Programmdokument. für Sicherheitsforschung - Österreichisches Förderungsprogramm. für Sicherheitsforschung -

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1 Österreichisches für Sicherheitsfrschung - Förderungsprgramm Österreichisches Förderungsprgramm für Sicherheitsfrschung - Prgrammdkument für alle Prgrammlinien des Prgramms KIRAS Wien, September 2008

2 Impressum Eigentümer, Herausgeber und Medieninhaber swie KIRAS-Prgrammverantwrtung: Bundesministerium für Verkehr, Innvatin und Technlgie (BMVIT) Stabsstelle für Technlgietransfer und Sicherheitsfrschung Renngasse 5 A-1010 Wien KIRAS Prgramm-Management: Österreichische Frschungsförderungsgesellschaft (FFG) Thematische Prgramme Sensengasse 1 A-1090 Wien. Die Anmerkungen des BMF wurden berücksichtigt. Das Prgrammdkument wurde mit GZ BMF /0064-II/10/2008 apprbiert. Damit ist bis das Einvernehmen mit dem BMF hergestellt. Wien, September 2008 Seite 2 vn 41

3 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel Ziele Zielgruppen Prgrammlinien Rechtsgrundlagen und EU-Knfrmität Abgrenzung zu existierenden Initiativen Ein klarer Österreichbezug Die zwingende prjektbezgene Integratin vn GSK - Aspekten Die Möglichkeit der Klassifizierung Umsetzung und Laufzeit des Prgramms Umsetzung des Prgramms Ausschreibungen Begleitmaßnahmen Gültigkeit des Prgrammdkuments Förderungsart, Förderungshöhe und förderbare Ksten Förderungsart Förderungshöhe Förderbare Ksten Förderbare Ksten für FTE Beihilfen Nicht förderbare Ksten Anerkennungsstichtag Spezifische Vraussetzungen für die Gewährung vn Förderungen Förderbare Vrhaben und finanzierbare Vrhaben Anspruch/Prjektkategrie Laufzeit der Prjekte Förderungsnehmerinnen und Fördernehmer Kriterien für die Auswahl der geförderten Prjekte Kriterien für Kperative F&E- Prjekte Verfahren (Darstellung des knkreten Förderablaufes) Förderansuchen Ausschreibung Auswahlverfahren Frmale Prüfung der Förderungsansuchen Inhaltliche Prüfung der Anträge Bnitätsprüfung Jury-Sitzung Förderungsentscheidung und Gewährung der Förderung Fördervertrag Evaluierungsknzept Evaluierung der geförderten Prjekte Evaluierung auf Prjektebene Prjektauswahl (Ex-ante Evaluierung) Mnitring und Cntrlling Prjekt-Review (Zwischenevaluierung) Prjektabschluss Evaluierung auf Prgrammebene Evaluierungszeitplan Seite 3 vn 41

4 1 Präambel Das österreichische Sicherheitsfrschungsförderprgramm (kurz KIRAS ) 1 ist ein natinales Prgramm zur Förderung der Sicherheitsfrschung in Österreich. KIRAS unterstützt natinale Frschungsvrhaben mit dem Ziel der Erhöhung der Sicherheit Österreichs und seiner Bevölkerung. Dabei unterscheidet sich das Prgramm in nachflgenden Punkten vn anderen natinalen Frschungsprgrammen: Die Beteiligung Österreichs an natinalen und internatinalen Sicherheitsfrschungsprgrammen ist als sicherheitsplitisches Ziel/Maßnahme im aktuellen Regierungsprgramm im Kapitel Äußere Sicherheit und Landesverteidigung explizit angeführt. Um den Besnderheiten dieser sensiblen Querschnittsmaterie Rechnung zu tragen, wurde bereits am 9. August 2005 für KIRAS und die EU-Sicherheitsfrschung ein eigener Ministerratsvrtrag erstellt, der die Bedeutung des Prgramms unterstreicht. Bei KIRAS müssen Bedarfsträger bzw. öffentliche Nachfrager in jedes Prjekt mit eingebunden werden, wdurch sichergestellt wird, dass bedarfsund nachfragegerecht gefrscht wird, was insbesndere im Bereich der Sicherheitswirtschaft vn grßer Bedeutung ist, da Sicherheit als öffentliches Gut gesehen wird. Dies führt auch zur direkten Implementierung vn Sicherheit mit messbaren vlkswirtschaftlichen Effekten. Die ebenfalls verpflichtende Einbindung der Geistes-, Szial- und Kulturwissenschaften (GSK) in jedes einzelne Prjekt gewährleistet, dass KIRAS auf einer breiten Basis steht und technische Frschungsergebnisse gesellschaftliche Akzeptanz finden. Dies ist insbesndere deshalb vn Bedeutung, da hier auf die Ambivalenz zwischen Grundrechten und Sicherheit Rücksicht genmmen werden muss. Die Prgrammverantwrtung für KIRAS liegt beim Bundesministerium für Verkehr, Innvatin und Technlgie (BMVIT). Schwerpunkt der Förderaktivitäten ist seit der Aufbauphase der Schutz kritischer Infrastrukturen. Spätestens im Jahre 2010 wird das Prgrammdkument einem Review unterwrfen werden, insbesndere hinsichtlich der Schwerpunktsetzung. Die Sektren, die als kritische Infrastruktur gelten, sind vielfältig und netzwerkartig 2 strukturiert und miteinander verbunden: 1 KIRAS leitet sich aus dem Griechischen ab und setzt sich zusammen aus den Wrten kirks (Kreis) und asphaleia (Sicherheit). Kreis ist in diesem Fall als integrativ zu verstehen, da im Rahmen des KIRAS- Prgramms alle Disziplinen und Dimensinen mit eingeschlssen werden. 2 Mitteilung der Kmmissin: Schutz kritischer Infrastrukturen im Rahmen der Terrrismusbekämpfung, KOM(2004) 702 endgültig, S. 4ff. Seite 4 vn 41

5 Energie (Energieanlagen und netze: Strm-, Öl- und Gaserzeugung, Speicheranlagen und Raffinerien, Übertragungs- und Verteilungssysteme und -netze usw.) Kmmunikatin und Infrmatin (Technlgien und Netzwerke: Fernmeldewesen, Rundfunksysteme, Sftware, Hardware und Netze wie das Internet swie Einrichtungen der Natinalen Sicherheit wie Führungs-, Leitsysteme, Sensren und Überwachungssysteme usw.) Wissenschaftliche Infrastruktur Finanzwesen (Bank- und Geldwesen, (Rück)Versicherungs- und Investmentbereiche usw.) Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Gesundheits- und Blutversrgungseinrichtungen, Labratrien und Arzneimittel, Such- und Rettungswesen, Hilfsdienste usw.) Lebensmittel (Sicherheit, Prduktinsmittel, Grßhandel und Lebensmittelindustrie usw.) Wasser (Stau-, Speicher- und Aufbereitungsanlagen swie Versrgungsnetze usw.) Verkehr und Transprt (Flughäfen, Häfen, intermdale Einrichtungen, Eisenbahnverkehr und öffentliche Nahverkehrsnetze, Verkehrsleitsysteme usw.) Erzeugung, Lagerung und Beförderung gefährlicher Güter (chemische, bilgische, radilgische und nukleare Stffe usw.) Behörden, Verwaltung und Justiz (Einrichtungen der Sicherheitsinstitutinen, Blaulichtrganisatinen, etc. Welcher Begriff vn Sicherheit wird KIRAS zugrunde gelegt? Der Begriff der Sicherheit ( security ) ist eng mit dem zugrunde liegenden Bedrhungsbild verknüpft. Im sicherheitsplitischen Kntext bietet sich daher flgende Definitin an: Sicherheit ist die Abwesenheit bzw. Vermeidung vn Unsicherheit, das heißt vn Bedrhung, Gefährdung, swie Furcht vr diesen Unsicherheiten. 3 3 Nhlen, Dieter/Schultze, Rainer-Olaf ((Hg.), Lexikn der Plitikwissenschaft, Band 2 N-Z, S.837 f. Seite 5 vn 41

6 KIRAS geht vn einem umfassenden Sicherheitsbegriff aus, der sich auf nichtmilitärische, öknmische, öklgische, kulturelle und gesellschaftliche Gefahren und Risken bezieht. Wesentliche Bereiche vn Sicherheit bzw. spiegelbildlich Risik/Bedrhung umfassen gemäß OECD jedenfalls: Naturkatastrphen, Infektinskrankheiten, Kriminalität, Terrrismus, swie Technlgie- bzw. Industrieunfälle. Sicherheit im Sinne vn security umfasst smit alle Maßnahmen der öffentlichen Hand zur Erhaltung bzw. Verbesserung der öffentlichen Sicherheit einschließlich der Vrbeugung und Abwehr vn Gefahren swie der raschen Hilfe im Falle vn Ereignissen, die die öffentliche Sicherheit maßgeblich beeinträchtigen. Eine klare Abgrenzung zum rein militärischen Bereich ist für KIRAS wichtig. Eine verbindende Grenze zwischen beiden Bereichen stellen die s genannten Dual Use-Güter dar, als Güter die swhl im zivilen als auch im militärischen Sektr Verwendung finden. Da sie zu beiden Bereichen gehören, fallen sie smit jedenfalls auch nch unter den Begriff der Sicherheit im Sinne vn security. Ebens wichtig für das Verständnis des Sicherheitsbegriffs, der dem Sicherheitsfrschungsprgramm KIRAS zugrunde liegt ( security ), ist eine deutliche Abgrenzung zu Sicherheit im Sinne vn safety. Auch hier ist eine scharfe Grenzziehung nur bedingt möglich. Anschauliche, knkrete Beispiele für beide Bereiche sind im Falle vn security z.b. die Sicherheitsmaßnahmen auf Flughäfen einschließlich der Persnen- und Warenkntrlle, und im Falle vn safety etwa der Airbag, der der Sicherheit vn Autfahrern bzw. -insassen dient. Sicherheit im Sinne vn security ist im Gegensatz zu safety ein öffentliches Gut, für dessen Bereitstellung primär die öffentliche Hand zu srgen hat und für das es daher keinen freien Markt im klassischen Sinne gibt. Gemeinsam haben security und safety die Tatsache, dass ihre knkreten Inhalte - je nach Bedrhungssituatin - einem steten Wandel unterwrfen sind, auf den die öffentliche Hand flexibel und rasch reagieren muss. Das Sicherheitsfrschungsprgramm KIRAS ist ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung dieses Zieles im Bereich security. Dies bedeutet, dass das Knzept der österreichischen Sicherheitsfrschung: einen auf längerfristige Vrausschau begründeten gesamtheitlichen Ansatz verflgt, auf engen Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Dimensinen beruht, Seite 6 vn 41

7 verschiedene Frschungsbereiche und Disziplinen wie Trends, Analysen und Bewertung wünschenswerter bzw. unerwünschter Entwicklungen, swie mögliche Maßnahmen in Plitik, Wirtschaft, Technlgie, Gesellschaft und Öklgie mit Lgistik- und Infrastrukturfrschung verbindet, szialwissenschaftliche Struktur-, Knflikt- und Friedensfrschung bzw. Risikfrschung und Analyse umfasst, swie durch die integrative Betrachtung Fehlplanungen und unerwünschte Nebeneffekte einzelner Sicherheitsstrategien vermeidet, durch Sicherstellung möglichst hher Wertschöpfung in Österreich Arbeitsplätze und damit auch den Standrt sichert der aufbaut, durch die Hereinnahme vn Bedarfsträgern in die Prjektebene einerseits anwendungs- und bedarfsträgerrientierte Technlgien hervrbringt, andererseits aber auch einen erkennbaren vlkswirtschaftlichen Wettbewerbsvrteil sicherstellt. Smit ergibt sich ein breites Frschungsspektrum das vn Sicherheitsstudien bis hin zu fertigen Prdukten zur Gefahrenvrbeugung und -abwehr swie Reknstruktin nach Schadenseintritt reicht aber auch Beratungsdienstleistungen umfasst. Flgende Grafik illustriert den Ansatz und zeigt die Zurdnung der Prgrammlinien in dieser Systematik. Innvatin/ Marktnähe Schadenseintritt Prduktent- wicklung Kmpnentenentwicklung u. Dem.vrhaben (PL 3) Kmpnentenentwicklung Kperative F&E u. Prjekte Demnstratinsverhaben (PL 2) Grund- lagenfrschung Vernetzung und Sndierung (PL 1) Unterstützungsmaßnahmen (PL 4) Bewusstseinsbildung Ereignisantizipatin Vrbeugung Reaktin auf Schadenseintritt Reknstruktin Knslidierung Ereignishriznt 2 Ziele Das österreichische Sicherheitsfrschungsprgramm sll einen entscheidenden Beitrag zu den flgenden fünf strategischen Zielen für Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft leisten: Seite 7 vn 41

8 Ziel 1: Ziel 2: Ziel 3: Ziel 4: Ziel 5: Erhöhung der Sicherheit und des Sicherheitsbewusstseins der Bürgerinnen und Bürger Generierung sicherheitsplitisch erfrderlichen Wissens Erzielung vn Wissens-, Verfahrens- und Technlgiesprüngen Wachstum der heimischen Sicherheitswirtschaft Auf- und Ausbau vn Exzellenz im Bereich Sicherheitsfrschung Das Erreichen der strategischen Ziele erfrdert einen integrativen Ansatz, der nicht ausschließlich auf technlgische Lösungen sndern auch auf einer szial- und geisteswissenschaftlichen Herangehensweise aufbaut. Dies sll durch das flgende strategische Querschnittsziel erreicht werden: Berücksichtigung gesellschaftlicher Fragestellungen in allen Aspekten der Sicherheitsfrschung Die im Rahmen des KIRAS- Prgramms geförderten Prjekte sllen auf längere Sicht gesehen dazu beitragen, Arbeitsplätze in Österreich zu schaffen bzw. zu sichern und einen Beitrag zur österreichischen Wertschöpfung leisten. 3 Zielgruppen KIRAS richtet sich an flgende Zielgruppen: Industrie- und Dienstleistungsunternehmen mit Unternehmensstandrt der Frschungsstätte in Österreich, swie Frschungseinrichtungen, Frscherinnen und Frscher aus dem universitären und außeruniversitären Bereich, Fachhchschulen; Österreichische öffentliche und private Bedarfsträger. Die Prgrammlinien wenden sich inhaltlich auch an Organisatinen des Bundes. Mit dem Bund idente Bedarfsträger können zwar nicht als Antragsteller für Förderungen auftreten, sind jedch ermutigt, sich im Rahmen vn Knsrtialbindungen an Frschungsprjekten im Rahmen vn KIRAS zu beteiligen. Mögliche Prjektbeiträge vn Bedarfsträgern in deren Funktin als Knsrtialpartner können Barmittel, Persnalstunden, Sachmittel, Beistellung vn Infrastruktur, etc., sein. Im Falle eines Knsrtiums ist eine Einbindung ausländischer Partner grundsätzlich möglich, allerdings dürfen diesen nachweislich keine Fördermittel aus dem KIRAS- Prgramm zufließen. Seite 8 vn 41

9 4 4 Prgrammlinien Das Österreichische Sicherheitsfrschungsprgramm KIRAS verfügt über 4 Prgrammlinien, die sich gegenseitig unterstützen. Der Maßnahmenkatalg reicht vn Vernetzungen und Sndierungen über kperative F&E-Prjekte bis hin zu Kmpnentenentwicklungen und Demnstratinsvrhaben. Im Rahmen des KIRAS- Prgramms ist vrgesehen, dass GSK-Aspekte nicht nur separat gefördert werden sllen, sndern alle Prjekte begleiten. Frschungsflgenabschätzung sll als bereits während und innerhalb des Prjektes stattfinden. 4.1 Die Prgrammlinie 1 Vernetzung und Sndierung sll zu einer Bündelung vn natinalen Ressurcen und Fachwissen führen und Prjekte auf ihre technische Machbarkeit prüfen. Durch die natinale Vernetzung vn Wirtschaft (Unternehmen), Wissenschaft (universitäre und außeruniversitäre Frschungseinrichtungen) und Bedarfsträgern sllen einerseits der Wissens- und Technlgietransfer zwischen diesen verbessert und andererseits Synergieptenziale beim Auf- und Ausbau vn Humanressurcen (Wissenschaftler in universitären und außeruniversitären Frschungseinrichtungen und Unternehmen) besser genutzt werden können. Der Zusammenarbeit vn Wissenschaftler/innen und Unternehmer/innen aus unterschiedlichen Disziplinen kmmt dabei eine besndere Bedeutung zu. Durch Einbeziehung der Bedarfsträger wird dieser Prgrammlinie eine ergebnis- und zielrientierte Ausrichtung verliehen. Als Ergebnis dieser Netzwerkaktivitäten zur Unterstützung vn Vernetzungen sllen kritische Massen auf natinaler Ebene geschaffen und ausgebaut werden. Das heißt, dass bereits bei der Vrbereitung der Vrhaben darauf zu achten ist, dass sweit möglich und sinnvll - nicht nur eine größtmögliche Anzahl vn relevanten Akteuren teilnimmt der eingebunden ist sndern dass diese auch aus allen sicherheitsfrschungsrelevanten Bereichen (inkl. GSK) kmmen und möglichst viele Bereiche des Ereignishriznts (vn der Vrbeugung bis zur Reknstruktin und Knslidierung) abdecken. Sndierungen dienen der Abklärung innvativer Prjektideen durch Prüfung vn innvativen, risikreichen Prjekten auf ihre technische Machbarkeit und Sinnhaftigkeit (insbesndere Machbarkeitsstudien). Das Ergebnis sll Klarheit darüber schaffen, b eine Frtführung im Rahmen der Prgrammlinien 2 und 3 anzustreben ist. Im Rahmen der Sndierungen sll u.a. die gesellschaftliche Relevanz (Risik, Nutzen) und Akzeptanz neuer Sicherheitstechnlgien untersucht und bewertet werden (z.b. Technlgieflgenabschätzung). 4.2 Die Prgrammlinie 2 Kperative F&E-Prjekte sll vn dieser Bündelung prfitieren und neues Wissen in angewandte Frschung und Technlgieentwicklung umsetzen. Seite 9 vn 41

10 Das Ziel dieser Prgrammlinie liegt in der Bildung und Stärkung der Frschungs-, Technlgie- und Kperatinskmpetenz durch Förderung strategisch bedeutender FTE-Verbundprjekte zur Erzielung wesentlicher Innvatinen. Neben Technlgieund Knw-hw-Sprüngen für Wissenschaft und Unternehmen sllen die spezifischen Bedürfnisse der Bedarfsträger im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen. Daher müssen sich bei allen KIRAS-Prjekten im Rahmen der Prgrammlinie 2 mindestens ein Bedarfsträger aus dem öffentlichen der privaten Bereich als Knsrtialteilnehmer mit mindestens einem Partner aus der Wissenschaft (universitäre der außeruniversitäre Frschungseinrichtung) als Knsrtialteilnehmer und einem Partner aus der Wirtschaft als Knsrtialteilnehmer swie einem Vertreter der Geistes-, Szial- und Kulturwissenschaften als Subauftragnehmer des Knsrtiums der Knsrtialteilnehmer zusammenschließen (mindestens ). Ausnahmsweise kann es auch Prjekte hne Kperatin mit einem Bedarfsträger geben (mindestens 1+1+1). Dieses Ansuchen ist ausreichend zu begründen 4.3 Die Prgrammlinie 3 Kperative Kmpnentenentwicklung und Demnstratinsvrhaben sll dann die Ergebnisse dieser Frschung und Entwicklung in knkrete Anwendungen umsetzen. In der Prgrammlinie 3 Kperative Kmpnentenentwicklung und Demnstratinsvrhaben sllen innvative Ansätze, Knzepte, Technlgien und Verfahren betreffend Einsatztauglichkeit im jeweiligen Umfeld validiert werden. Diese Demnstratins- der Piltprjekte dürfen grundsätzlich nicht für industrielle Anwendungen der eine kmmerzielle Nutzung umgewandelt der verwendet werden. Es handelt sich smit um Prjekte mit dem Ziel, die Einsatzfähigkeit neuer Ansätze und Technlgien nachzuweisen, die ptenzielle (wirtschaftliche) Vrteile versprechen, jedch nch nicht direkt vermarktet werden können, wie beispielsweise der Test vn prdukt-ähnlichen Prttypen, (Versuchs-)Anlagen der Systemen. Gemäß der FTE Richtlinien kann jedch die Entwicklung vn kmmerziell nutzbaren Prttypen und Piltprjekten eingeschlssen werden (experimentelle Entwicklung), wenn es sich bei dem Prttyp ntwendigerweise um das Endprdukt handelt und seine Herstellung allein für Demnstratins- und Auswertungszwecke zu teuer wäre. Bei einer anschließenden kmmerziellen Nutzung vn Demnstratins- der Piltprjekten sind die daraus erzielten Einnahmen vn den förderbaren Ksten abzuziehen. Im Vrdergrund stehen bei der Prgrammlinie 3 die knkrete wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit und der Nachweis der Einsatzfähigkeit des späteren Prdukts. Seite 10 vn 41

11 S wie bei der Prgrammlinie 2 gilt auch für alle Prjekte im Rahmen der Prgrammlinie 3, dass sich mindestens ein Bedarfsträger aus dem öffentlichen der privaten Bereich als Knsrtialteilnehmer mit mindestens einem Partner aus der Wissenschaft (universitäre der außeruniversitäre Frschungseinrichtung) als Knsrtialteilnehmer und einem Partner aus der Wirtschaft als Knsrtialteilnehmer swie einem Vertreter der Geistes-, Szial- und Kulturwissenschaften als Subauftragnehmer des Knsrtiums der Knsrtialteilnehmer zusammenschließen müssen (mindestens ). Ausnahmsweise kann es auch Prjekte hne Kperatin mit einem Bedarfsträger geben (mindestens 1+1+1). Dieses Ansuchen ist ausreichend zu begründen Demnstriert werden können umfassende Gesamtknzepte und Technlgien unter Einbindung der Bedarfsträger. Demnstriert werden sll die technlgische Reife, die öknmische Machbarkeit und die Einbindung in reguläre Abläufe. 4.4 Die Prgrammlinie 4 Unterstützungsmaßnahmen unterstützt das Prgramm als slches und die einzelnen Prgrammlinien. Die Knzeptinitiative Frschung schafft Arbeit wird in die Prgrammlinie 4 aufgenmmen. Im Rahmen der Prgrammlinie 4 werden Studien und studienähnliche Vrhaben im Rahmen des aktuellen Schwerpunktes gefördert. Zielgruppe sind Nutzer im weiteren Sinne. Aufgrund der Breite des Themas können grundsätzlich all jene Studien bzw. studienähnlichen Vrhaben beauftragt werden, die dazu beitragen, das Gemeinwesen in Österreich sicherer und stabiler zu gestalten. Die beauftragten Unterstützungsmaßnahmen können eigenständig der in direktem Zusammenhang mit Prjekten aus den anderen Prgrammlinien stehen. Unterstützungsmaßnahmen sllen auch einen Beitrag dazu leisten, dass ben genannter umfassender Sicherheitsbegriff in Berücksichtigung der Ziele des Sicherheitsfrschungsprgramms KIRAS weiterentwickelt und für Teilbereiche näher definiert wird. Querschnittserfrdernis: Bei allen Fragestellungen sllten sweit möglich und sinnvll - Unterschiede bei spezifischen Gruppen innerhalb der Gesellschaft (beispielsweise Geschlecht, sziale Lage, ethnische Herkunft, Alter, etc.) berücksichtigt werden. Gegebenfalls sind auch Einflussfaktren wie Berufsstatus, sziale Lage des Whnumfeldes, psychische, öknmische und sziale Ressurcen aber auch die Mehrebenenstruktur der Seite 11 vn 41

12 Gesellschaft zu berücksichtigen (Individuen, Familien, Betriebe, Organisatinen, Gemeinden, Länder, Bund etc.). Bei allen KIRAS-Prjektanträgen ist deren Beitrag zum Erhalt bestehender und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in Österreich und zur österreichischen Wertschöpfungskette durch den Prjektantragsteller darzustellen. Im Rahmen dieser Prgrammlinie gibt es bis auf das Erfrdernis, dass der/die Antragsteller/in seinen/ihren Whn- der Unternehmenssitz in Österreich haben muss keine weiteren Vrgaben. 5 Rechtsgrundlagen und EU-Knfrmität Rechtsgrundlage für das Prgramm KIRAS sind die Richtlinien zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Frschung- und Technlgieentwicklung ( FTE- Richtlinien ), erlassen vm Bundesminister für Verkehr, Innvatin und Technlgie swie vm Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen. Für den Fall, dass das Prgrammdkument keine bzw. keine spezifischen Regelungen vrsieht, sind die FTE-Richtlinien subsidiär anzuwenden. Prjektanträge im Rahmen der Prgrammlinie 4 (inklusive Knzeptinitiative) basieren auf der rechtlichen Basis nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG) idgf.. Prgrammunterstützende F&E- Dienstleistungen (Frschungsaufträge), welche dem Ausnahmetatbestand des 10 Z 13 BVergG unterliegen, gelten für die Fördereinrichtung vertraglich als Aufwendungen im Sinne des Rahmenvertrags. Alle Arten vn Dienstleistungen, die dem BVergG unterliegen, gelten für die Fördereinrichtung vertraglich als Beauftragungen im Sinne des Rahmenvertrags. Die förderbaren Vrhaben basieren gemäß den Richtlinien zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Frschung- und Technlgieentwicklung ( FTE-Richtlinien ) auf dem EU-Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Frschung, Entwicklung und Innvatin ( EU-Gemeinschaftsrahmen ), ABl. C 323 vm , S 1-26 (Geltungsdauer: ). der auf flgenden Freistellungs-Verrdnungen: Verrdnung (EG) Nr. 70/2001 der Kmmissin verlängert bis mit Verrdnung Nr. 1976/2006 vm 20.Dezember 2006 (ABl. L 368/85) über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen. Verrdnung (EG) Nr. 69/2001 der Kmmissin vm über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt Nr. L 1998/2006). Verrdnung (EG) Nr. 68/2001 der Kmmissin, verlängert bis mit Verrdnung Nr. 1976/2006 vm (ABl. L 368/85) über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungshilfe. Seite 12 vn 41

13 Bezüglich der Unternehmergröße ist die jeweilig geltende KMU-Definitin gemäß EU-Wettbewerbsrecht ausschlaggebend. (ab : KMU- Definitin gemäß Empfehlung 2003/361/EG der Kmmissin vm , (ABl. L 124 vm , S ). Sämtliche EU-Vrschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. 6 Abgrenzung zu existierenden Initiativen Durch das KIRAS-Prgramm werden grundsätzlich slche sicherheitsfrschungsrelevanten Vrhaben gefördert, die inhaltlich nicht durch andere bestehende Förderprgramme abgedeckt werden können (z.b. FFG- Prgramme IV2S Intelligente Verkehrssysteme, FIT-IT Frschung, Innvatin und Technlgie für Infrmatinstechnlgien, Nachhaltig Wirtschaften etc.; FFG- Prgramm Bridge ; IKT-Förderprgramm des BMVIT). Im Vergleich zu anderen Frschungsförderprgrammen weist KIRAS einige Besnderheiten auf: 1. Definitin vn Sicherheit als natinale Sicherheit; 2. der integrative Ansatz: es werden Prjekte gefördert, die verschiedene Disziplinen und Dimensinen miteinander verbinden und langfristig angelegt sind (als bspw. keine reine Technlgiebezgenheit); 3. die Einbeziehung vn Bedarfsträgern der Sicherheitsplitik; 4. ein klarer Österreichbezug; 5. die zwingende prjektbezgene Integrierung vn GSK- Aspekten; 6. die Möglichkeit der Klassifizierung vn Förderungsansuchen. 6.1 Der integrative Ansatz Vn zentraler Bedeutung für das Prgramm ist das Ziel der Erhöhung der Sicherheit im Sinne körperlicher Unversehrtheit swie szialer Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. In alle Überlegungen im Zusammenhang mit Sicherheit und Ansprüchen sind gesellschaftliche Gruppen und Individuen mit ihren umfassenden gesellschaftlichen und individuellen Aspekten zu integrieren. Sicherheitsmaßnahmen haben ebens den Menschen als Teil der Gesellschaft zu berücksichtigen wie Bedrhungsanalysen und studien. Sicherheitsfrschung ist smit frschungstechnisch nicht ausschließlich unter einem technlgiefkussierten Ansatz zu betrachten. 6.2 Die Einbeziehung der Bedarfsträger Um zu verhindern, dass am Markt vrbeigefrscht wird der Vrhaben gefördert werden, die nicht mit bestehenden Infrastrukturen kmpatibel sind, ist es in KIRAS zwingend (mit Ausnahme der Prgrammlinie 4) vrgeschrieben, mindestens einen Seite 13 vn 41

14 Bedarfsträger als Knsrtialpartner mit einzubinden 4. Bedarfsträger ist derjenige öffentliche der private Betreiber, der später mit dem Frschungsergebnis arbeiten sll. Wenn als ein Gerät entwickelt werden sll, das bei Blaulichtrganisatinen eingesetzt werden sll, muss mindestens eine dieser Organisatinen dem Knsrtium angehören. 6.3 Ein klarer Österreichbezug Es werden nur Prjekte gefördert, die einen klaren Österreichbezug aufweisen. Prjekte, die einen starken grenzüberschreitenden Charakter aufweisen der eher im eurpäischen Kntext angesiedelt sind, sllten im Eurpäischen Sicherheitsfrschungsprgramm eingereicht werden. 6.4 Die zwingende prjektbezgene Integratin vn GSK - Aspekten Geistes-, szial- und kulturwissenschaftliche Aspekte sind in allen Prjekten (mit Ausnahme der Prgrammlinie 4) durch die verpflichtende Teilnahme eines Vertreters der GSK als Subauftragnehmer des Knsrtiums der Knsrtialteilnehmer integriert zu behandeln: auf technlgischer Ebene wird dabei sicher zu stellen sein, dass geförderte Technlgieentwicklung tatsächlich einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger leistet und nicht die Erhöhung der Sicherheit eines Teils der Bevölkerung gleichzeitig die Erhöhung der Unsicherheit eines anderen Teils der Gesellschaft impliziert. Der Begriff der GSK ist nicht eindeutig abgrenzbar der auf wenige Disziplinen beschränkbar. Für das Sicherheitsfrschungsprgramm wird daher unter GSK der Sammelbegriff für alle wissenschaftlichen Disziplinen verstanden, welche die Gesellschaft der Teile davn als Gegenstand ihrer Frschung berühren. 6.5 Die Möglichkeit der Klassifizierung Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Klassifizierung des Förderungsansuchens zu stellen. Dies sll geschehen, wenn das Förderungsansuchen bereits klassifizierte Infrmatinen enthält der abzusehen ist, dass während des Prjektes mit klassifizierten Infrmatinen gearbeitet werden muss. Sllte der Antrag als klassifiziert eingestuft werden, die baulichen und persnellen Anfrderungen aber nicht vrhanden sein, muss das Prjekt abgelehnt werden. Die Infrmatinssicherheitsverrdnung kann vn der KIRAS- Hmepage ( ) heruntergeladen werden. 4 Zu den weiteren verpflichtenden Knsrtialanfrderungen für die Prgrammlinien 2 und 3 siehe ben, S. 10f. Seite 14 vn 41

15 7 Umsetzung und Laufzeit des Prgramms 7.1 Umsetzung des Prgramms Ausschreibungen Das natinale Frschungsförderprgramm für die Sicherheitsfrschung (KIRAS) untersteht der alleinigen Prgrammverantwrtung des BMVIT. Auf rganisatrische Besnderheiten im Hinblick auf Krdinatin und Sicherheitsplitik wird im.a. Ministerratsvrtrag vm 9. August 2005 hingewiesen. Details sind der Geschäftsrdnung für den Lenkungsausschuss zu entnehmen Begleitmaßnahmen Im Zuge des Prgrammmanagements werden (zielgruppenspezifische) Begleitmaßnahmen umgesetzt. Betrffen sind dabei z.b. Stimulierung, Awareness, Veranstaltungen, Publikatinen, etc. Diese werden zum Teil zielgruppenspezifisch rganisiert. Für Begleitmaßnahmen werden maximal 10% des Gesamtbudgets aufgewendet. (Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sind gemäß FTE- Richtlinie (Pkt. 4.2 Förderbare Vrhaben) nur im Rahmen der Frschungsprjekte förderbar). Für Leistungen, die in einem Austauschverhältnis zum Bund erbracht werden (sg. Beauftragungen), werden Werkverträge abgeschlssen, bei denen das Bundesvergabegesetz 2006, BGBl. I Nr. 17/2006 ( BVergG ) zur Anwendung kmmt. Frschungs- und Entwicklungsaufträge, die aus frschungs- und technlgieplitischen Zielsetzungen erflgen und deren Ergebnisse der Allgemeinheit zugute kmmen, sg. Frschungsaufträge fallen hingegen unter den Ausnahmetatbestand des 10 Z 13 BVergG Gültigkeit des Prgrammdkuments Das Prgrammdkument ist ab Inkrafttreten der FTE- Richtlinie am für eine Laufzeit vn sieben Jahren gültig, als bis zum , bzw. bis zum Abschluss des letzten geförderten Prjekts, auch wenn dieses Datum später liegen sllte. Spätestens im Jahre 2010 wird das Prgrammdkument einem Review unterwrfen werden, insbesndere hinsichtlich der Schwerpunktsetzung. 8 Förderungsart, Förderungshöhe und förderbare Ksten 8.1 Förderungsart Die Förderung erflgt in Frm vn nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Seite 15 vn 41

16 8.2 Förderungshöhe Die maximale Beihilfenintensität der einzelnen geförderten Vrhabensarten flgt für verschiedene, auch kperative Knstellatinen vn Förderwerbern (Klein-, Mittel-, Grßunternehmen bzw. Frschungseinrichtungen) den Vrgaben der FTE- Richtlinie. Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Grße Unternehmen Grundlagenfrschung 100 % 100 % 100 % Industrielle Frschung (allgemein) 70 % 60 % 50 % Industrielle Frschung (Snderfälle) (1) mit Zusammenarbeit zwischen Unternehmen (bei Grßunternehmen: grenzübergreifend der mit mindestens einem KMU), der 80 % 75 % 65 % (2) mit Zusammenarbeit vn Unternehmen und Frschungseinrichtungen, der (3) mit Verbreitung der Ergebnisse Experimentelle Entwicklung (allgemein) 45 % 35 % 25 % Experimentelle Entwicklung (Snderfälle) (1) mit Zusammenarbeit zwischen Unternehmen (bei Grßunternehmen: grenzübergreifend der mit mindestens einem KMU), der 60 % 50 % 40 % (2) mit Zusammenarbeit vn Unternehmen und Frschungseinrichtungen Geringere maximale Beihilfeintensitäten können für einzelne Instrumente im jeweiligen Ausschreibungsleitfaden festgelegt werden, um die effiziente Erreichung der Prgrammziele zu unterstützen. Eine betragsmäßige Beschränkung der Förderhöhe einzelner Prjekte wird in KIRAS nicht verwendet, die Vergabe erflgt im Rahmen der für einzelne Ausschreibungen verfügbaren Mittel. Seite 16 vn 41

17 8.3 Förderbare Ksten Förderbare Ksten sind Ksten, die für die Durchführung des genehmigten Prjekts nötig sind, sfern sie in ihrer Höhe angemessen sind. Förderbare Ksten sind alle dem Prjekt zurechenbaren Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der geförderten Frschungstätigkeit entstanden sind Förderbare Ksten für FTE Beihilfen Persnalksten: Persnalksten der frschenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Prjekt (d.h. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Knsrtialpartner; Brutt-Lhnksten inklusive Lhnnebenksten). Die Persnalksten sind bis zum Ausmaß der gemäß Ziffer 8 der Verrdnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtssetzender Maßnahmen jeweils festgelegten Richtwerte förderbar (BGBl. II Nr. 50/1999, Anhang 3, in der jeweils geltenden Fassung). Ksten für Instrumente und Ausrüstung (Investitinen), sfern sie für das Prjekt nötig sind. Hierbei kann nur die Nutzung/Abschreibung gefördert werden. Ksten für Beratungs- und gleichartige Dienstleistungen, die ausschließlich der Frschungstätigkeit dienen (Drittleistungen), einschließlich fremdbezgene Frschung, technische Kenntnisse, Patente usw.: hierunter fallen z.b. Frschungsleistungen vn Universitäten, Kmpetenz-Zentren der anderen Frschungspartnern; auch vn Unternehmen die nicht Knsrtialpartner sind. Gemeinksten, die unmittelbar durch die Frschungstätigkeit entstehen (Overhead): Als Overheadksten können bis zu 20% Aufschlag auf die Persnalksten zu den förderbaren Ksten als Pauschale gerechnet werden. Overhead umfasst Ksten wie z.b. Raummiete, Bürmaterialien, Mitnutzung Sekretariatsdienstleistungen z.b. für administrative Betreuung u.ä. die sich aus den Aktivitäten des geförderten Prjekts ergeben. Höhere Overhead-Ksten als dieser 20%ige Aufschlag können nicht als Pauschale gefördert werden, sndern sind zur Gänze (nicht nur mit dem die Pauschale übersteigenden Teil) detailliert nachzuweisen. Snstige Betriebsksten (Sachksten): Verbrauchsmaterialien für F&E Aktivitäten, Reiseksten, Literatur etc., die unmittelbar durch die Frschungstätigkeit entstehen Nicht förderbare Ksten Nicht förderbar gemäß FTE- Richtlinien sind: Ksten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Vrhaben stehen, insbesndere bauliche Investitinen, Kauf vn Liegenschaften und Anschaffung vn Büreinrichtung u.ä. Ksten, die vr der Einreichung entstanden sind. Seite 17 vn 41

18 Ksten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Ksten gelten Anerkennungsstichtag Anerkannt werden können nur slche förderbaren Ksten, welche nach Einlangen des Förderungsansuchens entstanden sind. 9 Spezifische Vraussetzungen für die Gewährung vn Förderungen 9.1 Förderbare Vrhaben und finanzierbare Vrhaben Anspruch/Prjektkategrie Kperatives F&E- Prjekt Frschungsvrhaben sind als kperative F&E- Prjekte zu knzipieren. Knsrtien für Frschungsprjekte müssen aus mindestens zwei Partnern bestehen. Die Anzahl der Prjektteilnehmer ist nach ben frmal nicht begrenzt. Die EU-rechtliche Basis ist der EU-Gemeinschaftsrahmen. Stimulierungsprjekt (Vernetzung und Sndierung) In dieser Prjektart sind insbesndere Vrhaben inkludiert, die zum Ziel haben, FTE im Sinn der Prgrammziele zu stimulieren, zumeist in vrgelagerter Weise. Diese Vrhaben können kperativ sein, müssen aber nicht. Im Fall vn Beihilfen ist die EU-rechtliche Basis der EU-Gemeinschaftsrahmen. Unterstützungsmaßnahmen Damit werden Vrhaben finanziert, welche die Prgrammziele unterstützen. Darunter fallen Aufwendungen und Beauftragungen im Sinne des Rahmenvertrags zwischen BMVIT, BMWA und FFG. Die Knzeptinitiative wird in diese Prgrammlinie (PL 4) implementiert. Prgrammunterstützende F&E- Dienstleistungen (Frschungsaufträge), welche dem Ausnahmetatbestand des 10 Z 13 BVergG unterliegen, gelten für die Fördereinrichtung vertraglich als Aufwendungen im Sinne des Rahmenvertrags. Alle Arten vn Dienstleistungen, die dem BVergG unterliegen, gelten für die Fördereinrichtung vertraglich als Beauftragungen im Sinne des Rahmenvertrags Laufzeit der Prjekte Die maximale Dauer für Prjekte beträgt 3 Jahre. Das Prgramm KIRAS legt keine weiteren starren Grenzen für Prjektlaufzeiten fest. In den Leitfäden der einzelnen Ausschreibungen können slche jedch vrgesehen werden. Eine kstenneutrale Verlängerung der Prjektlaufzeit, die 12 Mnate übersteigt, bedarf eines neuen Ansuchens. Seite 18 vn 41

19 9.2 Förderungsnehmer In Übereinstimmung mit den FTE- Richtlinien kmmen als Förderungsnehmer in Frage: Natürliche Persnen, der Juristische Persnen, wie z.b. Vereine, Kapitalgesellschaften (z.b. KMUs, Grßunternehmen, Frschungseinrichtungen), Universitäre und außeruniversitäre Frschungseinrichtungen (mit Ausnahme vn Privatuniversitäten), Selbstverwaltungskörper, Persnengesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts, der snstige Gesellschaften bürgerlichen Rechts (wie z.b. ARGE n). Bei Knsrtien ist einer der Knsrtialpartner als prjekt-verantwrtlicher Förderungswerber gegenüber dem Förderungsgeber namhaft zu machen (Antragsteller). Bei der geförderten Zusammenarbeit vn Unternehmen, Bedarfsträgern und Frschungseinrichtungen wird die Vrlage eines vn allen Knsrtialpartnern unterfertigten Knsrtialvertrages verlangt, durch den sichergestellt wird, dass im Sinne vn Absatz des EU-Gemeinschaftsrahmens keine mittelbare staatliche Beihilfe über die Frschungseinrichtung vrliegt. Der Punkt sieht flgende beihilfenrechtlich kmpatible Möglichkeiten für die Zusammenarbeit vn Frschungseinrichtungen und Unternehmen vr: 1. Die beteiligten Unternehmen tragen sämtliche Ksten des Vrhabens 2. Die Ergebnisse, für die keine Rechte des geistigen Eigentums begründet werden, können weit verbreitet werden, whingegen derartige Rechte an slchen F&E&I- Ergebnissen, die aus der Tätigkeit der Frschungseinrichtung hervrgegangen sind, in vllem Umfang dieser Einrichtung zugerdnet werden. 3. Die Frschungseinrichtungen erhalten vn den beteiligten Unternehmen für die Rechte des geistigen Eigentums die sich aus den vn der Frschungseinrichtung im Rahmen des Vrhabens ausgeführten Frschungsarbeiten ergeben und auf die beteiligten Unternehmen übertragen werden, ein marktübliches Entgelt. Finanzielle Beiträge der Unternehmen zu den Ksten der Frschungseinrichtung können vn diesem Entgelt abgezgen werden. Ist keine dieser Vraussetzungen erfüllt, müssen die vertraglichen Vereinbarungen sicherstellen, dass die Rechte am geistigen Eigentum und der Zugang zu den Ergebnissen gemessen an ihren jeweiligen Interessen, ihrem Arbeitsaufwand swie ihren snstigen finanziellen und snstigen Beiträgen zu dem Vrhaben ausgewgen sind. Seite 19 vn 41

20 9.3 Kriterien für die Auswahl der geförderten Prjekte Kriterien für Kperative F&E- Prjekte Die Begutachtung/Auswahl der Prjektanträge erflgt auf Basis nachflgender Kriteriensätze. Ein an die jeweilige Prgrammlinie angepasster Kriterienkatalg befindet sich in den einzelnen Leitfäden. Qualität des FTE- Prjektes Innvatinsgehalt Am besten beurteilt werden in diesem Zusammenhang Entwicklungen, die gegenüber dem Stand der Technik eine abslute Neuheit darstellen. Technisch-wissenschaftlicher Anspruch (Relevanz der Nachhaltigkeit) Ausgehend vn einer Beschreibung der zu lösenden technischen Prbleme wird das Risik beurteilt, dass das Prjekt technisch nicht erflgreich abgeschlssen werden kann. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Einreicher die möglichen Umsetzungsbarrieren und Risken (z.b. wissenschaftlich, technisch, wirtschaftlich, zeitlich, plitisch) für sein Vrhaben kennt und entsprechend darstellt. (Wissenschaftlich-) Technische Exzellenz und Methdik Die eingereichten Anträge müssen sich durch (wissenschaftlich-) technische Exzellenz im jeweiligen Fachbereich auszeichnen. Weiters sll sich die zur Durchführung des Prjektes dargestellte Methdik durch Klarheit, Angemessenheit und Knsistenz in der Umsetzung auszeichnen. In diesem Punkt wird auch die Frschungskmpetenz auf dem Prjektgebiet bewertet. Qualität der Planung Prjektmanagement und Ressurcen Hier erflgt eine Beurteilung der Qualität des vrgeschlagenen Prjektmanagements in Bezug auf Klarheit, Adäquatheit und eingesetzte Instrumente. In diesem Punkt wird auch die Angemessenheit der veranschlagten Ressurcen (Persnal und andere Ressurcen) bewertet. Nachvllziehbare, angemessene und ksteneffiziente Planung des Prjektbudgets sind ebens vn Bedeutung wie die Slidität der Restfinanzierung. Verwertungsmöglichkeit Knkreter Nutzen in der Anwendung für die Wirtschaft, vr allem für KMU (praktischer Nutzen, breite Einsatzmöglichkeiten). Relevanz des Prjektes für die Ziele des Förderprgramms KIRAS (Ziel 1:) Erhöhung der Sicherheit und des Sicherheitsbewusstseins der Bürgerinnen und Bürger Seite 20 vn 41

21 (Ziel 2:) Generierung sicherheitsplitisch erfrderlichen Wissens (Ziel 3:) Erzielung vn Wissens-, Verfahrens- und Technlgiesprüngen (Ziel 4:) Wachstum der heimischen Sicherheitswirtschaft (Ziel 5:) Auf- und Ausbau vn Exzellenz im Bereich Sicherheitsfrschung (Strategisches Querschnittsziel:) Berücksichtigung gesellschaftlicher Fragestellungen in allen Aspekten der Sicherheitsfrschung Qualität der Firma der des Knsrtiums und der Kperatinsstruktur Qualität der Firmenpartner In diesem Punkt wird die Qualität der einreichenden Unternehmen, die Qualifikatin für das Prjekt, das Ansehen, die ptenziellen Flgewirkungen, die Einbettung des Prjekts in das Tätigkeitsprtfli, die Firmenstrategie und die Qualität des Managements Bedeutung vn F&E für das Unternehmen beurteilt. Qualität der Frschungspartner Bei Frschungsinstituten werden allgemeine Qualifikatin, bisherige technisch-wissenschaftliche Leistungen und Ansehen, das Persnal für das Prjektvrhaben und die Qualität des Managements beurteilt. Qualität des Knsrtiums Kmpetenzen der Partner; Machbarkeit des Prjektes mit den vrgesehenen Partnern. Zusammenwirken der Kmpetenzen der einzelnen Partner, Mehrwert der Zusammenarbeit; Cmmitment und Nutzen der Partner, Nachvllziehbarkeit der individuellen Teilnahmemtive. Angemessenheit der Zusammensetzung des Knsrtiums und der Wahl weiterer Partner. Ptenzial der Intensivierung der Kperatinsbeziehungen, auch über die Prjektlaufzeit hinaus; Nachhaltigkeitsptenzial der Partnerstrukturen. Organisatin der Kperatinsbeziehungen und der Zusammenarbeit (Netzwerkarchitektur). Kperatin im Knsrtium F&E- Aspekte (Additinalität, Verbreitung, Relevanz auf EU-, natinaler und reginaler Ebene) Hier wird berücksichtigt, welche zusätzliche Frschungsdynamik durch das Prjekt entsteht und b eine Anbindung an EU- der andere internatinale Aktivitäten wahrscheinlich ist. Aktivitäten zur Verbreitung der wissenschaft- Seite 21 vn 41

22 lichen Resultate sind ausdrücklich erwünscht. Beurteilt werden auch der natinale und reginale Mehrwert. Beitrag zu gesellschaftlichen Zielen Marktaussichten Verwertung Erwartet wird die nachvllziehbare Darstellung einer mittelfristigen Strategie für die Zeit während und jenseits der Prjektlaufzeit. Diese Strategie sll auf Grundlage der erwarteten Prjektergebnisse zu substanziellen wirtschaftlichen Effekten im Interesse der beteiligten Firmenpartner führen. Management und Umsetzung Organisatin des Prjektes, Expertise des Prjektmanagements Ksteneffizienz/Finanzierung (Nachvllziehbarkeit, Angemessenheit und Effizienz) 10 Verfahren (Darstellung des knkreten Förderablaufes) Grundsätzliches zum Ablauf Grundsätzlich ist zwischen klassifizierten und nicht klassifizierten (nrmalen) Anträgen zu unterscheiden. Die nachflgenden Ausführungen beziehen sich auf den Nrmalfall. Der Klassifizierungsfall wird jeweils gesndert beschrieben. Die FFG bereitet prgrammlinienspezifisch die Ausschreibungsunterlagen (Leitfaden, Frmulare, etc.) vr, stellt diese - nach Genehmigung durch das BMVIT - auf die KIRAS- Hmepage ( Förderungsansuchen werden in einem ersten Schritt einer frmalen Prüfung durch die FFG unterzgen. Wenn diese Frmalprüfung psitiv ausfällt, erflgt eine inhaltliche Bewertung der Förderungsansuchen durch unabhängige Gutachter (siehe Definitin des Gutachterpls ). Nach inhaltlicher Prüfung der Förderungsansuchen durch Gutachter werden die Ergebnisse der Jury vrgelegt. Aufgabe der Jury ist es, eine Reihung der Prjekte (Förderliste, Reserveliste, Ablehnungsliste) vrzunehmen und zugleich eine Förderhöhe für psitiv beurteilte Prjekte vrzuschlagen. Gemäß der FTE-Richtlinien bliegt, sweit nicht bereits bestehende Bewertungsgremien herangezgen werden, die Einrichtung vn Bewertungsgremien dem/der BundesministerIn für Verkehr, Innvatin und Technlgie gem. BMG i.d.g.f. (siehe auch Punkt ). Diese Förderempfehlung wird dem Lenkungsausschuss zur Kenntnisnahme und Entscheidung über eine mögliche K-Finanzierung vrgelegt. Das BMVIT trifft dann die endgültige Förderentscheidung. Seite 22 vn 41

23 Die nachflgende Verständigung der Antragsteller erflgt durch die FFG, ebens wie die Vrnahme der Vertragsverhandlungen und abschlüsse swie die Abwicklung der Förderverträge. Definitin des Gutachterpls Im Vrfeld der Ausschreibungen wird eine ausreichende Anzahl geeigneter unabhängiger Gutachter/innen durch FFG in Abstimmung mit dem BMVIT definiert. Diese Gutachter/innen sind für den Fall, dass sie klassifizierte Förderungsansuchen inhaltlich überprüfen, einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Der gesamte Ablauf vn der Einreichung der Förderungsansuchen bis zur Vertragsverhandlung mit erflgreichen Antragstellern/innen lässt sich graphisch wie flgt darstellen: Antragsteller -Wissenschaft Einreichung - Prjektvllanträge - Prjektskizzen FFG -Registrierung Prjektanträge BMVIT -Wirtschaft -Bedarfsträger -Beratung d. FFG -Definierung Gutachterpl -Bestellung Jurymitglieder -Frmale Prüfung - Prjektvllanträge (1stufig) - Prjektskizzen (2stufig) Antrag auf Klassifizierung -Nein -Ja NSR prüft Klassifizierung -Ja -Nein Inhaltliche Prüfung der Prjektanträge (Gutachter) -Technisch-wissenschaftlich und wirtschaftlich -nach Nten und Verbal Kntrllbeauftragter prüft Einhaltung Schutzmaßnahmen -Ja - Nein Jurysitzung -Reihung der Prjekte -Förderempfehlung an das BMVIT (Förderliste und höhe) Lenkungsausschuss -Kenntnisnahme - Allfällige Kfinanzierung BMVIT Förderentscheidung FFG -Verständigung Antragsteller - Vertragsverhandlungen und -abschlüsse - Vertragsabwicklung Grafik: Knkreter Förderablauf Antrag auf Klassifizierung Für den Fall, dass der/die Förderungsansuchensteller/in einen Antrag auf Klassifizierung stellt, wird dieser Antrag nach psitiv bestandener Frmalprüfung durch die FFG vn der FFG über das BMVIT an die Verbindungspersnen zum Natinalen Sicherheitsrat (NSR) weitergeleitet, welche ihrerseits prüfen, b das Prjekt mit bestehenden der geplanten Systemen kmpatibel ist und b es wirklich als ein klassifiziertes Prjekt durchgeführt werden muss. Wenn der NSR feststellt, dass der Klassifizierungsantrag zu Recht gestellt wurde, erflgt eine Prüfung durch den Kntrllbeauftragten, b der Antragsteller die Seite 23 vn 41

24 Schutzmaßnahmen laut Infrmatinssicherheitsverrdnung (bauliche und persnelle Maßnahmen) ergriffen hat. Ist dies nicht der Fall, muss der Antrag abgelehnt werden. Der Antragssteller hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Klassifizierung des Antrags zu stellen. Dies sll geschehen, wenn der Antrag bereits klassifizierte Infrmatinen enthält der abzusehen ist, dass während des Prjektes mit klassifizierten Infrmatinen gearbeitet werden muss. Rechtliche Grundlagen: Klassifizierte Infrmatinen Klassifizierte Infrmatinen im Sinne vn 2 Abs. 1 der Infrmatinssicherheitsverrdnung (InfSiV) sind Infrmatinen, Tatsachen, Gegenstände und Nachrichten, unabhängig vn Darstellungsfrm und Datenträger, die aus den in 2 Abs. 1 und 2 Infrmatinssicherheitsgesetz (InfSiG) genannten Gründen eines besnderen Schutzes gegen Kenntnisnahme und Zugriff durch Unbefugte bedürfen. Klassifizierte Infrmatinen können insbesndere sein: - Schriftstücke; - Zeichnungen, Pläne, Karten, Lichtbildmaterial; - elektrnische Daten und Datenträger ( ); - Tnträger; - technische Geräte, technische Systeme und deren Teilkmpnenten. Gemäß 2 Abs. 1 InfSiG ist der Zugang zu klassifizierten Infrmatinen, die Österreich im Einklang mit völkerrechtlichen Regelungen erhalten hat, in dem vn den übermittelnden Stellen vrgesehenen Maß und für die vn diesen vrgesehene Dauer zu beschränken, wenn dies gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG gebten ist. Artikel 20 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) hält fest: Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe swie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewrdenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, zur Vrbereitung einer Entscheidung der im überwiegenden Interesse der Parteien gebten ist (Amtsverschwiegenheit). Die Amtsverschwiegenheit besteht für die vn einem allgemeinen Vertretungskörper bestellten Funktinäre nicht gegenüber diesem Vertretungskörper, wenn er derartige Auskünfte ausdrücklich verlangt. Seite 24 vn 41

25 Klassifizierungsstufen 2 Abs. 2 InfSiG hält fest, dass gemäß Abs. 1 (InfSiG) erhaltene klassifizierte Infrmatinen zur Wahrung des vn den übermittelnden Stellen vrgesehenen Schutzes einer der flgenden Klassifizierungsstufen zuzurdnen sind: VERTRAULICH, wenn die Infrmatinen nach anderen Bundesgesetzen unter strafrechtlichem Geheimhaltungsschutz stehen und ihre Geheimhaltung im öffentlichen Interesse gelegen ist; GEHEIM, wenn die Infrmatinen vertraulich sind und ihre Preisgabe zudem die Gefahr einer erheblichen Schädigung der in Art. 20 Abs. 3 B-VG genannten Interessen schaffen würde; Überprüfung Frmale Prüfung durch die Verbindungspersnen zum Natinaler Sicherheitsrat (NSR) Wenn der/die Antragsteller/in einen Antrag auf Klassifizierung des Antrags stellt, weil er der Überzeugung ist, dass im Antragsfrmular klassifizierte Infrmatinen enthalten sind, wird der Antrag vn der FFG via BMVIT den Verbindungspersnen zum Natinalen Sicherheitsrat (NSR) zugeleitet. Diese prüfen, b der Antrag einerseits Infrmatinen enthält, die aus Gründen der natinalen Sicherheit nicht an die Öffentlichkeit dringen dürfen, und b das Prjekt andererseits kmpatibel zu bestehenden der geplanten Systemen ist. Wird der Antrag auf Klassifizierung vn den Verbindungspersnen zum Natinalen Sicherheitsrat (NSR) negativ beschieden, wird er wieder der FFG zugeleitet und kann nach Rücksprache mit dem/der Antragsteller/in dem weiteren (nrmalen) Begutachtungsverfahren unterwrfen werden. Kntrllbeauftragter Besteht der Antrag auf Klassifizierung zu Recht, überprüft der/die vm BMVIT bestellte Kntrllbeauftragte, b der/die Antragsteller/in die für klassifizierte Infrmatinen erfrderlichen persnellen, technischen und baulichen Schutzmaßnahmen gemäß Infrmatinssicherheitsverrdnung ergriffen hat. Die Infrmatinssicherheitsverrdnung kann vn der KIRAS- Hmepage ( ) herunter geladen werden. Verfügt der/die Antragsteller/in über die erfrderlichen Schutzmaßnahmen, kann das BMVIT einen Klassifizierungsrahmen mit Auflagen hinsichtlich Veröffentlichung und Vermarktung des Prjekts festlegen. Kann der/die Antragsteller/in die erfrderlichen Schutzmaßnahmen gemäß Infrmatinssicherheitsverrdnung (InfSiV) nicht erfüllen, wird der Antrag abgelehnt Förderansuchen Die Gewährung einer Förderung setzt vraus, dass die Förderwerber ein Förderansuchen einreichen. Die Förderansuchen sind entsprechend den Vrgaben des BMVIT zu erstellen. Seite 25 vn 41

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