In dem landesplanerischen Verfahren nach 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG) i.v. mit 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG)
|
|
- Clemens Peters
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel Kassel Dez. 34 Hubertusweg Bad Hersfeld Aktenzeichen 21/1 93b Nr. 02/13 Bearbeiter/in Herr Zierau Durchwahl Fax Internet Ihr Zeichen 34/Hef 93 d /2 Ihr Antrag Besuchsanschrift Steinweg 6, Kassel Datum In dem landesplanerischen Verfahren nach 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG) i.v. mit 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) des Dezernates Bergaufsicht beim Regierungspräsidium Kassel wegen Antragstellerin, Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Nordhessen 2009 (RPN) hat der Zentralausschuss der Regionalversammlung Nordhessen in seiner Sitzung am folgende landesplanerische Entscheidung getroffen: I. Dem Antrag vom auf Zulassung einer Abweichung vom RPN gemäß 8 HLPG für den Bau eines Stapelbeckens am Standort Hattorf durch die K+S KALI GmbH, Gemeinde Philippsthal, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, wird entsprochen. Der beiliegende Übersichtsplan (Maßstab 1: i. O.), der Lageplan (Maßstab 1: 1000 i. O.) und der Plan Gesamtkonzeption (ohne Maßstab) werden Bestandteile dieses Bescheides. Wir sind telefonisch mo. - do. von 08:00-16:30 Uhr und fr. von 08:00-15:00 Uhr ständig erreichbar. Besuche bitte möglichst mo. - do. in der Zeit von 09:00-12:00 Uhr und von 13:30-15:30 Uhr, fr. von 09:00-12:00 Uhr, oder nach tel. Vereinbarung. Postanschrift: Steinweg Kassel Vermittlung Das Dienstgebäude Steinweg 6 ist mit den Straßenbahnlinien 3, 4, 6, 7 und 8 sowie verschiedenen Buslinien zu erreichen (Haltestelle Altmarkt).
2 2 II Hinweise 1. Für die Rodung von Wald für das Stapelbecken und die notwendige Rohrleitung zu den Ulster-Becken wird ein Ausgleich durch eine flächengleiche Ersatzaufforstung erforderlich. (Hinweis Obere Forstbehörde). 2. Im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren ist darzustellen, wie die Vorgaben des Bodenschutzgesetzes berücksichtigt werden und wie mit dem anfallenden Aushub verfahren wird (Hinweis Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie). III. Begründung: 1. Sachverhalt Am hat die Fa. K+S KALI GmbH dem Dezernat Bergaufsicht mitgeteilt, dass sie den Bau weiterer Stapelbecken im Werk Werra, Standort Hattorf mit einem Gesamtvolumen von m³ plant und hierfür den Antrag vorbereitet. Die Stapelbecken an den einzelnen Werksstandorten dienen als Puffer zwischen dem anfallenden Salzwasserstrom (Produktion und Halden) und der abflussabhängigen Einleitung in die Werra. Die Erhöhung der Beckenkapazitäten sei erforderlich, um die Salzabwasserentsorgung weiter optimieren und den sich ändernden Rahmenbedingungen anpassen zu können. Außerdem werde die zusätzliche Speicherkapazität am Standort Hattorf als Ausweichstandort während der Rekonstruktion der Stapelbecken am Standort Wintershall benötigt. Es sind fünf weitere Becken geplant, die in drei Phasen errichtet werden sollen (kurzfristig bis 2015 nach 2015) (Gesamtkonzept siehe Anlage 3). Eines der Becken (Becken 7) liegt direkt angrenzend außerhalb des Betriebsgeländes (ca. 3 ha). Die übrigen Becken sind innerhalb der Hauptbetriebsplangrenzen geplant (Bereiche des ehemaligen Schlammbeckens und der befristeten Kieserithalde (ca. 18 ha)). Von den geplanten Becken ist eine Rohrleitung zu den vorhandenen Stapelbecken III und V vorgesehen, die östlich unterhalb im Ulstertal liegen. Darüber hinaus
3 3 sind begleitende Eingriffe erforderlich wie die Schaffung von Ersatzlebensraum für den Flussregenpfeifer, der im ehemaligen Schlammbecken brütet sowie die Baustelleneinrichtung. In der ersten Phase soll auch das Becken außerhalb des Betriebsplangeländes entstehen. Dieses sei Voraussetzung, um die notwendige Baufreiheit für die geplanten Becken im Werksgelände zu schaffen (Umsetzungsphasen 2 und 3). Der Standort dieses Beckens ist der Gegenstand des Abweichungsverfahrens (siehe Anlagen 1 und 2). Der Standort für das Gesamtkonzept wurde anhand folgender Kriterien gewählt: vorrangig betriebseigene Flächen (Flächenumnutzung) geeignetes Relief zusammenhängende Fläche > 10 ha, Nähe zu Produktionsanlagen, bestehenden Becken und zur Rückstandshalde Für eine Realisierung aller Becken innerhalb des Betriebsgeländes gibt es keine geeigneten Flächen von ausreichender Größe. Das Dezernat Bergaufsicht (Dez. 34) des Regierungspräsidiums Kassel in Bad Hersfeld hat als zuständige Genehmigungsbehörde die Prüfung einer Abweichungszulassung für das Becken außerhalb des Betriebsgeländes beantragt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung zu klären. Ausweisungen im RPN 2009, die durch die geplante Maßnahme betroffen sind: Vorranggebiet für Forstwirtschaft (tlw.) Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft (tlw.) Mit Schreiben vom wurden der Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie, der Gemeindevorstand der Gemeinde Philippsthal, die Gemeinde Unterbreizbach, das Thüringer Landesverwaltungsamt, die Obere Landwirtschaftsbehörde, die Obere Forstbehörde, die Obere Naturschutzbehörde, die Abt. III (Umwelt- und Arbeitsschutz) und das Dez. 21-Bauleitplanung beim RP Kassel beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die Anhörungsfrist lief bis zum Die Oberste Landes-
4 4 planungsbehörde wurde nachrichtlich über die Einleitung des Verfahrens informiert. 2. Auswertung der Stellungnahmen Bis auf die Gemeinde Unterbreizbach haben alle Träger öffentlicher Belange (TÖB) eine Stellungnahme abgegeben und -bis auf die Obere Landwirtschaftsbehörde- der Abweichung unter Nennung von Hinweisen und Anregungen zugestimmt. Die Stellungnahmen haben folgende für die Abweichungsentscheidung wesentlichen Inhalte: Der Lankreis Hersfeld-Rotenburg, die Gemeinde Philippsthal, das Thüringer Landesverwaltungsamt und die für Wasser zuständigen Dezernate der Umweltabteilung beim Regierungspräsidium Kassel in Bad Hersfeld haben keine Bedenken oder inhaltlichen Hinweise. Die Obere Naturschutzbehörde hat keine Bedenken und teilt mit, dass erhebliche Beeinträchtigungen für Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen werden können. Die Obere Landwirtschaftsverwaltung beim Regierungspräsidium Kassel hat Bedenken, weil das Vorhaben die Notwendigkeit einer flächengleichen Ersatzaufforstung auslöse. Diese werde in der Regel auf landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt, die damit der landwirtschaftlichen Produktion entzogen werden. Die Bedenken würden zurück gestellt, wenn die Aufforstung auf Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft oder anderen für die landwirtschaftliche Produktion ungeeigneten Flächen realisiert wird. Die Obere Forstbehörde beim Regierungspräsidium Kassel (OFB) führt aus, dass es sich bei den betroffenen Flächen um Wald im Sinn des 1 des Hessischen Forstgesetzes handele. Bei der geplanten Umwandlung des betroffenen Waldbereichs zu Stapelbecken, Flussregenpfeifer- Brutbiotop und Baustellen-Einrichtungsfläche handele es sich um eine Rodung und Umwandlung von Wald nach 12 des Hessischen Forstgesetzes. Der betroffene Waldbestand sei weder für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes noch für die forstwirtschaftliche Erzeugung oder die Erholung der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung. Gemäß den Antragsunterlagen existierten keine wirtschaftlich zumutbaren Standortalternativen. Gegen das Vorhaben bestehen kei-
5 5 ne forstrechtlichen Bedenken, sofern die Interessen der Landesplanung und Raumordnung, des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft sowie der Landeskultur und Landschaftspflege durch die Umwandlung nicht gefährdet werden. Für die Umwandlung von Wald zu Stapelbecken (ca. 3 ha) wird eine flächengleiche Ersatzaufforstung gefordert, ebenso für eine evtl. erforderliche dauerhafte Waldumwandlung für die notwendige Rohrleitung zu den Ulster-Becken. Außerdem weist die OFB auf Gehölzbestände im derzeitigen Schlammbecken hin. Bei der vorgesehenen Planung zur Bebauung dieses Bereichs sei hierüber eine Waldbilanz zu erstellen. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie weist darauf hin, dass den Unterlagen nicht zu entnehmen sei, wie die Belange des Bodenschutzes berücksichtigt sind. Zum Bodenschutz äußert sich auch das Dezernat Bodenschutz der Umweltabteilung beim Regierungspräsidium Kassel in Bad Hersfeld. In Bezug auf einen sparsamen und schonenden Umgang mit dem Boden auf der Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG), unter anderem durch Begrenzung der Flächeninanspruchnahme auf das notwendige Maß, bewertet es die Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Betriebsgeländes kritisch und fordert eine vorrangige Nutzung von Flächen im Betriebsgelände. Es zweifelt an der Begründung der Notwendigkeit eines Beckens außerhalb des Betriebsgeländes, (unter Punkt III.1. Sachverhalt dieser Drucksache kurz dargestellt). Es weist ferner auf die als mittel bis hoch zu bewertende Gefährdung des Schutzgutes Grundwasser durch Salze im Sickerwasser des Schlammbeckens hin. 3. Entscheidungsgründe Die beantragte Abweichung wird gem. 8 Abs. 4 HLPG i.v.m. 6 Abs. 2 ROG zugelassen, weil sie unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge des Regionalplans nicht berührt werden. Die umweltgerechte Entsorgung des salzhaltigen Abwassers stellt für die K+S KALI GmbH eine immer größere Herausforderung dar, für die seitens des Unternehmens an unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten gearbeitet wird. Die Notwendigkeit größerer Speicherkapazitäten steht in
6 6 Zusammenhang mit wasserrechtlichen Anforderungen in Bezug auf die Verringerung der Salzbelastung der Werra und einem Ende der Einleitung in den Untergrund. Der Bedarf für die geplante Erweiterung der Speicherkapazität an den Standorten des Werks Werra ist daher plausibel. Die Standortentscheidung einschließlich der Beanspruchung von Flächen außerhalb der Grenzen des Hauptbetriebsplanes kann anhand der dargestellten Kriterien nachvollzogen werden. Die Fläche, die von der Regionalplanfestlegung abweicht, ist der kleinere Teil in einer Gesamtkonzeption, der größere Teil befindet sich im Werksgelände (siehe Anlage 3) und steht in Einklang mit dem Regionalplan. Gegen die Inanspruchnahme der Waldfläche wurden in der Beteiligung keine Bedenken vorgetragen. Es handelt sich um einen weder forst- noch naturschutzfachlich wertvollen Waldbestand. Die Auswahl des Standortes und die Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens wurden mit Ausnahme des Bodenschutzdezernates nicht in Frage gestellt. Die von dem Vorhabenträger gegebene Begründung hat zwei Facetten. Neben der Erweiterung des Speichervolumens generell geht es auch darum, die Voraussetzungen für die Rekonstruktion der Speicherbecken am Standort Wintershall (Heringen) zu schaffen. Die geplanten Umsetzungsphasen und der daraus abgeleitete kurzfristige Bedarf der Abweichungsfläche sind schlüssig. Die Herrichtung der vorgesehenen Flächen im Werksgelände ist mit einem höheren Zeitbedarf verbunden, so dass diese für die Umsetzungsphasen bis bzw. nach 2015 vorgesehen sind. Die Bedenken der Oberen Landwirtschaftsbehörde in Bezug auf die Ersatzaufforstungen sind grundsätzlicher Natur und stehen nur in mittelbaren Zusammenhang zu dem Vorhaben. Für die Entscheidung darüber, ob die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist, hat dies keine Bedeutung. Die Abstimmung über die Fläche, auf denen die Ersatzaufforstungen realisiert werden soll, erfolgt im forstrechtlichen Genehmigungsverfahren. Neben dem Belang Landwirtschaft sind dort auch andere Belange zu berücksichtigen. Eine Maßgabe oder ein Hinweis zugunsten eines einzelnen Belanges wird daher nicht in die Entscheidung mit aufgenommen. Der vorliegende Antrag und die Ergebnisse der durchgeführten Beteiligung rechtfertigen eine Zulassung des vom Regionalplan abweichenden Vorhabens.
7 7 Kostenentscheidung: Abweichungsverfahren vom Regionalplan sind nach 16 HLPG grundsätzlich kostenpflichtig. Die Kosten sind von der beantragende Stelle oder dem Träger der Planung oder Maßnahme zu tragen. Dies entspricht 11 Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG) in der Fassung vom , wonach zur Zahlung der Kosten verpflichtet ist, wer die Amtshandlung veranlasst oder zu wessen Gunsten sie vorgenommen wird. Die beantragende Stelle ist hier das Dezernat Bergaufsicht, Träger der Maßnahme ist hingegen die Fa. K+S KALI GmbH. Diese plant den Bau weiterer Stapelbecken am Werk Werra, Standort Hattorf. Die hierfür erforderliche bergrechtliche Genehmigung kann aber nur erteilt werden, wenn zuvor eine Zulassung der Abweichung von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung erfolgt. Die Kosten des Verfahren werden daher vom Vorhabensträger (Fa. K+S KALI GmbH) erhoben. Die zu erhebenden Verwaltungskosten regelt die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWVL), zuletzt geändert am , veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, vom ist Grundlage der Kostenberechnung. Die Verfahrenskosten für dieses Abweichungsverfahren betragen Dabei habe ich folgende Positionen zugrunde gelegt: Nr. 51 der Kostenordnung Prüfung und Feststellung der Erforderlichkeit 2.000,00 eines Abweichungsverfahren mit mittlerem Aufwand Nr. 551 der Kostenordnung Zulassung der Abweichung 3.000,00 Summe 5.000,00 Den Betrag von 5.000,00 bitte ich bis zum (Datum noch einsetzen) auf das Konto beim HCC-RP Kassel, BLZ , unter Angabe der Referenznummer (noch einsetzen) im Verwendungszweck und des Aktenzeichens 21/1-93b Nr. 02/13 zu überweisen bzw. vom Vorhabensträger überweisen zu lassen. Werden Kosten nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von eins vom Hundert des auf 100,-- abgerundeten Kostenbetrages zu entrichten ( 15 Hessisches Verwaltungskostengesetz).
8 8 Auslagen i. S. von 9 HessVwKostG sind nicht entstanden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Kassel, Tischbeinstraße 32, Kassel, erhoben werden. Im Auftrag: (Linnenweber) Anlagen -1- Übersichtsplan 1: i. O. -1- Lageplan 1: i. O. -1- Plan Gesamtkonzeption o.m.
9 9
10 10
11 11 Anlage 3 Zur Zulassung einer Abweichung nach 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG) i.v. mit 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG); Bau eines Stapelbeckens am Standort Hattorf durch die K+S KALI GmbH, Gemeinde Philippsthal, Landkreis Hersfeld-Rotenburg Gesamtkonzeption o.m.
12 12 DRUCKSACHE FÜR DIE REGIONALVERSAMMLUNG NORDHESSEN Nr.: 32/2013 Zentralausschuss Sitzungstag: Tagesordnungspunkt: 2.1 Anlagen: 1 Betreff: Antrag des Bergdezernates beim Regierungspräsidium Kassel auf Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Nordhessen (RPN) gem. 8 Abs. 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) i. V. m. 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG); Bau eines Stapelbeckens am Standort Hattorf durch die K+S KALI GmbH, Gemeinde Philippsthal, Landkreis Hersfeld-Rotenburg Der Zentralausschuss wird gebeten, folgenden B e s c h l u s s zu fassen: Die Abweichung vom Regionalplan Nordhessen für den Bau eines Stapelbeckens am Standort Hattorf durch die K+S KALI GmbH, Gemeinde Philippsthal, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, wird auf der Grundlage des beiliegenden Entwurfs der landesplanerischen Entscheidung zugelassen.
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Aktenzeichen 21/1 93b 02-05 Nr. 46/14 Zweckverband Raum Kassel Ständeplatz 13 34117 Kassel nachrichtlich: Gemeindevorstand der Gemeinde
Aktenzeichen 21/1 93b Nr. 06/16. Bearbeiter/in Herr Zierau Durchwahl Fax Datum
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Mit Empfangsbekenntnis Magistrat der Stadt Bebra Postfach 11 52 36171 Bebra Aktenzeichen 21/1 93b 02-05 Nr. 06/16 Bearbeiter/in Herr Zierau
In dem landesplanerischen Verfahren nach 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG) i.v. mit 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG)
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Mit Empfangsbestätigung Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze) Rathausgasse 1 34576 Homberg (Efze) Aktenzeichen 21/1 93b 02-05 Nr. 9/13
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Emstal Kasseler Str. 57 34308 Bad Emstal Aktenzeichen 21/1 93b 02-05 Nr. 04/14 Bearbeiter/in Herr Zierau
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Mit Empfangsbekenntnis Magistrat der Stadt Gemünden (Wohra) Marktstr. 10 35285 Gemünden (Wohra) Aktenzeichen 21/1 93b 02-05 Nr. 03/15
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Zweckverband Raum Kassel Ständeplatz 13 34117 Kassel Aktenzeichen 21/1 93b 02-05 Nr. 05/14 Bearbeiter/in Herr Zierau Durchwahl 0561 106-31
In dem landesplanerischen Verfahren nach 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.v.m. 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG)
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Magistrat der Stadt Schwalmstadt Postfach 12 62 34602 Schwalmstadt Nachrichtlich: Arbeitsgruppe Stadt Sickingenstr. 10 34117 Kassel Aktenzeichen
Der 1\!lz:gß~~rat der Stf:!dt \lo!~tmar$en ~ Fax. Internet Ihr Zeichen Nachricht vom
Regierungspräsidium Kassel Der 1\!lz:gß~~rat der Stf:!dt \lo!~tmar$en --------~-----..-----------1 Regierungsprasidium Kassel 34112 Kassel Magistrat der Stadt Volkmarsen Steinweg 29 Fax Ihr Zeichen Nachricht
In dem landesplanerischen Verfahren nach 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.v.m. 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG)
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Magistrat der Stadt Gudensberg Kasseler Str. 2 34281 Gudensberg Aktenzeichen 21/1-93b 02-05 Nr. 07/17 Bearbeiter/in Herr Zierau /Frau
In dem landesplanerischen Verfahren nach 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.v.m. 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG)
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Gemeindevorstand der Gemeinde Flieden Postfach 11 51 36101 Flieden Nachrichtlich: Ingenieurgesellschaft rebo consult mbh Im Wolfsgraben
HESSISCHER LANDTAG. der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/3644 15. 09. 2016 Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 18.07.2016 betreffend Salzabwasserentsorgung bei K+S: Kapazität der Stapelbecken und Antwort
Regierungspräsidium Gießen
Regierungspräsidium Gießen Abweichungsverfahren nach 12 Hessisches Landesplanungsgesetz Verfahrensbuch Abteilung III - Dezernat 31 Stand: Juli 2009 V o r w o r t Die Regionalplanung beim Regierungspräsidium
In dem landesplanerischen Verfahren nach 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.v.m. 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG)
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Gemeindevorstand der Gemeinde Edermünde Brückenhofstraße 4 34295 Edermünde Aktenzeichen 21/1 93b 02-05 Nr. 11/13 Bearbeiter/in Herr Zierau
In dem landesplanerischen Verfahren nach 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.v.m. 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG)
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Gemeindevorstand der Gemeinde Ebersburg Schulstr. 3 36157 Ebersburg Nachrichtlich: KH-Planwerk GmbH -Büro Fulda- Flemingstr. 18 36041
In dem landesplanerischen Verfahren nach 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.v.m. 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG)
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Mit Empfangsbekenntnis Gemeindevorstand der Gemeinde Schenklengsfeld Rathausstr. 2 36277 Schenklengsfeld Nachrichtlich: Büro für Stadtbauwesen
Regierungspräsidium Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt Durchschrift Regierungspräsidium Darmstadt. 64278 Darmstadt Magistrat der Stadt Karben Rathausplatz 1 61184 Groß Karben Unser Zeichen: Az. III31.2-61d 02/01 Ihr Zeichen: Ihre
Informationsveranstaltung
Informationsveranstaltung zur Vorbereitung von Raumordnungsverfahren (ROV) für f ein Hersteller-Direktverkaufszentrum in der überregional bedeutsamen Tourismusregion Lüneburger L Heide 14. Februar 2008
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode 21.03.2018 Drucksache 19/581(neu) Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes
mit Schreiben vom baten Sie das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) um eine Stellungnahme im Rahmen des
SACHSEN-ANHALT Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt Postfach 156 06035 Halle / Saale Stadt Bernburg (Saale) Der Oberbürgermeister Schloßgartenstraße 16 06406 Bernburg Landesamt für Geologie
HESSISCHER LANDTAG. Ausgaben Einnahmen Aufwand Ertrag
19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/6651 09. 08. 2018 Antrag der Landesregierung betreffend Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hessen 2000 A. Problem
Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung
Gemeinde Eschenburg Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd Begründung Planstand: Entwurf 07/2017 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und
In den landesplanerischen Verfahren nach 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG) i.v. mit 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG)
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Magistrat der Stadt Grebenstein Markt 1 34393 Grebenstein Aktenzeichen 21/1 93b 02-05 Nr. 03/13 und Nr. 04/13 Bearbeiter/in Herr Zierau
Gliederung. Abweichungsverfahren Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen. Festlegungen im Regionalplan Mittelhessen 2010
Dr. Ivo Gerhards, Regierungspräsidium Gießen 1 Wetzlar, 18. August 2011 Dr. Ivo Gerhards, Regierungspräsidium Gießen 2 Wetzlar, 18. August 2011 Gliederung 1. Rahmenbedingungen der Windenergienutzung im
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Amt für Landwirtschaft und Naturschutz 53.04 Untere Naturschutzbehörde Dienstgebäude 74889 Sinsheim, Muthstraße 4 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Postfach 10 46 80, 69036
Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau. Bebauungsplan. Am Hohen Weg 2. Bauabschnitt. 4. Änderung
Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau Bebauungsplan Am Hohen Weg 2. Bauabschnitt 4. Änderung Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung
Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: IX / (RVS)
Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: IX / 43.0 Az. III 31.1-93 b 10/01 Sitzungstag: 22.09.2017 (RVS) Tagesordnungspunkt : - - Anlagen : -1- Antrag der Städte Erlensee und Langenselbold
In dem landesplanerischen Verfahren nach 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.v.m. 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG)
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Gemeindevorstand der Gemeinde Neuhof Lindenplatz 4 36119 Neuhof Nachrichtlich: Herget & Wienröder Theilring 32 36124 Eichenzell Aktenzeichen
Stadt Rödermark. Bebauungsplan B 33. Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße
Stadt Rödermark Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden
zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der
ZWISCHENABWÄGUNGSTABELLE zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstiger und der Öffentlichkeit im Rahmen der Frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit vom 30.05.2016 bis 01.07.2016 und
Raumordnungsverfahren. Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser, inkl. Anbindung an das 380-kV-Netz
Raumordnungsverfahren Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser, inkl. Anbindung an das 380-kV-Netz Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 350 - Raumordnungsfragen, Infrastruktur, Wirtschaft, Umwelt Herr Gerhardt
Unser Zeichen: Az. III d 02/ Datum: 26. August 2013
Regierungspräsidium Darmstadt Durchschrift Regierungspräsidium Darmstadt. 64278 Darmstadt Unser Zeichen: Az. III31.2-61d 02/01-33 Gemeindevorstand der Gemeinde Wöllstadt Postfach 28 61204 Wöllstadt Ihr
Regionalplan Mittelhessen 2010
Regionalplan Mittelhessen 2010 Inhalte und deren Verbindlichkeit für Verkehrsprojekte VSVI-Seminar Von der Idee bis zum Baurecht 27. November 2013, Friedberg Simone Philippi Obere Landesplanungsbehörde
Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau. Bebauungsplan. Am Hohen Weg (1.BA) 7. Änderung und. Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änderung
Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau Bebauungsplan Am Hohen Weg (1.BA) 7. Änderung und Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änderung Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs.
Planungsausschuss am
DS PlA 05/12 Anlagen 02.07.2012 58511/16, Q 8451 Planungsausschuss am 19.07.2012 TOP 1 (öffentlich) Zielabweichungsverfahren (ZAV) nach 6 Abs. 2 ROG i.v.m. 24 LplG Antrag der Firma Ökostrom Consulting
REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN
REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Regierungspräsidium Tübingen Postfach 26 66 72016 Tübingen Per E-Mail Stadt Rottenburg - Stadtplanung - 72101 Rottenburg Tübingen 13.07.2015 Name Herr Maucher Durchwahl 07071
Regierungspräsidium Gießen. Abteilung III. Verfahrensbuch. über Zielabweichungsverfahren nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz
Regierungspräsidium Gießen Abteilung III Verfahrensbuch über Zielabweichungsverfahren nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz Dezernat 31 - Regionalplanung, Geschäftsführung der Regionalversammlung, Wirtschaft,
Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"
Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,
Stadt Riedstadt, Stadtteil Crumstadt. Bebauungsplan. Im Sand und Im Sand II. 2. Änderung
Teil 1 Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen. Stadt Riedstadt, Stadtteil Crumstadt
Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke VERWALTUNGSKOSTEN- SATZUNG
Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke VERWALTUNGSKOSTEN- SATZUNG Stand: 1. Juli 2008 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mittelhessische Abwasserwerke (nachstehend ZMA genannt) hat in ihrer
Sehr geehrte Damen und Herren,
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Postfach 20 03 61 I 56003 Koblenz Stadtverwaltung Koblenz Bahnhofstraße 47 56068 Koblenz Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Telefon 0261 120-0 Telefax 0261 120-2200
Stadt Riedstadt, Stadtteil Crumstadt. Bebauungsplan. Im Sand und Im Sand II. 2. Änderung
Teil 1 Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen. Die Beschlussempfehlungen zu den im
Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung - BAGebS-)
Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung - BAGebS-) Aufgrund der 5, 29 und 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 1.
Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht
Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan
Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim
Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Ergänzungssatzung zur Erweiterung der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH Auf Grund von 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung
Stadt Riedstadt, Stadtteil Erfelden. Bebauungsplan. Wohngebiet Erfelden - Am Gemeinen Löhchen. 2. Änderung
Stadt Riedstadt, Stadtteil Erfelden Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am Gemeinen Löhchen 2. Änderung Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der
Aktenzeichen 21/1 93b Nr. 03/17. Bearbeiter/in Herr Zierau/ Herr Knauß Durchwahl / Fax Datum.04.
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Mit Empfangsbekenntnis Magistrat der Stadt Hünfeld Konrad-Adenauer-Platz 1 36088 Hünfeld Aktenzeichen 21/1 93b 02-05 Nr. 03/17 Bearbeiter/in
Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung -BAGebS-)
Satzung des Odenwaldkreises über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung -BAGebS-) Aufgrund der 5, 29 und 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 7.
Drucksache Nr. 28/2017. N i e d e r s c h r i f t
Drucksache Nr. 28/2017 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Zentralausschusses der Regionalversammlung Nordhessen am Montag, 18. Dezember 2017, 10.00 Uhr, beim Regierungspräsidium Kassel, Am
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Sitzung des Planungsausschusses
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Sitzung des Planungsausschusses am 20. März 2018 in Altötting TOP 4 13. Fortschreibung des Regionalplans Kapitel B III Land- und Forstwirtschaft Verfahrensablauf
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,
Bebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Bebauungsplan Baugebiet "Sandfeld" 1. Änderung - BEGRÜNDUNG - Vorhabensträger: Gemeinde Georgenberg Flossenbürger Straße 1 92697
Naturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten
Naturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V Referat 250 Angelegenheiten der obersten Naturschutzbehörde Was
In dem landesplanerischen Verfahren nach 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG) i.v. mit 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG)
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Kreisausschuss des Landkreises Waldeck-Frankenberg Südring 2 34497 Korbach Nachrichtlich: Magistrat der Stadt Volkmarsen Steinweg 29 34471
Zielabweichungsverfahren sind keine Lösung! - Möglichkeiten für Gemeinden und Planer bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten
Windenergietage, 11. November 2009 Zielabweichungsverfahren sind keine Lösung! - Möglichkeiten für Gemeinden und Planer bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten Rechtsanwältin Dr. Reni Maltschew Fachanwältin
Gemeinde Börger Der Bürgermeister
Gemeinde Börger Der Bürgermeister Waldstraße 4, 26904 Börger Bekanntmachung (05953) 3 Fax: (05953) 472 E-Mail: boerger@soegel.de Internet: www.boerger-huemmling.de Datum: 28.06.2016 Bauleitplanung der
Frage-Antwort-Katalog zum Entwurf der 3. Teilfortschreibung LEP IV (FAQ)
1. Warum erfolgt eine erneute Teilfortschreibung im Bereich Erneuerbare Energien? Die Landesregierung bekennt sich weiterhin zur Energiewende. Dabei hat die Windenergie unter den Erneuerbaren Energieträgern
SACHSEN-ANHALT. URSPRUNGSLAND DER REFORMATION Verbandsgemeinde Vorharz Bau- und Ordnungsamt Markt Wegeleben
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 3653 39011 Magdeburg Verbandsgemeinde Vorharz Bau- und Ordnungsamt Markt 7
Regionales Raumordnungsprogramm 2003
Landkreis Lüneburg Regionales Raumordnungsprogramm 2003 2. Änderung - Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung Entwurf Januar 2014 - Zeichnerische Festlegungen Entwurf Januar 2014 Maßstab
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Innenministerium NRW, 40190 Düsseldorf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf Bearbeitung: MR
Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/135 Landtag 19. Wahlperiode 10.11.15 Mitteilung des Senats vom 10. November 2015 Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven Mitteilung
Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten - Fracking
Zweckverband Großraum Braunschweig Expertenhearing Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten - Fracking 3. Juli 2012 Aufgaben der Genehmigungsbehörde Landesamt für Bergbau,
1. Planänderungsbeschluss
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Direktion - Wiederherstellung der Deichsicherheit durch den Ausbau der Jeetzeldeiche von Deich km 25+540 bis 33+800 und der
REGIONALVERSAMMLUNG Darmstadt, den 12. Juli 2017 SÜDHESSEN
REGIONALVERSAMMLUNG Darmstadt, den 12. Juli 2017 SÜDHESSEN E R G E B N I S N I E D E R S C H R I F T über die 5. Sitzung der Regionalversammlung Südhessen (RVS) (IX. Wahlperiode) am 30. Juni 2017 Tagungsort:
Regierung von Niederbayern
LBD Rolf-Peter Klar Steuerungsmöglichkeiten von Windenergieanlagen in der Bauleitplanung Ausgangslage 0 -Variante 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB - Windenergieanlagen privilegiert im Außenbereich Prüfung der Zulässigkeit
Copyright Layout, Texte und Karteninhalte: Bezirksregierung Köln. Kartengrundlagen: Topografische Karten, Land NRW
Regionalplan Köln Herausgeber: Bezirksregierung Köln Bezirksplanungsbehörde Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Tel.: 0221/147-2351 Fax: 0221/147-2905 e-mail: gep@bezreg-koeln.nrw.de Internet: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV
Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VIII / Az. III b 10/01 Sitzungstag : Tagesordnungspunkt : Anlagen : -1-
Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen r.: III / 44.0 Az. III 31.1-93 b 10/01 Sitzungstag : Tagesordnungspunkt : Anlagen : -1- Antrag auf Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Südhessen
INHALTSVERZEICHNIS. Seite:
- 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen
Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde
Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde Geschäftsstelle des Regionalrates Tel.: 0251/411-1755 Fax.:0251/411-1751 email:geschaeftsstelle@bezreg-muenster.nrw.de Sitzungsvorlage 45/2015 Zielabweichungsverfahren
45. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006. N i e d e r s c h r i f t
45. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung am 19.12.2005 um 19.30 Uhr im Rathaus Calden Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung 31
Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung
Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung
Marktflecken Weilmünster
Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Waldfriedhof in der Gemarkung Aulenhausen Begründung Planstand: Entwurf Inhalt 1 Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs...
G E B Ü H R E N O R D N U N G der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg
G E B Ü H R E N O R D N U N G der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse (1) Für die Inanspruchnahme von Anlagen und Einrichtungen bzw. für Tätigkeiten erhebt die
Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde
Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde Geschäftsstelle des Regionalrates Tel.: 0251/411-1755 Fax.:0251/411-1751 email:geschaeftsstelle.regionalrat@bezregmuenster.nrw.de Sitzungsvorlage 24/2013
Bauleitplanung im Landschaftsschutzgebiet
Inhaltsübersicht 1. Rahmenbedingungen 2. Problemstellung 3. Lösungsansätze der Vergangenheit 7. Ausblick 1. Rahmenbedingungen 1. Rahmenbedingungen LSG-VO Landesrecht; verschiedene Generationen von Verordnungen
Synopse. der Anregungen und Bedenken mit Ausgleichsvorschlägen
51. Änderung des Regionalplans Synopse der mit Ausgleichsvorschlägen zur 51. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) Änderung der Vorgaben zur Rohstoffsicherung und -gewinnung
Die strategische Umweltprüfung: Entwicklung in Deutschland (Schwerpunkt: Raumordnungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt)
Prof. Dr. Thomas Bunge, Dessau / Berlin Die strategische Umweltprüfung: Entwicklung in Deutschland (Schwerpunkt: Raumordnungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt) Referat auf der Tagung SUP-Richtlinie Herausforderung
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Aktenzeichen 21/1 93b 02-05 Nr. 07/15 Magistrat der Kreisstadt Korbach Rathaus Stechbahn 1 34497 Korbach nachrichtlich: OEKOPLAN Ingenieure
REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN
REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Regierungspräsidium Tübingen Postfach 26 66 72016 Tübingen s.h. beiliegende Verteilerliste Tübingen 25.06.2015 Name Andrea Gamerdinger Durchwahl 07071 757-3213 Aktenzeichen
Vom 13. Oktober Aufgrund 1. des 1 des Gesetzes über die Ermächtigung
406 Nr. 16 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I 11. November 2009 Verordnung über immissionsschutzrechtliche Zuständigkeiten, zur Bestimmung der federführenden Behörde nach dem Gesetz
K+S-Maßnahmenpaket. K+S Gruppe. für Gewässerschutz und Standortsicherung im hessisch-thüringischen Kalirevier (Verbundwerk Werra, Werk Neuhof-Ellers)
Wachstum erleben. K+S-Maßnahmenpaket für Gewässerschutz und Standortsicherung im hessisch-thüringischen Kalirevier (Verbundwerk Werra, Werk Neuhof-Ellers) 28.1.28 Hintergrund des Maßnahmenpaketes Deutschland
Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn
Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn Bebauungsplan Fischbacher Weg 12. Änderung ENTWURF Begründung gem. 2a BauGB Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Rheinstraße 12, 76829 Landau i. d. Pfalz Telefon: 06391 / 911-0
Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VII / 10.1
Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VII / 10.1 Az. III 31.1-93 b 10/01 Sitzungstag : 16.03.2007 (HPA) 23.03.2007 (RVS) Tagesordnungspunkt : - 2-2 - Anlagen : -1- Abweichung vom neu genehmigten
Herausforderungen der Evaluation aus Sicht der Landwirtschaft
Herausforderungen der Evaluation aus Sicht der Landwirtschaft Roland Großkopf Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume, Schwäbisch Gmünd 5. Ökokontotag Flächenagentur 09.11.2017-1
Abgrenzung zwischen Bundes-Bodenschutzgesetz und Bundesberggesetz
Abgrenzung zwischen Bundes-Bodenschutzgesetz und Bundesberggesetz Beschluss der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz am 11./12.09.2000, Zustimmung des Länderausschusses Bergbau (LAB) vom 15.12.2000
Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzung gem. 8 LWaldG
Fugro Consult GmbH Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzung gem. 8 LWaldG Gegenstand der beantragten Entscheidung: Auf Grundlage der 8 LWaldG wird die Umwandlung von Wald in
Prof. Dr. Monika Böhm, Dr. Thomas Schmid Beurteilung eines Aufsuchungsfeldes für Fracking fachliche und juristische Aspekte
Prof. Dr. Monika Böhm, Dr. Thomas Schmid Beurteilung eines Aufsuchungsfeldes für Fracking fachliche und juristische Aspekte Umweltrechtliches Praktikerseminar Gießen 22. Mai 2014 Gliederung 1.1 Die Konzessionserlaubnis
Antrag auf Genehmigung einer Waldumwandlung
Antrag auf Genehmigung einer Waldumwandlung (Antrag und Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeinde einzureichen) Antragsteller/in: (Telefon, E-Mail) Landkreis Harburg Abteilung Naturschutz/Landschaftspflege
Erdgasfernleitung NOWAL
Erdgasfernleitung NOWAL Nord-West-Anbindungsleitung Rehden Drohne Netzkopplung Drohne Planfeststellungsabschnitt Niedersachsen Planänderung Nr. 1 Trassenverschiebung Hemsloh Antrag auf Planänderung gemäß
Netzausbauplanung/Bundesfachplanung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Netzausbauplanung/Bundesfachplanung Frankfurt, den 05. Dezember 2013 Matthias Bergmeier Überblick Netzausbauplanung/Bundesfachplanung
Dauerhafte Lösung für Salzabwasserproblematik in Werra und Oberweser
Wiesbaden/Kassel, 29. September 2014 Dauerhafte Lösung für Salzabwasserproblematik in Werra und Oberweser Hessische Umweltministerin Priska Hinz und K+S Vorstandsvorsitzender Norbert Steiner stellen Vier-Phasen-Plan
Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) Nachtarbeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr)
1 Absender: Tel.: 0209/169 4253 + 8594, Fax.: 0209/169 4812 Stadt Gelsenkirchen Referat Umwelt 60/UK Goldbergstr. 84 45875 Gelsenkirchen Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,
Merkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen
Unterlage 0 Merkblatt über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen I. Rechtsgrundlagen und Inhalt der Planfeststellung 1. Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz
7. Rohstofftag Sachsen-Anhalt Wirtschaftsfaktor Rohstoffe. Rohstoffsicherung in Deutschland ein Ländervergleich
7. Rohstofftag Sachsen-Anhalt Wirtschaftsfaktor Rohstoffe Rohstoffsicherung in Deutschland ein Ländervergleich Dr. Norbert Schröder & Bert Vulpius Unternehmerverband Mineralische Baustoffe (UVMB) e. V.
Lesefassung. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen
Lesefassung Verwaltungskostensatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 07.10.2003 Aufgrund der 20 Abs. 2, 23 Abs.
über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)
Stadt Bad Dürrheim Landkreis Schwarzwald-Baar S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)
Vierzehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Ingolstadt. Siebenundzwanzigste Änderung
Vierzehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Ingolstadt Siebenundzwanzigste Änderung Kapitel B IV Gewerbliche Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Tourismus - Teilfortschreibung Punkt 5 Sicherung
(Südhessen-Woche SüWo lokal Nr. 44/2015)
SATZUNG des Landkreises Groß-Gerau über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Frischfleisch-Kostensatzung) vom 12.10.2015 (Südhessen-Woche SüWo