Landesförderplan Alter und Pflege
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- Benedict Schmitz
- vor 6 Jahren
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1 MD Markus Leßmann Abteilung Alter, Pflege und demographische Entwicklung Abteilung 4 Alter, Pflege, demographische Entwicklung
2 Alten- und Pflegegesetz (APG) Bedürfnisse der Menschen sollen Ausgangspunkt für Planungen sein Ziele des APG: Aufbau übergreifender Versorgungsstrukturen im Quartier Schaffung quartiersnaher Betreuungs- und Beratungsstrukturen Prävention und Teilhabemöglichkeiten auch bei Pflegebedarf Ambulante Versorgung ausbauen Unterstützung pflegender Angehöriger Stärkung der kommunalen Steuerungsmöglichkeit Qualitätsentwicklung bestehender stationärer Heime unterstützen Keine Impulse für Neubau stationärer Einrichtungen; aber auch kein Abbau bestehender Angebote
3 Alten- und Pflegegesetz (APG) Umsetzung der Ziele durch u.a. Stärkung des Quartiersbezug bei Planung und Förderung Stärkung der kommunalen Verantwortung Fortbestehen des Pflegewohngeld Verbesserungen der Förderung für Modernisierungen Transparenz bei Investitionskostenfinanzierung Stärkung der Kommunale Pflegekonferenz Kommune bleibt zentrale Planungsinstanz Weiterhin kommunale Förderung Erhöhung der Instandhaltungspauschale Durchgängige Begrenzung durch tatsächliche Ausgaben Planungsgegenstand: Quartiersorientierte und niedrigschwellige Angebote sowie Angehörigenunterstützung Kommunen erhalten genauere Daten Anspruchsinhaber weiterhin Pflegebedürftiger (Anträge über Heim aber möglich) Erhöhungen der jährlichen Refinanzierung für z.b. Modernisierung Zeitliche und summenmäßige festgelegte Refinanzierung
4 Alten- und Pflegegesetz (APG) Landesförderplan Alter und Pflege ( 19 APG) Seit 2015 in der Erprobungsphase Seit 2016 bildet er Grundlage für die Förderungen im Bereich Alter + Pflege stärkere Transparenz 3 Förderbereiche Gestaltung einer demographiefesten Infrastruktur Bündelung der finanziellen Unterstützungsleistungen 3 4 Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege Stärkung der Forschung 20 fachliche Ziele Förderangebote
5 Förderungen im Bereich Quartier Förderangebot 2 Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW Förderangebot 4 Nahversorgungsangebote entwickeln und erproben Förderangebot 6 Schulung von ehrenamtlichen Engagierten im Themenbereich Pflege und Alter Förderangebot 3 Quartiersbezogene Konzeptentwicklung Förderangebot 5 Förderung zielgruppen- und / oder quartiersbezogener Konzepte Förderangebot 7 Qualifizierung hauptamtlicher Beschäftigter zur Umsetzung einer altengerechten Quartiersentwicklung
6 Förderangebot 2 Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW Angebot für Kommunen 1 Antrag je Kreis, kreisfreie Stadt Kooperation mit freiem Träger möglich Für ein konkretes Quartier Ausnahme: evtl. zwei Quartiere, wenn beide z.b. sehr klein sind für eine Vollzeitstelle Quartiersentwicklung, incl. Sachausgaben und Ausgaben für teilhabeorientierte Veranstaltungen 3-jährige Laufzeit bis derzeit längstens Derzeit 42 Zuwendungen, 7 weitere in Vorbereitung Zusätzlich 3 Quartiere mit speziellen Schwerpunkten: Gender, Gesundheit und Migration
7 Förderangebot 3 Quartiersbezogene Konzeptentwicklung Angebot für Kommunen Fördergegenstand: - Unterstützung durch externe Beratung und Prozessbegleitung - Umsetzung partizipativer Prozesse - Keine Förderung von eigenen Personalkosten für Quartierskonzept oder für Gesamtkonzept für Städte und Gemeinden
8 Förderangebot 4 Nahversorgungsangebote entwickeln und erproben Angebot für natürliche und juristische Personen Für die Konzeptentwicklung: Max. 50 % der anerkannten projektbezogenen Sachkosten bis zu einem max. Förderbetrag von : - Veranstaltungskosten - Kosten für Beteiligungsverfahren - Externe Beauftragung - Keine allgemeinen Verwaltungskosten der Projektteilnehmer*in - Keine eigenen Personalkosten Für die Erprobung: Für gemeinnützige Antragssteller*innen kann ein Investitionskostenzuschuss zu den Kosten der Erstausstattung von bis zu als Festbetragsfinanzierung erfolgen sowie ein jährlicher Zuschuss zu Miete etc. von 5.000
9 Förderangebot 5 Förderung zielgruppen- und/oder quartiersbezogener Konzepte Angebot für Kommunen und gemeinnützige Träger Maßnahmen zur Entwicklung und Verbreitung zielgruppenbezogener oder quartiersbezogener Konzepte für Kommunen und gemeinnützige Angebotsträger*innen Bis zu 80 % der anerkannten projektbezogenen Sachkosten bis zu einem max. Förderbetrag von zur Konzeptentwicklung und für andere Maßnahmen: - Veranstaltungskosten - Kosten der Beteiligungsverfahren - Externe Beauftragung
10 Förderangebot 6 Schulung von ehrenamtlichen Engagierten im Themenbereich Pflege und Alter Angebot für Kommunen, gemeinnützige Träger, gemeinnützige Bildungsträger, gewerb.träger Schulungsangebot muss folgende Kriterien erfüllen: - min. 15 Teilnehmende - Nur ein Antrag je Antragssteller*in je Kalenderjahr zulässig - Lehrgangskonzept muss mit dem Antrag vorliegen Bis zu 50 % der Gesamtkosten der geförderten Schulungen / Qualifizierungsangebote mit einer Dauer bis zu 3 Tage Für Schulungsmaßnahmen die konzeptionell auf mehr als drei Tage angelegt sind, sind Ausnahmeregelungen vorgesehen
11 Förderangebot 7 Qualifizierung hauptamtlicher Beschäftigter Angebot für Kommunen und gemeinnützige Träger, gemeinnützige Bildungsträger Qualifizierung muss sich an den im Masterplan altengerechte Quartiere.NRW definierten vier Handlungsfeldern orientieren Schulungsangebot muss folgende Kriterien erfüllen: - Mindestpersonenzahl je Schulungsmaßnahme 10 (max. 15) - Nur ein Antrag je Antragssteller*in je Kalenderjahr zulässig - Grundschulungen: Präsenzveranstaltungen mit mind. 5 Tage und je 8 Unterrichtsstunden; Selbstlernphase von weitern 40 Unterrichtsstunden - Fortbildungen: Präsensveranstaltungen mit einem Tag und 8 Unterrichtsstunden Grundschulungen werden mit einem Festbetrag (400 ) unterstützt Fortbildungen mit einem Festbetrag von max % der Ausgaben für Lehr- und Lernmittel bis zu einem Höchstbetrag von 20 je Person und Fortbildung oder 50 je Person und Grundschulung
12 Verfahrenshinweise (I): Umsetzung auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) Grundsätzlich Teilfinanzierung, Vollfinanzierung nur ausnahmsweise; im Regelfall Eigenanteil erforderlich Antragsfrist für erstes Auswahlverfahren grundsätzlich der des Vorjahres 2016 Ausnahme (15.2.) Entscheidung über bis zu dieser Frist eingegangene Anträge in einheitlichem Verfahren; zu 1, 2 und 14 unabhängig von dieser Frist fortlaufend bei Antragseingang Bewilligungen zu einem sind zunächst durch Gesamtsumme für dieses begrenzt Bei Antragseingang, der höher ist als die Gesamtsumme des = Auswahl Auswahlkriterien: Erreichung der Zielsetzungen des LfpAP, regionale Verteilung, Vorrang gemeinnütziger Antragstellungen
13 Verfahrenshinweise (II): Entscheidung über Anträge nach Ablauf der Antragsfrist in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen verfügbarer Mittel Sind die Mittel eines nicht bis zum eine Förderjahres ausgeschöpft, können sie für andere genutzt werden Bei Anträgen, die eine Kofinanzierung aus Mitteln der Europäischen Strukturfonds beinhalten, sind weitere Landes und EU-Vorschriften zu beachten In geeigneten Fällen ist eine Kofinanzierung durch die Pflegekassen zu prüfen Bewilligungsbehörde ist grundsätzlich die Bezirksregierung Düsseldorf Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den einzelnen : Informationen im o.g. Internetauftritt werden laufend aktualisiert/ergänzt
14 Förderung altengerechter Quartiere Stiftung Wohlfahrtspflege, Deutsches Hilfswerk,... Soziale Projekte, Teilhabe, Wohlfahrt Wohnungsbauförderung, Bauen, KfW, Wohnen,... Infrastruktur Wettbewerbe, Aktionen: Bundesministerien, Stiftungen, Institutionen KDA, Landesförderplan Alter und Pflege Konzepte, Ausbildung, Beratung Quartiersentwicklung Landesförderplan Alter und Pflege, Deutsches Hilfswerk
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
16 Kontaktdaten Markus Leßmann Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Abteilung 4 Horionplatz Düsseldorf
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