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1 N I E D E R S C H R I F T über die vierundzwanzigste Sitzung der Gemeindevertretung vom in der Mehrzweckhalle Hausen Beginn: Uhr Ende: Uhr Unterbrechung von Uhr bis Uhr Für diese Niederschrift enthalten die Seiten 1 bis 8 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse mit den laufenden Nummern 1 und 2 EISENKOPF, Vorsitzender STEINHAUER, Schriftführer Anwesend: 1. Herr Marc Eisenkopf 17. Herr Ralph Blattmann 2. Herr Richard Blum 18. Frau Maria Clarius 3. Frau Maria Bußweiler 19. Frau Maria Dannewitz 4. Herr Björn Gärtner 20. Herr Erich Eich 5. Herr Manfred Lischeck 21. Herr Thomas Erler 6. Herr Bernd Scherer 22. Herr Torsten Heep 7. Herr Matthias Schreiner 23. Herr Dr. Wolfgang Hofmann 8. Herr Rüdiger Zeiler 24. Herr Marco Jeuck 9. Frau Ina Zey 25. Herr Wolfgang Jost 10. Herr Christopher Krahl 26. Herr Andreas Kaltz 11. Herr Peter Krahl 27. Herr Jörn Reichwein 12. Herr Walter Meuser 28. Herr Thomas Rudersdorf 13. Herr Theobald Röhl 29. Herr Jens Schäfer 14. Herr Christoph Simon 30. Herr Hans-Josef Wüst 15. Herr Michael Stein 16. Herr Frank Zipp Nicht stimmberechtigt: 1. Herr I. Beigeordneter Peter Jeuck 2. Herr Jörg Blum 3. Herr Gerhard Form 4. Herr Norbert Münz Gemeindeverwaltung: 1. Herr Thomas Steinhauer, Schriftführer

2 Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren durch Einladung vom auf Montag, den , Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden. Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Ladungsfrist Einwendungen nicht erhoben wurden. Die Gemeindevertretung war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. T A G E S O R D N U N G 1. Mitteilungen a) des Vorsitzenden der Gemeindevertretung b) des Bürgermeisters/I. Beigeordneten 2. Antrag der Gemeindevertreter Torsten Heep, Manfred Lischeck, Dr. Wolfgang Hofmann, hinsichtlich eines Kaufangebotes an den TuS Lahr e.v TOP 1 Mitteilungen a) des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Der Vorsitzende der Gemeindevertretung erinnerte die anwesenden Gemeindevertreter an den Neujahrsempfang am um Uhr in der Mehrzweckhalle in Hintermeilingen b) des Bürgermeisters/I. Beigeordneten Der I. Beigeordnete verlas folgende Mitteilungen: 1. Eigenschadenversicherung; Erschließung Kleier Weg und Am Hirschberg Schreiben der GVV Kommunalversicherung VVaG vom ; siehe Protokoll der Gemeindevertretung vom , TOP 3 Ziffer 6 Wir haben Ihre Schadensmeldung nebst Anlagen geprüft und müssen Ihnen leider bereits jetzt mitteilen, dass uns eine Regulierung des von Ihnen erlittenen Schadens im Rahmen der Eigenschadenversicherung nicht möglich ist. Wie aus dem uns überlassenen Vermerk Ihres sehr geehrten Herrn Wilhelm vom hervorgeht, ist der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) durch den vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden abgeschlossenen Vergleich ein Vermögensschaden entstanden. Ursache für den Vergleichsvorschlag sei dabei der Gemeindevertreterbeschluss vom , nach dem Erschließungsbeiträge lediglich einmalig erhoben werden sollten, bzw. die in den 1970er hren geschlossenen Grundstückskaufverträge, nach denen die Gemeinde die Kosten der Erschließung zu tragen, habe, gewesen. Durch die Beschlüsse und Verträge hätten die Anwohner nämlich zu Recht darauf vertraut, dass sie nicht mehr zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden.

3 Ein maßgeblicher Dienstpflichtverstoß, welcher zu dem Schaden führte, ist daher allenfalls in Zusammenhang mit dem Gemeindevertreterbeschluss bzw. mit der Formulierung der Grundstückskaufverträge zu sehen. Der den Versicherungsfall auslösende Verstoß ist daher auf den Zeitraum der 1960er und 1970er hre zu datieren. Da die Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) im Zeitpunkt des Versicherungsfalls jedoch noch nicht über einen Versicherungsvertrag in der Eigenschadenversicherung verfügte, besteht keine Einstandspflicht der Vermögenseigenschadenversicherung. Aber auch wenn ein entsprechender Versicherungsschutz bereits in den 1960er und 1970er hre bestanden hätte, könnte eine Schadensregulierung nicht mehr erfolgen. Wie Sie wissen, wird der zeitliche Umfang des Deckungsschutzes in der Eigenschadenversicherung durch den im Vertrag zu Grunde gelegten Deckungszeitrum bestimmt (Ziff. 6.6 AVB/bis zum geltende Fassung). In den 1960er und 1970er hren sahen die Versicherungsverträge Deckungszeiträume von 4 oder 6 hren vor. Dies bedeutet, dass Deckungsschutz für Schäden bestand, die 4 oder 6 hre vor Eingang der Schadenmeldung verursacht worden sind. Da der gemeldete Schaden außerhalb dieses Deckungszeitraumes versursacht wurde, ist uns eine Schadenregulierung leider nicht möglich. Wir bedauern, Ihnen aufgrund dieser Ausgangslage keine andere Mitteilung machen zu können. 1. L 3022 Steinbacher Straße im OT Ellar, Schreiben von Hessen-Mobil vom Wie wir Ihnen bereits mit unserem Schreiben vom 4. Juni 2013 mitgeteilt haben, wird zurzeit eine Dringlichkeitsreihung der Landesstraßen aufgestellt. Die L 3022 in der Ortsdurchfahrt Ellar wurde in die Liste der zu bewertenden Strecken mit aufgenommen. Da die Ergebnisse der Dringlichkeitsreihung noch nicht vorliegen, können wir Ihnen leider nicht mitteilen, ob und wann die L 3022 für eine Sanierung vorgesehen ist. Eine verbindliche Zusage, ob Hessen Mobil sich an der von Ihnen für das hr 2016 geplanten Kanalbaumaßnahme beteiligen wird, kann daher derzeit nicht getroffen werden. Ihren Wunsch nach einer kurzfristigen Sanierung können wir verstehen, sehen jedoch keinerlei Möglichkeiten, diesem nachzukommen, da die finanziellen Mittel für den Landesstraßenbau stark limitiert sind. Selbstverständlich kommt Hessen Mobil seiner Verkehrssicherungspflicht nach, und beseitigt die gröbsten Schäden, derzeit witterungsbedingt mit Kaltmischgut. Wir bedauern, Ihnen keine positiveren Nachrichten geben zu können. Bitte informieren Sie Herrn Dickopf aufgrund seines Schreibens vom über diesen Sachstand. TOP 2 Antrag der Gemeindevertreter Torsten Heep, Manfred Lischeck, Dr. Wolfgang Hofmann, hinsichtlich eines Kaufangebotes an den TuS Lahr e.v Es wird beantragt zu beschließen, dem TuS Lahr vertreten durch seinen Vorstand folgendes verbindliche Angebot der Gemeinde Waldbrunn zu unterbreiten: - Der TuS Lahr veräußert der Gemeinde Waldbrunn die derzeit stillgelegte Sporthalle zu einem Gesamtpreis in Höhe von Euro ,--

4 - Der Kaufpreis wird von der Gemeinde Waldbrunn in 10 jährlichen Raten über jeweils Euro ,-- an den TuS Lahr gezahlt - Die Gemeinde Waldbrunn zahlt dem TuS Lahr weiterhin den Betrag, den sie für eine Kreditaufnahme des Kaufpreises in Höhe von Euro ,-- aufnehmen müsste, mindestens jedoch Euro ,-- - Auch die Zahlung dieses Betrages von Euro ,-- erfolgt in 10 jährlichen Raten - Die Gemeinde Waldbrunn übernimmt die vereinbarten Miet/Pachtzahlungen bis einschließlich Dezember Die Gemeinde Waldbrunn übernimmt die Kosten des noch vor dem Landgericht Limburg anhängigen Rechtsstreites einschließlich der Rechtsanwaltskosten des TuS Lahr - Die Gemeinde Waldbrunn sieht davon ab, die beschlossene negative Feststellungsklage zum Landgericht Limburg zu erheben. - Die Gemeinde Waldbrunn verpflichtet sich, ohne Zustimmung des TuS Lahr keine Veränderungen in den Vertragsbeziehungen zwischen dem TuS Lahr und der Pächterin der Gaststätte vorzunehmen, solange das derzeitige Pachtverhältnis Bestand hat bzw. die 10-hresfrist der Kaufpreiszahlungen nicht abgelaufen ist - Solange das derzeitige Pachtverhältnis zwischen dem TuS Lahr und der Pächterin der Gaststätte Bestand hat, werden ab Vertragsschluss die Pachteinnahmen je zur Hälfte dem TuS Lahr und der Gemeinde Waldbrunn bis zum Ende der 10-hesfrist geteilt - Der TuS Lahr wird während der 10-hresfrist von sämtlichen entstehenden Kosten für Erhaltung, Unterhaltung, Reparaturmaßnahmen pp freigestellt; diese übernimmt die Gemeinde Waldbrunn - Die nähere Ausgestaltung des abzuschließenden Vertrages erfolgt unter Beachtung der oben aufgeführten Punkte in einem von beiden Seiten zu billigenden notariellen Vertrag - Der TuS Lahr hat bis Ende nuar 2014 Zeit, verbindlich mitzuteilen, ob dieses Angebot angenommen wird Torsten Heep Manfred Lischeck Dr. Wolfgang Hofmann Bevor über den vorliegenden Antrag abgestimmt wurde, wurde seitens der Fraktion der Bürgerliste Waldbrunn die namentliche Abstimmung beantragt und der letzte Spiegelstrich auf Seite 1 des Antrages ergänzt mit nunmehr neuem Wortlaut: - Die Gemeinde Waldbrunn sieht davon ab, die beschlossene negative Feststellungsklage zum Landgericht Limburg zu erheben und wird die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Limburg vom zurücknehmen, sofern der TuS Lahr das Angebot der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) annimmt. Es wurde wie folgt abgestimmt: Blattmann, Ralph Blum, Richard Bußweiler, Maria Clarius, Maria

5 Dannewitz, Maria Eich, Erich Eisenkopf, Marc Erler, Thomas Gärtner, Björn Heep, Torsten Hofmann, Wolfgang Jeuck, Marco Jost, Wolfgang Kaltz, Andreas Krahl, Christopher Krahl, Peter Lischeck, Manfred Meuser, Walter Reichwein, Jörn Röhl, Theobald Rudersdorf, Thomas Schäfer, Jens Scherer, Bernd Schreiner, Matthias Simon, Christoph Stein, Michael Wüst, Hans-Josef Zeiler, Rüdiger Zey, Ina Zipp, Frank Enthaltung Beschluss: Mit 24 gegen 5 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde dem Antrag in der geänderten Form zugestimmt. Es wird beantragt zu beschließen, dem TuS Lahr vertreten durch seinen Vorstand folgendes verbindliche Angebot der Gemeinde Waldbrunn zu unterbreiten: - Der TuS Lahr veräußert der Gemeinde Waldbrunn die derzeit stillgelegte Sporthalle zu einem Gesamtpreis in Höhe von Euro ,-- - Der Kaufpreis wird von der Gemeinde Waldbrunn in 10 jährlichen Raten über jeweils Euro ,-- an den TuS Lahr gezahlt - Die Gemeinde Waldbrunn zahlt dem TuS Lahr weiterhin den Betrag, den sie für eine Kreditaufnahme des Kaufpreises in Höhe von Euro ,-- aufnehmen müsste, mindestens jedoch Euro ,-- - Auch die Zahlung dieses Betrages von Euro ,-- erfolgt in 10 jährlichen Raten - Die Gemeinde Waldbrunn übernimmt die vereinbarten Miet/Pachtzahlungen bis einschließlich Dezember Die Gemeinde Waldbrunn übernimmt die Kosten des noch vor dem Landgericht Limburg anhängigen Rechtsstreites einschließlich der Rechtsanwaltskosten des TuS Lahr - Die Gemeinde Waldbrunn sieht davon ab, die beschlossene negative Feststellungsklage zum Landgericht Limburg zu erheben und wird die Berufung gegen das erstinstanzliche

6 Urteil des Amtsgerichts Limburg vom zurücknehmen, sofern der TuS Lahr das Angebot der Gemeinde Waldbrunn(Westerwald) annimmt. - Die Gemeinde Waldbrunn verpflichtet sich, ohne Zustimmung des TuS Lahr keine Veränderungen in den Vertragsbeziehungen zwischen dem TuS Lahr und der Pächterin der Gaststätte vorzunehmen, solange das derzeitige Pachtverhältnis Bestand hat bzw. die 10-hresfrist der Kaufpreiszahlungen nicht abgelaufen ist - Solange das derzeitige Pachtverhältnis zwischen dem TuS Lahr und der Pächterin der Gaststätte Bestand hat, werden ab Vertragsschluss die Pachteinnahmen je zur Hälfte dem TuS Lahr und der Gemeinde Waldbrunn bis zum Ende der 10-hesfrist geteilt - Der TuS Lahr wird während der 10-hresfrist von sämtlichen entstehenden Kosten für Erhaltung, Unterhaltung, Reparaturmaßnahmen pp freigestellt; diese übernimmt die Gemeinde Waldbrunn - Die nähere Ausgestaltung des abzuschließenden Vertrages erfolgt unter Beachtung der oben aufgeführten Punkte in einem von beiden Seiten zu billigenden notariellen Vertrag - Der TuS Lahr hat bis Ende nuar 2014 Zeit, verbindlich mitzuteilen, ob dieses Angebot angenommen wird Torsten Heep Manfred Lischeck Dr. Wolfgang Hofmann

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