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1 Ausgabe August 2009 Ollinger Folge: 748 1) Standesamtsbericht 2) Ärztlicher Sonn- und Feiertagsdienst 3) Steuern und Abgaben 4) 5) Dienstbereitschaft der Apotheken Müllabfuhr, Bio-Müll, Gelber Sack, ASZ 6) Sprechtage/Beratungen 7) Geburtstagsjubilare 8) Prüfungserfolge 9) Funde 10) GWB-Wohnung 11) LAWOG - Wohnungsausschreibung 12) Aus dem Gemeinderat 13) 14) 15) 16) Spielgruppe - Elternbildung Baum- & Strauchschnitt / Gemeindestraßen Hauptschule Neumarkt/Kallham Diverse Amtsmitteilungen 1) STANDESAMTSBERICHT Geburten: : eine Julia den Ehegatten Waltraud & Wolfgang HARTL, Itzling 12; Eheschließungen: : Der Facharbeiter Rudolf TSCHAUTSCHER und die Angestellte Michaela Kamesberger, Itzling 28; : Der technische Angestellte Peter HOFBAUER, Lehen 15 und die Studentin Bettina Forkl, Prambachkirchen; : Der Kraftfahrer Hans Wolfgang FEYRER und die kaufmännische Angestellte Juliana BERNDORFER, Kallham 77/6; Sterbefälle: : Der Landesbeamte und Landwirt Johann ZELLINGER, Unterrühringsdorf 4, im 57. Lebensjahr; Die Trauerfamilien Ecker, Birnsteig und Zellinger, Unterrühringsdorf, bedanken sich für die aufrichtige Anteilnahme, die Kranz- und Blumenspenden, das gemeinsame Gebet sowie für die Teilnahme an der Trauerfeier. 2) ÄRZTLICHER SONN UND FEIERTAGSDIENST Dr. Hagn Dr. Ruttinger / (Maria Himmelfahrt) Dr. Streicher Dr. Streicher Dr. Hagn Dr. Ruttinger / Die Ordination von Dr. Hagn ist am geschlossen! Die Ordination von Dr. Streicher ist von bis geschlossen! NOTRUFNUMMERN: POLIZEI: 133 /RETTUNG: 144 / FEUERWEHR: 122 / GAS: 128 oder 0732/ ) STEUERN UND ABGABEN 15. August: Grundsteuer A / B Kommunalsteuer für Juli Redaktionsschluss September - Ausgabe: Montag, Herausgeber, Eigentümer u. Verleger: Gemeindeamt Kallham; Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Gottfried Pauzenberger; Erscheinungsort: Gemeinde Kallham Tel.: 07733/7355; gemeinde@kallham.ooe.gv.at; Verlagspostamt: 4720; Postentgelt bar bezahlt. Mailadresse für Inserate in die Gemeindezeitung: alois.ollinger@kallham.ooe.gv.at

2 Seite 2 4) DIENSTBEREITSCHAFT DER APOTHEKEN Die Dienstbereitschaft dauert jeweils von Sa., 12:00 Uhr bis nächsten Sa., 8:00 Uhr! Die Marien-Apotheke Neumarkt hat JEDEN Sonntag von 9:30 10:30 Uhr geöffnet Gruppe 4: Waizenkirchen / Haag / Andorf Gruppe 1: Bad Schallerbach / Neumarkt Gruppe 2: Waizenkirchen / Haag / Andorf Gruppe 3: Gallspach / Peuerbach Gruppe 4: Waizenkirchen / Haag / Andorf 5) MÜLLABFUHR, BIO-MÜLL, GELBER SACK, ASZ KALLHAM MÜLLABFUHR ZENTRALGEBIET 2-wöchentlich Ohne Knopf 07. und 21. August 2009 Sommer 4-w./Winter 2-w. Schwarzer Knopf 21. August wöchentlich Roter Knopf 21. August wöchentlich Gelber Knopf 21. August 2009 Sommer 4-w./Winter 2-w. Ohne Knopf 19. August 2009 MÜLLABFUHR KIMPLING: 4-wöchentlich Roter Knopf 19. August wöchentlich Gelber Knopf 19. August 2009 MÜLLABFUHR ÜBRIGES GEMEINDEGEBIET BIO - MÜLLABFUHR Ganzjährig 6-wöchentlich 19. August und 25. August 2009 GELBER SACK: nächster Termin: 04. August 2009 ALTSOFFSAMMELZENTRUM KALLHAM: 07733/81 75 (nur zu den Öffnungszeiten) Montag von 08:00-11:00 Uhr Freitag von 08:00-18:00 Uhr geöffnet! Samstag von 09:00-12:00 Uhr geöffnet! 6) SPRECHTAGE/BERATUNGEN Organisation: Termin: Ort: Notar Dr. Edgar Schöller Urlaub GH Rathmair, Nebenzimmer Mutterberatung August entfällt Mutterberatungsstelle Pensionsvers. d. Arbeiter und Angestellten Terminvereinbarung möglich Di, , 08:00 14:00 Uhr Di, , 08:00 14:00 Uhr Di, , 08:00 14:00 Uhr Sozialversicherung d. Bauern Mo., , 08:00-12:00 Uhr OÖ. Gebietskrankenkasse Jeden ersten Mittwoch im Monat, 09:00 11:00 Uhr Außenstelle der OÖ. Gebietskrankenkasse in Grieskirchen 05 / Bezirksbauernkammer Grieskirchen, Manglburg 2 Gemeindeamt Neumarkt/H., 1. Stock Bezirksgericht Peuerbach JEDEN Dienstag, 08:00 12:00 Uhr Amtstage im Bezirksgericht AK-Rat VBgm. Stutz Gerald Rechtsanwalt Dr. Gernot Lehner Di., nach tel. Vereinbarung 07733/7355 Jeden Freitag, von 08:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr Gemeindeamt Kallham, Bgm. Zimmer 4720 Kallham / od Ried/I., Claudistraße 5, 07752/824 09

3 Seite 3 7) GEBURTSTAGSJUBILARE Herr Johann SCHNEGLBERGER, Aspeth 52, feiert am 06. August seinen 80. Geburtstag; Herr August HUMER, Aspeth 32, feiert am 11. August seinen 90. Geburtstag; Herzlichen Glückwunsch und auch weiterhin noch viel Gesundheit! Frau Susanne BRÜCKL, Aspeth 62, hat am 29. Juni die Fachschule für wirtschaftliche Berufe in Ried/I. erfolgreich abgeschlossen. Frau Christine MANGLBERGER, Kirchbach 17, hat am 23. Juni an der höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Zweig internationale Kommunikation in der Wirtschaft, in Wels erfolgreich maturiert. Frau Barbara REISINGER, Erlach 1, hat am 30. Juni an der HTL für Lebensmitteltechnologie in Wels, Ausbildungszweig Biotechnologie die Reife- und Diplomprüfung mit Auszeichnung bestanden. Frau Clara Theresa ASCHAUER, Kallhamerdorf 18, hat am BORG Ried, die Matura bestanden. Frau Irene SPADINGER, Geßwagen 13, hat am 7. Juli die Schule für Sozialbetreuungsberufe der Caritas für Menschen mit Behinderung, Schwerpunkt Behindertenarbeit und Pflegehilfe in Linz mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen. Herr Christof SALLABERGER, Wachling 2, hat die Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Behindertenbegleitung im Diakoniewerk Gallneukirchen, mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen. Wir wünschen weiterhin viel Glück und Erfolg im Berufsleben! FUNDE: Juni: ein Regenschirm in der Filialkirche Kimpling (Andacht Ecker Rosa) Juni: ein Zapfwellenschubstück in Holzhäuseln, Wegkreuzung Richtung Würzberg. Das Fundstück liegt bei Herrn Waslmayr Franz, Holzhäuseln 5, Tel.: 07733/6195 GWB - Miet- und Mietkaufwohnungen in KALLHAM Eine der bereits im Bau befindlichen acht Wohnungen ist noch frei! Anmeldungen am Gemeindeamt Kallham. Hier liegen auch noch Informationsfolder über die geplanten Wohnungen auf. In diesem dreigeschossigen Projekt werden 8 Wohnungen im Niedrigenergiehausstandard mit kontrollierter Wohnraumlüftung und Fußbodenheizung errichtet. Eine Gaszentralheizung inkl. Sonnenkollektoren versorgt diese Wohnungen auch mit Warmwasser. Finanzierung: (gerundete Zahlen) Anzahlung (77 m²) Miete (Baukosten) 2.470,- Mietkauf (Grundund Baukosten) 8.050,- 8) PRÜFUNGSERFOLGE 9) FUNDE 10) GWB-WOHNUNGEN WOHNUNGEN monatliche Kosten: Annuität inkl. Ust. Miete 355,- Annuität inkl. Ust. Mietkauf 330,- Betriebskosten ohne Heizung 175,- Geplante Übergabe Ende 2009/Anfang 2010

4 Seite 4 11) WOHNUNGSAUSSCHREIBUNG / LAWOG LAWOG-Bau, Kallham 78, Whg.-Nr. 3 (EG): 2-Raumwohnung mit 43,5 m² inklusive Loggia; monatliche Bruttomiete: 259,47 (inkl. Betriebs- und Heizkosten); Eigenmittelanteil: 778,00 (Kaution). Die Wohnung ist vorbehaltlich ab September beziehbar. Abbuchung und Mietvertrag wird von der LAWOG durchgeführt. Zur Wohnung gehört ein PKW-Standplatz, ein Mopedgaragenstandplatz und ein Kellerabteil. Die Wohnung verfügt über Zentralheizung, Warmwasser mittels Boiler, nicht barrierefrei. Information am Gemeindeamt Kallham oder LAWOG Linz, Hr. Mag. Punkenhofer 0732/ Das Bewerbungsgesuch ist bis 21. August 2009, 12:00 Uhr am Gemeindeamt abzugeben und hat zu enthalten: Name, Geburtsdatum, Familienstand, SV-Nummer, Beruf, Staatsbürgerschaft, bisherige Wohnung und Bewerbungsgrund. Zur Prüfung der Förderungswürdigkeit gemäß WFG 1993: Jahreslohnzettel ) AUS DEM GEMEINDERAT Bei der am 08. Juli 2009 abgehaltenen Gemeinderatssitzung wurden folgende Punkte behandelt und Beschlüsse wie folgt gefasst: T a g e s o r d n u n g : 1. Sanierung der Volksschule Kallham Vergabe der Zimmererarbeiten an Fa. Duswald, Neumarkt/H.; 2. Sanierung der Volksschule Kallham Vergabe Dachdeckerarbeiten an Fa. Hörmanseder, Haag/H.; 3. Sanierung der Volksschule Kallham Vergabe PVC-Fenster an die Fa. Huber, Andorf; 4. Sanierung der Volksschule Kallham Vergabe Heizungsinstallation an Fa. Hötzeneder, Neumarkt/H.; 5. Sanierung der Volksschule Kallham Vergabe Sanitärinstallation an Fa. Hötzeneder, Neumarkt/H.; 6. Sanierung der Volksschule Kallham Vergabe Elektroinstallation an Fa. Demmelmayr, Kallham; 7. Sanierung der Volksschule Kallham Vergabe Fliesenlegerarbeiten an Fa. Mayr, Neukirchen/W.; 8. Sanierung der Volksschule Kallham Vergabe Vollwärmeschutz an Fa. Zach Alfred, Neumarkt/H. 9. Örtliches Entwicklungskonzept Kallham Nr. 1 Änderung Nr. 2 Beschluss über die Erweiterung der Funktion Gebiet mit betrieblicher Nutzung in Schildorf; Die ÖEK-Änderung wurde genehmigt. Die eingebrachten Einwendungen konnten aufgrund der Abwägung der öffentlichen Interessen gemäß den Stellungnahmen der Ortsplanerin Dipl.-Ing. Helga Lassy nicht berücksichtigt werden. 10. Flächenwidmungsplan Nr. 4 Änderung Nr. 9 Beschluss über die Umwidmung von Grünland in Betriebsbaugebiet auf Pz. 1332, KG Erlach in Schildorf; Auch die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde genehmigt (Begründung betr. der Einwendungen: siehe Tagesordnungspunkt 9.) 11. Ortskanalisation Kostenbeteiligung Kallham am Regenbecken Neumarkt-West aufgrund Einzugsflächeneinleitung (Mischkanal) aus der Gemeinde Kallham im Gebiet des RHV Neumarkt- Umgebung; Die Kostenbeteiligung der Gemeinde Kallham von 14 % am Regenbecken Neumarkt-West wurde beschlossen, da die Bereiche Hading/Auing in das Kanalnetz Neumarkt/H. eingebunden sind. 12. Änderung der Kindergartenordnung aufgrund Gratiskindergartenumstellung; Die neue Kindergartenordnung (liegt am Gemeindeamt zur Einsichtnahme auf) wurde beschlossen. 13. Beratung über das Projekt Jugendtaxi in den Hausruck-Nord-Gemeinden; Es wurde beschlossen den Punkt bis zur Vorlage von Erfahrungswerten aus anderen Gemeinden zu vertagen. 14. Bescheid des Bürgermeisters vom gem. 49 Oö.BauO idgf an Ecklmayr Alois & Marianne, Kallham 120 Behandlung einer Berufung; Die Berufung wurde als unbegründet abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid des Bürgermeisters bestätigt. Die Punkte sowie wurden einstimmig beschlossen. Die Punkte 9. und 10. erhielten eine mehrheitliche Zustimmung.

5 Seite 5 13) SPIELGRUPPE - ELTERNBILDUNG 14) BAUM- & STRAUCHSCHNITT / GEMEINDESTRASSEN Die Grundbesitzer und Anrainer von Gemeindestraßen und Ortschaftswegen werden gebeten, Sträucher und Bäume so zurückzuschneiden, damit das ungehinderte befahren (parken) der Straßen möglich ist. Besonders bei nassem Wetter hängen die Äste oft sehr weit in die Fahrbahn. Schäden an Fahrzeugen können möglich sein. Auch die Gehsteiganrainer werden gebeten, jene Sträucher zu entfernen (besonders dornige Äste), die die Benützer dazu veranlassen, auf die Fahrbahn zu steigen.

6 Seite 6 Geschätzte Kallhamerinnen und Kallhamer! 15) HS-NEUMARKT / KALLHAM Als Leiter der HS Neumarkt-Kallham möchte ich das vergangene Schuljahr 2008/09 zum Anlass nehmen, besonders Ihnen, geschätzte Eltern unserer Hauptschüler, für die gute Zusammenarbeit mit dem Lehrkörper zu danken. Ich hoffe, Sie werden auch weiterhin Ihre Kinder unserer Schule, an der ihnen eine solide Ausbildung geboten wird, anvertrauen. Ich freue mich auch, Ihnen mitteilen zu können, dass ich vom Landesschulrat für OÖ zum Hauptschuldirektor der Hauptschule Neumarkt-Kallham ernannt worden bin. Das Dekret dazu wurde mir von Herrn LH Dr. Josef Pühringer am 09. Juli 2009 anlässlich einer Feierstunde im Redoutensaal in Linz überreicht. Besonders gefreut hat mich auch die Einladung zum Kimplinger Musikfest, von dessen Qualität und Professionalität der Organisation ich beeindruckt war. Rechtzeitig zu Schulschluss konnte auch der neue Tischtennistisch im Eingangsbereich der Hauptschule aufgestellt werden. Er steht ab Schulbeginn allen Hauptschülern in der unterrichtsfreien Zeit zur Verfügung. Der rund 2000,00 teure Tisch wurde aus dem Erlös der Step- Aerobic-Kurse, die von den Turnlehrerinnen seit Jahren an der Hauptschule abgehalten werden, finanziert. Abschließend möchte ich noch auf unsere 70-Jahr-Feier hinweisen, die am in Form eines Festaktes und am als Tag der offenen Tür stattfinden wird. Franz Becksteiner, Schulleiter 16) DIVERSE AMTSMITTEILUNGEN BAUGRÜNDE UND BETRIEBSBAUGRÜNDE IN KALLHAM Beim Gemeindeamt Kallham liegen derzeit folgende verfügbare Baugründe auf: Aspeth: Auing: 2 Bauparzellen ca m², Bauparzelle (ca. 900 m²) zentrale Lage 0699 / Bauparzellen m²; 0664 / Bauparzelle inkl. Grünland m² / Kallham: 1 Betriebsbaugrund mit m² Weireth: Kirchbach: 1 Bauparzelle 751 m²; Grundstück, ca m², auch parzellierbar 07733/73 40 Kimpling: 1 Baugrund mit m² (ca m² Bauwidmung, m² Grünland) südlich der Bahn; Grundstück mit ca m², vermittelt von Real Treuhand 07248/63603 ca m² Baugrund, erschlossen 0699/ Schildorf: 1 Bauparzelle mit ca. 980 m², Wohnbauwidmung, eventuell mit Einreichplan für Rohbau 0676/ Weitere Informationen sind am Gemeindeamt erhältlich (AL Etzl Josef). EINE BITTE DER POLIZEI: URLAUBSZEIT Erwecken Sie keinesfalls für andere Personen den Eindruck, Ihr Wohnhaus, Ihre Wohnung sei unbewohnt, daher: Schließen Sie keinesfalls alle Rollläden! Veranlassen Sie, dass Ihr Postkasten täglich entleert wird! Ersuchen Sie Ihre Nachbarschaft, verdächtige Wahrnehmungen sofort der Polizei zu melden! Tel. 133 Die Polizeibeamten des Bezirkes danken!

7 KRANKEN- UND RETTUNGSTRANSPORTE SIND WERTVOLLE LEISTUNGEN: SORGSAM NÜTZEN Seite 7 Gemeinden, Land und Gebietskrankenkasse tragen gemeinsam das Rettungswesen in Oberösterreich. Sie kämpfen Jahr für Jahr mit starken Kostensteigerungen Geld, das für andere dringend benötigte Leistungen fehlt. Oberösterreich verfügt als eines von wenigen Bundesländern über eine umfassende Sachleistungsversorgung beim Krankentransport. Für die Patienten bedeutet das: Wer aus gesundheitlichen Gründen und mit Bestätigung des behandelnden Arztes nicht selbstständig zur Behandlung fahren kann, wird von Rettung oder Taxi befördert. Finanziert werden die Krankentransporte von Gemeinden, Land und OÖGKK. Doch die Kosten steigen stark. Im Jahr 2008 wurden allein von der OÖGKK 25 Millionen Euro für Krankentransporte ausgegeben, das sind um 10 Prozent mehr als im Jahr davor. Um diese wertvolle Leistung weiterhin anbieten zu können, haben die Vertreter der Versicherten in der Satzung der OÖGKK klare Regeln festgelegt. Nur wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen und diese Regeln respektieren, können Patienten auch in Zukunft ohne zusätzliche Kostenbelastung transportiert werden. Unsere Vertragsärzte im ganzen Bundesland unterstützen uns, indem sie sehr sorgfältig prüfen, ob ein Patient wirklich den Taxi- oder Rettungstransport braucht und die Voraussetzungen erfüllt sind. Wir als Versicherte müssen aber ebenfalls beim sorgsamen Umgang mithelfen, denn schließlich geht es um unser eigenes Beitragsgeld. Jeder Beitragseuro kann nur einmal ausgegeben werden, betont OÖGKK- Obmann Felix Hinterwirth. Die OÖ Gebietskrankenkasse, die Gemeinden und das Land Oberösterreich setzen daher auf das Verantwortungsbewusstsein von Patienten, Ärzten und Rettungsorganisationen. Wir haben vernünftige Regeln für den Krankentransport. Ich ersuche unsere Versicherten daher, die Entscheidung ihres Arztes zu unterstützen und sich nur dann auf Transportschein fahren zu lassen, wenn es wirklich nötig ist!, appelliert Obmann Hinterwirth an die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher. Es geht aber nicht nur ums Geld: Im Fall des Falles kann ein Rettungswagen Leben retten wenn er verfügbar und nicht anderweitig eingesetzt ist Die wichtigsten Regeln zum Krankentransport Entscheidend für den verordnenden Arzt ist ausschließlich der körperliche und geistige Zustand des Patienten: Der Krankentransport kann nur bei Gehunfähigkeit in Anspruch genommen werden. Eine nachträgliche Ausstellung eines Transportscheines ist nicht zulässig. Für Erste-Hilfe-Fälle ist natürlich keine Transportverordnung notwendig. Anspruch besteht auf den Transport zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle. Mehrkosten für weitere Strecken sind selbst zu bezahlen. Bei Serienbehandlungen gilt: Die Voraussetzungen für den Krankentransport müssen für jede einzelne Fahrt gegeben sein. Bessert sich der Gesundheitszustand, kann der Bedarf für den Krankentransport im Verlauf einer längeren Behandlung wegfallen. Bei Gehfähigkeit des Patienten besteht kein Anspruch auf Krankentransport, daher gibt es auch keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Kommentar von Felix Hinterwirth, Obmann der OÖ Gebietskrankenkasse: Rettung und Krankentransporte sind wertvolle Leistungen. Dafür gibt es klare, vernünftige Regeln der Versichertengemeinschaft. Wir alle können durch Einhaltung dieser Regeln dazu beitragen, dass sich OÖ auch weiterhin ein so patientenfreundliches Rettungs- und Transportwesen leisten kann. OÖ FAMILIEN HABEN EINEN SCHUTZENGEL! Jedes Kind ist ab Geburt bis zum Schuleintritt kostenlos Unfallversichert, sobald es in der Familienkarte eingetragen ist. Die Versicherungsprämie übernimmt das Land Oberösterreich. Neu ist ab die Übernahme der Kosten für eine Begleitperson im Spital bis zu EUR 1.000,-. Zusätzlich kann bei Bettenmangel sogar ein benachbartes Hotel in Anspruch genommen werden. EINEN BLICK Auf einen Blick Unfallinvalidität bis zu EUR ,- Unfalltod EUR 6.000,- Unfallkosten bis zu EUR 3.000,- (Heil-, Rückhol- und Bergekosten, inkl. Hubschrauberbergung weltweit) Begleitkosten bis zu EUR 1.000,- Folgen von Kinderlähmung und durch Zeckenbiss übertragene FSME und Borreliose - bis zur vereinbarten Versicherungssumme Unfalldeckung weltweit und rund um die Uhr Kontakt: Oberösterreichische Versicherung AG, 4020 Linz, Gruberstraße 32, Telefon oder b.kartusch@ooev.at / Familienreferat des Landes OÖ, 4020 Linz, Bahnhofplatz 1, familienkarte@ooe.gv.at /

8 Seite 8 KLIMA- UND ENERGIEFONDS: 18 MIO. EURO FÜR PRIVATE PHOTOVOLTAIKANLANGEN Förderaktion 2009 Der Klima- und Energiefonds richtet sich mit seiner Förderaktion Photovoltaik 2009 ausschließlich an private Haushalte, die eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung bis 5 kw installieren. Achtung: Voraussetzung für eine erfolgreiche Einreichung ist ein verbindliches Angebot. Antragstellerinnen und Antragsteller haben bis zur Einreichung am , 10 Uhr, Zeit, sich bei fachkundigen Unternehmen beraten zu lassen um sich ihr verbindliches Angebot einzuholen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online und nach dem first-come first-serve Prinzip ; das heißt, die Förderungen werden nach dem Einlangen der Ansuchen gereiht und vergeben. Sämtliche Informationen erhalten Sie unter: das Online-Einreichformular steht ab 4. August 2009, 10:00 Uhr zur Verfügung. Es freut mich, dass wir mit dem Schwerpunkt "Photovoltaik heuer 18 Millionen Euro an Private vergeben, dies ist doppelt so viel wie Der Ausbau der Photovoltaik ist die große Zukunftstechnologie zur klimafreundlichen Stromproduktion. Diese Förderaktion leistet einen Beitrag zur Erreichung des Zieles "34% Anteil erneuerbare Energie" und bringt uns einen Schritt näher zur Energieautarkie in Österreich., so Umweltminister Niki Berlakovich. Höhere Fördersätze für Gebäudeintegrierte Photovoltaik Wer sich für eine gebäudeintegrierte Photovoltaikanlage entscheidet, kann mit höheren Fördersätzen als für eine klassische Aufdach-Anlage rechnen. Diese innovative Technologie übernimmt eine direkte Gebäudefunktion, wie zum Beispiel als Fassade, Dach, Balkonverkleidung oder sogar als Sonnenschutz. Die Spezialisierung österreichischer Unternehmen auf gebäudeintegrierte Photovoltaik gilt als die Zukunftshoffnung auf dem internationalen Markt. Dieser neue Baustoff lässt ungeahnte, futuristisch anmutende architektonische Lösungen zu und gilt als Symbol für den Aufbruch in das Solarzeitalter, so Klima- und Energiefonds Geschäftsführer, Ingmar Höbarth. Die Förderaktion 2009 schließt direkt an die erfolgreiche Förderung des Vorjahres an wurden mit einem Fördervolumen von 10,9 Mio. Euro insgesamt 820 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 3700 kw unterstützt. REISEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION Für die Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union gilt grundsätzlich das Recht, sich im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Durch die ständige Erweiterung der EU erstreckt sich dieses Recht immer wieder auf neue Mitgliedstaaten. Die Erweiterung der EU brachte aber zusätzlich einen schrittweise Abbau der Grenzkontrollen mit sich. Mittlerweile gibt es zwischen den meisten EU-Ländern (mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien) keine Grenzkontrollen mehr, da das so genannte Schengener Übereinkommen eine Beseitigung der Binnengrenzen und gemeinsame Außengrenzen für den Personenverkehr vorsieht. Durch die Bestimmungen dieses Abkommens werden alle internen Grenzkontrollen aufgehoben und stattdessen wirksame Kontrollen an den Außengrenzen der EU und eine gemeinsame Visumpolitik eingeführt. Zusätzlich wird auch vermehrt auf Zusammenarbeit bei der Sicherung der EU Außengrenzen gesetzt. Für die einzelnen Unionsbürger ist gerade zur Urlaubszeit der Wegfall der Grenzkontrollen eine angenehme Reiseerleichterung. Um aber etwaige Unannehmlichkeiten zu vermeiden, ist es von Vorteil, sich rechtzeitig über die Einreisemodalitäten zu informieren. Eine Tabelle mit den Einreisebestimmungen der einzelnen EU Mitgliedstaaten liegt am Gemeindeamt auf. Achtung: Bei Großereignissen wie dem G8- Gipfel, Fußball- Welt- und Europameisterschaften oder Olympischen Spielen kann es allerdings aus Sicherheitsgründen zur vorübergehenden Außerkraftsetzung der vertraglichen Reisefreiheit kommen und es können fallweise Grenzkontrollen durchgeführt werden. Generell wird empfohlen, einen aktuell gültigen Reisepass mitzuführen, da beispielsweise manche Fluglinien auf Grund privatrechtlich geregelter Beförderungsbestimmungen ein abgelaufenes Reisedokument nicht akzeptieren.

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