Konzept Freiraumberatung. Sicherung und Steigerung der Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld

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1 Sicherung und Steigerung der Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld

2 Sicherung und Steigerung der Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Zürich, Juni 2014

3 Impressum Herausgeberin Grün Stadt Zürich Freiraumberatung Beatenplatz 2 CH-8001 Zürich Tel Fax gsz-info@zuerich.ch Projektleitung Projektteam Projektausschuss Weitere Beteiligte Redaktion Druck Auflage Karl Stammnitz, GSZ Silvia Steeb, GSZ Bettina Tschander, GSZ Ulrich Ammann, GSZ Andreas Hochstrasser, GSZ Daniel Keller, GSZ Paul Bauer, GSZ Axel Fischer, GSZ Florine Gafner, Insight Institute AG Robert Schwarz, Insight Institute AG Yvonne Keller, umland Brigitte Nyffenegger, umland Andrea Bender, GSZ Jacqueline Item Nietlisbach, GSZ Jacques Mennel, GSZ Katrin Wächter, GSZ Daniela Weiland, GSZ Lukas Handschin, GSZ Stadt Zürich, PrintShop Gedruckt auf Recystar Polar, FSC, 115 g/m2 100 Ex. Datum Juni 2014

4 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort Zusammenfassung Einleitung Ausgangslage Anstoss Ziele Vorgehen und Konzeptstruktur Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Einbettung in das System städtischer Freiräume Öffentliche Stadträume Öffentliche multifunktional nutzbare Park-und Grünräume Zweckgebundene Freiräume Halböffentliche und private Freiräume Funktion Gliederungsfunktion Soziokulturelle und gesundheitliche Funktionen Ökologische Funktionen Überlagerung der Funktionen Bedeutung Bevölkerungsbefragungen Wirkungsbilanz Flächensicherung Qualitative Betrachtung Quantitative Betrachtung Fazit zum Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Heutige GSZ Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Kategorisierung des Wohn- und Arbeitsplatzumfelds Städtische Flächen Drittflächen gross Drittflächen klein Hoheitliche (reaktive) Rolle Aktive Rolle Vorbemerkungen Städtische Flächen Drittflächen gross Drittflächen klein Fazit: Heutige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Qualitätsverständnis GSZ Städtebauliche Qualität Gestaltungsqualität Nutzungsqualität Funktionale Qualität Technische Qualität Wirtschaftliche Qualität Ökologische Qualität Qualitätsverständnis Kunden Qualitative Marktforschungsstudie Erkenntnisse zur «Qualitativen Marktforschungsstudie» Qualitäten im Lebenszyklus Fragestellung Vorgehensweise... 53

5 6.3.3 Erkenntnisse zu den «Qualitäten im Lebenszyklus» Qualitäten und bauliche Verdichtung Fragestellung Vorgehensweise Quantitative Erkenntnise zu «Qualitäten und bauliche Verdichtung» Qualitative Erkenntnise zu «Qualitäten und bauliche Verdichtung» Qualitäten und Rechtsgrundlagen Ausgangslage Ziel Vorgehensweise Gesetzliche Grundlagen Erkenntnisse zu den «Qualitäten und Rechtsgrundlagen» Fazit der «Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld» Künftige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Strategien Konsolidiertes Qualitätsverständnis Stärkung der Einflussnahme in räumlicher Hinsicht Stärkung der Einflussnahme über den Lebenszyklus Instrumente Informieren Bilden Beraten Sichern, Schützen Projektieren, Bauen Unterhalten Beteiligte GSZ-Beteiligte Städtische Beteiligte Extern Beteiligte Ziele und Massnahmen nach Flächenkategorien Prämissen Städtische Flächen Drittflächen gross Drittflächen klein Folge- und Parallelprojekte Folgeprojekt: Dokumentation der Qualitäten und Leistungen Parallelprojekt: Entwicklung eines Bildungsprogramms Parallelprojekt: Modifikation Organisationstruktur Parallelprojekt: Mitwirkung an Gesetzesrevisionen Parallelprojekt: Verbesserung des Baubewilligungsverfahrens Fazit zu den «Künftigen Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld» Grundlagen Glossar Bildnachweise Anhang (Arbeitsmaterialien auf separater CD)... 85

6 Vorwort Seite 1 1 Vorwort Zürich ist ein attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort und bietet eine hohe Lebensqualität. Die Limmatstadt hat sich im letzten Jahrzehnt dynamisch entwickelt. Die Wohnbevölkerung ist seit 2005 um ca Personen gestiegen und es sind rund neue Arbeitsplätze entstanden. Prognosen lassen eine Fortsetzung dieses Wachstums in den nächsten Jahren erwarten. Mit diesem Wachstum geht ein kontinuierlicher Anstieg der Gebäudenutzflächen einher die bauliche Verdichtung der Stadt. Die im zweijährigen Turnus von der Stadtentwicklung durchgeführte Bevölkerungsbefragung macht deutlich, dass die Lebensqualität auch mit einem anhaltenden Wachstum der Stadt und der damit einhergehenden gesellschaftlichen, sozialen und baulichen Veränderungen als sehr gut beurteilt wird. Ein wichtiges Element städtischen Lebens ist die unmittelbare Wohn- und Arbeitsplatzumgebung. In einer immer dichter werdenden Stadt erhält der Aussenraum eine zentrale Rolle. Die Qualität des Wohn- und Arbeitsplatzumfelds ist für die Lebensqualität und Zufriedenheit der Nutzenden von grosser Bedeutung. Darüber hinaus ist das Wohn- und Arbeitsplatzumfeld ein bedeutender Lebensraum für Flora und Fauna und leistet positive Beiträge zum Stadtklima. Gute Wohn- und Arbeitsplatzumfelder unterstützen als einladend gestaltete Aussenräume soziale Beziehungen. Sie tragen zu einer geringeren Freizeitmobilität bei, indem sie Naherholung vor der Tür ermöglichen. Im Zuge der baulichen Verdichtung und im Streben nach einer 2000 Watt-Gesellschaft wird dem Wohn- und Arbeitsplatzumfeld künftig somit noch mehr Bedeutung zukommen. Die Qualität des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes gilt es für die Zukunft zu sichern und zu steigern. Grün Stadt Zürich hat daher das vorliegende Konzept erarbeitet, das die angestrebten Qualitäten auf der Grundlage einer umfassenden Sichtweise darlegt und die Wege zur Umsetzung dieser Qualitätsvorstellungen beschreibt. Dabei kann auf bereits bestehende Aktivitäten aufgebaut werden. Zentrale Bedeutung kommt der Akzeptanz des Konzepts durch die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in der Stadt Zürich zu, die in Auswahl über Interviews in die Erarbeitung eingebunden waren. Nur gemeinsam kann das gesteckte Ziel erreicht werden. Für diesen Weg des konstruk-tiven und kontinuierlichen Dialogs im Sinne einer lebenswerten Stadt wünsche ich allen Beteiligten viel Erfolg. Christine Bräm Direktorin Grün Stadt Zürich

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8 Zusammenfassung Seite 3 2 Zusammenfassung Nebst den öffentlichen, multifunktional nutzbaren und zweckgebundenen Freiund Grünräumen, der umgebenden Landschaft mit Wald und Gewässern ist das weitgehend private Wohn- und Arbeitsplatzumfeld für die Stadt Zürich von hoher Bedeutung. Das unmittelbare Umfeld der Wohn- und Arbeitsstätten übernimmt wichtige gestalterische und ökologische Funktionen und gehört zum Erholungsraum der Bevölkerung. Das private Wohn- und Arbeitsplatzumfeld nimmt rund ein Drittel des Stadtgebiets ein und bildet damit einen wesentlichen Baustein für die hohe Lebensqualität in der Limmatstadt. Auf der Grundlage übergeordneter Strategien hat sich Grün Stadt Zürich (GSZ) zum Ziel gesetzt, die Qualität des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes zu sichern und zu steigern. Das Fundament hierfür bilden die im vorliegenden Konzept dargelegten Qualitätsvorstellungen in städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, nutzungsbezogener, ökonomischer und ökologischer Hinsicht, die mit den wesentlichen Anspruchsgruppen und Partnern in dieser Freiraumkategorie abgestimmt wurden. Untersuchungen im Rahmen der Konzepterarbeitung haben ergeben, dass die identifizierten Freiraumqualitäten über den gesamten Lebenszyklus der Anlagen beeinflusst werden und somit zur Erreichung der Ziele über die hoheitliche Funktion im Baubewilligungsverfahren hinausgehende Aktivitäten von GSZ erforderlich sind. Beispiele der inneren Verdichtung der letzten Jahre belegen, dass die allseits geforderte qualitätsvolle Entwicklung im Freiraum nicht immer gelingt. Die gesetzlichen Grundlagen üben einen wesentlichen Einfluss auf die Freiraumqualitäten aus. Diese werden im Konzept identifiziert, Spannungsfelder aufgezeigt und wichtige Handlungsfelder für künftige Gesetzesrevisionen beschrieben. Auf Basis des erarbeiteten Qualitätsverständnisses verfolgt GSZ im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld die Strategie, den Einfluss in räumlicher und zeitlicher (auf den Lebenszyklus bezogener) Hinsicht auszudehnen. Spezifische, auf die unterschiedlichen Beteiligten und Flächenkategorien angepasste Instrumente werden zur Umsetzung der Strategie benannt. GSZ setzt dabei beispielsweise auf Information, Bildung und Beratung. Einzelne Instrumente sind bereits heute vollumfänglich einsatzbereit, andere bedürfen zumindest in Teilen weiterer Entwicklungsarbeit. Inhaltlich und organisatorisch bereits umrissene Folge-und Parallelprojekte, die sich heute bereits teilweise in Umsetzung befinden, zeigen die weiteren Schritte zur Verwirklichung der Qualitätsvorstellungen von GSZ im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld und damit zur Umsetzung der strategischen Ziele auf.

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10 Einleitung Seite 5 3 Einleitung Innere Verdichtung Zusammenarbeit mit Grundeigentümern Fehlende konzeptionelle Basis Grünbuch 3.1 Ausgangslage Die Attraktivität der Stadt Zürich als Ort zum Wohnen und Arbeiten ist ungebrochen. Nebst der reizvollen landschaftlichen Lage zwischen See und den bewaldeten Hügelzügen tragen öffentliche Freiräume entlang der Fluss- und Seeufer, Parkanlagen, Spielplätze und nicht zuletzt das unmittelbare Wohnund Arbeitsplatzumfeld wesentlich zur Attraktivität und Lebensqualität Zürichs bei. Das vorliegende Konzept befasst sich mit diesem Wohn- und Arbeitsplatzumfeld, dessen Qualität im Zuge der raumplanerisch sinnvollen inneren baulichen Verdichtung der Städte zunehmend in den Fokus und unter Druck gerät und gleichzeitig an Bedeutung gewinnt. GSZ hat sich im Sinne einer qualitativ hochstehenden baulichen Verdichtung das Ziel gesetzt, die Qualität des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes zu steigern. Da sich diese Flächen nicht im Eigentum von GSZ befinden, ist die enge und wohlwollende Zusammenarbeit mit privaten Eigentümern, Institutionen, weiteren städtischen Dienstabteilungen, Nutzern, Bewirtschaftern usw. unabdingbar. GSZ übt in hoheitlicher Funktion als Fachinstanz des Amts für Baubewilligungen und als «Hüterin der Gartendenkmalpflege- und Naturschutzinventare» (Inventar der schützenswerten Gärten und Anlagen von kommunaler Bedeutung der Stadt Zürich, Inventar der kommunalen Natur-und Landschaftsschutzobjekte) Einfluss auf das Wohn- und Arbeitsplatzumfeld aus. Auch werden zunehmend Aufgaben in der Begleitung von Projektentwicklungen und in der Bewirtschaftung von Drittflächen wahrgenommen. Was bislang fehlt, ist eine konsolidierte konzeptionelle Basis für die Sicherung und Steigerung der Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld. Diese Lücke wird mit dem vorliegenden Konzept geschlossen. Gleichzeitig wird dieses in die bestehende Konzept-, Projekt-und Produktlandschaft innerhalb GSZ und der Stadtverwaltung eingeordnet. 3.2 Anstoss Konkreter Anstoss für die Erarbeitung des Konzepts Freiraumberatung ist die Umsetzung der im Grünbuch der Stadt Zürich im Jahr 2006 formulierten Strategien und Handlungsfelder im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld. Unter den «Zehn strategischen Schwerpunkten von GSZ für eine nachhaltige Grünwirkung» findet sich die sogenannte «Einflussnahme auf Drittflächen: Mit Beratung, Partnerschaften und Projektunterstützung erhöht GSZ die Qualität der Grünräume anderer Dienstabteilungen, von Wohnbauträgern und Privaten.» Im Grünbuch-Kapitel «Wohn- und Arbeitsplatzumfeld» sind nachfolgende Handlungsfelder definiert, die ein Erreichen der formulierten Ziele ermöglichen sollen:

11 Einleitung Seite 6 Zürich 2025 TED-Ziele Erhaltung der Freiraumstrukturen: Wir erhalten und sichern die Strukturen des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes, die ein Quartier prägen vor allem in jenen Gebieten, die mit öffentlichem Freiraum unzureichend versorgt sind. Anforderungen bei Nachverdichtung: Basierend auf den unterschiedlichen Typologien wie Gartenstadt Schwamendingen, Blockrandgebiete oder lockere Einzelbauweise am Zürichberg, definieren wir Anforderungen an die Nachverdichtung zur Erhaltung der wichtigen Freiraumstrukturen im Quartier. Mitwirkung: Wir wirken bei der Aufwertung bestehender Freiräume im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld beratend mit vor allem bei städtischen und genossenschaftlichen Liegenschaften und unterstützen das Tiefbauamt bei der Aufwertung von Quartierstrassen. Qualität: Wir setzen uns für eine hohe Nutzungsqualität, gute Gestaltung und hohe ökologische Werte bei der Neuschaffung von Freiräumen im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld ein. Öffentliche Nutzungen: Wir unterstützen öffentliche Nutzungsformen auf privaten Freiflächen, speziell in mit öffentlichem Freiraum unterversorgten Gebieten. Reporting: Wir bauen ein Reporting bezüglich der Beratungswirkung im Rahmen von Baugesuchen und bei Sondernutzungsplanungen auf. Öffentlichkeitsarbeit: Wir sensibilisieren Grundeigentümer, Investoren und Planende für die Bedeutung des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes als Natur-und Erholungsraum und zeigen dessen Wert für Immobilien auf - vor allem in jenen Gebieten, die gemäss Freiraumversorgung unzureichend mit öffentlichem Freiraum versorgt sind. Rechtsgrundlagen: Wir setzen uns für eine Verbesserung der Rechtsgrundlagen ein, mit denen die Qualität des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes vor allem in ordentlichen Baubewilligungsverfahren beeinflusst werden kann. Die Bearbeitung dieser im Grünbuch formulierten Handlungsfelder erfordert eine konzeptionelle Auseinandersetzung mit sämtlichen Facetten der Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld. Gleichzeitig wird damit das Bedürfnis der innerhalb von GSZ federführenden Fachstelle Freiraumberatung befriedigt, mit allen Beteiligten ein konsolidiertes Qualitätsverständnis zum Wohn- und Arbeitsplatzumfeld zu entwickeln. Die Umsetzung der formulierten Strategien und Massnahmen wird darüber hinaus dazu beitragen, übergeordnete politische Zielvorstellungen zum Stadtbild und zur Lebensqualität (Strategien Zürich 2025, Die Ziele des TED ) zu erfüllen.

12 Einleitung Seite 7 Fragen Konzeptstruktur 3.3 Ziele Das Konzept Freiraumberatung liefert die inhaltliche Basis für das strategische Ziel der «Einflussnahme auf Drittflächen». Ausgehend von der Bedeutung des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes und der Darstellung der heutigen Einflussmöglichkeiten werden wesentliche Fragen zum Themenkomplex beantwortet: Was versteht GSZ unter Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld? Teilen die Eigentümer und Nutzer («Kunden») des Wohn- und Arbeitsplatzumfelds diese Qualitätsvorstellungen? Wie wird GSZ von den «Kunden» in diesem Themenkomplex heute wahrgenommen? Wie werden die einzelnen Qualitätsaspekte über den Lebenszyklus einer Grünfläche beeinflusst? Wie wirkt sich die voranschreitende bauliche Verdichtung auf die Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld aus? Sind die benannten Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld gesetzlich «abgesichert»? Besteht in den anstehenden Gesetzesrevisionen diesbezüglich Handlungsbedarf? Mit welchen Strategien kann die Qualität im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld erhöht werden? Welches sind geeignete Instrumente und Massnahmen, um diese strategischen Ziele zu erreichen? Was sind die weiteren Schritte zur Umsetzung der Massnahmen? Wie kann der Erfolg der Massnahmen gemessen und dokumentiert werden? 3.4 Vorgehen und Konzeptstruktur Konzeptstruktur mit Folge- bzw. Parallelprojekten.

13 Einleitung Seite 8 Der Einstieg in den Themenkomplex des Wohn- und Arbeitsplatzumfelds erfolgt über eine Abgrenzung des Themas in der Systematik der Stadt- und Freiräume (Kapitel 4.1). Die Funktion und die Bedeutung des Wohnumfeldes (Kapitel 4.2 und 4.3) führen die Relevanz des Themas vor Augen. Die Ausführungen in Kapitel 4.4 beleuchten die vorhandenen quantitativ und qualitativ wirksamen Instrumente zur Flächensicherung. Zur Veranschaulichung der heutigen Akti-vitäten wird eine vereinfachte Kategorisierung des Wohn- und Arbeitsplatzumfelds eingeführt (Kapitel 5.1), auf deren Basis die hoheitliche (Kapitel 5.2) und aktive Rolle (Kapitel 5.3) beschrieben werden. Diese grundlegenden, zum Verständnis der weiteren Schritte erforderlichen Kapitel wurden vom Projektleiter erarbeitet. Die Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld (Kapitel 6.1) als Herzstück des Konzepts sind auf der Basis einschlägiger Literatur, von Forschungsberichten, Konzepten und dem breiten Erfahrungsschatz von Projektteam, Projektausschuss und Projektleiter in Diskussionsrunden entstanden. Die Insight Institute AG führte im Auftrag von GSZ auf der Basis des GSZ- Qualitätsverständnisses eine qualitative Marktforschungsstudie durch (Kapitel 6.2), die die GSZ-Vorstellungen grundsätzlich bestätigte. Nach Betrachtung der Einflussmöglichkeiten im Lebenszyklus (Kapitel 6.3) werden die Auswirkung der baulichen Verdichtung auf die Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld an Hand von zwölf realisierten Beispielen untersucht und die zentralen Erkenntnisse diskutiert (Kapitel 6.4). Die Überprüfung der bestehenden Rechtsgrundlagen zur Identifikation von Defiziten (Kapitel 6.5) schliesst die umfassende Beleuchtung des Themas ab zusammengefasst in einem Fazit (Kapitel 6.6). In den Kapiteln 7.1 und 7.2 werden die von den Projektgremien erarbeiteten Strategien und Instrumente zur Erhöhung der Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld dargestellt. Die Nennung der in den Prozessen Beteiligten, die Darstellung konkreter Massnahmen und die Auflistung der Folge- bzw. Parallelprojekte zur Umsetzung der Strategien (Kapitel 7.3 bis 7.5) vervollständigen das Gesamtbild.

14 Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 9 4 Wohn- und Arbeitsplatzumfeld 4.1 Einbettung in das System städtischer Freiräume Formen des Stadtgrüns nach Richter (1981). Handbuch Stadtgrün Fliessende Übergänge Öffentlicher Raum Gerhard Richter gibt in seinem Handbuch Stadtgrün (1981) eine grundsätzliche Übersicht zur Gliederung und Systematisierung städtischer Freiräume, die noch heute Gültigkeit besitzt. In Anlehnung an dieses Bild lassen sich im Siedlungsgebiet der Stadt Zürich folgende Unterscheidungen treffen: Öffentliche Stadträume, wie Plätze, Verkehrsknoten, Strassen, Wege, Brücken und Unterführungen, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, öffentliche Parkplätze, Öffentliche multifunktional nutzbare Park-und Grünräume, Zweckgebundene Freiräume, wie Friedhöfe, Sport-und Schulanlagen, Kleingartenareale, Halböffentliche und private Freiräume von Wohn-, Dienstleistungs-und Gewerbebauten. Diese Freiraumtypen stehen bezüglich Nutzung, Funktion und Gestaltung in einer engen Wechselwirkung. Die Übergänge zwischen den einzelnen Systemen sind häufig fliessend. Eine vielfältige attraktive Stadt erfordert eine hohe Qualität in allen Komponenten des Stadtgrüns. Das Konzept Freiraumberatung thematisiert in Kenntnis der Beziehungen und Wechselwirkungen die Qualitäten der Freiräume von Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbebauten, die sich überwiegend in privatem Eigentum befinden. Zum besseren Verständnis werden die Charakteristika und die Rolle GSZ in sämtlichen Systemkomponenten kurz beleuchtet Öffentliche Stadträume Im rechtlichen Sinne versteht sich der öffentliche Raum als frei zugänglicher städtischer Raum. Die Sicherung und Entwicklung des öffentlichen Raums erfolgt unter Federführung des Tiefbauamts der Stadt Zürich (TAZ) und orientiert sich an der Strategie Stadträume Zürich. Der sogenannte TAZ-Haupt-

15 Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 10 prozess verbunden mit der Planungs- und Baukoordination gewährleistet in der Stadt Zürich den Einbezug aller an Planung, Bau und Bewirtschaftung des öffentlichen Raumes Beteiligten. Die Mitwirkung der Quartierbevölkerung erfolgt in der Regel über einen formellen Einbezug nach Strassengesetz 13. Öffentlicher Stadtraum: Brandschenkestrasse. Vegetation Bestandteil öffentlicher Raum Die Vegetation (Alleebäume, Schmuckbeete, Rabatten usw.) stellt gemäss der Strategie Stadträume Zürich einen wesentlichen Bestandteil der geforderten integralen Stadtraumqualität dar. Bevölkerungsbefragungen, die das TAZ regelmässig durchführen lässt, bestätigen diesen Sachverhalt. Baumpflanzungen entlang von Strassen erfolgen auf Basis des richtplanartigen Alleenkonzepts der Stadt Zürich, das seit 1991 systematisch im Rahmen des koordinierten Planens und Bauens im öffentlichen Grund umgesetzt wird. Mit dieser Umwandlung von Strassenräumen in Stadträume verfolgt GSZ u.a. die Erfüllung eines Grünbuch-Ziels. Erfahrungen in der Begleitung von Projekten im öffentlichen Raum zeigen, dass die Vegetation in den Stadträumen mit konkurrenzierenden Raumansprüchen konfrontiert ist. Mobilitäts-Ansprüche (MIV, öv, Velo, Fussgänger) und die Versorgungs- bzw. Entsorgungsinfrastruktur erschweren teilweise die Etablierung weiterer Baumreihen. Bestehende Vegetationselemente werden durch GSZ bewirtschaftet, der gesamte Lebenszyklus bestehender Elemente befindet sich in der Hand von GSZ Öffentliche multifunktional nutzbare Park-und Grünräume Parkanlagen, See- und Flussufer sowie Allmenden leisten einen wesentlichen Beitrag zur hohen Lebensqualität Zürichs. Auch diese Kategorie des Stadtgrüns ist frei und unentgeltlich zugänglicher Teil des öffentlichen Raumes. Die Park- und Grünräume fungieren als Treffpunkte des öffentlichen Lebens, als

16 Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 11 Orte aktiver Erholung, des Rückzugs und des Naturerlebnisses und befinden sich in aller Regel im Eigentum der öffentlichen Hand. Sicherung und Entwicklung der öffentlichen multifunktional nutzbaren Park-und Grünräume erfolgt unter Federführung GSZ nach strategischen Überlegungen, die in verschiedenen Dokumenten festgehalten sind: z.b. Räumliche Entwicklungsstrategie des Stadtrats für die Stadt Zürich (RES), Stadträume Zürich, Grünbuch der Stadt Zürich, Landschaftsentwicklungskonzepte (LEK), Konzept Arten- und Lebensraumförderung. Dabei kommt der Bewahrung des gartenkulturellen Erbes grosse Bedeutung zu. Öffentliche, multifunktional nutzbare Parkanlage: Arboretum. Konzept Parkanlagen Spezifische Nutzungen Das Konzept Parkanlagen konkretisiert die übergeordneten Strategien und legt Handlungsfelder bezüglich Planung, Bau und Bewirtschaftung der Flächen fest. Die Erarbeitung von Strategien und die Projektentwicklung auf bestehenden und neuen Flächen erfolgt in der Regel unter Mitwirkung einer breiten Öffentlichkeit. Die Grünwirkung der Flächen kann durch GSZ als Eigentümer stark beeinflusst werden: der gesamte Lebenszyklus der Park- und Grünräume liegt in in der Hand von GSZ Zweckgebundene Freiräume Die Stadt Zürich weist ein breites Spektrum an zweckgebundenen Freiräumen auf. Diese dienen einer spezifischen Nutzung und nicht primär der allgemeinen öffentlichen Erholung. Beispiele hierfür sind Friedhöfe, Kleingärten, Sport-und Badeanlagen und Schulareale. Gemäss Grünbuch ist ein attraktives bedarfsgerechtes Angebot sicherzustellen und nach Möglichkeit sind die Freiräume für die öffentliche Erholung zu öffnen. Auf sich ändernde Bedürfnisse sollte flexibel reagiert werden können. Strategische Überlegungen zu einzelnen Kategorien

17 Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 12 Eigentümerin GSZ finden sich in flächen-und themenspezifischen Konzepten, wie z.b. im Friedhofkonzept, im Spielplatzkonzept und im Masterplan Familiengärten, der in den sog. Arealplänen für die zahlreichen Kleingartenareale auf Stadtgebiet umgesetzt wurde. Viele dieser Freiräume leisten einen wesentlichen Beitrag zur ökologischen Vernetzung über entsprechende Biotope. Eigentümerin der Flächen ist in der Regel die öffentliche Hand, mehrheitlich vertreten durch GSZ. Zweckgebundene Freiräume beherbergen sehr unterschiedliche Nutzergruppen mit einem breiten Spektrum an Privatisierungsbedürfnissen. Die Bewirtschaftung der Flächen erfolgt mehrheitlich durch GSZ, teilweise auch durch die Nutzer selbst. Es herrscht ein mittlerer bis hoher Grad der Beeinflussung der Grünwirkung seitens GSZ. Die Planung und der Bau der zweckgebundenen Flächen erfolgt in Begleitung bzw. unter Federführung GSZ. Zweckgebundener Freiraum: Kleingartenareal. Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Halböffentliche und private Freiräume Die halböffentlichen und privaten Freiräume in unmittelbarer Nähe zu Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbebauten sind Hauptbetrachtungsgegenstand des vorliegenden Konzepts. In der weiteren Arbeit werden die halböffentlichen und privaten Freiräume, die sich mehrheitlich nicht im städtischen Besitz befinden, im engeren Sinne als Wohn- und Arbeitsplatzumfeld bezeichnet. Funktion, Bedeutung, Flächensicherung, Qualitätsvorstellungen und Strategien und Massnahmen zu deren Umsetzung werden in den nachfolgenden Kapiteln detailliert beleuchtet. Auf weitere Ausführungen sei an dieser Stelle verzichtet.

18 Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Funktion Die Freiräume in Städten und Siedlungsbereichen leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Umwelt-und Lebensqualität für die Stadtbewohner. Sie erfüllen mannigfaltige Funktionen, die nachfolgend benannt und erläutert werden. Prägende Strukturen Spezifische Muster Zürichs prägende Freiraumstrukturen Gliederungsfunktion Freiräume - und damit auch das Wohn- und Arbeitsplatzumfeld - prägen das Erscheinungsbild und die ästhetische Wahrnehmung einer Stadt, indem sie gliedern und strukturieren. Sie sind mitentscheidend für die Identifikation der Bewohner mit «ihrer» Stadt. Die Dimension der Freiräume und deren Zusammenspiel mit der Bebauung bestimmen den ersten und bleibenden Eindruck der Besucher. Freiräume widerspiegeln die Entwicklungsgeschichte einer Stadt und sind wichtige Orientierungsräume. Hier sind natürliche landschaftliche Elemente noch erlebbar. Die Kultur-und Gartenkulturgeschichte und der gesellschaftliche Wandel bzw. der jeweilige Zeitgeist sind in den unterschiedlichen Freiräumen, von der Allmend über den Landschaftsgarten, den Platz der Gründerzeit, die Bürger-und Volksparks bis hin zu den Grünanlagen unserer Zeit deutlich ablesbar. Freiräume sind nicht nach immer gleichen Mustern in den Städten verteilt, sondern jede Stadt hat ihr eigenes Freiraumsystem, das mal mehr, mal weniger auf den naturräumlichen Grundlagen, ursprünglichen Nutzungen und im Verlauf der Stadtentwicklung durchgeführten Planungen beruht. Auch die Struktur und damit das Erscheinungsbild des Wohn- und Arbeitsplatzumfeld folgt den städtebaulichen Strömungen der jeweiligen Entstehungszeit. Der Konzeptplan der sogenannten «Prägenden Freiraumstrukturen», einer konzeptionellen Vorarbeit für die Festlegungen im RES, zeigt dies anschaulich. Die Stadtlandschaft von Zürich ist geprägt durch eine harmonische Einbettung der Siedlung in die Landschaft, sowie der Beziehung der Stadt zum See und zu den Flüssen. Die primären räumlichen Einheiten bilden den äusseren prägenden Rahmen der Stadtstruktur. Die Topografie mit den bewaldeten Hügel-zügen, das Seebecken und die Flussläufe stellen hierbei die wesentlichen Elemente dar.

19 Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 14 Zürichs prägende Freiraumstrukturen. Mannigfaltige Aktivitäten Soziokulturelle und gesundheitliche Funktionen Freiräume sind wichtige gesellschaftliche Begegnungsstätten von Menschen unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher Gesellschaftsschichten und Kulturen. Sie bieten Raum für Kommunikation: Menschen können sich hier treffen, Feste feiern usw. Freiräume erfüllen vielfältige Ansprüche im Rahmen der Freizeitgestaltung: Sie werden aufgesucht, um dem Lärm und der Hektik des grossstädtischen Alltags zu entfliehen, um sich auszuruhen oder auszutoben, Sport zu treiben oder einfach «nur» um Natur und Stadtlandschaft zu geniessen und sich zu erholen. Besonders für Kinder und ältere Menschen haben speziell auf deren Anforderungen ausgerichtete Freiräume eine hohe Bedeutung, weil diese Bevölkerungsgruppen wenig mobil sind. Das Vorhandensein gut und vielfältig nutzbarer Freiräume mit direktem Bezug und in unmittelbarer Nähe der Wohnung kann ein Beitrag zur Verminderung des Erholungsverkehrs sein.

20 Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 15 Soziokulturelle Funktion: Treffpunkt unter Bäumen. Naturerlebnis Wohlfahrtswirkung Weiche Standortfaktoren Lebensräume In städtischen Freiräumen ist die Möglichkeit zum Beobachten (Blüten, Kleinsäuger, Vögel usw.) für alle Stadtbewohner gegeben. Die direkte Begegnung mit lebenden Tieren in Grünflächen fördert die Naturerfahrung und das Naturverständnis aller Altersgruppen. Die Erfahrbarkeit von Natur in den Freiräumen von Städten dient der Inwertsetzung von Natur und kann damit Akzeptanz und Umsetzung von Naturschutz allgemein und der dafür erforderlichen Massnahmen stärken. Unversiegelte Freiräume weisen in der Regel geringere Mengen von für die menschliche Gesundheit schädlichen Stoffen auf; sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Gesunderhaltung. Insbesondere können sie auch positive Wirkungen auf die Psyche entfalten. Innerstädtische Freiräume sind nicht nur für die Stadt selbst wichtig, ihre Existenz, ihre gute Qualität und ihre vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten können die Stadtflucht und die weitere Zersiedlung des Umlandes verhindern helfen. Freiräume sind unverzichtbare Bestandteile einer lebenswerten Stadt, ihr Vorhandensein in guter Qualität bestimmt deren Attraktivität auch als Wirtschaftsstandort und Reisedestination entscheidend mit. Sie stellen somit wichtige weiche Standortfaktoren dar Ökologische Funktionen Freiräume in Siedlungsbereichen erfüllen wichtige ökologische Funktionen, auch wenn hier die Funktionsfähigkeit von Böden, Wasser, Klima / Luft eingeschränkt ist, die Stoffkreisläufe des Naturhaushaltes anthropogen verändert sind und damit andersartig ablaufen als in unbesiedelten Räumen. Städte stellen auch im Hinblick auf die Tier-und Pflanzenwelt besondere und individuelle Ökosysteme dar. Böden erfüllen für Mensch und Naturhaushalt wesentli-

21 Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 16 che Funktionen als Lebensgrundlage und Lebensraum, Bestandteil des Naturhaushaltes, Medium mit Filter-, Puffer-und Stoffumwandlungseigenschaften. Lebensraum Dach: extensive Begrünung. Stadtklima Biodiversität Synergien anstreben Der Erhaltung von vegetationsbedeckten Freiräumen kommt in Zusammenhang mit klimatischen und lufthygienischen Anforderungen Entstehung von Frischluft und Durchlüftung grosse Bedeutung zu. Die Grösse der Freiräume, ihr Bewuchs und ihre Vernetzung sind Faktoren, die insbesondere im Sommer zu einem angenehmen Stadtklima beitragen und deren Abkühlungseffekte sich in die benachbarten bebauten Flächen auswirken. Fassaden- und Dachbegrünungen an Gebäuden können das Klima in Hausnähe verbessern und im Sommer eine Übererwärmung einzelner Bauwerke vermeiden. Baumbestandene Freiräume, Strassenbäume und Fassaden-und Dachbegrünungen tragen zur Verbesserung der Luftqualität bei, indem sie Feinstäube ausfiltern. Die Vielfalt städtischer Freiräume bietet zahlreiche Nischen für einen grossen Artenreichtum und hat daher Bedeutung für den Naturschutz. Der Schutz bedrohter heimischer Tier-und Pflanzenarten, die Erhaltung und Förderung von siedlungstypischen Lebewesen und Lebensgemeinschaften und die Vernetzung von Lebensräumen stehen im Vordergrund. Da Nutzungsmöglichkeiten der Freiräume eine hohe Bedeutung haben, muss städtische Naturschutzpolitik die sozialen und gesellschaftlichen Aspekte und Bedürfnisse berücksichtigen Überlagerung der Funktionen Ziel städtischer Planung muss es sein, dass Freiräume möglichst viele der oben genannten soziokulturellen und gesundheitlichen Funktionen für die Menschen erfüllen, für die Nutzer gut erreichbar sind und sie gleichzeitig

22 Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 17 Boden-, Wasser- und Klimafunktionen erfüllen sowie Lebensraum für wild lebende Pflanzen-und Tierarten bieten. Dies setzt das Vorhandensein von Freiräumen in hoher Vielfalt, aus-reichender Grösse und Vernetzung voraus. Je mehr Funktionen sie gleichzeitig erfüllen können, desto höher ist deren Qualität zu beurteilen. 4.3 Bedeutung Befragung STEZ Befragung GSZ Bevölkerungsbefragungen Ein Gradmesser für die Bedeutung des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes für die Stadtbevölkerung stellt die repräsentative Befragung der Stadtzürcher Wohnbevölkerung dar, die die Stadtentwicklung Zürich (STEZ) seit 1999 im Abstand von zwei Jahren durchführt. Die Bevölkerungsbefragung aus dem Jahr 2005 belegt, dass die Wohnqualität ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität insgesamt darstellt. Die Zürcher Bevölkerung setzt die Wohnumgebung die in den Befragungen sicher als eine Kombination aus privatem Wohnumfeld und den ergänzenden öffentlichen Freiräumen verstanden wird nämlich an die Spitze der Wichtigkeitsskala für die Lebensqualität, gemeinsam mit dem öffentlichen Verkehr. Die Zufriedenheitsrate liegt zwar leicht hinter der Wichtigkeit zurück, 92 % waren gemäss der Befragung aus dem Jahr 2005 jedoch mit ihrer Wohnumgebung zufrieden. Die aktuellste Befragung aus dem Jahr 2011 förderte zu Tage, dass die Zufriedenheit mit der unmittelbaren Wohnumgebung zugenommen hat und erstmals seit 2003 werden Veränderungen häufiger positiv als negativ bewertet. Besonders geschätzt im eigenen Quartier wird u.a. der öffentliche Grünraum. Auf die Frage, ob sich die unmittelbare Wohnumgebung in letzter Zeit insgesamt eher positiv, eher negativ oder gar nicht verändert hat, stellt ca. die Hälfte der Befragten keine Veränderungen fest. Personen, die Veränderungen in ihrer Wohnumgebung positiv bewerten, nennen dafür folgende Gründe am häufigsten: Verbesserungen allgemein sowie betreffend der Lage und Umgebung (20 %), Angebotserweiterungen (17 %), Grünanlagen und Parks (15 %), Renovationen (12 %) und Neubauten (10 %). Die Bevölkerungsbefragungen führen eindrücklich vor Augen, dass der unmittelbaren und weiteren Wohnumgebung eine hohe Bedeutung zugemessen wird. Neben den übergeordneten Interessen (Stadtgestalt, Ökologie) rechtfertigten die repräsentativ ermittelten Erwartungen der Wohnbevölkerung die Anstrengungen von GSZ zur Sicherung und Steigerung der Qualität des Wohnund Arbeitsplatzumfeldes Wirkungsbilanz Über die Bevölkerungsbefragungen der STEZ hinaus wendet sich GSZ mit dem Instrument der Wirkungsbilanz (WiBi) an die Wohn- und Arbeitsbevölkerung der Stadt Zürich, um spezifische Antworten auf Fragen zu Wichtigkeit und Zufriedenheit mit GSZ-Leistungen zu erhalten. Entsprechende Fragebogen sind auf der GSZ-Homepage verfügbar und treffen somit laufend bei GSZ ein. Im Jahr 2011 konnten 1288 Fragebögen ausgewertet werden. Die für das Wohn- und Arbeitsplatzumfeld relevanten Themen sind Fragen zu Bäumen in

23 Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 18 der Stadt, zu unmittelbar zugänglichen Grünflächen, zu naturnah gepflegten Grünräumen und zur Förderung der Biodiversität. Auf die Fragen «Wie wichtig sind Ihnen diese Angebote?» bzw. «Wie zufrieden sind Sie mit diesen Angeboten?» lieferte die Wirkungsbilanz 2011 (auf einer Skala von 1-6) kurz zusammengefasst folgende Ergebnisse. Thema Wichtigkeit Zufriedenheit Bäume in der Stadt 5.8 (sehr wichtig) 4.7 (zufrieden) Unmittelbar zugängliche Grünflächen 5.7 (sehr wichtig) 4.8 (zufrieden) Naturnah gepflegte Grünräume 5.5 (sehr wichtig) 4.8 (zufrieden) Förderung der Biodiversität 5.4 (wichtig) 4.6 (zufrieden) Erkenntnisse WiBi Die Befragung zeigt eindeutig, dass gut erreichbare, naturnahe und strukturreiche Grünflächen sehr wichtig für die Bevölkerung der Stadt Zürich sind. Die Differenz zwischen Wichtigkeit und Zufriedenheit offenbart, dass weitere Anstrengungen zur Sicherung und Steigerung der Qualität des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes erforderlich sind und erwartet werden. 4.4 Flächensicherung Strategien Zürich 2025 Grünbuch Qualitative Betrachtung Zahlreiche Strategien der Stadt Zürich beschäftigen sich im Sinne einer Sicherung und Steigerung direkt oder indirekt mit den Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld. Mit den Strategien Zürich 2025 vom Februar 2007 (Aktualisierung im Februar 2011) hat der Stadtrat Ziele und Handlungsfelder für die Entwicklung der Stadt Zürich definiert. Zur Frage «Wie leben wir?» sind darin u.a. folgende für das Konzept Freiraumberatung relevante Teilstrategien bzw. Ziele genannt: Die Stadt strebt in Neubaugebieten und Gebieten mit Nachverdichtungspotenzial eine qualitativ gute Entwicklung an, die eine gute Versorgung mit Grün-und Freiräumen, Schulen, sozialer Infrastruktur sowie Einkaufsmöglichkeiten umfasst; Basis dieser Entwicklung sind Leitbilder, welche die RES vertiefen. Die Stadt verfolgt im Rahmen der RES eine nachhaltige Siedlungsentwicklung mit einer qualitativ hochstehenden baulichen Verdichtung, die eine gute Versorgung der Quartiere mit öffentlichen Grün- und Freiräumen sichert. Die Stadt sorgt dafür, dass ihre landschaftlichen und naturräumlichen Qualitäten, vor allem bezüglich Wälder und Uferbereiche, sorgsam gepflegt, deren Attraktivität gesteigert und die Nutzung aktiv gesteuert werden. Das Grünbuch formuliert strategische Schwerpunkte für eine nachhaltige Grünwirkung. Für das Wohn- und Arbeitsplatzumfeld sind folgende Strategien von Relevanz: Lebensqualität: GSZ stellt in der sich verdichtenden Stadt hochwertige Grün-und Freiräume zur Verfügung. Sie bieten der Wohn- und Arbeits-

24 Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 19 bevölkerung sowie den Besuchenden viele Möglichkeiten für Erholung, Bewegung, Begegnung sowie Naturerlebnis und erreichen damit eine hohe Wertschätzung. Natürliche Vielfalt: GSZ fördert die Artenvielfalt durch naturnahe Pflege und Produktion, durch Vernetzung von Lebensräumen und gezielte Unterschutzstellungen. In der Bevölkerung haben diese Massnahmen eine hohe Akzeptanz. Einflussnahme auf Drittflächen: Mit Beratung, Partnerschaften und Projektunterstützung erhöht GSZ die Qualität der Grünräume anderer Dienstabteilungen, von Wohnbauträgern und Privaten. Vielseitiger, ausreichender Erholungsraum: GSZ stellt ein bedarfsgerechtes und attraktives Freiraumangebot zur Verfügung. In unterversorgten Gebieten werden bisher zweckgebundene Freiräume für weitere Freizeitnutzungen geöffnet oder neue Parkanlagen erstellt. Die Ziele des TED Im Kapitel «Wohn- und Arbeitsplatzumfeld» werden im Grünbuch folgende Zielvorstellungen für die nächsten zehn Jahre formuliert: Das Wohn- und Arbeitsplatzumfeld leistet in einem durchgrünten Zürich einen wichtigen Beitrag zum guten Image der Stadt und zur ausserordentlich hohen Lebensqualität der hier lebenden und arbeitenden Menschen. Jedes Quartier weist einen unverwechselbaren Charakter auf, was zu einer starken Identifikation der Einwohner mit ihrem Umfeld führt. Vor allem für Familien ist Zürich als Wohnort attraktiv. Wo es nur wenig öffentlichen Freiraum gibt, leistet das Wohnumfeld einen wesentlichen Beitrag zur ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Erholungsmöglichkeiten und mit wertvollem sozialem Begegnungsraum. Die meisten EinwohnerInnen der Stadt können die Natur gleich vor der Haustür erleben. Die privaten und halböffentlichen Freiräume lassen sich vielfältig zur Erholung nutzen und laden zum Verweilen ein. Sie sind ansprechend, sicher sowie ökologisch wertvoll gestaltet. Gezielte Nachverdichtung: Kommt es in den Quartieren zu Nachverdichtungen, erfolgen diese in hoher Qualität bezüglich Freiraumgestaltung und-nutzung sowie der Ökologie. Die wertvollsten und quartierprägenden privaten und halböffentlichen Freiraumstrukturen, zu denen etwa Bäume oder Vorgärten gehören, bleiben erhalten. Grünflächen sind daher möglichst frei von Unterkellerung. Bei Neubauprojekten werden das Wohnumfeld und die Siedlungsränder hochwertig gestaltet. Die Bevölkerung, Grundeigentümer und Planende wissen, welche Bedeutung das Wohnund Arbeitsplatzumfeld für die Lebensqualität, das Image und den Wert von Liegenschaften haben. Auch die Ziele des Tiefbau-und Entsorgungsdepartements (TED), in das GSZ organisatorisch eingegliedert ist, beschäftigen sich in der Legislaturperiode mit dem Wohn- und Arbeitsplatzumfeld. Als Reaktion auf die voranschreitende bauliche Verdichtung wird zum Ziel 6 «Verdichtung im Grün» folgende Massnahme zur frühzeitigen qualitätssichernden und -steigernden Einflussnahme von GSZ bei privaten Bauvorhaben formuliert: Wir beraten private GrundeigentümerInnen möglichst am Anfang des Planungsprozesses.

25 Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 20 RES Leitbilder zur Quartierentwicklung Sonderbauvorschriften Gestaltungspläne Quartierpläne RES Thematische Konzepte Im März 2010 wurde die Räumliche Entwicklungsstrategie RES beschlossen, die eine Konkretisierung und Vertiefung der politischen Ziele aus den Strategien Zürich 2025 in räumlicher Hinsicht darstellt. Diese ist somit Bindeglied zwischen der Gesamtstrategie des Stadtrats und den nachfolgenden Planungsebenen. Die Strategie verkörpert auf Basis der Strategien zahlreicher Dienstabteilungen (z.b. Grünbuch) eine neue Stossrichtung in der räumlichen Planung und beantwortet auf übergeordneter Ebene u.a. folgende Fragen: Wie viel Raum soll für welche Nutzungen künftig zur Verfügung stehen? Wie ist die raumplanerisch erwünschte städtebauliche Verdichtung zu erreichen, ohne die Lebensqualität zu beeinträchtigen? Die RES ist richtungsweisend bei der Erarbeitung von räumlichen Planungen in der Stadt Zürich und stellt die relevante Grundlage bei der Ausarbeitung und Anpassung von Planungsinstrumenten, wie die regionale Richtplanung, die Bau-und Zonenordnung (BZO) oder Sondernutzungsplanungen dar. Ebenfalls bildet die Strategie die Grundlage für die Erarbeitung von Leitbildern und Konzepten und unterstützt die jeweiligen Involvierten bei Einzelentscheiden im Rahmen öffentlicher und privater Bauprojekte. Für die Qualitätsvorstellungen im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld, die im Kapitel 6 dargelegt werden, waren insbesondere die Teilstrategie 2 (Die vielfältige Wohnstadt weiterentwickeln), die Teilstrategie 3 (Räume für Erholung, Freizeit und Kultur anbieten) und die Teilstrategie 4 (Siedlungsstrukturen gebietsspezifisch stärken) von Relevanz. Auf der Basis der RES und im Rahmen des aktuellen Legislaturschwerpunkts des Stadtrates Stadt und Quartiere gemeinsam entwickeln werden derzeit verschiedene Quartierentwicklungsleitbilder unter Federführung des Amts für Städtebau (AfS) erarbeitet. Mit breiter Beteiligung der Betroffenen (Politiker, ansässige Wohnbevölkerung, planende und bauende Dienstabteilungen der Stadt Zürich) wird das Ziel verfolgt, ein gemeinsames Verständnis für die Entwicklung einzelner Quartiere zu erarbeiten. Betrachtet werden die Themenspektren Verkehr, Bauliche Strukturen, Freiraumstrukturen, Nutzungen und soziale Aspekte. Die Erkenntnisse aus diesen Prozessen werden in geeigneter Weise in die derzeit in Bearbeitung befindliche Teilrevision der BZO einfliessen. Weitere Instrumente zur Qualitätssicherung im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld stellen gebietsbezogene (Freiraum-)Konzepte als Basis für die Entwicklung von massgeschneiderten Bauvorschriften (Sonderbauvorschriften, Gestaltungspläne) dar. Diese mögliche ortsspezifische Anpassung der baurechtlichen Rahmenbedingungen muss im öffentlichen Interesse liegen und einen Mehrwert für die öffentliche Hand darstellen. Darüber hinaus bilden städtebauliche und freiraumplanerische Leitbilder die Basis für Quartierplanverfahren und damit auch für die Beurteilung späterer Bauprojekte im betreffenden Gebiet. Nebst den gebietsbezogenen qualitätssichernden Instrumenten werden regelmässig thematische Konzepte erarbeitet. Beispielhaft seien hier GSZ- Konzepte mit Schnittstellen zum Wohn- und Arbeitsplatzumfeld wie das Spielplatzkonzept, die Baumanalyse Schwamendingen, das Konzept Pflegeverfahren und das Konzept Arten- und Lebensraumförderung genannt.

26 Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 21 Umsetzung Freiraumversorgung Gesetzgebung Die Umsetzung der Strategien und Konzepte zur qualitativen Flächensicherung erfolgt nach Möglichkeit im Rahmen von Gesetzesrevisionen. Weiter fliessen die Zielvorstellungen auch bezüglich Inventaren in Gebietsentwicklungen und in die Beurteilung konkreter Bauvorhaben ein teilweise auf Grund nicht vorhandener Rechtsgrundlagen jedoch «nur» empfehlend Quantitative Betrachtung Die Stadt Zürich hat sich das Ziel gesetzt, der Wohnbevölkerung sowie den hier Beschäftigten ein angemessenes, quartierbezogenes und fussläufig gut erreichbares Freiraumangebot zur Verfügung zu stellen, das der alltäglichen Erholung in den Quartieren dient. Pro Einwohner sollen 8 m² und pro beschäftigte Person 5 m² öffentlich zugänglicher multifunktional nutzbarer Freiraum vorhanden sein. Diese Planungsrichtwerte für die Freiraumversorgung werden seit Jahren für die Entwicklung grösserer Areale in der Stadt Zürich angewendet. Können die errechneten Flächengrössen an öffentlichen Freiräumen aus gewichtigen Gründen nicht eingehalten werden, so wirkt das halböffentliche Wohn- und Arbeitsplatzumfeld kompensatorisch. Die Flächensicherung über die genannten Planungsrichtwerte bildet somit die quantitative Grundlage, um hohe Qualitäten u.a. im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld überhaupt zu ermöglichen. Die in der Gesetzgebung verankerten Freiflächenanteile (Freiflächenziffern, Überbauungsziffern, Anteile nicht überbauter Grundstücksflächen) sind nur teilweise vorhanden und weichen von den genannten Planungsrichtwerten ab. Einzig in der kantonalen Natur-und Heimatschutzverordnung wurde ein Richtwert über die Ausdehnung der Erholungsflächen festgelegt. Dieser findet Anwendung in der Richtplanung, für konkrete Bauvorhaben kann dieser jedoch nicht unmittelbar angewendet werden. 4.5 Fazit zum Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Die Stadt Zürich setzt sich in Analogie zu anderen Grossstädten aus einem differenzierten Netz von Freiräumen zusammen, die das Erscheinungsbild und die Lebensqualität der Wohn- und Arbeitsbevölkerung entscheidend beeinflussen. Ein Teil der Flächen befindet sich in öffentlicher Hand (öffentliche Stadträume, öffentliche multifunktionale Park-und Grünräume, zweckgebundene Freiräume). Die Grünwirkung dieser Flächen kann unter Abwägung verschiedener Interessen und Flächenansprüche von GSZ zu einem grossen Anteil massgeblich gesteuert und beeinflusst werden. Die weitestgehend privaten Erholungsflächen des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes weisen eine grössere Fläche als die öffentlichen und zweckgebundenen Grün-und Freiräume innerhalb des Siedlungsgebietes auf und haben aufgrund ihrer mannigfaltigen Funktionen eine hohe Bedeutung für die quantitative und qualitative Freiraumversorgung der Wohn- und Arbeitsbevölkerung. Vor allem für weniger mobile Bevölkerungsgruppen wie ältere Menschen oder Erziehende mit Kleinkindern spielt das unmittelbare Wohnumfeld bei der Wahl des Wohnsitzes eine entscheidende Rolle. Die genannten Strategien, Konzepte, Leitbilder und die konkreten Planungsrichtwerte dienen der quantitativen und qualitativen Flächensicherung.

27 Heutige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 22 5 Heutige GSZ Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Parzellengrösse Besitzverhältnisse Kategorien Grössenordnung 5.1 Kategorisierung des Wohn- und Arbeitsplatzumfelds Nach den Festlegungen des Planungs-und Baugesetzes des Kantons Zürich (PBG) und der kommunalen BZO stehen vereinfacht dargestellt die Qualitätsanforderungen des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes der Stadt Zürich in Abhängigkeit zur Grösse der zu bebauenden Parzelle. Ist eine Parzelle grösser als 6000 m 2 so kann bei «besonders guter» Gestaltung und Ausstattung der Gebäude und der Umgebung in fast allen Zonen gemäss BZO ein Ausnützungsbonus in Anspruch genommen werden. Man spricht nach PBG von einer Arealüberbauung. Von dieser Regelung wird von den Eigentümern grosser Grundstücke (> 6000 m 2 ) in der Praxis in aller Regel Gebrauch gemacht. Bei Normalbauvorhaben ist nur eine «befriedigende» bzw. «gute» (Kernzonen) Gesamtwirkung zu erreichen. Unterliegt ein Bauvorhaben den erhöhten Gestaltungsanforderungen, so bestehen gemäss langjähriger Praxis in der Stadt Zürich zwei Wege der Qualitätssicherung: Entweder ermittelt die Bauherrschaft das Projekt über ein qualitatives Verfahren (Projektwettbewerb, Studienauftrag) unter städtischer Begleitung oder das Vorhaben wird dem Baukollegium vorgestellt. Beim Baukollegium handelt es sich um ein mit externen und internen Experten besetztes Gremium, das die Baubewilligungsbehörde der Stadt Zürich (Bausektion des Stadtrates) berät. Nebst der Parzellengrösse können die Besitzverhältnisse als Kriterium für die Bildung von Kategorien dienen. Die Stadt Zürich besitzt neben den privaten und institutionellen Eigentümern ebenfalls Flächen des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes. Die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich (LVZ) fungiert dabei mehrheitlich als Eigentümervertretung. Die «organisatorische Nähe» zu GSZ und die Tatsache, dass die Stadt als Eigentümerin bezüglich Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld eine Vorbildfunktion inne hat legt die Unterscheidung in die Kategorien «Städtische Flächen» und «Drittflächen» nahe. Den unterschiedlichen Qualitätsanforderungen folgend lassen sich in letztgenannter Kategorie «Drittflächen klein» und «Drittflächen gross» unterscheiden. Es sei an dieser Stelle erneut darauf hingewiesen, dass es sich um eine stark vereinfachte Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Besitzverhältnisse handelt. Die einfache Differenzierung erleichtert und klärt sowohl den Blick auf den Status quo, als auch auf die künftigen GSZ-Aktivitäten, die im Kapitel 7 beschrieben werden. Die Gesamtfläche des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes beträgt in der Stadt Zürich rund 3200 ha und damit rund ein Drittel des gesamten Stadtgebietes. Diese Flächenangabe schliesst die Gebäudegrundflächen auf den jeweiligen Parzellen mit ein und berücksichtigt die BZO-Kategorien Kernzone (K), Quartiererhaltungszone (Q), Zentrumszone (Z), Wohnzone (W), Industriezone (I) und Industriezone mit Handels-und Dienstleistungsbetrieben (IHD). Die Zone für öffentliche Bauten (Oe) wurde bewusst ausgeklammert, da diese überwie-

28 Heutige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 23 gend durch Bildungseinrichtungen genutzt wird und somit nicht unmittelbar dem Wohn- und Arbeitsplatzumfeld zuzurechnen ist. Teilweise befinden sich jedoch auch Pflegezentren und Spitäler in der Zone für öffentliche Bauten, sodass die nachfolgenden Flächenangaben, die einer GIS-Auswertung entstammen, gewisse Unschärfen aufweisen. Die rund 3200 ha des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes sind auf rund Parzellen verteilt. Wohn- und Arbeitsplatzumfeld insgesamt

29 Heutige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Städtische Flächen Gemäss Liegenschafteninventar der Stadt Zürich beträgt der kommunale Anteil an der Gesamtfläche rund 12 %; 4 % aller Parzellen befinden sich in städtischem Eigentum, was darauf hindeutet, dass die städtischen Parzellen überdurchschnittlich gross sind. Wohn- und Arbeitsplatzumfeld: städtische Flächen

30 Heutige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Drittflächen gross Die grossen (> 6000 m 2 ) Drittflächen sind bezüglich Eigentumsverhältnissen stark zersplittert. Die Spanne reicht von der Einzelperson über Baugenossenschaften und andere öffentliche Institutionen (Kanton, Bund) bis hin zu Aktiengesellschaften. Der Anteil dieser Kategorie an der Gesamtfläche beträgt rund 34 %; der Anteil an der Gesamtheit aller Parzellen beträgt 8 %. Wohn- und Arbeitsplatzumfeld: Drittflächen gross

31 Heutige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Drittflächen klein Die kleinen (< 6000 m 2 ) Drittflächen sind bezüglich Eigentumsverhältnissen mit den «grossen» Drittflächen vergleichbar, wobei sich der Anteil stark in Richtung Einzelpersonen und kleinere Immobilienfirmen verschiebt. Die Drittflächen klein bilden mehr als die Hälfte der Gesamtfläche (54 %); 88 % aller Parzellen sind dieser Kategorie zugehörig. Wohn- und Arbeitsplatzumfeld: Drittflächen klein Zusammenfassend kann man festhalten, dass mehr als die Hälfte des Wohnund Arbeitsplatzumfelds Flächen unter 6000 m 2 umfasst, die sich in stark zersplitterten privatem Eigentum befinden. Auf diesen Flächen, die sich zu einem grossen Teil an den Stadtbild prägenden Hanglagen befinden, ist gemäss PBG bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben «nur» eine befriedigende Gesamtwirkung zu erreichen. Dieser Sachverhalt hat Einfluss auf die Strategie im Wohnund Arbeitsplatzumfeld und damit auf künftige GSZ-Aktivitäten.

32 Heutige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 27 Fachinstanz GSZ GSZ-Involvierte Abstimmung mit weiteren DA Vierstufiges BBV 5.2 Hoheitliche (reaktive) Rolle GSZ fungiert als Fachinstanz des Amts für Baubewilligungen (AfB) im Baubewilligungsverfahren der Stadt Zürich. Auf Basis massgeblicher Gesetze und Verordnungen, auf die im Kapitel 6.5 näher eingegangen wird, werden von GSZ die Qualitäten und Quantitäten der Umgebung in einzelnen Projekten auf Gesetzeskonformität geprüft. Diese hoheitliche Rolle betrifft alle im vorgehenden Kapitel beschriebenen Flächenkategorien. Die Tätigkeiten im Baubewilligungsverfahren werden über WOV-Kennzahlen dokumentiert und gesteuert., auf die im Kapitel 7.3 noch näher eingegangen werden wird. Neben der Fachstelle Freiraumberatung, die sowohl die inhaltliche Beurteilung der Baugesuche vornimmt wie auch innerhalb GSZ eine koordinative Funktion ausübt, spielen die Fachstellen Gartendenkmalpflege und Naturschutz im Baubewilligungsverfahren eine wichtige Rolle. Die Stadt Zürich verfügt seit über zwanzig Jahren über rechtskräftige Inventare sowohl auf dem Gebiet der Gartendenkmalpflege (Inventar der schützenswerten Gärten und Anlagen von kommunaler Bedeutung der Stadt Zürich), wie auch des Natur- und Landschaftsschutzes (Inventar der kommunalen Natur-und Landschaftsschutzobjekte). Die Fachstellen Gartendenkmalpflege und Naturschutz haben mit dem bestmöglichen Schutz der Inventarobjekte sowie nach Möglichkeit der Sicherstellung einer fachgerechten Pflege eine hoheitliche Aufgabe zu erfüllen. Sie fungieren als «Anwälte» der Inventarobjekte. Die inventarisierten bzw. geschützten Objekte befinden sich sowohl auf Parzellen im Eigentum der öffentlichen Hand wie auf Parzellen in Privatbesitz. Das Handbuch Inventare, das kürzlich von den beiden Fachstellen erstellt wurde, beschreibt umfassend diesen Themenkomplex und den Umgang mit Inventarobjekten. Ebenfalls in das Baubewilligungsverfahren involviert sind der Geschäftsbereich Unterhalt und die Fachstelle Freiraumplanung von GSZ. Während der Geschäftsbereich Unterhalt die Schutzmassnahmen für Strassenbäume, die von angrenzenden privaten Baumassnahmen tangiert werden, und Sicherheitsaspekte von Spielplätzen überprüft und Beratungen bei städtischen Projekten durchführt, erarbeitet die Fachstelle Freiraumplanung übergeordnete Konzepte und Grundlagen, die der Beurteilung von Baugesuchen in qualitativer und quantitativer Hinsicht dienen. Neben der GSZ-internen Koordination sucht die Freiraumberatung in der Erarbeitung der inhaltlichen Position zu einem Bauvorhaben auch den Kontakt zu weiteren Dienstabteilungen, die sich mit Themen zur Umgebung im Baubewilligungsverfahren auseinandersetzen. Dies sind insbesondere das AfS in der Beurteilung der Schnittstelle zwischen Architektur und Umgebung und das TAZ bzw. die Dienstabteilung Verkehr (DAV), die sich mit Fragen der Parkierung und Erschliessung beschäftigen. Das Baubewilligungsverfahren selbst lässt sich grob in vier Stufen unterteilen. 1. Viele Bauwillige in der Stadt Zürich führen auf Veranlassung des AfB und zur Vorbereitung eines möglichst «schlanken Verfahrens» Vorgespräche mit den einzelnen Vernehmlassungsstellen. In Normalbauvorhaben nehmen geschätzte 50 % (eine systematische Erfassung erfolgt

33 Heutige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 28 Ressourcen nicht) der Gesuchsteller die Beratungsleistungen von GSZ bezüglich Gestaltung und Ausstattung der Umgebung vor Einreichen der Gesuche in Anspruch. In diesen Gesprächen weist GSZ auf die geltenden Gesetze hin und berät in qualitativer Hinsicht auch über die Gesetzestexte hinaus. 2. Der ersten Phase im Sinne eines «Vorgesprächs» folgt die Phase «schriftliche Vernehmlassung», zu der GSZ vom Prozess führenden AfB eingeladen wird. Im Jahr 2011 wurden von der Fachstelle Freiraumberatung rund 930 schriftliche Stellungnahmen verfasst, die in die jeweiligen Entscheide der Bausektion des Stadtrats als Bewilligungsbehörde einfliessen. 3. Gegen die Entscheide der Bausektion kann von Berechtigten Einsprache erhoben werden. In dieser dritten Phase des Baubewilligungsverfahrens nimmt GSZ auf Veranlassung des AfB zu allfälligen Rekursschriften Stellung und nimmt an Begehungen mit den Rekursbeteiligten teil. Im Zuge der baulichen Verdichtung lässt sich eine Zunahme der Rekursfälle in den letzten Jahren konstatieren. 4. Hat die Baubewilligung Rechtskraft erlangt folgt für GSZ die vierte und letzte Phase im Baubewilligungsverfahren. Im Rahmen der Auflagenerfüllung sind die im Bauentscheid formulierten Bedingungen von den Gesuchstellern zu erfüllen. Diese Auflagenerfüllung erfolgt mehrheitlich in Gesprächen mit den Projektverfassern, Bauherrschaften und GSZ. Die Umgebungspläne werden nach Erfüllung der Auflagen mit Freigabevermerk versehen und dem AfB zugestellt. Die Umsetzung der Umgebungspläne in die Realität wird derzeit vom AfB überwacht und kontrolliert. Eine stärkere Beteiligung GSZ in dieser abschliessenden Phase wird u.a. im Rahmen des Parallelprojektes Verbesserung des Baubewilligungsverfahrens, auf das im Kapitel näher eingegangen wird, erwogen. In diesem Projekt wird das gesamte Verfahren einer Überprüfung unterzogen. In den beschriebenen Prozess des Baubewilligungsverfahrens investiert GSZ derzeit rund 350 Stellenprozente. Im Lebenszyklus eines Bauwerks lässt sich das Baubewilligungsverfahren gemäss nachstehender Grafik einordnen.

34 Heutige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 29 Hoheitliche (reaktive) Rolle von GSZ im Baubewilligungsverfahren der Stadt Zürich. 5.3 Aktive Rolle Initiativen GSZ Rollenverständnis Positive Rückkopplung Vorbemerkungen GSZ unternimmt seit vielen Jahren Anstrengungen, den Einfluss im Sinne der Qualitätssteigerungen im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld über das Baubewilligungsverfahren hinaus auszudehnen. Diese Initiativen bezogen sich sowohl auf frühe Projektphasen wie strategische Planung oder Vorstudien, als auch auf die späte Projektphase der Bewirtschaftung. Diese Anstrengungen wurden jedoch ohne konsolidiertes Qualitätsverständnis und ohne klare Strategie unternommen. Dieses Defizit wird mit dem Konzept Freiraumberatung nun beseitigt. In dieser aktiven Rolle übernimmt die Fachstelle Freiraumberatung die Federführung und fungiert in Analogie zum Baubewilligungsverfahren als Drehscheibe innerhalb von GSZ. Zu einzelnen Aspekten, wie dem Umgang mit Inventaren, der Etablierung naturnaher Pflegeverfahren, der Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum, der Überwachungs-und Beratungstätigkeit im Bereich der Spielplatzsicherheit sind weitere Fach- und Geschäftsbereiche aktiv. Die Ergänzung der reaktiven Rolle im Baubewilligungsverfahren durch Aktivitäten in den frühen und späten Lebensphasen einer Liegenschaft ist nachfolgend schematisch dargestellt. Die aktive Ausdehnung mit dem Ziel einer Qualitätssteigerung der Grünflächen wirkt sich dabei in der Regel positiv auf das

35 Heutige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 30 Baubewilligungsverfahren aus, da bereits ein inhaltlicher Austausch mit Grundeigentümern oder Planenden zur Sicherung und Steigerung der Umgebungsqualitäten besteht. Der Status quo in den einzelnen Flächenkategorien und Lebenszyklusphasen, auf die im Kapitel 6.3 noch näher eingegangen wird, ist in den nachfolgenden Kapiteln bis beschrieben. Aktive Rolle von GSZ in Baubewilligungsverfahren der Stadt Zürich. Qualitative Verfahren Baubewilligungsverfahren Städtische Flächen Städtische Grundeigentümer und Bauherrenvertreter vereint ein hoher baukultureller Anspruch. Projekte zu Neubauten und umfangreiche Sanierungen und Erweiterungen im Bestand von Wohn- und Gewerbeliegenschaften werden in der Regel über Machbarkeitsstudien (MBS) und qualitative Verfahren ermittelt. Die Organisation und Durchführung dieser Verfahren erfolgt durch das städtische Amt für Hochbauten (AHB). GSZ wirkt an der Erarbeitung der Rahmenbedingungen (qualitative und quantitative Vorgaben für die Umgebung, Umgang mit Inventaren usw.), die in das jeweilige Programm des qualitativen Verfahrens einfliessen, mit und ist Teil der Beurteilungsgremien (Jurymitglied bzw. Experte). Nach Abschluss der qualitativen Verfahren bleiben GSZ-Vertreter Bestandteil der Projektorganisation und sind als Projektteammitglieder eng in die Ausarbeitung und Vertiefung der Projektinhalte involviert. Das Baubewilligungsverfahren

36 Heutige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 31 Bewirtschaftungsphase als qualitätssicherndes Instrument ist daher in dieser Flächenkategorie für GSZ von eher untergeordneter Bedeutung. In der Bewirtschaftungsphase ist GSZ von der städtischen Liegenschaftenverwaltung (LVZ) mit der Kontrolle sämtlicher Spielplätze in den Wohnsiedlungen beauftragt. Mittelfristig wird GSZ die gesamte Grünflächenpflege der städtischen Wohnsiedlungen im Auftrag der LVZ wahrnehmen. Auf operativer Ebene bestehen darüber hinaus Kontakte zwischen den Bewirtschaftungsverantwortlichen von Spitälern, Pflegezentren und GSZ zu Themen wie Bäume, Extensivierung der Grünflächenpflege, Dachbegrünung, Spielangebote usw. Flächendeckungsgrad der GSZ-Aktivitäten auf städtischen Flächen: Status quo. Flächendeckungsgrad GSZ-Aktivitäten Zusammenfassend kann man den Status quo bezüglich Flächendeckungsgrad der GSZ-Aktivitäten in dieser Flächenkategorie über den Lebenszyklus in der obenstehenden Abbildung grafisch darstellen. Die Lebensphasen von der «strategischen Planung» bis zur «Realisierung» des städtischen Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes werden durch GSZ-Aktivitäten heute bereits weitgehend abgedeckt. In der Bewirtschaftungsphase ist GSZ punktuell bzw. themenbezogen aktiv. Hier besteht Potenzial für das Ergreifen weiterer Aktivitäten, auf die im Kapitel näher eingegangen werden wird. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der in den nachfolgenden Grafiken dargestellte «Flächendeckungsgrad» nicht systematisch erfasst und die Angaben auf langjährigen Erfahrungen und der subjektiven Einschätzung des Projektleiters basieren.

37 Heutige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 32 Frühe Planungsphasen Drittflächen gross Das Wohn- und Arbeitsplatzumfeld dieser Kategorie bedarf gemäss Definition in Kapitel 5.1 einer «besonders guten Gestaltung». Im Sinne der Qualitätssicherung durchlaufen Projekte nach Praxis der Stadt Zürich und in Analogie zu der Kategorie der «städtischen Flächen» entweder das Baukollegium oder werden über ein qualitatives Verfahren unter städtischer Beteiligung im Beurteilungsgremium ermittelt. In beiden möglichen Verfahrenswegen ist GSZ involviert. Die Organisation der qualitativen Verfahren wird bei genossenschaftlichen Bauaufgaben teilweise vom AHB aber auch durch private Unternehmen durchgeführt. GSZ wird zur Erhöhung der Planungssicherheit bzgl. Sicherstellung der Bewilligungsfähigkeit der Projekte in Umgebungsbelangen beigezogen. Der Flächendeckungsgrad in der Kategorie der «Drittflächen gross» bewegt sich heute dank der genannten Qualitätssicherungsinstrumenten in frühen Projektphasen (strategische Planung, Vorstudien) in ähnlicher Grössenordnung wie bei der Kategorie der «städtischen Flächen». Flächendeckungsgrad der GSZ-Aktivitäten auf «Drittflächen gross»: Status quo. Bewirtschaftungsphase In der Bewirtschaftungsphase ist der Austausch mit den Grundeigentümern etwas weniger eng. Schwerpunkt der GSZ-Aktivitäten in dieser Phase bildet das Thema Spielplatzsicherheit. Das grosse GSZ-Know-how bezüglich Einhaltung der Sicherheitsnormen wird heute, z.b. bei anstehenden Sanierungen von vielen Grundeigentümern nachgefragt. Teilweise führt GSZ auch die Kontrollen im Auftrag der Eigentümer selbst durch. Bei einzelnen Baugenossenschaften konnte darüber hinaus an der Erstellung von Pflegekonzepten für einzelne Siedlungen mitgewirkt und damit ein fachlicher Beitrag zur nachhaltigen

38 Heutige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 33 Bewirtschaftung der Bäume, der Pflegeintensität der Grünflächen, dem Nutzungsangebot, usw. geleistet werden. Frühe Planungsphasen Drittflächen klein Wie bereits in Kapitel angedeutet bildet die Kategorie «Drittflächen klein» mehr als die Hälfte der Gesamtfläche des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes. Rund 88 % aller Parzellen sind dieser Kategorie zugehörig. Über die Vorgespräche zum Baubewilligungsverfahren hinaus bestehen heute in dieser Kategorie keine generellen GSZ-Aktivitäten in den frühen Projektphasen, so dass unten stehende Grafik ein völlig anderes Bild zeigt als in den beiden Kategorien «städtische Flächen» und «Drittflächen gross«. Die heutigen GSZ-Aktivitäten in der Kategorie «Drittflächen klein» beschränken sich weitgehend auf das Baubewilligungsverfahren. Über Vorgespräche werden rund 50 % der Bauwilligen in der Stadt Zürich erreicht. In aller Regel liegt diesen Gesprächen bereits ein konkretes Projekt zu Grunde, so dass auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen nur noch korrigierend eingegriffen werden kann. Ausnahmen hierzu bilden Planungen im Perimeter von Inventarbzw. Schutzobjekten der Gartendenkmalpflege und des Naturschutzes, die in der Regel zu frühem Einbezug in Projektentwicklungen und zur massgeblichen Mitwirkung von GSZ an den Rahmenbedingungen führen. Nicht im Vorfeld mit GSZ abgestimmte Projekte sind durch die gebotene Rücksichtnahme aufs Inventarobjekt im Baubewilligungsverfahren zu modifizieren. Kenntnis, dass eine Parzelle oder deren Teile aus gartendenkmalpflegerischer bzw. naturschützerischer Warte wertvoll ist, erhält der Grundeigentümer über die Katasterauskunft im Geoportal der Stadt Zürich: Flächendeckungsgrad der GSZ-Aktivitäten auf «Drittflächen klein»:status quo.

39 Heutige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 34 Bewirtschaftungsphase Immer wieder wenden sich Eigentümer inventarisierter bzw. geschützter Liegenschaften auch in der Bewirtschaftungsphase bei Fragen an GSZ. Im Jahr 1992 hat das Stadtzürcher Stimmvolk eine Baumschutzverordnung angenommen, die den generellen Schutz der Bäume auf Stadtgebiet ab einem gewissen Stammumfang vorsah. Aus rechtlichen Gründen konnte diese Verordnung jedoch nie in Kraft treten. Im Glauben, die Verordnung sei rechtskräftig, wenden sich viele Grundstückeigentümer insbesondere kleinerer Liegenschaften an GSZ, wenn Baumfällungen in Betracht gezogen werden. So ergibt sich bezüglich Baumerhalt bzw. der Durchführung von Ersatzpflanzungen für GSZ die Möglichkeit, beratend auf die Grundeigentümer einzuwirken. Einzelne Grundeigentümer suchen auch weiteren fachlichen Rat von GSZ zu Themen wie Spielplatzsicherheit und generellen Bewirtschaftungsfragen. 5.4 Fazit: Heutige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld GSZ ist heute bereits in allen Lebenzyklusphasen und in allen Flächenkategorien aktiv, um die Qualitäten des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes zu sichern und zu steigern. Der Schwerpunkt liegt eindeutig auf der hoheitlichen Rolle im Baubewilligungsverfahren. In den Kategorien «städtische Flächen» und «Drittflächen gross» gelingt es bereits heute über das Baubewilligungsverfahren hinaus, in frühen und in späten Projekt- bzw. Lebensphasen verschiedene Qualitätsaspekte des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes positiv zu beeinflussen. Zur Konsolidierung und Priorisierung der GSZ-Aktivitäten sind ein abgestimmtes Qualitäts-und Rollenverständnis und eine Vorgehensstrategie in den einzelnen Flächenkategorien erforderlich. Diese werden in den folgenden Kapiteln entwickelt.

40 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 35 6 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Definition «Qualität» Qualitätskategorien Qualitätsaspekte und Ziele 6.1 Qualitätsverständnis GSZ Zur Entwicklung eines GSZ-Qualitätsverständnisses im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld gilt es zunächst die Bedeutung des Begriffs «Qualität» zu klären. Seghezzi, Fahrni und Herrmann definieren in ihrem St. Galler Ansatz für Integriertes Qualitätsmanagement (2007) diese wie folgt: «Qualität einer Einheit ist ihre Beschaffenheit, gemessen an den Bedürfnissen der relevanten Anspruchsgruppen.» Wie kann diese allgemeine Umschreibung auf die spezifischen Fragestellungen zum Wohn- und Arbeitsplatzumfeld übertragen werden? Das Wohn- und Arbeitsplatzumfeld muss demnach derart beschaffen sein, dass es die in den Kapitel 4.2 und 4.3 beschriebenen Funktionen und Bedürfnisse der Anspruchsgruppen erfüllen kann. Freiräume gilt es als Lebensraum für Menschen, Pflanzen und Tiere zu sichern, Nutzerbedürfnisse sind zu befriedigen, der Geschichts- und Ortsbezug ist zu gewährleisten. Im Fokus steht im Konzept Freiraumberatung die Einzelparzelle und deren Verhältnis zum gesamten Stadtkörper: Welche Eigenschaft muss die Einzelparzelle aufweisen, damit ein qualitätsvolles Ganzes entsteht? Hintergrund bildet der im Grünbuch der Stadt Zürich formulierte politische Auftrag, gemäss dem GSZ verantwortlich für die gewünschte Qualität der grünen Stadträume ist und u.a. Erholung, Freizeit, Naturerlebnis, Denkmalschutz, Natur-und Landschaftsschutz sicher stellt. Hannes Weeber und Simone Bosch haben in ihren Untersuchungen zu Bauqualität, Verfahrensqualität und Produktqualität bei Projekten des Wohnungsbaus (2003) grundsätzliche Qualitätskategorien für das Bauwesen entwickelt. Aus dieser wissenschaftlichen Vorarbeit, den übergeordneten Strategien zur qualitativen und quantitativen Sicherung, den Funktionen und Bedürfnissen der Bevölkerung und den Erfahrungen von GSZ wurden vom Projektteam folgende Qualitätskategorien für das Wohn- und Arbeitsplatzumfeld identifiziert: Städtebauliche Qualität, Gestaltungsqualität, Nutzungsqualität, Funktionale Qualität, Technische Qualität, Wirtschaftliche Qualität, Ökologische Qualität. In einem weiteren Schritt wurden in den einzelnen Kategorien Qualitätsaspekte erarbeitet, denen Ziele zugeordnet wurden auf Basis der in den vorausgehenden Kapiteln beschriebenen übergeordneten Strategien, den Funktionen und Bedürfnissen der Bevölkerung und den Erfahrungen von GSZ. Die einzelnen Qualitätsaspekte/-ziele sind möglichst allgemein gültig formuliert und bedürfen in Abhängigkeit von der Parzellengrösse, deren Lage im Stadtkörper, der Nutzerstruktur, usw. einer objektspezifischen Gewichtung. Diese wurde in den Beispielen zur baulichen Verdichtung (Anhang 3) anschaulich vorgenommen.

41 Konzept Freiraumberatung Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Städtebauliche Qualität. Seite 36

42 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Städtebauliche Qualität Städtebauliche Qualität setzt sich nach Einschätzung von GSZ aus übergeordneten, auf das gesamte Stadtgebiet wirkenden Aspekten zusammen. Die Qualitätsaspekte mit den jeweiligen Zielvorstellungen von GSZ finden sich in nachfolgender Tabelle. Städtebauliche Qualität Übergeordnete Bezüge Flächeninanspruchnahme Stadtklima Exponierung Identifikation Topografie Verkehr Raumproportionen Zusammenspiel Gebäude / Freiraum Zielvorstellungen GSZ Die städtebauliche Konfiguration orientiert sich an der Quartierstruktur und unterstützt die prägenden Freiraumstrukturen. Die Anordnung der Gebäude berücksichtigt über-geordnete Grünverbindungen. Die in Erscheinung tretenden Baukörper sind zusammen mit den unterirdischen Bauteilen Flächen sparend konzipiert. Die Bebauungsstruktur berücksichtigt stadtklimatische Zusammenhänge (Frischluftschneisen, Entstehungsgebiete von Kaltluft usw.). Die Bebauungsstruktur führt zu gut besonnten, wind- und lärmgeschützten Freiräumen. Die Stellung der Baukörper berücksichtigt bedeutende Identifikationsstrukturen (Sichtbeziehungen, topogra-fische Merkpunkte usw.). Die Anordnung und Gliederung der Baukörper führt zu einer klaren Adressbildung. Die Setzung der Baukörper im Gelände lässt die ursprüngliche Topografie ablesbar. Die Verkehrsflächen des MIV sind sinnvoll zugeordnet und minimiert. Fliessender und ruhender Verkehr beeinträchtigen Gestaltung und Nutzung der Freiräume nicht. Zufahrten zu Unterniveau-Garagen sind nach Möglichkeit in die Baukörper integriert. Aus Anordnung und Höhe der Baukörper ergeben sich zusammen mit den angrenzenden Baustrukturen Freiräume von angenehmer Proportion. Die Gestaltung der Fassaden (Gliederung, Farbgebung usw.) und die Gestaltung der angrenzenden Freiräume sind aufeinander abgestimmt. Die Ausformulierung der Baukörper unterstützt den Stimmungsgehalt der Freiräume. Von den privaten Freiflächen (Terrassen, Balkone, Loggien) gehen Nutzungsimpulse auf die umgebenden halböffentlichen Freiräume aus. Im Erdgeschoss schafft der Übergang zwischen Gebäude und Freiraum klare Raumbezüge und mindert Nutzungskonflikte.

43 Konzept Freiraumberatung Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 38 Gestaltungsqualität Gestaltungsqualität Aspekte und Zielvorstellungen zur Gestaltungsqualität sind auf die einzelne Liegenschaft bezogen und schliessen alle Ebenen und Massstäbe der Gestaltung ein. Gestaltungsqualität Zielvorstellungen GSZ Geschichtsbezug Gartendenkmalpflegerisch bedeutende Anlagen und Strukturen sind erhalten und ihrer Bedeutung gemäss berücksichtigt. Spuren der Landschaftsgenese und bedeutender landschaftlicher Nutzungsformen sind im Freiraum ablesbar. Ortsbezug Die Gestaltung der Freiräume ist auf den «genius loci» bezogen. Dies schliesst die Berücksichtigung Quartier typischer Strukturen und das Eingehen auf die Lage im Stadt-

44 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 39 Gestaltungsqualität Übergeordnete Konzeption Bedeutung Räumliche Vielfalt Vegetation Materialien Terrain Strassenraum Ausstattung / Möblierung Zielvorstellungen GSZ körper (Siedlungsrand) mit ein. Ein gestalterisches Leitbild leistet einen kulturellen Beitrag zur Stadtgestalt und fasst die Freiräume zu einem erkennbaren Ganzen zusammen. Der Bedeutungsgehalt eines Ortes bzw. Freiraumelements findet Ausdruck in seiner individuellen gestalterischen Ausformulierung. Wichtige Ankunftsorte und Zugänge weisen eine erhöhte Gestaltungsintensität und Erkennbarkeit auf, untergeordnete Elemente sind zurückhaltend formuliert. Es stehen ausreichend dimensionierte gebäude- (Dachgärten, Balkone, Loggien, Terrassen) und umgebungsbezogene Freiräume zur Verfügung. Vegetative Elemente und Kleinbauten bilden offene und geschlossene, gedeckte und ungedeckte, schattige und sonnige Räume. Historisch bedeutsame Vegetationsbilder sind erhalten bzw. behutsam weiterentwickelt. Die Bäume als zentrales Gestaltungselement der Landschaftsarchitektur bilden zusammen mit der Strauchschicht das alterungsfähige räumliche Gerüst der Freianlagen. Die Dichte der Pflanzungen, deren Anordnung und die Artenzusammensetzung entwickelt sich aus dem stadträumlichen Kontext, den Nutzungen und den örtlichen Platzverhältnissen. Baum-, Strauch- und Krautschicht unterstützen mit ihrer Wuchsform, den Blüten, Früchten, Laubfärbungen, usw. die ästhetische Wirkung der Freiräume und machen die Abfolge der Jahreszeiten erlebbar. Einheimische Pflanzenarten bilden bei geeigneten Standortbedingungen das vegetative Grundgerüst. Fremdländische Arten und Sorten bereichern das Erscheinungsbild. Fassadenbegrünungen bereichern und beleben das Erscheinungsbild der Baukörper. Die Materialisierung der Freiraumelemente (Wege, Mauern, Treppen, Ausstattungen ) steht in engem Zusammenhang mit der Architektur und nimmt Bezug auf den Ort und die Funktion des Elements. Eine Beschränkung in der Materialvielfalt führt zu einem ruhigen Erscheinungsbild. Die Baukörper sind selbstverständlich in die Topografie eingebunden. Der Geländeverlauf lässt die ursprünglich am Ort vorhandene Terrainsituation ablesbar und schafft klare Bezüge zwischen Gebäude und Freiraum. Die Höhe erforderlicher Terrainsprünge beschränkt sich auf das erforderliche Mindestmass und orientiert sich dabei am städtebaulichen Kontext. Unvermeidliche Geländeeinschnitte (Tiefgaragenzufahrten usw.) fügen sich zurückhaltend in die Freiräume ein. Deren Dimension beschränkt sich auf das funktional erforderliche Mass. Der Vorgarten begrenzt und prägt als «Visitenkarte» einer Liegenschaft den Strassenraum. Gartendenkmalpflegerisch bedeutende Strukturen sind als gartenkulturelle Zeitzeugen erhalten. Die Art und Höhe der Grundstückseinfriedung und die Bepflanzung orientiert sich an quartiertypischen Strukturen. Die funktional erforderlichen Einbauten im Vorgarten (Container, Hauzugänge, Parkplätze, usw.) sind untergeordnet in das Gesamtkonzept integriert. Ausstattungs- und Möblierungsgegenstände, wie Velo-Ständer, Müllcontainer, Beleuchtungseinrichtungen fügen sich ihrer Bedeutung angemessen in das Gesamtkonzept ein und sind adäquat gestaltet.

45 Konzept Freiraumberatung Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Nutzungsqualität. Seite 40

46 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Nutzungsqualität Das Wohn- und Arbeitsplatzumfeld dient dem unmittelbaren Aufenthalt und der Erholung der Bewohner und der Arbeitsbevölkerung. Folgende Aspekte und Zielvorstellungen können diesbezüglich identifiziert werden: Nutzungsqualität Angebotsvielfalt Übergänge / Grenzen Offenheit Veränderbarkeit Rückzug Geselligkeit Spiel und Sport Erlebnis Verfügbarkeit Beteiligung Zielvorstellungen GSZ Jedem Bewohner stehen privat, gemeinschaftlich und öffentlich nutzbare Freiräume in ausreichender Dimension zur Verfügung. Die Nutzungsangebote in den privaten, gemeinschaftlichen und öffentlichen Bereichen ergänzen sich sinnvoll. Das Angebot schliesst neben gängigen Nutzungsformen auch unkonventionelle Ansätze (Mietergärten, usw.) ein. Übergänge / Grenzen zwischen Flächen unterschiedlicher Öffentlichkeitsgrade und Flächen unterschiedlicher (sich beeinträchtigender) Nutzungen sind klar ablesbar, bewusst gestaltet und ausreichend dimensioniert. Die Gestaltung von Parzellengrenzen orientiert sich an den typischen Quartierstrukturen. Die Freiräume zeichnen sich durch Nutzungsoffenheit aus und ermöglichen Mehrfachnutzungen. Die privaten Freiräume können unter Berücksichtigung gartendenkmalpflegerisch bedeutsamer Strukturen individuell verändert werden. Als mögliche Reaktion auf veränderte Nutzerbedürfnisse sind Umgestaltungen der gemeinschaftlichen Bereiche mit vertretbarem Aufwand möglich. Neben den privaten Freiräumen stellen auch die gemeinschaftlichen und öffentlichen Bereiche Rückzugsorte bereit. Gemeinschaftlich und öffentlich nutzbare Plätze bieten Raum für Kommunikation und Interaktion und stärken das Gemeinschaftsgefühl. Das Wegesystem unterstützt das Kommunikations- und Interaktionsbedürfnis. Es sind Spiel- und Sportangebote für alle Altersgruppen vorhanden, die konfliktfrei nutzbar sind und die die Bedürfnisse beider Geschlechter abdecken. Ein Grossteil der Umgebungsflächen eignet sich im weitesten Sinne zum Spiel. Die Freiräume bieten den Nutzenden Erlebnismöglichkeiten, die deren Erfahrungen stärken. In mit Freiräumen unterversorgten Gebieten sind Teilbereiche der privaten Wohnund Arbeitsplatzumgebungen für die breite Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar. Das «Raumprogramm» der Umgebung widerspiegelt die Bedürfnisse der Nutzer.

47 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 42 Funktionale Qualität.

48 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Funktionale Qualität Die funktionale Qualität rückt die räumliche Organisation der Umgebung in den Fokus und somit die Zweckmässigkeit der Elemente und deren Annehmlichkeit im Gebrauch. Funktionale Qualität Erreichbarkeit Zuordnung Zielvorstellungen GSZ Das Wegesystem deckt die Beziehungen zwischen den einzelnen Orten in der Umgebung vollständig ab. Die Freiräume und einzelnen Elemente sind gut erreichbar. Dies schliesst die Berücksichtigung spezieller Nutzergruppen (Kinder, Betagte, Behinderte) mit ein. Übergänge zwischen Innen und Aussen (Zugänge, Sicht- und Rufbeziehungen) unterstützen die Nutzbarkeit der Umgebungsflächen. Übergeordnete Wegebeziehungen sind berücksichtigt. Lücken in übergeordneten öffentlichen Wegesystemen sind durch die Nutzbarkeit privater Flächen geschlossen. Die Abhängigkeiten zwischen Gebäude und Freiraum und der einzelnen Freiflächen zueinander sind in der Flächendisposition berücksichtigt. Dies schafft Synergien und minimiert Konflikte. Die Anordnung der Freiräume unterschiedlichen Öffentlichkeitsgrades berücksichtigt die Orientierung der Gebäude in der Stadtstruktur (z.b. private Freiräume entlang Gebäuderückseite, Treffpunkte an Gebäudevorderseite mit Hauszugängen).

49 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 44 Technische Qualität.

50 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Technische Qualität Zur bautechnischen Qualität gehören die Qualitäten der Konstruktion, der Materialien und deren Verarbeitung. Massgebend sind dabei der Stand der Technik und die Ansprüche an die eingesetzten Elemente im Zusammenspiel mit der Nutzung. Technische Qualität Dauerhaftigkeit Robustheit Sicherheit Schutz Unterhalt Zielvorstellungen GSZ Im Sinne der Dauerhaftigkeit der Aussenanlagen entsprechen die vorhandenen Konstruktionen, die eingesetzten Materialien und deren Verarbeitung den Regeln der Baukunst. Um ihren Aufgaben dauerhaft gerecht zu werden weisen die verwendeten Materialien und Ausstattungsgegenstände die für den Ort erforderliche Robustheit auf. Die Raumdisposition und Beleuchtung trägt dem Sicherheitsbedürfnis der Nutzenden Rechnung. Die Einrichtungen für Spiel und Sport und technische Bauwerke entsprechen den allgemein anerkannten Sicherheitsnormen und dem Stand der Technik. Mit deren Nutzung gehen nur überschaubare und kalkulierbare Risiken einher. Pflanzen mit giftigen Teilen sind im Bewusstsein ihrer Wirkung auf das jeweilige Umfeld eingesetzt. Gegenüber Immissionen empfindliche Freiraumelemente sind mit geeigneten Mitteln geschützt. Dies betrifft sowohl Nutzungsaspekte (z.b. Zaun um Kinderspiel, Sandkastenabdeckung) als auch Gestaltungselemente (Baumschutz usw.). Die baulichen und vegetativen Elemente im Freiraum sind auf Basis von Pflegeplänen fachgerecht gewartet bzw. gepflegt.

51 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 46 Wirtschaftliche Qualität. (

52 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Wirtschaftliche Qualität Für die wirtschaftliche Qualität eines Objekts steht der «Wert» als Relation aus der Gesamtheit aller ertragsrelevanten Qualitäten und Kosten. Dies schliesst neben den Erstellungskosten auch die Instandhaltungs-und Betriebskosten in der Nutzungsphase mit ein. Häufig wird «Grün» als Marketingfaktor eingesetzt, wie obige Animation von der Vermarktungsseite der Neuüberbauung eines institutionellen Anlegers verdeutlicht. Wirtschaftliche Qualität Immobilienwert Kosten-Nutzen-Relation Bewirtschaftung Zielvorstellungen GSZ Die Freiflächen sind dem Ort und der Architektur angemessen gestaltet, ausgestattet und unterhalten und tragen damit zum Wert der Liegenschaft und Image der Bauherrschaft bei. Die Materialisierung und die bauliche und vegetative Ausstattung der Freiflächen orientiert am Ortsüblichen und stellen einen selbstverständlichen Baustein im Quartier dar. Der Nutzen der Freiflächen wird mit einem verhältnismässigen Kosteneinsatz erreicht. Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten für Pflegemaschinen erlauben einen wirtschaftlichen Unterhalt der Freiflächen. Bild linke Seite: Wirtschaftliche Qualität (Foto:

53 Konzept Freiraumberatung Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Ökologische Qualität. Seite 48

54 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Ökologische Qualität Die ökologische Qualität einer Liegenschaft ist gemäss den in Kapitel identifizierten mannigfaltigen ökologischen Funktionen des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes breit gefächert. Ökologische Qualität Naturnahe Flächen Vernetzung Mikroklima Strukturvielfalt Boden Bepflanzung Obstbaumförderung Versiegelung Meteorwasser Gebäudebegrünung Gebäude und Tiere Umweltverträgliche Beleuchtung Pflegeintensität Zielvorstellungen GSZ Ein angemessener Anteil der Wohn- und Arbeitsplatzumgebung ist naturnah gestaltet. In den naturnahen Flächen sind die vorhandenen Naturwerte, das natürliche Standortpotenzial und die Bodenverhältnisse berücksichtigt. Dies schliesst das Eingehen auf lokale Vorkommen naturnaher Flächen mit ein. Die naturnahen Flächen leisten einen Beitrag zur Vernetzung isolierter Biotope. Ihre Lage und Ausgestaltung orientiert sich u.a. an übergeordneten Vernetzungskorridoren. Grünvolumen gewährleisten in ungünstigen thermischen Situationen Schattenzonen und tragen als Kaltluft- und Feuchtigkeitsproduzenten zu einem Schutz vor Überhitzung bei. Mit einem Angebot an Kleinstrukturen bieten die Freiflächen eine Vielfalt an Lebensraumstrukturen für Pflanzen und Tiere. Der Boden ist in angemessenem Umfang in seiner Struktur erhalten. Zur Gewährleistung der Vitalität und langfristigen Entwicklungsmöglichkeit der ausgewählten Pflanzenarten bestimmen dem Standort gerechte Species die Vegetationsflächen. Naturnahe Flächen sind mit einheimischen Pflanzenarten bestockt. Neophyten (nach sog. Schwarzer Liste) finden keine Verwendung. Begründete Ausnahmen sind möglich. An dafür geeigneten Lagen (Standortansprüche, Landschaftsbild) finden sich Obstgehölze. Zur Gewährleistung der Grundwasserneubildung durch Versickerung und zur Ermöglichung eines alterungsfähigen Baumbestandes sind Teilbereiche der Liegenschaft von Über- und Unterbauung freigehalten. Versiegelte Flächen beschränken sich auf das funktional erforderliche Mindestmass. Wo immer möglich kommen sickerfähige Materialien zum Einsatz. Mit dem anfallenden Meteorwasser findet ein bewusster und sorgsamer Umgang statt. Dieser kann auch die Gestaltung und das Nutzungsangebot der Freiflächen bereichern. Flachdächer - und nach Möglichkeit auch Fassaden - sind hochwertig begrünt. Sie bieten somit einen Ersatzlebensraum für Flora und Fauna und leisten einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima. In der Ausstattung der Baukörper wird das Potenzial an Nistgelegenheiten für Gebäude bewohnende Tierarten ausgeschöpft. Die Anordnung und Gestaltung von Gebäudeteilen aus Glas minimiert die Risiken für Vögel. Die Beleuchtung der Umgebungsflächen berücksichtigt bezüglich Lichtintensitäten und Beleuchtungsdauer die Erkenntnisse der Studie «Umweltverträgliche Beleuchtung». Unter Berücksichtigung der Nutzungsintensität erfolgt die Pflege der Vegetationsflächen unter ökologischen Gesichtspunkten und so extensiv wie möglich.

55 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Qualitätsverständnis Kunden Zentrale Fragenstellung Methode Ergebnisse Studie Qualitative Marktforschungsstudie Das im vorausgehenden Kapitel 6.1 ausführlich dargelegte GSZ-Qualitätsverständnis im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld wurde 2009 vom Projektteam erarbeitet. Dieser Innensicht wurde mit Hilfe einer Kundenbefragung (Qualitative Marktforschungsstudie) eine Aussensicht gegenübergestellt. Zentrale Fragestellung der Kundenbefragung war: Teilen unsere «Kunden» (Eigentümer / Bewirtschafter und Nutzer des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes) unsere Qualitätsvorstellungen und wie nimmt man GSZ in dieser Thematik wahr? Zur Beantwortung dieser Fragen führte die darauf spezialisierte Zürcher Insight Institute AG im Auftrag von GSZ 2010 sog. «In-depth Interviews» gestützt auf einen vorab gemeinsam entwickelten Gesprächsleitfaden (Anhang 1) auf Basis der GSZ-Qualitätsvorstellungen durch. Die Dauer pro Interview betrug ca. 60 Minuten. Es wurden 30 Personen (21 Nutzer, 9 Eigentümer / Bewirtschafter) befragt. GSZ schrieb vorgängig ausgewählte Bewirtschafter / Eigentümer an und lud sie darauf zu einem Gespräch mit der Insight Institute AG ein. Anschliessend rekrutierte die Insight Institute AG auf freier Basis je zwei Bewohner des Gebäudes des jeweiligen bereits rekrutierten Bewirtschafters / Eigentümers. Bewirtschafter / Eigentümer und Bewohner stammten von Häusern in der Stadt Zürich. Auf den Mix an Grundeigentümern (städtische Siedlungen, Siedlungen stadtnaher Stiftungen, Genossenschaftssiedlungen, private Wohnbauträger) wurde geachtet. Ebenso wurde versucht, ein breites Spektrum an Altersklassen, Familiensituationen zu berücksichtigen und beide Geschlechter zu befragen. Alle Einzelexplorationen wurden vom insight-projektleiterteam durchgeführt, ausgewertet und analysiert Erkenntnisse zur «Qualitativen Marktforschungsstudie» Die Erkenntnisse der Studie wurden von der Insight Institute AG in einem Bericht zusammengefasst (Anhang 1). Die wesentlichen Ergebnisse der Befragung können wie folgt kurz dargestellt werden: Freiräume nehmen bei Nutzern einen hohen Stellenwert ein. Von Seite der Eigentümer werden den Freiräumen im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld bei der Planung und Bewirtschaftung hohe Relevanz zugeschrieben. In der Entwicklung von Freiräumen ist aus Sicht der Eigentümer ein Bedürfnis nach privaten Freiräumen und eine Tendenz zur Individualisierung / Vereinzelung festzustellen. Aus Sicht der Nutzer wird positiv beurteilt, dass Freiräume (auch gemeinschaftlich) benutzt und belebt werden. Die bauliche Verdichtung der Stadt hat aus Sicht der Nutzer und Eigentümer eine noch höhere Nutzung von öffentlichen Freiräumen zur Folge bzw. die Bedeutung von privaten wie auch von öffentlichen Freiräumen wird nach der Meinung von Nutzern und Eigentümern noch weiter ansteigen. Insgesamt sind alle von GSZ erarbeiteten Qualitätsdimensionen sowohl für Nutzer wie auch für Eigentümer von eher hoher Bedeutung. Die wichtigste Qualitätsdimension stellt die Nutzungsqualität dar. Dabei ist die

56 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 51 Erkenntnisse GSZ Nutzbarkeit («Dass man die Flächen auch betreten und nutzen kann») von hoher Relevanz und trägt zur Attraktivität der Freiflächen bei. GSZ ist als städtische Dienstabteilung bei den Nutzern weitgehend diffus verankert. Vereinzelt kann GSZ mit öffentlichen Parkanlagen assoziiert werden. Bei den Eigentümern ist sie etwas präsenter vorhanden. Jedoch wäre auch hier eine gewisse verstärkte Kommunikation der Tätigkeiten / Zuständigkeiten der Abteilung GSZ erwünscht. Die Befragung bestätigt als nicht repräsentatives Stimmungsbild ausgewählter Kundengruppen im Wesentlichen die von GSZ erarbeiteten Qualitätsdimensionen und deckt sich mit den GSZ Erfahrungen aus der täglichen Arbeit. Die Befragung bestätigt darüber hinaus die Erfordernis des Konzepts Freiraumberatung, da die Kunden eine Schärfung unseres Profils mit gut kommunizierbaren Produkten in der aktiven Beratung erwarten. Alleinstellungsmerkmale von GSZ werden von den Kunden am ehesten in der Bewirtschaftungsphase geortet.

57 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Qualitäten im Lebenszyklus Entscheidungen zu Qualitäten Fragestellung In Kapitel 6.1 wurden die GSZ-Qualitätsvorstellungen im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld ausführlich dargelegt. Für die strategische Ausrichtung der GSZ- Aktivitäten ist es von entscheidender Bedeutung, in welcher Phase im Lebenszyklus einer Liegenschaft Entscheidungen bezüglich einzelner Qualitätsaspekte fallen. Die Phasen, Teilphasen und Teilphasenziele im Lebenszyklus einer Liegenschaft gemäss SIA 105 (Ordnung für Leistungen und Honorare der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten) sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Phasen Teilphasen Ziele 1 Strategische Planung 11 Bedürfnisformulierung, Lösungsstrategien 2 Vorstudien 21 Projektdefinition, Machbarkeitsstudie Bedürfnisse, Ziele, Rahmenbedingungen definiert, Lösungsstrategie festgelegt Vorgehen und Organisation festgelegt, Projektierungsgrundlagen definiert, Machbarkeit nachgewiesen 22 Auswahlverfahren Anbieter / Projekt ausgewählt, das den Anforderungen am besten entspricht 3 Projektierung 31 Vorprojekt Konzeption und Wirtschaftlichkeit optimiert 32 Bauprojekt Projekt / Kosten optimiert, Termine definiert 33 Bewilligungsverfahren Projekt bewilligt, Kosten / Termine verifiziert, Baukredit genehmigt 4 Ausschreibung 41 Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag Vergabereife erreicht 5 Realisierung 51 Ausführungsplanung Ausführungsreife erreicht 52 Ausführung Bauwerk gemäss gestalterischem Grundkonzept, Pflichtenheft und Vertrag erstellt 53 Inbetriebnahme Abschluss Bauwerk übernommen und in Betrieb genommen, Schlussabrechnung abgenommen, Mängel behoben 6 Bewirtschaftung 61 Pflege Gebrauchstauglichkeit und Wert des Bauwerks / der Anlage aufrechterhalten, Sicherstellung der beabsichtigten, geplanten Entwicklung (insbesondere der Vegetation) 62 Erneuerung Gebrauchstauglichkeit und Wert des Bauwerks / der Anlage bzw. von Teilen davon gemäss ursprünglicher Absicht wiederherstellen, Korrektur von Fehlentwicklungen Phasen, Teilphasen und Teilphasenziele nach SIA 105.

58 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Vorgehensweise In einer umfassenden Betrachtung wurden sämtliche Qualitätsaspekte mit den jeweiligen Zielen daraufhin untersucht, zu welcher Phase / Teilphase (gemäss Tabelle in Kap ) im Lebenszyklus diese massgeblich oder untergeordnet durch Entscheide der Projektbeteiligten (Planende, Bauherrschaften) beeinflusst werden können. Die Erkenntnisse für die einzelnen Qualitätskategorien und -aspekte wurden in einer Matrix (Anhang 2) zusammengefasst. Die zu einem gewissen Grad subjektiven durch Projektleitung und Projektteam getroffenen Festlegungen in der Matrix fussen grundsätzlich auf folgenden Annahmen: Es wird davon ausgegangen, dass die Entscheidungen der Projektbeteiligten stufengerecht erfolgen. Für die Teilphase «Bewilligungsverfahren» wurde angenommen, dass die behördlichen Auflagen auf Basis geltender Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien bereits sukzessive in das jeweilige Projekt eingeflossen sind. In der Teilphase «Pflege» steht die Pflege der im Umgebungsplan vorgesehenen vegetativen und baulichen Elemente im Vordergrund. Es wurde angenommen, dass Höhe, Dichte, und in geringem Mass Artenzusammensetzung der vegetativen Elemente in dieser Phase grundsätzlich beeinflussbar sind. Bezieht sich das jeweilige Qualitätsziel ausschliesslich auf vegetative Belange, dann wurde das Qualitätsziel in dieser Phase als «massgeblich beeinflussbar» (Signatur: rot) taxiert. Umfasst das jeweilige Qualitätsziel bauliche und vegetative Elemente, dann wurde davon ausgegangen, dass eine «untergeordnete Beeinflussung» erfolgen kann (Signatur: orange). In der Teilphase «Erneuerung» steht die Wiederherstellung der Anlage bzw. von Teilen davon gemäss ursprünglicher Absicht im Vordergrund. Dabei geht es um die Korrektur von Fehlentwicklungen und die Anpassung an aktuelle Bedürfnisse. Die ursprünglichen übergeordneten Gestaltungs-und Nutzungsabsichten der Anlage werden nicht in Frage gestellt. Veränderungen im Detail (Materialisierungen, Art / Zusammensetzung der Bepflanzung, Art der Spielgeräte, Art der Beleuchtung, Möblierungselemente) sind demnach in der Teilphase möglich. Bezieht sich das betrachtete Qualitätsziel vollumfänglich auf diese Detailaspekte, dann wurde dieses in der Matrix als «massgeblich beeinflussbar» (Signatur: rot) taxiert. Waren nur teilweise die erwähnten Detailaspekte betroffen, dann wurde das jeweilige Qualitätsziel als «untergeordnet beeinflussbar» (Signatur: orange) eingestuft.

59 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Erkenntnisse zu den «Qualitäten im Lebenszyklus» Die detaillierte Betrachtung der Beeinflussbarkeit sämtlicher Qualitätsziele im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld über den Lebenszyklus lässt grundsätzliche Tendenzen zu Tage treten, die in nachfolgender Grafik vereinfacht dargestellt sind: Grad der Beeinflussung einzelner Qualitäten im Lebenszyklus. Grüne Kurve Rote Kurve Blaue Kurve Der grüne Verlauf steht für Qualitätsaspekte /-ziele, die in den frühen Lebenszyklusphasen sehr stark beeinflussbar sind, dann aber für die restliche Lebensdauer des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes manifestiert sind. Beispielhaft hierfür kann das Qualitätsziel «Die Bebauungsstruktur führt zu gut besonnten, wind-und lärmgeschützten Freiräumen» (städtebauliche Qualität, Aspekt Exponierung) angeführt werden. Nach Festlegung der Bebauungsstruktur in einem frühen Projektstadium kann die Exponierung der Freiräume nicht mehr verändert werden. Der rote Verlauf verweist auf Qualitätsaspekte / -ziele, die mehr oder minder stark über den gesamten Lebenszyklus beeinflusst werden können. Das Qualitätsziel «Die Bäume als zentrales Element der Landschaftsarchitektur bilden zusammen mit der Strauchschicht das alterungsfähige räumliche Gerüst der Freianlagen» (Gestaltungsqualität, Aspekt Vegetation) kann über alle Phasen von den Projektbeteiligten planerisch, baulich und über Pflegemassnahmen beeinflusst werden. Der blaue Verlauf steht für Qualitätsaspekte /-ziele, deren Beeinflussbarkeit mehrheitlich in späten Lebenszyklusphasen erfolgt. In der Regel ist dieser Verlauf für vegetative Aspekte typisch, deren Qualität sehr stark in der Bewirtschaftungsphase beeinflusst werden kann. Beispielhaft hierfür sei das Qualitätsziel «In den naturnahen Flächen sind die vorhandenen Naturwerte, das natürliche Standortpotenzial und die Bodenverhältnisse berücksichtigt. Dies schliesst das Eingehen auf lokale Vorkommen naturnaher Flächen oder Leitarten mit ein» (Ökologische Qualität, Aspekt Naturnahe Flächen) angeführt. Das Ziel wird nebst dem Umgang mit bestehenden Strukturen während der

60 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 55 Erkenntnisse Bauzeit massgeblich von der Pflege- und Nutzungsintensität in der Bewirtschaftungsphase beeinflusst. Zusammenfassend kann man festhalten, dass in allen Phasen / Teilphasen im Lebenszyklus von Flächen des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes seitens Auftraggeber / Planer massgebliche Entscheide über deren Qualitäten fallen. Schwerpunkte massgeblicher Entscheidungen bilden zielspezifisch sowohl frühe (Bedürfnisformulierung bis Vorprojekt) als auch späte (Bewirtschaftung) Projektphasen. Über städtebauliche Qualitäten und damit wesentliche Raumdispositionen wird sehr früh entschieden. Entscheidungen über erhaltenswerte Strukturen der Gartendenkmalpflege, des Naturschutzes und über Bäume fallen in nahezu allen Phasen. Ökologische Qualitäten werden wesentlich in der Bewirtschaftungsphase beeinflusst. 6.4 Qualitäten und bauliche Verdichtung Fragestellung In der Stadt Zürich ist die innere Verdichtung seit Jahren in vollem Gange. Letzte brachliegende Grundstücke im Siedlungsgebiet werden überbaut. Bestehende Bauten werden erweitert oder weichen Neubauten, die bestehende Ausnützungsreserven der BZO zumindest teilweise in Anspruch nehmen. In einer weiteren Betrachtung der Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld wurde an realisierten Projekten untersucht, wie sich die Qualitäten des Freiraums im Zuge der baulichen Entwicklung verändern. Zwölf Beispiele Objektblätter Vorgehensweise Ausgehend von den in der RES entwickelten Siedlungsstrukturen (Teilstrategie 4: Siedlungsstrukturen gebietsspezifisch stärken) wurden zwölf realisierte Projekte aus der jüngeren Vergangenheit ausgewählt. Untersucht wurden jeweils zwei Beispiele aus den Siedlungsstrukturen Blockrandgebiet, ehem. Industriequartier / Transformationsgebiet, urbanes Wohnquartier, Stadterweiterungsgebiet, Einfamilien- und Doppel-Einfamilienhäuser in Reihen, Villen und Mehrfamilienhäuser. Die strukturellen Einheiten Kernstadt / ehemaliger Dorfkern und Hochschule / Spitalanlagen blieben als «Spezialfälle» im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld unbetrachtet. In den genannten strukturellen Einheiten wurde jeweils ein klein-und ein grossmassstäbliches Beispiel untersucht, um die Auswirkungen der baurechtlich begründeten Unterschiede in den Qualitätsanforderungen (befriedigend bis besonders gut) erfassen zu können. Zwei Bauten wurden durch die Firma umland bewertet. Die Bearbeitung der weiteren zehn Objekte erfolgte intern durch GSZ. Die zwölf Dokumentationen der Untersuchungsergebnisse finden sich im Anhang 3. Basis für die qualitative und quantitative Bewertung der jeweiligen baulichen Entwicklung bildete die Rekonstruktion der ursprünglichen Situation durch Recherchen im Baugeschichtlichen Archiv der Stadt Zürich (Pläne, Fotos) und die Auswertung von Orthophotos. Die Neubauten und deren Umgebung konnte durch Ortsbegehungen und Pläne aus dem Planarchiv des Amts für Baubewilligungen dokumentiert werden. Die Struktur der Objektblätter im Anhang entwickelte und veränderte sich im Sinne einer Optimierung im Laufe der

61 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 56 Bearbeitung der einzelnen Objekte geringfügig. Einer Einleitung mit kurzer Beschreibung der baulichen Entwicklung folgt die Gegenüberstellung der Qualitäten gemäss Kapitel 6.1 von Alt- und Neubauten. Neben dieser qualitativen Bewertung wurde auch der quantitative Vergleich (überbaute Flächen / Freiflächen, Ausnützungs-und Freiflächenziffer) zwischen Alt-und Neubauten angestellt. Allgemeine Daten und Fakten zu Alt- und Neubauten und eine Zusammenfassung mit Bewertung der Veränderungen zu den einzelnen Qualitäten runden im Sinne eines Fazits die Vergleiche ab. Mit der geringen Anzahl untersuchter Beispiele kann für die gewonnenen Erkenntnisse kein Anspruch auf Repräsentativität erhoben werden. Auch zeigt sich, dass die Bewertung über das Erreichen der Qualitätsziele in gewissem Mass subjektiv erfolgt. Trotz dieser konzeptionellen Unschärfen gelingt der Versuch einer Objektivierung der Vorgänge im Rahmen der baulichen Verdichtung und es lassen sich gewisse Erfahrungswerte aus der langjährigen Beratungstätigkeit von GSZ anschaulich belegen. Ausnützung Flächenbilanz Differenzierte Betrachtung Gesetzliche Vorgaben, RES Quantitative Erkenntnise zu «Qualitäten und bauliche Verdichtung» Betrachtet man die zwölf erarbeiteten Beispiele so fällt auf, dass sich in elf von zwölf Beispielen die bauliche Ausnützung des Grundstücks erhöht, nur in einem Fall (Villa ersetzt Villa am Zürichberg) reduziert sich das Mass der baulichen Nutzung. Die reine Grünflächenbilanz fällt zwiespältig aus, d.h. die untersuchten Objekte zeigen die gesamte mögliche Bandbreite. Es lassen sich im Vorher-Nachher- Vergleich sowohl Grünflächengewinne, ungefähr ausgeglichene Bilanzen als auch Grünflächenverluste feststellen. Es zeigt sich deutlich, dass der Zugewinn an Grünflächen ausschliesslich in der Nachnutzung (Wohnen) ehemals industriell / gewerblich genutzter Liegenschaften auftritt. Bei den übrigen Beispielen geht die bauliche Entwicklung mit einem Grünflächenverlust einher. Der Unterbauungsgrad der Freiflächen nimmt in zehn von zwölf Beispielen zu, da die Freiräume der Altbauten in der Regel nicht durch Tiefgaragen unterbaut waren Qualitative Erkenntnise zu «Qualitäten und bauliche Verdichtung» Die Untersuchungen zeigen, dass vermeintlich naheliegende Gesetzmässigkeiten wie «Hohe bauliche Dichte gleich niedrige Freiraumqualität» und «Geringe bauliche Dichte gleich hohe Freiraumqualität» nicht greifen. Es ist daher eine differenzierte objektspezifische Betrachtung der Vorgänge im Rahmen der baulichen Verdichtung erforderlich. Die unterschiedlichen qualitativen gesetzlichen Vorgaben (Normalbauvorhaben mit «befriedigender Gesamtwirkung», Arealüberbauungen / SBV / GP mit «besonders guter Gestaltung») sind in den realisierten Objekten ablesbar. Die in der Summe als «schlechtere» Beispiele anzusprechenden Überbauungen sind komplett auf der gesetzlichen Basis einer «befriedigenden Gesamtwirkung» entstanden. Im sog. kompakten Stadtkörper gemäss RES führte die bauliche Verdichtung tendenziell zu Qualitätssteigerungen.

62 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 57 Eigentumsverhältnisse, BZO, Terrain Nutzung, Bäume, Inventare Begleitung GSZ Die untersuchten Objekte im durchgrünten Stadtkörper zeigen ein heterogeneres Bild: Qualitätssteigerungen und -abnahmen halten sich die Waage. Industrieareale, die im Zuge der baulichen Entwicklung zum Wohnen umgenutzt wurden, wiesen nach Abschluss höhere Freiraumqualitäten auf. Ersatzneubauten für Wohnhäuser und neue Wohnbauten auf der «grünen Wiese» zeigen ein heterogenes Bild. Hier sind Qualitätssteigerungen und -verluste zu verzeichnen. Aufgrund der sehr zersplitterten Eigentumsverhältnisse im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld wurde nur ein Beispiel im städtischen Eigentum untersucht. Somit sind keine fundierten Aussagen über Unterschiede in den Freiraumqualitäten nach Besitzverhältnissen möglich. Gleiches gilt für mögliche Unterschiede in der Zonierung gemäss BZO. Die untersuchten Beispiele beschränken sich auf Wohn-, Quartiererhaltungs-und Zentrumszonen. Auch bezüglich Lage der Objekte im Terrain (Hang/Ebene) mit vielen Übergangssituationen lassen sich aus untersuchten Beispielen keine allgemeingültigen Erkenntnisse ableiten: Gute und schlechtere Beispiele finden sich sowohl in unterschiedlich geneigten Hanglagen wie in der Ebene. Die Untersuchung der Objekte stützte die langjährige Erfahrung in der Beratungstätigkeit, dass bei Regelbauweisen mit «befriedigender Gesamtwirkung» die Ausweisung gemeinschaftlich nutzbarer Flächen aufgrund der Platzverhältnisse erschwert wird. Arealüberbauungen weisen in der Einrichtung gemeinschaftlich nutzbarer Flächen mit gewissem Öffentlichkeitsgrad deutlich höhere Anordnungsspielräume auf. Analog wirken die unterschiedlichen räumlichen Verhältnisse auf den Erhalt und die Neupflanzung von Bäumen. Zu diesem Thema lässt sich darüber hinaus feststellen, dass der Umgang mit bestehenden und neu zu pflanzenden Bäumen nicht unmassgeblich durch die Nachbarschaft mitbestimmt wird. In drei der untersuchten Beispiele waren Inventarobjekte der Gartendenkmalpflege und des Naturschutzes betroffen. Die bauliche Entwicklung führte in allen drei Beispielen zu mindestens partiellen Verlusten der wertvollen Partien und Strukturen. Die Begleitung der zwölf Beispiele baulicher Verdichtung durch GSZ während der Planungs-und Bauzeit ist nicht systematisch dokumentiert. Deren Realisierung liegt teilweise Jahre zurück. In Analogie zur heutigen Vorgehensweise ist davon auszugehen, dass GSZ in die Erarbeitung von spezifischen baurechtlichen Grundlagen (GP, SBV) als Basis für die bauliche Entwicklung einbezogen war. In die Planung von Bauten auf Basis dieser Regelungen und bei Arealen mit geforderter «besonders guter Gestaltung» war GSZ auch in der Vergangenheit sicher frühzeitig involviert. Die Beteiligung in den untersuchten Normalbauvorhaben ist nicht eindeutig und vergleichbar dokumentiert, sodass eine Aussage über die Beratungswirkung von GSZ leider nicht möglich war. 6.5 Qualitäten und Rechtsgrundlagen Ausgangslage In den vorausgehenden Kapiteln ist bereits mehrfach angeklungen, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen für das Wohn- und Arbeitsplatzumfeld eine

63 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 58 wesentliche Grundlage für die Freiraumqualitäten bilden. Auch wirken gesetzliche Bestimmungen auf die Dimension und Ausstattung der Freiräume. Diese zahlreichen quantitativen Regelungen wirken damit indirekt auch auf die Freiraumqualitäten. Zentrale Fragestellung in der Beschäftigung mit den Rechtsgrundlagen bildete die Frage, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen die in Kapitel 6.1 beschriebenen Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld beeinflussen Ziel Mit der Untersuchung der Rechtsgrundlagen wurden im Wesentlichen drei Ziele verfolgt: Zum Einen ging es darum, noch nicht genutzte Handlungsspielräume in der bestehenden Gesetzgebung zu identifizieren. Zum Anderen sollten Lücken erkannt werden mit dem Ziel, diese bei anstehenden Gesetzesrevisionen im Sinne der Zielsetzung im Grünbuch (Verbesserung der Rechtsgrundlagen) zu schliessen. Darüber hinaus sollten Spannungsfelder in den Rechtsgrundlagen benannt werden, die im Baubewilligungsverfahren der Stadt Zürich regelmässig zu Friktionen führen. Diese können im Projekt Verbesserung des Baubewilligungsverfahrens der Stadt Zürich thematisiert werden und in die künftige Prozessgestaltung einfliessen Vorgehensweise Eidgenössische, kantonale und kommunale Gesetze und Verordnungen wurden auf Bestimmungen untersucht, die die Qualitäten des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes in der Stadt Zürich direkt oder indirekt beeinflussen. Die Tabellen im Anhang 4 zeigen die identifizierten Bestimmungen, die anschliessend, nach Qualitätsaspekten geordnet folgenden Kategorien zugeordnet wurden: Neutrale Vorgabe zum GSZ-Qualitätsverständnis, Vorgabe mit Unterstützungspotenzial für GSZ-Qualitätsverständnis, Vorgabe mit Konfliktpotenzial zu GSZ-Qualitätsverständnis. Hilfsmittel in der Identifikation der Bestimmungen und der Zuordnung zu den Kategorien stellten die beiden Rechtsgutachten von Dr. Christoph Schaub zur baulichen Verdichtung dar. Darüber hinaus wurden Textbausteine von GSZ im Baubewilligungsverfahren konsultiert. Wertvoll war auch die Praxiserfahrung der Projektteammitglieder und der Projektleitung. Nicht berücksichtigt wurden in der Untersuchung die Dichtevorgaben in Richtplänen und Vorgaben der Nutzungsplanung.

64 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Gesetzliche Grundlagen Die massgeblichen Gesetze und Verordnungen, die die Qualitäten des Wohnund Arbeitsplatzumfeldes in der Stadt Zürich direkt beeinflussen sind nachfolgend aufgeführt. Thematische bzw. örtlich begrenzte Konzepte können gemäss Rechtsgutachten von Dr. Christoph Schaub indirekt herangezogen werden. Diese sind in der folgenden Aufstellung nicht erwähnt. Bundesgesetze Kantonale Gesetze und Verordnungen Städtische Gesetze und Verordnungen Gesetz über Jagd- und Vogelschutz (JVG) Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) Planungs- und Baugesetz Kanton Zürich (PBG) Allgemeine Bauverordnung: Verordnung über die nähere Umschreibung der Begriffe und Inhalte der baurechtlichen Institute sowie über die Mess- und Berechnungsweisen (ABV) Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) Verordnung über den Natur- und Heimatschutz und über kommunale Erholungsflächen (NHV ZH) Verordnung über den Gewässerschutz (GSchV) Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO) Parkplatzverordnung: Verordnung über private Fahrzeugabstellplätze (PPV) Verordnung über die Preise zur Abwasserbewirtschaftung (VPA) Richtplan der Region Stadt Zürich Allgemeine Erkenntnisse Erkenntnisse zu den «Qualitäten und Rechtsgrundlagen» Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Qualitäten im Wohnund Arbeitsplatzumfeld in der Stadt Zürich durch Gesetze und Verordnungen auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene beeinflusst werden. Exakte Festlegungen, welche Qualitätsaspekte vollumfänglich gesetzlich gestützt sind, lassen sich nicht treffen, da insbesondere die Gesetztestexte mit qualitativen Bestimmungen im Einzelfall unter Abwägung aller Rahmenbedingungen ausgelegt werden müssen. Gesetzestexte die aktiv über Textbausteine von GSZ in das Baubewilligungsverfahren eingebracht werden, weisen natürlicherweise Unterstützungspotenzial für die GSZ-Qualitätsansprüche auf. Sowohl Gesetzestexte mit qualitativen (z.b. besonders gute, gute, befriedigende Gesamtwirkung) wie auch quantitativen Bestimmungen (Gebäudehöhen, -abstände, Anzahl Parkplätze usw.) beeinflussen die Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld. Es kann zwischen allgemeingültigen und spezifisch anwendbaren Gesetzesvorgaben

65 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 60 Spannungsfelder (Normalbauvorhaben / Arealüberbauung / GP / SBV, Zonierung) unterschieden werden. Nahezu alle von GSZ identifizierten Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld werden durch gesetzliche Rahmenbedingungen beeinflusst. Sehr viele gesetzliche Vorgaben beziehen sich auf die Projektierungs- und Ausführungsphase der Umgebung. Der dauerhafte fachlich fundierte Erhalt ist dagegen nur schwach abgedeckt. Neben öffentlich-rechtlichen Bestimmungen beeinflussen auch privatrechtliche Vorgaben die Freiraumqualitäten. Die Untersuchung der gesetzlichen Grundlagen förderte folgende, aus der täglichen Praxis bekannte Spannungsfelder zu Tage: Qualitative Vorgaben (befriedigend, gut, besonders gut) Allgemeine Durchgrünung (Städtebau, Gestaltung, Ökologie) Allgemeine Durchgrünung (Städtebau, Gestaltung, Ökologie) Quantitative Vorgaben (ruhender Verkehr, usw.) Abstands- und Höhenregelungen (ober- und unterirdische Gebäude, EG ZGB, Dienstbarkeiten) Vorgaben zu fliessendem und ruhendem Verkehr und Freiraumnutzungen Nutzungsvielfalt (Nutzung) Ausnützungsgrad, Abstands- und Höhenregelungen Terrainverlauf (Städtebau, Gestaltung) Strassenraumgestaltung (Städtebau, Gestaltung) Nutzungs- und Anschlusshöhenbestimmungen in Untergeschossen Nutzungsbestimmungen, Vorgaben zu fliessenden und ruhendem Verkehr, weiterer Ausstattungen (Kehricht) Noch nicht genutzte Handlungsspielräume Revision PBG Nebst diesen Spannungsfeldern offenbarte die Untersuchung im Zusammenspiel mit den Rechtsgutachten zur baulichen Verdichtung noch nicht genutzte Handlungsspielräume. So könnten nach Dr. Christoph Schaub bestehende qualitative Anforderungen zum Einen schärfer, zum Anderen zur Förderung des ökologischen Ausgleichs im Siedlungsgebiet ausgelegt werden. Neu gepflanzte Bäume könnten über eine Nebenbestimmung in der Baubewilligung verbunden mit einer Grundbuchanmerkung dauerhaft gesichert werden. Bei entsprechendem Einbezug des Nachbarn würde nach Einschätzung von Dr. Christoph Schaub die Unterschreitung der Abstandregelungen gemäss EG ZBG möglich. Zur Sicherung und Stärkung der Freiraumqualitäten in der Bewirtschaftungsphase könnten die bereits bestehenden PBG-Regelungen vermehrt angewendet werden. Zur Stärkung der Qualitätsvorstellungen GSZ im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld könnten folgende Themen in eine Revision des PBG eingebracht werden: Ökologischer Ausgleich: Einführung einer Regelung auf kantonaler Ebene nach Vorbild Aargau, Ermöglichung flächendeckender Baumschutz: Erhaltung von Baumbeständen bzw. Verpflichtung zu angemessenen Neupflanzungen durch Änderung des 76 PGB, Beschränkung der Unterbauung des Freiraums: Einführung einer Versiegelungsziffer in Ergänzung des 256 PBG.

66 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 61 (Teil-)Revision BZO In der derzeit in Erarbeitung befindlichen Teilrevision der städtischen Bau- und Zonenordnung wird u.a. die Umsetzung folgender Themen zur Stärkung der Freiraum-Belange geprüft. Baumschutzgebiete: Erhaltung zonen- und gebietsweise näher bezeichneter Baumbestände, Verpflichtung zu angemessenen Neupflanzungen, Vernetzungskorridore: Festsetzung einer Gestaltungsplanpflicht in richtplanerisch bezeichneten Vernetzungskorridoren, Unterirdische Gebäudeabstände: Einführung unterirdischer Gebäudeabstände, Gebäudelängen: Beschränkung der Gebäudelängen über W2bI und W2bII hinaus, Arealüberbauungen: Überprüfung der Zonen, in denen Arealüberbauungen möglich sind, Überprüfung des Grenzwerts für Grundstücksgrössen, zonenweise Überprüfung der zulässigen maximalen Geschossigkeit von Arealüberbauungen, Grenz-und Gebäudeabstände: Überprüfung ober-und unterirdischer Grenz-und Gebäudeabstände, Freiflächenziffer / Freiflächenanteil: Überprüfung der Masse der geforderten nicht zu überbauenden Grundstücksbereiche; Prüfung einer flächendeckenden Einführung von Freiflächenziffern, Überbauungsziffer: Überprüfung der Masse der geforderten nicht zu überbauenden Grundstücksbereiche, Quartiererhaltungs- / Kernzone: Ergänzung der Gebietscharaktere um präzise Freiflächenaspekte, Dachbegrünung: Einführen von Qualitätskriterien für Dachbegrünungen, Thematisierung von Flächenkonkurrenzen (Solarnutzung, Dachterrassen). 6.6 Fazit der «Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld» In den Kapiteln 6.1 bis 6.5 wurden die Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld in einer umfassenden Sicht beleuchtet. Es lassen sich folgende Thesen daraus ableiten: Die Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld setzen sich für GSZ aus städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und Nutzungsaspekten zusammen. Die einzelnen Qualitätsaspekte bedürfen in Abhängigkeit von der Parzellengrösse, deren Lage im Stadtkörper, der Nutzerstruktur, usw. einer objektspezifischen Gewichtung. Eigentümer und Nutzer des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes teilen das GSZ-Qualitätsverständnis und messen den einzelnen Kategorien hohe Bedeutung bei. Der Nutzungsaspekt wird am wichtigsten beurteilt. Die Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld sind über den gesamten Lebenszyklus beeinflussbar. Zentrale Weichenstellungen bezüglich Freiraumqualität fallen im Rahmen der Projektdefinition durch die Bauherrschaft. Vegetative Elemente mit Einfluss auf gestalterische, wirtschaftliche, ökologische und Nutzungsqualität sind über den gesamten Lebenszyklus beeinflussbar.

67 Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 62 Gesetzliche Rahmenbedingungen spiegeln sich in Freiraumqualitäten und haben Einfluss auf die Beteiligung externer LandschaftsarchitektInnen und GSZ im Planungs-und Bauprozess. Hohe bauliche Dichten führen nicht zwangsläufig zu niedriger, geringe bauliche Dichten nicht automatisch zu hoher Freiraumqualität. Eine differenzierte projektbezogene Betrachtung ist erforderlich. Normalbauvorhaben auf Einzelparzellen (< 6000 m 2 ) liessen im Rahmen des Studiums von Beispielen baulicher Verdichtung tendenziell eine Verschlechterung der Freiraumqualität erkennen. Verdichtungsbeispiele mit erhöhten Gestaltungsanforderungen gemäss PBG (> 6000 m 2 ) führten tendenziell zu einer Steigerung der Freiraumqualität im Rahmen der baulichen Entwicklung.

68 Künftige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 63 7 Künftige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Grünbuch Inhalt, Raum, Zeit 7.1 Strategien «Mit Beratung, Partnerschaften und Projektunterstützung erhöht GSZ die Qualität der Grünräume anderer Dienstabteilungen, von Wohnbauträgern und Privaten.» Dieses strategische Ziel hat sich GSZ im Grünbuch der Stadt Zürich gesteckt. Im Kapitel 5 wurden die heutigen GSZ-Aktivitäten zur Sicherung und Steigerung der Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld beschrieben. Im Kapitel 6 ist das konsolidierte und mit den Kunden abgestimmte Qualitätsverständnis dokumentiert. Strategisches Ziel muss es nun sein, die GSZ-Aktivitäten auf Basis des Qualitätsverständnisses in räumlicher und zeitlicher (Lebenszyklusbetrachtung) Hinsicht auszudehnen. Das weitere Vorgehen fusst somit auf den drei Säulen Inhalt, Raum und Zeit: Die drei Säulen Inhalt, Raum und Zeit Konsolidiertes Qualitätsverständnis Die künftigen GSZ-Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld können auf Basis des nun schriftlich formulierten Qualitätsverständnisses stattfinden. Wichtig ist, dass Eigentümer, Planer und Nutzer das GSZ-Qualitätsverständnis kennen, um sich im Idealfall davon leiten zu lassen. Gleichzeitig können GSZ- Aktivitäten zu inhaltlichen Teilaspekten von den GSZ-Mitarbeitern in einen Gesamtkontext eingeordnet und als solche deklariert werden. Dies wird die Qualität der GSZ-Leistungen weiter steigern helfen und zur Transparenz beitragen Stärkung der Einflussnahme in räumlicher Hinsicht Heute erreicht GSZ mit dem Engagement im Baubewilligungsverfahren der Stadt Zürich in einer groben Annäherung jährlich rund 3 % aller Parzellen im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld. Mit den im Kapitel 5.3 beschriebenen Aktivitäten in den Lebenszyklusphasen vor und nach dem Bewilligungsverfahren kommen weitere Flächen hinzu. Zukünftig gilt es, die GSZ-Aktivitäten auf Flächen auszudehnen, die bisher nicht erreicht wurden, insbesondere im Zusammenwirken mit den Eigentümern des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes.

69 Künftige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Stärkung der Einflussnahme über den Lebenszyklus Die Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld werden über den gesamten Lebenszyklus beeinflusst. Im Sinne einer Qualitätssicherung und -steigerung im Freiraum sollten die GSZ-Aktivitäten den gesamten Lebenszyklus erfassen. Wie in Kapitel 5.3 beschrieben ist dies bereits heute im Grundsatz der Fall. Gleichzeitig ist Potenzial für den Ausbau erkennbar, insbesondere in den sehr frühen und späten Phasen. Dieses gilt es künftig vermehrt zu nutzen. 7.2 Instrumente Zur Umsetzung der strategischen Ziele stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Die Instrumente zeigen ein weites Spektrum der GSZ-Aktivitäten, das von allgemeiner Information zum Wohn- und Arbeitsplatzumfeld bis zu orts- und objektspezifischen Aussagen, vom allgemeinen Vortrag zum Thema bis zu konkreten Tätigkeiten auf Drittflächen reicht. Instrumente. Sämtliche Instrumente sind bereits heute im Unternehmen GSZ vorhanden und grundsätzlich etabliert, werden aber teilweise noch nicht in der Flächenkategorie Wohn- und Arbeitsplatzumfeld angewendet. Hier kann auf Erfahrungen in der erforderlichen Adaption bzw. Vertiefung der Instrumente für diese Flächenkategorie zurückgegriffen werden. Konkrete Massnahmen zum Einsatz der Instrumente in der jeweiligen Flächenkategorie des Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes werden in Kapitel 7.4 dargestellt. Zunächst werden die einzelnen Instrumente jedoch kurz erläutert Informieren Ein breites Informationsangebot zu den Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld besteht heute nicht. Im Aufbau dieses Instruments steckt ein grosses Potenzial. Welche Aktivitäten können unter diesem Instrument zusammengefasst werden? Zunächst gilt es, die Qualitätsvorstellungen GSZ im Wohnund Arbeitsplatzumfeld auf Basis des vorliegenden Konzepts zielgruppenspezifisch aufzuarbeiten und zu veröffentlichen. Dies kann über die Darstellung guter Beispiele und über verschiedene Medien (Druckerzeugnisse, Internet, soziale Medien) erfolgen. Auch könnten Diskussionsbeiträge in Fachzeitschriften helfen, das Thema in der Öffentlichkeit zu portieren. Das Bildungszentrum Stadtgärtnerei, das sich derzeit im Aufbau befindet, bietet künftig u.a. eine Plattform für allgemeine oder themen- bzw. objektspezifische Ausstellungen. Führungen von ausgewählten Zielgruppen oder die Mitwirkung in bzw. die Zusammenarbeit mit Gremien / Verbänden zum

70 Künftige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 65 Wohn- und Arbeitsplatzumfeld (Baugenossenschaften, Schweizerischer Verband für Wohnungswesen, Hauseigentümerverband usw.) könnten einen Beitrag leisten, das Spektrum zu vervollständigen Bilden Der Übergang vom Instrument «Informieren» zum Instrument «Bilden» ist fliessend. Bildung ist innerhalb von GSZ vor allem im Bereich des sogenannten Grünen Wissens, der Naturschulen und der Gartendenkmalpflege ein vertrautes Thema, wird aber in der Flächenkategorie «Wohn- und Arbeitsplatzumfeld» erst sporadisch eingesetzt. Der Fachaustausch mit anderen Dienstabteilungen im Baubewilligungsverfahren, der in gewisser Regelmässigkeit mit AfB, AfS und TAZ stattfindet, kann z.b. als eine solche Bildungsveranstaltung gewertet werden. Künftig könnten vermehrt allgemeine bzw. orts-, themen- und zielgruppenspezifische Schulungen zu Freiraumqualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld angeboten werden. Auch stadtverwaltungsinterne Austauschplattformen und strategische Partnerschaften zu Schlüsselorganisationen gilt es vermehrt zu etablieren bzw. zu nutzen. Heute wirkt GSZ bereits in der Berufsausbildung von planerischen und handwerklichen Berufen mit. Diese Tätigkeiten gilt es auf der Grundlage einer inhaltlich strategischen Überprüfung weiterzuführen und allenfalls auszubauen Beraten Nebst «Sichern, Schützen» stellt die Beratung heute eine Haupttätigkeit von GSZ im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld dar. In der grossen Mehrheit bezieht sich die Beratungstätigkeit auf objektspezifische, planerische und bauliche Fragestellungen im Vorfeld des Baubewilligungsverfahrens, die somit auch juristische und prozessuale Fragestellungen umfasst. Auch finden auf Nachfrage in der Regel objektspezifische Beratungen zu einzelnen Themen (z.b. Bäume) in der Bewirtschaftungsphase statt. GSZ verfügt in der Planung und Durchführung von Gärtner-, Tiefbau- und Pflegeleistungen und in rechtlichen Fragestellungen zu diesen Themenbereichen über ein grosses Know-How. Dieses könnte künftig vermehrt in objekt-, grundeigentums-oder themenspezifischen Beratungsleistungen eingesetzt werden Sichern, Schützen Im strategischen Instrument «Sichern, Schützen» steht die hoheitliche Tätigkeit von GSZ im Fokus. Auf der Basis bestehender Gesetzesgrundlagen werden im Baubewilligungsverfahren der Stadt Zürich Auflagen zur Neuschaffung, zum Erhalt und allenfalls zum Schutz von Freiraumstrukturen im Wohnund Arbeitsplatzumfeld formuliert. In diesem Zusammenhang liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Inventar der schützenswerten Gärten und Anlagen von kommunaler Bedeutung der Stadt Zürich und dem Inventar der kommunalen Natur-und Landschaftsschutzobjekte. Diese bilden die Grundlage für die Sicherung und den dauerhaften Erhalt von Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld auch über das Baubewilligungsverfahren hinaus. Die detaillierte Vorgehensweise, die formellen Prozesse und die künftige Ausrichtung im

71 Künftige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 66 Umgang mit den Einzelobjekten beschreibt das Handbuch Inventare, das im Jahr 2011 unter Federführung der Fachstellen Gartendenkmalpflege und Naturschutz und unter Berücksichtigung der gemeinsam erarbeiteten Qualitätsvorstellungen entstand. Wichtiger Aspekt im strategischen Instrument «Sichern, Schützen» stellt darüber hinaus die heute bereits stattfindende Mitwirkung in der Verbesserung der Rechtsgrundlagen zum Wohn- und Arbeitsplatzumfeld dar. Dies schliesst die Mitwirkung in Gesetzes-und Verordnungs-Revisionen (z.b. PBG, BZO, PPV), die Mitwirkung in Rekursverfahren im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens und die Begleitung von fachlichen Konzepten und Rechtsgutachten ein Projektieren, Bauen GSZ managt heute auf eigenen Flächen (z.b. Parkanlagen, Friedhöfe, Badeanlagen) und Flächen in Verwaltung anderer städtischer Dienstabteilungen (z.b. Schulhausumgebungen) im Sinne einer Bauherrenvertretung Projektierungs-und Bauleistungen. Teilweise werden Projektierungs-und Bauleistungen durch GSZ selbst erbracht. Das Wohn- und Arbeitsplatzumfeld ist heute von diesen Tätigkeiten ausgenommen. Diesbezüglich erschliesst sich hier ein weiteres Zukunftsfeld, in dem GSZ das Projektmanagement im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld für andere städtische Dienstabteilungen oder in Analogie zum Leistungsprofil AHB für Baugenossenschaften übernehmen könnte. Im Ausbau dieser Tätigkeiten gilt es die nicht erwünschte Konkurrenzierung der Privatwirtschaft zu berücksichtigen Unterhalten Wie bereits in Kapitel angedeutet ist die Übernahme der Flächen der LVZ in den Unterhalt von GSZ für die mittelfristige Zukunft geplant, d.h. ein Grossteil des städtischen Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes wird gemäss den GSZ-Qualitätsvorstellungen bewirtschaftet werden. Die GSZ-Leistungen im Unterhalt von Grünflächen bewegen sich neben Beratungsangeboten vom Grünflächenmanagement (mit teilweiser Vergabe an Dritte) bis zur tatsächlichen Übernahme von Flächen in den GSZ-Unterhalt im Sinne einer Generalunternehmerfunktion. Diese Leistungen könnten grundsätzlich vermehrt auch Dritten (z.b. Baugenossenschaften) angeboten werden. Auch hier gilt es jedoch die Konkurrenzierung der Privatwirtschaft kritisch im Auge zu behalten. 7.3 Beteiligte In die Umsetzung der Strategien zur Sicherung und Steigerung der Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld sind zahlreiche Institutionen und Personen involviert. Die Darstellung des «Wirkungsorientierten Handelns» aus dem Grünbuch (siehe nächste Seite) liefert einen anschaulichen Überblick über die Leistungen von GSZ (Produkte WOV), die Leistungserbringenden (gemäss Aufbauorganisation) und die Leistungsbeziehenden (intern und extern). So können die zentralen Fragen «Wer macht was für wen?» bzw. «Wer will was von wem?» beantwortet werden. In der Flächenkategorie Wohn- und Arbeitsplatzumfeld sind intern und extern Beteiligte in allen drei Säulen der Organisationsstruktur zu finden.

72 Künftige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 67 Prozesslandschaft Wirkungsorientiertes Handeln Auftraggebende Stadtbevölkerung Gemeinderat/Parlament Stadtrat/Regierung VorsteherIn Departement GB = Geschäftsbereich PG = Produktgruppe KG = Kundengruppe WOV = Wirkungsorientierte Verwaltungsführung Leistungserbringende (wer) GB Naturförderung Naturschulen Naturschutz Sukkulenten-Sammlung Wildschonreviere GB Planung und Bau Projektierung/Bau Freiraumplanung Freiraumberatung Input GB Unterhalt Altstadt l.d. Limmat, Enge Altstadt r.d. Limmat, Oberstrass, Unterstrass, Fluntern, Wipkingen Wollishofen, Leimbach, FH Manegg / Leimbach Wiedikon, Aussersihl, Industrie, FH Uetliberg Hottingen, Hirslanden, Riesbach, Seefeld, Chinagarten Witikon, FH Witikon / Enzenbühl / Rehalp Albisrieden, Altstetten, FH Eichbühl Höngg, Grünau, FH Hönggerberg Oerlikon (Nord) Seebach, FH Schwandenholz Oerlikon (Süd), Schwamendingen, FH Schwamendingen Friedhof und Bezirk Sihlfeld Affoltern, FH Nordheim GB Betriebe Landwirtschaft, Pachten, Mieten Gutsbetrieb Juchhof Waldrevier Uetliberg Waldrevier Nord Stadtgärtnerei Dekoration und Innenbegrünung Werkstättenund Logistik Grün Stadt Zürich, Geschäftsleitung Output Hauptprozess Leistungen (was) (Produkte WOV ) PG Naturverständnis, Naturförderung Bildung und Erlebnis Ausstellungen Wild und Vogelschutz Arten und Lebensraumförderung Stiftung Wildnispark Zürich PG Natur und Freiräume Erholungswald Friedhöfe Parkanlagen Verkehrsbegleitgrün Schul- und Verwaltungsgrün Sportanlagen Badeanlagen Angebot Landwirtschaft Planung Grün und Freiräume Projektierung Bau Grün und Freiräume PG Flächen und Gebäudemanagement Vermietete Flächen Landwirtschaftliche Pachten Vermietete Immobilien PG Naturprodukte Forstliche Produkte Weihnachtsbäume und Forstgarten Gärtnerische Produkte Landwirtschaftliche Produkte PG Dienstleistungen Beratungen und Kontrollen Dienstleistungen für andere Dienststellen Dienstleistungen für Dritte Nachfrage Leistungsbeziehende (für wen) KG Lehrende und Lernende LehrerInnen, SchülerInnen Kinder, Jugendliche Vereine, Naturinteressierte Schulbehörden, Schulamt KG Forschende Hochschulen, Forschungsstätten KG Erholungsuchende Einzelpersonen, Familien Vereine TouristInnen KG Wohnende, Arbeitende Bevölkerungsamt QuartierbewohnerInnen Arbeitende, PendlerInnen KG Sporttreibende Sportamt, Sportvereine Individual-SportlerInnen KG Mietende/Pachtende MieterInnen, SchaustellerInnen PächterInnen, LandwirtInnen Garten-PächterInnen Quartiergruppen KG Waren Beziehende KäuferInnen landwirtschaftlicher Produkte KäuferInnen Holzprodukte KäuferInnen von Pflanzen und Blumen KG Bauende, Planende Planende, Investoren Stadtverwaltung Bund, Kanton, Agglomeration Supportprozess Supportprodukte Personalmanagement Finanzmanagement Systemmanagement (Geo-IT, Fach-IT, QM) Rechtsberatung Öffentlichkeitsarbeit

73 Künftige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite GSZ-Beteiligte Das Konzept Freiraumberatung betrifft verschiedene GSZ-Produkte, die an der Sicherung und Steigerung der Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld und deren Vermittlung mittels aufgeführter Instrumente beteiligt sind bzw. diesbezüglich Leistungen erbringen: Produktnummer P 100 P 105 P 120 P 255 P 260 P 265 P 310 P 500 Produktbezeichnung Bildung und Erlebnis Ausstellungen Arten-und Lebensraumförderung Spielplätze Planung von Grün- und Freiräumen Projektierung und Bau von Grün-und Freiräumen Vermietete Immobilien Beratungen und Kontrollen Bei der Betrachtung der Produkte-Palette fällt auf, dass das Wohn- und Arbeitsplatzumfeld noch nicht eigenständig in Erscheinung tritt. In Anbetracht der Bedeutung für das Erscheinungsbild der Stadt sollte über eine offensivere Positionierung dieser Flächenkategorie nachgedacht werden. Auf diesen Sachverhalt wird im Kapitel noch näher eingegangen werden. Blickt man auf die Aufbauorganisation so lassen sich folgende Geschäfts- bzw. Fachbereiche identifizieren, die im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld inhaltlich aktiv sind bzw. künftig aktiv sein werden: Geschäftsbereich Direktion Naturförderung Planung und Bau Unterhalt Fachbereiche Stab (Kommunikation, Personal, Recht, Unternehmensentwicklung) Naturschutz Bildung und Freizeit Projektierung und Bau Freiraumplanung Freiraumberatung Gartendenkmalpflege Stab Bezirk Höngg, Grünau Bezirk Oerlikon Nord, Seebach Bezirk Oerlikon, Schwamendingen Bezirk Affoltern, Friedhof Nordheim Bezirk Wipkingen, Fluntern, Altstadt rechts der Limmat Bezirk Altstadt links der Limma, Enge Bezirk Hottingen, Riesbach Bezirk Witikon, Friedhof Enzenbühl Bezirk Wollishofen, Leimbach Bezirk Altstetten, Albisrieden Bezirk Sihlfeld Bezirk Wiedikon, Aussersihl

74 Künftige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Städtische Beteiligte Erweitert man den Blick auf die gesamte städtische Verwaltung, stellt man fest, dass die Qualitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld von verschiedenen Departementen bzw. Dienstabteilungen mit beeinflusst werden. Diese sind nach ihren jeweiligen Rollen gegliedert untenstehend aufgeführt. Die Liste zeigt die wesentlichen «Stakeholder». Hoheitliche Tätigkeit im Baubewilligungsverfahren HBD HBD Rechtsdienst AfB KreisarchitektInnen JuristInnen AfS Architektonische Beratung Stadtplanung TED TAZ Rechtsdienst Kompetenzzentrum Baugesuche ERZ Abfall und Stadtreinigung Abwasser PD DAV Mobilität und Recht Baugesuche GUD UGZ Lärmschutz Hindernisfreies Bauen Luftreinhaltung Städtische Grundeigentümer und deren Bauherrenvertreter HBD AHB Projektentwicklung Bau A (u.a. Wohnen und Gewerbe) Bau B (u.a. Verwaltung, Kultur, Soziales) IMO Verwaltungs-, Werk-, Sozial- und Kulturbauten Schul-, Sport- undgesundheitsbauten FD LVZ Kommerzielle Objekte Wohnliegenschaften Dienstabteilungen als Nutzer städtischer Gebäude (Wohnen und Arbeiten) Diverse Alle Dienstabteilungen als Nutzer der Amtshäuser GUD Pflegezentren der Stadt Zürich Altersheime der Stadt Zürich Stadtspital Waid Stadtspital Triemli Selbständige öffentlich rechtliche Anstalten Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW) Asyl-Organisation Zürich (AOZ) Stadtnahe Stiftungen Stiftung für kinderreiche Familien der Stadt Zürich Stiftung zur Erhaltung von preisgünstigen Wohn- und Gewerberäumen der Stadt Zürich (PWG) Weitere Stadtrat Gemeinderat

75 Künftige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Extern Beteiligte Das Wohn- und Arbeitsplatzumfeld in der Stadt Zürich befindet sich mehrheitlich in privatem Besitz. Demzufolge ist die Anzahl extern Beteiligter sehr hoch und die Interessen bezüglich Qualitätssicherung und -steigerung sind nach der Erfahrung GSZ von höchst unterschiedlich. Nachfolgend sind die wesentlichen Anspruchsgruppen in einer Annäherung aufgeführt: Interessens- und Berufsverbände (Auszug) Schweizerischer Verband für Wohnungswesen (SVW) Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) / Hausverein Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz Vereinigung Zürcher Immobilienunternehmen Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (sia) Bund Schweizer Architekten (BSA) Bund Schweizer Landschaftsarchitekten (BSLA) Grundeigentümer (Einteilung nach Statistik Zürich) Gesellschaften Natürliche Personen Pensionskassen Vereine, private Stiftungen Baugenossenschaften Stadt Zürich (s.o.) Kanton Zürich, Bund, übrige Planende / Dienstleister Organisatoren Qualitative Verfahren Architekten Ingenieure Landschaftsarchitekten Eigentümer Nutzer Bewohner Arbeitsbevölkerung Besucher Sonstige Gesetzgeber (Bund, Kanton) Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) Quartierorganisationen Politische Parteien

76 Künftige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Ziele und Massnahmen nach Flächenkategorien Prämissen Basis sämtlicher Aktivitäten bildet das konsolidierte Qualitätsverständnis, das im Kapitel 6.1 ausführlich dargelegt ist. In Analogie zum Vorgehen in Kapitel 5 hilft auch in der Beschreibung der künftigen Aktivitäten die Gliederung in die bereits eingeführten Kategorien Städtische Flächen, Drittflächen gross und Drittflächen klein. Die Kategorisierung dient der Reduktion der Komplexität, dem zielgruppengerechten Vorgehen vor dem Hintergrund zahlreicher Beteiligter, dem effizienten Ressourceneinsatz und der adäquaten Berücksichtigung organisatorischer und gesetzlicher Rahmenbedingungen. Für die jeweilige Flächenkategorie wird in den nachfolgenden Kapiteln die Zielvorstellung für die künftige Einflussnahme in den Lebenszyklusphasen formuliert und daraus konkrete Massnahmen abgeleitet. Dabei handelt es sich teilweise um bereits bestehende Massnahmen, die fortgeführt werden. Zum Teil handelt es sich jedoch um Tätigkeiten, die noch nicht etabliert sind und deren Einsatz in der Praxis weitere Untersuchungen im Vorfeld erfordern. Die notwendigen Folge bzw. Parallelprojekte sind in den Massnahmentabellen pro Flächenkategorie genannt und werden im Kapitel 7.5 erläutert. Die künftigen Aktivitäten erfordern personelle und finanzielle Ressourcen, die heute nicht vollumfänglich zur Verfügung stehen. Insbesondere die noch in Folge- bzw. Parallelprojekten zu präzisierenden Massnahmen erlauben noch keine Abschätzung bezüglich Ressourcen-Bedarf. Hierzu kann erst nach Abschluss der Folgeprojekte eine definitive Einschätzung vorgenommen werden. Zudem unterliegt die Auslastung der im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Beteiligten exogen induzierten Schwankungen, die eine exakte und detaillierte Ressourcenplanung erschweren Städtische Flächen Das Wohn- und Arbeitsplatzumfeld in städtischen Besitz, das rund 12 % dieser Flächenkategorie einnimmt, hat Vorbildfunktion für die Flächen in privatem Besitz. Auch im Sinne der Glaubwürdigkeit der GSZ-Aktivitäten sollten die städtischen Flächen Qualitätsstandards setzen. GSZ stellt innerhalb der Stadtverwaltung das «grüne Kompetenzzentrum» dar. Ziel muss es daher sein, die fachliche Begleitung des städtischen Wohn- und Arbeitsplatzumfelds durch GSZ nach dem Motto «Grün aus einer Hand» auf alle Flächen und auf den gesamten Lebenszyklus auszudehnen. Status quo (Kapitel 5.3) und Zielvorstellung für die städtischen Flächen.

77 Künftige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite 72 Die Grafik verdeutlicht, dass insbesondere in der Bewirtschaftungsphase weitere Anstrengungen erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen. Die Zusammenarbeit mit den städtischen Grundeigentümer- und Bauherrenvertretern in den frühen Projektphasen einschliesslich Baubewilligungsverfahren ist bereits weitgehend etabliert. Nachfolgende Tabelle führt die Massnahmen detailliert auf, zeigt involvierte Partner, klärt die Verantwortung innerhalb GSZ und weist auf die zur Verfügung stehenden bzw. zusätzlich erforderlichen Ressourcen hin

78 Massnahmen Instrumente Partner Verantw. GSZ Best. Aktivität Folgeprojekt erforderlich Ressourcen für Folgeprojekt Ressourcen zur Umsetzung Bereitstellung Information informieren städt. Eigentümer, externe Planer, AHB FB nein ja (Kap ) vorhanden vorhanden Mitwirkung Erarbeitung SBV / GP beraten, sichern, schützen städt. Eigentümer, externe Planer, AfS FB ja nein vorhanden Mitwirkung Qualitatives Verfahren beraten, sichern, schützen städt. Eigentümer, externe Planer, AHB FB ja nein vorhanden Mitwirkung Baukollegium beraten, sichern, schützen städt. Eigentümer, externe Planer, AHB GBL GPB, FB ja nein vorhanden Projektierung / Bau Wohn- und Arbeitsplatzumfeld projektieren, bauen städt. Eigentümer, externe Planer P+B nein ja (Kap ) vorhanden (Mitwirkung) nicht vorhanden Mitwirkung BBV (inkl. Inventare) beraten, sichern, schützen städt. Eigentümer, externe Planer, AHB, AfB FB, GDP, NS ja nein (aber: Kap ) zwingend (hoheitliche Aufgabe) zwingend (hoheitliche Aufgabe) Mitwirkung Gesetzesrevision Sichern, schützen AfS, Kanton, Bund FP ja ja (Kap ) zwingend (hoheitliche Aufgabe) vorhanden Management / Durchführung Pflegeleistungen unterhalten städt. Eigentümer, externe Pflege-firmen GBU teilweise vorhanden ja (Kap ) vorhanden (Mitwirkung) nicht vorhanden (in Vorbereitung) Künftige Aktivitäten auf städtischen Flächen.

79 Künftige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Drittflächen gross Die sogenannten «Drittflächen gross» bilden rund ein Drittel des gesamten Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes der Stadt Zürich. Zur Sicherung der in der Regel geforderten besonders guten Qualität und Ausstattung der Umgebungsflächen muss eine flächendeckende Begleitung von Projekten in frühen Lebenszyklusphasen angestrebt werden. Darüber hinaus ist ein möglichst hoher Flächendeckungsgrad der GSZ-Aktivitäten in der Bewirtschaftungsphase anzustreben. Status quo (Kapitel 5.3) und Zielvorstellung für die «Drittflächen gross». Während die frühen Lebenszyklusphasen bereits weitgehend durch GSZ- Aktivitäten abgedeckt sind, besteht in der Bewirtschaftungsphase noch Steigerungspotenzial. Sämtliche Aktivitäten in dieser Flächenkategorie, einschl. Partnern, Verantwortlichkeiten innerhalb GSZ und Ressourcen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen.

80 Massnahmen Instrumente Partner Verantw. GSZ Best. Aktivität Folgeprojekt erforderlich Ressourcen für Folgeprojekt Ressourcen zur Umsetzung Bereitstellung Information informieren Interessens- u. Berufsverbände, Grundeigentümer, externe Planer FB nein ja (Kap ) vorhanden vorhanden Mitwirkung Erarbeitung SBV / GP beraten, sichern, schützen Grundeigentümer, externe Planer, AfS FB ja nein vorhanden Mitwirkung Qualitatives Verfahren beraten, sichern, schützen Grundeigentümer, externe Planer, AHB FB ja nein vorhanden Mitwirkung Baukollegium beraten, sichern, schützen städt. Eigentümer, externe Planer, AHB GBL GPB, FB ja nein vorhanden Mitwirkung BBV (inkl. Inventare) beraten, sichern, schützen Grundeigentümer, externe Planer, AfB FB, GDP, NS ja Nein (aber: Kap ) zwingend (hoheitliche Aufgabe) zwingend (hoheitliche Aufgabe) Mitwirkung Gesetzesrevision sichern, schützen AfS, Kanton, Bund FP ja ja (Kap ) zwingend (hoheitliche Aufgabe) vorhanden (fliesst ins BBV ein) Schulungen zu Bauleistungen bilden Grundeigentümer, externe Planerfirmen P+B nein ja (Kap ) vorhanden (Mitwirkung) nicht vorhanden Schulung zu Pflegeleistungen bilden Grundeigentümer, externe Firmen GBU teilweise vorhanden ja (Kap , 7.5.3) vorhanden (Mitwirkung) nicht vorhanden Beratung zu Pflegeleistungen beraten Grundeigentümer, externe Firmen GBU Ja (heute von FB/NS durchgeführt) ja (Kap ) vorhanden (Mitwirkung) nicht vorhanden Management / Durchführung Pflegeleistungen unterhalten städt. Eigentümer, externe Pflegefirmen GBU Teilw. vorhanden ja (Kap ) vorhanden (Mitwirkung) nicht vorhanden (in Vorb.) Künftige Aktivitäten auf Drittflächen gross.

81 Künftige Aktivitäten im Wohn- und Arbeitsplatzumfeld Seite Drittflächen klein Rund die Hälfte des gesamten Wohn- und Arbeitsplatzumfeldes auf Stadtgebiet wird von den sogenannten «Drittflächen klein» eingenommen. Auch in dieser Flächenkategorie gilt es, die GSZ-Aktivitäten über den gesamten Lebenszyklus betrachtet auszuweiten. Im Gegensatz zu den vorangehend behandelten Kategorien sind die Besitzverhältnisse stark zersplittert, was die individuelle Erreichbarkeit der Grundeigentümer für GSZ stark erschwert. Dies setzt den GSZ-Aktivitäten natürliche Grenzen, eine vollständige Flächenabdeckung ist illusorisch. Status quo (Kapitel 5.3) und Zielvorstellung für die Drittflächen klein. Die Grafik zeigt, dass sich die heutigen Aktivitäten weitgehend auf das Baubewilligungsverfahren konzentrieren. Eine Steigerung des GSZ-Einflusses über den Lebenszyklus lässt sich in dieser Flächenkategorie vor allem über in die Breite wirksame Massnahmen, wie z.b. die Bereitstellung von Informationen oder die Verbesserung von Gesetzesgrundlagen erreichen. Die Aktivitäten in dieser Flächenkategorie, einschl. Partnern, Verantwortlichkeiten innerhalb GSZ und Ressourcen können wie folgt zusammengefasst werden:

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