Vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen

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1 Der Eigentümer, das unbekannte Wesen?!? Über die Notwendigkeit der Mobilisierung privater Immobilieneigentümer Die Anpassung unserer Städte an aktuelle und künftige Anforderungen stellt die zentrale Aufgabe räumlicher Planung dar. Dies ist jedoch nur in enger Kooperation einer Vielzahl von Akteuren möglich. Zu Schlüsselakteuren werden hierbei private Immobilieneigentümer, die über die größten Wohnungsbestände verfügen. Trotz der großen Bedeutung dieser Eigentümergruppe für die Prozesse der Stadtentwicklung steht die Einbindung privater Eigentümer bisher erst am Anfang. Der folgende Beitrag unterstreicht die Notwendigkeit der Mobilisierung privater Eigentümer und zeigt Ansätze auf, wie diese erfolgreich zu bewerkstelligen ist. Holger Schmidt, 1959, Prof. Dr.-Ing. Stadtplanung, Fachgebiet Stadtumbau + Ortserneuerung, TU Kaiserslautern Maximilian Vollmer, 1983, Dipl.-Ing. Raum- und Umweltplanung, Promotionsstipendiat, Fachgebiet Stadtumbau + Ortserneuerung, TU Kaiserslautern Vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen sind viele Quartiere in stagnierenden oder schrumpfenden Wohnungsmarktregionen von Sanierungsstau, Leerständen und einer zunehmenden Anzahl nicht mehr marktfähiger Immobilien geprägt, welche oftmals die Stabilität des gesamten Quartiers gefährden. Bezogen auf die Einzelimmobilien setzt häufig ein Abwärtstrend ein, der die Eigentümer vor große Herausforderungen stellt, die sie nicht selten überfordern. Ausgangslage Angefangen mit zurückgehenden Mieten und einer Zunahme des Leerstandsrisikos setzt ein regelrechter»trudelflug der Immobilie«ein (vgl. Abb. 1), an dessen Ende erhebliche Wertverluste, dauerhafter Leerstand und Verfall stehen können. Oft haben verwahrloste und leer stehende Immobilien eine negative Ausstrahlung auf das gesamte Quartier und prägen ein negatives Image. Viele Eigentümer der betroffenen Immobilien stehen dieser Entwicklung oftmals hilflos gegenüber. Gerade privaten Eigentümern, deren immobilienwirtschaftliches Know-how in vielen Fällen auf den früher stabilen, vom Wachstum geprägten Märkten beruht, fällt eine realistische Einschätzung der Bewirtschaftungssituation angesichts der neuen Marktbedingungen im Schrumpfungskontext schwer. Es fehlt ihnen in der Regel an der nötigen Kenntnis potenzieller Handlungsoptionen. In der Konsequenz steht so häufig einem erheblichen Investitionsbedarf eine starke Investitionszurückhaltung der Grundstücks- und Immobilieneigentümer gegenüber. Mehren sich diese Fälle, dann ist über kurz oder lang die Zukunftsfähigkeit des Stadtquartiers in Frage gestellt. Will eine Kommune dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen und das betroffene Quartier mit seinen Potenzialen im Sinne einer integrierten Stadtentwicklung stabilisieren und reaktivie- RaumPlanung 164 /

2 Schmidt; Vollmer ren, so müssen Verwaltung und Rat eine handlungs- und akteursorientierte Arbeitsweise praktizieren. Ein Abwarten auf die Selbstheilungskräfte des Marktes funktioniert in diesem Zusammenhang nicht. In Zeiten zurückgehender Fördersummen und anhaltender Nachfragedefizite ist die Anpassung von Stadtquartieren an sich verändernde Rahmenbedingungen nur gemeinschaftlich, als Kooperation einer möglichst großen Zahl relevanter Akteure zu erreichen. Die entscheidenden Akteure sind dabei die Immobilieneigentümer, da die Umsetzung von Maßnahmen einer zukunftsfähigen Quartiersentwicklung früher oder später an die Grenzen des privaten Eigentums stößt. Sind die Eigentümer nicht zum Handeln bereit oder nicht dazu in der Lage, bleibt jede gut gemeinte Planung ein Papiertiger. Abb. 1:»Immobilien-Trudelflug«Eigentümerblindheit bisheriger Planungen Während die Kooperation mit den institutionellen Eigentümern, insbesondere in der ersten Phase des Programms Stadtumbau Ost, umfassend praktiziert und gepflegt wurde, fand eine Beteiligung privater Eigentümer vielerorts bisher allerdings nur unzureichend statt. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass sich zu Beginn des Programms die größten Leerstände in den Beständen des sogenannten Komplexen Wohnungsbaus der DDR befanden. Die Zusammenarbeit mit den professionell agierenden Unternehmen, mit ihren klaren Ansprechpartnern und nachvollziehbaren Bewirtschaftungsstrategien, gestaltete sich vergleichsweise einfach. Diese Konzentration auf die Gruppe institutioneller Eigentümer blieb stadträumlich jedoch nicht ohne Folgen. So konstatiert Liebmann beispielsweise,»( ) dass sich die bisherige Beteiligung der Grundstückseigentümer am Stadtumbau (Ost) in einer Schieflage befindet, die sich auch in der stadträumlichen Verteilung der durchgeführten Stadtumbaumaßnahmen widerspiegelt. Nicht selten orientiert sich der Stadtumbau in einer Art pragmatischer Abarbeitung derzeit weniger an städtebaulichen Kriterien als vielmehr an konkreten Zugriffsmöglichkeiten«(Liebmann, 2008: 168). Als Konsequenz dieser Schieflagen blieben die Bestände und Interessen privater Immobilieneigentümer zu großen Teilen unberücksichtigt, sie rücken aber seit einigen Jahren im Rahmen der integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte vielerorts in den Fokus der Stadtpolitik. Leider enthält die Mehrzahl der Entwicklungskonzepte keinerlei Aussagen oder Hinweise zu den Gebäudeeigentümern, deren Rahmenbedingungen und Motivationslagen. Die Planung kommt eigentümlich»eigentumsblind«daher, obwohl Eigentümer für den Erfolg oder Misserfolg von Stadtumbau- oder Stadterneuerungsmaßnahmen unverzichtbar sind. Offen zutage trat das Wissensdefizit gegenüber der Gruppe privater Immobilieneigentümer beispielsweise im Rahmen einer Kommunalbefragung in Kommunen des Stadtumbau Ost, welche das BMVBS und das BBR 2007 im Rahmen einer Studie durchführten.»in Bezug auf die privaten Eigentümer sehen die Kommunen insbesondere die geringen finanziellen Eigenmittel und das teilweise geringe Interesse an übergeordneten städtebaulichen Zielsetzungen bzw. eine breite Interessensplitterung innerhalb dieser Eigentümergruppe als kontraproduktiv für eine engere Kooperation im Stadtumbau«(BMVBS/BBR, 2007a: 135). Die Befragung der Gegenseite der privaten Eigentümer offenbarte ebenfalls ein großes Informationsdefizit, das auf mangelnde Kooperation zurückzuführen ist. So»( ) kennen nur 6 % der Kleineigentümer das Konzept, das die Stadt mit dem Stadtumbau verfolgt, gut. 26 % kennen es zumindest in Grundzügen, 27 % kennen es kaum und 41 % ist es nicht bekannt«(bmvbs/bbr, 2007a: 43). Auch die immobilienökonomische Literatur zeigt hier ein deutliches Ungleichgewicht. Diese ist»( ) weithin darauf beschränkt, etwaige Fragestellungen von professionellen institutionellen Investoren und Asset- und Facility-Managern zu behandeln und ergebnisoptimale Strategien zu diskutieren«(krüger/richter/stotz, 2010: 211). Im Unterschied zu institutionellen Eigentümern bilden private Einzeleigentümer jedoch eine ausgeprägt heterogene Akteursgruppe,»( ) die sich in ihren Handlungsweisen zum Teil signifikant von professionellen Akteuren unterscheidet und oft in nicht vorhersehbarer Weise agiert«(krüger/richter/stotz, 2010: 212). Komplexe Eigentümerstrukturen Ein Blick auf die Eigentumsverhältnisse in Deutschland macht deutlich, dass die starke Berücksichtigung institutioneller Eigentümer keinesfalls zahlenmäßig zu erklären ist (vgl. Abb. 2). Im Gegenteil, er unterstreicht die herausragende Bedeutung privater Eigentümer, die mit ca. 30 Mio. Wohneinheiten über drei Viertel des Wohnungsbestandes verfügen. Als private Eigentümer werden in diesem Kontext 20 RaumPlanung 164 /

3 Schmidt; Vollmer nach GdW 2009: 23 Schmidt; Vollmer nach MBV NRW 2007: 18»( ) alle Eigentümer gewertet, die als natürliche Personen im Grundbuch eingetragen sind und damit alleinverantwortlich Entscheidungen über die Bewirtschaftung eines Gebäudes oder einer Nutzungseinheit treffen«(bmvbs/ BBR, 2007b: 9). Abb. 2: Wohnungsbestand nach Eigentümertypen Die Heterogenität dieses Eigentümertyps zeigt sich bereits darin, dass hierunter neben den privaten Vermietern auch die Gruppe der Selbstnutzer sowie Eigentümergemeinschaften und Erbengemeinschaften fallen. Diese Unterteilung bewirkt nochmals große Unterschiede bezogen auf die Bewirtschaftungsstrategien der Eigentümer. Während Einzeleigentümer ihre Strategien eingenständig bestimmen, erfordert dies bei den Sondertypen der Eigentümergemeinschaften und Erbengemeinschaften längere Aushandlungsprozesse. Unterschiedliche Einflussfaktoren wie das Lebensalter, die ökonomische Potenz, der Migrationshintergrund aber auch der räumliche Bezug zur Immobilie führen zu unterschiedlichen Bewirtschaftungsstrategien. Das BMVBS und das BBR stellten 2007 in ihrer Studie»Private Eigentümer im Stadtumbau«drei grundlegende Strategien fest, die sich mittlerweile als Groborientierung auch in weiteren Veröffentlichungen etabliert haben. Sie unterscheiden: n die Bestandsverbesserer, die Modernisierungsinvestitionen vornehmen, Abb. 3: Motivationslagen von Eigentümern n die Bestandserhalter, die zu Erhaltungsinvestitionen bereit sind, da sie Selbstnutzer sind, Mieter halten wollen oder aufgrund von Substanz- und Werterhalt bzw. gesellschaftlichen Drucks dazu bewegt werden und ndie Exit-Strategen, welche die Absicht haben, sich von ihrer Immobilie zu trennen (vgl. BMVBS/BBR, 2007b: 11). Hinsichtlich ihrer Motivationslagen in Bezug auf die Ziele und Inhalte der Stadtentwicklung sind nochmals erhebliche Unterschiede zwischen den Eigentümern festzustellen. Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV NRW) hat hierzu 2007 im Rahmen der Studie»Mobilisierung privater Eigentümer«eine hilfreiche Unterscheidung getroffen, indem es private Eigentümer in»aufgeschlossene«,»abwartende«und»ablehnende«einteilt (vgl. Abb. 3). Die Gründe für die Einteilung in eine bestimmte Gruppe sind hierbei vielfältig und können einerseits von den oben genannten Einflussfaktoren, andererseits aber auch von bisherigen Erfahrungen mit der jeweiligen Stadtverwaltung abhängig sein. Unabhängig von den jeweils entscheidenden Gründen wird aus dieser Unterteilung die Zielsetzung einer notwendigen Mobilisierung der Eigentümer deutlich: Die Beeinflussung der Gruppenverteilung zugunsten der Aufgeschlossenen, Investitionswilligen. Notwendigkeit von Mobilisierungsstrategien Daher wird es während»der unterschiedlichen Abläufe der einzelnen Planungsprozesse ( ) immer wieder darauf ankommen, die Betroffenen, insbesondere private Grundstückseigentümer, davon zu überzeugen, dass städtebauliche Missstände und Funktionsmängel größtenteils vom Zustand der Bebauung und Nutzung privater Grundstücke ausgehen, deren Beseitigung jedoch allein in der Entscheidung und Verantwortung der Eigentümer liegt«(bmvbs/ BBR, 2007b: 68). Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, aufbauend auf einer umfassenden Analyse der vorhandenen Eigentümerstruktur geeignete Mobilisierungsstrategien zu entwickeln, die Eigentümer dazu bewegen, in ihr Eigentum zu investieren. Viele Kommunen haben bereits Erfahrungen mit der Mobilisierung von Eigentümern gesammelt und auch die Fachwelt widmet sich bereits seit einigen Jahren diesem Themenfeld. So nannten das BMVBS und das BBR bereits 2007 fünf essenzielle Bestandteile von Mobilisierungsstrategien (vgl. BMVBS/ BBR, 2007b: 11 f.): RaumPlanung 164 /

4 ninformation, nmoderation, n Beratung, n finanzielle Förderung und n kommunale Vorleistungen. Die praktische Ausgestaltung dieser Bausteine stellt sich in den Kommunen unterschiedlich dar und variiert sehr stark hinsichtlich Intensität und Angebotsvielfalt. Sie reicht von der Einrichtung von Beratungsstellen, über die Ausgabe von Beratungsgutscheinen wie beispielsweise in Viersen-Dülken oder in Wittlich bis hin zu stärker aktivierenden Ansätzen wie zum Beispiel in Halle/Saale oder in Bremerhaven (eigene Recherchen vor Ort). Während sich also einige Kommunen lediglich auf die Bereitstellung von Angeboten beschränken und damit eine vergleichsweise passive Rolle einnehmen, verfolgt die Stadt Halle/Saale mit der Einstellung eines sogenannten Eigentümermoderators eine aktivierendere Strategie. Die Arbeit dieses Moderators zeichnet sich durch eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Zustand der Gebäude einerseits, aber auch mit der Bewirtschaftungssituation und den Handlungsoptionen der Eigentümer aus. Der Eigentümermoderator nimmt damit die Arbeit vor Ort auf und versucht durch ein akteurs- und objektorientiertes Vorgehen gemeinsam mit den Eigentümern eine adäquate Lösung zu finden. Die größte Herausforderung bei der Mobilisierung der Eigentümer besteht darin, nicht nur die ohnehin Aufgeschlossenen zu Investitionen zu animieren, sondern auch Lösungen für die Immobilien weniger motivierter Eigentümer zu finden. Das Beispiel Bremerhaven, wo man mit einer großen Anzahl von»schrottimmobilien«zu kämpfen hat, zeigt, dass hierbei ein umfassender Instrumenteneinsatz nötig ist. Die Stadtverwaltung Bremerhaven hat hierfür die Arbeitsgruppe»Verwahrloste Immobilien«gegründet, in der eine fachübergreifende Zusammenarbeit möglich ist. Als effektives Instrument hat sich das sogenannte Vorkaufsortsgesetz erwiesen, mit dessen Hilfe sich die Stadt Bremerhaven den Zugriff auf verwahrloste Immobilien sichert, um so Mängel und Missstände, die von diesen Objekten ausgehen zu beseitigen. Auch die Stadt Bremerhaven hat hierfür einen externen Moderator eingeschaltet, der die betroffenen Eigentümer über die tatsächlichen Marktperspektiven informiert und ihnen den Ausstieg aus ihrem oftmals zur Last gewordenen Eigentumsverhältnis ermöglicht. Den Grundton stellt hierbei die direkte Ansprache der Eigentümer dar. Es gibt einen»kümmerer«außerhalb der Verwaltung, der den Kontakt und die Beratung der Immobilieneigentümer übernimmt. Er versucht oftmals in langwierigen Verhandlungen, die Situation der Eigentümerseite zu erkunden und Blockaden und Investitionshemmnisse zu erkennen. Im Ergebnis dieser Direktansprache kann eine Sicherung des Objektes oder eine Investition in den Bestand oder aber auch ein Verkauf an einen investitionswilligen Neueigentümer stehen. Eine wesentliche Rahmenbedingung für eine erfolgreiche Revitalisierung der von Schrumpfung betroffenen Quartiere ist die hoheitliche Steuerung und Unterstützung durch die Kommune. Dabei reicht der Instrumenteneinsatz von der Erarbeitung und Beschlussfassung städtebaulicher Konzepte, der Bereitstellung von Fördermitteln zur Unterstützung von Baumaßnahmen bis zur Anwendung bzw. Androhung von Zwangsinstrumenten, wie städtebaulichen Geboten oder dem Vorkaufsrecht. Ein weiterer wichtiger Aspekt und damit der dritte Ton des Dreiklangs ist die Stärkung der Quartiersidentität. Beispiele hierfür sind Kooperationen von Eigentümern, wie sie in Form von Eigentümerstandortgemeinschaften z. B. in Halle/Saale und Bremerhaven gepflegt werden, aber auch die gezielte Zusammenarbeit mit Akteuren aus dem Kultur- oder Nachbarschaftsbereich und mit Einzelhändlern. Begleitende kulturelle Aktivitäten wie Feste, Ausstellungen, Quartiersspaziergänge, Publikationen verschiedenster Art helfen, die häufig»angekratzte«quartiersidentität positiv zu beeinflussen. Auf diesem Wege wird das Stadtquartier positiv kommuniziert und erscheint als ein Standort, in den es sich lohnt, zu investieren. Ebenso wie bei einem Dreiklang in der Musik durch das gleichzeitige Erklingen der drei Töne eine Harmonie entsteht, erfordert die Eigentümermobilisierung die Gleichzeitigkeit der drei genannten Aspekte, um eine erfolgreiche Quartiersentwicklung in Gang zu bringen. Wichtig ist dabei auch ein Mentalitätswandel bei den Eigentümern von egoistischen oder opportunistischen Einstellungen hin zu einer Quartierssolidarität, welche die Revitalisierung des Quartiers zum gemeinschaftlichen Ziel erklärt. Das BMVBS verweist darauf, dass sich die» Kooperation von Eigentümern beispielsweise in Form einer ESG ( ) ein Stück weit von der einzelwirtschaftlichen Betrachtung des Einzeleigentümers (lösen muss) ( ), um gemeinschaftlich die Quartiersrentabilität in den Blick zu nehmen«(bmvbs 2012: 11). Dreiklang der Mobilisierung Die Analyse bisher praktizierter Mobilisierungsstrategien verdeutlicht, dass erfolgreiche Projekte wie in Halle/Saale oder Bremerhaven, die in der Fachwelt auch bereits entsprechend gewürdigt werden, einen Dreiklang der Mobilisierung anwenden (vgl. Abb. 4). Schmidt; Vollmer Abb. 4: Dreiklang der Eigentümermobilisierung Erweitertes Planungsverständnis Für das Berufsfeld des Planers geht die Herausforderung einer aktiveren Mobilisierung der Eigentümer mit einer Erweiterung des eigenen Rollenverständnisses einher.»will die Profession der Stadt- und Raumplanung auch künftig eine starke Rolle in der Stadtentwicklung einnehmen, gilt es, sich gegenüber Immobilieneigentümern nicht länger auf 22 RaumPlanung 164 /

5 bloße Ordnungs-, Lenkungs- und Gestaltungskompetenzen zurückziehen, die ohnehin nur bei Investitionen greifen«(krüger/richter/stotz, 2010: 213). Diese Abkehr von einer steuernden hin zu einer stärker kooperativen, vermittelnden Planung stellt ein neues Planungsverständnis dar, das häufig unter dem Begriff der Urban Governance diskutiert wird. Nach Drilling und Schnur (2009: 17 f.) lässt sich dieser Verständnis mit fünf Merkmalen umreißen: n Netzwerkcharakter mit hierarchischem Hintergrund: Der Staat übernimmt eine Initiatoren- oder Moderatorenrolle. n Intermediarität: Lokalstaat, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft spielen zusammen. n Informalität: Urban Governance hat weniger mit formellen Steuerungs- und Kooperationsmodellen zu tun als mit sozialkapitalbasierten, informellen und oft persönlichen Absprachen zwischen Schlüsselakteuren. n Temporalität und Projektorientierung: Auch wenn meist längerfristige Ziele angestrebt werden, sind es oft projektartige, temporäre Maßnahmen, die zur Zielerreichung durchgeführt werden. n Neue Territorialität: Es kommt zu einer Restrukturierung der handlungsrelevanten Maßstabsebenen, in der der Quartiersansatz, der mit einer stärkeren Sozialraumorientierung einhergeht, an Bedeutung gewinnt. Während in der Government-Perspektive die Hierarchie als wichtigste Institution im Mittelpunkt steht, stehen bei der Governance-Perspektive Begriffe wie institutionelle Strukturen und deren Anpassung, Netzwerke, Verhandlungen staatlicher und nicht-staatlicher Akteure oder auch die Koproduktion öffentlicher Güter im Vordergrund (vgl. Wiezorek, 2011: 98). Haller und Altrock verweisen in diesem Zusammenhang auf den experimentellen Charakter dieses Steuerungsansatzes. So führt»eine Auflösung traditioneller Ideologismen zugunsten experimenteller Arrangements und das wachsende Problemverständnis in der vermeintlichen Perspektivlosigkeit zu einer Sondierung unterschiedlicher experimenteller Bündnisse in alle Richtungen, die auf ihre Möglichkeiten abgeklopft werden können, da in der Notgemeinschaft der Schrumpfung alle Alternativen kooperativen Handelns zumindest grundsätzlich verhandelbar sind«(haller/altrock, 2010: 176). In diesem Sinne stellt der geschilderte Dreiklang der Eigentümermobilisierung ein sehr gutes Beispiel der praktischen Anwendung dieses neuen, erweiterten Planungsverständnisses dar. Die Bundesregierung nimmt sich seit 2008 ebenfalls dieses Themas an, indem sie im Rahmen der ExWoSt-Forschungsfelder»Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau«sowie»Kooperation im Quartier mit privaten Eigentümern zur Wertsicherung innerstädtischer Immobilien (KiQ)«die Herausbildung von Zweckgemeinschaften mit dem Ziel der gemeinschaftlichen Aufwertung von Quartieren fördert. Doch auch dieser Ansatz ist nur bedingt geeignet, eine umfassende Anpassung besonders problematischer Quartiere zu erreichen, da auf diese Weise häufig nur ohnehin aufgeschlossene Eigentümer angesprochen werden. Um bei dem Bild des Dreiklangs zu bleiben, entsteht so zwar ein wohlklingender Ton, doch um einen Klang zu erzeugen, der langfristig über die Grenzen des Quartiers hinaus wahrzunehmen ist, sind weitere Maßnahmen erforderlich. Maßnahmen, die es ermöglichen, auch Eigentümer, die über das Angebot einer freiwilligen Kooperation nicht zu erreichen sind, zum Handeln zu bewegen und so eine zukunftsfähige Entwicklung der Quartiere zu bewirken. Literatur > > BMVBS - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.) (2012): Gemeinsam für das Quartier Eigentümerstandortgemeinschaften. Ergebnisse des ExWoSt-Forschungsfeldes»Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau«. Berlin > > BMVBS/BBR - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung/Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.) (2007a): Bestandssituation und Bewirtschaftungsstrategien privater Eigentümer in den neuen Ländern und ihre Einbeziehung in den Stadtumbau Ost. Forschungen. Heft 131. Bonn > > BMVBS/BBR - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung/Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.) (2007b): Private Eigentümer im Stadtumbau. Werkstatt: Praxis. Heft 47. Bonn > > Drilling, Matthias; Schnur, Olaf (Hrsg.) (2009): Governance der Quartiersentwicklung. Theoretische und praktische Zugänge zu neuen Steuerungsformen. Wiesbaden > > GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (Hrsg.) (2009): Wohnungswirtschaftliche Daten und Trends 2009/2010. Zahlen und Analysen aus der Jahresstatistik des GdW. Berlin > > Haller, Christoph; Altrock, Uwe (2010): Neue Stagnations- und Schrumpfungskoalitionen im Stadtumbau. Das Beispiel Eigentümerstandortgemeinschaften. In: Bernt, Matthias; Haus, Michael; Robischon, Tobias (Hrsg.): Stadtumbau komplex: Governance, Planung, Prozess. Darmstadt, S > > Krüger, Thomas; Richter, Sven; Stotz, Patrick (2010): Immobilieneigentümer in der Stadtentwicklung. Ein Blick auf zentrale, aber weithin unbekannte Akteure. In: RaumPlanung 152. Dortmund, S > > Liebmann, Heike (2008): Programm auf Erfolgskurs? Eine Zwischenbilanz des Bund-Länder-Förderprogramms Stadtumbau Ost. In: Altrock, Uwe; Kunze, Ronald; Pahl-Weber, Elke; Schubert, Dirk; von Petz, Ursula (Hrsg.): Jahrbuch Stadterneuerung Aufwertung im Stadtumbau. Berlin > > MBV NRW - Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2007): Mobilisierung privater Eigentümer von Wohnimmobilien für den Stadterneuerungsprozess. Düsseldorf/Gelsenkirchen > > Wiezorek, Elena (2011): Eigentümerstandortgemeinschaften und Urban Governance. Eine Untersuchung kollektiven Handelns in der Stadtentwicklung am Beispiel von Wohnquartieren im demografischen Wandel. IÖR Schriften. Band 54. Berlin RaumPlanung 164 /

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