010 Institut für Berufspädaggik Prfessur für Didaktik des beruflichen Lernens Bearbeiter: Dr. Rainer Helmig Knzeptin zur Durchführung des Przesses der Evaluatin
MehrPolymer Injection Moulding and Process Automation
Infrmatinen für Bewerber/innen um die Prfessur Plymer Injectin Mulding and Prcess Autmatin Jhannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, Österreich, www.jku.at, DVR 0093696 I. DIE
MehrImplementierung von Manufacturing Execution Systemen (MES) Zusammenfassung
Implementierung vn Manufacturing Executin Systemen (MES) Zusammenfassung Das Management der Fertigungs- und Mntageprzesse mit allen unmittelbar prduktinsbeeinflussenden Przessen wird zunehmend zu einer
MehrEBOOK ZERTIFIZIERUNG
EBOOK ZERTIFIZIERUNG Ausführliche Beschreibung zur Zertifizierungsstufe Assciate Certified Cach Seien Sie dabei und setzen Sie Ihr persönliches Zeichen für Qualität und Prfessinalität im Caching! Stand
MehrInfomappe zur Zertifizierung als Junior ProjektmanagerIn (IPMA Level D )
Infmappe zur Zertifizierung als Junir PrjektmanagerIn (IPMA Level D ) 1 Allgemeines zur Zertifizierung... 2 1.1 Zertifizierungsprzess im Überblick... 2 1.2 Vraussetzungen für die Zertifizierung... 2 1.3
MehrIT-Sicherheitsleitlinie
IT-Sicherheitsleitlinie für die Hchschule für angewandte Wissenschaften Fachhchschule München (Hchschule München) vm: 29. Juli 2010 Präambel Die Hchschule München setzt für Arbeits- und Geschäftsprzesse
Mehrroxtra HOSTED Mietvertrag
rxtra HOSTED Mietvertrag Zwischen der Rssmanith GmbH, Göppingen als Servicegeber und der, als Auftraggeber wird flgender Mietvertrag geschlssen: 1: Vertragsgegenstand rxtra HOSTED ermöglicht dem Auftraggeber
MehrWCMS für ausgewählte Klein- und Mittelbetriebe. Studie zu den Schnittpunkten von Anforderungsprofilen und etablierten Produktlösungen.
PROJEKTDOKUMENTATION WCMS für ausgewählte Klein- und Mittelbetriebe. Studie zu den Schnittpunkten vn Anfrderungsprfilen und etablierten Prduktlösungen. WCMS Manage yur Web. Ein Prjekt der Dnau-Universität
MehrUnternehmensberatung Consulting for Management
Unternehmensberatung Cnsulting fr Management Unternehmensprfil Mit der Glbalisierung verändern sich die Anfrderungen des Marktes immer schneller. Vieles, ja fast alles ist im Wandel begriffen. Der Weg
MehrMarkterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren (Angebotsaufforderung)
Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren (Angebtsauffrderung) für die Gemeinde Glashütten Bürgermeister Thmas Fischer Schlßbrner Weg 2 61479 Glashütten (nachflgend Kmmune genannt) zur Realisierung
MehrArbeitspapier Marktmacht von Plattformen und Netzwerken. Ergebnisse und Handlungsempfehlungen, Juni 2016
1 Arbeitspapier Marktmacht vn Plattfrmen und Netzwerken Ergebnisse und Handlungsempfehlungen, Juni 2016 Hintergrund Das Internet und die Digitalisierung verändern wirtschaftliches Handeln auf vielfältige
MehrPatienteninformation vor der Vereinbarung von Wahlleistungen
Anlage 4B zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Waldkrankenhauses Rudlf Elle Eisenberg (REK) Patienteninfrmatin vr der Vereinbarung vn Wahlleistungen Sie sind im Begriff, eine sgenannte Wahlleistungsvereinbarung
MehrGmbH. Gesellschaft für IT-Revision und Datenschutz
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stützt die MaRisk auf den 25a KWG, der vn den Instituten eine rdnungsgemäße Geschäftsrganisatin frdert (siehe AT 1 Textziffer 1 - der MaRisk).
MehrProgramm-Einsatz-Verfahren ( PEV ) in einer heterogenen Systemwelt
Prgramm-Einsatz-Verfahren ( PEV ) in einer hetergenen Systemwelt SCDM- Sftware Change- and Distributin-Management Armin Migge und Nrbert Nietschke ACG Autmatin Cnsulting Grup, Frankfurt Vrwrt Um die Prblemstellungen
Mehr- - 1 - - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit
- - 1 - - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1. Das Land
MehrECQA Zertifizierter E-Learning Manager
Werden Sie ein ECQA Zertifizierter E-Learning Manager www.ecqa.rg Wie? Durch einen Online Kurs, der über einen Zeitraum vn 3 bis maximal 5 Wchen lauft und die Teilnehmer mit praktische Arbeiten einbindet.
MehrNewsletter No 7 MASTER. Inhalt EUROPEAN BUSINESS CONSULTING. Prof. Dr. Wolfgang Habelt. Betriebswirtschaft
Fakultät für Betriebswirtschaft Hchschule München [Mai 2010] Newsletter N 7 MASTER Betriebswirtschaft Prf. Dr. Wlfgang Habelt EUROPEAN BUSINESS CONSULTING Der Master Betriebswirtschaft Eurpean Business
MehrMerkblatt (2013) zum Vertrieb von Anteilen an EU-OGAW in der Bundesrepublik Deutschland gemäß 310 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Merkblatt (2013) zum Vertrieb vn Anteilen an EU-OGAW in der Bundesrepublik Deutschland gemäß 310 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Incming UCITS-Ntificatin bzw. Incming UCITS-Update I. Mitgliedstaat: Deutschland
MehrInteressenbekundungsverfahren (Angebotsaufforderung) Kommunen Lauterbach, Schlitz, Wartenberg (LK Vogelsberg) und Bad Salzschlirf (LK Fulda)
Interessenbekundungsverfahren (Angebtsauffrderung) für die Kmmunen Lauterbach, Schlitz, Wartenberg (LK Vgelsberg) und Bad Salzschlirf (LK Fulda) vertreten durch Vgelsberg Cnsult Gesellschaft für Reginalentwicklung
MehrLEITFADEN: NRW-NAHOST-STIPENDIENPROGRAMM (ISRAEL, PALÄSTINENSISCHE GEBIETE, JORDANIEN)
LEITFADEN: NRW-NAHOST-STIPENDIENPROGRAMM (ISRAEL, PALÄSTINENSISCHE GEBIETE, JORDANIEN) FÜR KOORDINATIONSSTELLEN & INSTITUTE DER NRW-HOCHSCHULEN I. Organisatin des Aufenthalts Vr dem Aufenthalt: unmittelbar
MehrDIE MEISTERSTRASSE IN NIEDERÖSTERREICH
DIE MEISTERSTRASSE IN NIEDERÖSTERREICH Die Initiative MEISTERSTRASSE NIEDERÖSTERREICH ist ein wichtiges wirtschaftliches Prjekt der Regin Traisental-Dnauland im Rahmen des EU- Reginalförderprgramms Leader+,
Mehrkwf-richtlinie»finanzierung«
kwf-richtlinie»finanzierung«im Rahmen des Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetzes, lgbl. Nr. 6 1993, in der geltenden Fassung, sowie im Rahmen von Richtlinien und Programmen von Förderungsaktionen des Bundes
MehrALLGEMEINE HINWEISE UND AUSFÜLLHINWEISE ZUM ANTRAG AUF LEISTUNGEN FÜR BILDUNG UND TEILHABE
ALLGEMEINE HINWEISE UND AUSFÜLLHINWEISE ZUM ANTRAG AUF LEISTUNGEN FÜR BILDUNG UND TEILHABE Wichtige allgemeine Hinweise WER hat einen Anspruch? Leistungen für Bildung und Teilhabe am szialen und kulturellen
MehrAntrag auf Förderung von Maßnahmen nach 3.1 der Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen
Antrag auf Förderung vn Maßnahmen nach 3.1 der Richtlinie für die Förderung vn Energiemanagementsystemen Dieser Antrag ist vr Vrhabensbeginn zu stellen. Das BAFA bewilligt die Förderung durch Erteilung
Mehr