Bebauungsplan "Hinter der Bahn, 1. Bauabschnitt, 2. Änderung" in der Stadt Wörrstadt Kreis Alzey-Worms

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1 Bebauungsplan "Hinter der Bahn, 1. Bauabschnitt, 2. Änderung" in der Stadt Wörrstadt Kreis Alzey-Worms Vorentwurf August 2018

2 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt, dass die vorliegende Fassung der mit der Fassung, die im Verfahren nach 3 und 4 BauGB offen gelegen hat bzw. die Behörden beteiligt wurden und Gegenstand des Satzungsbeschlusses des Stadtrates Wörrstadt war, übereinstimmt. Auftraggeber Stadt Wörrstadt Pariser Straße Wörrstadt Wörrstadt, den Herr Ingo Kleinfelder - Stadtbürgermeister - Bearbeiter igr AG Luitpoldstraße 60 a Rockenhausen Rockenhausen, im August 2018 (Stempel, Unterschrift) Beschluss: Aufstellungsbeschluss am

3 Gliederung 1. Ausgangslage 4 2. Art der Änderung Vergrößerung der Gemeinbedarfsfläche Verschiebung des Fußweges Teilweise Umwandlung Ausgleichsfläche "1" in private Grünfläche Verbreiterung der Zufahrtsstraße Zusätzlicher Parkplatz am Kindergarten Öffentliche Grünflächen zur Ableitung Oberflächenwasser der Planstraßen G1 und I Textliche Festsetzungen Anpassung an neues Kataster, Überschwemmungsgebiet 8 3. Auswirkungen der Planung 9 4. Zusammenfassung 10 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 1. Änderung 5 Abbildung 2 2. Änderung 5 Abbildung 3 1. Änderung, Fußweg 5 Abbildung 4 2. Änderung, Fußweg 5 Abbildung 5 1. Änderung, Ausgleichsfläche 1 6 Abbildung 6 2. Änderung, Ausgleichsfläche 1 6 Abbildung 7 1. Änderung, Zufahrtsstraße 6 Abbildung 8 2. Änderung, Zufahrtsstraße 6 Abbildung 9 1. Änderung, neuer Parkplatz 7 Abbildung Änderung, neuer Parkplatz 7 Abbildung Änderung, Leitungsrecht 7 Abbildung Änderung, Leitungsrecht 7 Quellenangaben Geobasisdaten Für die Abbildungen werden teilweise Grundlagen des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (LVermGeo) verwendet ( GeoBasis-DE/LVermGeoRP /Open Data: GeoBasis-DE/LVermGeoRP2017, dl-de/by-2-0, [Daten bearbeitet]) 3

4 1. Ausgangslage Die Stadt Wörrstadt hat am den Bebauungsplan "Hinter der Bahn" als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan dient dazu, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung eines neuen Baugebietes nördlich der Bahn im 1. Bauabschnitt herzustellen. Damit möchte die Stadt Wörrstadt den dringenden Bedarf nach Wohnraum befriedigen können. Aufgrund der weitergeführten technischen Planung wurde festgestellt, dass ein Änderungsbedarf bezüglich der Bezugshöhen bei den Höhenfestsetzungen an drei Stellen und eine Änderung der Straßenbreite der Planstraße J erforderlich war. Dies wurde mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes geändert, die am als Satzung beschlossen wurde. Im Plangebiet beabsichtigt die Stadt Wörrstadt, einen neuen Kindergarten zu errichten. Deshalb wurde im Bebauungsplan eine Gemeinbedarfsfläche für einen 3-zügigen Kindergarten festgesetzt. Zwischenzeitlich muss die Stadt aufgrund gestiegener Nachfrage einen 6-zügigen Kindergarten bauen, sodass die festgesetzte Fläche nicht mehr ausreicht und deshalb die Gemeinbedarfsfläche vergrößert werden muss. Dazu verschieben sich auch der Fußweg sowie die Ausgleichsmaßnahmen. Um die bauplanerischen Vorrausetzungen zu schaffen, soll nun der Bebauungsplan ein weiteres Mal geändert werden. Der Stadtrat der Stadt Wörrstadt hat deshalb am den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung gefasst. 4

5 2. Art der Änderung 2.1 Vergrößerung der Gemeinbedarfsfläche Die Gemeinbedarfsfläche im Süden des Plangebietes muss vergrößert werden, um einen 6-zügigen Kindergarten errichten zu können. Dazu wird die Fläche nach Westen um eine Parzelle erweitert. Die Baugrenze wird entsprechend angepasst. Die Abstände zur Straße werden jedoch beibehalten. An den Textlichen Festsetzungen wird nichts geändert. Lediglich die Ausgleichsmaßnahmen sind anzupassen. Abbildung 1 1. Änderung Abbildung 2 2. Änderung 2.2 Verschiebung des Fußweges Im Bebauungsplan wurde nach Süden eine fußläufige Verbindung von der Planstraße M zum südlichen Weg festgesetzt. Damit soll ein direkter fußläufiger Weg zum Bahnhof geschaffen werden. Aufgrund der Erweiterung des Gemeinbedarfsgebietes ist der Weg nach Westen zu verschieben und wird dadurch etwas länger. Abbildung 3 1. Änderung, Fußweg Abbildung 4 2. Änderung, Fußweg 5

6 2.3 Teilweise Umwandlung Ausgleichsfläche "1" in private Grünfläche Da der 6-zügige Kindergarten auch mehr Freiflächen benötigt, soll die südlich angrenzende Ausgleichsfläche ab dem Fußweg in eine private Grünfläche (nichtöffentlicher Spielplatzbereich) umgewandelt werden. Die geplante Entwässerungsmulde bleibt aber erhalten. Durch die Reduzierung der Ausgleichsfläche 1 um 640 m² muss hierfür Ersatz festgesetzt werden. Auf der Maßnahmenfläche 1 war ein Ausgleich durch die Anpflanzung von mindestens 30 % der Fläche mit Bäumen der Artenliste B (Hochstamm, StU 12 cm bis 14 cm, 3 x v.) sowie Sträucher der Artenliste D (2 x v., 70 cm bis 90 cm) zu schaffen. Auf der verbleibenden Fläche ist eine Wildblumenwiese anzulegen. Es ist nun extern eine gleichgroße Fläche zu schaffen, um den Ausgleich zu erfüllen. Die Fläche wird bis zum Entwurf der Bebauungsplanänderung benannt. Abbildung 5 1. Änderung, Ausgleichsfläche 1 Abbildung 6 2. Änderung, Ausgleichsfläche Verbreiterung der Zufahrtsstraße Aufgrund eines Stadtratsbeschlusses soll die Zufahrtsstraße von 6,50 m auf 8,00 m verbreitert werden, um einen Bürgersteig ergänzen zu können. Abbildung 7 1. Änderung, Zufahrtsstraße Abbildung 8 2. Änderung, Zufahrtsstraße 6

7 2.5 Zusätzlicher Parkplatz am Kindergarten Am Kindergarten wird eine zusätzliche Parkplatzfläche mit einer Größe von 77 m² festgesetzt, um den ruhenden Verkehr am Kindergarten zu entzerren. Durch die Vergrößerung des Kindergartens ist nun auch der Bedarf nach Parkplätzen gestiegen. Die Fläche war bislang als Spielplatz festgesetzt, was nun nicht mehr möglich ist. Ein Spielplatz soll im nächsten Bauabschnitt realisiert werden. Abbildung 9 1. Änderung, neuer Parkplatz Abbildung Änderung, neuer Parkplatz 2.6 Öffentliche Grünflächen zur Ableitung Oberflächenwasser der Planstraßen G1 und I1 Eine geringfügige Änderung erfolgt als Anpassung an das Kataster am Ende der Planstraßen G1 und I1. Die ursprünglich als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzten Flächen werden nun als öffentliche Grünflächen festgesetzt, um die Zugänglichkeit für die Verbandsgemeindewerke zu gewährleisten. Abbildung Änderung, Leitungsrecht Abbildung Änderung, Leitungsrecht 7

8 2.7 Textliche Festsetzungen Eine Änderung der Textlichen Festsetzungen ist nicht erforderlich, deshalb behalten die Textlichen Festsetzungen der 1. Änderung weiterhin ihre Gültigkeit, werden aber den Verfahrensunterlagen vollständigkeitshalber beigefügt, sind jedoch nicht Teil der Änderung. 2.8 Anpassung an neues Kataster, Überschwemmungsgebiet Das neue Kataster auf Basis des Umlegungsverfahrens wurde eingearbeitet. Dazu wurden auch die neuen Straßennamen ergänzt. Die Änderungen im Bereich des Kindergartens sind jedoch im aktuellen Kataster noch nicht berücksichtigt. Auch das neue (geplante) Überschwemmungsgebiet wurde nachrichtlich übernommen. 8

9 3. Auswirkungen der Planung Durch die Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Planung. Die Fläche wird nach Westen erweitert, die bisher auch als allgemeines Wohngebiet festgesetzt war. Allerdings ist im WA1 eine GRZ von 0,4 festgesetzt, sodass auf dieser Fläche von 637 m² nun 128 m² mehr versiegelt werden können. Auch der Weg vergrößert sich durch die Verschiebung um etwa 12 m², was ebenfalls auszugleichen ist. Die Ausgleichsfläche Nr. 1 wird nun teilweise (ca. 640 m²) als Freibereich für den Kindergarten genutzt. Damit ist das Entwicklungsziel einer extensiven Wiesenfläche mit Gehölzbestand nicht mehr möglich, und wird durch die zukünftige Nutzung stark überformt und genutzt, sodass hierfür Ersatz-/ Ausgleichsflächen festgelegt werden müssen. Der zusätzliche Parkplatz am Kindergarten hat eine Größe von 77 m². Die zusätzlichen Bürgersteige an der Zufahrtsstraße (An der Mühlbach) haben eine Fläche von 342 m², was ebenfalls einen zusätzlichen Ausgleich erfordert. Insgesamt ergibt sich somit ein Ausgleichsbedarf von mindestens m², der innerhalb des Plangebietes nicht mehr möglich ist und extern im Stadtgebiet gesucht werden muss. Es wird versucht, landwirtschaftliche Flächen zu schonen. Geringe Auswirkungen hat die Vergrößerung des Kindergartens auch auf den Verkehr, was sich jedoch lediglich zu den Öffnungs- und Schließzeiten bemerkbar machen wird. Wegen der verkehrlichen Anbindung wird jedoch das restliche Baugebiet nicht tangiert. Details werden im Umweltbericht dargestellt, der zum Entwurf des Bebauungsplanes angefertigt wird. 9

10 4. Zusammenfassung Die Stadt Wörrstadt möchte den Bebauungsplan "Hinter der Bahn" in einer 2. Änderung ändern, um das Gemeinbedarfsgebiet zu vergrößern. Das ist erforderlich, da der Kindergarten nun größer als ursprünglich geplant werden muss, da der Bedarf gestiegen ist. Damit verbunden sind die Änderungen des Fußweges, des zusätzlichen Parkplatzes sowie der Ausgleichsflächen im Süden. Des Weiteren werden noch in der Zufahrtsstraße (An der Mühlbach) Bürgersteige ergänzt und das neue Kataster übernommen. Da damit die Grundzüge der Planung geändert werden, ist der Bebauungsplan im Vollverfahren zu ändern. Am hat der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung gefasst. 10

11 Aufgestellt: igr AG Luitpoldstraße 60a Rockenhausen Rockenhausen, im August 2018 Dipl.-Ing. H. Jopp 11

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