Berufliches Gymnasium Aurich

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1 Abiturbegleiter Berufliches Gymnasium Aurich ab Abitur 014 Wirtschaft Ökotrophologie Agrarwirtschaft Informationstechnik Metalltechnik Berufsbildende Schulen Aurich Stand: Februar 014

2 Ein Wort vorab Der vorliegende Abiturbegleiter Berufliches Gymnasium informiert über den Weg zum Abitur an den Berufsbildenden Schulen Aurich. In dieser Schrift sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt, die für Schülerinnen Schüler, Eltern Erziehungsberechtigte sowie Lehrerinnen Lehrer bei der Schullaufbahnplanung beratung am Beruflichen Gymnasium Aurich erforderlich sind. Grlage bilden die entsprechenden Verordnungen Erlasse, welche über die hier dargestellten Informationen hinaus noch eine Reihe weiterer Details Sonderfälle regeln. Daher hat diese Informationsschrift keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da außerdem niemand perfekt ist, Fehler nicht ganz auszuschließen sind, begründen die Aussagen in dieser Broschüre keinerlei Rechtsansprüche. Die Rechtsgrlagen können im Original bei den unten angegebenen Ansprechpartnern eingesehen oder von der Homepage der BBS 1 oder BBS II (siehe unten) heruntergeladen werden. Die Informationen über Organisation, Fächer Kursangebote beziehen sich ausschließlich auf das Berufliche Gymnasium Aurich. Eine Übertragung auf andere Berufliche Gymnasien oder andere gymnasiale Oberstufen ist nicht möglich. Für weitere Fragen stehen Ihnen Ihre Kurslehrerinnen lehrer sowie Ihre Koordinatoren gern zur Verfügung. Christian Kohlhoff Klaus Schüßler Adressen: StD Christian Kohlhoff StD Klaus Schüßler (FG Wirtschaft, Agrarwirtschaft) (FG Ökotrophologie, Technik) Raum B08 Raum B18 Tel Tel kohlhoff@bbs1-aurich.de klaus.schuessler@bbs-aurich.de BBS1 Aurich BBS Aurich Am Schulzentrum 15 Am Schulzentrum Aurich 6605 Aurich Tel Tel Seite von 5

3 Inhalt Seite 1 Fachrichtungen Schwerpunkte, Abschlüsse, Berechtigungen, Dauer 4 Die Einführungsphase 5.1 Die Profilfächer 5. Die Fremdsprachen 5.3 Die Stentafel der Einführungsphase im Überblick 6.4 Leistungsbewertung in der Einführungsphase 7.5 Kurswahlen Wahl der Prüfungsfächer 8.6 Versetzung in die Qualifikationsphase 8 3 Die Qualifikationsphase Unterrichtsorganisation Tutorensystem 9 3. Die Leistungsbewertung Kurswahl Belegungsverpflichtung 10 4 Das Abitur Die Prüfungsfächer Prüfungsfachkombinationen im Schwerpunk Wirtschaft Prüfungsfachkombinationen im Schwerpunkt Agrarwirtschaft Prüfungsfachkombinationen im Schwerpunkt Ökotrophologie Prüfungsfachkombinationen im Schwerpunkt Technik Die Einbringungsverpflichtung Die Abiturprüfung Die Abiturvoraussetzungen Die Meldung Zulassung zum Abitur Die schriftliche Prüfung Die mündliche Prüfung Zusätzliche mündliche Prüfung in den Fächern der schriftlichen Prüfung Die Gesamtqualifikation Berechnung der Abitur Durchschnittsnote 1 5 Erwerb der Fachhochschulreife 5.1 Schulischer Teil der Fachhochschulreife 5. Praktischer Teil der Fachhochschulreife 4 Seite 3 von 5

4 1 Fachrichtungen, Schwerpunkte, Abschlüsse, Berechtigungen, Dauer Fachrichtungen Schwerpunkte: Das Berufliche Gymnasium Aurich bietet fünf Wege zum Abitur: Fachrichtung Wirtschaft Fachrichtung Gesheit Soziales mit den Schwerpunkten Agrarwirtschaft Ökotrophologie Fachrichtung Technik mit den Schwerpunkten Metall- Elektrotechnik Informationstechnik Înhaltsverzeichnis Eingangsvoraussetzung: Erweiterter Sekarabschluss I oder ein gleichwertiger Abschluss. Abschlüsse Berechtigungen: Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) ist in allen Schwerpunkten bei erfolgreichem Besuch der Abschluss. Dieser Abschluss berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an allen Universitäten, Hochschulen Fachhochschulen, unabhängig vom gewählten Schwerpunkt. Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann bereits am Ende der 1. Jahrgangsstufe erworben werden. Im Zusammenhang mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einem gelenkten Praktikum wird dann die volle Fachhochschulreife erreicht. Diese berechtigt unter Anderem zum Studium an einer Fachhochschule. Dauer: Die gymnasiale Oberstufe dauert im Regelfall drei Jahre umfasst die Klasse 11 (die Einführungsphase) sowie die Jahrgänge 1 13 (die Qualifikationsphase). Die maximale Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe beträgt vier Jahre. Es kann also nur eine Jahrgangsstufe einmal wiederholt werden. Davon unberührt ist das Recht, bei Nicht-Bestehen der Abiturprüfung den 13. Jahrgang zu wiederholen. Seite 4 von 5

5 Înhaltsverzeichnis Die Einführungsphase In der Klasse 11, der Einführungsphase, werden alle Schülerinnen Schüler auf ein einheitliches Bildungsniveau gebracht auf den Unterricht in der Qualifikationsphase vorbereitet. Der Unterricht findet hier größtenteils im Klassenverband statt..1 Die Profilfächer Je nach Schwerpunkt heißt das erste Profilfach Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen / Controlling (Fachrichtung Wirtschaft), Agrar- Umwelttechnologie (Schwerpunkt Agrarwirtschaft) Ernährung (Schwerpunkt Ökotrophologie), Metalltechnik (Schwerpunkt Metalltechnik), Informationstechnik (Schwerpunkt Informationstechnik). Das zweite Profilfach ist in der Fachrichtung Wirtschaft das Fach Volkswirtschaft, in den anderen Fachrichtungen Betriebs- Volkswirtschaft. Das dritte Profilfach ist in allen Fachrichtungen Informationsverarbeitung. Alle Schüler haben als viertes Profilfach zwei Sten pro Woche das Fach Praxis. Dieses ist inhaltlich eng mit dem ersten Profilfach verknüpft.. Die Fremdsprachen In der Einführungsphase muss im Regelfall am Unterricht in zwei Fremdsprachen teilgenommen werden. Die erste Fremdsprache ist Englisch. Als zweite Fremdsprache wird am Beruflichen Gymnasium Aurich Spanisch angeboten. Mindestens eine Fremdsprache muss auch in der Qualifikationsphase in allen vier Kurshalbjahren durchgängig belegt werden. Wurde mit Spanisch als zweiter Fremdsprache in Klasse 11 neu begonnen, so ist Spanisch auch in der Qualifikationsphase Pflichtfach. Englisch kann in diesem Fall in der Qualifikationsphase freiwillig weiter belegt werden. Seite 5 von 5

6 Înhaltsverzeichnis Wer in der Sekarstufe I bereits vier Jahre bis zum Abschluss durchgängig Unterricht in einer zweiten Fremdsprache hatte (z.b. Französisch, Latein, ), für den ist die Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache damit bereits erfüllt. Spanisch muss dann nicht mehr belegt werden. Wer seine Fremdsprachenkenntnisse erweitern oder die Wahlmöglichkeiten im Hinblick auf das Abitur verbessern möchte, hat am Beruflichen Gymnasium Aurich aber die Möglichkeit, Spanisch freiwillig zu belegen..3 Die Stentafel der Einführungsphase im Überblick Unterrichtfächer Lernbereich Profilfächer Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen / Controlling Agrar- Umwelttechnologie Ernährung Metalltechnik Informationstechnik Wochensten Volkswirtschaft Betriebs Volkswirtschaft 3 Informationsverarbeitung 3 Praxis Lernbereich Kernfächer Deutsch 3 Englisch 3 Mathematik 3 Spanisch 4 Lernbereich Ergänzungsfächer Geschichte (halbjährlich) 1 Politik (halbjährlich) 1 Religion oder Werte Normen Biologie oder Physik oder Chemie Sport Summe 33 4 Wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt, muss stattdessen am Unterricht in Werte Normen teilnehmen. Seite 6 von 5

7 .4 Leistungsbewertung in der Einführungsphase Înhaltsverzeichnis Die Leistungen bestehen aus schriftlichen (Klausuren) mündlichen Leistungen. In allen Theoriefächern werden Klausuren geschrieben. Die Dauer der Klausuren soll vier Unterrichtssten nicht überschreiten. In der Regel werden drei Klausuren pro Schuljahr in den Fächern geschrieben, die durchgängig unterrichtet werden. In Deutsch, Mathematik in den Profilfächern sind auch vier Klausuren zulässig. In Spanisch sind auch mehr als vier dafür kürzere Klausuren zulässig. Eine oder zwei Klausuren werden in der Regel in den Fächern oder Kursen geschrieben, die ein Schulhalbjahr unterrichtet werden. Die genaue Anzahl der Klausuren legen die einzelnen Fachgruppen fest. Neben den Klausuren werden mündliche Leistungsnachweise wie zum Beispiel Referate, Hausarbeiten, Gruppenarbeiten, Tests oder mündliche Mitarbeit in die Gesamtnote einbezogen. Die Gewichtungsanteile legen die einzelnen Fachgruppen fest werden den Schülern am Anfang des Schuljahres durch die Fachlehrer/innen bekannt gegeben. Die Leistungen werden mit den Noten 1 (sehr gut, (gut), 3 (befriedigend), 4 (ausreichend), 5 (mangelhaft) 6 (ungenügend) bewertet. Im Zeugnis wird darüber hinaus das Arbeitsverhalten das Sozialverhalten bewertet mit den Stufen 1 (entspricht den Erwartungen in besonderer Weise), entspricht den Erwartungen in vollem Umfang), 3 (entspricht den Erwartungen), 4 (entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen), 5 (entspricht nicht den Erwartungen). Die Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis unterteilt in entschuldigte unentschuldigte Fehltage vermerkt. Seite 7 von 5

8 .5 Kurswahlen Wahl der Prüfungsfächer Înhaltsverzeichnis Im zweiten Halbjahr der Einführungsphase werden die Kurse für die Jahrgangsstufe 1 der Qualifikationsphase gewählt. Die Kurswahl gilt für ein ganzes Schuljahr. Nach der Kurswahl erstellt die Schule einen Kursplan. Ein Anspruch der Schülerinnen Schüler auf bestimmte Kurse oder bestimmte Lehrerinnen Lehrer besteht nicht. Gegen Ende der Einführungsphase wählen die Schülerinnen Schüler ihre fünf Abitur-Prüfungsfächer. Detaillierte Informationen zu den Kursen den Prüfungsfachkombinationen finden Sie in den Abschnitten Versetzung in die Qualifikationsphase Den Abschluss der Klasse 11 bildet die Versetzung in die Qualifikationsphase. Grlage der Versetzung sind die Leistungen in den besuchten Fächern. Unterricht im Wahlbereich wird bei der Entscheidung über die Versetzung nicht berücksichtigt. Für die Versetzung gelten folgende Regeln: Versetzt ist, wer 1. in allen Lernbereichen mindestens mit der Note ausreichend,. in nicht mehr als zwei Fächern mit der Note mangelhaft, 3. in keinem Fach mit der Note ungenügend, 4. in dem ersten Prüfungsfach des jeweiligen Schwerpunkts nicht mit der Note mangelhaft 5. in nicht mehr als einem der als zweites drittes Prüfungsfach wählbaren Fächer (Deutsch, Englisch, Mathematik (alle Schwerpunkte) sowie Naturwissenschaft(alle außer Wirtschaft)) mit der Note mangelhaft bewertet worden sind. Seite 8 von 5

9 3 Die Qualifikationsphase Înhaltsverzeichnis 3.1 Unterrichtsorganisation Tutorensystem In den Jahrgängen 1 13, der Qualifikationsphase, wird gezielt auf das Abitur vorbereitet. An die Stelle der Klassenlehrer treten in der Qualifikationsphase die Tutoren. Tutor ist in der Regel die Lehrerin oder der Lehrer des ersten Profilfaches. Die Tutoren betreuen beraten ihre Schülerinnen Schüler in schulischen persönlichen Fragen, nehmen an Konferenzen teil, welche die betreuten Schülerinnen Schüler betreffen haben die Möglichkeit, an den mündlichen Prüfungen teilzunehmen. Der Unterricht findet nun in Kursen statt. Jeder Kurs dauert ein Schulhalbjahr (Semester) wird für sich bewertet. Eine Versetzung von Jahrgangsstufe 1 nach 13 gibt es nicht. Zwei Drittel der späteren Abitur-Durchschnittsnote wird durch die Leistungen in der Qualifikationsphase erreicht. 3. Die Leistungsbewertung Die Leistungsbewertung in der Qualifikationsphase erfolgt nicht mehr in Noten von 1 bis 6, sondern in einer Punkteskala von 0 bis 15: sehr gut Gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend Mit vier Punkten gilt ein Kurs als Unterkurs, also als mangelhaft. Mit Null Punkten gilt ein Kurs als nicht belegt. In diesem Fall muss das gesamte Kursjahr wiederholt werden. In den drei- vierstündigen Fächern werden in der Regel jeweils zwei Klausuren pro Semester geschrieben, in den anderen Fächern in der Regel drei Klausuren pro Schuljahr. Die exakte Anzahl der Leistungsnachweise sowie die Gewichtung der schriftlichen Leistungen im Verhältnis zu den mündlichen Leistungen werden von den Fachgruppen festgelegt den Kursteilnehmern von der Kurslehrerin oder dem Kurslehrer am Anfang des Schuljahres bekannt gegeben. Seite 9 von 5

10 Înhaltsverzeichnis In zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase ist von jeder Schülerin von jedem Schüler im Fach Praxis eine Facharbeit oder Projektarbeit anzufertigen. Weiterhin beteiligt ist in der Regel das erste Profilfach. Die Projektarbeit geht in die Bewertung des Kurshalbjahres der beteiligten Fächer ein. Im allen Fächern erfolgt die Benotung nach dem für das Zentralabitur vorgeschriebenen Notenschlüssel: ab Prozent Noten- Punkte Kurswahl Belegungsverpflichtung Bei der Kurswahl werden Fächer mit erhöhtem Niveau Fächer mit grlegendem Niveau unterschieden. Das erste Fach mit erhöhtem Niveau ist das erste Profilfach des jeweiligen Schwerpunktes. Zwei weitere Fächer auf erhöhtem Niveau werden aus der Fächergruppe Deutsch, Englisch Mathematik sowie Biologie (nur Schwerpunkt Ökotrophologie) Physik (nur Schwerpunkt Technik) gewählt. Inwieweit eine Naturwissenschaft als Fach auf erhöhtem Niveau angeboten werden kann, hängt von der Teilnehmerzahl von den schulorganisatorischen Möglichkeiten ab. Die anderen Fächer werden auf grlegendem Niveau unterrichtet. Die Stentafel der Qualifikationsphase die Zahl der Kurse, welche im Laufe der Qualifikationsphase belegt werden müssen, zeigt folgende Übersicht: Seite 10 von 5

11 Înhaltsverzeichnis Unterrichtfächer Wochensten Anzahl- Pflichtkurse 1. Jg. 13. Jg. Deutsch Englisch Mathematik Spanisch Geschichte (Geschichte bilingual (freiwillig)) Geschichte als Prüfungsfach Religion oder Werte Normen Religion als Prüfungsfach Naturwissenschaft als Prüfungsfach Naturwissenschaft als Nicht-Prüfungsfach Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling, Agrar- Umwelttechnologie, Ernährung, Metalltechnik, Informationstechnik Volkswirtschaft, Betriebs- Volkswirtschaft () () Informationsverarbeitung Sport 4 Praxis 4 1. Unter den genannten Kursen darf keiner mit null Punkten bewertet worden sein.. Es sind grsätzlich Folgekurse desselben Faches zu belegen, also z.b. vier Kurse Englisch, zwei Kurse Religion usw. 3. Nur wer Spanisch in Klasse 11 belegen musste, muss vier Kurse in der Qualifikationsphase belegen. Dies gilt auch, wenn Englisch belegt wird. 4. Wer Spanisch in der Qualifikationsphase durchgehend belegt, ist zur Teilnahme am Englischunterricht nicht mehr verpflichtet. 5. Es sind entweder zwei Kurse in Religion oder zwei Kurse in Werte Normen zu belegen. 6. Ein Kurswechsel oder eine Befreiung von belegten Kursen ist nur durch schriftliche Genehmigung durch die Schulleitung möglich. Seite 11 von 5

12 Înhaltsverzeichnis 4 Das Abitur 4.1 Die Prüfungsfächer Die Abiturprüfung findet in fünf Fächern statt: drei schriftliche Prüfungen in den Fächern mit erhöhtem Niveau, eine schriftliche Prüfung in einem Fach mit grlegendem Niveau eine mündliche Prüfung in einem weiteren Fach mit grlegendem Niveau. Die Prüfungsfächer sind in drei Aufgabenfelder eingeteilt, aus denen mindestens je ein Prüfungsfach gewählt werden muss. A: sprachlich literarisch künstlerisches Aufgabenfeld B: gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld C: mathematisch naturwissenschaftlich technisches Aufgabenfeld Die Fächer Religion, Werte Normen, Sport Praxis können nicht als Prüfungsfächer gewählt werden. Inwieweit die Fächer Religion oder Geschichte als Prüfungsfächer gewählt werden können, hängt von der Teilnehmerzahl von den schulorganisatorischen Möglichkeiten ab. Die am Beruflichen Gymnasium Aurich möglichen Prüfungsfachkombinationen für die einzelnen Schwerpunkte ersehen Sie aus den folgenden Übersichten. Das zweite dritte sowie das vierte fünfte Prüfungsfach sind austauschbar. Seite 1 von 5

13 4.1.1 Prüfungsfachkombinationen im Schwerpunkt Wirtschaft Erstes Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau : Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling (B) Înhaltsverzeichnis. 3. Prüfungsfach (erhöhte Anforderungen) Prüfungsfach (grlegende Anforderungen) Deutsch (A) Englisch (A) Volkswirtschaft (B) Informationsverarbeitung (C) ), Mathematik (C) oder Biologie (C) Informationsverarbeitung (C) Volkswirtschaft (B), Mathematik (C), Biologie (C) oder Spanisch (A) Deutsch (A) Mathematik (C) Volkswirtschaft (B) Informationsverarbeitung C), Biologie (C), Englisch (A) oder Spanisch (A) Informationsverarbeitung (C) Volkswirtschaft (B), Biologie (C), Englisch (A) oder Spanisch (A) Englisch (A) Mathematik (C) Volkswirtschaft (B) Informationsverarbeitung C), Biologie (C), Deutsch (A) oder Spanisch (A) Informationsverarbeitung (C) Volkswirtschaft (B), Biologie (C), Deutsch (A) oder Spanisch (A) Seite 13 von 5

14 4.1. Prüfungsfachkombinationen Schwerpunkt Agrarwirtschaft Erstes Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau : Agrar- Umwelttechnologie (C) Înhaltsverzeichnis. 3. Prüfungsfach (erhöhte Anforderungen) Prüfungsfach (grlegende Anforderungen) Deutsch (A) Englisch (A) Betriebs- Volkswirtschaft (B) Informationsverarbeitung (C) ), Mathematik (C) oder Chemie (C) Deutsch (A) Mathematik (C) Betriebs- Volkswirtschaft (B) Informationsverarbeitung C), Chemie (C), Englisch (A) oder Spanisch (A) Englisch (A) Mathematik (C) Betriebs- Volkswirtschaft (B) Informationsverarbeitung C), Chemie (C) oder Deutsch (A) Seite 14 von 5

15 4.1.3 Prüfungsfachkombinationen im Schwerpunkt Ökotrophologie Erstes Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau: Ernährung Înhaltsverzeichnis. 3. Prüfungsfach (erhöhte Anforderungen) Prüfungsfach (grlegende Anforderungen) Deutsch (A) Englisch (A) Betriebs- Volkswirtschaft (B) Informationsverarbeitung (C) ), Mathematik (C) oder Chemie (C) Deutsch (A) Mathematik (C) oder Biologie ) (C) Betriebs- Volkswirtschaft (B) Informationsverarbeitung C), Mathematik 1) (C), Biologie 1) (C), Englisch (A) oder Spanisch (A) Englisch (A) Mathematik (C) oder Biologie ) (C) Betriebs- Volkswirtschaft (B) Informationsverarbeitung C), Mathematik 1) (C), Biologie 1) (C) oder Deutsch (A) 1 ) Dieses Fach kann nur gewählt werden, wenn es nicht als zweites oder drittes Prüfungsfach gewählt ist. ) Wird als zweites oder drittes Prüfungsfach Biologie gewählt, so muss als viertes oder fünftes Prüfungsfach ein Kernfach gewählt werden. Seite 15 von 5

16 4.1.4 Prüfungsfachkombinationen im Schwerpunkt Technik Erstes Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau: Informationstechnik (C) Metalltechnik (C) Înhaltsverzeichnis. 3. Prüfungsfach (erhöhte Anforderungen) Prüfungsfach (grlegende Anforderungen) Deutsch (A) Englisch (A) Betriebs- Volkswirtschaft (B) Informationsverarbeitung (C) ), Mathematik (C) oder Physik (C) Deutsch (A) Mathematik (C) oder Physik ) (C) Betriebs- Volkswirtschaft (B) Informationsverarbeitung C), Mathematik 1) (C), Physik 1) (C), Englisch (A) oder Spanisch (A) Englisch (A) Mathematik (C) oder Physik ) (C) Betriebs- Volkswirtschaft (B) Informationsverarbeitung C), Mathematik 1) (C), Physik 1) (C) oder Deutsch (A) 1 ) Dieses Fach kann nur gewählt werden, wenn es nicht als zweites oder drittes Prüfungsfach gewählt ist. ) Wird als zweites oder drittes Prüfungsfach Biologie gewählt, so muss als viertes oder fünftes Prüfungsfach ein Kernfach gewählt werden. Seite 16 von 5

17 Înhaltsverzeichnis 4. Die Einbringungsverpflichtung Einbringung von Kursen bedeutet, dass das Ergebnis eines belegten Kurses für die Ermittlung der Gesamtqualifikation (Abiturergebnis) herangezogen wird. Insgesamt sind 36 Kurse (1 Kurse auf erhöhtem Niveau 4 Kurse auf grlegendem Niveau) einzubringen. Von den belegten Kursen müssen in der Gesamtqualifikation enthalten sein: Fach Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen / Controlling Agrar- Umwelttechnologie Ernährung Metalltechnik Informationstechnik Anzahl Kurse 1 Anzahl Kurse 13 Volkswirtschaft Betriebs- Volkswirtschaft Informationsverarbeitung Deutsch Mathematik Fremdsprache 1) ) Naturwissenschaft 1) Geschichte Religion oder Werte Normen Praxis 3) Praxis oder Sport oder weitere Fremdsprache 4) Summe 36 1 ) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen. ) Ist Spanisch Pflicht, so müssen vier Schulhalbjahresergebnisse in Spanisch eingebracht werden. Ist Englisch Prüfungsfach, müssen vier Schulhalbjahresergebnisse in Englisch zwei Schulhalbjahresergebnisse in Spanisch eingebracht werden. Wenn in der Fachrichtung Wirtschaft neben Englisch auch Spanisch als Prüfungsfach gewählt wird, sind jeweils vier Schulhalbjahresergebnisse einzubringen. In diesem Fall verringert sich die Einbringungsverpflichtung für eines der Profilfächer Informationsverarbeitung oder Volkswirtschaft, wenn es nicht Prüfungsfach ist, auf zwei Schulhalbjahresergebnisse. 3 ) Es sind die beiden Schulhalbjahresergebnisse des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase einzubringen. 4 ) Es können zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse aus einem der drei Fächer eingebracht werden; dabei kann es sich auch um zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse aus einer Fremdsprache nach den Fußnoten 1 handeln. Seite 17 von 5

18 Înhaltsverzeichnis 4.3 Die Abiturprüfung Die Abiturvoraussetzungen Am Ende des dritten Kurshalbjahres werden die Abiturvoraussetzungen geprüft. Hierbei wird festgestellt, ob 1. die Belegungsverpflichtung erfüllt ist,. die Prüfungsfachkombination zulässig ist 3. die Einbringungsverpflichtung die Mindestpunktzahlen unter Einbeziehung des vierten Kurshalbjahres voraussichtlich erfüllt werden können Die Meldung Zulassung zum Abitur Nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Kurshalbjahres erfolgt die Meldung der Schülerinnen Schüler zur Abiturprüfung die Festlegung des zweiten des dritten Prüfungsfaches. Die Prüfungskommission beschließt die Zulassung, wenn die Belegungs- Einbringungsverpflichtung sowie die unter erläuterten Voraussetzungen für Block I erfüllt sind. Wer sich nicht zur Prüfung meldet, nicht zugelassen ist oder bis zum Beginn der Prüfung zurücktritt, geht in das zweite Kurshalbjahr zurück. Wer sich am Ende des vierten Kurshalbjahres wegen mangelnder Voraussetzungen nicht melden kann eine Wiederholung des 13. Jahrgangs nicht möglich ist, muss die Schule verlassen Die schriftliche Prüfung Die schriftliche Abiturprüfung findet an landeseinheitlich festgelegten Terminen statt. Die Prüfungsaufgaben werden für die meisten Fächer landesweit einheitlich gestellt (Zentralabitur). Ausnahmen sind die Fächer Agrar- Umwelttechnologie, Informationstechnik Informationsverarbeitung. Die Bearbeitungszeit beträgt für die Fächer auf erhöhtem Niveau 300 Minuten, für die Fächer auf grlegendem Niveau 0 Minuten. Seite 18 von 5

19 Den Schülerinnen Schülern werden in der Regel zwei Aufgabenvorschläge zur Auswahl gestellt. Die Bearbeitungszeit verlängert sich in diesem Fall um 0 Minuten. Die Leistung in der schriftlichen Prüfung wird von der Referentin oder dem Referenten der Korreferentin oder dem Korreferenten bewertet. Die Fachprüfungsleiterin oder der Fachprüfungsleiter bewertet die Leistung ebenfalls, indem sie oder er den vorliegenden Bewertungen zustimmt oder eine abweichende Auffassung vermerkt Die mündliche Prüfung Die mündliche Abiturprüfung ist eine Einzelprüfung. Sie muss sich mindestens auf Sachgebiete zweier Schulhalbjahre der Qualifikationsphase beziehen darf nicht den gleichen Prüfungsinhalt wie die schriftliche Prüfung als Gegenstand haben. Der Fachprüfungsausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission kann in die Prüfung eingreifen selbst Fragen stellen. Bei einer mündlichen Prüfung dürfen zuhören, falls der Prüfling einverstanden ist: 1. ein Mitglied des Schulelternrats,. ein Mitglied des Schülerrats, 3. bis zu zwei Schülerinnen Schüler des ersten Schuljahrgangs der Qualifikationsphase, 4. bis zu zwei Personen, deren Anwesenheit im dienstlichen Interesse liegt, z.b. der Tutor Zusätzliche mündliche Prüfung in den Fächern der schriftlichen Prüfung Die Prüfungskommission beschließt aufgr der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung der bisher erbrachten Leistungen, welche Prüflinge in welchen Fächern der schriftlichen Prüfung auch mündlich geprüft werden. Eine mündliche Prüfung ist auch anzusetzen, wenn der Prüfling dies bis zu einem bekannt zu gebenden Termin bei der Schule schriftlich beantragt hat. Seite 19 von 5

20 Kann die Abiturprüfung nach dem Ergebnis der schriftlichen Prüfungen oder eines mündlichen Prüfungsteils nicht mehr bestanden werden, so wird die Prüfung für diesen Prüfling abgebrochen. Das Ergebnis der mündlichen Zusatzprüfung geht nach folgender Formel in das Gesamtergebnis ein: E = s x + m, E = (8 s + 4 m) 3 wobei E das Ergebnis im jeweiligen Fach, s das Ergebnis der schriftlichen Prüfung m das Ergebnis der mündlichen Zusatzprüfung darstellt. Beispiel: Ein Schüler erzielt in der schriftlichen Prüfung im Fach Deutsch vier Punkte. Er meldet sich zu einer freiwilligen mündlichen Zusatzprüfung. Dort erreicht er acht Punkte. Die mündliche Zusatzprüfung hat das Abiturergebnis im Fach Deutsch wie folgt verbessert: Ergebnis ohne mündliche Zusatzprüfung = 04 x 4 = 16 Punkte Ergebnis mit mündlicher Zusatzprüfung = (04 x + 08) 3 x 4 = 1Punkte 4.4 Die Gesamtqualifikation Block I Einzubringen sind 36 Kurse aus vier Kurshalbjahren, darunter: 1. Zwölf Schulhalbjahresergebnisse des ersten, zweiten dritten Prüfungsfachs aus dem ersten bis vierten Schulhalbjahr in zweifacher Wertung,. 4 Schulhalbjahresergebnisse, darunter die Schulhalbjahresergebnisse des vierten fünften Prüfungsfachs aus dem ersten bis vierten Schulhalbjahr, in einfacher Wertung. Das Ergebnis in Block I wird wie folgt berechnet: Ergebnis Block I = Punktsumme Block I x 44 / 48 Das so errechnete Ergebnis in Block I muss mindestens 00 ergeben; dabei müssen unter den 4 Schulhalbjahresergebnissen in einfacher Wertung mindestens 0 unter den 1 Schulhalbjahresergebnissen in zweifacher Wertung mindestens 9 Schulhalbjahresergebnisse mit mindestens je 5 Punkten in einfacher Wertung erreicht worden sein. Seite 0 von 5

21 Înhaltsverzeichnis Block II Einzubringen sind die Prüfungsergebnisse in den fünf Prüfungsfächern in vierfacher Wertung, wobei an die Stelle des vierten Prüfungsfachs das Ergebnis einer besonderen Lernleistung nach 11 Abs. 4 treten kann. Im Block II müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden; dabei müssen in drei Prüfungsfächern, darunter im ersten oder zweiten Prüfungsfach, jeweils mindestens 0 Punkte erreicht worden sein. 4.5 Berechnung der Abitur - Durchschnittsnote Die Summe der Ergebnisse aus Block I Block II ergibt die Gesamtqualifikation. Die Durchschnittsnote ergibt sich aus folgender Tabelle: Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala Punkte Durchschnittsnote Punkte Durchschnittsnote 300 4,0 571 bis 588,4 301 bis 318 3,9 589 bis 606,3 319 bis 336 3,8 607 bis 64, 337 bis 354 3,7 65 bis 64,1 355 bis 37 3,6 643 bis 660,0 373 bis 390 3,5 661 bis 678 1,9 391 bis 408 3,4 679 bis 696 1,8 409 bis 46 3,3 697 bis 714 1,7 47 bis 444 3, 715 bis 73 1,6 445 bis 46 3,1 733 bis 750 1,5 463 bis 480 3,0 751 bis 768 1,4 481 bis 498,9 769 bis 786 1,3 499 bis 516,8 787 bis 804 1, 517 bis 534,7 805 bis 8 1,1 535 bis 55,6 83 bis 900 1,0 553 bis 570,5 Seite 1 von 5

22 Înhaltsverzeichnis 5 Erwerb der Fachhochschulreife Wer die Qualifikationsphase ohne Abiturprüfung verlässt die unter 5.1 erläuterten Voraussetzungen erfüllt, erhält eine Bescheinigung über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife. In Verbindung mit einem anschließenden mindestens einjährigen gelenkten Praktikum nach den unter 5. erläuterten Bedingungen oder einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung wird die Allgemeine Fachhochschulreife erreicht. 5.1 Schulischer Teil der Fachhochschulreife Zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife müssen in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Schulhalbjahren 1. im ersten zweiten schriftlichen Prüfungsfach insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung, darunter in dreien dieser Schulhalbjahresergebnisse jeweils mindestens je 10 Punkte. in weiteren elf Schulhalbjahresergebnissen, darunter in mindestens sechs Ergebnissen vierstündiger, im Fachgymnasium auch dreistündiger, höchstens fünf zweistündiger Fächer, insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung davon in neun dieser Schulhalbjahresergebnisse mindestens jeweils 5 Punkte erreicht worden sein. Unter diesen Schulhalbjahresergebnissen müssen folgende Fächer enthalten sein: Seite von 5

23 Înhaltsverzeichnis Einbringungsverpflichtungen für den schulischen Teil der Fachhochschulreife Fach Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse Deutsch Fremdsprache 1) Geschichte ) Mathematik Naturwissenschaft 1) 1) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen. ) Es kann die Einbringungsverpflichtung auch in einem der folgenden Fächer erfüllt werden: 1. im Fachgymnasium - Wirtschaft - das Fach Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling oder das Fach Volkswirtschaft,. im Fachgymnasium - Technik - das Fach Betriebs- Volkswirtschaft, 3. im Fachgymnasium - Gesheit Soziales - das Fach Betriebs- Volkswirtschaft. Je Fach dürfen nicht mehr als zwei Ergebnisse eingebracht werden. Das dritte Prüfungsfach muss mit zwei Ergebnissen berücksichtigt werden. Unter den eingebrachten Fächern darf keines mit Null Punkten bewertet worden sein. Im Fall der Wiederholung von Schulhalbjahren können die Voraussetzungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife mit Schulhalbjahresergebnissen auch aus dem ersten Durchgang erfüllt werden. Es können dabei jedoch Schulhalbjahresergebnisse nur aus dem ersten oder zweiten Durchgang eingebracht werden. Aus den zu berücksichtigenden Schulhalbjahresergebnissen wird durch Addition eine Gesamtpunktzahl daraus gemäß folgender Tabelle eine Durchschnittsnote ermittelt. Auf Antrag stellt die Schule eine Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife aus. Seite 3 von 5

24 Înhaltsverzeichnis Umrechnung der Gesamtpunktzahl für f r den schulischen Teil der Fachhochschulreife in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala Punkte Durchschnittsnote Punkte Durchschnittsnote 95 4,0 181 bis 186,4 96 bis 100 3,9 187 bis 191,3 101 bis 106 3,8 19 bis 197, 107 bis 11 3,7 198 bis 03,1 113 bis 117 3,6 04 bis 09,0 118 bis 13 3,5 10 bis 14 1,9 14 bis 19 3,4 15 bis 0 1,8 130 bis 134 3,3 1 bis 6 1,7 135 bis 140 3, 7 bis 31 1,6 141 bis 146 3,1 3 bis 37 1,5 147 bis 15 3,0 38 bis 43 1,4 153 bis 157,9 44 bis 48 1,3 158 bis 163,8 49 bis 54 1, 164 bis 169,7 55 bis 60 1,1 170 bis 174,6 61 bis 85 1,0 175 bis 180,5 5. Praktischer Teil der Fachhochschulreife Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird von der Schule anerkannt, die auch den schulischen Teil bescheinigt hat. Der berufliche Teil ist erfüllt, wenn a) eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung nachgewiesen wird oder b) im Anschluss an den schulischen Teil ein mindestens einjähriges gelenktes Praktikum absolviert wurde. Das Praktikum muss in geeigneten Betrieben der Wirtschaft oder in gleichwertigen Einrichtungen stattfinden. Grsätzlich geeignet sind Betriebe oder Einrichtungen, die selber Berufsausbildung betreiben oder die Möglichkeit dazu hätten. Folgende Anforderungen müssen durch das Praktikum erfüllt werden: 1. Es muss auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen abgeleistet werden.. Es muss einen umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe vermitteln. 3. Es muss einen umfassenden Überblick über Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung vermitteln. Seite 4 von 5

25 Înhaltsverzeichnis Ein Praktikum sollte nach einem geregelten Praktikumsplan erfolgen, aus dem die Einhaltung der drei Kriterien hervorgeht. Der Praktikumsplan sollte der Schule vor Beginn des Praktikums vorgelegt werden. Am Ende des Praktikums ist eine Praktikumsbescheinigung vorzulegen, in der ausdrücklich dokumentiert werden sollte, auf welchen unterschiedlichen Arbeitsplätzen das Praktikum abgeleistet wurde dass die beiden anderen Kriterien erfüllt wurden. Das Praktikum muss nicht während des gesamten Jahres in einem Betrieb oder einer Einrichtung abgeleistet werden; es kann sich auf Gr der Forderung, Erfahrungen auf mehreren Arbeitsplätzen zu sammeln, sogar die Notwendigkeit ergeben, den Praktikumsbetrieb zu wechseln. Da jedoch auch Erfahrungen aus dem Sozialgefüge eines Betriebes gesammelt werden sollen, sollte ein ein- oder höchstens zweimaliger Wechsel des Praktikumsbetriebs nicht überschritten werden. Weil die Fachhochschulreife zum Studium jeder Fachrichtung berechtigt, ist eine Einschlägigkeit des Praktikums nicht erforderlich. Das Praktikum muss also nicht in derselben Fachrichtung stattfinden wie der im Fachgymnasium besuchte Schwerpunkt. Sinnvoll ist es, dass die Praktikantin oder der Praktikant das beabsichtigte Praktikum mit den Anforderungen der Fachhochschule abstimmt. Das Praktikum kann in Niedersachsen, in anderen Besländern oder im Ausland absolviert werden. Bezüglich der Zeitdauer von einem Jahr ist festzustellen, dass von einer durchschnittlichen Tages- Wochenarbeitszeit von Arbeitnehmern einem Urlaubsanspruch von 30 Werktagen oder sechs Wochen auszugehen ist. Krankheitsbedingte wesentliche Abwesenheiten sind zu berücksichtigen; d.h. sie können zu einem Nachholen dieser Zeiten führen. Wird das Praktikum anerkannt, stellt die Schule ein Zeugnis über die Fachhochschulreife aus. Als Durchschnittsnote gilt die Durchschnittsnote des schulischen Teils. Seite 5 von 5

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