PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN

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1 Beilage 12.1 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Wasserstraßen-Neubauamt Berlin Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17 Ausbau der Wasserstraßenverbindung Hannover Magdeburg Berlin PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN Fahrrinnenanpassung Berliner Nordtrasse Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von km 0,000 bis km 4,673 Untere Havel-Wasserstraße (UHW) von km 0,000 bis km 4,300 UMWELTVERTRÄGLICKEITSUNTERSUCHUNG (UVU) TEIL 1/3 Wasserstraßen-Neubauamt Berlin Berlin, den gez. Dietrich Rolf Dietrich - Leitender Technischer Regierungsdirektor -

2 Vorhabenträger: Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vertreten durch: Wasserstraßen-Neubauamt Berlin Mehringdamm Berlin Auftragnehmer: Pöyry Deutschland GmbH Marburger Straße Berlin Tel.: Fax: Projektleitung: Reinhold Witan (Technische Planung) Claudia Knappheide (Umweltplanung) Bearbeitung: Projektnummer: Andrea Lippitz Karin Schröder Mechthild Langenberg Dr. Hans-Georg Wagner Birgit Springer Jörg Heupel Florian Nakielski-Roggenbuck Sören Schneider 9i35959 gez. i.v. Knappheide i.v. Claudia Knappheide Berlin, den gez. i.a. Witan i.a. Reinhold Witan

3 Beilage 12.1 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Wasserstraßen-Neubauamt Berlin Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17 Ausbau der Wasserstraßenverbindung Hannover Magdeburg Berlin PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN Fahrrinnenanpassung Berliner Nordtrasse Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von km 0,000 bis km 4,673 Untere Havel-Wasserstraße (UHW) von km 0,000 bis km 4,300 UMWELTVERTRÄGLICKEITSUNTERSUCHUNG (UVU) TEIL 2/3 Wasserstraßen-Neubauamt Berlin Berlin, den gez. Dietrich Rolf Dietrich - Leitender Technischer Regierungsdirektor -

4 Vorhabenträger: Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vertreten durch: Wasserstraßen-Neubauamt Berlin Mehringdamm Berlin Auftragnehmer: Pöyry Deutschland GmbH Marburger Straße Berlin Tel.: Fax: Projektleitung: Reinhold Witan (Technische Planung) Claudia Knappheide (Umweltplanung) Bearbeitung: Projektnummer: Andrea Lippitz Karin Schröder Mechthild Langenberg Dr. Hans-Georg Wagner Birgit Springer Jörg Heupel Florian Nakielski-Roggenbuck Sören Schneider 9i35959 gez. i.v. Knappheide i.v. Claudia Knappheide Berlin, den gez. i.a. Witan i.a. Reinhold Witan

5 Beilage 12.1 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Wasserstraßen-Neubauamt Berlin Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17 Ausbau der Wasserstraßenverbindung Hannover Magdeburg Berlin PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN Fahrrinnenanpassung Berliner Nordtrasse Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von km 0,000 bis km 4,673 Untere Havel-Wasserstraße (UHW) von km 0,000 bis km 4,300 UMWELTVERTRÄGLICKEITSUNTERSUCHUNG (UVU) TEIL 3/3 Wasserstraßen-Neubauamt Berlin Berlin, den gez. Dietrich Rolf Dietrich - Leitender Technischer Regierungsdirektor -

6 Vorhabenträger: Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vertreten durch: Wasserstraßen-Neubauamt Berlin Mehringdamm Berlin Auftragnehmer: Pöyry Deutschland GmbH Marburger Straße Berlin Tel.: Fax: Projektleitung: Reinhold Witan (Technische Planung) Claudia Knappheide (Umweltplanung) Bearbeitung: Projektnummer: Andrea Lippitz Karin Schröder Mechthild Langenberg Dr. Hans-Georg Wagner Birgit Springer Jörg Heupel Florian Nakielski-Roggenbuck Sören Schneider 9i35959 gez. i.v. Knappheide i.v. Claudia Knappheide Berlin, den gez. i.a. Witan i.a. Reinhold Witan

7 PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN BEILAGE 12.1 Umweltverträglichkeitsstudie 9i Revision Nr.: 1 Wasserstraßen-Neubauamt Berlin Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17 Ausbau der Wasserstraßenverbindung Hannover - Magdeburg - Berlin Fahrrinnenanpassung Berliner Nordtrasse Untere Havel-Wasserstraße (UHW) von km 0,000 bis km 4,300 Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von km 0,000 bis km 4,673

8 Seite 2 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 2 (381) Bearbeitet Claudia Knappheide Andrea Lippitz Karin Schröder Dr. Hans-Georg Wagner Marburger Straße Berlin Tel Fax contact.berlin@poyry.com Pöyry Deutschland GmbH

9 Seite 3 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 3 (381) Inhalt 1 EINLEITUNG Anlass Gesetzliche Grundlagen und Verfahren Methodisches Vorgehen Korrespondierende umweltplanerische Untersuchungen nach anderen Fachgesetzen Fachbeitrag WRRL (Beilage 13) Landschaftspflegerischer Begleitplan (Beilage 14) FFH-Vorprüfung und FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (Beilage 15) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Beilage 16) Luftschadstoffgutachten nach Immissionsschutzrecht Lärmgutachten nach Immissionsschutzrecht Schadstoffbelastungsgutachten nach Abfallrecht KURZCHARAKTERISTIK DES UNTERSUCHUNGSRAUMES Örtliche Lage Historie Naturschutzrechtliche Schutzgebiete Landesplanerische Rahmengesetzgebungen und Flächenplanungen Landesentwicklungsprogramm Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg Flächennutzungsplanung Landschaftsprogramm und Artenschutzprogramm Berlin VORHABENBESCHREIBUNG Ist-Zustand Charakteristik der Strecke Wasserwirtschaftliche Verhältnisse Aktuelle Verkehrsführung Aktuelles Schiffsverkehrsaufkommen Ufersicherungsarten Schifffahrts- und sonstige Anlagen Bisherige Planungen Ausbauziele und -grundsätze Ausgangslage Planungsgrundsätze Betriebs- und Bemessungswasserstände Bauwerksabmessungen Geprüfte Alternativen Verkehrsführung Trassierungsalternativen Uferbefestigungen Planung Maßnahmen zur Fahrrinnenanpassung Wartestellen Ufersicherungsbedarf an Uferwänden... 42

10 Seite 4 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 4 (381) Übersicht der Maßnahmen Bauliche Umsetzung Bauzeit Baggergutverbringung Planungen Dritter Ersatzneubau der Freybrücke Ufersicherungen am Südhafen Uferinstandsetzung ehemalige Geschützgießerei und südliches Widerlager EÜ-Kraftwerk Reuter Spree-Radweg Berlin Havel-Radweg Berlin Uferwege im Bereich der UHW BESTIMMUNG DES UNTERSUCHUNGSRAHMENS DER UVS Ermittlung der untersuchungserheblichen Wirkfaktoren und Schutzgüter Potenzielle baubedingte Wirkfaktoren Potenzielle anlagebedingte Wirkfaktoren Potenzielle betriebsbedingte Wirkfaktoren Zusammenfassung Abgrenzung des Untersuchungsraumes BESTANDSANALYSE Methodisches Vorgehen Schutzgut Wasser Grundlagen und Methodik Hydrogeologische Verhältnisse Oberflächengewässer Grundwasser Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Grundlagen und Methodik Pflanzen und Biotoptypen Tiere Biologische Vielfalt Naturschutzrechtliche Schutzgebiete Schutzgut Boden Grundlagen und Methodik Bestandsbeschreibung Vorbelastung Bestandsbewertung Empfindlichkeit Schutzgut Klima Grundlagen und Methodik Bestandsbeschreibung Vorbelastung Bewertung Empfindlichkeit Schutzgut Luft

11 Seite 5 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 5 (381) Grundlagen und Methodik Bestandsbeschreibung Vorbelastung Bewertung Empfindlichkeit Schutzgut Menschen/menschliche Gesundheit Grundlagen und Methodik Bestandsbeschreibung Vorbelastung Bewertung Empfindlichkeit Schutzgut Landschaft Grundlagen und Methodik Bestandsbeschreibung Vorbelastung Bestandsbewertung Empfindlichkeit Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Grundlagen und Methodik Bestandsbeschreibung Bewertung Empfindlichkeit Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern WIRKUNGSPROGNOSE UND BEWERTUNG DER UMWELTWIRKUNGEN Methodisches Vorgehen Schutzgut Wasser Oberflächengewässer Grundwasser Zusammenfassung der Auswirkungen Schutzgut Pflanzen Baubedingte Wirkungen Anlagebedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen Zusammenfassung der Auswirkungen Schutzgut Tiere Säugetiere - Biber und Fischotter Säugetiere - Fledermäuse Brutvögel Zug- und Rastvögel (Überwinterung) Reptilien Amphibien Fische Libellen Makrozoobenthos Biologische Vielfalt Naturschutzrechtliche Schutzgebiete Schutzgut Boden

12 Seite 6 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 6 (381) Anlagebedingte Wirkungen Schutzgut Klima Baubedingte Wirkungen Anlagebedingte Wirkungen Schutzgut Luft Baubedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen Zusammenfassung der Auswirkungen Schutzgut Menschen/menschliche Gesundheit Baubedingte Wirkungen Anlagebedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen Zusammenfassung der Auswirkungen Schutzgut Landschaft Anlagebedingte Wirkungen Zusammenfassung der Auswirkungen Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Baubedingte Wirkungen Anlagebedingte Wirkungen Zusammenfassung der Auswirkungen Analyse der Wirkungen der Nullvariante auf die Schutzgüter MAßNAHMEN ZUR KONFLIKTVERMEIDUNG UND -VERMINDERUNG UND AUSGLEICH Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahme - Flachwasserzonen Vermeidungsmaßnahme - baubegleitende Sauerstoffmessung Vermeidungsmaßnahme - Rückbau des Spandauer Horns weitestgehend ohne Kontakt zum Fließgewässer Vermeidungsmaßnahme - Tierausstieg in der alten Wartestelle Spreeschanze Vermeidungsmaßnahme Grundwassermonitoring im Bereich Tiefwerder Artenschutzrechtlich motivierte Vermeidungsmaßnahmen Minderungsmaßnahme - Baulärmmanagement Minderungsmaßnahme - Lärmreduzierende Bauweise Ausgleichsmaßnahme - optische Aufwertung des neuen Spandauer Horns unter Einbezug der FWZ Wartestelle Spreeschanze Ausgleichsmaßnahme - Entwicklung von standorttypischen Ruderalfluren auf neu angelegten Uferböschungen CEF-Maßnahmen Ausgleichsmaßnahme - Einbau von begrünten Gabionen - Ufersicherung an der Freybrücke PROBLEME UND GRENZEN DER UNTERSUCHUNGEN SOWIE FEHLENDE KENNTNISSE GESAMTBEURTEILUNG NICHTTECHNISCHE ZUSAMMENFASSUNG QUELLENVERZEICHNIS

13 Seite 7 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 7 (381) 11.1 Literatur/sonstige Quellen Richtlinien und Normen Online-Dienste Stellungnahmen Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage der Berliner Nordtrasse im Stadtgebiet Abbildung 2: Berliner Nordtrasse von der Schleuse Charlottenburg bis zum Nedlitzer Durchstich Abbildung 3: Darstellung der untersuchten Verkehrsvarianten Abbildung 4: Bsp. einer Abgrabung mit natürlicher Uferböschung Abbildung 5: Uferbefestigung durch den Einsatz von Regeldeckwerken Abbildung 6: Uferbefestigung mit Flachwasserzone (Vorzugsvariante) Abbildung 7: Unterscheidung technisch/ökologisch bedingte Maßnahmen an den Ufern Abbildung 8: Prinzipbauarten der Flachwasserzonen mit Typ A und Typ B Abbildung 9: Grenzen der schutzgutbezogenen Untersuchungsgebiete Abbildung 10: Hydrogeologische Situation im Vorhabenbereich (Quelle der Daten: digitaler Umweltatlas, SenStadtUM) Abbildung 11: Karte der SenStadtUm Berlin mit verwendeten Probestellen im Modellgebiet, (entnommen aus BFG-1810, S. 5) Abbildung 12: Zeitreihe der punktuell und kontinuierlich gemessenen Sauerstoff-Konzentrationen und Wassertemperaturen in Sophienwerder in den Jahren 2001 bis 2010 (Daten SenStadtUm) Abbildung 13: Punktuelle Messwerte des Sauerstoffgehalts und der Wassertemperatur im Modellgebiet (Daten SenStadtUm) Abbildung 14: Sauerstoffsättigung in den einzelnen Monaten, mit Farbskala Wassertemperatur, exemplarisch für die Probestellen Pichelsdorfer Gemünd (punktuelle Messung) und Sophienwerder (kontinuierliche Messung) (Daten SenStadtUm), hellgelb/grau hinterlegt: kritische Monate Abbildung 15: Gemittelte Monatsmittelwerte des ortho-p-gehalts der Jahre mit zugehöriger Karte zur Lage von sieben Probestellen (Daten SenStadtUM) Abbildung 16: Gemittelte Monatsmittelwerte des ges-p-gehalts der Jahre mit zugehöriger Karte zur Lage von sieben Probestellen (Daten SenStadtUM) Abbildung 17: Gemittelte Monatsmittelwerte des Nitrat-N-Gehalts der Jahre mit zugehöriger Karte zur Lage von sieben Probestellen (Daten SenStadtUM) Abbildung 18: Zeitreihe der Ammonium-N Konzentrationen an den oberen Modellrändern Spandau (HOW-km 1) und Sophienwerder (SOW-km 1) sowie in Pichelsdorf (UHW-km 3) in den Jahren 2001 bis 2010 (Daten SenStadtUm) Abbildung 19: Gemittelte Monatsmittelwerte des Chlorophyll-a-Gehalts der Jahre mit zugehöriger Karte zur Lage von sieben Probestellen (Daten SenStadtUm) Abbildung 20: Lage der Messstationen für die Ermittlung des chemischen Zustands des Grundwassers im Untersuchungsraum (Quelle: SENSTADTUM) Abbildung 21: Einzugsgebiet (gestrichelte Linie) des Wasserwerkes Tiefwerder (Verwendung der Abbildung mit Genehmigung der BWB) Abbildung 22: Funktionseinheiten entlang der SOW mit Luftbild Abbildung 23: Funktionseinheiten entlang der UHW mit Luftbild Abbildung 24: Verteilung überwinternde Wasservögel unterhalb des Kraftwerks Reuter (SOW-km 0,450 bis SOW-km 1,690)

14 Seite 8 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 8 (381) Abbildung 25: Verteilung überwinternde Wasservögel auf Höhe des Schifffahrtsufers (UHW-km 0,600 und UHW-km 1,180) Abbildung 26: Verteilung überwinternde Wasservögel auf Höhe der Tiefwerder Wiesen (UHW-km 2,120 und UHW-km 2,950) Abbildung 27: Ansicht auf den Abschnitt Ruhwald (Süd) SOW-km 3,416 bis 3,672 vom Ufer aus und rückblickend von der SOW Abbildung 28: Rückverlegung des Spandauer Horns (rote Fläche entspricht dem Rückbau), Blick vom Ruhleber Altarm nach Nordwesten zur Altstadt Spandau Abbildung 29: Rückverlegung des Spandauer Horns (rote Fläche entspricht dem Rückbau), Blick vom Lindenufer nach Osten in die SOW und den Ruhlebener Altarm Abbildung 30: Luftbildansicht des Spandauer Horns von 1928 (Quelle FIS Broker der SenStadtUm) Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Naturschutzrechtliche Schutzgebiete innerhalb des Vorhabenswirkraum Tabelle 2: Flottenzusammensetzung (max.) nach Schiffsart und Standort im Jahr für den IST-Zustand Tabelle 3: Bauwerksabmessungen Tabelle 4: Wartestellen gem. FVT-Gutachten (2010) Tabelle 5: Warte-/Liegestellen unter Berücksichtigung Eingriffs- und Kostenminimierung Tabelle 6: Flachwasserzonen im Planungsgebiet (Typ A vor senkrechten Bestandsufern, Typ B vor geböschten Bestandsufern, siehe Abbildung 8) Tabelle 7: Untersuchungserhebliche Schutzgüter und Wirkfaktoren Tabelle 8: Zu untersuchende anlagen-, betriebs- und baubedingte Empfindlichkeiten und Konflikte 57 Tabelle 9: Schutzgutbezogene Untersuchungsgebietsgröße Tabelle 10: Vergleich der Hauptwerte des Wasserstandes der Stauhaltung Brandenburg für die Zeitreihe (BfG-1777, 2013a) Tabelle 11: Bei der Gewässergütemodelierung Berücksichtigte Messstellen des Senats (Quelle: BFG- 1810, S. 5) Tabelle 12: Anteil der Sauerstoffgehalte < 6 mg O 2 /l abhängig von der Wassertemperatur an sieben Probestellen im Modellgebiet (Stichprobenartige Messwerte vom SenStadtUm) Tabelle 13: Statistische Auswertung der Abhängigkeit der Sauerstoffgehalte von den Wassertemperaturen: kontinuierliche Messwerte der Messstationen Sophienwerder (SOW-km 0,6; ) und Caprivibrücke (SOW-km 8,3; Sommerhalbjahr ) (Daten SenStadtUm) Tabelle 14: Messergebnisse der Messstelle Sophienwerder ( ) mit Überschreitungen der UQN nach Anlage 5 und 7 OGewV (Quelle: SenStadtUm) Tabelle 15: Bewertungsrahmen Hydrologie für oberirdische Gewässer (binnen) Tabelle 16: Bewertungsrahmen Hyrdomorphologie - Teilverfahren Fluss Tabelle 17: Bewertung der Hydromorphologie Tabelle 18: Bewertung der Gewässergüteparameter Ammonium, Phosphor und Wassertemperatur der Jahre nach LAWA (2007) und nur Gesamt-Phosphat Pges 2 nach Riedmüller et al. (2010) entsprechend Anforderungen der WRRL (Daten SenStadtUm): Tabelle 19: Bewertung der Gewässergüteparameter BSB 5, Sauerstoff, Chlorophyll a (Chla 1) und ph nach LAWA (2007) und Chlorophyll a (Chla 2) nach Mischke & Nixdorf (2008) entsprechend Anforderungen der WRRL (Daten SenStadt)... 97

15 Seite 9 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 9 (381) Tabelle 20: Messergebnisse der Grundwassermessstationen im erweiterten Untersuchungsraum von 2013 (Quelle: SenStadtUm 2015) Tabelle 21: Bewertung der Natürlichkeit der vorhandenen Vegetation Tabelle 22: Bewertung der Gefährdung/Seltenheit vorhandener Biotoptypen bzw. Arten Tabelle 23: Bewertung der Ausprägung/Struktur/ökologische Funktion der vorhandenen Vegetation Tabelle 24: Bewertung der Ersetzbarkeit/Wiederherstellbarkeit der vorhandenen Vegetation Tabelle 25: Bewertung der Repräsentanz der vorhandenen Vegetation Tabelle 26: Gefährdete Pflanzenarten der Roten Liste Berlins und Deutschlands Tabelle 27: Bewertung der Biotoptypen des Untersuchungsgebietes Tabelle 28: Bewertung der Natürlichkeit des vorhandenen Tierarteninventars Tabelle 29: Bewertung der Gefährdung des vorhandenen Tierarteninventars Tabelle 30: Bewertung anthropogener Beeinträchtigungen des vorhandenen Tierarteninventars Tabelle 31: Bewertung der funktionalen Bedeutung des vorhandenen Tierarteninventars Tabelle 32: Bewertung der Wiederherstellbarkeit des vorhandenen Tierarteninventars Tabelle 33: Nachweise Biber (einschließlich Status) (Quelle: BUND 2104) Tabelle 34: Artenliste, Schutzstatus und Gefährdung der Fledermäuse des Untersuchungsgebietes 151 Tabelle 35: Charakterisierung der ökologischen Funktionseinheiten (FE) des Untersuchungsgebietes Tabelle 36: Artenliste, Schutzstatus und Gefährdung der Brutvögel des Untersuchungsgebietes je Funktionseinheit Tabelle 37: Artenliste und Schutzstatus der Zug- und Rastvögel des Untersuchungsgebietes Tabelle 38: Bewertung der Brutvögel des Untersuchungsgebietes Tabelle 39: Bestand überwinternder Wasservögel im Untersuchungsgebiet (Pöyry 2011) Tabelle 40: Ergebnisse der Wasservogelzählungen 2012/2013 für die Zählabschnitte 4111 und 4112 (BOA 2013) Tabelle 41: Bewertung der überwinternden Wasservögel des Untersuchungsgebietes Tabelle 42: Artenliste, Schutzstatus und Gefährdung der Reptilien des Untersuchungsgebietes Tabelle 43: Bewertung der Reptilienfauna der Probeflächen des Untersuchungsgebietes Tabelle 44: Größenklassen Amphibien (vgl. KÜHNEL et al. 1991) Tabelle 45: Artenliste, Schutzstatus und Gefährdung der Amphibien des Untersuchungsgebietes Tabelle 46: Bewertung der Amphibienfauna der Probeflächen des Untersuchungsgebietes Tabelle 47: Ergebnisse der Elektrobefischungen zwischen Schleuse Spandau und Pichelsdorfer Gemünd 2011 (Länge= befischte Länge) Tabelle 48: Gesamtfang (Individuenzahlen) der 2013 durchgeführten Befischungen sowie die daraus berechneten Fischdichten, Diversitätsmaße und Anteile ökologischer Gilden bzw. bestandsbedrohter Arten (Gr JG = Großer Jürgengraben; HG-I = Hauptgraben, Aufweitung um Insel; HG = Hauptgraben; kl JG = kleiner Jürgengraben; FS = Fauler See; GS = Grimnitzsee) Tabelle 49: Bewertung Einzelkriterien der Fischfauna der UHW und Tiefwerder Wiesen sowie der SOW (ergänzt aus BfG-1668, 2010) Tabelle 50: Beschreibung und Lage der Probeflächen Libellen Tabelle 51: Abundanzklassen Libellen Tabelle 52: Artenliste, Status, Schutzstatus und Gefährdung der Libellenfauna des Untersuchungsgebietes Tabelle 53: Liste der im Rahmen der Literaturrecherche im Bereich Tiefwerder Wiesen nachgewiesenen Libellenarten ( ) Tabelle 54: Bewertung der Libellenfauna der Probeflächen des Untersuchungsgebietes

16 Seite 10 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 10 (381) Tabelle 55: Liste der an den vier untersuchten Makrozoobenthos-Probestellen dokumentierten Taxa Tabelle 56: Bewertung der Makrozoobenthos-Fauna an fünf Probestellen Tabelle 57: Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen im Untersuchungsgebiet Tabelle 58: Unterteilung der Bodenfunktionen in Bodenteilfunktionen und deren Bewertungskriterien (gem BfG-1559, 2011) Tabelle 59: Wertstufe der LRF der Bodenteilflächen (entsprechend Umweltatlas 2013) Tabelle 60: Bewertung des Wasserhaushalts der Böden Tabelle 61: Bewertung Bindungsstärke Schwermetalle Tabelle 62: Wertstufenzuordnung für die Teilfunktion Ausgleichsmedium organische Schadstoffe 227 Tabelle 63: Wertstufe der AAA 2 der Bodenteilflächen Tabelle 64: Gesamtbewertung der Bodenfunktion AAA Tabelle 65: Gesamtwertstufe Bodenfunktion Tabelle 66: Gesamtbewertung der Bodenfunktionen Tabelle 67: Übersicht über die Klimaverhältnisse im Untersuchungsgebiet. (Die prozentualen Angaben bei den Windgeschwindigkeiten beziehen sich auf die Meßstation am Flughafen Tempelhof als Referenz) Tabelle 68: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV Tabelle 69: Bewertungmatrix für die Beeinträchtigung durch Lärmimmissionen (im Sinne BfG-1559, S ) Tabelle 70: Wertstufen der unterschiedlichen Nutzungsarten im UG hinsichtlich Beeinträchtigung von Gesundheit und Wohlbefinden durch Lärmimmissionen Tabelle 71: Bewertungsrahmen Landschaft im städtischen Umfeld Tabelle 72: Landschaftsbildqualität (Bedeutung) der Landschaftsräume Tabelle 73: Empfindlichkeit des Landschaftsbildes Tabelle 74: Vorhabensbezogene Wechselwirkungen zwischen den untersuchungsrelevanten Schutzgütern Tabelle 75: Matrix zur Ermittlung des Veränderungsgrades Tabelle 76: Definition des Veränderungsgrades Tabelle 77: Wasserspiegelverfall in der Haltung Brandenburg (Ausbau 2014), berechnet von der BAW Tabelle 78: Modellwerte der Durchflussverteilung mit dem Modell CASCADE für die Ausbauplanung Stand 2014, Berechnung von BAW Tabelle 79: Aufenthaltszeiten bei MQ-Verhältnissen für Ist- und Ausbauzustand der Berliner Nordtrasse (BFG-1810, 2014a) Tabelle 80: Modellierte Gewässergüte anhand der Saisonmittelwerte April-Oktober in der Berliner Nordtrasse für den Ist- und Ausbauzustand Tabelle 81: Modellierte prozentuale Änderung der Gewässergüte gegenüber dem Istzustand anhand der Saisonmittelwerte April-Oktober in der Berliner Nordtrasse für den Istund Ausbauzustand Tabelle 82: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Wasser Tabelle 83: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Pflanzen Tabelle 84: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Tiere - Biber, Fischotter Tabelle 85: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Tiere: Fledermäuse Tabelle 86: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Tiere: Brutvögel

17 Seite 11 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 11 (381) Tabelle 87: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Tiere: überwinternde Wasservögel Tabelle 88: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Tiere: Reptilien 304 Tabelle 89: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Tiere - Amphibien Tabelle 90: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für Fische Tabelle 91: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Tiere - Libellen 314 Tabelle 92: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Makrozoobenthos Tabelle 93: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Boden Tabelle 94: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Klima Tabelle 95: Flottenzusammensetzung nach Schiffsart und Standort pro Jahr für den PROGNOSE- Zustand ( in fett) und Differenz zum IST-Zustand (normal) Tabelle 96: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Luft Tabelle 97: Immissionsrichtwerte gemäß AVV Baulärm Tabelle 98: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Menschen/menschliche Gesundheit Tabelle 99: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Landschaft Tabelle 100: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Tabelle 101: Charakteristische Makrophyten gem. des ökologischen Potenzials Tabelle 102: Charakteristische Röhrichte gem. des ökologischen Potenzials Tabelle 103: Zusammenfassung Konflikte hinsichtlich der untersuchten Wirkfaktoren und Schutzgüter

18 Seite 12 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 12 (381) Anhang Beilagen-Nr. Art der Beilage Maßstab Ergänzungsband Fauna 12.2 Zeichnungsteil Beilagen Übersichtskarte zur Lage des Vorhabens 1: Naturschutzrechtliche Schutzgebiete 1: Schutzgut Wasser - Bestand 1: Schutzgüter Pflanzen und biologische Vielfalt - Bestand 1:5.000 der Biotoptypen Schutzgüter Pflanzen und biologische Vielfalt - Bewertung 1:5.000 und Gefährdungsstatus der Biotoptypen Schutzgut Pflanzen. Bestand der Ufervegetation im erweiterten 1: Untersuchungsgebiet Schutzgüter Tiere und biologische Vielfalt - Bestand und 1:5.000 Gefährdungsstatus Schutzgut Boden - Bestand und Bewertung 1: Schutzgüter Landschaft sowie Kultur und sonstige Sachgüter 1: Bestand und Bewertung Schutzgut Menschen/menschliche Gesundheit - Bestand 1:5.000 und Bewertung Schutzgut Klima/Luft - Bestand und Bewertung 1: Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Wasser, 1:5.000 Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt und Boden Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Menschen/menschliche Gesundheit und Landschaft 1:5.000 Abkürzungsverzeichnis a AAA AF AIS AG AVV B BAFU BauGB BauNVO BAW B-B BBodSchG BEHALA Jahr Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte Automatic Identification System Arbeitsgemeinschaft Allgemeine Verwaltungsvorschrift Breite (allgemein) Bundesamt für Umwelt Baugesetzbuch Baunutzungsverordnung Bundesanstalt für Wasserbau Berlin-Brandenburg Bundes-Bodenschutzgesetzes Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft

19 Seite 13 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 13 (381) BaP Benzo(a)pyren BfG Bundesanstalt für Gewässerkunde BImSchG Bundes-Immissionschutzgesetz BinSchStrO Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Bl Berlin BLN Berliner Nordtrasse Bln Berlin BMU Bundesamt für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (jetzt BMVI - Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BSB 5 Biologischer Sauerstoffbedarf nach 5 Tagen BTEX Summenparameter für Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BWB Berliner Wasserbetriebe BWG Berliner Wassergesetz BW o oberer Betriebswasserstand BW u unterer Betriebswasserstand Bzl Benzol C Celsius CDI Community Dominance Index CHa Chlorophyll a CO Kohlenmonoxid CO 2 Kohlenstoffdioxid d Tag D Deutschland db Dezibel DE Deutschland DepV Deponieverordnung DK Deponieklassen DSchG Denkmalschutzgesetz EOX Extrahierbares organisch gebundenes Halogen EÜ Eisenbahnüberführung EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft FE Flächeneinheit FFH Fauna-Flora-Habitat fibs fischbasiertes Bewertungssystem für Fließgewässer FNP Flächennutzungsplan FVT Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken FWZ Flachwasserzone G Gesamt GBA Gesellschaft für Bioanalytik MBH GDWS Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt GESTIS Gefahrenstoffinformationssystem GFS Geringfügigkeitsschwellen GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GMS Großmotorgüterschiff (Bemessungsschiff) GrK Griebnitzkanal

20 Seite 14 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 14 (381) GrW GrWV GSV GVBl GW h H HBEFA HOW HQ HKW IKSE IGM J KAK KGA Kfz km KRT-Profil KW KW KV L l LAWA LAGA LBGR LBP LCKW LEP B-B LEPro LHKW LF LRF LRT LSG LUA LUWAS m max mg MGS Min MHQ MKW MNQ MQ Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens Grundwasserverordnung Großschubverbände Gesetz- und Verordnungsblatt der Länder Grundwasser Stunde Wasserstoff Handbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs Havel-Oder-Wasserstraße Hochwasserabfluss Heizkraftwerk Internationale Kommission zum Schutz der Elbe Industriegewerkschaft Metall Jagdgebiet Kationenaustauschkapazität Kleingartenanlage Kraftfahrzeug Kilometer Rechteck-Trapez-Profil Kraftwerk Kohlenwasserstoff kilovolt Länge (allgemein) Liter Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Landschaftspflegerischer Begleitplan Leichtflüchtige Chlorierte Kohlenwasserstoffe Landesentwicklungsplan Berlin - Brandenburg Landesentwicklungsprogramm leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe elektrische Leitfähigkeit Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen Lebensraumtyp Landschaftsschutzgebiet Landesumweltamt Luftverunreinigungen an Wasserstraßen Meter maximal Miligramm Motorschiffe mindestens mittlerer Hochwasserabfluss Mineralölkohlenwasserstoffe Mittlerer Niedrigwasserabfluss Mittlerer Abfluss

21 Seite 15 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 15 (381) MUGV Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz m ü NHN Meter über Normalhöhennull m ü NN Meter über Normal-Null MW Mittelwasser MW Mittelwert N Stickstoff NABU Naturschutz Bund Nat Natürlichkeit NatSchG Bln Berliner Naturschutzgesetz NH 4 Ammonium NHN Normalhöhennull NN Normalnull NO 3 Nitrat NQ Niedrigwasserabfluss NSG Naturschutzgebiet O Sauerstoff O 3 Ozon OGewV Oberflächengewässerverordnung OK Oberkante ortho-p ortho-phosphat OWA Oberflächenaufbereitungsanlage PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PCB Polychlorierte Biphenyle PEWA Potenziale der Elbewasserstraßen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie PF Probefläche PFA Planfeststellungsabschnitt Pges Gesamt-Phosphorgehalt ph potentia hydrogenii (lateinisch: Stärke des Wasserstoffs) PHv Potsdamer Havel PKW Personenkraftfahrzeug PM Standard for particulate Matter RAKON Rahmenkonzeption Monitoring RB Regionalbahn Reg Regenerierbarkeit RL Rote Liste RL B Rote Liste Berlin RL D Rote Liste Deutschland ROG Raumordnungsgesetz RZ Revierzahl s Sekunde SBB Sonderabfallgesellschaft Berlin/Brandenburg Sel Art Seltenheit Arten Sel reg regionale Seltenheit Sel üreg überregionale Seltenheit SenGUV Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz SenStadt Senatsverwaltung für Stadtentwicklung SenStadtUm Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt SL Schubleichter

22 Seite 16 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 16 (381) SO 2 SOW SPA SPAO SPK StDB Str STU SV T TA Lärm TdV TeK TOC TS TS VDE UBA UG UHW UKW UNESCO UP UQN UV UVPG UVS UVU UW V VDE VDI VSR VwVfG W W WaStrG WHG WNA WRRL WSA WSD WSG WSV WT WW Zb Schwefeldioxid Spree-Oder-Wasserstraße Special Protected Area Schifffahrtspolizeiliche Regelungen Sacrow Paretzer Kanal Standarddatenbogen Struktur Straßen-, Tief- und Umweltschutzbau Schubverband (Bemessungsschiff) Tagesquartier Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Träger des Vorhabens Teltow_Kanal Total Organic Carbon Tankschiffe Trockensubstanz Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Umweltbundesamt Untersuchungsgebiet Untere Havel-Wasserstraße Ultrakurzwelle United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization Unterpegel Umweltqualitätsnorm Ultraviolett Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Umweltverträglichkeitsstudie Umweltverträglichkeitsuntersuchung Unterwasser Vorwarnliste Verkehrsprojekte Deutsche Einheit Verein deutscher Ingenieure Vogelschutzrichtlinie Verwaltungsverfahrensgesetz Wertstufe Wochenstubenquartier (Sommer) Bundeswasserstraßengesetz Wasserhaushaltsgesetz Wasserstraßen-Neubauamt Wasserrahmenrichtlinie Wasser- und Schifffahrtsamt Wasser- und Schifffahrtsdirektion Wasserschutzgesetz Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Wassertemperatur Wasserwerke Zufallsbeobachtung

23 Seite 17 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 17 (381) 1 EINLEITUNG 1.1 Anlass Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17 (VDE17) gehört zu den laufenden und fest disponierten Vorhaben des vordringlichen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan Der Ausbau der Wasserstraßenverbindung Hannover - Magdeburg - Berlin für 2,80 m abgeladene Schubverbände/Großmotorgüterschiffe (SV/GMS) stellt einen wesentlichen Baustein zur Realisierung einer durchgehenden Wasserstraßenverbindung vom Rhein nach Berlin dar. Entsprechend wurde das Projekt vom Land Berlin gemäß der vom Abgeordnetenhaus in seinem Beschluss vom (Drucksache 16/2845) genannten Kriterien dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur zur Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2015 vorgeschlagen. Die bislang fertig gestellten Teile des VDE 17 können den angestrebten Nutzen einer durchgehenden, wettbewerbsfähigen Wasserstraßenverbindung bis nach Berlin noch nicht erfüllen. Mit dem Ausbau eines Teils der Berliner Nordtrasse (SOW-km 4,673 bis UHW-km 4,30), als Teilprojekt des VDE 17, soll die durchgängige Befahrbarkeit bis zum Berliner Westhafen für den 185 m langen und 11,45 m breiten Schubverband sowie das 110 m lange und ebenfalls 11,45 m breite GMS bei jeweils einer maximalen Abladetiefe von 2,80 m möglich sein. Dies entspricht der Wasserstraßenklasse Vb. 1.2 Gesetzliche Grundlagen und Verfahren Gemäß 14 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) ist beim Ausbau von Bundeswasserstraßen eine Planfeststellung durchzuführen. Gemäß Absatz 1 des 14 sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit bei der Abwägung zu berücksichtigen. Die Abläufe des Planfeststellungsver-fahrens sind in 14c WaStrG und in den 75 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstellte Ost (GDWS Ast Ost) mit Sitz in Magdeburg. Aus Nr der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ergibt sich, dass beim Bau einer Bundeswasserstraße, die für Schiffe mit mehr als t zugänglich ist, die Durchführung einer UVP verpflichtend ist. Zweck des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist es sicherzustellen, dass die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden sowie dass das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung so früh wie möglich bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit berücksichtigt wird ( 1 Abs. 2 UVPG). Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt-Schutzgüter Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern ( 2 Abs. 1 UVPG).

24 Seite 18 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 18 (381) Innerhalb der Umweltverträglichkeitsprüfung ( 5-12 UVPG) erfolgt die eigentliche inhaltliche Bearbeitung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Mit ihr legt der Träger des Vorhabens die nach 6 UVPG geforderten entscheidungserheblichen Unterlagen vor. Die UVS dient der Darstellung und Bewertung der Auswirkungen (Be- und Entlastungen) des Vorhabens auf die Umwelt einschließlich der Möglichkeiten von Konfliktvermeidungs- und -verminderungsmaßnahmen (im Maßstab der UVS). Nach 5 UVPG soll die zuständige Behörde "auf der Grundlage geeigneter, vom Träger des Vorhabens vorgelegter Unterlagen den Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung erhebliche Fragen erörtern. Hierzu können andere Behörden, Sachverständige und Dritte hinzugezogen werden". Im Ergebnis des Gesprächs gem. 5 UVPG, dem sog. Scoping-Termin, wird der voraussichtliche Untersuchungsrahmen festgelegt. Der Scoping-Termin wurde am durchgeführt und der Untersuchungsrahmen von der GDWS Ast Ost mit Niederschrift vom festgelegt. 1.3 Methodisches Vorgehen Die Bearbeitung der vorliegenden UVS orientiert sich an dem Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen (BMVBS 2007) und seiner Anlage 4 (BFG-1559, 2011). Zur Bearbeitung der UVS wird das komplexe Wirkungsgeflecht Umwelt in die Schutzgüter nach 2 UVPG zerlegt. Als Methode dient eine ökologische Risikoanalyse. Die UVS gliedert sich grob in die folgenden wesentlichen Bearbeitungsschritte: 1. Beschreibung des Vorhabens und seiner Bestandteile und Merkmale 2. Ermittlung des Untersuchungsrahmens der UVS räumlich und inhaltlich 3. Beschreibung und Bewertung der Umwelt im Einwirkungsbereich des Vorhabens in Form einer Bestandsanalyse 4. Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen des Vorhabens in der Konfliktanalyse 5. Analyse der Wirkungen der Nullvariante auf die Schutzgüter 6. Maßnahmen zur Konfliktvermeidung und -verminderung sowie Angaben zu landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen dem Grunde nach 7. Probleme und Grenzen der Untersuchungen sowie fehlende Kenntnisse 8. Gesamtbeurteilung 9. Nichttechnische Zusammenfassung In der Vorhabensbeschreibung (Kap. 3) werden die wesentlichen Merkmale des Vorhabens, der Standort, Art und Umfang, der Bedarf an Grund und Boden gem. 6 Abs. 3 Nr. 1 UVPG beschrieben. Dargestellt wird die Entwicklung der technischen Vorzugsalternative mit Darlegung sämtlicher, insbesondere umweltbezogener, Auswahlgründe. Es werden die baulichen Maßnahmen, die wichtigsten Merkmale der verwendeten techni-

25 Seite 19 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 19 (381) schen Verfahren, der Bauablauf sowie Art und Menge des anfallenden Baggergutes so detailliert beschrieben, dass die Merkmale des Vorhabens mit potenziellen Auswirkungen auf die Schutzgüter gem. 2 UVPG als Wirkfaktor im Kapitel 4.1 abgeleitet werden können. Die untersuchungserheblichen Wirkfaktoren des Vorhabens werden dabei in Beziehung zu den potenziell betroffenen Schutzgütern gestellt. Aufgrund des potenziellen Wirkraumes der Vorhabensmerkmale werden im Kapitel 4.2 schutzgutbezogen die Untersuchungsgebiete abgeleitet. In der Bestandsanalyse (Kap. 1) werden die Umwelt und ihre Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens ermittelt, beschrieben und bewertet. Die Ermittlung des Ist-Zustandes der Umwelt erfolgt schutzgutbezogen unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes sowie der anerkannten Prüfungsmethoden und Orientierungswerte (BFG-1559, 2011). Um zu ausreichend differenzierten Aussagen zu kommen, wird für die meisten Schutzgüter der Untersuchungsraum in Teilflächen unterteilt. Die räumliche Einteilung ergibt sich i. d. R. aufgrund unterschiedlicher Flächenfunktionen (z. B. Biotoptypen). Auf Grundlage der Analyse der Ist-Situation werden die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens unter Berücksichtigung relevanter Vorbelastungen durch andere Vorhaben und Planungen in der Konfliktanalyse (Kap. 6) prognostiziert. Um ein Maß für den Konflikt zwischen der Umweltsituation (Bestandsanalyse) in den einzelnen Schutzgütern und den Projektwirkungen zu ermitteln, werden Bedeutung und Empfindlichkeiten jeder Fläche mit der Intensität der Projektwirkungen gutachterlich verknüpft und der Konflikt bzw. das ökologische Risiko ermittelt. Die Ermittlung der Konfliktstärke erfolgt verbal-argumentativ, dabei wird der Erheblichkeitsgrad anhand des Veränderungsgrades, der Dauer der Auswirkung und der räumlichen Ausdehnung ermittelt. Im Ergebnis der Konfliktanalyse werden die erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. 3, Abs. 2 UVPG herausgestellt. In die Konfliktanalyse fließen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen ein. In der Konfliktanalyse wird ebenfalls die Nullvariante (Kap ) betrachtet. Als Nullvariante wird der gegenwärtige Ist-Zustand betrachtet unter Schifffahrtsbetrieb und unter Durchführung der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen zur Freihaltung der Fahrrinne. Eine Nullvariante in dem Sinn, dass jede Gewässernutzung und -unterhaltung unterlassen wird, ist nicht Gegenstand der Betrachtung. Die Referenz für die Bewertung der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ist damit der Istzustand, wie er sich unter dem Einfluss der gegenwärtigen Nutzung eingestellt hat. Im Kapitel Konfliktvermeidungs- und -verminderungsmaßnahmen (Kap. 7) werden Empfehlungen zur Verringerung der Konflikte gegeben. Darüber hinaus wird die prinzipielle Kompensierbarkeit der nicht vermeidbaren Eingriffe beurteilt. Die Ermittlung von Art und Umfang der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist jedoch erst Gegenstand der naturschutzrechtlichen Eingriffsbewertung und -bilanzierung im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP, Beilage 13). Die schutzgutübergreifende Bewertung erfordert eine die Umweltauswirkungen zueinander in Beziehung setzende Gesamtbeurteilung (Kap. 9). Da eine quantitative Saldierung von Umweltauswirkungen mangels Verrechnungseinheiten prinzipiell unmöglich ist, erfolgt die Gesamtbeurteilung verbal und mit qualitativen Argumenten begrün-

26 Seite 20 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 20 (381) det sowie unterstützt durch tabellarische Darstellung. Es schließt sich eine allgemein verständliche nichttechnische Zusammenfassung (Kap. 10) an. Bei der Bearbeitung wird eine strenge Trennung von Aussagen zur Ermittlung und Beschreibung der Umweltsituation bzw. der Wirkfaktoren ( Sachebene ) einerseits und zur Bewertung der Umweltsituation bzw. der Wirkfaktoren ( Wertebene ) andererseits beachtet. Als Bewertungsgerüst wird soweit als möglich eine 5-stufige Ordinalskala (sehr hoch, hoch, mittel, gering, sehr gering) angelegt. 1.4 Korrespondierende umweltplanerische Untersuchungen nach anderen Fachgesetzen Parallel zur Umweltverträglichkeitsstudie sind andere fachgesetzliche Untersuchungen erforderlich. Die dazu vorgesehenen Untersuchungsgegenstände werden nachfolgend als Teil der zum Vorhaben vorgesehenen Umweltplanung skizziert Fachbeitrag WRRL (Beilage 13) Das Vorhaben wird an Oberflächengewässern durchgeführt, die dem Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie bzw. deren Zielsetzungen unterliegen. Auch Beeinträchtigungen der angeschlossenen Grundwasserkörper erscheinen denkbar. Nach der Entscheidung des EuGH zum Ausbau der Unter- und Außenweser vom ist, vorbehaltlich der Gewährung einer Ausnahme, die Genehmigung für ein konkretes Vorhaben zu versagen, wenn es eine Verschlechterung des Zustandes eines Oberflächenwasserkörpers verursachen kann oder wenn es die Erreichung eines guten ökologischen Zustands eines Oberflächengewässers bzw. eines guten ökologischen Potenzials und eines guten chemischen Zustands eines Oberflächengewässers gefährdet. Die Prüfung der Vereinbarkeit der Fahrrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse mit den Bewirtschaftungszielen erfolgt im Rahmen der Planfeststellungsunterlagen in einem separaten Fachbeitrag WRRL. Dieser wird entsprechend separat von der UVS vorgelegt Landschaftspflegerischer Begleitplan (Beilage 14) Bei Durchführung des Bauvorhabens werden erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft hervorgerufen. Gesetzliche Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bildet das Bundesnaturschutzgesetz ( 14 BNatSchG). Entsprechend der Erheblichkeit hat der Träger des Vorhabens Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorzunehmen. Die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) erfolgt entsprechend den Vorgaben gem. 17 (4) BNatSchG. Danach hat der Planungsträger bei einem Eingriff, der auf Grund eines nach öffentlichem Recht vorgesehenen Fachplans vorgenommen werden soll, Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Eingriffs sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einschließlich Angaben zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der für den Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen [ ] im Fachplan oder in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan in Text und Karte darzustellen. Dazu werden die auf den Naturhaushalt bezogenen Aussagend der UVS im Maßstab der technischen Planung (1:1.000) vertieft 1 EuGH-Urteil vom (Az.: C-461/13)

27 Seite 21 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 21 (381) Grundlage der Bearbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans ist der Leitfaden zur Erarbeitung von Landschaftspflegerischen Begleitplänen an Bundeswasserstraßen (BMVBS 2010) FFH-Vorprüfung und FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (Beilage 15) Nach 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG ist vor der Zulassung oder Durchführung eines Projektes dessen Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura-2000-Gebiets zu untersuchen. Ziel einer zunächst erforderlichen FFH-Voruntersuchung ist es festzustellen, ob die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung im Sinne von 34 Abs. 2 BNatSchG vorliegt. Besteht die Möglichkeit, dass das Projekt einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen ein FFH- oder Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigen könnte, hat eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung anzuschließen (BMVBS 2008: 9). Im Ergebnis des Scoping-Termins zum Vorhaben wurde von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost eine FFH-Voruntersuchung hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Natura-2000-Gebiete FFH-Gebiet Fließwiese Ruhleben (Landesnummer FFH 13, Gebietsnummer DE ) in ca. 600 m Entfernung zum Vorhaben, FFH-Gebiet Grunewald (Landesnummer FFH 02, Gebietsnummer DE ) und das SPA-Gebiet Grunewald (Landesnummer SPA 02, Gebietsnummer DE ) flächengleich im Grunewald mit Angrenzung an den Wannsee ausgewiesen, festgelegt. Für das FFH-Gebiet Zitadelle Spandau (Landesnummer FFH 08, Gebietsnummer DE ) in ca. 300 m Entfernung zum Vorhaben ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Insbesondere für die Fledermausfauna können aufgrund bedeutender angrenzender Jagdgebiete und Leitstrukturen erhebliche Beeinträchtigungen im Rahmen einer FFH-Vorprüfung nicht ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung des 1. Teilberichtes der 6. Fassung des Berichts zu den Wasserwirtschaftlichen Verhältnissen des Projektes 17 für den Bereich des WNA Berlin (BfG-1777, 2013a) werden für das Gebiet FFH-Gebiet Pfaueninsel (Landesnummer FFH 01, Gebietsnummer DE ) in ca. 8 km Entfernung zum Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen maßgeblicher Erhaltungsziele (SENATSVERWALTUNG FÜR STADTENTWICKLUNG 2005) durch das Vorhaben mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen. Weder durch die prognostizierte Wasserspiegellageabsenkung von maximal 2 cm bei Hochwasserabfluss sowie eine nicht messbare Veränderungen bei einem Abfluss unter Mittelwasser noch durch eine signifikante Beeinflussung des Grundwassers besteht eine Beeinträchtigung der den maßgeblichen Erhaltungszielen zugrunde liegenden Arten und Lebensräume.

28 Seite 22 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 22 (381) Die FFH-Prüfungen berücksichtigen den Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsstudie an Bundeswasserstraßen vom April 2008 (BMVBS) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Beilage 16) Im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden die potenziellen Auswirkungen des Vorhabens auf besonders und streng geschützte Arten ( 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG) untersucht. Dazu wird ermittelt, inwieweit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG bezüglich dieser Arten durch das Vorhaben ausgelöst werden können, ob gegebenenfalls eine Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG angenommen bzw. zugelassen werden kann. Der Fachbeitrag wird unter Berücksichtigung des Leitfadens zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen (BMVBS 2009) sowie des Ergänzungsblatt zu diesem (BMVBS 2010) erarbeitet Luftschadstoffgutachten nach Immissionsschutzrecht Für das Genehmigungsverfahren sind die schifffahrtsbedingte Luftschadstoffbelastung (Zusatzbelastung), die durch den kanalnahen bzw. kanalkreuzenden Straßenverkehr bedingte Luftschadstoffvorbelastung und die großräumige Hintergrundbelastung zu bestimmen. Aus allen ist die Luftschadstoffgesamtbelastung zu berechnen und anhand der geltenden Grenzwerte der 39. BlmSchV zu bewerten Lärmgutachten nach Immissionsschutzrecht Entsprechend den Empfehlungen des BMVBS (2006) zu schalltechnischen Untersuchungen als Teil der wasserbaulichen Planung sind für den Ist-Zustand sowie den sogenannten Prognose-Nullfall (zukünftige Schiffszahlen, derzeitiger Ausbauzustand) und den Prognose-Planfall (zukünftige Schiffszahlen, geplanter Ausbauzustand) einerseits die betriebsbedingten Immissionen aus dem Schiffsverkehr und andererseits die gesamten betriebsbedingten Immissionen aus dem Landverkehr (Straße, Schiene und Wasserstraße) zu ermitteln. Die Bewertung der errechneten Immissionspegel erfolgt anhand der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Ergänzend werden die Orientierungswerte der DIN herangezogen. Beim Betrieb von Baustellen, Baumaschinen und Baulagerplätzen wird gemäß 22, Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom Anlagenbetreiber verlangt, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, auftreten. Nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die betriebsbedingten Lärmimmissionen sowie die Baulärmimmissionen werden jeweils separat in einem Lärmgutachten ermittelt und bewertet Schadstoffbelastungsgutachten nach Abfallrecht Zur Beurteilung der Schadstoffbelastungssituation des anfallenden Baggergutes bei Herstellung der Sohltiefen wurde ein Schadstoffbelastungsgutachten von der Gesellschaft für Bioanalytik MBH (GBA) im Oktober 2012 erstellt. An den Gewässern SOW

29 Seite 23 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 23 (381) und UHW wurden Sedimentproben und am Spandauer Horn Bodenproben mittels Rammkernsondierung entnommen und diese gemäß LAGA (2004) und DepV (2011) nach ihrer Belastung untersucht. Die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens fließen in den Bestandsdarstellungen zu den Schutzgütern Wasser und Boden ein. 2 KURZCHARAKTERISTIK DES UNTERSUCHUNGSRAUMES 2.1 Örtliche Lage Die sogenannte Berliner Nordtrasse umfasst insgesamt einen ca. 30 km langen Abschnitt vom Westhafen in Berlin bis zum Nedlitzer Durchstich (Sacrow-Paretzer Kanal, westlich des Jungfernsees) im Land Brandenburg. Die Berliner Nordtrasse war ursprünglich in fünf Planungsabschnitte (PFA) unterteilt. Die östlich an den hier gegenständlichen Planfeststellungsabschnitt (vormals PFA 2 und 3) anschließenden Abschnitte umfassen den Neubau der Schleuse Charlottenburg (PFA 4) sowie den Ausbau des Westhafenkanals (PFA 5). Diese Maßnahmen sind bereits abgeschlossen. In dem südlich an das Pichelsdorfer Gemünd anschließenden Abschnitt (vormals PFA 1), der über die Kladower Seenstrecke bis zum Jungfernsee (östlich des Nedlitzer Durchstiches) bei Potsdam verläuft, sind nach der Anpassung der Ausbauziele keine Baumaßnahmen im Zuge des VDE 17 erforderlich. Die Bezeichnung Berliner Nordtrasse bezieht sich nachfolgend deshalb nur noch auf den ca. 9 km langen, noch nicht ausgebauten Planfeststellungsabschnitt der Spree-Oder- Wasserstraße (SOW, Spree) vom km 4,673 bis zur Unteren Havel-Wasserstraße (UHW, Havel) bei UHW-km 4,300. Dieser Planfeststellungsabschnitt verläuft in Fließrichtung vom westlichen Vorhafenbereich der Schleuse Charlottenburg zunächst in westliche Richtung bis zum Spandauer Horn und von dort in südliche Richtung über die Pichelsdorfer Havel bis zum Pichelsdorfer Gemünd (siehe Abbildung 1). Der Abschnitt befindet sich im Land Berlin und durchzieht die Berliner Bezirke Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf.

30 Seite 24 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 24 (381) Abbildung 1: Lage der Berliner Nordtrasse im Stadtgebiet In der folgenden Abbildung ist die Berliner Nordtrasse von der Schleuse Charlottenburg bis zum Nedlitzer Durchstich dargestellt.

31 Seite 25 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 25 (381) Abbildung 2: Berliner Nordtrasse von der Schleuse Charlottenburg bis zum Nedlitzer Durchstich 2.2 Historie Aus Überlieferungen ist bekannt, dass bereits im 16. Jahrhundert in der Havel bei Spandau (1572), Brandenburg und Rathenow (1548) Schifffahrtsschleusen errichtet wurden. Somit wurde die bereits im 13. Jahrhundert durch Mühlwehre stauregulierte Havel durchgängig schiffbar gemacht. Die im Norden des Ausbauabschnitts einmündende Spree beschert der Havel flussabwärts von jeher aufgrund ihrer größeren Abflussmengen wesentlich bessere Schifffahrtsbedingungen. Daraus begründet sich auch der hier befindliche Trennpunkt zwischen Ober- und Unterhavel. Größere wasserbauliche Tätigkeiten waren in der Vergangenheit die Regulierung der Pichelsdorfer Havel von 1878 bis 1882, bei der unter anderem eine Vertiefung der Gewässersohle auf 2,00 bis 2,50 m (bezogen auf Mittelwasserverhältnisse) durchgeführt wurde, sowie die Begradigung der Unterhavel unterhalb des Burgwallgrabens von 1906 bis 1911, in deren Zuge durch Abtrennung einer Havelschleife der Spandauer Südhafen errichtet wurde.

32 Seite 26 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 26 (381) Das Gebiet entlang der SOW wurde erst im 19. Jahrhundert besiedelt (Siemenswerke, Kraftwerk Reuter etc.). Im Mündungsbereich der Spree befand sich das Große Rohrbruch Stresow. Östlich davon schloss sich eine sumpfige Flussniederung (Hühnenwerder, Nonnenwiesen) an. Der ursprüngliche Charakter der Landschaft ist heute nur noch im Bereich des Wasserwerks annähernd erkennbar. In den übrigen Bereichen erfolgten im Zuge der Urbanisierung mächtige Geländeaufschüttungen. Der Linienverlauf der heutigen Spree ist im Abschnitt km 0 bis 2,5 durch das Herstellen von Durchstichen entstanden. Die heute kanalisierten Bereiche kreuzen den ursprünglichen Verlauf der Spree mehrmals. Die letzte Begradigung erfolgte 1959, indem der Mündungsbereich der Spree nach Norden verlegt und verkürzt wurde. Die Reste des ursprünglichen Verlaufs sind heute der Ruhlebener Altarm. Im Zuge der Kanalisierung wurden die Uferzonen begradigt, was durch Geländeabtrag oder -aufschüttung erfolgte, neben der Trasse verlaufende Altarme wurden bis auf die Faule Spree verfüllt (BAW 1995). Mit dem Neubau der Schleuse Charlottenburg Anfang des 21. Jahrhunderts wurden im Bereich der Vorhäfen ebenfalls Anpassungen am Verlauf der Spree vorgenommen. 2.3 Naturschutzrechtliche Schutzgebiete In einem 200 m Korridor beidseits der Berliner Nordtrasse liegen die Landschaftsschutzgebiete Pichelswerder (LSG-01), Faule Spree (LSG-07), Grimnitzsee (LSG-11), Spandauer Zitadelle (LSG-15), Tiefwerder Wiesen (LSG 24) Gemäß der Festlegungen aus dem Scopingtermin werden ferner die FFH-Gebiete Fließwiese Ruhleben und das erweiterte FFH- und SPA-Gebiet Grunewald (Erweiterung in Planung) aufgrund möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele mit betrachtet. Hinzu kommt das FFH-Gebiet Zitadelle Spandau. Naturschutzgebiete im Untersuchungsgebiet sind, sofern vorhanden, Teil von Natura 2000-Gebieten und werden bei den entsprechenden Schutzgebieten behandelt. Eine Übersicht zur Lage der genannten Schutzgebiete bietet die Beilage , eine Zusammenfassung zeigt die folgende Tabelle 1. Tabelle 1: Naturschutzrechtliche Schutzgebiete innerhalb des Vorhabenswirkraum Schutzgebietsname Kennziffer laut StDB Schutzstatus Landeseigene Nummer Größe (ha) Entfernung zur BLN (m) Zitadelle Spandau FFH DE FFH-08 0, Fließwiese Ruhleben FFH DE FFH-13 14, Grunewald FFH DE FFH ,67 0,0

33 Seite 27 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 27 (381) Schutzgebietsname Kennziffer laut StDB Schutzstatus Landeseigene Nummer Größe (ha) Entfernung zur BLN (m) Grunewald SPA DE SPA ,37 0,0 Pichelswerder LSG LSG-01 29,51 0,0 Faule Spree LSG LSG-07 14,89 0,0 Grimnitzsee LSG LSG-11 7,22 75 Tiefwerder Wiesen LSG LSG-24 66,69 0,0 Grunewald LSG LSG ,50 0,0 2.4 Landesplanerische Rahmengesetzgebungen und Flächenplanungen Die Bundesländer sind nach 8 Raumordnungsgesetz (ROG) verpflichtet, einen Raumordnungsplan für das Landesgebiet (Landesweiter Raumordnungsplan) und Raumordnungspläne für die Teilräume der Länder (Regionalpläne) aufzustellen. Berlin und Brandenburg übernehmen die Landesplanung in gemeinsamer Verantwortung beider Länder. Gemeinsam erstellen sie die Raumordnungspläne für den Gesamtraum und die Teilräume der Länder Landesentwicklungsprogramm Das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) bildet den übergeordneten Rahmen der gemeinsamen Landesplanung der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Im LEPro 2007 werden eine polyzentrale und nachhaltige Entwicklung der Hauptstadtregion mit der Bundeshauptstadt Berlin in der Mitte und eine Stärkung der vielfältigen Teilräume Brandenburgs verankert. Die Festlegungen des LEPro 2007 beschränken sich auf raumbedeutsame Aussagen und sind als Grundsätze der Raumordnung ausgestaltet. Sie sind Grundlage für die Konkretisierung (Grundsätze und Ziele der Raumordnung) auf nachfolgenden Planungsebenen, insbesondere des Landesentwicklungsplans (LEP B-B) und der Regionalpläne. Festgelegt sind für die Hauptstadtregion im 1, Abs. 4, dass die Hauptstadtregion als Wirtschafts-, Wissens- und Kulturstandort gestärkt werden soll. Im Absatz 5 wird als Grundsatz festgelegt, dass die Einbindung in die internationalen Verkehrskorridore in Nord/süd- und Ost/-West-Richtung besser genutzt werden soll Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) 2, vom (GEMEINSAME LANDESPLANUNGSABTEILUNG BERLIN UND BRANDENBURG), konkretisiert als überörtliche und zusammenfassende Planung für den Gesamtraum der beiden Länder 2 Mit Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 16. Juni 2014 (Az.: 10 A 8.10) lan (LEP B-B) und Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 17. März 2015 zur Beschwerde des Landes Brandenburg gegen die Nichtzulassung der Revision (BVerwG 4 BN 29.14) für unwirksam erklärt. Die Berliner Verordnung über den LEP B-B bleibt von dieser Entscheidung unberührt.

34 Seite 28 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 28 (381) die raumordnerischen Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms 2007 und setzt damit einen Rahmen für die künftige räumliche Entwicklung in der Hauptstadtregion. Der LEP B-B trifft Festlegungen zur Hauptstadtregion, zum Zentrale-Orte-System, zur Kulturlandschafts-, Siedlungs- und Freiraumentwicklung, zum großflächigen Einzelhandel und zur Verkehrs- und Infrastrukturentwicklung. Die durch den LEP B-B festgelegten Ziele der Raumordnung sind bei allen nachgeordneten Ebenen der räumlichen Planung und von Fachplanungen bei allen raumbedeutsamen Planungen zu beachten, die Grundsätze der Raumordnung sind zu berücksichtigen. Die großräumige Vernetzung der Hauptstadtregion mit den transnationalen Verkehrskorridoren ist mit dem Ziel 6.1 zu sichern und zu entwickeln. Zu diesen Korridoren gehört auch die Ost-West-Achse nach Polen sowie Hannover/Rhein-Ruhr und Paris. Zur Gestaltung der Wasserstraßen wird mit dem Grundsatz 6.5 formuliert, dass die übergeordneten Wasserstraßenverbindungen und Häfen umweltverträglich entwickelt werden sollen. Durch die Anbindung der Metropolregion an das west- und osteuropäische Binnenwasserstraßennetz soll die Bedeutung der Binnenschifffahrt gestärkt und eine Voraussetzung zur Verkehrsverlagerung auf die Wasserstraße geschaffen werden. Die Tiefwerder Wiesen, die Havel ab dem Pichelssee, der Grunewald und das westliche Havelufer bei Gatow sind gemäß Festlegungskarte 1 zum LEP B-B als Freiraumverbund (Ziel 5.2) ausgewiesen. Dieser ist zu sichern und in seiner Funktionsfähigkeit zu entwickeln. Raumbedeutsame Inanspruchnahmen und Neuzerschneidungen durch Infrastrukturtrassen, die die räumliche Entwicklung oder Funktion des Freiraumverbundes beeinträchtigen, sind im Freiraumverbund regelmäßig ausgeschlossen Flächennutzungsplanung Nach dem ROG sind für die Teilräume der Länder Regionalpläne aufzustellen. Für das Land Berlin kann nach 8 Abs. 1 ROG ein Flächennutzungsplan nach 5 des Baugesetzbuches diese Funktion übernehmen. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan. Auf die flächenbezogenen Ausweisungen im FNP (Stand 2009, zuletzt geändert Mai 2014) im Wirkraum des Vorhabens wird in der Bestandsdarstellung zum Schutzgut Menschen/menschliche Gesundheit (Kapitel 5.7) eingegangen Landschaftsprogramm und Artenschutzprogramm Berlin Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (SENSTADTUM 1994) ist ein strategisches, gesamtstädtisches Instrument der Planung, um integrative Umweltvorsorge zu betreiben und für Behörden verbindlich. Es verfolgt auf gesamtstädtischer Ebene das Ziel, ökologische Belange im Städtebau mit einzubeziehen. Der Zustand von Natur und Landschaft wird analysiert und bewertet und für den Naturhaushalt, den Biotop- und Artenschutz, das Landschaftsbild sowie für die Erholung und Freiraumnutzung Entwicklungsziele und Maßnahmen abgeleitet. Die Inhalte des Artenschutzprogramms werden bzgl. der Naturhaushaltsfunktionen in das Bestandskapitel der UVS (Kap.5) integriert.

35 Seite 29 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 29 (381) 3 VORHABENBESCHREIBUNG 3.1 Ist-Zustand Charakteristik der Strecke Die Bezeichnung Berliner Nordtrasse bezieht sich nachfolgend auf den ca. 8,97 km langen Planfeststellungsabschnitt (SOW-km 4,673 bis UHW-km 4,300). Die Beschreibung erfolgt in Fließrichtung von Ost nach West bzw. ab dem Spandauer Horn am Übergang von SOW zur UHW von Nord nach Süd. Bei dem im Rahmen des Vorhabens baulich anzupassenden Spreeabschnitt handelt es sich um einen anthropogen erheblich veränderten Flussabschnitt. Die Ufer sind durch überwiegend gewerbliche Nutzung, Kleingartenanlagen sowie das Wasserwerksgelände Jungfernheide geprägt. In Fließrichtung zweigen der Siemensstichkanal, die Faule Spree, die Alte Spree, der Grützmachergraben, der östliche Abzugsgraben sowie der Ruhlebener Altarm ab. Das vorhandene Regelprofil des Spreeabschnitts ist überwiegend muldenförmig. Die Wasserspiegelbreiten wechseln zwischen 45 m im Bereich der geraden Strecke und bis zu 100 m in Kurvenbereichen. Einzelne Bereiche, die als Umschlagstellen dienen bzw. dienten, weisen senkrechte Ufereinfassungen auf. Die Wassertiefe beträgt in Flussmitte zwischen 3,10 m (Sohlhöhe 26,10 m ü NN) und 3,75 m (Sohlhöhe 25,45 m ü NN) bezogen auf den unteren Betriebswasserstand (BWu). Der Havelbereich der Berliner Nordtrasse führt durch städtisches Gebiet, das u. a. durch Wohnbebauung, Gewerbeflächen, Kleingartenanlagen, Landschaftsschutzgebiete und Wassersportanlagen gekennzeichnet ist. Rechts und links des Havelabschnitts münden kleine Nebengewässer wie Mühlgraben, Bullengraben, Schlangengraben, Burgwallgraben, Grimnitzgraben und Altarme (ehemalige Havelschleifen) wie die Havelschlenke Alte Havel und der Unterhafen Spandau in die Havel. Die freie Zugänglichkeit der Havelufer für die Allgemeinheit über Wanderwege oder Uferpromenaden ist nur in Teilbereichen möglich, ansonsten ist sie durch Gewerbe- und Privatnutzung eingeschränkt. Die Pichelsdorfer Havel weist Wasserspiegelbreiten von ca. 45 m bis ca. 110 m ungeachtet des Pichelssees auf. Wobei die großen Gewässerbreiten als Liege- und Umschlagstellen genutzt werden. Die Gewässersohle im gesamten Havelbereich befindet sich weitgehend, insbesondere in Fahrrinnenmitte auf 26,10 m ü. NN. Das entspricht einer Wassertiefe bezogen auf den unteren Betriebswasserstand von 3,10 m. Die Wassertiefe in Richtung Ufer ist überwiegend geringer, ausgenommen einiger Abschnitte an Liege-, Umschlag- und Anlegestellen, in denen sich durch Schiffsmanöver Kolke gebildet haben Wasserwirtschaftliche Verhältnisse Der Planfeststellungsabschnitt (Berliner Nordtrasse) befindet sich innerhalb der längsten Stauhaltung Deutschlands, der Stauhaltung Brandenburg, die von den Staustufen Charlottenburg, Spandau, Kleinmachnow, Schönwalde und Brandenburg begrenzt wird. Sie ist ca. 60 km lang und weist in abflussreichen Zeiten Flusscharakteristik auf, in dem sich ein Fließgefälle entwickelt. Die Wasserstands- und Abflussverhältnisse der Stauhaltung sind wesentlich abhängig von den Zuflüssen aus Spree und Oberhavel. Die Obere Havel-Wasserstraße führt am Pegel Borgsdorf im Jahresmittel (Zeitspanne 2001

36 Seite 30 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 30 (381) bis 2010) einen Abfluss von 11,5 m³/s. Unterhalb der Schleuse Spandau mündet die Spree-Oder-Wasserstraße, deren mittlerer Abfluss am Pegel Sophienwerder 27 m³/s beträgt, in die Untere Havel-Wasserstraße. Die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse dieser Stauhaltung sind stark von Nutzungseinflüssen (Bewirtschaftungsmaßnahmen) überprägt und unterlagen in den letzten 20 Jahren größeren Veränderungen. So reduzierte sich der mittlere Abfluss am Pegel Borgsdorf von 2001 bis 2010 im Vergleich zur Jahresreihe 1996 bis 2005 um 27 %. Der im Zeitraum von 1979 bis 1990 bei durchschnittlich ca. 45 m³/s liegende mittlere Abfluss der Spree-Oder-Wasserstraße am Pegel Sophienwerder verringerte sich um 40 % im Vergleich zur Jahresreihe 2001 bis Die Gründe für den Rückgang der Niedrigwasserabflüsse in den letzten 20 Jahren in der Stauhaltung Brandenburg sind sehr komplex. Aufgrund der starken anthropogenen Beeinflussung kommt es zur Überlagerung von mehreren Einflüssen, so dass eine quantitative Trennung der Wirkungen der einzelnen Einflüsse auf den Durchfluss kaum möglich ist: Rückgang der Grubenhebungen von Anfang Ende 1980er/Anfang 1990er Jahre bis Ende der 1990er Jahre von 30 m³/s auf 13 m³/s Rückgang der Abgaben aus den Talsperren Bautzen und Quitzdorf um 2 m³/s von 5,6 m³/s (bis 1982) auf 3,6 m³/s (ab 1983 bis 2010) Verringerung der Speisung der Haltung Brandenburg aufgrund des Anstiegs von Überleitungen in den Großen Havelländischen Hauptkanal über das Pumpwerk Zeestow von 0,2 m³/s (1975 bis 1988) auf 0,4 m³/s ( ) Rückgang der Gesamtabgabe aus der Müritz Wassernutzungen von Wasserwerken, Kraftwerken und Klärwerken negative Entwicklung der klimatischen Wasserbilanz im Sommer Seit 2005 bis 2010 haben sich die Niedrigwasserverhältnisse in der SOW und UHW nicht weiter verstärkt (BfG-1777, 2013) Aktuelle Verkehrsführung Nach der auf der Grundlage des 1.22 Nr.1 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) erlassenen Schifffahrtspolizeilichen Anordnung Nr. 1/2014 der GDWS sind folgende Grenzabmessungen der Schiffsgrößen zugelassen: Fahrzeug (Einzelfahrer): L = 110 m B = 9,60 m, Schubverband: L = 97 m B =10,50 m, L = 165 m B = 9,60 m, L = 81 m B =11,45 m. Für die genannten Fahrzeuge / Schubverbände gilt eine Abladetiefe bis maximal 2,50 m, für den Bereich UHW-km 4,00 - SOW-km 4,67 nur in einer Fahrrinnenbreite von ca. 30 m.

37 Seite 31 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 31 (381) Fahrzeuge mit einer Länge von über 86 m sowie Schubverbände von mehr als 125 m müssen mit einem aktiven Bugstrahlruder ausgerüstet sein. Ein Schubverband mit einer Breite über 9,50 m muss über einen Doppelschraubenantrieb verfügen. Für den Bereich von UHW-km 1,00 bis SOW-km 1,00 (Spandauer Knoten) bestehen Begegnungs- und Überholverbote. Fahrzeuge bzw. Verbände durchfahren diese Strecken in Funkselbstwahrschau aufgrund der Verkehrsregelung der Schifffahrtspolizeilichen Anordnung Nr. 1/2014 der GDWS sowie ergänzender schifffahrtspolizeilicher Regelungen Aktuelles Schiffsverkehrsaufkommen Ein auf aktuellen Schiffszählungen aufbauendes Gutachten für den Schiffsverkehr in der SOW und UHW liegt nicht vor. Die Zahlen aus der Schleusenstatistik Spandau können zur Abschätzung des Schiffsverkehrsaufkommens in der Umgebung des Spandauer Knotens herangezogen werden. Zwischen den Jahren 2003 und 2011 variierten ohne einheitliche Tendenz die Schiffszahlen zwischen und Schiffen pro Jahr. Das Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG führte 2013 eine Ermittlung der Schiffsbelegung auf Basis der Schleusenstatistiken Spandau und Charlottenburg und der prozentualen Aufteilung der Ströme der Schubverbände und der Motorgüterschiffe aus dem Gutachten der Fachstelle für Verkehrstechniken (FVT 2005) durch (LOHMEYER 2013). Für den Ist-Zustand (Analysefall 2011) ermittelten sie die in der folgenden Tabelle 2 dargestellten Belegungen. Diese Zahlen entsprechen nicht sicher der tatsächlichen Frequentierung der Wasserstraße, sondern sind als maximal mögliche Belegungszahlen zu verstehen. Tabelle 2: Flottenzusammensetzung (max.) nach Schiffsart und Standort im Jahr für den IST-Zustand Schiffsart Motorschiffe (MGS) + Tankschiffe (TS) UHW Südhafen - Pichelsdorfer Gemünd UHW Spandauer Knoten - Südhafen HOW Schleuse Spandau - Spandauer Knoten SOW Ruhlebener Altarm - Spandauer Knoten SOW Kraftwerk Reuter - Ruhlebener Altarm SOW Westhafenkanal - Kraftwerk Reuter Schubleichter (SL) Schubverbände (SV) Summe MGS+TS+SV Fahrgastschiffe Sportboote Um die Böschungsbelastungen der vorhandenen Deckwerke aus der verkehrlichen Nutzung der UHW zu ermitteln führte die Fa. Pöyry Deutschland zwischen dem und dem täglich zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr Messungen der Schiffsbewegungen am UHW-km 3,682 durch. Die Ergebnisse der Messungen geben eine Momentaufnahme der Frequentierung der kanalisierten Unterhavel wieder. Insgesamt fanden in den 14 Tagen Schiffsbewegungen (Berg- und Talfahrer) statt.

38 Seite 32 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 32 (381) Von diesen Fahrten waren Bewegungen auf die Sportboote und 581 auf die Berufsschifffahrt zurückzuführen Ufersicherungsarten Die Ufer der Berliner Nordtrasse sind zu 53% als Böschungs- und zu 47% als Senkrechtufer ausgebildet, wobei der Spreebereich einen größeren Anteil Böschungsufer (68%) aufweist als der Havelbereich (37%). Hier überwiegen die Senkrechtufer. Die Senkrechtufer sind überwiegend in Spundwandbauweise ausgeführt, bereichsweise auch als Schwergewichtmauern und in Betonbauweise. Der überwiegende Teil der derzeitigen Ufersicherungen wurde von Ende der fünfziger Jahre bis Ende der Achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts erneuert, ausgenommen die Bereiche im Spandauer Südhafen, an der Charlotten- und Freybrücke sowie Teilbereiche am Spandauer Knoten. Die Böschungen sind mit Steinschüttungen, Packlagen oder Pflasterungen befestigt. Die Fußsicherungen sind hierbei verschiedenartig (Holzpfähle, Betondielen, Stahlspundwände, Stahlpfähle) ausgebildet. Unterhalb der Fußsicherung schließt überwiegend ein Rauwurf aus Natursteinen an Schifffahrts- und sonstige Anlagen Schifffahrtsanlagen der WSV Im Bereich der Berliner Nordtrasse gibt es zahlreiche Schifffahrtsanlagen z. B. Liege-, Anlege- und Wartestellen (siehe technische Lagepläne, Beilage 7). Aufgrund der geeigneten Lage für Schiffer (z. B. Infrastruktur) konzentrieren sich im Bereich Pichelsdorfer Havel zahlreiche Liegestellen Berlins. Hinzu kommen Wartestellen die aufgrund der Schifffahrtspolizeilichen Regelungen (SPAO) und durch Schleusenbauwerke notwendig sind. Schifffahrtsanlagen Dritter Im Ausbaugebiet befinden sich Schifffahrtsanlagen Dritter. Drei Anlagen sind private Umschlagstellen und eine Anlage, der Südhafen, befindet sich im Eigentum des Landeshafenbetriebes BEHALA. Brücken, Düker und sonstige Anlagen Die Berliner Nordtrasse wird von folgenden Brücken gekreuzt: Rohrdammbrücke SOW-km 4,47 Rohrbrücke SOW-km 2,99 Eisenbahnbrücke SOW-km 2,53 Charlottenbrücke UHW-km 0,085

39 Seite 33 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 33 (381) Eisenbahnbrücke UHW-km 0,40 Dischingerbrücke UHW-km 0,58 Schulenburgbrücke UHW-km 1,55 Freybrücke UHW-km 2,98 Sie befinden sich überwiegend in Unterhaltungslast des Landes Berlin. Die Rohrbrücke und die EÜ Kraftwerk Reuter über die Spree sind in Privateigentum. Die Eisenbahnbrücke über die Havel gehört der Deutschen Bahn AG. 20 Düker (davon 19 im Bereich Spree und einer im Bereich Havel) queren die Berliner Nordtrasse und 37 Auslaufbauwerke (davon 16 im Bereich Spree und 21 im Bereich Havel) befinden sich in ihren Uferbereichen. Im nahen Uferbereich der Berliner Nordtrasse verlaufen diverse Versorgungsleitungen. Im Bereich UHW-km 3,350 bis UHW-km 3,620 verläuft die Fahrrinne durch den Pichelssee. Der gesamte Seebereich außerhalb der Fahrrinne wird als Sportboothafen genutzt und ist mit Steganlagen stark verbaut. Beidseitig der Fahrrinne befinden sich in diesem Bereich jeweils 4 Buhnen, die größtenteils als Sportbootanleger genutzt werden. An beiden Ufern der Nordtrasse befindet sich eine intensive Randbebauung mit Gewerbe-, Verkehrs- und Wohnnutzung. 3.2 Bisherige Planungen Im Rahmen verkehrstechnischer Untersuchungen wurden unterschiedliche Verkehrsführungsvarianten durch die Fachstelle für Verkehrstechniken (FVT) bewertet. Die ursprünglichen Varianten aus den 1990er Jahren sahen einen weitgehenden Begegnungsverkehr zwischen dem Pichelsdorfer Gemünd und der Schleuse Charlottenburg für die Bemessungsschiffe GMS und SV vor. Die Ausbautiefe sollte im Regelfall 4,00 m und bei Gewässerbreiten > 200 m 3,50 m unter dem unteren Betriebswasserstand (BWu) sein. Das damalige Planungsgebiet umfasste drei Planfeststellungsabschnitte. Der erste Planfeststellungsabschnitt (PFA 1) erstreckte sich vom Nedlitzer Durchstich (SPK) bei UHW-km 19,9 bis zum Pichelsdorfer Gemünd bei UHW-km 4,0. Für den naturschutzfachlich bedeutenden und baulich unbedeutenden Bereich (geringfügige Sohlvertiefung) existierte bisher eine Vorplanung, der Entwurf einer FFH-Voruntersuchung sowie umfangreiche Untersuchungen zu ausgewählten Gebäuden der Potsdamer Kulturlandschaft (UNESCO - Weltkulturerbe). Der zweite Planfeststellungsabschnitt (PFA 2) umfasste die Pichelsdorfer Havel vom Pichelsdorfer Gemünd (UHW-km 4,0) bis zur Spreemündung (UHW-km 0,0). Hier lagen komplette Planfeststellungsunterlagen vor und der Antrag auf Planfeststellung wurde 2007 gestellt. Das Planfeststellungsverfahren wurde nicht eingeleitet. Der dritte Abschnitt (PFA 3), die Mündungsspree, erstreckte sich von der Spreemündung (SOW-km 0,0) am Spandauer Horn bis zum Siemensstichkanal (SOW-km 4,673)

40 Seite 34 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 34 (381) oberhalb der Rohrdammbrücke. Das für den PFA 3 im Jahr 2002 eingeleitete Planfeststellungsverfahren wurde 2008 teilweise und 2011 ganz eingestellt. 3.3 Ausbauziele und -grundsätze Ausgangslage Für die Berliner Nordtrasse wird unter Berücksichtigung aktueller Verkehrsprognosen ein bedarfsgerechter reduzierter Ausbau realisiert. Ziel der Ausbauplanung ist die Erreichbarkeit des Westhafens für einen großen Schubverband (Länge 185 m, Breite 11,40 m, Tiefgang 2,80 m). Teilbereiche wie die Schleuse Charlottenburg und der Westhafenkanal sind für diese Zielerreichung bereits ausgebaut. Für die seenartig erweiterte Havel (bis zum Pichelsdorfer Gemünd, BLN 01) ist kein Ausbau zur Zielerreichung notwendig. Das verkehrliche Ziel des VDE 17, die schnellstmögliche Zulassung von GMS und SV mit 2,80 m Abladetiefe bis zum Westhafen Berlin, bleibt aufrechterhalten. Unter Beibehaltung der Abladetiefe von 2,80 m für die Bemessungsschiffe Schubverband (SV) mit l = 185 m, b = 11,45 m, Großmotorgüterschiff (GMS) mit l = 110 m, b = 11,45 m werden neue Grundsatzfestlegungen, u. a. reduzierte Ufereingriffe und verringerte Ausbautiefen, festgelegt. Auf einen uneingeschränkten Ausbau wird zugunsten von verkehrsregelnden Maßnahmen, die zu einer Einschränkung der Leichtigkeit führen, verzichtet Planungsgrundsätze Planungsgrundlage für den Ausbau von Binnenschifffahrtsstraßen sind unter anderem die Richtlinien für Regelquerschnitte von Binnenschifffahrtskanälen (RiReBSK, Ausgabe 2011). Sie gelten für stark befahrene Binnenschifffahrtskanäle und kanalähnliche staugeregelte Flüsse. Die Wassertiefe soll in der Regel BWu - 4,0 m betragen. Bei geringerem Verkehrsaufkommen sind Abweichungen insbesondere hinsichtlich leichtigkeitsbezogener Planungsgrundlagen möglich und sogar geboten. Die Sicherheit des Schiffsverkehrs muss hierbei immer gewährleistet sein. Aus Gründen der Eingriffsreduzierung in die Gewässersohle und die Ufer wird im gesamten Fahrrinnenbereich der Berliner Nordtrasse die Wassertiefe - also der Abstand zwischen BWu und der Gewässersohle - von 4,00 m auf 3,50 m reduziert. Die Eingriffsreduzierung mit wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen wird höherrangig bewertet, als die Herstellung der Regelwassertiefe von 4,00 m. Die Befahrbarkeit der Berliner Nordtrasse ist auch bei einer Anpassung der Fahrrinne auf BWu - 3,5 m gegeben, indem abschnittsweise der Begegnungsverkehr durch den Richtungsverkehr mit Funkselbstwahrschau abgelöst wird. Die Erneuerung von Deckwerken erfolgt i. d. R. nur aus geometrischen Gründen, d. h. dort, wo infolge der erforderlichen Neutrassierung in die vorhandenen Uferböschungen eingegriffen wird. Die Fahrrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse erfolgt unter dem

41 Seite 35 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 35 (381) Grundsatz der Eingriffsminimierung. Darüber hinausgehender Ufersicherungsbedarf aus schiffsinduzierten Belastungen ist nach heutiger Einschätzung nicht zu erwarten. Die Berechnungen der Böschungsbelastungen aus dem bestehenden und prognostizierten Schiffsverkehr durch die Fa. PÖYRY (2011) zeigen, dass die Bestandssituation an den vorhandenen Deckwerken ausreichend standsicher ist. Im Ergebnis zeigte sich, dass die hydraulische Belastung der Deckwerke unmittelbar an die Geschwindigkeit der Schiffe gekoppelt ist, so kann mit der Begrenzung der zulässigen Schiffsgeschwindigkeit auch die hydraulische Belastung der Ufer gesteuert werden. Die hydraulische Belastung der Bemessungsschiffe (SV, GMS) wird daher auf die Größenordnung der Ist-Schifffahrt begrenzt werden, dafür wird die derzeitig zulässige Geschwindigkeit von 12 km/h auf künftig 6 km/h für Bergfahrer und auf 7 km/h für Talfahrer bei Wasserständen unter 29,60 m. u. NN und auf 9 km/h bei höheren Wasserständen reduziert Betriebs- und Bemessungswasserstände Folgende Wasserstände werden für die Bemessung angesetzt: UP Charlottenburg: (SOW km 5,83) BWo = 30,17 m ü NN MW = 29,42 m ü. NN BWu = 29,20 m ü NN UP Spandau: (HOW km 0,55) BWo = 30,05 m ü NN MW = 29,40 m ü. NN BWu = 29,20 m ü NN Bauwerksabmessungen Die Bauwerksabmessungen aus Tabelle 3 sind mit den Betriebs- und Bemessungswasserständen verknüpft. Tabelle 3: Bauwerksabmessungen Parameter OK Deckwerk OK Uferbefestigungswand OK zukünftige Gewässersohle 1) OK Wellenschutzwand UK Brücken Wert BW o + 0,50 m BW o + 1,00 m BW u - 3,50 m BW u + 0,50 m BW o + 5,25 m 1) In den Grenzen des Gesamtfahrbandes

42 Seite 36 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 36 (381) 3.4 Geprüfte Alternativen Verkehrsführung Zur Findung einer geeigneten und akzeptablen Verkehrslösung wurden verschiedene Verkehrslösungsvarianten untersucht. Grundlage der Lösungsfindung bildet das Gutachten der Fachstelle für Verkehrstechniken (FVT) Verkehrstechnische Untersuchung zu Ausbauvarianten der Berliner Nordtrasse (7/2010). Abbildung 3: Darstellung der untersuchten Verkehrsvarianten Die Varianten unterscheiden sich grundsätzlich nach der Länge der für den Begegnungsverkehr eingeschränkten Bereiche (siehe Abbildung 3) und den daraus resultierenden Wartezeiten. Gleich für alle Varianten ist der Richtungsverkehrsbereich im Spandauer Knoten. (blau). Die nicht direkt dargestellte Variante 1 (ohne Farbe) berücksichtigt den uneingeschränkten Begegnungsverkehr in den Anschlussbereichen des Spandau Knotens. Die Verkehrsbelegung für die Variante 3 (hellblau) sieht in kleinen Teilbereichen von SOW und UHW außerhalb des Spandauer Knotens eingeschränkten Begegnungsverkehr vor. Die Variante 2 (gelb) unterscheidet sich durch einen ca. 2 km langen UHW-Bereich mit uneinschränktem Begegnungsverkehr vom sonst durchgängig eingeschränkten Begegnungsverkehr der Variante 4 (rot). Die Basisvariante beinhaltet den Richtungsverkehr im Bereich UHW-km 0-1,0, HOWkm 0-0,5 und SOW-km 0-0,7 und auf der übrigen Strecke den Vollausbau damit zwei Schiffe sich begegnen können. Maßgebend für die 2. Variante ist die Richtungsverkehrsführung im gesamten Bereich der Strecke mit Ausnahme des

43 Seite 37 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 37 (381) UHW-Abschnittes UHW-km 1,0-3,2. Für diese Minimalvariante wurde unter der Prämisse keine Eingriffe zu erzeugen eine Planung generiert, die aufgesetzte Deckwerke auf die alte Ufersicherung vorsieht und damit Einschränkungen auch für die IST-Flotte hinnimmt. Die 3. Variante ist eine Mischung aus Variante 1 und 2, die die Errichtung von Richtungsverkehren in kürzeren Teilabschnitten vorsieht (UHW-km 4,0-3,6; UHW-km 1,0 - SOW-km 1,2 sowie HOW-km 0,4; SOW-km 2,0-3,0; SOW-km 4,5-4,7). In der Variante 4 ist der gesamte Abschnitt von UHW km 4,000-0,0 und SOW km 0,0 bis SOW 4,673 einschiffig für die Bemessungsschifffahrt befahrbar. Im Ergebnis der Verkehrstechnischen Untersuchung der FVT (2010) zeigte sich, dass die Leistungsfähigkeit der Variante 2 in Bezug auf den für 2015 prognostizierten Verkehr nicht ausreicht, jedoch die passierenden Konvois nicht gezielt nach Verkehrsgruppen zusammengestellt werden müssen. Die jährliche Wartezeit würde bei dieser Variante bei 691 h liegen. Die Variante 3 erfordert einen höheren Aufwand für Ausbaumaßnahmen und größere Ufereingriffe, die Wartezeit würde sich jedoch um 186 h reduzieren. Bei der Variante 4 würde sich die durchschnittliche Wartezeit bei Stunden belaufen. Aufgrund der abschnittsweisen Wasserspiegelbreiten sind hier beschränkte Begegnungsverkehre zur Verbesserung der Wartezeiten möglich. Im Hinblick auf eine maximal mögliche Eingriffsreduzierung wurde für die weitere Planung die Variante 4 ausgewählt. Diese sieht einen eingeschränkten Begegnungsverkehr auf der Gesamtstrecke und für den Bereich des Spandauer Knotens einen Richtungsverkehr vor. Für die Bereiche mit eingeschränktem Begegnungsverkehr ist grundsätzlich die Begegnung von Bemessungsschiff (SV bzw. GMS) mit einem nicht funkausrüstungspflichtigen Kleinfahrzeug gem. BinSchStrO (L 20 m, B = 5,00 m) sicher möglich und in Teilbereichen auch mit größeren Schiffsabmessungen. Somit ist für diese Bereiche die Verkehrsführung für das Bemessungsschiff durch Funkselbstwahrschau (ggf. AIS-unterstützt) möglich, da die nicht funkausrüstungspflichtigen Kleinfahrzeuge ungehindert verkehren können. Im Bereich des Spandauer Knotens ist aus geometrischen Gründen nur der Richtungsverkehr von SV und GMS möglich, d. h. die Begegnung von Bemessungsschiffen mit Kleinfahrzeugen (Freizeitschifffahrt) ist nicht mehr sicher möglich. Hier muss eine Verkehrsregelung installiert werden (z. B. Lichtsignalanlage mit Textanzeige zur Fallunterscheidung an den jeweiligen Wartestellen und AIS unterstützte Selbstwahrschau). Für die Untersuchung am Spandauer Knoten liegt ein gesondertes Gutachten vor (FVT 2005). Um diese Art der Verkehrsführungsvariante 4 zu realisieren, ist es notwendig, Wartestellen bereitzuhalten. Außerdem müssen aufgrund der zahlreichen eng angrenzenden Bauwerke und Brücken die Funkausbreitungsbedingungen für die notwendige Schiff- Schiff-Kommunikation im Streckenbereich gewährleistet sein. Diese Überprüfung erfolgte im Sommer 2012 mit dem Ergebnis, dass die Sicherheit der UKW-Sprechfunkverbindung nicht durchgängig gegeben ist. Mit dem Aufbau einer UKW- Relaisfunkstelle auf der Schleuse Spandau und einer erforderlichen Funkumsetzstation im Bereich des Pichelsdorfer Gemünds kann die geforderte Sprechfunkverbindung im hier betrachteten Wasserstraßenbereich realisiert werden.

44 Seite 38 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 38 (381) Die Wahl von Variante 1 hätte aufgrund der breiteren zu trassierenden Fahrrinne für den uneingeschränkten Begegnungsverkehr wesentlich größere, wahrscheinlich durchgängige Eingriffe in die Uferbereiche bedeutet und die Anlage von Flachwasserzonen wäre in nur einen sehr verringertem Umfang möglich gewesen. Der Unterschied zwischen den Varianten 1 und 4 besteht hinsichtlich der Anzahl der Wartestellen sowie der Länge der Wartestelle im Mündungsbereich der Spree am Nordufer (Spreeschanze). 2 Wartestellen vor und nach dem Spandauer Knoten sind auch in Variante 1 aufgrund des dortigen Richtungsverkehrs notwendig. In Variante 4 sind zusätzliche Wartemöglichkeiten an SOW (unterhalb Schleuse Charlottenburg) und UHW (Grimnitzpark) notwendig sowie eine längerer Wartebereich an der Spreeschanze für den Bergverkehr für die sich anschließende Strecke des eingeschränkten Begegnungsverkehrs Trassierungsalternativen Die Aufgaben bei der Entwicklung einer geeigneten Trassierung auf Grundlage der Verkehrsführungsvariante 4 bestanden sowohl in der Findung nautisch günstiger Fahrspuren als auch in der Minimierung der Eingriffe in die Uferbereiche als Folge der Fahrrinnentrassierung. Als Ergebnis der Trassierungsoptimierung wurden die Grenzen des Gesamtfahrbandes (Fahrrinne) festgelegt. In den Grenzen des Gesamtfahrbandes wird die Gewässersohle auf BWu - 3,50 m angepasst. Da auch die optimierte Trassierung einen sinnvollen Kompromiss zwischen den nautischen Anforderungen und Eingriffen finden muss, konnten Maßnahmen an Teilen der Uferbefestigungen nicht vollständig vermieden werden. Die praktische Umsetzung der Planung der gesamten Strecke im Richtungsverkehr erfolgt für die Bemessungsschiffe Schubverband bzw. Großmotorgüterschiff. Für die Bereiche mit eingeschränktem Begegnungsverkehr außerhalb des Spandauer Knotens erfolgte zusätzlich die Überprüfung der Trasse für eine Begegnung von Bemessungsschiff und Kleinfahrzeug. Für den Richtungsverkehrsbereich im Spandauer Knoten (UHW-km 1,10 bis SOW-km 0,70 und Havel-Oder-Wasserstraße HOW-km 0,30) wurde unter Einschränkung der Leichtigkeit des Schiffsverkehrs für GMS bzw. Schubverband trassiert. Einschränkung der Leichtigkeit heißt, kein hinreichender Raum für normale schifffahrtsübliche Begegnungen auf der gesamten betreffenden Strecke. Dafür werden Wartezeiten der Schiffe für die Vorbeifahrt an Wartestellen in Kauf genommen. Beispielhaft wurden für die Abgrabungen am Spandauer Horn 9 unterschiedliche Trassierungsvarianten untersucht. Hierbei wurde ein Kompromiss zwischen den Baumverlusten auf dem Spandauer Horn, der Leichtigkeit für die Schifffahrt und Einschränkungen benachbarter Umschlag- und Wartestellen ermittelt. Als Vorzugsvariante wurde die Lösung mit einem mittleren Baumverlust und gleichzeitigen Einschränkungen bei der Leichtigkeit für die Schifffahrt jedoch unter Wahrung des Raumbedarfs für den zukünftigen Spree-Radweg gewählt Uferbefestigungen Hinsichtlich der Uferbefestigungen wurden die Varianten Regelbauweise für Böschungen im Trapezprofil und Flachwasserzone mit Wellenschutzwand untersucht. Beide Varianten sind wirtschaftlich und sicher. Ein Uferanschluss der vertieften Fahrrinne in

45 Seite 39 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 39 (381) natürlicher Böschungsneigung von 1:6 bis 1:10 wurde nicht näher betrachtet, da dies eine großräumige Umgestaltung und Rückverlegung der bestehenden Ufer zu Folge gehabt hätte (s. Abbildung 4). vorhandener Uferbewuchs Grenze Gesamtfahrband (Fahrrinne) BW o Abgrabungen der Ufer nicht realisierbar 1:6 Deckwerk BW u Darstellung ohne definierten Maßstab 1:10 Farblegende Bestand Neubau Abtrag Bewuchs Wasserspiegel BW u - 3,5 m Abbildung 4: Bsp. einer Abgrabung mit natürlicher Uferböschung Bei der Regelbauweise werden so genannte Regeldeckwerke in bewährten Bauweisen, wie z. B. Steinschüttungen, in der Neigung 1:3 zur Befestigung und Sicherung der Ufer eingebaut (s. Abbildung 5). vorhandener Uferbewuchs Grenze Gesamtfahrband (Fahrrinne) BW o BW u Deckwerk Farblegende Bestand Regeldeckwerk Bewuchs 1:2 bis 1:3 Wasserspiegel Abtrag Ziel der Fahrrinnenanpassung Wesentliche Eingriffe in ufernahen Baum- und Gehölzbestand! Variante wird verworfen. BW u - 3,5 m Darstellung ohne definierten Maßstab Abbildung 5: Uferbefestigung durch den Einsatz von Regeldeckwerken Dieser Ansatz wurde für die Ufer der Nordtrasse geprüft. Im Ergebnis zeigte sich, dass die bestehenden Ufer bis 1 m landseitig Deckwerksoberkante gerodet und im anschließenden 5 m-bereich gegebenenfalls zurückgeschnitten werden müssten. Das Regeldeckwerk wurde daher im weiteren Planungsverlauf nicht weiter verfolgt sondern die Variante der Flachwasserzone favorisiert. Mit dieser Variante werden die technischen und ökologischen Anforderungen optimal miteinander kombiniert. Unter den beengten Platzverhältnissen kann der uferbegleitende Baum- und Gehölzbestand erhalten werden. Die vorhandene Uferbefestigung kann je nach Ausprägung der Flachwasserzone erhalten oder bewusst aufgebrochen werden. Der Schutz des Ufers wird durch die Wellenschutzwand realisiert und die Abfangung des entstehenden Geländesprungs erfolgt ebenfalls durch die Wellenschutzwand. Die Prinzipskizze dieser Vorzugsvariante ist in der Abbildung 6 dargestellt.

46 Seite 40 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 40 (381) vorhandener Uferbewuchs Grenze Gesamtfahrband (Fahrrinne) Verankerung Farblegende Bestand Bewuchs Wasserspiegel Abtrag Auffüllung Ziel der Fahrrinnenanpassung Darstellung ohne definierten Maßstab Stahlspundwand Deckwerk mit Fussstützung BW o BW u Bauart bleibt speziellen Zwecken vorbehalten BW u - 3,5 m 3.5 Planung Abbildung 6: Uferbefestigung mit Flachwasserzone (Vorzugsvariante) Besonders hervorzuheben ist bei der Vorzugsvariante, dass die Flachwasserzone sowohl als Uferbefestigungsmaßnahme wie auch als Ausgleichsmaßnahme eingesetzt werden kann. Die geplanten Maßnahmen gliedern sich in die Anpassung der Fahrrinne und die Maßnahmen in den Uferbereichen. Die Fahrrinnenanpassung ist hierbei als Ursache für die Maßnahmen in den Uferbereichen anzusehen. Nachfolgend werden die unter zuvor dargestellten Randbedingungen (Kap. 3.3) erforderlichen Fahrrinnenanpassungsmaßnahmen benannt. Eine detaillierte Darstellung erfolgt im technischen Erläuterungsbericht zum Vorhaben (Beilage 2) Maßnahmen zur Fahrrinnenanpassung Mit der Fahrrinnenanpassung wird die Gewässersohle in den Grenzen des trassierten Gesamtfahrbandes auf eine Höhe von 25,70 m ü. NN und im Mittel um ca. 0,50 cm vertieft. Das Anpassen der Gewässersohle wird durch Baggerung von Bodenmaterial unter Wasser im Bereich des ermittelten Gesamtfahrbandes (Fahrrinne) realisiert. In Gewässerabschnitten, die bereits Sohlhöhen von weniger als 25,70 m ü. NN aufweisen, finden keine Maßnahmen statt. Aus Gründen der Eingriffsreduzierung in die Sohle und die Ufer wird im gesamten Fahrrinnenbereich der Berliner Nordtrasse die Wassertiefe - also der Abstand zwischen BWu und Gewässersohle - von 4,00 m auf 3,50 m reduziert. Die Eingriffsreduzierung mit wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen wird höher bewertet, als die Herstellung der Regelwassertiefe von 4,0 m. Der Anschluss des vertieften Bereichs an die bestehende Gewässersohle erfolgt, sofern die geometrischen Verhältnisse dies zulassen, über Unterwasserböschungen mit natürlichen Böschungsneigungen von 1:10 bis 1:6. Die Ausdehnung der Fahrrinnenanpassung erstreckt sich über das gesamte Planungsgebiet von SOW-km 4,673 bis UHW-km 4,300. Die Mächtigkeit der abzutragenden Schicht unterliegt Schwankungen und reicht von 0 bis 70 cm. Die Breite des Bereichs der Fahrrinnenanpassung ist unmittelbar mit den Ergebnissen der Trassierung verknüpft und liegt zwischen 28 und 60 m.

47 Seite 41 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 41 (381) Um die direkte Fahrtmöglichkeit in die SOW aus der HOW und umgekehrt für das GMS und derzeit häufig verkehrende Schiffsgrößen (polnischer Verband, L max =115 m, B = 9 m) zu ermöglichen, ist die Abgrabung des Spandauer Horns notwendig. Dabei wird das Horn um max. 70 m zurückverlegt und auf einer Fläche von ca m² abgegraben. Durch den Ansatz bedarfsgerechter Planungsparameter und Umsetzung einer optimierten Trassierung konnten Eingriffe in die Ufer aufgrund der Fahrrinnenanpassung in vielen Gewässerabschnitten vermieden werden. Aufgrund örtlicher Zwänge und nautischen Anforderungen sind Eingriffe jedoch nicht grundsätzlich zu vermeiden Wartestellen Auf der Grundlage des FVT-Gutachtens (2010) waren 4 Wartestellen für den Bereich mit eingeschränktem Begegnungsverkehr und 2 Wartestellen für den Richtungsverkehrsbereich des Spandauer Knotens erforderlich (siehe Tabelle 4). Die Längen der einzelnen Wartestellen reichten je nach ermittelter Passagedauer von 200 m bis 360 m. Die Gesamtwartestellenlänge betrug m. Tabelle 4: Wartestellen gem. FVT-Gutachten (2010) Name der Wartestelle Ort (km) Länge Rohrdammbrücke (Nordufer) SOW-km 4,5 200 m Spreeschanze (Nordufer) (2 Wartestellen hintereinander, Berg- und Talverkehr) SOW-km 0,6 700 m Nördlicher Südhafen (Ostufer) UHW-km 1,1 360 m Schulenburgbrücke-Burgwallgraben (Westufer) UHW-km 1,2 360 m Pichelsdorfer Gemünd UHW-km 4,0 360 m Mit Blick auf eine weitere Eingriffs- und Kostenminimierung wurde die Reduzierung der Warte- und Liegestellenanzahl und - länge sowie die Nutzbarkeit von vorhandenen Anlagen untersucht. Das Ergebnis weist nunmehr eine Anzahl von 3 Wartestellen für den Gesamtbereich (Richtungsverkehrsbereich und eingeschränkter Begegnungsverkehrsbereich) mit einer Länge von jeweils 200 m (Mindestlänge) aus, wobei der Wartebereich in der Spree unmittelbar östlich des Spandauer Knotens Warteplätze für die SOW-Bergfahrt und den Talverkehr Richtung Spandauer Knoten berücksichtigt und damit ca. 510 m lang ist. Die Gesamtlänge der Wartestellen beträgt nunmehr ca m und reduziert sich damit um ca. 820 m. An der Krowelstraße wird eine öffentliche Liegestelle für Bemessungsschiffe mit bis zu 220 m Länge vorgehalten (siehe Tabelle 5).

48 Seite 42 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 42 (381) Tabelle 5: Warte-/Liegestellen unter Berücksichtigung Eingriffs- und Kostenminimierung Name der Warte-/Liegestelle Ort (km) Länge Bemerkung Wartestelle Spreeschanze (Nordufer) Wartestelle Oberer Südhafen (Ostufer) Liegestelle Krowelstraße (Westufer) Wartestelle Grimnitzgraben, ehemalige Koppelstelle Nord (Westufer) SOWkm 0,38 UHWkm 1,09 UHWkm 1,29 UHWkm 2, m 200 m 220 m 200 m Neubau von 2 Warteplätzen Ertüchtigung Ertüchtigung Ertüchtigung Nach jetzigem Planungsstand müssen 1 Wartestelle neu gebaut und die bereits vorhandenen zwei Wartemöglichkeiten sowie die Liegestelle an der Krowelstraße ertüchtigt werden. Die 200 m lange Wartestelle am Ostufer bei UHW-km 1,09 für den Bergverkehr in den Spandauer Knoten soll in Spundwandbauweise neu errichtet werden und ersetzt damit die nicht mehr entsprechend zu ertüchtigende derzeitige Uferwand aus dem Jahr Am Nordufer der Spree ca. ab SOW-km 0,384 (östlich des Spandauer Horns), derzeit ist das Ufer hier mit Deckwerk und einer Fußspundwand aus Stahl gesichert, muss eine Wartestelle auf ca. 760 m neu errichtet werden. Sie dient dem Talverkehr in den regelungsbedürftigen Richtungsverkehrsbereich des Spandauer Knotens und dem Bergverkehr in den selbstwahrschaupflichtigen Bereich der SOW mit eingeschränktem Begegnungsverkehr. Die bestehende Wartestelle an der Spreeschanze Nord wird zu einer Flachwasserzone umgebaut. Um für den selbstwahrschaupflichtigen Verkehr unterhalb des Spandauer Knotens eine Wartemöglichkeit zu schaffen, kann die Wartestelle ehemalige Koppelstelle Nord bei UHW-km 2,4 am Westufer oberhalb des Grimnitzgrabens als Wartestelle genutzt werden. Eine Nachrechnung der vorhandenen Uferwand hat ergeben, dass ca. 230 m der bestehenden Wartestelle mit entsprechenden Kolkschutzmaßnahmen als Wartestelle für die Bemessungsschiffe nutzbar sein werden. Damit entfällt die ursprünglich festgelegte Dalbenwartestelle im Einfahrtsbereich der Spandauer Havel am Pichelsdorfer Gemünd bei UHW-km 4,0 und der daraus resultierende Eingriff in Natur und Landschaft. Die derzeit geplanten neu zu errichtenden Wartestellen sind in Beilage 2 dargestellt Ufersicherungsbedarf an Uferwänden Da die ermittelte Fahrspur unterschiedlich nah an die Ufersicherung heranreicht und teilweise ein sehr schwieriger Baugrund (Faulschlamm) ansteht, wurde durch Nachrechnungen geprüft, ob die Standsicherheit der vorhandenen Wände infolge der Sohlvertiefung gegeben ist. Die bereichsweise erforderlichen Maßnahmen in den Uferbereichen sind eine unmittelbare Folge der Fahrrinnenanpassung. Es kann jedoch unterschieden werden, ob die jeweiligen Maßnahmen nur einem technischen Zweck, nur einem ökologischen Ziel oder einer Kombination aus technischen und ökologischen Aspekten dienen. Das wasserseitige Vorsetzen einer geländehohen und verankerten Stahlspundwand ist ausschließlich technischen Zwängen geschuldet. Ein Flachwasserzonenabschnitt, der für die (hydraulische) Sicherung eines Uferabschnitts nicht erforderlich ist, dient als Ausgleichsmaßnahme ökologischen Zielen. Weiterhin werden in anderen Be-

49 Seite 43 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 43 (381) reichen der geplanten Flachwasserzonen sowohl technische als auch ökologische Aspekte miteinander kombiniert. Verankerung Wasserseitig vorsetzte Stahlspundwand: nur technisch veranlasst Stahlspundwand Errichtung einer Flachwasserzone: nur ökologische veranlasst als Ausgleichsmaßnahme Wellenschutzwand Farblegende Wellenschutzwand Errichtung einer Flachwasserzone: als Kombination technischer und ökologischer Aspekte Bestand Neubau Abtrag Verfüllung Wasserspiegel Abbildung 7: Unterscheidung technisch/ökologisch bedingte Maßnahmen an den Ufern Uferbefestigung mit Flachwasserzonen Die Errichtung von Flachwasserzonen ist die bevorzugte Maßnahme zur Befestigung von der Fahrrinnenanpassung betroffener Uferabschnitte. Für die detaillierte Planung von FWZ wurde, resultierend aus dem Scopingtermin, eine Projektgruppe, u. a. aus Vertretern des Landes Berlin, des BUND und anderen Fachinstitutionen eingerichtet (AG Flachwasserzone). In dieser Projektgruppe sind die nachfolgenden Ausführungen entwickelt worden. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse und aus statischem Erfordernis besteht das Schutz- und Stützbauwerk aus einer Stahlspundwand und nicht, wie andernorts üblich, aus Stein- oder Erdwällen bzw. Holzpalisaden. Die Wellenschutzwand ist so dimensioniert, dass sie die Funktion als Ufersicherung unter Berücksichtigung von schiffsinduzierten Wasserspiegeländerungen in der Fahrrinne und der Flachwasserzone sowie Trossenzuglasten aus Arbeitsbooten übernehmen kann. Die Oberkanten der Wellenschutzwände werden mit 29,70 m ü. NN so eingestellt, dass auch bei niedrigen Wasserspiegellagen nur die Köpfe der Wellenschutzwand ca. 0,50 m aus dem Wasser herausragen, die Wand aber auch über einen langen Zeitraum im Jahr (>320 d/a) für die Schifffahrt sichtbar bleibt. Der Wasseraustausch zwischen dem Fahrwasser und dem Flachwasserbereich erfolgt über Öffnungen und abgesenkte Bereiche in der Wellenschutzwand. Der Bereich zwischen der Wellenschutzwand und dem bestehenden Ufer steht als Entwicklungsbereich zur Verbesserung der Gewässerstruktur zur Verfügung. Im Bereich der Berliner Nordtrasse sollen diese Entwicklungsbereiche möglichst unterschiedlich entwickelt werden. Die Spanne der unterschiedlichen Entwicklungen reicht von stark durchströmten, tieferen Wasserzonen mit wenig oder ohne Verfüllung bis zu weniger

50 Seite 44 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 44 (381) durchströmten eher flachen Wasserzonen mit deutlicher Auffüllung. Im Rahmen der Planfeststellung werden die maximalen Auffüllungen der Flachwasserzonen dargestellt. In der Abbildung 8 werden die prinzipiellen Bauarten der Flachwasserzonen dargestellt. Die Bereiche, in denen Flachwasserzonen geplant sind werden in der Tabelle 6 aufgelistet. Insgesamt werden auf m Länge Flachwasserzonen realisiert. Dies entspricht etwas mehr als 1/3 der Gesamtfließlänge der Nordtrasse. Prinzipansicht Schnitt X-X einer Flachwasserzone Absenkbereiche Y OK Gelände OK Wellenschutzwand bei 29,70 m ü. NN angepasste Fahrrinne bei 25,70 m ü. NN UK Wellenschutzwand nach statischen Erfordernissen Y Prinzipquerschnitte Y-Y einer Flachwasserzone Flachwasserzone vor senkrechten Bestandsufern Typ A Flachwasserzone vor geböschten Bestandsufern Typ B Ausprägungsbereich X Wellenschutzwand Farblegende X Bestand Neubau Abtrag Maximalauftrag Wasserspiegel Bewuchs Abbildung 8: Prinzipbauarten der Flachwasserzonen mit Typ A und Typ B Tabelle 6: Flachwasserzonen im Planungsgebiet (Typ A vor senkrechten Bestandsufern, Typ B vor geböschten Bestandsufern, siehe Abbildung 8) Bereich WStr. Seite von km bis km Typ Fürstenbrunn Ruhwald (Ostabschnitt) SOW Süd 3,672 4,659 B Ruhwald (Westabschnitt) SOW Süd 2,781 3,416 B Wartestelle Spreeschanze SOW Nord 0,221 0,403 A

51 Seite 45 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 45 (381) Bereich WStr. Seite von km bis km Typ Burgwallschanze UHW Ost 0,567 1,026 B Tiefwerder Wiesen UHW Ost 2,152 2,349 B Grimnitzgraben UHW West 2,726 2,806 A Pichelsdorf UHW West 2,996 3,024 A Pichelsdorf UHW West 3,203 3,285 A Pichelsdorf UHW West 3,291 3,377 A Pichelsdorfer Gemünd UHW Ost 3,641 3,967 B Die Flachwasserzone ist gleichzeitig eine Kompensationsmaßnahme. Sie gleicht den Eingriff in Ufer und Sohle (Errichten der Wellenschutzwand, Baggerung) aus und verfügt darüber hinaus noch über weiteres Ausgleichspotenzial für anderweitige Eingriffe (z. B. Sohlbaggerung). Die Ausgleichsmaßnahmen werden in der UVS nur dem Grunde nach genannt. Die genaue Darstellung der landschaftspflegerischen Maßnahmen erfolgt im landschaftspflegerischen Begleitplan (Beilage 14.1) Uferbefestigung ohne Flachwasserzonen (technisch) Aufgrund örtlicher Verhältnisse kann die bevorzugte Uferbefestigung mit Flachwasserzonen nicht in allen Uferbereichen mit einem Uferbefestigungsbedarf aufgrund der Fahrrinnenanpassung eingesetzt werden. Nach derzeitigem Planungsstand werden auf ca m Länge Uferwände durch Stahlspundwände gesichert. 770 m dieser Länge sind der neuen Wartestelle an der Spreeschanze Nord zuzuordnen. Die Stahlspundwände werden ca. 1,50 m vor das bestehende Ufer gesetzt und zum Teil auch mit Baggergut, wenn es die entsprechenden stofflichen Eigenschaften aufweist, verfüllt. Die Gewässersohle wird zusätzlich im Bereich Siemensufer, an der Wartestelle Spreeschanze, am Ruhlebener Altarm, an der Liegestelle Lindenufer, an der Anlegestelle Stabholzgarten, an der Wartestelle Oberer Südhafen, an der Liegestelle Krowelstraße und an der Wartestelle Grimnitzgraben mit einer Sohlsicherung befestigt. Sie ist erforderlich, um unkontrollierte Kolkbildung, die durch Anund Ablegemanöver entstehen kann, zu verhindern. Aus bautechnischer Sicht handelt es sich bei den Sohlsicherungen um Steinschüttungen aus Wasserbausteinen, die in zuvor hergestellte Vertiefungen in der Gewässersohle eingebracht und teilweise vergossen werden. Zwischen der Steinschüttung und der Gewässersohle wird eine Filterschicht aus geeigneten Sand-Kies-Gemischen oder aus geotextilen Matten verlegt. Weiterhin wird auf ca. 90 m Länge die bestehende Spundwand im Bereich Siemensufer durch Nachverankerungen gesichert. Im Abschnitt zwischen Freybrücke und Pichelssee (UHW-km 3,0-3,4) liegen schwierige Baugrundverhältnisse vor. Die Ufersicherungen am Westufer befinden sich vorwiegend in Privatbesitz und sind z. T. in einem sehr schlechten Zustand. Durch die notwendige Sohlvertiefung im Fahrrinnenbereich ist es am Westufer teilweise nicht möglich, mit einer Unterwasserböschung von 1:6 bis 1:10 an die vorhandenen Ufersicherungen anzuschließen. Zudem wird nach den vorliegenden Baugrundunterlagen die sohlnah anstehende Faulschlammschicht teilweise angeschnitten. Eine Sicherung der Unterwas-

52 Seite 46 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 46 (381) serböschung mit Schüttsteinen oder eine Sohlsicherung scheiden aufgrund der nicht tragfähigen Faulschlammschicht bzw. aufgrund des Zustandes der vorhandenen Uferwände aus. Zunächst sind als grundsätzlich technische Lösung auf jeweils einem Drittel des ca. 400 m langen Bereichs unter Wasser befindliche auf Sohlhöhe endende Spundwände sowie Flachwasserzonen vorgesehen, die den für die Sohltiefe der Fahrrinne notwendigen Geländesprung absichern (siehe Beilage 7). Abhängig von den privatrechtlichen Rahmenbedingungen und der abschließenden technischen Bewertung werden die Maßnahmen in diesem Bereich kleinräumig bzw. variabel gestaltet Übersicht der Maßnahmen Zusammenfassend ergeben sich die in der Beilage 7 dargestellten Maßnahmen nach derzeitigem Planungsstand wie folgt: Flachwasserzonen insgesamt ca m davon Flachwasserzone als Ufersicherung ca m davon Flachwasserzone als Kompensationsmaßnahme ca m Länge Sohlsicherung ca m Sicherung Grundstücke Dritter (Pichelssee) ca. 400 m Neue Ufersicherung für Wartestelle Spreeschanze ca. 760 m Ufersicherung durch Stahlspundwände ca m davon Unterwasserspundwände ca. 300 m Abgrabung Spandauer Horn ca m² Bauliche Umsetzung Das Vorhaben Fahrrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse setzt sich aus Maßnahmen an der Fahrrinne selbst und aus Maßnahmen an den Uferbefestigungen zusammen. Für den gesamten Planungsbereich ist vorgesehen, die baulichen Maßnahmen, insbesondere an den Ufern, von der Wasserseite zu realisieren. Die Andienung der wasserseitigen Baustellen über die Wasserstraßen ist damit eingeschlossen. Die Nassbaggerarbeiten zur Vertiefung der Fahrrinne und zum Nachprofilieren der Unterwasserböschungen erfolgen mit einem Hydraulikbagger, der auf einem Stelzenponton stationiert ist. Mit Schuten wird das geladene Erdmaterial zu einer Deponie oder Verwertungsorten verbracht. Teilweise kann gefördertes und geeignetes Erdmaterial auch örtlich für Auffüllungen, z. B. für das Profilieren von Flachwasserzonen, verwendet werden. Da die Fahrrinnenanpassungen teilweise über die gesamte Breite des Gewässerquerschnitts ausgeführt werden müssen, wird das Arbeitsponton mit dem Hydraulikbagger quer zur Fließrichtung im Querschnitt versetzt.

53 Seite 47 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 47 (381) Bauzeit Das Einbringen von Stahlspundbohlen wird bei der Errichtung von Flachwasserzonen, einfach verankerten Stahlspundwänden und Unterwasserstahlspundwänden erforderlich. Als Arbeitsgeräte werden selbstschreitende Pressen und frequenzgesteuerte Vibrationseinheiten eingesetzt. Die Stahlspundbohlen werden in der Regel als Doppelbohlen auf Schuten über die Wasserstraßen zur Baustelle transportiert. Von den Schuten werden die Stahlspundbohlen auf das Arbeitsponton verladen. Das Gerät zum Einbringen der Stahlspundbohlen befindet sich auf dem Arbeitsponton und bringt von dort die Stahlspundbohlen in ihrer Endposition ein. Werden zur Sicherung der bestehenden Uferwände neue Stahlspundwände eingebaut, erfolgt dies ca. 1 m bis 2 m vor der alten Wand, der Zwischenbereich wird hinterfüllt. Ein weiterer wesentlicher Arbeitsschritt ist das Verankern von Stahlspundbohlen. Anker (in diesem Fall Gewindestahl mit Verpresskörper) leiten die Kräfte in den Untergrund ein. Die Verankerung wird in Abhängigkeit der statischen Anforderungen ausgeführt. Im Allgemeinen werden geländehohe Stahlspundwände mit einer Ankerlage ausgerüstet. Die Wellenschutzwände an Flachwasserzonen werden ohne Verankerung ausgeführt. Analog zum Einbringen der Stahlspundbohlen werden die Ankerelemente vorgefertigt über den Wasserweg zur Baustelle transportiert. Das erforderliche Ankerbohrgerät wird ebenfalls auf einem Stelzenarbeitsponton positioniert. Hinsichtlich der Bauausführung soll das Planvorhaben in Lose aufgeteilt werden. Nach derzeitigem Stand der Planung sind 5 Lose vorgesehen (siehe Beilage 2). Aus der Verteilung der prognostizierten Bauzeiten für die einzelnen Lose unter Berücksichtigung witterungsbedingter Ausfallzeiten und umweltrechtlicher Beschränkungen ergibt sich eine Gesamtbauzeit von ca. 3 Jahren Baggergutverbringung Zur Herstellung der Sohltiefen werden ca m³ Baggergut anfallen. Zur Planung des Verwertungskonzeptes für das aquatische Baggergut wurden aus dem Gewässerboden von der Firma GBA im Jahr 2012 in der SOW an 21 und in der UHW an 22 Entnahmestellen Sedimentproben gezogen. Auf dem Spandauer Horn wurden Bodenproben mittels Rammkernsondierung entnommen. Die gewonnenen Proben wurden gemäß LAGA (2004) und DepV (2011) analysiert und bewertet. Die Proben aus dem Gewässerabschnitt SOW weisen unterschiedliche Belastungsgrade auf und schwanken bei der Einstufung gem. LAGA bzw. DepV zwischen Z0 und Z2 bzw. DK0 und DKI. Die Proben aus dem Gewässerabschnitt UHW sind gem. LAGA bzw. DepV überwiegend als Z0 oder Z0* bzw. DK0 einzustufen, einzelne Proben gehen allerdings bis Z2 bzw. DKI. Auch die durch Rammkernsondierung gewonnenen Proben vom Spandauer Horn ergeben sehr unterschiedliche Einstufungen von Z0 bis >Z2 bzw. von DK0 bis >DKIII, vor allem durch erhöhte Schwermetallgehalte. Die teilweise sehr niedrigen ph-werte führen zu diesen besonders hohen Einstufungen. Diese werden vermutlich durch die Oxidation von Sulfiden zu Schwefelsäure hervorgerufen und bewirken erhöhte Schwermetallwerte in den Eluaten.

54 Seite 48 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 48 (381) Weitere Untersuchungsergebnisse des Schadstoffbelastungsgutachtens werden im Unterkapitel - Schadstoffe in Gewässersedimenten - Kapitel und Vorbelastungen im Boden (Kap ) dargelegt. Auf Grundlage des Sediment und Schadstoffgutachtens wird einen grobe Abschätzung des Verteilungsschlüssels für das Baggergut bezüglich Z2 oder > Z2 abgeleitet. Von 43 gleichmäßig über den Planungsabschnitt verteilten Proben sind 6 als > Z2 einzustufen. Unter der Annahme einer gleichmäßigen Baggergutförderung über das Planungsgebiet ergibt sich, dass ca. 20 % der Proben > Z2 belastet sind. Teile des geförderten Baggerguts bis Z0 können direkt vor Ort, z. B. für die Auffüllungen im Bereich von Flachwasserzonen, verwendet werden. Das vor Ort nicht verwendbare Baggergut wird zu den durch das Land Berlin genutzten Deponien verbracht. Zur Auswahl stehen Deponien unterschiedlicher Deponieklassen, wobei jedoch nur die Deponie in Deetz mit Schiffen direkt angelaufen werden kann. DK I: Deetz DK II: Vorketzin und Schöneiche DK III: Ihlenberg Zur Festlegung eines möglichen Entsorgungs- bzw. Verwertungspfades werden die Böden zeitnah (ca. ½ Jahr) vor dem Aushub erneut beprobt. Nach dem Aushub werden die ausgebaggerten Böden in Schuten zwischengelagert und ein weiteres Mal zur Festlegung des endgültigen Entsorgungs- bzw. Verwertungspfades durch ein in den Ländern Berlin und Brandenburg für Deklarationsanalysen akkreditiertes Labor beprobt und chemisch analysiert. Die Zwischenlagerung der Ausbaustoffe wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Schutz des Wassers und des Bodens, vorgenommen. Die Lagerung von Materialien, bei denen der Verdacht auf eine Kontamination besteht oder diese nachgewiesen ist, erfolgt grundsätzlich in geschlossenen Behältnissen oder auf einer zum Untergrund hin abgedichteten Lagerfläche. Überwachungspflichtige Böden und Abfälle werden der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin angedient. Die entsprechenden Zuweisungsbescheide der SBB werden durch den TdV rechtzeitig vor Verbringung beantragt. 3.6 Planungen Dritter Ersatzneubau der Freybrücke Derzeit befindet sich der Ersatzneubau der Freybrücke bei UHW-km 2,958 in der Ausführungsphase. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die Arbeiten an der Freybrücke abgeschlossen sein, bevor mit den Maßnahmen für die Fahrrinnenanpassung begonnen wird. Der Ersatzneubau der Freybrücke und die Fahrrinnenanpassung sind somit zeitlich entkoppelt und geometrisch aufeinander abgestimmt.

55 Seite 49 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 49 (381) Ufersicherungen am Südhafen Die Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbh (BEHALA) plant im Bereich des Oberen und Unteren Südhafens auf der Ostseite der UHW zwischen UHW-km 1,290 und UHW-km 2,033 die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Hafens, die Erneuerung der Ufersicherungen und den Ausbau der Infrastruktur. Diese Maßnahmen sind nicht Gegenstand der Planfeststellung für die Fahrrinnenanpassung und werden ggf. durch ein eigenständiges Genehmigungsverfahren erfasst. Unter der Annahme der Realisierung der Projekte Fahrrinnenanpassung BLN des WNA Berlin und Infrastruktur Südhafen der BEHALA wurde eine Vereinbarung zwischen dem WNA Berlin und der BEHALA getroffen, die Regelungen zu den sich überschneidenden Interessen beider Projekte enthält. Die Maßnahmen der Fahrrinnenanpassung wurden so geplant, dass die Erneuerung der Ufersicherungen im Bereich des Südhafens auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich bleibt. Insbesondere wurde das wasserseitige Vorsetzen einer neuen Stahlspundwand vor die bestehende Uferbefestigung berücksichtigt. Die verbleibende Liegebreite zwischen der äußeren Grenze der Fahrrinne und der späteren neuen Ufersicherung ermöglicht es auch den Schiffen, die als Bemessungsgrundlage für die Fahrrinnenanpassung angesetzt werden, das zukünftige Liegen am Südhafen. Die Gewässersohle wird im Rahmen der Fahrrinnenanpassung jedoch nur in der geplanten Fahrrinne auf den Sollwert von 25,70 m ü. NN angepasst Uferinstandsetzung ehemalige Geschützgießerei und südliches Widerlager EÜ- Kraftwerk Reuter Im Rahmen der Unterhaltung der Ufersicherungen werden im Bereich der BLN zwei Schadstellen instand gesetzt. Die Sanierungen der Uferbefestigungen finden im Bereich der ehemaligen Geschützgießerei und am südlichen Widerlager der EÜ Kraftwerk Reuter statt und berücksichtigen die Planungsanforderungen (Sohlvertiefung) der BLN. Die Entkopplung der Sanierungsmaßnahme im Bereich der ehemaligen Geschützgießerei von den Maßnahmen zur Fahrrinnenanpassung ist erforderlich, da sich die bestehende Uferbefestigung in einem baulichen Zustand befindet, der eine sofortige Maßnahme an dieser Uferbefestigung zur Gefahrenabwehr erfordert. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Sanierungsarbeiten an der Uferbefestigung im Bereich der ehemaligen Geschützgießerei noch vor Beginn der Arbeiten für die Fahrrinnenanpassung abgeschlossen sein werden. Analog zur Uferinstandsetzung im Bereich der ehemaligen Geschützgießerei ist eine vorgezogene Uferinstandsetzung im Bereich des südlichen Widerlagers der EÜ- Kraftwerk Reuter bei SOW-km 2,515 erforderlich Spree-Radweg Berlin Das Land Berlin plant, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die durchgehende Errichtung eines Radwegs zwischen dem Berliner Schlossplatz und der Mündung der Spree in die Havel. Für diese Maßnahme liegen vorbereitende Untersuchungen vor, die den prinzipiellen Trassenverlauf des Spree-Radwegs aufzeigen. Bezogen auf die Fahrrinnenanpassung im Bereich der SOW soll der Radweg

56 Seite 50 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 50 (381) zunächst parallel zum Abschnitt Fürstenbrunn und Ruhwald entlang des Südufers der SOW verlaufen. Nach dem Passieren des Müllheizkraftwerks verläuft der geplante Spree-Radweg entlang des Sophienwerderwegs. Etwa bis SOW-km 1,400 ist die Querung des Radwegs auf die Nordseite der SOW vorgesehen. Mit dem Passieren der Abschnitte Westlicher Grützmachergraben, Kolonie Sophienwerder und Spreeschanze erreicht der geplante Radweg über das Spandauer Horn die Juliusturmbrücke. Der Wegabschnitt südlich der SOW verläuft vorrangig auf bereits vorhandenen Wegen. Da diese Wege von den geplanten Maßnahmen zur Fahrrinnenanpassung nicht betroffen sind, ergeben sich in diesem Bereich keine Abhängigkeiten zwischen Radwegbau und Fahrrinnenanpassung. Auf der Nordseite der SOW ist derzeit zwischen den Abschnitten Westlicher Grützmachergraben und Spandauer Horn kein durchgehender Weg vorhanden. Die Planung der Fahrrinnenanpassung sieht mit den zugehörigen Maßnahmen an den Uferbefestigungen auf der Nordseite der SOW die Möglichkeit für eine spätere Anordnung eines uferparallelen Radwegs zwischen den Abschnitten Westlicher Grützmachergraben und Spandauer Horn vor. Die Planung des Radweges selbst ist nicht Gegenstand der Planfeststellung zur Fahrrinnenanpassung der BLN Havel-Radweg Berlin Der Havel-Radweg als Radfernweg passiert das Berliner Stadtgebiet weitgehend im westlichen Uferbereich der Havel und ist durchgehend beschildert. Für den Havel-Radweg liegen Planungen zum Ausbau vor, die in Teilabschnitten bereits umgesetzt sind bzw. bei denen die Umsetzung bereits läuft. Mit den Maßnahmen zur Fahrrinnenanpassung werden die Planungen zum Ausbau des Havel-Radwegs nicht beeinträchtigt Uferwege im Bereich der UHW Das Bezirksamt Spandau sieht langfristig einen Ausbau der Geh- und Radwege im Bereich der UHW vor. Diese Absichten werden durch die Fahrrinnenanpassung mit den Maßnahmen an den Ufern grundsätzlich nicht verhindert. In Teilbereichen können sich Synergieeffekte ergeben, deren Nutzung mit dem TdV und den beteiligten Gebietskörperschaften abgestimmt werden kann. Insbesondere wird auf folgende Abschnitte verwiesen. Im Bereich des Abschnitts Götelstraße wird wasserseitig vor der bestehenden Uferbefestigung eine neue Stahlspundwand errichtet. Hier ergibt sich die Möglichkeit, den gewonnenen Raum (ca. 1,50 m) für die geplante Wegverbindung zwischen der Götelstraße und dem Grimnitzpark zu nutzen. Der Weg ist nicht Gegenstand der Planfeststellung. Einem Brückenneubau für Fußgänger und Radfahrer über den Grimnitzgraben steht die geplante Flachwasserzone im Abschnitt Grimnitzgraben nicht entgegen. Die Flachwasserzone ist Gegenstand der Planfeststellung; die Brücke nicht.

57 Seite 51 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 51 (381) In den Abschnitten Schiffbauerdamm, Stresow und Plantage werden am Ostufer der UHW wasserseitig neue Stahlspundwände vor den bestehenden Uferbefestigungen angeordnet. Der hiermit verbundene Landgewinn von ca. 1,50 m kann in Abstimmung mit dem TdV und den beteiligten Gebietskörperschaften als Teil eines uferbegleitenden Wegs mit Verlängerung über den Abschnitt Burgwallschanze bis zum Schlangengraben genutzt werden. Der Uferweg ist nicht Gegenstand der Planfeststellung. 4 BESTIMMUNG DES UNTERSUCHUNGSRAHMENS DER UVS Der voraussichtlich erforderliche Untersuchungsrahmen der UVS wurde im Nachgang des Scoping-Termins vom durch die GDWS Ast Ost mit Niederschrift vom festgesetzt. Dieser Untersuchungsrahmen ist als Mindestbetrachtungsrahmen anzusehen, insbesondere bei komplexeren Vorhaben können Auswirkungen auf bestimmte Schutzgüter erst im Laufe der Untersuchung bzw. Planung erkannt werden. Die geforderten Untersuchungsaspekte sind in die Ermittlung der untersuchungserheblichen Wirkfaktoren und Schutzgüter sowie die schutzgebietsbezogenen Untersuchungsgebiete eingegangen. 4.1 Ermittlung der untersuchungserheblichen Wirkfaktoren und Schutzgüter Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst gem. UVPG die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf: 1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie 4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Nicht alle Schutzgüter gem. 2 UVPG sind in gleicher Art und Weise oder überhaupt von den vom Vorhaben hervorgerufenen Wirkfaktoren betroffen. Wirkfaktoren sind die Eigenschaften eines Vorhabens, die Ursache für eine (potenzielle) Auswirkung auf die Umwelt bzw. ihrer Bestandteile ist. Spezifisch, d. h. am konkreten Vorhaben und bezogen auf den Untersuchungsraum, ist daher zu prüfen, ob die prinzipiell in Betracht kommenden Schutzgüter und Wirkfaktoren bei der Fahrrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse von SOW-km 4,673 bis UHW-km 4,300 überhaupt und in welcher Art und Weise (anlage-, betriebs- oder baubedingt) betroffen sind.

58 Seite 52 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 52 (381) Die für das Vorhaben untersuchungserheblichen Wirkfaktoren und die betroffenen Schutzgüter werden hinsichtlich der zu untersuchenden anlage-, betriebs- und baubedingten Zustände im Folgenden herausgestellt. Die Wirkfaktoren stellen dabei keine Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens dar, diese erfolgt im Rahmen der Konfliktanalyse (siehe Kapitel 6) Potenzielle baubedingte Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren sind in der Regel zeitlich begrenzte Veränderungen des Naturhaushaltes und der örtlichen Wirkungszusammenhänge. Nachfolgend werden die möglichen Wirkfaktoren benannt und ihre Relevanz für das hier betrachtete Vorhaben geprüft. Flächeninanspruchnahme Der Baubetrieb erfolgt ausschließlich vom Wasser aus sowohl innerhalb der Fahrrinne als auch in Ufernähe. Durch die für den Arbeitsponton und die Schuten benötigte Arbeitsbreite kann es zu abschnittsweisen geringen Behinderungen für die Berufs- und Freizeitschifffahrt kommen. Die Herstellung von landseitigen Baustelleneinrichtungsflächen und Baustellenzufahrten wird nicht erforderlich, so dass baubedingt keine Zufahrts- und Lagerungsflächen außerhalb des Wassers in Anspruch genommen werden. Empfindlich gegenüber baubedingter Flächeninanspruchnahme der Wasseroberfläche sind vorhabenspezifisch die Schutzgüter Pflanzen/Tiere und Menschen (Berufs- und Freizeitschifffahrt). Die Inanspruchnahme von Gewässerboden (Schutzgut Wasser, Tiere, Kultur- und sonstige Sachgüter) wird unter dem Punkt anlagebedingte Flächeninanspruchnahme berücksichtigt. Schad- und Schwebstoffimmission Stoffeinträge in das Oberflächenwasser treten durch verwirbelte Sedimente bei deren Entnahme im Rahmen der Sohlbaggerungen auf. Aufwirbelungen des Gewässergrundes und entsprechende Schwebstofffahnen sind bei der Baudurchführung nicht auszuschließen. Aufgrund der erhöhten Trübung reduziert sich die biogene Sauerstoffproduktion und die Sauerstoffzehrung erhöht sich. Die Eintrübung mit Sedimenten kann relevante Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie auf das Schutzgut Oberflächenwasser nach sich ziehen. Die baubedingten Prozesse können Auswirkungen auf die Gewässergüte haben. Durch die Trübungsfahne bei den Baggerungen kann sich theoretisch das Absorptionsverhalten (Durchlichtung) der Gewässeroberfläche und damit die Energiebilanz des Wassers ändern. Durch die Umlagerungsprozesse können sich die Redoxverhältnisse im Sediment von anaerob zu aerob ändern und am Sediment gebundene Schadstoffe in Lösung gehen. Weitere bauzeitliche Stoffeinträge können durch Abgase und Betriebsstoffe der Baumaschinen über den Luftpfad in das Wasser und in Siedlungs- und Erholungsräume gelangen.

59 Seite 53 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 53 (381) Die verwendeten Arbeitsgeräte entsprechen dem Stand der Technik und werden regelmäßig gewartet. Das Eintreten eines Havariefalls wird daher als allgemeines Risiko mit einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit verstanden und in seinen potenziellen Folgewirkungen nicht weiter betrachtet. Empfindlich gegenüber Schad- und Schwebstoffimmissionen sind vorhabenspezifisch die Schutzgüter Wasser, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Menschen/menschliche Gesundheit und Klima/Luft. Lärmimmission Baubedingte Lärmimmissionen treten temporär, nur während der aktiven Bauphase als Geräuschemissionen der Baumaschinen, insbesondere durch das frequenzgesteuerte Einvibrieren und das Einpressen der Stahlspundwände, auf. Des Weiteren entstehen durch die Sohlbaggerungen in der Fahrrinne Lärmimmissionen. Lärmempfindlich sind vorhabenspezifisch die Schutzgüter Menschen/menschliche Gesundheit und Tiere. Erschütterungen Baubedingte Erschütterungen treten temporär, also nur während der aktiven Bauphase v. a. durch das Einbringen und Verankern der Spundwände auf. Wirkungen sind nur auf direkt angrenzende Gebäude, Bäume und die Brücken potenziell möglich. Erschütterungen sind in der Folge für die UVPG-Schutzgüter Tiere, Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit und Kulturgüter und sonstige Sachgüter untersuchungserheblich. Optische Beunruhigung/Störreize Optische Beunruhigungen/Störreize können während der Bauphase auf verschiedene Weise entstehen. So können Bewegungen von Menschen auf technischen Einrichtungen und der Baubetrieb selbst zu einer Vergrämung von Vögeln im Umkreis der Baustelle führen. Reflexionen von spiegelnden Teilen der technischen Einrichtungen können zu Scheuchwirkung für Vögel führen. Die Baustellen werden nachts nur durch schwach leuchtende Begrenzungslichter gekennzeichnet. Es werden keine über die übliche Schiffsbeleuchtung hinausgehenden Lichtemissionen (nach Binnenschifffahrtsstraßenordung) durch den Baustellenbetrieb erwartet. Empfindlich gegenüber optischen Beunruhigungen/Störreizen ist vorhabenspezifisch das Schutzgut Tiere Potenzielle anlagebedingte Wirkfaktoren Anlagebedingte Wirkfaktoren sind dauerhafte Veränderungen des Naturhaushaltes, welche vom Vorhaben als bauliche Anlage hervorgerufenen werden. Nachfolgend werden die zu erwartenden Wirkfaktoren und ihre Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter bewertet.

60 Seite 54 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 54 (381) Flächeninanspruchnahme Mit dem Vorhaben ist eine anlagebedingte Flächeninanspruchnahme durch die Ausbaggerungen der Fahrrinne, die Angleichung der Sohle in Bereichen mit Auskolkungen oder lokalen Sedimentationen und zur Herstellung von Sohlsicherungen verbunden. Durch die Anlage der Flachwasserzonen und von Stahlspundwänden zur Ufersicherung werden Ufer dauerhaft beansprucht und die Gewässerstruktur verändert. Das Spandauer Horn wird dauerhaft abgetragen. Mögliche Wirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter können anlagebedingt durch Flächeninanspruchnahme auftreten, sofern bodendenkmalrelevante Wasserstraßenabschnitte oder subaquatische Fundstellen durch die Ausbaggerungsarbeiten betroffen sind. Vorhabenbezogen ist die anlagebedingte Flächeninanspruchnahme für die Schutzgüter Wasser, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden, Menschen, Klima/Luft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter untersuchungserheblich. Hydrologisch-hydraulische Auswirkungen Durch die Veränderung des Fließquerschnitts und der Gewässersohle kann es zu Veränderungen der Abflussverhältnisse in der Berliner Nordtrasse mit Auswirkungen auf die Wasserstände, der Abflussaufteilung sowie auf die lokalen Grundwasserstände und damit die grundwasserbeeinflussten Lebensräume kommen. Die veränderten Aufenthaltszeiten können zu Veränderungen der Gewässergüte führen. Durch die Baggerungen an der Sohle können sich die Kolmationsverhältnisse ändern mit potenziellen Auswirkungen auf die Grundwasserstände und die grundwasserabhängigen terrestrischen Böden. Gegebenenfalls stattfindende Veränderungen des Wasserhaushaltes infolge des Klimawandels in Verbindung mit dem Vorhaben sind im Teilbericht 2 des Berichtes zu den Wasserwirtschaftlichen Verhältnissen des Projektes 17 (BFG-1777, 2013b) abgearbeitet. Die Klimarelevanz der hydrologisch-hydraulischen Wirkungen des Vorhabens ist daher untersuchungsrelevant. Die hydrologisch-hydraulischen Auswirkungen sind vorhabenspezifisch für die Schutzgüter Wasser, Tieren, Pflanzen, biologische Vielfalt und Klima untersuchungserheblich. Visuelle Wirkungen Visuelle Wirkungen entstehen vorhabenspezifisch durch Veränderungen der Gestalt o- der Nutzung von Grundflächen, wie der Abgrabung des Spandauer Horns, die das Landschaftsbild wesentlich beeinträchtigen können. Empfindlich gegenüber visuellen Wirkungen ist das Schutzgut Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter, deren Denkmalwürdigkeit teilweise vom Landschaftseindruck abhängt Potenzielle betriebsbedingte Wirkfaktoren Schad- und Schwebstoffimmission Aus dem gesteigerten Schiffsverkehrsaufkommen und der geänderten Flottenzusammensetzung kann die schifffahrtsbedingte Luftschadstoffemission zunehmen. Die schifffahrtsbedingte Zusatzbelastung der Luft die aus dem Vorhaben potenziell resul-

61 Seite 55 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 55 (381) tiert wurde in einem Luftschadstoffgutachten (siehe Ergänzungsbeilage C) ermittelt und bewertet. Auch können durch die Schiffsmotoren mehr Aufwirbelungen der Sohle und damit eine höhere Schweb- und Schadstoffstoffbelastung resultieren. Betriebsbedingte Schad- und Schwebstoffimmissionen sind für die Schutzgüter Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Klima/Luft sowie Tiere und Pflanzen sowie Wasser untersuchungserheblich. Die Binnenschifffahrt gilt insgesamt als sicherstes Transportmittel, die Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Havariefalls ändert sich durch die Erhöhung des Schiffsverkehrsaufkommens kaum. Lärmimmissionen Der durch die Fahrrinnenvertiefung generierte Frachtverkehr mit größeren Flotten und höherer Belegungsdichte kann zu einer erhöhten Lärmbelastung für das Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit führen. Aufgrund der innerstädtischen Lage ist eine bestehende Gewöhnung der Fauna an die Schallemissionen des Schiffsbestandes anzunehmen. Betriebsbedingte Lärmimmissionen sind daher untersuchungserheblich für das Schutzgut Menschen und wurden in einem separaten Schallgutachten (siehe Ergänzungsbeilage D) ermittelt und hinsichtlich der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV bewertet. Optische Beunruhigung/Störreize Durch den veränderten Schifffahrtsverkehr, also das fahrende Schiff direkt, die geänderten Warte- und Liegestellen und den damit verbundenen Licht- und Signaleffekten können optische Beunruhigungen/Störreize verursacht werden, auf die das Schutzgut Tiere potenziell empfindlich reagiert. Die betriebsbedingte Störung der Fauna ist damit untersuchungserheblich. Absunk und Wellenschlag Betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere und Pflanzen (v.a. der Röhrichtufer) können durch die Schiffswellen an den Ufern entstehen. Der Wellenschlag bzw. die damit verbundene Rückströmung (Absunk/Wellenschlag) können sich je nach Abstand der Fahrrinne und Geschwindigkeit des Schiffes negativ auf naturnahe Uferbereiche auswirken. Absunk und Wellenschlag können betriebsbedingt durch die zukünftig verkehrenden größeren Schiffe zu einer Beeinträchtigung insbesondere der Röhrichte und Uferzonen sowie der dort lebenden Tierarten führen und sind daher zu betrachten. Untersuchungserheblich gegenüber Absunk und Wellenschlag sind vorhabenspezifisch die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt. Die Ufer sind im kanalisierten Abschnitt der Nordtrasse befestigt und in der Wasserwechselzone sehr vegetationsarm, so dass keine Wirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten sind.

62 Seite 56 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 56 (381) Zusammenfassung Aus den vorangegangenen Ermittlungen ergeben sich somit die in folgender Tabelle dargestellten untersuchungserheblichen Wirkfaktoren: Tabelle 7: Untersuchungserhebliche Schutzgüter und Wirkfaktoren Schutzgut Wasser: Schadstoffimmission in Oberflächengewässern (Bau, Betrieb) Schwebstoffimmission in Oberflächengewässer (Bau, Betrieb) Hydrologisch-hydraulische Auswirkungen in Grund- und Oberflächengewässer (Anlage) Flächeninanspruchnahme Gewässerboden (Anlage) Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt: Flächeninanspruchnahme (Anlage, Bau) Schadstoffimmission (Bau, Betrieb) Schwebstoffimmission (Bau, Betrieb) Lärmimmission (Bau) Absunk- und Wellenschlag (Betrieb) Erschütterungen (Bau) Optische Beunruhigung/Störreize (Bau, Betrieb) Schutzgut Boden: Flächeninanspruchnahme (Anlage) hydrologische Auswirkungen auf den Bodenwasserhaushalt (Anlage) Schutzgut Landschaft: Visuelle Wirkung auf das Orts-/Landschaftsbild (Anlage) Schutzgut Menschen einschließlich menschlicher Gesundheit: Flächeninanspruchnahme von Erholungsflächen (Anlage) Flächeninanspruchnahme von Wasseroberfläche (Bau) Schadstoffimmission in Siedlungsräume (Bau, Betrieb) Schadstoffimmission in Erholungsräume (Bau, Betrieb ) Lärmimmission in Siedlungsräume (Bau, Betrieb ) Lärmimmission in Erholungsräume (Bau, Betrieb ) Erschütterungen (Bau) Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Flächeninanspruchnahme von subaquatischen Bodendenkmalen (Anlage) Visuelle Wirkungen auf Baudenkmale, Denkmalensemble (Anlage) Erschütterungen (Bau) Schutzgut Klima: Flächeninanspruchnahme (Anlage) Schwebstoffimmissionen (Bau) Wasserhaushalt (Anlage) Schutzgut Luft: Schadstoffimmission (Bau, Betrieb)

63 Seite 57 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 57 (381) Tabelle 8: Zu untersuchende anlagen-, betriebs- und baubedingte Empfindlichkeiten und Konflikte Wirkfaktor, verursacht durch zu untersuchen hinsichtlich Schutzgut Anlage Betrieb Bau Flächeninanspruchnahme Wasser (Gewässerboden), Mensch, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Boden, Klima, Kulturgüter und sonstige Sachgüter X X Schadstoffimmission Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Wasser, Boden, Luft X X Schwebstoffimmissionen (Eintrübung) Tiere, Pflanzen, Wasser, Klima X X Lärmimmissionen Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere X X hydrologisch-hydraulische Auswirkungen Wasser, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Klima, Boden X Absunk- und Wellenschlag Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt X Erschütterungen Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Kultur- und sonstige Sachgüter X Optische Beunruhigung/Störreize Tiere, Biologische Vielfalt X X Visuelle Wirkung Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter X X Folge- und Wechselwirkungen schutzgutübergreifend X X X In den Tabellen nicht aufgeführte Wirkfaktoren werden aufgrund der Ortskenntnisse und der konkreten Art des Vorhabens als nicht untersuchungserheblich eingestuft. 4.2 Abgrenzung des Untersuchungsraumes Die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets (UG) für die Umweltverträglichkeitsstudie berücksichtigt die Ist-Situation und das geplante Vorhaben. Grundsätzlich wurden bei der Abgrenzung projektbedingte direkte und indirekte Auswirkungen sowie ökologische Funktionseinheiten und naturräumliche Gegebenheiten berücksichtigt. Das vorgesehene Untersuchungsgebiet für die Umweltverträglichkeitsstudie umfasst die Wasserstraße einschließlich eines Uferbandes des 8,97 km langen Teils der Berliner Nordtrasse von SOW-km 4,673 über das Spandauer Horn bis zum Pichelsdorfer Gemünd bei UHW-km 4,30. Aufgrund der innerstädtischen Lage und der zu erwartenden Wirkungen und zu untersuchenden Schutzgüter wird das Uferband i. d. R. beidseits in einer Breite von ca m mit einbezogen. Die Grenzziehung des UG orientiert sich dabei vor allem an den Grenzverläufen der angrenzenden Nutzungen und der Naturraumausstattung. So ist beispielsweise innerhalb der Tiefwerder Wiesen für das Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt und Wasser eine Aufweitung erfolgt. Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen beträgt das Untersuchungsgebiet m in

64 Seite 58 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 58 (381) Abhängigkeit der abgegrenzten Funktionsräume. Gemäß der Festsetzung des Untersuchungsrahmens nach dem 5 UVPG - Scopingtermin durch die GDWS-Ast Ost erfolgt die zusätzliche Betrachtung der Röhrichtufer einzelner Uferabschnitte der Kladower Seenstrecke (des ehemaligen PFA 1), in Hinblick auf mögliche Auswirkungen durch Wellenschlag insbesondere an den Engstellen Schildhorn, Pfaueninsel und Moorlake sowie die Röhrichtufer des LSG Grunewald. Für die Schutzgüter Boden und Bodendenkmäler begrenzt sich das Untersuchungsgebiet auf 50 m beidseitig der Wasserfläche, da landseitig lediglich am Spandauer Horn Baumaßnahmen geplant sind. Für das Schutzgut Menschen, menschliche Gesundheit, Klima/Luft, naturschutzrechtliche Schutzgebiete, Landschaftsbild sowie Kultur- und sonstige Sachgüter wird das Untersuchungsgebiet auf 200 m beidseits des Fahrbandes ausgedehnt, da hinsichtlich der potenziellen Emissionen und der visuellen Wirkungen größere Wirkradien aus dem Vorhaben zu betrachten sind. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser werden ebenfalls im Korridor von 200 m beidseitig des Vorhabens betrachtet. Gemäß der Festsetzung des Untersuchungsrahmens nach dem 5 UVPG - Scopingtermin durch die GDWS-Ast Ost wird das Untersuchungsgebiet für das Schutzgut Wasser auf das gesamte Gelände des Wasserwerkes Jungfernheide, die Tiefwerder Wiesen und den Grimnitzsee ausgedehnt. Aufgrund der nicht sicher auszuschließenden baubedingten Auswirkungen auf die Gewässergüte der Kladower Seenstrecke, wird hinsichtlich des Teilschutzgutes Oberflächengewässer das Untersuchungsgebiet auf die Seenstecke ausgedehnt. Tabelle 9: Schutzgutbezogene Untersuchungsgebietsgröße Schutzgut Schutzgut Mensch/menschliche Gesundheit Schutzgut Pflanzen Naturschutzrechtliche Schutzgebiete Schutzgut Tiere Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima/Luft Schutzgut Landschaft Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Untersuchungskorridor beidseitig der BLN 200 m m zusätzlich Röhrichtufer an den Engstellen der Kladower Seenstrecke 200 m m 50 m mind. 200 m, Ausdehnung auf die Tiefwerder Wiesen und das WW Jungfernheide und bezüglich des Teilschutzgutes Oberflächengewässer auf die Kladower Seenstrecke 200 m 200 m 200 m (50 m für Bodendenkmäler)

65 Seite 59 von 381 Pöyry Deutschland GmbH Seite 59 (381) Abbildung 9: Grenzen der schutzgutbezogenen Untersuchungsgebiete

66 Seite 60 (381) 5 BESTANDSANALYSE 5.1 Methodisches Vorgehen Nach der Bestimmung des Untersuchungsrahmens ist die Bestandsanalyse die 1. Phase der Bearbeitung der UVS. Hier werden die Ist-Zustände der untersuchungsrelevanten Schutzgüter ermittelt und beschrieben ( Sachebene ). Die gemäß UVPG im Rahmen einer UVS zu berücksichtigenden Schutzgüter sind (siehe BMVBS 2011, Anlage 4): Wasser Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Boden Klima / Luft Landschaft Mensch / menschliche Gesundheit Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen untereinander. Die Reihenfolge der Schutzgüter entspricht dem Hauptwirkpfad des Vorhabens und unterscheidet sich von der im 2 (1) UVPG dargestellten Reihenfolge Die Beschreibung erfolgt unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Prüfungsmethoden und Orientierungswerte, der Anlage 3 des UVP-Leitfadens (BMVBS 2007). Um flächenbezogene Aussagen zu treffen, ist bei den meisten Schutzgütern eine Unterteilung des Untersuchungsraumes in Teilflächen erforderlich. An die Sachebene, d. h. die Beschreibung der Schutzgüter, schließen sich wertende Aussagen ( Wertebene ) an, welche die Bedeutung der Schutzgüter bzw. Schutzgutfunktionen für den Untersuchungsraum angeben. Die Bewertung der Schutzgüter erfolgt mittels einer fünfstufigen ordinalen Skala: Wertstufe 1: sehr geringe Wertigkeit Wertstufe 2: geringe Wertigkeit Wertstufe 3: mittlere Wertigkeit Wertstufe 4: hohe Wertigkeit Wertstufe 5: sehr hohe Wertigkeit Die Wertstufe 5 dient hierbei als Referenzzustand. Dies ist meist ein Zustand, welcher von keinen bis höchstens geringfügigen anthropogen bedingten Belastungen gekennzeichnet ist. Alle weiteren Wertstufen sind geprägt von zunehmenden Belastungen und damit abnehmender Wertigkeit. Schutzgutbezogen ergeben sich durch Verknüpfung der Bewertungskriterien (wie z. B. Fließgeschwindigkeit, Gewässerzustand) und der Wertstufen (1 bis 5) ein Bewertungsrahmen, wie sie im Bericht zum Verfahren zu Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchungen an Bundeswasserstraßen (BfG- 1559, 2011) exemplarisch aufgeführt sind. Der Referenzzustand kann im Einzelfall auch anders festgelegt werden. Dies erfolgt zum einen, wenn durch anthropogene Nutzung

67 Seite 61 (381) naturschutzfachlich wertvolle Biotope entstanden sind, zum anderen, wenn durch Nutzung irreversible Veränderungen eingetreten sind oder keine ausreichenden Informationen über den natürlichen Zustand vorliegen. Umweltbezogene Zielzustände für den Planungsraum (z. B. Landschaftsprogramm, Bewirtschaftungspläne etc.) sind bei der Aufstellung des gebietsbezogenen Referenzsystems zu berücksichtigen. Zur Einstufung in die einzelnen Wertstufen sind für die verschiedenen Schutzgüter fachliche Kriterien abgeleitet worden. Durch die Verknüpfung der Bewertungskriterien und der Wertstufen ergibt sich für jedes Schutzgut eine entsprechende Matrix, die als Bewertungsrahmen bezeichnet wird (siehe BFG-1559, 2011: 12-13). 5.2 Schutzgut Wasser Grundlagen und Methodik Wasser gehört zu den abiotischen Bestandteilen des Naturhaushaltes. Das Wasser stellt eine unersetzliche Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen dar und ist wichtiger Bestandteil von natürlichen Stoffkreisläufen. Neben den ökologischen Funktionen im Wasser- und Naturhaushalt erfüllen Grund- und Oberflächenwässer zahlreiche Nutzungsfunktionen, wie z. B. als Trink- und Brauchwasser oder Energiequelle, und dienen als Vorfluter der Entwässerung. Darüber hinaus ist die Nordtrasse als Bundeswasserstraße Transportweg für den Güterverkehr. Oberflächenwässer wirken als belebendes und gliederndes Landschaftselement und übernehmen Funktionen für die Freizeit- und Erholungsnutzung im Raum. Im Rahmen der Bestandserfassung sowie Bewertung erfolgt eine Differenzierung in die Teilschutzgüter Grundwasser und Oberflächengewässer. Für das Schutzgut Wasser bestehen zahlreiche gesetzliche Regelungen. Der Gewässerund Grundwasserschutz ist in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie - WRRL (Richtlinie 2000/60/EG), im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sowie dem Berliner Wassergesetz (BWG) festgeschrieben. Die Belange der Wasserrahmenrichtlinie werden in einem separaten Fachbeitrag vertieft betrachtet (Beilage 13). Nachfolgend erfolgt eine Zusammenfassung der Grundlagen in Bezug auf die Bearbeitung des UVP-Schutzgutes Wasser. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat eine integrierte europäische Gewässerpolitik zum Ziel, die über Staats- und Ländergrenzen hinweg eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer bewirkt. Die Richtlinie schafft einen Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Die übergeordneten Ziele sind in Artikel 1 festgelegt: Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt, Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen

68 Seite 62 (381) Schrittweise Reduzierung prioritärer Stoffe und Beenden des Einleitens/Freisetzens prioritär gefährlicher Stoffe Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren Konkretisiert werden diese Umweltziele in Art. 4 WRRL. Für Oberflächengewässer gilt das Verschlechterungsverbot gem. Art. 4 Abs. 1 a lit. i und für Grundwasser gem. Art. 4 Abs. 1 b lit. i. Das Verbesserungsgebot für Oberflächengewässer ist in den Ziffern ii) bis iv) des Absatzes 1 a geregelt. Demnach sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre Oberflächengewässer, die nicht künstlich oder erheblich verändert sind, spätestens bis 2015 zu schützen, zu verbessern und zu sanieren für erheblich veränderte Wasserkörper in diesem Zeitraum ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischen Zustand zu erreichen Für Grundwasser ist das Verbesserungsgebot im Absatz 1 b lit. ii - iii geregelt, sowie die jeweiligen Ziele für die Schutzgebiete in Absatz 1 c). Zur Umsetzung der Ziele bestimmen Die Mitgliedstaaten [ ] die einzelnen Einzugsgebiete innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsgebiets und ordnen sie für die Zwecke dieser Richtlinie jeweils einer Flussgebietseinheit zu. (Artikel 3 WRRL). Die planfeststellungsrelevanten Flussgebietsabschnitte, SOW und UHW gehören der Flusseinzugsgebietseinheit Elbe, Koordinierungsraum Havel an. Für jede Flussgebietseinheit werden Bewirtschaftungspläne erstellt und Maßnahmen erarbeitet mit denen die Umweltziele gem. Absatz 4 der WRRL zu erreichen sind. Der gute chemische Zustand ist im Wesentlichen abhängig vom betreffenden Gewässertyp und einigen von diesem maßgeblich beeinflussten chemischen Parametern. Hierzu zählen v. a. der Sauerstoffhaushalt, der Salzgehalt, der Grad der Versauerung, die Nährstoffverhältnisse und das eventuelle Auftreten prioritärer Schadstoffe wie Benzol und Quecksilber. Zur Beantwortung der Frage nach dem aktuellen guten ökologischen Zustand wurde in der Bundesrepublik ein multifaktorieller Bewertungsansatz entwickelt, der im Blick auf die biotischen Gewässerbestandteile die fünf Qualitätskomponenten Makrozoobenthos, Makrophyten, Phytobenthos, Phytoplankton und Fischfauna untersucht. Hydromorphologische und chemische sowie chemisch-physikalische Qualitätskomponenten werden in Unterstützung der biologischen Komponenten ebenfalls erhoben und laufend überwacht. Parallel wird für den jeweiligen Gewässertyp ein Referenzzustand definiert oder ein konkretes Referenzgewässer benannt. Die Bewertung erfolgt in fünf Klassen von sehr gut über gut, mäßig und unbefriedigend bis schlecht bezogen auf diese Referenz. Gewässer, deren Zustand nicht mit mindestens gut bewertet werden, erfordern Verbesserungsmaßnahmen. Die Richtlinie ist durch Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in den Landeswassergesetzen sowie durch den Erlass von Landesverordnungen in die Bundesdeutsche Gesetzgebung umgesetzt worden. Das novellierte Wasserhaushaltsgesetz ist

69 Seite 63 (381) fristgerecht im Juni 2002 in Kraft getreten und wurde 2009 neu gefasst. Auch die Bundesländer haben ihre Wassergesetze zur Umsetzung der Richtlinie angepasst. Nach 1 des WHG sind durch nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen. Der 6 des WHG regelt die allgemeinen Grundsätze der Wasserbewirtschaftung, demnach sind Gewässer unter anderem mit dem Ziel zu bewirtschaften, die Funktions- und Leistungsfähigkeit für den Naturhaushalt zu erhalten und zu verbessern, Beeinträchtigungen zu vermeiden oder geringfügige Beeinträchtigungen auszugleichen und an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten. Mit dem Absatz 2 wird angeführt, das nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden sollen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen. Gemäß 27 WHG sind oberirdische Gewässer, soweit sie nicht nach 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung ihres ökologischen und chemischen Zustands vermieden sowie ein guter ökologischer und chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird. Für künstliche oder erheblich veränderte Gewässer wird aus dem ökologischen Zustand ein ökologisches Potenzial. Zum Schutz der Grundwassers vor Schadstoff- und Nährstoffeintrag ist nach 47 WHG das Grundwasser so zu bewirtschaften, das eine nachteilige Veränderung seines mengenmäßigen und chemischen Zustands vermieden sowie ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird. Die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) von 2011 regelt bundeseinheitlich die Anforderungen zum Schutz der Oberflächengewässer. Sie normiert Vorgaben zur Einstufung des chemischen Zustands, des ökologischen Zustands oder zum ökologischen Potenzial von Oberflächengewässern. Die Verordnung legt Umweltqualitätsnormen fest und beschreibt darüber hinaus Bewirtschaftungsanforderungen an Oberflächengewässer, die der Trinkwassergewinnung dienen. Die Erfassung des Schutzgutes Wasser erfolgte durch die Auswertung: des Ergänzenden Länderbericht Berlins zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe (SENGUV 2009), der Dokumentation der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Berlin (Länderbericht) (SENSTADT 2004), des Internationalen Bewirtschaftungsplanes für die Flussgebietseinheit Elbe (IKSE 2009), des gemeinsamen Handlungskonzeptes der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Bundesländer Berlin und Brandenburg zur Reduzierung der Nährstoffbelastung von Dahme, Spree und Havel in Berlin sowie der Unteren Havel in Brandenburg, Teil 1 und 2 (SENSTADTUM und MUGV 2011 und 2012),

70 Seite 64 (381) des digitalen Umweltatlas Berlin der SENSTADT (Ausgabe 2004 bis 2012), des BfG-Berichtes 1777 zu den Wasserwirtschaftlichen Verhältnissen des Projektes 17 für den Bereich des WNA Berlin in der 6. Fassung, 1. Teilbericht (Auswirkungen der VDE 17 auf Wasserstände, Abflüsse, Fließgeschwindigkeiten) (BFG-1777, 2013a), des BfG-Berichtes 1777 zu den Wasserwirtschaftlichen Verhältnissen des Projektes 17 für den Bereich des WNA Berlin in der 6. Fassung, 2. Teilbericht (Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt, Untersuchung von Wassernutzungsszenarien) (BFG-1777, 2013b), des BfG-Berichtes 1810 zu den Wasserwirtschaftlichen Verhältnissen des Projektes 17 für den Bereich des WNA Berlin in der 6. Fassung, Teilbericht Gewässergüte der Fahrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse (SOW-km 4,67-0,0; UHW-km 0,0-4,3) (BFG -1810, 2014), des Endberichtes PEWA II - das gute ökologische Potenzial: Methodische Herleitung und Beschreibung (SENGUV 2008), der Broschüre Grundwasser in Berlin, Vorkommen, Nutzung, Schutz und Gefährdung (SENSTADTUM 2007c), des Wasserversorgungskonzeptes für Berlin und für das von den BWB versorgte Umland (BERLINER WASSERBETRIEBE und UBB 2008), des Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramms (SENSTADTUM 1994), des Pflege- und Entwicklungsplanes für die LSG Tiefwerder Wiesen, Pichelswerder und Grimnitzsee (STADT-WALD-FLUSS 2009), des Geotechnischen Gutachten zur Hauptuntersuchung der Baugrund- und Gründungsverhältnisse an SOW und UHW erstellt für die BAW (1995, 2001 und 2003), des Digitalen Fachinformationssystems Boden vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) Gewässerentwicklungskonzepte zur regionalen Umsetzung der Maßnahmenprogramme für die Flusseinzugsgebiete liegen für den PFA nicht vor.

71 Seite 65 (381) Die Erfassung des Phytobenthos für den vorliegenden Bericht erfolgte durch Auswertung dieser vorhandenen Daten. Eigene Untersuchungen erfolgten nicht. Ausgewertet wurden: eine Untersuchung benthischer Diatomeen in Berliner Fließgewässern und Kanälen (ECORING 2012) die Untersuchungen zur Aufstellung des Unterhaltungsplanes für die Spree- Oder-Wasserstraße (BFG 2010) eine Untersuchung des Phytobenthos ohne Diatomeen an Berliner Fließgewässern an 28 Messstellen (LÜTTIG & FRIENDS 2010) und der Länderbericht Berlins zur WRRL (SENSTADT 2004) Hydrogeologische Verhältnisse Die hydrogeologischen Verhältnisse in Berlin sind maßgeblich durch die Weichsel- Eiszeit bestimmt. Die prägenden morphologischen Einheiten in Berlin sind das vorwiegend aus sandig-kiesigen Ablagerungen aufgebaute Warschau-Berliner Urstromtal mit dem Nebental der Panke sowie die Barnim-Hochfläche im Norden und die Teltow- Hochfläche mit der Nauener Platte im Süden, die zu weiten Teilen mit mächtigen Geschiebemergeln bzw. Geschiebelehmen der Grundmoränen bedeckt sind (SENSTADT 2004). Das Untersuchungsgebiet der BLN liegt fast vollständig innerhalb des Berliner Urstromtals, die Grenze zur Nauener Platte liegt bei Pichelswerder. Das Urstromtal wird von Sanden aufgebaut, die bis zu 20 m Mächtigkeit erreichen und einen wertvollen Grundwasserspeicher darstellen. In dem Urstromtal fließen heute die vergleichsweise kleinen Flüsse Spree und deren Nebenflüsse sowie die Dahme. Die Havel, in ihrem Verlauf einer Glazialen Rinne folgend, quert das Urstromtal. Das Mündungsgebiet der Spree in die Havel liegt im Bereich einer elsterzeitlich angelegten tiefen Rinne, die von Nord nach Süd verläuft und mit pleistozänen, mehr als 20 m mächtigen, holozänen Sedimenten ausgefüllt ist. Außerhalb dieses Mündungsbereiches hat sich die Spree in die aus Schmelzwasser- und Talsanden bestehende Niederterrasse des Urstromtals eingetieft. Im Auenbereich von Spree und Havel haben sich auf den Talsanden Torfe und Mudden gebildet. Die Nauener Platte ist an der Oberfläche durch einen Wechsel von Grundmoränenbedeckung und Hochflächensanden gekennzeichnet. Östlich des Gemünd, im Berliner Forst, liegt das Stauchungsgebiet der Eisrandlagen. Die Halbinsel Pichelswerder ist als Sandergebung (Kames) in der Schmelzwasserrinne stehen geblieben. In der Kladower Seenstrecke erweitert sich die Havel seenartig in glazial entstandenen Becken und Rinnen. Eine Übersicht über die oberflächennah anstehenden Sedimente im Umkreis des Vorhabens bietet die folgende Abbildung 10.

72 Seite 66 (381) Abbildung 10: Hydrogeologische Situation im Vorhabenbereich (Quelle der Daten: digitaler Umweltatlas, SenStadtUM) Im Anschluss an die natürliche Entwicklung des Gewässernetzes folgte die anthropogen beeinflusste Phase mit den durch die Wirtschaftstätigkeit des Menschen bedingten Eingriffen in den Landschaftswasserhaushalt, die sich im innerstädtischen Bereich durch den Verbau, die Begradigung der Gewässer, der Anlage von Kanälen und Staustufen manifestierte. Gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (RICHTLINIE 2000/60/EG) gehört das Untersuchungsgebiet zur Flussgebietseinheit Elbe Oberflächengewässer Bestandsbeschreibung Die Gliederung der Bestandsbeschreibung zum Teilschutzgut Oberflächengewässer orientiert sich an dem Bewertungsverfahren zu Umweltverträglichkeitsprüfungen der BfG (BFG-1559, 2011). Inhaltlich bezieht sich die Bestandsbeschreibung der Wasserbeschaffenheit wesentlich auf den Gewässergütebericht zur Fahrrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse der BfG (BFG-1810, 2014a). Betrachtet werden der baulich anzupassende Abschnitt der SOW von km 4,673 bis zur Mündung in die Havel und die Untere Havel-Wasserstraße bis zur Mündung in die Kladower Seenstrecke am Pichelsdorfer Gemünd am km 4,000 sowie in Erweiterung des Untersuchungsraumes für das Schutzgut Wasser das Wasserwerk Jungfernheide, die Tiefwerder Wiesen, der Grimnitzsee und die Kladower Seenstrecke bis zum km 19,9 am Nedlitzer Durchstich (siehe auch Abbildung 9).

73 Seite 67 (381) Hydrologie Berlin liegt zwischen den beiden großen Stromgebieten der Elbe und der Oder. Die wichtigsten natürlichen Wasserläufe im Raum Berlin sind die Spree und die Havel. Die Spree entspringt im Oberlausitzer Bergland, durchfließt von Südosten kommend das Berliner Stadtgebiet und mündet am Spandauer Horn in die Havel. Die Havel ist ein rechter Nebenfluss der Elbe, sie durchfließt zahlreiche Seen bzw. besitzt seeartige Aufweitungen und mündet über den Gnevsdorfer Vorfluter nordwestlich von Havelsberg in die Elbe. Von der Mündung der Spree in die Havel wird sie als Untere Havel- Wasserstraße bezeichnet. Ab dem Pichelsdorfer Gemünd weitet sie sich seenartig auf und geht in die Kladower Seenstrecke über, fließt an der Pfaueninsel vorbei, passiert die Engstelle Moorlake und erfährt im Jungfernsee eine erneute Aufweitung. Die SOW und UHW haben zahlreiche Anbindungen zu Seitengewässern. Die Gräben im Untersuchungsgebiet sind sämtlich Gewässer II Ordnung und damit nicht beschiffbar. In die SOW mündet am km 4,645 von Norden der Siemensstichkanal, am km 3,565 die Faule Spree, die auf dem Gelände des ehemaligen Wasserwerkes (WW) Jungfernheide ein System an Stillgewässern verbindet. Ein frei fließender hydraulischer Anschluss der Gewässer des WW an die Spree besteht bei Mittelwasser und Hochwasser nicht. Am km 3,050 wird dem Kraftwerk Reuter über einen Zulauf Wasser zur Kühlung zugeführt. Zwischen den km 2,70 und 2,539 befindet sich das Hafenbecken des Kraftwerks Reuter. Zwischen den km 2,030 und 1,683 wird ein Altarm der Spree, die Alte Spree vom Spreewasser gespeist. Weiterhin von Norden kommend münden am km 1,505 der Grützmachergraben und am km 0,829 der östliche Abzugsgraben in die Spree. Am km 0,430 zweigt nach Süden unterhalb der Halbinsel Sophienwerderweg der Ruhlebener Altarm ab. Der Mühlengraben zweigt außerhalb des Untersuchungsgebietes nördlich der Schleuse Spandau von der Havel-Oder-Wasserstraße ab und mündet im UG am km 0,300 wieder in die UHW. Am km 0,900 mündet der Bullengraben, ein Entwässerungsgraben, in Fließrichtung rechts in die UHW sowie am km 1,280 der Burgwallgraben. In Fließrichtung links am km 1,030 entwässert der Schlangengraben in die UHW. Der Unterhafen Spandau zweigt am km 2,150 linksseitig der UHW ab. Er wird z. T. als Yachthafen genutzt. Das Grabensystem entwässert über den Hauptgraben nach Süden in den Stößensee. Die Niederung der Tiefwerder Wiesen stellt den letzten Überrest des ehemaligen Mündungsdeltas der Spree in die Havel dar, sie zeigen z. T. noch den ursprünglichen Charakter eines Überschwemmungsgebietes. Sie stellen einen wichtigen Retentionsraum für die Havel dar und werden über den Hauptgraben geflutet. Generell hat seit 1986/87 die Anzahl der Überflutungstage drastisch abgenommen, zwischen 1994/95 und 2009 wurde am Unterpegel Spandau kein Wasserstand über 30,0 m über NN erreicht (STADT-WALD-FLUSS 2009). Seit 2010 ereigneten sich Wasserstände, die geringfügig höher als 30,0 m waren nur im Dezember 2010 bis Februar 2011 (Quelle: Pegelstände Freybrücke bis 01/1999 bis 03/2013). Am UHW-km 2,180 in Fließrichtung rechts zweigt auf ca. 250 m Länge ein Altarm der Havel ab. Weiter flussaufwärts am Westufer, km 2,815, verbindet der Grimnitzgraben den Grimnitzsee mit der Havel. Ein ständiger Durchfluss zum Grimnitzsee erfolgt nicht.

74 Seite 68 (381) In der Unterlage sind die Oberflächengewässer des Untersuchungsgebietes farblich hervorgehoben und beschriftet. Die SOW und UHW gehören, wie bereits im Kapitel dargestellt zur Stauhaltung Brandenburg. Die seit Jahren unveränderten Stauziele werden durch den Havelbeirat festgelegt und durch das WSA Brandenburg umgesetzt. Insgesamt fließen die Berliner Hauptfließgewässer aufgrund der rückstauenden Wirkung der Schleusen und des geringen Gefälles extrem langsam, insbesondere die seenartigen Erweiterungen von Spree und Havel weisen sehr lange Aufenthaltszeiten auf. An der Berliner Nordtrasse besteht bei Mittelwasserabfluss eine mittlere Fließgeschwindigkeit von 0,15 m/s, bei Mittleren Hochwasserabflüssen eine mittlere Fließgeschwindigkeit von 0,37 m/s und bei Hochwasserabflüssen eine mittlere Fließgeschwindigkeit von 0,43 m/s. Maximal sind Fließgeschwindigkeiten von 0,77 m/s im HQ-Fall möglich, minimal 0,00 m/s bei MNQ (BFG-1777, 2013a: 151). Die Wasserstands- und Fahrwasserverhältnisse der UHW sind im Wesentlichen abhängig vom Zufluss der SOW und der OHW und der Wehrsteuerung in Brandenburg. Der mittlere Abflussanteil der Spree ist mit 27,1 m³/s (Pegel Sophienwerder, ) deutlich höher ist als der der Havel mit 11,5 m³/s (Pegel Borgsdorf, ). Im Untersuchungsgebiet wird deshalb auch die Gewässergüte der Havel unterhalb der Spreemündung bei Sophienwerder von Spreewasser geprägt. Der Zustrom von Teltowkanal (TeK)-Wasser über den Griebnitzkanal ist gering (1,6 m³/s im Mittel bei Modellergebnis HYDRAX ; Messwerte im gleichen Zeitraum: 1,7 m³/s) (siehe BFG-1810, 2014a, S. 5-6). Der Abfluss in der Kladower Seenstrecke ist nur rechnerisch zu ermitteln, da keine Pegel den Wasserstand messen. Nach Modellberechungen liegt der Mittelwasserabfluss (MQ) Höhe Breitehorn (UHWkm 9,0) bei 37,50 m³/s und bei Krughorn (UHW-km 16,3) bei 39,11 m³/s (BFG-1777, 2013a, Tabelle C-1). Der Gesamtdurchfluss der Havel für die Stauhaltung Brandenburg wird am Pegel Ketzin erfasst und beträgt im Mittel 52,5 m³/s für den Zeitraum Zum Durchfluss des Jürgengrabens gibt es keine konkreten Werte, über Abflussdifferenzen (oberhalb und unterhalb seines Abzweigs) lässt er sich jedoch abschätzen. Der Mittelwert der prozentualen Differenz gegenüber dem Durchfluss an der Freybrücke (unterhalb des Jürgengrabens) der Jahresreihe 1990 bis 2011 beträgt 3,2% und kann als ein Indiz für die Größenordnung der Durchflussmenge durch das Grabensystem angesehen werden. Das belegt auch die am durchgeführte Messung, die für den Jürgengraben einen Abfluss von 4,07 m³/s gegenüber dem Abfluss an der Freybrücke von 81,27 m³/s ergab und damit ca. 5% des Gesamtabflusses ausmacht. Der Mittelwert (MQ) der modellierten Durchflusswerte liegt für den Jürgengraben gem. Tabelle C-1 (BFG-1777, 2013a) bei 1,12 m³/s. Der Wasserstand wird durch die Staustufe Brandenburg geregelt. In der folgenden Tabelle sind die Hauptwerte des Wasserstandes innerhalb der Stauhaltung Brandenburg dargestellt. Tabelle 10: Vergleich der Hauptwerte des Wasserstandes der Stauhaltung Brandenburg für die Zeitreihe (BfG-1777, 2013a) Pegel NW [münhn] MNW [münhn] MW [münhn] MHW [münhn] HW [münhn] Brandenburg OP 29,09 29,17 29,26 29,38 29,43 Pegel Ketzin 29,19 29,23 29,32 29,54 29,66

75 Seite 69 (381) Pegel NW [münhn] MNW [münhn] MW [münhn] MHW [münhn] HW [münhn] Pegel Pfaueninsel 29,19 29,22 29,35 29,68 29,86 Spandau UP 29,21 29,24 29,40 29,86 30,10 Charlottenburg UP 29,20 29,23 29,42 29,97 30,23 Der untere Betriebswasserstand BWu 3 liegt in der Haltung Brandenburg bei 29,20 m NHN und stellt einen Niedrigwasserstand dar. Der Wasserstand an der Staustufe wird unter anderem so gesteuert, dass dieser Wert nach Möglichkeit nicht unterschritten wird (siehe BFG-1777, 2013a, S. 34). In der Stauhaltung besteht ein geringes Wasserspiegelgefälle, nur in abflussreichen Zeiten weist die Nordtrasse Fließcharakteristik mit einem Fließgefälle auf (siehe MHW und HW Tabelle 10). Zwischen dem Wannsee und der Glienicker Brücke hat der Havelwasserspiegel nahezu kein Gefälle (BFG-1777, 2013a: 144). In die Berliner Oberflächengewässer münden zahlreiche diffuse und punktuelle Einleitungen. Im Abschnitt der Nordtrasse sind vor allem das Heizkraftwerk Reuter (bei mittleren Abflüssen (MQ) werden ca. 3,9 m³/s entnommen und mit Wärmelast im Rahmen der Oberflächengewässerverordnung des Bundes wieder in die Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) eingeleitet) und die Kläranlage Ruhleben (Einleitung im Modellgebiet im Winterhalbjahr ca. 2,5 m³/s, im Sommerhalbjahr <0,2 m³/s) zu nennen, die an der Spree stationiert sind. Daneben entnehmen die Wasserwerke Tiefwerder (0,3m³/s), Kladow (beide Havel) und Beelitzhof (0,6 m³/s) und die Oberflächenaufbereitungsanlage (OWA) Beelitzhof (beide Großer Wannsee) insgesamt ca. 1,2 m³/s. Untersuchungen haben gezeigt, dass sich die Gewässergüte des Wannsees aufgrund seiner großräumigen Anbindung an die Havel und des sehr geringen Zustroms aus dem Griebnitzkanal von der der Havel wenig unterscheidet. Deutliche Unterschiede können im Frühjahr auftreten, wenn durch das Heizkraftwerk Lichterfelde erwärmtes Wasser aus dem TeK über den Griebnitzkanal im Wannsee auf kaltes Havelwasser trifft. Im Wannsee kompensiert der Zustrom aus dem TeK rein rechnerisch fast zur Hälfte die Entnahmen durch Wasserwerk und OWA Beelitzhof (siehe BFG-1810, 2014a, S. 5). Hydromorphologie Bei der SOW und der UHW handelt es sich um anthropogen veränderte Wasserläufe, die begradigt und an den Ufern verbaut sind. Havel und Spree sind im Untersuchungsgebiet durch ein geringes Gefälle und überwiegend sandige Sohlsubstrate gekennzeichnet. Die Spree und die kanalisierte Unterhavel gehören damit zum Fließgewässertyp große sand- bzw. lehmgeprägte Tieflandflüsse mit sehr großem Einzugsgebiet (entsprechend dem LAWA-Fließgewässertyp 15_g). Die Unterhavel ab der Kladower Seenstrecke wird aufgrund der Aufenthaltszeit des Wassers im Unterhavelbecken als polymiktischer Tieflandsee mit einer Verweilzeit von 3-30 Tagen und großem Einzugsgebiet bzw. als Flusssee des Typs 12 charakterisiert. Spree und Teile der Havel gelten im gesamten Berliner Stadtgebiet als erheblich veränderte Wasserkörper gem. WRRL und WHG (SENSTADT 2004). Als erheblich verändert werden gemäß Art. 2 Nr. 9 WRRL solche Oberflächenwasserkörper bezeichnet, die durch den Menschen in ihrem Wesen verändert wurden, um bestimmte Nutzungen 3 Der BW u ist ein festgelegter Wasserstand zur Gewährleistung der für die Schifffahrt notwendigen Wassertiefe.

76 Seite 70 (381) (z. B. Schifffahrt, Wasserkraftnutzung, Hochwasserschutz) zu ermöglichen und in denen die Beseitigung der hydrologischen und morphologischen Defizite zur Erreichung des guten ökologischen Zustands die beeinträchtigenden Nutzungen signifikant und nachhaltig gefährden würden (SENGUV 2008: 15). Die Kladower Seenstrecke ist ein natürliches Oberflächengewässer. Aufgrund der Begradigung und dem Verbau der Fließgewässer kommen an der UHW und der SOW natürliche Uferabschnitte nicht mehr vor. Die Ufer der Berliner Nordtrasse sind zu 53% als Böschungs- und zu 47% als Senkrechtufer ausgebildet, wobei der Spreebereich einen größeren Anteil Böschungsufer (68%) aufweist als der Havelbereich (37%). Hier überwiegen die Senkrechtufer. Die Senkrechtufer sind überwiegend in Spundwandbauweise ausgeführt, bereichsweise auch als Schwergewichtmauern und in Betonbauweise. Senkrechtufer finden sich an der SOW in Fließrichtung rechts am Siemensufer bis zur Rohrdammbrücke, am Hafen KW Reuter und der Eisenbahnbrücke, an der Umschlagstelle KW Reuter, am Abzweig zur Alten Spree, von km 1,3 bis 1,45 am westlichen Grützmachergraben sowie an der Wartestelle Knoten Spandau bis einschließlich des Spandauer Horns. Auf der Südseite der SOW befindet sich eine Betonspundwand an der Umschlagstelle Wiesendamm, eine Stahlspundwand von der Eisenbahnbrücke bis zum km 2,42 am Sophienwerderweg. Bis zum Abzweig Ruhlebener Altarm ist die Böschung mit einer Steinschüttung und Unterwasserspundwand gesichert. Die sonstigen Böschungen an der SOW sind überwiegend durch Pflasterung/Packlage im Wechsel mit Steinschüttung gesichert. Die Fußsicherungen sind hierbei verschiedenartig (Holzpfähle, Betondielen, Stahlspundwände, Stahlpfähle) ausgebildet. Unterhalb der Fußsicherung schießt überwiegend ein Rauwurf aus Natursteinen an. An der SOW überwiegt im Querschnitt das Trapezprofil, gefolgt vom Rechteck-Trapez-Profil. An der UHW sind bis zum Abzweig Unterhafen Spandau und zum Altarm der Havel außer an der Burgwallschanze beide Uferseiten mit Spundwänden gesichert. Das Ostufer ist bis zum Pichelsdorfer Gemünd, außer am Pichelssee, im weiteren Verlauf geböscht. An der westlichen Uferseite sind die Ufer an der Götelstraße durch eine Unterwasserspundwand gestützt und bis zum Abzweig des Grimnitzgrabens mit einer Stahlspundwand befestigt. Bis zum Ende des Pichelssee erfolgt ein kleinräumiger Wechsel der Ufersicherungsarten. Am Pichelsdorfer Gemünd sind die Ufer mit teilverklammerten Wasserbausteinen befestigt. Im Querprofil sind an der UHW das Rechteck-Profil im oberen Abschnitt und das Rechteck-Trapez-Profil bis zum Ende des Pichelssee vertreten. Am Pichelsdorfer Gemünd ist das Profil trapezförmig ausgebildet. Auf der Kladower Seenstrecke sind die Ufer überwiegend naturnah (Flachufer aus autochthonem Material mit Trittrasen oder Röhrichten) oder mit Wasserbausteinen geschüttet, teilweise sind Lahnungen als Ufer- und Röhrichtschutz vorgesetzt. An zahlreichen Stellen gibt es stark frequentierte Badestellen. Ca. 2/3 der Ufer an der Kladower Seenstrecke sind mit Röhricht bewachsen; von diesen sind wiederum ca. 2/3 mit einer Lahnung versehen. Die Wasserspiegelbreiten wechseln an SOW und UHW zwischen 45 m im Bereich der geraden Strecke und bis zu 110 m in Kurvenbereichen ungeachtet des Pichelssees. Hier ist die breiteste Stelle zwischen den Ufern 230 m. Die großen Gewässerbreiten werden als Liege-, Umschlag- und Anlegestellen für Ausflugs- und Frachtschiffe genutzt.

77 Seite 71 (381) Der Pichelssee wird als Sportboothafen genutzt und ist mit Steganlagen verbaut. Die Wassertiefe beträgt in Flussmitte zwischen 3,10 m (Sohlhöhe 26,10 m ü NN) und 3,75 m (Sohlhöhe 25,45 m ü NN) bezogen auf den unteren Betriebswasserstand (BWu). Die Wassertiefe in Richtung Ufer ist überwiegend geringer, ausgenommen einiger Abschnitte an Liege-, Umschlag- und Anlegestellen, in denen sich durch Schiffsmanöver Kolke gebildet haben. An der Kladower Seenstrecke variieren die Wasserspiegelbreiten von maximal ca. 2 km (Große Steinlake) bis ca. 250 m an den Engstellen (Krughorn). Die vorhandenen Wassertiefen schwanken im Fahrrinnenbereich zwischen 3,50 und 6,00 m, in den seenartigen Ausweitungen beträgt sie streckenweise sogar bis zu 10 m Die anstehende Gewässersohle in der Nordtrasse besteht aus Aufschüttungen und Sanden mit überwiegend schwach organischen bis organischen schwach schluffigen, grobsandigen Fein- und Mittelsanden. Bis zu einer Tiefe von 2,50 m unterhalb der Gewässersohle wurden Bauschutt-, Ziegel-, Holzreste und Steine mit Kantenlängen bis 11 cm erbohrt. Die Übergänge zwischen den Auffüllungen, bestehend aus Sanden sehr geringer und geringer Festigkeit und den natürlich abgelagerten Sanden sind fließend. An der SOW stehen an der Gewässersohle überwiegend Auesande und Talsande/Schmelzwassersande an. Vereinzelt finden sich anthropogene Aufschüttungen und zwischen SOW-km 0,5 und 2,0 geringmächtige und kleine Muddeeinlagerungen (Sand, Torf oder Kalk) (BAW 1995). An der UHW stehen an der Sohle 0,3 bis 4 m mächtige anthropogene Auffüllungen an, die von mindestens 2,0-3,0 m mächtigen Sanden unterlagert sind. Am UHW-km 1,0 bis 1,2 befindet sich in 0,4 bis 1,0 m Tiefe eine kleine Faulschlamm/Muddeinsel. Ab UHW-km 2,8 liegen unter den Aufschüttungen und Sanden Faulschlamm-/Muddeschichten von weicher, breiiger Konstistenz. Die überlagernden Schichten haben eine Mächtigkeit von 0,5 bis 8,5 m. Zwischen den UHW-km 3,65 und ca. 3,80 steht der Faulschlamm an der Gewässersohle an. (BAW 2001). Ein Geschiebetransport bzw. Transport größerer Kornfraktionen findet unter den eingangs geschilderten Strömungsverhältnissen an SOW und UHW sowie an der Kladower Seenstrecke aufgrund der geringen Fließgeschwindigkeiten und der Sohlstruktur kaum statt. Lediglich Feinsedimente, die im Fluss selbst aus der Zersetzung von organischem Material (Algen, Falllaub etc.) gebildet bzw. freigesetzt werden, können über kürzere Distanzen transportiert werden. Wasserbeschaffenheit Die Beschreibung der Wasserbeschaffenheit oder auch Gewässergüte orientiert sich entsprechend dem Anhang 4 des Verfahrens zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen (BFG-1559, 2011) an den Qualitätskomponenten der WRRL (Anhang V, Absatz 1.1) und erfolgt nach den Parametern Biologische Qualitätskomponenten, Sauerstoffgehalt und Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten. Redundanzen mit der Verträglichkeitsprüfung mit der Wasserrahmenrichtlinie (Beilage 13) bestehen, da in dieser die gleichen, z. T. erweitert, Qualitätskomponenten beschrieben werden. Zur Überwachung der Berliner Oberflächengewässer wird von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) ein umfangreiches Gütemessnetz betrieben, das sich vorrangig darauf konzentriert, die Auswirkungen der zahlreichen punktuellen und diffusen Gewässerbelastungen im Fließverlauf zu erfassen. Das Messnetz umfasst insgesamt 63 Messstellen, davon 39 in Dahme, Spree, Havel und Ka-

78 Seite 72 (381) nälen sowie 24 in den kleineren Fließgewässern und Landseen. Es werden physikalischchemische, bakteriologische und biologische Parameter in der Regel aus monatlichen Stichprobenuntersuchungen erfasst. Pro Jahr werden in der Regel an den Stichprobenmessstellen durchschnittlich 11 bis 17 Messungen durchgeführt (UMWELTATLAS 2004). Für den Teilbericht 3.2 zur Gewässergüte der Fahrrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse (BFG-1810, 2014A) wurden die verfügbaren Messwerte (jährlich 11 bis 17 Messungen pro Messstelle) der Jahre ausgewertet. Dabei wurden die in Tabelle 11 aufgeführten und in Abbildung 11 eingezeichneten Messstellen berücksichtigt. Die Probestelle Spandau liegt an der Havel-Oder-Wasserstraße (HOW-km 0,6) Sie wurde von der BfG bei der Modellierung der Gewässergüte mit dem Programm QSim als oberer Modellrand verwendet. Auf eine Auswertung der Daten der Messstelle Nr. 335 (Havel Höhe Großes Fenster) wurde verzichtet, weil für diese nur Daten bis zum Jahr 2005 vorliegen. An der Messstelle Nr. 160, Sophienwerder, werden zusätzlich kontinuierliche Messwerte erhoben (Messstation 161) (BFG-1810, 2014a).

79 Seite 73 (381) Tabelle 11: Bei der Gewässergütemodelierung Berücksichtigte Messstellen des Senats (Quelle: BFG-1810, S. 5) Messst. Nr. Kurzbezeichnung Gewässer km Bezeichnung vom Senat 151* Caprivibrücke SOW 8,3 Caprivibrücke 160/161* Sophienwerder SOW 0,6 Spree. Sophienwerder (LAWA) 320 Schleuse Spandau HOW 0,6 Oberhavel. oberhalb Schleuse Spandau 325 Pichelsdorfer Gemünd UHW 3 Havel Pichelsdorfer Gemünd 330 Höhe Grunewaldturm UHW 7 Havel Höhe Grunewaldturm 340 oberhalb Kälberwerder UHW 12 Havel oberhalb Kälberwerder 345 Krughorn UHW 17 Havel Krughorn (LAWA) 350 Großer Wannsee GrW 2 Großer Wannsee. Höhe Strandbad 355 Kleiner Wannsee GrK 2,5 Kleiner Wannsee. Seemitte * kontinuierliche Messstation. Caprivibrücke: nur im Sommerhalbjahr aktiv, östlich der Schleuse Charlottenburg, außerhalb des Modellgebietes gelegen Abbildung 11: Karte der SenStadtUm Berlin mit verwendeten Probestellen im Modellgebiet, (entnommen aus BFG-1810, S. 5)

80 Seite 74 (381) Sauerstoffgehalt und Wassertemperatur Der Sauerstoffgehalt eines Gewässers ist zunächst und vor allem von dessen Temperatur abhängig. Da Gase bei höheren Temperaturen schlechter wasserlöslich sind als bei niedrigen, ist die O 2 -Konzentration im Allgemeinen im Winter höher als im Sommer. Der Sauerstoffgehalt wird allerdings von einer Vielzahl weiterer Faktoren direkt oder indirekt beeinflusst. So kann durch eine hohe Fließgeschwindigkeit mehr Sauerstoff im Wasser gelöst werden, weil durch die entstehenden Turbulenzen die Oberfläche des Wassers größer ist. Ein Nährstoffeintrag durch verstärktes Pflanzenwachstum kann den O 2 -Gehalt durch die Produktion während der Photosynthese zunächst erhöhen, später dann aber durch sauerstoffzehrende Abbauprozesse bei Massenentwicklungen von Phytoplankton verringern. Auch der mikrobielle Abbau von durch den Menschen eingetragenen Stoffen wie beispielsweise Ammonium ist sauerstoffzehrend. Dieser Prozess wirkt sich, da temperaturabhängig, besonders im Sommerhalbjahr negativ auf die O 2 - Bilanz eines Gewässers aus. Im jahreszeitlichen Verlauf tritt in der Spree bei Sophienwerder von April auf Mai ein deutlicher Rückgang der Sauerstoffkonzentrationen auf. Dies zeigen sowohl die punktuellen als auch die kontinuierlichen Messungen der Jahre (Abbildung 12, blaue Kurve). Beim Vergleich mit dem Wassertemperaturverlauf (Abbildung 12, rote Kurve) fällt auf, dass beide Kurven nahezu gegenläufig verlaufen: bei hohen Wassertemperaturen im Sommer traten niedrige Sauerstoffkonzentrationen auf, während im Winter bei niedrigen Wassertemperaturen der Sauerstoff deutlich anstieg. Abbildung 12: Zeitreihe der punktuell und kontinuierlich gemessenen Sauerstoff- Konzentrationen und Wassertemperaturen in Sophienwerder in den Jahren 2001 bis 2010 (Daten SenStadtUm). Der Zusammenhang zwischen Sauerstoffgehalt und Temperaturverlauf kann auch anhand der Häufigkeit von Sauerstoffgehalten unter 6 mg O 2 /l erfasst werden. Sauerstoffgehalte unter 6 mg O 2 /l treten im Untersuchungsgebiet fast ausschließlich bei Wassertemperaturen über 17,5 C auf. Lediglich in Sophienwerder wurden an wenigen Tagen auch bei Wassertemperaturen unter 17,5 C Sauerstoffgehalte unter 6 mg

81 Seite 75 (381) O 2 /l gemessen. Bei Wassertemperaturen über 17,5 C lagen in der Spree bei Sophienwerder 44,7 %, in der Oberhavel vor der Einmündung der Spree 11,8 % und in der UHW nach dem Zusammenfluss von Spree und Havel beim Pichelsdorfer Gemünd 33,3 % aller Sauerstoffkonzentrationen unter 6 mg O 2 /l. Weiter Havel abwärts, in der Kladower Seenstrecke und im Großen Wannsee, wurden kaum Sauerstoffgehalte unter 6 mg O 2 /l gemessen. Die Algenproduktion in der Seenstrecke führt zu einer Abschwächung des Sauerstoffdefizits, wie bei dem Unterpunkt Biologische Qualitätskomponenten im Weiteren ausgeführt wird. Tabelle 12: Anteil der Sauerstoffgehalte < 6 mg O 2 /l abhängig von der Wassertemperatur an sieben Probestellen im Modellgebiet (Stichprobenartige Messwerte vom SenStadtUm). Stationsdaten Nord Prasse Kladower Seenstrecke Mess stellen Nr. alle Werte: Anteil [%] der Werte < 6 mg O 2/l bei > = 17,5 C Sophienwerder ,7% 95,5% Spandau ,8% 100,0% Pichelsdorfer Gemünd ,3% 100,0% Großer Wannsee 350 1,4% 100,0% Grunewaldturm 330 1,5% 100,0% Kälberwerder 340 0,0% --- Krughorn 345 4,0% 100,0% Vorkommen [%] dieser Werte < 6 mg O 2/l bei >= 17,5 C Die in Stichproben (monatlich) gemessenen Sauerstoffgehalte von der in Tabelle 12 genannten Stationen wurden gegen die Wassertemperatur aufgetragen (Abbildung 13). Wie aus der Abbildung ersichtlich liegen 95 % aller Sauerstoffgehalte unter 6 mg/l bei Wassertemperaturen über 17,5 C (Werte liegen somit im Gelb/Orange eingefärbten Bereich. Bei den punktuellen Messungen wurden kaum Sauerstoffgehalte unter 4 mg/l (Werte unter der unteren blauen Linie) gemessen. Es wurde außerdem kenntlich gemacht, welchem Sauerstoffgehalt die temperaturabhängige Sauerstoffsättigung (60%, 100% und 140%) entspricht. Generell kann aus physikalischen Gründen mit zunehmender Wassertemperatur weniger Sauerstoff im Wasser gelöst werden, der absolute Sauerstoffgehalt zur Erreichung der 100-prozentigen Sauerstoffsättigung nimmt somit ab. Entsprechend steht den Organismen bei höherer Wassertemperatur weniger Sauerstoff zur Verfügung. In Sophienwerder und am Pichelsdorfer Gemünd liegen die Sauerstoffsättigungen in den Sommermonaten in der Regel deutlich im untersättigten Bereich zwischen ca. 60 % und 100 % Sauerstoffsättigung. Es ist also nicht nur in Ausnahmefällen damit zu rechnen, dass die sommerlichen Sauerstoffverhältnisse in der Nordtrasse angespannt sind.

82 Seite 76 (381) Abbildung 13: Punktuelle Messwerte des Sauerstoffgehalts und der Wassertemperatur im Modellgebiet (Daten SenStadtUm). Für die Berliner Nordtrasse selbst liegen für die Messstation Sophienwerder (SOW-km 0,6) kontinuierliche Sauerstoff- und Temperaturmessungen vor. Wegen der besseren Repräsentativität aufgrund der höheren Datendichte wird den kontinuierlichen Werten eine höhere Aussagekraft zugesprochen (siehe BFG-1810, 2014a, S. 12). Mit den kontinuierlichen Messwerten wurden im Gegensatz zu den punktuellen Messungen in Sophienwerder auch Sauerstoffgehalte unter 4 mg O 2 /l erfasst. Diese traten insgesamt selten auf, rechnerisch pro Jahr im Mittel an 2 Tagen. Die Wahrscheinlichkeit, dass in Sophienwerder bei Wassertemperaturen über 17,5 C Sauerstoffkonzentrationen unter 6 mg/l auftreten, lag im kontinuierlichen Messdatensatz bei 29,5 %, bei den punktuellen Messwerten bei 44,7 % (Tabelle 13). Demnach scheint der Sauerstoffhaushalt in Sophienwerder nach den kontinuierlichen Messungen weniger angespannt als nach den Punktuellen. Es zeigt sich außerdem, dass 39 von 40 Tage pro Jahr (97,4%) mit Sauerstoffgehalten <= 6 mg/l tatsächlich im Sommer gefunden werden und dass ebenso Wassertemperaturen >= 15,5 C bzw. >= 17,5 C zu 97% im Sommer zu verorten sind.

83 Seite 77 (381) Tabelle 13: Statistische Auswertung der Abhängigkeit der Sauerstoffgehalte von den Wassertemperaturen: kontinuierliche Messwerte der Messstationen Sophienwerder (SOW-km 0,6; ) und Caprivibrücke (SOW-km 8,3; Sommerhalbjahr ) (Daten SenStadtUm). kontinuierliche Messung: mittlere rechnerische Tage/Jahr bzw. Sommerhalbjahr Station Sophienwerder (Jahr) Sophienwerder (Sommer*) Caprivibrücke (Sommer*) Zahl der O 2 - Werte/Jahr (rechnerisch) <=6 mg/l <=4 mg/l % aller % aller % aller <6 mg/l Werte Werte Werte Tage Wassertemp. [ C] Tage Tage % aller <4 mg/l Werte 100, ,0% alle Temp ,0% % 0,5% 100, ,0% >= 15,5 C ,0% % 1,3% >= 17,5 C ,5% 97,4% 2 1,5% 100,0% alle Temp ,7% 100,0 % 2 1,1% 100,0% >= 15,5 C ,3% 100,0 % 2 1,2% 100,0% >= 17,5 C ,9% 97,4% 2 1,5% 100,0% alle Temp ,2% 100% 19 10,6% 100,0% >= 15,5 C ,6% 95,4% 19 13,6% 100,0% >= 17,5 C ,7% 84,6% 18 15,9% 93,6% *: bezogen auf Messung im Sommerhalbjahr Mitte April bis Mitte Oktober (grau) Die Analyse der Gewässergüte der Berliner Nordtrasse im Ist-Zustand zeigt außerdem, dass der Abfluss keine beeinflussende Variable für den Sauerstoffgehalt darstellt (BFG- 1810, 2014a, S. 14). Im Folgenden wird auf den Zusammenhang Sauerstoffgehalt und Wassertemperatur genauer eingegangen (Abbildung 14). Die Abbildung zeigt, dass in der Berliner Nordtrasse kritische Sauerstoffgehalte ausschließlich in den Monaten Mai bis September auftraten. Im Mai trat mit hohen und geringen Sauerstoffgehalten die größte Spannweite an Konzentrationen auf. In diesem Monat kommt es darauf an, wie schnell sich das Wasser erwärmt, denn nur ab einer bestimmten Wassertemperatur sind auch niedrige Sauerstoffkonzentrationen schon im Mai zu erwarten. Während der Sommermonate Juni bis September hingegen können die ganze Zeit über niedrige Sauerstoffsättigungen auftreten. Von Oktober bis April scheinen bei insgesamt niedrigen Wassertemperaturen keine kritischen Sauerstoffkonzentrationen in der Berliner Nordtrasse aufzutreten.

84 Seite 78 (381) Abbildung 14: Sauerstoffsättigung in den einzelnen Monaten, mit Farbskala Wassertemperatur, exemplarisch für die Probestellen Pichelsdorfer Gemünd (punktuelle Messung) und Sophienwerder (kontinuierliche Messung) (Daten SenStadtUm), hellgelb/grau hinterlegt: kritische Monate Im Weiteren wurden die Tagesmittelwerte des Sauerstoffgehalts im Zeitraum unter 2, 4 bzw. 6 mg O 2 /l ermittelt. Da die Messstationen bzw. Messbojen nicht 365 Tage pro Jahr gemessen haben, wurde die Anzahl an Tagen unter 2, 4 bzw. 6 mg O 2 /l auf die tatsächliche Anzahl an Messtagen bezogen und auf das ganze Jahr (365 Tage) hochgerechnet. Dabei wurde davon ausgegangen, dass sich das Verhältnis zwischen Tagen mit geringen und hohen Sauerstoffgehalten an den Tagen ohne Messung nicht geändert hat. Einige Messstationen bzw. Messbojen wurden nur im Sommerhalbjahr von Mitte April bis Mitte Oktober betrieben. Der Vergleich zwischen den kritischen Sauerstoffkonzentrationen in Sophienwerder bezogen auf das Sommerhalbjahr und das ganze Jahr hat gezeigt, dass fast alle kritischen Werte im Sommerhalbjahr gemessen werden. In Sophienwerder wurden im Zeitraum an ca. 40 Tagen/Jahr Sauerstoffkonzentrationen von 6 mg/l unterschritten. Weiter stromab in der Potsdamer Havel (PHv) wurde die Konzentration von 6 mg/l nur an ca. 20 Tagen/Jahr und in der Flusshavel bei Ketzin an 32 Tagen/Jahr unterschritten. Tage unter 4 mg O 2 /l traten mit Werten < 5 Tage/Jahr sowohl in Sophienwerder als auch stromab vergleichbar selten auf. Insgesamt ist der Sauerstoffhaushalt im Untersuchungsgebiet insbesondere im Sommer angespannt und Untersättigungen sind eher die Regel als die Ausnahme. Auch wenn sich die Fischfauna an diese regelmäßig auftretenden Bedingungen angepasst hat, zeigen sporadisch auftretende Fischsterben (z. B. Sommer 2008) nach länger anhaltendem niedrigem Sauerstoffniveau, dass trotzdem ein gewisses Risiko zu Schäden an der Fauna besteht. Stromabwärts, südlich von Sophienwerder zeigt sich der Einfluss der Algen auf den Sauerstoffhaushalt. Die Algenproduktion in der produktiven Seenstrecke der UHW führt zu einer Kompensation des Sauerstoffdefizits im Wasser das aus der Berliner Nordtrasse einströmt. Dabei wird jedoch gleichzeitig neue Algenbiomasse produziert, bei deren Abbau zeitlich und räumlich versetzt unterhalb der Kladower Seenstrecke wieder Sauerstoff benötigt wird (siehe BfG-1810, S. 9-15).

85 Seite 79 (381) Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten An der Berliner Nordtrasse werden ausgeprägte Saisonalitäten bei Nährstoffen, physikalischen Parametern und Plankton beobachtet, die oft stark durch gewässerinterne Prozesse geprägt sind (u. a. Algenwachstum, Abbau organischer Substanzen, Nährstoffrücklösung aus dem Sediment). Der Gehalt an Gesamt-Phosphat und ortho-phosphat (ortho-p) ist ein wichtiger Indikator für die Gewässergüte. Neben dem Eintrag über häusliche und gewerbliche Abwassereinleitungen führt auch abgeschwemmtes Bodenmaterial von landwirtschaftlich genutzten Flächen zu einem Stoffeintrag in die Gewässer. Gewässerintern wird der Phosphor im Jahresverlauf nur umgesetzt und verbleibt damit im Stoffkreislauf des Gewässers. Durch die seit Mitte der 80er Jahre in ganz Berlin vorgenommenen Gewässerschutzmaßnahmen, Einbau von Simultanfällungsanlagen in den Kläranlagen und Inbetriebnahme der Phosphateliminierungsanlagen am Tegeler See konnten die Phosphatfrachten der Gewässer erheblich reduziert werden. Der Eutrophierungsgrad - besonders der empfindlichen seenartigen Unterhavel - ist dennoch sehr hoch (UMWELTATLAS KARTE , Trophie ). Das Algenwachstum wird in der Havel eher von Phosphor als von Stickstoff limitiert (PROJEKT NITROLIMIT 2014). ortho-phosphat ist direkt für Phytoplankton verfügbar. Die Messwerte des ortho-phosphat-gehaltes (Abbildung 15) und des Gesamt-Phosphor- Gehaltes der Jahre (Abbildung 16) werden monatsweise gemittelt dargestellt. Sie zeigen einen typischen Jahrgang mit den höchsten Konzentrationen im Spätsommer. Zu diesem Zeitpunkt werden entlang der Havel v. a. in der Flussseenstrecke in Fließrichtung steigende ortho-phosphorkonzentrationen beobachtet.

86 Seite 80 (381) Abbildung 15: Gemittelte Monatsmittelwerte des ortho-p-gehalts der Jahre mit zugehöriger Karte zur Lage von sieben Probestellen (Daten SenStadtUM).

87 Seite 81 (381) Abbildung 16: Gemittelte Monatsmittelwerte des ges-p-gehalts der Jahre mit zugehöriger Karte zur Lage von sieben Probestellen (Daten SenStadtUM). Die Gründe liegen darin, dass sich der Gewässercharakter der Berliner Nordtrasse gegenüber der Kladower Seenstrecke sehr stark verändert. Zunächst liegt eine Fließstrecke vor, unterhalb vom Pichelsdorfer Gemünd erweitert sich diese aber seenartig, so dass die Verweilzeiten deutlich zunehmen. Nach dem Zusammenfluss der Spree und der weniger belasteten Havel am Spandauer Horn sinken die ortho-phosphat-gehalte zunächst ab, um dann im Spätsommer im Verlauf der gesamten Kladower Seenstrecke durch Phosphorremobilisierung anzusteigen. Die langen Verweilzeiten und geringen Fließgeschwindigkeiten in der Kladower Seenstrecke begünstigen in den Sommermonaten Algenwachstum, Sedimentation und Stratifikation (Temperaturschichtung). Unter diesen Bedingungen treten geringe Sauerstoffkonzentrationen über dem Gewässergrund auf. Als Folge wird von den Mikroorganismen zunehmend anstelle des Sauerstoffs Nitrat zur Oxidation organischer Substanzen verwendet (anaerobe Nitratatmung) und der Stickstoff in Form von gasförmigem molekularen Stickstoffs (N 2 ) durch Denitrifikation aus dem Gewässer entfernt. Somit sinkt im Spätsommer der Nitratgehalt (NO 3 -N, Abbildung 17).

88 Seite 82 (381) Abbildung 17: Gemittelte Monatsmittelwerte des Nitrat-N-Gehalts der Jahre mit zugehöriger Karte zur Lage von sieben Probestellen (Daten SenStadtUM). Der Nitratgehalt ist folglich ein wichtiger Parameter für die Einschätzung der Sauerstoffverhältnisse im Untersuchungsgebiet. Die gemittelten Monatswerte der Jahre zeigen, dass die Abnahme der Nitratgehalte im Sommer in den seenartig erweiterten Bereichen der UHW deutlich stärker als in den Flussstrecken der Berliner Nordtrasse ausfällt. Vor allem bei Temperaturschichtungen und geringen Sauerstoffgehalten wird durch Denitrifikation dem Wasser Stickstoff entzogen, was an den in Fließrichtung sinkenden Nitratgehalten deutlich wird. Wenn nach dem Sauerstoff auch das Nitrat sedimentnah aufgebraucht ist, sinkt das Redoxpotenzial des Sedimentes so weit ab, dass Phosphor in großen Mengen aus dem Sediment in den Wasserkörper rückgelöst wird (Phosphorremobilisierung). Um die Redoxverhältnisse am Sediment zu stabilisieren, wird in der Kläranlage Ruhleben zeitweise nitrifiziert, der Kläranlagenauslass enthält ca. 3 mg/l NO 3. Die saisonal hohen Phosphorwerte werden insbesondere in den Monaten August bis Oktober verursacht. Das Ausmaß der Phosphorrücklösung erscheint von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich, je nachdem wie die zeitlichen Verläufe der Wetterund Abflussbedingungen sowie der organischen Belastungen, Sauerstoff-, Nitrat- und Schichtungsbedingungen ausgeprägt und getaktet sind. Neben der Phosphorrücklösung trägt der Abbau frischer Biomasse zu einer Erhöhung der Phosphorgehalte bei. Diese Biomasse, insbesondere von Phytoplankton, wird aus oberhalb gelegenen Gewässerab-

89 Ammonium (mg NH4-N/l) Pöyry Deutschland GmbH Seite 83 (381) schnitten in die Berliner Nordtrasse eingetragen, entsprechend ist das Ausmaß der Mineralisierung abhängig von den Wachstumsbedingungen des Phytoplanktons in dem jeweiligen Jahr. Ammonium (NH 4 -N) ist ein weiterer wichtiger Indikator für die Gewässergüte. Einerseits bestimmen punktuelle und diffuse Einleitungen durch Kläranlagen, Mischwasserentlastungen und Regenwasser einen Großteil der Ammoniumkonzentration im Gewässer. Andererseits wird Ammonium durch gewässerinterne Prozesse beim biochemischen Abbau von eingeleiteten, stickstoffhaltigen Substanzen (z. B. Proteine, Aminosäuren, Harnstoff), aber auch von natürlich entstandener Biomasse ständig freigesetzt. Der Anteil des freigesetzten Ammoniums an der Gesamtammoniumkonzentration ist im Vergleich zu den genannten Einleitungen gering. Unter Temperaturschichtungsbedingungen kann aber auch die Ammoniumfreisetzung aus dem Sediment sehr hoch sein. In der Regel wird Ammonium in Gewässern durch Mikroorganismen (Nitrifikanten) über Nitrit zu Nitrat oxidiert, was bei hohen Ammoniumgehalten für den Sauerstoffhaushalt eine spürbare Belastung bedeuten kann. Im Untersuchungsgebiet wird die Spree vor der Einmündung in die Havel beprobt (SOW-km 1,0, Probestelle 160), außerdem die Havel oberhalb der Spreemündung (HOW-km 1,0) sowie die Havel nach Einmündung der Spree (UHW-km 3,0, Probestelle 325) siehe Abbildung 11, S. 73. Die Entwicklung der Ammoniumgehalte in Spree und Havel zeigt, dass die Oberhavel vor der Einmündung der Spree (HOW-km 1) deutlich geringere Ammoniumgehalte aufweist als sowohl die SOW als auch die UHW nach der Einmündung der SOW (UHW-km 3, Abbildung 18). 0,8 0,7 0,6 SOW-km 1 HOW-km 1 UHW-km 3 0,5 0,4 0,3 0,2 0, Abbildung 18: Zeitreihe der Ammonium-N Konzentrationen an den oberen Modellrändern Spandau (HOW-km 1) und Sophienwerder (SOW-km 1) sowie in Pichelsdorf (UHW-km 3) in den Jahren 2001 bis 2010 (Daten SenStadtUm). Die Zeitreihen zeigen eine Saisonalität der Ammoniumkonzentrationen mit geringen Werten im Sommer und hohen im Winter. Dieser generelle Trend wird von häufigen kurzen Ammoniummaxima überlagert, die aus temporären Einleitungen resultieren können. Phytoplankton nimmt bevorzugt Ammonium auf, weshalb geringe Ammoniumkonzentrationen zu Zeiten des Algenwachstums vorkommen. Dadurch sind die Ver-

90 Seite 84 (381) läufe der Ammoniumkonzentrationen oft gegenläufig zu denen des Phytoplanktons (siehe BFG-1810, 2014a, S: 6-9). Biologische Qualitätskomponenten Für die Betrachtung der planktischen Algen wird der Chlorophyll-a-Gehalt als Maß für die Gesamtbiomasse des Phytoplanktons herangezogen. In der Spree bei Sophienwerder gab es eine im Jahresgang zwei-gipflige Algenentwicklung mit einem Frühjahrs- und Sommermaximum (Abbildung 19). In der UHW/HOW oberhalb der Spreemündung bei Spandau wurden geringere Maxima der Chlorophyll-a-Gehalte gemessen, dafür waren im gesamten Sommerhalbjahr relativ hohe Algengehalte vorhanden. In Pichelsdorf zeigte die Algenentwicklung einen ähnlichen Verlauf wie in Sophienwerder. Weiter Havel abwärts, in den seenartig erweiterten Strecken, wurde ein deutliches Algenwachstum gemessen. Auf wenigen Fluss-km hat sich der Saisonmittelwert des Chlorophyll-a-Gehalts von Pichelsdorf (UHW-km 3,0) bis zum Grunewaldturm (UHW-km 7,0) fast verdoppelt (Abbildung 19). Weiter flussabwärts sanken die sommerlichen Algengehalte wieder, bedingt durch seeinterne Prozesse v.a. Sedimentation und Grazing (Fraßdruck durch Fressfeinde). Abbildung 19: Gemittelte Monatsmittelwerte des Chlorophyll-a-Gehalts der Jahre mit zugehöriger Karte zur Lage von sieben Probestellen (Daten SenStadtUm).

91 Seite 85 (381) Zur Artzusammensetzung des Phytoplanktons im Untersuchungsgebiet liegen lediglich die Messdaten der BfG an der Messstation Ketzin (UHW-km 32) vor. Demnach wurde die UHW in den Untersuchungsjahren von Kieselalgen dominiert, die zweitwichtigste Algengruppe waren Blaualgen (siehe BFG-1810, 2014a, S: 16-17). Phytobenthos Unter Phytobenthos wird der pflanzliche Bewuchs des Gewässerbodens bzw. der im Wasserkörper vorhandenen Hartsubstrate verstanden. Obwohl rein formal auch höhere Pflanzen hierzu zu rechnen sein können, wird für Gewöhnlich meist ein Belag der Gewässersubstrate aus Algen unter dem Begriff Phytobenthos verstanden. Genaue Angaben zum Phytobenthos finden sich im Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (Beilage 13). Im Folgenden wird eine Zusammenfassung der Ausführungen dargestellt. Die Untersuchungen des Phytobenthos ohne Diatomeen an Berliner Fließgewässern (LÜTTIG & FRIENDS 2010) erfolgten sämtlich deutlich außerhalb des Untersuchungsgebietes. Von den insgesamt 28 durch ECORING (2012) untersuchten Probestellen liegt allerdings nur eine im Untersuchungsgebiet (Sophienwerder). Eine zweite am Ufer der Oberhavel unmittelbar nördlich der Zitadelle Spandau weist zumindest noch räumliche Bezüge zum Untersuchungsgebiet auf und findet nachfolgend ebenfalls Berücksichtigung. Beide Probestellen sind von einem hohen Anteil an Neozoen geprägt. Die Spree in Sophienwerder wird als artenreich angesehen. Hier wurden 83 Taxa nachgewiesen. Drei Arten werden dabei der Roten Liste Deutschland zugeordnet: eine Art (Cymbella helvetica) der Kategorie G (Gefährdung anzunehmen) und zwei Arten (Diploneis elliptica, Gomphonema parvulum var. exilissimum) der Kategorie V (Vorwarnliste). Diese Arten kommen jedoch in sehr geringen Anteilen vor. Die Diatomeengesellschaft wird von Amphora pediculus und Navicula tripunctata dominiert. Amphora pediculus ist als eutraphenter Ubiquist zu charakterisieren, der in der Roten Liste Deutschlands (LANGE-BERTALOT 1996) als tolerante Art geführt wird. Auch die Oberhavel in Spandau gilt mit 59 nachgewiesenen Taxa als artenreich. Cymbella helvetica wird in der Roten Liste in der Kategorie Gefährdung anzunehmen geführt. Diese ist mit einem Anteil von 2,2 % vorhanden. Auch hier weisen der eutraphente Ubiquitist Amphora pediculus (vgl. LANGE-BERTALOT 1996) und Navicula tripunctata Anteile von mehr als 10 % auf. Mit Epithemia sorex ist eine in Seen häufigere Litoraldiatomee zusätzlich dominant. Schadstoffe in Gewässersedimenten Gewässerboden - Sedimente Zur Planung des Verwertungskonzeptes für das aquatische Baggergut wurden im Auftrag des WNA aus dem Gewässerboden in der SOW an 21 und in der UHW an 22 Entnahmestellen Sedimentproben gezogen (GBA 2012). Auf dem Spandauer Horn wurden Bodenproben mittels Rammkernsondierung entnommen. Die gewonnenen Proben wurden gemäß LAGA (2003) und DepV (2011) analysiert und bewertet. Umfang und Art der Untersuchung wurden mit der BfG im Vorfeld abgestimmt und festgelegt.

92 Seite 86 (381) Die Mitteilung der Landesarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) von 2004 definiert die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen. Das auszubaggernde Material wird beprobt. Anhand der chemischen und physikalischen Kennwerte im Feststoff und Eluat erfolgt hinsichtlich der Einbaufähigkeit des Aushubmaterials eine Zuordnung zu den Klassen Z0 bis Z5. Die eingeschränkte offene Verwertung ist bei Unterschreitung der Zuordnungswerte Z1 im Feststoff und Z1.1 im Eluat möglich. In hydrogeologisch günstigen Gebieten kann auch Bodenmaterial mit Eluatkonzentrationen bis Z1.2 eingebaut werden. Die Zuordnungswerte Z2 bilden die Obergrenze für die Verwertung von Bodenmaterial und Sedimenten in technischen Bauwerken. Definierte technische Sicherungsmaßnahmen sind zu ergreifen, um den Transport von Schadstoffen in den Untergrund und das Grundwasser zu verhindern. Bei Überschreitung von Z2 kann das Material nicht ohne Aufbereitung eingebaut werden, sie müssen gemäß der Deponieverordnung (DepV) auf Deponien verbracht werden. Die Deponien werden in 4 Deponieklassen unterteilt (DK 0 bis DK III). Mit steigender Klasse wachsen die Anforderungen an den Standort, den Aufbau und die Systemkomponenten der Deponien. Die zugehörigen Stoffeigenschaften sowie die maximalen Schadstoffgehalte sind in der DepV (2011) festgelegt. Im Ergebnis der Sedimentbeprobung wurde als Hauptbodenart der Gewässersohle Sand bzw. schluffiger Sand ermittelt. Die Schluff- und Tonanteile liegen für diese aquatischen Sedimente im Mittel bei 4,5 Gewichts-% der Trockensubstanz (TS) unter Einbeziehung der Kiesfraktion. Schluffiges, auszubaggerndes Material mit feinkörnigem Anteil (< 63 µm) über 8 Masse-% fällt nur in strömungsberuhigten Bereichen, wie der Erweiterung der SOW am km 3,22 (23,1 Gew.%), an der Mündung des Grimnitzgrabens (29,5 Gew.%) und der Zufahrt zum Pichelsdorfer Gemünd (max. 10,1 Gew.%) an. Ohne diese Ausreißer liegt der Mittelwert im sonstigen Gewässerverlauf für die Feinkornfraktion bei (< 63 µm) bei 3,3 Gew.-%. Dem feinkörnigen Substrat kommt eine besondere Bedeutung zu, da 90 % der Schadstoffe in Sedimenten aufgrund der großen Partikeloberfläche und der Kationen-Austauschkapazität in der Korngrößenfraktion < 0,63 µm (Schlufffraktion) gebunden werden. Die TOC (total organic carbon)-konzentrationen dieser Proben liegen zwischen 0,13 und 3,9, Median 0,77 Gew.-% TS (Trockensubstanz). Die Beprobung der Sedimente gemäß den TR der LAGA (2004) erfolgte an der Gesamtfraktion, an der Fraktion < 2000 µm (Sand und kleiner) und im Eluat. Die Konzentrationen der Schwermetalle in den untersuchten Proben liegen im Feststoff überwiegend bei den Zuordnungswerte Z0 bzw. Z0*, z. T. bei Z1 und zwischen der Dischinger- und der Eisenbahnbrücke für Kupfer bei Z2. Beim Parameter Cyanid im Feststoff gibt es bei 5 Proben positive Befunde bis zu 3,9 mg/kg TS, davon sind 2 Proben als Z2 einzustufen. In Bezug auf Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) ergeben sich keine Einstufungen oberhalb von Z0. Der Zuordnungswert für die leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffe (LHKW) für Z0 und Z0* in Höhe von 1 mg/kg TS wird entlang der SOW östlich der Alten Spree an 6 Probestellen überschritten und führt für diese Probestellen zu Zuordnungswerten > Z2. Die Z0- und Z0*-Werte für Benzo(a)pyren werden ebenfalls nur in den Sedimenten der SOW, in Summe an 3 Probestellen von 21 überschritten und führen maximal zu Zuordnungswerten Z2.

93 Seite 87 (381) Die Konzentration an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) liegt in den Proben zwischen <0,32 und 15,59 mg/kg TS. Der Zuordnungswert Z0 in Höhe von 3 mg/kg TS wird dabei in 15 Proben überschritten, wobei 3 Proben die Konzentration von 9 mg/kg TS überschreiten und als Z2 einzustufen sind. Die nachgewiesenen PCB und EOX-Konzentrationen schwanken ebenfalls in den untersuchten Proben und liegen zwischen <3-341 µg/kg TS (Summe 6 PCB) bzw. <0,2-0,93 mg/kg TS (EOX). 3 Proben aus dem Bereich SOW überschreiten die Zuordnungswerte Z0* für PCB. In den untersuchten Eluaten zeigen sich teilweise sedimenttypische Erhöhungen für Sulfat und dementsprechend auch für die Leitfähigkeit. Am Pichelsdorfer Gemünd weist eine Probe eine erhöhte Arsenkonzentration im Eluat auf. Die Proben aus den Gewässern SOW und UHW sind dabei maximal als Z2 einzustufen. Der Phenolindex und Chlorid sind in allen Proben als Z0 einzustufen. Genau wie in einigen Feststoffproben findet sich auch in einzelnen Eluaten Cyanid bis zu einer Konzentration von 11 µg/l, Z2. Aufgrund teilweise erhöhter Werte für Antimon, Fluorid oder Sulfat in 11 der Gewässersedimentproben werden diese in die Deponieklasse I eingestuft. Die Bereiche mit den Zuordnungswerten Z > 1 und der Deponieklasse 1 liegen an der SOW zwischen den km 4,000 und 4,673; am km 2,7 und zwischen den km 0,6 und 2,0. An der UHW befinden sich die belasteten Sedimente zwischen der Eisenbahnbrücke und der Dischingerbrücke und am Pichelsdorfer Gemünd. Wasserphase - Schwebstoff Auf der Halbinsel Sophienwerder betreibt die SenStadtUM zwischen SOW km 0,60 und 0,70 seit 1996 eine Dauermessstelle, die mit einer Schwebstoffzentrifuge ausgerüstet ist, um akkumulierte Parameter wie Schwermetalle, PCB und Organozinnverbindungen zu messen (SENSTADt 2004). Die gewonnenen Proben zeigen, dass in der Wassersphase die UQN gem. Anlage 7 der OGewV für die Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) und Tribuztylzinn (TBT) überschritten sind (siehe Tabelle 14). Auf der Grundlage von Beschlüssen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser wird für Quecksilber (Hg) grundsätzlich von einer Überschreitung der UQN in Biota ausgegangen. Bei den genannten Stoffen handelt es sich um ubiquitäre Belastungen, die in Deutschland nahezu flächendeckend auftreten und nicht charakteristisch für die betrachteten Wasserkörper sind. Darüber hinaus werden in der Spree Überschreitungen der UQN im Schwebstoff für die flussgebietsspezifischen Schadstoffe Kupfer (Cu) und die Polychlorierten Biphenyle (PCB) gemäß der Oberflächengewässerverordnung, Anlage 5 nachgewiesen (schriftl. Stellungnahme Frau v. Seggern SENSTADTUM, 2015). Bei Sedimentuntersuchungen in der Unterhavel Anfang der 1990er Jahre wurden extreme Belastungen mit PCB und den DDT-Abbauprodukten DDD/DDE festgestellt. Aktuelle Untersuchungen liegen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht vor.

94 Seite 88 (381) Tabelle 14: Messergebnisse der Messstelle Sophienwerder ( ) mit Überschreitungen der UQN nach Anlage 5 und 7 OGewV (Quelle: SenStadtUm) Substanz bzw. Stoff Summe Benzo(g, h, i)-perylen u. Indenol(1, 2, 3-cd)- pyren UQN µg/l in Wassersphase - mg/kg in Schwebstoff Messwert ,002 µg/l 0,009 µg/l 0,008 µg/l 0,008 µg/l 0,009 µg/l Tributylzinn-Kation 0,0002 µg/l ,0005 µg/l Kupfer 160 mg/kg 317 mg/kg 280 mg/kg 255 mg/kg 254 mg/kg PCB-101 0,020 mg/kg 0,019 mg/kg 0,017 mg/kg 0,021 mg/kg 0,020 mg/kg PCB-138 0,020 mg/kg 0,034 mg/kg 0,049 mg/kg 0,044 mg/kg 0,047 mg/kg PCB-153 0,020 mg/kg 0,031 mg/kg 0,043 mg/kg 0,040 mg/kg 0,048 mg/kg PCB-180 0,020 mg/kg 0,028 mg/kg 0,027 mg/kg 0,024 mg/kg 0,026 mg/kg Vorbelastung Vorbelastungen der Oberflächengewässer resultieren aus Schadstoffeinträgen in Grundund Fließgewässer, aus Wasserentnahmen und Abwassereinleitungen, durch den Sportund Frachtschiffverkehr sowie durch Uferbegradigungen und Befestigungen. Direkte Wasserentnahmen aus der SOW und UHW erfolgen zur Grundwasseranreicherung der Wasserwerke Tegel und Spandau sowie durch die Oberflächenwasseraufbereitungsanlage Beelitzhof, die den Wasserhaushalt der Grunewaldseenkette stützt. An der SOW wird zur Kühlung des Kraftwerkes Reuter Wasser entnommen und nach dem Kühllauf wieder in das Oberflächengewässer eingeleitet. Dieses wärmere Wasser weist geringere Sauerstoffkonzentrationen auf. In der Tendenz waren die Wärmeeinleitungen in die Berliner Gewässer in den letzten Jahren rückläufig. In den letzten 25 Jahren erfolgte eine Halbierung der Entnahme durch den Anschluss der Stadt an das europäische Verbundnetz, wodurch weniger direkt in Berlin erzeugter Strom genutzt wurde. Aufgrund technischer Effizienzsteigerungen liegt der technologiebedingte Verdunstungsverlust der Kühltürme nur noch zwischen 0,2-1 % (BFG-1777, 2013a). Bei starken Regenfällen kann es zu einer Überlastung der Mischwasserkanalisation der Innenstadt kommen, so dass ungereinigtes Mischwasser (durch Regenwasser verdünntes Abwasser) direkt in die Gewässer eingeleitet wird. Dadurch gelangen zusätzlich zu der Vorbelastung große Mengen sauerstoffzehrender Stoffe in die Gewässer. Das Klärwerk Ruhleben leitet teilweise statt über die innerstädtische Rohrleitung zum Teltowkanal direkt in die SOW nach Behandlung mit UV-Strahlung ein, die 4. Reinigungsstufe befindet sich aktuell in der Planung. Durch die Verbauung der Ufer und den Verlust von Flachwasserbereichen mit Röhrichten verarmten die Gewässer biologisch, so dass die natürlichen Selbstreinigungskräfte des Gewässers massiv beeinträchtigt wurden.

95 Seite 89 (381) Bewertung Bewertung Hydrologie Die Bewertung der Hydrologie erfolgt entsprechend des Verfahrens zur Bewertung in der UVS an Bundeswasserstraßen (BFG : 41ff) anhand der Kriterien Gewässerzustand, Wasserstand, Fließgeschwindigkeit, Dauerlinie der Unterschreitung der Wasserstände und der anthropogenen Beeinflussung der instationären Abflussverhältnisse (siehe folgende Tabelle). Für die Berliner Nordtrasse trifft die Kategorie Unterwasser (UW) der oberhalb gelegenen Stauhaltung zu, da sie von den Schleusen Spandau und Charlottenburg das Unterwasser darstellt. Tabelle 15: Bewertungsrahmen Hydrologie für oberirdische Gewässer (binnen) 5 - sehr hoch 4 - hoch 3 - mittel 2 - gering 1 - sehr gering Wasserstand Wertstufe Gewässerzustand Fließgeschwindigkeit Dauerlinie der Unterschreitung der Wasserstände instationäre Abflussverhältnisse unbeeinflusst unbeeinflusst unbeeinflusst unbeeinflusst unbeeinflusst leichte Festlegung des Stromstrichs Festlegung des Gewässers durch Deckwerke, Ufermauern, Verengung/ Aufweitung des Flussbettes Ausbau mit Staustufen bei Teilstauregelung mit bedeutsamen Anschüttungen und Baggerungen, Ausuferung in die Aue bleibt größtenteils erhalten Ausbau mit Staustufen bei Vollstauregelung, durchgehende Regelprofile, Ausuferung in die Aue nicht mehr gegeben Wasserstandsanhebungen für Abflüsse von NQ bis MQ Anhebung der Wasserstände von NQ (mittel) bis HQ (klein) Absenkung der Wasserstände von NQ bis HQ, spätere Ausuferung in die Vorländer deutliche Absenkung der W bei NQ bis MQ, geringe Änderung der W bei HQ, geringe Änderung der ursprünglichen Wasserstandsdynamik Absenkung der W bei NQ bis HQ, weitgehender Verlust der ursprünglichen Wasserstandsdynamik leichte Erhöhung der Fließgeschwindigkeit bis MQ im Stromstrich, minimale Veränderung der Fließgeschwindigkeit bei HQ mittlere Erhöhung der Fließgeschwindigkeit bei NQ bis MQ im Stromstrich, geringe Abnahme bei NQ, mittlere Zunahme bei HQ geringe Reduzierung bei NQ bis MQ, geringe Erhöhung bei MHQ bis HQ minimale Fließgeschwindigkeit für NQ bis MHQ, deutliche Reduzierung bei HQ geringfügige Abflachung der Dauerlinie im Bereich niedriger Unterschreitungen deutliche Abflachung der Dauerlinie im Bereich kleiner und mittlerer Unterschreitungen, geringfügige Abflachung d. Dauerlinie im Bereich kleiner bis großer Unterschreitungen nahezu konstante Dauerlinie, geringfügige Abflachung d. Dauerlinie im Bereich kleiner u. mittlerer Unterschreitungen nahezu konstante Dauerlinie unbeeinflusst leichte Beschleunigung des Wellenablaufs im Bereich der Ausuferungsabflüsse leichte Beschleunigung des Wellenablaufes für kleine Abflüsse bis in den Bereich der Ausuferungsabflüsse; keine nennenswerten Scheitelabflusserhöhungen deutliche Beschleunigung im gesamten Hochwasserwellenablauf mit signifikanten Scheitelabflusserhöhungen.

96 Seite 90 (381) Mit dem Gewässerzustand wird der Grad der anthropogenen Beeinflussung des Verlaufs, der Uferbefestigung und der Querprofils beschrieben. Die Berliner Nordtrasse ist mit Staustufen bei Vollstauregelung ausgebaut. Die Sohle des Gewässers wurde durch Ausbaggerungen und anthropogene Aufschüttungen in ihrem Regelquerprofil stark verändert und an die Schifffahrtsbedingungen angepasst. Aufgrund der Uferdämme sind Ausuferungen in die Aue (Tiefwerder Wiesen) nicht mehr gegeben. Die Hydrologie der SOW und UHW weist daher eine sehr geringe Wertigkeit (Wertstufe 1) auf. Die anthropogene Beeinflussung der Wasserstandsdynamik wird über das Kriterium Wasserstand bewertet. Die Wasserstände in der Nordtrasse werden bei NQ bis MQ über die Staustufen geregelt, bei HQ erfolgen geringe Änderungen. Es liegt ein weitgehender Verlust der natürlichen Dynamik vor, die Bewertung des Wasserstandes erfolgt mit der Wertstufe 2 (gering). Auch die Fließgeschwindigkeit in der SOW und UHW wird durch die Staustufen gesteuert. Bei NQ bis MHQ liegen minimale Fließgeschwindigkeiten vor, bei HQ reduzierte Fließgeschwindigkeiten. Dies entspricht einer sehr geringen Wertigkeit (Wertstufe 1). Die Dauerlinien 4 des Wasserstandes unterschiedlicher Jahresreihen zeigen für die SOW, die UHW und die Kladower Seenstrecke deutliche Abflachungen der Dauerlinien im Bereich kleiner und mittlerer Unterschreitungen (siehe Abb. C-15, C-16, C-17, BFG- 1777, 2013a, S ). Dies entspricht einer mittleren Wertigkeit (Wertstufe 3). Die instationären Abflussverhältnisse sind an der Nordtrasse anthropogen beeinflusst. Es erfolgen leichte Beschleunigungen des Wellenablaufes für kleine Abflüsse und Ausuferungsabflüsse. Die Scheitelabflüsse werden nicht nennenswert erhöht. Daraus resultiert die Einordnung in die Wertstufe 2 (geringe Wertigkeit). Bewertung Hydromorphologie Der Bewertungsrahmen Hydromorphologie - Teilverfahren Fluss ist auf alle natürlichen und als erheblich verändert ausgewiesenen Gewässer des Binnenlandes anzuwenden und orientiert sich an den Hauptparametern Grundriss, Längsprofil, Feststoffhaushalt, Gewässerbett, Ufer und Aue. Die Hauptparameter setzen sich jeweils aus Einzelparametern zusammen (siehe Tabelle 16), die entsprechend des Flusssystems anzupassen sind. Im Rahmen einer UVS sind sämtliche Einzelparameter nach Möglichkeit quantitativ und bei fehlender Datengrundlage qualitativ unter den jeweils zugeordneten Hauptparametern anhand einer parametrisierten Methodik zu erheben, zu beschreiben und zu evaluieren. Die Bewertungen der Einzelparameter sind zu Bewertungen der entsprechend ausgewiesenen sechs differierenden Hauptparameter zu aggregieren. Dabei werden alle Einzelparameter gleichrangig gewertet (BfG : 51). 4 Eine Dauerlinie ist die grafische Darstellung statistisch gleichwertiger Einzelbeobachtungen (Messwerte) in der Reihenfolge ihrer Größe. Mit Hilfe von Dauerlinien werden die Unter- beziehungsweise Überschreitungshäufigkeiten der Messwerte in einem bestimmten Zeitraum beschrieben

97 Seite 91 (381) Tabelle 16: Bewertungsrahmen Hyrdomorphologie - Teilverfahren Fluss Hauptparameter Grundriss Längsprofil Feststoffhaushalt Gewässerbett Ufer Aue Einzelparameter Oberflächenwasserkörper-Typ Taltyp Windungsgrad Lauftyp Breitenvarianz Gefälle Laufverkürzung Querbauwerke / Sedimentdurchgängigkeit Stömungsdiversität / Tiefenvarianz Mittlere Sohlhöhenänderung - Sedimentbilanz Geschiebehaushalt Schwebstoffhaushalt Profilgeometrie (Querprofile) Korngrößenverteilung des Sohlsubstrates Sohlenstruktur Sohlensicherung Bewirtschaftung Substratverteilung Uferstruktur Ufersicherung Verhältnis rezenter Aue zu morphologischer Aue (Überflutungsfläche) Landnutzung Substratverteilung Auenrelief / Auenstruktur Konnektivität / seitliche Durchgängigkeit Wertstufe Anthropogene Änderung Ausprägung gegenüber den Referenzbedingungen 5 - sehr hoch keine hydromorphologischen Haupt- und Einzelparameter entsprechen der Referenz 4 - hoch leichte Modifikationen geringe Änderungen 3 - mittel starke Modifikation starke Veränderung 2 - gering sehr starke Modifikation sehr starke Veränderung 1 - sehr gering Extreme Modifikation Extreme Veränderung Gemäß dem BfG Bericht 1559 (2011) ist als Referenzzustand für erheblich veränderte oder künstliche Gewässer gem. EG-WRRL das höchste ökologische Potenzial (HÖP) und als Ziel das gute ökologische Potenzial (GÖP) anzusehen. Ausgehend vom jeweiligen Grad der Abweichung vom Referenzzustand erfolgt die Bewertung des Ist- und des Prognose-Zustandes Das gute ökologische Potenzial hinsichtlich der Hydromorphologie wurde für die Landes- und Bundeswasserstraßen im Elbegebiet durch den Endbericht PEWA II (SENGUV 2008) dekliniert. Es wurde das Prager Verfahren modifiziert, bei dem pragmatisch davon ausgegangen wird, dass alle Maßnahmen zur Verbesserung der gewässerstruk-

98 Seite 92 (381) turellen Situation ergriffen werden, die die Nutzung des Gewässers nach Art 4 (3) WRRL nicht signifikant beeinflussen. Die OgewV definiert das höchste ökologische Potenzial der hydromorphologischen Qualitätskomponenten so, dass es für erheblich veränderte Gewässerkörper dann erreicht ist, wenn alle hydromorphologischen Verbesserungsmaßnahmen ergriffen sind, so dass eine beste Annäherung der ökologischen Durchgängigkeit sichergestellt ist. Aufgrund der fehlenden Zieldefinition des Landes Berlin für das HÖP der Gewässer, wird hilfsweise auf die Beschreibung des GÖP in der PEWA-Studie zurückgegriffen. Als Sohlsubstrate des Gewässers sollen gem. PEWA im ufernahen Bereich Sand und Feinsediment überwiegen. Zusätzlich sollen oft Kies, teils Tone und Mergel, daneben aber auch organische Substrate wie z. B. Totholz vorhanden sein. Dies soll insbesondere auch in tieferen Gewässerabschnitten, in denen keine Flachwasserzonen angelegt werden können, der Fall sein. Die Gewässertiefe soll gering bis mittel sein, was durch die Anlage von Flachwasserzonen unterstützt werden kann. Die Strömung des Gewässers soll im ufernahen Sohlbereich sehr gering sein, eine hydraulische Belastung durch Wellenschlag mittels vorgelagerter Flachwasserzonen und eine ökologische verträglich gestaltete Schifffahrt gegenüber dem Ist-Zustand deutlich verringert werden. Besondere Sohlstrukturen mit Ausnahme kleiner Totholz-Stämme und der genannten Flachwasserzonen soll es nicht geben. Insgesamt sollen die Gewässer vorherrschend ruhig fließend sein. Die Ufer sollen, wie im Ist-Zustand, weiterhin durch harte Sicherungsmaßnahmen wie Steinschüttungen, Pflaster, Mauerwerk, Beton oder Spundwände befestigt werden. Sie sind deshalb sehr strukturarm bzw. vom Fehlen natürlicher Uferstrukturen geprägt. Auf einem größeren Teil der Lauflänge ist jedoch die Strukturvielfalt durch Ersatzstrukturen wie Gabionen oder Totholz-Kästen zu erhöhen bzw. vereinzelt der terrestrischen Ufervegetation Gelegenheit einzuräumen, ins Gewässer zu ragen. Auch ufernah soll die Strömungsgeschwindigkeit sehr gering sein und eine gegenüber dem Ist-Zustand deutlich verringerte hydraulische Belastung durch Wellenschlag vorherrschen. Die SOW gehört zum Fließgewässertyp große sand- bzw. lehmgeprägte Tieflandflüsse mit sehr großem Einzugsgebiet, entsprechend dem LAWA-Fließgewässertyp 15_g. Die ursprünglich mäandrierende Spree wurde begradigt und verbaut, die Auen aufgeschüttet. Die kanalisierte UHW gehört zum Gewässertyp 12 - Flussseen. Diese Typisierung gilt sowohl für das Unterhavelbecken als auch den Abschnitt zwischen Spandauer Horn und Pichelsdorfer Gemünd. Sie weicht damit von der ursprünglichen Typisierung als Strom des Tieflandes (entsprechend dem LAWA-Typ 20) durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ab (vgl. SENSTADTUM 2004a: 16). Die ursprüngliche Talform der Aufschüttungsauen mit mäandrierendem Lauftyp ist vollständig anthropogen überprägt. Die Ufer an der UHW sind überwiegend in Spundwandbauweise gesichert und damit deutlich anthropogen überprägt. Aufgrund des geringen aquatischen und fehlendenden landseitigen Raumentwicklungspotenzials durch die innerstädtische Lage sind kaum Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Potenzials, die den Grundriss des Gewässers beeinflussen möglich. Der Referenzgrundriss entspricht dem der Ist-Situation. Der Geschiebetransport in der SOW und UHW wird durch die langsamen Fließgeschwindigkeiten im Wesentlichen durch die Schifffahrt und die Staustufen determiniert und findet nur kleinräumig durch den Transport von feinkörnigem Substrat statt.

99 Seite 93 (381) In der folgenden Tabelle 17 werden die Haupt- und Einzelparameter zur Beschreibung der Hydromorphologie hinsichtlich ihrer Abweichung zum Referenzzustand gutachterlich bewertet. Tabelle 17: Bewertung der Hydromorphologie Haupt-/Einzelparameter Ist-Situation an SOW und UHW Referenzsituation (= Wertstufe 5) Bewertung Ist-Zustand Grundriss kanalisierter, erheblich veränderter Gewässerkörper keine Änderung zum Bestand gem. PEWA mgl. 5 Längsprofil 4 Gefälle gering gering 5 Laufverkürzung hoch hoch 5 Querbauwerke/ Sedimentdurchgängigkeit kaum Sediment und Gewässerdurchgängigkeit durch Schleusen Charlottenburg und Spandau Querungshilfen an den Schleusen, Geschiebebewirtschaftung 3 Strömungsdiversität/ Tiefenvarianz Strömungsdiversität entsteht nur durch Schiffverkehr, durch die regelmäßige Herstellung Fahrrinne geringe Tiefenvarianz Einbau FWZ 2 Feststoffhaushalt 2 Mittlere Sohlhöhenänderung - Sedimentbilanz nur Umlagerung durch Schiffsverkehr Geschiebehaushalt nur Umlagerung durch Schiffsverkehr Schwebstoffhaushalt Geringer Schwebstofftransport über Schleusen, geringer Schwebstoffanteil, geringe Trübung, Umlagerung durch Schiffsverkehr durch FWZ Sedimentfallen, Einbringen Totholz, ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung und Binnenschifffahrt Gewässerbett 3 Profilgeometrie (Querprofile) Trapez- und Rechteck-Profil sowie kombinierte Varianten Trapez- und Rechteck-Profil sowie kombinierte Varianten 5 Korngrößenverteilung des Sohlsubstrates überwiegend Fein- und Mittelsande, Anteil Kiesfraktion i.d.r. < 5 %, Anteil Ton- /Schlufffraktion i.d.r. Fein- und Mittelsande, Einbringen von Grobsanden und Kiesen, Geschiebebewirtschaftung 3 Sohlenstruktur durch Schifffahrt und Unterhaltungsmaßnahmen wenig Strukturen durch Einbringen von Totholz und FWZ größere Varianz 3 Sohlensicherung Wasserbausteine, zum größten Teil eigeebnet Ausbau von Wasserbausteinen 4 Bewirtschaftung Unterhaltungsbaggerungen ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung und Binnenschifffahrt 2

100 Seite 94 (381) Haupt-/Einzelparameter Ist-Situation an SOW und UHW Referenzsituation (= Wertstufe 5) Bewertung Ist-Zustand Ufer 3 Substratverteilung Uferstruktur Ufersicherung zum größten Teil keine natürlichen Substrate, ansonsten Fein- bis Mittelsande, stellenweise Schlick anthropogen überformt, geringe Varianz Spundwände, Deckwerk aus Wasserbausteinen, meist verklammert Strömungsberuhigte Ufer mit Feinsubstrat, z. T. Rückbau technischer Böschungen z. T. Rückbau technischer Ufersicherung, durch Anlage FWZ, Einbau Totholz größere Varianz z. T. Rückbau technischer Ufersicherung, biologischtechnische Ufersicherung durch FWZ Aue 5 Verhältnis rezenter Aue zu morphologischer Aue (Überflutungsfläche) Landnutzung Substratverteilung Auenrelief/ Auenstruktur Konnektivität/ seitliche Durchgängigkeit die natürliche Auenlandschaft ist nur noch in den Tiefwerder Wiesen erhalten die Tiefwerder Wiesen sind als LSG ausgewiesen und dienen der Naherholung Flussaue mit geschichteten Sanden, z. T. Torf ebenes Relief, von Abflussgräben durchzogen von Abflussgräben durchzogen, z. T. periodisch wasserführend keine Änderung zum Bestand gem. PEWA mgl. keine Änderung zum Bestand gem. PEWA mgl. keine Änderung zum Bestand gem. PEWA mgl. keine Änderung zum Bestand gem. PEWA mgl. keine Änderung zum Bestand gem. PEWA mgl. Insgesamt weist die Bewertung der Hydromorphologie aufgrund der relativ naturfernen Referenzbedingungen eine Werteinstufung zwischen 3 (mittel) und 4 (hoch) auf. Die vergleichsweise gute Werteinstufung der Hydromorphologie liegt an dem gewählten Referenzzustand, der einen erheblich veränderten Wasserkörper als Ausgangszustand wählt. Wie sich die Bewertung des Wasserkörpers im Vergleich zu natürlichen Referenzbedingungen darstellen würde kann exemplarisch die Gewässerstrukturgütekartierung des Landes Berlin aufzeigen. Die Spree und die Havel wurden vom Land Berlin 1999 im Rahmen einer Übersichtskartierung hinsichtlich ihrer Strukturgüte aufgenommen und gemäß des LAWA- Verfahrens zu Gewässerstrukturgütekartierung von 2002 bewertet (zit. nach UMWELTATLAS 2012). Über die Mittelwertbildung der Einzelparameter erfolgt die Bewertung der Hauptparameter Laufentwicklung, Längsprofil, Sohlenstruktur, Querprofil, Uferstruktur und Gewässerumfeld. Die Gewässerstrukturgüte entspricht entlang der SOW der Klasse 7, d. h. vollständig verändert, außer im Abschnitt des Wasserwerkes Jungfernheide, dort ist der Grad der Veränderung stark (Klasse 5). Die UHW weist bis zum Pichelssee die Klasse 6 (sehr stark verändert) und bis zum Gemünd die Klasse 7 auf. Entlang der Kladower Seenstrecke finden sich alle Einstufungen von 1 (unverän

101 Seite 95 (381) dert) bis 7 (vollständig verändert), es dominieren aber die Klassen 2 (gering verändert) bis 4 (deutlich verändert). Bewertung Wasserbeschaffenheit Um die Gewässergüte und Trophie der Berliner Nordtrasse einordnen zu können, werden die Überwachungsdaten vom Land Berlin (SenStadtUm) nach dem Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen bewertet, wie im BfG-Bericht 1559 (Stand 2011) beschrieben. Das Verfahren wurde erarbeitet, um den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gerecht zu werden. Die Bewertungsrahmen für die Gewässergüte (LAWA 2007) und Trophie (MISCHKE & BEHRENDT 2007) wurden als Grundlage bei der Erarbeitung des Bewertungsverfahrens für diese Fachgebiete verwendet. Zusätzlich werden in diesem Bericht die Bewertungsrahmen von MISCHKE & NIXDORF (2008) und RIEDMÜLLER et al. (2010) für die Bewertung des Seetyps 12 (Flussseen) verwendet (BFG-1810, 2014a). Die Bewertung erfolgt in beiden Unterlagen jedoch nach unterschiedlichen Einstufungskriterien. Die Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf die WRRL (Beilage 13) orientiert sich in der Bewertung des ökologischen Zustandes an der Oberflächengewässerverordnung (OgewV 2011) und an der Rahmenkonzeption Monitoring LAWA (LAWA 2007) sowie der PEWA-Studie. In der UVS werden die gewässertypspezifischen Richtwerte der Qualitätskomponenten der OgewV und der LAWA- Rahmenkonzeption Monitoring (RAKON) in ein 5-stufigiges Bewertungssystem umgewandelt: Wertstufe 1: schlechtes ökologisches Potenzial Wertstufe 2: unbefriedigendes ökologisches Potenzial Wertstufe 3: mäßiges ökologisches Potenzial Wertstufe 4: gutes ökologisches Potenzial Wertstufe 5: sehr gutes ökologisches Potenzial Der Bewertungsrahmen greift die im Bestand dargestellten Kriterien: Biologische Qualitätskomponenten, Sauerstoffgehalt und Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten auf. Die Gliederung und der Inhalt orientieren sich an dem Gewässergütebericht zur Fahrrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse von der BfG (BFG-1810, 2014a). Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten Die Bewertung der physikalisch-chemischen Qualitätskomponente erfolgt entsprechend des Bewertungsrahmens für UVS der BfG (BFG-1559, 2011) nach den Kenngrößen Nährstoffverhältnisse, Temperaturverhältnisse, Salzgehalt (Chlorid) und Versauerungszustand (ph-wert). Die Bewertung der Nährstoffverhältnisse erfolgt anhand des Stickstoffparameters Ammonium sowie der Phosphorparameter Gesamt-Phosphat-P und ortho-phosphat-p. In Sophienwerder (SOW-km 0,6) wurden im Jahresmittel ,19 mg NH4-N/l gemessen, nach der Einmündung in die UHW bei Pichelsdorf (UHW-km 3) 0,17 mg NH-N/l. Nach LAWA (2007) liegt der Hintergrundwert für den Jahresmittelwert von Ammonium bei 0,04 mg NH4-N/l und der Orientierungswert bei 0,3 mg NH4-N/l. Entsprechend wurde der gute ökologische Zustand in Bezug auf Ammonium in

102 Seite 96 (381) der Berliner Nordtrasse erreicht. Die in der HOW bei Spandau aufgetretenen bewertungsrelevanten Mittelwerte der Gesamt-Phosphat- und ortho-phosphat-gehalte lagen unter den Orientierungswerten und zeigen damit einen guten Zustand bezogen auf Phosphor an (Tabelle 18). Wie in Kap ausgeführt, wurden an den übrigen Probestellen aus unterschiedlichen Gründen höhere Phosphatgehalte gemessen. Sowohl die Gesamt-Phosphor-Jahresmittelwerte des Gewässertyp 15 g (großer sand- und lehmgeprägter Tieflandfluss) (Spalte Pges 1) als auch die Saisonmittelwerte der Gesamt- Phosphor-Gehalte im Seentyp 12 (Flussseen) (Pges 2) lagen alle über den Orientierungswerten. Dabei zeigen die Phosphorgehalte in der Spree bei Sophienwerder die Belastung durch Einleitungen an, während in den seenartigen Erweiterungen der UHW der Jahresmittelwert der Phosphorgehalte als Folge der Phosphorrücklösung erhöht ist. Die Phosphor-Konzentrationen im kleinen Wannsee (geprägt durch Teltowkanal-Wasser) liegen wieder aufgrund von Einleitungen höher als in den seenartigen Erweiterungen. Die maximalen Wassertemperaturen in der Berliner Nordtrasse liegen noch in dem nach WRRL tolerierbaren Bereich für Fischgemeinschaften des Meta- und Hypopotamal. Lediglich die Maximalwerte der Wassertemperatur in Spandau und Krughorn liegen über den Orientierungswerten. Laut Wolter et al. (2003) kommen in den Fließgewässern Berlins hauptsächlich Barsch, Plötze und Aal vor, daneben Blei, Güster, Kaulbarsch und Ukelei. Tabelle 18: Bewertung der Gewässergüteparameter Ammonium, Phosphor und Wassertemperatur der Jahre nach LAWA (2007) und nur Gesamt- Phosphat Pges 2 nach Riedmüller et al. (2010) entsprechend Anforderungen der WRRL (Daten SenStadtUm): Nr. Name Gew. km NH 4-N MW [mg/l] NO 3-N MW [mg/l] Pges 1 MW [mg/l] Pges 2 AO [mg/l] Ortho P MW [mg/l] WT 90-P [ C] 160 Sophienwerder SOW 0,6 0,19 0,90 0,17 0,09 22,8 27,5 320 Spandau HOW 0,6 0,07 0,70 0,09 0,04 22,6 29,2 325 Pichelsdorfer G. UHW 3 0,17 1,02 0,16 0,08 22,2 26,9 330 Grunewaldturm UHW 7 0,12 0,71 0,20 0,23 0,10 22,5 26,7 340 oh. Kälberwerder UHW 12 0,13 0,70 0,15 0,17 0,12 22,0 27,3 345 Krughorn UHW 17 0,12 0,64 0,20 0,23 0,13 22,8 28,6 350 Großer Wannsee GrW 2 0,12 0,75 0,20 0,23 0,13 22,5 27,1 355 Kl. Wannsee GrK 2,5 0,12 3,61 0,21 0,08 23,6 28,0 Hintergr.wert / Wertstufe 5 0, ,04 0,05 0,02 (sehr gut) 0,06 25** 25** Orientier.wert / Wertstufe 4 0,06-0, ,3 0,1* (gut) 0,09 28** 28** Wertstufe ,25 <Hinter-. <Orientierungswerrungswert >Orientie- grundwert: *: wahrscheinlich noch 0,15 mg/l Pges akzeptabel, **: keine Angabe eines statistischen Bezugsparameters, unterschiedlicher Wert je nach Fischpopulation, Hintergrundwert, Werte kleiner als dieser entsprechen sehr gutem Zustand, Orientierungswert: Grenze zwischen gutem und befriedigendem Zustand, Max: Maximum, MW: Mittelwert, 90-P: 90- Perzentil., 1: Bewertung für Fließgewässer Gewässertyp 15.1, 2: Bewertung für Seetyp 12 (Flussseen) für Saisonmittelwerte April-Oktober (AO) Für den Chloridgehalt gibt der digitale Umweltatlas der SenStadtUm einen Gehalt von 100 mg/l für 2001 an, dies entspricht der Wertstufe 4. Aus der für den Chlorid-, Ammonium-, ortho-phosphat- und Gesamt-Phosphat-Gehalt ermittelten Wertstufe wird durch WT Max [ C]

103 Seite 97 (381) Mittelwertbildung die Wertstufe für die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten berechnet. Hohe ph-werte können für Fische gefährlich werden, weshalb nach LAWA 2007 auch ein maximal tolerierbarer ph-wert von 8,5 für den guten Zustand eines Gewässers (Orientierungswert) vorgeschlagen wurde. Dieser Schwellenwert wird in der Berliner Nordtrasse zu Zeiten des Frühjahrs- und Sommerphytoplanktonpeaks regelmäßig überschritten. Dies führt zu einer Abwertung der berechneten Wertstufe für die physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten um 0,25 (BfG-1559, 2011). Für die Kenngröße Temperatur gibt es noch kein geeignetes Bewertungsverfahren. Die physikalischchemischen Qualitätskomponenten der betrachteten Probestellen werden alle in die Wertstufe 3 eingestuft, lediglich die Probestelle Spandau in die Wertstufe 2. Sauerstoffgehalt Für die Bewertung des Sauerstoffs nach MISCHKE & NIXDORF (2008) wird bei punktuellen Messwerten der Minimumwert zugrunde gelegt. Dieser betrug im Untersuchungszeitraum für Sophienwerder 3,9 mg/l. Bei kontinuierlichen Messungen wird das 10- Perzentil der Messwerte zugrunde gelegt. Dieses lag für den Sauerstoffgehalt im Untersuchungszeitraum an der kontinuierlichen Messstation Sophienwerder bei 5,9 mg/l. Wird der 2007 von der LAWA vorgegebene Orientierungswert von 6 mg/l Sauerstoff zur Abgrenzung eines guten Zustandes für die Station Sophienwerder für den Gewässertyp 15 herangezogen, zu dem die Berliner Nordtrasse gehört, so zeigt sich im Zeitraum bei beiden Methoden eine Unterschreitung des Grenzwerts. Die kontinuierlich gemessenen Werte sind repräsentativer und haben deshalb eine höhere Aussagekraft als die Stichprobenuntersuchungen. Auch die Messstellen im Untersuchungszeitraum zeigen die Belastung des Sauerstoffhaushalts an, nur an der Probestelle oberhalb Kälberwerder wird der Orientierungswert nicht unterschritten. Tabelle 19: Bewertung der Gewässergüteparameter BSB 5, Sauerstoff, Chlorophyll a (Chla 1) und ph nach LAWA (2007) und Chlorophyll a (Chla 2) nach Mischke & Nixdorf (2008) entsprechend Anforderungen der WRRL (Daten SenStadt) Nr. Name Gew. km BSB 5 MW [mg/l] BSB 5 AO [mg/l] O 2 Min [mg/l] Chla 1 AO [µg/l] Chla 2 AO [µg/l] ph Min ph Max 160 Sophienwerder SOW 0,6 3,2 2,96 3,9 29,9 7,1 8,9 320 Schleuse Spandau HOW 0,6 3,1 2,9 4,6 27,7 7,3 9,0 325 Pichelsdorfer Gemünd UHW 3 3,0 3,0 3,9 31,0 7,2 8,9 330 Höhe Grunewaldturm UHW 7 3,5 3,7 5,4 53,1 7,3 9,0 340 oberhalb Kälberwerder UHW 12 3,2 3,3 6,3 38,0 7,5 9,1 345 Krughorn UHW 17 3,3 3,3 5,8 25,8 7,4 9,0 350 Großer Wannsee GrW 2 3,1 3,5 5,8 39,9 7,5 9,0 355 Kleiner Wannsee GrK 2,5 4,4 4,4 3,2 62,5 7,3 8,9 Hintergr.wert / Wertstufe 5 (sehr gut) Orientier.wert / Wertstufe 4 (gut) ,5 8,5 Wertstufe Hintergrundwert: <Orientierungswert >Orientierungswert Hintergrundwert: Werte kleiner als dieser entsprechen sehr gutem Zustand (O 2 und ph Min: größer), Orientierungswert: Grenze zwischen gutem und befriedigendem Zustand, Min: Minimum, MW: Mittelwert, Max: Maximum, AO: Saisonmittel April-Okt (BfG 2011), Chla: jeweils Saisonmittel April-Okt. Chla: Chlorophyll a unkorrigiert, Chla 1: Bewertung für Gewässertyp 15.1; Chla 2: Bewertung für Seetyp 12 (Flussseen).

104 Seite 98 (381) Der BSB 5 (Biologischer Sauerstoffbedarf nach 5 Tagen) liegt im Untersuchungsgebiet in der Regel um 3 mg/l. Damit indiziert der Parameter einen guten Zustand, wenn Saisonwerte ausgewertet werden, wie im Bewertungsrahmen BfG-1559 (2011) vorgeschlagen. Für Sophienwerder und Spandau indiziert der Parameter sogar einen sehr guten Zustand. Für die Beurteilung der Sauerstoffverhältnisse in einem Fließgewässer wird im Bewertungsrahmen auch der TOC (Total Organic Carbon) herangezogen. Für diesen Parameter liegen allerdings keine Messwerte vor. Die Gesamtbewertung des Bewertungskriteriums Sauerstoffhaushalt erfolgt durch Mittelwertbildung der Wertstufen der einzelnen Parameter Sauerstoffgehalt und BSB 5. Dabei kann die Gesamtbewertung keine bessere Wertstufe als der Einzelparameter Sauerstoffgehalt erhalten. Der Grund hierfür ist die entscheidende Bedeutung des Sauerstoffgehalts im Gewässer. Entsprechend haben die guten BSB 5 -Werte keinen Einfluss auf die Bewertung des Sauerstoffgehalts in der Berliner Nordtrasse und der Kladower Seenstrecke, da der geringste Wert der Einzelparameter die Gesamtbewertung für den Sauerstoffgehalt festlegt. Der Sauerstoffgehalt erhält damit die Wertstufe 2. Biologische Qualitätskomponenten Für die Bewertung des Phytoplanktons und damit der Trophie im Untersuchungsgebiet wird der Chlorophyll-a-Gehalt verwendet, der ein Maß für die Gesamtbiomasse des Phytoplanktons ist. Nach dem BfG-Bewertungsrahmen wird die Trophie anhand der Chlorophyll a Saisonmittelwerte (April - Oktober) bewertet (BFG-1559, 2011). Die Bewertungsergebnisse für den Gewässertyp 15.1 zeigen, dass in der Spree bei Sophienwerder der Orientierungswert von 33 µg Chla/l mit einem Kennwert von 29,9 µg Chla/l unterschritten wird (Chla 1). Nach der Einmündung in die Havel werden mit 31 µg Chla/l ähnliche Werte bestimmt. Im weiteren Verlauf der Flussseenstrecke kommt aufgrund des geänderten Gewässertyps (Seentyp 12 - Flusssee) ein anderes Bewertungsverfahren zum Tragen, das bezüglich der Phytoplanktonbiomasse etwas abweichende Maßstäbe anlegt (MISCHKE & NIXDORF 2008, Chla 2). Die mittleren Chlorophyll a-konzentrationen nehmen in der Kladower Seenstrecke zunächst deutlich zu, so dass der gute Zustand bzgl. Chlorophyll a nicht erreicht werden kann. Weiter Havel abwärts wird das Algenwachstum durch Nährstofflimitation und Grazing wieder reduziert, so dass in Krughorn die Orientierungswerte für Flussseen erreicht werden. Im kleinen Wannsee wird der Orientierungswert mit 62 µg Chla/l deutlich überschritten, dies zeigt die Belastung des Untersuchungsgebiets durch den stark Abwasser belasteten Teltow-Kanal (TeK) an. Hier sind gleichzeitig auch die höchsten Nitrat- und Phosphat- Konzentrationen zu finden. Die Bewertung des Chlorophyll-a- Gehaltes erfolgt an der SOW und UHW mit der Wertstufe 4, an der Kladower Seenstrecke mit der Wertstufe 3. Die Bewertung des Phytobenthos erfolgt in der Regel im Rahmen des PHYLIB- Verfahrens (SCHAUMBURG et al. 2012). Vergleichend wurden auch Auswertungen mit Hilfe der PERLODES-Methode durchgeführt (MEIER et al. 2006). Insbesondere die Auswertungen durch ECORING (2012) ziehen vergleichend noch weitere Bewertungsverfahren zu Rate, so den Diatomeenindex der Schweiz (BAFU 2007) oder den Halobienindex nach ZIEMANN (1999). Die Ergebnisse aus den verschiedenen Bewertungsverfahren werden dann tabellarisch gegenüber gestellt und zu einer zusammenfassenden Bewertung verschmolzen. Dabei wird eine tendenziell zu positive Bewertung bei einer Beschränkung auf das PHYLIB-Verfahren deutlich. Eine detaillierte Darstellung der Ab-

105 Seite 99 (381) leitung der Bewertung sowie eine Zusammenfassung kann dem Fachbeitrag WRRL (Beilage 13) entnommen werden. Bewertungsrahmen Schadstoffe in Gewässersedimenten Die Firma GBA führte 2012 im Auftrag des WNA Berlin die Beprobung und Analyse des Gewässerbodens hinsichtlich eines Verwertungskonzeptes nach den TR für die Verwertung von Bodenmaterial (LAGA 2004) durch. Nur zum Teil ist geplant den ausgehobenen Boden bei Unbedenklichkeit der Belastung ortsfest, z. B. in einer FWZ, wieder einzubauen. Entsprechend der LAGA-TR zur Bestimmung des Verwertungsweges wurde die gesamte Bodenfraktion < 2 mm bezüglich ihrer Inhaltsstoffe untersucht. Eine quantitative Bewertung entsprechend der Anlage 4 des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprüfung (BFG-1559, 2011) ist damit nicht möglich, da die Schwebstoffe nicht separat bemessen wurden. Anhand der Belastungssituation lässt sich jedoch die Schadstoffbelastung qualitativ ermitteln. Zu beachten ist hierbei auch, dass die Proben außer Höhe Faule Spree, Grimnitzgraben und Pichelsdorfer Gemünd allesamt einen sehr geringen Feinkornanteil (< 63 µm) von im Mittel 3,3 Gew. % aufweisen. Der durch die Strömung mobilisierbare Schwebstoffanteil ist damit gering. Während Schwebstoffe die aktuelle Belastungssituation eines Gewässerabschnitts repräsentieren, bilden Sedimente wegen ihrer integrierenden Funktion ein Archiv der vergangenen Gewässerbelastungen (BFG 2013c). Punktuell ist der Gewässerboden der SOW durch LHKW, Benzo(a)pyren, PAK und Cyanid belastet, die UHW am Pichelsdorfer Gemünd an jeweils einer Probestelle mit Antimon und Arsen. Die Gewässersohle der UHW wird als gering (Wertstufe 2), die Gewässersohle der SOW als mittel (Wertstufe 3) belastet bewertet. Die formelle Bewertung des chemischen Zustandes entsprechend der in Anlage 7 der OGewV festgelegten UQN für prioritäre Stoffe ergibt einen nicht guten chemischen Zustand der Spree an der Messstelle Sophienwerder. Die Anlage 4 des BfG-Leitfadens vergleicht die aktuelle Schadstoffbelastung mit der Schwebstoffbelastung der letzten drei verfügbaren Jahresmessreihen, gem. der HABAB-WSV (2002) um einen Ist- sowie Prognosezustand und daraus folgend den Veränderungsgrad zu ermitteln. Da keine Einzel-Schadstoffbezogene Bewertung des Vorhabens durchgeführt wird, wird dieser Ansatz nicht angewendet Empfindlichkeit Die Oberflächengewässer des Untersuchungsgebietes sind im Rahmen des Vorhabens empfindlich gegenüber baubedingten Schad- und Schwebstoffimmissionen, der Eintiefung der Gewässersohle sowie hydrologisch-hydraulischen Änderungen. Die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffimmission ist abhängig von folgenden Faktoren: der Nähe zu einem Trinkwasserschutzgebiet, da ein Schadstoffeintrag in einem Trinkwasserschutzgebiet die Trinkwasserversorgung unmittelbar beeinträchtigen würde, dem Abfluss, da sich daraus die Verdünnungsleistung eines Oberflächengewässers ableiten lässt,

106 Seite 100 (381) dem Ökomorphologische Zustand, da u. a. das Selbstreinigungsvermögen des Oberflächengewässers bei naturnahen Gewässern höher ist, sowie des chemischen Zustandes, aus dem sich die Vorbelastung des Gewässers ableiten lässt. Die kanalisierte SOW und UHW weisen aufgrund ihrer chemisch-physikalischen Vorbelastung, der anthropogenen Überprägung und der eingeschränkten Lebensraumfunktion theoretisch eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen im Vergleich zu einem natürlichen Gewässer auf. Hinsichtlich der Erreichung der Ziele der WRRL ist jedoch jede Verschlechterung der Gewässergüte zu vermeiden, so dass dahingehend eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Schad- und Schwebstoffimmissionen resultiert. Die Seen im Untersuchungsgebiet weisen aufgrund der Größe, der Gewässergüte und dem relativ guten ökomorphologischen Zustand ebenfalls eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffimmissionen auf. Die Empfindlichkeit gegenüber Flächeninanspruchnahmen des Gewässerbodens ist bei bodendenkmalrelevanten Abschnitten hoch, im sonstigen Gewässerbereich gering. Aus der Vertiefung der Gewässersohle können Änderungen der Hydraulik des Gewässers und der Wasserstandsdynamik mit Auswirkungen auf die Überflutungsbereiche der Tiefwerder Wiesen und der Grundwasserverhältnisse resultieren. Die Empfindlichkeit gegenüber hydraulischen Veränderungen des Fließgewässers ist hoch Grundwasser Bestandsbeschreibung Grundwasservorkommen Aufgrund der Lage im Warschau-Berliner Urstromtal, bilden pleistozäne Tal- und Schmelzwassersande den tieferen Untergrund, oberflächig stehen überwiegend holozäne Mudde und Torfsedimente über Talsanden an. Die Böden entlang der UHW und der SOW sind durch die starke anthropogene Nutzung, z. T. durch mehrere Meter mächtige Auffüllungen vielfältig gestört. Den Hauptgrundwasserleiter bilden die nichtbindigen holozänen Auesande sowie die nichtbindigen pleistozänen Talsande und die Schmelzwassersande mit ihren lokalen Kieseinlagerungen. Die Mächtigkeit des Hauptgrundwasserleiters beträgt 10 bis 40 m. Teilweise vorhandene pleistozäne bindige Schichten (Geschiebemergel und Beckenschluffton) bilden innerhalb der pleistozänen Bildungen lokal zwei Grundwasserstockwerke aus. Im Untersuchungsgebiet zeigt sich großräumig ein kontinuierlicher Abfall der Grundwasseroberfläche in Fließrichtung der beiden für den Hauptgrundwasserleiter maßgeblichen Vorfluter Spree und Havel in Ost-West- bzw. Nord-Süd-Richtung. Die Grundwasserstände liegen im Untersuchungsgebiet zwischen 29,0 und 29,5 m ü. NHN (UMWELTATLAS 2012) an der SOW und UHW sowie bei 28,0 m ü. NHN am Wasserwerk Tiefwerder (siehe auch Abbildung 10, Seite 66). Das Grundwasser steht re-

107 Seite 101 (381) lativ oberflächennah mit Flurabständen zwischen 1,0 und 3,3 m im Bereich der BLN, weniger als 1 m in den Tiefwerder Wiesen und maximal 15 m auf den Talsandaufwehungen im Ruhwald und Siemenswerder an. Der Grundwasserkörper ist ungespannt und liegt bei Mittelwasser im unmittelbaren Uferbereich etwa in Höhe des Flusswasserspiegels. Die Grundwasserleiter stehen untereinander und mit dem Oberflächenwasser hydraulisch in Verbindung. Die organogenen Böden (Torf und Mudde) wirken als geländenahe Halbleiter und verzögern einen Druckausgleich. Es kann davon ausgegangen werden, dass weder das zuströmende Grundwasser, noch bei höheren Wasserständen die Sickerung aus dem Kanal einen großen Gradienten aufweist (BAW 1995). Im Land Berlin werden vier so genannte Grundwasserkörper unterschieden, Dahme, Obere Havel, Untere Havel und Untere Spree. Das Untersuchungsgebiet zum Schutzgut Wasser tangiert die Grundwasserkörper Untere Spree und Untere Havel (siehe Beilage ). Die Grundwasserfließgeschwindigkeit beträgt in Berlin in Abhängigkeit vom Grundwassergefälle und der Durchlässigkeit des Grundwasserleiters etwa 10 bis 500 m pro Jahr. In der Nähe von Brunnenanlagen können sich diese geringen Fließgeschwindigkeiten allerdings stark erhöhen. Für den Grundwasserkörper Untere Spree liegt der mittlere Durchlässigkeitsbeiwert zwischen k f = m/s und m/s. Damit ist die Fließgeschwindigkeit höher als im Grundwasserkörper Untere Havel mit k f = m/s bis m/s (SENSTADT 2004). Die Grundwasserneubildungsrate entspricht aufgrund des unbedeckten Grundwasserleiters der Versickerungsrate der Niederschläge (SENSTADTUM 2013) und liegt im Untersuchungsgebiet an der SOW bei 100 bis 150 mm/a und der UHW bei 150 bis 200 mm/a und an der Faulen Spree zwischen 300 bis 350 mm/a. Am Wasserwerk Tiefwerder erfolgt aufgrund der Entnahme eine Grundwasserzehrung. Die unterschiedlichen Versickerungsraten resultieren aus dem Grad der Versiegelung der Flächen, die einen höheren Oberflächenabfluss zur Folge haben. Die Verweilzeit des GW in der ungesättigten Zone beträgt im Untersuchungsgebiet überwiegend 1 bis 3 Jahre, entlang des Burgwallgrabens, am Grimnitzsee und in den Tiefwerder Wiesen weniger als 1 Jahr und auf den sandigen Hochflächen in Pichelswerder 25 bis 50 Jahre. Grundwasserbeschaffenheit Die chemische Beschaffenheit des Grundwassers wird durch Darstellung der Daten aus dem Umweltatlas (2006) beschrieben. Die Datenerhebung für diesen erfolgte auf Basis von Messstellen (z. T. auch historische). Als relevante Parameter wurden in Anlehnung an die WRRL und die Landesarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) die elektrische Leitfähigkeit, die Sulfat-, Chlorid-, Ammonium-, ortho-phosphat und Borkonzentration sowie die Oxidierbarkeit herausgestellt. Für Festlegungen konkreter Qualitätsnormen für den Übergang vom guten zum schlechten Zustand des Grundwassers wird auf Schwellenwerte in Anlehnung an die Methodik und Ableitung von geringfügigkeitsschwellen (GFS) für das Grundwasser (LAWA 2004) zurückgegriffen. Die spezifische elektrische Leitfähigkeit (LF) ist ein Maß für die Gesamtheit der in einer Probe gelösten Ionen und somit ein Hinweis auf den Mineralisationsgrad des Wassers. Deutlich erhöhte Leitfähigkeiten ergeben bereits einen Hinweis auf eine Beeinflussung des Grundwassers durch kontaminierte Wässer. Konzentrationen bis 1000 µs/cm werden entsprechend KUNKEL et al. (2003) als natürlich bewertet. Bei deutlich erhöhten

108 Seite 102 (381) Leitfähigkeiten, oberhalb von µs/cm, deuten sich auch Bezüge zu ausgewiesenen Altlastenverdachtsflächen an. Gemäß der Darstellungen des Umweltatlas liegt die elektrische Leitfähigkeit entlang der SOW bis zum Schlangengraben bei µs/cm, zwischen Schlangengraben und Unterhafen Spandau und kleinräumig im Ruhwald bei SOW-km 3,3 bei µs/cm und südlich des Unterhafens bei µs/cm. Sulfate gehören zu den geogenen Hauptbestandteilen der Wasserinhaltsstoffe im Grundwasser. Üblicherweise treten in Berlin/Brandenburg natürlich bedingt Werte bis zu 100 mg/l auf, die Geringfügigkeitsschwelle gem. LAWA liegt bei 240 mg/l. Werte zwischen mg/l liegen im Bereich des ehemaligen Wasserwerkes Jungfernheide, im Gewerbegebiet westlich der alten Spree und südlich der SOW sowie beidseitige der UHW von km 0,0 bis 0,6 sowie km 1,9 bis 2,2 vor. Zwischen den UHW km 0,6 bis 1,9 sind die Sulfatkonzentrationen größer als 360 mg/l. Ursache für die deutlich erhöhten Sulfatkonzentrationen im Berliner Grundwasser ist primär der großflächig über die Stadt verteilte Bau- und Trümmerschutt des 2. Weltkrieges (SenStadtUm 1986); untergeordnet wird auch der Einfluss häuslicher Abwässer genannt. Charakteristisch für die meist gipshaltigen Ablagerungen ist, dass sie mehr oder weniger diffus über die gesamte Stadt verstreut sind. Die Chloridgehalte der Grundwässer liegen entlang der SOW am südlichen Ufer im Ruhwald, am KW Unterspree und der benachbarten Baustoffrecyclinganlage sowie an der UHW von der Dischingerbrücke bis zum Grimnitzgraben beidseitig und in Pichelswerder zwischen 75 und 125 mg/l im übrigen Untersuchungsgebiet zwischen mg/l. Stark erhöhte Chloridgehalte im Grundwasser, die nicht geogen durch aufsteigende Tiefenwässer bedingt sind, können als Indikatoren für punktuelle Abwassereinleitungen oder für Belastungen aus Deponien gewertet werden. In der Fachliteratur (SCHLEYER & KERNDORFF 1992, zit. nach UMWELTATLAS) werden Konzentrationen oberhalb von 80 mg/l im Grundwasser Norddeutschlands als "anthropogen beeinflusst" bewertet. Untersuchungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) bezeichnen Konzentrationen bis 66 mg/l als "natürlich". Der Geringfügigkeitsschwellenwert gemäß LAWA liegt bei 250 mg/l und wird im Untersuchungsgebiet nicht erreicht. Durch landwirtschaftliche Düngung und Fäkalien ebenso wie durch anoxische Verhältnisse in Niederungsbereichen können erhöhte Ammoniumgehalte im Grundwasser auftreten, die eine starke Sauerstoffzehrung bewirken. Der Schwellenwert liegt bei 0,5 mg/l. Bereiche, in denen dieser Schwellenwert mit einer Wahrscheinlichkeit von über 0,75 überschritten wird, befinden sich am Zulauf zum KW Reuter, am Gewerbegebiet an der Alten Spree, am Klärwerk Ruhleben, an der Kolonie Tiefwerder Wiesen und am Grimnitzgraben. Einzelne Ammonium-Belastungsbereiche innerhalb Berlins sind durchaus regional von Bedeutung. Von einer flächenhaften kritischen Belastung in allen Grundwasserkörpern kann dennoch nicht gesprochen werden. Ortho-Phosphate sind anorganische Verbindungen der (Ortho-)Phosphorsäure. Sie werden (meist als Kalium-, Natrium- oder Calciumphosphate) in der Trinkwasseraufbereitung eingesetzt. In der Chemie wird in der Regel der Phosphatgehalt als PO 4 3- anstelle des Gesamt-Phosphats oder des Gesamt-Phosphors gemessen. Die ermittelten Werte lassen sich dann zu Vergleichszwecken umrechnen, da als ökologisch wirksamer Bestandteil das Phosphor darin anzusehen ist. So entsprechen 1 mg Phosphor ca.

109 Seite 103 (381) 3,0662 mg PO 4 3- bzw. 2,2915 mg P 2 O 5. Gängigerweise wird in Deutschland in ortho- Phosphat umgerechnet. Phosphor ist nur unter anaeroben Bedingungen mobil und im Boden zumeist an Tonminerale und Metallhydroxide gebunden. Als natürliche Hintergrundgehalte gelten in Lockergesteinen wie den sandigen Böden Berlins Werte bis etwa 0,2 bzw. 0,3 mg/l ortho- Phosphat (LUA 1996). Liegen die Phosphatgehalte im Grundwasser höher, deutet dies auf anthropogene Beeinträchtigungen hin. Sie sind vor allem für Oberflächengewässer in der Region problematisch, da diese hier weitgehend vom Grundwasser gespeist werden. Bor im Grundwasser stammt zu circa zwei Dritteln aus anthropogenen Quellen, meist aus den so genannten Per-Boraten, die in Waschmitteln enthalten sind. Außerdem ist es Bestandteil von Dünge- und haushaltüblichen Bleich- und Reinigungsmitteln und häufig in höheren Konzentrationen im Abwasser zu finden. Aus natürlichen Böden oder Gesteinen hingegen wird Bor kaum ins oberflächennahe Grundwasser abgegeben. Obwohl sich Beeinflussungen des Trinkwassers bereits ab etwa 80 µg/l feststellen lassen (SCHLEYER & KERNDORFF 1992), liegt der Grenzwert der Trinkwasserverordnung bei µg/l. In Berlin zeigen sich erkennbar höhere Borgehalte in den dicht bebauten Innenstadtarealen. Entsprechend finden sich besonders niedrige Konzentrationen im Grunewald und im Norden (Tegeler Forst, Frohnau), besonders hohe vor allem entlang der innerstädtischen Spree, aber auch im landwirtschaftlich genutzten Gebiet um Lübars und Blankenfelde. In der Innenstadt finden sich fast durchgehend Gehalte oberhalb von 100 µg/l und damit eine erkennbare diffuse Beeinflussung, die mit undichten Kanalsystemen in Verbindung stehen könnte. Hier wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 5 eine Einzelfallanalyse der besonders belasteten Messstellen (oberhalb von 250 µg/l) angeraten. Wie beim Chloridgehalt kann beim Bor von einer lokalen Belastung gesprochen werden. Die Oxidierbarkeit von Trinkwasser weist auf das Vorhandensein von organischen Wasserinhaltsstoffen hin. Die Sauerstoffkonzentration ist im gesamten Untersuchungsgebiet nördlich des Grimnitzgraben mit mehr als 5 mg/l sehr hoch. Bei den Parametern Nitrat, Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten einschließlich relevanter Stoffwechsel-, Abbau- und Reaktionsprodukte, Arsen, Cadmium, Blei und Quecksilber sind Grenzwertüberschreitungen selten und treten bei weniger als 5% der Proben auf 6. Tabelle 20: Messergebnisse der Grundwassermessstationen im erweiterten Untersuchungsraum von 2013 (Quelle: SenStadtUm 2015) Substanz bzw. Stoff Schwellenwert gem. GrwV Station 4304 Station 4611 Station 4612 Station 1359 Nitrat 50 mg/l 0,7 < 0,1 < 0,1 < 0,1 Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten inkl. relevanter Stoffjeweils 0,1 µg/l keine Werte < 0,01 < 0,01 keine Werte von Herrn M. Wagner, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, vom 29. Januar 2015

110 Seite 104 (381) Substanz bzw. Stoff wechsel-, Abbau u. Reaktionsprodukte Schwellenwert gem. GrwV Station 4304 Station 4611 Station 4612 Arsen 10 µg/l 14 < 4 < 4 6 Station 1359 Cadmium 0,5 µg/l < 0,15 < 0,15 < 0,15 < 0,15 Blei 10 µg/l < 2 < 2 < 2 < 2 Quecksilber 0,2 µg/l <0,05 < 0,05 < 0,05 < 0,05 Ammonium 0,5 mg/l 0,71 0,72 0,24 1,41 Chlorid 250 mg/l Sulfat 240 mg/l Summe Tri- u. Tetrachlorethen 10 µg/l < 0,1 < 0,1 < 0,1 0,1 Abbildung 20: Lage der Messstationen für die Ermittlung des chemischen Zustands des Grundwassers im Untersuchungsraum (Quelle: SENSTADTUM). Grundwasserschutzgebiet Zum Schutz des Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen und im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung wurde im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Tiefwerder Wiesen mit Verordnung vom 1. September 1978 (GVBl. S. 1910) das Wasserschutzgebiet (WSG) Tiefwerder festgesetzt. Das WSG untergliedert sich in die Zonen I bis III, wobei die äußere Zone (Zone III) vom Untersuchungsgebiet zum Schutzgut Wasser

111 Seite 105 (381) vom Unterhafen Spandau bis zum Ende der Halbinsel Pichelswerder tangiert wird (siehe Beilage ). Grundwassernutzung Die Grundwasserdynamik ist im Untersuchungsgebiet stark von anthropogenen Einflüssen geprägt, dazu zählen die Versiegelung und besonders die Wasserentnahme. Der Trinkwasserbedarf Berlins wird vollständig aus dem Grundwasser gedeckt. Anteilig setzt sich die Trinkwasserentnahme zusammen aus 30 % natürlicher Grundwasserbildung, 60 % Uferfiltrat (Wasser der oberirdischen Gewässer, das nach der Bodenpassage durch die Brunnen in Ufernähe gefördert wird) und 10 % Grundwasseranreicherung (künstlich versickert). Durch die Grundwasserförderung sank der Grundwasserspiegel von 1870 bis 1935 um bis zu 9 m ab zum Kriegsende ging die Wasserförderung fast vollständig zurück und stabilisierte sich auf einem geringeren Niveau als vor dem Krieg, so dass bis Anfang der 90er Jahre der GW-Spiegel ca. 4 m unter dem natürlichen Niveau lag. Im Mai 2009 befand sich der GW-Spiegel noch ca. 1 m unter dem Niveau von Die Gesamtförderung der Wasserwerke ging damit seit 1989 innerhalb von 20 Jahren in Berlin um über 45 %, aufgrund der Einführung eines Grundwasserentnahmeentgelts, der Wiedereinleitpflicht bei großen Bauwasserhaltungen und dem Einsatz wassersparender Geräte, zurück. Im Untersuchungsgebiet liegt das Wasserwerk Tiefwerder an der Havelchaussee mit einer jährlichen Entnahmeleistung von ca. 14,2 Mio. m³ (Jahr 2014, Auskunft BWB) und einem Einzugsgebiet von ca. 70 km². Das Vorhaben liegt von der Alten Spree bis zum Oberen Wannsee, Höhe Gatow im Entnahmegebiet (siehe Abbildung 21). Um die Förderbrunnen der in Betrieb befindlichen Wasserwerke haben sich Absenktrichter gebildet, die die Grundwasseroberfläche unter das Niveau der benachbarten Oberflächengewässer abgesenkt haben. Deshalb wird dort neben landseitig zuströmendem Grundwasser auch Grundwasser gefördert, das durch Infiltration (Uferfiltrat) aus diesen oberirdischen Gewässern gebildet wurde. Im Untersuchungsgebiet herrschen, bedingt durch die Förderung des Wasserwerkes Tiefwerder (Galerien Nord und Süd), gestörte Grundwasserströmungsverhältnisse vor. Aufgrund der Wasserwerksentnahmen infiltriert die Havel in den obersten Grundwasserleiter. Durch die Grundwasserförderung des Wasserwerks Tiefwerder ist die Grundwasserströmung an der UHW nach Süd-Ost im Norden bzw. nach Ost im Süden gerichtet (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRAßEN 2006). Im Herbst 2001 wurde die Trinkwasserproduktion des Wasserwerkes Jungfernheide vorübergehend eingestellt sowie auch die künstliche Grundwasseranreicherung von m³/tag. Für das ehemalige Wasserwerk bestand bis September 2013 ein Grundwassermanagement, damit die Grundwasserstände nicht sprunghaft ansteigen. Die Brunnengalerien förderten weiterhin Wasser, das in die Spree abgleitet wurde, m³/tag im Vergleich zu m³/tag im Betrieb. Seit September 2013 findet keine Grundwasserförderung zur Grundwasserhaltung mehr statt (telefonische Auskunft BWB 2015). Durch die veränderten Betriebsverhältnisse im Wasserwerk Jungfernheide haben sich in dessen Umfeld die Grundwasserströmungsverhältnisse geändert. Seit Herbst 2001 ist es zu einem Anstieg der Grundwasserstände gekommen. Zu Zeiten der Förderung infiltrierte Oberflächenwasser in den obersten Grundwasserleiter (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRAßEN, 2001). Die hohen Differenzen von den OW-Ständen der Wasserstraßen zu den GW-Ständen in den Fassungsbereichen zeugten dabei von einer

112 Seite 106 (381) ausgeprägten Kolmatierung der Gewässersohle (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRAßEN, 2001). Diese wurde im Rahmen eines Sohlvertiefungsprogramms des WSA Berlin in der SOW im Bereich des Wasserwerkgeländes durch Bodenuntersuchungen bestätigt. Es zeigte sich, dass nicht nur eine äußere, sondern auch eine innere Kolmation an der Gewässersohle vorliegt. Die Kolmation der Gewässersohle besteht bis heute fort. Im Bereich der UHW beträgt die Wasserspiegeldifferenz zwischen der Wasserstraße und dem Grundwasser nur wenige Dezimeter, so dass hier vermutlich von keiner flächendeckenden, starken Kolmation der Gewässersohle i. V. m. der Fördertätigkeit des WW Tiefwerder auszugehen ist. Abbildung 21: Einzugsgebiet (gestrichelte Linie) des Wasserwerkes Tiefwerder (Verwendung der Abbildung mit Genehmigung der BWB) Neben der Wasserförderung der Wasserwerke bestehen im Untersuchungsgebiet 45 Anlagen zur Eigenwasserversorgung (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRAßEN 2006) Vorbelastung Der Untersuchungsraum ist durch die innerstädtische Lage, die Gewerbegebiete, die Schutthalden, Recyclinghöfe, das Kraftwerk Reuter, das Müllheizkraftwerk Ruhleben, die Kläranlage Ruhleben sowie die großräumigen Bahnanlagen und Straßenanbindungen bereits stark durch Schadstoffimmissionen vorbelastet. Durch den abschnittsweisen hohen Versiegelungsgrad kann der anfallende Niederschlag nicht vollständig versickern und wird oberflächig abgeführt. Punktuelle Belastungen des Grundwassers werden vor allem durch schädliche Bodenveränderungen und Altlasten hervorgerufen. Im Bereich des Grundwasserkörpers Untere Havel befinden sich ca. 30 %, im Bereich des GW- Körpers Untere Spree 47% der punktuellen Schadstoffquellen Berlin. Hauptschadstoffgruppe stellen mit Abstand die LCKW dar, sowie BTEX, PAK und Phenol. In der Un-

113 Seite 107 (381) Bewertung tersuchung der Grundwasserverhältnisse im Bereich der SOW und UHW der BfG (1997) wurden folgende Altlasten als für das Grundwasser umweltrelevant eingestuft: Werk für Übertragungssysteme, Siemensdamm 62, Az: 6793/08-S-105, Altlasten-Nr.: Textendgerätewerk, Rohrdamm 7, Az: 6793/08-R-153, Altlasten-Nr.: 781 Siemens Schadensgebiet Ost, Parkplatz Ost, Endgerätewerk. Messgerätewerk, Werk für Übertragungssysteme, Az: 6973/08-R-154/1, Altlasten-Nr.:1265 Messgerätewerk, Wernerwerksdamm 5-9, Az: 6793/08-W-118, Altlasten- Nr.:781 Fa. Dordel Aufzugsbau (jetzt Fa. OTIS), Wiesendamm 21/23, Az: 6793/08-W- 118, Altlasten-Nr.:1130 BEPAK/Land Berlin, Wiesendamm 32/38, Az: 6793/08-W-119, Altlasten- Nr.:1131 BMW ehem. Fa. Metalu, Telegrafenweg 10, Az: 6793/08-T-72, Altlasten-Nr.: 165 BSR Ruhleben/Tanklager Müllverbrennung, Freiheit 24-25, Az: 6793/08-F-96, Altlasten-Nr.: 172 Behala Südhafen, Schulenburgstraße 23, Az: 6793/08-Sch-184 bzw. -S-121, Altlasten-Nr.: 1122 bzw. 176 Die Bewertung der Grundwasserverhältnisse erfolgt entsprechend den in Anlage 4 zum Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen (2011) genannten Bewertungsgrundsätzen der Grundwasserquantität und - qualität unter Bezugnahme der im Ergänzendem Länderbericht zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe (SENSTADT 2009) vorgenommenen Einschätzungen hinsichtlich des Ziels der Erreichung eines guten chemischen und mengenmäßigen Zustandes gem. Artikel 4 der WRRL. Die erstmalige Beschreibung des Berliner Grundwassers bis 2004 erfolgte gem. den Kriterien des Anhang II, Absatz 2 der WRRL, zur Schaffung einer Beurteilungsgrundlage im Hinblick auf das Risiko die Umweltziele der WRRL nicht zu erreichen. Aufbauend auf diesen Bestandsdaten wurde, um den Forderungen des Artikel 8 der WRRL nach Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Zustandes gerecht zu werden, ein Netz mit 36 Messstellen in ganz Berlin installiert. Damit repräsentiert jede Messstelle eine durchschnittliche Fläche von 24 km². Die Grundwasserquantität spiegelt die anthropogene Beeinflussung des natürlichen Grundwasserstandes durch die Entnahme und wasserbaulichen Maßnahmen wieder. Trotz der hohen Grundwasserentnahmen durch die Wasserwerke ist insgesamt für Berlin kein abfallender Trend der Grundwasserstände zu beobachten. Die Grundwasserneubildungsrate wird durch den Versiegelungsgrad beeinflusst und ist im Untersuchungsgebiet im Verhältnis zur maximal möglichen Versickerungsrate überwiegend mittel. Ba-

114 Seite 108 (381) sierend auf der Bestandserfassung des Jahres 2004 und unter Berücksichtigung der Jahresreihen und Trendentwicklungen von 1971 bis 2000 werden die Ziele der WRRL zum mengenmäßigen Zustand für Berlin insgesamt voraussichtlich erreicht werden. Die GW-Verhältnisse sind im Untersuchungsgebiet aufgrund der Stauregulierung von Havel und Spree, seiner wasserwirtschaftlichen Nutzung sowie der städtischen Lage hinsichtlich der quantitativen Parameter GW-Stand, GW-Dynamik und GW- Strömungsfeld anthropogen überprägt. Aufgrund der Grundwasserzehrung im Bereich der Tiefwerder Wiesen, des abschnittsweisen Infiltrierens des Flusswassers der UHW in die GWL und der Bedeutung des Untersuchungsgebietes für die Trinkwasserversorgung wird die Wertigkeit der Grundwasserquantität im Untersuchungsgebiet daher mit mittel bewertet (Wertstufe 3). Bei der Bewertung der Grundwasserqualität ist zwischen natürlicher Grundlast, anthropogener Grundlast und anthropogener Zusatzlast hinsichtlich der physikalischen und chemischen Eigenschaften zu unterscheiden. Im Untersuchungsgebiet werden die Schwellenwerte in Anlehnung an die WRRL und LAWA (2004) in Bezug auf die elektrische Leitfähigkeit, die Sulfatkonzentration und Ammoniumgehalte abschnittsweise, überschritten. Die Sauerstoffkonzentration ist im gesamten Untersuchungsgebiet nördlich des Grimnitzgraben mit mehr als 5 mg/l sehr hoch. Laut dem Ergänzendem Länderbericht zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe (SENSTADT 2009) sind die Grundwasserkörper Untere Havel und Untere Spree durch zum Teil sehr hohe Sulfatbelastungen gekennzeichnet. Die Ursachen hierfür werden in sehr komplexen Beziehungen zwischen verschiedenen Schwefelquellen wie Altablagerungen, einer teils undichten Kanalisation und im Boden ablaufender Prozesse gesehen. In vielen Teilen des Stadtgebietes liegen die Sulfatgehalte bei über 240 mg/l. Entsprechend des 7 Abs. 1 der Grundwasserverordnung schätzt die SenStadtUm außer für Sulfat den chemischen Zustand der Grundwasserkörper Untere Spree und Obere Havel als gut ein (siehe auch Beilage 13). Aufgrund der geschilderten Bestandssituation wird der qualitative Zustand des Grundwassers im Untersuchungsgebiet mit einer mittleren Wertigkeit eingestuft (Wertstufe 3) Empfindlichkeit Die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag in das Grundwasser hängt einerseits vom Grundwasserflurabstand und andererseits von der Art der überdeckenden Substrate ab. Ein eventueller Schadstoffeintrag in das Grundwasser erfolgt in der Regel über die Versickerungszone. Die Bodenbeschaffenheit sowie die Eigenschaften der eindringenden Substanzen bestimmen i. W. Regelungsfunktion und physiko-chemisches Filtervermögen der Versickerungszone. Die im Untersuchungsbereich anstehenden Bodenarten weisen durch den geringen Anteil bindiger Fraktionen ein geringes Filterpotenzial, aber aufgrund des basischen ph-wertes und der Kationenaustauschkapazität (KAK) ein mittleres bis hohes Pufferpotenzial für eindringende Schadstoffe auf. Auf Grund der überwiegend geringen Mächtigkeit der Deckschichten verringert sich aber das Aufnahmevermögen des Bodens für oberflächlich eindringende Schadstoffe und erhöht sich das Durchsickerungsvermögen des Sickerwassers. Die Schutzfunktion der Deckschichten

115 Seite 109 (381) im Untersuchungsgebiet ist insgesamt als gering zu bewerten, die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen ist damit hoch. Gegenüber Veränderungen des Grundwasserspiegels aufgrund von Abgrabungen an der Gewässersohle oder veränderten Wellenschlag besteht eine hohe Empfindlichkeit auf allen Flächen. 5.3 Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Grundlagen und Methodik Pflanzen und Tiere einschließlich der biologischen Vielfalt sind Bestandteil des biotischen Naturhaushaltes. Im Rahmen der Bestandserfassung sowie Bewertung innerhalb der UVS erfolgt eine Differenzierung in die Teilschutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt. Für die Teilschutzgüter Pflanzen und Tiere bestehen zahlreiche gesetzliche Regelungen. Zu nennen sind an dieser Stelle in erster Linie das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. das Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln), die Bundesartenschutzverordnugn bzw. die FFH-Richtlinie sowie die Vogelschutzrichtlinie. Maßgeblich für die Bestandsbeurteilung von Flora und Fauna ist in erster Linie der gesetzliche Schutzstatus einer Art oder eines Biotops. Darüber hinaus wurden die Belange des Artenschutzes gemäß 44 BNatSchG sowie eine mögliche Betroffenheit von Natura 2000 Gebieten gemäß 34 BNatSchG jeweils in separaten Fachbeiträgen vertieft betrachtet (Beilagen 15 und 16). Eine Zusammenfassung der gesetzlichen Grundlagen ist der entsprechenden Beilage zu entnehmen. Das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt wurde gemäß Anlage 4 des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen (BFG-1559, 2011) untersucht und bewertet Untersuchungsgebiet Die Größe und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes wurde im Rahmen des Scopings mit Niederschrift der GDWS, Ast Ost vom festgelegt und kann schutzgutbzw. tiergruppenbezogen variieren. Eine Beschreibung des Untersuchungsgebietes ist daher dem jeweiligen Kapitel zu entnehmen (vgl. Kapitel und 5.3.3) Untersuchungsrahmen Erfassungen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt fanden zwischen 2011 und 2014 statt. Die Auswahl der zu untersuchenden Tiergruppen erfolgte in Anlehnung an die durchgeführten Untersuchungen zu den ehemaligen Planfeststellungsabschnitte 2 und 3 (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRASSEN 2001, 2006) und wurde im Ergebnis des Scopings 2013 mit Niederschrift der GDWS, Ast Ost, vom festgelegt. Neben der Erfassung des Biotoptypeninventars erfolgten Geländeuntersuchungen zu folgenden Tiergruppen: Brut- und Wintervögel, Reptilien, Amphibien, Fledermäuse, Fische, Libellen, Heuschrecken und Laufkäfer. Die Bestandsdarstellung zu den Tiergruppen Vögel (Brut- und Wintervögel), Säugetiere (Fledermäuse, Biber und Fischotter),

116 Seite 110 (381) Reptilien, Amphibien, Fische, Libellen und Makrozoobenthos ist den nachfolgenden Kapiteln zu entnehmen. Die Bestandsdarstellung zu den Tiergruppen der Heuschrecken und der Laufkäfer dient der zusätzlichen Information und ist der Beilage (Ergänzungsband Fauna) zu entnehmen. Bei beiden Tiergruppen war 2011 nach Stand der technischen Planung von 2011 eine Betroffenheit nicht auszuschließen. Eingriffe in terrestrische Lebensräume konnten im weiteren Planungsprozess jedoch weitgehend minimiert werden, so dass die Betrachtung dieser Tiergruppen für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens nicht mehr relevant sind. In Beilage erfolgt darüber hinaus eine detaillierte Darstellung der Tiergruppen der Fische und Fledermäuse, die aufgrund ihrer Ausführlichkeit nachfolgend nur zusammenfassend dargestellt werden. Zusätzlich zu den Erhebungen im Gelände wurden umfassende Literaturrecherchen durchgeführt. Welche Quellen für die Ansprache der jeweiligen Tiergruppe herangezogen wurden, ist dem entsprechenden Kapitel zu entnehmen Pflanzen und Biotoptypen Erfassungs- und Bewertungsmethodik Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Schutzgut Pflanzen und Biotoptypen erfolgte im Ergebnis des Scoping-Termins mit Niederschrift der GDWS Ast Ost vom Demzufolge sind Pflanzen und Biotope innerhalb eines Untersuchungskorridors von in der Regel 50 m beidseitig der Trasse zu untersuchen. In ökologisch sensiblen Bereichen wie z. B. den Tiefwerder Wiesen wird das Untersuchungsgebiet auf 100 m beidseitig erweitert. Die Erfassung und Bewertung des Biotoptypeninventars erfolgt auf Grundlage einer Recherche jüngerer Daten aus dem Gebiet (s. u.) sowie einer Biotoptypenkartierung im Gelände (Pöyry 2011). Punktuelle Überprüfungen und Aktualisierungen erfolgten in den Jahren Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurden folgende Unterlagen gesichtet und ausgewertet: Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Ausbau der Berliner Wasserstraßen Trasse Nord - Planfeststellungsabschnitt 2 (SOW km 0,0 bis km 4,673 (ARBEITS- GEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRAßEN, 2001) Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Ausbau der Berliner Wasserstraßen Trasse Nord - Planfeststellungsabschnitt 2 (UHW km 0,0 bis 4,0) (ARBEITS- GEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRAßEN, 2006) Gewässerunterhaltungsplan zur Spree-Oder-Wasserstraße (BUNDESANSTALT FÜR GEWÄSSERKUNDE, 2010) Vegetationskundliche und botanische Vorarbeiten zu einem Pflege- und Entwicklungsplan für das Gebiet Tiefwerder und Pichelswerder (ROHNER, 2007), CIR-Biotopkartierung: Digitale Daten der landesweiten Color-Infrarot- Luftbildauswertung (Ausgabe 1/1998)

117 Seite 111 (381) Fachgutachten Fachliche Grundlagen zur Unterschutzstellung für das LSG Tiefwerder, Pichelswerder und Grimnitzsee und das NSG Tiefwerder Wiesen (STADT-WALD-FLUSS 2010) Auf Basis der Vorauswertung wurde innerhalb der Vegetationsperiode 2011 im Maßstab 1:1.000 eine Biotoptypenkartierung durch Begehung des Untersuchungsgebietes durchgeführt. Die Begehung erfolgte wenn möglich flächendeckend mit Ausnahme von Grundstücken, die nicht öffentlich zugänglich waren. In diesen Bereichen beschränkt sich die Erfassung auf die Auswertung von Luftbildern bzw. der vorhandenen Quellen. Der Biotoptypenerfassung liegt die Biotoptypenliste Berlins (KÖSTLER & FIETZ 2005) unter Verwendung der aktuellen Kartieranleitung (KÖSTLER et al. 2005) zu Grunde. Erfasst wurde jeweils der Biotoptyp unter Angabe dominanter bzw. planungsrelevanter Arten 7. Eine flächendeckende Kartierung von Arten der Roten Liste des Landes Berlin wurde im Untersuchungsgebiet nicht durchgeführt. Stattdessen wurde im Rahmen von Literaturrecherchen im Vorfeld der Kartierungen bekannte Vorkommen in Karten verortet und im Zuge der Kartierungen hinsichtlich eines aktuellen Vorkommens überprüft. Darüber hinaus wurde gezielt im Rahmen der Erfassungen auf Vorkommen geschützter und/oder gefährdeter Arten geachtet. Die Ergebnisse der Bestandserfassung einschließlich der Literaturrecherchen werden im Folgenden verbal beschrieben bzw. kartographisch dargestellt (vgl. Beilage ). In der Beilage sind die nach RIECKEN (2006) gefährdeten und stark gefährdeten Biotoptypen dargestellt. Neben der systematischen flächendeckenden Erfassung der Gewässerabschnitte von SOW und UHW erfolgte zusätzlich am eine Befahrung der Kladower Seenstrecke zwischen Pichelsdorfer Gemünd und Glinicker Brücke. Ziel war die selektive Erfassung von Röhrichtbeständen entlang einzelner Uferabschnitte des ehemaligen PFA 1, an denen vorhabenbedingte Auswirkungen z. B. infolge des Wellenschlages nicht auszuschließen sind, insbesondere an den Engstellen Schildhorn, Pfaueninsel und Moorlake sowie die Röhrichtufer des LSG Grunewald. Bewertungsmethodik Zur Bewertung der Biotoptypen gibt es zahlreiche unterschiedliche Ansätze (siehe z. B. KÖPPEL et al. 1998). Es fehlen jedoch bisher bundesweit einheitliche verbindliche Vorgaben zur Anwendung von bestimmten Verfahren. Das Land Berlin verwendet beispielsweise eine Bewertung in Anlehnung an das Verfahren von AUHAGEN (1994). Da im vorliegenden Fall, außer am Spandauer Horn, keine landseitigen Flächeninanspruchnahmen erfolgen und die Planungen eine Bundeswasserstraße betreffen, wird abweichend auf das Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen von der BfG (BfG-1559, 2011: 32) zurückgegriffen. Die dort vorgesehene naturschutzfachliche Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien: Natürlichkeit 7 Als planungsrelevant gelten in diesem Zusammenhang Pflanzenarten der Roten Liste des Landes Berlin (PRASSE et al. 2001), besonders geschützte Arten der Bundeartenschutzverordnung, streng geschützte Arten des 7 BNatSchG und/oder Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.

118 Seite 112 (381) Seltenheit / Gefährdung der Pflanzengesellschaft / des Biotoptyps und Arten Ausprägung / Struktur / ökologische Funktion Zeitliche / räumliche Wiederherstellbarkeit Repräsentanz Bei der Gesamtbewertung eines Biotoptyps ist eine konsequente Verwendung aller Kriterien nicht unbedingt immer notwendig bzw. sinnvoll. Beispielsweise können bei der Bewertung von Biotoptypen auf stark anthropogen geprägten Standorten wie Ruderaloder Pionierbiotope auf befestigten Uferböschungen die Kriterien Natürlichkeit oder Repräsentanz oftmals nicht oder nur sehr eingeschränkt verwendet werden. Im vorliegenden Fall erfolgt die Bewertung deshalb in Anlehnung an das Bewertungsverfahren der BfG (BfG-1559, 2011: 32) verbal-argumentativ. Natürlichkeit Die Naturnähe charakterisiert das Maß anthropogener Eingriffe und die daraus resultierenden Veränderungen der Vegetation auf einer Fläche. Naturnahe Ökosysteme werden aufgrund ihrer meist hohen Stabilität und geringen Störanfälligkeit gegenüber natürlichen Umweltfaktoren höher bewertet als naturferne und naturfremde Systeme. Weiterhin weisen naturnahe Systeme eine höherwertige Funktion im Naturhaushalt auf, indem sie beispielsweise komplexe Lebensräume für Pflanzen und Tiere bieten und die natürlichen Kreisläufe von abiotischen Faktoren (z. B. Wasserkreislauf, Klimaregulierung etc.) fördern. Tabelle 21 zeigt die nachfolgend nach BfG (BfG-1559, 2011: 32ff.) differenzierten Natürlichkeitsgrade und nennt Beispiele. Tabelle 21: Bewertung der Natürlichkeit der vorhandenen Vegetation Natürlichkeitsgrad Beispiele Wertstufe natürlich, naturnah sehr hohe Übereinstimmung mit der potenziell natürlichen Vegetation relativ naturnah hohe Übereinstimmung mit der potenziell natürlichen Vegetation, hohe Übereinstimmung mit der pnv, jedoch in Alters- und Schichtstruktur sowie Artengefüge unterschieden bedingt naturnah mittlere Übereinstimmung mit der potenziell natürlichen Vegetation, extensive Nutzung (keine Düngung) naturfern geringe Übereinstimmung mit der potenziell natürlichen Vegetation, geprägt durch häufige Pflege und / oder Bewirtschaftung naturfremd, künstlich keine Übereinstimmung mit der potenziell natürlichen Vegetation, vegetationsfreie bis artenarme, monoton strukturierte Bestände intensivster Pflege / Bewirtschaftung lebende Hochmoore, Felsfluren, schwach forstlich genutzte Wälder mit bodenständiger Bestockung, kaum beeinflusste Gewässer viele Pflanzengesellschaften der Feuchtwiesen, forstlich genutzte Wälder mit überwiegend bodenständiger Bestockung zahlreiche Staudenfluren, mesophiles Extensivgrünland (Heiden, Kalkmagerrasen) Acker ohne Wildkrautfluren, Intensivgrünland, pionierartenreiche Trittrasen 2 versiegelte und überbaute Flächen, mehr oder minder vernichtete Vegetation

119 Seite 113 (381) Seltenheit/Gefährdung von Pflanzengesellschaften, Biotoptypen und Arten Das Kriterium Seltenheit/Gefährdung erfasst das Vorkommen seltener und gefährdeter Biotope bzw. Pflanzengesellschaften einerseits und das von Arten andererseits. Es zielt auf die Sicherung gefährdeter Biotoptypen und Arten vor weiteren Beeinträchtigungen. Dementsprechend wird das Vorkommen seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten biotopbezogen mitberücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Roten Listen von Berlin und der Bundesrepublik Deutschland werden regionale ebenso wie überregionale Bezugsebenen dabei mit beachtet (z. B. RIECKEN et al. 2006; DER LANDESBE- AUFTRAGTE FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE VON BERLIN 2005). Insgesamt sind gefährdete Arten und Biotoptypen höher einzustufen als ungefährdete. Die Seltenheit eines Biotoptyps kann natürlichen Ursprungs sein (wie z. B. Sonderstandorte in einer Landschaft) oder durch weiträumige anthropogene Zerstörung (z. B. Entwässerungen) bedingt sein. Tabelle 22 umfasst die Definitionen der unterschiedenen Gefährdungs- bzw. Seltenheitsgrade zusammen und nennt Beispiele. Tabelle 22: Bewertung der Gefährdung/Seltenheit vorhandener Biotoptypen bzw. Arten Gefährdungs- bzw. Seltenheitsgrad von Biotoptypen Verbreitung bzw. Häufigkeit Beispiele Wertstufe von vollständiger Vernichtung bedrohte Biotoptypen (RL 1) oder stark gefährdete Biotoptypen (RL 2) bei sehr guter Ausprägung äußerst bzw. sehr selten Quellfluren, Bäche mit natürlichem oder naturnahem Verlauf, Torfmoosmoore, Kleingewässer, Moorwälder, Auen- und Bruchwälder, Pfeifengraswiesen, artenreiches, frisches Grünland, nährstoffreiches Feucht- und Nassgrünland, Trockenrasen/ Halbtrockenrasen 5 stark gefährdete Biotoptypen (RL 2) bei schlechter Ausprägung oder gefährdete Biotoptypen (RL 3) selten Buchenwälder, Eichen- Hainbuchenwälder, Flachseen, Teiche, z. T. Moordegenerationsstadien, Auenwiesen, Großseggen- und Röhrichtmoore 4 gefährdete Biotoptypen (RL 3) bei schlechter Ausprägung mäßig häufig artenreiche, frische Grünlandbrachen 3 ungefährdete Biotoptypen guter Ausprägung häufig eutrophe Ruderalfluren, Nadelholzforste 2 ungefährdete Biotoptypen schlechter Ausprägung sehr häufig Intensivgrünland, Intensiväcker 1 Ausprägung/Struktur/ökologische Funktion Dieses Kriterium bewertet die aktuelle, qualitative Ausstattung eines Biotops, die seine ökologische Funktion bedingt. Hierfür werden, jeweils verglichen mit der optimalen lebensraumtypischen Ausprägung, der Strukturreichtum und die Anwesenheit charakteristischer Arten sowie die Zonierung berücksichtigt. Zur Beurteilung wird ferner die relative Flächengröße, die bei bestimmten Biotoptypen naturgemäß gering sein kann, die aber dennoch als hochwertig anzusehen sind (z. B. Fels-Grasfluren) einbezogen. Daher ist ggf. das vorangestellte Adjektiv relativ einzubringen. Auch Strukturen können einen Biotoptyp wie beispielsweise verschiedene Röhrichte als eher geringwertig erscheinen lassen, die als Tierlebensraum und für die Wasserqualität jedoch eine wesentliche ökologische Bedeutung haben.

120 Seite 114 (381) Tabelle 23 zeigt die zu unterscheidenden Wertstufen in Abhängigkeit von ihren jeweiligen Ausprägungen bzw. Vollständigkeiten. Tabelle 23: Bewertung der Ausprägung/Struktur/ökologische Funktion der vorhandenen Vegetation Strukturreichtum Vollständigkeit d. Arteninventars Ausprägung im Vergleich zur Optimalausbildung sehr hoch bzw. sehr vollständig hoch bzw. annähernd vollständig mäßig hoch bzw. noch teilweise vollständig Gering bzw. weitgehend unvollständig sehr gering bzw. nicht vorhanden Ausprägung des Biotoptyps alle Charakterarten vorhanden vollständig gesättigte Pflanzengesellschaft alle typischen Biotopstrukturen vorhanden geringer Anteil an Neophyten und/oder nitrophilen Arten relativ hohe Anzahl an Charakterarten vorhanden mäßig gesättigte Pflanzengesellschaft relativ hohe Anzahl typischer Biotopstrukturen vorhanden mäßiger Anteil an Neophyten und/oder nitrophilen Arten mehrere Charakterarten vorhanden Basisgesellschaft mehrere typische Biotopstrukturen vorhanden mittlerer Anteil an Neophyten und/oder nitrophilen Arten geringe Anzahl an Charakterarten vorhanden Derivatgesellschaft geringe Anzahl typischer Biotopstrukturen vorhanden hoher Anteil an Neophyten und/oder nitrophilen Arten Charakterarten fehlen Artenbestand stark verändert, keine oder fast keine Arten typische Biotopstrukturen fehlen sehr hoher Anteil an Neophyten und/oder nitrophilen Arten Wertstufe zeitliche und räumliche Regenerierbarkeit Zur Beurteilung von Eingriffen in die Biotopfunktion ist die Wiederherstellbarkeit von Biotoptypen durch gezielte Maßnahmen bzw. ihr biotoptypenspezifisches Potenzial zur selbständigen Regeneration ein entscheidendes Kriterium. Von der Dauer der (Neu-) Entwicklung eines Biotoptyps hängt es ab, ob ein durch einen Eingriff vernichtetes Biotop evtl. an anderer Stelle neu entstehen könnte. Die Ersetzbarkeit eines Biotoptyps hängt dabei zum einen von der Zeitdauer ab, die benötigt wird, um die Biozönose wieder annähernd vollständig herzustellen (zeitliche Komponente), zum anderen von der Häufigkeit entsprechender Standortverhältnisse in der näheren Umgebung (räumliche Komponente). Die räumliche bzw. standörtliche Ausgleichbarkeit ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen. Während im Falle naturnaher Biotoptypen wie Sümpfe und Moore die Regenerierbarkeit einen entscheidenden Faktor darstellen kann, so würde eine Aufwertung von Uferböschungen aufgrund einer in der Vergangenheit durchgeführten Bepflanzung mit Hybrid-Pappeln zu einer mitunter falschen Bewertung führen.

121 Seite 115 (381) Es ist zu beachten, dass sich die Zeitangaben für die Entwicklungsdauer auf Ersatzstandorte beziehen, deren Bodenprofile weitgehend unbeeinträchtigt sind und die vergleichbare Standortbedingungen aufweisen wie die Böden der Ausgangsbestände. Die Regenerierbarkeit von Biotoptypen auf Böden, die durch einen Eingriff beeinträchtigt und in ihrem Profilaufbau stark verändert wurden, kann über die genannten Zeitwerte weit hinausgehen oder praktisch gänzlich unmöglich sein. Die in Tabelle 24 zu Grunde gelegten Angaben zur zeitlichen Wiederherstellbarkeit orientieren sich an KAULE (1991) und der Roten Liste Gefährdeter Biotoptypen Deutschlands (RIECKEN et al. 1994). Tabelle 24: Bewertung der Ersetzbarkeit/Wiederherstellbarkeit der vorhandenen Vegetation Regenerierbarkeit Entwicklungsdauer Beispiele Wertstufe nicht regenerierbar Auch in historischen Zeiträumen nicht möglich Urwälder, Hochmoore etc. 5 kaum regenerierbar > 150 Jahre Bestimmte Wälder, Bergstürze etc. 4 schwer regenerierbar Jahre Alte Heckenlandschaften oder Weinbergsmauern mit typischem Arteninventar 3 bedingt regenerierbar < 15 Jahre Verschiedene Ackerbrachen, Röhrichte an Gewässern, unbefestigte 2 Wege mit typischem Arteninventar Keine Einstufung sinnvoll Repräsentanz entfällt Aus naturschutzfachlicher Sicht unerwünschte Typen wie intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen oder kurzzeitige Sukzessionsstadien Einige durch extensive Nutzung entstandene Biotope der historisch gewachsenen Kulturlandschaft können eine ähnlich hohe Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz haben wie Naturlandschaften. Diesem Sachverhalt wird durch die Berücksichtigung der Repräsentanz Rechnung getragen. Für den Großraum Berlin, der sich seit Jahrhunderten in menschlicher Nutzung befindet, bietet sich als Maßstab die Kulturlandschaft, wie sie sich etwa in der Mitte des 19. Jahrhunderts dargestellt hat, an. Für diesen Zeitraum wird eine maximale Arten- und Biotopvielfalt in Mitteleuropa angenommen. Das Kriterium wird abweichend von den zuvor behandelten lediglich mit einer dreistufigen Skala bewertet, da eine in inhaltliche Notwendigkeit zur feineren Differenzierung nicht besteht (BfG-1559, 2011: 35). Tabelle 25, die auf den Berliner Raum fokussiert, gibt einen Überblick über die Wertstufen und deren Charakterisierung. Tabelle 25: Bewertung der Repräsentanz der vorhandenen Vegetation Repräsentanz Definition Beispiele Wertstufe 1 Hoch repräsentativ Bedingt repräsentativ Entspricht einem Ausschnitt aus der historisch gewachsenen Kulturlandschaft in charakteristischer Weise Entspricht einem Ausschnitt aus der historisch gewachsenen Kulturlandschaft, der in dieser nur kleinflächig vertreten war Feuchte bis nasse Streuwiesen, Heiden 5 Niederwälder, nährstoffreiche Ruderalfluren 3

122 Seite 116 (381) Repräsentanz Definition Beispiele Wertstufe Nicht repräsentativ Entspricht einem Ausschnitt aus der historisch gewachsenen Kulturlandschaft, der in dieser nicht vertreten war Asphaltierte Wege, Stahl- Spundwände Bestandsbeschreibung Biotoptypeninventar innerhalb des Untersuchungsgebietes Nachfolgend werden die im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Biotoptypen unter Angabe der dominanten Pflanzenarten detailliert beschrieben. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit wurden die jeweiligen Hauptgruppen optisch durch eine dunkelgraue Hinterlegung kenntlich gemacht. 01 Fließgewässer Im Untersuchungsgebiet können drei verschiedene Gruppen von Fließgewässern unterschieden werden: Flüsse (01120), Gräben (01130) und Kanäle (01140). Das hier vorgefundene Biotoptypeninventar wird nachfolgend beschrieben Flüsse, Ufer weitgehend verbaut Flüsse, Ufer mit Rauwurf oder schräger Steinpflasterung verbaut Flüsse, Ufer mit Spundwand oder Beton- bzw. Steinmauer verbaut Die Gewässerverläufe von Spree und Havel einschließlich ihrer Altarme bzw. Zuflüsse sind im Untersuchungsgebiet weitgehend verbaut (Code 01124). Die Ufer sind über weite Strecken durch Spundwände (Code ), Deckwerke oder Steinschüttungen (Code ) befestigt, die zum Teil zusätzlich mit Beton vergossen wurden. Die gewässerbegleitende Ufervegetation reduziert sich aufgrund des naturfernen Verbaus und des Wellenschlags (Schwall und Sunk) im Wesentlichen auf wenige Pflanzenarten, die entweder einzeln oder in kleinen Gruppen innerhalb des Deckwerks und der Steinschüttungen wachsen. Festgestellt wurden hier neben weit verbreiteten Gräsern wie dem Land-Reitgras (Calamagrostis epigeios) und dem Knäulgras (Dactylis glomerata) einige wenige hygrophile Arten wie die Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus), der Bittersüße Nachtschatten (Solanum dulcamara) und Ufer-Wolfstrapp (Lycopus europaeus). Vereinzelt wurden entlang des Gewässerverlaufs Horste der Rispen-Segge (Carex paniculata) nachgewiesen. Gewässerbegleitende Röhrichtbestände bestehen lediglich aus kleinflächigen Reliktbeständen des Phragmitetum australis entlang der Ufer. Neben dem gewöhnlichen Schilf wächst entlang des Südufers der Spree auf Höhe des Wasserwerks Jungfernheide ein kleinflächiger Bestand der Gewöhnlichen Teichsimse (Schoenoplectus lacustris). Daneben kommt ebenfalls entlang der Ufer die Teichrose (Nuphar lutea) verbreitet vor, erreicht jedoch sehr selten höhere Deckungsgrade, so dass eine eindeutige Zuordnung zum Biotoptyp (Tausendblatt-Teichrosengesellschaft) nicht vorgenommen wurde Gräben, weitgehend oder vollständig verbaut, unbeschattet

123 Seite 117 (381) Gräben, weitgehend oder vollständig verbaut, beschattet Gräben, weitgehend oder vollständig verbaut, teilweise beschattet Im Untersuchungsgebiet wurden folgende Gräben kartiert: Grützmachergraben, Östlicher Abzugsgraben, Mühlengraben, Bullengraben, Schlangengraben, Burgwallgraben und Grimnitzgraben. Bei den Grabensystemen handelt es sich, mit Ausnahme der Faulen Spree, um naturfern verbaute Gewässer, deren Uferbereiche mehr oder weniger von Gehölzen beschattet werden. Das Grabensystem des Grützmachergrabens (Code ) wird charakterisiert durch einen geradlinigen Gewässerverlauf, der bei SOW-km 1,505 in die Spree mündet. Die Ausprägung der Ufer variiert. Die im Mündungsbereich angelegte Steinschüttung wird im weiteren Grabenverlauf von Spundwänden ersetzt. Die aquatische Vegetation wird in erster Linie dominiert durch die Teichrose (Nuphar lutea), die vor allem in den stärker besonnten Grabenabständen außerhalb der Untersuchungsgebietsgrenzen mit hohen Deckungsgraden auftritt (Biotopbeschreibung siehe ). Der östliche Abzugraben (Code ) mündet bei km 0,829 in die SOW. Der ca. 6 m breite und ca.0,5 m tiefe Graben hat einen leicht fließenden Charakter und führt klares Wasser. Wasserpflanzen sind im kartierten Abschnitt bis zur Straßenverrohrung nicht vorhanden. Die Ufer sind mit einer teils mit Beton vergossenen Steinschüttung ohne Bewuchs befestigt. Lediglich einzelne Exemplare des Bittersüßen Nachtschattens (Solanum dulcamara) - eine Art der Ufergesellschaften - wurden entlang der Ufer festgestellt. Das Gewässer wird durch die angrenzenden Böschungsgehölze stark beschattet. Der Mühlengraben (Code ) mündet von Westen kommend auf Höhe UHW-km 0,300 in die UHW. Das Gewässer zeichnet sich durch einen naturfernen Uferverbau aus. Die emerse- und submerse Gewässer- bzw. Ufervegetation fehlt, so dass eine floristische bzw. vegetationskundliche Einordnung an dieser Stelle nicht vorgenommen werden kann. Der Bullengraben (Code ) ist ein Entwässerungsgraben und mündet am km 0,900 in Fließrichtung rechts in die UHW. Im Bereich der Havelmündung ist der Graben verrohrt. Der Schlangengraben (Code ) befindet sich südlich der Dischingerbrücke und mündet von Osten her bei km 1,030 in die Havel. Sein Charakter entspricht eher dem eines stehenden Gewässers. Die Ufer sind mit einer Spundwand befestigt und werden von lockeren Erlen-dominierten Gehölzsäumen überschattet. Der kartierte Abschnitt im Untersuchungsgebiet weist keinerlei Gewässervegetation auf, der Wasserkörper ist eutroph und von bräunlich-trüber Farbe. An der Nordseite schließt ein kleiner Sportboothafen an. Der Burgwallgraben (Code ) mündet von Westen kommend am km 1,280 in die UHW. Während die eigentliche Mündung von Stahlspundwänden gesichert wird, zeigen sich die Uferböschungen teils von Steinschüttungen bedeckt, auf denen eine artenarme Ruderalvegetation stockt, die teils von jungen Pioniergehölzen durchsetzt ist. Etwas oberhalb der Mündung überragen dann ältere Bäume aus angrenzenden Wohnanlagen die hier teils über anlegerartige Treppenstufen zugängliche Wasserlinie. Eine Unterwasservegetation fehlt.

124 Seite 118 (381) Der Grimnitzgraben (Code ) mündet nördlich der Freybrücke am km 2,815 von Westen in die UHW. Seine Ufer sind mit verklammerten Steinschüttungen befestigt, vor der sich gewässerseitig eine Unterwasserspundwand befindet. Außer fädigen Grünalgen fehlt eine Unterwasservegetation, am Ufer hängt eine teils gehölzgeprägte terrestrische Vegetation bis über das Wasser Kanäle unbeschattet, mit Rauwurf oder schräger Steinpflasterung Kanäle beschattet Kanäle teilbeschattet, mit Spundwand oder Beton- bzw. Steinmauer Hafenbecken Unter den Biotoptypen der Kanäle und Hafenbecken, tlw. beschattet und unbeschattet mit verschiedenen Uferbefestigungen werden verschiedene Fließgewässer(Abschnitte) zusammengefasst. Der Siemensstichkanal (Code ) mündet am Siemensufer am SOW-km 4,645 von Norden kommend in die SOW. Der Kanal diente früher als Hafen für die Siemenswerke und ist für den Schiffverkehr inzwischen gesperrt. Das Westufer ist vollständig betoniert, am Ostufer finden sich Steinschüttungen und Laubbaumbestände. Am SOW-km 3,050 fungiert ein kurzer Stichkanal (Code ) als Kaltwasserzulauf zum Kraftwerk Reuter. Der Hafen am Kraftwerk Reuter von SOW-km 2,700 bis 2,539 sowie der Altarm der Alten Spree von SOW-km 2,030 bis 1,683, der ebenfalls als Hafen genutzt wird, sind vollständig mit Stahlspundwänden gesichert (Code 01144). Am UHW-km 2,150 zweigt der Südhafen (Unterhafen Spandau) von der UHW ab. Die Havelschlenke und die Sportboothäfen im Bereich Pichelssee werden, wie zuvor der Hafen am KW Reuter, dem Biotopcode zugeordnet. Die Gewässer dieser Gruppe sind aufgrund der hohen Frequentierung durch Wasserfahrzeuge stark von Stoffeinträgen (z. B. aus Oberflächen- oder Mischwasser), Wellenschlag und Verwirbelung des Wasserkörpers betroffen und somit stark gestört. Sie weisen nur ein Minimum an aquatischer Vegetation auf. Nur vereinzelt kommt die Teichrose (Nuphar lutea) in etwas ruhigeren Randbereichen vor. Eine Ufervegetation ist aufgrund der hohen Versiegelung (Spundwände, Betonmauern, Pfahlverbau) im Bereich der Häfen fehlend oder im Bereich der Kanäle mit Pflasterböschung oder Rauhwurf mit Betonverguß lediglich rudimentär und wenig typisch ausgebildet. Es kommen einige wenige anspruchslose Arten, die sich auch in Pflasterritzen halten können, wie z. B. die Zarte Binse (Juncus tenuis) und Ruderalarten wie das Platthalm-Rispengras (Poa compressa) vor Tausendblatt-Teichrosengesellschaft Flächige Tausendblatt-Teichrosengesellschaften (Code 01201) in Fließgewässern wurden im Untersuchungsgebiet lediglich punktuell im Verlauf des Grützenmachergrabens nachgewiesen. Einzelexemplare der Teichrose (Nuphar lutea) wurden auch entlang der

125 Seite 119 (381) durch Deckwerke oder betonverklebten Steinschüttungen gefunden. Aufgrund der geringen Fließgeschwindigkeit und der hohen organischen und trophischen Belastung der Gewässer beschränkt sich die Schwimmblatt-Vegetation auf die Verbandscharakterart Nuphar lutea. Das Grabensystem wurde dem Code zugeordnet, so dass eine detaillierte Beschreibung des Grabensystems unter dem genannten Biotoptypencode vorgenommen wurde. Ausbildungen des Biotoptyps unterliegen dem Schutz nach 28 NatSchG Bln Röhrichtgesellschaften an Fließgewässern Schilf-Röhricht Ein Schilfröhricht (Code ) wurde einmalig als lineare Uferstruktur der Spree oberhalb des Siemensstichkanals im Bereich einer Flachwasserzone erfasst. Ein weiteres uferbegleitendes Röhricht an der Mündung des Grützmachergrabens war in seiner Artenzusammensetzung so inhomogen, dass es ohne weitere Differenzierung als Röhricht (Code 01210) angesprochen wurde Uferbefestigung von Fließgewässern, Rauwurf Als Rauwurf (Code 01310) wurden Steinschüttungen erfasst. Sie sind vor allem an der SOW östlich des Spandauer Horns, aber auch an der UHW zwischen Unterhafen und Pichelsdorfer Gemünd zu finden. 02 Standgewässer (einschließlich Uferbereiche, Röhricht etc.) eutrophe Seen, Ufer natürlich oder naturnah, nicht ausgebaut eutrophe Altarme Die Faule Spree mündet auf Höhe SOW-km 3,6 auf dem Nordufer in die Spree. Lediglich ein kurzer Gewässerabschnitt der Faulen Spree liegt innerhalb des Untersuchungsgebietes zum Schutzgut Pflanzen und Biotoptypen. Die naturnahen Ufer werden durch die angrenzenden Waldbestände überschattet. Entlang der Ufer sind kleinflächige Röhrichtbestände, bestehend aus Kalmus (Acorus calamus), Breitblättriger Rohrkolben (Typha latifolia), Schmalblättriger Rohrkolben (Typha angustifolia), Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea), Gemeines Schilf (Phragmites australis), Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus) und Wasserschwaden (Glyceria maxima) entwickelt. Weiterhin existieren Vorkommen der im Land Berlin als gefährdet eingestufte Schwanenblume (Butomus umbellatus) aus den Umlaufgräben außerhalb des Untersuchungsgebietes. Dieser Bereich wurde als eutropher Altarm (Code 02114) erfasst. Als eutropher See mit natürlichen oder naturnahen Ufern (Code ) wurde einzig der Mündungsbereich der UHW in die Kladower Seenstrecke angesprochen Teiche und kleine Staugewässer Teich, beschattet Teiche und kleine Staugewässer, überwiegend bis vollständig verbaut bzw. technisches Becken

126 Seite 120 (381) Ein Gartenteich mit technisch ausgebauten Ufern und Gewässersohle wurde auf dem Gelände der IG Metall Bildungsstätte kartiert (Code 02153). Das künstliche Gewässer weist eine aus Bepflanzung hervorgegangene Schwimmblattvegetation aus Seerosen (Nymphaea spec.) auf. Ein weiteres kleines Stillgewässer findet sich westlich des Kraftwerks Reuter (Code 02150). Auf dem Gelände des Wasserwerks Jungfernheide gibt es ferner kleinere, beschattete Teiche (Code 02152) Teichrosenbestände Schwimmblattgesellschaften in Standgewässern kommen im Untersuchungsgebiet südwestlich des Pichelsdorfer Gemünds im Anschluss an die IG Metall Bildungsstätte vor. Hier konnte sich hinter einer schützenden Palisadenreihe eine gut etablierte Teichrosengesellschaft (Code ) herausbilden. Aufgrund der Empfindlichkeit der Pflanzengesellschaft und der damit verbundenen Fauna wurden die Bereiche im Rahmen der Biotoptypenkartierung nicht betreten. Ausbildungen beider Biotoptypen unterliegen dem Schutz nach 28 NatSchG Bln. Biotope dieser Typen können ferner zum FFH- Lebensraumtyp Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition (3150) zählen, was im Untersuchungsgebiet jedoch nicht der Fall ist Schilf-Röhricht Schilfröhrichte liegen im Untersuchungsgebiet eng verzahnt mit der vorgenannten Tausendblatt-Teichrosengesellschaft südwestlich des Pichelsdorfer Gemünds im Anschluss an die IG Metall Bildungsstätte vor. Auch diese Bestände wurden aufgrund der Empfindlichkeit der Pflanzengesellschaft und der damit verbundenen Fauna im Rahmen der Biotoptypenkartierung nicht betreten. Ausbildungen des Biotoptyps unterliegen dem Schutz nach 28 NatSchG Bln. 03 Anthropogene Rohbodenstandorte und Ruderalfluren Die anthropogenen Rohbodenstandorte und Ruderalfluren des Untersuchungsgebietes sind zumeist eng verzahnt mit öffentlichen Grünflächen und aufgelassenen Gärten bzw. nur unregelmäßig gemähte trockene Grünlandbereiche der Kleingartenanlagen Vegetationsfreie und -arme Sandflächen Vegetationsfreie und -arme Sandflächen kommen zum Zeitpunkt der Kartierung lediglich an zwei Stellen nördlich und südlich der Freybrücke vor. Es handelt sich hierbei um Rohbodenstandorte, die aufgrund der starken Beschattung durch das Brückenbauwerk bzw. durch die Nutzung als Parkplatz sehr starken Störungen unterliegen, so dass sich lediglich an den Rändern eine artenarme Vegetation aus ein- und mehrjährigen Arten entwickeln kann ruderale Pionier-, Gras- und Staudenfluren Ruderale Quecken-Pionierfluren Im Bereich nördlich der Mündung des Grimnitzgrabens haben sich über die Jahre ruderale Pionierrasen bzw. Halbtrockenrasen entwickelt. Aufgrund fehlender Pflegemaßnahmen befinden sich die Bestände in mehr oder weniger ausgeprägter Verbuschung durch Robinien-, Zitterpappel- und Birkennaturverjüngung. Daneben werden die Be-

127 Seite 121 (381) stände von Gräsern dominiert, darunter v.a. Landreitgras (Calamagrostis epigeios), Quecke (Elytrigia repens) sowie begleitend Platthalm-Rispengras (Poa compressa). Das Arteninventar krautiger Pflanzen umfasst neben ein- und zweijährigen Arten wie Graukresse (Berteroa incana) und Nachtkerze (Oenothera biennis) auch mehrjährige Arten der Ruderalfluren wie z. B. Gemeiner Beifuß (Artemisia vulgaris), Rainfarn (Tanacetum vulgaris), Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) und Steinklee (Melilotus officinalis). Die Zuordnung solcher Bestände zum Biotoptyp ruderale Pionier-, Gras- und Staudenfluren (Code 03221) erfolgt schematisch aufgrund der prägenden Arten, in der Realität sind kleinstflächige Mischbestände verschiedener, systematisch nahestehender Biotoptypen entwickelt, deren kartografische und inhaltliche Differenzierung verzichtbar ist. Ein ähnlicher Bestand ohne Dominanz der Quecke nahe der Dischingerbrücke wurde unter der Codenummer erfasst Sonstige ruderale Pionier- und Halbtrockenrasen Sonstige ruderale Pionier- und Halbtrockenrasen, mit Gehölzbewuchs An einer Wegkreuzung am Pichelsdorfer Gemünd (Ostufer) befindet sich an einem westexponierten Hangbereich eine kleine Offenstelle, auf der sich ein ruderaler Halbtrockenrasen entwickelt hat (Code 03229). Der Bereich wird häufig von Hundebesitzern gequert und ist entsprechend eutrophiert. Neben Ruderalarten wie Vogelknöterich (Polygonum aviculare), Quecke (Elytrigia repens), Behaarter Segge (Carex hirta) und Tauber Trespe (Bromus sterilis) enthält die Vegetation hier auch Wiesenarten wie z. B. Weidelgras (Lolium perenne) und Wiesen-Rispengras (Poa pratensis) sowie einzelne Trockenrasenarten, etwa Rauhblattschwingel (Festuca brevipila) und Sandsegge (Carex arenaria). Ein ähnlicher Bestand mit jungen Pioniergehölzen findet sich ferner im Bereich der Deponie Haselhorst (Code ) sonstige einjährige Ruderalfluren Größere Bereiche unversiegelter Flächen innerhalb der Industrie- und Gewerbestandorte (z. B. am Oberhafen nördlich der Schulenburgbrücke) werden von lückigen bis dichten ruderalen Pioniergesellschaften besiedelt. Hier haben kurzlebige Arten einen hohen Anteil. Prägend für diese ehemaligen Rohbodenstandorte mit meist grobem Bodenskelett sind z. B. das Kanadische Berufkraut (Conyza canadensis), die Graukresse (Berteroa incana), der Weiße Gänsefuß (Chenopodium album), Melde-Arten (Atriplex spec.), das Einjährige Rispengras (Poa annua) und das Kleine Liebesgras (Eragrostis minor). Darüber hinaus wurden einjährige Ruderalfluren lediglich kleinflächig innerhalb der öffentlichen Parkanlage nordöstlich des Grimnitzsees nachgewiesen. Hier handelt es sich um einen artenarmen, kleinflächigen Bestand entlang der bestehenden Wegeführung. Außer dem bestandbildenden Gewöhnlichen Reiherschnabel (Erodium cicutarium) wurden nur wenige weitere Arten festgestellt, darunter Fünfmänniges Hornkraut (Cerastium semidecandrum) und, sehr selten, Dreiblättriges Ehrenpreis (Veronica triphyllos) sowie Schlitzblättriger Löwenzahn (Taraxacum lacistophyllum) sonstige ruderale Staudenfluren Sonstige ruderale Staudenfluren wurden im Untersuchungsgebiet in zwei Bereichen entlang des Südufers der SOW kartiert. Ein kleinflächiger Bestand in Angrenzung an die Grundstücksgrenze des Holzkontors Preußen ist sehr artenarm, aber mit zusätzlichem

128 Seite 122 (381) Gehölzbewuchs ausgebildet (Code ). Im Bereich der Kleingartenkolonie Dahlemer Wiese war ein mäßig artenreicher Bestand ohne Gehölzbeteiligung festzustellen (Code 03249). Häufige Arten sind hier die Gemeine Schafgarbe (Achillea millefolium), Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias), Gundermann (Glechoma hederacea), Brombeere (Rubus fruticosus agg.), Brennessel (Urtica dioica), Weißer Gänsefuss (Chenopodium album) und Spreizende Melde (Atriplex patula). Vereinzelt werden die Bestände von Naturverjüngungsstadien der umgebenden Gehölze dominiert, darunter Eschenblättriger Ahorn (Acer negundo), Hybrid-Pappel (Populus nigra-hybriden), Weißdorn (Crataegus monogyna) und Hänge-Birke (Betula pendula) junge Ansaaten auf Sekundärstandorten mit geringem Anteil sukzessiv eingedrungener Arten, von Gräsern dominiert Südlich des Spandauer Horns befindet sich am Ostufer der UHW eine uferbegleitende, schmale Ansaat, die von Gräsern geprägt ist. Spontan aufgetretene Arten sind bisher noch kaum vorhanden Ansaaten mit hohem Anteil sukzessiv eingedrungener Arten Im Bereich der Mündung des Grützmachergrabens wurden vor einigen Jahren Ansaaten vorgenommen, in die mittlerweile Ruderalarten wie Weißer Gänsefuß (Chenopodium album) oder Kanadisches Berufskraut (Conyza canadensis) eingedrungen sind. 05 Gras- und Staudenfluren Großseggenwiesen Am Pichelsdorfer Gemünd befindet sich im Feuchtgebiet westlich der Havel ein nasser Bereich, der überwiegend mit Sumpfsegge (Carex acutiformis) bewachsen ist und von einigen weiteren Arten nasser ungenutzter Standorte wie Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus), einzelnen jungen Weiden (Salix spec.) und Wasserpfeffer (Polygonum hydropiper) begleitet wird. Auf ein Betreten der wertvollen Fläche wurde aus Naturschutzgründen verzichtet. Großseggenwiesen unterliegen dem Schutz nach 28 NatSchG Bln Frischwiesen, verarmte Ausbildung ruderale Wiesen ruderale Wiesen, typische Ausbildung ruderale Wiesen, verarmte Ausbildung Die hier erfassten Wiesentypen ähneln sich hinsichtlich ihrer Artenzusammensetzung und bestehen aus wenigen, meist ruderal getönten Arten. Hauptsächlich treten Quecke (Elytrigia repens), Knäuelgras (Dactylis glomerata), Weidelgras (Lolium perenne), Einjähriges Rispengras (Poa annua) und behaarte Segge (Carex hirta) hervor. Dazu gesellen sich einige Kräuter wie Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Schafgarbe (Achillea millefolium) Löwenzahn (Taraxacum officinale agg.), Vogelknöterich (Polygonum aviculare) und Weißklee (Trifolium repens). Die fünf Flächen im Untersuchungsgebiet mit diesem Biotoptyp befinden sich auf dem Gelände des Wasserwerkes Jungfernheide sowie bei km 2,0 am Hafen Alte Spree

129 Seite 123 (381) (Code 05113), am Südufer der Spree gegenüber vom Kraftwerk Reuter (Code ), am Wegrand im LSG Tiefwerder Wiesen (Code ) und eine als Hundeauslauf genutzte Wiese nördöstlich des Pichelsdorfer Gemünds (Code ) Sandtrockenrasen Ein als Sandtrockenrasen erfasster befindet sich östlich des Kraftwerks Reuter auf dem Gelände des Wasserwerks Jungfernheide unter einer Starkstromleitung. Da für das Gebiet keine Betretungserlaubnis erwirkt wurde, folgt die Beschreibung den Ausführungen der Umweltverträglichkeitsstudie zum Planfeststellungsabschnitt 3 der Nordtrasse (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRASSEN 2001) unter Einbeziehung eines aktuellen Luftbildabgleichs. Demnach gehören die hiesigen Krautfluren zu den blütenreichen Quecken-Halbtrockenrasen (Agropyretalia intermedii-repentis) sowie, an der Böschung eines Sprinklerbeckens, zu den typischen Silbergrasfluren (Corynephorion canescentis) Grünlandbrachen feuchter Standorte, von Schilf dominiert Grünlandbrachen feuchter Standorte, von Rohrglanzgras dominiert Grünlandbrachen feuchter Standorte, von rasigen Großseggen dominiert Grünlandbrachen feuchter Standorte, von sonstigen Süßgräsern dominiert sonstige Grünlandbrachen feuchter Standorte Die vorgenannten Biotoptypen werden nachfolgend aufgrund ihrer räumlichen Verbreitung gemeinsam behandelt. Im Bereich der Tiefwerder Wiesen bilden sie ein eng verzahntes Mosaik. Bedingt durch den wechselnden Grundwasserstand haben sich in diesem Bereich Feuchtwiesen entwickelt, die in Abhängigkeit vom Grundwasserstand entweder von rasigen Großseggen oder aber von Süßgräsern, in erster Linie dem Wiesen- Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis) dominiert werden. Mit zunehmender Bodenfeuchte finden sich auch kleinflächige Wasserschwadenbestände auf längerfristig überstauten Wiesensenken. Von Schilf dominierte Grünlandbrachen (Code ) liegen im Untersuchungsgebiet lediglich zerstreut im Bereich der Tiefwerder Wiesen vor. Die Bestände befinden sich auf grundwasserbeeinflussten, staunassen Böden und weisen neben dem bestandsbildenden Schilf (Phragmites australis) Arten der angrenzenden Frischwiesenbrachen bzw. Seggenriede auf (siehe unten). Ganz ähnlich stellen sich auch von Rohrglanzgras dominierte Brachen (Code ) dar. Im Bereich des Landschaftsschutzgebietes Tiefwerder Wiesen liegen relativ großflächige Großseggen-Röhrichte in Form von Schlankseggen-Röhrichten (Carex acuta) vor, die aus Grünlandbrachen hervorgegangen sind. Hinzu kommen Arten wie die die Sumpfsegge (Carex acutiformis) und die Ufer-Segge (Carex riparia) (Code ). In Abhängigkeit von der Bodenfeuchte gehen die Bestände in Bereichen kleinflächiger Geländesenken, die mitunter länger überstaut sind, in Wasserschwadenröhrichte (Glyceria maxima) über. Mit zunehmendem Grundwasserabstand werden die Seggenriede von Frischwiesen abgelöst, so dass sich in Abhängigkeit von der Geländetopographie in einigen Bereichen ein mosaikartiges Vegetationsprofil entwickelt. Neben den genannten dominanten Seggenarten wurden in den Beständen auch Wiesen-Fuchsschwanz

130 Seite 124 (381) (Alopecurus pratensis) und Störzeiger wie die Große Brennessel (Urtica dioica) und Stechender Hohlzahn (Galeopsis tetrahit) regelmäßig nachgewiesen. Innerhalb der tiefer liegenden Senken der Tiefwerder Wiesen, die insbesondere im Frühjahr länger überstaut werden, haben sich oftmals artenarme Dominanzbestände anderer Süßgräser, namentlich das Wasserschwadenröhricht entwickelt (Code ). Diese liegen jedoch nur kleinflächig im Untersuchungsgebiet vor. Weitaus größere Flächenanteile erreichen hingegen die von Wiesen-Fuchsschwanz dominierten Frischwiesenbrachen der Tiefwerder Wiesen in Bereichen, die aufgrund des Grundwasserflurabstands trockener ausgeprägt sind als die angrenzenden Seggenrieder. Neben dem bestandsbildenden Wiesenfuchsschwanz (Alopecurus pratensis) kommen folgende Arten häufig vor: Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis), Weißes Labkraut (Galium album), Sauerampfer (Rumex acetosa), Sumpf- Schwertlilie (Iris pseudacorus), Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi), Wiesen- Schaumkraut (Cardamine pratensis), Gemeine Schafgarbe (Achillea millefolium) und Zaun-Wicke (Vicia sepium). Ein kleiner Bestand ohne weitere Differentialarten wurde als sonstige Grünlandbrache feuchter Standorte (Code ) kartiert. Die festgestellten Ausbildungen aller genannten Biotoptypen unterliegen dem Schutz nach 28 NatSchG Bln Grünlandbrachen trockener Standorte Am Spandauer Horn ist ferner eine artenarme Grünlandbrache trockener Standorte entwickelt, die durch regelmäßige Nutzung von Anglern, Hundeausführern und Naherholungssuchender teilweise den Charakter von Trittrasen hat und entsprechend ruderalisiert wirkt. Sie wird von Gräsern wie Glatthafer (Arrhenaterum elatius), Hundsquecke (Elytrigia repens), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis) und randlich Zusammengedrücktes Rispengras (Poa compressa) geprägt. Stellenweise sind kleinere Bestände vom Rainfarn (Tanacetum vulgare) und Kanadischer Goldrute (Solidago canadensis) entwickelt. Im Frühjahr sind punktuell an lückigen Stellen einige Therophyten wie Fünfmänniges Hornkraut (Cerastium semidecandrum) zu finden. Im Norden gehen die Bestände rasch und fließend in eine gehölzdurchsetzte Grünanlage mit Eutrophierungstendenz (10101) über. Artenreichere Ausbildungen wurden im Rahmen der Kartierungen zum Ausbau der Spree-Oder-Wasserstraße auch auf dem Gelände des Wasserwerks Jungfernheide erfasst Hochstaudenfluren feuchter bis nasser Standorte, gewässerbegleitend Staudenfluren und -säume wurden im Untersuchungsgebiet in erster Linie in Lücken des uferbegleitenden Gehölzsaums entlang der Ufer von SOW und UHW kartiert, die aufgrund der Nutzung durch Angler von Gehölzvegetation freigehalten werden. Die Bestände bilden oftmals kleinflächig wechselnde Mosaike mit Brennnesselreinbeständen oder aber Bereiche, in denen neben dem bestandsbildenden Hopfen (Humulus lupulus) oder aber der Brombeere (Rubus fruticosus agg.) nur wenige krautige Pflanzen anzutreffen sind. Daneben wurden in diesen Bereichen Selbstkletternde Jungfernrebe (Parthenocissus quinquefolia), Großes Schöllkraut (Chelidonium majus), Ruprechtskraut (Geranium robertianum), Weiße Taubnessel (Lamium album), Giersch (Aegopodium podagraria), Gemeiner Beifuß (Artemisia vulgaris) und Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata). Zudem finden sich Naturverjüngungsstadien der angrenzenden Gehölzbestände. Gewässerbegleitende Hochstaudenfluren feuchter bis nasser Standorte können in

131 Seite 125 (381) bestimmten Ausbildungen dem Schutz nach 29 NatSchG Bln unterliegen. Biotope dieses Typs können ferner zum FFH-Lebensraumtyp Feuchte Hochstaudensäume der planaren bis alpinen Höhenstufe (6430) unterliegen, was im Untersuchungsgebiet nicht der Fall ist Brennesselfluren feuchter bis nasser Standorte, mit spontanem Gehölzbewuchs (Gehölzdeckung %) Eine großflächige nitrophile Staudenflur der Flussauen mit Brennnesseldominanz hat sich rings um einen Weiden-Auenwald am Nordrand des LSG Tiefwerder Wiesen entwickelt und dringt auch in dessen Bestandslücken vor. Außer der Brennnessel (Urtica dioica) finden sich hier weitere hochwüchsige Arten wie Krause Distel (Carduus crispus) und Großblütiges Springkraut (Impatiens glandulifera) ergänzt von Zaunwinde (Calystegia sepium), Kriechendem Hahnenfuß (Ranunculus repens) und vereinzelten Exemplaren des Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum). Vereinzelt sind Weidenarten (Salix spec.) eingestreut Zierrasen/Scherrasen Zierrasen/Scherrasen, zum Teil artenreich Zierrasen/Scherrasen, zum Teil artenarm Intensiv-Sportrasen Zier- und Scherrasen kommen in erster Linie in Verbindung mit öffentlichen oder privaten Grün- und Parkanlagen vor. Sie werden anhand ihres Artenreichtums differenziert (Codes und 05162). Bei regelmäßiger Mahd wird das Arteninventar oft unkenntlich. Solche Bestände wurden als Scherrasen / Zierrasen erfasst (Code 05160). Sportplatzrasen werden als codiert. Der überwiegende Anteil der Rasenflächen ist typischerweise artenarm mit geringen Anteilen krautiger Vegetation. Es dominieren Grasarten der Ansaatmischungen wie Ausdauerndes Weidelgras (Lolium perenne), Wiesen- Rispengras (Poa pratensis), Rotschwingel (Festuca rubra) und Einjähriges Rispengras (Poa annua). Als Krautarten sind Löwenzahn (Taraxacum officinale agg.), Gänseblümchen (Bellis perennis), Spitz- und Breitwegerich (Plantago lanceolata, P. major) und Weißklee (Trifolium repens) in unterschiedlichen Anteilen beigemischt ausdauernder Trittrasen Am Grimnitzgraben wurde ein artenarmer Trittrasen diesem Biotoptyp zugeordnet. Er ist von Weidelgras (Lolium perenne) und Breitwegerich (Plantago major) geprägt. Strukturell ähnliche Bestände aus vorwiegend einjährigen Arten wie dem Einjährigen Rispengras (Poa annua) oder dem Kleinen Liebesgras (Eragrostis minor) finden sich etwas weiter südlich. 07 Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen und Baumgruppen Strauchweidengebüsch der Flussauen Weidengebüsche gestörter Standorte Laubgebüsche frischer Standorte, überwiegend nicht heimische Arten

132 Seite 126 (381) Flächige Strauchweidengebüsche (Code ) sowie Weidengebüsche (Code ) gestörter Standorte wurden in erster Linie innerhalb des LSG Tiefwerder Wiesen kartiert. Es handelt sich hierbei um naturnah ausgeprägte Bestände, die vor allem im Sommer 2011 aufgrund länger andauernder Regenfälle und damit verbundener, langandauernder höherer Wasserführung der Havel länger überstaut waren. Die Bestände werden vor allem von folgenden Weidenarten dominiert: Hohe Weide (Salix x rubens), Korb-Weide (S. viminalis), Silber-Weide (S. alba) und Mandel-Weide (S. triandra) sowie vereinzelt auch die Schwarz-Erle (Alnus glutinosa). Insbesondere an den Bestandsrändern kommen vermehrt neophytische Arten wie z. B. Eschenblättriger Ahorn (Acer negundo) hinzu. Bei Dominanz neophytischer Arten wurden die Bestände als Laubgebüsche frischer Standorte mit überwiegend nicht heimischen Arten erfasst (Code ). Die Krautschicht ist weitgehend naturnah ausgeprägt, wobei die Brennessel und der Hopfen über weite Teile als dominante Arten auftreten. Vor allem auf lichteren Standorten wachsen vermehrt auch die folgenden Arten: Kleinblütiges Springkraut (Impatiens parviflora), Wasser-Minze (Mentha aquatica), Pfennigkraut (Lysimachia nummularia), Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus), Gemeiner Beinwell (Symphytum officinale) und Zaun-Winde (Calystegia sepium). Strauchweidengebüsche der Flussauen unterliegen dem Schutz nach 28 NatSchG Bln Feldgehölze mittlerer Standorte Flächige Feldgehölze reicher oder mittlerer Standorte wurden im Untersuchungsgebiet südlich der Kleingartenkolonie Dr. Pfuhl kartiert. Es handelt sich um einen kleinflächigen Bestand, der in der Gehölzartenzusammensetzung weitgehend den Laubholzforsten ähnelt, in der Krautschicht aber eher Ruderaleinflüsse erkennen lässt und deshalb sowie wegen der durchschnittlichen Wuchshöhe der Gehölze nicht zu den Wäldern gestellt werden kann. Der Biotoptyp unterliegen dem Schutz nach 28 NatSchAG Bln Feldhecken ohne Baumüberschirmung Geschlossene Feldhecken ohne Baumüberschirmung wurden von den nachfolgend beschriebenen Hecken mit Baumanteil unterschieden, denen sie bis auf diese Differenz in ihrer Artenzusammensetzung weitgehend ähneln (s. dort). Sie sind beispielsweise am Südufer der Spree gegenüber vom Wasserwerk Jungfernheide zu finden Feldhecken, von Bäumen überschirmt (>10% Überschirmung) Biotope dieser Gruppen treten häufig im gesamten Untersuchungsgebiet in unterschiedlichen Ausprägungen, aber sehr ähnlicher Artenzusammensetzung auf. Es handelt sich um linienförmige Gehölzbestände, aller Altersstufen entlang von Wegen, Straßen, Ufern, Böschungen oder Grundstücksgrenzen. Bedingt durch die starke anthropogene Beeinflussung im Stadtgebiet treten sowohl heimische als auch nichtheimische Gehölzarten sehr gemischt auf. Auch kleine Baumgruppen und Einzelbäume tragen diesen Charakter. Die häufigsten Arten sind Stieleiche (Quercus robur), Sand-Birke (Betula pendula), Spitzahorn (Acer platanoides), Eschen-Ahorn (Acer negundo), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Winter-Linde (Tilia cordata), Hybrid-Pappel (Populus x canadensis), Silber-Pappel (Populus alba), Robinie (Robinia pseudoacacia), Flatter-Ulme (Ulmus laevis), Feld-Ahorn (Acer campestre), Grau-Pappel (Populus x canescens) und Gemeine Esche (Fraxinus excelsior).

133 Seite 127 (381) Die Strauchschicht lückiger, überschirmter Hecken wie z. B. auf der Böschung nördlich der Dischingerbrücke und östlich der Rohrdammbrücke, besteht zumeist aus Schneebeere (Symphoricarpos albus), Schwarzem Holunder (Sambucus nigra), Brombeere (Rubus fruticosus agg.) und Bocksdorn (Lycium barbarum). Von Bäumen überschirmte Feldhecken inkl. solcher Ausbildungen mit geschlossener Überschirmung unterliegen dem Schutz nach 28 NatSchG Bln. Geschlossene, ältere Bestände (Code ) wurden von älteren, lückigen (Code ) und solchen ohne ältere Gehölze (Code ) unterschieden Alleen und Baumreihen Solitärbäume und Baumgruppen Die Biotope dieser Typen gleichen in ihrer floristischen Zusammensetzung und Struktur weitgehend den zuvor besprochenen Hecken und Windschutzstreifen, so dass auf eine Wiederholung hier verzichtet werden kann. Differenziert wurden mehr oder weniger geschlossene, ältere Baumreihen aus überwiegend heimischen Arten von solchen aus nicht heimischen Arten und die entsprechenden Typen mit jüngeren Bäumen bzw. lückigen Beständen (Codes , , , ). Auch bei Einzelbäumen und einschichtigen oder kleinen Baumgruppen erfolgte eine Differenzierung nach heimischen und fremdländischer Arten und Alter (Codes , , , , bzw , , , , ) standorttypischer Gehölzsaum an Gewässern, Gebüsche standorttypischer Gehölzsaum an Gewässern, Bäume standorttypischer Gehölzsaum an Gewässern, mehrschichtige Säume Die Zuordnung der Gehölzsäume entlang der meist durch Deckwerke verbauten Ufer von Spree und Havel ist nicht immer eindeutig möglich. Die Saumgesellschaften entsprechen aufgrund des vorgefundenen Arteninventars eher den Feldgehölzen, aufgrund der Beimischung von Arten feuchter und/oder nasser Standorte werden sie jedoch an dieser Stelle unter den standorttypischen Gehölzsäumen an Gewässern zusammengefasst. Es existieren unterschiedliche Ausprägungen, die wechselnd von ufernahen Gebüschen, eher reihenförmigen Baumbeständen, oder mehrschichtigen Gehölzbeständen gebildet werden. Bei Dominanz einheimischer Arten wurden diese zusätzlich differenziert (Code ). Hinsichtlich der Artenzusammensetzung dominieren häufig verschiedene Weiden- und Pappelarten (Salix alba, S. x rubens, S. x sepulcralis, Populus alba, P. tremula, P. x canadensis, P. x canescens), aber auch Birken (Betula pendula), Erlen (Alnus glutinosa), Eschen (Fraxinus excelsior) und Flatterulmen (Ulmus laevis) sind häufig anzutreffen. In einigen Bereichen ist der Eschen-Ahorn (Acer negundo) stark vertreten. Am Pichelsdorfer Gemünd kommt am Westufer der Götterbaum (Ailanthus altissima) vor. Die Strauchschicht mehrschichtiger Bestände setzt sich u. a. aus Holunder (Sambucus nigra), Strauchweiden (Salix pupurea, S. cinerea, S. triandra), Pfaffenhütchen (Euonuymus europaeus), Rotem Hartriegel (Cornus sanguinea), Feldahorn (Acer campestre), Weißdorn (Crataegus monogyna) und dem Jungwuchs der Baumarten zusammen, oft berankt von Hopfen (Humulus lupulus) und Wilder Waldrebe (Clematis vitalba).

134 Seite 128 (381) In der Krautschicht dominieren eutrophierungszeigende Arten wie Efeu (Hedera helix), Fünfblättrige Zaunrebe (Parthenocissus quinqueflora), Brennnessel (Urtica dioica), Gundermann (Glechoma hederacea), Glaskraut (Parietaria officinalis) und Schwarznessel (Ballota nigra). Im Osten sind unweit der Rohrdammbrücke vereinzelt Bestände des aus dem Kaukasus stammenden, frühjahrsblühenden Wunder-Lauchs (Allium paradoxum) eingestreut. Die neophytische Art gilt in Berlin als eingebürgert. Standorttypische Gehölzsäume an Gewässern unterliegen dem Schutz nach 28 NatSchG Bln Mehrschichtige Gehölzbestände aus überwiegend heimischen Arten, alt Mehrschichtige Gehölzbestände aus überwiegend heimischen Arten, jung Mehrschichtige Gehölzbestände aus überwiegend nicht heimischen Arten, jung Der Sportplatz auf dem Gelände des HKW Reuter ist von einem flächigen mehrschichtigen Laubgehölz unterschiedlichen, aber meist jüngeren Alters umgeben. Der meist sehr dichte Bestand setzt sich in der Baumschicht v.a. aus Eschen-Ahorn (Acer negundo), Säulen-Pappel (Populus nigra var. italica), Spitzahorn (Acer platanoides) und Esche (Fraxinus excelsior) zusammen, wobei die nichtheimischen Arten überwiegen. Ergänzt wird die Baumschicht durch einzelne Exemplare von Hybridpappel (Populus x canadensis), Westliche Balsampappel (P. trichocarpa), Silberpappel (P.alba), Birke (Betula pendula), Robinie (Robinia pseudoacacia), Feldahorn (Acer campestre), Bergahorn (A. pseudo-platanus), Rot-Eiche (Quercus rubra) und Flatter-Ulme (Ulmus laevis). Die ausgeprägte Strauchschicht besteht aus Liguster (Ligustrum vulgare), Vielblütiger Rose (Rosa multiflora), Traubenkirsche (Prunus padus), Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum), Holunder (Sambucus nigra), Gewöhnlichem Schneeball (Viburnum opulus) und Brombeere (Rubus fruticosus agg.). In der Krautschicht dominieren Efeu (Hedera helix) und Brennnessel (Urtica dioica), dazu sind einige Bereiche stark mit Hopfen (Humulus lupulus) und Wilder Waldrebe (Clematis vitalba) berankt. 08 Wälder und Forste stark anthropogen überformte Weichholzaue Fahlweiden-Auenwald Fahlweiden-Schwarzerlen-Auenwald Kleinflächige Pappel-Weiden-Weichholzauenwälder kommen zerstreut entlang des gesamten Untersuchungsgebietes parallel zu Spree und Havel, entlang der Ufer im Bereich des Pichelsdorfer Gemünds, parallel der Grabenzuflüsse sowie im Landschaftsschutzgebiet Tiefwerder Wiesen vor. Entlang von Spree und Havel handelt es sich im Wesentlichen um kleinflächige, lineare Bestände, die von der Silber-Weide (Salix alba), Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) und Schwarz-Pappel Hybriden (Populus nigra-hybr.) dominiert werden. Besonders die parallel zu den Fließgewässer verlaufenden Bestände sind sehr stark anthropogen überprägt, so dass eine eindeutige Zuordnung zu einem der Untertypen nicht möglich ist. Der Bestand ist entlang der gesamten Uferlinie recht homogen ausgeprägt. Neben den genannten, bestandsbildenden Arten wurden darüber hinaus in der Baumschicht folgende Arten kartiert: Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus),

135 Seite 129 (381) Feld-Ahorn (A. campestre), Flatter-Ulme (Ulmus laevis), Esche (Fraxinus excelsior), Stiel-Eiche (Quercus robur), Hänge-Birke (Betula pendula) sowie vereinzelte nichtheimische Arten wie Robinie (Robinia pseudoacacia) und Eschen-Ahorn (Acer negundo), die mitunter häufiger im Bestand eingestreut sind Ferner treten Götterbaum (Ailanthus altissimia) und Rot-Eiche (Quercus rubra) auf. In der Strauchschicht kommen in variierenden Deckungsgraden Naturverjüngungsstadien der genannten Baumarten vor. Zusätzlich sind heimische Straucharten wie die Hasel (Corylus avellana), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguineum), Hopfen (Humulus lupulus), Brombeere (Rubus fruticosus agg.) und Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna) zu finden. Die Krautschicht wird in erster Linie geprägt von nitrophilen Stauden frischer Standorte und enthält eine große Anzahl ruderaler Arten, die außerdem in den angrenzenden Staudenfluren mit veränderlichen Deckungsgraden vorkommen. Folgende Arten wurden kartiert: Große Brennnessel (Urtica dioica), Hopfen (Humulus lupulus), Brombeere (Rubus fruticosus agg.), Knoblauch-Rauke (Alliaria petiolata), Gundermann (Glechoma hederacea), Ruprechtskraut (Geranium robertianum), Kletten-Labkraut (Galium aparine), Kleinblütiges Springkraut (Impatiens parviflora), Gewöhnliche Nelkenwurz (Geum urbanum) und Schöllkraut (Chelidonium majus). Besonders entlang des Sophienwerder Wegs bildet das Aufrechte Glaskraut (Parietaria officinalis) kleinflächige Dominanzbestände. Im lichtreichen Übergangsbereich zu Wegen und Straßen treten außerdem die Gräser Taube Trespe (Bromus sterilis) und Gewöhnliche Mäusegerste (Hordeum murinum) hinzu. Im Frühjahrsaspekt tritt außerdem das Frühlings-Scharbockskraut (Ranunculus ficaria) sehr häufig in Erscheinung. Ausbildungen beider Biotoptypen unterliegen dem Schutz nach 28 NatSchG Bln. Vergleichbare Ausbildungen auf dem Gelände des Wasserwerks Jungfernheidewurden im Rahmen der Kartierungen zum Ausbau der Spree-Oder-Wasserstraße erfasst und dort als stark anthropogen überformt eingestuft (Code 08121) Kahlflächen, Rodungen Eine kleinere Fläche auf dem Gelände des Wasserwerkes Jungfernheide wurde vor nicht langer Zeit von seinem Gehölzbewuchs befreit. Der nitrophile, leicht feuchte Standort ist im Moment mit Stauden, v.a. Brennnessel (Urtica dioica), dazu Glaskraut (Parietaria officinalis) und Hopfen (Humulus lupulus) bewachsen Espen-Vorwald trockener Standorte In diesem Biotoptyp sind Arten wie Hänge-Birke (Betula pendula), Espe (Populus tremula), vereinzelt auch Robinie (Robinia pseudoacacia) prägend. In der Krautschicht dominieren in erster Linie Gräser trockener bis frischer Standorte wie Glatt-Hafer (Arrhenatherum elatius). Ausbildungen des Biotoptyps können dem Schutz nach 28 NatSchAG Bln unterliegen. Dies ist im vorliegenden Fall jedoch wegen der durchgängigen Arten- und Strukturarmut nicht gegeben Robinien-Vorwald frischer Standorte Auf dem Gelände der Geschützgießerei gegenüber dem Spandauer Horn hat sich Robinie (Robinia pseudoacacia) verjüngt und inzwischen zu einem Vorwald verdichtet.

136 Seite 130 (381) Eichenforste mit mehreren Laubholzarten in etwa gleichen Anteilen Von Eichen dominierte Forste mit mehreren Laubholzarten kommen in erster Linie auf dem Gelände der IG Metall Bildungsstätte vor. Die Bestände besitzen parkähnlichen Charakter und zeichnen sich in erster Linie durch das mitunter sehr hohe Bestandsalter - die Mehrheit der Gehölze befindet sich im starken Baumholzstadium -, einem Reichtum natürlicher Baumhöhlen sowie eine geophytenreiche Krautschicht aus. Die Baumschicht wird dominiert von der Stiel-Eiche (Quercus robur), als Begleitbaumarten kommen insbesondere Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) und Hänge-Birke (Betual pendula) hinzu. Bereiche, in denen die Stiel-Eiche nicht mehr als dominante Art auftritt wurden dem Biotoptyp zugeordnet, die oben beschriebenen charakteristischen Merkmale sind jedoch bei beiden Biotoptypen ähnlich ausgebildet. Die Krautschicht beider Biotoptypen auf dem Gelände der IG Metall wird im Frühjahr dominiert von Buschwindröschen (Anemone nemorosa), Hohlem Lerchensporn (Corydalis cava), Winterling (Eranthis hyemalis), Frühlings-Scharbockskraut (Ranunculus ficaria), Schneeglöckchen (Galanthus spec.) und Märzenbecher (Leucojum vernum). Neben den heimischen Arten kommen jedoch auch Zierformen vor, die im Rahmen der gartenbaulichen Pflege angepflanzt wurden. Bei einigen Arten wie z. B. dem Hohlen Lerchensporn und dem Buschwindröschen, die im Frühjahr nahezu flächendeckend auftreten, ist jedoch von einer natürlichen Ansiedlung auszugehen. Im Sommeraspekt kommt oftmals der Efeu (Hedera helix) zur Dominanz Buchenforste mit mehreren Laubholzarten in etwa gleichen Anteilen Ein ebenfalls gepflanzter Laubwaldbestand mit teils sehr alten Bäumen befindet sich westlich des Sackteiches. Hier ist die Rotbuche (Fagus sylvatica) die prägende Baumart und wird von Stieleiche (Quercus robur), Lärche (Larix decidua), Birke (Betula pendula), Flatterulme (Ulmus laevis), Eibe (Taxus baccata), Hainbuche (Carpinus betulus), Blaufichte (Picea pungens) und Trauerbuche (Fagus sylvatica f. pendula) ergänzt. Eine Strauchschicht ist aufgrund der hohen Beschattung des dichten Bestandes nicht ausgebildet. Am Boden wächst ebenfalls eine dichte Efeu-Decke und etwas Waldmeister (Galium odoratum) weitgehend naturferne Laubholzforste mit sonstigen Laubbaumarten als Hauptbaumart und mehreren Laubholzarten in etwa gleichen Anteilen als Nebenbaumarten weitgehend naturferne Laubholzforste mit sonstigen Laubbaumarten als Hauptbaumart und Eiche (Stiel-Eiche, Trauben-Eiche) als Mischbaumart weitgehend naturferne Laubholzforste mit sonstigen Laubbaumarten als Hauptbaumart, Eiche als Mischbaumart und mehreren Laubholzarten in etwa gleichen Anteilen als Nebenbaumarten Am westlichen Havelufer im Bereich der IGM-Bildungsstätte sind einige Laubmischwälder bzw. -forste entwickelt, die sich hinsichtlich ihrer Baumartenzusammensetzung zwar differenzieren lassen, vegetationskundlich bzw. in der Artenzusammensetzung ihrer Krautschicht aber nahezu identisch sind. Neben den in den Namen der jeweiligen Biotoptypen bereits erwähnten Baumarten (v. a. Eichen) ist die Hainbuche (Carpinus betulus) prägend. Als Begleitbaumarten sind in den Flächen Winterlinde (Tilia

137 Seite 131 (381) cordata), Birke (Betula pendula), Robinie (Robinia pseudoacacia) und Eibe (Taxus baccata) anzutreffen. In der Strauchschicht fällt v.a. der Hartriegel (Cornus sanguinea) häufig auf. Die Krautschicht beinhaltet außer Efeu (Hedera helix) auch Giersch (Aegopodium podagraria) und Gundermann (Glechoma hederacea). Ähnliche Bestände werden ebenfalls vom Gelände des Wasserwerks Jungfernheide angegeben Forste bestehend aus mehreren Laubholzarten in etwa gleichen Anteilen Relativ großflächige Forste aus mehreren Laubholzarten wurden im Bereich des Pichelsdorfer Gemünds entlang des Havelostufers kartiert. Es handelt sich um einen Bestand gemischten Alters, wobei vereinzelt auch stehendes und liegendes Totholz mit Baumhöhlen anzutreffend ist. In der Baumschicht dominieren Arten wie die Robinie (Robinia pseudoacacia), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Waldkiefer (Pinus sylvestris), Hänge-Birke (Betula pendula) und Flatter-Ulme (Ulmus laevis). Die Krautschicht ist lediglich lückig ausgeprägt und erreicht selten Deckungsgrade von mehr als 40 %. Folgende Arten sind anzutreffen: Hopfen (Humulus lupulus), Ruprechtskraut (Geranium robertianum), Großes Schöllkraut (Chelidonium majus), Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata) und Efeu (Hedera helix). In der Strauchschicht finden sich in erster Linie Naturverjüngungsstadien der bestandsbildenden Baumarten Kiefernforst Auf der Hochfläche östlich des Havelufers im Bereich Pichelsdorfer Gemünd wurde ein Kiefern-Stangenholz kartiert. Eine Strauchschicht ist zu ca. 50% ausgebildet und besteht v.a. aus Holunder (Sambucus nigra), etwas Mahonie (Mahonia aquifolia) und der Verjüngung von Laubbaumarten wie Spitzahorn (Acer platanoides), Eberesche (Sorbus aucuparia) und Traubeneiche (Quercus petraea, wahrscheinlich gepflanzt). Die Krautschicht ist eutrophiert und besteht v.a. aus Himbeere (Rubus idaeus), Dreizahn (Danthonia decumbens) und Efeu (Hedera helix) Forsten mehrerer Laubholzarten in etwa gleichen Anteilen, Nebenbaumart Kiefer Weiter südlich ist ein südwestexponierter Hangbereich mit einem älteren Mischbestand aus Robinie (Robinia pseudoacacia), Birke (Betula pendula), Stieleiche (Quercus robur) und Kiefer (Pinus sylvestris) bestockt. Als Begleiter kommen außerdem noch Winterlinde (Tilia cordata), Eschenahorn (Acer negundo) und Bergahorn (Acer pseudoplatanus) in geringeren Anteilen vor. Die Rinde der Robinie wurde teilweise geringelt. Einige mehrstämmige Altkiefern stellen wertvolle Bestandesglieder dar. Die gut ausgeprägte Strauchschicht besteht v.a. aus Pfaffenhütchen (Euonymus europaea), dazu gesellen sich Liguster (Ligustrum vulgare), Mahonie (Mahonia aquifolia), Späte Traubenkirsche (Prunus serotina), Weißdorn (Crataegus monogyna) und etwas Verjüngung der Baumarten Robinie, Bergahorn und Esche (Fraxinus excelsior). In der Krautschicht dominiert Efeu (Hedera helix), ergänzt von Gewöhnlicher Nelkenwurz (Geum urbanum), Aufrechtem Glaskraut (Parietaria officinalis), Brennnessel (Urtica dioica), Brombeere (Rubus fruticosus agg.), Schöllkraut (Chelidonium majus) und Schwarznessel (Ballota nigra) Ahorn- Pionierwälder

138 Seite 132 (381) sonstige Pionierwälder Als Pionierwald (Code 08990) eingestufte Gehölzbestände treten im Untersuchungsgebiet v. a. im Bereich des Wasserwerkes Jungfernheide und kleinflächig noch an den Brückenrampen nördlich und südlich der Freybrücke, hier von Ahorn geprägt, auf (Code 08910). Es handelt sich um mittelalte bis ältere Waldbereiche, die sich überwiegend aus Pionierbaumarten zusammensetzen und mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht oder nur in kleineren Teilbereichen aus einer gezielten Anpflanzung hervorgegangen sind. Entlang der Wasserstraßen samen sich auf Brachflächen häufig raschwüchsige und anspruchslose Arten wie Ahorn, Pappel, Robinie, Birke und Weide an, die im Laufe der Zeit dichte, relativ naturnahe Bestände bilden, die hier aufgrund ihres höheren Alters nicht mehr zu den Vorwäldern gestellt wurden. Die Artenzusammensetzung ist im Untersuchungsgebiet auf allen Flächen ähnlich. Teilweise dominieren Eschenahorn (Acer negundo) und Spitzahorn (Acer platanoides), auf den anderen Flächen sind die Baumarten gemischt ohne Überhang einer bestimmten Art. Neben den genannten Ahorn-Arten kommen auch Robinie (Robinia pseudoacacia), Espe (Populus tremula), Birke (Betula pendula), Esche (Fraxinus excelsior), Hybridpappel (Populus x canadensis), Säulenpappel (Populus nigra var. italica), Feldahorn (Acer campestre), Weide (Salix spec.), Walnuß (Juglans regia) und Bergahorn (Acer pseudo-platanus) vor. Die Arten der Strauchschicht bestehen oft aus der Naturverjüngung der vorherrschenden Baumarten, dazu findet man auch Liguster (Ligustrum vulgare), Holunder (Sambucus nigra), Brombeere (Rubus fruticosus agg.) und Hartriegel (Cornus sanguinea). Die Krautschicht wird von nitrophilen Arten wie Brennnessel (Urtica dioica), Fünfblättrige Zaunrebe (Pathenocissus quinqueflora), Wilde Waldrebe (Clematis viltalba), Schöllkraut (Chelidonium majus), Aufrechtes Glaskraut (Parietaria officinalis), Hopfen (Humulus lupulus), Efeu (Hedera helix), Ruprechtskraut (Geranium robertianum) und Gundermann (Glechoma hederacea) geprägt. In Lichtungen trifft man auch kleinere Bestände der Kanadischen Goldrute (Solidago canadensis) und Landreitgras (Calamagrostis epigeios) an. 10 Biotope der Grün- und Freiflächen Parkanlagen/ Grünanlagen Grünanlagen unter 2ha oder Stadtplätze mit einem Versiegelungsanteil <50% Parkähnliche Grünanlagen wurden im Untersuchungsgebiet in erster Linie entlang der UHW zwischen km 3,800 und km 0,000 sowie im Bereich des Spandauer Horns kartiert. Die Parkanlage am Lindenufer umfasst neben artenarmem Parkrasen und einem Kinderspielpatz auch alte Baumbestände folgender Arten: Winterlinde (Tilia cordata), Platane (Platanus x hispanica), Feldahorn (Acer campestre), Roß-Kastanie (Aesculus hippocastanum). Am Spandauer Horn sind vor allem Pappeln prägend (Populus x canescens, P. tremula, P. alba, P. x canadensis), daneben aber auch anderen Laubgehölze wie Eschen (Fraxinus excelsior) oder halbverwilderte Kulturäpfel (Malus x domesticus) und Birnen (Pyrus spec.). Die Krautschicht wird teils von stickstoffliebenden Ruderalfluren, teils von Scher- oder Trittrasenvegetation eingenommen.

139 Seite 133 (381) V. a. im Umfeld der Wohnsiedlungen, aber auch im Gewerbebereich treten häufig kleinere und größere Grünanlagen begleitend auf, die sich aus Rasenstücken, Rabatten, Strauchpflanzungen und Bäumen, oft mosaikartig miteinander verzahnt, zusammensetzen. Neben heimischen Baumarten wie Linde, Eiche, Birke, Buche und Weide kommen auch viele eingeschleppte Laubhölzer, züchterisch bearbeitete Formen, verschiedenste Koniferen und Ziersträucher vor. Das Gehölz- und Artenspektrum dieser Biotope ist aufgrund der hohen Vielfalt insgesamt sehr artenreich Nutzgärten Kleingärten Gartengrundstücke kommen im Untersuchungsgebiet vereinzelt im Zusammenhang mit älterer Wohnbebauung im Bereich Pichelswerder vor. Die Fläche südlich der Freybrücke ist ein älterer Hausgarten mit Obstbäumen, die Fläche am weiter südlich am Sportboothafen ist mit Ziergehölzen (v. a. Koniferen) gemischt. Neben den Dienstleistungs- und Gewerbeflächen stellen Kleingartenanlagen einen der häufigsten Biotoptypen des Untersuchungsgebietes dar. Teile der folgenden Kolonien liegen innerhalb des Untersuchungsgebietes: Tiefer Grund II, Fürstenbrunn, Dahlemer Wiese und Kraftwerk Unterspree auf dem Spreesüdufer sowie Kolonie Dr. Pfuhl auf dem Havelostufer. Neben regelmäßig gemähten, artenarmen Rasenflächen, Staudenund Sommerblumenbeeten sind hier vor allem geschnittene Hecken und Wildhecken aus heimischen und nicht heimischen Laubgehölzen und Koniferen sowie verbreitet auch Obstgehölze anzutreffen Sportplätze Es existiert ein Sportplatz westlich des sogenannten Schifffahrtsufers am Westufer der Havel, der von einem artenarmen Scherrasen bewachsen ist. Ein weiterer kleiner Sportplatz befindet sich auf dem Gelände des HKW Reuter. Hier ist ein Spielfeld aus Sand von einem Scherrasen umgeben Campingplätze mit Bäumen Am Ostufer des Pichelssees befindet sich zwischen den Sportbootanlagen und dem Siemenswerder Weg ein größerer Campingplatz, der überwiegend von Caravanen genutzt wird. Seine Grünanlagen bestehen zum großen Teil aus artenarmen Parkrasen (Beschreibung siehe 05162) und werden von zahlreichen Birken (Betula pendula), einzelnen Eichen (Quercus robur) und einigen Erlen (Alnus glutinosa) am Wasser überschattet Spielplätze mit Bäumen Ein Spielplatz mit Gehölzen wurde am Hochhauskomplex nordwestlich der Schulenburgbrücke kartiert Gärtnerisch gestaltete Freiflächen Strauchpflanzung, > 1 m Höhe, mit Bäumen gärtnerisch gestaltete Freiflächen (außer Rasen- und Baumbestandsflächen)

140 Seite 134 (381) Staudenpflanzung Der Böschungsstreifen am Lindenufer ist in Abständen mit verschiedenen Ziersträuchern bepflanzt (Code 10270) und gehört im weiteren Sinne noch zur benachbarten Parkanlage. Die Beete sind zumeist kleinflächig bzw. verzahnen sich mit angrenzenden gehölzgeprägten Biotopen. An der Dischungerbrücke sind ferner gepflanzte Ziersträucher, die von Bäumen überschirmt sind und die mehr als 1 m Wuchshöhe erreicht haben, zu finden (Code ). Auf dem Gelände der IG Metall Bildungsstätte sind vereinzelt Rabatten anzutreffen, die mit Stauden in Kombination mit bodendeckenden Gehölzen bepflanzt wurden. Die Beete sind zumeist kleinflächig bzw. verzahnen sich mit angrenzenden gehölzgeprägten Biotopen (Code 10276). 12 Bebaute Gebiete, Verkehrsanlagen und Sonderflächen Kerngebiet, Wohn- und Mischgebiet Industrie-, Gewerbe-, Handels und Dienstleistungsflächen, Gemeinbedarfsflächen Ver- und Entsorgungsanlagen Verkehrsflächen Anthropogene Sonderflächen Bei den genannten Biotoptypen der Haupteinheit 12 handelt es sich um stark anthropogen überformte Biotope mit hohem Versiegelungsgrad und meist geringer Besiedlung durch Pflanzen. Die angetroffenen Pflanzenarten gehören überwiegend zur Klasse der Ruderalgesellschaften in unterschiedlicher Ausprägung (siehe Biotoptypengruppe 03 Anthropogene Rohbodenstandorte und Ruderalfluren ). Die zahlreichen differenzierten Biotoptypen der Gruppe 12 können Tabelle 27 entnommen werden. In Einzelfällen enthalten die Flächen der Industrie- und Gewerbestandorte einen höheren Anteil an Grünanlagen wie z. B. die Privathäfen im Bereich Pichelswerder (siehe 10101). Biotoptypeninventar der Unterhavel (Ufervegetation und Röhrichte) An den Ufern der Kladower Seenstrecke (UHW-km 4,300 bis 16,000) sind, insbesondere in Bereichen hinter Lahnungen, teilweise Makrophytenbestände und Röhrichte entwickelt. Flächenhafte Ausdehnung nehmen insbesondere Röhrichte aus Schmalblättrigem Rohrkolben (Typha angustifolia) und Schilf (Phragmites australis) ein, wobei letztere teils als Reinbestände, teils als Mischbestände mit anderen Hochstauden der Röhrichte entwickelt sind. Örtlich sind sie auch von Weidenarten (Salix spec.) durchsetzt. Vorgelagert finden sich zuweilen kleinere, teils auch ausgedehntere Bestände der Teichrose (Nuphar lutea). Submerse Makrophyten sind nur selten und fast ausschließlich im Bereich Große Steinlanke vorhanden. Neben der Teichrose (Nuphar lutea) und dem Krausen Laichkraut (Potamogeton crispus) kommen hier auch Kamm-Laichkraut (P. pectinatus) und Durchwachsenes Laichkraut (P. perfoliatus) vor, alle aber nur in sehr geringer Deckung. Je nach Zusammensetzung gehören die Röhrichte zu den Biotopty-

141 Seite 135 (381) pen (Schilf-Röhricht), (Röhricht des Schmalblättrigen Rohkolbens), (sonstige Großröhrichte), die Makrophytenbestände den Biotoptypen (Teichrosen-Bestände) und (Unterwasser-Laichkrautgesellschaften) zugeordnet werden (siehe Beilage ) Vorbelastung Im Untersuchungsgebiet sind die vorhandenen Vorbelastungen in erster Linie bedingt durch die starke anthropogene Nutzung. So unterliegt die Ufervegetation von UHW und SOW gleichermaßen einer Beeinträchtigung durch den von vorbeifahrenden Schiffen verursachten Wellenschlag. Infolge dessen sind entlang der Ufer von SOW und UHW Teichrosengesellschaften und Röhrichte lediglich kleinflächig vorhanden sind, während größere Bestände sich zumeist lediglich in geschützten Bereichen wie z. B. hinter Lahnungen entwickeln können. Weiterhin unterliegen die Ufer entlang der SOW, UHW sowie der grabenartig entwickelten Zuflüsse aufgrund des bestehenden Verbaus (betonverklammertes 8 Deckwerk, Spundwandverbau und Wasserbausteine) einer sehr stark eingeschränkten Besiedelbarkeit durch Pflanzen. Naturnahe Biotopausprägungen beschränken sich fast ausschließlich auf den Bereich des LSG Tiefwerder Wiesen sowie das Gelände des Wasserwerks Jungfernheide. Auch in diesen Bereichen bestehen anthropogen bedingte Vorbelastungen. Durch den Verlauf einer 110-kV-Freileitungstrasse und dem von hohem Bewuchs freizuhaltenden Schutzstreifen, auf dem Gelände des Wasserwerks Jungfernheide, ist in diesem Bereich eine naturnahe Entwicklung des dort vorhandenen Waldbestandes nur kleinflächig möglich. In den Tiefwerder Wiesen wurde vor drei Jahren damit begonnen, großflächig mit Wasserbüffeln zu beweiden. Infolge dessen ist davon auszugehen, dass sich die Biotopausprägung in den nächsten Jahren durch die Auswirkungen der Beweidung durch den Viehtritt verändern wird. Derzeit sind Schäden an der Vegetation in Bereichen hoher Frequentierung durch Trittschäden und Zunahme der Brennesselbestände erkennbar. Im Bereich von Siedlungen und Gewerbeflächen führt der hohe Versiegelungsgrad zu einer sehr beschränkten Besiedelbarkeit durch Pflanzen, so dass das Arteninventar größtenteils aus wenigen, weit verbreiteten und anpassungsfähigen Arten besteht Bestandsbewertung Die Bewertung der Biotoptypen wurde gemäß der Vorgaben der Bundesanstalt für Gewässerkunde vorgenommen (BFG-1559, 2011). Demzufolge ist das Vorkommen gefährdeter und/oder geschützter Pflanzenarten und Biotoptypen zu berücksichtigen. Vorkommen gefährdeter und/oder geschützter Biotoptypen Die Einstufung der Biotoptypen im Hinblick auf den Schutzstatus gemäß 30 BNatSchG bzw. 28 NatSchG Bln wurde von KÖSTLER et al. (2005) übernommen. Für die Einstufung des Gefährdungsgrades der Biotoptypen wurde die gesamtdeutsche Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands herangezogen 8 betonverklammert = mit Beton vergossen

142 Seite 136 (381) (RIECKEN et al. 2006). Der jeweilige Schutz- und Gefährdungsstatus eines Biotoptyps ist Tabelle 27 zu entnehmen. Vorkommen gefährdeter und/oder geschützter Pflanzenarten Berücksichtigt wurden in folgender Zusammenstellung neben eigenen Erhebungen auch Angaben aus Fachgutachten der jüngeren Vergangenheit (z. B. ROHNER 2007). Angaben, die älter als 10 Jahre sind, finden keine Berücksichtigung. Arten, die derzeit (noch) nicht der Roten Liste zugeordnet werden, sondern in der Vorwarnliste geführt werden, finden keine Berücksichtigung. Ebenso bleibt die aus Gartenkultur verwilderte Raue Nelke (Dianthus armeria) nahe der Havelmündung unberücksichtigt. Schließlich wird auch eine im Unterhaltungsplan zur SOW (BFG 2010: 93) angegebene Schwarzpappel (Populus nigra) am Uferweg bei SOW-km 4,190 (linkes Ufer) nicht berücksichtigt, da es sich hier um einen nicht abschließend bestätigten Verdachtsbaum handelt, die Artdiagnose also als unsicher gelten muss. Eine Liste der nachgewiesenen Arten einschließlich des derzeitigen Gefährdungsgrades ist Tabelle 26 zu entnehmen. Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet 13 Farn- und Blütenpflanzenarten der Roten Liste bzw. Vorwarnliste des Landes Berlin (vgl. PRASSE et al. 2001) nachgewiesen. Vier davon (Französische Segge Carex ligerica, Fuchs-Segge Carex vulpina, Zierliches Schillergras (Koeleria macrantha) und Sumpf-Sternmiere Stellaria palustris) gelten auch bundesweit als gefährdet. Unter den nach Bundesartenschutzverordnung geschützten Pflanzenarten ist die Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus) entlang der Gewässer des Untersuchungsgebietes am häufigsten anzutreffen. Sie tritt stellenweise entlang beider Gewässerverläufe, der SOW und UHW auf. Auch im Bereich der Tiefwerder Wiesen ist die Art häufig. Größere Bestände der Gelben Teichrose (Nuphar lutea) hingegen sind auf die ufernahen Bereiche des Pichelsdorfer Gemünds beschränkt. Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wurden im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen. Tabelle 26: Gefährdete Pflanzenarten der Roten Liste Berlins und Deutschlands. Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL Bl Gefährdung RL D Schutz (BArtSchV) 9 Gemüse-Lauch Allium oleraceum Aufrechtes Barbarakraut Barbarea stricta Französische Segge Carex ligerica Fuchs-Segge Carex vulpina Ceratophyllum demersum ssp. - Gewöhnliches Hornblatt 3 - demersum Pappel-Seide Cuscuta lupuliformis Kammgras Cynosurus cristatus Raue Nelke Dianthus armeria 10 R - Heidenelke Dianthus deltoides V - Zierliches Schillergras Koeleria macrantha s. l Krauses Laichkraut Potamogeton crispus V - - Sumpf-Sternmiere Stellaria palustris = gemäß Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt 10 Relikt aus Gartenkultur bzw. verwildert

143 Seite 137 (381) Code Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL Bl Gefährdung RL D Schutz (BArtSchV) 9 Gelbe Wiesenraute Thalictrum flavum Dreiteiliger Ehrenpreis Veronica triphyllos Gesamtbewertung Unter Berücksichtigung des Vorkommens gefährdeter Arten und Biotope wurde das Untersuchungsgebiet wie folgt bewertet: Tabelle 27: Bewertung der Biotoptypen des Untersuchungsgebietes Biotoptyp (Nat = Natürlichkeit, Sel reg = regionale Seltenheit Pflanzen, Sel üreg = überregionale Seltenheit Pflanzen, Sel Art = Seltenheit Arten, Str = Struktur, Reg = Regenerierbarkeit, G = Gesamt; * = ungefährdet nach RL D, 2 = stark gefährdet nach RL D, 3 = gefährdet nach RL D (Riecken et al. 2006); in der Spalte FFH-LRT bezeichnen die Zahlen die Codenummer des LRT) Flüsse, Ufer weitgehend verbaut Flüsse, Ufer mit Rauwurf oder schräger Steinpflasterung verbaut Flüsse, Ufer mit Spundwand oder Beton- bzw. Steinmauer verbaut Gräben, weitgehend oder vollständig verbaut, unbeschattet Gräben, weitgehend oder vollständig verbaut, beschattet Gräben, weitgehend oder vollständig verbaut, teilweise beschattet Kanäle unbeschattet, mit Rauwurf oder schräger Steinpflasterung verbaut RL D FFH- LRT Nat Bewertung Sel reg Sel üreg Sel Art Str Reg * * * * * * * Kanäle beschattet * Kanäle teilbeschattet, mit Spundwand oder Beton- bzw. Steinmauer verbaut * Hafenbecken * Tausendblatt- Teichrosengesellschaft 2-3 (3150) Röhrichtgesellschaften an (3150, 3 Fließgewässern 3260) (3130, Schilf-Röhricht ) Uferbefestigung von Fließgewässern: Rauwurf * Eutrophe Seen, Ufer natürlich oder naturnah, nicht ausgebaut 3 (3150) Eutrophe Altarme Eutrophe Altarme, Ufer natürlich oder naturnah, nicht ausgebaut, Ufer überwiegend beschattet Eutrophe Altarme, Ufer stark beeinträchtigt, überwiegend 3 ( ) Ges

144 Seite 138 (381) Code Biotoptyp RL D FFH- LRT Nat Bewertung verbaut, Ufer überwiegend unbeschattet Teiche und kleine Staugewässer Teiche u. kl. Staugewässer, überwiegend bis vollständig verbaut bzw. technisches * Becken Teichrosen-Bestände in Standgewässern 2-3 (3150) Schilfröhricht Vegetationsfreie und -arme Sandflächen * ruderale Pionier-, Gras- und Staudenfluren * Ruderale Quecken- Pionierfluren * Sonstige ruderale Pionier- und Halbtrockenrasen * Sonstige ruderale Pionier- und Halbtrockenrasen mit Gehölzbewuchs * Sonstige einjährige Ruderalfluren * Sonstige ruderale Staudenfluren * Sonstige ruderale Staudenfluren, mit Gehölzbewuchs * (junge) Ansaaten auf Sekundärstandorten mit einem geringen Anteil sukzessiv eingedrungener * Arten, von Gräsern domi- niert Ansaaten mit einem hohen Anteil sukzessiv eingedrungener * Arten Großseggenwiesen Frischwiesen, verarmte Ausprägung * Ruderale Wiesen * Ruderale Wiesen, typische, artenreiche Ausprägung * Ruderale Wiesen, verarmte Ausprägung * Sandtrockenrasen (einschl. offene Sandstandorte und Borstgrasrasen trockener Ausprägung) Grünlandbrachen feuchter Standorte, von Schilf dominiert * Grünlandbrachen feuchter Standorte, von Rohrglanzgras * dominiert Grünlandbrachen feuchter Standorte, von rasigen Großseggen * dominiert Grünlandbrachen feuchter Standorte, von sonstigen * Süßgräsern dominiert Sonstige Grünlandbrachen feuchter Standorte * ( ) Sel reg Sel üreg Sel Art Str Reg Ges

145 Seite 139 (381) Code Biotoptyp RL D FFH- LRT Nat Bewertung Artenarme oder ruderalisierte trockene Brachen, weitgehend ohne spontanen Gehölzbewuchs * Gewässerbegleitende Hochstaudenfluren 3 (6430) Brennesselfluren feuchter bis nasser Standorte, mit spontanem * Gehölzbewuchs Zierrasen / Scherrasen * Artenreicher Zier-/Parkrasen Artenarmer Zier-/Parkrasen * Intensiv-Sportrasen * Ausdauernder Trittrasen * Einjähriger Trittrasen * Strauchweidengebüsche der Flussauen Weidengebüsche gestörter, anthropogener Standorte Laubgebüsche frischer Standorte, überwiegend nicht heimische * Arten Feldgehölze mittlerer Standorte Feldhecken, ohne Überschirmung, geschlossen Hecken, von Bäumen überschirmt Feldhecken, von Bäumen überschirmt, geschlossen, ältere Bestände Feldhecken, von Bäumen überschirmt, lückig Feldhecken, von Bäumen überschirmt, lückig, ältere Bestände Baumreihen, mehr oder weniger geschlossen, ältere Bestände, überwiegend heimi sche Gehölze Baumreihen, mehr oder weniger geschlossen, ältere Bestände, überwiegend nicht * heimische Gehölze Baumreihen, mehr oder weniger geschlossen, jüngere Be- stände, überwiegend nicht * heimische Gehölze Baumreihen, lückig, ältere Bestände Sonstiger Einzelbaum, heimische Baumarten Sonstiger Einzelbaum, heimische Baumarten, überwiegend Altbäume Sonstiger Einzelbaum, heimische Baumarten, überwiegend mittleres Alter Sonstiger Einzelbaum, nicht heimische Baumarten, überwiegend Altbäume Sonstiger Einzelbaum, nicht heimische Baumarten, überwiegend mittleres Alter Sel reg Sel üreg Sel Art Str Reg * * Ges

146 Seite 140 (381) Code Biotoptyp RL D FFH- LRT Nat Bewertung Einschichtige oder kleine Baumgruppen Einschichtige oder kleine Baumgruppen, heimische Baumarten, überwiegend Altbäume Einschichtige oder kleine Baumgruppen, heimische Baumarten, überwiegend mittleres Alter Einschichtige oder kleine Baumgruppen, nicht heimische Baumarten, überwiegend Altbäume * Einschichtige oder kleine Baumgruppen, nicht heimische Baumarten, überwiegend * mittleres Alter Standorttypischer Gehölzsaum an Gewässern, Gebüsche Standorttypischer Gehölzsaum an Gewässern, Bäume Standorttypischer Gehölzsaum an Gewässern, Bäume, überwiegend heimische Arten Standorttypischer Gehölzsaum an Gewässern, mehrschichtige Säume Mehrschichtige Gehölzbestände aus überwiegend heimischen Arten, alt Mehrschichtige Gehölzbestände aus überwiegend heimischen * Arten, jung Mehrschichtige Gehölzbestände, überwiegend nicht * heimische Arten, jung Fahlweiden-Auenwald Fahlweiden-Schwarzerlen- Auenwald Kahlflächen, Rodungen * Espen-Vorwald trockener Standorte * Robinien-Vorwald frischer Standorte * Eichenforst mit mehreren Laubholzarten in etwa gleichen * Anteilen Buchenforst Eichenforst mit mehreren Laubholzarten in * etwa gleichen Anteilen Sonstige Laubholzforsten (inkl. Roteiche), Nebenbaumarten aus mehreren Laubholzarten * in etwa gleichen Anteilen Sonstige Laubholzforsten (inkl. Roteiche), Mischbaumart Eiche * Sonstige Laubholzforsten (inkl. Roteiche), Mischbaumart Eiche, Nebenbaumart aus meh reren Laubholzarten in etwa gleichen Anteilen * Sel reg Sel üreg Sel Art Str Reg Ges

147 Seite 141 (381) Code Biotoptyp RL D FFH- LRT Nat Bewertung Laubholzforst mehrerer Laubholzarten in etwa gleichen * Anteilen Kiefernforst * Forsten mehrerer Laubholzarten in etwa gleichen Anteilen, * Nebenbaumart Kiefer Ahorn-Pionierwälder * Sonstige Pionierwälder * Parkanlagen, Grünanlagen * Grünanlagen < 2 ha oder Stadtplätze mit einem Versiegelungsanteil * < 50 % Nutzgärten * Kleingärten Sportplätze * Campingplätze mit Bäumen * Spielplätze mit Bäumen * Gärtnerisch gestaltete Freiflächen (außer Rasen- und * Baumbestandsflächen) Anpflanzung Strauchpflanzung (> 1m Höhe), mit Bäumen * Anpflanzung von Stauden mit Bäumen * Zeilenbebauung mit Parkbaumbestand * Zeilenbebauung mit Waldbaumbestand * Großformbebauung, Hochhauskomplexe mit Wohnumfeldverbesserung * Einzel- und Reihenhausbebauung * Einzel- und Reihenhausbebauung mit Ziergärten * Moderne Stadtvillenbauung * Industrie-, Gewerbe-, Handelsu. Dienstleistungsflächen mit * hohem Grünflächenanteil Industrie-, Gewerbe-, Handelsu. Dienstleistungsflächen mit * geringem Grünflächenanteil Gemeinbedarfsflächen * Wasserwerk * Flächen der Abfallwirtschaft * Pflasterstraßen * mit bewachsenem Mittelstreifen * ohne bewachsenen Mittelstreifen * Straßen mit Asphalt- oder Betondecken * Überwiegend versiegelte Stadtplätze und Promenaden mit regelmäßigem Baumbestand * Überwiegend versiegelte Stadtplätze und Promenaden * ohne Baumbestand Parkplätze * Parkplätze, teilversiegelt Sel reg Sel üreg Sel Art Str Reg Ges

148 Seite 142 (381) Code Biotoptyp RL D FFH- LRT Nat Bewertung unbefestigter Weg * Weg mit wasserdurchlässiger Befestigung * teilversiegelter Weg (inkl. Pflaster) * versiegelter Weg * Steg, über Wasser oder über Land * Gleisanlagen außerhalb der Bahnhöfe * Aufschüttungen und Abgrabungen * Lagerflächen * Hafen- und Schleusenanlagen, Anlegestege * Lagerflächen * Sonstige versiegelte Flächen * Tiere Empfindlichkeit Aus der Einstufung der Biotoptypen wird aufgrund der Berücksichtigung der Ersetzbarkeit gleichzeitig die Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen (Flächeninanspruchnahme, Absunk und Wellenschlag) deutlich. Sie entspricht der Bewertung der Biotoptypen. Das bedeutet, eine hohe Bewertung spiegelt gleichzeitig auch eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen wider. Demzufolge sind insbesondere Eingriffe, die direkte oder indirekte Biotopverluste nach sich ziehen, bei den Biotoptypen der Wertstufen hoch und sehr hoch problematisch. Die Bestandsdarstellung der Fauna im Rahmen der UVS basiert auf vorhabenbezogenen Erfassungen im Gelände sowie einer Auswertung vorhandener Daten. Für folgende Tiergruppen wurden von Pöyry Deutschland GmbH zwischen 2011 und 2014 Kartierungen durchgeführt: Fledermäuse, Brutvögel, überwinternde Wasservögel, Reptilien, Amphibien, Fische, Libellen, Heuschrecken und Laufkäfer. Die Erfassung der Fledermäuse erfolgte durch S. Rosenau, die Erfassung der Fische durch Dr. C. Wolter jeweils im Auftrag von Pöyry Deutschland GmbH. Für das Makrozoobenthos wurden verschiedene externe Gutachten ausgewertet. Innerhalb der Bestandsdarstellung zur UVS erfolgt eine zusammenfassende Darstellung zu den Tiergruppen der Fledermäuse und Fische, eine ausführliche Darstellung ist der Beilage zu entnehmen. Für die Arten Biber und Fischotter wurden ausschließlich aktuelle Bestandsdaten recherchiert und ausgewertet. Da zu Beginn der Planungen zur Berliner Nordtrasse direkte Eingriffe in sensible terrestrische Biotope wie z. B. feuchte Uferbereiche nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden konnten, wurden 2011 Bestandsdatenerhebungen zu den Wirbellosengruppen Heuschrecken und Laufkäfer durchgeführt. Da nach derzeitigem Planungsstand eine Betroffenheit sensibler Arten aus diesen Tiergruppen nicht absehbar ist, erfolgt die Bestandsdarstellung dieser Tiergruppen aus Gründen der Vollständigkeit in der Beilage Sel reg Sel üreg Sel Art Str Reg Ges

149 Seite 143 (381) ; die Ergebnisse sind im Hinblick auf die untersuchungsrelevanten Tiergruppen in der UVS an dieser Stelle unbedeutend. Eine zusammenfassende Bestandsdarstellung dieser Tiergruppen ist außerdem dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (vgl. Beilage 14) zu entnehmen. Die Auswahl der untersuchungsrelevanten Tiergruppen erfolgte nach Vorgaben der Anlage 4 des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen des (BfG-1559, 2011), demzufolge die zu untersuchenden Tiergruppen in erster Linie durch die Auswirkungen des Vorhabens und die betroffenen Biotope bestimmt werden. Die Bewertung der untersuchten Tiergruppen orientiert sich analog zum Bewertungsschema der Pflanzen und Biotope ebenfalls an Anlage 4 des BfG Leitfadens. Er dient dazu, die Bewertungen der einzelnen Gutachter nachvollziehbarer zu machen, indem die Bewertungsgrundlagen (Bewertungskriterien, Bewertungsmaßstab und Referenzzustand) offen gelegt werden. Der vorliegende Rahmen ist als grundlegende Hilfe gedacht, der je nach Einzelfall und zu betrachtender Tiergruppe auch modifiziert werden kann. (BfG-1559, 2011: 29). Weiterhin heißt es: Für die Bewertung von Tierpopulationen ist es sinnvoll, den Untersuchungsraum in kleinere Einheiten zu unterteilen z. B. auf Grundlage von Biotoptypen. Für die Tiergruppe der Brutvögel war aufgrund ihrer flächendeckenden Verbreitung eine solche Unterteilung sinnvoll, so dass das Untersuchungsgebiet in sogenannte Funktionseinheiten unterteilt und schließlich bewertet wurde. Bei allen anderen Tiergruppen erfolgte die Bewertung der untersuchten Flächen auf Grundlage einer Probeflächenkartierung. Die Bewertung des Untersuchungsgebietes erfolgte nach einem 5-stufigen System (1=Wertstufe sehr gering, 5=Wertstufe sehr hoch). Insgesamt werden fünf Kriterien zur Beurteilung herangezogen: Natürlichkeit des Arteninventars Gefährdete Arten Anthropogene Beeinträchtigung Funktionale Bedeutung Wiederherstellbarkeit Für die Ermittlung der Wertstufe wurde aus den Einzelwerten letztlich der Mittelwert gebildet, wobei in begründeten Fällen von dieser Vorgehensweise abgewichen wurde, so z. B. wenn infolge einer großräumigen Betrachtung eines Lebensraums eine abweichende Bedeutung für einen Teilbereich sinnvoll ist. In solchen Fällen wird textlich auf die abweichende Wertstufenermittlung hingewiesen. Nachfolgend werden die Bewertungskriterien zur Beurteilung der jeweiligen Tiergruppe bzw. der Tierlebensräumen im Einzelnen näher erläutert, bzw. werden weitere Angaben zur jeweiligen Gewichtung des Kriteriums gemacht. Natürlichkeit

150 Seite 144 (381) Das Kriterium der Natürlichkeit bewertet in erster Linie die Artenzahl in Verbindung mit dem Erwartungswert in einem bestimmten Biotopkomplex. Die Bezugsbasis ist jeweils eine für den Standort potenziell natürliche Lebensgemeinschaft eines schützenswerten Bestandteils der historisch gewachsenen Kulturlandschaft. Tabelle 28 zeigt die nachfolgend nach BfG (BfG-1559, 2011: 32ff.) differenzierten Natürlichkeitsgrade. Tabelle 28: Bewertung der Natürlichkeit des vorhandenen Tierarteninventars Natürlichkeit des Arteninventars Die Artenzahl entspricht dem biotoptypischen Erwartungswert. Die Artenzahl ist, bezogen auf den biotoptypischen Erwartungswert, leicht verringert. Die Artenzahl, bezogen auf den biotoptypischen Erwartungswert, erreicht einen mittleren Wert. Die auf den biotoptypischen Erwartungswert bezogene Artenzahl ist gering. Die auf den biotoptypischen Erwartungswert bezogene Artenzahl ist sehr gering. Wertstufe Gefährdete Arten Das Kriterium Gefährdete Arten erfasst das Vorkommen seltener und gefährdeter Tierarten und zielt auf die Sicherung gefährdeter Tierarten vor weiteren Beeinträchtigungen ab. Dementsprechend wird die Arten-, aber auch die Individuenzahl seltener und gefährdeter Tierarten biotopbezogen mitberücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Roten Listen von Berlin und der Bundesrepublik Deutschland werden regionale ebenso wie überregionale Bezugsebenen in die Betrachtung aufgenommen. Die entsprechende Literaturquelle der Roten Listen der Länder Berlin sowie Deutschlands ist dem entsprechenden Kapitel zu entnehmen (vgl. Kapitel bis ). Insgesamt sind Tierlebensgemeinschaften mit einem hohen Anteil gefährdeter Arten in ihrer Wertigkeit höher einzustufen als ungefährdete, wobei die Gefährdung auch natürlichen Ursprungs (wie z. B. Tierpopulationen am Rande ihrer natürlichen Verbreitungsgebiete) oder durch weiträumige anthropogene Zerstörung ihrer Lebensräume (z. B. Entwässerungen) bedingt sein kann. Die folgende Tabelle fasst die Definitionen der unterschiedenen Gefährdungsgrade zusammen. Tabelle 29: Bewertung der Gefährdung des vorhandenen Tierarteninventars Gefährdete Arten Es gibt viele gefährdete Arten in zum Teil hoher Dichte. Der Anteil der gefährdeten Arten ist hoch bei geringer Dichte. Gefährdete Arten kommen vor, strahlen aber z. T. von anderen Flächen ein. Wertstufe Gefährdete Arten fehlen meist. 2 Gefährdete Arten fehlen oder kommen nur als Irrgäste vor

151 Seite 145 (381) Anthropogene Beeinträchtigung Dieses Kriterium bewertet den Grad der anthropogenen Beeinträchtigung. Maßgeblich sind in diesem Zusammenhang zum einen die zeitliche Komponente, folglich inwieweit eine Beeinträchtigung dauerhaft oder nur sporadisch auftritt, sowie zum anderen die Intensität der anthropogenen Beeinträchtigung. Im Untersuchungsgebiet werden anthropogene Beeinträchtigungen insbesondere durch Störungen (Verlärmung durch Autoverkehr, Erholungs- und Freizeitnutzung, nächtliche Beleuchtung) aber auch durch die anthropogene Veränderung der Gewässermorphologie hervorgerufen. Für die Beurteilung von Tierlebensräumen wird dieses Kriterium nur dann heran gezogen, wenn es aufgrund anthropogener Beeinträchtigungen zu einer deutlichen Wertminderung kommt. Tabelle 30 fasst die Definitionen der jeweiligen Wertstufe zusammen. Tabelle 30: Bewertung anthropogener Beeinträchtigungen des vorhandenen Tierarteninventars Anthropogene Beeinträchtigung Wertstufe Nicht vorhanden oder sehr gering 5 Gering 4 Deutlich spürbar 3 Häufig oder periodisch wiederkehrend Permanent oder sehr häufig periodisch wiederkehrend Funktionale Bedeutung 2 1 Das Kriterium der Funktionalen Bedeutung zielt in erster Linie auf die Bewertung eines Lebensraums hinsichtlich seiner Funktion als verbindendes oder trennendes Element ab. So können z. B. Teile der Landschaft als Korridor für wandernde Tierarten o- der aber als Teillebensraum von wesentlicher Bedeutung sein. Tabelle 31 fasst die Definitionen zur Ermittlung der funktionalen Bedeutung zusammen. Tabelle 31: Bewertung der funktionalen Bedeutung des vorhandenen Tierarteninventars Funktionale Bedeutung Sehr hohes Potenzial zur Ausbreitung von biotoptypischen Arten Hohes Potenzial zur Ausbreitung von biotoptypischen Arten Keine Störwirkung auf andere Biotope Geringe Störwirkung auf andere Biotope Große Störwirkung auf andere Biotope, Trenneffekt Wertstufe Wiederherstellbarkeit Die Wiederbesiedlung eines Lebensraums durch Tiere ist in erster Linie von vier Faktoren abhängig: 1. von der Wiederherstellbarkeit eines Biotoptyps, 2. von der Mobilität einer Art, 3. von der artspezifischen Verbreitung und 4. vom Vorhandensein von Lebensräumen, die verbindende Funktionen erfüllen. Da das Untersuchungsgebiet im We-

152 Seite 146 (381) sentlichen durch Biotoptypen mit geringer Wiederherstellungszeit geprägt ist (vgl. Kapitel 5.3.2), sind langfristige oder sehr langfristige Wiederherstellungszeiten von vorherein nicht zu erwarten. Die Wiederherstellbarkeit wird zur Beurteilung des Tierarteninventars in erster Linie dann heran gezogen, wenn es infolge eines langen Wiederherstellungszeitraums zu einer Wertsteigerung des betrachteten Lebensraumkomplexes kommen würde. Tabelle 32 fasst die Kriterien zur Beurteilung der Wiederherstellbarkeit zusammen. Tabelle 32: Bewertung der Wiederherstellbarkeit des vorhandenen Tierarteninventars Wiederherstellbarkeit Wertstufe > 80 Jahre, fast unmöglich Jahre, schwer möglich Jahre, bedingt möglich Jahre, möglich 2 < 1 Jahr, problemlos möglich Säugetiere - Biber und Fischotter Erfassungs- und Bewertungsmethodik Hinsichtlich des Vorkommens von Biber und Fischotter wurde eine Datenrecherche vorgenommen. Dabei wurden folgende Quellen ausgewertet: Weiterführung Artenhilfsprogramm Biber und Fischotter in Berlin (STADT- WALD-FLUSS 2007) Pflege- und Entwicklungsplan für die LSG Tiefwerder Wiesen, Pichelswerder und Grimnitzsee (STADT-WALD-FLUSS 2009) Datenanfrage beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Landesverband Berlin hinsichtlich aktueller Nachweise von Biber und Fischotter (Hr. Manfred Krauß, schriftlich) Darüber hinaus wurde im Rahmen der 2011 durchgeführten faunistischen und floristischen Bestandsdatenerfassung auf Sichtungen und/oder Spuren von Fischotter und Biber geachtet. Die Bewertung der Säugetiere gemäß den Vorgaben der BfG (BfG-1559, 2011) kommt für die Beurteilung der Biber-und Fischotter des Untersuchungsgebietes nicht zur Anwendung, da sich das Bewertungsschema auf eine systematische Gruppe bezieht, nicht - wie in diesem Fall - auf konkrete Arten (vgl. Kapitel 5.3.3). Daher erfolgt die Beurteilung der Biber- und Fischottervorkommen des Untersuchungsgebietes verbalargumentativ anhand der funktionalen Bedeutung des Untersuchungsgebietes bzw. der Teilbereiche auf Grundlage der oben genannten Datenquellen. Die im Gebiet festgestellten Vorbelastungen werden entsprechend berücksichtigt.

153 Seite 147 (381) Bestandsbeschreibung Fischotter Der Fischotter (Lutra lutra) kommt als ufergebundene Art an stehenden und fließenden Gewässern mit reich gegliederter Uferzone (Buchten und Stillwasserbereiche) vor und bevorzugt schwer zugängliche Uferpartien mit guter Deckung. Er ist entsprechend der Roten Liste des Landes Berlin vom Aussterben bedroht (RL B: 1) (KLAWITTER et al. 2005). Gemäß Roter Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands (MEINIG et al. 2009) gilt er als gefährdet (RL D 3). Der Fischotter ist gem. Anhang 4 der FFH- Richtlinie (RICHTLINIE 92/43/EWG) geschützt und gilt damit gem. BNatSchG als streng geschützte Art. Das Artenhilfsprogramm Fischotter stuft die Fließgewässersysteme von Spree und Havel als Ausbreitungswege ein (STADT-WALD-FLUSS 2007). Gemäß Datenbestand des BUND, Landesverband Berlin, liegen aus dem Untersuchungsgebiet jedoch keine aktuellen Nachweise des Fischotters vor (Hr. Krauß, schriftlich). Das Schutzwürdigkeitsgutachten zu den LSG Tiefwerder Wiesen, Pichelswerder, Grimnitzsee nennt insgesamt fünf Fundpunkte des Fischotters (Nachweise durch Kot, Markierung oder Wälzplatz) im Bereich der Tiefwerder Wiesen, und zwar im Bereich der Grabensysteme Großer und Kleiner Jürgengraben, Hauptgraben und Fauler See (STADT- WALD-FLUSS 2009). Hinweise auf eine Reproduktion liegen nicht vor. Im Rahmen der 2011 von PÖYRY Deutschland GmbH durchgeführten Bestandsdatenerhebungen gelangen 2011 keine Sichtungen oder Nachweise von Spuren, die auf Fischotteraktivitäten im Untersuchungsgebiet schließen lassen. Biber Der Biber (Castor fiber) ist ein Charaktertier großer Flussauen, in denen er bevorzugt Weichholzauen und Altarme besiedelt. Er nutzt aber auch Seen und kleinere Fließgewässer (DOLCH & HEIDECKE 2004). Er ist entsprechend der Roten Liste des Landes Berlin (KLAWITTER et al. 2005) vom Aussterben bedroht (RL B 1) bzw. wird er gemäß der Roten Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands (MEINIG et al. 2009) auf der Vorwarnliste geführt (RL D: V). Der Biber ist gem. Anhang 4 der FFH- Richtlinie (RICHTLINIE 92/43/EWG) geschützt und gilt damit gem. BNatSchG als streng geschützte Art. Gemäß Datenbestand des BUND, Landesverband Berlin, liegen aus dem näheren Umfeld des Untersuchungsgebietes zahlreiche Nachweise des Bibers vor (Hr. Krauß, schriftlich). In der nachfolgenden Tabelle werden diese einschließlich des Status (sofern bekannt) aufgelistet; diese Fundorte werden darüber hinaus in Beilage kartographisch verortet, sofern sie innerhalb der Blattschnitte der UVS liegen. Bekannte Baue liegen ausschließlich außerhalb des Untersuchungsgebietes, so dass davon auszugehen ist, dass der Biber den gesamten Gewässerverlauf der Berliner Nordtrasse lediglich als Ausbreitungskorridor und Nahrungshabitat, nicht jedoch als Reproduktionsraum nutzt.

154 Seite 148 (381) Tabelle 33: Nachweise Biber (einschließlich Status) (Quelle: BUND 2104) Fundort Nachweis Status Bemerkung Siemens-Technopark im Bereich des Spree- Altarms Wasserwerk Jungfernheide, Faule Spree Tiefwerder Wiesen, Fauler See Erdbau Einzeltier, Status nicht sicher bekannt Entfernung SOW/UHW - ca. 460 m Erdbau Familie - ca. 290 m Burg Familie - ca. 540 m Zitadelle Spandau Fraßspuren unbekannt Ansiedlung vermutet, Lage des Baus unbekannt Nordufer SOW auf Höhe Haselhorst Fraßspuren unbekannt Ansiedlung vermutet, Lage des Baus unbekannt > 220 m unbekannt Im Bereich Tiefwerder Wiesen siedelt die Art bereits seit So konnte RECKER 2007 eine Familie mit mindestens einem Jungtier nachweisen, die am Hohlen Weg, weit außerhalb des Untersuchungsgebietes, eine Biberburg errichtet hat (in: STADT-WALD- FLUSS 2009). Im Rahmen der im Jahr 2011 von PÖYRY Deutschland durchgeführten Erfassungen zu Flora und Fauna wurden frische Fraßspuren des Bibers insbesondere im Bereich des Toten Mantels in Tiefwerder einschließlich des vorgelagerten Havelabschnitts, entlang des Südufers der Spree zwischen SOW-km 4,50 und SOW-km 2,80 sowie entlang des SOW-Nordufers zwischen SOW-km 0,400 und SOW-km 1,150 nachgewiesen. Vorbelastung Für den Biber und den Fischotter sind Vorbelastungen des Untersuchungsgebietes in erster Linie durch anthropogene Störungen sowie durch die häufig naturfernen Ufer des Gewässers bedingt. Im Artenhilfsprogramm Fischotter und Biber in Berlin (STADT-WALD-FLUSS 2007) wurden die Ufer von Spree und Havel auch im Bereich der Berliner Nordtrasse hinsichtlich ihrer Besiedelbarkeit durch die beiden Arten beurteilt. Demzufolge existieren im Untersuchungsgebiet lediglich Gewässerabschnitte, die für beide Arten zwar zugänglich, aufgrund des Uferverbaus, fehlender Nahrungshabitate oder aber eines hohen Grades anthropogen verursachter Störungen, hinsichtlich ihrer Besiedelbarkeit lediglich als mäßig geeignet oder sogar aufgrund des Verbaus durch Spundwände als ungeeignet eingestuft wurden. Dennoch stellen sowohl die Spree als auch die Havel, für beide Arten wichtige Wanderungskorridore bzw. Biotopverbundsysteme dar, die die weitere Ausbreitung im Großraum Berlin ermöglichen. Neben dem Verbau der Ufer führen vor allem anthropogene Störungen und Beunruhigungen infolge der von umgebendem Fahrzeugverkehr verursachten Verlärmung des Lebensraums, des Schiffsverkehrs sowie aufgrund der Präsenz von Menschen und Haustieren (Hunden) zu Beeinträchtigungen von Biber- und Fischotterlebensräumen. Es hat sich jedoch in den vergangenen Jahren auch gezeigt, dass beide Arten über eine hohe Adaptionsfähigkeit verfügen und auch intensiv genutzte urbane Lebensräume besiedeln.

155 Seite 149 (381) Bewertung Für den Fischotter konnte lediglich in Bereichen, die weniger anthropogenen Störungen ausgesetzt sind, wie etwa die Tiefwerder Wiesen eine Bedeutung als (Teil-)lebensraum nachgewiesen werden. Die Gewässerverläufe der SOW und UHW scheinen aufgrund der starken anthropogenen Überprägung von unter geordneter Bedeutung zu sein. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Gewässer bei großräumiger Betrachtung zumindest im großräumigen Kontext als Wander- und Ausbreitungskorridor von Bedeutung sind. Eine Bedeutung als Reproduktionsraum ist für den Fischotter auszuschließen. Auch für den Biber ist eine Reproduktion entlang der betrachteten Gewässerabschnitte von SOW und UHW auszuschließen. Ähnlich dem Fischotter ist jedoch eine Bedeutung als Wander- und Ausbreitungskorridor sowie in Teilen als Nahrungshabitat (Bereich Toter Mantel in Tiefwerder einschließlich des vorgelagerten Havelabschnitts, Südufer der Spree zwischen SOW-km 4,50 und SOW-km 2,80 sowie SOW-Nordufer zwischen SOW-km 0,400 und SOW-km 1,150) festzustellen. Empfindlichkeit Beide Arten, Fischotter und Biber sind gegenüber baubedingten Lärmimmissionen und optischen Beunruhigungen durch die Präsenz von Baumaschinen und Menschen, die ggf. zu einer zeitweiligen Verdrängung der Arten aus ihrem Lebensraum führen können, als empfindlich einzustufen. Empfindlich sind beide Arten auch gegenüber betriebsbedingten Lärmimmissionen und optischen Beuruhigungen, die über das bestehende Maß hinausgehen. Weiterhin können baubedingt auftretende Schweb- und Schadstoffimmissionen zu Beeinträchtigungen der Fischfauna führen und sich somit indirekt, aufgrund der Beeinträchtigung seiner Nahrungsgrundlage, auf den Fischotter auswirken Säugetiere - Fledermäuse Erfassungs- und Bewertungsmethodik Die Bestandsdarstellung der Fledermausfauna erfolgt auf der Grundlage von Erhebungen im Gelände sowie Literaturrecherchen. Im Rahmen der eigenen Geländeerhebungen zum Vorhaben wurden zum einen zwischen Juni und September 2011 die Uferbereiche an den zugänglichen Bereichen mittels manueller Fledermaus-Detektoren auf Fledermausaktivität hin untersucht und hinsichtlich ihrer Eignung als Fledermauslebensraum beurteilt. Parallel zu den Detektorbegehungen wurden an unterschiedlichen Standorten pro Untersuchungsnacht je zwei Horchboxen zur Artdifferenzierung aufgestellt. Eine detaillierte Darstellung der Untersuchungsmethodik einschließlich Beschreibung und Bewertung der Ergebnisse ist dem Anhang der UVS (Beilage ) zu entnehmen. Weiterhin wurde am eine Potenzialeinschätzung des Baumbestandes im Bereich des Spandauer Horns durchgeführt, da hier vorhabenbedingte Baumverluste nicht vermieden werden können. Dabei wurde der vorhandene Baumbestand bzw. vorhandene Baumhöhlen hinsichtlich des Potenzials als Fledermausquartier begutachtet. Die Un-

156 Seite 150 (381) tersuchung wurde von Oktober 2014 bis Januar 2015 unter Berücksichtigung des aktuellen Planungstandes aktualisiert, wobei alle vorhandenen Bäume im Abgrabungsbereich des Spandauer Horns sowie im Eingriffsbereich entlang des östlich daran anschließenden Gewässerabschnitts der SOW zwischen SOW-km 0,400 und SOW-km 1,150 und am Südufer im Bereich Ruhwald zwischen SOW-km 3,415 und SOW-km 3,670 durch Inaugenscheinnahme hinsichtlich des Vorkommens von Baumhöhlen überprüft. Im Rahmen der Literaturrecherche wurden u. a. folgende Quellen ausgewertet: Standarddatenbogen für das FFH-Gebiet Zitadelle Spandau (FFH 8 / DE ) Pflege- und Entwicklungsplan für die LSG Tiefwerder Wiesen / Pichelswerder / Grimnitzsee) (STADT-WALD-FLUSS 2009) Untersuchungen zur Fledermausfauna auf Pichelswerder und in den Tiefwerder Wiesen in Berlin Spandau (ROSENAU 2007) Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Ausbau der Berliner Wasserstraßen Trasse Nord, Planfeststellungsabschnitt 2 - UHW km 0,0 bis 4,0 (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRAßEN 2006) Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Ausbau der Spree-Oder-Wasserstraße von km 0,000-4,673 (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRAßEN 2001) Säugetierfauna des Landes Brandenburg - Teil 1: Fledermäuse (TEUBNER et al. 2008) Die Bewertung der Fledermausfauna wurde gemäß der Vorgaben der Bundesanstalt für Gewässerkunde vorgenommen (BFG-1559 (2011). Bestandsbeschreibung Ergebnisse der Datenrecherche Der wohl bedeutendste Fledermauslebensraum im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebietes ist die Zitadelle Spandau, 300 m nördlich des Gewässerverlaufs der SOW an der Straße Am Juliusturm. Folgende Arten wurden 2009 als Überwinterungsgäste in der Spandauer Zitadelle nachgewiesen: Großes Mausohr (Myotis myotis), Braunes Langohr (Plecotus auritus), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Wasserfledermaus (Myotis daubentoni) und Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Zusätzlich werden der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) sowie die Teichfledermaus (Myotis dasycneme) als gelegentliche Einwanderer beschrieben (SENATSVERWALTUNG FÜR STADTENTWICKLUNG BERLIN 2010). Eine detaillierte Beschreibung der überwinternden Fledermausfauna im Bereich der Zitadelle Spandau einschließlich der Einschätzung der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens ist der Beilage 15.2 (FFH-VP) zu entnehmen. Für die Teilgebiete Pichelswerder, Tiefwerder Wiesen und Freiheitswiesen wurden im Jahre 2007 im Rahmen der Kartierungen für den Pflege- und Entwicklungsplan Tiefwerder Wiesen / Pichelswerder / Grimnitzsee Detektoruntersuchungen und Netzfänge durchgeführt (ROSENAU 2007; in: STADT-WALD-FLUSS 2009). Im Ergebnis wurden

157 Seite 151 (381) zwar innerhalb des Untersuchungsgebietes der Berliner Nordtrasse keine Quartiere nachgewiesen, jedoch waren im weiteren Umfeld Quartiere des Großen Abendseglers (je ein Quartier in Pichelswerder und im Bereich der Tiefwerder Wiesen), ein vermutliches Quartier des Kleinen Abendseglers (Tiefwerder Wiesen), ein Quartier der Zwergfledermaus (Gebäude in der Pichelsdorfer Straße) sowie sechs Quartiere eines Quartierverbundsystems der Breitflügelfledermaus (Pichelsdorfer Straße nahe Grimnitzsee) vorhanden. Die Quartiere liegen in Entfernungen zwischen ca. 400 und 650 m zum geplanten Vorhaben. Da Fledermäuse mitunter mehrere Kilometer bis zu ihren Jagdgebieten zurücklegen, ist es nicht auszuschließen, dass die dort siedelnden Tiere im Bereich der Berliner Nordtrasse jagen. Ergebnisse der Geländeuntersuchungen (PÖYRY 2011) Im Zuge der Kartierung wurden Nachweise nachfolgend aufgeführter sechs Arten aus dem Gebiet erbracht (siehe Tabelle 34). Aufgrund der geringen Hörweite einiger Arten (z. B. Braunes Langohr: 3-7 m) ist nicht auszuschließen, dass das Untersuchungsgebiet trotz des Einsatzes hoch entwickelter Erfassungsmethoden und -technologie von weiteren Arten als Lebensraum genutzt wird. Tabelle 34: Artenliste, Schutzstatus und Gefährdung der Fledermäuse des Untersuchungsgebietes Schutz: BNatSchG = Bundesnaturschutzgesetz, = streng geschützt gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG Gefährdung: RL = Rote Liste, RL B = Rote Liste Berlin (KLAWITTER et al. 2005), RL D = Rote Liste Deutschland (RIECKEN et al. 2006), Kategorien: 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, FFH: FFH = Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, IV = Anhang IV der FFH-Richtlinie Lebensräume: W = Wochenstubenquartier (potenziell zu erwarten; in erster Linie in Gebäuden), T = Tagesquartier, J = Jagdgebiet Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Schutz Gefährdung Lebensräume BNatSchG RL B RL D FFH Großer Abendsegler Nyctalus noctula 3 V IV W, T, J Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 3 G IV T, J Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 - IV T, J Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 3 - IV W, T, J Wasserfledermaus Myotis daubentonii 2 - IV W,T Fransenfledermaus Myotis nattereri 3 - IV W, T, J Im Zuge der Untersuchungen wurden weder Wochenstubenquartiere noch Winterquartiere in Bäumen nachgewiesen. Allerdings sind Sommerquartiere in Höhlenbäumen entlang der Uferbereiche aufgrund geeigneter Habitatstrukturen wie Höhlenbäume und Gebäude nicht gänzlich auszuschließen. Hinsichtlich der registrierten Fledermausaktivität wird der gesamte Untersuchungsraum erwartungsgemäß sehr intensiv von Fledermäusen genutzt. Vor allem die offenen Wasserflächen und die begrünten Uferbereiche sind attraktive Jagdgebiete für die Fledermäuse. Dabei werden unterschiedliche Bereiche genutzt: Während Abendsegler und Zwergfledermäuse mindestens einige Meter über dem Gewässer jagen (ZAHN & MEIER

158 Seite 152 (381) 1997), nehmen Wasserfledermäuse ihre Beute z. T. direkt von der Wasseroberfläche von Stillgewässern oder langsam fließenden Flüssen auf. Gehölzbestandene Gewässer bieten neben einem größeren Nahrungsangebot entlang der Gehölzstrukturen auch zusätzliche Orientierungsmöglichkeiten sowie einen natürlichen Windschutz. Es ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass der Gewässerverlauf von UHW und SOW neben seiner Funktion als Nahrungshabitat auch als Orientierungselement für Fledermäuse von Bedeutung ist. Ergebnisse der Baumhöhlenuntersuchung Im Rahmen der Höhlenbaumbegutachtung wurden im Bereich des Spandauer Horns insgesamt 16 Bäume, im Bereich Ruhwald am Südufer der SOW 5 Bäume festgestellt, die von Fledermäusen als Sommerquartier potenziell genutzt werden könnten. Darüber hinaus sind keine Bäume mit Baumhöhlen betroffen. Eine detaillierte Darstellung der betroffenen Höhlenbäume erfolgt im Maßstab des Landschaftspflegerischen Begleitplans (vgl. Beilage 14). Höhlen in Bäumen, die aufgrund des Stammdurchmessers eine Eignung als Winterquartier besitzen, wurden im Untersuchungsgebiet nicht festgestellt. Eine endoskopische Untersuchung der Baumhöhlen wurde nicht durchgeführt. Vorbelastung Viele Fledermausarten haben sich stark an den Menschen adaptiert. Dies betrifft insbesondere die Zwergfledermaus, die fast schon als Kulturfolger bezeichnet werden kann, da sie sehr häufig ihre Quartiere in Gebäuden bezieht. Somit liegt im Untersuchungsgebiet lediglich eine geringe Vorbelastung vor. Vorbelastungen infolge eines reduzierten Quartierangebots bestehen lediglich für einige Arten, die bevorzugt Quartiere außerhalb des besiedelten Raums besiedeln, wie der Große Abendsegler als eine stark an Wälder gebundene Art. Eine intensive forstwirtschaftliche Nutzung führt oftmals zu einem Defizit an stehendem Totholz und höhlenreichen Altbäumen, so dass das Quartierangebot gerade für waldbewohnende Arten oftmals zu gering ist und eine Besiedelung unterbindet. Auch die innerstädtische Beleuchtung wirkt sich mitunter beeinträchtigend auf einige Fledermausarten aus, die hell erleuchtete Bereiche meiden. Dies betrifft wiederum in erster Linie waldbewohnende Arten. Bewertung Die Bewertung der Fledermausfauna erfolgte in Anlehnung an Anlage 4 zum Leitfaden der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG-1559, 2011). Das Untersuchungsgebiet ist in seiner Funktion als Fledermauslebensraum als Gesamtlebensraumkomplex zu betrachten, da die unterschiedlichen Biotopkomplexe des Untersuchungsgebietes für Fledermäuse unterschiedliche Funktionen erfüllen. So wird der Siedlungsraum z. B. von einer Art zur Reproduktion, die Gewässer hingegen als Jagdgebiet genutzt. Als Grundlage für die Ermittlung des Referenzzustandes ergibt sich bei optimaler Ausprägung der Referenzzönose eine Artenzahl von insgesamt 13 Arten. Das Artenspektrum setzt sich aus den nachweislich vorkommenden sechs Arten (Aktivitätsnachweise entlang SOW und UHW (PÖYRY 2011) sowie weiteren drei Arten zusammen, deren Vorkommen aufgrund des artspezifischen Verbreitungsgebietes angenommen werden

159 Seite 153 (381) kann. Bei der Ermittlung des Referenzzustandes werden außerdem weitere vier Arten berücksichtigt, die in den Sommermonaten zwar selten anzutreffen sind, jedoch in der Zitadelle Spandau überwintern (z. B. Großes Mausohr). Lediglich das Vorkommen des Grauen Langohr, Mopsfledermaus und Nordfledermaus sind im Untersuchungsgebiet unwahrscheinlich. Demnach ist die Artenzahl der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet, bezogen auf den biotoptypischen Erwartungswert (Referenzzustand), verringert (Wertstufe 3), der Anteil gefährdeter Arten ist gemessen am Gesamtarteninventar sehr hoch (Wertstufe 5). Beeinträchtigungen durch anthropogene Einflüsse, vor allem hervorgerufen durch die Nachtbeleuchtung sind zwar permanent spürbar, wirken sich jedoch bei artspezifisch unterschiedlicher Empfindlichkeit nicht auf alle Arten gleichermaßen negativ aus, so dass die Wertstufe 2 vergeben wird. Die funktionale Bedeutung ist durch ein hohes Potenzial zur Ausbreitung biotoptypischer Arten gekennzeichnet (Wertstufe 4) und ein eventueller Verlust einer Fledermausart wegen des Vorkommens in angrenzenden Gebieten und der Ausbreitungsfreudigkeit der Tierartengruppe kurzeitig (4-30 Jahre) wiederherstellbar (Wertstufe 2). Das Untersuchungsgebiet wird demzufolge in seiner Funktion als Fledermauslebensraum mittelwertig (Wertstufe 3) eingestuft. Empfindlichkeit Brutvögel Eine hohe Empfindlichkeit besteht für die Tiergruppe der Fledermäuse gegenüber der bau- und anlagebedingten Flächeninanspruchnahme, insbesondere durch Entnahme von Höhlen-/Spaltenbäumen, die sich als Fortpflanzungs- und/oder Ruhehabitat eignen. Insbesondere Störungen während kritischer Lebensphasen besteht eine tiergruppenspezifische Empfindlichkeit gegenüber baubedingt auftretenden Lärmimmissionen und Erschütterungen in erster Linie dann, wenn diese in der Nähe von Wochenstubenund/oder Winterquartieren auftreten. Die hierdurch resultierenden Störungen können dann zu einer erhöhten Mortalitätsrate unter den Jungtieren und/oder unter den überwinternden Tieren führen. Die Mehrheit der europäischen Fledermausarten jagen entlang linearer Landschaftselemente wie Hecken, Gebäude oder Baumreihen bzw. nutzen diese als Transferkorridor, so dass generell eine artspezifische Empfindlichkeit gegenüber Barriere- und Zerschneidungswirkungen besteht. Da jedoch auch Gewässerverläufe von Flüssen als wichtiges Orientierungselement dienen, besteht im hier vorliegenden Fall eine solche Empfindlichkeit nicht. Erfassungs- und Bewertungsmethodik Die Bestandsdarstellung der Brutvogelfauna erfolgt auf der Grundlage von Erhebungen im Gelände sowie Literaturrecherchen. Im Rahmen der Erhebungen im Gelände wurde das Untersuchungsgebiet zwischen Mitte März und Ende Juni 2011 sechsmalig begangen. Die Erfassung erfolgt nach der von SÜDBECK et al. (2005) beschriebenen Methode der Revierkartierung. Dazu wurden die gewässernahen Bereiche i. d. R. bis zu einer Breite 50 m beidseitig der Gewässerverläufe systematisch erfasst. Im Falle ökologisch sensibler Bereiche wie z. B. den Tiefwerder

160 Seite 154 (381) Wiesen oder dem Wasserwerk Jungfernheide wurde der Untersuchungskorridor auf bis zu 250 m erweitert. Gleiches gilt für eher offene Bereiche wie Parkanlagen, bei denen aufgrund fehlender Bebauung von einem erweiterten Wirkraum der vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen auszugehen war. Auch hier erfolgte eine Erweiterung des Korridors auf ca. 100 m. Im Bereich der Wasserwerks Jungfernheide am Nordufer der SOW erfolgte die Kartierung der Brutvögel im Jahr 2012, da entgegen der bis dato vorliegenden Auskünfte keine aktuellen Daten zur Verfügung gestellt werden konnten, so dass die Geländeerfassung entsprechend ein Jahr später erfolgte. Im Hinblick auf eine Einstufung, inwieweit eine Vogelart im Untersuchungsgebiet brütet, wurden zusätzlich die Revierqualitäten nach HAGEMEIJER & BLAIR (in: SÜDBECK et al. 2005) zur Beurteilung herangezogen. Im Rahmen der Kartierung wurden daher alle revieranzeigenden Merkmale wie singende Männchen, Revierkämpfe, Paarungsverhalten und Balz, Altvögel mit Nistmaterial, Futter tragende Altvögel u. a. sowie Nester in Tageskarten eingetragen. Aus den Angaben der Tageskarten wurden für jede Vogelart die jeweiligen Revierzentren und letztlich die Anzahl der Reviere bzw. der Brutpaare in der jeweiligen Funktionseinheit ermittelt. Wurden bei einem Vogel keine revieranzeigenden Verhaltensweisen festgestellt bzw. konnte eine Brut aufgrund der artspezifischen Verbreitung ausgeschlossen werden, so wurde die Art als Nahrungsgast oder Durchzügler eingestuft. Schwierigkeiten bei der Datenerhebung bereiteten mitunter Bereiche, die nicht öffentlich zugänglich waren. Hier erfolgte die Kartierung, wenn möglich, vom gegenüber liegenden Ufer oder aber von den angrenzenden Flächen aus, wobei jedoch Erfassungslücken insbesondere bei solchen Arten nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, die sich durch eine verhältnismäßig leise Lautäußerung auszeichnen. Zu nennen ist hier unter anderem der Bereich des Wasserwerks Jungfernheide, für den die Kartierung der Brutvögel wie oben erwähnt 2012 erfolgte, und für den keine Betretungsgenehmigung erwirkt werden konnte, so dass für die Kartierung alternativ ein Linientransekt entlang des Nordufers der Spree festgelegt wurde. In Anlehnung an Anlage IV des Leitfadens Verfahren zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bundeswasserstraßen (BfG-1559, 2011: S. 29) wurde für die Bestandsdarstellung und insbesondere auch für die Bestandsbewertung auf Basis der Biotopkartierung das Untersuchungsgebiet in flächenbezogene Einheiten vergleichbarer ökologischer Funktion, sogenannte Funktionseinheiten (FE), unterteilt. Unter einer Funktionseinheit ist in diesem Zusammenhang ein Komplex von Biotop- und Nutzungstypen zu verstehen, der aufgrund ähnlicher ökologischer Funktionen als Lebensraum für die Avifauna zusammengefasst werden kann. Die räumliche Abgrenzung der FE ist den nachfolgenden Abbildungen zu entnehmen. In Tabelle 35 wurde darüber hinaus eine verbale Beschreibung der Funktionseinheiten vorgenommen. Im Rahmen der Literaturrecherche wurden folgende Quellen ausgewertet: Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Ausbau der Berliner Wasserstraßen Trasse Nord, Planfeststellungsabschnitt 2 - UHW km 0,0 bis 4,0 (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRASSEN 2006) Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Ausbau der Spree-Oder-Wasserstraße von km 0,000-4,673, Planfeststellungsabschnitt 3 (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRASSEN 2001)

161 Seite 155 (381) Faunistisches Gutachten für Avifauna, Reptilien, Amphibien für das LSG Tiefwerder Wiesen und Pichelswerder in Berlin Spandau (SCHARON 2007). Gutachten unveröffentlicht. Weitere Literaturquellen sind dem Text zu entnehmen. Die Bewertung der Brutvogelgemeinschaft erfolgte auf Grundlage des Bewertungsrahmens der Bundesanstalt für Gewässerkunde bezogen auf die nachfolgend beschriebenen Funktionseinheiten (BfG-1559: 2011).

162 Pöyry Deutschland GmbH Seite 156 (381) Abbildung 22: Funktionseinheiten entlang der SOW mit Luftbild

163 Pöyry Deutschland GmbH Seite 157 (381) Abbildung 23: Funktionseinheiten entlang der UHW mit Luftbild

164 Seite 158 (381) Tabelle 35: Charakterisierung der ökologischen Funktionseinheiten (FE) des Untersuchungsgebietes FE-Nr. Untereinheit Bezeichnung der FE Lage / Beschreibung I a Fließgewässerverlauf der SOW einschließlich der Ufer I b Fließgewässerverlauf der UHW einschließlich der Ufer II a Industrie- und Gewerbeflächen: Teilbereich Spree-Nordufer II b Industrie- und Gewerbeflächen: Teilbereich Spree-Südufer II c Industrie- und Gewerbeflächen: Teilbereich Behala III a Kleingartenanlagen: Teilbereich Kleingartenkolonien Fürstenbrunn, Dahlemer Wiese und Kraftwerk Unterspree Die Funktionseinheit umfasst den Gewässerverlauf der SOW einschließlich der Zuläufe, Gräben, Ufer sowie gewässerbegleitende Randstreifen und Gehölzsäume. Der Charakter des Gewässers ist weitgehend naturfern, wobei die Ufer zumeist durch betonverklammerte Deckwerke sowie zu einem geringeren Anteil auch durch Spundwände verbaut sind. Die Funktionseinheit umfasst den Gewässerverlauf der UHW einschließlich der Zuläufe, Gräben, Ufer sowie gewässerbegleitende Randstreifen und Gehölzsäume. Der Charakter der UHW ist ebenfalls weitgehend naturfern; die Ufer sind über weite Strecken durch Spundwände, zu einem geringeren Anteil durch betonverklammerte Deckwerke verbaut. Die Funktionseinheit umfasst die Gewerbeund Industrieflächen entlang des Spree- Nordufers zwischen Spreeschanze und Kraftwerk Reuter und im Bereich des Siemensufers. Neben Industrie- und Gewerbeflächen sind hier mosaikartig Kleingartenanlagen eingestreut. Das Biotoptypeninventar umfasst neben Gebäuden unterschiedlichster Nutzung großräumig versiegelte Straßen und Wege. Kleinflächig sind Gehölzbestände aus heimischen und nicht heimischen Arten sowie Rohbodenstandorte eingestreut. Die Funktionseinheit umfasst die Gewerbeund Industrieflächen entlang des Spree- Südufers zwischen Geschützgießerei und Kraftwerk Unterspree. Das Biotoptypeninventar entspricht im wesentlichen Funktionseinheit IIa. Die Funktionseinheit umfasst die Gewerbeund Industrieflächen der Süd-Behala zwischen UHW-km 1,050 und UHW-km 2,030. Der überwiegende Anteil der Fläche ist großräumig versiegelt, während sich nördlich der Schulenburgbrücke großflächige Ruderalfluren anschließen. Die Funktionseinheit umfasst zum Teil strukturreiche Kleingärten, die unmittelbar südlich an die gewässerbegleitenden Gehölzbestände der Spree zwischen SOW km 2,950 und SOW km 4,750 anschließen. Neben Gebüschen aus heimischen und nicht-heimischen Pflanzenarten existieren zahlreiche Hecken, Obstbäume, Rasenflächen und Gemüsebeete.

165 Seite 159 (381) FE-Nr. Untereinheit Bezeichnung der FE Lage / Beschreibung III b Kleingartenanlagen: Teilbereich Kleingartenkolonie Burgwallschanze III c Kleingartenanlagen: Teilbereich Wassersport und Wochenendsiedlung Dr. Pfuhl-Theunerkauf und Kolonie Tiefwerder III d Kleingartenanlagen: Teilbereich Blau-Weiß Tiefwerder IV a Laub-/Mischwälder: Wasserwerk Jungfernheide IV b Laub-/Mischwälder: Pichelswerder V a Mischbebauung und gewässerbegleitende Parkanlagen: Teilbereich Havel-Westufer V b Wohnbebauung und Hafenanlagen: Teilbereich Havel-Ostufer VI a Park- und Grünflächen: Teilbereich IG Metall Bildungsstätte Die Kleingartenkolonie Burgwallschanze südlich der Dischingerbrücke zeichnet sich durch einen, im Vergleich zur Funktionseinheit IIIa strukturärmeren Charakter aus. Das Erscheinungsbild der Gehölze und Rasenflächen lässt auf eine weitgehend intensive Pflege schließen. Südlich des Unterhafens Spandau, entlang der Dorfstraße stark nachverdichtetes ehemaliges Straßendorf. Südlich des Jürgengrabens Kleingartenanlage, mit asymmetrischer Parzellenanordnung, durch Wassersport geprägt und tlw. dichtem Altbaubestand kleine Kleingartenanlage nördlich der Heerstraße mit dichtem Laubbaumbestand Das Wasserwerk Jungfernheide liegt entlang des Nordufers der Spree westlich der Rohrdammbrücke und zeichnet sich durch einen mehr oder weniger dichten Gehölzbestand aus. Zusammen mit dem Altarm der Faulen Spree sowie diversen Grasund Staudenfluren und Rohbodenstandorten hat sich in diesem Bereich ein artenund strukturreicher Biotopkomplex etabliert. Bei dieser Funktionseinheit handelt es sich um einen Mischwaldbestand, der in erster Linie durch die Hauptbaumarten Stiel- Eiche und Waldkiefer geprägt wird. Das Gebiet wird derzeit als Hundeauslaufgebiet genutzt. Diese Funktionseinheit umfasst gewässernahe mehrstöckige Wohn- und Mischbebauung zwischen Spreemündung und Pichelsdorfer Gemünd einschließlich der gewässerseits vorgelagerten Parkanlagen. Vereinzelt sind hier kleinflächige Gewerbeflächen und Kleingärten integriert. Diese Funktionseinheit umfasst das Wohngebiet Stresow mit überwiegender Wohnbebauung der Nachkriegszeit in 5-6 Etagen und die Wassersportliege- und Wochenendhausgebiete am Ostufer des Pichelssees Die IG Metall Bildungsstätte auf dem Westufer der Havel am Pichelsdorfer Gemünd zeichnet sich durch eine, in Teilen extensiv gepflegte Parkanlage, bestehend aus Rasenflächen und Altbaumbeständen aus. An vielen Stellen wird die ökologische Funktion dieses Bereichs durch die Anlage von Holzhaufen und Nistkästen erhöht.

166 Seite 160 (381) FE-Nr. Untereinheit Bezeichnung der FE Lage / Beschreibung VI b Park- und Grünflächen: Teilbereich Spandauer Horn VI c Park- und Grünflächen: Teilbereich Grimnitzsee Das Spandauer Horn im Mündungsbereich von der Spree in die Havel zeichnet sich durch einen lockeren Baumbestand mit vereinzelten Obstgehölzen aus, die von einigen nicht heimischen Baumarten ergänzt werden. Nach Süden hin existieren kleinflächige Gras- und Staudenfluren mit vereinzelten Sträuchern. Die Funktionseinheit Grimnitzsee umfasst die Gewässerflächen einschließlich der sich anschließenden Parkanlagen. Entlang des Grimnitzgrabens sowie des Ostufers des Grimnitzsees sind Einzelgehölze, Gebüsche und Baumgruppen bestehend aus heimischen Arten entwickelt. VII Seenartig erweiterte Havel südlich Pichelsdorfer Gemünd Die Funktionseinheit umfasst die nördlichen Uferbereiche der Unterhavel einschließlich der offenen Wasserfläche. Das Biotoptypeninventar des nordöstlichen Uferstreifens unterscheidet sich floristisch sehr stark vom nordwestlichen Ufer des Gemünds. Während die Uferbereiche östlich der Havel weitgehend von Arten der Weichholzauen dominiert werden, konnte sich entlang der Ufer westlich der Havel durch die Anlage von Lahnungen eine naturnahe, vom Wellenschlag geschützte Flachwasserzonen entwickeln, die von kleinflächigen Schilfbeständen und Schwimmblattvegetation dominiert wird. VIII a Landwirtschaftliche Nutzflächen: Tiefwerder Wiesen einschließlich eingestreute Feuchtgebüsche VIII b Laub-/Mischwälder: Tiefwerder Wiesen Die Funktionseinheit umfasst die seit Frühjahr 2011 extensiv beweideten Seggenund Frischwiesenbestände des Landschaftsschutzgebietes Tiefwerder Wiesen. Neben den genannten Biotopen der Grasund Staudenfluren sind hier kleinflächig Frisch- und Feuchtgebüsche eingestreut. Die Funktionseinheit umfasst die östlich an die Tiefwerder Wiesen angrenzenden Waldbestände. Es handelt sich um relativ ungestörte Laubwaldbestände. IX Gleisanlagen Die Funktionseinheit umfasst die Gleisanlagen einschließlich des Bahndamms südlich der SOW. Bestandsbeschreibung In der Brutperiode 2011 bzw. für den Bereich WW Jungfernheide Brutperiode 2012 wurden im Untersuchungsgebiet insgesamt 69 Vogelarten nachgewiesen, darunter 48 Brutvogelarten (einschließlich aller wahrscheinlichen und möglichen Brutvögel) und 21 Gastvogelarten, die während des Zuges oder aber als Teilsiedler/Nahrungsgäste auftraten.

167 Seite 161 (381) Ergebnisse der Geländeuntersuchung: Brutvögel Bei den 48 festgestellten Brutvogelarten handelt sich in der Mehrheit um weit verbreitete und ungefährdete Arten mit geringen Ansprüchen an das Brutrevier. Landes- und/oder bundesweit gefährdete Arten der Roten Listen wurden nicht nachgewiesen, lediglich 12 der nachgewiesenen Arten werden auf der Vorwarnliste des Landes Berlin und/oder Deutschlands geführt, eine Art wird in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie gelistet, drei Arten gelten gemäß 7 BNatSchG als streng geschützt. In der nachfolgenden Tabelle 36 wurde eine quantitative Auflistung der festgestellten Reviere je Funktionseinheit vorgenommen. Der Haussperling (Passer domesticus) wurde flächendeckend in allen FE nachgewiesen. Aufgrund der hohen Siedlungsdichte erfolgte für diese Art als Einzige keine quantitative Erfassung; die Gesamtrevierzahlen wurden somit jeweils ohne Reviere des Haussperlings ermittelt.

168 Seite 162 (381) Tabelle 36: Artenliste, Schutzstatus und Gefährdung der Brutvögel des Untersuchungsgebietes je Funktionseinheit Abkürzungen: RZ = Revierzahl (Anzahl der Reviere im Untersuchungsgebiet), Schutz: BNatSchG = Schutzstatus nach 7 Abs. 2 Nr. 13, 14 BNatSchG, = besonders geschützt; = streng geschützt Gefährdung: RL = Rote Liste; RL B = Rote Liste Berlin (WITT 2005), RL D = Rote Liste Deutschland (SÜDBECK et al. 2007): V = Vorwarnliste VSR = Vogelschutzrichtlinie: I = Art des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Revierzahlen /Funktionseinheit Schutz Gefährdung Ia Ib IIa IIb IIc IIIa IIIb IIIc IIId IVa IVb Va Vb VIa VIb VIc VII VIII a VIII b IX Summe BNat SchG RL B RL D VS R Amsel Turdus merula Bachstelze Motacilla alba V - - Blaumeise Parus caeruleus Bläßralle Fulica atra Buchfink Fringilla coelebs Buntspecht Dendrocopos major Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus 3 3 V V - Eichelhäher Garrulus glandarius Elster Pica pica Feldsperling Passer montanus V V - Fitis Phylloscopus trochilus Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla Gartengrasmücke Sylvia borin V - - Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus Gelbspötter Hippolais icterina V - - Girlitz Serinus serinus V - - Grauschnäpper Muscicapa striata 1 1 V - - Grünfink Carduelis chloris Grünspecht Picus viridis V - -

169 Seite 163 (381) Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Revierzahlen /Funktionseinheit Schutz Gefährdung Ia Ib IIa IIb IIc IIIa IIIb IIIc IIId IVa IVb Va Vb VIa VIb VIc VII VIII a VIII b IX Summe BNat SchG RL B RL D VS R Haubenmeise Lophophanes cristatus Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros Haussperling Passer domesticus 0 - V - Heckenbraunelle Prunella modularis Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes Klappergrasmücke Sylvia curruca Kleiber Sitta europaea Kleinspecht Dryobates minor V V - Kohlmeise Parus major Kuckuck Cuculus canorus V - - Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla Nachtigall Luscinia megarhynchos Nebelkrähe Corvus cornix Neuntöter Lanius collurio I Ringeltaube Columba palumbus Rohrammer Emberiza schoeniclus Rotkehlchen Erithacus rubecula Schwanzmeise Aegithalos caudatus Singdrossel Turdus philomelos Star Sturnus vulgaris Stieglitz Carduelis carduelis Stockente Anas platyrhynchos Sumpfmeise Parus palustris

170 Pöyry Deutschland GmbH Seite 164 (381) Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Revierzahlen /Funktionseinheit Schutz Gefährdung Ia Ib IIa IIb IIc IIIa IIIb IIIc IIId IVa IVb Va Vb VIa VIb VIc VII VIII a VIII b IX Summe BNat SchG RL B RL D VS R Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris V - - Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus Waldbaumläufer Certhia familiaris Weidenmeise Parus montanus Zaunkönig Troglodytes troglodytes Zilpzalp Phylloscopus collybita Artenzahl / FE Anzahl Revierpaare / FE

171 Seite 165 (381) Die Mehrheit der im Untersuchungsgebiet festzustellenden Brutvogellebensräume sind sehr stark anthropogen überprägt und daher arten- und individuenarm. Aus avifaunistischer Sicht höherwertige Lebensräume umfassen das Gelände des Wasserwerks Jungfernheide (FE IVa), die Tiefwerder Wiesen (FE VIIIa) sowie den Bereich Pichelsdorfer Gemünd, insbesondere das Gelände der IG Metall Bildungsstätte (FE VIa) einschließlich der durch Lahnungen geschützten Flachwasserbereiche zur seenartig erweiterten Havel (FE VII). Diese Bereiche bieten Lebensräume für spezialisierte Vogelarten, wie z. B. Rohrsängerarten. Das Mosaik unterschiedlicher Biotoptypen ermöglicht darüber hinaus das Vorkommen einer artenreichen Brutvogelfauna. Nachfolgend erfolgt eine flächenbezogene Darstellung des Brutvogelbestandes bezogen auf die Funktionseinheiten des Untersuchungsgebietes. Die räumliche Verortung der Revierzentren aller nachgewiesenen Brutvögel ist Anlage zu entnehmen. Brutvogelzönosen der Wälder (FE IVa, IVb, VIIIb) Der Anteil der Wälder ist im Untersuchungsgebiet verhältnismäßig gering. Entlang der SOW liegen Teile des auf dem Gelände des Wasserwerks Jungfernheide stockenden Waldbestandes innerhalb des Untersuchungsgebietes (FE IVa). Weiterhin sind weite Teile der Pichelsdorfer Halbinsel entlang des Ostufers der Havel (Pichelswerder FE IVb) sowie angrenzend an den Niederungsbereich der Tiefwerder Wiesen (FE VIIIb) waldbestockt. Auf der Ostseite des Pichelswerder Gemündes stocken zumeist Forsten aus mehreren Laubholzarten aber auch Kiefernforste. Es handelt sich um eine gemischte Altersstruktur, wobei die Strauchschicht zumeist nur schwach entwickelt ist. Innerhalb der Waldbestände des Pichelswerder (FE IVb) sowie der an die Tiefwerder Wiesen angrenzenden Waldbestände (FE VIIIb) wurden insgesamt 91 Brutreviere aus 24 Brutvogelarten festgestellt, wobei die Brutpaardichte innerhalb der Bestände je nach Bestockung variiert. Vor allem die strukturarmen Kiefernwälder in Pichelswerder stellen sich als äußerst vogelarm dar. Neben dem Buchfink und der Haubenmeise gelangen in diesem Bereich lediglich wenige Nachweise der Kohlmeise und des Waldbaumläufers, der am Nordrand des Kiefernbestandes singend angetroffen wurde. Lediglich im Übergangsbereich zu den angrenzenden strukturreicheren Laubwaldbeständen kommen noch weitere Arten wie die Amsel hinzu. Das festgestellte Artenspektrum im Bereich der strukturreicheren Laubwaldbestände wird dominiert von Arten wie Amsel (neun Reviere) und Kohlmeise (sieben Reviere). Mit sechs Revieren war weiterhin der Buchfink hier häufig anzutreffen. Weitere Arten umfassen Blaumeise, Eichelhäher, Fitis, Gartenbaumläufer, Grünfink, Kernbeißer, Rotkehlchen, Ringeltaube, Star und Singdrossel. An den Bestandrändern kommen Nachtigall, Mönchsgrasmücke und Zaunkönig hinzu. Das Artenspektrum umfasst somit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Boden-, Baum-, Strauchbrütern. Im Bereich Pichelswerder war vor allem das zahlreiche Angebot an Baumhöhlen bemerkenswert, die 2011 vor allem vom Buntspecht oder der Kohlmeise besiedelt wurden. Insgesamt wurden hier auf einer relativ kleinen Fläche drei Reviere des Buntspechts kartiert. Im Bereich der FE IVb und VIIIb wurden lediglich zwei Arten der Vorwarnliste des Landes Berlin nachgewiesen: drei Reviere des Feldsperlings, ein Revier des Kleinspechts; Arten der Roten Liste des Landes bzw. der Bundesdeutschen Roten Liste wurden nicht festgestellt.

172 Seite 166 (381) In keinem der untersuchten Waldgebiete wurden Greifvogelbruten festgestellt. Als einzige Art wurde ein nahrungssuchendes Einzelexemplar des Mäusebussards festgestellt. Das Tier hielt sich jagend im Bereich der Tiefwerder Wiesen auf und ist möglicherweise einem Brutplatz zugehörig, der 2007 in den östlich an die Tiefwerder Wiesen angrenzenden Wäldern in einer Entfernung von mehr als 600 m zum Vorhaben nachgewiesen wurde (SCHARON 2007). Ebd. wies im Randbereich des Waldbestandes darüber hinaus 2007 einen Kranichbrutplatz in ca. 400 m zum Vorhaben nach (s. u. ). Eine kartographische Verortung ist Beilage zu entnehmen. Die Waldbestände des Wasserwerks Jungfernheide (FE IVa) gehören zu den artenreichsten im Untersuchungsgebiet. Hier wurden Reviere aus insgesamt 32 Arten festgestellt. Das Artenspektrum wird dominiert von der Kohlmeise (20 Revieren) und dem Zaunkönig (21 Reviere). Am Ostrand der Fläche wurde darüber hinaus eine lockere Brutkolonie des Stars kartiert. Die Größe der Kolonie wurde 2012 auf Brutpaaren (vgl. Beilage ) geschätzt. Weiterhin waren die weit verbreiteten Arten Zilpzalp (11 Reviere), Mönchsgrasmücke (11 Reviere), Blaumeise (8 Reviere), Buchfink (8 Reviere) und Gartenbaumläufer (8 Reviere) häufig anzutreffen. Keine der genannten Arten unterliegt einer Gefährdungskategorie gemäß Roter Liste des Landes Berlin bzw. Deutschlands. Insgesamt wurden fünf Arten der Vorwarnliste des Landes Berlin bzw. Deutschlands festgestellt: Feldsperling, Gartengrasmücke, Gelbspötter, Girlitz und Grünspecht. Der relative Artenreichtum leitet sich in erster Linie aus dem Strukturreichtum dieser Fläche ab. Neben teilweise mehrschichtigen Waldbeständen, bestehend aus heimischen Arten (Bruch- und Silber-Weide, Schwarz-Erle und Esche) und nicht-heimischen Arten (überwiegend Eschenblättriger Ahorn und Kanadische Pappel), bieten insbesondere die Waldbestände unter der parallel zu den Ufern der SOW verlaufenden Freileitungstrasse zahlreiche Nistmöglichkeiten für Höhlenbrüter, die sich durch die im Rahmen der Trassenpflege regelmäßig vorgenommenen Kappung des Baumbestandes entwickelt haben. Inwieweit die Gewässerufer 2012 von Wasservögeln zur Reproduktion genutzt wurden kann aufgrund der fehlenden Betretungsgenehmigung nicht abschließend beurteilt werden. Da jedoch in der Vergangenheit Bruten stattfanden (vgl. ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRASSEN 2001), in erster Linie Stockente und Blässralle, ist die weitere Nutzung dieses Bereichs als Brutlebensraum für diese Arten wahrscheinlich und würde die Artendiversität weiter erhöhen. Brutvogelzönosen der Siedlungs- und Gewerbeflächen (FE IIa, IIb, IIc, Va, Vb) Das Untersuchungsgebiet liegt vollständig innerhalb des Stadtgebietes von Berlin, so dass die Mehrzahl der untersuchten Fläche durch Siedlungen und Gewerbeflächen eingenommen wird. Hinzu kommen mitunter großflächige Kleingartenanlagen bzw. strukturreiche Privatgärten, die ebenfalls einen nicht unwesentlichen Anteil an der Gesamtuntersuchungsfläche einnehmen. Insgesamt wurden innerhalb der Siedlungs- und Gewerbeflächen 562 Reviere aus insgesamt 25 Arten nachgewiesen. Das Artenspektrum wird von weit verbreiteten und ungefährdeten Brutvogelarten wie Blau- und Kohlmeise (17 und 16 Reviere), Amsel (22 Reviere), Grünfink (22 Reviere) und Mönchsgrasmücke (16 Reviere) dominiert. Neben den häufigen Arten waren wenige Arten der Vorwarnliste Berlins festzustellen. So trat der Girlitz mit 16 Revieren relativ häufig auf. Als weitere Arten der Vorwarnliste des

173 Seite 167 (381) Landes Berlin bzw. Deutschlands wurden der Feldsperling (fünf Reviere), die Bachstelze (zwei Reviere) und der Gelbspötter (ein Revier) kartiert. Arten der Roten Liste des Landes bzw. Bundes wurden nicht festgestellt. Erwartungsgemäß zeigten sich vor allem die äußerst strukturarmen Industrie- und Gewerbefläche als äußerst arten- und individuenarm, so dass sich deutliche Unterschiede beim Vergleich der FE abzeichnen. Während innerhalb der FE Va immerhin aufgrund des relativen Strukturreichtums 99 Reviere aus 20 Arten festgestellt werden konnten, wurden auf dem Gelände Süd-BEHALA (FE IIc) keine Brutvögel festgestellt. Brutvogelzönosen des strukturreichen Weidegrünlands (VIIIa) Der Flächenanteil landwirtschaftlicher Nutzflächen ist im Untersuchungsgebiet äußerst gering und beschränkt sich auf das Weidegrünland im Bereich der Tiefwerder Wiesen. Das Biotoptypenspektrum umfasst neben Großseggenrieden kleinflächige Gehölzinseln, die von Strauchweiden dominiert werden wurden im Rahmen der Brutvogelkartierung 93 Brutreviere aus 27 Vogelarten nachgewiesen. Bei der Mehrheit der Nachweise handelt es sich um weit verbreitete, ungefährdete Vogelarten, wobei das Artenspektrum von der Mönchsgrasmücke (zwölf Reviere), der Amsel (acht Reviere) und der Kohlmeise (neun Reviere) dominiert wird. Nachweise offenlandbewohnender Bodenbrüterarten wie z. B. Braunkehlchen oder Feldschwirl gelangen im Zuge der Brutvogelkartierungen nicht. Allerdings wurde am Südrand der FE ein Revier des Neuntöters festgestellt. Es handelt sich dabei lediglich um die Sichtung eines männlichen Tieres, revieranzeigendes Verhalten wurde nicht beobachtet. Es erscheint jedoch nicht unwahrscheinlich, dass die Art in den ungestörteren, weiter östlich gelegenen Teilen der Tiefwerder Wiesen brütet. Der Neuntöter ist gemäß Roter Liste des Landes Berlin nicht gefährdet, wird jedoch im Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie gelistet und ist gemäß 7 BNatSchG streng geschützt. Insgesamt waren Brutvögel der Vorwarnliste Berlins bzw. Deutschlands mit sechs Arten (Feldsperling, Gartengrasmücke, Grünspecht, Kleinspecht, Kuckuck und Sumpfrohrsänger) und insgesamt 13 Revieren vertreten. Gefährdete Arten der Roten Listen wurden nicht festgestellt. Die Arten Graugans, Kanadagans, Höckerschwan und Blessralle traten darüber hinaus als Nahrungsgäste auf. Mögliche Bruthabitate sind außerhalb des Untersuchungsgebietes innerhalb der östlich angrenzenden Schilfbestände zu erwarten, sofern die durch die Beweidung mit Wasserbüffeln hervorgerufenen Störungen dies erlauben. Brutvogelzönosen der Gewässer und Verlandungszonen (FE Ia, Ib, VII) Die Gewässer des Untersuchungsgebietes decken den größten Flächenanteil im Untersuchungsgebiet. Für die Avifauna sind insbesondere die gewässerbegleitenden Baumund Strauchbestände bzw. Röhrichte und Flachwasserbereiche als Bruthabitat bedeutsam. UHW und SOW entscheiden sich hinsichtlich ihrer Brutvogelfauna sehr deutlich voneinander. Während die Ufer der SOW über weite Strecken von Gehölzen gesäumt werden und somit geeignete Habitatstrukturen vorhanden sind, fehlen diese aufgrund des Spundwandverbaus oftmals entlang der UHW. Demzufolge wurden an der UHW lediglich 40 Brutreviere aus 16 Vogelarten kartiert, wohingegen entlang der SOW 27 Arten

174 Seite 168 (381) mit 173 Revieren festgestellt wurden. Die größte Brutpaardichte war erwartungsgemäß entlang der störungsärmeren, strukturreicheren Uferabschnitten festzustellen, wohingegen Bereiche mit hoher Störungsintensität, in erster Linie hervorgerufen durch angrenzenden Fahrzeug und Schwerlastverkehr wie etwa entlang des Sofienwerderweges, nur sehr gering frequentiert werden. Das Artenspektrum der nachgewiesenen Arten wird wiederum von weit verbreiteten, störungstoleranten Arten dominiert, allen voran Haussperling, gefolgt von Amsel (28 Reviere), Mönchsgrasmücke (24 Reviere), Kohlmeise (24 Reviere), Blaumeise (24 Reviere), Nachtigall (15 Reviere) und Grünfink (15 Reviere). Insgesamt wurden entlang beider Gewässer 29 Brutvogelarten mit 213 Revieren nachgewiesen, darunter sechs Arten der Vorwarnliste Berlin bzw. Deutschlands (Bachstelze vier Reviere, Feldsperling sechs Reviere, Gartengrasmücke drei Reviere, Gelbspötter vier Reviere, Girlitz vier Reviere und Kleinspecht ein Revier). Der Kleinspecht wurde am nahrungssuchend am Südufer der SOW festgestellt, wobei der potenzielle Brutplatz im Bereich der angrenzenden Gehölzbestände oder aber auf der nördlichen Gewässerseite auf dem Gelände des Wasserwerks Jungfernheide vermutet wird. Arten der Roten Listen wurden nicht nachgewiesen. Die für Wasservögel geeigneten Bruthabitate beschränken sich im Untersuchungsgebiet auf die wenigen kleinflächigen Röhricht- und Schwimmblattbestände südlich der IG Metall Bildungsstätte der FE VII. Insgesamt wurden hier sieben Arten festgestellt, die eine mehr oder weniger starke Bindung an feuchte Standorte wie Röhrichte, Schwimmblattzonen oder Feuchtgebüsche und Hochstauden besiedeln, darunter ein Revier des Kuckucks, ein Revier des Sumpfrohrsängers sowie drei Reviere des Drosselrohrsängers. Die genannten Arten werden auf der Vorwarnliste Berlins und/oder Deutschlands geführt. Insgesamt wurden innerhalb dieser verhältnismäßig kleinen Fläche der FE VII 25 Brutvogelarten mit 56 Revieren festgestellt. Arten der Roten Listen des Landes Berlin oder Deutschlands wurden nicht festgestellt. Brutvogelzönosen der Kleingärten (FE IIIa, IIIb, IIIc, IIId) Kleingartenanlagen sind entlang beider Gewässerverläufe verbreitet. Das hier festgestellte Artenspektrum hängt sehr stark vom Strukturreichtum der Kleingartenanlagen sowie von der Bereitstellung geeigneter Nisthilfen ab. So waren z. B. auch in weniger strukturreichen Kleingartenanlagen eine hohe Dichte von Kohl- und Blaumeise oder Feldsperling festzustellen, wenn ausreichend Nistmöglichkeiten vorhanden waren. Innerhalb strukturreicher Kleingartenanlagen wie z. B. der Kolonie Spreegrund sind mitunter relativ artenreiche Brutvogelzönosen festzustellen. Hier wurden 2011 insgesamt 24 Arten mit 106 Revieren und somit die höchste Arten- und Individuendichte, die 2011 innerhalb der Kleingartenanlagen ermittelt werden konnte, kartiert. Insgesamt wurden innerhalb der Kleingärten vier Arten der Vorwarnliste des Landes Berlin bzw. Deutschlands festgestellt: vier Reviere des Feldsperlings, drei Reviere der Gartengrasmücke, ein Revier des Gelbspötter sowie acht Reviere des Girlitz. Arten der Roten Listen des Landes Berlin oder Deutschlands wurden nicht festgestellt. Brutvogelzönosen innerstädtischer Park- und Grünanlagen (FE VIa, VIb, VIc) Die Parkanlagen des Untersuchungsgebietes unterscheiden sich hinsichtlich einer Besiedelbarkeit durch Vögel sehr deutlich voneinander. Die größten Arten- und Individuenzahlen wurden im Bereich der IG Metall Bildungsstätte (FE IVa: 74 Reviere aus 21 Arten) sowie im Bereich des Grimnitzparks (FE VI: 69 Reviere aus 23 Arten) festge-

175 Seite 169 (381) stellt. Im Bereich des Spandauer Horns wurden weitaus weniger Arten (17 Reviere aus 13 Arten) festgestellt. Insgesamt wurden vier Arten der Vorwarnliste des Landes Berlin bzw. Deutschland festgestellt, darunter ein Revier der Bachstelze, sechs Reviere des Feldsperlings, ein Revier des Gelbspötters sowie ebenfalls ein Revier des Grünspechts. Arten der Roten Listen des Landes Berlin oder Deutschlands wurden nicht festgestellt. Die Altbaumbestände sowie die Gehölzinseln innerhalb der Parkanlagen bieten für Nischen- und Baumbrüter geeignete Nistmöglichkeiten. An einigen Stellen wird das Nistplatzangebot für Höhlenbrüter durch das Anbieten künstlicher Nisthilfen erhöht, so dass vor allem weit verbreitete Arten wie Kohl- und Blaumeise sowie Haussperling profitieren und folglich relativ häufig als Brutvogel anzutreffen sind. Hinzu kommen Arten wie der Gartenbaumläufer, die Nebelkrähe oder der Grünfink. Brutvogelzönosen der Gleisanlagen und bahnbegleitenden Biotoptypen (FE IX) Bahnbegleitende Biotoptypen stellen für Brutvögel aufgrund des hohen Grades anthropogener Störungen (Verlärmung, optische Beunruhigung) eher pessimale Bruthabitate dar. Entlang der Bahntrasse südlich der SOW wurden lediglich zwei Brutreviere festgestellt. Bei den Nachweisen ist jedoch eher davon auszugehen, dass die dort festgestellten Tiere im Bereich der Kleingartenanlagen bzw. innerhalb der angrenzenden Gehölzbestände brüten. Ergebnisse der Geländeuntersuchung: Durchzügler und Gastvogelarten Im Zuge der Brutvogelkartierung wurden 16 weitere Arten als Gastvögel (Durchzügler und Nahrungsgäste) kartiert (vgl. Tabelle 37). Tabelle 37: Artenliste und Schutzstatus der Zug- und Rastvögel des Untersuchungsgebietes Abkürzungen: Status = Status der Vogelart im Untersuchungsgebiet, D = Durchzügler, N = Nahrungsgast), TS = Teilsiedler VSR = Vogelschutzrichtlinie: I = Art des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie, Z = gefährdete Zugvogelart nach Artikel 4.2 der Vogelschutzrichtlinie BNatSchG = Schutzstatus nach 7 Abs. 2 Nr. 13, 14 BNatSchG, = besonders geschützt; = streng geschützt Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Status VSR BNatSchG Erlenzeisig Carduelis spinus D - Feldschwirl Locustella naevia D - Flussuferläufer Actitis hypoleucos D Z Graugans Anser anser NG/TS Z Graureiher Ardea cinerea NG - Haubentaucher Podiceps cristatus NG Z Höckerschwan Cygnus olor NG - Kolkrabe Corvus corax D - Kormoran Phalacrocorax carbo NG Z Kanadagans Branta canadensis NG - Kranich Grus grus D I Mandarinente Aix galericulata NG - Mauersegler Apus apus NG - Mäusebussard Buteo buteo NG/TS -

176 Seite 170 (381) Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Status VSR BNatSchG Ortolan Emberiza hortulana D I Reiherente Aythya fuligula D Z Saatgans Anser fabalis D Z Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenobaenus D Z Silberreiher Ardea alba NG - Teichhuhn Gallinula chloropus NG Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis NG Z Unter den Gastvogelarten wird das Untersuchungsgebiet in erster Linie vom Graureiher sowie vom Kormoran ganzjährig als Nahrungshabitat genutzt. Beide Arten wurden zahlreich (auch außerhalb des Kartierzeitraums) entlang beider Gewässer angetroffen. Bemerkenswert ist dabei eine Kolonie des Kormorans am Nordufer der Spree im Bereich des Wasserwerks Jungfernheide. In diesem Bereich waren in den Wintermonaten 2011 zeitweise bis zu 30 Tiere ruhend im Baumbestand festzustellen. Daneben war der Graureiher ebenfalls ganzjährig entlang beider Gewässer festzustellen. Die Tiere profitieren von der Nutzung der Gewässer durch Angler, die die Tiere regelmäßig mit kleineren Fischen füttern. Insgesamt wurde das Untersuchungsgebiet von Zugvögeln aufgrund des Biotoptypeninventars erwartungsgemäß gering frequentiert. Während der Zugperiode wurden insgesamt acht Zugvogelarten festgestellt, wobei Kranich und Saatgans ausschließlich überfliegend beobachtet werden konnten. Für beide Arten sind innerhalb des Untersuchungsgebietes kaum geeignete Rastmöglichkeiten vorhanden. Die Ergebnisse der systematischen Erfassung überwinternder Wasservögel in den Wintermonaten 2011 (Januar bis März und Oktober bis Dezember) ist Kapitel zu entnehmen. Ergebnisse der Datenrecherche 1997 wurde im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Ausbau der Unteren Havel-Wasserstraße sowie der Spree-Oder-Wasserstraße (ehemalige Planfeststellungsabschnitte 2 und 3) einschließlich der Erweiterungsflächen Tiefwerder Wiesen, Grimnitzsee, Scharfe Lanke und Stößensee eine flächendeckende Brutvogelkartierung durchgeführt (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRASSEN 2001 und 2006). Die hier erhobenen Daten sind aufgrund ihres Alters zwar nur bedingt verwendbar, werden jedoch aus Gründen der Vollständigkeit angeführt. Auch erlauben sie Aussagen über die zukünftig zu erwartende Entwicklung des Brutvogelinventars. Neben den genannten Erhebungen im Rahmen der voran gegangenen Planfeststellungsverfahren wurden darüber hinaus in den Landschaftsschutzgebieten Tiefwerder Wiesen, Grimnitzsee und Pichelswerder im Jahr 2007 umfassende Untersuchungen zur Avifauna durchgeführt (SCHARON 2007). Nachfolgend wird der festgestellte Brutvogelbestand zusammenfassend dargestellt und im Hinblick auf die 2011 durchgeführte und voran beschriebene Brutvogelkartierung interpretiert.

177 Seite 171 (381) Brutvogelzönosen der Siedlungen und Gewerbeflächen (einschließlich Kleingärten) Die Erfassung der Brutvögel entlang der ehemaligen Planfeststellungsabschnitte 2 und 3 erfolgte bereits 1993 und 1997 im Rahmen der Bestandsdatenerhebungen zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Das festgestellte Brutvogelinventar der bebauten Bereiche (einschließlich Gewerbeflächen und Kleingärten) umfasst in erster Linie weit verbreitete und ungefährdete Arten. Bei der Betrachtung des Artenspektrums sind nur wenige Abweichungen gegenüber den eigenen Erhebungen festzustellen. So wurden Fitis, Eichelhäher und Sumpfmeise lediglich 2011 nachgewiesen. In beiden Untersuchungsjahren wurden keine Arten der Roten Liste nachgewiesen. Bei einigen Arten waren zum Teil erhebliche Schwankungen hinsichtlich der Siedlungsdichte festzustellen. So brüteten 1997 lediglich vier Brutpaare des Girlitz entlang der Spree, 2011 hingegen wurden entlang des gleichen Gewässerabschnitts mindestens 15 Reviere festgestellt. Die Tiere wurden insbesondere im Bereich der Kleingartenanlagen bzw. auf stärker durchgrünten Siedlungs- und Gewerbeflächen angetroffen. Die Beobachtungen unterstreichen die Variabilität einer Brutvogelzönose, die trotz relativ gleich bleibender Rahmenbedingungen bei einigen Arten starken Schwankungen unterliegen kann. Brutvogelzönose der Tiefwerder Wiesen Der Bereich der Tiefwerder Wiesen gehört zu den am besten untersuchten Flächen innerhalb des Untersuchungsgebietes. Hier erfolgten in den Jahren 1997 und 2004 umfangreiche Erhebungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum PFA 2 (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRASSEN 2006). Im Ergebnis wurden innerhalb des Gesamtbiotopkomplexes der Tiefwerder Wiesen 51 Arten als Brutvogelarten festgestellt, darunter 12 Arten der Vorwarnliste Berlins (Zwergtaucher, Kuckuck, Grünspecht, Kleinspecht, Rauchschwalbe, Bachstelze, Sumpfrohrsänger, Gelbspötter, Gartengrasmücke, Grauschnäpper, Feldsperling und Girlitz) sowie der Pirol als einzige Art, die derzeit in Berlin einer Gefährdungsstufe nach der Roten Liste zuzuordnen ist. Von den genannten Arten lagen lediglich die Revierzentren von Sumpfrohrsänger und Kuckuck innerhalb des Untersuchungsgebietes zum hier gegenständlichen Vorhaben. Der Pirol brütete wahrscheinlich innerhalb eines Gehölzbestandes in unmittelbarer Nähe des Holzbohlensteges, der in Ost-West-Richtung die Tiefwerder Wiesen kreuzt. Neben den genannten Erfassungen wurden die Tiefwerder Wiesen 2007 im Rahmen der Bestandsdatenerhebungen zum Pflege- und Entwicklungsplan der LSG Tiefwerder Wiesen, Pichelswerder und Grimnitzsee bis zu zehnmal begangen (SCHARON 2007). Insgesamt wurden 14 gefährdete Brutvogelarten (einschließlich Vorwarnliste) des Landes Berlin, davon sechs Brutreviere (Kuckuck, Sumpfrohrsänger, Kleinspecht, Teichralle, Neuntöter und Feldschwirl), innerhalb des Untersuchungsgebietes nachgewiesen. Brutvogelzönose des Pichelsdorfer Gemündes Auch der Bereich des Pichelsdorfer Gemündes mit seinem auf dem Gelände der IG Metall Bildungsstätte gelegenen Parkanlagen wurde bereits 1997 und 2007 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum PFA 2 (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRASSEN 2006) sowie auch im Rahmen der Bearbeitung des Pflege- und Entwicklungsplans zu den LSG Tiefwerder Wiesen, Pichelswerder und Grimnitzsee intensiv untersucht (SCHARON 2007).

178 Seite 172 (381) 1997 wurden innerhalb der Parkanlage 24 verschiedene Arten, darunter der in Berlin auf der Vorwarnliste geführte Drosselrohrsänger, ermittelt. Auffällig sind auch die 1997 festgestellten 18 Brutreviere des Teichrohrsängers. Im Rahmen der Bestandsdatenerhebungen zum Pflege und Entwicklungsplan für die LSG Tiefwerder Wiesen, Pichelswerder und Grimnitzsee wurden innerhalb der Parkanlage 35 Brutvogelarten nachgewiesen. Gefährdete Arten der Roten Liste des Landes Berlin waren nicht darunter; allerdings traten Arten der Vorwarnliste auf, die in diesem Bereich auch 1997 nachgewiesen wurden, darunter Drosselrohrsänger, Kuckuck und Grünspecht. Brutvogelzönosen des Wasserwerks Jungfernheide Das Gelände des Wasserwerks Jungfernheide nimmt im Untersuchungsgebiet eine Sonderstellung ein. Es handelt sich hierbei um einen Mosaik unterschiedlichster Biotoptypen; 1997 wurden innerhalb des Gesamtkomplexes 44 Brutvogelarten nachgewiesen. Als bemerkenswert ist ein Brutrevier des Flussregenpfeifers einzustufen. Die Art brütete 1993 auf einer beregneten Fläche verhinderten hohe Wasserstände eine erneute Brut in diesem Bereich. Vorbelastung Vorbelastungen treten im Untersuchungsgebiet gebietsbezogen, in Abhängigkeit von der Intensität der anthropogenen Nutzung, sehr unterschiedlich auf. Entlang des gesamten Gewässerverlaufs von SOW und UHW ist eine starke Frequentierung des Gewässers durch die Schifffahrt festzustellen, wodurch es zu Störungen durch Lärmimmissionen und optische Beunruhigungen kommt. Sekundär kommt es durch den, von vorbeifahrenden Schiffen verursachten Wellenschlag zu einer Beeinträchtigung der gewässerbegleitenden Vegetation. Infolge dessen sind Röhrichte entlang der Fahrrinne nur sehr begrenzt entwickelt und in ihrer Funktion als Bruthabitat für Wasservögel sehr stark herab gesetzt. Hinzu kommt im Uferbereich ein hoher Freizeitdruck durch Spaziergänger, Radfahrer und Angler. Hohe Nutzungsintensitäten sind auch im Bereich Pichelswerder in ihrer Funktion als Hundeauslaufgebiet zu beobachten. Weiterhin wirken sich die gewerbliche Nutzung und auch die Siedlungsnutzung, die mit permanenten optischen Störungen und Lärmimmissionen einhergehen, negativ auf die Brutvogelfauna aus. Lediglich in stärker durchgrünten Siedlungsbereichen wie z. B. im Bereich der Kleingartenanlagen sind Vorbelastungen geringer ausgeprägt. Allerdings können auch hier ausschließlich Arten reproduzieren, die eine gewisse Adaption an den Menschen aufweisen. Im Bereich der Tiefwerder Wiesen ist die intensive Beweidung mit Wasserbüffeln als weitere Vorbelastung zu nennen. Obwohl Nachweise von Wiesenbrütern auch in der Vergangenheit nicht erbracht werden konnten, wird die Besiedelbarkeit durch Wiesenbrüter durch die Beweidung und damit verbundenen Störungen brütender Vögel weiter herab gesetzt. Hinzu kommt die starke Frequentierung der Gesamtfläche durch Wildschweine. So berichtete u. a. SCHARON (2007) von einer Vielzahl von Kesselsichtungen, die von Bachen angelegt worden waren. Er führt an, dass der hohe Predationsdruck mitverantwortlich ist für den geringen Bruterfolg von Wasservögeln in den Tiefwerder Wiesen.

179 Seite 173 (381) Bewertung Bewertung Brutvögel Die Bewertung der Avifauna erfolgte gemäß dem Leitfaden (BfG-1559, 2011) separat für jede Funktionale Einheit. Für die Beurteilung der Natürlichkeit der Brutvogelzönose ergibt sich ein maximaler Wert von insgesamt 107 Brutvogelarten. Arten, die im Land Berlin als erloschen gelten bzw. solche, die nur noch selten in Berlin brüten oder aber im Untersuchungsgebiet keine geeigneten Lebensräume finden, wurden für die Ermittlung des Referenzwertes nicht berücksichtigt. Der Ermittlung werden die Ausführungen von OTTO & WITT (2002) sowie ABBO (2001) zugrunde gelegt. Demzufolge werden die Brutvogellebensräume des Untersuchungsgebietes wie folgt bewertet: Tabelle 38: Bewertung der Brutvögel des Untersuchungsgebietes Abkürzungen: FE = Funktionale Einheit, Nat = Natürlichkeit, Gef Art = Gefährdete Arten (gefährdete Arten gemäß Roter Liste des Landes Berlin gemäß WITT 2005 bzw. SÜDBECK et al 2009), B = Beeinträchtigung, Bed = funktionale Bedeutung, W = Wiederherstellbarkeit, Gesamt = Gesamtbewertung) FE Bezeichnung Nat Gef Art B Bed W Gesamt Brutvögelzönosen der Wälder IVa Wasserwerk Jungfernheide IVb Pichelswerder Brutvogelzönosen der landwirtschaftlichen Nutzflächen VIII Tiefwerder Wiesen Brutvogelzönosen der Gewässer und Verladungszonen I SOW, UHW VII Seenartig erweiterte Unterhavel Brutvogelzönosen der Kleingärten IIIa Fürstenbrunn, Dahlemer Wiese und Kraftwerk Unterspree IIIb Burgwallschanze IIIc Wassersport und Wochenendsiedlung Dr. Pfuhl-Theunerkauf und Kolonie Tiefwerder IIId Blau-Weiß Tiefwerder Brutvogelzönosen der Siedlungs- und Gewerbeflächen IIa Spree Nordufer IIb Spree Südufer IIc Behala Brutvogelzönosen innerstädtischer Park- und Grünanlagen VIb Spandauer Horn VId Lindenufer und Havel-Westufer VIc Park am Grimnitzsee VIa IG Metall Bildungsstätte

180 Seite 174 (381) FE Bezeichnung Nat Gef Art B Bed W Gesamt Brutvogelzönosen Bahnanlage IX Gleisanlagen Bewertung Durchzügler und Gastvogelarten Aufgrund der starken anthropogenen Überprägung des Untersuchungsgebietes verbunden mit einer dichten Bebauung, Lärmimmissionen und optischen Störreizen sind nahezu keine Landschaftsteile vorhanden, die von Vögeln zur Rast aufgesucht werden könnten. Das Gebiet ist daher in seiner Bedeutung für Zug- und Rastvögel bezogen auf den Referenzwert als sehr geringwertig (Wertstufe 1) einzustufen. Empfindlichkeit Durchzügler und Gastvogelarten reagieren unterschiedlich empfindlich auf störende bzw. schädigende anthropogene Eingriffe, die auf das System ihrer synökologischen Wechselbeziehungen einwirken. Bezüglich der Brutvogelfauna bestehen artspezifisch unterschiedliche Empfindlichkeiten gegenüber bau- und anlagebedingter Flächeninanspruchnahme, Lärmimmissionen und optische Beunruhigung, die im Rahmen der Bewertung der Umweltauswirkungen (Kap. 6) sowie im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Beilage 16) bewertet werden Zug- und Rastvögel (überwinternde Wasservögel) Erfassungs- und Bewertungsmethodik Für die Erfassung der überwinternden Wasservögel wurden 2011 Erhebungen im Gelände durchgeführt. Im Zuge dessen erfolgte zwischen Januar und März 2011 sowie zwischen Oktober und Dezember 2011 einmal monatlich eine Ermittlung aller rastenden Wasservögel auf der Berliner Nordtrasse einschließlich der Nebengewässer. Insgesamt erfolgten somit sechs Begehungen, jede zum Ende des jeweiligen Monats. Im Zuge der Begehungen wurde der öffentlich zugängliche Verlauf von Spree und Havel einschließlich der Mündungsbereiche der Zuflüsse von mindestens einer Uferseite aus mittels Linientaxierung begangen. Da nicht alle Uferbereiche einsichtig bzw. öffentlich zugänglich sind, ist davon auszugehen, dass zwar die überwiegende Mehrheit, nicht jedoch alle Tiere vollständig erfasst werden konnten, so dass die ermittelten Zahlen nicht die exakte Anzahl der Tiere wiedergeben können. Die Datenlage ist jedoch für die Einschätzung der Umweltverträglichkeit ausreichend, da sie die Bedeutung eines Gewässerabschnittes für eine überwinternde Vogelart indizieren. Neben den Geländeerhebungen wurden zusätzlich vorhandene Daten ausgewertet. Im Rahmen der Literaturrecherche wurden primär folgende Quellen herangezogen: Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Ausbau der Berliner Wasserstraßen Trasse Nord, Planfeststellungsabschnitt 2 - UHW km 0,0 bis 4,0 (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRASSEN 2006)

181 Seite 175 (381) Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Ausbau der Spree-Oder-Wasserstraße von km 0,000-4,673, Planfeststellungsabschnitt 3 (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRASSEN 2001) Zähldaten der monatlichen Wasservogelzählungen des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten: Zählstrecke 4111 (BOA 2013) Zähldaten der monatlichen Wasservogelzählungen des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten: Zählstrecke 4112 (BOA 2013) Die Wasservogelzählung des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten wird alljährlich jeweils in der Monatsmitte zwischen September und April des Folgejahres erhoben. Da sich die Zählstrecken nur teilweise mit dem Untersuchungsgebiet zur Berliner Nordtrasse decken, sind die Daten zwar nicht unmittelbar vergleichbar, sie geben jedoch Aufschluss über die Bedeutung der untersuchten Gewässer bzw. das zu erwartende Arteninventar. Die Zählstrecke 4111 umfasst einen Teilabschnitt der Oberhavel zwischen Eiswerder und Dischingerbrücke, Zählstrecke 4112 umfasst einen Teilabschnitt der Spree zwischen Caprivibrücke und Kraftwerk Reuter. Weitere Literaturquellen sind dem Text zu entnehmen. Bestandsbeschreibung Ergebnisse der Geländeuntersuchung Im Rahmen der 2011 durchgeführten Kartierungen zur Erfassung der Wintervögel wurden insgesamt 13 überwinternde Wasservogelarten nachgewiesen. Die Ergebnisse sind in nachfolgender Tabelle dargestellt. Tabelle 39: Bestand überwinternder Wasservögel im Untersuchungsgebiet (Pöyry 2011) Art Monat/Jahr Januar 2011 Februar 2011 März 2011 Oktober 2011 November 2011 Dezember Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Kormoran (Phalacrocorax carbo) n. e. n. e. n. e. n. e. n. e. n. e. Graureiher (Ardea cinerea) n. e. n. e. n. e. n. e. n. e. n. e. Höckerschwan (Cygnus olor) Kanadagans (Branta canadensis) Stockente (Anas platyrhynchos) Kolbenente (Netta rufina) Samtente (Melanitta fusca) Spießente (Anas acuta) Tafelente (Aythya ferina)

182 Seite 176 (381) Art Monat/Jahr Januar 2011 Februar 2011 März 2011 Oktober 2011 November 2011 Dezember 2011 Reiherente (Aythya fuligula) Gänsesäger (Mergus merganser) Blessralle (Fulica atra) (*n. e. = zahlenmäßig nicht erfasst) Im Ergebnis der Wasservogelkartierung waren die Arten Stockente und Blessralle bei weitem erwartungsgemäß am häufigsten vertreten. Es war jedoch zu beobachten, dass sich Individuen beider Arten nicht gleichmäßig entlang des Gewässerverlaufs von SOW und UHW verteilen. Vielmehr zeigen sich eindeutige Habitatpräferenzen, so z. B. für einen Gewässerabschnitt westlich des Kraftwerks Reuter zwischen SOW-km 0,450 und SOW-km 1,690 (nachfolgend als Abschnitt 1 bezeichnet). Die Stockente nutzte hier schwerpunktmäßig in den Monaten Januar und Februar die Deckwerke mit anschließenden Gehölzsäumen als Tagesruheplatz, wahrscheinlich begünstigt durch die in diesem Bereich infolge der Einleitungen aus dem Kraftwerk Reuter erhöhten Wassertemperatur (vgl. Kapitel ). Allein in diesem kurzen Streckenabschnitt wurden am Individuen der Stockente gezählt, die auf den Deckwerken schliefen oder im Uferbereich nach Nahrung suchten. Entlang der verbleibenden Abschnitte der SOW traten beide Arten regelmäßig, jedoch in kleineren Truppgrößen auf. Entlang der UHW zeichneten sich bei beiden Arten weitere Präferenzen ab. Die Tiere hielten sich bevorzugt zwischen liegenden Schiffen auf bzw. waren ruhend auf den Deckwerken im Bereich des Schifffahrtsufers zwischen UHW-km 0,600 und 1,180 (Abschnitt 2) anzutreffen. Weitere Konzentrationen waren auf Höhe der Tiefwerder Wiesen zwischen UHW-km 2,120 und 2,950 (Abschnitt 3) festzustellen. Eine kartographische Darstellung dieser Konzentrationszonen überwinternder Wasservögel ist Anlage zu entnehmen. In Abbildung 24 bis Abbildung 26 erfolgt eine quantitative Darstellung der Zählergebnisse in den erwähnten Konzentrationszonen (Abschnitt 1 bis 3).

183 Seite 177 (381) Abbildung 24: Verteilung überwinternde Wasservögel unterhalb des Kraftwerks Reuter (SOW-km 0,450 bis SOW-km 1,690) Abbildung 25: Verteilung überwinternde Wasservögel auf Höhe des Schifffahrtsufers (UHW-km 0,600 und UHW-km 1,180)

184 Seite 178 (381) Abbildung 26: Verteilung überwinternde Wasservögel auf Höhe der Tiefwerder Wiesen (UHW-km 2,120 und UHW-km 2,950) Neben der Stockente und der Blessralle waren Gänsesäger, Höckerschwan, Reiherente und Tafelenten regelmäßig im Untersuchungsgebiet anzutreffen, wenn auch in weitaus geringerer Anzahl. Der Gänsesäger wurde ab Januar 2011 im Untersuchungsjahr entlang der SOW auf Höhe des Wasserwerks Jungfernheide bzw. im Bereich des Kraftwerks Reuter kartiert. In den meisten Fällen wurden einzelne oder verpaarte Tiere angetroffen, lediglich im Bereich des Abzweigs Alte Spree wurde am ein kleiner Trupp von 10 Tieren angetroffen. Nachweise entlang der UHW erfolgten nicht. Reiherente und Tafelente wurden zumeist vergesellschaftet mit Stockente und Blessralle unterhalb des Kraftwerks Reuter kartiert, wohingegen der Höckerschwan nahezu ausschließlich in Einzelindividuen oder verpaart entlang der UHW auftrat. Weiterhin wurden der Zwergtaucher (zwei Nachweise), die Kolbenente (ein Nachweis), die Spießente (zwei Nachweise) und die Samtente (drei Nachweise) festgestellt. Die drei zuletzt genannten Arten werden auf der Vorwarnliste bzw. der Roten Liste wandernder Tierarten (RLW) geführt (vgl. HÜPPOP 2012): (Spießente Kategorie V, Kolbenente Kategorie R). Der Bestand der Samtente ist in Deutschland außerhalb der Brutzeit vom erlöschen bedroht (RLW Kategorie 1). Die Bestände des Graureihers und des Kormorans wurden nicht gezählt. Beide Arten traten jedoch regelmäßig nahrungssuchend entlang beider Gewässer auf. Östlich des Kraftwerks Reuter zwischen SOW km 3,150 und 3,250 wurde darüber hinaus eine Kormoran-Kolonie festgestellt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Brutkolonie; vielmehr suchen die Tiere den ufernahen Baumbestand zur Trocknung des Gefieders bzw. als Ruheplatz auf. Ergebnisse der Datenrecherche Gemäß der jährlich durchgeführten Berliner Wasservogelzählung wurden im Winterhalbjahr 2012/2013 entlang der kanalisierten Havel zwischen Eiswerder und Dischinger-

185 Seite 179 (381) brücke (Zählstrecke 4111) bzw. der kanalisierten Spree zwischen Caprivibrücke und Kraftwerk Reuter (Zählstrecke 4112) 16 Vogelarten (ohne fehlfarbene Stockenten- Bastarde) nachgewiesen. Tabelle 40: Ergebnisse der Wasservogelzählungen 2012/2013 für die Zählabschnitte 4111 und 4112 (BOA 2013) Art Monat/Jahr Oktober 2012 November 2012 Dezember 2012 Januar 2013 Februar Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) 0/2 1/0 2/0 1/0 1/0 0/0 Haubentaucher (Podiceps cristatus) 1/0 0/0 0/0 0/0 2/0 2/0 Kormoran (Phalacrocorax carbo) 17/9 50/10 6/19 13/0 11/22 3/4 Graureiher (Ardea cinerea) 3/7 2/12 5/10 2/1 1/11 1/4 Höckerschwan (Cygnus olor) 9/2 6/1 3/8 2/5 4/5 2/2 Graugans (Anser anser) 53/0 0/0 0/0 0/0 0/0 0/0 Kanadagans (Branta canadensis) 18/0 19/0 29/0 19/0 19/0 5/0 Mandarinente (Aix galericulata) 0/0 2/6 26/8 17/0 24/0 22/6 Schnatterente (Anas strepera) 0/0 0/0 3/0 1/0 0/0 0/0 Stockente (Anas platyrhynchos) 175/50 299/ /97 756/81 676/ /133 Stockente Bastard 7/0 5/0 15/0 15/0 16/0 13/0 Tafelente (Aythya ferina) 0/0 0/0 4/0 0/0 0/1 0/0 Reiherente (Aythya fuligula) 0/0 0/4 0/10 0/2 5/5 0/2 Schellente (Bucephala clangula) 0/0 0/0 0/0 4/0 2/0 0/0 Gänsesäger (Mergus merganser) 0/0 0/0 0/0 0/0 2/0 1/0 Teichralle (Gallinula chloropus) 0/0 4/2 3/0 6/0 4/0 5/0 Blessralle (Fulica atra) 163/8 278/21 710/59 508/0 594/ /65 Erwartungsgemäß waren auch im Rahmen der regelmäßigen durchgeführten Wasservogelzählungen die Blessralle und die Stockente mit Abstand am häufigsten anzutreffen (BOA 2013). In Berlin überwintern alljährlich beide Arten in großer Anzahl. Zwischen 1991 und 1998 lagen die Summen Mitte Dezember zwischen und und im Januar zwischen und (ABBO 2001). Die Tiere fliegen im Winterhalbjahr aus den Brutgebieten im Nordosten, hauptsächlich aus Polen ein. Der Heimzug beginnt Ende Februar und endet Anfang April (ebd.). Die Blessralle ist in Brandenburg als Teilzieher zu bezeichnen (ABBO 2001), wobei der Winterbestand in Abhängigkeit von der Witterung beträchtlich schwanken kann. Vor allem in strengen Wintern weichen die Vögel durch die Vereisung der Gewässer auf die 2013 März 2013

186 Seite 180 (381) Berliner Havelgewässer aus, da diese oftmals lange eisfrei sind und zudem die Nahrungssituation infolge der Zufütterung durch die Bevölkerung günstig ist (ebd.). Im Gegensatz zu Untersuchungen im Rahmen des Vorhabens wurde der Gänsesäger lediglich innerhalb der Zählstrecke 4111 mit insgesamt lediglich drei Individuen nachgewiesen. Die Art zeigt in der Regel in Berlin eine Präferenz für die größeren Seen. So wurden beispielsweise im Februar und März 2013 bis zu 242 Tiere am Seddinsee und 333 am Müggelsee gezählt bzw. waren im gleichen Zeitraum bis zu 63 Tiere entlang der Zählstrecken 4101 bis 4104 (Teile von Ober- und Unterhavel, Nieder-Neuendorfer See, Heiligensee, Tegeler See) anzutreffen (BERLINER ORNITHOLOGISCHE ARBEITS- GEMEINSCHAFT (BOA) 2013). Bei den im Bereich der SOW im Rahmen der Kartierungen festgestellten Tieren handelt es sich im Vergleich zu den größeren Gewässern im Berliner Stadtgebiet eher um kleinere Überwinterungstrupps. Die Mandarinente ist an den Gewässern im Berliner Stadtgebiet regelmäßig anzutreffen. Umso erstaunlicher sind die fehlenden Nachweise im Rahmen der Kartierungen in den Wintermonaten Im Berliner Stadtgebiet sind Sichtungen der Spießente und der Samtente zwar regelmäßig, beide Arten sind jedoch zumeist mit wenigen Nachweisen verstreut an den Gewässern vertreten. Die Kolbenente wurde 2013 in Berlin ebenfalls mit wenigen Tieren nachgewiesen, so z. B. am im Volkspark Hasenheide. Vorbelastung Die auf überwinternde Wasservögel wirkenden Vorbelastungen entsprechen denen der Brutvögel (vgl. Kapitel ). Mögliche Abweichungen sind lediglich zeitlicher Natur. Während Vorbelastungen wie z. B. Lärmimmissionen infolge des Verkehrsaufkommens für Brutvögel ganzjährig auftreten, wirken diese auf überwinternde Wasservögel lediglich im Winterhalbjahr zwischen Oktober und März während der Überwinterung bzw. auf Rastvogelbestände während des Zuges. Bewertung Unter Berücksichtigung der Erfassungsergebnisse wurde das Untersuchungsgebiet gemäß Leitfaden (BfG-1559, 2011) bewertet. Da in diesem Kapitel die Bedeutung der Gewässerverläufe von SOW und UHW als Überwinterungsgebiet für Wasservögel überprüft wurde, beschränkt sich die Bewertung auf die Wasserflächen des Untersuchungsgebietes. Der Beurteilung wird für das Untersuchungsgebiet ein Referenzwert von mindestens 20 Wasservogelarten zugrunde gelegt, die aufgrund ihrer autökologischen Ansprüche bzw. der Biotopausstattung des Untersuchungsgebietes im Gebiet potenziell vorkommen können. Neben den im Rahmen der jährlichen Zählungen beobachteten 16 Arten ist mit mindestens fünf weiteren Arten darunter Schellente, Mandarinente und Teichralle zu rechnen, die aufgrund ihrer Verbreitung bzw. autökologischen Ansprüche potenziell vorkommen können. Im Ergebnis wird für die Gewässer des Untersuchungsgebietes in ihrer Funktion als Rast- und Überwinterungsgebiet eine geringe Wertigkeit (Wertstufe 2) ermittelt. Verglichen mit dem Referenzzustand, der insgesamt mindestens 20 Arten umfasst, ist die festgestellte Artenzahl von insgesamt 13 überwinternden Wasservogelarten als mittel einzustufen (Wertstufe 3). Insgesamt wurden drei Arten der Roten Liste wandernder Vo-

187 Seite 181 (381) gelarten festgestellt, darunter die Samtente als eine Art der Kategorie 1 (vom Erlöschen bedroht) sowie die Spießente als Art der Vorwarnliste. Da die genannten Arten in Berlin in den Wintermonaten mit wenigen Exemplaren vertreten sind und die Berliner Nordtrasse in ihrer Bedeutung als Überwinterungslebensraum als geringwertig einzustufen ist, wird insgesamt eine geringe Wertstufe vergeben (Wertstufe 2). Anthropogene Störwirkungen infolge des intensiven Schifffahrtsbetriebes und der Freizeitnutzung der Gewässerufer treten permanent auf (Wertstufe 1) wobei sich die Störwirkungen auch auf andere Lebensräume, vor allem im Bereich der Unterhavel, negativ auswirken (Wertstufe 2). Die Funktion ist kurzfristig wiederherstellbar (Wertstufe 1). Tabelle 41: Bewertung der überwinternden Wasservögel des Untersuchungsgebietes Abkürzungen: Nat = Natürlichkeit, Gef Art = Gefährdete Arten (gefährdete Arten gemäß Roter Liste des Landes Berlin gemäß WITT 2005 bzw. SÜDBECK et al 2009), B = Beeinträchtigung, Bed = funktionale Bedeutung, W = Wiederherstellbarkeit, Gesamt = Gesamtbewertung) Bewertungskriterium Probefläche/Zufallsfunde Nat Gef Art B Bed W Gesamt SOW/UHW Empfindlichkeit Zug- und Rastvögel (überwinternde Wasservögel) reagieren unterschiedlich empfindlich auf störende bzw. schädigende anthropogene Eingriffe, die auf das System ihrer synökologischen Wechselbeziehungen einwirken. Bezüglich überwinternder Wasservögel bestehen artspezifisch unterschiedliche Empfindlichkeiten gegenüber baubedingten Lärmimmissionen und optischen Beunruhigungen/Störreizen, die im Rahmen der Bewertung der Umweltauswirkungen (Kap. 6) sowie im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Beilage 16) gewertet werden. Darüber hinaus können betriebsbedingt auftretende Wirkungen wie Wellenschlag und Absunk zu Beeinträchtigungen ihrer Tagesruheplätze o.ä. führen Reptilien Erfassungs- und Bewertungsmethodik Die Bestandsdarstellung der Reptilienfauna erfolgt auf der Grundlage von Erhebungen im Gelände sowie Literaturrecherchen. Im Rahmen der Geländeerhebungen wurden im Frühjahr/Sommer 2011 zwei Probeflächen (Gelände der IG-Metall-Bildungsstätte sowie Tiefwerder Wiesen) auf das Vorkommen von Reptilien untersucht. Darüber hinaus erfolgte 2015 eine Kontrolle von Uferbereichen, in denen Beeinträchtigungen im Zuge des Vorhabens nicht ausgeschlossen werden können. Insgesamt erfolgten 2011 drei Begehungen zur Erfassung der Reptilien. Aufgrund des hohen Wasserstandes im Sommer 2011 konnte das Südufer der Pichelsdorfer Halbinsel südlich der IG-Metall Bildungsstätte nur einmalig begangen werden. Die fehlenden Erhebungen sind jedoch nicht als Datenlücken zu werten, da das Gebiet mehrfach im Zuge vorangegangener Planungen bzw. im Rahmen der Aufstellung des Pflege- und Entwicklungsplans für die LSG Tiefwerder Wiesen und Pichelswerder durch SCHARON (2007)

188 Seite 182 (381) intensiv untersucht wurde und vorhabenbedingte Eingriffe in terrestrische Lebensräume in diesem Bereich nicht stattfinden. Da auf den ausgewählten Probeflächen in erster Linie mit Vorkommen der Ringelnatter und der Blindschleiche gerechnet wurde, wurde die Untersuchungsmethodik auf die Phänologie und Autökologie beider Arten angepasst. Es wurden vor allem potenzielle Sonnenplätze und potenzielle Tagesverstecke wie z. B. Höhlungen unter Totholz etc., die von den Tieren als Tagesverstecke aufgesucht werden, nach Vorkommen abgesucht. Außerdem wurden Zufallsbeobachtungen ausgewertet. Mit Vorkommen der Zauneidechse war im Wirkraum des Vorhabens nach Auswertung vorhandener Daten sowie aufgrund der Habitatausstattung lediglich vereinzelt (z. B. im Bereich der Kleingartenanlagen Fürstenbrunn) zu rechnen. Im Rahmen des Scopings erfolgte daher die Festlegung, dass eine flächendeckende Zauneidechsenkartierung nicht erforderlich ist, da zum damaligen Planungsstand Eingriffe in terrestrische Lebensräume mit potenzieller Habitateignung nicht vorgesehen waren. Ergänzend zu den Festlegungen des Scopings wurde aufgrund der konkretisierten technischen Planung 2015 eine Zauneidechsenkartierung an Uferbereichen vorgenommen, an denen eine randliche Inanspruchnahme zur Ufersicherung erforderlich wird. Dies betrifft den Bereich Ruhwald am südlichen Ufer der SOW km 3,416 bis 3,672. Im Zuge dessen wurde 2015 der Uferabschnitt der SOW Südufer, SOW-km 3,000-4,400 insgesamt während der Hauptaktivitätszeit der Zauneidechsen dreimalig begangen. Damit wurde die Eignung als Lebensraum der Zauneidechse in den an die terrestrische Flächeninanspruchnahme angrenzenden Abschnitten mit erfasst im Hinblick auf eine Eignung als temporäres Ausweichhabitat. Im Rahmen der Literaturrecherche wurden folgende Quellen ausgewertet: Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Ausbau der Berliner Wasserstraßen Trasse Nord, Planfeststellungsabschnitt 2 - UHW km 0,0 bis 4,0 (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRASSEN 2006) Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Ausbau der Spree-Oder-Wasserstraße von km 0,000-4,673, Planfeststellungsabschnitt 3 (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRASSEN 2001) Faunistisches Gutachten zu Avifauna, Reptilien, Amphibien für die LSG Tiefwerder Wiesen und Pichelswerder in Berlin Spandau (SCHARON 2007) Pflege- und Entwicklungsplan für die LSG Tiefwerder Wiesen, Pichelswerder, Grimnitzsee (STADT-WALD-FLUSS 2009) Weitere Literaturquellen sind dem Text zu entnehmen. Die Bewertung der Reptilien erfolgte auf Grundlage des Bewertungsrahmens der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BFG-1559, 2011). Bestandsbeschreibung Ergebnisse der Geländeuntersuchung Im Rahmen der Kartierungen wurden insgesamt drei Exemplare der Ringelnatter auf dem Gelände der Tiefwerder Wiesen bzw. angrenzender Flächen nachgewiesen. Ein

189 Seite 183 (381) Tier hielt sich am sonnenbadend am Ostufer des Zulaufs zum Toten Mantel auf. Bei zwei weiteren Nachweisen in räumlicher Nähe handelt es sich um Zufallsfunde. In beiden Fällen wurden adulte Tiere notiert, die sonnend am Ufer des Zulaufs zum Toten Mantel bzw. in unmittelbarer Nähe zum einem Fußweg festgestellt, der zwischen Havel und Tiefwerder Wiesen verläuft. Auf dem Gelände der IG-Metall-Bildungsstätte wurden 2011 keine Reptilien festgestellt. Allerdings musste hier aufgrund des ungewöhnlich hohen Wasserstandes im Sommer 2011 auf zwei Begehungen verzichtet werden. Ein Vorkommen der Zauneidechse im Bereich der Kleingartenanlage Fürstenbrunn konnte im Rahmen der Kartierungen 2011 bestätigt werden. So gelangen am entlang des Südufers der SOW im Bereich der Kleingartenanlage Fürstenbrunn zwei Nachweise adulter Weibchen, die sonnend im Bereich des Deckwerks angetroffen wurden. Im Juni 2015 erfolgte der Nachweis von. mindestens 16 Tiere zwischen Rohrdammbrücke und der Kleingartenanlage Fürstenbrunn. Die überwiegend adulten Tiere (acht männliche und drei weibliche) wurden mit Ausnahme eines Tieres zwischen dem Uferweg und der SOW nachgewiesen und waren lokal an Strukturen wie Baumwurzeln und freiliegende Kleinsthabitate (z.b. in Form von künstlich geschaffenen Badestellen) gebunden. Darüber hinaus befanden sich fünf subadulte Zauneidechsen im Untersuchungsgebiet, für welche aufgrund ihrer geringen Größe davon auszugehen ist, dass sie aus dem vorangegangenen Kalenderjahr 2014 stammten. Tabelle 42: Artenliste, Schutzstatus und Gefährdung der Reptilien des Untersuchungsgebietes Abkürzungen: BArtSchV = Bundesartenschutzverordnung, = besonders geschützt nach Anlage 1 BArtSchV, = streng geschützt nach Anlage I der BArtSchV, RL B = Rote Liste Berlin (siehe KÜHNEL et al. 2005), RL D = Rote Liste Deutschland (siehe BFN 2009), 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, FFH RL = Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (IV = Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) Deutscher Name Wissenschaftlicher Name BArt SchV Schutzstatus/ Gefährdung RL B RL D FFH Zauneidechse Lacerta agilis 3 V IV Ringelnatter Natrix natrix 3 V - Vorbelastung Vorbelastungen sind in Bezug auf die Reptilienfauna artspezifisch sehr unterschiedlich zu bewerten. Während Arten wie die Zauneidechse gezielt anthropogen stark veränderte Sekundärlebensräume besiedeln, bevorzugen andere Arten wie die Ringelnatter eher unbeeinflusste Feuchtlebensräume. Die (potenziellen) Vorkommen der Zauneidechse beschränken sich im Untersuchungsgebiet auf Kleingärten sowie spärlich bewachsene Ruderalflächen wie im Bereich des Wasserwerks Jungfernheide. Vorbelastungen ergeben sich somit in erster Linie durch das intensive Begehen/Befahren der Flächen. Für die Population der Ringelnatter auf den Tiefwerder Wiesen ergibt sich eine Vorbelastung durch die Beweidung, die sich als geringfügig störend für die Tiere auswirken könnte.

190 Seite 184 (381) Ergebnisse der Datenrecherche Aus den ehemaligen Planfeststellungsabschnitten (PFA) 2 und 3 liegen Bestandsdaten zur Tiergruppe der Reptilien vor (vgl. ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSER- STRASSEN 2001 und 2006). Die damals erhobenen Daten sind zwar aufgrund ihres Alters, die Erhebungen fanden in der Zeit zwischen 1997 und 2007 statt, für die Beurteilung des Untersuchungsgebietes nur bedingt geeignet. Dennoch sollen sie der Vollständigkeit halber nicht unerwähnt bleiben. Für die SOW gibt die ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRASSEN (2001) Nachweise von zwei heimischen Reptilienarten, Ringelnatter und Zauneidechse, entlang der SOW an. Von der Ringelnatter existieren lediglich historische Funde vom Gelände des Wasserwerks Jungfernheide, die dort jedoch im Rahmen der 1997 durchgeführten Kartierungen nicht wieder nachgewiesen werden konnte; die Vorkommen galten daher bereits 2001 als erloschen. Da die möglichen Vorkommen außerhalb des Untersuchungsgebietes liegen, ist die Klärung der Frage, ob zwischenzeitlich eine Wiederbesiedelung stattgefunden hat, unerheblich. Von der Zauneidechse, als einzige Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie existieren Nachweise aus dem Bereich der Kleingartenanlage Fürstenbrunn, wo 1997 eine kleine Population nachgewiesen werden konnte. Die Autoren gehen davon aus, dass die Nachweise im Zusammenhang mit der Bahntrasse, einem bevorzugten Sekundärlebensraum der Art, zu sehen sind. Für die UHW gibt die ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRASSEN (2006) Nachweise von insgesamt drei heimischen Reptilienarten an, darunter Nachweise der Ringelnatter im Bereich der Tiefwerder Wiesen sowie des West- und Ostufers des Grimnitzsees. Die Tiefwerder Wiesen werden von den Autoren als wertvoller Lebensraum eingestuft. Obwohl im Rahmen der 2004 durchgeführten Untersuchungen nur Einzelnachweise gelangen, ist davon auszugehen, dass die Art in stabilen Populationen insbesondere im Bereich des Toten Mantels und des Faulen Sees außerhalb des Untersuchungsgebietes vorkommt. Der ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRASSEN (2006) gelangen darüber hinaus 2004 Einzelnachweise der Zauneidechse vom Ostufer des Grimnitzsees. Weitere historische Nachweise der Zauneidechse aus dem unteren Hangbereich des Pichelswerder am Toten Mantel konnten 2004 nicht mehr bestätigt werden. Neben den genannten Untersuchungen wurde der Bereich Tiefwerder Wiesen, Grimnitzsee und Pichelswerder im Rahmen der Untersuchungen zum Pflege- und Entwicklungsplan intensiv untersucht. Im Ergebnis wies SCHARON (2007) im Bereich des Toten Mantels eine mittelgroße Population der Ringelnatter nach. Darüber hinaus stellte er eine weitere, kleine Population innerhalb der Röhrichtbestände der Pichelsdorfer Halbinsel westlich des Pichelsdorfer Gemünds fest.

191 Seite 185 (381) Bewertung Die Bewertung der Reptilienfauna des Untersuchungsgebietes erfolgt gemäß Anlage IV des Leitfadens der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG-1559, 2011). Der Beurteilung wird ein Referenzwert von insgesamt fünf Reptilienarten zugrunde gelegt. Von den sieben im Land Berlin vorkommenden Arten können Vorkommen der Kreuzotter sowie der Europäischen Sumpfschildkröte mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Bei der Europäischen Sumpfschildkröte ist anzunehmen, dass es bereits um 1900 keinen reproduzierenden Vorkommen mehr in Berlin gab (KÜHNEL et al. 2005). Die Kreuzotter gilt in Berlin als ausgestorben (Rote Liste Kategorie 0) (ebd.). Die Feuchtgebiete, Pichelswerder sowie auch die Tiefwerder Wiesen werden insgesamt in ihrer Funktion als Reptilienlebensraum als gering- bzw. mittelwertig eingestuft. An beiden Standorten wurde lediglich eine Art, die Ringelnatter festgestellt. Obwohl insbesondere die Tiefwerder Wiesen als Lebensraum für die Ringelnatter isoliert betrachtet eine gewisse Bedeutung besitzen ist die Anzahl von lediglich einer Reptilienart verglichen mit dem Referenzzustand als geringwertig einzustufen. Auch im Hinblick auf das Vorkommen gefährdeter Arten wird beiden Bereichen eine geringe Wertigkeit zugeordnet. Demgegenüber ist die funktionale Bedeutung aufgrund seiner Funktion als Trittsteinbiotop ist an beiden Standorten als hoch einzustufen. Anthropogene Beeinträchtigungen an sind an beiden Standorten deutlich spürbar, so dass von einer mittleren Wertstufe auszugehen ist. Der Bereich Pichelswerder wird insgesamt auch aufgrund seiner Kleinflächigkeit und isolierten Lage als geringwertig (Wertstufe 2) eingestuft. Den Tiefwerder Wiesen wird aufgrund der naturnahen Ausprägung, ihrer Funktion als Trittsteinbiotop weit über das Untersuchungsgebiet hinaus sowie aufgrund ihrer Bedeutung für die lokalen Vorkommen der Ringelnatter als mittelwertig eingestuft (Wertstufe 3). Die gewässerbegleitenden Uferbereiche entlang der SOW auf Höhe der Kleingartenanlage Fürstenbrunn ist aufgrund ihrer Funktion als Teillebensraum für die Zauneidechse eine geringe Bedeutung (Wertstufe 2) beizumessen. Die Natürlichkeit des Arteninventars wird aufgrund lediglich einer nachgewiesenen Art als gering eingestuft. Zwar ist das Vorkommen einer nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützten Art als wertgebend einzustufen, aufgrund der Nähe zur Bahntrasse und bahnbegleitenden Kleingartenanlagen ist jedoch davon auszugehen, dass die Art aus diesen Bereichen einstrahlt und im Bereich der gewässerbegleitenden Deckwerke lediglich einen Teillebensraum besiedelt. Eine Reproduktion der Art ist hier nicht zu erwarten. Hierbei begünstigen vor allem die anthropogen angelegten Badestellen und die durch regelmäßigen Vegetationsrückschnitt geschaffenen Nischen das Vorkommen dieser Art. Galt eine Reproduktion der Art hier bislang als unwahrscheinlich, so zeigen die Ergebnisse der in 2015 erfolgten Kartierung für den westlichen Teil der Kleingartenanlage Fürstenbrunn durchaus ein Potential auf. Grabbare Substrate in Form von Kiesschüttungen im Uferbereich stehen den Tieren hier ebenso zur Verfügung wie Erosionskanten am z.t. deutlich steiler werdenden Südufer der SOW. In der nachfolgenden Tabelle wird die Einstufung der Einzelparameter einschließlich der Gesamtbewertung für die Gruppe der Reptilien noch einmal zusammenfassend dargestellt.

192 Seite 186 (381) Tabelle 43: Bewertung der Reptilienfauna der Probeflächen des Untersuchungsgebietes Abkürzungen: Nat = Natürlichkeit, Gef Art = Gefährdete Arten (gefährdete Arten gemäß Roter Liste des Landes Berlin gemäß WITT 2005 bzw. SÜDBECK et al 2009), B = Beeinträchtigung, Bed = funktionale Bedeutung, W = Wiederherstellbarkeit, Gesamt = Gesamtbewertung) Bewertungskriterium Probefläche/Zufallsfunde Nat Gef Art B Bed W Gesamt SOW-km 2,980 bis SOWkm 4, Tiefwerder Wiesen Pichelswerder Empfindlichkeit Im Hinblick auf die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen sind Reptilien insbesondere gegenüber der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme als empfindlich einzustufen. So kann es im Zuge dessen zu Verlusten von Lebensräumen oder auch Teillebensräumen kommen, die beispielsweise den Reproduktionserfolg einer Art vermindern können oder aber zu Verlusten von Populationen /Teilpopulationen führen. Neben der direkten Inanspruchnahme können auch indirekte Wirkungen, wie z. B. langfristig veränderte Grundwasserstände dazu führen, dass Lebensräume von Reptilien, insbesondere solche, die eine starke Anpassung an Feuchtlebensräume zeigen, nicht mehr besiedelt werden können. Weiterhin kann die Anwesenheit von Menschen und Maschinen insbesondere auf die Ringelnatter störend wirken, so dass es zu einer zeitweise Verdrängung der Tiere aus ihren Lebensräumen kommen kann Amphibien Erfassungs- und Bewertungsmethodik Die Bestandsdarstellung der Amphibienfauna erfolgt auf der Grundlage von Erhebungen im Gelände sowie Literaturrecherchen. Im Rahmen der Geländeerhebungen wurden die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Stillgewässer und einleitenden Zuflüsse hinsichtlich ihrer Eignung als Amphibienlebensraum einmalig begangen (Potenzialeinschätzung). Im Ergebnis wurden zwei Gewässer/Gewässerabschnitte selektiert, die aufgrund der abiotischen und biotischen Ausstattung als potenzielle Amphibienlaichgewässer einzustufen sind. Es handelt sich hierbei zum einen um einen flachen Uferbereich der Unterhavel südlich der IG Metall- Bildungsstätte sowie um den Toten Mantel, ein Stillgewässer, das sich im Bereich der Tiefwerder Wiesen in Ost-Westrichtung erstreckt. Beide Gewässer wurden im Frühjahr/Sommer 2011 dreimalig, darunter zweimalig auch nachts, begangen. Die Gewässerlebensräume wurden anhand folgender Standardmethoden untersucht: Verhören rufender Männchen, Sichtbeobachtung (insbesondere wandernder Tiere), Kescherfänge (beschränkt auf das notwendige Maß) sowie Absuchen laichgewässernaher terrestrischer Tagesverstecke. Eine Kontrolle auf Laichballen und -schnüren wurde stichprobenartig in geeigneten Gewässerabschnitten mit Hilfe eines Keschers bzw. Sichtbeobachtung durchgeführt.

193 Seite 187 (381) Die Determinierung erfolgte gemäß NÖLLERT & NÖLLERT (1992). Die Mehrheit der in Deutschland heimischen Amphibienarten lassen sich anhand der dort aufgeführten Kriterien sicher bestimmen. Eine Ausnahme bildet die Gruppe der Grünfrösche. Die zwei Arten (Rana lessonae und Rana kl. esculenta) lassen sich sicher nur in Laboruntersuchungen bestimmen, so dass hier gewisse Unsicherheiten hinsichtlich der Bestimmung verbleiben. Bei allen Begehungen wurden sowohl die Arten als auch die geschätzte Anzahl der Individuen notiert und in einer Karte verortet. Um die Vergleichbarkeit mit vorangegangenen Untersuchungen zu gewährleisten wurden die Funde in folgende Größenklassen nach KÜHNEL (1991) eingeteilt: Tabelle 44: Größenklassen Amphibien (vgl. KÜHNEL et al. 1991) Art Abundanzklasse I II III Erdkröte (Bufo bufo) < >500 Moorfrosch (Rana arvalis) < >500 Grasfrosch (Rana temporaria) < >500 Teichfrosch (Rana kl. esculenta) < >400 Seefrosch (Rana ridibunda) < >200 Neben den systematischen Untersuchungen zur Erfassung der Amphibien wurden darüber hinaus Zufallsbeobachtungen, die im Rahmen der Biotoptypenkartierung oder Kartierungen anderer Tiergruppen gelangen, ebenfalls für die Beurteilung herangezogen. Im Rahmen der Literaturrecherche wurden u. a. folgende Quellen ausgewertet: Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Ausbau der Berliner Wasserstraßen Trasse Nord, Planfeststellungsabschnitt 2 - UHW km 0,0 bis 4,0 (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRASSEN 2006) Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Ausbau der Spree-Oder-Wasserstraße von km 0,000-4,673, Planfeststellungsabschnitt 3 (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRASSEN 2001) Faunistisches Gutachten - Avifauna, Reptilien, Amphibien - für die LSG Tiefwerder Wiesen und Pichelswerder in Berlin Spandau (SCHARON 2007) Pflege- und Entwicklungsplan für die LSG Tiefwerder Wiesen, Pichelswerder, Grimnitzsee (STADT-WALD-FLUSS 2009) Die Bewertung der Amphibien erfolgt auf Grundlage des Bewertungsrahmens der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BFG-1559, 2011) wobei die festgestellten Fortpflanzungsgemeinschaft am jeweiligen Laichgewässer bzw. die damit verbundenen Landlebensräume in ihrer Bedeutung für Amphibienpopulationen beurteilt werden. Bestandsbeschreibung Ergebnisse der Geländeuntersuchung Im Rahmen der Amphibienkartierung wurden 2011 im Untersuchungsgebiet vier Amphibienarten festgestellt (siehe Tabelle 45). Alle Arten sind gemäß Bundesartenschutz-

194 Seite 188 (381) verordnung besonders geschützt. Die Erdkröte ist darüber hinaus im Land Berlin in ihrem Bestand gefährdet. Die Probeflächen und Vorkommen sind der Beilage zu entnehmen. Tabelle 45: Artenliste, Schutzstatus und Gefährdung der Amphibien des Untersuchungsgebietes Probefläche: A1 = Probefläche Tiefwerder Wiesen, A2 = Pichelsdorfer Gemünd Häufigkeit / Altersklasse: Häufigkeit vgl. Tabelle 44, ad = adult, jv = juvenil, l = larval Schutzstatus: BN = Bundesnaturschutzgesetz: = besonders geschützt gemäß 7 (13) BNatSchG, = streng geschützt gemäß 7 (14) BNatSchG Gefährdung: RL = Rote Liste: RL B = Rote Liste Berlin (vgl. KÜHNEL ET AL. 2005), RL D = Rote Liste Deutschland (vgl. BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2009), 3 = gefährdet, - = ungefährdet,* = derzeit nicht als gefährdet anzusehen FFH: FFH-RL = Flora-Fauna-habitat-Richtlinie Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Probefläche Schutzstatus / Gefährdung A-1 A-2 BN RL B RL D FFH- RL Erdkröte Bufo bufo I ad I ad Grasfrosch Rana temporaria - I ad Seefrosch Rana ridibunda I ad I ad Teichfrosch Rana kl. esculenta II ad II ad Der Teichfrosch ist an beiden untersuchten Gewässern in der Größenklasse I vertreten. Die bekannten Vorkommen im Bereich des Toten Mantels (SCHARON 2007, s. u.) sowie des Südufers der IG-Metall Bildungsstätte wurden im Rahmen der Kartierung bestätigt. An Probefläche A-1 war der Teichfrosch fast flächendeckend, jedoch in stark variierender Verteilung, vertreten. So war z. B. entlang der Zu- und Abläufe zum Toten Mantel eine verstärkte Rufaktivität zu beobachten. Die Populationsgröße innerhalb des Untersuchungsgebietes wird anhand der verhörten Rufer auf ca. 60 Tiere geschätzt (Größenklasse II), liegt jedoch bei gesamträumlicher Betrachtung der Tiefwerder Wiesen wahrscheinlich noch weit darüber. Entlang der Ufer des Toten Mantels waren während der Sommermonate vereinzelte Tiere anzutreffen. An Probefläche A-2 wurde eine Laichgesellschaft des Teichfroschs innerhalb der Teichrosen- und Schilfbestände der Pichelsdorfer Halbinsel im Anschluss an das Gelände der IG Metall Bildungsstätte nachgewiesen und wurde anhand der verhörten Rufer auf ca Tiere geschätzt. Während der Laichzeit war die Art auf dem Gelände der IG Metall Bildungsstätte selbst an technisch sehr stark verbauten Gewässern, wie dem Sackteich, einem künstlichen Betonbecken, vertreten, wo die Art 2011 zwar lediglich mit wenigen Exemplaren anzutreffen war; vor dem Hintergrund des naturfernen Charakters des Gewässers ist dies dennoch bemerkenswert. Außerhalb der Laichzeit wurde der Teichfrosch darüber hinaus sonnend auf den Deckwerken entlang des Südufers der Spree auf Höhe des Wasserwerksgeländes Jungfernheide angetroffen. Da in diesem Bereich in den Monaten August und September 2011 neben adulten auch juvenile Tiere auftraten ist anzunehmen, dass die Tiere die verstreut innerhalb der Kleingartenkolonie Dahlemer Wiese und Fürstenbrunn vorhandenen Gartenteiche zur Reproduktion nutzen. Im Sommer 2011 waren einzelne Rufer auch aus der Kleingartenkolonie Burgwallschanze zu hören.

195 Seite 189 (381) Als weitere Grünfroschart wurde der Seefrosch entlang des Südufers des Pichelsdorfer Gmünds kartiert (Probefläche A-2), wo er vergesellschaftet mit dem Teichfrosch anzutreffen war. Die Art trat in diesem Bereich in der Größenklasse I auf. Eine weitere Laichgesellschaft wurde im Bereich des Toten Mantels (Probefläche A-1) nachgewiesen, wo am ebenfalls eine kleine Gruppe Rufer kartiert wurde (Größenklasse I). Der Grasfrosch wurde lediglich auf dem Ostufer des Pichelsdorfer Gemünds nachgewiesen (Probefläche A-2). So wurden u. a. am drei adulte Grasfrösche kartiert. An diesem Termin sowie auch in den folgenden Wochen wurden südlich der Betonmauer, die das Gelände der IG Metall-Bildungsstätte von den Gewässern abgrenzt, adulte Tiere beobachtet, die vom potenziellen Laichgewässer abwanderten, die das Gelände umgebende Mauer jedoch nicht überwinden konnten und sich hier sammelten. Auch für diese Art ist eine erfolgreiche Reproduktion innerhalb der an das IG Metall Gelände angrenzenden Röhrichtbestände wahrscheinlich. Beim Grasfrosch handelt es sich um einen Erstnachweis aus diesem Gebiet. Die Erdkröte wurde 2011 an beiden untersuchten Flächen festgestellt. Am wanderten auf Probefläche A-2 zwei adulte Erdkröten aus einem Gehölzbestand der nördlich angrenzenden Parkanlage in Richtung Havelufer. Obwohl Nachweise von Laich oder Larven aufgrund der Unzugänglichkeit des Gebietes nicht gelangen, erscheint jedoch eine Reproduktion der Art aufgrund der Habitateignung als wahrscheinlich. Totholzhaufen innerhalb der Gehölzbestände auf dem Gelände der IG Metall Bildungsstätte bieten darüber hinaus optimale Bedingungen zur Überwinterung für die Art. Bei dem Nachweis handelt es sich ebenfalls um einen Erstnachweise aus diesem Gebiet. Ein weiterer Nachweis der Art gelang an Probefläche A-2, wo eine kleine Gruppe Erdkröten (Abundanzklasse I) verhört werden konnte. Die Größe der Laichgesellschaft wird auf maximal 40 Tiere geschätzt. Ergebnisse der Datenrecherche Aus den ehemaligen Planfeststellungsabschnitten (PFA) 2 und 3 liegen Bestandsdaten zur Tiergruppe der Amphibien vor (vgl. ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSER- STRASSEN 2001 und 2006). Die damals erhobenen Daten sind zwar aufgrund ihres Alters, die Erhebungen fanden in der Zeit zwischen 1997 und 2007 statt, für die Beurteilung des Untersuchungsgebietes nur bedingt geeignet. Dennoch sollen sie der Vollständigkeit halber nicht unerwähnt bleiben. Für den ehemaligen PFA 3 gibt die ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSER- STRASSEN (2001) Nachweise von vier Amphibienarten für den Bereich der Kleingartenkolonie Fürstenbrunn an: Erdkröte (Bufo bufo), Grasfrosch (Rana temporaria), Teichfrosch (Rana kl. esculenta) und Teichmolch (Triturus vulgaris). Hinweise auf die jeweilige Populationsgröße liegen nicht vor. Aufgrund der geringen Anzahl und Größe der dort vorhandenen Laichgewässer, in der Regel künstliche Kleingewässer (Gartenteiche), sind in diesem Bereich jedoch zumeist Einzeltiere zu erwarten. Nachweise weiterer Populationen liegen im Bereich der Sickerbecken des Wasserwerks Jungfernheide und somit außerhalb des Untersuchungsgebietes. Im Bereich des ehemaligen Planfeststellungsabschnitts 2 der Unteren Havelwasserstraße wurden von der ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRASSEN (2006) zwei Bereiche innerhalb des jetzigen Untersuchungsgebietes abgegrenzt, denen eine mittlere bis

196 Seite 190 (381) hohe Bedeutung für Amphibien zugeordnet wurde. Es handelt sich hierbei um das LSG Tiefwerder Wiesen sowie den Uferbereich der IG-Metall Bildungsstätte. Im Rahmen der 2004 durchgeführten Untersuchungen wurden im Bereich der Tiefwerder Wiesen insgesamt vier Amphibienarten nachgewiesen: Teichfrosch, Seefrosch, Erdkröte und Grasfrosch, wobei lediglich Teich- und Seefrosch in Größenklassen von II, maximal III (Teichfrosch im Bereich des Toten Mantels) vorkommen. Die genannten Laichgewässer wurden auch im Rahmen der faunistischen Grunddatenerhebungen zum Pflege- und Entwicklungsplan von SCHARON (2007) intensiv untersucht; dabei wurde das Gebiet des Landschaftsschutzgebietes zwölfmalig begangen. Innerhalb der Tiefwerder Wiesen (Toter Mantel einschließlich Zulauf) wurden von SCHARON (2007) insgesamt vier Amphibienarten festgestellt: Erdkröte, Grasfrosch, Teichfrosch und Seefrosch. Die Erdkröte wurde dort innerhalb eines Röhrichtbestandes entlang des Ostufers des Gewässers mit einer mittelgroßen Laichgesellschaftsgröße ( Tiere) festgestellt. Weiterhin wurde hier der Grasfrosch mit einer geringen Populationsgröße von bis zu 50 Tieren nachgewiesen. Die Art konnte anhand von insgesamt fünf Laichballen im April 2007 in einem überfluteten Seggenbestand nachgewiesen werden. Eine erfolgreiche Entwicklung der Larven war jedoch aufgrund der anhaltenden Trockenheit nicht möglich. Da der Grasfrosch Feuchtwiesen auch außerhalb der Laichzeit als Sommerlebensraum besiedelt, sind die Tiefwerder Wiesen als Ganzjahreslebensraum der Art anzusehen. See- und Teichfrosch waren im Bereich des Toten Mantels ebenfalls zahlreich in den Größenklassen 2 bis 3 vertreten. Auf dem Gelände der IG-Metall Bildungsstätte konnten von SCHARON (2007) zwei Laichgesellschaften des Seefroschs nachgewiesen werden. Daneben trat der Teichfrosch mit geringen Populationsgrößen auf. Vorbelastung Die Mehrzahl der Gewässer im Untersuchungsgebiet ist hinsichtlich ihrer Ausprägung als Laichgewässer für Amphibien ungeeignet. Zu den vorhandenen Beeinträchtigungen zählen das Fehlen beruhigter Gewässerbereiche mit Flachufern und Schwimmblattvegetation sowie naturfern ausgebildete Ufer. Hinzu kommen Wellenschlag und Verunreinigungen durch den Schiffsverkehr. Für Amphibien geeignete Lebensräume sind im Untersuchungsgebiet selten; im Falle der Tiefwerder Wiesen handelt es sich um isolierte Vorkommen innerhalb der Stadtlandschaft Berlins. Auch in diesem Bereich ist durch die intensive Beweidung mit Beeinträchtigungen für Amphibienpopulationen zu rechnen, während die Tiere am Südufer der Pichelsdorfer Halbinsel durch die vorgelagerten Lahnungen und den dichten Schilfgürtel mehr oder weniger unbeeinträchtigt reproduzieren können. Bewertung Die Bewertung der Amphibienfauna des Untersuchungsgebietes erfolgt gemäß Anlage IV des Leitfadens der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG-1559, 2011). Der Beurteilung wird für das Untersuchungsgebiet ein Referenzwert von insgesamt 11 Amphibienarten zugrunde gelegt, die aufgrund ihrer autökologischen Ansprüche bzw. der Biotopausstattung des Untersuchungsgebietes potenziell vorkommen können. Von den insgesamt 14 im Land Berlin vorkommenden Arten kann ein Vorkommen des Bergmolchs

197 Seite 191 (381) sowie des Laubfroschs nahezu ausgeschlossen werden. Der Bergmolch besitzt seinen Verbreitungsschwerpunkt in Süddeutschland und kommt in Berlin lediglich mit zwei reproduzierenden Populationen und einigen wenigen Einzeltieren vor (vgl. KÜHNEL et al. 2005). Der Laubfrosch gilt in Berlin als ausgestorben (Rote Liste Kategorie 0). Auch ist ein Vorkommen der Kreuzkröte unwahrscheinlich. Von der Art ist aus dem Stadtgebiet von Berlin lediglich eine reproduzierende Restpopulation bekannt (ebd.). Die von Amphibien besiedelten Feuchtgebiete beschränken sich im Untersuchungsgebiet überwiegend auf den Toten Mantel (einschließlich Zu- und Abläufe) in den Tiefwerder Wiesen sowie die durch Lahnungen geschützten Ufer der Unterhavel östlich des Pichelsdorfer Gemünds auf dem Gelände der IG-Metall Bildungsstätte. Die Tiefwerder Wiesen einschließlich des Toten Mantels und damit verbundenen Zuund Abflüssen (Probefläche A-1) werden in ihrer Funktion als Amphibienlebensraum innerhalb des Untersuchungsgebietes als mittelwertig (Wertstufe 3) eingestuft. Die Artenzahl von vier Arten (drei nachgewiesene, eine weitere (Grasfrosch) potenziell vorkommende Art) innerhalb des Untersuchungsgebietes ist gemessen an der Referenzzönose als mittelwertig einzustufen, so dass die Natürlichkeit des Artenspektrums demzufolge als mittel eingestuft wird. Als einzige Art der Roten Liste des Landes Berlin ist das Vorkommen der Erdkröte zu werten, so dass diesbezüglich ebenfalls eine geringe Wertigkeit zu konstatieren ist. Infolge der Beweidung mit Wasserbüffeln kommt es zum Teil zu erheblichen Beeinträchtigungen der Gewässer vor allem während der Laichzeit und Entwicklungszeit der Larven, so dass im Hinblick auf anthropogene Beeinträchtigungen ebenfalls eine geringe Wertstufe vergeben wurde. Eine Wiederherstellung der Amphibienzönose ist kurzzeitig möglich. Im Gegensatz dazu ist den Tiefwerder Wiesen in ihrer Gesamtheit aufgrund ihrer hohen funktionalen Bedeutung als Trittsteinfunktion innerhalb einer anthropogen stark veränderten Stadtlandschaft eine hohe Wertstufe zuzuordnen. Für das von Lahnungen geschützte Westufer des Pichelsdorfer Gemünds mit seinen flachen, schilfbestandenen Ufern und Schwimmblattbeständen (Probefläche A-2) ist insgesamt eine mittlere Wertigkeit (Wertstufe 3) festzustellen. Auch hier wurden vier Arten festgestellt, so dass eine mittlere Wertigkeit resultiert. Im Vergleich zu den Tiefwerder Wiesen ist hier eine weitaus geringere anthropogene Beeinträchtigung festzustellen. Da der überwiegende Teil weder vom angrenzenden Siedlungsbereich aus betreten werden kann, noch einer anthropogenen Nutzung unterliegt, wird eine hohe Wertstufe vergeben. Lediglich angrenzend an die östlich zur UHW vorgelagerten Kleingärten sind geringe Beeinträchtigungen denkbar. Anthropogene Beeinträchtigungen sind daher als gering einzustufen. Alle sonstigen Bewertungskriterien sind mit den für die Tiefwerder Wiesen ermittelten Bewertungen der Einzelkriterien vergleichbar. Die Gewässerverläufe von SOW und UHW einschließlich der Zuflüsse besitzen aufgrund des Uferverbaus, verbunden mit einer mehr oder weniger starken Gewässerströmung, die die Funktion als Laichgewässer für Amphibien stark einschränkt, in ihrer Gesamtheit über weite Strecken nahezu keine Eignung als Amphibienlebensraum. Sie sind in der Regel lediglich als Teillebensraum für Grünfrösche relevant, die sich in den Sommermonaten an einigen Stellen aufhalten. Das Gewässer wird in seiner Funktion als Amphibienlebensraum als sehr geringwertig (Wertstufe 1) eingestuft.

198 Seite 192 (381) In der nachfolgenden Tabelle 46 wird die Einstufung der Einzelparameter einschließlich der Gesamtbewertung für die Gruppe der Amphibien noch einmal zusammenfassend dargestellt. Tabelle 46: Bewertung der Amphibienfauna der Probeflächen des Untersuchungsgebietes Bewertung: Nat = Natürlichkeit, Gef Art = Gefährdete Arten (gefährdete Arten der Roten Liste des Landes Berlin gemäß WITT 2005 bzw. SÜDBECK et al 2009), B = Beeinträchtigung, Bed = funktionale Bedeutung, W = Wiederherstellbarkeit, Gesamt = Gesamtbewertung) Bewertungskriterium Gewässer Nat Gef Art B Bed W Ges Toter Mantel Unterhavel (Pichelswerder) Empfindlichkeit Amphibienpopulationen sind für eine erfolgreiche Reproduktion an die Präsenz geeigneter Gewässerlebensräume gebunden, die über die gesamte Entwicklungszeit der Larven über einen ausreichend hohen Wasserstand verfügen. Deshalb sind Amphibien als besonders empfindlich gegenüber Eingriffen einzustufen, die mit einem Absinken des Wasserstandes im Laichgewässer einhergehen. Darüber hinaus ist eine generelle Empfindlichkeit immer dann gegeben, wenn Zerschneidungswirkungen innerhalb von Amphibienlebensräumen dazu führen, dass z. B. Laichgewässer oder Überwinterungshabitate nicht mehr erreicht werden können. Auch direkte Verluste von Teillebensräumen können zu Beeinträchtigungen von Amphibienpopulationen führen Fische Erfassungs- und Bewertungsmethodik Für die Erfassung der Fischfauna wurden eigene Erhebungen im Gelände (Dr. C. Wolter im Auftrag von Pöyry Deutschland GmbH) sowie Literaturrecherchen durchgeführt. Während für die SOW und die UHW im Bereich der Seen relativ aktuelle Daten vorliegen, die für eine Bewertung als ausreichend angesehen wurden, ist der Datenbestand zur UHW km 0,0 bis km 4,3 aus den Jahren 1994, 1997 und 2004 zu alt. Aus diesem Grund wurde im Auftrag von Pöyry Deutschland GmbH eine Aktualisierung des Datenbestandes mittels zweimaliger Elektrobefischung zur Erfassung und Bewertung der Fischfauna in der UHW km 0,0 bis km 4,3 vorgenommen (Wolter im Auftrag von Pöyry Deutschland GmbH). Darüber hinaus wurden 2013 im Ergebnis des Scoping-Termins sechs weitere Befischungen im Gewässersystem der Tiefwerder Wiesen durchgeführt (Wolter 2013). Für die Befischungen im Gewässerverlauf der UHW wurden vier Probestrecken entlang der UHW (UHW-km 0,0 bis UHW-km 4,3) festgelegt, die relativ gleichmäßig über die Untersuchungsstrecke verteilt waren, die alle Uferstrukturen entsprechend ihrer Präsenz im Untersuchungsgebiet abdecken und auch die wenigen vorhandenen fischökologisch relevanten Strukturen einschließen. Die Befischung aller vier Probestrecken erfolgte je-

199 Seite 193 (381) weils am und am , womit Frühjahrs- und Herbstaspekt der Fischverteilung erfasst wurden. In den Tiefwerder Wiesen wurden insgesamt sechs repräsentative Probestrecken ausgewählt und zwei Mal elektrisch befischt. Folgende Gewässer wurden beprobt: Großer Jürgengraben, Kleiner Jürgengraben, zwei Gewässerabschnitte des Hauptgrabens, Fauler See und Grimnitzsee. Die Befischungen aller sechs Probestrecken erfolgten jeweils am und am , womit Frühjahrs- und Herbstaspekt der Fischverteilung erfasst wurden. Alle gefangenen Fische wurden auf Artniveau identifiziert, ihre Totallänge (von der Maulspitze bis zum längsten Teil der Schwanzflosse) gemessen und die Tiere anschließend schonend zurückgesetzt. Fische mit Körperlängen 10 cm wurden auf den nächst kleineren Millimeter genau gemessen, >10 cm auf den nächst kleineren halben Zentimeter. Eine detaillierte Darstellung der Erfassungsmethodik einschließlich der Angaben über die gemessenen physico-chemischen Wasserparameter, eine kartographischen Verortung aller Probestrecken sowie eine detaillierte Darstellung und Bewertung des erfassten Fischbestandes sind dem Ergänzungsberichtbericht Fauna (Beilage ) sowie dem Fachbeitrag zur WRRL (Beilage 13) zu entnehmen. Die Bewertung der Fischfauna im Rahmen der UVS erfolgt in Anlehnung an das fünfstufige Schema der Anlage 4 des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprüfung (BFG- 1559, 2011). Die Natürlichkeit wird dabei anhand der Referenzartenliste der Senatsverwaltung für Umwelt und Verbraucherschutz (SENGUV 2008) beurteilt. Bewertet werden die Ergebnisse der Geländeuntersuchungen. Die Literaturangaben dienen Vergleichszwecken. Im Rahmen der Literaturrecherche wurden zunächst folgende Quellen ausgewertet: Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Ausbau der Berliner Wasserstraßen Trasse Nord, Planfeststellungsabschnitt 2 - UHW km 0,0 bis 4,0 (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRASSEN 2006) Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Ausbau der Spree-Oder-Wasserstraße von km 0,000-4,673, Planfeststellungsabschnitt 3 (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRASSEN 2001) Befischungsergebnisse und Bewirtschaftungsdaten der Fischereirechtsinhaber Weitere Literaturquellen sind dem Text zu entnehmen. Bestandsbeschreibung Ergebnisse der Geländeuntersuchung 2011 (HOW-km 0,0 bis 0,58, UHW-km 0,0 bis UHW-km 4,3) (2011) und Tiefwerder Wiesen und Grimnitzsee (2013) Bei den 2011 durchgeführten Elektrobefischungen wurden in der HOW km 0,0-0,58 (Schleuse Spandau) und in der UHW km 0,0-4,3 insgesamt Fische aus 9 Arten gefangen (Tabelle 47). Der Gesamtfang wurde zahlenmäßig von Barsch (66,9% aller Individuen) dominiert, gefolgt von Plötze (18,4%), Ukelei (9,1%), Aal (2,9%) und Aland (1,7%). Die übrigen vier nachgewiesenen Fischarten waren selten (relative Häu-

200 Seite 194 (381) figkeit <1%). Folglich wies die Stichprobe insgesamt einen hohen Dominanzindex auf (CDI= 85,2%). Rheophile, d. h. Strömung bevorzugende Fischarten waren nur durch Aland und Gründling im Fang vertreten, mit einem Gesamtanteil von 2,3%. In Bezug auf das Laichsubstrat anspruchsvollere Flussfische, z. B. Grobsubstrat- oder Kieslaicher, fehlten völlig, Gründlinge als Sandlaicher stellten 0,6% des Gesamtfanges. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Ergebnisse der Frühjahrs- und Herbstbefischung im Einzelnen. Tabelle 47: Ergebnisse der Elektrobefischungen zwischen Schleuse Spandau und Pichelsdorfer Gemünd 2011 (Länge= befischte Länge). Fischart Probestrecke 1 Probestrecke 2 Probestrecke 3 Probestrecke 4 Datum Länge [m] Aal Aland Barsch Blei 1 Gründling Kaulbarsch Moderlieschen 1 Plötze Ukelei Individuenzahl Artenzahl Die 2011 in den vier befischten Probestrecken festgestellte Fischgemeinschaft wurde weitgehend von eurytopen, umwelttoleranten Fischarten ohne spezifische Ansprüche an die vorherrschenden Umweltbedingungen dominiert. Der Beitrag der einzelnen Probestrecken zum Gesamtfang war dramatisch unterschiedlich. So trugen die Strecken 1 und 3 (s. Beilage ) mit ihren Stahlspundwänden insgesamt nur 21 Fische zum Gesamtergebnis bei, was mittleren Fischdichten am Ufer von 1,9 bzw. 0,8 Fischen 100 m -1 entsprach. Die Fische in Probestrecke 1 wurden an beiden Terminen fast ausnahmslos unter der Juliusturmbrücke gefangen. Ergebnisse der Geländeuntersuchung 2013 (Tiefwerder Wiesen) Bei den 2013 durchgeführten Elektrobefischungen in den Gewässern der Tiefwerder Wiesen wurden insgesamt Fische aus 18 Arten gefangen sowie ein Hybride zwischen Plötze und Blei (Tabelle 48, siehe auch Beilage ).

201 Seite 195 (381) Tabelle 48: Gesamtfang (Individuenzahlen) der 2013 durchgeführten Befischungen sowie die daraus berechneten Fischdichten, Diversitätsmaße und Anteile ökologischer Gilden bzw. bestandsbedrohter Arten (Gr JG = Großer Jürgengraben; HG-I = Hauptgraben, Aufweitung um Insel; HG = Hauptgraben; kl JG = kleiner Jürgengraben; FS = Fauler See; GS = Grimnitzsee) Art Befischte Länge Gr JG HG-I HG Kl JG FS GS Gesamt Aal Aland Barsch Blei Dreistachliger Stichling 1 1 Giebel Gründling Güster Hecht Kaulbarsch Moderlieschen 3 3 Plötze Quappe Rapfen Rotfeder Schleie Steinbeißer Ukelei Hybride 1 1 Individuenzahl Artenzahl Fischdichte (100 m - 191,4 134,1 201,0 129,7 165,0 191,4 170,4 1 ) % Rote Liste Berlin 0,00 0,16 0,00 0,12 0,11 0,00 0,05 % FFH-RL Anhang 0,61 1,73 0,41 0,50 3,03 1,84 1,28 II Shannon Index H' 1,04 1,15 0,81 1,31 1,33 1,02 1,19 Evennes 0,42 0,45 0,32 0,47 0,49 0,44 0,41 Simpson Index D 0,55 0,64 0,44 0,66 0,66 0,56 0,59 CDI (%) 92,43 83,52 94,03 83,46 82,79 88,32 88,36 % rheophil 1,44 2,20 0,66 3,73 3,25 1,84 2,02 % limnophil 0,76 9,73 1,16 0,50 8,77 0,18 2,87 % eurytop 97,80 88,07 98,18 95,65 87,99 97,98 95,09 % litho-pelagophil 0,00 0,16 0,00 0,12 0,11 0,00 0,05 % lithophil 0,38 0,00 0,08 0,25 0,00 1,40 0,40 % psammophil 0,08 0,00 0,08 0,62 0,00 0,00 0,12 % phytophil 2,42 12,24 2,49 2,24 13,96 7,81 6,23 % phyto-lithophil 96,90 85,87 96,68 95,90 84,74 88,76 92,16 % ariadnophil 0,00 0,00 0,00 0,12 0,00 0,00 0,02 % O2-tolerant 0,98 11,62 1,99 1,24 9,85 9,13 5,24 % O2-intolernt 0,45 0,16 0,17 1,00 0,11 1,40 0,56 % Temp.-tolerant 45,65 30,93 20,81 43,03 51,95 31,08 36,99

202 Seite 196 (381) Zehn der Arten mit insgesamt Fischen wurden im Grimnitzsee gefangen, wobei Arten- und Häufigkeitsverteilung in den Tiefewerder Wiesen und im Grimnitzsee einander sehr ähnlich waren. Acht Fischarten wurden ausschließlich im Gebiet Tiefwerder gefangen, waren aber auch dort mit Ausnahme des Alands sehr selten. Der Gesamtfang wurde zahlenmäßig von Barsch (56,4% aller Individuen) und Plötze (32%) dominiert, die zusammen beinahe 90% aller Fische betrugen. Daneben waren nur noch Rotfeder (2,7%), Ukelei (2,3%), Giebel (1,4%) und Aal (1,0%) regelmäßig im Fang vertreten. Alle übrigen nachgewiesenen Fischarten waren selten mit relativen Häufigkeiten <1%. Barsch und Plötze waren auch in jeder Probestrecke die dominierenden Fischarten mit 82,8-94% Individuenanteil. Fischdichten und Artenzahlen waren in allen Probestrecken und insgesamt relativ ähnlich, mit leicht höheren beobachteten Artendiversitäten im Kleinen Jürgengraben und im Faulen See. Ergebnisse der Datenrecherche Die im Oktober 2006 durchgeführten, vergleichbaren Befischungen in der HOW und UHW erbrachten im Mittel deutlich höhere Fischdichtenebenso wie in der 2011 befischten Probestrecke 4 entlang der Tiefwerder Wiesen. Zudem erbrachten diese Befischungen Nachweise für sechs weitere Fischarten im erweiterten Untersuchungsgebiet bis zur Schleuse Charlottenburg (SOW), Nachweise für die rheophilen Arten Quappe und Rapfen in der Probestrecke 4 sowie von Hecht und Steinbeißer im weiteren Verlauf der UHW. Damit wurden bei diesen Befischungen außerhalb des Untersuchungsgebietes mit Steinbeißer und Rapfen auch zwei Arten des Anhangs II der FFH-RL (Richtlinie 92/43/EWG) festgestellt. Ein gut frequentierter Laichplatz des Rapfens befindet sich im Westlichen Abzugsgraben, auf dem in der Laichperiode 2005 mittlere Eizahlen > Stück pro m² und Tag festgestellt wurden (WOLTER et al. 2005). Bereits vor diesen Untersuchungen wurde auf die immense Bedeutung des Westlichen Abzugsgrabens für die Reproduktion insbesondere der kieslaichenden Flussfischarten und damit für die Rekrutierung dieser Arten im gesamten Berliner Bereich der Unterhavel hingewiesen. Von diesen Artnachweisen abgesehen, dominierten bei den 2006 durchgeführten Befischungen die eurytopen Arten noch stärker, allen voran Barsch und Plötze, die zusammen fast 94% des Fische umfassenden Gesamtfanges bildeten, gefolgt von Aland mit 2,6%. Die übrigen 12 Arten waren selten und trugen zusammen nur 3,4% der Individuen zum Gesamtfang bei. In der SOW wurden laut Unterhaltungsplan (BfG-1668, 2010: 32) für den Abschnitt von km 0,00 bis km 4,43 in den Jahren 2007 und 2008 Befischungen durchgeführt. Hierbei wurden insgesamt zwölf Arten mit Individuen sicher nachgewiesen. Alle Arten sind als autochthone (= einheimisch) anzusehen. Vorbelastung Im untersuchten Havelabschnitt (an der Spree fanden keine Befischungen statt) fehlen großflächig strukturreiche Flachufer, die den Fischen, insbesondere auch Jung- und Kleinfischen, Unterstände und Nahrungsrefugien bieten könnten. Die senkrechten Uferverbauungen bieten de facto keine für Fische nutzbaren Strukturen, von Nahrungsorganismen im Algenbewuchs der Befestigungen einmal abgesehen. Auch die homogenen,

203 Seite 197 (381) nahezu ausschließlich sandigen Sohlsubstrate müssen als Vorbelastung gelten, da Unterschlupf oder Deckung bietende Strukturen wie Totholz oder Steine kaum vorhanden sind. Entsprechend werden die Gewässerabschnitte fast ausschließlich von größeren und älteren Fischen zur Nahrungssuche genutzt, während Jung- und Kleinfische, die strukturreiche Flachufer bevorzugen, fast gänzlich fehlen. Eine weitere Vorbelastung stellt der aktuell als belastet anzusehende Sauerstoffhaushalt in der Berliner Nordtrasse dar. Im Durchschnitt wurde in den Jahren von 2001 bis 2010 in Sophienwerder ein Sauerstoffgehalt von 6 mg/l an über 40 Tagen pro Jahr unterschritten. Insbesondere die Fischfauna in Spree und Havel wird durch diese im Gewässer im Istzustand bereits auftretenden kritischen Sauerstoffgehalte gestresst. Schließlich ist der bestehende Schiffsverkehr als Vorbelastung anzuführen, wodurch es zu regelmäßigen Lärm- und Wellenbelastungen, Schwebstoffimmissionen sowie Rauminanspruchnahmen im Gewässer kommt. Dies löst bei den Fischen ein Flucht- bzw. Meideverhalten aus und ist mit Stress für die Tiere verbunden. Bewertung Ergebnisse der Geländeuntersuchung 2011 (UHW-km 0,0 bis UHW-km 4,3) Von den aktuell in der UHW nachgewiesenen Arten ist keine überregional gefährdet, lediglich das Moderlieschen steht bundesweit auf der Vorwarnliste (FREYHOF 2009). Nach der Berliner Roten Liste der Fische und Rundmäuler sind Gründling und Moderlieschen gefährdet. Die Bewertung der Gesamtstrecke mit dem nationalen fisch-basierten Verfahren fibs ergab in der Summe aller Befischungen und Probestrecken 2011 nur einen unbefriedigenden ökologischen Zustand (1,63 - unbefriedigend). Unter Einbeziehung der 2006 im Westlichen Abzugsgraben außerhalb des Untersuchungsgebietes und in der Probestrecke 4 Tiefwerder erzielten Befischungsergebnisse verbesserte sich der Indexwert auf 1,84, blieb aber noch immer im unbefriedigenden Bereich. Erst die Nutzung der Dummy Option, d.h. der Ergänzung von Fischarten die nicht unmittelbar bei den Elektrobefischungen nachgewiesen wurden, aber deren Vorkommen bekannt sind, verschob die Bewertung in den Bereich mäßig und den Indexwert auf 2,01. Zwar wurden alle aus verschiedenen Untersuchungen und den Schleppnetzbefischungen des Fischereiamts bekannten Artnachweise ergänzt - Güster, Karpfen, Rotfeder, Schleie und Zander - aber allein die Ergänzung der Güster war ausschlaggebend für die Bewertung. Die Güster taucht in der Referenz-Fischfauna als Leitfischart mit 10% relativer Häufigkeit auf (WOLTER im Auftrag von Pöyry Deutschland GmbH). Wurden dagegen nur die ebenfalls typspezifischen Arten Rotfeder, Schleie und Zander mit zusammen 5% Referenzanteil ergänzt, blieb das Ergebnis unbefriedigend (1,84). Zur Abwertung führten insbesondere die hohe Dominanz des Barsches, ein sehr hoher CDI, die geringe Häufigkeit der meisten übrigen Leitfischarten (= Arten mit 5% relative Häufigkeit in der Referenz) mit Ausnahme der Plötze, ein weitgehendes Fehlen der rheophilen Fische und sensitiven Habitatgilden sowie fehlende Reproduktionsnachweise für mehrere Leitfischarten.

204 Seite 198 (381) Ergebnisse der Geländeuntersuchung 2013 (Tiefwerder Wiesen) Der Anteil bestandsbedrohter Arten ist gering und wird insbesondere durch die beiden im Anhang II FFH-RL gelisteten Arten Rapfen und Steinbeißer getragen. Beide Arten sind in den regionalen Roten Listen Deutschlands (FREYHOF 2009) und Berlins (WOLTER & SCHOMAKER 2013) keiner Gefährdungsklasse zugeordnet. Von den nachgewiesenen Fischarten ist als einzige die Quappe als gefährdet klassifiziert und dies auch nur im Geltungsbereich der Berliner Roten Liste. Drei weitere Arten (Gründling, Moderlieschen und Quappe) stehen bundesweit oder in Berlin auf der Vorwarnliste. Die resultierende Bewertung der einzelnen Kriterien der beiden untersuchten Teilgebiete zeigt Tabelle 49. Tabelle 49: Bewertung Einzelkriterien der Fischfauna der UHW und Tiefwerder Wiesen sowie der SOW (ergänzt aus BfG-1668, 2010) Bewertungskriterium Probestelle Natürlichkeit gefährdete Arten Beeinträchtigung funktionale Bedeutung Wiederherstellbarkeit Gesamt UHW Tiefwerder Wiesen SOW km 0,00 bis km 4, Empfindlichkeit Libellen Durch die bestehenden Vorbelastungen ist das Arteninventar der Fischfauna der Berliner Nordtrasse bereits stark vorselektiert. Es existiert aktuell ein stark eingeschränktes Inventar aus überwiegend eurytopen Arten ohne spezielle Lebensraumansprüche (PÖYRY 2011). Die vorgefundene Fischgemeinschaftsstruktur ist als charakteristisch für erheblich beeinträchtigte Gewässer bzw. als hochgradig störungstolerant einzuschätzen. Daraus resultiert eine geringe Empfindlichkeit gegenüber weiteren Störungen. Eine solche ist nur bei einer deutlichen Zunahme der Intensität der jeweiligen Störung, also beispielsweise einem weiteren und langfristigen deutlichen Absinken des Sauerstoffgehaltes zu erwarten. Ein kurzfristiges geringgradiges Absinken kann durch zeitweise Sauerstoffaufnahme an der Gewässeroberfläche überbrückt werden. Weiterhin besteht eine Empfindlichkeit der Fische gegenüber einer Trennwirkung durch bauliche Anlagen im Gewässer, vor allem zur Laichzeit. Details zur Situation und Bewertung der Fischfauna können auch dem Fachbeitrag zur WRRL (Beilage 13) entnommen werden. Erfassungs- und Bewertungsmethodik Die Bestandsdarstellung der Libellenfauna erfolgt auf der Grundlage von Erhebungen im Gelände sowie Literaturrecherchen.

205 Seite 199 (381) Im Rahmen der Geländeerhebungen wurden innerhalb des Untersuchungsgebietes vier Probeflächen abgegrenzt, die das Inventar unterschiedlicher Gewässerlebensräume repräsentieren. Eine tabellarische Auflistung der Probestellen ist Tabelle 50 zu entnehmen; bezüglich der kartographischen Verortung wird auf Beilage verwiesen. Tabelle 50: Beschreibung und Lage der Probeflächen Libellen Probestelle Bezeichnung Beschreibung und Lage L-1 Südufer SOW Die Probefläche umfasst einen Streckenabschnitt des SOW-Südufers südlich des Wasserwerks Jungfernheide. Die Ufer weisen einen betonverklammerten Deckwerksverbau auf, nennenswerte Wasserpflanzen fehlen. Die Wasserflächen sind zumeist unbeschattet, teilweise leicht beschattet. L-2 Grützmachergraben Die Probefläche umfasst den Mündungsabschnitt des Grützmachergrabens. Der Gewässerabschnitt ist teils mit Wasserbausteinen teils mit Spundwänden verbaut. Der Mündungsbereich ist teils stark beschattet teils besonnt und gewässeraufwärts mit dichter Schwimmblattvegetation bewachsen. L-3 Grimnitzgraben Die Probefläche umfasst das Ostufer des Grimnitzgrabens im Mündungsbereich des Grimnitzsees. Die Ufer sind weitgehend unverbaut und zumeist beschattet. Wasserpflanzenvegetation ist nur schwach entwickelt. L-4 Tiefwerder Wiesen Der untersuchte Gewässerabschnitt umfasst das Nordufer des Toten Mantels. Die Ufer sind unverbaut, steil und mit grasiger Vegetation bewachsen. Wasserpflanzen sind schwach entwickelt. Die Erfassung erfolgte im Zeitraum zwischen April und August 2011 an insgesamt vier Terminen bei optimalen Wetterbedingungen. Die Kartierung wurde in Form einer Imagines-Erfassung durch Sichtbeobachtung und Kescherfang vorgenommen, die Häufigkeit je Art wurde geschätzt. Jede Art wurde dabei einer der in Tabelle 51 dargestellten Häufigkeitsklassen zugeordnet. Tabelle 51: Abundanzklassen Libellen Anzahl Imagines / 100 m Uferlinie Abundanzklasse Bezeichnung 1-2 Ind. I Einzeltier 3-5 Ind. II selten 6-25 Ind. III mäßig häufig Ind. IV häufig > 50 Ind. V sehr häufig Die Determination erfolgte anhand der Beschreibungen der Imagines von BELLMANN (1992) und DIJKSTRA (2006). Da eine Erfassung von Exuvien nicht vorgenommen wurde, fand die Einschätzung der Bodenständigkeit ausschließlich anhand des beobachteten Verhaltens statt. Fortpflanzungshinweise wie z. B. territoriales Verhalten, Paarung, Eiablage, Schlupf wurden im Zuge der Begehungen notiert und als Hinweis auf eine mögliche Reproduktion unter Berücksichtigung der Habitateignung für die entsprechende Libellenart gewertet. Im Rahmen der Literaturrecherche wurden u. a. folgende Quellen ausgewertet:

206 Seite 200 (381) Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Ausbau der Berliner Wasserstraßen Trasse Nord, Planfeststellungsabschnitt 2 - UHW km 0,0 bis 4,0 (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRAßEN 2006) Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Ausbau der Spree-Oder-Wasserstraße von km 0,000-4,673, Planfeststellungsabschnitt 3 (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRAßEN 2001) Pflege- und Entwicklungsplan für die LSG Tiefwerder Wiesen, Pichelswerder, Grimnitzsee (STADT-WALD-FLUSS 2009) Untersuchung der Libellenfauna im LSG Tiefwerder Wiesen, Pichelswerder und Grimnitzsee (MÜLLER 2007) Die Bewertung der Libellenfauna erfolgt Probeflächenbezogen auf Grundlage des Bewertungsrahmens der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BFG-1559, 2011). Bestandsbeschreibung Ergebnisse der Geländeuntersuchung Im Untersuchungsgebiet konnten 2011 insgesamt 16 Libellenarten nachgewiesen werden, darunter eine gefährdete Arten der Roten Liste des Landes Berlin sowie zwei Arten der Vorwarnliste (JAHN 2005). Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie wurden nicht nachgewiesen.

207 Seite 201 (381) Tabelle 52: Abkürzungen Probefläche: Schutzstatus: Gefährdung: FFH: Artenliste, Status, Schutzstatus und Gefährdung der Libellenfauna des Untersuchungsgebietes L-1 = Südufer SOW, L-2 = Grützmachergraben, L-3 = Grimnitzgraben, L-4 = Tiefwerder Wiesen BN = Bundesnaturschutzgesetz: = besonders geschützt gemäß 7 (2) Nr. 13 BNatSchG, = streng geschützt gemäß 7 (2) Nr. 14 BNatSchG RL = Rote Liste: RL B = Rote Liste Berlin (vgl. JAHN 2005), RL D = Rote Liste Deutschland (vgl. BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2009), 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, - = ungefährdet, FFH-RL = Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie: Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Häufigkeit/Status je Probefläche Schutzstatus/ Gefährdung L-1 L-2 L-3 L-4 BN RL B RL D FFH Aeshna cyanea Blaugrüne Mosaikjungfer I I Anax imperator Große Königslibelle I III Calopteryx splendens Gebänderte Prachtlibelle III 3 V - Coenagrion puella Hufeisen-Azurjungfer I I II Coenagrion pulchellum Fledermaus-Azurjungfer II V 3 - Erythromma viridulum Kleines Granatauge I Ischnura elegans Gemeine Pechlibelle I II III III Lestes viridis Weidenjungfer I Libellula depressa Plattbauch I Libellula fulva Spitzenfleck I Orthetrum cancellatum Großer Blaupfeil II II Platycnemis pennipes Federlibelle I II III III V - - Sympetrum sanguineum Blutrote Heidelibelle I II Sympetrum vulgatum Gemeine Heidelibelle I - - -

208 Seite 202 (381) Abschnitt des SOW-Südufers westlich der Rohrdammbrücke (Probefläche L-1) Die entlang des SOW-Südufers angetroffene Libellenfauna ist äußerst artenarm. Es wurden überhaupt nur zwei euryöke bzw. ubiquitäre Arten festgestellt, die Gemeine Pechlibelle und die Federlibelle, die möglicherweise in der SOW als bodenständig einzustufen sind. Beide Arten treten in geringer Häufigkeit (maximal Häufigkeitsklasse II) auf. Die Federlibelle wird in Berlin auf der Vorwarnliste geführt (vgl. JAHN 2005). Obwohl beide Arten hinsichtlich des Larvalhabitats als euryök einzustufen sind, ist eine Präferenz für flache Uferbereiche mit vertikaler Wasserpflanzenvegetation festzustellen, die den Tieren gleichzeitig Schutz vor Prädatoren bieten (vgl. STERNBERG & BUCHWALD 1999). Die Sichtung eines weiblichen Exemplars der Gemeinen Heidelibelle (Sympetrum vulgatum) ist als Gast einzustufen, da geeignete Lebensräume für die Art fehlen. Mündungsbereich des Grützmachergrabens (Probefläche L-2) Entlang des Grützmachergrabens wurden insgesamt fünf Libellenarten nachgewiesen. Das festgestellte Artenspektrum umfasst ausschließlich euryöke Arten wie die Federlibelle (Platycnemis pennipes), die Gemeine Pechlibelle (Ischnura elegans) sowie die Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens), die in diesem Streckenabschnitt des Grützmachergrabens möglichweise als bodenständig einzustufen sind. Hinsichtlich der Besiedelung durch Libellen waren deutliche Unterschiede zwischen dem stark beschatteten und mit Wasserbausteinen verbauten Mündungsbereich und dem gewässeraufwärts gelegenen Streckenabschnitt festzustellen. Die drei genannten Arten hielten sich vornehmlich in den besonnten Bereichen auf. Insbesondere die gebänderte Prachtlibelle war hier mäßig häufig (Abundanzklasse III). Ursächlich für diese ungleiche Verteilung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit die mit zunehmender Entfernung des Grabens zur SOW festzustellende Schwimmblattvegetation, die im Mündungsbereich weitgehend fehlt, sowie die zunehmende Besonnung. Der Bestand der Gebänderten Prachtlibelle gilt gemäß Roter Liste des Landes Berlin als gefährdet (vgl. JAHN 2005), die Federlibelle wird auf der Vorwarnliste geführt. Grimnitzgraben (Probefläche L-3) Entlang des Grimnitzgrabens wurden 2011 sechs Libellenarten festgestellt. An diesem Gewässerabschnitt waren die euryöke Federlibelle (Platycnemis pennipes) und die Gemeine Pechlibelle (Ischnura elegans) mit Abstand am häufigsten zu beobachten. Die Federlibelle wurde im Grimnitzgraben auch 2012 im Rahmen einer Makrozoobenthosuntersuchung an dieser Stelle nachgewiesen, so dass die Art als bodenständig (vgl. Ergebnisse der Datenrecherche) einzustufen ist. Weiterhin ist der Große Blaupfeil (Orthetrum cancellatum) vor allem entlang der teilweise besonnten und durch Tritt von Vegetation freigehaltenen Uferabschnitte des angrenzenden Grimnitzsees zwar insgesamt selten (Abundanzklasse II), jedoch regelmäßig anzutreffen. Die Blaugrüne Mosaikjungfer (Aeshna cyanea) ist aufgrund der für die Art ungünstigen Lebensraumausstattung im Bereich des Grimnitzgrabens als Gast einzustufen. Allerdings ist aufgrund der Biotopausstattung eine Reproduktion im Bereich des Grimnitzsees durchaus möglich.

209 Seite 203 (381) Tiefwerder Wiesen und Toter Mantel (Probefläche L-4) 2011 wurden entlang des Nordufers des Toten Mantels 12 Libellenarten festgestellt, bei zehn Arten ist eine Reproduktion im Gewässer wahrscheinlich. Ähnlich der voran beschriebenen Gewässerabschnitte wird auch hier das Artenspektrum von den euryöken bzw. ubiquitären Arten Federlibelle und Gemeine Pechlibelle dominiert, die jeweils in mäßiger Häufigkeit anzutreffen sind. Daneben treten vier weitere Arten in geringer Häufigkeit (Abundanzklasse II) auf. Neben der Federlibelle als Art der Vorwarnliste Berlins umfasst das nachgewiesene Artenspektrum zwei Libellenarten der Roten Liste des Landes Berlin bzw. Deutschlands: Fledermaus-Azurjungfer (Coenagrion pulchellum) sowie der Spitzenfleck (Libellula fulva). Letztere wurde bereits 2007 von MÜLLER im Bereich des Toten Mantels nachgewiesen. Ergebnisse der Datenrecherche Aus den ehemaligen Planfeststellungsabschnitten (PFA) 2 und 3 liegen Bestandsdaten zur Tiergruppe der Libellen vor (vgl. ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSER- STRAßEN 2001 und 2006). Die damals erhobenen Daten sind zwar aufgrund ihres Alters (die Erhebungen fanden in der Zeit zwischen 1997 und 2007 statt) für die Beurteilung des Untersuchungsgebietes nur bedingt geeignet. Dennoch lassen sie Rückschlüsse auf das zu erwartenden Arteninventar bzw. die Entwicklung des Gebietes als Libellenlebensraum zu und sollen daher nicht unerwähnt bleiben. Im Untersuchungsgebiet zum ehemaligen PFA 3 (SOW-Teilabschnitt der Berliner Nordtrasse) erfolgten 1997 an sechs Probestellen entlang der SOW Erfassungen der Libellenfauna (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRAßEN 2001). Folgende Gewässerabschnitte wurden dabei untersucht: SOW-Nordufer an der Einmündung des Grützmachergraben (1), das Spreesüd- und -nordufer im Bereich des Wasserwerks Jungfernheide (2a und 2b), der Mündungsbereich der Spree in die Havel (ebenfalls jeweils Nord- und Südufer - 3a und 3b) sowie das Spreesüdufer westlich der Rohrdammbrücke (5). Weitere Probeflächen im Bereich des Ruhwaldparks sowie auf dem Gelände des Wasserwerks Jungfernheide liegen außerhalb des jetzigen Untersuchungsgebietes der Berliner Nordtrasse und sind somit nicht von Belang. Im Ergebnis der Untersuchungen wurden in den untersuchten Gewässerabschnitten der Spree sieben Libellenarten nachgewiesen, lediglich zwei Arten wurden als bodenständig bzw. wahrscheinlich bodenständig eingestuft. Es handelt sich dabei um die ubiquitären Arten Federlibelle (Platycnemis pennipes) und Große Pechlibelle (Ischnura elegans). Eine Art, das Kleine Granatauge (Erythromma viridulum), wurde als Gast/Durchzügler bezeichnet, für fünf weitere Arten (Blaugrüne Mosaikjungfer (Ashna cyanea), Großer Blaupfeil (Orthetrum cancellatum), Blutrote Heidelibelle (Sympetrum sanguineum), Glänzende Smaragdlibelle (Somatochlora metallica) und Gemeine Heidelibelle (Sympetrum vulgatum) wurde keine Einstufung der Bodenständigkeit vorgenommen. In der Beurteilung gehen die Autoren davon aus, dass die Spree aufgrund des naturfernen Verbaus für die meisten Arten als Larvallebensraum ungeeignet ist. Die Bedeutung der Uferbereiche der Spree wurde daher als Lebensraum für Libellen als sehr gering eingestuft.

210 Seite 204 (381) Im Untersuchungsgebiet zum ehemaligen PFA 2 (UHW-Teilabschnitt der Berliner Nordtrasse) erfolgten zwischen 1997 und 2004 an insgesamt acht Probestellen Erfassungen der Libellenfauna (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRAßEN 2006). Folgende Gewässerabschnitte wurden dabei untersucht: Tiefwerder Wiesen (1a), Ufer der kanalisierten Havel zwischen Tiefwerder und Pichelssee (1c), Grimnitzsee (2), Südufer der Pichelsdorfer Halbinsel (4a) sowie die kanalisierte Havel am Pichelsdorfer Gemünd (4b). Weitere Probeflächen im Bereich Tiefwerder Wiesen liegen außerhalb des jetzigen Untersuchungsgebietes der Berliner Nordtrasse und bleiben daher an dieser Stelle unberücksichtigt. Insgesamt wurden innerhalb des Untersuchungsgebietes 31 Libellenarten nachgewiesen. Mit Ausnahme der Tiefwerder Wiesen entspricht das festgestellte Artenspektrum im Wesentlichen den Ergebnissen, die entlang der SOW erzielt wurden. Entlang eines langen Uferabschnitts der Havel zwischen Tiefwerder und dem Pichelsdorfer Gemünd (Probeflächen 1c und 4b) gelangen keine Nachweise. Mit Ausnahme der kanalisierten Havelabschnitte war die Gemeine Pechlibelle an allen Probestellen vertreten und wurde als bodenständig/wahrscheinlich bodenständig eingestuft. Daneben traten die Gemeine Heidelibelle, die blutrote Heidelibelle und die Federlibelle häufig auf. Die Tiefwerder Wiesen nehmen für die Tiergruppe der Libellen aufgrund der vorgefundenen Artendiversität eine Sonderstellung im Untersuchungsgebiet ein. So wurden 1997 im Bereich der Tiefwerder Wiesen 21 Libellenarten festgestellt, darunter acht Arten der Roten Liste des Landes Berlin (JAHN 2005). Im Rahmen einer 2004 durchgeführten erneuten Überprüfung wurden in diesem Bereich lediglich zehn Arten festgestellt, bei denen eine Bodenständigkeit zumindest vermutet werden kann. Einen zusammenfassenden Überblick über die im Bereich der Tiefwerder Wiesen (Toter Mantel) im Rahmen der Literaturrecherche nachgewiesenen Arten ist Tabelle 53 zu entnehmen. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang das Vorkommen von zwei Arten der Roten Liste des Landes Berlin sowie vier Arten der Vorwarnliste (ebd.). Obwohl die Autoren den Toten Mantel in seiner Funktion als Larvallebensraum für Libellen lediglich als geringwertig einstufen, wurde der Gesamtlebensraumkomplex der Tiefwerder Wiesen aufgrund seiner relativen Naturnähe sowie der dort anzutreffenden Artenvielfalt insgesamt als sehr hochwertig eingestuft. Auch der Gewässerkomplex des Grimnitzsees einschließlich der Einmündung des Grimnitzgrabens wurde insgesamt in seiner Bedeutung als Lebensraum für Libellen als hochwertig eingestuft wurden hier neun Arten nachgewiesen. Arten der Roten Liste des Landes Berlin fehlen, lediglich die Gemeine Federlibelle wird derzeit auf der Vorwarnliste des Landes Berlin geführt (ebd.). Neuere Untersuchungen zur Libellenfauna aus dem Untersuchungsgebiet fanden 2007 im Rahmen der faunistischen Grunddatenerhebungen für das Landschaftsschutzgebiet LSG Tiefwerder Wiesen, Pichelswerder und Grimnitzsee statt (MÜLLER 2007), wobei drei der 2007 untersuchten Probeflächen im Bereich des Toten Mantels in das Untersuchungsgebiet der Berliner Nordtrasse fallen. Hier wurden 2007 insgesamt 11 Libellenarten festgestellt, darunter die Kleine Königslibelle, deren Bestand in Berlin gemäß Roter Liste (JAHN 2005) als gefährdet eingestuft wird. Insgesamt beurteilt MÜLLER die Libellenfauna der Tiefwerder Wiesen als mittelwertig.

211 Seite 205 (381) In Tabelle 53 werden die recherchierten Daten zu den im Bereich der Tiefwerder Wiesen festgestellten Libellenarten zusammenfassend dargestellt. Tabelle 53: Liste der im Rahmen der Literaturrecherche im Bereich Tiefwerder Wiesen nachgewiesenen Libellenarten ( ) Abkürzungen / Anmerkungen: Nachweisjahr: Quelle: Nachweisjahr 1997 und 2004: ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRAßEN 2006, Nachweisjahr 2007: MÜLLER 2007 Häufigkeit / Altersklasse: Häufigkeit vgl. Tabelle 44, ad = adult, jv = juvenil, l = larval Schutzstatus: BN = Bundesnaturschutzgesetz: = besonders geschützt gemäß 7 (13) BNatSchG, = streng geschützt gemäß 7 (14) BNatSchG Gefährdung: RL = Rote Liste: RL B = Rote Liste Berlin (vgl. JAHN 2005), RL D = Rote Liste Deutschland (vgl. BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2009), 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes FFH: FFH-RL = Flora-Fauna-habitat-Richtlinie Wissenschaftlicher Name Blaugrüne Mosaikjungfer Aeshna cyanea Herbst-Mosaikjungfer Aeshna mixta Große Königslibelle Anax imperator Kleine Königslibelle Anax parthenope Kleine Mosaikjungfer Brachytron pratense Gebänderte Prachtlibelle Calopteryx splendens Hufeisen-Azurjungfer Coenagrion puella Fledermaus-Azurjungfer Coenagrion pulchellum Becher-Azurjungfer Enallagma cyathigerum Großes Granatauge Erythromma najas Kleines Granatauge Erythromma viridulum Gemeine Pechlibelle Ischnura elegans Gemeine Binsenjungfer Lestes sponsa Weidenjungfer Lestes viridis Spitzenfleck Libellula fulva Nachweisjahr Schutzstatus/ Gefährdung BN RL B RL D FFH RL x x x x x x x 3 G - x x V 3 - x 3 V - x x x x x V 3 - x x V V - x x x x x x x x x x - 2 -

212 Seite 206 (381) Wissenschaftlicher Name Nachweisjahr Schutzstatus/ Gefährdung BN RL B RL D FFH RL Vierfleck Libellula quadrimaculata Großer Blaupfeil Orthetrum cancellatum Gemeine Federlibelle Platycnemis pennipes Glänzende Smaragdlibelle Somatochlora metallica Gemeine Winterlibelle Sympecma fusca Blutrote Heidelibelle Sympetrum sanguineum Große Heidelibelle Sympetrum striolatum Gemeine Heidelibelle Sympetrum vulgatum x x x x x x x V - - x x x x x x x x Weiterhin wurde die Wirbellosen-Fauna 2012 im Rahmen einer Makrozoobenthos- Kartierung untersucht (vgl. AQUALYTIS 2012). Dabei erfolgte an vier Probestellen eine Probenentnahme nach der Kick-Sampling-Methode. Im Rahmen der Untersuchung wurden lediglich an einer Probestelle Libellen nachgewiesen. Es handelt sich dabei um die Glänzende Smaragdlibelle (Somathochlora metallica), die Federlibelle (Platycnemis pennipes) sowie zwei Exemplare aus der Ordnung der Schlanklibellen (Coenagrionidae). An drei weiteren Probestellen (SOW-Südufer auf Höhe des Ruhwaldparks, Sofienwerder im Mündungsbereich des Grützmachergrabens sowie am Pichelsdorfer Gemünd im Bereich der Lahnungen südlich der IG Metall Bildungsstätte) gelangen keine Nachweise. Eine gesamthafte Darstellung der nachgewiesenen aquatischen Wirbellosenfauna ist Kapitel zu entnehmen. Die untersuchten Probestellen zum Makrozoobenthoswurden in Beilage kartographisch verortet. Vorbelastung Vorbelastungen, die sich negativ auf die Libellenfauna des Untersuchungsgebietes auswirken, liegen in erster Linie in der anthropogenen Überprägung der Landschaft begründet. Vor allem die Strukturarmut der Fließgewässer, verbunden mit dem naturfernen Zustand und dem Fehlen der Ufervegetation wirken sich negativ auf die Libellenfauna des Untersuchungsgebietes aus. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass es im Bereich der Tiefwerder Wiesen infolge der intensiven Beweidung durch Wasserbüffel zu Beeinträchtigungen der Larvalgewässer kommt.

213 Seite 207 (381) Bewertung Die Bewertung der Libellenfauna erfolgt gemäß Anlage 4 des BMVBS-Leitfaden (BFG- 1559, 2011) (vgl. Kapitel 5.3.3). Der Beurteilung wird für das Untersuchungsgebiet ein Referenzwert von insgesamt maximal 44 der insgesamt 64 Libellenarten Berlins zugrunde gelegt, die aufgrund ihrer autökologischen Ansprüche, ihrer Verbreitung im Stadtgebiet von Berlin sowie der Biotopausstattung des Untersuchungsgebietes potenziell vorkommen können. Bei 20 Arten kann ein Vorkommen aufgrund ihrer Seltenheit bzw. Gefährdung (Rote Liste Kategorie 0) mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. An Probefläche L-1 liegt die Anzahl der im Untersuchungsgebiet der Berliner Nordtrasse nachgewiesenen Arten mit lediglich zwei Arten weit unterhalb des regionalen Erwartungswertes und ist somit als sehr gering einzustufen. Gefährdete Arten fehlen; anthropogene Beeinträchtigungen sind permanent vorhanden, so dass bezüglich der Gefährdung bzw. der anthropogenen Beeinträchtigung ebenfalls eine sehr geringe Wertstufe vorliegt. Eine Wiederherstellbarkeit kann kurzfristig erfolgen. Aufgrund des bestehenden Uferverbaus bestehen hinsichtlich des Ausbreitungspotenzials permanente Trenneffekte, die sich auch auf andere Biotope auswirken und das Ausbreitungspotenzial entlang des Gewässerverlaufs von SOW und UHW vermindern. Insgesamt werden die SOW sowie der UHW in ihrer Funktion als Lebensraum für Libellen als sehr geringwertig (Wertstufe 1) eingestuft. Der Grützmachergraben ist hinsichtlich seiner Bedeutungsbewertung als geringwertig (Wertstufe 2) einzustufen. Die Artenzahl von lediglich vier Arten ist gemessen an der Referenzzönose sehr gering. Das Artenspektrum umfasst wenige gefährdete Arten und ist kurzzeitig wieder herstellbar. Aufgrund des technischen Uferverbaus sind anthropogene Störungen permanent vorhanden, Störwirkungen auf andere Biotope sind jedoch als gering einzustufen. Der Grimnitzgraben ist aufgrund der starken Beschattung und Verbuschung der Ufer im Hinblick auf eine Besiedelung durch Libellen eher ungeeignet. Die sieben nachgewiesenen Arten sind daher eher im Zusammenhang mit dem Gewässerkomplex des Grimnitzsees zu betrachten. Die Arten sind dennoch maximal als mittelwertig einzustufen. Anthropogene Störungen finden häufig statt, wobei jedoch nur geringe Störwirkungen auf andere Biotope festzustellen sind. Als gefährdete Art wurde lediglich die Federlibelle als ubiquitäre Art festgestellt. Insgesamt ist eine geringe Bedeutung für die Libellenfauna zu konstatieren (Wertstufe 2). Die Tiefwerder Wiesen stellen die artenreichste Libellenfauna an der Berliner Nordtrasse dar. Aufgrund ihres gewässertypischen Arteninventars und den insgesamt zwölf nachgewiesenen Arten bzw. drei weiteren Arten, deren Vorkommen angenommen werden kann, ist die Libellenfauna hinsichtlich ihrer Natürlichkeit maximal als hochwertig einzustufen. Das Artenspektrum umfasst jedoch überwiegend euryöke Arten, die derzeit als ungefährdet gelten. Anthropogene Störungen sind infolge der intensiven Beweidung häufig wiederkehrend, eine Wiederherstellung kurzfristig möglich. Dem Gesamtkomplex der Tiefwerder Wiesen wird insgesamt innerhalb des Untersuchungsgebietes der Berliner Nordtrasse eine mittlere Bedeutung (Wertstufe 3) zugeordnet.

214 Seite 208 (381) Tabelle 54: Bewertung der Libellenfauna der Probeflächen des Untersuchungsgebietes Bewertung: Nat = Natürlichkeit, Gef Art = Gefährdete Arten (gefährdete Arten der Roten Liste des Landes Berlin gemäß WITT 2005 bzw. SÜDBECK et al 2009), B = Beeinträchtigung, Bed = funktionale Bedeutung, W = Wiederherstellbarkeit, Gesamt = Gesamtbewertung) Bewertungskriterium Gewässer Nat Gef Art B Bed W Ges SOW westlich Rohrdammbrücke Grützmachergraben Grimnitzgraben Tiefwerder Wiesen / Toter Mantel Empfindlichkeit Insgesamt gelten Libellen gegenüber einer vorhabenbedingten Flächeninanspruchnahme sowie Schad- und Schwebstoffimmissionen als empfindlich. Beeinträchtigungen der Larvalgewässer können direkt infolge einer vorhabenbedingten Flächeninanspruchnahme oder aber indirekt über Veränderungen des Grundwasserstandes auftreten, die je nach Grad der Veränderung zum Verlust des Teillebensraums führen können. Auch sind einige Libellenarten gegenüber Schadstoffeinträgen und Schwebstoffen als empfindlich einzustufen. Diese wirken sich besonders auf die Larvenstadiums aus und können zu einer Verminderung der Reproduktionsrate einer Art führen Makrozoobenthos Erfassungs- und Bewertungsmethodik Zum Makrozoobenthos liegen diverse Studien vor, die für den vorliegenden Fachbericht ausgewertet wurden. Zu nennen sind: Untersuchung des Makrozoobenthos durch die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) an acht ausgewählten Probestellen an der Havel zwischen km 0,0 und km 4,3 im September 2014 eine Untersuchung des Makrozoobenthos in ausgewählten Fließ- und Standgewässerabschnitten Berlins (PLANUNGSBÜRO HYDROBIOLOGIE BERLIN 2013) eine Studie an Ufersubstraten innerstädtischer Berliner Gewässer von Havel und Spree (AQUALYTIS 2012) Eine Untersuchung des Makrozoobenthos in ausgewählten großen Fließgewässern und Kanälen von Berlin (PLANUNGSBÜRO HYDROBIOLOGIE 2010) Beobachtungen im Rahmen des Länderberichts (SENSTADTUM 2004a) sowie eine Untersuchung des Makrozoobenthos in großen Fließgewässern Berlins und Brandenburgs (PLANUNGSBÜRO HYDROBIOLOGIE BERLIN 2006) Während der im Jahre 2004 vorgelegte Länderbericht noch auf Daten und Erkenntnisse aus Sonderuntersuchungen an ausgewählten Gewässern bzw. Expertenwissen zurückgreift, deren explizite Einbeziehung in eine systematische Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist (SENSTADTUM 2004a: 18), erfolgten seither gezielte

215 Seite 209 (381) Untersuchungen des Makrozoobenthos im Blick auf die WRRL in Berliner Gewässern. So benennt das PLANUNGSBÜRO HYDROBIOLOGIE BERLIN (2013) zwar konkret von ihm nachgewiesene Arten, doch lagen die zum damaligen Zeitpunkt an der Spree und ihren Nebengewässern untersuchten Probestellen sämtlich im Bereich des Müggelsees und des Dämeritzsees und sind auf die Verhältnisse im Untersuchungsraum nicht übertragbar. Auch in den älteren Untersuchungen des Büros an der Berliner Spree (PLANUNGSBÜRO HYDROBIOLOGIE BERLIN 2010, 2006), die teilweise im hier relevanten Untersuchungsgebiet (am Kraftwerk Reuter und am Siemenswerk unmittelbar oberhalb der Rohrdammbrücke) liegen, werden Arten benannt. Die dort erfolgten Untersuchungen sind allerdings entweder bereits zu alt (sie erfolgten im August und September 2006) oder lagen mit einer Ausnahme außerhalb des hier relevanten Untersuchungsgebietes. In die vorliegende Auswertung fließt deshalb lediglich eine Aufnahme vom 30. Juni 2010 aus der Spree bei km 0,8 ein. Grundlage der Bearbeitung sind zudem Untersuchungen die durch AQUALYTIS (2012), die im Auftrag des Wasserstraßen-Neubauamtes (WNA) in Ergänzung der Untersuchungen durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin erfolgten. Diese Probenahmen erfolgten an vier Probestellen im Untersuchungsraum 11. Die Determination der festgestellten Arten war in der Regel bis auf Artniveau, teilweise jedoch nur auf Ebene höherer systematischer Einheiten möglich. Da dies für die Bewertung unerheblich ist, werden die Sippen in die nachfolgende Übersicht unspezifiziert übernommen. Details können dem Fachbeitrag zur WRRL (Beilage 13) entnommen werden. Bestandsbeschreibung Insgesamt konnten an den vier im Untersuchungsgebiet gelegenen Probestellen von AQUALYTIS (2012) sowie einer durch das Planungsbüro Hydrobiologie (2010) 54 Taxa nachgewiesen werden. Maximal wurden 22 Arten und 28 höhere systematische Kategorien (= Taxa, als infra- oder interspezifische systematische Einheiten) festgestellt. Zu erwähnen sind Funde von insgesamt sieben Arten der Roten Listen des Landes Berlin. Libellenlarven beispielsweise wurden ausschließlich an der Mündung des Stichkanals zum Grimnitzsee gefunden, nicht aber in Spree oder Havel selbst. Die Ergebnisse werden in Tabelle 55 zusammengefasst. 11 Probestellen wurden untersucht am Park Ruhwald, bei Sophienwerder, am Stichkanal Grimnitzsee und am Pichelsdorfer Gemünd. In den Tiefwerder Wiesen war eine Probenahme vorgesehen, aber nicht möglich.

216 Seite 210 (381) Tabelle 55: Liste der an den vier untersuchten Makrozoobenthos-Probestellen dokumentierten Taxa (AQUALYTIS 2012: verändert und ergänzt um Daten aus PLANUNGSBÜRO HYDROBIOLOGIE BERLIN 2010: 23-25). Gewässer Spree Spree Spree Havel Havel Probestelle km 0,8 Park Ruhwald Sophienwerder Stichkanal Grimnitzsee Pichelswerder Gemünd Datum Taxa Art RL Bln. Ecnomus tenellus Molanna angustata Trichoptera Mystacides azurea Orthotrichia spec Tinodes waeneri Neuroptera Sisyra nigra 1 Odonata Coenagrionidae indet. Platycnemis pennipes Somatochlora metallica Chironomidae indet Diptera Chironomini indet Tanytarsini indet Prodiamesa olivacea Acroloxus lacustris 20 1 Gastropoda Ancyclus fluviatilis Bithynia leachii ssp. Bithynia tentaculata Ferrissia clessiniana Gyraulus albus Physa fontinalis 3 1

217 Seite 211 (381) Gewässer Spree Spree Spree Havel Havel Probestelle km 0,8 Park Ruhwald Sophienwerder Stichkanal Grimnitzsee Pichelswerder Gemünd Datum Taxa Art RL Bln. Potamopyrgus antipodarum 3 93 Radix balthica Segmentina nitida Valvata piscinalis ssp. 2 1 Bivalvia Viviparus contectus Viviparus viviparus Cortbicula fluminea Dreissena polymorpha Pisidium casertanum Pisidium crassum Pisidium henslowanum Pisidium moitessieranum Pisidium supinum Sphaerium corneum Unio pictorum ssp. Unio tumidus 3 2 Hirudinea Erpobdella indet. 1 Asellus aquaticus 1 1 Crustacea Corophium curvispinum Corophium robustum Echinogammarus ischnus

218 Seite 212 (381) Gewässer Spree Spree Spree Havel Havel Probestelle km 0,8 Park Ruhwald Sophienwerder Stichkanal Grimnitzsee Pichelswerder Gemünd Datum Taxa Art RL Bln. Echinogammarus trichiatus Gammaridae indet. Gammarus tigrinus Dikerogammarus haemobaphes Dikerogammarus h./v. Dikerogammarus villosus Porifera Spongillidae gen. spec. x Tubificidae indet Limnodrilus hoffmeisteri 1 Oligochaeta Branchiura sowerbyi 8 20 Potamothrix moldaviensis 15 Lumbriculidae indet. 1 1 Polychaeta Hypania invalida 65 5 Nematoda Nematoda gen. spec. 1 5 Anzahl Taxa Anzahl Arten Besiedlungsdichte gesamt (Ind./m²) Dichte Neozoen (Ind./m²) Anzahl Neozoen Vorbelastung Grundsätzlich gelten alle untersuchten Gewässerabschnitte hinsichtlich des Makrozoobenthos als vorbelastet. Besonders die Uferbefestigungen, wenig abwechslungsrei-

219 Seite 213 (381) che Substrate, geregelte Wasserstände und Abflüsse sowie die als sehr wahrscheinlich anzunehmenden Stoffeinträge infolge urbaner Nutzung werden als defizitär eingestuft (AQUALYTIS 2012). Bewertung Die Bewertung des Makrozoobenthos erfolgt gemäß Anlage 4 des BMVBS-Leitfaden (BFG-1559, 2011) (vgl. Kapitel 5.3.3). Für die Einstufung der Natürlichkeit des Arteninventars wurde die Palette charakteristischer Arten in großen sand- bzw. lehmgeprägten Tieflandflüssen mit sehr großem Einzugsgebiet von POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER (2008) zugrunde gelegt. Die Bewertung der Parameter Vorkommen gefährdeter Arten, anthropogene Beeinträchtigung, funktionale Bedeutung und Wiederherstellbarkeit folgen den Angaben in den jeweiligen Untersuchungsberichten (AQUALYTIS 2012; PLANUNGSBÜRO HYDROBIOLOGIE 2010). Durch die vorgegebene Lage der bewertungsrelevanten Probestellen erfolgt die Bewertung dieser fünf Probestellen. Für die vier durch AQUALYTIS (2012) untersuchten Probestellen werden von den Verfassern Kurzbewertungen vorgenommen, die nachfolgend zunächst unverändert wiedergegeben werden: Spree, Park Ruhwald: artenarme Lebensgemeinschaft mit durchschnittlichem Anteil an Neozoen, Besiedlungsdichte gering Spree, Sophienwerder: artenarme Lebensgemeinschaft mit hohem Anteil an Neozoen, vergleichsweise viele gemäß Roter Liste gefährdete Taxa Havel, Grimnitzgraben: artenarme Lebensgemeinschaft mit durchschnittlich vielen Arten der Berliner Roten Liste, durchschnittlicher Anteil an Neozoen Havel, Pichelsdorfer Gemünd: Probestelle mit mäßiger Artenvielfalt und hohem Anteil an Neozoen, vergleichsweise viele gemäß Roter Liste gefährdete Taxa Vom Planungsbüro Hydrobiologie Berlin (2010) werden für die einzelnen Probestellen zwar keine individuellen Bewertungen vorgenommen, doch ist das Arteninventar an dieser Probestelle nahezu identisch mit jenem an der Spree bei Sophienwerder durch AQUALYTIS (2012; s. Tabelle 55). Diese darf also auf die hiesige Situation übertragen werden. Tabelle 56: Bewertung der Makrozoobenthos-Fauna an fünf Probestellen Probestelle gefährdete Arten Bewertungskriterium SOW km 0, Gesamt Ruhwald Natürlichkeit Beeinträchtigung funktionale Bedeutung Wiederherstellbarkeit Sophienwerder Stichkanal Grimnitzsee Pichelsdorfer Gemünd

220 Seite 214 (381) Empfindlichkeit Das Makrozoobenthos ist je nach Artengruppe permanent oder zumindest während der Larvalzeit an Gewässerlebensräume gebunden, wie das bei Insekten mit merolimnischer Lebensweise der Fall ist. Dabei sind neben einem ausreichend hohen Wasserstand insbesondere die hydrochemischen bzw. hydrophysikalischen Parameter des Gewässers entscheidend. Deshalb ist das Makrozoobenthos als besonders empfindlich gegenüber Beeinträchtigungen einzustufen, die mit einem (starken) Absinken des Wasserstandes oder Veränderungen der Gewässerchemie oder physikalischen Eigenarten einhergehen. Wegen der meist geringen Aktionsradien der beteiligten Arten (abgesehen von einer passiven Verdriftung bei Hochwasserereignissen etc.) ist eine besondere Empfindlichkeit gegenüber Zerschneidungswirkungen nicht gegeben. Direkte Verluste von Teillebensräumen können bei einer Betroffenheit von Teilpopulationen seltenerer Arten oder Artengruppen jedoch zu Beeinträchtigungen führen Biologische Vielfalt Der Begriff Biologische Vielfalt wurde 1988 von E. O. WILSON als Buchtitel Biodiversity weithin bekannt gemacht. Im Untertitel der deutschen Ausgabe Ende der biologischen Vielfalt? (WILSON 1992) wird bereits eine inhaltliche Definition gegeben: Der Verlust an Arten, Genen und Lebensräumen. Die Definition des Begriffs auf den Seiten des Bundesamtes für Naturschutz im Internet hat den gleichen Kerninhalt: Demnach umfasst die biologische Vielfalt die folgenden drei Ebenen: die Vielfalt an Ökosystemen bzw. Lebensgemeinschaften, Lebensräumen und Landschaften die Artenvielfalt die genetische Vielfalt innerhalb der verschiedenen Arten Neben den genannten Aspekten spielen zunehmend invasive Arten und Neophyten eine nicht zu unterschätzende Rolle, da sie heimische Arten mitunter völlig aus einem Ökosystem verdrängen und sich somit nicht nur negativ auf die Artenvielfalt sondern indirekt auch auf die Verbreitungsfähigkeit von Arten auswirken und somit ein Ökosystem stark verändern können. Erfassungs- und Bewertungsmethodik Eine gesonderte Erfassung ist für die Darstellung und anschließende Beurteilung der biologischen Vielfalt nicht erforderlich. Vielmehr leiten sich Aussagen über die biologische Vielfalt aus den erhobenen und/oder recherchierten Bestandsdaten zu Flora und Fauna ab (vgl. Kapitel und 5.3.3). Anlage 4 des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprüfung (BFG-1559, 2011) trifft hinsichtlich der Beurteilung der biologischen Vielfalt keine Aussage, so dass an dieser Stelle eine verbale Einschätzung der im Gebiet vorhandenen Vielfalt an Ökosystemen, Arten und Lebensgemeinschaften vorgenommen wird.

221 Seite 215 (381) Bestandsbeschreibung Ökosystemvielfalt, Vielfalt von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften Im Untersuchungsgebiet liegen insgesamt neun funktionale Einheiten vor, die aufgrund ihrer spezifischen Ausprägung (abiotisch/biotisch) in diesem Zusammenhang als Ökosystem zu interpretieren sind (vgl. Kapitel 5.3.2). Das Spektrum der eingangs abgegrenzten Funktionseinheiten ist daher dem Ökosysteminventar gleichzusetzen. Neben stark anthropogen veränderten Ökosystemen wie Biotoptypen der Siedlungs- und Gewerbeflächen sind im Untersuchungsgebiet auch ehemals wenig beeinträchtigte Grünlandbereiche vorhanden. Die Vielfalt an Lebensräumen wird darüber hinaus durch den Gewässerverlauf von Spree (SOW) und Havel (UHW) sowie die damit verbundenen Nebengewässern, auch wenn sie nahezu ausschließlich naturfern ausgeprägt sind, erhöht, so dass bei einer Gesamtbetrachtung des Untersuchungsgebietes eine hohe Ökosystemvielfalt festzustellen ist. Artenvielfalt Die Darstellung der Artenvielfalt des Untersuchungsgebietes leitet sich aus den bis dato erhobenen Daten bzw. aus den Ergebnissen der Datenrecherche ab. Aus floristischer Sicht wurde im Untersuchungsgebiet aufgrund des mitunter hohen Versiegelungsgrades (Siedlungs- und Gewerbegebiete) lediglich eine geringe Artenvielfalt festgestellt. Auch im Bereich der Kleingärten können sich aufgrund des hohen Pflegeaufwands (intensiv genutzte Scherrasen und regelmäßig geschnittene Hecken) nur wenige Arten etablieren. Bereiche mit einer größeren Artendiversität sind im Gebiet nur sehr selten anzutreffen. Selbst natürlicherweise artenreich ausgeprägte Feuchtwiesen wie sie in den Tiefwerder Wiesen vorkommen, sind im Untersuchungsgebiet maximal mäßig artenreich bis ebenfalls artenarm ausgeprägt. Hinzu kommt, dass gerade im Uferbereich von UHW und SOW durch die Verbreitung invasiver Arten, zumeist Neophyten, die Artendiversität durch Verdrängung heimischer Flora, eine Verminderung der Artendiversität zu beobachten ist. Zu nennen sind hier in erster Linie Eschen-Ahorn (Acer negundo) und Robinen (Robinia pseudoacacia), die oftmals als dominante Arten innerhalb der Baumund Strauchschicht auftreten. Aus faunistischer Sicht ist ebenfalls lediglich eine geringe Artenvielfalt festzustellen, wobei sich das Artenspektrum ausschließlich aus Tierarten zusammensetzt, die eine mehr oder weniger starke Adaption an den Menschen zeigen bzw. die die von ihm herbeigeführten Veränderungen der Umwelt tolerieren. Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebietes zusammen mit der Präsenz einer Vielzahl unterschiedlicher Biotoptypen wird bei einer gesamthaften Betrachtung des Untersuchungsgebietes dennoch eine mittlere Artendiversität (Flora und Fauna) erreicht. Genetische Vielfalt Über die genetische Vielfalt der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Arten liegen keine Kenntnisse vor, noch wurden diesbezügliche Untersuchungen durchgeführt. Verlässliche Angaben über die genetische Variabilität sind daher an dieser Stelle nicht möglich. Allerdings erlaubt die in der Konfliktanalyse vorgenommenen Betrachtung potenziell auftretender Trenn- und/oder Barrierewirkungen Rückschlüsse auf die zukünftige

222 Seite 216 (381) Entwicklung der genetischen Variabilität der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Populationen. Aussagen zur genetischen Vielfalt bzw. Beeinträchtigung der genetischen Vielfalt sind daher Kapitel 6 (Bewertung der Umweltauswirkungen) zu entnehmen, sofern potenziell vorhabenbedingte Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können. Vorbelastung Im gesamten Untersuchungsgebiet führt die starke anthropogene Überprägung des Untersuchungsgebietes z. B. durch Versiegelung weiter Flächen (Wohn-, Gewerbe- und Industriebebauung, Straßen, Wege und Plätze) zu einer erheblichen Vorbelastung. Bewertung Gemäß Anlage 4 des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprüfung (BFG-1559, 2011) wird für das Schutzgut Biologische Vielfalt auf einen eigenen Bewertungsrahmen verzichtet. Stattdessen werden entsprechende Kriterien wie Arten- und Lebensraumvielfalt insbesondere bei den Schutzgütern Pflanzen und Tiere mit berücksichtigt (vgl. Kapitel und 5.3.3). Die Bewertung der biologischen Vielfalt entspricht somit der Bewertung der entsprechenden Tiergruppe oder des Biotoptyps. Einzige Ausnahme bilden mitunter seltene Biotoptypen, wie z. B. isoliert liegende, reife Buchenwälder, die über ein natürlicherweise artenarmes, jedoch hoch spezialisiertes Arteninventar verfügen. Biotoptypen dieser Art wurden jedoch im Untersuchungsgebiet nicht festgestellt. Empfindlichkeit Auch die Empfindlichkeit leitet sich im Wesentlichen von der Bedeutungsbewertung einer Tierzönose bzw. des Biotoptypeninventars ab. Generell gilt, je höher eine Tiergruppe oder ein Biotoptyp bewertet wurde, desto höher ist dessen Empfindlichkeit gegenüber einer vorhabenbedingten Flächeninanspruchnahme. Da die Empfindlichkeit gegenüber weiteren Projektwirkungen wie z. B. Lärmimmissionen und optische Beunruhigungen wiederum sehr stark von der jeweiligen Tiergruppe abhängt, wird auch an dieser Stelle auf das entsprechende Artkapitel verwiesen (vgl. Kapitel und 5.3.3) Naturschutzrechtliche Schutzgebiete Landschaftsschutzgebiete Für das LSG Pichelswerder werden konkrete Schutzziele in der Verordnung zum Gebiet vom 16. Januar 1937 lediglich indirekt aufgeführt. So dient das Gebiet dem Schutz der Landschaft und des Schilfgürtels sowie der umgebenden Wasserfläche. Hierfür werden Verbote wie die Veränderung der Fläche, die geeignet ist, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten, ausgesprochen. Hierunter fällt die Anlage von Bauwerken aller Art, von Rodelbahnen, Sand- und Kiesgruben, Müll- und Schuttplätzen, Verkaufsbuden, das Errichten von Zelten und offenen Feuerstellen, die Ausübung eines Wandergewerbes, das Wegwerfen von Abfällen, das Betreten und Befahren des Schilfgürtels, das Festlegen von Fahrzeugen aller Art innerhalb des Schilfgürtels oder bis zu 10 Metern davor, sowie das Anbringen von Inschriften, Werbezeichen und dergleichen. Ausnahmen bedürfen der besonderen Genehmigung.

223 Seite 217 (381) Auch für das LSG Faule Spree findet sich der Schutzzweck nur indirekt in den Veränderungsverboten des 2 der Schutzgebietsverordnung. Demnach dient es allgemein dem Schutz des Landschaftsbildes und der Natur. Die entsprechenden Verbote umfassen unter anderem die Errichtung von Bauwerken, Lagern und Zelten, die Beseitigung von Bäumen und Gehölzen etc. Das LSG Grimnitzsee dient laut Schutzgebietsverordnung vom 11. Oktober 1955 dem Schutz des Seegeländes des Grimnitzsees nebst Schilfbestand und Uferwiesen. Auch hier umfassen bestehende Verbote die Errichtung von Zäunen und Bauwerken, die Einbringung und Ablagerung von Abfällen, Müll, Trümmern, Schutt und dergleichen oder die Beschädigung von Seeufern und der Böschungen. Spezifische Schutzziele werden für das LSG Tiefwerder Wiesen in der Schutzgebietsverordnung vom 12. September 1960 nicht genannt. Allgemein dient es dem Schutz der Natur und dem Naturgenuss durch Erholungssuchende, wie aus 3 der Schutzgebietsverordnung hervorgeht. Aus diesem Grund werden verschiedene Verbote und Ausnahmen hiervon ausgesprochen. Das LSG Spandauer Zitadelle umfasst neben den teilweise als FFH-Gebiet ausgewiesenen Gebäudeteilen der Zitadelle das gesamte Bauwerk inklusive der umgebenden Gräben. Es nimmt hierdurch eine Fläche von 12,51 ha ein. Eine detaillierte Beschreibung des Gebietes sowie seiner Schutzgegenstände und Erhaltungsziele sind in der Darstellung des FFH-Gebietes enthalten. Auf diese sei hier verweisen. Natura 2000 und Naturschutzgebiete Beim FFH-Gebiet Zitadelle Spandau handelt es sich um ein ca. 700 Jahre altes Festungsbauwerk, das wegen seiner zahlreichen Mauerverstecke eine hohe Bedeutung als Fledermaus-Winterquartier hat. Das FFH-Gebiet erstreckt sich ausschließlich auf Teile des Bauwerks und umfasst eine Fläche von 0,44 ha. Das Gebiet wird laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (2005: 3721) geschützt, um die Population der Fledermausart Großes Mausohr (Myotis myotis) des Anhangs II sowie die einem strengen Schutzsystem unterliegenden Tierarten Braunes Langohr (Plecotus auritus), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) und Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) des Anhangs IV der FFH-Richtlinie zu erhalten. Konkret gelten die Erhaltungsziele Sicherung und weitere Optimierung der Gebäudehöhlen und ihrer Eignung und Nutzbarkeit als Winterquartiere bzw. Sommerlebensräume für das Große Mausohr (Myotis myotis) und weitere Fledermausarten. Das südlich der Charlottenburger Chaussee und am Ostrand des Friedhofs Ruhleben gelegene FFH-Gebiet Fließwiese Ruhleben umfasst eine Fläche von 14,46 ha. Etwa 11,76 ha des Gebietes sind zugleich als NSG-05 Fließwiese Ruhleben ausgewiesen. Bei dem Gebiet handelt es sich um ein subneutrales, meso- bis eutrophes Verlandungsmoor, das von einem abflusslosen Fließwiesengraben durchzogen wird und teils von Bruchwald bewachsen ist. Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL werden im Standard-Datenbogen (Stand April 2011) nicht benannt. Als Arten des Anhangs II der FFH-RL werden der Kammmolch (Triturus cristatus) sowie die Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) auf-

224 Seite 218 (381) geführt. Als bedeutende Art des Anhangs I der VSch-RL wird ferner der Kranich (Grus grus) angegeben. Arten des Anhangs IV im FFH-Gebiet sind die Amphibienarten Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) und Moorfrosch (Rana arvalis). Sonstige maßgebliche Bestandteile werden im StDB nicht benannt. Die Schutzwürdigkeit des Gebietes liegt in dessen Funktion als Laichplatz für die Amphibienfauna (1996 mehr als 300 Exemplare des Kammmolches) und als Landlebensraum für hydrophile Arten begründet. Schutzgegenstand im FFH-Gebiet ist laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (2005: 3722) die Bewahrung der Populationen der Tierarten Kammmolch (Triturus cristatus) des Anhangs II der FFH-RL sowie der Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) und des Moorfroschs (Rana arvalis) des Anhangs IV der FFH-RL. Als Erhaltungsziele werden die Erhaltung und Förderung des Kammmolchs sowie weiterer Amphibienarten durch Sicherstellung der Lebensstätte und des für die Arten optimalen Biotopzustands formuliert. Das FFH-Gebiet Grunewald wird von der A 115 (dem Autobahnzubringer Magdeburg/Leipzig) von Südwest nach Nordost durchschnitten und wird im Westen von der Kladower Seenstrecke der Havel begrenzt. Es ist Teil des mit einer Fläche von 3.063,00 ha deutlich größeren LSG Grunewald. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) plant derzeit die Gebietsgrenzen des FFH- Gebietes auf die des LSG zu erweitern. Ferner ist ein Großteil des FFH-Gebietes zugleich als SPA-Gebiet DE Grunewald gemeldet. Beim Grunewald handelt es sich um einen ausgedehnten, naturnahen Stadtwald, der in seinem Westteil als eine hügelige Endmoränenlandschaft ausgebildet ist, die vom Grunewaldgraben durchzogen wird. Innerhalb des Gebietes sind - insbesondere in einer im Osten gelegenen glazialen Rinne - zahlreiche Verlandungsmoore entwickelt, die als NSG ausgewiesen sind. Im Einzelnen sind dies: NSG-13 Sandgrube im Jagen 86 des Grunewaldes mit einer Fläche von 13,39 ha, NSG-09 Grunewaldsee (südlicher Teil) mit 9,58 ha Fläche, NSG-07 Barsee und Pechsee mit 34,70 ha, NSG-10 Postfenn mit 14,65 ha, NSG-17 Riemeisterfenn mit 7,49 ha, NSG-15 Langes Luch mit 15,02 ha, NSG-14 Teufelsfenn mit 13,08 ha und NSG-16 Hundekehlefenn mit 10,00 ha. Im Osten schließt die Grundmoränenfläche des Teltow an, durch die von Nordost nach Südwest in einer Rinne die Grunewaldseenkette verläuft. Im Gebiet sind zahlreiche Verlandungsmoore mit offenen Wasserflächen, Erlensumpf- und - bruchwälder, Torfmoosschwingrasen und Kiefern-Birkenwälder entwickelt. Im Standarddatenbogen zum FFH-Gebiet Grunewald (Stand April 2011) werden mehrere Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL aufgeführt. Dazu gehören Gewässer, Trockenrasen und Moore als auch Wälder. Als Arten des Anhangs II der FFH- RL werden verschiedene Amphibienarten, Käfer, Fledermäuse sowie jeweils eine Fischart, eine Libellenart, eine Vogelart und eine Eidechse genannt. Von den Fledermäusen tritt das Braune Langohr (Plecotus auritus) sowohl in Wochenstuben als auch überwinternd auf. Auch vom Großen Abendsegler (Nyctalus noctula) sind Wochenstuben im Gebiet belegt, die übrigen Fledermausarten nutzen das Gebiet zur Überwinterung in alten Bäumen. Als bedeutende Art des Anhangs I der VSch-RL wird ferner der Drosselrohrsänger angegeben. Sonstige maßgebliche Bestandteile bzw. weitere bedeut-

225 Seite 219 (381) same Pflanzenarten laut StDB sind die Polei-Gränke (Andromeda polifolia), der Sumpf- Porst (Ledum palustre) und das Weiße Schnabelried (Rhynchospora alba). Die Schutzwürdigkeit des Gebietes liegt im Vorkommen seltener Moorpflanzen und verschiedener Moose begründet. Das Gebiet ist ferner ein bedeutender Amphibienlaichplatz und durch guten Altbaumbestand mit Höhlenreichtum gekennzeichnet. Angaben zu Schutzzweck und Erhaltungszielen finden sich im Amtsblatt 48 vom (SENATSVERWALTUNG FÜR STADTENTWICKLUNG 2005). Hier werden die Lebensraumtypen nach Anhang I und die Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie die einem strengen Schutzsystem unterliegenden Tierarten des Anhangs IV der FFH-RL als Schutzgegenstände benannt. Für diese werden der Schutz eines Mosaiks naturnaher Lebensraumtypen der im Bereich der Stauchmoränen verbliebenen letzten geschlossenen Waldungen des Landes Berlin sowie namentlich der Rinnen- und Moorseen, Fenne und Luche verbunden mit den Moorwäldern in den Niederungen und der alt- und totholzreichen Laub- und Mischwaldbiotope mit hohem Eichenanteil sowie Trockenrasen in offenen Landschaftsteilen auf sandigen Grundmoränen als Erhaltungsziele genannt (SENATSVERWALTUNG FÜR STADTENTWICKLUNG 2005). Für die hiesigen Populationen von Großkäfern ist der Erhalt des als Lebensstätten dienenden höhlenreichen Altholzes Erhaltungsziel und für gewässergebundene Insektenarten und den Bitterling der Erhalt und die biotopgerechte Entwicklung der Stillgewässer und der Seenkette. Ferner werden der Schutz der für den Rapfen als Lebensstätte dienenden Flussabschnitte der Havel, einschließlich der Uferbereiche sowie die Wiederherstellung des Gewässerverbundes zwischen den Grunewaldseen und der Havelanbindung für wandernde Fischarten als Erhaltungsziele benannt. Das 1.510,37 ha große SPA-Gebiet Grunewald ist quasi flächenidentisch mit dem zuvor behandelten FFH-Gebiet Grunewald. Zur Vermeidung von Redundanzen sei auf die dortigen allgemeinen Ausführungen verwiesen. Für das SPA-Gebiet Grunewald werden im Standarddatenbogen acht bedeutende Vogelarten nach Anhang I der VSch-RL angegeben. Von Zwergschnäpper und Wespenbussard werden nur gelegentliche Einwanderungen bzw. Unbeständigkeit genannt. Die Schutzwürdigkeit resultiert laut StDB aus den für das Berliner Stadtgebiet bedeutenden Vorkommen von Schwarz- und Mittelspecht sowie Neuntöter. Angaben zu Schutzzweck und Erhaltungszielen finden sich im Amtsblatt 48 vom Hier werden für das SPA-Gebiet Grunewald die Populationen der Vogelarten Eisvogel (Alcedo atthis), Heidelerche (Lullula arborea), Mittelspecht (Dendrocopus medius), Neuntöter (Lanius collurio), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Wespenbussard (Pernis apivorus) und Zwergschnäpper (Ficedula parva) als Schutzgegenstände genannt. Als Erhaltungsziele wird die Anwendung besonderer Schutzmaßnahmen für das SPA hinsichtlich der Lebensräume der genannten Vogelarten bestimmt, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen. 5.4 Schutzgut Boden Grundlagen und Methodik Im 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) wird Boden definiert als obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in 2 genannten Bodenfunktionen ist, ein-

226 Seite 220 (381) schließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten. Böden erfüllen natürliche Funktionen, Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie Nutzungsfunktionen. Das Schutzgut Boden ist Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Flora, Fauna und Bodenorganismen. Darüber hinaus ist der Boden Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere der Wasser- und Nährstoffkreisläufe. Er ist, aufgrund seiner Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen. Böden dienen unter anderem als Fläche für Siedlung und Erholung, als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung und als Rohstofflagerstätte. Nach 1 des BBodSchG sind die Funktionen des Bodens zu sichern. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Die Abgrenzung des terrestrischen Bodens gegenüber dem subhydrischen Boden, der zum Teilschutzgut Oberflächengewässer behandelt wird, bildet die Linie des mittleren Hochwassers bzw. die äußere Grenze des Gewässerbetts. Die Darstellung des Schutzgutes Boden basiert auf folgenden Quellen: Geologische Karte von Berlin ( ). Biotoptypenkartierung (PÖYRY 2011, 13), digitaler Umweltatlas Berlin der (SENSTADTUM, Ausgabe ), Angaben zu Altlasten und Schadstoffen aus Gutachten UHW und SOW (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRAßEN ). Dargestellt ist der Bestand des Schutzgutes Boden in der Beilage im Maßstab 1: Bestandsbeschreibung Unter dem Kapitel Hydrogeologische Verhältnisse (Kap ) wurden bereits die geomorphologischen Voraussetzungen im Untersuchungsgebiet geschildert. Bis zum Pichelssee liegt das Untersuchungsgebiet im Warschau-Berliner Urstromtal. Im Holozän wurden Auesande und organogene Sedimente abgelagert, in der letzten Phase der holozänen Verlandung entstanden schließlich Niederungen mit Flachmoortorfbildungen. Die organogenen Bildungen selbst bestehen aus Torf, Torfmudde, Schluffmudde, Kalkmudde (Wiesenkalk) und Sandmudde sowie Vermischungen dieser Bodenarten. Durch den stark mäandrierenden Lauf der Spree wechselt die Art und Mächtigkeit der organogenen Bildungen längs der Trasse und quer dazu in rascher Folge. An der Halbinsel Pichelswerder steht eine sandige Kameslandschaft, durch Stauchungsprozesse gebildet, an.

227 Seite 221 (381) Die natürlichen Bodenbildungsprozesse und Horizontabfolgen sind im Untersuchungsgebiet durch die Begradigung der Gewässer, durch Ausbaggerungen und Aufschüttungen zur Herstellung der Industriegrundflächen mehrfach gestört worden. An der SOW dominieren in den Gewerbe- und Industriegebieten die flachgründigen Böden, wie Lockersyroseme, Regosole und Pararendzinen auf Aufschüttungen aus Sand, Bau- und Trümmerschutt. Lockersyroseme stellen das Anfangsstadium der Bodenbildung mit geringer Humusakkumulation dar. In Abhängigkeit des Kalkgehaltes des Ausgangsgesteins entwickelten sich aus ihnen im weiteren Verlauf der Pedogenese Regosole oder Pararendzinen. Im Bereich der Kleingärten Spreegrund Nord und Tiefer Grund sowie dem Gelände des ehemaligen Wasserwerkes Jungfernheide stehen Torfe über Talsanden an. Sie sind als vererdetes Auen-(Kalk)-Niedermoore anzusprechen. Die KGA Dahlemer Wiese Süd und Ruhwald stehen auf lehmigen oder sandigen Schüttungen über Müll. Darauf entwickelten sich Reduktosole, Lockersyroseme und Regosole. Reduktosole entstehen unter reduzierenden Bedingungen und sind durch Methan, Schwefelwasserstoff und Kohlendioxid geprägte Böden. Wie an der SOW sind auch an der UHW die natürlichen Böden überwiegend durch anthropogene Aufschüttungen überprägt. Diese bilden das Ausgangsmaterial für die Pedogenese. Die Gewerbegebiete entlang der UHW, das Linden- und Schifffahrtsufer und die Altstadt Spandau sind überwiegend auf Aufschüttungen von Sand, Bau- und Trümmerschutt gegründet. Hier finden sich überwiegend Lockersyroseme, Regosole und Pararendzinen. Im Stresowpark und Stabholzgarten kommen auf den Aufschüttungen von Sand und Bauschutt Humusregosole/Gley-Braunerden, Hortisole/Gleye und Pararendzinen vor. Hortisole sind Gartenböden, die durch regelmäßige starke Zufuhr organischer Substanz und intensiver Bodenbearbeitung einen mächtigen Humus-, der sogenannte Ah-Horizont ausgebildet haben. Südlich der Stresowstraße und um den Burgwallgraben bis zur Schulenburgbrücke befinden sich anstehende Talsandinseln auf denen sich Regosole, Pararendzinen und Hortisole entwickelt haben. Südlich der Eisenbahnbrücke bis zur Ruhlebener Straße sind Lockersyroseme, Humusregosol, Pararendzina vergesellschaftet. Durch den stärkeren Grundwassereinfluss haben sich in der Kleingartenanlage Burgwallschanze und an der Sportanlage Westseite UHW Humusregosole, Gley-Braunerden und Hortisol-Gleye entwickelt. In der Kleingartenanlage Klein Venedig haben sich auf Bauschutt und Verfüllungen Pararendzinen, Kalkregosole und Lockersyroseme gebildet. In den Tiefwerder Wiesen und in der Parkanlage nördlich des Grimnitzsees sind Auelehme über Flusssande das pedogenetische Ausgangsmaterial. Es entwickelten sich Auengleye und Auennassgleye. Entlang der Landzunge zum Grimnitzsee sowie auf den Gemeinbedarfsflächen an der Götelstraße (Jugendfreizeitheim) haben sich auf Aufschüttungen von Sand und Bauschutt Humusregosole/Gley-Braunerden Hortisole/Gleye und Pararendzinen gebildet.

228 Seite 222 (381) Die Böden am Pichelssee bis hin zum Gemünd sind nur entlang der Ufer des Pichelssee zur Landgewinnung zum Teil überschüttet worden. Hier kommen, wie im sonstigen Untersuchungsgebiet Lockersyroseme, Regosole und Pararendzinen vor. Auf den Talsanden am Westufer dominieren in den bebauten Bereichen die flachgründigen Regosole, Pararendzinen und Hortisole und auf dem Gelände des IGM-Bildungswerkes Rostbraunerden und vergleyte Braunerdegesellschaften. Auf den Geschiebesanden der Hochflächen in Pichelswerder kommen hauptsächlich Regosol-Braunerden und kolluviale Braunerden vor. An den Landzungen am Pichelsdorfer Gemünd haben sich durch den Oberflächenwassereinfluss eutrophe Auenniedermoore und Grauschlammböden (Gyttja) entwickelt. Auf der Ostseite der UHW, vom Abzweig Südhafen bis zum Pichelsdorfer Gemünd sind die Böden dem Vorranggebiet Bodenschutz gem. LAPRO (SENSTADTUM 1994) zugeordnet Vorbelastung Die Böden im Untersuchungsgebiet sind durch die intensive anthropogene Nutzung vielfach belastet. Belastungen treten durch aktive regelmäßige Eingriffe in den bestehenden Oberboden, durch Versiegelungen und Kontaminierungen auf. Durch gartenbauliche Aktivitäten in den Kleingartenanlagen und Einfamilienhaussiedlungen weisen die Böden dort keine natürliche Horizontabfolge mehr auf. Entlang der SOW und UHW sind die Böden überwiegend, außer in den KGA und Grünflächen, stark versiegelt. Dies führt zu einer Veränderung des Wasserhaushaltes und damit zu Änderungen der vertikalen und horizontalen Bodenaustauschprozesse, der Boden degradiert. Die Industrie- und Gewerbeflächen im Untersuchungsgebiet unterliegen einer abschnittsweisen 100 jährigen intensiven Nutzung und sind dadurch vielfach mit Schadstoffen kontaminiert. Im Zuge der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen zum ehemaligen PFA2 und 3 (Arbeitsgemeinschaft BERLINER WASSERSTRAßEN ), die dem Untersuchungsgebiet der BLN entsprechen und für die das Verfahren teileingestellt bzw. nicht eröffnet wurde, sind umfangreiche Altlastenabfragen durchgeführt worden. Diese sind mit der Registernummer aus dem Berliner Altlastenkataster und Ortsangabe in der folgenden Tabelle 57 aufgeführt. Tabelle 57: Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen im Untersuchungsgebiet Lage (km/uferseite/straße) SOW Nordufer - km 3,35 Nähe Sickerbecken Grund/Art der Kontamination Verfüllung nach Sandabbau Flächennummer lt. Altlastenkataster* 1059 (V) SOW Nordufer - km 1,20 n. b (G) SOW Nordufer - km 1,00 SOW Nordufer - km 0,70 SOW Nordufer - km 0,60 SOW Nordufer - km 0,25 Industrie- und Gewerbestandort, jetzt Autowrackplatz Industrie- und Gewerbestandort, jetzt Brennstoff- und Transportfirma Industrie- und Gewerbestandort, jetzt Papierfabrik Gaswerkstandort ehem. Königliches Gaswerk 1094 (V) 1095 (G) 1096 (G) 102 (G) UHW Westufer - km 0,82 Altablagerung 1115 (G)

229 Seite 223 (381) Lage (km/uferseite/straße) Grund/Art der Kontamination UHW Westufer - km 0,92 Altablagerung 4068 UHW Ostufer - km 1,13 n. b. 173 UHW Ostufer - km 1,64 Altablagerung Zwischenlager 1422 UHW Ostufer - km 2,18 Altablagerung, Aufhaldung 177 *G = gesichert, V = Verdacht, n. b. = nicht bekannt Flächennummer lt. Altlastenkataster* Für die Ermittlung der Schadstoffbelastung der im Zuge der Baumaßnahme abzugrabenden Böden wurden am Spandauer Horn an drei Punkten Proben mittels Rammkernsonde entnommen. Für diese zeigen sich erhöhte Schwermetallkonzentrationen, z. B. für Arsen (Maximalwert 54 mg/kg TS), Blei (Maximalwert 520 mg/kg TS) und Kupfer (Maximalwert 176 mg/kg TS). Ebenso zeigen sich erhöhte Benzo(a)pyren und PAK-, Cyanid und Sulfat-Gehalte, die zu einer Einstufung der Böden in die Zuordnungsklasse gem. LAGA (2004) Z2 oder größer Z2 führen. Sie sind damit nur noch bedingt verwertbar oder müssen auf Deponien entsorgt werden Bestandsbewertung Der Bewertungsrahmen für das Schutzgut Boden gem. der Anlage 4 des Leitfadens zur UVP an Bundeswasserstraßen (BfG-1559, 2011) verweist auf ein von der MELCHIOR UND WITTPOHL INGENIEURGESELLSCHAFT und der UNIVERSITÄT HAMBURG erarbeitetes Bodenbewertungsverfahren als Grundlage der Bewertung (2008). Bewertet werden die im 2 Abs. 1 BBodSchG aufgeführten natürlichen Funktionen des Bodens (1. Lebensgrundlage, 2. Bestandteil des Naturhaushalts, 3. Abbau-, Ausgleichs- und Abbaumedium) sowie die Funktion des Bodes als Archiv der Natur und Kulturgeschichte. Diese vier Bodenfunktionen werden in sechs Bodenteilfunktionen differenziert (siehe Tabelle 58). Tabelle 58: Unterteilung der Bodenfunktionen in Bodenteilfunktionen und deren Bewertungskriterien (gem BfG-1559, 2011) Bodenfunktion Bodenteilfunktion Kriterium Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen 1. Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen 2. Lebensgrundlage und Lebensraum für Pflanzen und Tiere Potenzieller Schadstofftransfer zum Menschen Seltenheit der Standorteigenschaften, Naturnähe Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen 3. Boden als Bestandteil des Wasserkreislaufes anthropogene Beeinträchtigung des Bodenwasserhaushalts Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers 4. Boden als Ausgleichsmedium für Schwermetalle 5. Boden als Abbaumedium für organische Schadstoffe Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte 6. Boden als Archiv der Naturgeschichte Bindungsstärke für Schwermetalle Fähigkeit zum mikrobiellen Abbau organischer Schadstoffe Erfüllung landesspezifischer Vorgaben, Vorgaben Scoping- Kürzel LRF LRF 1 LRF 2 BNH BNH 1 AAA AAA 1 AAA 2 AF AF 1

230 Seite 224 (381) Termin, Lebensraumfunktion für Pflanzen/Tiere Die Ausprägung der Kriterien wird anhand von bodenkundlichen Parametern und weiterer Flächeninformationen (z. B. Biotoptypen) abgeleitet (MELCHIOR UND WITTPOHL et. al, 2008). Im Umweltatlas des Landes Berlin (SENSTADTUM, STAND 2013) sind aus verschiedenen Teilfunktionen die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften, die Puffer- und Filterfunktion, die Regelungsfunktion und die Archivfunktion für die Naturgeschichte ermittelt worden. Diese Bewertungen werden ergänzend zur oder statt der Bewertungssystematik von MELCHIOR UND WITTPOHL et al. verwendet. Lebensraumfunktion des Bodens Boden als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen (LRF 1) Wichtigste Voraussetzung für die Funktion des Bodens als Lebensgrundlage für den Menschen ist seine Schadstofffreiheit. Zur Bewertung der Bodenteilfunktion LRF 1 wird das Vorliegen auf schädliche Bodenveränderungen geprüft. Da außer am Spandauer Horn keine terrestrischen Bodeneingriffe erfolgen und aktuelle Beprobungen der Böden im Untersuchungsgebiet (außer am Spandauer Horn durch das Schadstoffbelastungsgutachten, GBA 2012 ) nicht vorliegen, werden hilfsweise die Darstellungen der Blei- und Cadmiumgehalte aus dem Umweltatlas (Stand 1992), die Altlasten- und Verdachtsstandorte sowie die grundsätzlichen Fähigkeiten des Bodens Schadstoffe zu binden, zur Bewertung herangezogen. Die Prüfwerte des Anhangs 2 der BBodSchV für Blei und Cadmium in Wohngebieten und Park- und Freizeitanlagenanlagen werden im Untersuchungsgebiet sämtlich nicht überschritten. Für die Planfeststellungsunterlagen zum PFA 2 und 3 (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRAßEN 2001 und 2006) wurden entlang der Ufer Mischproben entnommen und hinsichtlich ihrer Einbauwerte gem. LAGA 1997 untersucht. Diese Analysen geben zusätzlich einen Hinweis über die Belastungssituation der Ufer. Es zeigte sich, dass im Bereich des vererdeten Auenniedermoores (zwischen km 3,3 und 3,6) nur geringfügige Schadstoffbelastungen anzufinden sind. Im übrigen Bereich des SOW liegen in vielen Bereichen hohe Kontaminationen (Z > 2) vor. An der UHW finden sich die erhöhten Schadstoffkonzentrationen insgesamt am Ostufer der UHW zwischen km 2,0 bis 3,0 sowie am Westufer zwischen km 3,1 bis 3,3. So werden 80 m südlich des Pichelssees die Prüfwerte z. B. für Zink deutlich überschritten, 20 m nördlich des Pichelssees für Benz(a)pyren sowie die Vorsorgewerte für PAK gem. Anhang 2 BBodSchV 700 m nördlich der Freybrücke. Die Wertstufenzuordnung für die Teilfunktion LRF 1 ergibt sich aus der Nutzung und der Klasse der Schadstoffgehalte (MELCHIOR UND WITTPOHL et. al, 2008: 26). Im Untersuchungsgebiet überschreitet mindestens ein Messwert die Prüfwerte für Park- und Freizeitanlagen; die Schadstoffgehaltsklasse ist daher E. In Abhängigkeit der Nutzung, die im Untersuchungsgebiet sämtlich mittel bis hoch ist, ergeben sich für die Teilfunktion LRF1 eine Wertstufe 1 im gesamten Untersuchungsgebiet außer den Tiefwerder Wiesen und dem Pichelsdorfer Gemünd. Hier liegt eine extensive Nutzung vor, die Bewertung erfolgt mit der Wertstufe 3. Boden als Lebensgrundlage und Lebensraum für Pflanzen und Tiere (LRF 2)

231 Seite 225 (381) Diese Teilfunktion bewertet die Böden dahingehend, ob sie eine Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Bodenorganismen bieten. Ungestörte und seltene Böden erfüllen diese Funktion am besten und stellen den Referenzzustand dar. Die SenStadtUm führte mit dem Umweltatlas eine Bewertung der Naturnähe und Seltenheit der unterschiedlichen Bodentypen in Berlin nach deren chemischen und physikalischen Standorteigenschaften durch. Auf diese Bewertung wird für die Lebensraumfunktion des Bodens für Pflanzen und Tiere zurückgegriffen (siehe Tabelle 59). Bei der Wertstufenzusammenführung zur Teilfunktion LRF 2, aus der Naturnähe und Seltenheit, führen häufige Böden zu einer Abwertung in der Gesamtbewertung der LRF2 um einen Wertpunkt. Aufgrund der hohen Schadstoffbelastung der Böden werden die Bewertungen der LRF 2, außer an den Tiefwerder Wiesen und dem Pichelsdorfer Gemünd und in den Kleingarten-/Parkanlagen, zusätzlich um eine Bewertungseinheit zur Erstellung der Gesamtbewertung (LRF) reduziert. Tabelle 59: Wertstufe der LRF der Bodenteilflächen (entsprechend Umweltatlas 2013) Bodentyp/- gesellschaft W Seltenheit Lockersyrosem- Pararendzina- Regosol - Hortiregosole Reduktosol - Lockersyrosem - Regosol Humusregosol/Gley- Braunerde - Hortisol/Gley - Pararendzina/Auenboden Kolluviale Braunerde - eutrophes Auenniedermoor - Gyttia Rostbraunerde - Regosolbraunerde - kolluviale Braunerde Rostbraunerder - vergleyte Braunerde - Gley-Braunerde Vererdetes (Auen-) Niedermoor - (Auen) Kalkniedermoor Auengley - Auennassgley - eutrophes Auenniedermoor W= Wertstufe Lage in Siedlungs- und Gewerbegebieten SOW (N) km 4,64-4,34 / 3,17-1,72 / 1,6-0,00; SOW (S) km 4,10-0,00; UHW (W) km 0,00-0,07 / 0,37-0,92 / 1,04-2,15 / 2,97-3,54; UHW (O) km 0,00-0,56 / 1,00-2,30 / 2,97-3,67 KGA Dahlemer Wiese SOW (S) km 3,48-2,96 (uferfern) Parkflächen und KGA SOW (N) km 1,72-1,6 UHW (W) km 010-0,37 / 0,93-1,04 / 2,15-2,38 / 2,58-2,94; UHW (O) km 0,00-0,09 / 0,60-1,02 Pichelsdorfer Gemünd UHW (W) km 3,85-4,00; UHW (O) km 3,7-4,00 W Naturnähe W LRF 2 W LRF 1 häufig mittel häufig selten 4 4 Pichelsdorfer Gemünd UHW (O) km 3,6-4,00 (uferfern) 5 häufig 5 4 Pichelsdorfer Gemünd UHW (W) km 3,6-3,85 3 häufig 3 3 WW Jungfernheide, KGA Ruhwald SOW (N) km 4,34-3,17; SOW (S) km 4,64-4,10 Tiefwerder Wiesen, Park Grimnitzsee UHW (W) km 2,38-2,58; UHW (O) km 2,30-2,94 2 (WW), ansonsten 3 3 Tiefwerder, 2 Park Grimnitzsee häufig 2 2 selten 3 3

232 Seite 226 (381) Boden als Bestandteil des Wasserkreislaufes (BNH 1) Der Wasserhaushalt eines Bodens wird von seiner Fähigkeit zur Wasserspeicherung bestimmt. Dies hängt von seinem Gefüge und damit der Infiltrationskapazität und dem Grad der Versiegelung zusammen. Für die Infiltrationskapazität liegen keine Messdaten vor, der Umweltatlas Berlin liefert jedoch eine Bewertung der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers. Bei einer geringen Austauschhäufigkeit ist die Verweilzeit des Wassers lang und die zurückgehaltene Wassermenge im Boden hoch. Eine geringe Austauschhäufigkeit ist somit positiv für den Landschaftswasserhaushalt. Längere Verweilzeiten erlauben außerdem einen besseren Abbau eingetragener Stoffe und wirken sich somit positiv auf die Sickerwasserqualität aus. Die Wertstufe 5 (sehr hoch) erhalten demnach Böden mit geringen Austauschhäufigkeiten. Diese setzt sich aus der Versickerung aus Niederschlägen ohne Versiegelung und der nutzbaren Feldkapazität zusammen. In Verbindung mit dem Grad der Versiegelung (keine Versiegelung = Wertstufe 5) ergibt sich die Bewertung des Bodens für den Wasserkreislauf (Tabelle 60). Tabelle 60: Bewertung des Wasserhaushalts der Böden Bodentyp/-gesellschaft W Austauschhäufigkeit Bodenwasser W Versiegelung W BNH 1 Lockersyrosem-Pararendzina-Regosol - Hortiregosole Reduktosol - Lockersyrosem - Regosol Humusregosol/Gley-Braunerde - Hortisol/Gley - Pararendzina/Auenboden Kolluviale Braunerde - eutrophes Auenniedermoor - Gyttja Rostbraunerde - Regosolbraunerde - kolluviale Braunerde Rostbraunerde - vergleyte Braunerde - Gley- Braunerde Vererdetes (Auen-) Niedermoor - (Auen) Kalkniedermoor Auengley - Auennassgley - eutrophes Auenniedermoor W= Wertstufe Ausgleichs- und Abbaueigenschaften des Bodens Boden als Ausgleichsmedium für Schwermetalle (AAA 1) Böden haben die Fähigkeit Schwermetalle zu binden, so dass aufgrund der geringeren Verfügbarkeit die toxische Wirkung reduziert wird. Die Bindung von Schwermetallen erfolgt durch Adsorption an Huminstoffe, Tonminerale und Sesquioxide. Die Löslichkeit der Schwermetalle ist von deren Gesamtgehalt und vom ph-wert der Bodenlösung abhängig. Generell nimmt bei zunehmender Versauerung die Löslichkeit der Schwermetallverbindungen zu. Dies hängt damit zusammen, dass die Metalle dazu neigen, bei höheren ph-werten stabile Oxide zu bilden, oder durch Fällung schwer lösliche Bindungsformen einzugehen. Die Ermittlung der Bindungsstärke von Schwermetallen im Boden hängt von der Bodenart, insbesondere dem Tongehalt, dem Humusgehalt des Bodens und dem ph-wert des Bodens ab. Anhand dieser Kriterien wurde bereits im

233 Seite 227 (381) Umweltatlas (SENSTADTUM 2013) eine Bewertung vorgenommen. Diese Werte werden im Folgenden dargestellt (siehe folgende Tabelle). Tabelle 61: Bewertung Bindungsstärke Schwermetalle Bodentyp/-gesellschaft Wertstufe AAA 1 Lockersyrosem-Pararendzina-Regosol - Hortiregosole 4 Reduktosol - Lockersyrosem - Regosol 3 Humusregosol/Gley-Braunerde - Hortisol/Gley - Pararendzina/Auenboden Kolluviale Braunerde - eutrophes Auenniedermoor - Gyttia Rostbraunerde - Regosolbraunerde - kolluviale Braunerde Rostbraunerde - vergleyte Braunerde - Gley-Braunerde 3 Vererdetes (Auen-) Niedermoor - (Auen) Kalkniedermoor Auengley - Auennassgley - eutrophes Auenniedermoor Abbaueigenschaften des Bodens für organische Schadstoffe (AAA 2) Durch Mikroorganismen im Boden werden organische Schadstoffe im Boden in unschädliche Substanzen umgewandelt und dem Ökosystem entzogen. Indikatoren für eine hohe mikrobiologische Aktivität sind ein hoher Humusgehalt im Oberboden, eine mächtige Humusauflage, neutrale ph-werte und ein Krümelgefüge. Als Ersatz für die Gefügestruktur kann die Lagerungsdichte verwendet werden. Wie die Zuordnung zu den Wertstufen nach MELCHIOR UND WITTPOHL et. al (2008) erfolgt, ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Die Horizontmächtigkeiten wurden dabei an Stadtböden angepasst. Tabelle 62: Wertstufenzuordnung für die Teilfunktion Ausgleichsmedium organische Schadstoffe Wertzahl Abbaumedium für organische Schadstoffe Horizontmächtigkeit mind. 20 cm, Humusstufe h5, geringe bis mittlere Lagerungsdichte, ph 5,5-7,5 Horizontmächtigkeit mind. 10 cm, Humusstufe h5, geringe bis mittlere Lagerungsdichte, ph 5,0-8,0 Horizontmächtigkeit mind. 3 cm, Humusstufe h4, geringe bis mittlere Lagerungsdichte, ph 5,0-8,0 Horizontmächtigkeit mind. 3 cm, Humusstufe h4, mittlere bis hohe Lagerungsdichte, ph 5,0-8,0 alle sonstigen Böden Für die Böden im Untersuchungsgebiet ergeben sich aus diesem Bewertungsverfahren folgende Zuordnungen zu den Wertstufen. Tabelle 63: Wertstufe der AAA 2 der Bodenteilflächen Bodentyp/-gesellschaft Lockersyrosem-Pararendzina- Regosol - Hortiregosole Reduktosol - Lockersyrosem - Regosol h der organischen Auflage Humusgehalt Lagerungsdichte ph- Wert W AAA 2 1 cm h 3 gering cm h 4 gering 6,5 1

234 Seite 228 (381) Bodentyp/-gesellschaft h der organischen Auflage Humusgehalt Lagerungsdichte ph- Wert W AAA 2 Humusregosol/Gley-Braunerde - Hortisol/Gley - Pararendzina/ Auenboden Kolluviale Braunerde - eutrophes Auenniedermoor - Gyttja Rostbraunerde - Regosolbraunerde - kolluviale Braunerde Rostbraunerde - vergleyte Braunerde - Gley-Braunerde 3 cm h 3 - h 4 gering 6,5 3 1 cm h 4 mittel 6,5 1 1 cm h 4 gering 3,5 1 1 cm h 4 gering 6,5 1 Vererdetes (Auen-) Niedermoor - (Auen) Kalkniedermoor 10 cm h 5 (WW), ansonsten h4 mittel 6,5 4 Auengley - Auennassgley - eutrophes Auenniedermoor 3 cm h 5 mittel 6,5 3 W= Wertstufe, WW = Wasserwerk Jungfernheide Bei der Bodenfunktion AAA sind die Ergebnisse der Teilfunktionen gleichgewichtet, es wird für die Gesamtbewertung das arithmetische Mittel aus den Teilfunktionen gebildet. Tabelle 64: Gesamtbewertung der Bodenfunktion AAA Bodentyp/-gesellschaft W AAA1 W AAA 2 W AAA Lockersyrosem-Pararendzina-Regosol - Hortiregosole Reduktosol - Lockersyrosem - Regosol Humusregosol/Gley-Braunerde - Hortisol/Gley - Pararendzina/Auenboden Kolluviale Braunerde - eutrophes Auenniedermoor - Gyttja Rostbraunerde - Regosolbraunerde - kolluviale Braunerde Rostbraunerde - vergleyte Braunerde - Gley-Braunerde Vererdetes (Auen-) Niedermoor - (Auen) Kalkniedermoor Auengley - Auennassgley - eutrophes Auenniedermoor W= Wertstufe Boden als Archiv der Naturgeschichte (AF 1) Zu den schützenswerten Bodenfunktionen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) gehört auch die Funktion des Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. In Abhängigkeit von seiner physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaft konserviert der Boden die Spuren seiner langen natürlichen Entstehungsgeschichte und die auf ihm erfolgten anthropogenen Einwirkungen. Er wird damit zum Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (LUA 2005).

235 Seite 229 (381) Die Archivfunktion des Bodens kann sowohl naturhistorischer als auch kulturhistorischer Art sein. Als Archiv der Naturgeschichte dienen Böden, bei denen die rezenten physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften Besonderheiten einer natürlichen Pedogenese dokumentieren. Sie geben bspw. Zeugnis der Erdgeschichte, der Klimageschichte und der Vegetationsgeschichte. Böden mit naturhistorischer Archivfunktion sind beispielsweise Schwarzerden, reliktische Dünenfelder, Böden der Überflutungsauen, Podsolgleye mit Vorkommen von Ocker- oder Raseneisenstein, naturnahe Moore oder Schwemmfächer. Aufgrund der starken anthropogenen Überprägung sind die Böden im Untersuchungsgebiet in ihrem Horizontaufbau vollständig anthropogenen Ursprungs oder vielfach gestört, so dass als annähernd natürlich nur noch die Böden am ehemaligen Wasserwerk Jungfernheide, an den Tiefwerder Wiesen und am Pichelsdorfer Gemünd anzusprechen sind. Der Umweltatlas (Stand 2013) bewertet die Böden am Gemünd und am WW mit mittlerer, an den Tiefwerder Wiesen mit einer hohen Archivfunktion. Alle sonstigen Böden weisen eine geringe Archivfunktion auf. Die kulturhistorische Archivfunktion von Böden dokumentiert den Eingriff des Menschen in den Landschaftsraum und gibt Auskunft über die anthropogen beeinflusste Bodengenese, den Nutzungswandel und die Siedlungs- und Kulturgeschichte. Die kulturhistorische Archivfunktion der Böden im Untersuchungsgebiet im Hinblick auf Bodendenkmale wird unter dem Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (Bodendenkmäler, siehe Kap. 5.9) detailliert behandelt und fließt in die Bewertung nicht ein. Zusammenfassende Bewertung des Bodens Die zusammenfassende Bewertung des Bodens erfolgt gem. des Anhangs 4 zum BMVBS-Leitfaden (BFG-1559, 2011) nach einem hierarchisch priorisierenden Modell. Dieses Modell stellt inhaltlich den Schutz der natürlichen Bodenfunktionen in den Mittelpunkt, wobei ein eingriffsbezogener möglicher Komplettverlust bzw. eine Wiederherstellbarkeit dieser Funktionen als Referenz herangezogen wird. Maßgebliches Kriterium zur Gesamtbewertung ist die Archiv- und die Lebensraumfunktion. Folgende Abfrageschritte sind dabei zu befolgen: Tabelle 65: Gesamtwertstufe Bodenfunktion Gesamtwertstufe Abfrage Bodenfunktion Alle Flächen, die mit der Wertstufe 5 bei der Archivfunktion AF und/oder der Lebensraumfunktion LRF belegt sind, werden in der besten Gesamtwertstufe zusammengefasst. Alle Flächen, die bei der Archivfunktion AF und/oder der Lebensraumfunktion LRF in die zweitbeste Wertstufe 4 eingeordnet werden, erhalten auch bei der Gesamtbewertung die zweitbeste Einstufung. Alle Flächen, die bei der Archivfunktion AF und/oder der Lebensraumfunktion LRF in die drittbeste Wertstufe eingeordnet sind, erhalten auch bei der Gesamtbewertung die drittbeste Einstufung. Alle Flächen, die nicht in die drei besten Gesamtwertstufen eingeordnet werden können und die hinsichtlich der Funktion als Bestandteil des Naturhaushaltes BNH oder der Funktion als Abbau-, Ausgleichs- oder Aufbaumedium AAA in die beste oder zweitbeste Wertstufe eingeordnet werden, erhalten die Gesamtwertstufe 2. Alle übrigen Flächen sowie die vollversiegelten Flächen werden in die schlechteste Gesamtwertstufe eingeordnet.

236 Seite 230 (381) Für die Böden im Untersuchungsgebiet ergeben sich aus dieser Festlegung folgende Gesamtbewertungen: Tabelle 66: Gesamtbewertung der Bodenfunktionen Bodentyp/-gesellschaft Lockersyrosem-Pararendzina-Regosol - Hortiregosole W LRF W BNH W AAA W AF1 Gesamt- W Reduktosol - Lockersyrosem - Regosol Humusregosol/Gley-Braunerde - Hortisol/Gley - Pararendzina/Auenboden Kolluviale Braunerde - eutrophes Auenniedermoor - Gyttia Rostbraunerde - Regosolbraunerde - kolluviale Braunerde Rostbraunerder - vergleyte Braunerde - Gley-Braunerde Vererdetes (Auen-) Niedermoor - (Auen) Kalkniedermoor Auengley - Auennassgley - eutrophes Auenniedermoor W= Wertstufe Empfindlichkeit Die Empfindlichkeit gegenüber Flächeninanspruchnahme bezieht sich auf die Beeinträchtigung des Bodens durch die Baumaßnahme. Durch Bodenentnahme kommt es zum Verlust sämtlicher Bodenfunktionen. Aus den hydrologisch-hydraulischen Wirkungen des Vorhabens können sich Veränderungen des Bodenwasserhaushaltes ufernaher Böden ergeben. Die Empfindlichkeit gegenüber Flächeninanspruchnahme und Änderungen des Bodenwasserhaushaltes entspricht der jeweiligen Bedeutungsbewertung. 5.5 Schutzgut Klima Grundlagen und Methodik Klima ist die für einen Ort oder eine Landschaft typische Zusammenfassung aller bodennahen Zustände der Atmosphäre und Witterung, welche Boden, Pflanzen, Tiere und Menschen beeinflusst und die sich während eines Zeitraumes von vielen Jahren einzustellen pflegt. Klima ist also die Gesamtheit aller Witterungen an einem Ort mit einer für diesen Ort charakteristischen Verteilung der mittleren, aber auch der extremen Werte (GASSNER & WINKELBRANDT, 2005). Beim so genannten Stadtklima kommen laut Weltorganisation für Meteorologie die Modifikationen durch Abwärme und Emissionen durch luftverunreinigende Stoffe hinzu. Für das Untersuchungsgebiet werden nachfolgend zunächst die Elemente Luftfeuchtigkeit und -temperatur, Wind (bodennahe Windgeschwindigkeit, Richtung) und

237 Seite 231 (381) Niederschlag berücksichtigt. Dabei bestehen zwischen den einzelnen Klimaelementen, die auch von natürlichen, standortspezifischen Faktoren wie der geographischen Breite, der Oberflächengestalt etc. und anthropogenen Faktoren wie dem Grad der Versiegelung, der Bebauungsdichte und anderen abhängig sind, komplexe Wechselbeziehungen. Zur Erfassung des Ist-Zustandes des Schutzgutes Klima und Luft wurden keine eigenen Erhebungen durchgeführt, sondern der digitale Umweltatlas Berlin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ausgewertet. Bei der Bewertung fand die Anlage 4 des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen der BfG (BfG-1559: 2011) Berücksichtigung Bestandsbeschreibung Im vorliegenden Fall ist insbesondere die Lage des Untersuchungsgebietes im großstädtischen Ballungsgebiet Berlin klimabedeutsam. Gegenüber dem Umland ist dieses innerstädtische Klima durch tiefgreifende Abweichungen gekennzeichnet, deren wichtigste Ursachen Veränderungen der Wärmekapazität und Wärmeleitung sowie der Wind- und Austauschverhältnisse aufgrund der großen Baumassen, Verminderung der verdunstenden Oberflächen durch einen hohen Versiegelungsgrad und Mangel an vegetationsbedeckten Flächen, verstärkte Erwärmung der Atmosphäre infolge des hohen Versiegelungsgrades und der Anreicherung mit CO 2, Zuführung von Energie und Wasserdampf anthropogenen Ursprungs in die Atmosphäre bzw. die Gewässer sind (SENSTADT 2001). Das so charakterisierte Stadtklima führt zu erhöhten Lufttemperaturen und Schwülegefährdung, besonders in den Sommermonaten, und zum ganzjährig verschlechterten Luftaustausch mit den höheren atmosphärischen Schichten und dem Umland. Einen Überblick über wichtige Klima-Parameter im Untersuchungsgebiet gibt die folgende Tabelle. Tabelle 67: Übersicht über die Klimaverhältnisse im Untersuchungsgebiet. (Die prozentualen Angaben bei den Windgeschwindigkeiten beziehen sich auf die Meßstation am Flughafen Tempelhof als Referenz) Klimaelement Messwerte Geltungsbereich > 9,0-9,5 C Pichelsdorfer Gemünd bis Schulenburgbrücke Lufttemperatur Schulenburgbrücke bis Dischinger > 9,5-10,0 C langjähriges Mittel Brücke Dischinger Brücke bis Holzkontor > 10,0-10,5 C (Umweltatlas Karte 04.02) Preußen > 9,5-10,0 C Holzkontor Preußen bis Rohrdammbrücke

238 Seite 232 (381) Klimaelement Messwerte Geltungsbereich Bodennahe Windgeschwindigkeiten tagsüber bezogen auf die bodennahen Windgeschwindigkeiten Station Tempelhof (Umweltatlas Karte ) Bodennahe Windgeschwindigkeiten nachts bezogen auf die bodennahen Windgeschwindigkeiten Station Tempelhof (Umweltatlas Karte ) Relative Luftfeuchte in mäßig austauscharmen Strahlungsnächten (Umweltatlas Karte 04.04) Niederschlag Jahresgesamtniederschlag (Umweltatlas Karte ) Niederschlag Sommer (Umweltatlas ) Niederschlag Winter (Umweltatlas Karte ) Lufttemperatur > % > % > % > % > % Flussseitig heterogen Pichelsdorfer Gemünd bis Brücke Heerstraße Kleinräumig sehr heterogen Brücke Heerstraße bis Spandauer Horn Großflächig einheitlich Spandauer Horn bis Rohrdammbrücke Kleinräumig heterogen Pichelsdorfer Gemünd bis Spandauer Horn Großflächig einheitlich Spandauer Horn bis Rohrdammbrücke > % Pichelsdorfer Gemünd bis Schulenburgbrücke > % Schulenburgbrücke bis Spandauer Horn > % Spandauer Horn bis Rohrdammbrücke > mm Pichelsdorfer Gemünd bis Unterer Südhafen > mm Unterer Südhafen bis Rohrdammbrücke > mm Pichelsdorfer Gemünd bis Freybrücke > mm Freybrücke bis Rohrdammbrücke > mm Gesamtes Untersuchungsgebiet Im Untersuchungsgebiet schwanken die langjährigen Mittelwerte der Lufttemperaturen ( ) je nach Lage und Nutzung zwischen 9,0 und 10,5 C. Aus dem Umweltatlas und aus der Tabelle 67 ist ersichtlich, dass die langjährigen Mittelwerte der Lufttemperaturen in weniger intensiv bebauten Bereichen, wie über Gewässern und Freiflächen, niedriger liegen als in stark versiegelten Gebieten. Wind Der Umweltatlas Berlin stellt auf der Grundlage von Flächennutzungen bzw. Flächentypen die prozentuale bodennahe Windgeschwindigkeit zur relativ unbeeinflussten Bezugsstation Flughafen Tempelhof dar. Die im Umweltatlas Berlin dargestellten Ergebnisse der Windmessungen ergeben sich aus Tages- und Nachtmessfahrten an insgesamt 770 Messpunkten. Alle bodennahen Windmessungen fanden in 2,70 m Höhe statt. Als Berechnungsergebnis lag das Mittel der Zeiträume aller Tagfahrten für die Station Tempelhof bei 3,6 m/s bzw. das der Nachtfahrten bei 2,3 m/s. Die gemittelten Tages- und Nachtwerte wurden den Stadtstrukturtypen des Umweltinformationssystems Berlin zugeordnet (SENSTADT 2001). Die Hauptwindrichtung im Berliner Raum und somit auch im Untersuchungsgebiet ist West bis Südwest. Gebiete mit besonders turbulenten Windverhältnissen befinden sich zwischen dem Spandauer Horn und der Heerstraßenbrücke.

239 Seite 233 (381) Relative Luftfeuchte Als relative Luftfeuchte wird der Sättigungsgrad der Luft mit Wasserdampf bezeichnet. Sie wird durch die Lufttemperatur und durch den Anteil an verdunstenden Oberflächen (z. B. Vegetation, Gewässeroberflächen, Industrie, Versiegelung des Bodens, Grundwasserstand) beeinflusst. Im Vergleich zu bewaldeten Flächen ist die relative Luftfeuchte in bebauten Bereichen im Mittel 4 bis 11 % niedriger. Auch gibt es Tagesund Nachtschwankungen in Abhängigkeit von der Bebauungsdichte (SENSTADT 2001). Niederschlag Die Niederschlagsverhältnisse Berlins sind durch die Lage im Übergangsbereich von ozeanischem zu kontinentalem Klima geprägt. Die Stadt gehört eher zu den trockenen Gebieten. Die jährlichen Durchschnittsniederschläge liegen bei 568 mm/a (digitaler Umweltatlas, SENSTADTUM, Ausgabe 1998). Bezüglich der Verteilung und der Niederschlagmenge haben die Stadtlandschaften einen differenzierenden Einfluss, sie können auch Niederschlagsauslöser sein. Klimafunktion Insgesamt unterliegt das Untersuchungsgebiet dem Einfluss der von Süden über die offenen Wasserflächen der Havel und vom Frischluftentstehungsgebiet des Grunewaldes einströmenden Kaltluftmassen. Begünstigt wird dies durch die Beckenlage im Vergleich zur südlich ansteigenden Nauener Platte. Die Bioklimatische Belastung der Siedlungsräume nach VDI 3785 ist lediglich in den Tiefwerder Wiesen als günstig im sonstigen Untersuchungsgebiet als weniger günstig und entlang der SOW vom Spandauer Knoten bis zur Alten Spree als ungünstig gem. dem digitalen Umweltatlas Berlin einzustufen. Vom Pichelsdorfer Gemünd bis zur Dischingerbrücke liegt das Untersuchungsgebiet im Vorranggebiet Klimaschutz des Landschaftsprogrammes Berlin (1994) Vorbelastung Bewertung Durch die Lage des Untersuchungsgebietes im Innenstadtbereich mit lockerer Bebauung am Pichelsdorfer Gemünd und an den Tiefwerder Wiesen und dichter Bebauung in der Altstadt Spandau, den großflächigen Industrie- und Gewerbegebieten entlang der SOW sowie den Hauptverkehrsachsen über die Brücken für den Kfz- und Schienenverkehr und den bestehenden Schiffsverkehr ist das Untersuchungsgebiet bereits klimatisch vorbelastet. Auf Grundlage der zuvor dargestellten klimatischen Parameter und der Stadt- und Nutzungsstrukturen wurden für den digitalen Umweltatlas Berlin (Ausgabe 2001) sechs stadtklimatische Zonierungen im Vergleich mit mehr oder weniger natürlichen Freilandbereichen abgegrenzt. Zur Abgrenzung der stadtklimatischen Zonen wurden von der SENSTADTUM die Indikatoren Thermische Veränderungen, Feuchteveränderungen und die Modifizierung der bodennahen Windverhältnisse hinzugezogen. Die Natürlichkeit des Schutzgutes Klima in einem Planraum ist neben den Klimafunktionen ge-

240 Seite 234 (381) mäß Anlage 4 des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen (BfG-1559, 2011: 108ff.) zentrales Bewertungselement. Gemessen an den als natürlich angenommenen Freilandverhältnissen weisen die dicht bebauten Bereiche des Untersuchungsgebietes insbesondere zwischen Rohrdammbrücke und dem Unteren Südhafen hohe bis mäßige Veränderungen auf. Sie sind damit von sehr geringer bis geringer Wertigkeit. Dagegen sind die Grünbereiche wie z. B. Tiefwerder Wiesen durch geringe bis sehr geringe Veränderungen gegenüber Freilandverhältnissen charakterisiert. Sie sind als mittel- bis hochwertig einzustufen (BFG- 1559, 2011). Die Havel-Spree-Niederung stellt eine reliefbeeinflusste Luftleitbahn in Süd-Nord-Richtung dar. Sie trägt aufgrund ihrer Breite und Oberflächenbeschaffenheit zum bodennahen Frischlufttransport bei. Weiter vertieft werden die stadtklimatischen Zonierungen durch die Ausweisung klimaökologischer Funktionsbereiche. Damit werden bioklimatische Belastungszustände, Ausgleichsleistungen kaltluftproduzierender Flächen sowie räumliche Beziehungen zwischen Ausgleichs- und Wirkungsräumen zusammengefasst. Das Untersuchungsgebiet ist im Bereich der Altstadt Spandau und in Stresow durch die hohe Baudichte und den geringen Vegetationsanteil sehr hoch stadtklimatisch belastet und weist ein ungünstiges Bioklima auf (siehe auch Beilage ). Die sonstigen bebauten Flächen sind mäßig bis hoch belastet und haben ein weniger günstiges Bioklima. Die Park- und Grünanlagen sowie den Kleingartenanlagen gelten als Übergangsbereiche zwischen den belasteten und weniger belasteten Stadträumen, sie haben außerdem eine hohe bis sehr hohe Bedeutung für die Kaltluftentstehung. Die Kaltluftbahnen durchziehen dieses Gebiet mit geringen bis sehr geringen Veränderungen gegenüber Freilandverhältnissen. Die Klimafunktion des Untersuchungsgebietes weist demnach eine mittlere bis sehr geringe Bedeutung auf (BfG-1559, 2011: 112) Empfindlichkeit Für das Schutzgut Kima resultieren Empfindlichkeiten gegenüber Flächeninanspruchnahmen klimawirksamer Vegetationsbestände und baubedingten Schwebstoffemissionen. Die Empfindlichkeit entspricht hier der mikro- und lokalklimatischen Bedeutung dieser Flächen. Generell sehr hoch empfindlich ist das Klima gegenüber Änderungen des Wasserdargebotes und gegenüber klimawirksamer Wasserspiegeländerungen, da diese vor allem auf die Temperatur Einfluss haben können. 5.6 Schutzgut Luft Grundlagen und Methodik Nach 44 BImSchG (2005) sind die Bundesländer verpflichtet, Luftverunreinigungen kontinuierlich zu überwachen. In Berlin wird die Luftgüteüberwachung mit dem Luftgütemessnetz BLUME durchgeführt. Die ausgewerteten Daten sind im Umweltatlas Berlin (SENSTADT 2001) veröffentlicht. Hier finden sich insbesondere Angaben zu den Luftschadstoffen Stick(stoff)oxide (NO x ) Schwebstäube

241 Seite 235 (381) Kohlenmonoxid (CO) Schwefeldioxid (SO 2 ) und Ozon (O 3 ) Mit Ausnahme von Ozon, aber zuzüglich Ruß und Benzol, werden die vorgenannten Luftschadstoffe auch vom Leitfaden zur UVU an Bundeswasserstraßen als untersuchungsrelevant benannt (BfG-1559, 2011: 94ff.). In Ergänzung zu diesen Daten aus dem Umweltatlas wurde konkret für die geplante Fahrrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse ein Luftschadstoffgutachten erstellt (INGENIEURBÜRO LOHMEYER 2014), das den Istzustand, den Planfall ohne Realisierung des Vorhabens im Jahre 2025 ( Nullfall ) und den Planfall mit Realisierung des Vorhabens im Jahre 2025 ( Planfall ) berechnet bzw. prognostiziert. Dabei werden zusätzlich zur flächenhaften Immission noch ausgewählte Immissionsorte betrachtet. Berücksichtigt werden die verkehrsrelevanten und für die menschliche Gesundheit bedeutsamen Schadstoffe: Stickstoffdioxid Feinstaub (PM10) 12 Feinstaub (PM 2.5) Benzo(a)pyren (BaP) 13 Kohlenmonoxid Ruß Benzol (Bzl) Kohlenwasserstoff (KW) und Schwefeldioxid (SO 2 ; nur Schiffsverkehr). In dem Gutachten werden basierend auf dem Schiffsaufkommen der Berliner Nordtrasse von SOW-km bis UHW-km 4.300, der Zusammensetzung der streckenspezifischen Flotte nach Schiffsklassen, Beladungsangaben und dem Fahrverhalten die Emissionen pro Streckenabschnitt sowie für die Liege- und Wartestelle ermittelt. Die Schadstoffberechnungen erfolgen dabei mit dem Programm LuWas (Luftverunreinigungen an Wasserstraßen). LuWas enthält ein Emissionsberechnungsverfahren für den Schiffsverkehr, das die fahrdynamik-, schiffsklassen- und beladungsabhängige Motorleistung der Güterschiffe berücksichtigt. Auf der Grundlage der von der Senatsverwaltung der Stadt Berlin zur Verfügung gestellten Straßenverkehrsmengen für die Jahre 2009 und 2025 werden für den Istzustand und für das Prognosejahr 2025 die von den Kraftfahrzeugen emittierten Schadstoffmengen und -immissionen ermittelt. Die mittleren spezifischen Emissionen der Fahrzeuge einer Fahrzeugkategorie (PKW, leichte Nutzfahrzeuge, Busse etc.) werden mithilfe des Handbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs 12 Bei den Feinstäuben werden verschiedene Partikelgrößen unterschieden, da kleinere Teilchen vollständig in die Alveolen des Menschen gelangen und damit humanpathologisch relevant sind. 13 Benzo(a)pyren gilt üblicherweise als Leitsubstanz der so genannten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe, die bei lufthygienischen Untersuchungen zu betrachten sind.

242 Seite 236 (381) HBEFA Version 3.1 (UBA, 2010) bestimmt. Die Emissionen der Feinstaubpartikel (PM10, PM2.5) des Straßenverkehrs aufgrund von Abrieb und Aufwirbelung werden im HBEFA nicht behandelt. Die Berechnung dieser Emissionen erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse von aktuellen Forschungsarbeiten (DÜRING & LOHMEYER 2011; CORINAIR 2007). Die Vorgehensweise zur Emissionsbestimmung entspricht somit dem Stand der Technik (INGENIEURBÜRO LOHMEYER 2014) Bestandsbeschreibung Stickstoffdioxid (NO 2 ) Für Stickstoffdioxid gilt ein Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ bzw. eine Grenze von maximal 18 Überschreitungen eines Kurzzeit-Grenzwertes von 200 µg/m³ pro Jahr. Im Istzustand wurden für einige stark befahrene Straßen sowie in Kreuzungsbereichen von KFZ- mit Wasserstraßen, teilweise auch in der Nähe von Liegestellen und Schleusen hohe NO 2 -Jahresmittelwerte berechnet. Hier ist also schon heute ein (regelmäßiges) Überschreiten des NO 2 -Jahresmittelwertes anzunehmen bzw. zu berechnen. In Bereichen entlang der Wasserstraße, die nicht durch den KFZ-Verkehr vorbelastet sind, liegen die NO 2 -Jahresmittelwerte deutlich unter dem Grenzwert. Die im Istzustand als eintretend anzunehmenden Überschreitungen werden für Straßenschluchten berechnet, die dort auf die Emissionen des Kfz-Verkehrs zurückzuführen sind. Bei den flächenhaften Immissionen werden Überschreitungen des NO 2 -Jahresmittelgrenzwertes an weiteren Stellen ermittelt, wobei es sich meist um Kreuzungsbereiche von Straßen mit Wasserstraßen. Überschreitungen im Uferbereich der Wasserstraße UHW im Bereich zwischen der Schulenburgbrücke und Dischingerbrücke sowie in der HOW im Bereich der Juliusturmbrücke, wo sich Liegestelleneinfluss in Überlagerung mit Kfz-Einfluss ergeben, sind ebenfalls zu erwarten. Feinstaub (PM10) Mit Feinstaub bzw. PM10/PM2.5 werden alle Partikel bezeichnet, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Partikeldurchmesser von 10 μm bzw. 2.5 μm eine Abscheidewirksamkeit von 50 % aufweist. Die PM10- Fraktion wird auch als inhalierbarer Staub bezeichnet. Die PM2.5-Fraktion gelangt bei Inhalation vollständig bis in die Alveolen der Lunge; sie umfasst auch den wesentlichen Masseanteil des anthropogen erzeugten Aerosols, wie Partikel aus Verbrennungsvorgänge und Sekundärpartikel. Für PM10-Feinstaub liegt der Grenzwert gemäß 39. BImSchV bei 40 µg/m³ im Jahresmittel bzw. gilt eine Grenze von maximal 35 Überschreitungen eines Kurzzeit- Grenzwertes von 50 µg/m³ pro Jahr. Dieser so genannte PM10-24 h-grenzwert gilt als strengere Kenngröße als der Jahresmittelgrenzwert. Der PM10-Jahresmittelgrenzwert der 39. BImSchV von 40 μg/m³ ist im Untersuchungsgebiet in allen Fällen überall deutlich unterschritten. Die höchsten PM10- Konzentrationen werden im Istzustand in den Straßen Am Juliusturm und in der Heerstraße berechnet. Entlang der Straßen Nonnendammallee, Am Julisturm, Fürstenbrunner Weg, Altstädter Ring, Klosterstraße, Pichelsdorfer Straße, Heerstraße, Weißenburger Straße, Brunsbütteler Damm, Stresowstraße, Charlottenburger Chaussee, Freiheit, Stabholzgarten und Ruhlebener Straße werden im Istzustand Überschreitungen des PM10-

243 Seite 237 (381) 24h-Grenzwertes ermittelt. Entlang der Wasserstraße wird bis auf den Bereich der Juliusturmbrücke der PM10-24h-Grenzwert unterschritten. Feinstaub (PM2.5) Für PM2.5-Feinstaub soll der Grenzwert ab dem Jahr 2015 gemäß BImSchV bei 25 µg/m³ im Jahresmittel liegen. Im Istzustand werden für mehrere Straßenzüge (so am Juliusturm, an der der Nonnendammallee, am Altstädter Ring oder an der Heerstraße) Überschreitungen des PM2.5-Jahresmittelgrenzwertes erwartet bzw. berechnet. Benzo(a)pyren Für Benzo(a)pyren wird durch die 39. BImSchV ein Zielwert von 1 ng/m³ definiert. Die maximale BaP-Gesamtbelastung wird bei der flächenhaften Berechnung im Istzustand mit 0,9 ng/m³ berechnet. Außerdem wird im Istzustand eine Überschreitung am Immissionsort 13 (Straße Am Juliusturm westlich der Juliusturmbrücke) berechnet. Kohlenmonoxid (CO) Beim Kohlenmonoxid gilt seit 2005 ein Grenzwert von µg/m³ als 8 h-gleitender Mittelwert. Für die Berechnung des Istzustandes wurde der Jahresmittelwert ermittelt und in den 8 h-gleitenden Wert umgerechnet. Demnach liegt bei der flächenhaften Berechnung bzw. den betrachteten Straßenschluchten das Maximum bei einem CO- Jahresmittelwert von ca. 800 µg CO/m³, was einem 8h-gleitenden Wert von ca µg CO/m³ entspricht. Im Ergebnis wird der Grenzwert an allen betrachteten Immissionsorten deutlich unterschritten. Ruß Für Ruß gibt es derzeit keinen Beurteilungswert. In der aufgehobenen 23. BImSchV war ein Prüfwert von 8 µg/m³ festgelegt. Wie auch bei den anderen Luftschadstoffen werden die höchsten Ruß-Immissionen im Istzustand in den Straßenschluchtpunkten Am Juliusturm und am Brunsbütteler Damm, Kreuzung Klosterstraße berechnet. Bei der flächenhaften Berechnung liegen im Istzustand die Ruß-Jahresmittelwerte bei max. 5.3 µg/m³ bei einem Hintergrundwert von 3 µg/m³. Der ehemalige Prüfwert der 23. BImSchV wäre damit unterschritten. Benzol Der Grenzwert für Benzol liegt seit dem Jahr 2005 bei 5 µg/m³ Luft. Auch für Benzol wurden die höchsten Immissionen in allen drei Szenarien für die Straße Am Juliusturm und den Brunsbütteler Damm berechnet. Das bei der flächenhaften Berechnung bzw. für die gesamten Straßenschluchten ermittelte maximale Benzol-Jahresmittel liegt im Istzustand bei 4.3 µg Bzl/m³ und damit unterhalb des Grenzwertes. Kohlenwasserstoff Wie für Ruß gibt es derzeit auch für Kohlenwasserstoff keinen Beurteilungswert. Im Istzustand werden die höchsten Kohlenwasserstoff-Jahresmittelwerte für die Straßen Am Juliusturm, den Brunsbütteler Damm und Charlottenstraße berechnet. Bei der flächenhaften Berechnung bzw. in den Straßenschluchten liegen die maximalen Kohlenwasserstoff-Immissionen im Istzustand bei 32 µg KW/m³

244 Seite 238 (381) Schwefeldioxid (SO 2 ) Bei Schwefeldioxid sind als Grenzwert ein Stundenwert von 350 µg SO 2 /m³, der einem Äquivalent von 26 µg SO 2 /m³ im Jahresmittel entspricht, und ein Tagesgrenzwert von 125 µg SO 2 /m³, der einem Äquivalent von 19 µg SO 2 /m³ im Jahresmittel entspricht, festgelegt. Wegen der heutzutage schwefelfreien Kraftstoffe trägt der Kfz-Verkehr nicht relevant zur SO 2 -Belastung bei. Diese setzt sich vielmehr aus der Hintergrundbelastung in Höhe von 3 µg/m³ und schiffsbedingter Zusatzbelastung zusammen. Die maximale SO 2 -Konzentration liegt im Istzustand bei 4,4 µg/m³, die schifffahrtbedingte Zusatzbelastung hat hieran also einen Anteil von 1,4 µg/m³. Eine Überschreitung des Stundenwertes und des Tagesmittelwertes ist damit nicht gegeben Vorbelastung Bewertung Für alle Luftschadstoffe bestehen aktuelle Vorbelastungen durch den starken, wasserstraßennahen bzw. -kreuzenden Kfz-Verkehr insbesondere an der Heerstraße sowie Am Juliusturm sowie ferner durch die bereits bestehende Schifffahrt. Die NO 2 -Werte im Untersuchungsgebiet liegen in einigen Straßenschluchten und dicht bebauten Gebieten, bedingt durch den dort starken Kfz-Verkehr, über dem geltenden Grenzwert nach der 39. BImSchV von 40 µg/m³. Für Teile der Straße Am Juliusturm werden Werte von über 50 µg/m³ berechnet, für weitere Straßenzüge wie die Ruhlebener Straße oder die Heerstraße Werte über 40 µg/m³. Hingegen werden für weite Bereiche entlang von Spree und Havel, insbesondere am Grunewald und Pichelswerder, Werte zwischen 25 und 28 µg/m³ berechnet. Die Bewertung des Istzustandes fällt entsprechend uneinheitlich aus. Gemessen am Bewertungsschema der Anlage 4 des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprüfung sind dicht besiedelte und von Kfz genutzte Bereiche als sehr hoch bis hoch belastet (Teilwertstufen 1 bis 2), stärker durchgrünte Bereiche als mittel bis gering (Teilwertstufen 3 bis 4) belastet, zu bewerten. Bei den PM10-Feinstäuben liegen Bereiche hoher Belastungen ebenfalls entlang vielbefahrener Straßen und in Gebieten verdichteter Bebauung. Zu einer Überschreitung des Grenzwertes von 40 µg/m³ kommt es allerdings an keiner Stelle. Gemessen am Bewertungsschema der Anlage 4 des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprüfung sind dicht besiedelte und von Kfz genutzte Bereiche an den Straßen Am Juliusturm, Ruhlebener Straße und Heerstraße als hoch belastet (Teilwertstufe 2), der weitaus größte Teil des Untersuchungsgebietes als mittel bis gering (Teilwertstufen 3 bis 4) belastet, zu bewerten. Auch bei den PM2.5-Feinstäuben sind die Straßenschluchten und Bebauungsgebiete im Istzustand besonders belastet. Zu einer Überschreitung des Grenzwertes kommt es Am Juliusturm sowie punktuell an der Heerstraße. Besonders niedrige Feinstaubkonzentrationen finden sich auch hier im Grunewald und Pichelswerder, aber auch in den Wohngebieten Spandaus, die nicht stark von Kfz genutzt werden. Hier liegen die berechneten Werte bei maximal 22 µg/m³. Eine Bewertungsschema der PM2.5- Konzentrationen liegt mit der Anlage 4 zum Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprüfung (BFG-1559, 2011) nicht vor.

245 Seite 239 (381) Der Gehalt an Benzo(a)pyren überschreitet im Istzustand im Bereich zwischen U-Bahnstation Spandau und Falkenseer Platz laut der Berechnungen den Zielwert von 1 ng/m³. Eine Bewertung des Benzo(a)pyrengehaltes ist in der Anlage 4 zum Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprüfung nicht vorgesehen. Auch die berechneten Kohlenmonoxid-Konzentrationen sind im Istzustand uneinheitlich und maßgeblich vom Kfz-Verkehr abhängig. Die flächenhafte Berechnung zeigt allerdings, dass ein maximaler Jahresmittelwert von 800 µg/m³ zu erwarten ist, was einem 8h-gleitenden Wert von µg/m³ entspricht. Gemessen am Bewertungsschema der Anlage 4 des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Untersuchungsgebiet demnach als mäßig belastet (Teilwertstufe 3) zu bewerten. Ruß zeigt im Istzustand ebenfalls in den Straßenschluchten der eng bebauten Bereiche des Untersuchungsgebietes die höchsten Konzentrationen. Flächenmäßig werden Jahresmittelwerte von 5,3 µg/m³ bei einem Hintergrundwert von 3,0 µg/m³ berechnet. Gemessen am Bewertungsschema der Anlage 4 des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Untersuchungsgebiet demnach unter Bezug auf die nicht mehr geltende Grenzkonzentration von 8 µg/m³ der 23. BImSchV derzeit als mäßig belastet (Teilwertstufe 3 entsprechend > 3,3 µg/m³ und 6,6 µg/m³) zu bewerten. Im Istzustand liegt der maximal berechnete Jahresmittelwert von Benzol bei der flächenhaften Berechnung bei 4,3 µg/m³. Der seit dem Jahr 2010 geltende Grenzwert von 5,0 µg/m³ wird damit knapp unterschritten. Die Belastung wird demnach mit hoch (Wertstufe 2) bewertet. Bei Kohlenwasserstoff zeigen die maximalen, flächenhaften Berechnungen Immissionen von 32 µg/m³, doch liegen die Werte auch hier in den Straßenschluchten höher. Einen gültigen Beurteilungswert gibt es allerdings derzeit nicht. Eine Bewertung der Kohlenwasserstoffgehalte mittels der Anlage 4 zum Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist entsprechend nicht vorgesehen. Die maximale SO 2 -Konzentration liegt im Istzustand bei 4,4 µg/m³, woran die schifffahrtbedingte Zusatzbelastung bei einer Hintergrundbelastung von 3,0 µg/m³ einen Anteil von 1,4 µg/m³ hat. Gemessen am Bewertungsschema der Anlage 4 des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Untersuchungsgebiet demnach derzeit als sehr gering (Teilwertstufe 5) belastet zu bewerten Empfindlichkeit Die Empfindlichkeit des Schutzgutes Luft gegenüber Beeinträchtigungen durch die der einzelnen Luftschadstoffe entspricht im Wesentlichen der vorangegangenen Bewertung. Das bedeutet, dass durch Luftschadstoffe gering belastete Bereiche besonders empfindlich gegenüber Veränderungen sind, während solche mit hoher Belastung als wenig sensibel anzusehen sind, sofern keine Grenzwertüberschreitungen erfolgen.

246 Seite 240 (381) 5.7 Schutzgut Menschen/menschliche Gesundheit Grundlagen und Methodik Bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens im Hinblick auf das Schutzgut Menschen stehen vor allem Leben, Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen im Vordergrund der Betrachtung (GASSNER & WINKELBRANDT 2005). Die Sicherung gesunder physischer und psychischer Lebensbedingungen bildet demnach auch den Schwerpunkt der nachfolgenden Darstellung. Unter diesem Aspekt werden die Grunddaseinsfunktionen des Menschen (Wohnen, Arbeiten, sich versorgen, sich bilden, in Gemeinschaft leben, sich erholen sowie die notwendigen Voraussetzungen zur Erreichung der Grunddaseinsfunktionen) im Hinblick auf die Möglichkeit ihrer Beeinträchtigung durch das Vorhaben erfasst und bewertet. Die Grunddaseinsfunktionen bedingen unterschiedliche Raumansprüche und damit eine funktionsbezogene, räumliche Abgrenzung der Umwelt. Sie haben ihren direkten räumlichen Bezug in den Gebieten, in denen sich der Mensch bevorzugt aufhält. Diese Bereiche werden in der Bestandserfassung ermittelt und dargestellt. Bei der Erfüllung der Grunddaseinsfunktion sich Erholen nimmt die naturbezogene Erholung einen breiten Raum ein. Die Qualität der landschaftsbezogenen Erholung ist insbesondere abhängig vom Vorhandensein und der qualitativen Ausprägung von Gewässern, Klima und Luft, Pflanzen bzw. Vegetation sowie Landschafts- und Ortsbild. Das Schutzgut Menschen/menschliche Gesundheit wird über die Wohn- /Wohnumfeldfunktion und die Freizeit-/Erholungsfunktion der unterschiedlichen Funktionsräume erfasst. Unter Wohn-/Wohnumfeldfunktion werden die an den Siedlungsraum gebundenen Anforderungen des Menschen verstanden, von denen das Wohnen und die Ansprüche an das Wohnumfeld zu den wesentlichsten gehören. Nach LESER et al. (2005) stellen die Behausungen die Grundelemente jeder Siedlung - d. h. der menschlichen Niederlassung - dar. Sie können als Wohn-, Arbeits-, Erholungs-, Kultstätten usw. genutzt werden (Flächennutzung). Größere Siedlungen sind meist multifunktional, indem sie mehrere Grunddaseinsfunktionen des Menschen in sich vereinigen. Verkehr und Kommunikation sind keine Grunddaseinsfunktionen, sondern notwendige Tätigkeiten zur Ermöglichung der Grunddaseinsfunktionen. Durch die räumliche Verteilung und Anordnung der, verschiedenen Funktionen dienenden, Behausungen ergibt sich die Siedlungsstruktur. Diese prägt das "Wohnumfeld", den unscharf abgegrenzten Bereich in der Umgebung einer Wohnung, in dem häufige und regelmäßige Aktivitäten und soziale Interaktionen wie die Grundversorgung und wohnungsnahe Freizeitaktivitäten stattfinden. Durch seine lokale Eigenart ist es für die Bewohner identitätsstiftend. Die Verordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Baugesetzbuch (BauGB) regeln die Belastbarkeitsgrenzen des Wohnumfeldes für Immissionen. Eine Überschreitung führt zu physischen und psychischen Folgewirkungen. Der Aspekt der menschlichen Gesundheit und des Wohlbefindens wird daher in die Betrachtungen zu den Wohn- und Wohnumfeldfunktionen integriert.

247 Seite 241 (381) Der Begriff Erholungsfunktion wird heute oft durch die umfassendere Bezeichnung Freizeitfunktion bzw. Freizeitverhalten ersetzt, die alle menschlichen Freizeitaktivitäten in Wohnung und Wohnumfeld, im Naherholungs- und im Fremdenverkehrsraum beinhaltet (LESER et al. 2005). Freizeitverhalten gehört zu den Grunddaseinsfunktionen des Menschen. Das Erholungsbedürfnis und die in diesem Zusammenhang ausgeübten Tätigkeiten sind dabei ein wichtiger Teilaspekt des Freizeitverhaltens: Erholung wird ausgeübt, um die physischen und psychischen Energien zurück zu gewinnen, die im Arbeits- und Lernprozess verausgabt worden sind. Die Erfassung der Wohn-/Wohnumfeldfunktion und der Freizeit-/Erholungsfunktion beruht auf Grundlage folgender Quellen: Eigene Geländebegehungen (PÖYRY 2013/14), Orthofotos, Topographische Karten, Biotoptypenkartierung (PÖYRY 2011, 13), Rechtskräftige Bebauungspläne und Flächennutzungsplan Berlin (Stand des Entwurfes, Mai 2014), Flächennutzungen aus dem digitalen Umweltatlas der SenStadtUM Strategische Lärmkarten der SenStadtUM Luftschadstoffgutachten Schallgutachten Bestandsbeschreibung Die Bestandsbeschreibung der Nutzungstypen orientiert sich an der Art der baulichen Nutzung gem. Baunutzungsverordnung (BauNVO). An der SOW, vom Siemensstichkanal bis zum Spandauer Horn besteht überwiegend gewerbliche Bebauung mit geringer Bebauungsdichte. Am Nordufer der SOW befindet sich östlich der Rohrdammbrücke das Gewerbegebiet Siemensstadt, mit großen Flachbauten und hohem Grünflächenanteil. Bis zum Zulauf zum Kraftwerk Reuter am km 3,050 grenzt das Gelände vom ehemaligen WW Jungfernheide an die Spree, das als LSG ausgewiesen und durch eine Kette von Kleinstgewässern und zum Teil dichten Gehölzbeständen charakterisiert ist. Dieses Gebiet darf nicht von der Allgemeinheit betreten werden und steht daher für die Erholungsnutzung nicht zur Verfügung. Bis zum Abzweig der Alten Spree ist das Nordufer durch das Kraftwerk Reuter mit seinem weithin einsehbaren Kühlwasserturm und den historischen sowie neuen Anlagenkomplexen geprägt. Bis zum Spandauer Horn folgen Gewerbegebiete mit geringer Bebauungsdichte, teilweise mit großen Brachflächen. Am Grützmacher- und am östlichen Abzugsgraben liegen kleine Kleingartenanlagen. Vom Spandauer Horn bis zur Straße An der Spreeschanze verläuft ufernah ein unbefestigter Weg. Das Spandauer Horn, mit seinem lichten Baumbesatz ist durch Trampelpfade erschlossen und wird geringfügig von Spaziergängern frequentiert.

248 Seite 242 (381) An der Südseite der SOW finden sich nur wenige, nichtgewerbliche Nutzungen. Lediglich östlich und westlich der Rohrdammbrücke, am Südufer, grenzen die Kleingartenanlagen Tiefer Grund II, Spreegrund Nord, Ruhwald und Fürstenbrunn getrennt durch einen ca. 10 m schmalen Uferrandstreifen, vom Beginn des Planfeststellungsabschnitts bis km 3,000, an die SOW. Die Bahnanlagen der Bahnstrecke RB 21, Richtung Spandau, verlaufen durch die KGA. Von km 3,700 bis 3,400 grenzt der Bahndamm direkt an den Uferweg. Die Südseite der SOW kann fast durchgängig, lediglich unterbrochen durch den Baustoffrecyclinghof der Fa. Garbe von km 3,000-3,500, ufernah begangen oder befahren werden. Bis zum Kreuzungspunkt mit dem Wiesendamm ist der Weg unbefestigt und für Fußgänger und Radfahrer vorgehalten. Hinter der Rohrdammbrücke ist der einsetzende Sophienwerder Weg asphaltiert und vorrangig für den Güterverkehr der angrenzenden Gewerbegebiete bestimmt. In diesem Abschnitt befindet sich von Ost nach West die Müllverbrennungsanlage Ruhleben, das Klärwerk Ruhleben, das Cemex-Betonwerk, der Holzkontor Preußen und der Abz. Spandau. Die im Umkreis von 200 m an die UHW angrenzenden Flächennutzungen sind in ihrer Art der baulichen Nutzung heterogener als an der SOW. Bis zur Eisenbahnbrücke liegt am Westufer der UHW die historische Altstadt Spandau. In ca. 50 m Entfernung zum Ufer verläuft die Straße am Lindenufer mit Blockrandbebauung der Gründerzeit und südlich des Abzweiges Wasserstraße in Nachkriegsblockrandbebauung. Das Lindenufer selbst wird aktuell zu einer vielgestaltigen Uferpromenade mit Spiel- und Erholungsmöglichkeiten umgebaut. Südlich des Lindenufers, am Mühlengraben befindet sich der Stabholzgarten, an dessen westlichem Ende erst ein Parkhaus und dann das 1913 fertiggestellte Rathaus Spandau anschließt. Das Rathaus weist an seiner Fassade barocke Formen auf und überragt mit seinem 80 m hohen Turm die Altstadt deutlich. Zwischen der Eisenbahnbrücke und der Dischingerbrücke befindet sich ein Postverteilerzentrum, das nicht mehr in Betrieb ist. Südlich der Dischingerbrücke schließt an der Straßburger Straße eine Hochhausgroßsiedlung und daran eine Hochhausreihe der 70/80er Jahre an. Südlich des Bullengrabens befindet sich ein großer Sportkomplex mit Sport-, Bolz und Spielplatz, der der wohnortnahen Erholung dient. Es schließt sich bis zum Burgwallgraben ein Mischgebiet mit geringer Bebauungsdichte an, in dessen südlichen Bereich die Seniorenresidenz Havelgarten im Abstand von ca. 20 m zur Uferkante erbaut wurde. Bis zur Schulenburgbrücke stehen lose verteilt Hochhausblöcke und Häuser erbaut in der 50er Jahren in Zeilenbauweise. Entlang der Uferpromenaden befinden sich zahlreiche Warte- und Liegestellen der Berufs- und Freizeitschifffahrt Am Ostufer der UHW befindet sich am Knotenpunkt Spandau die ehemalige Geschützgießerei mit ihren leer stehenden großen Fabrikhallen in Klinkerbauweise, die um 1870 errichtet wurden. Bis zur Charlottenbrücke folgt auf dieses Gelände der Stresowpark. Unterhalb der Charlottenbrücke bis zur Eisenbahnbrücke stehen im Uferrandbereich Wohnblöcke der Nachkriegszeit, deren Seiten zum Wasser hin zeigen. Zwischen Eisenbahn- und Dischingerbrücke stehen Gründerzeithäuser in Blockrandbebauung mit Gartenhöfen. Bis zum Schlangengraben am Oberen Südhafen folgt dem Wohngebiet die Kleingartenanlage Burgwallschanze. Der Obere Südhafen bis zur Schulenburgbrücke wird temporär als Lagerfläche genutzt. Von der Hafennutzung der BEHALA ist derzeit nur ein Verladekran verblieben. Die Ufer werden als Liege- und Umschlagstelle genutzt. Südlich der Schulenburgbrücke bis zum Abzweig in den Unterhafen Spandau hat der Frachtspeditionsdienst Pohl seine Lagerhallen und Umschlag-

249 Seite 243 (381) plätze mit Gleisanschluss. Die Ufer werden des Oberen und Unteren Südhafens werden als Liege- und Umschlagstelle genutzt. Am Westufer der UHW befinden sich bis zur Alten Havel ebenfalls Gewerbegebiete geringer Bebauungsdichte mit dem ehemaligen Tankschiffliegehafen. Westlich der Götelstraße schließen sich Großhof- und Zeilenbebauung der 20er und 30er Jahre an. Südlich des UHW-km 2,200 enden die Hafenanlagen und gewerblichen Nutzungen der Uferrandbereiche. Es dominieren die Landschafts- und Wassersportnutzungen. An der östlichen Uferseite folgt dem Abzweig zum Unterhafen die Wochenendsiedlung Dr. Pfuhl-Theuerkauf und die Kolonie Tiefwerder Wiesen entlang des Kleinen Jürgengrabens bis zur Mündung in den Faulen See, auch Klein Venedig genannt. Entlang der Dorfstraße stehen lose Ein- und Mehrfamilienhäuser mit langgestreckten Parzellen, die der Struktur eines Dorfes entsprechen. Südlich der Kleingartenanlagen liegen die Tiefwerder Wiesen, mit extensiv beweideten Seggen- und Frischwiesenbeständen und eingestreuten kleinflächigen Frisch- und Feuchtgebüschen. Hier verlaufen um die Wiesen zahlreiche Wege und durch die Wiesen ein Holzbohlenweg, die der Naherholung dienen. Südlich der Freybrücke sind am Pichelssee zahlreihe Bootsanlegestellen, Wochenendhäuser und Zeltstellflächen vorhanden. Bis zum Gemünd ist die Halbinsel von dichtem Mischwald geprägt. Die Halbinsel ist durch unbefestigte Wanderwege gut erschlossen. An der Westseite der Unterhavel liegen südlich der Alten Havel ein Jugendfreizeitheim, Kindertagesstätten und Behindertenwerkstätten in einem parkähnlichen Laubholzbestand. Umliegend um den Grimnitzsee finden sich parkähnlich gestaltete Freiflächen und ein Wochenendhausgebiet. Südlich der Freybrücke prägen Mehr- und Einfamilienhauskomplexe, am Pichelssee ein Yachthafen, mit vielen, weit in das Gewässer hineinragenden Steganlagen, das Gebiet. Durch die Steganalagenkonzeption des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf sind hier keine Änderungen der Steganlagen geplant. Am Gemünd betreibt die IG Metall inmitten einer extensiv gepflegten Parkanlage, bestehend aus Extensivrasen und Altbaumbeständen, eine Bildungsstätte. Insgesamt ist die UHW stark durch die Schifffahrt, vor allem die Freizeitschifffahrt geprägt. Das Westufer ist fast durchgängig mit Liege-, Warte- und Umschlagstellen ausgestattet, das Ostufer vor allem am Oberen und Unteren Südhafen Vorbelastung Bewertung Die Wohngebiete sind durch den bestehenden Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehr bereits stark durch Lärm- und Schadstoffimmissionen vorbelastet, vor allem in der Nähe der Hauptverkehrswege, im Bereich der Brücken über die UHW. Durch die Gewerbegebiete mit ihren teilweise über die Baumkronen hinausragenden Anlagenlagenteilen (bspw. Kühlturm KW Reuter) und die technischen Bauwerke, wie die Eisenbahnbrücke, bestehen Vorbelastungen der visuellen Austauschbeziehungen. Der Bewertungsrahmen für das Schutzgut Menschen/menschliche Gesundheit gem. BFG-1559 (2011) orientiert sich zum einen an der Lärmbelastung des Untersuchungs-

250 Seite 244 (381) gebietes im Ist-Zustand sowie an dem Freizeit- und Erholungswert und dem Wohnwert der nach Nutzungsart unterschiedenen Teilflächen. Die Lärmbelastung im Ist-Zustand wurde im Rahmen eines zum Vorhaben erstellten Schallgutachtens ermittelt. Die Wertstufe ergibt sich aus der Höhe der Abweichung von den gebietsspezifischen Tag- und Nachtwerten (gem. Immissionsgrenzwerte 16. BIm- SchV). Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind in der folgenden Tabelle 68 aufgeführt. Die 16. BImSchV nimmt die Gebietseinteilung nach der Schutzbedürftigkeit vor. Tabelle 68: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV Nutzungsart Tag 6 bis 22 Uhr Nacht 22 bis 6 Uhr Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime 57 db (A) 47 db (A) reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete, Kleingarten-*, Wochenendhaus*- und Ferienhausgebiete*, Parkanlagen*, Sportplätze* 59 db (A) 49 db (A) 64 db (A) 54 db (A) Gewerbegebiete 69 db (A) 59 db (A) *für Sondergebiete, die der Erholung dienen nach 10 BauNVO werden die Grenzwerte für Mischgebiete angesetzt Tabelle 69: Bewertungmatrix für die Beeinträchtigung durch Lärmimmissionen (im Sinne BfG-1559, S ) Wertstufe Reine Wohngebiete, Wochenendgebiet, Kliniken, Kurgebiete, Kleinsiedlungsgebiet, Campingplatz Friedhöfe, KGA, Parkanlagen Besondere Wohngebiete wie Läden, Gastronomie, Bürogebäude Dorf- und Mischgebiete Kern- und Gewerbegebiete 5 - sehr hoch 4 - hoch 3 - mittel 2 - gering 1 - sehr gering Unterschreiten oder Einhaltung der gebietsspez. Tagund Nachtwerte Überschreiten der gebietsspezifischen Tagwerte um max. 3 db(a) und Einhaltung oder Unterschreitung der Nachtwerte Ausgeprägte lärmbedingte Vorbelastung / / / / Unterschreiten oder Einhaltung der gebietsspez. Tag- und Nachtwerte Überschreiten der gebietsspez. Tagwerte um max. 3 db(a) und Einhaltungs oder Unterschreitung der Nachtwerte Kerngebiete: Unterschreitung oder Einhaltung der gebietsspez. Tag- und Nachtwerte / Ausgeprägte lärmbedingte Vorbelastung Kern-/Gewerbegebiete: Überschreiten der gebietsspezifischen Tagwerte um max. 3 db(a) und Einhaltung oder Unterschreitung der Nachtwerte / / / / ausgeprägte lärmbedingte Vorbelastung

251 Seite 245 (381) Die Immissionsberechnungen in der Schalltechnischen Untersuchung (KSZ INGENIEURBÜRO 2014) wurden entsprechend der Vorgaben der 16. BImSchV getrennt für den schiffsbedingten Lärm und den durch Straßen-/Schienenverkehr induzierten durchgeführt. Die ABSAW - Anleitung zur Berechnung der Luftschallausbreitung an Bundeswasserstraßen berücksichtigt bei der Bildung des Beurteilungspegels die Lärmvorbelastung durch bereits vorhandene Straßen und Schienenwege. Da sich die Ausbreitungsgebiete beider Lärmquellen überschneiden wird die in Anhang 5 des Schallgutachtens (KSZ INGENIEURBÜRO 2014) dargestellte Gesamtbelastung aus Straße/Schiene und Wasserstraße/Wartestellen zur Beurteilung der Lärmbelastung der einzelnen Teilflächen des Untersuchungsgebietes heran gezogen. Zu den im Schallgutachten Lärmimmissionen werden die Lärmkarten zum Industrieund Gewerbelärm aus dem Umweltatlas (Stand 2012) hinzugezogen. Diese basieren auf der Umgebungslärmrichtlinie der EG (2002/49/EG) und wurden entsprechend der 34. BImSchV (Verordnung über die Lärmkartierung) in Verbindung mit 47 a-f BIm- SchG durchgeführt. Im Untersuchungsgebiet der UVS führt der Industrielärm des KW Reuters zu Überschreitungen des Lärmindizes L DEN < 70 db (A). Entsprechend der Bewertungsmatrix aus Tabelle 69 ergeben sich für die einzelnen Abschnitte an SOW und UHW folgende in der Tabelle 70 dargestellten Bewertungen. Die genaue Lage der Isophonen lassen sich dem Schallimmissionsplan (Ergänzungsbeilage D) entnehmen. Tabelle 70: Wertstufen der unterschiedlichen Nutzungsarten im UG hinsichtlich Beeinträchtigung von Gesundheit und Wohlbefinden durch Lärmimmissionen Nutzungsabschnitt Nutzungsart db(a) (IST) Tag Wertstufe SOW Siemensufer Nord (km 4,673-4,460 SOW Fürstenbrunn und Ruhwald Süd (km 4,673-2,950) SOW Nord Wasserwerk Jungfernheide (km 4,460-3,050) SOW Nord KW Reuter (km 3,050-2,030) SOW Nord (km 2,030-1,683) Abzweig Alte Spree SOW Nord (km 1,683-1,580) SOW Nord (km 1,580-0,000) SOW Südufer (km 2,950-0,000) Gewerbegebiet mit geringer Bebauung Kleingartenanlagen, Parkanlage Nähe Rohrdamm, weiter entfernt 5 Gewerbegebiet mit geringer Bebauung Flächen der Ver- und Entsorgung mit Stillgewässer (LSG Faule Spree) Flächen der Ver- und Entsorgung < 70 2 Gewerbegebiet mit geringer Bebauung Kleingartenanlage Grützmachergraben Gewerbegebiete mit geringer Bebauung Gewerbegebiete, Flächen der Ver- und Entsorgung (Müll-KW, Kläranlage Ruhleben) Nähe Straße Am Juliusturm, zum Wasser hin entlang des Wiesendamms, am Wasser 5 HOW Ost (km 0,500-0,350) Parkanlage der Zitadelle Spandau

252 Seite 246 (381) Nutzungsabschnitt Nutzungsart db(a) (IST) Tag Wertstufe HOW Ost (km 0,350-0,000) HOW West (km 0,500-0,350) HOW West (km 0,350-0,000) UHW West (km 0,000-0,600) Gewerbegebiet mit Spandauer Horn Schmuck und Gartenhof mit Kindertagesstätte Lindenufer mit reinem Wohngebiet entlang der Hauptstraßen, 5 Höhe Wasserstraße Altstadt Spandau mit Kern- und Mischgebieten entlang Breitestraße Lindenufer mit reinem Wohngebiet Stabholzgarten Altstadt Spandau mit Kern- und Mischgebieten und Verwaltungsgebäude entlang Breitestraße, ehemaliges Postgebäude UHW Ost (km 0,000-0,080) Parkanlage UHW Ost (km 0,080-0,600) UHW Ost (km 0,600-1,050) UHW Ost (km 1,050-2,050) UHW West (km 0,600-0,900) reines Wohngebiet entlang der Stresow- und Ruhlebenerstraße, 5 zur Eisenbahnbrücke hin Kleingartenanlage entlang der Ruhlebener Straße, 5 zum Schlangengraben hin Gewerbegebiet mit geringer Bebauung entlang der Schulenburgstraße, abnehmend bis 5 mit zunehmender Entfernung reines Wohngebiet entlang der Ruhlebener Straße, 4-5 in zunehmender Entfernung UHW West (km 0,900-1,300) Sportanlage, Mischgebiet UHW West (km 1,300-1,520) UHW West (km 1,520-2,200) reines Wohngebiet entlang der Weissenburger Straße, 5 zum Burgwallgraben hin Gewerbegebiet mit geringer Bebauung Großhof und Zeilenbebauung der 20er und 30er Jahre

253 Seite 247 (381) Nutzungsabschnitt Nutzungsart db(a) (IST) Tag Wertstufe UHW West (km 2,200-2,820) UHW West (km 2,820-3,620) Flächen des Gemeinbedarfs, Park Wochenendhäuser am Grimnitzsee Allgemeines Wohngebiet mit vielen Wassersportnutzungsflächen entlang der Heerstraße, 5 zum Grimnitzsee hin entlang der Heerstraße, 5 im Großteil des Gebiets UHW West (km 3,620-4,000) Parkanlage mit Bildungsstätte UHW Ost (km 2,050-2,320 ) Kleingartenanlage UHW Ost (km 2,320-2,950) UHW Ost (km 2,950-3,630) Landwirtschaftsflächen Tiefwerder Wiesen Wassersportanlagen, einige Kleingärten und kleiner Zeltplatz entlang der Heerstraße, 5 Richtung Toter Mantel entlang der Heerstraße, 5 im Großteil des Gebiets UHW Ost (km 3,630-4,000) Wald Im Ergebnis der Schallberechnungen zeigt sich, dass die Lärmbelastung im Ist-Zustand maßgeblich durch den Straßenverkehr erfolgt und Grenzwertüberschreitungen v. a. in Wohngebieten mit großer Straßennähe vorliegen. Der Wohnwert der unterschiedlichen Teilbereiche des Untersuchungsgebietes richtet sich nach dem Grünflächen- und Baumanteil, der regionalen Bedeutung und der Infrastruktur. Berlin ist eine Hauptstadt von überregionaler Bedeutung mit einen dichtem Straßennetz und einer gut ausgebauten Infrastruktur. Der Versorgungsgrad mit Grünflächen ist gem. den Darstellungen des Umweltatlas gut. Aufgrund der lückigen Bebauung mit begrünten Innenhöfen und Gärten weisen die Wohn- und Mischgebiete entlang der UHW einen für städtische Verhältnisse dichten Vegetationsbestand auf. Zahlreiche Parks entlang der Ufer werten die Wohnqualität im Untersuchungsgebiet weiter auf. Die Bewertung des Wohnwertes in den Wohngebieten erfolgt daher mit der Wertstufe 5 (sehr hoch). Die zahlreichen Gewerbegebiete haben aufgrund ihrer originären Nutzungsbestimmung keinen Wohnwert. Der Bewertung der Freizeitmöglichkeiten richtet sich nach dem Angebot, der Nutzungsfrequenz und der Zugänglichkeit. Die Ufer an UHW und SOW unterscheiden sich aufgrund ihrer Bebauungsart hinsichtlich ihres Freizeitwertes. Während an der UHW viele Kleingartenanlagen sowie großräumige Park- und naturnahe Landschaftselemente und eine große Sportanlage zu finden sind, die sehr gut erschlossen sind, sowie intensive Wassersportnutzung des Gewässers stattfindet, ist die SOW überwiegend nur am Südufer an einem schmalen Uferstreifen begehbar, der auch nicht durchgängig dem Ufer folgt. Neben dem Südufer wird das Spandauer Horn gelegentlich von Spaziergängern frequentiert. Die Nutzungsintensität durch die Sportschifffahrt ist an der SOW geringer als an der UHW. Das Gelände des ehemaligen Wasserwerkes Jungfernheide ist trotz

254 Seite 248 (381) seiner Ausweisung als LSG nicht begeh- und erlebbar. Die großen Kleingartenanlagen nördlich des Ruhwaldes dienen der Naherholung. Der Erholungswert entlang der SOW wird insgesamt mit maximal mittel (Wertstufe 3), der entlang der UHW als sehr hoch (Wertstufe 5) bewertet Empfindlichkeit Die Empfindlichkeit gegenüber Flächeninanspruchnahme entspricht der Bedeutung für das Wohnen oder die Erholung. Das bedeutet, eine hohe Bewertung spiegelt gleichzeitig auch eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Inanspruchnahmen wider. Die Empfindlichkeit gegenüber Lärmimmissionen richtet sich nach der Art der baulichen Nutzung. Entsprechend der höheren Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV nimmt die Empfindlichkeit ab. Nutzungsarten mit niedrigen Orientierungswerten weisen eine hohe Lärmempfindlichkeit auf und umgekehrt. Hoch empfindlich sind demzufolge Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Wohngebiete sowie Einzelanwesen, die Wohnzwecken dienen. Eine mittlere Empfindlichkeit weisen Mischgebiete, Dorfgebiete und Kleingartenanlagen auf. Gering empfindlich werden Gewerbegebiete und Verkehrsflächen bewertet. Die Empfindlichkeit gegenüber Erschütterungen ist für alle Arten der baulichen Nutzung als hoch zu beurteilen. Gegenüber Schadstoffimmissionen ist das Schutzgut Menschen/menschliche Gesundheit als Wechselwirkung zum Schutzgut Luft in Wohn- und Erholungsgebieten hoch empfindlich. 5.8 Schutzgut Landschaft Grundlagen und Methodik Mit dem Begriff Landschaftsbild sind die in 1 BNatSchG genannten Begriffe Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft angesprochen, die als Lebensgrundlagen des Menschen und für seine Erholung nachhaltig zu sichern sind. Für den Menschen ist insbesondere das Landschaftsbild als Erlebnisgegenstand der Erholung wertbestimmend. Es bezieht sich auf die ästhetische Erlebbarkeit von Relief, Vegetation, Gewässern, Nutzung und Zeit (z. B. Jahreszeit) unter räumlichen Gesichtspunkten (wie Blickbeziehungen, Perspektiven, Sichtweiten). Unter Landschaftsbild wird daher die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Landschaft verstanden. Das Untersuchungsgebiet für das Schutzgut Landschaftsbild entspricht dem Raum, der potenziell von der geplanten Baumaßnahme beeinträchtigt wird (potenzieller ästhetischer Wirkraum nach NOHL, 1993). Aufgrund des ebenen Reliefs und der hohen Bebauungsdichte sind die Sichtachsen im städtischen Bereich stark verkürzt. Aufgrund der reduzierten Einsehbarkeit wurde der Untersuchungsraum für das Schutzgut Landschaft auf 200 m beidseitig der Kanalufer festgelegt. Darüber hinaus sind die anlagebedingten Änderungen nur vereinzelt zu erkennen - erheblich negative Auswirkungen auf den Landschaftseindruck können im vornhinein mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

255 Seite 249 (381) Zur Erfassung des Landschaftsbildes fanden Vor-Ort-Begehungen statt. Darüber hinaus wurden folgende Quellen berücksichtigt: Luftbilder und topographische Karten, Biotoptypenkartierung (PÖYRY 2011, 13), Flächennutzungen aus dem digitalen Umweltatlas der SENSTADTUM, Pflege und Entwicklungsplan für das LSG Tiefwerder Wiesen, Pichelswerder und Grimnitzsee (STADT-WALD-FLUSS 2009), Geologische Karte von Berlin ( ) zur Beschreibung der geomorphologischen Gegebenheiten. Anhand der Bestandsdaten erfolgt eine Unterteilung des Untersuchungsraumes in Landschaftsbildeinheiten, die als visuell wahrnehmbare Bewertungseinheiten mit mehr oder weniger eigenständigem Erscheinungsbild zu verstehen sind und nach den erlebbaren Formen des Reliefs, der Vegetation, der Nutzung und der Siedlungsstrukturen unterschieden werden. Die landschaftsästhetischen Raumeinheiten sind damit Ausgangspunkt für die Bewertung des Landschaftsbildes und der Umweltauswirkungen Bestandsbeschreibung Im Folgenden werden die abgegrenzten Landschaftsbildeinheiten des Untersuchungsgebiets benannt und kurz charakterisiert. Die Verortung der Landschaftsbildeinheiten kann anhand der Beilage nachvollzogen werden. Spree/Ruhlebener Altarm (Nr. 1) Das Untersuchungsgebiet ist grundlegend durch hydrologische Prozesse in seiner natürlichen Gestalt massiv geprägt und überprägt worden. Durch die Begradigung der Spree, die Abschnürung von Seitenarmen und deren teilweise Aufschüttung ist das heutige Erscheinungsbild entstanden. Bei dem Ruhlebener Altarm handelt es sich um einen abgeschnittenen und teilweise verlandeten Altwasserverlauf. Die Ufer der Spree und des Ruhlebener Altarms sind auf dem gesamten zu betrachtenden Abschnitt verbaut. Sie sind geböscht und mit Wasserbausteinen befestigt oder durch Stahl- und Betonstützwände gesichert. Die Uferkanten sind an der SOW überwiegend mit Gehölzen und Baumreihen bewachsen. Am Ruhlebener Altarm finden sich nur vereinzelt Gehölze. Gewerbegebiete an der SOW (Nr. 2) Von der Schleuse Charlottenburg bis zum Knoten Spandau prägen die Gewerbegebiete zu beiden Seiten der SOW den Landschaftseindruck maßgeblich. Über die Bauwerkshöhe der Umgebung ragt deutlich mit 100 m Höhe der Kühlturm des Kraftwerkes Reuter hinaus. Die Anlagen des Müllheizkraftwerkes Ruhleben sind ebenfalls höher als die ortsübliche Bauwerkshöhe. Von den historischen industriellen Nutzungen sind die Kraftwerksanlagen des alten Kraftwerkes West, die Haupthalle des Baustoffrecyclinghofes und die Geschützgießerei erhalten. Die Fassaden bestehen aus Klinker, der Baustil ist Klassizistisch und Neue Sachlichkeit. Die sonstigen Gebäude auf den Gewerbegebieten haben eine geringe Geschosszahl und sind überwiegend in Flach- und Leichtbauweise seit den 50er Jahren erbaut. Der Grünflächenanteil der Gewerbegebiete ist insgesamt mittel bis gering. Wasserseitig sind die Gewerbegebiete durch Baumreihen abgeschirmt, die Kläranlage Ruhleben ist stark begrünt. Durch die Gewerbegebiete verlaufen

256 Seite 250 (381) die künstlich angelegten Gräben: Siemensstichkanal, Grützmachergraben und Östlicher Abzugsgraben. Naherholungsgebiet Ruhwald (Nr. 3) Vom Beginn des Planfeststellungsabschnitts bis zum Wiesendamm befindet sich auf der Südseite der SOW eine große Kleingartenanlage, die in unterschiedliche Kolonien aufgeteilt ist. Durchschnitten wird dieser Kleingartenkomplex durch die Bahnschienen der Linie RB 21 und den Fürstenbrunner Weg sowie ein daran anschließendes kleinen Gewerbegebiet. Die Kleingartenanlagen weisen einen niedrigen Erschließungsflächenanteil auf, sind symmetrisch zueinander angeordnet und gut durchgrünt mit einem hohen Anteil an Altbäumen. Wasserwerk Jungfernheide (Nr. 4) Das Gelände des ehemaligen Wasserwerkes Jungfernheide ist durch mehrere kettenförmig angeordnete Stillgewässer charakterisiert. Diese sind durch Abschneiden eines Altarmes der Spree entstanden, wodurch sich auch der Name Faule Spree ableitet. Das Gelände ist mehr oder weniger dicht mit Altbäumen bestanden wurde hier das Wasserwerk in Betrieb genommen. Es wurde über Brunnen Wasser gefördert. Seit 1966 wird auf dem Gelände Grundwasseranreicherung betrieben. Das Oberflächenwasser aus der Spree und dem Tegeler See wurde mechanisch vorgereinigt und in flache Erdbecken versickert. Diese Sickerbecken bestehen bis heute und prägen den Landschaftseindruck des Gebiets. Aufgrund der hohen Dichte an Oberflächengewässern hat sich das Wasserwerksgelände zu einem bedeutenden Brut- und Rastvogelgebiet entwickelt. Altstadt Spandau (Nr. 5) Die Altstadt Spandau weist eine heterogene Bausubstanz vom Mittelalter bis in die Neuzeit auf und spiegelt die verschiedenen Phasen der Zerstörung und des Wiederaufbaus wieder. So finden sich z. B. am Lindenufer Gründerzeitbauten neben 50er Jahre Blockrandbebauung. Die Altstadt selbst ist verkehrsberuhigt und zum größten Teil als Fußgängerzone ausgewiesen. Viele Häuser stehen unter Denkmalschutz und werden durch Wohnungen und Gewerbeansiedlungen gemischt genutzt. Entlang des Ufers besteht eine durchgängige Uferpromenade bis zur Alten Havel. Die Uferpromenade besteht aus einem Wechsel an Einzelbäumen und Baumgruppen und Wiesenflächen. Das nördliche Lindenufer an der Altstadt wird wie bereits erwähnt (siehe Kap ) derzeit umgebaut und aufgewertet. Der Stabholzgarten ist eine kleine Parkanlage entlang des Mühlengrabens. Die Altstadt ist durch die Fernwirkung des Rathausturmes weithin sichtbar. Dieser überragt mit seinen ca. 80 m Höhe noch den Glockenturm der St. Nikolai Kirche an der Carl-Schurz-Straße. Der Glockenturm überragt die Gebäude der SOW bis zum Kraftwerk Reuter hin. Ein weiteres historisches Gebäude im Untersuchungsgebiet ist die Zitadelle Spandau, eine der besterhaltenen Festungen der Hochrenaissance in Europa und eines der wichtigsten Sehenswürdigkeiten von Spandau. Sie besteht aus vier Bastionen die durch Wälle miteinander verbunden sind. Wohngebiet Stresow (Nr. 6) Außer einer kleinen Gewerbefläche nördlich der Eisenbahnbrücke befinden sich in dieser Landschaftseinheit nur reine Wohngebiete. Das Wohngebiet Stresow ist überwiegend durch Blockrandbebauung der Nachkriegszeit geprägt. Es ist gut, mit z. T. älteren Baumbeständen, durchgrünt. Nördlich der Charlottenbrücke befindet sich direkt am Wasser der kleine Stresowpark. Südlich der Eisenbahnbrücke finden sich an der Planta-

257 Seite 251 (381) ge ältere Bauwerke, die Bausubstanz ist hauptsächlich aus der Gründerzeit mit wenigen Quer- und Seitengebäuden. Die Seiten der Häuser reichen in dieser Gebietseinheit bis an das Wasser heran, die Ufer sind für die Allgemeinheit nicht begehbar. Mischgebiet Spandau (Nr. 7) An der Kreuzung Ruhlebener Straße Ecke Klosterstraße befindet sich ein ca. 1 ha großes ehemaliges Postgelände mit massiven Gebäuden aus den 60/70er Jahren, das leer steht und zunehmend verfällt. Wohn- und Mischgebiet Schifffahrtsufer (Nr. 8) Diese Landschaftsbildeinheit umfasst das Gebiet südlich der Dischingerbrücke bis zur Schulenburgbrücke. Es ist im Allgemeinen durch einen hohen Anteil an Freiflächen und einem geringen Verdichtungsgrad gekennzeichnet. Nur nördlich der Sedanstraße steht ein dicht gebauter Großsiedlungskomplex aus den 70er Jahren mit bebautem Innenhof. Südlich der Sedanstraße befindet sich überwiegend Zeilenbebauung aus den 50er Jahren. Die Bauwerke stehen lose zueinander. Die reinen Wohngebiete weisen einen hohen Grünflächenanteil mit einem hohen Baumbestand auf. Die Bauhöhe beträgt zumeist 6 bis 8 Etagen, außer bei dem Hochhaus am Ziegelhof, das 13 Etagen aufweist. Südlich des Burgwallgrabens stehen jeweils ein 10- und ein 15- geschossiges quaderförmiges Hochhaus in großem Abstand zueinander. Der ca. 2 ha große Sportkomplex südlich der Ziegelstraße stellt einen weiteren Raum zur Erholungsnutzung dar und bringt Vielfalt in die städtische Landschaft. Südlich daran schließt ein Mischgebiet mit Ein- und kleinen Mehrfamilienhäusern, Kleingärten, einer Seniorenresidenz, Lagerflächen und -hallen an. Die Geschosshöhe ist mit maximal 3 Etagen gering, so dass dieses Gebiet aus den angrenzenden Wohngebieten zur Havel hin überblickt werden kann. Die Ufer werden überwiegend als Warte- und Liegestellen für die Freizeitschifffahrt genutzt. Naherholungsgebiet Burgwallschanze (Nr. 9) Südlich der Ruhlebener Straße liegt abgeschirmt durch ein parkähnliches grünes Band die Kleingartenanlage Burgwallschanze. Die Anlage ist von einem linearen Wegenetz durchzogen, an das die Parzellen differierender Größe und Anordnung sich anschließen. In den Parzellen ist die bebaute Grundstücksfläche überwiegend gering, so dass die Anlage insgesamt einen hohen Grünflächenanteil aufweist. Der Anteil an Bäumen, auch älterer, ist verhältnismäßig hoch. Gewerbegebiet Südhafen (Nr. 10) Am nördlichen Rand dieser Gebietseinheit, an der Straße Am Oberhafen befinden sich die Produktions-, Lager- und Umschlagflächen der SM-55 Chemie Produktions- u. Großhandels GmbH. Auf dem Gelände der BEHALA bis zur Schulenburgbrücke wurden alle früheren Nutzungen zurück gebaut. Die Fläche liegt brach, nur ein Verladekran ist verblieben. Temporär werden die Flächen als Lagerflächen genutzt. Es ist geplant, das Gelände wieder als Hafen zu nutzen, die Ufersicherung soll erneuert und eine Mehrzweck-Logistik-Halle gebaut werden. Am Südhafen hat westlich der Straße Südhafen der Frachtspeditionsdienst Pohl seine Mehrzweckhallen und Umschlagplätze, östlich der Straße befindet sich eine große Brachfläche mit Ruderalfluren. An den Ufern des oberen und unteren Südhafens befinden sich Liege- und Umschlagstellen der Berufsschifffahrt. Östlich der UHW ist die gesamte Landschaftsbildeinheit durch monotone Vegetationsstruktur und die großflächigen, gewerblichen Bauten geprägt. Auf der

258 Seite 252 (381) westlichen Havelseite ist die Flächennutzung vielfältiger und der Vegetationsbestand dichter. Zwischen den Gewerbeflächen befinden sich Wiesen und Baumgruppen. Am ehemaligen Tankschiffliegehafen liegen hinter einem Ufergrünzug die Flächen der LAT Fernmelde-Montagen und Tiefbaugesellschaft mbh und die der Straßen-, Tief- und Umweltschutzbau (STU) GmbH. Südlich der Betckestraße befinden sich an der Alten Havel die Feuerwache Spandau, Kfz-Reparaturfirmen, Bootswerften und Bootsanlegestellen. Wohnbebauung Wilhelmstadt (Nr. 11) Der Teil der Wilhelmstadt, der im Untersuchungsgebiet auf der Westseite liegt, ist durch geschlossene Mietshausbebauung in langen Blöcken aus den 30er und 50er Jahren charakterisiert. Die Häuser sind i. d. R. 5 Geschosse hoch und umschließen große Innenhöfe, in denen sich z. T. Kleingartenanlagen und Grünflächen befinden. Gemeinbedarfszentrum Unterhavel (Nr. 12) Inmitten eines dichten Laubholzbestandes befinden sich am Westufer der UHW an der Götelstraße Nutzungen des Gemeinbedarfs: eine Behindertenwerkstatt, ein Jugendfreizeitheim sowie zwei Kindertagesstätten. Das Gebäude der Behindertenwerkstatt ist ein gestufter Bau aus den 60/70er Jahren mit maximal 6 Geschossen. An der Spitze der Pichelsdorfer Halbinsel befindet sich eine durch die IG-Metall genutzte Bildungsstätte, die aus den entsprechenden Tagungsgebäuden und einer alten Parkanlage besteht. Das Gelände wird durch die Bildungsstätte intensiv genutzt, ist aber nicht öffentlich zugänglich. Der alte Baumbestand wirkt als Kulisse bis auf die andere Seite der Havel und ist geeignet, das Gebäude zu verdecken. Der Parkanlage ist ein breiter Röhricht- und Weiden-Gebüschstreifen vorgelagert, der der Havel zusammen mit der Gehölzkulisse einen naturhaften Eindruck verleiht (STADT-WALD-FLUSS 2009). Wassergeprägtes Wohngebiet Pichelsdorf (Nr. 13) Diese Landschaftsbildeinheit umfasst unterschiedliche Nutzungen am Westufer der UHW bis zum Ende des Pichelssees. Gemeinsam sind ihnen der Bezug zur kanalisierten Havel und die Prägung durch den Wassersport. Die kleine Parkanlage nördlich des Grimnitzsees wird dieser Einheit zugerechnet, da sie auch als Naherholungsgebiet für die südlich gelegenen Wohngebiete fungiert. Erreicht wird diese Grünanlage über den Mahnkopfweg und die Götelstraße. Der Park ist charakterisiert durch eine große Freifläche mit Rasenansaat und Gehölzstreifen sowie Einzelgehölzen entlang des Grimnitzseezuflusses, des Ostufers des Grimnitzsees und des Ufers zur UHW. Auf der Halbinsel am Grimnitzgraben befinden sich Einfamilien- und Wochenendhäuser mit Gärten. Viele Grundstücke haben Bootsanlegestellen. Die Grundstücke weisen größtenteils einen dichten Baumbestand auf. Das Wohngebiet südlich der Heerstraße in Pichelsdorf zeichnet sich durch Einfamilien- und Villenbebauung in gut durchgrünter Lage und Wasserumgebung aus. Im nördlichen Teil der Halbinsel befinden sich mehrere Wohnanlagen mit Häusern in gleicher Bauweise, die zum Wasser hin ausgerichtet sind. Direkt südlich der Heerstraße steht ein langgestreckter Hochhauskomplex aus den 70er Jahren mit 8-10 Etagen. Westlich der Straße Am Pichelssee befindet sich ein treppenförmiger Wohngebäudekomplex mit maximal sechs Etagen. Östlich dieser Straße stehen Reihenhäuser in Acht-Formation. Südlich an diese Wohnanlagen schließen sich Einfamilienhäuser und Villen unterschiedlicher Epochen und Größe an. Am Ufer des Pichelssees befindet sich eine Marina, an Land stehen zahlreiche Lagerhallen. Die Freiflächen, z. T. versiegelt

259 Seite 253 (381) werden zum großen Teil als Lagerflächen für die Sportboote genutzt. Gem. dem aktuellen Entwurf des FNP (2014) weisen die Wohnbauflächen am Pichelssee eine landschaftliche Prägung auf. Das bedeutet, sie weisen eine typische, das Siedlungsbild prägende Vegetation auf, die erhalten und gestärkt werden soll. Siedlung Tiefwerder (Nr. 14) Südlich des Unterhafens Spandau liegt entlang der Dorfstraße ein Wohngebiet in der Struktur eines Straßendorfes mit Einfamilienhäusern in dichter Bauweise in zweiter und dritter Reihe auf den ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Parzellen der Straßenhäuser. Aufgrund der Nachverdichtung ist der Grünflächenanteil reduziert und der Baumbestand jüngeren Alters. Südlich des kleinen Jürgengrabens liegen die Wochenendsiedlung Dr. Pfuhl-Theuerkauf und die Kolonie Tiefwerder Wiesen. Die Grundstücke sind verschachtelt zueinander angeordnet, die Wochenendhäuser weisen stark variierende Größen auf und nehmen einen großen Teil der Grundstücksfläche ein, der Grünflächenanteil ist gering. In der Anlage stehen mehrere Gruppen von alten und hoch gewachsenen Laub- und Nadelbäumen. Tiefwerder Wiesen (Nr. 15) Die Tiefwerder Wiesen sind ein von mehreren Gräben und Altarmen durchzogenes natürliches Niederungsgebiet, das periodisch von der Havel überschwemmt wird. Bei Hochwasser sind der Hohle Weg, die Faule Spree und die Senke am Toten Mantel wasserführend. Weitläufige Wiesenflächen mit eingestreuten Laubbaumgruppen und Weidegebüschen sowie die Röhrichtflächen am Toten Mantel prägend das Erscheinungsbild. Die Feucht- und Nasswiesen haben überwiegend Brachecharakter, auch wenn sie meist noch jährlich gemäht werden. Der schmale Uferhang wird von einem Eichen- Mischwald mit einzelnen Erlen, Weiden und Ulmen und sehr großen Alteichen bis 110 cm Durchmesser eingenommen. Ein Großteil der Flächen ist öffentlich zugänglich und durch ein Wegesystem erschlossen, das sich für Fußgänger, überwiegend aber auch für Radfahrer eignet. Auf 13,7 ha findet seit 2011 ein Beweidungsprojekt mit Wasserbüffeln statt. Im südlichen Bereich der Landschaftsbildeinheit liegt die Wochenendsiedlung Blau-Weiß Tiefwerder mit sehr dichtem Laubbaumbestand. Naherholungsgebiet Pichelswerder (Nr. 16) Der waldgeprägte Pichelswerder liegt im Übergangsbereich zwischen der überformten Spree-Niederung und der Flussseelandschaft der Unterhavel. Die Höhen des Pichelswerder ragen mit bis zu 60 m ü. NN markant aus der Havelniederung (32 m ü. NN) heraus. Der Pichelswerder ist stark reliefiert. Besonders charakteristisch für den Pichelswerder ist die Topographie im südlichen Teil. Hier ergeben sich Geländehöhen bzw. - tiefen die im Volksmund zu der Bezeichnung Teufelsschlucht geführt haben. Der Pichelswerder wurde durch den Bau der Heerstraße in einen größeren südlichen Teil (das eigentliche LSG Pichelswerder) und einen an die Tiefwerder Wiesen angrenzenden kleineren nördlichen Teil geteilt. Die westlichen und östlichen Ufer des Pichelswerders sind vollständig von Bootsliegeplätzen, Ruder- und Segelvereinen und Wochenendhäusern eingenommen. Die wertvollsten Bereiche des Pichelswerders stellen die großen Waldflächen des Plateaus (60 m ü. NN) dar, die im Wesentlichen aus Eichenwäldern mit Kiefer in unterschiedlichen Anteilen bestehen. Die zweite Baum- und die Strauchschicht wird bereichsweise stark von Spitz- und Bergahorn bestimmt (STADT-WALD- FLUSS 2009).

260 Seite 254 (381) Unterhavel (Nr. 17) Die Unterhavel wurde in ihrem ursprünglichen Verlauf weitestgehend belassen, die Seitenarme, wie der Unterhafen Spandau und die Alte Havel, auf ihre heutige Ausdehnung begrenzt und der Pichelssee in seiner Breite reduziert. Die Charlotten-, Eisenbahn-, Dischinger-, Schulenburg- und Freybrücke in dichter Folge untergliedern die Havel und verdeutlichen die innerstädtische Lage der Wasserstraße. Die Ufer sind zum größten Teil durch Spundwände gesichert und fast durchgängig, außer am Oberhafen, von Baumreihen begleitet Vorbelastung Der Landschaftsbildeindruck im Untersuchungsgebiet wird durch massive, überprägende Bauwerke, wie die Rohrdammbrücke, die drei Freileitungsmasten auf dem Gelände des ehemaligen Wasserwerkes Jungfernheide, der Kühlturm am Kraftwerk Reuter, die Anlage des Müllheizkraftwerkes Ruhleben, die Eisenbahnbrücke sowie die großen Lagerhallen am Unterhafen durch deren teilweise monotone Fernwirkung visuell vorbelastet Bestandsbewertung Die Bewertung der städtischen Landschaft erfolgt gem. dem Anhang 4 des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen (BFG-1559, 2011) anhand der Kriterien Vielfalt, Eigenart, Freiraum und nichtvisueller (insbes. Gerüche und Geräusche) Sinneseindrücke. Stadtlandschaften sind durch starke bauliche Agglomeration und Versiegelung gekennzeichnet, weshalb das sonst bei Landschaftsbildbeschreibungen verwendete Kriterium der Naturnähe sich wenig zur Gebietsbeschreibung allesamt unnatürlicher Landschaften eignet. Vielmehr wird mit der Kategorie Freiraum die Erlebbarkeit naturnaher Elemente, Strukturen und Zusammenhänge umfasst. Ein reicher Bestand von Freiflächen mit ausgeprägten vegetativen Elementen und linearer Durchgrünung und Vernetzung wird einer sehr hohen Wertigkeit (Wertstufe 5) zugeordnet. Der Begriff der Vielfalt in Stadtlandschaften nimmt Bezug auf gliedernde Strukturen, Nutzungen sowie besondere Akzente, die für den betreffenden Stadtraum typisch sind. Vielfältige, stadtraumtypische, gliedernde Strukturen und Akzente und ein sehr kleinräumig differenziertes Nutzungsgefüge sind der Wertstufe 5 (sehr hoch) zuzuordnen. Die Kategorie Eigenart kann durch Kriterien wie regional- und stadtraumtypischer Bezug, ablesbare kulturhistorische Entwicklung oder durch Begriffe wie Maßstäblichkeit beurteilt werden. Eine Stadtlandschaft ohne lokalen oder regionalen Bezug und ohne ablesbare historische Entwicklung, die ein verwechselbares monotones Äußeres aufweist, ist entsprechend gering (Wertstufe 1) zu bewerten. Naturähnliche, nichtvisuelle Sinneseindrücke in Form von Tierstimmen, Blätterrauschen und stadtraumtypische Gerüche (z. B. Fischereihafen) bereichern die Erlebbarkeit der Landschaft und können eine sehr hohe Bewertung (Wertstufe 5) erfahren.

261 Seite 255 (381) Tabelle 71: Bewertungsrahmen Landschaft im städtischen Umfeld Wertstufe 5 - sehr hoch 4 - hoch 3 - mittel 2 - gering 1 - sehr gering Vielfalt Eigenart Freiraum Vielfältige, stadtraumtypische, gliedernde Strukturen und Akzente; sehr kleinräumig differenziertes Nutzungsgefüge Überwiegend vielfältige, stadtraumtypische, gliedernde Strukturen und Akzente; kleinräumig differenziertes Nutzungsgefüge Stadtraumtypische, gliedernde Strukturen und Akzente sowie differenziertes Nutzungsgefüge vorhanden; Zunahme von einheitlichen Nutzungsformen mit wenigen Gliederungsstrukturen Überwiegend großflächige, einheitliche Nutzungsformen mit wenigen Gliederungsstrukturen Ausschließlich großflächige, einheitliche Nutzungsformen ohne Gliederungsstrukturen Regional- und stadtraumtypisches, unverwechselbares und charakteristisches Erscheinungsbild mit sehr deutlich ablesbarer historischer Entwicklung Überwiegend regional- und stadtraumtypisches, unverwechselbares und charakteristisches Erscheinungsbild mit deutlich ablesbarer historischer Entwicklung Regional- und Stadtraumtypisches Erscheinungsbild mit ablesbarer historischer Entwicklung; Zunahme stadtteiluntypischer Elemente; Abnahme des charakteristischen Erscheinungsbilds Überwiegend regional- und stadtraumuntypische Elemente und geringe stadtraumtypische Charakteristik; gering ablesbare historische Entwicklung Bereich ohne regional- und stadtraumtypisches, charakteristisches Erscheinungsbild; ohne historische Entwicklung Reicher Bestand an Freiflächen und städtischer Durchgrünung mit sehr guter Vernetzung und Erreichbarkeit Überwiegender Bestand an Freiflächen und Durchgrünung mit guter Vernetzung und Erreichbarkeit Freiflächen und Durchgrünung vorhanden; Zunahme der baulichen Anteile Bauliche Anteile überwiegen den Bestand an Freiflächen und Durchgrünung Fehlen von Freiflächen und Durchgrünung Nichtvisuelle Sinneseindrücke Ausschließlich naturähnliche oder charakteristische, stadtraumtypische Sinneseindrücke Überwiegend naturähnliche oder charakteristische, stadtraumtypische Sinneseindrücke Naturähnliche oder charakteristische, stadtraumtypische Sinneseindrücke vorhanden; zunehmende Prägung durch andauernde, naturfremde und belastende Sinneseindrücke Überwiegende Prägung durch andauernde, naturfremde und belastende Sinneseindrücke Andauernde, naturfremde und belastende Sinneseindrücke Die zuvor im Bestandskapitel dargestellten Landschaftsbildeinheiten werden im Folgenden hinsichtlich ihrer Merkmalsausprägung je Kriterium beurteilt und bewertet. Aus den einzelnen Bewertungen wird die Gesamtbewertung je Landschaftsbildeinheit gemittelt (Tabelle 72). Das Landschaftsprogramm für Berlin (SENSTADTUM 1994) weist die Spandauer Altstadt und die Wilhelmstadt als siedlungsprägende Strukturelemente, die Kleingartenanlagen und sonstigen größeren Grünflächen als typische oder prägende Grün- und Freiflächen aus. Das Mischgebiet nördlich des Burgwallgrabens und die Wohngebiete östlich des Südhafens sind Maßnahmenschwerpunkte. Hier sind typische Elemente des Landschaftsbildes zur Erhalten und zu entwickeln und Landschaftsbildschäden zu beseitigen. Dem Spreetal wird aufgrund der weitgehend verbauten Ufer, den Industrie- und Gewerbestandorten und der zahlreichen Unzugänglichkeiten eine geringe Landschaftsbildqualität attestiert. SOW und UHW sind als lineare Landschaftselemente wieder herzustellen und aufzuwerten.

262 Seite 256 (381) Tabelle 72: Landschaftsbildqualität (Bedeutung) der Landschaftsräume Landschaftsbildeinheit Spree/ Ruhlebener Altarm Gewerbegebiete an der SOW andauernde, naturfremde und belastende Sinneseindrücke Naherholungsgebiet Ruhwald Wasserwerk Jungfernheide 5 Altstadt Spandau 6 7 Wohngebiet Stresow Mischgebiet Spandau Vielfalt Eigenart Freiraum Nichtvisuelle Sinneseindrücke Ge- Begründung W Begründung W Begründung W Begründung W großflächige Nutzungsform mit wenig gliedernden Elementen großflächige Gewerbegebiete in Flachbauweise, abweichend nur Kraftwerk Reuter, Haupthalle Baustoffrecycling, Geschützgießerei einheitliche Nutzungsform der KGA in symmetrischer Anordnung, wenig gestaltende Elemente kleinräumiger Wechsel von terrestrischen und aquatischen Bereichen, Biotopausstattung ist hoch vielfältige, stadtraumtypische Strukturen und kleinräumiger Nutzungswechsel stadtraumtypische Strukturen, im Wesentlichen zwei Baustile, überwiegend Wohnnutzung ausschließlich großflächige, einheitliche Nutzungsform typ. ausgebauter und begradigter Kanal ohne regionale Eigenheiten, historische Entwicklung ist erkennbar geringe stadtraumtypische Charakteristik, aufgrund der wenigen historischen Bauwerke, gering ablesbare histor. Entwicklung Regional- und stadtraumtypisches Erscheinungsbild mit typ. Maßstäblichkeit und Bebauung besonderes Erscheinungsbild für eine durch anthropogene Grundwassernutzung geprägte Landschaft stadtraumtypisches, unverwechselbares Erscheinungsbild mit deutlich ablesbarer historischer Entwicklung überwiegend stadtraumtypisches Erscheinungsbild mit ablesbarer historischer Entwicklung typ. Zweckbau der 60/70er Jahre, keinen stadtbautypischen Bezug mittlerer Grad an Erlebbarkeit der Tier- und Pflanzenwelt, da Zugang hauptsächlich nur über Gewässer selbst möglich kaum Begrünung auf den Gewerbeflächen, großflächige Bebauung und Versiegelung hoher Anteil an Freiflächen in den Gärten mit vegetativen Elementen mit guter Erreichbarkeit Reicher Bestand an Freiflächen und Durchgrünung, geringe Erreichbarkeit bauliche Anteile überwiegen, Grünflächen nur am Lindenufer vorhanden hoher Anteil an Grünflächen durch begrünte Hinterhöfe und Stresowpark Bauliche Anteile überwiegen, schmaler Grünstreifen am Ufer durch Schiff- und kreuzenden Straßenverkehr ist sinnliches Naturerleben stark beeinträchtigt überwiegend charakteristische, stadtraumtypische Sinneseindrücke überwiegend naturähnliche Sinneseindrücke, von Westen durch das KW Reuter, von Osten durch den Rohrdamm lärmbelastet durch Verkehrsberuhigung überwiegend charakteristische, stadtraumtypische Sinneseindrücke stadtraumtyp. Sinneseindrücke vorhanden, Lärmbelastung durch Straße, Schiene und Schifffahrt überwiegende Prägung durch naturfremde Sinneseindrücke durch Lage zwischen Schienen und Hauptverkehrsstraße samt- bewer- tung

263 Seite 257 (381) Landschaftsbildeinheit Wohn- und Mischgebiet Schifffahrtsufer Naherholungsgebiet Burgwallschanze Gewerbegebiet Südhafen Wohnbebauung Wilhelmstadt Gemeinbedarfszentrum Unterhavel Wassergeprägtes Wohngebiet Pichelsdorf Siedlung Tiefwerder Vielfalt Eigenart Freiraum Nichtvisuelle Sinneseindrücke Ge- Begründung W Begründung W Begründung W Begründung W vielfältige Nutzungs- und Bauwerkstypen, kleinräumig differenziertes Nutzungsgefüge einheitliche Nutzungsform in versetzter Anordnung, wenig gestaltende Elemente überwiegend großflächige Nutzungsformen mit wenigen gliedernden Elementen auf der Ostseite der UHW, auf der Westseite kleinräumiger Nutzungswechsel stadtraumtypische Bauwerke, kein differenziertes Nutzungsgefüge, einheitliche Bauwerksanordnung wenige unterschiedliche Nutzungstypen, vereinzelt Gebäude in Nachkriegsbauweise in Grünanlage vielfältige Nutzungs- und Bauwerkstypen, kleinräumig differenziertes Nutzungsgefüge stadtraumtypische Strukturen, Wohn- und Freizeitnutzung, unterschiedlichste Baustile, lineare Anordnung im Wohngebiet, ver kein unverwechselbares Erscheinungsbild, typ. Bebauung für Großstädte in den 70er - 90er Jahren, historische Entwicklung ist ablesbar Regional- und stadtraumtypisches Erscheinungsbild mit typ. Maßstäblichkeit und Bebauung Stadtraumtypische Charakteristik eines Hafenstandortes, tlw. Abnahme des charakteristischen Erscheinungsbildes durch Rückbau typische Wohnblöcke der 30er bis 50er Jahre für Berlin mit begrünten Innenhöfen typ. Zweckbauweise der 70er Jahre ohne ortsgebunden Charakter unverwechselbares Erscheinungsbild einer Einfamilienhaussiedlung mit hohem Bezug zum Wassersport, historische Villen, da Vorortlage für Bürgertum charakteristisches Erscheinungsbild einer nachverdichten Siedlung im Berliner Außenring sowie der KGA, gut ablesbare histori hoher Bestand an Freiflächen in Ufernähe mit guter Vernetzung und Erreichbarkeit hoher Anteil an Freiflächen in den Gärten mit vegetativen Elementen mit guter Erreichbarkeit hoher Anteil an Freiflächen, aber keine Begrünung Freiflächen und Durchgrünung vorhanden, geringer Verdichtungsgrad der Bauwerke reicher Bestand an Freiflächen und Bäumen mit geringer Erreichbarkeit hoher Anteil an Freiflächen mit vielfältigen Strukturen, gute Erreichbarkeit in KGA verhältnismäßig hoher Freiflächenanteil, im Wohngebiet überwiegt die bauliche Nutzung überwiegend stadtraumtypische Sinneseindrücke überwiegend charakteristische, stadtraumtypische Sinneseindrücke überwiegende Prägung durch naturfremde, belastende Sinneseindrücke überwiegend charakteristische, stadtraumtypische Sinneseindrücke überwiegend charakteristische, stadtraumtypische Sinneseindrücke überwiegend charakteristische, stadtraumtypische Sinneseindrücke überwiegend charakteristische, stadtraumtypische Sinneseindrücke samt- bewer- tung

264 Seite 258 (381) Landschaftsbildeinheit Tiefwerder Wiesen Vielfalt Eigenart Freiraum Nichtvisuelle Sinneseindrücke Gesamt- Begründung W Begründung W Begründung W Begründung W bewer- tung setzt in der KGA sche Entwicklung reicher Bestand an Freiflächen, vegetativen Elemen- überwiegend naturähnliche typisches Erscheinungsbild vielfältige naturnahe Strukturen einer Niederung ten und linearer Durchgrü- Sinneseindrücke 5 einer anthropogen beeinflussten Stadtaue 5 5 nung 4 5 Naherholungsgebiet Pichelswerder 17 Unterhavel W= Wertstufe vielfältige naturnahe Strukturen einer Grundmoränenaufschüttung, Wassersportnutzung am Ufer großflächige Nutzungsform gliedernde Brückenelemente 5 3 unverwechselbares Erscheinungsbild der Berliner Stadtlandschaft im Verbund Natur- Freizeitnutzung mit historischer Tradition ursprüngliches Erscheinungsbild der Unterhavel ist unterhalb der Freybrücke noch erahnbar, oberhalb typ. ausgebauter und begradigter Kanal ohne regionale Eigenheiten, historische Entwicklung ist erkennbar 5 3 reicher Bestand an Freiflächen und vegetativen Elementen hoher Grad an Erlebbarkeit der Tier- und Pflanzenwelt 5 5 überwiegend naturähnliche Sinneseindrücke durch Schiff- und Straßenverkehr ist sinnliches Naturerleben stark beeinträchtigt

265 Seite 259 (381) Empfindlichkeit Die Empfindlichkeit gegenüber visuellen Beeinträchtigungen resultiert aus der visuellen Verletzbarkeit eines Landschaftsbildes, d. h. aus der Gefährdung durch Verlust an landschaftstypischer Eigenart, Vielfalt und Naturnähe. Die Ermittlung der Empfindlichkeit dient der Beurteilung, ob eine visuelle Wirkung das Landschaftsbild so stark verändert, dass charakteristische Elemente des Landschaftsbildes nicht mehr oder nur noch entstellt erkennbar sind, so dass die Landschaftskammer (entspricht Landschaftsbildeinheit) an Bedeutung verliert. Die Empfindlichkeit resultiert aus dem ästhetischen Eigenwert einer Landschaft und der visuellen Verletzlichkeit (NOHL 1993). Je durchsichtiger eine Landschaft ist, desto verletzlicher ist ihr Erscheinungsbild gegenüber den Störungen durch eine Baumaßnahme. Daraus folgt: Je bewegter die Morphologie und je höher die Strukturvielfalt bzw. der Abschirmeffekt durch die Vegetation, desto geringer ist die Empfindlichkeit (die visuelle Wirkung kann gut absorbiert werden). Flächen mit einer hohen Vegetationsdichte haben im Untersuchungsgebiet aufgrund der geringen Einsehbarkeit trotz hoher landschaftsästhetischer Bedeutung eine geringe Empfindlichkeit für visuelle Veränderungen. Landschaften, die weithin einsehbar, aber eine geringe Bedeutung aufweisen haben insgesamt auch eine geringe Empfindlichkeit. In der folgenden Tabelle wird die generelle Empfindlichkeit für Landschaftsbildbeeinträchtigungen für jede Landschaftsbildeinheit (unabhängig vom Vorhaben) bewertet. Die Einsehbarkeit leitet sich aus den Parametern Relief und Strukturierung ab. Einsehbarkeit und Bedeutung ergeben zusammen die Empfindlichkeit gegenüber visuellen Beeinträchtigungen. Diese kann maximal der Bedeutungsbewertung entsprechen. Tabelle 73: Empfindlichkeit des Landschaftsbildes Nr. Landschaftsbildeinheit Landschaftsästhetische Bedeutung Relief Strukturie rung Einsehbarkeit Empfind- lichkeit 1 Spree/ Ruhlebener Altarm 3 (mittel) eingetieft gering hoch mittel 2 Gewerbegebiete an der SOW 2 (gering) eben hoch gering gering 3 Naherholungsgebiet Ruhwald 4 (hoch) eben mittel mittel mittel 4 Wasserwerk Jungfernheide 4 (hoch) eben hoch gering gering 5 Altstadt Spandau 4 (hoch) eben hoch 6 Wohngebiet Stresow 3 (mittel) eben hoch hoch am Ufer ansonsten gering hoch am Ufer, ansonsten gering hoch bis gering mittel bis gering 7 Mischgebiet Spandau 2 (gering) eben mittel mittel gering 8 Wohn- und Mischgebiet Schifffahrtsufer 4 (hoch) eben mittel mittel mittel

266 Seite 260 (381) Nr. Landschaftsbildeinheit 9 Naherholungsgebiet Burgwallschanze Landschaftsästhetische Bedeutung Relief Strukturie rung Einsehbarkeit Empfind- lichkeit 4 (hoch) eben mittel mittel mittel 10 Gewerbegebiet Südhafen 3 (mittel) eben mittel mittel mittel 11 Wohnbebauung Wilhelmstadt 4 (hoch) eben mittel mittel mittel 12 Gemeinbedarfszentrum Unterhavel 3 (mittel) eben hoch am Ufer mittel, ansonsten gering mittel bis gering 13 Wassergeprägtes Wohngebiet Pichelsdorf 5 (sehr hoch) eben mittel mittel mittel 14 Siedlung Tiefwerder 4 (hoch) eben hoch gering gering 15 Tiefwerder Wiesen 5 (sehr hoch) eben mittel am Ufer hoch, ansonsten mittel hoch bis mittel 16 Naherholungsgebiet Pichelswerder 5 (sehr hoch) hügelig hoch am Ufer mittel, ansonsten gering mittel bis gering 17 Unterhavel 3 (mittel) eingetieft mittel mittel mittel 5.9 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Kultur- und Sachgüter umfassen die kulturellen und sachlichen Werte, die von Menschen in der Vergangenheit geschaffen wurden. Mit Kultur- und sonstigen Sachgütern sind dabei vornehmlich geschützte oder schützenswerte Kultur-, Bau- oder Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften und Landschaftsteile (z. B. Garten- und Naturdenkmale) sowie auch Sitten- und Brauchtümer (z. B. Kirchen, Burgen, Siedlungen etc.) von besonders charakteristischer Eigenart gemeint. Zu berücksichtigen ist auch die nähere Umgebung der Kulturdenkmale (GASSNER & WINKELBRANDT 2005) sowie Standorte mit immateriellen kulturellen Funktionen wie Marktplätze und Friedhöfe, die ebenfalls zum kulturellen Erbe zählen. Zu den sonstigen Sachgütern zählen die gesellschaftlichen Werte, die z. B. eine hohe funktionale Bedeutung hatten oder noch haben: z. B. historische Brücken, Türme, Tunnel, aber auch Gebäude, Geräte und dergleichen. Aufgrund der Funktionsbedeutung dieser Sachgüter oder weil ihr Abriss bzw. ihre Wiederherstellung mit Umweltauswirkungen verbunden ist (Verbrauch von Ressourcen und Energie, Abfallaufkommen) sind sie zu erhalten (GASSNER & WINKELBRANDT 2005). Nach 1 DSchG Bln ist es Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, Denkmale nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen, zu erhalten, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und den Denkmalgedanken und das Wissen über Denkmale zu verbreiten. Darüber hinaus sind Bodendenkmale in Bereichen, in welchen Bodeneingriffe und/oder Flächeninanspruchnahme durch ein Vorhaben erfolgen, untersuchungsrelevant. Nach 2 (5) DSchG Bln sind Bodendenkmale bewegliche und unbewegliche Sachen, die sich

267 Seite 261 (381) im Boden oder in Gewässern befinden oder befunden haben und deren Erhaltung aus in Absatz 2 genannten Gründen im Interesse der Allgemeinheit liegt Grundlagen und Methodik Erfasst wurden alle im Sinne der Anlage 4 des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen (BfG-1556, 2011: 123 ff.) relevanten Kultur- und Sachgüter, also Bau- und Bodendenkmale, Böden als Archiv der Kulturgeschichte, Kulturlandschaften bzw. Kulturlandschaftselemente mit historischem Zeugniswert und Sachgüter, sofern sie gegenüber den Wirkfaktoren des Projektes empfindlich sind oder sich in gering beeinträchtigtem baulichem Zustand befinden. Die Bewertung erfolgt ebenfalls in Anlehnung an die Anlage 4 des Leitfadens. Ferner wurden im Blick auf Archivböden die Empfehlungen zur Bewertung und zum Schutz von Böden mit besonderer Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte der BUND-LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT BODENSCHUTZ (2011) gesichtet. Die Erfassung der Denkmale erfolgte durch Auswertung der Denkmalliste und -karten des Landesdenkmalamtes Berlin (2013) Bestandsbeschreibung Entlang der Fahrrinnenanpassungsstrecke befinden sich mehrere Einzelbauwerke und Gesamtanlagen, die aufgrund ihres baulichen Charakters unter besonderem Schutz stehen. Im Korridor von 200 m beidseitig der Wasserstraße befinden sich in Fließrichtung 28 unter Denkmalschutz stehende Anlagen und Bauwerke: 1. Gesamtanlage Kraftwerk Unterspree (Dok-Nr.: ) 2. Gesamtanlage Kraftwerk Reuter West (Dok-Nr.: ) 3. Baudenkmal und Teil des Retranchements der Pulverfabrik, Befestigungsanlage, Grützmachergraben (Dok-Nr.: ) 4. Gesamtanlage Gewehrfabrik (heute BMW-Gebäude), Am Juliusturm 14 und 38 (Dok-Nr.: ) 5. Baudenkmal Fabrik- und Verwaltungsgebäude, Am Schlangengraben 9 (Dok- Nr.: ) 6. Gesamtanlage Geschützgießerei Spandau; Werkstatt, Einfriedung, Portal und Werkhalle (Dok-Nr.: ) 7. Ensemble Wohnhausgruppe, Breite Straße (Dok-Nr.: )

268 Seite 262 (381) 8. Baudenkmal Wohnhaus Lindenufer 14 (Dok-Nr.: ) 9. Baudenkmal Wohn- und Geschäftshaus Breite Straße 33 und 34 (Dok-Nr.: ) 10. Baudenkmal Warenhaus Woolworth Breite Straße 6-8 (Dok-Nr.: ) 11. Baudenkmal Kaufhaus Sternberg, Fischerstraße (Dok-Nr.: ) 12. Ensemble Wohnhausgruppe und Geschäftshaus, Breite Straße (Dok-Nr.: ) 13. Baudenkmal Warenhaus, Breite Straße 55 (Dok-Nr.: ) 14. Baudenkmal Charlottenbrücke (Dok-Nr.: ) 15. Wohnanlage Lindenufer 25, 27 (Dok-Nr.: ) 16. Baudenkmal Fischerstraße 40, Wohnhaus (Dok-Nr.: ) 17. Baudenkmal Handwerker Haus, Breite Straße 9 (Dok-Nr.: ) 18. Baudenkmal Breite Straße 65, Wohnhaus (Dok-Nr.: ) 19. Baudenkmal Rathaus Spandau (Dok-Nr.: ) 20. Denkmal des Garde-Grenadier-Regiments im Stabholzgarten (Dok-Nr.: ) 21. Ensemble Wohnhausgruppe, Gasse zur Havel (Dok-Nr.: ) 22. Baudenkmal Fabrikanlage Kaffeerösterei (Dok-Nr.: ) 23. Baudenkmal Schulenburgbrücke (Dok-Nr.: ) 24. Denkmalensemble Kolonistensiedlung Tiefwerder, verschiedene Häuser an der Dorfstraße (Dok-Nr.: ) 25. Kolonistenhaus, Dorfstraße Spandau (Dok-Nr.: ) 26. Mietshaus, Alt Pichelsdorf 3A, 6A (Dok-Nr.: ) 27. Bauernhaus und Nebengebäude, Alt-Pichelsdorf 3 (Dok-Nr.: ) 28. Baudenkmal Freybrücke (Dok-Nr.: Darüber hinaus werden in der Denkmalliste des Landes Berlin (LANDESDENKMALAMT BERLIN, Stand ) zahlreiche weitere Einzelobjekte und Denkmalbereiche geführt, die jedoch sämtlich außerhalb des Untersuchungsgebietes liegen. Im Bezirk Spandau befinden sich laut Denkmalliste des Landes Berlin elf Bodendenkmale. Davon sind vier Feldsteinbrunnen aus dem 14. Jahrhundert in der Breiten Straße dem Vorhaben am nächsten gelegen, liegen aber bei einem Minimalabstand von 100 m dennoch deutlich außerhalb des für Kultur- und sonstige Sachgüter relevanten Untersuchungsraumes.

269 Seite 263 (381) Bewertung Gartendenkmale kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Das nächst gelegene Gartendenkmal, der Reformationsplatz, liegt in einer Entfernung von mehr als 200 m. Bodendenkmale sind im Boden verborgenes Zeugnis der Kulturgeschichte. Entsprechend der Denkmalliste vom Land Berlin (Stand ) kommt auf dem Sportplatz am Westufer der UHW von km 0,90 bis 1,00 ein Bodendenkmal vor (Objekt-Nr ). Es ist Teil einer ehemaligen Burganlage aus dem Jahrhundert.. Kulturlandschaften bzw. Kulturlandschaftselemente mit historischem Zeugniswert im Sinne der Anlage 4 des Leitfadens kommen nicht vor. Insbesondere sind auch die im Rahmen des Vorhabens abzugrabenden Uferbereiche am Spandauer Horn mit den durch Angelnutzung ruderalisierten Trittrasen und Saumgesellschaften bzw. Gehölzen auf anthropogenen Aufschüttungsböden entwickelt und demnach nicht in diese Kategorie gehörig. Da sich die geplante Fahrrinnenanpassung mit Ausnahme der vor genannten Abgrabung am Spandauer Horn zudem jeweils auf das Gewässerbett von Spree und Havel beschränkt und lediglich vorhandene Spundwände von der Maßnahme im Sinne von Bauwerken oder dinglichen Objekten unmittelbar betroffen sind, kann auch eine Beeinträchtigung sonstiger Sachgüter ausgeschlossen werden. Eine Beschreibung entfällt daher. Die durch Denkmalschutzrecht geschützten baulichen oder archäologischen Objekte im Untersuchungsgebiet, namentlich die Brücken und sonstigen Baudenkmale, sind in Anlehnung an die Anlage 4 des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen (BFG-1559, 2011) als sehr hoch (Wertstufe 5) zu bewerten Empfindlichkeit Die Empfindlichkeit von Kultur- und sonstigen Sachgütern gegenüber Flächeninanspruchnahme entspricht der Bedeutung, da zerstörte Güter in ihrer ursprünglichen Form nicht wieder hergestellt werden können Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern sind in den verschiedenen Beziehungen und Richtungen vorhanden. Die nachfolgende Matrix zeigt die vorhabensbezogenen möglichen Wechselwirkungen zwischen den ermittelten Raumfunktionen bzw. Schutzgütern. Die Intensität der Wechselwirkungen wird in die Kategorien keine, schwach, mittel und stark eingestuft. Die Einstufung wird jeweils anhand der Parameter Stärke der Wirkung durch das verursachende Schutzgut und Empfindlichkeit des betroffenen Schutzgutes gutachterlich vorgenommen. Die Matrix zeigt, dass starke Wechselwirkungen des Schutzgutes Pflanzen mit den Schutzgütern Tiere und Landschaft bestehen. Ein hoher Natürlichkeitsgrad, enge Bindungen von Arten an ihre Lebensräume oder empfindliche Lebensgemeinschaften bewirken eine hohe Empfindlichkeit. Insofern haben schon geringfügige Änderungen im Beziehungsgeflecht erhebliche Auswirkungen auf das jeweils

270 Gesundheit, Erholung, Nutzung, Siedlung Naturnähe, Artenzusammensetzun g, Lebensraum Artenzahl, Artenvielfalt, Populationsgröße, Natürlichkeit Bodenphysik, Bodenchemie, Bodenbiologie Oberflächengewässer, Grundwasser Klimaelemente, Kalt- und Frischluftproduktion, Luftaustausch Qualität, Schadstoffimmissionen Orts-/ Landschaftsbild, Relief kulturhist. Bedeutung, bauliche Substanz Bodendenkmale Pöyry Deutschland GmbH Seite 264 (381) Schutzgut andere Schutzgut. Weiterhin besteht eine starke Wechselwirkungen zwischen dem Schutzgut Menschen und Landschaft. Tabelle 74: Vorhabensbezogene Wechselwirkungen zwischen den untersuchungsrelevanten Schutzgütern Mensch Pflanzen Tiere Boden Wasser Klima Luft Landschaft Kultur-/ Sachgüter Richtung der Wirkung von auf Mensch Gesundheit, Erholung, Nutzung, Siedlung Pflanzen Naturnähe, Artenzusammensetzung, Lebensraum Tiere Artenzahl, Artenvielfalt, Populationsgröße, Natürlichkeit Boden Bodenphysik, Bodenchemie, Bodenbiologie Wasser Oberflächengewässer, Grundwasser Klima Klimaelemente, Kalt- und Frischluftprodukti on, Luftaustausch Luft Qualität, Schadstoffimmissionen Landschaft Kultur-/ Sachgüter Orts-/ Landschaftsbild, Relief kulturhistor. Bedeutung, bauliche Substanz Intensität der Wechselwirkungen: stark, mittel, schwach, keine

271 Wertstufe Prognose-Zustand Pöyry Deutschland GmbH Seite 265 (381) 6 WIRKUNGSPROGNOSE UND BEWERTUNG DER UMWELTWIRKUNGEN 6.1 Methodisches Vorgehen In der Konfliktanalyse werden die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter des UVPG bewertet. Grundlage für die Ermittlung und Beschreibung der Auswirkungen sind die zu erwartenden Wirkprozesse und Wirkfaktoren, welche vom Vorhaben ausgehen. Diese sind in bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen zu unterscheiden. Hierbei wird für jedes Schutzgut jede Auswirkung einzeln betrachtet und beurteilt. Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern werden mit in die Analyse einbezogen. Um die Erheblichkeit der Auswirkungen zu beurteilen, wird zunächst der Veränderungsgrad bestimmt. Zur Erhebung des Veränderungsgrads muss vorab der Prognose- Zustand ermittelt werden. Die Ermittlung des Prognose-Zustands erfolgt getrennt für jedes Schutzgut und alle identifizierten Auswirkungen. Unter Prognose-Zustand wird der Zustand verstanden, bei dem sich die durch die Auswirkung hervorgerufene größte Wertigkeitsänderung im jeweiligen Schutzgut ergibt. Der Veränderungsgrad wird durch die Wertung der Änderung vom Ist- zum Prognose- Zustand auf der Basis der nachfolgenden Matrix bestimmt (BMVBS 2007, digital aktualisiert BfG 2011). Tabelle 75: Matrix zur Ermittlung des Veränderungsgrades Wertstufe Ist-Zustand Aus der Matrix zur Ermittlung des Veränderungsgrades ergeben sich für den Veränderungsgrad folgende neun Rangstufen: Tabelle 76: Definition des Veränderungsgrades Extrem negativ Stark bis übermäßig negativ Mäßig negativ Sehr gering bis gering negativ Keine Veränderung Sehr gering bis gering positiv Mäßig positiv Stark bis übermäßig positiv Extrem positiv Um die Erheblichkeit der Auswirkungen zu beurteilen, werden zusätzlich zum Veränderungsgrad die zeitlichen und räumlichen Dimensionen berücksichtigt.

272 Seite 266 (381) Die Dauer der Auswirkung beschreibt den Zeitraum, bis sich die Wertigkeit des Ist- Zustands wieder eingestellt hat. Sie wird in den Kategorien vorübergehend (bis 1 Jahr), kurzzeitig (1-3 Jahre), langzeitig (mehrere Jahre) und andauernd (Zeitraum nicht absehbar) dargestellt. Die räumliche Dimension beschreibt die Fläche, auf die sich die Wertigkeitsänderung bezieht. Diese wird in den Kategorien punktuell (z. B. direkter Eingriffsbereich), kleinräumig (z. B. Untersuchungsgebiet oder Teile davon), großräumig (regional) sowie sehr großräumig (überregional) erfasst. Der ermittelte Erheblichkeitsgrad wird in folgenden Abstufungen angegeben: erheblich nachteilig unerheblich nachteilig weder nachteilig noch vorteilhaft unerheblich vorteilhaft erheblich vorteilhaft Ob es sich um nachteilige oder vorteilhafte Auswirkungen handelt, ergibt sich aus dem gebietsbezogenen Zielsystem. Die Analyse der projektbedingten Auswirkungen erfolgt zunächst verbal-argumentativ hinsichtlich des Veränderungsgrades der relevanten Bewertungsparameter. Den schutzgut- oder teilschutzgutbezogenen Betrachtungen wird eine tabellarische Zusammenfassung der Wirkungszusammenhänge angestellt. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern werden schutzgutbezogen benannt. Für das Planungsgebiet wurden, um die Wirkungen des Vorhabens umfassend beschreiben zu können und den gesetzlichen Anforderungen vor allem hinsichtlich des Verschlechterungsverbotes der WRRL und der Schutzwürdigkeit des Schutzgutes Menschen zu entsprechen, zusätzliche Fachgutachten erstellt: hinsichtlich der bau- und anlagebedingten Schwebstoffimmissionen wurden von der BfG im September 2014 die Baggerungen am SPK messtechnisch begleitet (siehe Kap ), die Auswirkungen auf die Abflussverhältnisse wurden von der BAW im 1. Teilbericht zu den Wasserwirtschaftlichen Verhältnissen des Projektes 17 (BFG-1777, 2013a) und auf die Gewässergüte von der BfG im Teilbericht 3.2 (BFG-1810, 2014a) modelltechnisch simuliert (siehe Kap ), im Fachbeitrag zur Verträglichkeit des Vorhabens mit den Zielsetzungen der WRRL (Beilage 13) werden anhand der anerkannten Kriterien die Auswirkungen des Vorhabens auf das ökologische Potenzial des Gewässers untersucht, das INGENIEURBÜRO LOHMEYER (2014) ermittelte die schifffahrtsbedingte Zusatzbelastung der Luft aus der geänderten Flottenstruktur im Planfall 2025

273 Seite 267 (381) (nach Realisierung des Vorhabens) und Nullfall 2025 (ohne Realisierung des Vorhabens) im Vergleich zur bestehenden Luftschadstoffbelastung (siehe Kap. 6.8), die aus dem geänderten Schiffverkehr und der Baumaßnahme resultierenden Lärmbelastungen wurden vom KSZ INGENIEURBÜRO (2014 a+b) in einer Schalltechnischen Untersuchung bewertet (siehe Kap.6.9) und die Schadstoffbelastung der Gewässersedimente und der Böden am Spandauer Horn von der GESELLSCHAFT FÜR BIOANALYTIK MBH in einem Schadstoffbelastungsgutachten (GBA 2012). 6.2 Schutzgut Wasser Oberflächengewässer Baubedingte Wirkungen Schwebstoffimmissionen Durch die geplanten Baumaßnahmen kommt es zu Sedimentaufwirbelungen bei der Ausbaggerung und Angleichung der Sohle sowie dem Setzen der Spundwände. Bei dem vorliegenden Sohlsubstrat handelt es sich um Sand bzw. schluffigen Sand mit einem geringen Feinkornanteil. Die Schluff- und Tonanteile liegen im Mittel bei 3,5 Masse-%, über 8 Masse-% fallen in der Zufahrt zum Pichelsdorfer Gemünd, im Bereich des Grabens zum Grimnitzsee und in der SOW-km 3,22 an (Stellungnahme BFG, 2013). Bei Sohlbaggerungen an einem engen, kanalartigen Abschnitt des SPK (Sacrow- Paretzer Kanal), durchgeführt von der BfG im September 2014 (BFG 2014b) an ähnlichen Unterwassersubstraten wie der Berliner Nordtrasse, zeigte sich bei einem Abfluss von 40 m³/s der Bereich der größten Eintrübung 25 m in Fließrichtung unterhalb der Baggerung. Die Trübung betrug hier NTU, im Vergleich zur Trübung flussaufwärts zur Baggerung, die 3,5-5 NTU betrug. Die Sande sanken relativ schnell ab (Mittelsande ca. 130 mm/s). Bei den Messungen am SPK (Abfluss ca. MQ) konnte eine Ausbreitung entsprechend der zu dem Zeitpunkt vorherrschenden Fließgeschwindigkeit nachgewiesen werden (BfG 2014b). Es hängt von dem Abflussregime während der Bauarbeiten ab, wie weit sich Schwebstofffahnen im Untersuchungsgebiet verbreiten bzw. verdünnen. Am SPK wurden 500 m unterhalb der Baggerungen noch Trübungen von NTU festgestellt. Während der Durchfahrt von Gütermotorschiffen erhöhte sich die Trübung zusätzlich durch die Aufwirbelung von Kanalsedimenten in der Fahrrinne auf bis zu 50 NTU (BFG 2014b). Aufgrund der Korngrößenzusammensetzung (überwiegend Mittelsande) im Vorhabengebiet und der reduzierten Fließgeschwindigkeit (Abfluss an der Freybrücke bei MQ 36,38 m³/s) ist davon auszugehen, dass die baubedingten Schwebstofffahnen an SOW und UHW etwa die Ausmaße wie am SPK aufweisen. Der Einfluss der Baggeraktivitäten auf die Gewässerqualität hält bei niedrigen Abflüssen aufgrund der langsameren Verdünnung länger an und tritt stärker auf als bei hohen Abflüssen (BFG-1810, 2014a). Andererseits sedimentieren in langsam durchflossenen Gewässern wie Spree und Havel auch die feineren Kornfraktionen schneller, so dass diese Wirkung die mangelnde Ver-

274 Seite 268 (381) dünnung kompensiert. Der größte Anteil der in Suspension gegangenen Sedimente sedimentiert im Nahbereich des Eingriffs, große Schwebstofffahnen, die in die Kladower Seenstrecke verdriften, können folglich ausgeschlossen werden. Bei der Baggerung und Beprobung am SPK zeigte sich außerdem, dass durch den bestehenden Schiffsverkehr ähnlich hohe Trübungen wie durch die Baggerung erzeugt wurden. Wechselwirkungen der kleinräumigen Sedimentfrachten zum Schutzgut Pflanzen werden im Kapitel dargestellt. Durch die Eintrübung des Wasserkörpers in Folge der Schwebstoffe und den einhergehenden Lichtmangel können sich das Wachstum und die biogene Sauerstoffproduktion planktischer und benthischer Algen ändern. Außerdem können die Sedimentaufwirbelungen zu einer erhöhten Sauerstoffzehrung aufgrund des Abbaus organischer Substanz führen. Die Messungen der Sauerstoffgehalte, der Temperatur, des ph-wertes und der Chlorophyll a-fluoreszenzen während der Baggerungen am SPK in Verbindung mit der Trübung ergaben, dass sich der ph-wert während der Baggerungen nicht signifikant änderte, die Sauerstoffgehalte geringe Änderungen zeigten, die aber auf den Tagestemperaturverlauf (18 bis 19 C) und nicht auf die Trübungsänderung zurückzuführen waren und auch der Chlorophyll-a-Gehalt nur geringfügige Veränderungen zeigte. Hervorzuheben ist der geringe organische Anteil im Baggergut und somit das geringe Potenzial an sauerstoffzehrenden, organischen Stoffen (BFG 2014b). An SOW und UHW weisen die Gewässersedimente ebenfalls geringe TOC (Total Organic Carbon)-Konzentrationen auf, der Median liegt bei 0,77 Gew.-% TS (Trockensubstanz). Durch die häufige Aufwirbelung der feinen Sedimente durch die Schifffahrt sind diese in den engen, kanalartigen Abschnitten wahrscheinlich bereits durchoxidiert und entsprechend kaum sauerstoffzehrend und zeigen nur einen geringen zehrungsfähigen Kohlenstoffanteil. Aufgrund der Substratähnlichkeit zu den Sedimenten am SPK sind die Ergebnisse, dass sich durch die temporäre Trübungswolke bei Sedimenten geringer TOC-Gehalte keine Auswirkungen auf den Sauerstoffgehalt des Gewässers ergeben auf die SOW und UHW übertragbar. Höhere TOC-Konzentrationen liegen nur in den Torfschichten am Spandauer Horn, mit bis zu 19 Gew.-% TS, vor. Diese werden weitestgehend hinter den bestehenden Ufersicherungen und ohne direkten Wasserkontakt abgegraben (Vermeidungsmaßnahme zum Rückbau des Spandauer Horns, siehe Kap. 7.3.). Der Sauerstoffhaushalt der Berliner Nordtrasse gilt bereits im Ist-Zustand als belastet, im Durchschnitt wurde in Sophienwerder ein Sauerstoffgehalt von 6 mg/l an über 40 Tagen pro Jahr unterschritten. Insbesondere die Tierwelt in Spree und Havel wird durch die im Gewässer im Istzustand bereits auftretenden kritischen Sauerstoffgehalte gestresst. Da jedoch in den stromaufwärts gelegenen Gewässerabschnitten noch deutlich häufiger (an der Möckernbrücke und in Neukölln an über 120 Tagen) niedrigere Sauerstoffkonzentrationen auftreten, ist davon auszugehen, dass viele der aktuell in der Spree vorkommenden Lebewesen diese Verhältnisse mehr oder weniger gut tolerieren. Die Wechselwirkungen zum Schutzgut Tiere, insbesondere Fischen werden im Kapitel diskutiert. Eine weitere baubedingte Absenkung des Sauerstoffgehaltes ist problematisch, weil sie schon bei einem vergleichsweise niedrigen Niveau beginnt und deshalb leichter für Organismen kritische Konzentrationen erreicht werden könnten (BFG ). Zu be-

275 Seite 269 (381) achten ist, dass die Sauerstoffzehrung pro Zeit bei aufgewirbelten Sedimenten bei höheren Wassertemperaturen größer ist als bei niedrigen. Deshalb werden als Vermeidungsmaßnahme die Baggeraktivitäten so koordiniert werden, dass bei länger anhaltenden Sauerstoffkonzentrationen unter dem kritischen Grenzwert von 4 mg/l in der Berliner Nordtrasse die Baumaßnahmen eingestellt werden, um zusätzlichen Stress, insbesondere für die Tierwelt zu vermeiden (siehe Kap. 7.2). Insgesamt wird festgestellt, dass Auswirkungen auf den Sauerstoffhaushalt aufgrund der Substratzusammensetzung wenig wahrscheinlich sind. Sie treten bei den Baggermaßnahmen nur im Nahbereich und nur in einem Zeitraum von wenigen Minuten bis maximal anderthalb Stunden nach der Baggerung auf. Durch Sedimentation und Verdünnung klingen die Auswirkungen sehr schnell wieder ab. Aufgrund der baubegleitenden Sauerstoffmessungen (Vermeidungsmaßnahme siehe Kap. 7.2) wird ein baubedingtes längerfristiges Unterschreiten des kritischen Grenzwertes von 4 mg/l verhindert, so dass der Prognosezustand dem Ist-Zustand entspricht. Fazit Die zu erwartende Veränderung des Sauerstoffgehaltes ist baubedingt allenfalls sehr gering, vorübergehend und räumlich punktuell, so dass der Erheblichkeitsgrad mit unerheblich nachteilig bewertet wird. Sonstige Veränderungen der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten der Oberflächengewässer ergeben sich baubedingt durch die Schwebstoffimmissionen nicht. Schadstoffimmissionen Im Rahmen der auszuführenden Baggerarbeiten ist eine Remobilisation von Schwermetallen vorstellbar, wenn Sedimente und Schwebstoff aufgewirbelt werden. Das Verhalten von Schwermetallen im Boden lässt sich meist mit Ad- und Desorptionsprozessen sowie Fällungs- und Lösungsreaktionen beschreiben. Bei der Adsorption ist der Bindungspartner die feste Bodenmatrix, bei der Fällung ein gelöstes Ion. Im Bereich niedriger Konzentrationen überwiegt die Adsorption (LEWANDOWSKI et. al 1997). Schwermetalle können aber auch im Inneren von Silikaten, Tonmineralen, Huminstoffen und Ton-Humuskomplexen eingebaut werden oder beim Wachsen pedogener Oxide okkludiert werden. In Abhängigkeit von der Bindungsart unterscheiden sich die Stärke der Bindung und die Mobilisierbarkeit. Viele Untersuchungen belegen den zentralen Einfluss des ph-wertes auf die Schwermetalladsorption. Mit abnehmenden ph-werten nimmt die Löslichkeit der Metalle zu. Auch die Redoxbedingungen beeinflussen die Löslichkeit der Schwermetalle. Unter reduzierenden Bedingungen, wie in wassergesättigten Bodenschichten, sind viele Metalle unlöslich da sie z. B. als Schwermetall- Sulfide ausgefällt werden. In der Bodenlösung vorhandene Anionen, wie Sulfate, Phosphate und Chloride bilden mit den Schwermetallen lösliche Komplexe, die mobil sind. Ursache dafür ist die Bildung stabiler, wasserlöslicher Chloro-Hg und Chloro-Cd- Komplexe (SCHEFFER UND SCHACHTSCHABEL 2010: 463f). Messungen der Trübung während Baggermaßnahmen am SPK durch die BFG im September 2014 zeigen, dass die schluffigen Bestandteile des Bodens in einer Trübungswolke bis zu 500 m weiter transportiert werden und ca. 90 min in Schwebe sind. Wei-

276 Seite 270 (381) terhin ergaben die Messungen des parallel stattfindenden Schiffsverkehres, dass durch die Aufwirbelungen der Schiffsschrauben ähnliche Trübungen erzeugt werden wie bei Baggermaßnahmen. Die oberflächennah anstehenden Sedimente sind daher permanent einer Umschichtung und Oxidation ausgesetzt, so dass sich die Redoxbedingungen in den auszubaggernden Schichten nicht wesentlich zur Bestandssituation ändern werden. Hinzu kommen die neutralen bis leicht basischen ph-werte im Sediment und Gewässer, die Lösungsprozesse der fixierten Schwermetalle zusätzlich behindern. Bei der Abgrabung des Spandauer Horns kann trotz des weitgehenden Rückbaus außerhalb der fließenden Welle (Vermeidungsmaßnahme siehe Kap. 7.3) nicht völlig verhindert werden, dass terrestrische Sedimente ins Gewässer verdriften. Diese sind aufgrund der Kupfer- und Bleigehalte im Feststoff sowie der Cyanid-, Benzo(a)pyren- und sonstigen PAK-Gehalte z. T als Z2 (LAGA 2004) klassifiziert, unterschreiten aber die Prüfwerte für Park- und Freizeitanlagen der BBodSchV. Aus den Eluatextraktionen 14 ergeben sich für mehrere Schwermetalle aufgrund der Konzentrationen Einstufungen > Z 2. Bei den betroffenen Böden handelt es sich um Sande und kiesige Sande, die bei geringen Strömungsgeschwindigkeiten, wie sie an SOW und HOW vorliegen, unter Mittelwasserabfluss kaum erodiert werden. Die dargestellten Schadstoffe sind überwiegend gering wasserlöslich, die Eluatwerte können nicht erreicht werden, da die physischen Bedingungen im Gewässer dafür nicht vorhanden sind (starke Verwirbelungen des Sediments) und bei Eintritt in die Wasserphase sofortige Verdünnung einsetzt. Die Eluatwerte stehen vielmehr für die maximal mögliche Schadstoffkonzentration, die auf das Gewässer einwirken könnte. Und selbst diese Dosen, die durch das Vorhaben nicht eintreten werden, weisen ein geringes ökotoxikologisches Risiko auf (LC50 Werte GESTIS Stoffdatenbank). Die im Rahmen der auszuführenden Baggerarbeiten vorstellbare Remobilisation von Schwermetallen durch das Aufwirbeln und Verdriften von Sedimenten und Schwebstoffen wird demnach nur im Ausnahmefall und in nicht signifikanten Konzentrationen erfolgen. Zu beachten ist, dass die Spree im Untersuchungsgebiet bereits im Bestand aufgrund der PAK-, Kupfer- und PCB-Gehalte einen nicht guten chemischen Zustand (siehe Kap ) aufweist. Fazit Erhebliche baubedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser, Teilschutzgut Oberflächengewässer und die Gewässergüte können durch die temporäre Sedimentfahne ausgeschlossen werden Anlagebedingte Wirkungen Flächeninanspruchnahme Durch die Vertiefung der Fahrrinne, die Angleichung der Sohle zur Fahrrinne und die Anlage von Spundwänden werden ca m³ Nassbaggergut entnommen. Ca. 20 % dieses Baggergutes sind gemäß des technischen Erläuterungsberichtes (Beilage 2) der 14 Bodeneluate werden mit dem Ziel hergestellt, mobile und verfügbare Schadstoffanteile in Böden und Bodensubstrate zu quantifizieren. Die Herstellung des Eluats für anorganische und leichtlösliche organische Stoffe erfolgt i. d. R. DIN EN Dazu werden Sie mind. 24 Stunden mit Wasser geschüttelt.

277 Seite 271 (381) Zuordnungsklasse Z > 2 (LAGA 2004) zuzuordnen und dürfen daher nicht verwertet, sondern müssen auf gesonderten Deponien beseitigt werden. Das Schadstoffbelastungsgutachten der GBA (2012) weist an 10 Probestellen entlang der SOW und an einer am Pichelssee eine Zuordnung zur Deponieklasse I (DepV) auf. Alle sonstigen werden zur Deponieklasse 0 zugeordnet. Die zu beseitigenden Aushubmengen können in Schuten (Schiffsgefäße) zur Deponie z. B. Deetz verbracht werden, eine Zwischenlagerung ist nicht vorgesehen, die Beprobung des Baggergutes findet in den Schuten statt. Material mit Zuordnungen bis Z 0 kann ggf. vor Ort wieder eingebaut werden. Das sonstige, nicht vor Ort zu verwertende, Bodenmaterial kann z. B. zur Deponie nach Niederlehme zur Wiederverfüllung von Kiesgruben verwendet werden. Außer am Pichelssee besteht die Gewässersohle in den ersten 1 bis 2 m überwiegend aus Auffüllungen bestehend aus Sanden geringer Festigkeit, teilweise stehen Sande mit Schluffeinlagerungen und an der SOW kleine Muddeinseln an (BAW 1995 und 2001). Diese werden durch die Fahrrinnenvertiefung um max. 1 m, durchschnittlich um ca. 50 cm ausgehoben. Durch die Vertiefung werden folglich im Wesentlichen keine neuen Sedimente im anstehenden Gewässerboden angeschnitten. Das Sohlsubstrat in seiner Zusammensetzung bleibt unverändert. An der SOW können im Ausnahmefall kleine Muddeinseln angeschnitten werden. Am Pichelssee, wo Faulschlamm und Mudde anstehen, werden Sedimente nur geringfügig am Ufer und zwischen UHW-km 3,982 und 3,682 wenige cm aus der Fahrrinne entnommen, die vorhandene Fahrrinne weist ansonsten bereits die notwendige Tiefe für die neue Flotte auf. Durch Sohlsicherungen der Fahrrinne mit geschütteten Wasserbausteinen am Siemensufer, an der neuen Wartestelle Spreeschanze, an der Liegestelle Lindenufer, an der Anlegestelle Stabholzgarten, am Oberen Südhafen, an der Liegestelle Krowelstraße und an der Wartestelle Grimnitzgraben werden ca m² Gewässerboden zum größten Teil überbaut. Diese Fläche entspricht ca. 4 % der gesamten Gewässerfläche im Planungsabschnitt. Durch die Überdeckung mit Wasserbausteinen geht Sandfläche mit ihren Lebensraumeigenschaften für benthische Organismen verloren, gleichzeitig wird eine neue Struktur am Gewässerboden geschaffen. Die Bewertung dieser Flächeninanspruchnahme für das Schutzgut Pflanzen/Tiere erfolgt in den nachfolgenden Kapiteln 6.3 und 6.4. Zur Sicherung der Ufer, der Neuanlage der Wartestelle Spreeschanze und der Flachwasserzonen werden auf ca m Länge Stahlspundwände errichtet, dies entspricht ca. 36 % der Gesamtuferlänge im Planfeststellungsabschnitt m davon dienen aufgrund der örtlichen Verhältnisse der Uferbefestigung ohne Flachwasserzone (siehe Kap ). Aus bautechnologischen Gründen beträgt der Abstand zwischen Stahlspundwänden, die ausschließlich der Ufersicherung und der bestehenden Uferbefestigung dienen, ca. 1,50 m. Die Oberkante der neuen Stahlspundwand orientiert sich an der Oberkante der bestehenden Uferbefestigung. Die Spundwand selbst ist ca. 40 cm breit. Der Raum zwischen den neuen Stahlspundwänden und den bestehenden Uferbefestigungen wird mit geeignetem Erdmaterial verfüllt und an das vorhandene Gelände angeglichen. Die Stahlspundwände werden überwiegend vor bereits bestehenden Stahlspundwänden errichtet (Typ 3 und 9 der technischen Planung, Beilage 2). Auf ca. 300 m werden Stahlspundwände unverankert unter Wasser eingebaut (Typ 5 und 8 der technischen Planung, Beilage 2). Auf ca m Länge werden mit Steinschüttungen befestigte Ufer durch die vorgesetzten Stahlspundwände angeschnitten (Typ 1 und 4 der technischen Planung, Beilage 2), hier ändert sich die Profilgeometrie vom Trapez- zum Rechteckprofil. Dies entspricht ca. 6 % der Gesamtuferlänge im Planfeststellungsab-

278 Seite 272 (381) schnitt und resultiert aus der Neuanlage der Wartestelle Spreeschanze und der Stahlspundwand am Ruhwald Süd SOW-km 3,416 bis 3,672. Die Wartestelle ist technisch notwendig um den Richtungsverkehr am Spandauer Horn und damit eine gegenüber früheren Verkehrsführungsvarianten (siehe Kap ) reduzierte Ausbauvariante zu sichern m der o. g. Stahlspundwandlänge dienen der Ufersicherung mit Flachwasserzonen (siehe Kap ). Die Stahlspundwände werden als Wellenschutzwand mit abgesenkten Bereichen vor die bestehenden Ufer in einem Mindestabstand von 3 m errichtet und kragen bei niedrigen Wasserständen um ca. 0,50 m aus dem Wasser heraus. In den anzulegenden Flachwasserzonen wird im Bereich zwischen Wellenschutzwand und vorhandenem Ufer partiell Material unter Wasser eingebracht, um die Wassertiefen hinter den Spundwänden teilweise, zur Erreichung der jeweiligen landschaftspflegerischen Entwicklungsziele (siehe Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahme Kap. 7.1 sowie Beilage 14), zu reduzieren. Der Bereich wird strömungsarm, mit unterschiedlichen Wassertiefen gestaltet. Die Flachwasserzonen werden in zwei verschiedenen Bauweisen realisiert. Der Typ A (siehe Beilage 2) wird vor eine bestehende Senkrechtwand gesetzt und der Typ B vor ein geböschtes, befestigtes, Ufer. Der Typ B überwiegt und ist auf einer Länge von ca m geplant. Durch den Einbau der Wellenschutzwände in die Wasserstraße werden wellen- und strömungsberuhigte Zonen geschaffen, das Fahrwasser wird verengt. Die bestehenden Ufer hinter den geplanten Wellenschutzwänden werden durch die teilweise Aufschüttung unter Wasser mit Sedimenten abgeflacht. Durch die Herstellung von strömungsberuhigten Bereichen und die Schaffung von zusätzlichen Strukturen für ufernah lebende Gewässerorganismen haben die Flachwasserzonen einen positiven Effekt auf das Arteninventar entlang der Berliner Nordtrasse und damit auf das ökologische Potenzial gem. WRRL (Wechselwirkungen zum Schutzgut Pflanzen/Tiere siehe Kap. 6.3 und 6.4 und Beilage 13). Insgesamt werden durch die Aufstandsflächen der Stahlspundwände (mit und ohne FWZ) ca m² Gewässerboden dauerhaft in Anspruch genommen. Durch die Hinterfüllung der technischen Ufersicherungen (Stahlspundwand ohne FWZ) werden ca m² Gewässerboden zu terrestrischem Boden umgewidmet. Ca. 95 m² Gewässerboden werden durch die Unterwasserspundwände beansprucht. Anlagebedingt kommt es durch das Vorhaben dadurch zu einem dauerhaften Verlust von ca m² der Wasserstraße, dies entspricht ca. 0,8 % der Gewässerfläche von SOW und UHW. Weitere ca m² hinter den Wellenschutzwänden der anzulegenden Flachwasserzonen werden z. T. mit natürlichen Materialien (z. B. Totholz) und Sedimenten unter ökologischen Gesichtspunkten überformt. Die genaue Ausgestaltung der FWZ erfolgt in Anpassung an die bestehenden Sohlsubstrate (siehe Beilage 14). Daraus resultierende Auswirkungen auf die benthischen Organismen werden im Kapitel betrachtet. Fazit Die anlagebedingten Flächeninanspruchnahmen (Ufer- und Sohlsicherung, Fahrrinnenanpassung) wirken vor allem auf die hydromorphologischen Bewertungsparameter Strömungsdiversität, Profilgeometrie, Sohlensicherung und Uferstruktur/-sicherung. Durch die Vertiefung und Anpassung der Fahrrinne vergrößert sich der Fließgewässerquerschnitt. Bereichsweise engen die FWZ den Fließquerschnitt wieder ein, da sie nicht abflusswirksam sind. Durch die unterschiedliche Verfülltiefe der FWZ (Schaffung von

279 Seite 273 (381) Flachwasserbereichen) erhöht sich die Tiefenvarianz des betrachteten Gewässerabschnitts. Die Veränderung der Profilgeometrie vom Trapez- zum Rechteckprofil an ca. 6 % der Gesamtuferlänge ist gering und wird ökologisch durch die Anlage von angrenzenden Flachwasserzonen (Ruhwald, Spreeschanze) kompensiert (siehe Vermeidungsmaßnahme Kap. 7.1). Insgesamt erfährt der Einzelparameter Profilgeometrie keine Änderung der Wertstufenzuordnung. Aus der Änderung des Fließquerschnitts können Wirkungen auf das Abflussgeschehen resultieren. Diese werden im nachfolgenden Kapitel analysiert und bewertet. Die Sohle wird durch das Vorhaben zusätzlich auf 4 % des Gewässerbodens teilversiegelt, dies führt zu einer Abwertung der Wertstufe 4 der Sohlensicherung im Ist-Zustand auf 3 im Prognose-Zustand. Die Uferstruktur wird durch die biologisch-technische Ufersicherung in Form der Flachwasserzone variationsreicher, die Bewertung des Prognose-Zustandes wird um eine Wertstufe auf 4 angehoben. Der Veränderungsgrad ist mäßig positiv. Die Flachwasserzonen bewirken ebenfalls eine Verbesserung der Strömungsdiversität, so dass auch hier im Prognose-Zustand die Bewertung um eine Stufe von 2 auf 3 erhöht wird. Hydrologisch-hydraulische Auswirkungen Aus der Veränderung des Fließquerschnitts und der Gewässersohle können Veränderungen der Abflussverhältnisse in der Berliner Nordtrasse mit Auswirkungen auf die Gewässergüte resultieren. Die BAW modellierte mit dem hydrodynamisch-numerischen Modell CasCade+ im 1. Teilbericht zu den Wasserwirtschaftlichen Verhältnissen des Projektes 17 (BFG-1777, 2013a) die Veränderungen von Wasserständen, Fließgeschwindigkeiten und Durchflussaufteilungen des Gesamtausbauvorhabens VDE 17 in der Stauhaltung Brandenburg. Im Teilbericht 3.2 (BFG-1810, 2014a) simulierte die BfG anhand der Ausbauparameter die hydrodynamischen Auswirkungen mit dem Modell HYDRAX und die chemischen und biologischen Vorgänge mit dem Gewässergütemodell QSim. Die ermittelten Auswirkungen sind im Folgenden dargestellt. Wasserspiegellagenänderung Die geplante Fahrrinnenanpassung an der Berliner Nordtrasse führt aufgrund der Sohlvertiefungen zu einer geringfügigen Vergrößerung des Fließquerschnittes. Die Flachwasserzonen auf 1/3 der Fließlänge sind aufgrund der Verfüllung und des Bewuchses nicht abflusswirksam, wodurch sich der Querschnitt rechnerisch wieder reduziert. Bei mittleren Abflussverhältnissen (MQ) wird ein Wasserspiegelverfall von 1,2 cm an der Schleuse Charlottenburg und von 0,5 cm an den Tiefwerder Wiesen modelliert (Tabelle 77). Für noch geringere Wasserführungen (< MQ) sind Auswirkungen nicht nach nachweis- bzw. berechenbar. Bei einem mittleren Hochwasserabfluss (MHQ, alle 2 Jahre) beträgt der Wasserspiegelverfall maximal 4,6 cm an der Schleuse Charlottenburg, 2,9 cm am Unterpegel (UP) Spandau und 1,9 cm an den Tiefwerder Wiesen. Im Jürgengraben wird bei mittleren Hochwässern ein Wasserspiegelverfall von 1,9 cm prognostiziert. Selbst bei einem Hochwasserabfluss, wie er rechnerisch alle 25 Jahre auftritt (HQ), ist an der Schleuse Charlottenburg nur ein maximaler Wasserspiegelverfall von 6 cm zu erwarten, das entspricht einer etwa 2%-igen Änderung bezogen auf den Istzustand. Im Bereich des UP Spandau beträgt der Wasserspiegelverfall 3,5 cm und an den Tiefwerder Wiesen 2,3 cm. Die geringen Auswirkungen der Fahrrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse auf die Wasserspiegellage sind flussaufwärts gerichtet, d. h. dass der Wasserspiegelverfall durch die Summation der Einzelmaßnahmen der Fahrrinnenanpassung am oberen Ende der Stauhaltung (Wehr Charlottenburg) höher ist als am Pi-

280 Seite 274 (381) chelsdorfer Gemünd. Zu den errechneten Wasserspiegellagenänderungen ist anzumerken, dass sie im Teilbericht 1 (BFG-1777, 2013a) für die gesamte Stauhaltung Brandenburg modelliert wurden. Es wurden alle Auswirkungen bekannter wasserbaulicher Maßnahmen, wie am Sacrow Paretzer Kanal (SPK) und an der Flusshavel berücksichtigt. So beträgt der Anteil der Wasserspiegellagenänderung für den planfestgestellten und teilweise bereits ausgebauten SPK im MHQ-Fall 1,8 cm (ergänzende Berechnungen der BAW mit angepassten Ausgangsparametern, im Vergleich zur Tabelle 5.6, BfG- 1777)2014; siehe Tabelle 77). Für die Fahrrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse als Einzelmaßnahme wurde ein Anteil von 2,8 cm errechnet. In der Summe ergeben sich im MHQ-Fall am oberen Haltungsrand (Schleuse Carlottenburg) die zuvor genannten 4,6 cm. Für das Gewässersystem der Faulen Spree am ehemaligen Wasserwerk Jungfernheide wurden die ausbaubedingten Wasserspiegelschwankungen nicht berechnet, da bei Mittelwasser keine hydraulische Verbindung der Stillgewässer zur SOW besteht. Bei Hochwasser werden die Stillgewässer nicht geflutet. Über den Altarm am SOW-km 3,565 und den Austausch mit dem Grundwasser wird der Wasserspiegelabsunk an der SOW zu einem geringen Anteil an das Gewässersystem auf dem Wasserwerksgelände weiter gegeben und mit zunehmendem Abstand zur SOW weiter reduziert. Insgesamt werden sich die Auswirkungen im mm-bereich bewegen und messtechnisch kaum erfassbar sein. Tabelle 77: Wasserspiegelverfall in der Haltung Brandenburg (Ausbau 2014), berechnet von der BAW 2014 Station Kilometer Wasserspiegeländerung [cm] MNQ- Bereich MQ- Bereich MHQ- Bereich Charlottenburg SOW-km 5,83 0-1,2-4,6-6,0 Sophienwerder SOW-km 0,60 0-0,8-3,0-3,8 Spandau HOW-km 0,55 0-0,8-2,9-3,5 Unterhafen Spandau UHW-km 2,10 0-0,6-2,0-2,4 Tiefwerder Wiesen Jürgengr.-km 0,5 0-0,5-1,9-2,3 Pfaueninsel UHW-km 14,65 0-0,5-1,8-2,1 Jungfernsee UHW-km 17,00 0-0,6-1,8-2,1 Marquardt UHW-km 25,44 0-0,2-1,0-1,3 Baumgartenbrück PHv-km 14,72 0-0,1-0,6-0,8 Abzw. PHv, HvK UHW-km 32, ,3-0,3 Ketzin UHW-km 34, ,3-0,3 Deetz UHW-km 39, Brandenburg OP UHW-km 55, Änderung der mittleren Fließgeschwindigkeiten HQ- Bereich Die mittleren Fließgeschwindigkeiten ändern sich in allen Fließstrecken nur marginal. Die mittlere Fließgeschwindigkeit bei MQ verringert sich an der Berliner Nordtrasse durch den Ausbau von derzeit 0,15 m/s auf 0,14 m/s und bei MHQ von 0,37 m/s auf 0,36 m/s. Durch die Uferabgrabung am Spandauer Horn verringert sich die Fließgeschwindigkeit lokal um 0,1 m/s, in der übrigen Strecke liegt die Verminderung der

281 Seite 275 (381) Fließgeschwindigkeit unter 0,05 m/s. Im Jürgengraben ändert sich die mittlere Fließgeschwindigkeit bei MQ nicht und bei MHQ von 0,15 m/s auf 0,14 m/s (BFG-1777, 2013: 151). Änderung der Durchflussverteilung In den Abschnitten der Haltung Brandenburg mit parallel verlaufenden Fließstrecken verschieben sich die jeweiligen Durchflussanteile infolge des Ausbaus prinzipiell in Richtung der erweiterten Fließquerschnitte. Die geplante Fahrrinnenanpassung der Pichelsdorfer Havel (UHW-km 0,0-3,9) mit Sohlvertiefungen, Ufersanierungen und der Anlage von Flachwasserzonen vergrößert in der Summe geringfügig den Fließquerschnitt im Hauptstrang. Im Bereich von parallelen Fließstrecken (Gewässerverzweigungen), wie zwischen Havel und Jürgen-/Hauptgraben erhöht sich der Durchfluss nach geplantem Ausbau in der Havel in geringem Maße (etwa 0,05 m³/s bei MQ und 0,19 m³/s bei HQ) auf Kosten des Haupt- und Jürgengrabens. Demnach wird sich der Abfluss im Jürgen-/Hauptgraben beim geplanten Ausbau bei MQ-Verhältnissen um 0,05 m³/s verringern, dies entspricht 4,7 % des Abflusses von 1,12 m³/s im Ist-Zustand. Im MHQ- Fall reduziert sich der Abfluss von 4,19 auf 4,05 m³/s, dies entspricht einer Reduzierung um 3,4 % (siehe Tabelle 78). Bei MNQ-Verhältnissen werden keine Abflussänderungen durch den Ausbau beschrieben (BFG : 41). Mit dem Modell HYDRAX von der BfG wird ein um 7,4 % verringerter Abfluss bei MQ ermittelt. Angesichts eines Basiswertes des Abflusses im Jürgen-/Hauptgraben von unter 1,5 m³/s sind diese modellbedingten prozentualen Unterschiede für die Berechnung der Verweilzeiten zu vernachlässigen. Tabelle 78: Modellwerte der Durchflussverteilung mit dem Modell CASCADE für die Ausbauplanung Stand 2014, Berechnung von BAW. Modell Vergleich km MNQ MQ MHQ HQ Q Ketzin [m³/s] 34 2,5 52, Bezeichnung [km] Ist Ausbau [m³/s] [m³/s] Ist Ausbau [m³/s] [m³/s] Ist Ausbau [m³/s] [m³/s] Ist Ausbau [m³/s] [m³/s] Freybrücke (UHW) 4 1,46 1,46 36,38 36,44 99,81 99,95 121,24 121,42 Jürgengraben 0,4 0,04 0,04 1,12 1,06 4,19 4,05 5,79 5,57 Modell Ausbauzustand km MNQ MQ MHQ HQ Q Ketzin [m³/s] 34 2,5 52, Bezeichnung [km] [m³/s] [%] [m³/s] [%] [m³/s] [%] [m³/s] [%] Freybrücke (UHW) 4 0,00 (0,0) 0,05 (0,1) 0,14 (0,3) 0,19 (0,4) Jürgengraben 0,4 0,00 (0,0) -0,05 (4,7) -0,14 (3,4) -0,19 (3,3) Die geänderte Morphologie an der Berliner Nordtrasse und die gering veränderten Abflüsse führen zu veränderten Verweilzeiten im Untersuchungsgebiet. Bei einem Abfluss von 27,1 m³/s am Pegel Sophienwerder (entspricht dem mittleren gemessenen Abfluss MQ im Zeitraum nach BfG-1777, 2013, Tab. 5.3) und einem Wasserstand von 29,265 m am Wehr Brandenburg (entspricht dem mittleren gemessenen Wasserstand im Zeitraum nach BfG-1777, 2013, Tab. 5.5) werden von HYDRAX die in der folgenden Tabelle aufgeführten kumulierten Aufenthaltszeiten ermittelt.

282 Seite 276 (381) Tabelle 79: Aufenthaltszeiten bei MQ-Verhältnissen für Ist- und Ausbauzustand der Berliner Nordtrasse (BFG-1810, 2014a). kumulierte Fließzeit ab Charlottenburg (SOW-km 6,0) Istzustand [dd:hh:mm] Ausbauzustand [dd:hh:mm] Differenz Ausbau-Ist [hh:mm] % (Ausbau-Ist)/ Ist [%] SOW km 0 14:03 14:36 00:33 4,0% UHW km 2,2 18:03 18:48 00:45 4,2% km 4,0 nur UHW 20:58 21:44 00:46 3,7% UHW+J./H.G. 01:06:56 01:07:41 00:45 2,4% nur UHW 23:21:25 23:21:25 00:00 0,0% km 17,1 UHW+J./H.G. 24:07:23 24:07:23 00:00 0,0% Jürgen-/Hauptgraben (ab Abzweig Jürgengraben bis Mündung bei UHW-km 4,0) 11:18:17 12:15:21 21:04 7,5% SOW-km 0: Mündung in UHW, UHW-km 2,2: bis Abzweig Jürgen-/Hauptgraben(J./H.G.); UHW-km 4,0: bis Mündung Jürgen-/Hauptgraben; UHW-km 17,1: bis Jungfernsee Durch den Ausbau steigt die Verweilzeit von knapp 21 Stunden von Charlottenburg (SOW-km 6,0) bis zum Pichelsdorfer Gemünd (UHW-km 4,0) bei MQ-Verhältnissen um 46 Minuten bzw. 3,7 % an. Bei Berücksichtigung des Jürgen-/Hauptgrabens bis zum Pichelsdorfer Gemünd erhöht sich die längere mittlere Verweilzeit von einem Tag und 7 Stunden um 45 Minuten und damit 2,4 % im Vergleich zum Istzustand. Für die Berechnung der Verweilzeit bis zum Pichelsdorfer Gemünd wurden die Abflüsse nach ihrem Anteil gewichtet berücksichtigt, die in HYDRAX durch die UHW bzw. den Strang Jürgen-/Hauptgraben fließen. Die geplante Fahrrinnenanpassung hat mit oder ohne Berücksichtigung des geringen Abflussanteils durch den Jürgen-/Hauptgraben in der Summe weiter flussabwärts am Jungfernsee (UHW-km 17,1) keine Auswirkungen auf die Gesamtverweilzeit und ist damit messtechnisch nicht nachweisbar. An dieser Probestelle zeigt sich, dass durch die bereits vorherrschenden, langen Aufenthaltszeiten die Erhöhung der Aufenthaltszeit in der Berliner Nordtrasse durch die geplanten Baumaßnahmen in der Kladower Seenstrecke unerheblich ist. Entsprechend gleicht die Seenstrecke den Unterschied der Hydrodynamik der Berliner Nordtrasse mit und ohne Fahrrinnenanpassung aus (BFG : 41f). Änderungen der Gewässergüte (BfG-1810) Die Fahrrinnenanpassung hat durch die Änderung der Morphologie und der Aufenthaltszeiten potenziell Auswirkungen auf die Gewässergüte. Diese Auswirkungen wurden, wie bereits benannt von der BFG mit dem Gewässergütemodell QSim berechnet (BFG-1810, 2014a). Bei der geplanten Fahrrinnenvertiefung und teilweisen Querprofilaufweitung durch Verbreiterung der Fahrrinne im Bereich der Gewässersohle sowie Querprofilverengung durch Anlage von Flachwasserbereichen treten abschnittsabhängig zwei gegenteilige Fälle auf. 1. Zunahme der mittleren Wassertiefe (Effekt der Vertiefung überwiegt) Folge: Verschlechterung der physikalischen Wiederbelüftung des Wassers. Bei einer gleichbleibenden Sauerstoffzehrung wirkt sich dies negativ auf den Sauerstoffgehalt des Gewässers aus. Zusätzlich wird der Anteil der nicht durchlichteten (=aphotischen) Schicht gegenüber der durchlichteten (=euphotischen) Schicht des Wasserkörpers bei

283 Seite 277 (381) einer Vertiefung vergrößert. Dadurch verbleiben die Algen längere Zeit im Dunkeln, was zu einem geringeren Algenwachstum und als Folge zur Verringerung des biogenen Sauerstoffeintrags durch Algen führt. 2. Abnahme der mittleren Wassertiefe (Effekt der Flachwasserbereiche überwiegt) Folge: Verbesserung der physikalischen Wiederbelüftung, Verbesserung des Verhältnisses von durchlichteter zu nicht durchlichteter Schicht (positiver Effekt auf Sauerstoffhaushalt) Im Gewässergütemodell QSim sind all diese teilweise gegenläufigen Prozesse integriert. Die Modellergebnisse zeigen die Summe der Auswirkungen der geplanten Ausbaumaßnahmen auf die Gewässergüte. Für die Bewertung von Fließgewässern wird nach LAWA (2007) der Jahresmittelwert verwendet, für die Bewertung von Flussseen der Saisonmittelwert (April bis Oktober) der Nährstoffgehalte (RIEDMÜLLER et al. 2010). Für die nachfolgende Betrachtung der Auswirkungen der geplanten Fahrrinnenanpassung wird unabhängig von der Lage der Probestellen der Saisonmittelwert angegeben. QSim berechnet, dass die geplante Fahrrinnenanpassung in der Berliner Nordtrasse bis zu dem Abzweig des Jürgen-/Hauptgrabens bei UHW-km 2,2 am Pichelsdorfer Gemünd (UHW-km 4,0) zu einer geringfügig höheren Algenbiomasse (Chlorophyll-a) führen (Tabelle 80). In der Kladower Seenstrecke (UHW-km 7,0) berechnet QSim für den Ausbauzustand etwas geringere Algengehalte. Der Sauerstoffgehalt ist durch die Fahrrinnenanpassung entlang des gesamten Untersuchungsgebietes geringfügig erniedrigt. Die Modellberechnungen zeigen für den Hauptstrang der Berliner Nordtrasse (SOW und UHW) keine weiteren Auswirkungen des Ausbaus auf die Gewässergüte. Insgesamt führt die geringe Erhöhung der Verweilzeit in der Berliner Nordtrasse um ca. 4 % bei MQ-Verhältnissen durch die geplante Fahrrinnenanpassung zu sehr geringen Änderungen im Chlorophyll a- und Sauerstoffgehalt. Da diese Änderungen nur die zweite Nachkommastelle der Konzentrationen betreffen, werden die Änderungen messtechnisch nicht zu erfassen sein. Der Algengehalt (Chlorophyll-a) am Pichelsdorfer Gemünd (UHW-km 4,0) ist im Ist- Zustand deutlich niedriger als in der Kladower Seenstrecke auf Höhe Grunewaldturm (UHW-km 7,0). In der Seenstrecke findet im Ist-Zustand ein Algenwachstum statt. Die Gewässergütemodellierung berechnet erwartungsgemäß ein Algenwachstum vom Pichelsdorfer Gemünd (UHW-km 4,0) bis zum Grunewaldturm (UHW-km 7,0). Dabei werden im Ausbauzustand am Anfang der Seenstrecke bei UHW-km 7,0 etwas geringere Chlorophyll-a-Gehalte als im Istzustand berechnet. Diese geringeren Chlorophyll-a- Gehalte im Ausbauzustand führen zu geringfügig niedrigeren Sauerstoffgehalten. So sinkt der Saisonmittelwert des Sauerstoffgehalts bei UHW-km 4,0 von 8,77 auf 8,71 mg/l (Tabelle 80). Der Sauerstoffgehalt ist durch die Fahrrinnenanpassung insgesamt entlang des gesamten Untersuchungsgebietes geringfügig erniedrigt. Die QSim-Modellergebnisse für den Jürgen-/Hauptgraben zeigen, dass sich die Gewässergüte vor der Aufteilung des Jürgen-/Hauptgrabens für den Ist- und Ausbauzustand kaum unterscheidet (Tabelle 80). Im Istzustand sind im Jürgen-/Hauptgraben die Konzentrationen an Chlorophyll von 19,3 µg Chla/l auf 26,2 µg Chla/l gewachsen, dies hatte einen Anstieg des Saisonmittelwertes des Sauerstoffgehalts von 8,7 mg/l auf 10,5 g/l zur Folge. Im Ausbauzustand haben sich am Ende des Stößensee-Stranges

284 Seite 278 (381) etwas weniger Algen entwickelt, der Saisonmittelwert sinkt von 26,2 µg Chla/l auf 25,8 µg Chla/l. Bei den geringeren Abflüssen im modellierten Ausbauzustand und entsprechend längeren Aufenthaltszeiten verbleibt den Algen mehr Zeit zum Wachstum, gleichzeitig bleibt auch ihren Fraßfeinden mehr Zeit zu wachsen und die Algenproduktion zu senken. Die Modellierungen mit QSim ergeben für diese gegenläufigen Prozesse, dass im Jürgen-/Hauptgraben die Algenabnahme im Ausbauzustand überwiegen wird. Gleichzeitig wird im modellierten Ausbauzustand der Sauerstoffgehalt im Saisonmittel um 0,01 mg/l erniedrigt (Tabelle 80), diese Änderung wird messtechnisch nicht nachweisbar sein. Die übrigen Gewässergüteparameter ändern sich kaum. Die im Ausbauzustand geringeren Algengehalte gelangen über den Stößensee in die Kladower Seenstrecke. Im Modell ist der Stößensee bei UHW-km 4,0 bereits wieder in die Havel eingemischt, entsprechend sind die Auswirkungen der Baumaßnahmen auf den Jürgen-/Hauptgraben an diesem Modell-km bereits enthalten. An den dort dargestellten geringen Unterschieden zwischen Ist- und Ausbauzustand wird deutlich, dass nach der Modellierung der Gewässergüte mit QSim die Veränderungen der Gewässergüte im Jürgen-/Hauptgraben in der Havel nicht nachzuweisen sind. Weiter Havel abwärts in der Kladower Seenstrecke wirkt sich durch die bereits vorherrschenden langen Aufenthaltszeiten die im Verhältnis leichte Erhöhung der Aufenthaltszeit durch die geplanten Baumaßnahmen praktisch nicht aus. Tabelle 80: Modellierte Gewässergüte anhand der Saisonmittelwerte April-Oktober in der Berliner Nordtrasse für den Ist- und Ausbauzustand Station UHW-km 2,2: Beginn Strang Jürgen-/Hauptgraben Ende Strang Jürgen- /Hauptgraben UHW-km 4,0: Beginn Kladower Seenstrecke UHW-km 7,0: Höhe Grunewaldturm Variante Chlorophyll a stoff P 4-N Sauer- gesamt Ortho-P Nitrat-N NH µg/l mg/l mg P/l mg P/l mg N/l mg N/l Ist 19,32 8,69 0,20 0,11 0,58 0,08 Ausbau 19,39 8,63 0,20 0,11 0,58 0,08 Ist 26,20 10,48 0,17 0,08 0,31 0,04 Ausbau 25,83 10,47 0,16 0,08 0,30 0,04 Ist 19,16 8,77 0,20 0,11 0,57 0,08 Ausbau 19,22 8,71 0,20 0,11 0,57 0,08 Ist 24,18 6,94 0,24 0,16 0,57 0,12 Ausbau 23,99 6,92 0,24 0,16 0,57 0,12 In der Tabelle 81 sind die modellierten Änderungen der Gewässergüte durch die geplanten Baumaßnahmen prozentual dargestellt. Die Änderungen zwischen Ist- und Ausbauzustand betragen unter 1 %, lediglich im Jürgen-/Hauptgraben werden etwas größere Unterschiede prognostiziert. Dabei zeigen die Modellergebnisse beim Ausbauzustand eine leichte Verbesserung der Gewässergüte im Jürgen-/Hauptgraben. Tabelle 81: Modellierte prozentuale Änderung der Gewässergüte gegenüber dem Istzustand anhand der Saisonmittelwerte April-Oktober in der Berliner Nordtrasse für den Ist- und Ausbauzustand 2014 Modellierte Differenz Ausbau-Ist im Saisonmittel Chlorophyll a Sauerstoff gesamt P Ortho-P Nitrat-N NH4-N UHW-km 2,2: Beginn Strang Jürgen-/Hauptgraben 0,4% -0,7% 0,0% 0,2% -0,1% 1,0% Ende Strang Jürgen-/Hauptgraben -1,4% -0,2% -1,0% -1,4% -3,2% -5,8% UHW-km 4,0: Beginn Kladower Seenstrecke 0,3% -0,7% 0,0% 0,2% 0,0% 1,2%

285 Seite 279 (381) Modellierte Differenz Ausbau-Ist im Saisonmittel Chlorophyll a Sauerstoff gesamt P Ortho-P Nitrat-N NH4-N UHW-km 7,0: Höhe Grunewaldturm -0,8% -0,3% 0,0% 0,2% 0,0% 0,8% Für die Nährstoffe Gesamt-Phosphor-Gehalt und ortho-phosphat-gehalt zeigten die Saisonmittelwerte keine Änderung durch den Ausbau (Tabelle 80). Die Darstellung aller Werte zeigt bei wenigen Perzentilen ganz geringe Erhöhungen des Ammoniumgehalts, die sich nicht auf das in Tabelle 80 aufgeführte Saisonmittel auswirken und messtechnisch nicht nachweisbar sein werden. Beim Nitratgehalt wird sich durch den geplanten Ausbau weder das Saisonmittel noch die Verteilung aller Werte ändern. Fazit Insgesamt zeigen die Modellergebnisse, dass sich die Aufenthaltszeit in der Berliner Nordtrasse von Charlottenburg bis zum Pichelsdorfer Gemünd um 46 Minuten und damit ca. 3,7 % merklich erhöht. Auf der kurzen Strecke von ca. 9 Fluss-km sind durch diese Verlängerung der Fließzeit allerdings keine messbaren Auswirkungen auf die Gewässergüte zu erwarten, weil die absolute Zeitdauer hierfür zu kurz ist. Die Veränderungen in der Gewässergüte durch die Ausbaumaßnahmen werden messtechnisch nicht nachweisbar sein. Durch die geplanten Ausbaumaßnahmen tritt erst recht keine Veränderung der Wertstufe auf. Durch eine Planungsoptimierung (nach dem Scoping-Termin) wurde durch die Anlage weiterer Flachwasserzonen unterhalb des Südhafens der errechneten Verschiebung der Abflussanteile zwischen Havel und Jürgen/Hauptgraben bei UHW-km 2,2 zugunsten der UHW entgegengewirkt. Die Flachwasserzonen führen zu einem im Vergleich zur Ausbauplanung Stand 2012 höheren Abfluss im Jürgen-/Hauptgraben. Außer der hydraulischen (morphologischen) Wirkung der Flachwasserzonen (Einengung des Fließquerschnitts) wird durch die Flachwasserzonen in der Gesamtstrecke der Berliner Nordtrasse ein Potenzial geschaffen, die Strukturgüte des Gewässers und damit auch die Gewässergüte der Berliner Nordtrasse zu verbessern. Beispielsweise durch die Ansiedlung von Makrophyten im Bereich der FWZ. Modelltechnisch lassen sich die Verbesserungen der Gewässergüte derzeit nicht quantifizieren und blieben daher in den QSim- Berechnungen unberücksichtigt. Auf Basis des 1. und 2. Teilberichtes der Wasserwirtschaftlichen Verhältnisse des Projektes 17 für den Bereich des WNA Berlin (BFG-1777, 2013a und 2013b) kann davon ausgegangen werden, dass die aufgrund der geplanten Anpassungsmaßnahmen zu erwartenden ausbaubedingten Veränderungen im Niedrig- und Mittelwasserbereich in der Haltung Brandenburg von nachgeordneter Bedeutung gegenüber den zu erwartenden Veränderungen sind, die durch die zukünftigen Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen bzw. den Klimawandel bedingt sind Betriebsbedingte Wirkungen Schad- und Schwebstoffimmissionen Zusätzlich zu diesen überwiegend im Rahmen der Baumaßnahmen baubedingt zu erwartenden Beeinträchtigungen sind betriebsbedingte Einflüsse aus dem Schiffsverkehr

286 Seite 280 (381) denkbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Schiffsbewegungen verglichen mit dem Ist-Zustand nahezu gleich bleibt bzw. sich aufgrund der größeren Lademöglichkeit der Schiffe (Gütertonnenzahl) reduziert. Die hydraulische Belastung der Gewässersohle durch die größeren Schiffe der Soll-Flotte erhöht sich nicht, da das sogenannte Flottwasser (Abstand Gewässersohle - Schiffstiefgang) durch die Fahrrinnenvertiefung nicht geringer wird und die maximale Schiffsgeschwindigkeit gegenüber der IST-Flotte reduziert wird. Insgesamt können somit zusätzliche hydraulische Belastungen der Gewässersohle durch den Schiffsbetrieb ausgeschlossen werden. Die betriebsbedingten Auswirkungen sind nicht nachteilig Grundwasser Anlagebedingte Wirkungen Hydrologisch-hydraulische Auswirkungen durch Inanspruchnahme Kolmationsschicht Durch die vorgesehenen Querschnittsänderungen (Sohlanpassungen, Unterwasserböschungen, Spundwandufer, Sohlsicherungen) wird die teilweise vorhandene Kolmation der Gewässersohle lokal reduziert bzw. vollständig beseitigt. Dadurch wird in Infiltrationsbereichen, d. h. vorrangig in Einzugsgebieten von Wasserwerken, zumindest zeitweilig (bis zur Regeneration der Kolmation) die Versickerung erhöht - eine Entnahme des jeweiligen Wasserwerkes in gleicher Größenordnung wie bisher vorausgesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Kolmation vollständig regeneriert (BFG-1777, 2013a: 155), so dass nur temporäre Auswirkungen eintreten können. Bis zur Wiederherstellung der Kolmation an der UHW infiltriert das Oberflächenwasser durch die lokal erhöhte hydraulische Durchlässigkeit der Gewässersohle, aufgrund der GW-Entnahmen durch die Brunnengalerien des WW Tiefwerder, tendenziell leichter in das Grundwasser. In der UVU von 2006 zum damaligen PFA 2 (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRAßEN 2006) wurden die bau- und anlagebedingten Änderungen auf die gewässernahen GW-Verhältnisse und den Uferfiltratanteil des WW Tiefwerder unter der Annahme einer Sohlvertiefung auf 4,0 m u. BWu mit einem GW-Strömungsmodell detailliert untersucht. Im Ergebnis zeigte sich, dass unter der Annahme eines vollständigen Verlustes der Kolmationsschicht in der UHW sich die GW-Verhältnisse nur geringfügig ändern. Infolge der erhöhten Durchlässigkeit der Gewässersohle erhöhen sich die Austauschraten zwischen UHW und Grundwasser in den Modellberechnungen um bis zu 18%. Darüber hinaus verschieben sich allerdings auch die Infiltrationsanteile zwischen der UHW und den weiter östlich brunnennah gelegenen Nebengewässern geringfügig. Im Ergebnis blieb der Uferfiltratanteil des WW Tiefwerder sowohl während der geplanten Baumaßnahmen als auch im Endzustand in den Modellberechnungen nahezu unverändert. Bei den Betrachtungen zur den geohydraulischen Veränderungen ist ferner zu berücksichtigen, dass die hydraulische Durchlässigkeit der Gewässersohle auch unter infiltrierenden Verhältnissen keine unveränderliche Größe darstellt sondern räumlich und zeitlich variieren kann. Neben der abflussabhängigen Veränderung der Strömungsgeschwindigkeit ist dabei im Bereich der Berliner Nordtrasse vor allem die Schifffahrt zu berücksichtigen, die zumindest im Bereich der Fahrrinne für eine regelmäßige Strömungsbelastung der Gewässersohle sorgt.

287 Seite 281 (381) Der Abstand der Brunnengalerien zur UHW beträgt mindestens 500 m. Die mit dem GW-Strömungsmodell durchgeführten Berechnungen zeigen weiter, dass die Fließzeiten von der UHW bis zu den Wasserwerksbrunnen im Ist-, Bau- und Endzustand in der gleichen Größenordnung liegen und mit Jahren sehr groß sind (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRAßEN 2006). Da weder das Oberflächenwasser noch die anstehenden Sedimente in diesem Bereich außergewöhnliche Belastungen aufweisen oder der Uferfiltratanteil der Brunnen maßgeblich erhöht wird, ist vor diesem Hintergrund mit keiner vorhabenbedingten Veränderung der Filter-, Sorptions- und Abbauleistung der Bodenpassage zu den Wasserwerksbrunnen zu rechnen. Die GW-Strömungssituation bleibt ebenfalls unverändert. Für das gesamte Untersuchungsgebiet ergaben die Berechnungen maximale Änderungen bzgl. des Austausches OW - GW um weniger als 1 %. Die lokale temporäre Erhöhung der Infiltrationsrate im Bereich der UHW wird im Modell durch eine entsprechende Verringerung in anderen Gewässerabschnitten kompensiert. Auch aus diesem Blickwinkel sind keine relevanten Veränderungen der quantitativen Grundwasserparameter sowie der GW-Beschaffenheit und damit des Rohwassers des WW Tiefwerder zu erwarten. Die Ausbauparameter der aktuellen technischen Planung haben sich im Vergleich zu 2006 dahingehend geändert, dass weniger Ufereingriffe und eine reduziertere Sohlvertiefung erfolgen. Aus den Modellierungsergebnissen des GW-Strömungsmodells von 2006 lässt sich daher schließen, dass unter den geplanten Ausbaubedingungen die Auswirkungen auf das Grundwasser weder vorteilhaft noch nachteilig sind. Die Zeitdauer bis zur Wiederherstellung der bestehenden Kolmationsverhältnisse ist von zahlreichen Faktoren abhängig und lässt sich nicht a priori prognostizieren. Nicht zuletzt aus Vorsorgegründen sollten die Baumaßnahmen daher durch eine qualifizierte Grundwasserbeweissicherung (siehe Vermeidungsmaßnahme 7.5) begleitet werden. Dabei sind Umfang und Methodik des erforderlichen Grundwassermonitorings anhand der Erfahrungen aus vergleichbaren Ausbauvorhaben (Schleusen Spandau und Charlottenburg, Ausbau des Sacrow-Paretzer-Kanals) sowie den Festlegungen des Planfeststellungsverfahrens mit den zuständigen wasserwirtschaftlichen Institutionen und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt festzulegen. sonstige Hydrologisch-hydraulische Auswirkungen Der Grundwasserhaushalt wird durch die Grundwasserneubildung im unterirdischen Einzugsgebiet, die Grundwasserentnahmen durch die Wasserwerke und den Abstrom in den Vorfluter bestimmt. Die Grundwasserneubildung eines Gebietes wird sowohl durch klimatologische Einflüsse (Niederschlag, reale Verdunstung) als auch durch Gebietseigenschaften wie Boden- und Landnutzung (Vegetation, Grad der Versiegelung urbaner Flächen) bestimmt. Aus der Grundwasserneubildung eines Gebietes resultiert im Lockergesteinsbereich i. A. der Gesamtabfluss aller Vorfluter. Der mittlere Gesamtabfluss eines Gebietes verändert sich somit im Wesentlichen durch Änderungen der Boden- und Landnutzung. Die von Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem VDE-Projekt 17 insgesamt betroffenen Flächen sind anteilig gegenüber dem Gesamteinzugsgebiet so gering, dass kein Einfluss auf die Grundwasserneubildung denkbar ist. Bei unveränderter Grundwasserneubildung und gleichbleibenden Entnahmen durch die Wasserwerke kann sich auch

288 Seite 282 (381) der langjährige mittlere Abstrom in den Vorfluter nicht ändern (BFG-1777, 2013a: 155). Die hinsichtlich des Grundwassers zu erwartenden Auswirkungen des geplanten Vorhabens beschränken sich, wie zuvor dargelegt, bei mittleren Abflussverhältnissen (MQ) auf einen marginalen Wasserspiegellagenverfall von ca. 1,2 cm an der Schleuse Charlottenburg. Dieser wird im Nordosten des Plangebietes an der Schleuse Charlottenburg etwas stärker ausfallen als im Süden bzw. Südwesten. Beispielsweise beträgt er am Jungfernsee nur noch 0,6 cm. Geringfügige Veränderungen der Grundwasserstände, die naturgemäß stets geringer ausfallen als solche im pegelveränderten Oberflächengewässer, sind vor diesem Hintergrund möglich. Hydrologische Untersuchungen zu den Ausbauplanungen 2006 (ARBEITSGEMEINSCHAFT BERLINER WASSERSTRAßEN ) prognostizierten bei einem damals angenommenen Wasserspiegellagenverfall von cm im MHQ-Fall sehr geringe Reduzierungen der Uferfiltratfördermengen für das Wasserwerk Tiefwerder. Somit ist davon auszugehen, dass eine Wasserspiegelveränderung von ca. 2 cm an den Tiefwerder Wiesen im MHQ-Fall keine Auswirkungen auf die Uferfiltratförderung hat. Insgesamt befindet sich die Berliner Nordtrasse überwiegend im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Tiefwerder, so dass dessen Entnahmen und die daraus resultierenden Grundwasserspiegelschwankungen als determinierender Faktor für Schwankungen des Grundwasserspiegels zu betrachten sind. Da die geplante Fahrrinnenanpassung, bezogen auf den MHQ-Bereich, im Bereich der Tiefwerder Wiesen zu einem maximalen Oberflächen-Wasserspiegelverfall von etwa 1,9 cm (Tabelle 77) führen wird, im MQ-Bereich bei 0,5 cm liegen und im MNQ- Bereich nicht mehr nachweisbar sein wird, ist mit Beeinträchtigungen der grundwasserabhängigen Ökosysteme ebenfalls nicht zu rechnen. Fazit Aus dem Bauvorhaben resultieren anlagebedingt keine nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser Zusammenfassung der Auswirkungen Zusammenfassend resultieren für das Schutzgut Wasser keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen aus dem Vorhaben. In der folgenden Tabelle wird die Wirkungsanalyse für das Schutzgut Wasser noch einmal zusammenfassend dargestellt und der Grad der Erheblichkeit ermittelt.

289 Seite 283 (381) Tabelle 82: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Wasser Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache Oberflächengewässer baubedingt Grad der Erheblichkeit Sedimentaufwirbelung durch Baggerung anlagebedingt Vertiefung Fahrrinne, Sohlangleichung, Anlage Spundwände Änderung des Fließquerschnittes Einbau von Wasserbausteinen zur Sohlensicherung Anlage FWZ Anlage FWZ Wirkung erhöhte Sauerstoffzehrung durch Wassertrübung und Aufwirbelung Organik Remobilisation von Schwermetallen Änderung der Profilgeometrie der Fahrrinne Änderung des Wasserstandes Änderung der Fließgeschwindigkeit Veränderung der Wasserbeschaffenheit durch Änderung der Aufenthaltszeiten Teilversiegelung des Gewässerbodens, Änderung der Hydromorphologie größere Varianz der Sohlstruktur größere Varianz Uferstruktur/ -sicherung Erhöhung der Tiefenvarianz Grad der Veränderung sehr gering bis gering negativ Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung vorübergehend punktuell unerheblich nachteilig Ist-Zustand: 2 P-Zustand: 1 keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft keine Änderung der Wertstufe keine Änderung der Wertstufe keine Änderung der Wertstufe keine Änderung der Wertstufe sehr gering bis gering negativ Ist-Zustand: 4 P-Zustand: 3 mäßig positiv Ist-Zustand: 3 P-Zustand: 4 mäßig positiv Ist-Zustand: 3 P-Zustand: 4 sehr gering bis gering positiv andauernd kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft andauernd großräumig weder nachteilig noch vorteilhaft andauernd großräumig weder nachteilig noch vorteilhaft andauernd großräumig weder nachteilig noch vorteilhaft andauernd kleinräumig unerheblich nachteilig andauernd kleinräumig erheblich vorteilhaft andauernd kleinräumig erheblich vorteilhaft andauernd kleinräumig unerheblich vorteilhaft Ist-Zustand: 2 P-Zustand: 3

290 Seite 284 (381) Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache betriebsbedingt Grundwasser anlagebedingt Entnahme der Kolmationsschicht Änderung des Wasserstandes Wirkung Grad der Erheblichkeit Sedimentaufwirbelung durch Schiffsverkehr Wassertrübung, erhöhte Sauerstoffzehrung, Schadstofffreisetzung Erhöhung der Versickerung ins GW Änderung der Grundwasserquantität Grad der Veränderung keine Änderung der Wasserbeschaffenheit keine Änderung der Wertstufe Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung - - weder nachteilig noch vorteilhaft kurzzeitig punktuell weder nachteilig noch vorteilhaft keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft 6.3 Schutzgut Pflanzen Baubedingte Wirkungen Flächeninanspruchnahme Eine baubedingte Flächeninanspruchnahme terrestrischer Biotope findet wegen des wassergebundenen Baubetriebs vom Wasser aus nicht statt. Die Schwimmblattvegetationsbestände an der SOW werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Schad- und Schwebstoffimmissionen Baubedingte Trübungen aus dem Betrieb der Sohlbagger sind ebenso für das Schutzgut Wasser wie für Pflanzen relevant (zu den bestehenden Wechselwirkungen zum Schutzgut Wasser s. Kapitel 6.2). Trotz verhältnismäßig kurzer, aus dem Betrieb der Sohlbagger resultierender Trübungsfahnen erscheinen Beeinträchtigungen von Biotoptypen, die Lebensraum von Makrophyten, Phytobenthos, Phytoplankton, Makrozoobenthos und der Fischfauna sein können, potenziell möglich. Die Trübungsfahnen werden jedoch räumlich und zeitlich begrenzt sein und wegen des Überwiegens sandiger Sohlsubstrate rasch wieder sedimentieren, so dass allenfalls geringe Mengen von Feinsubstrat in die Kladower Seenstrecke gespült werden. Mit einer erhöhten Sedimentation in den Lahnungen im Seenbereich und einer damit einhergehenden Beeinträchtigung dort lebender Organismen (beispielsweise von Arten des Makrozoobenthos oder Makrophyten) ist während des Baubetriebs daher nicht zu rechnen. Auch die eventuelle Freisetzung von Schadstoffen wie zum Beispiel Schwermetallen aus aufgewirbelten Sohlsubstraten ist auszuschließen (vgl. Kapitel ). Zusätzlich sind die vorhandenen Artengruppen bzw. deren Biotope durch die bereits bestehende Nutzung der Berliner Nordtrasse durch die Schifffahrt (Sedimentaufwirbelungen durch Schraubenstrahl der Schiffe) als in hohem Maße vorbelastet anzusehen. Die hier siedelnden Arten und Biotope können diesbezüglich also als besonders tolerant eingeschätzt werden.

291 Seite 285 (381) Fazit Baubedingte nachteilige Veränderungen des Schutzgutes Pflanzen werden durch die Fahrrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse nicht ausgelöst Anlagebedingte Wirkungen Flächeninanspruchnahme Eine anlagebedingte Flächeninanspruchnahme terrestrischer Biotoptypen findet durch Abgrabung der Landspitze des Spandauer Horns, durch Aufschüttungen der bestehenden Deckwerke an der neu anzulegenden Wartestelle Spreeschanze, am Ruhwald (Süd) und an der neuen Stahlspundwand Götelstraße, durch teilweise Uferabflachungen an der geplanten Flachwasserzone Grimnitzgraben sowie punktuell am nördlichen Widerlager der Eisenbahnbrücke KW Reuter, am östlichen Widerlager der Eisenbahn- und der Dischingerbrücke und im Mündungsbereich des Schlangengrabens statt (siehe Beilage ). Betroffen sind mittel bis sehr geringwertige Ruderalfluren, Staudenfluren, Industrieflächen, Brachen oder Grünanlage sowie Gehölzsäume an Gewässern. Am Spandauer Horn werden neben ca. 870 m² des geringwertigen Biotoptyps artenarme oder ruderalisierte trockene Brachen, weitgehend ohne spontanen Gehölzbewuchs auch etwa m² des ebenfalls geringwertigen Biotoptyps Parkanlagen, Grünanlagen, der hier flächenidentisch mit einer darunter stockenden geringwertigen Grünanlage entwickelt ist, dauerhaft in Anspruch genommen. Eingeschlossen ist auf dem Spandauer Horn der Verlust von 44 Laubbäumen diverser Arten. An der geplanten Wartestelle Spreeschanze gehen durch die Überdeckung der bestehenden Steinschüttungen an den Ufern Gehölze auf ca m² Steinschüttungen und 400 m² Gehölzsaum an Gewässer verloren, darunter ca. 26 Einzelbäume, überwiegend Pappeln. An der geplanten Stahlspundwand am Ruhwald (Süd) von SOW-km 3,416 bis 3,672 werden ca. 900 m² Steinschüttungen mit Ufergehölzen und ca. 18 Einzelbäume zum Einbringen der Stahlspundwand in das bestehende Schrägufer und zu Geländeangleichung an die Oberkante der Stahlspundwände überprägt. An den Teilflächen entlang der UHW werden insgesamt ca. 840 m² Ruderalfluren, Gehölzsäume und Grünflächen beansprucht. Insgesamt beträgt der Biotoptypenverlust ca m², wovon ca m² sehr gering bis geringwertige Biotope und ca m² mittelwertige Biotope sind (eine detaillierte Darstellung findet sich in der Beilage 14). Dies ist als erheblich nachteilig einzuschätzen. Die Sohlvertiefungen betreffen den Gewässerboden erheblich veränderter Wasserkörper, die keine von Farn- und Blütenpflanzenarten respektive Makrophyten geprägten Biotoptypen enthalten. Die Gewässer selbst sind als Biotoptypen geringer Bedeutung zu bewerten. Eine eventuell vorhandene benthische Diatomeenflora (= Kieselalgenbesatz) auf den Sohlsubstraten wird sich zeitnah nach den Baggerungen aus dem zwischenzeitlich in Suspension im Gewässer persistierenden Arteninventar erneut etablieren. Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist das künftige Vorkommen zahlreicher Makrophyten- sowie Phytobenthos-Arten in SOW und UHW zur Zielerreichung avisiert. Aktuell fehlen Makrophyten im Untersuchungsraum mit Ausnahme einzelner schlecht entwickelter aquatischer Moospolster nahezu vollständig. Die Diatomeenflora wird vor allem von neophytischen Taxa geprägt. Ursächlich ist die bisherige Substratmonotonie (überwiegend sandige Sohlsubstrate) sowie insbesondere die intensive Nutzung durch die Schifffahrt, ferner die räumliche Lage inmitten eines groß-

292 Seite 286 (381) städtischen Ballungsraumes. Vor diesem Hintergrund stellt der Verlust subhydrischer Böden durch Einbringung von Wasserbausteinen an Wartestellen auf ca m² eine weitgehend unbedeutende Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen dar. Multifunktional kompensatorisch wirkt sich außerdem die Anlage der Flachwasserzonen auf 1/3 der Fließlänge der BLN aus, durch die ein erweitertes Substratangebot bei gleichzeitiger Strömungs- und Wellenschlagreduzierung ein künftiges Auftreten dieser Arten überhaupt erst ermöglichen wird. Diese wurden insbesondere aus diesem Grund in die technische Planung aufgenommen. Durch die Anlage von Flachwasserzonen werden einerseits neue Biotope geschaffen, andererseits vorhandenen, namentlich Makrophytenbeständen, Uferröhrichten oder Makrozoobenthos- bzw. Fischzönosen Möglichkeiten zur Ausbreitung und Optimierung hinsichtlich vergrößerten Arteninventars oder Vitalität vorhandener Arten geboten. Hydrologisch-hydraulische Wirkungen Durch die verringerten Wasserspiegellagen im Hochwasserfall könnte es theoretisch zu einer nicht mehr ausreichenden Durch- und Überspülung der dem Schutz von nach 30 BNatSchG geschützten (Schilf-)Röhrichten und teilweise auch Schwimmblattpflanzenzonen dienenden Doppelpalisaden an der Unterhavel kommen. Im Zuge hiervon erscheint eine Ansammlung organischer Feinsedimente denkbar, die zu einer Veränderung der Sauerstoffgehalte führen könnten. Ferner sind die möglichen Auswirkungen des Wasserspiegelverfalls auf das Röhrichtufer im LSG Grunewald und an der Pfaueninsel zu betrachten. Die Abflussmengen werden insgesamt durch die wasserbaulichen Maßnahmen nicht verändert. Im Bereich von Gewässerverzweigungen (parallele Fließstrecke Havel vs. Jürgen-/Hauptgraben) kann es zu sehr geringen Abflussverschiebungen kommen. Bei mittleren Abflussverhältnissen (MQ) wird aus den leicht vergrößerten Fließquerschnitten ein Wasserspiegelverfall von 1,2 cm an der Schleuse Charlottenburg und von 0,5 cm an den Tiefwerder Wiesen modelliert (Tabelle 77). Die geplante Fahrrinnenanpassung hat mit oder ohne Berücksichtigung des Jürgen- /Hauptgrabens in der Summe am Jungfernsee (UHW-km 17,1) keine Auswirkungen auf die Gesamtverweilzeit des Wassers, da hier die Retentionswirkung der anschließenden Seenstrecke wirksam ist (Tabelle 79). Durch die bereits vorherrschenden langen Aufenthaltszeiten ist die im Verhältnis leichte Erhöhung der Aufenthaltszeit in der Kladower Seenstrecke durch die geplanten Baumaßnahmen im Bereich der Berliner Nordtrasse unerheblich. Entsprechend gleicht die Seenstrecke den Unterschied der Hydrodynamik der Berliner Nordtrasse mit und ohne Ausbau aus (BFG b: 41). Veränderungen des Sauerstoffgehalts durch Ablagerung organischer Sedimente sind aufgrund der nur marginalen Änderung der Durchströmungsverhältnisse demnach ausgeschlossen. Fazit Anlagebedingte erheblich nachteilige Veränderungen des Schutzgutes Pflanzen entstehen durch den dauerhaften Verlust von Biotoptypen im Zuge der Abgrabung am Spandauer Horn und der Aufschüttungen an der Wartestelle Spreeschanze sowie punktuell durch Abgrabungen/Aufschüttungen entlang der SOW und UHW. Durch die Neuanlage von Flachwasserzonen kommt es zu einer Neuschaffung von Biotopen sowie vor allem

293 Seite 287 (381) zu einer Aufwertung aktuell nur rudimentär vorhandener Makrophyten- und Röhrichtbestände Betriebsbedingte Wirkungen Absunk und Wellenschlag Potenzielle Belastungen von Biotoptypen in der Kladower Seenstrecke durch Absunk und Wellenschlag entstehen durch Schiffswellen, Rückströmungen und dem Propellerstrahl. Insbesondere die Auswirkungen des Wellenschlags größerer Schiffstypen auf das Röhrichtufer der Kladower Seenstrecke im Bereich der Engstellen Moorlake, Pfaueninsel und Schildhorn sind daher zu betrachten. Die Welleneinwirkung hängt von der Böschungsneigung, der Art der Uferbefestigung, dem Abstand des Schiffes vom Ufer und der Schiffsgeschwindigkeit ab. Als Maß für die Wellenenergie wird die Wellenhöhe genutzt. Es besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Uferabstand und Wellenhöhe (KAUPERT 2008). Rückströmungen erzeugen einen Unterdruck, der unterhalb der Wasserlinie zur Erosion an Ufer und Sohle und zur Zerstörung der Uferbefestigung führen kann. Die Rückströmungskraft hängt von der Schiffsgeschwindigkeit, dem Verhältnis des Fahrrinnenquerschnitts zum Schiffsquerschnitt und dem Fahrrinnenprofil ab. Die größten Belastungen durch die Propellerschraube ergeben sich beim Anfahren und Ablegen aufgrund hoher Schraubendrehzahlen. Während der Fahrt ist die Belastung durch den Propellerstrahl gering. In Flüssen bzw. Kanälen wurden bei ufernaher Fahrt Rückströmungsgeschwindigkeiten von 1,0 m/sec gemessen, die viele uferbewohnende Arten gefährden (SÖHNGEN/BAW 2006). Ebenso haben die Lage des Schiffes zur Fahrrinnenachse und die Antriebsart einen Einfluss (BAW AB4 2005). Durch die von Güter-, Fahrgast und Sportbootschifffahrt erzeugten Wellen sind die technischen Ufersicherungen im Bestand bereits stark vorbelastet. Im Mittel passieren bis Schiffe im Jahr die UHW und SOW. Frachtschiffe erzeugen dabei die höchsten Wellen, gefolgt von der Fahrgastschifffahrt. Sportbootwellen sind deutlich niedriger. Der entscheidende Faktor dabei ist die Geschwindigkeit. Je höher diese ist, desto höher sind die Wellen. In beengten Kanalquerschnitten wird der Effekt verstärkt. Nach der Fahrrinnenanpassung ändert sich die Zahl und Größe der Schiffe, die die Wasserstraße befahren. Die neue Flotte umfasst Großmotorschiffe (GMS) mit 110 m Länge, 11,4 m Breite und 2,8 m Tiefgang und Großschubverbände (GSV) mit 185 m Länge, 11,4 m Breite und 2,8 m Tiefgang. Ein Anstieg der Gesamtschiffszahl ist nicht prognostiziert, die Größe der Schiffe und die Gütertonnenzahl werden hingegen zunehmen. Hiermit kann eventuell ein erhöhter Wellenschlag einhergehen, der ein Abknicken und Absterben von Schilfrohr sowie Ufererosion verursachen könnte. Bei der Erosion können auch Rhizome des Schilfrohrs fortgespült werden, was die Vermehrung bzw. das Wiederaufwachsen der Pflanzen einschränken könnte. In einer Publikation von SUNDERMEIER et al. (2008) zur Ufervegetation der Unteren Havel-Wasserstraße unter dem Einfluss des Wellenschlags wird eine starke Reduzierung der Röhrichtarten Schilf (Phragmites australis) und Sumpf-Ziest (Stachys palustris) in den Bereichen, in denen eine Wellenbelastung von mehr als 20 cm herrscht, fest-

294 Seite 288 (381) gestellt. Zwei Drittel aller Fundpunkte der untersuchten Makrophyten kommen laut SUNDERMEIER et al. bei Wellenhöhen von weniger als 12 cm vor. Für den durch die Fahrrinnenanpassung zu erwartenden Wellenschlag hat das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin eine Auswertung vorhandener Untersuchungen zur hydraulischen Belastung der Ufer und deren Sicherung im Bereich der Unterhavel durchführen lassen 15. Hierzu gibt es seit dem Jahr 1999 zahlreiche Gutachten und Stellungnahmen. Das auf der Prämisse der Übertragbarkeit der in der Unterhavel gewonnen Erkenntnisse gründende Ergebnis dieser Auswertung geht von Sekundärwellen 16 von ca. 10 cm Höhe in einem Abstand von ca. 100 m von den verursachenden Schiffen aus. Ausgehend von der Annahme, dass Wellenhöhen von bis zu 20 cm von Röhrichten, insbesondere von Schilfröhrichten, laut Literaturangaben schadlos aufgenommen werden können (vgl. z. B. COOPS et al. 1996), ist festzuhalten, dass in diesem Sinne schädliche Wellenhöhen erst bei Uferabständen von (deutlich) unter 100 m zu erwarten sind. Zwischen Fahrrinne und Ufer werden diese Abstände an allen Engstellen überschritten. Fazit Betriebsbedingte nachteilige Veränderungen des Schutzgutes Pflanzen sind durch die Fahrrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse insbesondere hinsichtlich der ufernahen Makrophyten- und Röhrichtvegetation der Kladower Seenstrecke nicht absehbar Zusammenfassung der Auswirkungen Zusammenfassend resultieren aus dem Vorhaben für das Schutzgut Pflanzen erheblich nachteilige Umweltauswirkungen durch die Biotopverluste am Spandauer Horn und punktuell entlang der UHW. In der folgenden Tabelle wird die Wirkungsanalyse für das Schutzgut noch einmal zusammenfassend dargestellt und der Grad der Erheblichkeit ermittelt. Tabelle 83: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Pflanzen Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache baubedingt Sedimentaufwirbelung durch Baggerung Wirkung erhöhte Sauerstoffzehrung durch Wassertrübung und Aufwirbelung Organik Remobilisation von Schwermetallen Grad der Veränderung Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung Grad der Erheblichkeit keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft 15 Vermerk der Bundesanstalt für Wasserbau Karlsruhe, Herr Dr. Ing. R. Soyeaux, vom Sekundärwellen sind die an Bug und Heck eines Schiffes erzeugten Wellen, die sich wesentlich weiter als die durch Verdrängung erzeugten Primärwellen über die Wasseroberfläche ausbreiten können. Sie sind im Wechselspiel mit dem Absunk die Hauptbelastung für Röhrichte auch in größerer Entfernung, da deren Halme aufgrund der Orbitalbewegungen der Wellen knicken können.

295 Seite 289 (381) Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache anlagebedingt verringerte Wasserspiegellagen im Hochwasserfall Flächeninanspruchnahme terrestrischer Biotope am Spandauer Horn, Spreeschanze und punktuell SOW und UHW Anlage FWZ Wirkung reduzierte Röhrichtdurchspülung hinter Doppelpalisaden am Pichelsdorfer Gemünd Verlust von Biotoptypen und Laubbäumen größere Varianz von Sohlstruktur und Substraten Grad der Veränderung Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung Grad der Erheblichkeit keine andauernd kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft stark bis übermäßig negativ Ist-Zustand: 1-4 P-Zustand: 1 stark bis übermäßig positiv andauernd kleinräumig erheblich nachteilig andauernd kleinräumig erheblich vorteilhaft betriebsbedingt verstärkter Absunk u. Wellenschlag in der Kladower Seenstrecke Beeinträchtigung vorhandener Röhrichte und Makrophytenbestände Ist-Zustand: 2 P-Zustand: 4 keine Änderung der Wertstufe - - weder nachteilig noch vorteilhaft 6.4 Schutzgut Tiere Für das Schutzgut Tiere kann es infolge der Fahrrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse zu Auswirkungen durch die bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme, bau- und betriebsbedingt auftretenden Schad- und Schwebstoffimmissionen, Lärmimmissionen und optische Beunruhigungen kommen. Weiterhin sind Auswirkungen infolge baubedingter Erschütterungen denkbar. Als Wechselwirkungen können anlagebedingte hydrologisch-hydraulische Wirkungen bei Tierarten zu Beeinträchtigungen führen. Spezifische Angaben zu einzelnen Tierartengruppen sind den folgenden Kapiteln zu entnehmen, die jeweilige abschließende Tabelle fasst die Einzelkriterien zur Ermittlung des Erheblichkeitsgrades zusammen Säugetiere - Biber und Fischotter Vorhabenbezogene Auswirkungen sind für die Arten Fischotter und Biber infolge baubedingt auftretender Schweb- und Schadstoffimmissionen, Lärmimmissionen und optische Beunruhigungen/Störreize sowie infolge der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme nicht vollständig auszuschließen. Die genannten Wirkfaktoren sind daher untersuchungserheblich. Beide Arten besiedeln nachweisliche oder potenziell Teile des Untersuchungsgebietes als Durchzugskorridor bzw. als Nahrungshabitat (vgl. Kapitel 5.3.3).

296 Seite 290 (381) Baubedingte Wirkungen Schweb- und Schadstoffimmissionen Schad- und Schwebstoffimmissionen sind, wenn überhaupt, nur indirekt für den Fischotter infolge einer Beeinträchtigung der Fischfauna, die die Hauptnahrungsgrundlage für die Art darstellt, betrachtungsrelevant. Räumlich und zeitlich begrenzt ist durch die Sohlbaggerungen von einer Zunahme von Feinsediment- bzw. Schwebstoff- Aufwirbelungen auszugehen. Solche Auswirkungen könnten aus einer erhöhten Sauerstoffzehrung bzw. einem weiter sinkenden Sauerstoffgehalt im Wasser resultieren. Ferner könnten in diesen Sedimenten gebundene toxische Stoffe, vor allem Schwermetalle, freigesetzt werden. Da jedoch für die Fischfauna keine Veränderung zum Ist-Zustand prognostiziert wird (vgl. Kapitel 6.4), sind keine erheblichen Auswirkungen für den Fischotter zu erwarten. Lärmimmissionen und optische Beunruhigungen/ Störreize Da die Wirkfaktoren Lärmimmissionen und optische Beunruhigung/Störreize im Rahmen der Bauphase i. d. R. kombiniert auftreten und in ihrer Wirkung auf die Arten Fischotter und Biber nicht zu trennen sind, werden sie an dieser Stelle zusammen betrachtet. Im Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung zu Baulärm zeigt sich, dass von allen Baustellen erhebliche Lärmimmissionen ausgehen (vgl. Kapitel sowie KSZ INGENIEURBÜRO (2014b). Bei Biber und Fischotter handelt es sich um Arten, die sich innerhalb ihrer innerstädtischen Lebensräume erfolgreich adaptiert haben. Im großräumigen Umfeld von Berlin und Brandenburg wird der Fischotter als Art beschrieben, die auch vom Menschen stärker beeinflusste Lebensräume nutzen kann (MUNR 1999). Ähnliche Beobachtungen liegen auch aus anderen europäischen Ländern vor. So wurde der Fischotter z. B. im Rahmen der landesweiten Fischotterkartierung in Schottland als nahezu ubiquitär eingestuft, da sie regelmäßig auch entlang intensiv genutzter Schifffahrtswege bis hin zum Zentrum von Edinburgh anzutreffen ist (STRACHAN 2007). Man geht in Schottland davon aus, dass die Art von der Verbesserung der Wasserqualität und somit von verbesserten Nahrungsbedingungen profitiert (ebd.). Bei beiden Arten, Biber und Fischotter, sind erhebliche Auswirkungen nur dann zu erwarten, wenn die Tiere während ihrer Aktivitätszeit, also überwiegend in den Dämmerungs- und Nachtstunden gestört werden. Da sich die Bautätigkeit und die damit verbundene Verlärmung des Umfelds jedoch auf die Tagesstunden beschränken, sind verhaltensbeeinträchtigende Wirkungen sehr unwahrscheinlich. Im Gegensatz zum Fischotter, der nur sporadisch im Untersuchungsgebiet zu erwarten ist, können beim Biber Störungen ganzjährig auftreten, da die nächst gelegene Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Bereich des Wasserwerks Jungfernheide in einem geringem Abstand von 290 m zum Vorhaben gelegen ist. Da am Nordufer der SOW im Bereich des Wasserwerks Jungfernheide keine Bautätigkeiten erfolgen, ist nicht von Störungen während der Aufzuchtszeit der Jungtiere auszugehen, da sich Lärmimmissionen und optische Beunruhigungen lediglich lokal und kurzzeitig auf die Funktion der Gewässer als Teillebensraum (Nahrungshabitat) auswirken.

297 Seite 291 (381) Fazit Baubedingt erheblich nachteilige Auswirkungen sind für die Arten Fischotter und Biber nicht zu erwarten und somit weder nachteilig noch vorteilhaft zu werten. Aufgrund des Verzichts auf eine Bautätigkeit während der Dämmerungs- und Nachtzeiten sowie der Entfernung der Bautätigkeiten zum Biberbau auf dem Gelände des Wasserwerks Jungfernheide können erheblich nachteilige Auswirkungen infolge der Bautätigkeit vermieden werden Anlagebedingte Wirkungen Flächeninanspruchnahme Durch die geplanten Veränderungen des Gewässers insbesondere am Spandauer Horn werden weder Fischotter- noch Biberlebensräume dauerhaft verändert, da die in diesen Bereichen vorhandenen Uferstrukturen (Schwergewichtsmauer, Spundwandverbau) von keiner der genannten Arten besiedelt werden können. Im Bereich der geplanten Wartestelle Spreeschanze, am Nordufer der SOW, wurden im Rahmen von Kartierungen Biberfraßspuren entdeckt. Das bisherige Schrägufer aus Wasserbausteinen wird hier durch die Anlage der Wartestelle auf ca. 760 m in ein Senkrechtufer in Spundwandbauweise umgewandelt. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Landnutzung von semiaquatischen Tieren, wie den Biber und Fischotter, wird in der alten Wartestelle ein Tierausstieg angelegt (siehe Kapitel 7.4). Die anlagebedingte Flächeninanspruchnahme ist damit für die Säugetierarten Biber und Fischotter als unerheblich zu bewerten. Die im Rahmen des Vorhabens geplante Anlage von Flachwasserzonen ist für beide Arten als positiv zu bewerten. So stellen Flachwasserzonen für den Fischotter eine bedeutende Verbesserung der Biotopstruktur dar, da davon auszugehen ist, dass sich zukünftig in diesen Bereichen Jungfische vermehrt aufhalten werden (vgl. Kapitel 6.4), so dass sich die Nahrungssituation für den Fischotter verbessern wird. Ähnlich positive Effekte sind für den Biber zu prognostizieren. Durch die Etablierung von Gehölzen der Weichholzauen wie z. B. Weiden, die für den Biber eine wichtige Nahrungsquelle darstellen, ist auch für diese Art infolge der Anlage von Flachwasserzonen von einem verbesserten Nahrungsangebot auszugehen. Flachwasserzonen üben somit für beide Arten einen positiven Effekt aus, der sich jedoch in Summe unerheblich vorteilhaft darstellt. Fazit Infolge der Verbesserung der Reproduktionsrate von Fischen innerhalb der Flachwasserzonen sind für den Fischotter infolge der Verbesserung des Nahrungsangebots dauerhaft positive Wirkungen zu prognostizieren Betriebsbedingte Wirkungen Lärmimmissionen und optische Beunruhigung/Störreize Wie bereits erwähnt ist bei den Arten Biber und Fischotter im Stadtgebiet von Berlin davon auszugehen, dass sie sich erfolgreich an innerstädtische optische Störungen und Lärmimmissionen im Allgemeinen bzw. den Schiffverkehr auf den Wasserstraßen im Besonderen angepasst haben. Im Ergebnis der Schalluntersuchung wurde aufgezeigt,

298 Seite 292 (381) dass die Auswirkungen des Vorhabens in allen Abschnitten der Nordtrasse ähnlich sind. Für die Immissionsorte ergeben sich im Plan- und im Nullfall Pegelerhöhungen von maximal 0,4 db tags und 0,1 db nachts. Eine wesentliche Änderung zum Ist-Zustand ergibt sich somit nicht (vgl. Kapitel 6.9.2). Fazit Für den Fischotter und den Biber sind betriebsbedingte Wirkungen infolge von Lärmimmissionen und optischer Beunruhigung/Störreize infolge des geringfügig erhöhten Schiffverkehrs weder vorteilhaft noch nachteilig zu werten. Erhebliche Auswirkungen resultieren nicht Zusammenfassung der Auswirkungen Zusammenfassend resultieren für das Schutzgut Tiere - Biber und Fischotter keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen aus dem Vorhaben. In der folgenden Tabelle wird die Wirkungsanalyse für das Schutzgut Tiere (Biber, Fischotter) noch einmal zusammenfassend dargestellt und der Grad der Erheblichkeit ermittelt. Tabelle 84: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Tiere - Biber, Fischotter Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache baubedingt Lärm, Erschütterungen und optische Beeinträchtigungen durch Betrieb von Baumaschinen anlagebedingt Anlage von Flachwasserzonen Wirkung Verdrängung von Tieren aus ihrem Nahrungshabitat / Ausbreitungskorridor Verbesserung des Nahrungsangebots für Fischotter und Biber Grad der Veränderung keine Änderung der Wertstufe Keine Änderung der Wertstufe Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung Grad der Erheblichkeit kurzzeitig kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft andauernd kleinräumig unerheblich vorteilhaft betriebsbedingt Lärm und optische Beunruhigungen durch Schiffsverkehr Verdrängung von Fischotter und Biber aus ihrem Nahrungshabitat/ Durchzugskorridor keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft Säugetiere - Fledermäuse Baubedingt kann es für Fledermäuse zu Beeinträchtigungen durch baubedingte Lärmimmissionen und Erschütterungen kommen. Darüber hinaus sind anlagebedingte Auswirkungen für Fledermäuse lediglich infolge der Flächeninanspruchnahme untersuchungserheblich.

299 Seite 293 (381) Baubedingte Wirkungen Lärmimmissionen Einen Einfluss können lediglich nächtliche Baumaßnahmen auf jagende Fledermäuse und ihren Jagderfolg haben. Wie die Forschungen gezeigt haben, sind einige Arten wie z. B. das Große Mausohr (und vermutlich auch andere Fledermausarten) auch bei Lärm in der Lage, erfolgreich zu jagen (SCHAUB et al. 2008). Da sich die Bautätigkeit außerhalb der Winterruhe auf die Zeit außerhalb von Nachtzeiten beschränkt sind jedoch auch für empfindlichere Arten keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Bekannte Fledermauswinterquartiere wie die Zitadelle Spandau liegen in einem ausreichenden Abstand von ca. 300 m zum Vorhaben, so dass auch hier keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind. Im Ergebnis einer 2010 durchgeführten Untersuchung zum Bau der Schleuse Spandau im Auftrag der Senatsverwaltung wurde festgestellt, dass ein Eindringen von Baulärm in die Zitadelle unwahrscheinlich ist (vgl. Beilage , ROSENAU 2010). Infolge baubedingter Lärmimmissionen sind Veränderungen der Wertstufe beim Vergleich von Ist-Zustand und Prognose-Zustand nicht zu erwarten, so dass sich die Wirkungen weder nachteilig noch vorteilhaft für die Gruppe der Fledermäuse auswirken. Erschütterungen Erheblich nachteilige Auswirkungen infolge baubedingt auftretender Erschütterung sind lediglich im unmittelbaren Umfeld zum Fledermauswinterquartier im Bereich der der Spandauer Zitadelle infolge der Abgrabung des Spandauer Horns sowie des Einbringens von Stahlspundbohlen zu erwarten. Auf das Fledermauswinterquartier haben die Baumaßnahmen vermutlich jedoch aufgrund der Entfernung sowie der zwischen Baumaßnahme und Winterquartier liegenden Straße keinen Einfluss wurden von ROSENAU (2010) im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Auswirkungen, die im Rahmen des Baus der Schleuse Spandau auftreten untersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Bautätigkeit aufgrund der Entfernung von 300 m sehr wahrscheinlich nicht zu einer Beeinträchtigung von Überwinterungsgesellschaften von Fledermäusen in der Zitadelle Spandau führen. Wie bereits in der FFH-Verträglichkeitsstudie festgestellt (vgl. Beilage 15.2), beträgt die Entfernung zur Berliner Nordtrasse ebenfalls 300 m, so dass Störungen zur Zeit der Winterruhe aufgrund der Entfernung mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können. Infolge baubedingter Erschütterungen sind Veränderungen der Wertstufe beim Vergleich von Ist-Zustand und Prognose-Zustand nicht zu erwarten, so dass sich die Wirkungen weder nachteilig noch vorteilhaft für die Gruppe der Fledermäuse auswirken. Fazit Die infolge baubedingter Lärmimmissionen und Erschütterungen zu erwartenden Auswirkungen sind für die Gruppe der Fledermäuse kaum spürbar und somit für die Tiergruppe der Fledermäuse weder vorteilhaft noch nachteilig zu bewerten.

300 Seite 294 (381) Anlagebedingte Wirkungen Flächeninanspruchnahme Eine anlagebedingte Flächeninanspruchnahme gehölzgeprägter Biotoptypen findet durch die Abgrabung der Landspitze des Spandauer Horns und durch die Uferandeckung an der neuen Wartestelle Spreeschanze und am Ruhwald (Süd) statt die im Hinblick auf die Tiergruppe der Fledermäuse zu Verlusten potenzieller Quartierbäume führen kann. Insgesamt sind in den drei Abschnitten ca. 90 Laubbäume betroffen, wobei 21 (16 am Spandauer Horn, 5 am Ruhwald) davon zumindest als Sommerquartier eine potenzielle Bedeutung besitzen können. Höhlenbäume mit Winterquartiers- bzw. Wochenstubeneignung wurden innerhalb des Abgrabungsbereichs nicht nachgewiesen (vgl. Kapitel ), so dass die Fällung gefahrlos im Winter erfolgen kann. Detaillierte Vorgaben für die Fällung von Höhlenbäumen sind dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zu entnehmen (vgl. Beilage ). Aufgrund des Verlusts potenzieller Quartierbäume wird der Prognose-Zustand im Bereich des Spandauer Horns als sehr gering eingestuft. Gegenüber der derzeitig mittleren Wertstufe ergibt sich somit ein mäßig negativer Veränderungsgrad (-2). Der Verlust potenzieller Quartierbäume wird aufgrund des zwar lediglich punktuellen, jedoch dauerhaften Charakters für die Gruppe der Fledermäuse als erheblich negativ eingestuft. Unerheblich positive Wirkungen sind hingegen durch die Anlage von Flachwasserzonen zu erwarten, da es infolge der Maßnahme zu einer gezielten Förderung der aquatischen Wirbellosenfauna und somit zu einer habitatverbessernden Wirkung für nahrungssuchende Fledermäuse kommt. Flachwasserzonen üben somit einen positiven Effekt auf Fledermäuse entlang der Berliner Nordtrasse aus. Fazit Die infolge der anlagebedingten Inanspruchnahme potenzieller Quartierbäume resultierenden Auswirkungen sind erheblich negativ zu werten. Langfristig unerheblich positive Wirkungen hingegen resultieren aus der Anlage von Flachwasserzonen infolge der Verbesserung des Nahrungsangebots Zusammenfassung der Auswirkungen Zusammenfassend resultieren für das Schutzgut Tiere - Fledermäuse erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen aus der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme am Spandauer Horn. In der folgenden Tabelle wird die Wirkungsanalyse für das Schutzgut Tiere: Fledermäuse noch einmal zusammenfassend dargestellt und der Grad der Erheblichkeit ermittelt.

301 Seite 295 (381) Tabelle 85: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Tiere: Fledermäuse Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache baubedingt Verlärmung von Jagdgebieten, Transferkorridoren und Winterquartieren von Fledermäusen Erschütterungen im Umfeld von Fledermauswinterquartieren anlagebedingt Abgrabung des Spandauer Horns Anlage von Flachwasserzonen Wirkung Störung jagender oder winterschlafender Fledermäuse Störung winterschlafender Fledermäuse Verlust potenzieller Quartierbäume von Fledermäusen Verbesserung des Nahrungsangebots durch Förderung der aquatischen Wirbellosenfauna Grad der Veränderung Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung Grad der Erheblichkeit keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft Mäßig negativ Ist-Zustand: 3 P-Zustand: 1 Keine Änderung der Wertstufe andauernd punktuell erheblich nachteilig andauernd kleinräumig unerheblich vorteilhaft Brutvögel Erheblich nachteilige Auswirkungen sind für die Tiergruppe der Vögel, hier Brutvögel infolge der bau- und anlagebedingten Flächeninanspruchnahme, bau- und betriebsbedingter Lärmimmissionen und optischer Beunruhigungen/Störreize nicht auszuschließen und somit untersuchungserheblich Baubedingte Wirkungen Lärmimmissionen und optische Beunruhigung/Störreize Da die Wirkfaktoren Lärmimmissionen und optische Beunruhigung/Störreize im Rahmen der Bauphase in engem Zusammenhang stehen und in ihrer Wirkung auf die Brutvogelfauna kaum zu trennen sind, werden sie an dieser Stelle zusammen betrachtet. Lärm beeinträchtigt die Populationen von Vogelarten in unterschiedlicher Weise. Bei gleichbleibender Intensität und Beschränkung auf das Baufeld können bei einigen Arten Gewöhnungseffekte auftreten, die bei der Mehrheit der nachgewiesenen Arten aufgrund ihres innerstädtischen Lebensraums zumeist bereits besteht. Bei einem plötzlichen Anstieg des Lärmpegels ist jedoch davon auszugehen, dass viele Brutvögel die temporär verlärmten Bereiche meiden oder dort nur mit verringerter Dichte und reduziertem Reproduktionserfolg brüten. Empfindliche Vogelarten können darüber hinaus während der

302 Seite 296 (381) Bauphase vergrämt werden. Für die Empfindlichkeit gegenüber Störungen bei Groß-, Greif-, Raben- und Wasservögeln gilt, dass Flächen um den Brutplatz / das Revierzentrum im Radius der artspezifischen Fluchtdistanz als hoch empfindlich eingestuft werden. Im Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung zu Baulärm zeigt sich, dass von allen Baustellen erhebliche Lärmimmissionen ausgehen (vgl. Kapitel sowie KSZ INGENIEURBÜRO (2014b). Die dadurch verursachten Auswirkungen auf Brutvögel treten maximal kleinräumig im Nahbereich der Gewässerabschnitte auf, so dass vor allem hier mit einer Verschlechterung des Ist-Zustandes zu rechnen ist. Betroffen sind vor allem die bisher relativ individuen- und artenreicheren Gehölzbestände und Verlandungszonen der Tiefwerder Wiesen, die Halbinsel Pichelswerder, die Parkanlage der IG-Metall- Bildungsstätte sowie das Gelände des Wasserwerks Jungfernheide. Bauzeitlich kommt es hier zu einer Veränderung des Ist- Zustandes von derzeit 3 (mittel) auf 2 (gering) im Prognose-Zustand. Der Veränderungsgrad ist somit als sehr gering bis gering negativ einzustufen. Aufgrund der kleinräumigen, kurzzeitigen Ausprägung werden die durch Lärmimmissionen und Störwirkungen verursachten Auswirkungen als unerheblich nachteilig eingestuft. Es ist davon auszugehen, dass temporär beeinträchtigte Reviere nach Beendigung der Baumaßnahme wieder besiedelt werden. 19 BbgNatSchAG sieht für Brutplätze des Kranichs eine Schutzzone von 300 m im Zeitraum zwischen 01. Februar und 30. Juni vor. Auswirkungen auf den Kranichbrutplatz im Bereich der Tiefwerder Wiesen können somit aufgrund der Entfernung von ca. 400 m nahezu ausgeschlossen werden. Alle weiteren Teilbereiche des Untersuchungsgebietes unterliegen bereits jetzt einer erhöhten anthropogenen Beeinträchtigung, die sich vor allem in der Natürlichkeit des Arteninventars widerspiegelt so dass sich baubedingte Auswirkungen im Prognose- Zustand weniger stark auswirken. Die Veränderungen liegen im Schwankungsbereich innerhalb einer Wertstufe (Ist-Zustand 1-2, Prognose-Zustand 1-2), so dass die zu erwartenden Wirkungen weder positiv noch negativ zu bewerten sind. Fazit Infolge baubedingt auftretender Lärmimmissionen und optischer Beunruhigungen/Störreize im Bereich der Tiefwerder Wiesen, der Halbinsel Pichelswerder, der Parkanlage der IG-Metall-Bildungsstätte sowie dem Gelände des Wasserwerks Jungfernheide kommt es zu sehr gering bis gering negativen kurzfristigen Veränderungen des Ist-Zustandes, so dass sich Ist-Zustand bauzeitlich von einer derzeit mittleren Wertstufe (Wertstufe 3) auf eine geringe Wertstufe (Wertstufe 2) vermindert. Die Auswirkungen werden als unerheblich nachteilig eingestuft. Außerhalb der genannten Bereiche sind erheblich nachteilige Auswirkungen aufgrund der geringen Wertigkeit des Ist-Zustandes sowie des hohen Adaptionsgrades der Brutvogelzönose nicht zu erwarten.

303 Seite 297 (381) Anlagebedingte Wirkungen Flächeninanspruchnahme Eine anlagebedingte Flächeninanspruchnahme terrestrischer Biotoptypen findet durch Abgrabung der Landspitze des Spandauer Horns, durch Neuprofilierung des neuen Uferrandstreifens, durch Aufschüttungen der bestehenden Deckwerke an der neu anzulegenden Wartestelle Spreeschanze, am Ruhwald (Süd) und an der neuen Stahlspundwand Götelstraße sowie punktuell am östlichen Widerlager der Eisenbahn- und der Dischingerbrücke, im Mündungsbereich des Schlangengrabens und am Westufer in Pichelsdorf zwischen den UHW-km 3,1 und 3,2 statt (siehe Beilage ). Infolge der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme im Bereich des Spandauer Horns kommt es zu einem andauernden Verlust von insgesamt m² einer aufgelassenen Parkanlage und, damit verbunden, zum Verlust von 44 Laubbäumen. Die Flächeninanspruchnahme resultiert in einem Verlust von Bruthabitat der Frei- und Gebüschbrüter, darunter je ein Revier von Amsel und Mönchsgrasmücke sowie ein Revier des Buchfinks. Darüber hinaus wurden zwei Reviere des Feldsperlings festgestellt, so dass Revierverluste auch für Höhlenbrüter zu prognostizieren sind. Arten der Roten Liste des Landes Berlin und/oder Deutschlands wurde in diesem Bereich nicht festgestellt. An der geplanten Wartestelle Spreeschanze gehen durch die Überdeckung der bestehenden Steinschüttungen an den Ufern Gehölze auf m² Steinschüttungen und 400 m² Gehölzsaum an Gewässer verloren, darunter 26 Einzelbäume, überwiegend Pappeln. Der Verlust gewässerbegleitender Gehölzsäume und Bäume resultiert in einem dauerhaften Verlust von Bruthabitat der Gebüsch- und Freibrüter. Höhlenbäume gehen im Bereich Spreeschanze infolge der Maßnahme nicht verloren, so dass ein Revierverlust für Höhlenbrüter nicht zu erwarten ist. Insgesamt wurden 2011 in diesem Bereich 29 Reviere, in erster Linie Gebüschbrüter nachgewiesen, darunter drei Arten der Vorwarnliste Berlins (Feldsperling, Sumpfmeise und Girlitz). Die lediglich ein geringer Teil dieser Fläche anlagebedingt in Anspruch genommen werden, ist davon auszugehen, dass nur wenige der Reviere dauerhaft in Anspruch genommen werden. Eine exakte Quantifizierung des Revierplatzverlustes ist an dieser Stelle jedoch nicht möglich. An der geplanten Stahlspundwand am Ruhwald (Süd) von SOW-km 3,416 bis 3,672 werden ca. 880 m² Steinschüttungen mit Ufergehölzen und ca. 18 Einzelbäumen zur Geländeangleichung an die Oberkante der Stahlspundwände überprägt. Infolge dessen kommt es auch hier zu einem dauerhaften Verlust von Brutrevieren. Insgesamt wurden 2011 in diesem Bereich 11 Brutreviere (überwiegend Gebüschbrüter, darunter ein Revier des Feldsperlings als einzige Art der Vorwarnliste Berlins) nachgewiesen. Anlagebedingt kommt es am Spandauer Horn, der Spreeschanze sowie Ruhwald (Süd) somit zu einer Veränderung des Ist- Zustandes von derzeit jeweils 2 (gering) auf 1 (sehr gering) im Prognose-Zustand. Der Veränderungsgrad ist somit als sehr gering bis gering negativ einzustufen. Aufgrund des kleinräumigen, jedoch dauerhaften Verlustes werden die hieraus resultierenden Auswirkungen als erheblich nachteilig eingestuft. Die Beurteilung des Verlusts von Brutquartiere im Hinblick auf eine Verletzung der Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG sind Beilage 16 zu entnehmen.

304 Seite 298 (381) Der kleinflächige dauerhafte Verlust von Ruderalfluren von 870 m² am Spandauer Horn und weiteren 840 m² entlang der UHW wird aufgrund ihrer sehr geringen Bedeutung für Brutvögel als weder nachteilig noch vorteilhaft beurteilt. Im langfristigen Trend ist davon auszugehen, dass es infolge der Anlage der Flachwasserzonen zu einer Lebensraumverbesserung von Brutvogelarten der Verlandungszonen kommt, insbesondere Röhrichtbrüter wie Drosselrohrsänger und Sumpfrohrsänger. Durch die Anlage von Flachwasserzonen kommt es somit zu einer Erhöhung der Strukturvielfalt und damit verbunden zu einer Erhöhung der Artendiversität bzw. einer Ausweitung des durch Vögel besiedelbaren Raums. Fazit Die anlagebedingten Auswirkungen wirken sich im Bereiche des Spandauer Horns aufgrund der andauernden Inanspruchnahme von Brutrevieren erheblich nachteilig aus, so dass sich der Ist-Zustand hier von einer derzeit geringen Wertstufe (Wertstufe 2) auf eine sehr geringe Wertstufe (Wertstufe 1) vermindert. Für Röhrichtbrüter ergibt sich infolge der Anlage von Flachwasserzonen und der damit verbundenen Bereitstellung zusätzlichen Bruthabitats eine leichte Verbesserung im Vergleich zum Ist-Zustand. Die Auswirkungen sind unerheblich vorteilhaft Betriebsbedingte Wirkungen Lärmimmissionen Im Bereich der Berliner Nordtrasse wurden nahezu ausschließlich Brutvogelarten nachgewiesen, die sich an anthropogen verursachte Störwirkungen angepasst haben, so dass Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Lärmimmissionen für die Brutvogelfauna kaum nachweisbar auswirken werden. Im Ergebnis der Schalluntersuchung wurde aufgezeigt, dass die Auswirkungen des Vorhabens in allen Abschnitten ähnlich sind. Für die Immissionsorte ergeben sich Pegelerhöhungen von maximal 0,4 db tags und 0,1 db nachts. Eine wesentliche Änderung zum Ist-Zustand ergibt sich somit nicht (vgl. Kapitel ), so dass im Hinblick auf Lärmimmissionen weder vorteilhafte noch nachteilige Wirkungen aus dem Vorhaben resultieren. Optische Beunruhigung/Störreize Durch das INGENIEURBÜRO LOHMEYER wurde 2014 die schifffahrtsbedingte Zusatzbelastung aus der geänderten Flottenstruktur im Planfall 2025 und Nullfall 2025 prognostiziert (vgl. Kapitel 6.8.2). Im worst-case-szenario wird angenommen, dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Schiffsanzahlen kommt. Eine wesentliche Änderung zum Ist-Zustand ergibt sich somit nicht, so dass im Hinblick auf betriebsbedingte optische Beunruhigung/Störreize weder vorteilhafte noch nachteilige Wirkungen aus dem Vorhaben resultieren. Fazit Infolge betriebsbedingter Auswirkungen wie Lärmimmissionen und optische Beunruhigungen/Störreizen kommt es weder zu nachteiligen noch zu vorteilhaften Auswirkungen.

305 Seite 299 (381) Zusammenfassung der Auswirkungen Zusammenfassend resultieren für das Schutzgut Tiere - Brutvögel erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen aus der baubedingten Verlärmung mittelwertiger Lebensräume sowie aus dem Verlust von Bruthabitat am Spandauer Horn. In der folgenden Tabelle wird die Wirkungsanalyse für das Schutzgut Tiere: Brutvögel noch einmal zusammenfassend dargestellt und der Grad der Erheblichkeit ermittelt. Tabelle 86: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Tiere: Brutvögel Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache baubedingt Verlärmung, optische Beunruhigung der Brutplätze von Brutvogelarten der Wälder, landwirtschaftlichen Nutzflächen und hochwertigen Parkanlagen Verlärmung, optische Beunruhigung der Brutplätze von Brutvogelarten geringwertiger Parkanlagen, Gewässer, Verlandungszonen und Kleingärten Verlärmung, optische Beunruhigung der Brutplätze von Brutvogelarten der Siedlungsund Gewerbeflächen und Bahnanlagen anlagebedingt Abgrabung Spandauer Horn, Überdeckung Spreeschanze und Ruhwald (Süd) Anlage von Flachwasserzonen Wirkung Beeinträchtigung von Brutrevieren Beeinträchtigung von Brutrevieren Beeinträchtigung von Brutrevieren Verlust von Bruthabitaten (Frei- und Gebüschbrüter) Bereitstellung von Bruthabitaten für Brutvogelarten der Verlandungszonen und Röhrichte Grad der Veränderung Sehr gering bis gering negativ Ist-Zustand: 3 P-Zustand: 2 Sehr gering bis gering negativ Ist-Zustand: 2 P-Zustand: 2 Sehr gering bis gering negativ Ist-Zustand: 1 P-Zustand: 1 Mäßig negativ Ist-Zustand: 2 P.-Zustand: 1 Sehr gering bis gering positiv Ist-Zustand: 2 P-Zustand: 3 Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung Grad der Erheblichkeit kurzzeitig kleinräumig unerheblich nachteilig kurzzeitig kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft kurzzeitig kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft andauernd punktuell erheblich nachteilig andauernd kleinräumig unerheblich vorteilhaft

306 Seite 300 (381) Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache betriebsbedingt Grad der Erheblichkeit Lärmimmissionen und optische Beunruhigungen durch den Schiffsbetrieb im Prognosefall 2025 Wirkung Störung von Brutvögeln in gewässerbegleitenden Lebensräumen Grad der Veränderung Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft Zug- und Rastvögel (Überwinterung) Erheblich nachteilige Auswirkungen sind für das Schutzgut Tiere: Avifauna (Zug- und Rastvögel) infolge baubedingt auftretender Lärmimmissionen und optischer Beunruhigungen/Störreize sowie infolge der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme untersuchungserheblich Baubedingte Wirkungen Flächeninanspruchnahme In drei Teilabschnitten kommt es zu einer zeitweisen baubedingten Inanspruchnahme von Überwinterungslebensräumen von Wasservögeln (siehe auch Beilage ): im Bereich des Neubaus der Wartestelle Spreeschanze westlich des Kraftwerks Reuter zwischen SOW-km 0,384 und SOW-km 1,141 (Nordufer) (Abschnitt 1) an der UHW im Bereich des Schifffahrtsufers zwischen UHW-km 0,600 und 1,180 (Abschnitt 2) durch die Sicherung der Ufer auf der Ostseite der UHW an den Tiefwerder Wiesen zwischen UHW-km 2,120 und 2,950 (Abschnitt 3) durch die Herstellung der Flachwasserzone Tiefwerder Wiesen Der zeitweise Verlust von Überwinterungslebensräumen wird als unerheblich nachteilig bewertet. Es ist davon auszugehen, dass ausreichend Ausweichhabitate für die betroffenen Arten, die ohnehin über eine große Anpassungsfähigkeit an anthropogene Lebensräume verfügen, verfügen. Lärmimmissionen und optische Beunruhigung/Störreize Da die Wirkfaktoren Lärmimmissionen und optische Beunruhigung/Störreize im Rahmen der Bauphase in engem Zusammenhang stehen und in ihrer Wirkung auf die Zugund Rastvogelfauna kaum zu trennen sind, werden sie an dieser Stelle zusammen betrachtet. Das im Untersuchungsgebiet festgestellte Spektrum überwinternder Wasservögel wird erwartungsgemäß von Arten dominiert, die sich durch eine überaus erfolgreiche Adaption an das städtische Umfeld auszeichnen, allen voran Stockente und Blessralle. Dennoch kann es im Zuge der Bauphase zu einer kurzeitigen Verdrängung von Wasservögeln aus dem Baufeld und somit aus dem Überwinterungslebensraum kommen.

307 Seite 301 (381) In den drei oben genannten Teilbereichen sind baubedingte Wirkungen infolge Lärmimmissionen und optische Beunruhigungen/Störreize nicht auszuschließen. Es ist davon auszugehen, dass es im Bereich der genannten Gewässerabschnitte infolge der Bautätigkeit zu einer zeitweisen Verdrängung überwinternder Wasservögel kommt, so dass sich die Natürlichkeit des Arteninventars kurzfristig von einem mittleren Wert auf einen geringen Wert verringert. Die Veränderungen führen jedoch nicht zu einer Veränderung der Wertstufe. Die Auswirkungen sind weder nachteilig noch vorteilhaft. Die übrigen Gewässerabschnitte werden von überwinternden Wasservögeln weitaus geringer frequentiert, so dass aufgrund der sehr geringen Bedeutung der Gewässer als Überwinterungslebensraum erheblich nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen werden können. Fazit Auswirkungen infolge baubedingter Wirkungen, die zu einer kurzeitigen Verdrängung überwinternder Wasservögel führen, resultieren unerheblich nachteilige Umweltwirkungen infolge der baubedingten Flächeninanspruchnahme. Die Auswirkungen infolge Lärmimmissionen und optischer Beunruhigung/Störreize sind weder nachteilig noch vorteilhaft Betriebsbedingte Wirkungen Lärmimmissionen Im Bereich der Berliner Nordtrasse wurden nahezu ausschließlich überwinternde/durchziehende Wasservögel nachgewiesen, die sich an anthropogen verursachte Störwirkungen angepasst haben, allen voran Stockente und Blessralle, die hohe Lärmpegel in ihrem Umfeld tolerieren. Im Ergebnis der Schalluntersuchung wurde aufgezeigt, dass die Auswirkungen des Vorhabens in allen Abschnitten ähnlich sind. Für die Immissionsorte ergeben sich Pegelerhöhungen von maximal 0,4 db tags und 0,1 db nachts. Eine wesentliche Änderung zum Ist-Zustand ergibt sich somit nicht (vgl. Kapitel 6.9.3), so dass im Hinblick auf Lärmimmissionen weder vorteilhafte noch nachteilige Wirkungen aus dem Vorhaben resultieren. Optische Beunruhigung/Störreize Durch das INGENIEURBÜRO LOHMEYER wurde 2014 die schifffahrtsbedingte Zusatzbelastung aus der geänderten Flottenstruktur im Planfall 2025 und Nullfall 2025 prognostiziert (vgl. Kapitel 6.8.2). Im worst-case-szenario wird angenommen, dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Schiffsanzahlen kommt. Eine wesentliche Änderung zum Ist-Zustand ergibt sich somit nicht, so dass im Hinblick auf betriebsbedingte optische Beunruhigung/Störreize weder vorteilhafte noch nachteilige Wirkungen aus dem Vorhaben resultieren. Fazit Betriebsbedingte Wirkungen sind infolge der Fahrrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse unerheblich, da die Gewässerverläufe von SOW und UHW in ihrer Bedeutung für überwinternde Wasservögel unverändert bleiben. Betriebsbedingte Wirkungen sind da-

308 Seite 302 (381) her für überwinternde Wasservögel weder als nachteilig noch als vorteilhaft einzustufen Zusammenfassung der Auswirkungen Zusammenfassend resultieren für das Schutzgut Tiere - überwinternde Wasservögel keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen aus dem Vorhaben. In der folgenden Tabelle wird die Wirkungsanalyse für das Schutzgut Tiere: überwinternde Wasservögel noch einmal zusammenfassend dargestellt und der Grad der Erheblichkeit ermittelt. Tabelle 87: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Tiere: überwinternde Wasservögel Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache baubedingt Grad der Erheblichkeit Flächeninanspruchnahme Lärm, Erschütterungen und optische Beunruhigung/ Störreize durch den Baubetrieb betriebsbedingt Lärmimmissionen und optische Beunruhigungen durch den Schiffsbetrieb im Prognosefall 2025 Wirkung Verdrängung von Tieren aus ihren Überwinterungsgebieten Verdrängung von Tieren aus ihren Überwinterungsgebieten Störung von durchziehenden und/oder überwinternden Wasservögeln Grad der Veränderung sehr gering bis gering negativ Ist-Zustand: 2 Prognose- Zustand: 1 keine Änderung der Wertstufe Ist- und Prognose-Zustand: 2 Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung kurzzeitig kleinräumig unerheblich nachteilig kurzzeitig kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft Reptilien Erheblich nachteilige Umweltwirkungen sind für die Tiergruppe der Reptilien lediglich infolge der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme untersuchungserheblich Anlagebedingte Wirkungen Flächeninanspruchnahme Umweltwirkungen infolge der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme können im Vorhabengebiet direkt infolge der Inanspruchnahme von Biotoptypen und somit Reptilienlebensräumen oder aber indirekt durch Veränderung der hydrologischen Bedingungen auftreten, die zu einer Entwertung von Reptilienlebensräumen führen. Großflächig kommt es lediglich im Bereich des Spandauer Horns infolge der Abgrabung sowie infolge der Uferanpassung im Bereich Spreeschanze (SOW-km 0,400 bis SOW-km 1,50)

309 Seite 303 (381) sowie Ruhwald (Süd) (SOW-km 3,390 bis SOW-km 3,690) zu einer Inanspruchnahme terrestrischer Biotoptypen. Im Untersuchungsgebiet wurden zwei Reptilienarten (Zauneidechse und Ringelnatter) nachgewiesen, zwei weitere (Waldeidechse und Blindschleiche) werden als potenziell vorkommend eingestuft. Die potenziellen bzw. nachgewiesenen Vorkommen der Zauneidechse beschränken sich dabei auf wenige Bereiche im Untersuchungsgebiet, wie beispielsweise die Deckwerke einschließlich der ufernahen Bereiche entlang der SOW im Bereich der Kleingartenanlage Fürstenbrunn. Da es im Zuge des Vorhabens ausschließlich zu einer Inanspruchnahme kleinflächiger Lebensräume kommt und die zur Reproduktion relevante Lebensraumstrukturen vollständig erhalten bleiben, können diesbezüglich nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen werden. Einer Betroffenheit infolge kleinflächiger Überschüttungen im Bereich Spreeschanze und Ruhwald (Süd) kann sich die Art durch Flucht leicht entziehen, so dass derartige Lebensräume durch das Vorhaben in keinem populationsrelevanten (dauerhaft) Maß beeinträchtigt werden. Vielmehr steht den Tieren nach Abschluss der Bautätigkeiten in Folge des Verfüllens hinter den Spundwänden zusätzlicher Lebensraum zur Wiederbesiedlung zur Verfügung. Der Standort am Spandauer Horn ist ohnehin für die Zauneidechse aufgrund des dichten Bewuchses und der daraus resultierenden Beschattung eher ungeeignet. Vorkommen sind wegen der bestehenden Vorbelastungen in Form stark anthropogen frequentierter Lebensräume nicht zu erwarten, noch wurden im Rahmen der faunistisch-floristischen Kartierungen in diesem Bereich Tiere beobachtet. Für die Zauneidechse sind daher vorhabenbezogen keine erheblichen Veränderungen zu erwarten. Die Flächeninanspruchnahme am Ruhwald (Süd) ist unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (siehe Kap. 7.6) für die Zauneidechse insgesamt als unerheblich nachteilig zu beurteilen. Für die Ringelnatter kann es infolge hydrologischer Auswirkungen und den dadurch resultierenden Wechselwirkungen zum Schutzgut Wasser (vgl. Kapitel 6.2.1) zu Beeinträchtigungen von Lebensräumen kommen. Die Art hat ihre einzigen bekannten Vorkommen im Untersuchungsgebiet auf den Tiefwerder Wiesen, an der Südspitze von Pichelswerder sowie auf dem Gelände des Wasserwerks Jungfernheide, hier jedoch weit abseits des von dem Vorhaben direkt räumlich beeinflussten Bereichs. Wechselwirkungen Aufgrund hydrologischer Auswirkungen sind, wie bereits erwähnt, indirekte Auswirkungen auf Reptilienlebensräume denkbar, so dass an dieser Stelle Wechselwirkungen mit dem Schutzgut Wasser zu untersuchen sind (vgl. Kapitel 6.2.1). Indirekte Wirkungen infolge einer Veränderung der hydrologischen Bedingungen sind nicht zu erwarten. Wie bereits in Kapitel dargelegt, führt die geplante Fahrrinnenanpassung, bezogen auf den MHQ-Bereich im Bereich der Tiefwerder Wiesen zu einem maximalen Oberflächen-Wasserspiegelverfall von etwa 1,9 cm, im MQ-Bereich wird sie voraussichtlich bei 0,5 cm liegen und im MNQ-Bereich nicht mehr nachweisbar sein, so dass grundwasserabhängigen Ökosysteme einschließlich der an sie angepassten Tierarten wie die Ringelnatter weder vorteilhaft noch negativ beeinflusst werden.

310 Seite 304 (381) Fazit Erheblich nachteilige Auswirkungen infolge anlagebedingter Wirkungen sind vorhabenbedingt nicht zu erwarten Zusammenfassung der Auswirkungen Zusammenfassend resultieren für das Schutzgut Tiere: Reptilien keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen aus dem Vorhaben. In der folgenden Tabelle wird die Wirkungsanalyse für das Schutzgut Tiere: Reptilien noch einmal zusammenfassend dargestellt und der Grad der Erheblichkeit ermittelt. Tabelle 88: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Tiere: Reptilien Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache Wirkung anlagebedingt Indirekte Beeinträchtigung grundwasserbeeinflusster Reptilienlebensräume Direkte Inanspruchnahme terrestrischer Reptilienlebensräume Beeinträchtigung von Reptilienlebensräumen Beeinträchtigung von Reptilienlebensräumen Grad der Veränderung Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung Grad der Erheblichkeit keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft Sehr gering bis gering negativ Ist-Zustand: 3 P-Zustand: 2 vorübergehend punktuell unerheblich nachteilig Amphibien Erheblich nachteilige Auswirkungen sind für die Tiergruppe der Amphibien lediglich infolge der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme untersuchungserheblich. Erheblich nachteilige Auswirkungen infolge baubedingter Wirkungen sind vorhabenbedingt auszuschließen, da landseitige Baulogistikflächen vorhabenbedingt nicht erforderlich werden Anlagebedingte Wirkungen Flächeninanspruchnahme Auswirkungen infolge der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme können im Vorhabengebiet entweder direkt infolge der Inanspruchnahme von Amphibien (teil-)lebensräumen oder aber indirekt durch Veränderung der hydrologischen Bedingungen in Form einer Wechselwirkung zum Schutzgut Wasser (vgl. Kapitel 6.2.1) auftreten, die zu einer Beeinträchtigung von Amphibienlaichgewässern führen und den Reproduktionserfolg einer Art verändern können. Es werden vorhabenbedingt weder terrestrische Biotoptypen, die von Amphibien nachweislich oder potenziell als Landlebensraum besiedelt werden, noch Laichgewässer direkt in Anspruch genommen, so dass diesbezügliche direkte Auswirkungen nicht resultieren.

311 Seite 305 (381) Für die Tiergruppe der Amphibien ist durch die Anlage von Flachwasserzonen mit positiven Folgewirkungen zu rechnen. Während bisher die Uferbereiche von SOW und UHW lediglich von Einzelindividuen aus dem Grünfrosch-Komplex während der Sommermonate (Sommerlebensraum) besiedelt wurden, ist langfristig aufgrund der Verringerung der Fließgeschwindigkeit eine ganzjährige Nutzung denkbar. Inwieweit Flachwasserzonen von Amphibien zur Reproduktion genutzt werden können, ist zu diesem Zeitpunkt nur schwer prognostizierbar, da die Fließgeschwindigkeit innerhalb der Flachwasserzonen nur schwer einschätzbar ist. Eine Laichgewässerfunktion ist jedoch zumindest für Grünfrösche wahrscheinlich. Der aus der Anlage von Flachwasserzonen resultierende Veränderungsgrad innerhalb der SOW und UHW wird als sehr gering bis gering positiv gewertet (Ist-Zustand = 1, Prognose-Zustand = 2). Die Veränderung der Wertstufe resultiert im Wesentlichen aus einer verbesserten funktionalen Bedeutung sowie aus der Erhöhung des Natürlichkeitsgrades infolge einer verbesserten Lebensraumfunktion für Grünfrösche und möglicherweise andere Arten. Die Anlage der Flachwasserzonen ist für die Gruppe der Amphibien als unerheblich vorteilhaft einzustufen. Wechselwirkungen Aufgrund hydrologischer Auswirkungen sind, wie bereits erwähnt, indirekte Auswirkungen auf Amphibienlebensräume denkbar, so dass an dieser Stelle Wechselwirkungen mit dem Schutzgut Wasser zu untersuchen sind (vgl. Kapitel 6.2.1). Wie bereits in Kapitel dargelegt, führt die geplante Fahrrinnenanpassung, bezogen auf den MHQ- Bereich im Bereich der Tiefwerder Wiesen zu einem maximalen Oberflächen- Wasserspiegelverfall von etwa 1,9 cm, im MQ-Bereich wird sie voraussichtlich bei 0,5 cm liegen und im MNQ-Bereich nicht mehr nachweisbar sein, so dass sich die zu erwartenden Auswirkungen in Form einer indirekten Inanspruchnahme von Amphibienlaichgewässern weder vorteilhaft noch negativ auswirken werden. Fazit Infolge der anlagebedingten Wirkungen resultieren unerheblich positive Auswirkungen für Amphibien durch die Anlage von Flachwasserzonen. Da weder terrestrische noch aquatische Amphibienlebensräume durch anlagebedingte Wirkungen in ihrer Funktion verändert werden, können erheblich nachteilige Wirkungen ausgeschlossen werden Zusammenfassung der Auswirkungen Zusammenfassend resultieren für das Schutzgut Tiere - Amphibien keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen aus dem Vorhaben. In der folgenden Tabelle wird die Wirkungsanalyse für das Schutzgut Tiere - Amphibien noch einmal zusammenfassend dargestellt und der Grad der Erheblichkeit ermittelt.

312 Seite 306 (381) Tabelle 89: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Tiere - Amphibien Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache anlagebedingt Veränderung der Uferausprägung durch die Anlage von Flachwasserzonen Wirkung Verbesserung der Lebensraumfunktion für Amphibien Grad der Veränderung Sehr gering bis gering positiv Ist-Zustand: 1 P-Zustand: 2 Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung Grad der Erheblichkeit ausdauernd punktuell unerheblich vorteilhaft Fische Baubedingte Wirkungen Flächeninanspruchnahme Baubedingte Flächen- bzw. Rauminanspruchnahmen durch Baumaschinen bzw. Bauschiffe sind für die Fischfauna wegen ihres Flucht- bzw. Meideverhaltens in Bereichen, in denen Baubetrieb herrscht, nicht von Bedeutung. Die Baumaßnahmen finden nicht zeitgleich statt, so dass den Fischen zum Ausweichen ausreichend Raum zur Verfügung steht. Schweb- und Schadstoffimmissionen Räumlich und zeitlich begrenzt ist durch die Sohlbaggerungen von einer Zunahme von Feinsediment- bzw. Schwebstoff-Aufwirbelungen auszugehen, womit mögliche Auswirkungen auf die Entwicklung von Fischlaich, Larvalstadien und Jungfischen verbunden sein können. Solche Auswirkungen könnten zu einer erhöhten Sauerstoffzehrung bzw. einem weiter sinkenden Sauerstoffgehalt im Wasser führen. Ferner könnten in diesen Sedimenten gebundene toxische Stoffe, vor allem Schwermetalle, freigesetzt werden. Spree und Havel repräsentieren im Planungsraum ausschließlich anthropogen erheblich veränderte Wasserkörper im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie. Ursächlich ist ihre lange und intensive Nutzung als Wasserstraße bzw. ihre Lage inmitten einer dicht besiedelten Großstadt. Die verbliebenen Flussstrecken bieten in der Folge nur für solche Flussfische Lebensraum, die an strukturarme und sommerwarme bzw. phasenweise sauerstoffarme Verhältnisse adaptiert sind. Baubedingte Schwebstoffimmissionen bzw. Sedimentaufwirbelungen werden auf die vorgefundenen Fischzönosen wegen deren Unempfindlichkeit und dem zeitlich und räumlich begrenzten Auftreten als unerheblich nachteilig bewertet. Eventuelle Aufwirbelungen von Sedimenten im Rahmen der Baudurchführung werden sich nach Erkenntnissen aus Untersuchungen am SPK nicht von jenen unterscheiden, wie sie durch den bestehenden Schiffsverkehr (Schraubenstrahl) erfolgen. Schadstoffimmissionen durch die Remobilisation von Schwermetallen aus dem Sediment werden entsprechend den Darstellungen im Kap nur im Ausnahmefall und in nicht signifikanten Konzentrationen erfolgen, es bestehen keine ökologischen Risiken oder Beeinträchtigungen für Fische. Eine vorübergehende bauzeitliche Verringerung der Sauerstoffgehalte ist wegen

313 Seite 307 (381) der hauptsächlich geringen Gehalte oxidierbarer organischer Bestandteile im Sohlsubstrat (vgl. Kapitel ) relativ unwahrscheinlich aber aufgrund von lokalen Unregelmäßigkeiten in der Substratzusammensetzung nicht gänzlich auszuschließen. Da der Sauerstoffgehalt der Berliner Nordtrasse schon im Ist-Zustand im Mittel bereits als belastet anzusehen ist, werden im Rahmen einer Vermeidungsmaßnahme mobile Messsonden eingesetzt, die den Sauerstoffgehalt unterhalb der Baumaßnahme kontinuierlich messen. Unterschreitet der Tagesmittelwert des Sauerstoffgehaltes unterhalb der Baustellen an 5 aufeinander folgenden Tagen den kritischen Grenzwert von 4 mg/l, ist die Bautätigkeit einzustellen. Die Arbeiten können wieder aufgenommen werden, wenn der Orientierungswert des Sauerstoffgehalts von 6 mg/l für einen Zeitraum von 3 Tagen überschritten wird. Lärmimmissionen, Erschütterungen und optische Beunruhigung Auch hinsichtlich ihrer Sensitivität gegenüber einer Lärm- und Erschütterungsbelastung ist die vorhandene Fischzönose wegen der aus dem bereits bestehenden Schiffsverkehr wirkenden Vorbelastung als vorselektiert zu betrachten. Einer auf die Bauzeit ebenso wie räumlich am jeweils aktuellen Bauort eng begrenzten zusätzlichen Belastung durch den Betrieb der Baumaschinen werden die Fische durch ihr Meide- bzw. Fluchtverhalten gezielt entgehen und die vorübergehend gemiedenen Gewässerabschnitte rasch nach Ende der Belastung wieder besiedeln. Die Wanderungen der vorhandenen Fischfauna in die abseits der Berliner Nordtrasse gelegenen Laichgebiete finden bei den meisten Arten im (zeitigen) Frühjahr statt. Winterlaicher wie die Quappe sind etwa von Oktober bis Dezember unterwegs. Zu dieser Zeit begeben sich die meisten anderen Fischarten in ihre Wintereinstandsgebiete, die ebenfalls abseits der Fahrrinne liegen. Laich- und Brutaufwuchs- sowie Wintereinstandsgebiete befinden sich also nicht im Einflussbereich der Fahrrinne. Zusatzbelastungen für die Fischfauna im Bereich der Fahrrinne können demnach während der Wanderzeiten und hier insbesondere im Bereich der Abzweigungen in die entsprechenden Teilhabitate der Nebengewässer auftreten. Diese werden jedoch nur kurzzeitig und räumlich jeweils eng begrenzt wirken. An die auch während der Wanderzeiten ohnehin bereits im Sinne einer Vorbelastung wirkenden Störungen durch den aktuellen Schiffsverkehr sind die vorhandenen Arten jedoch offensichtlich gut adaptiert, so dass bauzeitlich allenfalls sehr gering bis gering negative Auswirkungen zu erwarten sind. Fazit Auf den vorhandenen, als ausgesprochen euryök und wenig sensibel zu bewertenden Fischbestand des Untersuchungsraumes sind keine erheblich nachteiligen baubedingten Auswirkungen zu erwarten. Konflikte resultieren entsprechend nicht. Auf die Verträglichkeit der geplanten Maßnahmen bezüglich der Zielsetzungen der WRRL für die Fischfauna wird im separaten Fachbeitrag (Beilage 13) eingegangen.

314 Seite 308 (381) Anlagebedingte Wirkungen Flächeninanspruchnahme Eine eventuelle anlagebedingte Beeinträchtigung des Laichgeschehens etwa durch die Einbringung von Wasserbausteinen ist ebenfalls ausgeschlossen, da Laich- und Brutaufwuchsgebiete der aktuell vorhandenen Arten sich nicht im Einflussbereich der Fahrrinne befinden. Durch die Umgestaltung von Schrägufern zu Senkrechtufern auf 1000 m Länge (Stahlspundwand Ruhwald-Süd und Wartestelle Spreeschanze) gehen Teillebensräume mit mittleren Wassertiefen verloren. Die Fischfauna an der SOW ist überwiegend eurytop und ohne spezifische Ansprüche an die vorherrschenden Umweltbedingungen, so dass sie in die verbleibenden Schräguferbereiche ausweichen kann. Weiterhin werden durch die Anlage von Flachwasserzonen, auf ca m Länge, Bereiche mit unterschiedlichen Wassertiefen und Sohlsubstraten geschaffen bzw. bleiben mittlere Wassertiefen (in Bereichen mit Schrägufern) erhalten. Die im Rahmen des Vorhabens geplante Neuanlage von Flachwasserzonen erfüllt zugleich eine bedeutende Biotopfunktion namentlich für Jungfische, die hier Deckung vor Raubfischen und ein geeignetes Nahrungsangebot beispielsweise in Gestalt benthischer Fauna finden. Ferner besteht hier für die Tiere ein geringeres Verdriftungsrisiko nach der Passage vorüberfahrender Schiffe. Flachwasserzonen üben damit einen positiven Effekt auf die Fischfauna der Berliner Nordtrasse aus. Durch die geplanten Sohlvertiefungen werden Bodensubstrate neu und dauerhaft freigelegt, die sich in Struktur und Zusammensetzung nicht von den aktuell vorhandenen unterscheiden. Die Ausbaggerung der Sohle findet abschnittsweise statt, so dass der temporäre Verlust der benthischen Fauna, als Nahrungsgrundlage für die Fische, durch das Ausweichen dieser kompensiert werden kann. Die anlagebedingte Flächeninanspruchnahme der Gewässersohle und der Bereiche mit mittleren Wassertiefen ist damit für die Fischfauna als unerheblich zu bewerten. hydrologisch-hydraulische Auswirkungen Die geplante Fahrrinnenanpassung kann durch die einhergehenden Änderungen der Gewässerprofile, die geringen Veränderungen des Wasserspiegels und der Aufenthaltszeiten (s. Kap ) zu Folgewirkungen für Arten und Lebensgemeinschaften, insbesondere auch die Fischfauna führen. In den Tiefwerder Wiesen (Jürgen-/Hauptgraben) sind die ökologischen Auswirkungen der durch die Fahrrinnenanpassung reduzierten Abflüsse bei Mittel- und Hochwasser (max. 7,4 % bei MNQ-Verhältnissen, s. Kap ) und die Folgen für den Sauerstoffgehalt und damit für die Fischfauna zu bewerten. Sauerstoffmangelsituationen sind, sofern sie auftreten, hier wie auch am Grimnitzsee allerdings Folge eutrophierungsbedingter Algen-Massenentwicklungen (WOLTER 2013: 7). Des Weiteren ermittelte die BfG (BFG-1810, 2014a) mit ihrem Modell QSim, dass sich der Sauerstoffgehalt durch den Ausbau nur geringfügig in der 2. Nachkommastelle ändert. Auswirkungen der geplanten Fahrrinnenanpassung auf die Fischfauna sind demnach nicht zu erwarten, da die prognostizierte Wasserspiegelabsenkung ebenso wie die geringfügig verlängerte Ver-

315 Seite 309 (381) weilzeit weder die Nährstoffsituation berühren noch die Anbindung an die UHW über den Jürgengraben beeinflussen. Damit bleiben Anbindung und Funktion als Nebengewässer unverändert erhalten. Fazit Anlagebedingte nachteilige Veränderungen sind durch die Fahrrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse auf die Fischfauna nicht zu erwarten. Durch die Anlage von Fachwasserzonen wird es zu erheblich vorteilhaften Veränderungen insbesondere für die Jungfischfauna kommen Betriebsbedingte Wirkungen Schweb- und Schadstoffimmissionen Betriebsbedingt wird es zu keinen über das bisherige Maß hinausgehenden Freisetzungen von Schadstoffen kommen. Wie bisher werden Schiffsverkehr und Gewässerunterhaltung unter Einhaltung der gängigen Sicherheitsvorschriften erfolgen. Da es allenfalls zu einer leichten Zunahme der Zahl der Schiffsbewegungen kommen wird, ist die damit verbundene Zunahme des Schadstoffausstoßes der Schiffe vernachlässigbar (vgl. Kapitel 6.8). Es ist vielmehr davon auszugehen, dass im Rahmen der Fortentwicklung sicherheits- und umwelttechnischer Standards künftig weniger Schadstoffe freigesetzt werden. Davon unberührt bleiben lediglich auch aktuell nicht auszuschließende Havariefälle. Da die Sohlsubstrate der Gewässer keine freisetzbaren Schadstoffe enthalten (vgl. Kapitel ), besteht auch kein Risiko einer erhöhten Freisetzung durch von der künftigen Schifffahrt aufgewirbelte Sedimente, zumal der Abstand der Schiffe zur Sohle trotz größeren Tiefgangs nach den Sohlbaggerungen gleich bleiben wird. Optische Beunruhigung und Lärmimmissionen Betriebsbedingte optische Beunruhigungen der Fischfauna sind vor dem Hintergrund bestehender Vorbelastungen nicht relevant. Die neue Flotte umfasst Großmotorenschiffe (GMS) mit 110 m Länge, 11,45 m Breite und 2,8 m Tiefgang und Großschubverbände (GSV) mit 185 m Länge, 11,45 m Breite und 2,8 m Tiefgang. Ein deutlicher Anstieg der Schiffszahlen ist nicht prognostiziert, die Größe der Schiffe und die Gütertonnenzahl werden hingegen zunehmen. Hieraus resultieren mithin keine gegenüber der derzeitigen Situation zusätzlichen optischen Belastungen der Fischfauna, sondern allenfalls (für die Dauer des Vorbeifahrens) geringfügig längere. Den betroffenen Arten darf allerdings im Blick auf die aus der bestehenden Vorbelastung resultierende Adaption an derartige Beunruhigungen eine hohe Toleranz dieser allenfalls graduell erhöhten Belastung unterstellt werden. Für betriebsbedingt vom Schiffsverkehr ausgehenden Lärm gilt das zuvor bei betriebsbedingten Schweb- und Schadstoffimmissionen Ausgeführte entsprechend. Auch hier ist künftig eher mit verringerten Immissionen zu rechnen, da neue Umweltqualitätsstandards diese weiterhin reduzieren sollten. Fazit Betriebsbedingte nachteilige Veränderungen sind durch die Fahrrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse für das Schutzgut Fische nicht absehbar.

316 Seite 310 (381) Zusammenfassung der Auswirkungen Zusammenfassend resultieren für die Fische keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen aus dem Vorhaben. In der folgenden Tabelle werden die Auswirkungen zusammenfassend dargestellt und der Grad der Erheblichkeit ermittelt. Tabelle 90: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für Fische Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache baubedingt Flächen bzw. Rauminanspruchnahme durch Betrieb von Baumaschinen Sedimentaufwirbelung durch Baggerungen u. Baumaschinen Freisetzung von Schadstoffen aus aufgewirbelten Sedimenten Reduzierung des Sauerstoffgehaltes durch Oxidation aufgewirbelter Sedimente Lärm, Erschütterungen und optische Beeinträchtigungen durch Betrieb von Baumaschinen anlagebedingt Flächeninanspruchnahme von mittleren Wassertiefen durch Abgrabungen vor Stahlspundwänden Flächeninanspruchnahme des Gewässerbodens Flächeninanspruchnahme des Gewässerbodens Wasserspiegelverfall Wirkung Verdrängung von Fischen Wassertrübung mit Verdrängung von Fischen Intoxikation der Fischfauna Ersticken der Fischfauna Verdrängung von Fischen Verdrängung von Fischen Beeinträchtigung des Laichgeschehens Verlust von benthischer Fauna als Nahrungsgrundlage Veränderungen von Arten- u. Lebensgemeinschaften Grad der Veränderung Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung Grad der Erheblichkeit keine kurzzeitig kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft keine kurzzeitig kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft keine aufgrund Vermeidungsmaßnahme - - weder nachteilig noch vorteilhaft keine kurzzeitig kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft keine andauernd kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft keine vorübergehend punktuell weder nachteilig noch vorteilhaft keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft

317 Seite 311 (381) Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache Änderung der Verweilzeit Anlage von Flachwasserzonen Wirkung Zunahme von Sauerstoffmangelsituationen Förderung von Jungfischen Grad der Veränderung Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung Grad der Erheblichkeit keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft stark bis andauernd kleinräumig erheblich vorteilhaft übermäßig positiv Sauerstoffmangel durch reduzierte Abflüsse in den Tiefwerder Wiesen betriebsbedingt Flächen- bzw. Rauminanspruchnahme durch Schiffsverkehr Freisetzung von Schadstoffen aus aufgewirbelten Sedimenten Reduzierung des Sauerstoffgehaltes durch Oxidation aufgewirbelter Sedimente Lärm, Erschütterungen und optische Beeinträchtigungen durch Schiffsverkehr Ersticken der Fischfauna Verdrängung von Fischen Intoxikation der Fischfauna Ersticken der Fischfauna Verdrängung von Fischen Ist-Zustand: 2 P-Zustand: 4 keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft keine kurzzeitig kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft keine kurzzeitig kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft Libellen Erheblich nachteilige Auswirkungen sind für die Tiergruppe der Libellen infolge der bau- und anlagebedingten Flächeninanspruchnahme sowie baubedingte auftretender Schweb- und Schadstoffimmissionen untersuchungserheblich. Eine potenzielle Betroffenheit beschränkt sich bei der Tiergruppe auf aquatisch lebende Larvalstadien. Bei adulten Tieren kann eine Betroffenheit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Eine Betrachtung der Betroffenheit der Libellen als Teil des Makrozoobenthos ist darüber hinaus Kapitel zu entnehmen.

318 Seite 312 (381) Baubedingte Wirkungen Flächeninanspruchnahme Schweb- und Schadstoffimmissionen Räumlich und zeitlich begrenzt ist durch die Sohlbaggerungen von einer Zunahme von Feinsediment- bzw. Schwebstoff-Aufwirbelungen auszugehen, womit mögliche Auswirkungen auf die Libellenfauna verbunden sein können. Solche Auswirkungen könnten aus einer erhöhten Sauerstoffzehrung bzw. einem weiter sinkenden Sauerstoffgehalt im Wasser resultieren. Ferner könnten in diesen Sedimenten gebundene toxische Stoffe, vor allem Schwermetalle, freigesetzt werden. Das Überwiegen euryöker, wenig sensibler Arten an der Zusammensetzung der Libellenfauna in der Berliner Nordtrasse lässt auch in diesem Falle eine hohe Toleranz der Arten gegenüber Schwankungen der Umweltverhältnisse erwarten. Eine baubedingte zeitlich und räumlich eng begrenzte Sedimentation von Schwebstoffen in den betroffenen Gewässerabschnitten kann deshalb bezüglich eventueller Beeinträchtigungen dort lebender Arten vernachlässigt werden. Gleiches gilt für denkbare Schadstoffbelastungen, wobei eine zusätzliche Freisetzung von Schwermetallen ohnehin ausgeschlossen werden kann (vgl. Kapitel ). Die aktuell vorhandenen Sohlsubstrate weisen zudem geringe organische Bestandteile auf, so dass sauerstoffzehrende Prozesse durch Aufwirbelung nicht zu erwarten sind. Fazit Baubedingte Wirkungen sind hinsichtlich ihrer Erheblichkeit weder nachteilig noch vorteilhaft einzustufen Anlagebedingte Wirkungen Flächeninanspruchnahme Es ist davon auszugehen, dass vorhabenbedingte Verluste von Einzelindividuen aus der Gruppe der Libellen infolge von Sohlbaggerungen nicht vermieden werden können, wobei sich mögliche Individuenverluste auf die Larvenstadien von Libellen beschränken. Nennenswerte Individuenverluste adulter Tiere können nahezu ausgeschlossen werden. Da die Libellenfauna der Berliner Nordtrasse sich aktuell überaus artenarm und euryök zeigt, ist von einem hohen Wiederbesiedlungspotenzial auszugehen. Insbesondere aus den angrenzenden, nicht von der Fahrrinnenanpassung betroffenen Seiten- und Nebengewässern ist eine Neuausbreitung rasch möglich. Der Verlust von Einzeltieren euryöker, ungefährdeter Libellenarten innerhalb der Fließgewässer führt nicht zu einer Veränderung des Ist-Zustandes (Ist-Zustand = 2, Prognose-Zustand = 2). Erheblich nachteilige Auswirkungen infolge der baubedingten Inanspruchnahme des benthischen Uferbereichs einschließlich der Gewässersohle können für Libellen demnach mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Die Beurteilung der Wiederbesiedelbarkeit veränderter Uferstrukturen ist Kapitel zu entnehmen.

319 Seite 313 (381) Durch Sohlbaggerungen mit anschließenden Sohlsicherungen mit geschütteten Wasserbausteinen (z. T. vergossen) werden ca. 4 % der aktuell vorhandenen Sohlfläche im Planungsabschnitt teilversiegelt. Hiervon betroffen sind Uferbereiche am Siemensufer, an der neuen Wartestelle Spreeschanze, an der Liegestelle Lindenufer, an der Anlegestelle Stabholzgarten, am Oberen Südhafen, an der Liegestelle Krowelstraße und an der Wartestelle Grimnitzgraben. Weiterhin werden insgesamt ca m² Gewässerboden im Bereich der neu zu errichtenden Flachwasserzonen dauerhaft verändert. Durch die Maßnahme wird dauerhafte eine Erhöhung der Strukturvielfalt im Uferbereich erreicht. Die Wasserbausteine erhöhen die Rauigkeit des Gewässerbodens. Dies bietet Besiedlungsmöglichkeiten für Algen, die wiederum für Libellenlarven geeignete neue bzw. zusätzliche Habitatstrukturen darstellen, die gegenüber den zuvor offenen Feinsedimentböden zahlreiche Versteckmöglichkeiten offerieren. Insbesondere bei regelmäßig auftretenden Schraubenstrahlbelastung bieten sie im Bereich der Wartestellen Schutz vor Verdriftung, weil das strömende Wasser die Organismen hier nicht oder nur abgeschwächt erreicht. Die Flächeninanspruchnahme des Gewässerbodens wird vor diesem Hintergrund als weder nachteilig noch vorteilhaft bewertet. Durch die Anlage von Flachwasserzonen ist dauerhaft mit positiven Folgewirkungen zu rechnen (vgl. Kapitel 7.1). Diese resultiert aus der geringeren Verdriftungsgefährdung nach der Passage vorüberfahrender Schiffe, dem erhöhten Substrat- und damit Nahrungsangebot sowie der sich erwartungsgemäß erhöhenden Gesamtartenzahl. Schließlich eröffnet die Neuanlage von Flachwasserzonen der bereits vorhandenen Libellenfauna bzw. zukünftig einwandernden Arten zusätzliche Lebensräume. Fazit Die anlagebedingt zu erwartenden Auswirkungen sind durch die dauerhafte Bereitstellung von Flachwasserzonen als erheblich vorteilhaft einzuschätzen, da von einer andauernden Verbesserung der Wertstufe von derzeit 1 (Wertstufe sehr gering) auf 2 im Prognose-Zustand (Wertstufe gering) auszugehen ist Betriebsbedingte Wirkungen Schweb- und Schadstoffimmissionen Betriebsbedingte Auswirkungen wie Sedimentaufwirbelungen, die durch die Rotation der Schiffsschrauben entstehen, sind schon heute vorhanden und wirksam und gelten als Vorbelastung. Die nach der Fahrrinnenanpassung zu erwartende, gegenüber der heutigen Situation nur unwesentlich erhöhte Zahl der Schiffsbewegungen lässt keine relevante Zunahme von Sedimentaufwirbelungen und daraus denkbarer Schadstofffreisetzung erwarten. Zudem sind an den überwiegend sandigen Sohlsubstraten keine freisetzbaren Schadstoffe akkumuliert. Eine signifikante Zunahme der Störanfälligkeit des vorhandenen Artenspektrums ist damit ausgeschlossen. Höhere hydraulische Belastungen durch die zu erwartenden größeren Schiffe sind ebenfalls nicht zu erwarten, da die Abstände zwischen Schiffsrumpf und Gewässersohle nach der Fahrrinnenanpassung im Vergleich zur heutigen Situation ebenfalls unverändert bleiben. Zudem wird die Maximalgeschwindigkeit der Bemessungsschiffe reduziert werden. Erheblich nachteilige Auswirkungen resultieren entsprechend nicht.

320 Seite 314 (381) Fazit Betriebsbedingte Wirkungen sind hinsichtlich ihrer Erheblichkeit weder nachteilig noch vorteilhaft einzustufen, da durch die zu erwartenden Wirkungen keinen nennenswerten Veränderungen verglichen mit dem Ist-Zustand zu prognostizieren sind Zusammenfassung der Auswirkungen Zusammenfassend resultieren für das Schutzgut Tiere - Libellen keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen aus dem Vorhaben. In der folgenden Tabelle wird die noch einmal zusammenfassend dargestellt und der Grad der Erheblichkeit ermittelt. Tabelle 91: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Tiere - Libellen Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache baubedingt Sedimentaufwirbelung durch Baggerungen u. Baumaschinen Freisetzung von Schadstoffen aus aufgewirbelten Sedimenten Reduzierung des Sauerstoffgehaltes durch Oxidation aufgewirbelter Sedimente anlagebedingt Anlage von Flachwasserzonen Wirkung Wassertrübung mit Verdrängung von Libellenlarven Intoxikation von Libellenlarven Verlust von Libellenlarven infolge Sauerstoffmangel Förderung des Arteninventars Grad der Veränderung Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung Grad der Erheblichkeit keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft keine aufgrund Vermeidungsmaßnahme stark bis übermäßig - - weder nachteilig noch vorteilhaft andauernd kleinräumig erheblich vorteilhaft Vertiefung der Fahrrinne durch Sohlbaggerungen Einbringung von Wasserbausteinen an Wartestellen Ist-Zustand: 1 P-Zustand: 2 Tierverluste keine kurzzeitig kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft Teilversiegelung von Sohlsubstraten Schaffung von Kleinstrukturen als zusätzliches Teilhabitat keine andauernd kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft sehr gering bis gering positiv Ist-Zustand: 1 P--Zustand: 2 andauernd kleinräumig unerheblich vorteilhaft

321 Seite 315 (381) Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache betriebsbedingt Grad der Erheblichkeit Sedimentaufwirbelungen durch Schiffe Schadstofffreisetzung aus aufgewirbelten Sedimenten Wirkung Beeinträchtigung von Libellenlarven durch Re- Sedimentation Intoxikation von Libellenlarven Grad der Veränderung Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft Makrozoobenthos An dieser Stelle erfolgt eine tiergruppenübergreifende Betrachtung des Makrozoobenthos. Die Tiergruppe der Libellen stellt dabei eine Schnittmenge dar, die sowohl isoliert betrachtet werden kann, gleichzeitig jedoch auch Teil des Makrozoobenthos ist. Die Larvalstadien dieser Tiergruppe sind daher an dieser Stelle betrachtungsrelevant Baubedingte Wirkungen Schweb- und Schadstoffimmissionen Räumlich und zeitlich begrenzt ist durch die Sohlbaggerungen von einer Zunahme von Feinsediment- bzw. Schwebstoff-Aufwirbelungen auszugehen, womit mögliche Auswirkungen auf das Makrozoobenthos verbunden sein können. Solche Auswirkungen könnten aus einer erhöhten Sauerstoffzehrung bzw. einem weiter sinkenden Sauerstoffgehalt im Wasser resultieren. Ferner könnten in diesen Sedimenten gebundene toxische Stoffe, vor allem Schwermetalle, freigesetzt werden. Das Überwiegen euryöker, wenig sensibler Arten an der Zusammensetzung des Makrozoobenthos in der Berliner Nordtrasse lässt auch in diesem Falle eine hohe Toleranz der Arten gegenüber Schwankungen der Umweltverhältnisse erwarten. Eine baubedingte zeitlich und räumlich eng begrenzte Sedimentation von Schwebstoffen in den betroffenen Gewässerabschnitten kann deshalb bezüglich eventueller Beeinträchtigungen dort lebender Arten vernachlässigt werden. Gleiches gilt für denkbare Schadstoffbelastungen, wobei eine zusätzliche Freisetzung von Schwermetallen ohnehin ausgeschlossen werden konnte (vgl. Kapitel ). Die aktuell vorhandenen Sohlsubstrate weisen zudem geringe organische Bestandteile auf, so dass sauerstoffzehrende Prozesse durch Aufwirbelung nicht zu erwarten sind. Fazit Baubedingte nachteilige Veränderungen des Makrozoobenthos sind durch die Fahrrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse nicht absehbar.

322 Seite 316 (381) Anlagebedingte Wirkungen Flächeninanspruchnahme Durch die Baggerungen kommt es lokal zu direkten Verlusten zumindest einiger wenig mobiler und sessiler Arten des Makrozoobenthos (z. B. Schnecken, Muscheln, Schwämme). Da die benthische Wirbellosen-Fauna der Berliner Nordtrasse sich aktuell überwiegend relativ artenarm und euryök zeigt, ist von einem raschen Wiederbesiedlungspotenzial entsprechend der Wertstufe im Ist-Zustand auszugehen. Insbesondere aus den angrenzenden, nicht von der Fahrrinnenanpassung betroffenen Seiten- und Nebengewässern ist eine Neuausbreitung geeigneter Arten rasch möglich. Erhebliche nachteilige Auswirkungen anlagebedingter Flächeninanspruchnahme für das Makrozoobenthos können demnach ausgeschlossen werden. Durch Sohlsicherungen mit geschütteten Wasserbausteinen am Siemensufer, an der neuen Wartestelle Spreeschanze, an der Liegestelle Lindenufer, an der Anlegestelle Stabholzgarten, am Oberen Südhafen, an der Liegestelle Krowelstraße und an der Wartestelle Grimnitzgraben werden ca. 4 % der aktuell vorhandenen Sohlfläche im Planungsabschnitt teilversiegelt. Bezüglich der Schraubenstrahlbelastung an den Wartestellen wird aktuell davon ausgegangen, dass die Zahl der Schiffe, die die Wartestellen nutzen, sich gegenüber der heutigen Situation unwesentlich verändert (INGENIEURBÜRO LOHMEYER 2014). Das aktuell vorhandene, relativ artenarme, euryöke und wenig sensible benthische Arteninventar darf diesbezüglich bzw. im Blick auf die damit verbundene Schraubenstrahlbelastung als vorbelastet bzw. vorselektiert gelten. Kompensatorisch wirkt die Anlage von Flachwasserzonen, wodurch eine geringere Verdriftungsgefährdung nach der Passage vorüberfahrender Schiffe, variable Strömungsverhältnisse und stärkere Durchlichtung sowie vor allem auch den zu erwartenden Makrophytenbewuchs die Siedlungsdichte und Artenpalette der benthischen Wirbellosenfauna erheblich breiter bzw. höher sein wird als derzeit. Ferner eröffnet die Neuanlage von Flachwasserzonen dem Makrozoobenthos hoch attraktive neue Siedlungsräume, die mit ihren zusätzlichen, der Berliner Nordtrasse aktuell weithin fehlenden organischen Substraten (Detritus i. w. S.) auch heute noch fehlenden Arten Habitate bieten werden. Zudem erfolgt auch ein Umbau der bestehenden Wartestelle Spreeschanze in eine Flachwasserzone. Die Flächeninanspruchnahme des Gewässerbodens wird vor diesem Hintergrund als unerheblich nachteilig bewertet. Fazit In der Summe sind erheblich nachteilige anlagebedingte Auswirkungen auf das Makrozoobenthos des Untersuchungsraumes nicht zu erwarten. Durch die Anlage von Flachwasserzonen kommt es wegen der damit einhergehenden Reduzierung der Verdriftungsgefahr der Organismen sowie des erhöhten Substrat- und Nahrungsangebots zu einer Verbesserung der Situation der benthischen Wirbellosenfauna sowie absehbar auch zu einer Erhöhung des Arteninventars Betriebsbedingte Wirkungen Schweb- und Schadstoffimmissionen, hydrologisch-hydraulische Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen wie Sedimentaufwirbelungen, die durch die Rotation der Schiffsschrauben entstehen, sind schon heute vorhanden und wirksam und gelten als

323 Seite 317 (381) Vorbelastung. Die nach der Fahrrinnenanpassung zu erwartende, gegenüber der heutigen Situation nur unwesentlich erhöhte Zahl der Schiffsbewegungen lässt keine relevante Zunahme von Sedimentaufwirbelungen und daraus denkbarer Schadstofffreisetzung erwarten. Zudem sind an den überwiegend sandigen Sohlsubstraten keine freisetzbaren Schadstoffe akkumuliert. Eine signifikante Zunahme der Störanfälligkeit des vorhandenen Artenspektrums ist damit ausgeschlossen. Höhere hydraulische Belastungen durch die zu erwartenden größeren Schiffe sind ebenfalls nicht zu erwarten, da die Abstände zwischen Schiffsrumpf und Gewässersohle nach der Fahrrinnenanpassung im Vergleich zur heutigen Situation ebenfalls unverändert bleiben. Zudem wird die Geschwindigkeit der Schiffe reduziert. Konflikte resultieren entsprechend nicht. Fazit Betriebsbedingte nachteilige Veränderungen des Makrozoobenthos sind durch die Fahrrinnenanpassung der Berliner Nordtrasse nicht absehbar Zusammenfassung der Auswirkungen Zusammenfassend resultieren für das Makrozoobenthos keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen aus dem Vorhaben. In der folgenden Tabelle wird die noch einmal zusammenfassend dargestellt und der Grad der Erheblichkeit ermittelt. Tabelle 92: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Makrozoobenthos Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache baubedingt Sedimentaufwirbelung durch Baggerungen u. Baumaschinen Freisetzung von Schadstoffen aus aufgewirbelten Sedimenten sowie Reduzierung des Sauerstoffgehaltes durch Oxidation aufgewirbelter Sedimente anlagebedingt Vertiefung der Fahrrinne durch Sohlbaggerungen Wirkung Wassertrübung mit Verdrängung von Makrozoobenthos Intoxikation des Makrozoobenthos Ersticken des Makrozoobenthos Verdrängung und Verlust von Makrozoobenthos Grad der Veränderung Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung Grad der Erheblichkeit keine kurzzeitig kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft keine aufgrund Vermeidungsmaßnahme - - weder nachteilig noch vorteilhaft keine kurzzeitig kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft

324 Seite 318 (381) Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache Anlage von Flachwasserzonen Wirkung Förderung des Arteninventars Grad der Veränderung stark bis übermäßig Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung Grad der Erheblichkeit andauernd kleinräumig erheblich vorteilhaft Einbringung von Wasserbausteinen an Wartestellen betriebsbedingt Ist-Zustand: 2 P-Zustand: 4 keine andauernd punktuell weder nachteilig noch vorteilhaft Sedimentaufwirbelungen durch Schiffe Schadstofffreisetzung aus aufgewirbelten Sedimenten optische Beunruhigung durch Schiffe Teilversiegelung von Sohlsubstraten Beeinträchtigung benthischer Wirbelloser durch Re- Sedimentation Intoxikation benthischer Wirbelloser Verdrängung von Makrozoobenthosindividuen oder -arten keine kurzzeitig kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft keine - - weder nachteilig noch vorteilhaft keine kurzzeitig kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft Biologische Vielfalt Aufbauend auf der vorstehenden Konfliktanalyse für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen ergeben sich für das Schutzgut Biologische Vielfalt bei Realisierung der Fahrrinnenanpassung allenfalls punktuelle Änderungen der Arten- und Pflanzengemeinschaften. Die Vielfalt an Ökosystemen und Lebensräumen, die Artenvielfalt sowie die Vielfalt an genetischen Informationen, die in den Arten enthalten sind, wird nach derzeitiger Bewertung nicht erheblich negativ beeinträchtigt, sondern durch die geplante Anlage von Flachwasserzonen sogar noch erhöht. 6.5 Naturschutzrechtliche Schutzgebiete Die FFH-Vorprüfungen für die FFH-Gebiete Fließwiese Ruhleben und Grunewald sowie die Vollprüfung für das FFH-Gebiet Zitadelle Spandau (siehe Beilage 15) ergaben, dass aus dem Vorhaben keine bau-, anlage- oder betriebsbedingten erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen der Schutzgebiete resultieren. Die Schutzziele der Schutzgebietsverordnungen der Landschaftsschutzgebiete Faule Spree, Tiefwerder Wiesen, Grimnitzsee ; Pichelswerder und Grunewald werden durch das Vorhaben nicht berührt, das Vorhaben läuft ihnen damit nicht zuwider. Fazit Aus dem Vorhaben ergeben sich keine Konflikte mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten.

325 Seite 319 (381) 6.6 Schutzgut Boden Anlagebedingte Wirkungen Flächeninanspruchnahme Auswirkungen für das Schutzgut Boden resultieren durch den vollständigen Verlust des Bodenkörpers aufgrund der Abgrabungen am Spandauer Horn und der Neuprofilierungen der Ufer am Ruhwald (Süd) (SOW-km 3,416-3,672), an der Eisenbahnbrücke am KW Reuter (km 2,504-2,539) an der Wartestelle Spreeschanze (SOW-km 0,384-1,141) an der Eisenbahnbrücke (UHW-km 0,350), an der Dischingerbrücke (UHW-km 0,550), an der Götelstraße (UHW-km 2,216-2,397) und an der Flachwasserzone Grimnitzgraben (UHW-km 2,726-2,806). Bei den betroffenen Böden handelt es sich um geringwertige Aufschüttungsböden (siehe Beilage ) mit Sandbeimengungen auf denen sich flachgründige Lockersyroseme entwickelt haben. Durch die Abgrabungen am Spandauer Horn gehen ca m² Bodenfläche dauerhaft verloren, ca. 430 m² werden durch die Stahlspundwände in bestehende Senkrechtufer, ca m² durch die Neuprofilierung der neuanzulegenden Böschungen an SOW und UHW und 775 m² durch Abtrag bestehender Böschungen (Ruhwald-Süd, Spreeschanze) überprägt. Dem Flächenverlust und der Überprägung von Boden stehen ca m² Boden gegenüber der durch die Auftragsflächen hinter den Stahlspundwänden als Aufschüttungsboden zur Angleichung an das bestehende Geländeprofil neu angelegt wird. Diese Bodenkörper können zumindest zum Teil die Speicher-, Puffer- und Filterfunktionen des abgegrabenen Bodens kompensieren. Die Wertstufenzuordnung von 1 im Ist- Zustand wird bei den zu überprägenden Böden nicht geändert. Im Verfüllbereich der Flachwasserzonen werden ca m² Gewässerfläche z. T. aufgeschüttet. Der Aufschüttungsbereich liegt unterhalb des oberen Betriebswasserstandes, so dass diese Aufschüttungsböden nicht den terrestrischen Böden zugeordnet werden und daher in der Wirkungsanalyse zum Schutzgut Oberflächenwasser (siehe Kap ) behandelt wurden. Altlasten- oder Altlastenverdachtsflächen werden durch die Baumaßnahmen nicht in Anspruch genommen, der Bodenkörper am Spandauer Horn zeigt jedoch erhöhte Schwermetall-, Benzo(a)pyren-, PAK-, Cyanid und Sulfat-Gehalte, die zu einer Einstufung der Böden in die Zuordnungsklasse gem. LAGA (2004) Z2 oder größer Z2 führen. Sie sind damit nur noch bedingt verwertbar oder müssen auf Deponien entsorgt werden. hydrologische Auswirkungen auf den Bodenwasserhaushalt Im Bereich des nicht mehr betriebenen WW Jungfernheide und in den Tiefwerder Wiesen stehen mittel bis hochwertige hydromorphe Bodengesellschaften (Vererdetes (Auen-) Niedermoor - (Auen-) Kalkniedermoor und Auengleye - Auennassgleye - eutrophes Auenniedermoor) an. Die Gewässersohle von SOW und UHW sind z. T. kolmatiert. In den an die WW Jungfernheide und Tiefwerder angrenzenden Gewässerabschnitten sind die Kolmationsschichten am stärksten ausgeprägt. Die abschnittweisen Sohlbaggerungen werden diese Kolmationsschicht z. T. abtragen, woraus temporäre Erhöhungen des Grundwasserzustromes (siehe auch Kap ) bis zur Regeneration der Kolmationsschicht resultieren. Im Einzugsgebiet des WW Tiefwerder wird dieser Effekt stärker

326 Seite 320 (381) sein, da hier mehr Wasser über Uferfiltration gefördert wird, als im nicht mehr an die örtliche Wasserversorgung angebundenen WW Jungfernheide. Die grundwasserabhängigen Böden in den Tiefwerder Wiesen und auf dem Gelände des WW Jungfernheide sind an die Grundwasserschwankungen resultierend aus der Grundwasserförderung und den Wasserstandschwankungen von SOW und UHW angepasst. Die temporär, im Nahbereich der Uferlinie, geringfügigen Erhöhungen der Grundwasserstände wirken sich entsprechend weder vorteilhaft noch nachteilig auf dargestellten Bodengesellschaften aus. Die einzubauenden Stahlspundwände zur Herstellung eines Senkrechtufers werden i. d. R m unterhalb der bestehenden Gewässersohle in den Boden gerammt. Die Stahlspundwand selbst ist ca. 40 cm breit. Die Stahlspundwände werden überwiegend vor bereits bestehende Stahlspundwände gesetzt und auf ca m Länge, am Ruhwald und an der neuen Wartestelle Spreeschanze werden mit Steinschüttungen befestigte Ufer angeschnitten. Bei den hier anzutreffenden Böden handelt es sich um sehr geringwertige Aufschüttungsböden (Bodengesellschaft: Lockersyrosem - Pararendzina - Regosol - Hortisol) die eine sehr geringe Bewertung des Wasserhaushalts (siehe Tabelle 60) aufweisen. Aufgrund der sehr geringen Wertstufenzuordnung ergibt sich für den Prognosezustand kein Veränderungsgrad; die Auswirkungen durch Veränderungen der Austauschverhältnisse Grundwasser - Oberflächenwasser auf den Bodenwasserhaushalt sind weder als vorteilhaft noch nachteilig zu bewerten. Die Stahlspundwände zur Herstellung der Flachwasserzonen werden überwiegend vor geböschte, befestigte Ufer in einem Abstand von 3 bis 18 m gesetzt. Ausgenommen die FWZ am Pichelsdorfer Gemünd, am Grimnitzgraben und zum Teil an den Tiefwerder Wiesen die zusammen ca. 450 m Länge ergeben, werden die sonstigen FWZ auf ca m Länge an Ufer mit der Bodengesellschaft Lockersyrosem - Pararendzina - Regosol - Hortisol aufgefüllt. So dass, wie zuvor beschrieben, auch hier keine Veränderung des ohnehin sehr geringwertigen Wasserhaushalts resultiert. Fazit Für das Schutzgut Boden ergeben sich, trotz der geringen Lebensraum- und Archivfunktion, durch den dauerhaften Verlust von m² Bodenfläche erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, da der Boden als Lebensraum nicht mehr zur Verfügung steht (siehe Beilage ). Tabelle 93: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Boden Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache anlagebedingt Abgrabungen Spandauer Horn zur Ausweitung des Spandauer Knotens Wirkung Verlust von terrestrischem Boden Grad der Veränderung entfällt, da Nutzungswandel Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung Grad der Erheblichkeit andauernd punktuell erheblich nachteilig

327 Seite 321 (381) Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache Abgrabung bestehender Uferbefestigungen, Stahlspundwände in Schrägufer Abgrabungen zur Anpassung der Deckwerksgeometrie Entnahme der Kolmationsschicht Einbau von Stahlspundwänden Wirkung Verlust von terrestrischem Boden Beeinträchtigung des Bodengefüges Erhöhung der Versickerung ins GW - Änderung des Bodenwasserhaushaltes Störung der Austauschverhältnisse Oberflächenwasser - Grundwasser Grad der Veränderung entfällt, da Verlust keine Änderung der Gesamtbewertung Bodenfunktion keine Änderung der Wertstufe keine Änderung der Wertstufe Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung Grad der Erheblichkeit andauernd punktuell erheblich nachteilig andauernd punktuell weder nachteilig noch vorteilhaft kurzzeitig punktuell weder nachteilig noch vorteilhaft andauernd kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft 6.7 Schutzgut Klima Baubedingte Wirkungen Schwebstoffimmissionen Die Trübungsmessungen nach Sohlbaggerungen am SPK im September 2014, unter ähnlichen Abflüssen und mit ähnlichen Sohlsubstraten wie an der Berliner Nordtrasse, konnten zeigen, dass die Verweilzeit der Trübung ca. 90 min bestand, wobei die Sandfraktionen, die in den Proben mehr als 90 % des Korngrößenanteils ausmachen, schneller sedimentierten. In abflussärmeren Zeiten bei gleichzeitig erniedrigten Fließgeschwindigkeiten fließt die Trübungsfahne langsamer ab, gleichzeitig sedimentieren mehr Feinbestandteile. Die Trübungsdauer kann unter diesen Umständen länger andauern, da eine geringere Verdünnung eintritt. Bei der Messung der Trübung wurde parallel die Temperatur aufgezeichnet. Es konnte keine Korrelation zwischen Trübung und Temperatur von der BfG festgestellt werden. Aus der baubedingten Schwebstofffahne resultieren folglich keine messbaren Effekte auf den Temperaturhaushalt der Wasseroberfläche. Fazit Aus den baubedingten Schwebstoffimmissionen resultieren keine Wirkungen auf das Schutzgut Klima.

328 Seite 322 (381) Anlagebedingte Wirkungen Flächeninanspruchnahme Durch das Vorhaben gehen aufgrund der Abgrabungen am Spandauer Horn und der Neuprofilierung des Ufers am Spandauer Horn, an der Wartestelle Spreeschanze und partiell entlang der UHW (siehe Kap ) ca m² Vegetationsflächen mit Gehölzen verloren. Betroffen sind Einzelbäume und Gebüsche. Insgesamt resultiert keine Beeinträchtigung des lokalen Stadtklimas, da keine klimarelevanten Größenordnungen erreicht werden und die Flächen keine stadtklimatische Bedeutung als Grünflächen aufweisen (siehe Beilage ). Darüber hinaus kommt es durch die Flachwasserzonen zu Gehölzentwicklungen im Uferrandbereich durch Initialpflanzungen bzw. Sukzession (siehe Maßnahme 7.1). Wasserhaushalt Im 2. Teilbericht der Wasserwirtschaftlichen Verhältnisse des Projektes 17 für den Bereich des WNA Berlin (BFG-1777, 2013b) wurden die Auswirkungen des Klimawandels und der anthropogenen Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen auf die Berliner Nordtrasse untersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Auswirkungen des Klimawandels und zukünftiger Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen auf die Wasserwirtschaftlichen Verhältnisse und damit auch auf die klimatischen Verhältnisse einen größeren Einfluss haben werden als die durch das Vorhaben induzierten geringen Änderungen des Mittelwasserspiegels. Deren mögliche Wirkungen werden durch die klimatischen Änderungen überlagert, die im Gegensatz zu den wasserbaulichen Maßnahmen durch die projizierten Temperaturanstiege auch Reduzierungen des Abflusses zur Folge haben. Fazit Durch die aus dem Vorhaben resultierenden Wasserspiegelschwankungen von max. 6 cm an der Schleuse Charlottenburg im HQ-Fall und den Verlust von Vegetationsbeständen unter 1 ha werden keine Änderungen des regionalen Stadtklimas und des Mikroklimas erzeugt. Das Vorhaben ist für das Klima weder nachteilig noch vorteilhaft.

329 Seite 323 (381) Tabelle 94: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Klima Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache anlagebedingt Wirkung Verlust von Laubbaumbeständen und Gehölzen Abgrabungen Spandauer Horn zur Ausweitung des Spandauer Knotens und abschnittsweise Neuprofilierung Ufer Änderung des Fließquerschnitts Wasserspiegellagenänderungen bei MQ bis HQ Grad der Veränderung keine Änderung der Wertstufe Klimafunktion keine Änderung der Wertstufe Klimafunktion Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung Grad der Erheblichkeit andauernd kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft andauernd kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft 6.8 Schutzgut Luft Baubedingte Wirkungen Schadstoffimmissionen Baubedingt sind durch die Emissionen der Baumaschinen lokal und temporär geringfügig erhöhte Schadstoffkonzentrationen aus Dieselmotoren zu erwarten. Zusätzlich sorgen die zu Transportzwecken eingesetzten Schuten für typische Emissionen des Schiffsverkehrs. Die Anzahl der eingesetzten Geräte und Schiffe ist jedoch im Verhältnis zu den ohnehin auf der UHW und SOW verkehrenden Schiffen nicht signifikant, so dass keine erheblichen Zusatzbelastungen zu erwarten sind. Fazit Aus den baubedingten Schadstoffimmissionen resultieren keine nachteiligen Wirkungen auf das Schutzgut Luft Betriebsbedingte Wirkungen Schadstoffimmissionen Durch das INGENIEURBÜRO LOHMEYER wurde 2014 die schifffahrtsbedingte Zusatzbelastung der Luft aus der geänderten Flottenstruktur im Planfall 2025 (nach Realisierung des Vorhabens) und Nullfall 2025 (ohne Realisierung des Vorhabens) im Vergleich zur bestehenden Luftschadstoffbelastung aus dem bestehenden Schiffsverkehr und den kanalkreuzenden Straßenverkehr mit dem Programm LuWas prognostiziert. Dafür wurde in einem ersten Schritt die zukünftige Schiffsbelegung der Wasserstraße ermittelt. Für die Berechnung des zukünftigen Luftschadstoffausstoßes ist von einer Maximalbelegung der Wasserstraße ausgegangen worden. Diese Belegung wurde konstruiert aus Schleusenstatistiken und verschiedenen Verkehrsprognosen und dient als worst-case- Annahme zur Bewertung der Umweltwirkungen und nicht zur verkehrspolitischen Begründung.

330 Seite 324 (381) Es wird erwartet, dass durch die Fahrrinnenvertiefung der Berliner Nordtrasse bis 2025 sich der Schiffverkehr um die in Tabelle 95 dargestellten Belegungszahlen ändern wird. Die Veränderungen für Motor- und Tankschiffe sind ausschließlich durch Zuwächse in der Tragfähigkeitsklasse > t (Bemessungsschiffe) zu erklären. Die Erhöhung von 159 Schubverbänden am Ruhlebener Altarm sind auf eine geänderte Flottenzusammensetzung in der Tragfähigkeitsklasse < t zurückzuführen. Insgesamt nehmen die Schubverbände > t um 7 Verbände, die Schubleichter um maximal 12 sowie die Motor- und Tankschiffe (Großmotorenschiff) um maximal 400 zu. Dabei wird deutlich, dass vor allem der Ruhlebener Altarm und das Kraftwerk Reuter sowie im geringeren Maße der Südhafen als Senke für den Schiffsverkehr fungieren. Tabelle 95: Flottenzusammensetzung nach Schiffsart und Standort pro Jahr für den PROGNOSE-Zustand ( in fett) und Differenz zum IST-Zustand (normal) Schiffsart Motorschiffe (MGS) + Tankschiffe (TS) UHW Südhafen - Pichelsdorfer Gemünd UHW Spandauer Knoten - Südhafen HOW Schleuse Spandau - Spandauer Knoten SOW Ruhlebener Altarm - Spandauer Knoten SOW Kraftwerk Reuter - Ruhlebener Altarm SOW Westhafenkanal - Kraftwerk Reuter Schubleichter (SL) Schubverbände (SV) Summe MGS+TS+SV Fahrgastschiffe * Sportboote *Die Erhöhung von 159 SV resultiert aus einer Erhöhung in der Tragfähigkeitsklasse < t, es handelt sich dabei NICHT um die Bemessungsschiffe. Die Schiffe und die Kraftfahrzeuge emittieren bei ihrem Betrieb eine Vielzahl von Schadstoffen. Die Relevanz dieser Schadstoffe ist recht unterschiedlich. Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit werden erfahrungsgemäß am ehesten bei NO 2 und PM10, PM2.5 erreicht. SO 2 ist gegenüber dem Straßenverkehr vernachlässigbar. Weiterhin werden Benzo(a)pyren als Staubinhaltsstoff, sowie die Schadstoffe Kohlenmonoxid CO, Benzol, Blei, Schwefeldioxid SO 2 (nur Schiffsverkehr), Kohlenwasserstoff HC und Ruß betrachtet. Für Ruß und für die Kohlenwasserstoffe gibt es keine Beurteilungswerte. Trotz eines zu erwartenden erhöhten Kfz-Verkehrsaufkommens wird sowohl im Nullfall wie auch im Planfall für den Untersuchungsraum eine Reduzierung der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte berechnet, da bis zum Jahr 2025 von einer deutlichen Reduzierung der Emissionsfaktoren des Kfz- und Schiffsverkehrs sowie von einer Reduzierung

331 Seite 325 (381) der Hintergrundbelastung (Emissionen ohne Wasser- und Straßenverkehr) ausgegangen werden kann. Zwar wird für den Planfall eine Erhöhung des Schiffsaufkommens berücksichtigt, die in Ufernähe zu einer geringfügigen Erhöhung der NO 2 -Jahresmittelwerte führen wird. Diese liegen jedoch deutlich unterhalb des Grenzwertes von 40 µg/m³ NO 2 -Jahresmittelwertes. Die höchsten NO 2 -Jahresmittelwerte werden in Ufernähe im Bereich zwischen der Schulenburgbrücke und der Dischinger Brücke ermittelt. Im Nullfall und Planfall werden maximal 33 µg NO 2 /m³ berechnet. Entlang der SOW liegen die Jahresmittelwerte im Null- und Planfall zwischen 13 und 17 µg NO 2 /m³ an der UHW zumeist zwischen 14 und 24 µg NO 2 /m³. Die Einstufung in die Teilwertstufen verbessert sich auf die Stufen 4 bis 5. Bei den PM10-Feinstäuben werden im Nullfall wie auch im Planfall geringe Abnahmen der PM10-Jahresmittelwerte gegenüber dem Istzustand erwartet. In beiden Fällen werden maximale PM10-Konzentrationen von 38 µg/m³ in den Straßenschluchten am Juliusturm und am Brunsbüttler Damm prognostiziert. Diese Werte liegen unter dem Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³. Im Null- wie auch im Planfall werden hingegen entlang zahlreicher Straßen Überschreitungen des PM10-24-Grenzwertes errechnet. Dabei ist der Anteil schiffsbedingter Einträge insgesamt sehr gering. Eine Veränderung der Bewertung zum Ist-Zustand ergibt sich aus der Prognose nicht. Bei den PM2.5-Feinstäuben werden Überschreitungen der Jahresmittelgrenzwerte weder im Nullfall noch im Planfall prognostiziert, im Unterschied zum Ist-Zustand, wo an größeren Straßen Überschreitungen bestehen. Außerdem sind zwischen Null- und Planfall auch an ausgewählten Einzel-Immissionsstandorten keine Veränderungen zu erkennen. Auch die Feinstaubkonzentrationen geringerer Partikelgröße sind also vom Vorhaben unbeeinträchtigt. Im Nullfall und Planfall wird für Benzo(a)pyren am Brunsbütteler Damm im Bereich der Kreuzung mit der Klosterstraße und am Juliusturm eine Überschreitung des Zielwertes der 39. BImSchV von 1 ng/m³ um maximal 0,4 ng/m³ prognostiziert. Die maximale BaP-Gesamtbelastung wird bei der flächenhaften Berechnung im Istzustand mit 0,9 ng/m³ sowie im Nullfall und Planfall mit 1,0 ng/m³ berechnet. Es gibt damit keine relevante vorhabenbedingte (durch den Schiffsverkehr) Veränderung zwischen Nullund Planfall. Für Kohlenmonoxid gibt es als Grenzwert einen 8 h gleitenden Wert bei μg/m³. In den Berechnungen wurde der Jahresmittelwert ermittelt und in den 8 h-gleitenden Wert umgewandelt. Im Istzustand liegt bei der flächenhaften Berechnung bzw. den betrachteten Straßenschluchten das Maximum bei einem CO-Jahresmittelwert von ca. 800 μg CO/m³, was einem 8h-gleitenden Wert von ca μg CO/m³ entspricht. Im Nullfall und im Planfall 2025 wird der maximale CO-Jahresmittelwert mit 641 μg CO/m³berechnet, was einem 8h-gleitenden Wert von μg CO/m³ entspricht. Damit liegen die max. 8h-gleitenden CO-Werte deutlich unter dem Grenzwert. Die Bewertung verbessert sich gegenüber dem Ist-Zustand um eine Teilwertstufe von 3 auf 4. Wie auch bei den anderen Schadstoffen werden die höchsten Ruß-Immissionen in allen drei Varianten in den Straßenschluchtpunkten Am Juliusturm und Brunsbüttler Damm berechnet. Im Planfall 2025 ist gegenüber dem Nullfall 2025 an der Spreeschanze und in Alt Pichelsdorf eine geringfügige Zunahme von 0.1 μg/m³ zu erwarten. Bei der flächenhaften Berechnung liegen im Istzustand die Ruß-Jahresmittelwerte bei max. 5.3

332 Seite 326 (381) μg/m³ (Hintergrundwert 3 μg/m³) und im Nullfall und Planfall 2025 bei 4.7 μg/m³. Die aufgehobene 23. BImSchV legte einen Prüfwert von 8 μg/m³ fest. Dieser Wert wäre damit in allen Fällen unterschritten. Die Einstufung in die Teilwertstufe 3 bleibt unverändert. Beim Benzol werden sowohl für den Null- wie auch den Planfall Rückgänge der Jahresmittelwerte von derzeit 4,3 µg/m³ auf 2,5 µg/m³ berechnet. Zwischen beiden Szenarien bestehen dabei keine Unterschiede. Die hohe Belastungssituation (Wertstufe 2) im Bestand verbessert sich zu einer geringen Belastungssituation (Wertstufe 4). Beim Kohlenwasserstoff ist im Nullfall und im Planfall für die Straßen Am Juliusturm und den Brunsbütteler Damm gegenüber dem Istzustand eine deutliche Abnahme berechnet worden. Zwischen dem Planfall und dem Nullfall ist in den Straßenschluchten zwischen Charlottenstraße und Krowelstraße eine geringfügige Zunahme zu erwarten. Bei der flächenhaften Berechnung liegen die Werte im Nullfall bzw. Planfall bei 31 µg/m³ im Vergleich zum Ist-Zustand von 32 µg/m³. Es tritt im Vergleich zum Ist- Zustand eine geringfügige Verbesserung auf. Für Schwefeldioxid liegen die im Jahresmittel maximal zu erwartenden Konzentrationen in den beiden Planungsszenarien Nullfall und Planfall bei 4,4 µg SO 2 /m³. Die schifffahrtsbedingte Belastung beträgt davon angesichts einer anzunehmenden Hintergrundbelastung von 3,0 µg/m³ ca. 1,4 µg SO 2 /m³. Da die berechneten SO 2 - Jahresmittelwerte somit deutlich unter dem Jahresmittel-Äquivalentwert von 26 µg/m³ liegen, werden in keiner der betrachteten Varianten Überschreitungen des Stundenwertes und des Tagesmittelwertes erwartet. Gemessen am Anhang 4 des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasserstraßen wird das Untersuchungsgebiet sowohl im Nullfall wie auch im Planfall also bezüglich des Luftschadstoffes SO 2 sehr gering belastet. Fazit Außer für Benzo(a)pyren, für das es im Null- und Planfall zu marginalen Erhöhungen (Änderungen der 2. Nachkommastelle) der Luftbelastung kommt, haben alle sonstigen Luftschadstoffe in Zukunft im Vergleich zum Ist-Zustand eine geringere oder gleichbleibende Konzentration zu verzeichnen. Der Grenzwert der 39. BImSchV wird jedoch auch im Planfall eingehalten. Die Reduzierung erfolgt vor allem durch Verschärfung der gesetzlichen Abgasgrenzwerte für Binnenschiffsmotoren mit einer Nennleistung > 130 kw (ZKR 17 Stufe I auf Stufe II). Aus dem Vorhaben resultieren daher keine Beeinträchtigungen der Luftqualität. 17 Richtlinie der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), Stufe I gültig seit 2002, Stufe II seit 2007

333 Seite 327 (381) Zusammenfassung der Auswirkungen Tabelle 96: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Luft Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache baubedingt Betrieb von Baumaschinen betriebsbedingt Schiffsverkehr Wirkung Grad der Erheblichkeit Schadstoffeinträge in die Luft Immissionen von NO 2 Grad der Veränderung keine Änderung der Teilwertstufen der einzelnen Luftschadstoffe stark bis übermäßig positiv Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung kurzzeitig kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft langzeitig kleinräumig unerheblich vorteilhaft Immissionen von PM10- Feinstäuben Immissionen von Kohlenmonoxid Immissionen von Ruß Immissionen von Benzol Ist-Zustand: 1-4 P-Zustand: 4-5 keine langzeitig kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft mäßig positiv langzeitig kleinräumig unerheblich vorteilhaft Ist-Zustand: 3 P-Zustand: 4 keine langzeitig kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft stark bis langzeitig kleinräumig unerheblich übermäßig vorteilhaft positiv Immissionen von SO 2 Ist-Zustand: 2 P-Zustand: 4 keine langzeitig kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft Die Luftschadstoffe PM2.5-Feinstäube, Benzo(a)pyren und Kohlenwasserstoff sind in der Tabelle nicht aufgeführt, da für sie eine Bewertung in der Anlage 4 zum Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprüfung nicht vorgesehen ist. 6.9 Schutzgut Menschen/menschliche Gesundheit Baubedingte Wirkungen Flächeninanspruchnahme Während der Baumaßnahmen ist mit Einschränkungen für die Schifffahrt im Planungsgebiet durch Einengung der Fahrrinne zu rechnen. Der TdV wird die ausführenden Unternehmen dazu verpflichten, Wasserbaufahrzeuge und Wasserbautechnologien einzu-

334 Seite 328 (381) setzen, welche die bestehende Fahrrinne bauzeitlich nur soweit einschränken, dass die Passage der Ist-Flotte in den Baustellenbereichen möglich bleibt. Durch die abschnittsweise Realisierung der Baumaßnahme wird die Einschränkung der Leichtigkeit der Berufsschifffahrt weitestgehend vermieden. Dennoch sind baubedingt Beeinträchtigungen des Erholungswertes der Fließgewässer insbesondere für die Freizeitschifffahrt nicht auszuschließen. Die Freizeitschifffahrt findet allerdings vorzugsweise am Wochenende statt, der Baubetrieb überwiegend innerhalb der Woche, so dass Beeinträchtigungen nur vereinzelt auftreten werden. Fazit Baubedingt resultieren aus der Inanspruchnahme der Gewässeroberfläche aufgrund des temporären Charakters insgesamt höchstens unerheblich nachteilige Auswirkungen. Schadstoffimmissionen Bauzeitliche Stoffeinträge können durch Abgase und Betriebsstoffe der Baumaschinen über den Luftpfad auf die menschliche Gesundheit wirken. Die Grenzwerte für Abgase beim Betrieb von mobilen Maschinen regelt die Richtlinie 2010/26/EU, sie wurde mit der 28. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in deutsches Recht umgesetzt. Bei Verwendung der technischen Geräte nach dem Stand der Technik werden die zulässigen Emissionsgrenzwerte eingehalten. Für das Schutzgut Menschen/menschliche Gesundheit resultieren keine erheblich nachtteiligen Umweltwirkungen. Lärmimmissionen Zur Ermittlung und Bewertung der von dem Baugeschehen ausgehenden Emissionen wurde eine Schalltechnische Untersuchung vom KSZ INGENIEURBÜRO (2014b) durchgeführt. Beim Betrieb von Baustellen, Baumaschinen und Baulagerplätzen wird gemäß 22, Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom Anlagenbetreiber verlangt, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, auftreten. Nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Eine Konkretisierung dieser Anforderungen erfolgt durch die Immissionsrichtwerte in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVV Baulärm), siehe folgende Tabelle. Tabelle 97: Immissionsrichtwerte gemäß AVV Baulärm Immissionsrichtwert in db(a) Gebiete tags* nachts a) Gebiete, in denen nur gewerbliche oder industrielle Anlagen und Wohnungen für Inhaber und Leiter der Betriebe sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen untergebracht sind b) Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind c) Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind

335 Seite 329 (381) Immissionsrichtwert in db(a) Gebiete tags* nachts d) Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind e) Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten *Die Beurteilungszeiten sind tags 07:00 bis 20:00 Uhr; nachts 20:00 bis 07:00 Uhr Der jeweilige Immissionsort befindet sich 0,5 m vor dem geöffneten, vom Geräusch am stärksten betroffenen Fenster von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden bzw. in 1,2 m Höhe über dem Erdboden in mindestens 3 m Entfernung von reflektierenden Flächen. Der Immissionsrichtwert gilt als überschritten, wenn der Beurteilungspegel (als Mittelungspegel) den jeweiligen Immissionsrichtwert überschreitet oder wenn nachts der Immissionsrichtwert durch einzelne, kurzzeitige Pegelspitzen (als Taktmaximalwert bei einer Taktdauer von 5 sec) um mehr als 20 db(a) überschritten wird. Nicht als Baulärm angesehen werden Verkehrsgeräusche, die während der Baumaßnahme durch den Baustellenverkehr auf öffentlich gewidmeten Straßen sowie durch Schienenverkehr verursacht werden. Aufgrund der naturgemäß während der Planung einer Baustelle nicht bis ins letzte möglichen Festlegung akustisch relevanter Randbedingungen, insbesondere auch wegen der zur Planfeststellung nur ansatzweise vorhandenen Informationen über die später eingesetzten Maschinen und technologischen Abläufe, sind Aussageunsicherheiten unvermeidbar. Diese wurden daher im Sinne einer worst-case-betrachtung zur sicheren Seite für die Betroffenen berücksichtigt. So wird für das Setzen der Spundwände i. d. R. vom Rammverfahren, anstatt dem leiseren frequenzgesteuerten Einvibrieren ausgegangen. Die schalltechnische Untersuchung zum Baubetrieb basiert auf einem digitalen Berechnungsmodell, in dem alle wesentlichen Entfernungen zwischen Quellen und Nachweisorten, Reflexionsflächen, Beugungskanten, Höhenlinien und anderen Einflussgrößen enthalten sind. Es wird davon ausgegangen, dass alle Baumaßnahmen tags erfolgen und die Vorgänge einer Baumaßnahme nicht zeitgleich sondern aufeinander folgend stattfinden. Das Bauvorhaben wird in 5 Bauphasen (siehe Beilage 2) eingeteilt. Aufgrund der relativ großen räumlichen Entfernung, die die Einzelbaustellen innerhalb einer Bauphase voneinander haben, werden die Immissionsberechnungen für alle Baustellen jeder Bauphase gemeinsam durchgeführt. Auch im Sinne einer worst-case-betrachtung ist diese Vorgehensweise angemessen, da die genaue zeitliche Abfolge der konkreten, immissionsrelevanten Bautätigkeiten nicht bekannt ist. Im Ergebnis der Schalltechnischen Untersuchung zeigt sich, dass von allen Baustellen erhebliche Lärmimmissionen ausgehen, die zu Richtwertüberschreitungen der AVV Baulärm von max. 20 db(a) direkt angrenzend und max. 10 db(a) bis zu 250 m ins Landesinnere bei Wohngebieten und Kleingartenanlagen führen (siehe Beilage ). Für Gewerbegebiete liegen die Richtwertüberschreitungen bei max. 5 db(a). Für die gesamte Bauphase ist als Minderungsmaßnahme ein geeignetes Baulärmmanagement vorzusehen (siehe Minderungsmaßnahme Kap. 7.7), wodurch Maßnahmen zur Reduzie-

336 Seite 330 (381) rung des Baulärms umgesetzt werden können. Weiterhin sind lärmreduzierende Bauweisen zum Einsatz (bspw. vibrieren oder pressen, statt rammen) zu bringen (siehe Minderungsmaßnahme Kap. 7.8). Einzelne Abschnitte, wie die Wohngebiete der Altstadt Spandau durch unterschiedliche Bauphasen betroffen und unterliegen zeitlich aufeinander folgenden Lärmimmissionen. Fazit Für alle Flächen mit Wohnfunktionen im Untersuchungsgebiet ergeben sich baubedingte Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm. Aufgrund der Höhe der Richtwertüberschreitungen der AVV Baulärm im gesamten Untersuchungsgebiet werden die Lärmimmissionen der Baumaßnahmen trotz der kurzen Dauer (maximale mehrere Wochen) als erheblich nachteilig für das Schutzgut Menschen/menschliche Gesundheit bewertet. Prinzipiell ist eine Reduzierung des Erheblichkeitsgrades durch technische Lärmminderungsmaßnahmen möglich. Erschütterungen Bei den erforderlichen Bauprozessen für die Umsetzung der Fahrrinnenanpassung ist mit baubedingten Erschütterungen, insbesondere bei den Rammarbeiten für das Einbringen der Stahlspundbohlen, zu rechnen. Da vollkommen erschütterungsfreie Bauverfahren nicht zur Verfügung stehen, wird der TdV die Bauunternehmen zum Einsatz erschütterungsarmer Bauverfahren und Baumaschinen verpflichten. Die Wohnhäuser an der Straße Plantage und am Stresowplatz in Stresow weisen eine Entfernung von 8 bis 20 m zu den geplanten Stahlspundwänden am Ostufer der UHW zwischen km 0,10 und 0,59 auf, die Gartenhäuser in den Kleingartenanlagen Burgwallgraben und Dr. Pfuhl Theuerkauf mindestens 20 m zur Spundwand der geplanten vorgelagerten Flachwasserzonen. Aufgrund der Durchführung der Maßnahmen von der Wasserseite, dem Bauverfahren und dem Abstand zu den Wohnhäusern sind Schäden an Gebäuden unwahrscheinlich. Der TdV wird parallel zur Baumaßnahme ein Beweissicherungsmaßverfahren an Objekten im Einflussbereich der Baumaßnahmen durchführen (siehe Beilage 2) um mögliche Schäden an Gebäuden zu dokumentieren. Für den Menschen können die Erschütterungen bei Aufenthalt in den Gärten der Grundstücke im Einzelfall temporär spürbar sein. Fazit Aus dem Einbringen der Spundwände in den Gewässerboden können im Einzelfall temporäre Beeinträchtigungen des Schutzgutes Menschen/menschliche Gesundheit durch Erschütterungen entstehen. Durch erschütterungsarme Bauverfahren können diese reduziert werden, so dass die Beeinträchtigungen insgesamt als unerheblich nachteilig für das Schutzgut Menschen/menschliche Gesundheit bewertet werden Anlagebedingte Wirkungen Flächeninanspruchnahme Durch die Abgrabung des Spandauer Horns werden ca m² Grünfläche mit Laubbaumbestand dauerhaft beansprucht und zu Wasserfläche umgewandelt. Das Spandauer Horn ist durch Trampelpfade erschlossen und wird geringfügig von Spaziergängern frequentiert. Auf der neuen Böschung des Spandauer Horns und an der neuen Wartestelle

337 Seite 331 (381) Spreeschanze ist eine neue Wegeverbindung durch das Land Berlin geplant, der sog. Spree-Radweg (siehe Kap ). Die Planung des Landes Berlin wird bei der Ausgestaltung des neuen Ufers nicht behindert, so dass das Nordufer der SOW bis zum östlichen Grützmachergraben weiterhin erschlossen werden kann. Aufgrund der mittleren Erholungsfunktion des Spandauer Horns ist die Beeinträchtigung unerheblich nachteilig. Fazit Die anlagebedingte Flächeninanspruchnahme des Spandauer Horns führt aufgrund des mittleren Erholungswertes zu unerheblich nachteiligen Wirkungen auf das Schutzgut Menschen/menschliche Gesundheit Betriebsbedingte Wirkungen Schadstoffimmissionen Aus dem prognostizierten Schiffsaufkommen resultieren keine Verschlechterungen der Luftqualität (Wechselwirkung zum Schutzgut Luft, siehe Kap ), Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen/menschliche Gesundheit sind daher auszuschließen. Lärmimmissionen Die vom Vorhaben ausgehenden Schallimmissionen wurden anhand der zukünftigen Schiffsbelegung (INGENIEURBÜRO LOHMEYER 2013) vom KSZ INGENIEURBÜRO (2014a) untersucht. Entsprechend den Empfehlungen des BMVBS (2006) zu schalltechnischen Untersuchungen als Teil der wasserbaulichen Planung wurden folgende drei Situationen untersucht: Istzustand: Schiffsbelegung 2011, Kfz-Verkehrsbelegung 2009, Bahn 2013 Nullfall 2025 (ohne Realisierung des Vorhabens): Schiffsbelegung Nullfall, Kfz-Verkehrsbelegung 2025, Bahn 2013 Planfall 2025 (mit Realisierung des Vorhabens): Schiffsbelegung Planfall, Kfz- Verkehrsbelegung 2025, Bahn 2013 Es wird davon ausgegangen, dass sich die Schiffsbelegung Nullfall gegenüber der Schiffsbelegung 2011 nicht ändert. Da für den Bahnverkehr nur Verkehrszahlen aus dem Jahr 2013 vorliegen, werden diese Daten allen drei Situationen zugrunde gelegt. Grundlage zur Beurteilung von Verkehrsgeräuschen ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Demnach ist zu gewährleisten, dass durch Bau oder wesentliche Änderung öffentlicher Verkehrswege keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind (vgl. 41 BImSchG). Entsprechend 42 gilt dies nicht, sofern die Kosten für Schutzmaßnahmen außer Verhältnis zum Schutzzweck stehen. Zur weiteren Durchführung dieser Regelungen wird die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) herangezogen. Sie beschreibt im 1 den Anwendungsbereich und im 2 die Immissionsgrenzwerte (IGW) zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen.

338 Seite 332 (381) Die 16. BImSchV gilt für den Neubau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen ( 1 Abs. 1). Wasserstraßen werden im 1 Abs. 1 der 16. BImSchV nicht als Anwendungsbereich genannt. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde übernimmt in ihrem Entwurf der ABSAW - Anleitung zur Berechnung der Luftschallausbreitung an Bundeswasserstraßen (2003) die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Tabelle 1). Mangels anderer Grenz- oder Richtwerte werden diese auf die Verkehrsgeräusche der Wasserstraße angewandt. Nach 1 Bundeswasserstraßengesetz gehören dazu auch Liege- und Wartestellen. Bei der Bewertung von Verkehrslärm nach der 16. BImSchV werden die Auswirkungen für jeden getrennten Verkehrsweg einzeln festgestellt und anhand der gesetzlichen Grenzwerte beurteilt. Es wird nach dem Verursacherprinzip beurteilt, das heißt beim Straßenverkehrslärm wird keine Vorbelastung durch Schienenverkehrslärm berücksichtigt und umgekehrt. Die ABSAW berücksichtigt bei der Bildung des Beurteilungspegels die Lärmvorbelastungen durch bereits vorhandene Straßen und Schienenwege, wie es auch in der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vorgeschrieben ist, aber in der 16. BImSchV nicht vorgesehen ist. Der Beurteilungspegel der Gesamtbelastung wird nach 16. BImSchV beurteilt, wobei hier die Beurteilung der "wesentlichen Änderung" entscheidend ist. 1 Abs. 2 der 16. BImSchV definiert den Begriff "wesentliche Änderung" wie folgt: "Die Änderung ist wesentlich, wenn 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird, oder 2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 db(a) oder auf mindestens 70 db(a) am Tage oder mindestens 60 db(a) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten. Die Vorbelastung ist die Summe aller Schalleinwirkungen durch den Verkehr außerhalb der Wasserstraße (Bahn und Straße). Als Zusatzbelastung wird die Summe aller Schalleinwirkungen bezeichnet, die durch die Wasserstraße verursacht werden. Der Beurteilungspegel ergibt sich aus der Gesamtbelastung (Vorbelastung + Zusatzbelastung) am Immissionsort. Im Ergebnis der Schalluntersuchung zeigt sich, dass die Auswirkungen des Vorhabens in allen Abschnitten ähnlich sind. Für die Immissionsorte ergeben sich Pegelerhöhungen von maximal 0,4 db tags und 0,1 db nachts. Eine wesentliche Änderung im Sinne der ABSAW (2003) ergibt sich somit nicht.

339 Seite 333 (381) Auch wenn die Vorbelastung durch Schifffahrt und Bahn nicht mit betrachtet wird und damit die Beurteilung nach den Maßstäben der 16. BImSchV erfolgt, ergeben sich keine wesentlichen Änderungen im Sinne der 16. BImSchV. An der Straßburger Str. 4-4e, an der Plantage 9 und am Spandauer Burgwall 27 und 29 ergeben sich nachts Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes nach 16. BImSchV um 1 bzw. 2 db(a) für den Istzustand und den Planfall. Dies wird von Liegestellen verursacht, welche sich jeweils in unmittelbarer Nähe befinden. Die Überschreitungen ergeben sich durch die Annahme, dass nachts die Hilfsmotoren der an den Liegestellen liegenden Schiffe betrieben werden. Durch eine Stromversorgung der Liegestellen müssten die Hilfsmotoren nicht betrieben werden und die Immissionsgrenzwerte würden eingehalten werden. Eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV ergibt sich durch diese Überschreitung allerdings nicht, da diese Überschreitungen auch schon im Istzustand vorliegen. Fazit Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich die Immissionssituation durch betriebsbedingte Lärmimmissionen des Vorhabens im Planfall gegenüber dem Ist- und Nullfall praktisch nicht ändert. In weiten Teilen des Untersuchungsgebietes sind Straßen- und Schienenverkehr für die Verkehrslärmsituation maßgeblich und überlagern die schifffahrtsbedingten Lärmimmissionen Zusammenfassung der Auswirkungen Zusammenfassend resultieren für das Schutzgut Menschen/menschliche Gesundheit vorübergehend, da baubedingt, erheblich nachteilige Umweltauswirkungen aus dem Vorhaben. Betriebsbedingt resultieren keine nachtteiligen Veränderungen. In der folgenden Tabelle wird die Wirkungsanalyse für das Schutzgut Menschen/menschliche Gesundheit noch einmal zusammenfassend dargestellt und der Grad der Erheblichkeit ermittelt. Tabelle 98: Wirkungsanalyse und Bewertung der Erheblichkeit für das Schutzgut Menschen/menschliche Gesundheit Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache baubedingt Einschränkung der Fahrrinne durch Baubetrieb Betrieb von Baumaschinen Wirkung Behinderung der Freizeitschifffahrt Ist-Zustand: 3 Prognose- Zustand: 2 keine Änderung der Wertstufe Wohn- /Freizeitwert Schadstoffeinträge in die Luft Grad der Veränderung sehr gering bis gering negativ Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung Grad der Erheblichkeit vorübergehend kleinräumig unerheblich nachteilig vorübergehend kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft

340 Seite 334 (381) Wirkungszusammenhang Auswirkungen Bewertung Ursache Betrieb von Baumaschinen Wirkung Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung Grad der Erheblichkeit vorübergehend kleinräumig erheblich nachteilig Lärmimmissionen in Gebieten mit Erholungseignung und Wohngebieten Grad der Veränderung stark bis übermäßig negativ, teilweise extrem negativ anlagebedingt Abgrabung am Spandauer Horn betriebsbedingt Schiffsbetrieb Prognosefall 2025 Schiffsbetrieb Prognosefall 2025 Rammen und Einvibrieren von Spundwänden Erschütterungen in Gebieten mit Erholungseignung und Wohngebieten Verlust von Grünflächen mittlerer Erholungsfunktion Schadstoffeinträge in die Luft Lärmimmissionen Ist-Zustand: 2-5 P-Zustand: 1-2 mäßig negativ Ist-Zustand: 5 P-Zustand: 4 sehr gering bis gering negativ Ist-Zustand: 3 P-Zustand: 2 keine Änderung der Wertstufe Luftschadstoffbelastung keine Änderung der Wertstufe Lärmbelastung vorübergehend punktuell unerheblich nachteilig andauernd punktuell unerheblich nachteilig langzeitig kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft langzeitig kleinräumig weder nachteilig noch vorteilhaft 6.10 Schutzgut Landschaft Anlagebedingte Wirkungen Visuelle Wirkungen auf das Landschaftsbild Ausgehend von der Bewertung des Ist-Zustandes wird die Konfliktstärke in den einzelnen Landschaftsbildeinheiten ermittelt. Der Grad der Beeinträchtigung ergibt sich aus der Empfindlichkeit der Landschaftsbildeinheit und Eingriffsintensität. Die Einzelmaßnahmen zur Realisierung des Gesamtvorhabens wirken unterschiedlich intensiv auf das Landschafts-/Ortsbild. Die neuen Stahlspundwände zur Ufersicherung werden i. d. R. 1,5-2 m vor die bestehenden Senkrechtufer eingebracht, der Zwischenraum zum bestehenden Ufer wird verfüllt, so dass ein Uferanschluss besteht. Die Verschiebung des bestehenden Ufers in die Wasserstraße ist nach Beendigung der Baumaßnahme kaum wahrnehmbar. Die Veränderung der Profilgeometrie von Schräg- zu Senkrechtufer an der neuen Wartestelle

341 Seite 335 (381) Spreeschanze und auf einem kurzen Stück am Ruhwald ist nicht relevant, da die Steinschüttungen in diesen Abschnitten bereits eine steile Böschung aufweisen. Auf 1/3 der Fließlänge von UHW und SOW werden Flachwasserzonen neu errichtet. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse und aus statischem Erfordernis besteht das Schutz- und Stützbauwerk aus einer Stahlspundwand (Wellenschutzwand), die zwischen 3 und 18 m vor die bestehenden Uferbefestigungen gesetzt wird. Der Bereich zwischen Ufer und vorgesetzter Wellenschutzwand wird zum Teil offen gelassen und zum Teil mit Wasserpflanzen und Röhrichten besetzt, so dass eine Nutzungsvarianz entsteht. Die Ausgestaltung erfolgt nach ökologischen Gesichtspunkten im Rahmen der Kompensation naturschutzrechtlicher Eingriffe bzw. der Vermeidung (siehe LBP, Beilage 14). Von den Stahlspundwänden ragen bei Mittelwasser nur die Spundwandköpfe um ca. 30 cm aus dem Wasser heraus, bei Niedrigwasser um etwa 50 cm. Durch die Flächeninanspruchnahme der FWZ wird die offene Wasserfläche optisch schmaler, gerade in ohnehin schmalen Fließgewässerabschnitten, wie an der SOW (Süd) zwischen den km 3,672 und 4,659 (Ruhwald - Ostabschnitt) und an der UHW (Ost) zwischen den km 2,152-2,349 (Tiefwerder Wiesen) und vom Pichelssee bis zum Gemünd (Ost). Das neue Landschaftselement Flachwasserzone verändert den gewohnten Landschaftseindruck. Der kanalartige Eindruck wird erhalten bleiben, allerdings die Erhöhung der Strukturvielfalt an den Ufern mit Vegetation, wie sie auch an natürlichen Fließgewässern vorkommt, für ein abwechslungsreicheres Erscheinungsbild sorgen. Die dargestellten Veränderungen werden insgesamt als weder vorteilhaft noch nachteilig für das Landschaftsbild bewertet. Am Ruhwald (Süd) von SOW-km 3,416 bis 3,672 sind durch die Uferanpassungen hinter der geplanten Stahlspundwand (Verfüllungen) zwischen Einzelbäume in direkter Ufernähe betroffen. An diesem Uferabschnitt befindet sich zwischen den Bahngleisen der Bahnstrecke RB 21, Richtung Spandau und der Spree nur ein schmaler Uferweg neben einem schmalen mit Gehölzen bestandenen Uferrandstreifen (siehe Abbildung 27). Abbildung 27: Ansicht auf den Abschnitt Ruhwald (Süd) SOW-km 3,416 bis 3,672 vom Ufer aus und rückblickend von der SOW Der betroffene Uferabschnitt am Ruhwald (Süd) gehört zur Landschaftsbildeinheit Naherholungsgebiet Ruhwald mit einer hohen Landschaftsbildqualität und einer mittleren Empfindlichkeit für visuelle Veränderungen. Aufgrund der schmalen Ausprägung des Gehölzbestandes ist die Entfernung von Einzelbäumen und das Vorsetzen einer

342 Seite 336 (381) Stahlspundwand vor das Schrägufer als erheblich nachteilig für die betroffene Landschaftsbildeinheit, zu werten. Weiterhin erhöht sich die Einsehbarkeit der Bahntrasse von der Wasserstraße. Die Abgrabungen am Spandauer Horn zur Verbesserung der nautischen Verhältnisse führt zu einer Rückverlegung des bestehenden Ufers um maximal 65 m. Durch den Flächen- und Vegetationsverlust von ca. 44 Laubbäumen öffnen sich die Sichtachsen vom Lindenuferabschnitt HOW km 0,13 bis 0,30 hinein zur SOW auf die Geschützgießerei, den Ruhlebener Altarm und die Gewerbegebiete bis zur Alten Spree sowie aus der SOW heraus auf die Altstadt Spandau und die St. Nikolai Kirche in der Carl-Schurz- Straße. Die folgenden zwei Abbildungen zeigen die Flächen, die durch die Abgrabung verloren gehen. Abbildung 28: Rückverlegung des Spandauer Horns (rote Fläche entspricht dem Rückbau), Blick vom Ruhleber Altarm nach Nordwesten zur Altstadt Spandau.

343 Seite 337 (381) Abbildung 29: Rückverlegung des Spandauer Horns (rote Fläche entspricht dem Rückbau), Blick vom Lindenufer nach Osten in die SOW und den Ruhlebener Altarm. Des Weiteren ändern sich für das Lindenufer insgesamt und die Uferabschnitte in Stresow die gewohnten Aussichten nach Westen und Norden. Südlich der Charlottenbrücke verschwimmt die Veränderung des Spandauer Horns mit der umliegenden Nutzung, so dass für die südlich daran anschließenden Landschaftsbildeinheiten keine visuellen Auswirkungen durch die Abgrabung entstehen. Zu beachten ist hierbei, dass in der Vegetationsperiode die Aussichten von den Uferwegen auf das Wasser durch angrenzende Gehölzreihen immer wieder sichtverschattet werden. Insbesondere in der Laubfreien Zeit wird die Einsehbarkeit auf die Industriegebiete entlang der SOW und des Ruhlebener Altarmes erhöht sein. Die Luftbildaufnahme des Spandauer Horns von 1928 (Abbildung 30) zeigt, dass das Spandauer Horn im vergangenen Jahrhundert bereits mehrfach zur Herstellung der Leichtigkeit für die Schifffahrt angepasst und rückverlegt wurde. Zu sehen ist eine weit in den Spandauer Knoten hineinreichende Landzunge, die im Ist-Zustand nicht mehr besteht. Naturnahe Elemente dienen der Aufwertung des Stadtbildes. Veränderungen im städtischen Umfeld, die mit dem Verlust von naturnahen Elementen einhergehen, werden daher gemeinhin als negative Veränderung empfunden.

344 Seite 338 (381) Abbildung 30: Luftbildansicht des Spandauer Horns von 1928 (Quelle FIS Broker der SenStadtUm). Das Spandauer Horn ist der Landschaftsbildeinheit Gewerbegebiete an der SOW (Nr. 2, siehe Beilage ) zugeordnet und weist eine geringe Landschaftsbildqualität auf. Das Lindenufer ist der Landschaftsbildeinheit Altstadt Spandau (Nr. 5) zugeordnet und hat eine hohe Landschaftsbildqualität, das Wohngebiet Stresow weist eine mittlere Bedeutung auf. Die Empfindlichkeit für visuelle Beeinträchtigungen entspricht bei beiden Landschaftsbildeinheiten der Bedeutung. Durch die Rückverlegung des Spandauer Horns gehen landschaftsbildprägende Gehölze verloren und die Sichtachsen vom Lindenufer aus nach Osten auf die Industriegebiete der SOW und des Ruhlebener Altarmes öffnen sich. Aufgrund der Bedeutung des Lindenufers für die landschaftsgebundene Erholung treten trotz der visuellen Vorbelastung, Veränderungen der Erlebbarkeit der Landschaft auf, die als nachtteilig zu bewerten sind. Auch für den Stresowpark und die angrenzenden Wohnhäuser ist die Veränderung der gewohnten Aussichten als erheblich nachteilig zu bewerten, auch wenn ein Gewöhnungseffekt eintreten wird (siehe auch Beilage ). Da die Industriegebiete entlang der SOW eine geringe Landschaftsästhetik und deren Ufer eine geringe bis mittlere landschaftsgebundene Erholungseignung aufweisen, wird die Veränderung der Sichtachsen von dort nach Westen auf die historische Altstadt Spandau nicht nachtteilig verändert. Dies gilt ebenso für die Landschaftsbildeinheit der SOW selbst. Der Gehölzverlust von 26 Einzelbäumen an der neu geplanten Wartestelle Spreeschanze auf ca. 760 m Länge bewirkt für die Landschaftsbildeinheit Gewerbegebiete an der SOW aufgrund der geringen Landschaftsästhetik nur eine sehr geringe bis gering negative Veränderung, die aufgrund der Dichte und Breite des Gehölzbestandes als unerheb-

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