Fahrzeugkranunterstützte SKT Einsätze Gefährdungsbeurteilung

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1 Fahrzeugkranunterstützte SKT Einsätze Gefährdungsbeurteilung Auflistung von Einsatzbereichen: (kein Anspruch auf Vollständigkeit) a) Ganzbaumentnahme mittels Fahrzeugkran b) Teilbaumentahme mittels Fahrzeugkran c) Großschadensereignisse (z.b. Großbaustellen mit einer Vielzahl von Fällaktionen, geworfene oder gebrochene Bäume auf Hausdächern) d) Fahrzeugkrane als Anschlag-/Sicherungspunkt des Kletterers bei nicht ausreichend Stand- /Bruchsicheren Bäumen oder Baumpflege in extrem flachkronigen oder ausladenden Bäumen / Bäumen mit besonderen Wuchsformen (z.b. Hängebuchen) e) Wissenschaftliche Untersuchungs-/Forschungseinsätze in Baumkronen f) Rettungseinsätze SRHT Baum g) Polizeiliche Einsatzlagen Lösen von Ankettungen und Blockaden in Höhen Sind moderne, geeignete und geprüfte Krane gemäß 25 und 26 BGV D6 Krane im Einsatz bietet der Zugang des Kletterers mittels PSAgA über die Flasche (Kranhaken) des Krans in den Baum, seine Positionierung sowie die temporäre oder auch dauerhafte Sicherung ein sicheres, ergonomisches und schnelles Verfahren für Zustieg und Positionierung eines SKT Kletterers. Das Einsatzverfahren ist auf fachkundige SKT-B Kletterer beschränkt. Vorteile gegenüber herkömmlichen Baumzugangs- und Arbeitstechniken: - Kranflasche/Kran liefern berechenbare und genormte, tragfähige Anschlagpunkte für den Kletterer - Seileinbau mit Wurf-/Schusstechniken (Auswahl und Einschätzung von Tragästen über größere Entfernungen) durch den Kletterer entfällt. - Gefährdung des Baumumfeldes durch den Seileinbau mit Wurf-/Schusstechnik entfällt - Schwer oder nicht einsehbare Schäden im Kronenbereich (Angebrochene Äste / Kronenteile oder in der Krone hängende Baumteile z.b. nach Stürmen) gefährden den Kletterer, da er von oben kommt, nicht. - Exakte und veränderbare Positionierung des Kletterers über der jeweiligen Arbeitsstelle im Baum durch den Kran (Unabhängigkeit von der Kronenstruktur z.b. suboptimal vorgegebene/vorhandene Anker punkte im Baum) Ankerpunkte oberhalb des Kletterers oder Arbeiten mit sehr steilen Seilverläufen und geringer Pendelsturzgefahr - Sehr sicherer, ergonomischer und schneller Zugang auch im stark wasserbereiserten oder mit Fremdbewuchs (Efeu) bewachsenen Bäumen

2 - Bei Ganzbaumentnahmen keine kombinierten SKT-/Motorsägeneinsätze im Baum. Dadurch geringere Unfallgefährdung und ergonomische Entlastung des Kletterers. Bei diesem Verfahren schlägt der Kletterer über Ketten/Hebebänder den gewichtsmäßig berechneten oder erfahrungsmäßig eingeschätzten Baum nach Rücksprache mit dem Kranführer von der Flasche aus an und seilt sich danach zu Boden ab. Der Fällschnitt erfolgt in enger Kooperation (Funk) zwischen MS- und Kranführer vom Boden aus. Der Vollbaum wird mittels Kran zu einem vorbereiteten Ablageplatz gehoben und dort u.u. unterstützt durch die Seilwinde eines Forstspezialschleppers abgelegt und liegend motormanuell aufgearbeitet. Die Vollbaumentnahme sollte bezüglich ihrer sicherheitstechnischen Vorteile das primäre Ziel der Arbeitsorganisation sein! Hierzu ist ggf. auch die Bereitstellung eines leistungsfähigeren Krans im Hinblick auf seine max. Hebekraft zu der baustellenabhängigen Auslage zu beachten. Vororttermin mit Außendienstmitarbeiter der Kranfirma unerläßlich! - Bei Teilbaumentnahmen i.d.r. geringere Motorsägenlaufzeiten / Schnitte, dafür aber größere, unregelmäßige Lasten die sich nach dem Trennschnitt auf Höhe des Sägeführers/Kletterers befinden (Pendelgefahr!) Die sonstigen Vorteile der Zugangstechnik am Kranhaken sind die gleichen wie bei der Vollbaumentnahme. Wenn möglich sollten Schnittmaßnahmen bei Teilbaumentnahmen und das Anschlagen der Ketten nicht aus Steigeisenständen sondern aus Hubarbeitskörben erfolgen. - Bei Arbeiten in zweifelhaft Stand- oder Bruchsicheren Bäumen, bei Bäumen mit angebrochenen / abgebrochenen und im Kronenbereich hängenden Baumteilen sowie bei Pflegearbeiten in Bäumen mit besonderen Wuchsformen der Krone bietet der Zustieg über den Kran und das Ankern des Kletterers am Kranhaken einen sicheren Ankerpunkt der optimal an die Arbeitsposition angepasst werden kann. Zudem erfolgt die Sicherung und der Zugang von oben (kein Arbeiten unter losen Baumteilen) und an weitestgehend vertikalen Seilverläufen geringe Pendelsturzgefahr. Gleichzeitig kann der Kletterer über den Kran jederzeit schnell und sicher abgesetzt werden. Gefahren bei Fahrzeugkranunterstützten SKT Einsätzen (kein Anspruch auf Vollständigkeit!) Fehlerhafte Einschätzung der Gewichtslast zur Auslage/Max. Arbeitslast des Kranes Fehlerhafte Einschätzung des Lastschwerpunktes (durchrotierende Last) Fehlerhafte Einschätzung des Lastanbindepunktes (Anschlagpunkt für die Last nicht tragfähig) Bei V-Förmiger Anschlagtechnik der Ketten Bruch der Vergabelung Ungleichmäßige Belastung der Anschlagmittel Absturz des Kletterers z.b. durch fehlerhafte oder beschädigte PSAgA Getroffen werden von herabfallenden Teilen, z.b. durch zu kurze Anschlagmittel des Krans Flasche in der Krone, Personen unter dem Anschläger, Personen unter nicht gesicherten Lasten Getroffen werden von pendelnden Lasten, z.b. durch fehlerhaftes Anschlagen von Lasten, Fehler bei Ausrichtung der Kranflasche, Fehler Positionierung Kletterer Schnittverletzungen mit Hand-/ Motorsägen Gefahren durch schwebende Lasten, Arbeiten/Aufenthalt unter schwebenden Lasten Abschergefahren (Kollision Last-/PSA Bestandteile) Quetschgefahren z.b. beim Handling mit Lastanschlagmitteln (Ketten), Schlepperseile, Holz in Spannung z.b. beim Anheben und an abgelegten Baumkronen und Stammteilen Abbrechen von Tot-/Trockenästen während des Trennschnittes / Hubes

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4 Betriebsanweisung Stand: Nov Fahrzeugkranunterstützte SKT- Einsätze Gefahren für Mensch und Umwelt Fehlerhafte Einschätzung der Gewichtslast zur Auslage/Max. Arbeitslast des Kranes Fehlerhafte Einschätzung des Lastschwerpunktes (durchrotierende Last) Fehlerhafte Einschätzung des Lastanbindepunktes (Anschlagpunkt für die Last nicht tragfähig) Bei V-Förmiger Anschlagtechnik der Ketten Bruch der Vergabelung Ungleichmäßige Belastung der Anschlagmittel Absturz des Kletterers z.b. durch fehlerhafte oder beschädigte PSAgA Gefahr von herabfallenden Teilen, z.b. durch zu kurze Anschlagmittel des Krans Flasche in der Krone, Personen unter dem Anschläger, Personen unter nicht gesicherten Lasten Gefahr durch pendelnde Lasten, z.b. durch fehlerhaftes Anschlagen von Lasten, Fehler bei Ausrichtung der Kranflasche, Fehler Positionierung Kletterer Schnittverletzungen mit Hand-/ Motorsägen Gefahren durch schwebende Lasten, Arbeiten/Aufenthalt unter schwebenden Lasten Abschergefahren (Kollision Last-/PSA Bestandteile) Quetschgefahren z.b. beim Handling mit Lastanschlagmitteln (Ketten), Schlepperseile, Holz in Spannung z.b. beim Anheben und an abgelegten Baumkronen und Stammteilen Gefahr durch Fehler in der Kommunikationskette Gefahren durch Mängel im Bereich Baustellenabsicherung Abbruch von Tot-/Trockenästen beim Trennschnitt oder während des Hubes BESONDERHEITEN:

5 Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Vor Arbeitsbeginn Gefährdungsermittlung, Baumsicherheitsbeurteilung in schriftlicher Form erstellen Vor Arbeitsbeginn dokumentierte Unterweisung aller beteiligten Personen, Einweisung in die Rettungskette und Festlegung von Verantwortlichkeiten. Die Durchführung von Mobilkranunterstützten SKT-Einsätzen ist durch einen fachkundigen Aufsichtsführenden zu koordinieren und zu überwachen. Eine eindeutige Kommunikationskette ist abzusprechen und vor Arbeitsaufnahme zu überprüfen. Klare Festlegung, Kennzeichnung und ggf. Sperrung/Sicherung der Baustelle Nur fachkundige, taugliche und im Arbeitsverfahren unterwiesene Personen beschäftigen (am Kranhaken nur SKT-B Kletterer) Die jeweils vorgeschriebene PSA ist zu verwenden Maschinen und Geräte, Gefahrstoffe bestimmungsgemäß verwenden, transportieren und lagern. Betriebseinrichtungen und Ausrüstungen dürfen keine Mängel aufweisen. Vor, während und nach jedem Hebevorgang muss eine Sicht- und Funktionsprüfung der PSA Anschlagmittel, Seile und Sicherungsgeräte durch einen fachkundigen Kletterer (Anschläger, MS-Führer) erfolgen Weitere Hinweise finden sich unter den anhängende allg. Informationen zu Einsatz voraussetzungen, Anschlag und Schnitttechniken

6 Verhalten im Gefahrfall bzw. bei Störungen Treten Mängel an den eingesetzten Maschinen/Geräten und Einsatzmitteln auf, so ist der Betrieb sofort einzustellen. Die festgestellten Mängel sind unverzüglich dem Aufsichtsführenden zu melden. Verhalten bei Unfällen - Erste Hilfe ERSTHELFER: alle Mitarbeiter / Ausbilder fsb Oerrel Ruhe bewahren! Arbeiten einstellen, Lage erfassen Rettungswagen / Notarzt rufen Notruf 112 Durchführung von ggf. Rettung und Sofortmaßnahmen am Unfallort Vorgesetzte / Berufsgenossenschaft benachrichtigen Instandhaltung, Entsorgung Die Krananlage und die Ausrüstung PSAgA sind mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person in allen Teilen auf Betriebssicherheit zu prüfen. Dies ist schriftlich zu dokumentieren. Reparaturen dürfen nur von hiermit beauftragten sachkundigen Personen (oder einer beauftragten Fachfirma) durchgeführt werden. Geltende rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz Arbeitsmedizinverordnung Betriebssicherheitsverordnung TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz und hier besonders TRBS 2121 Teil 3 Gefährdung von Personen durch Absturz bei der Bereitstellung und Benutzung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen TRBS 2121 Teil 4 Heben von Personen mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln VSG 1.1 Allg. Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel VSG 4.2 Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen, insb. Anlage 1 GUV-V, BGV D 6 Krane GUV-V, BGV D 8 Winden, Hub- und Zuggeräte GUV-R 198 Benutzung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz VSG 4.2 Unfallverhütungsvorschrift Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen GBG 1.1 Seilklettertechnik im Gartenbau GUV-I 8525 Motorsägeneinsatz an Bäumen und in der Baumkrone in Kombination mit der Seilklettertechnik BGR 159 Hochziehbare Personenaufnahmemittel BGG 966 Ausbildung und Beauftragung für Bediener von Hubarbeitsbühnen

7 Allg. Sicherheits- und Organisationshinweise für Fahrzeugkranunterstützte SKT-Einsätze Fahrzeugkranunterstützte Kletterbaustellen stellen i.d.r. kein Standartarbeitsverfahren da und erfordern jeweils genau an die Aufgabenstellung, Örtlichkeit und Einsatzbedingungen angepasste Gefährdungsermittlungen. Die vorstehende allg. Gefährdungsermittlung für Fahrzeugkranunterstütze SKT Einsätze kann hierzu als Grundlage dienen. Eine Dokumentation der Gefährdungsermittlung / Baumsicherheitsbeurteilung ist gemäß Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheits-VO und VSG 4.2 verpflichtend. Vor Einsatzbeginn ist i.d.r. eine Vorortbesichtigung der Baustelle durch den Auftraggeber, mit dem Aufsichtsführenden Kletterer und einem Vertreter der Kranfirma zielführend. Hier lassen sich Arbeitsverfahren, -abläufe, die Auswahl der Krangröße hinsichtlich Ausladung / Hubleistung zu den Gewichtslasten der Arbeitsobjekte, Kranstell- und Ablageplätze, sowie Zeitbedarf und Baustellensicherung einsatzorientiert besprechen und festlegen. Klare Festlegung von Arbeits-,Aufgaben- und Verantwortungsbereichen u.u. mit jeweiligen verantwortlichen Aufsichtsführenden Personen (z.b. Kletterteam, Aufarbeitungsteam, Maschinenführer etc.) Besprechung im gesamten Baustellenteam UNTERWEISUNG! Ort, Zeitpunkt und Inhalt der Unterweisung ist von allen Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Besprechung und Organisation der Rettungskette, Erste Hilfe nach Arbeitsunfall, Notfallversorgung im gesamten Baustellenteam! Einsatzvoraussetzungen: - Kombinierte Fahrzeugkran-/SKT Einsätze nur anwenden wenn die Gefährdungsermittlung / Baumsicherheitsbeurteilung eine Reduktion von Unfallgefahren, eine Erhöhung der Arbeitssicherheit (Arbeitsschutz) und ggf. eine ergonomische Entlastung (Gesundheitsschutz) der Arbeitsausführenden dokumentiert. - Eine situationsbezogene Kombination von verschiedenen Arbeitsplatzpositionierungs- und Zugangstechniken (Kran, Hubarbeitsbühne, Seileinbau und Steigeisenzustieg) kann vorteilhaft sein. - Im Kletterteam mind. 2 Fachkundige und mit entsprechender PSAgA ausgestattete Personen für das ausgewählte Zugangsverfahren (SKT-B / PAM an oder mit Kran, Hubarbeitsbühne) - Eine Trennung der Arbeitsbereiche Lastanschläger und Motorsägenführer ist in der Mehrzahl der Einsatzsituationen sinnvoll. Dabei können beide Kletterer den Kran als Zugangstechnik in den Baum nutzen. Als reiner Lastanschläger, der mittels Ketten /Hebebändern Vollbäume, Kronen- oder Stammteile anschlägt ist ggf. im Rahmen der Gefährdungsermittlung auch ein erfahrener SKT A Kletterer einsetzbar. - Ein dem Kranhaken angepasstes, gratfreies ovales Aufhängeglied nach DIN EN 1677-T4, Güteklasse 8 mit zweiter, formschlüssiger Sicherung gegen Aushängen aus dem Kranhaken (Sicherung mittels Bandrundschlinge an Mittelsteg Kranhaken). Weiterhin ein gesicherter, gratfreier Schäkel als geeignetes Mittel, um das Kletterseil um 90 gegen den Kranhaken abzuwinkeln um Seilquetschungen zu vermeiden. Auch die Verwendung einer kurzen hochfesten Kette (Güteklasse 8 oder höher) als PSA Anschlagmittel um den Mittelteil des Kranhakens, (Lastketten mittels Hebeband am Anker (Kranhaken) fixiert) gelegt erfüllt diese Forderung. - Der eingesetzte Kran muss so eingerichtet sein, dass bei einem Steuer- oder Energieausfall die am Kranhaken befindliche Person gefahrlos in die Ausgangsposition gebracht werden kann. Dies kann z.b. auch über ein Not-Energie-Aggregat erfolgen.

8 - Personensicherung am Kranhaken mit: Arbeitsplatzpositionierungs- oder Auffanggurt EN358/361/813 ggf. mit Sitzbrett in der zentralen Halte-/Steigschutzöse des Gurtes und Brustgurt um den Kletterer während des Hubes in aufrechter Sitzhaltung zu fixieren. (diese Forderung findet sich nicht mehr in der GBG1.1 von 4/2014) und ist u.m. nach auch entbehrlich. Sicherung am langen Klettersystem oder stehendem Einfachseil mittels Abseil- /Sicherungsgerät ca. auf Höhe cm über Haken Anschlagketten. Das Klettersystem/Stehende Sicherungsseil ist in einem Seilsack oder Rucksack am Kletterer mitzuführen. Wird ein stehendes Sicherungsseil verwendet, muss ein Zwischenaufstieg an dieser Seilstrecke durch entsprechende PSA am Kletterer sichergestellt sein. Handsäge und längenverstellbare Stahlkurzsicherung. Die Stahlkurzsicherung wird bei Sägeschnitten ggf. zentral vom Kletterer mit einer Anschlagkette des Krans verbunden. Rettung / Rückzug des Kletterers (ausreichend langes Rettungsseil, Material Seileinbau) muss auch bei einem Kranausfall bis zum Boden, einer Hubarbeitsbühne oder dem nächsten sicheren Ankerpunkt im Baum sichergestellt sein. - Dem Bedarf / Lastdimension / Ausladung entsprechender, geeigneter und geprüfter Kran mit geeignetem Bedienpersonal - Einsatzbezogene max. Lastaufnahme des Kranes ermitteln. - Sichere Kommunikation zw. Anschläger, Sägeführer, Kranführer und ggf. Sicherungsposten z.b. durch Helmfunkkombinationen. Funkdisziplin! - Absprache klarer Anweisungen an den Kranführer, der während des Anschlage-/ Sägevorganges ausschließlich auf diese Anweisungen reagiert! (z.b. Mast auf, Mast ab, Mast link, Mast rechts, Mast ein, Mast aus, Flasche ab, Flasche auf, STOP) Die Richtungsangaben richten sich hierbei immer nach der Blickrichtung des Kranführers. - Die Baustellenabsicherung umfasst auch die Bereiche Ablageplatz und Dreh-, Schwenkbereich des Kranes. - Leistungsstarke Laserpointer zur Markierung und Abstimmung von Anschlagpunkten und Sägepositionen erleichtern die Absprache zwischen Anschläger, Sägeführer, Kranführer und Sicherungspersonal. Allg. Informationen zu Anschlag- und Schnitttechniken: - Durch entsprechend lange Anschlagketten / Hebebänder sollte sich die Kranflasche i.d.r. beim Lastanschlagen oberhalb der Krone befinden um Astbrüche über dem Anschläger zu vermeiden. Abgestorbene Äste an den Hebelast ggf. zusätzlich mit Lastschlingen sichern. - Der Aufsichtführende / MS-Führer muss die Gewichtslast des abzutrennenden Baumes oder Baumteiles, ggf. mit Hilfe von Lasttabellen oder Herleitungen über Gewichtberechnungen aus der einschlägigen Fachliteratur, einschätzen und mit dem Kranführer abzustimmen. Hierbei ist die momentane max. Arbeitslast des Kranes zu berücksichtigen. Der Kran muss in der Lastübergabeposition mind. Das 1,5-fache der eingeschätzten Last heben uns sicher zu Boden bringen können. - Das Heben von abgetrennten Vollbäumen und Kronenteilen immer mit mindesten zwei Ketten / Hebebändern an, der Gewichtslast angepassten, tragfähigen Anschlagpunkten. Ketten und Hebebänder sollten dabei i.d.r. um 180 versetzt eingehängt und gleichmäßig belastet werden. Die Karabiner der Lastketten werden vom Stamm weg zeigend eingehängt. - Immer mind. 2 geeignete Anschlagmittel (Ketten / Bänder) EN 818-T4 Güteklasse 8 unter Einbeziehung einer doppelten Sicherheit, bezogen auf das berechnete Lastgewicht, verwenden. - Vorsicht wenn über V-förmige Anschlagtechniken Hebelkräfte auf Vergabelungen einwirken (Ausbruch von Vergabelungen)

9 - Beim Trennschnitt ist auf eine optimale Ausrichtung der Kranflasche über dem Lastschwerpunkt durch sorgfältiges Trimmen und Ausrichten des Mastes zu achten, damit sich die Last nach dem Trennschnitt nur minimal und vorhersehbar bewegt. - Geneigte, angeschlagene Baumteile / Äste können über obenliegende Fallkerben aufgerichtet werden. - Die Vorspannung über die Anschlagmittel auf die abzutrennende Last wird vom Sägeführer an den Kranführer vorgegeben. Sie darf bei Lastübergabe die Masse des zu hebenden Baumes / Baumteiles nicht übersteigen. - Zum Zeitpunkt der vollständigen Lastübergabe (Heben) des Baumes / Baumteiles müssen alle Holzfasern durchtrennt sein. - Hebelast ggf. mit Führungsseilen sichern.

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