Basler Freizeitgärten, wie weiter? Bau- und Verkehrsdepartement

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1 Basler Freizeitgärten, wie weiter?

2 Freizeitgärten sind ein wertvolles Element der Stadtlandschaft - bieten Naherholungsmöglichkeiten - sind Treffpunkt und stärken den familiären Zusammenhalt - unterstützen die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund - können Raum für seltene Tiere und die ökologische Vernetzung bieten

3 Die Stadtbewohner müssen unbedingt auch künftig ein grosszügiges Angebot an Freizeitgärten haben Bild

4 Problem Bevölkerungsrückgang und Bedarf an öffentlichen Freiräumen Stetig steigender Wohnraumbedarf Ew. bis 2030?

5 Problem Bevölkerungsrückgang und Bedarf an öffentlichen Freiräumen Was macht das BVD? - Mobilisierung von Nutzungsreserven in den Bauzonen - Umnutzung und Öffnung von Industriegebieten für Wohnnutzungen - Freispielen staatlicher Infrastrukturareale für neue Wohngebiete - Umnutzung von Bahnarealen - Stadtrandentwicklungen

6 Ausgangslage Freizeitgärten Den Baslern steht ein grosszügiges Freizeitgartenangebot zur Verfügung (ca. 160 ha) Viele Areale sind heute nicht gesichert (Bauzonen, Landwirtschaftszone) Die Nachfrage nach Freizeitgärten ist geringer als noch bis in die 90er Jahre

7 Gegenvorschlag zur Initiative - Grundidee Gesucht ist eine Lösung, die der Basler Bevölkerung ein quantitativ und qualitativ überdurchschnittliches Gartenangebot dauerhaft sichert - und trotzdem wichtige Stadtentwicklungsziele ermöglicht Grundsätze: - Rahmen setzen für neue öffentliche Grünanlagen und Wohnraum - Langfristige Sicherung der Freizeitgärten in der Stadt und im nahen Umland durch ein eigenes Freizeitgarten-Gesetz - Aufwertung der Gartenareale für die Pächterinnen und Pächter (Infrastruktur) für die angrenzende Wohnbevölkerung (Zugänglichkeit) ökologische Aufwertung (Vernetzung der Grünanlagen, Trittsteinbiotope)

8 Gegenvorschlag zur Initiative Schutz auch für Umlandgärten Der Gegenvorschlag soll möglichst umfassend sein und alle Freizeitgärten einbeziehen, die für den Kanton planbar sind Dies sind ca. 103 ha inkl. stadtnaher Areale der Stadtgärtnerei im nahen Umland Damit können mehr Gartenareale dauerhaft geschützt werden (82ha), als durch die Initiative (51 ha)

9 Gegenvorschlag zur Initiative Schutz auch für Umlandgärten Initiative 9% bereits heute bereit für Wohnbau im Umland Gegenvorschlag 80% gesichert über Zonen in Basel und Nutzungsgarantien im Umland 50% gesichert über den Basler Zonenplan 10% Umwandlung in Wohngebiete in der Stadt bis % Umwandlung in öff. Grün in der Stadt bis neues Freizeitgartengesetz

10 Neues Gesetz über Familiengärten Wichtige Inhalte des Gesetzes: Sicherung eines genügenden Freizeitgarten-Angebots erstmals als gesetzl. Auftrag Mindestens 82 ha (=80%) Freizeitgartenareale in der Stadt oder dem stadtnahem Umland Schaffung spezieller Nutzungsvorschriften für Freizeitgärten im Basler Zonenplan Kommende Umnutzungen zur Hälfte zugunsten öffentlicher Grünräume und Naturschutz Verlängerte Kündigungsfristen Anspruch auf Realersatz bei Umnutzungen von Freizeitgärten Gesetzliche Verankerung von Begleitmassnahmen bei Umnutzungen

11 Umsetzungsschritte Verabschiedung des Gesetzes über Freizeitgärten Über 30 ha Freizeitgärten werden mit der anstehenden Zonenplanrevision auf Stadtgebiet zonenrechtlich gesichert Ca. 52 ha Freizeitgärten im stadtnahen Umland werden über Zonen oder langfristige Nutzungsverträge gesichert (auch Areale, die heute in Bauzonen nicht zonenrechtlich geschützt sind) Veränderungen in den Gartenarealen erfolgen in frühzeitiger Zusammenarbeit mit den Vereinen, unter Beachtung der Vorgaben des neuen Gesetzes über Freizeitgärten und verteilt über einen Planungshorizont von mindestens 20 Jahren Durch diese langfristige Planung können frühzeitig Ersatzgärten reserviert werden, und über die übliche Fluktuation wird ein grosser Teil der Gärten von selbst frei.

12 Umsetzung in Zonenplänen und Nutzungsverträgen Spezielle Nutzungsvorschrift Freizeitgärten im Zonenplan Spezielle Nutzungsvorschrift zum Bäumlihofpark : Erhalt von >50% der Freizeitgärten Im nahen Umland: Gärten in geeigneten Zonen oder Schutz über Nutzungsverträge Keine Massnahmen zum Schutz von Freizeitgärten

13 Etappierungsvorschläge Gebiet Landauer heute Bäumlihof II Hörnli Bäumlihof I Landauer Rankhof III Bettingerweg

14 Etappierungsvorschläge Gebiet Landauer 2015

15 Etappierungsvorschläge Gebiet Landauer 2020 / 2025

16 Etappierungsvorschläge Gebiet Landauer 2030

17 Etappierungsvorschläge Gebiet Milchsuppe heute Milchsuppe -Grenze Milchsuppe Reibertweg Basel-West

18 Etappierungsvorschläge Gebiet Milchsuppe 2015

19 Etappierungsvorschläge Gebiet Milchsuppe 2020

20 Etappierungsvorschläge Gebiet Milchsuppe 2025

21 Etappierungsvorschläge Gebiet Milchsuppe 2030

22 Etappierungsvorschläge Gebiet Süd heute

23 Etappierungsvorschläge Gebiet Süd 2015

24 Etappierungsvorschläge Gebiet Süd 2020

25 Etappierungsvorschläge Gebiet Süd 2025

26 Etappierungsvorschläge Gebiet Süd 2030

27 Neue Nutzungen auf Freizeitgartenarealen Gesamtbilanz Bis 2030 können schrittweise ca. 800 von heute 4200 Parzellen im Planungsperimeter für neue Nutzungen verwendet werden Alleine durch die normale Fluktuation über die lange Zeit sind von diesen 800 Parzellen zum Zeitpunkt der Umnutzung beinahe 500 Parzellen von selbst frei geworden Für jeden Pächter, der dies möchte, stehen mehrere Ersatzparzellen in nahe gelegenen Gartenarealen zur Auswahl Die Stadtgärtnerei sorgt für eine vollwertige und funktionierende Infrastruktur auf allen Gartenarealen auch während der Umnutzungsphase Weitere Begleitmassnahmen: - Gemeinsame, frühzeitige Planung mit den Vereinen - Umzugshilfen - Ersatz für verlorene Investitionen der Pächter - Pflege temporär freier Gärten in Umnutzungsgebieten - Aufwertungsmassnahmen für Gartenareale

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