Begleiter. durch das. Fachgymnasium. Wirtschaft Ökotrophologie Agrarwirtschaft Informationstechnik Metall / Elektrotechnik. der

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1 Begleiter durch das Fachgymnasium Wirtschaft Ökotrophologie Agrarwirtschaft Informationstechnik Metall / Elektrotechnik der Berufsbildenden Schulen Aurich Stand: Januar 2007 Abitur ab 2008

2 Ein Wort vorab Der vorliegende Begleiter durch das Fachgymnasium informiert über den Weg zum Abitur am Fachgymnasium der Berufsbildenden Schulen Aurich. In dieser Schrift sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt, die für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Lehrerinnen und Lehrer bei der Schullaufbahnplanung und beratung am Fachgymnasium Aurich erforderlich sind. Grundlage bilden die entsprechenden Verordnungen und Erlasse, welche über die hier dargestellten Informationen hinaus noch eine Reihe weiterer Details und Sonderfälle regeln. Daher hat diese Informationsschrift keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da außerdem niemand perfekt ist, und Fehler nicht ganz auszuschließen sind, begründen die Aussagen in dieser Broschüre keinerlei Rechtsansprüche. Die Rechtsgrundlagen können im Original bei den unten angegebenen Ansprechpartnern eingesehen oder von der Homepage der BBS 1 oder BBS II (siehe unten) heruntergeladen werden. Die Informationen über Organisation, Fächer und Kursangebote beziehen sich ausschließlich auf das Fachgymnasium Aurich. Eine Übertragung auf andere Fachgymnasien oder andere gymnasiale Oberstufen ist nicht möglich. Für weitere Fragen stehen Ihnen Ihre Kurslehrerinnen und lehrer sowie Ihre Koordinatoren gern zur Verfügung. Christian Kohlhoff Ulrich Kolbe Adressen: StD Christian Kohlhoff StD Ulrich Kolbe (FG Wirtschaft, Agrarwirtschaft) (FG Ökotrophologie, Technik) Raum B208 Raum B218 Tel Tel kohlhoff@bbs1aurich.de ulrich.kolbe@bbs2aurich.de BBS1 Aurich BBS II Aurich Am Schulzentrum 15 Am Schulzentrum Aurich Aurich Tel Tel

3 Inhalt Seite 1 Fachrichtungen und Schwerpunkte, Abschlüsse, Berechtigungen, Dauer 4 2 Die Einführungsphase Die Profilfächer Die Fremdsprachen Die Stundentafel der Einführungsphase im Überblick Leistungsbewertung in der Einführungsphase Kurswahlen und Wahl der Prüfungsfächer Versetzung in die Qualifikationsphase 8 3 Die Qualifikationsphase Unterrichtsorganisation und Tutorensystem Die Leistungsbewertung Die Aufgabenfelder Kurswahl und Belegungsverpflichtung 13 4 Das Abitur Die Prüfungsfächer Prüfungsfachkombinationen im Fachgymnasium Wirtschaft Prüfungsfachkombinationen im Fachgymnasium Agrarwirtschaft Prüfungsfachkombinationen im Fachgymnasium Ökotrophologie Prüfungsfachkombinationen im Fachgymnasium Technik Die Einbringungsverpflichtung Ablauf der Abiturprüfung Die Abiturvoraussetzungen Die Meldung und Zulassung zum Abitur Die schriftliche Prüfung Die mündliche Prüfung Zusätzliche mündliche Prüfung in den Fächern der schriftlichen Prüfung Die Gesamtqualifikation Berechnung der Abitur Durchschnittsnote 24 Anlage: Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife 25 3

4 1 Fachrichtungen und Schwerpunkte, Abschlüsse, Berechtigungen, Dauer Fachrichtungen und Schwerpunkte: Das Fachgymnasium Aurich bietet fünf Wege zum Abitur: Fachrichtung Wirtschaft Fachrichtung Gesundheit und Soziales mit den Schwerpunkten Agrarwirtschaft und Ökotrophologie Fachrichtung Technik mit den Schwerpunkten Metall und Elektrotechnik und Informationstechnik Eingangsvoraussetzung: Erweiterter Sekundarabschluss I Abschlüsse und Berechtigungen: Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) ist in allen Schwerpunkten bei erfolgreichem Besuch der Abschluss. Dieser Abschluss berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, unabhängig vom gewählten Schwerpunkt. Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann bereits am Ende der 12. Jahrgangsstufe erworben werden. Im Zusammenhang mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung wird dann die volle Fachhochschulreife erreicht. Diese berechtigt unter Anderem zum Studium an einer Fachhochschule. Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird ebenfalls mit der Zulassung zum Abitur am Ende von Jahrgang 13 erworben. Die volle Fachhochschulreife wird in diesem Fall im Zusammenhang mit einem anschließenden mindestens einjährigen Praktikum erreicht. Dauer: Die gymnasiale Oberstufe dauert im Regelfall drei Jahre und umfasst die Klasse 11 (die Einführungsphase) sowie die Jahrgänge 12 und 13 (die Qualifikationsphase). Die maximale Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe beträgt vier Jahre. Es kann also nur eine Jahrgangsstufe einmal wiederholt werden. Davon unberührt ist das Recht, bei NichtBestehenn der Abiturprüfung den 13. Jahrgang zu wiederholen. 4

5 2 Die Einführungsphase In der Klasse 11, der Einführungsphase, werden alle Schülerinnen und Schüler auf ein einheitliches Bildungsniveau gebracht und auf den Unterricht in der Qualifikationsphase vorbereitet. Der Unterricht findet hier größtenteils im Klassenverband statt. 2.1 Die Profilfächer Je nach Schwerpunkt heißt das erste Profilfach Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen / Controlling (Fachrichtung Wirtschaft), Agrar und Umwelttechnologie (Schwerpunkt Agrarwirtschaft) Ernährung (Schwerpunkt Ökotrophologie), Metalltechnik (Schwerpunkt Metalltechnik), Informationstechnik (Schwerpunkt Informationstechnik). Das zweite Profilfach ist in der Fachrichtung Wirtschaft das Fach, in den anderen Fachrichtungen Betriebs und. Das dritte Profilfach ist in allen Fachrichtungen. Alle Schüler haben zwei Stunden pro Woche Fachpraxis. 2.2 Die Fremdsprachen In der Einführungsphase muss im Regelfall am Unterricht in zwei Fremdsprachen teilgenommen werden. Die erste Fremdsprache ist Englisch. Als zweite Fremdsprache wird am Fachgymnasium Aurich Spanisch angeboten. Mindestens eine Fremdsprache muss auch in der Qualifikationsphase in allen vier Kurshalbjahren durchgängig belegt werden. Wurde mit Spanisch als zweiter Fremdsprache in Klasse 11 neu begonnen, so ist Spanisch auch in der Qualifikationsphase Pflichtfach. Englisch kann in diesem Fall in der Qualifikationsphase freiwillig weiter belegt werden. 5

6 Wer von Klasse 7 bis 10 durchgängig Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen hat (z.b. Französisch, Latein, ), für den ist die Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache am Fachgymnasium damit bereits erfüllt. Spanisch muss dann nicht mehr belegt werden. Wer seine Fremdsprachenkenntnisse erweitern oder die Wahlmöglichkeiten im Hinblick auf das Abitur verbessern möchte, hat am Fachgymnasium Aurich aber die Möglichkeit, Spanisch freiwillig zu belegen. Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft können in der Vorstufe unter bestimmten Voraussetzungen die Leistungen in ihrer Muttersprache an Stelle der fortgeführten Fremdsprache Englisch durch eine Sprachfeststellungsprüfung anerkannt bekommen. Betroffene wenden sich an den zuständigen Koordinator. 2.3 Die Stundentafel der Einführungsphase im Überblick Unterrichtfächer Wochenstunden Deutsch 3 Englisch 3 Mathematik 3 Spanisch 4 Geschichte (halbjährlich) 1 Politik (halbjährlich) 1 Religion oder Werte und Normen 2 Biologie 2 Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen / Controlling Agrar und Umwelttechnologie Ernährung Metalltechnik Informationstechnik Betriebs und 3 Sport 2 Fachpraxis 2 Summe

7 Wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt, muss statt dessen am Unterricht in Werte und Normen teilnehmen. 2.4 Leistungsbewertung in der Einführungsphase Die Leistungen bestehen aus schriftlichen (Klausuren) und mündlichen Leistungen. In allen TheorieFächern werden Klausuren geschrieben. Die Dauer der Klausuren soll vier Unterrichtsstunden nicht überschreiten. In der Regel werden drei Klausuren pro Schuljahr in den Fächern geschrieben, die durchgängig unterrichtet werden. In Deutsch, Mathematik und in den Profilfächern sind auch vier Klausuren zulässig. In Spanisch sind auch mehr als vier und dafür kürzere Klausuren zulässig. Eine oder zwei Klausuren werden in der Regel in den Fächern oder Kursen geschrieben, die ein Schulhalbjahr unterrichtet werden. Die genaue Anzahl der Klausuren legen die einzelnen Fachgruppen fest. Neben den Klausuren werden mündliche Leistungsnachweise wie zum Beispiel Referate, Hausarbeiten, Gruppenarbeiten, Tests oder mündliche Mitarbeit in die Gesamtnote einbezogen. Die Gewichtungsanteile legen die einzelnen Fachgruppen fest und werden den Schülern am Anfang des Schuljahres durch die Fachlehrer/innen bekannt gegeben. Die Leistungen werden mit den Noten 1 (sehr gut, 2 (gut), 3 (befriedigend), 4 (ausreichend), 5 (mangelhaft) und 6 (ungenügend) bewertet. Im Zeugnis wird darüber hinaus das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten bewertet mit den Stufen 1 (entspricht den Erwartungen in besonderer Weise), 2 entspricht den Erwartungen in vollem Umfang), 3 (entspricht den Erwartungen), 4 (entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen), und 5 (entspricht nicht den Erwartungen). Die Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis unterteilt in entschuldigte und unentschuldigte Fehltage vermerkt. 7

8 2.5 Kurswahlen und Wahl der Prüfungsfächer Im zweiten Halbjahr der Einführungsphase werden die Kurse für die Jahrgangsstufe 12 der Qualifikationsphase gewählt. Die Kurswahl gilt für ein ganzes Schuljahr. Nach der Kurswahl erstellt die Schule einen Kursplan. Ein Anspruch der Schülerinnen und Schüler auf bestimmte Kurse oder bestimmte Lehrerinnen und Lehrer besteht nicht. Gegen Ende der Einführungsphase wählen die Schülerinnen und Schüler ihre fünf AbiturPrüfungsfächer. Detaillierte Informationen zu den Kursen und den Prüfungsfachkombinationen finden Sie in den Abschnitte 3 und Versetzung in die Qualifikationsphase Den Abschluss der Klasse 11 bildet die Versetzung in die Qualifikationsphase. Grundlage der Versetzung sind die Leistungen in den besuchten Fächern. Das Fach Fachpraxis sowie Unterricht im Wahlbereich wird bei der Entscheidung über die Versetzung nicht berücksichtigt. Für die Versetzung gelten folgende Regeln: 1. Versetzt ist, wer In allen Fächern jeweils mindestens die Note ausreichend erreicht hat. 2. Mangelhafte Leistungen in nur einem Fach, für das nach der Stundentafel nicht mehr als zwei Wochenstunden vorgesehen sind, bedürfen bei mindestens ausreichenden Leistungen in allen anderen Fächern in der Regel keines Ausgleichs. 3. Bei mindestens ausreichenden Leistungen in allen anderen Fächern können in der Regel entweder mangelhafte Leistungen in höchstens zwei Fächern durch mindestens befriedigende Leistungen in zwei anderen Fächern oder ungenügende Leistungen in höchstens einem Fach durch mindestens gute Leistungen in einem anderen Fach ausgeglichen werden. 4. Die Stundenzahl eines Ausgleichsfaches muss mindestens der Stundenzahl des auszugleichenden Faches entsprechen. Sollen Leistungen in ei 8

9 nem Fach oder mehreren Fächern durch Leistungen in mehreren anderen Fächern ausgeglichen werden, so muss die Summe der Stundenzahlen der Ausgleichsfächer mindestens der Summe des auszugleichenden Faches oder der auszugleichenden Fächer entsprechen. Für die Stundenzahlen gelten in allen Fällen die in der Stundentafel vorgesehenen Stundenzahlen. Fachpraxis kann nicht zum Ausgleich herangezogen werden. 5. Voraussetzung für die Anwendung der Ausgleichsregelung ist, dass eine erfolgreiche Arbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden kann. Die Entscheidung hierüber trifft die Zensurenkonferenz. Eltern und Schülervertreter haben in den Zeugniskonferenzen beratende Funktion. 9

10 3 Die Qualifikationsphase 3.1 Unterrichtsorganisation und Tutorensystem In den Jahrgängen 12 und 13, der Qualifikationsphase, wird gezielt auf das Abitur vorbereitet. An die Stelle der Klassenlehrer treten in der Qualifikationsphase die Tutoren. Als Tutor wählt jeder Schüler eine Lehrerin oder einen Lehrer seines Vertrauens. Die Tutoren betreuen und beraten ihre Schülerinnen und Schüler in schulischen und persönlichen Fragen, nehmen an Konferenzen teil, welche die betreuten Schülerinnen und Schüler betreffen und haben die Möglichkeit, an den mündlichen Prüfungen teilzunehmen. Der Unterricht findet nun in Kursen statt. Jeder Kurs dauert ein Schulhalbjahr (Semester) und wird für sich bewertet. Eine Versetzung von Jahrgangsstufe 12 nach 13 gibt es nicht. 3.2 Die Leistungsbewertung Die Leistungsbewertung in der Qualifikationsphase erfolgt nicht mehr in Noten von 1 bis 6, sondern in einer Punkteskala von 0 bis 15: sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend Mit vier Punkten gilt ein Kurs als Unterkurs, also als mangelhaft. Mit Null Punkten gilt ein Kurs als nicht belegt. In diesem Fall muss das gesamte Kursjahr wiederholt werden. In den vierstündigen Fächern werden in der Regel jeweils zwei Klausuren pro Semester geschrieben, in den anderen Fächern in der Regel drei Klausuren pro Schuljahr. Die exakte Anzahl der Leistungsnachweise sowie die Gewichtung der schriftlichen Leistungen im Verhältnis zu den mündlichen Leistungen werden von den Fachgruppen festgelegt und den Kursteilnehmern von der Kurslehrerin oder dem Kurslehrer am Anfang des Schuljahres bekannt gegeben. 10

11 In der Qualifikationsphase ist von jeder Schülerin und von jedem Schüler eine Facharbeit oder Projektarbeit anzufertigen. Die Fachkonferenz hat für das Fachgymnasium Aurich festgelegt, dass im zweiten Semester (12/2) eine Projektarbeit angefertigt wird. Die beteiligten Fächer sind jeweils das erste Profilfach und das Fach. Die Projektarbeit geht in die Bewertung des Kurshalbjahres der beteiligten Fächer ein. Im allen Fächern außer in den Profilfächern im Schwerpunkt Wirtschaft erfolgt die Benotung nach folgendem Notenschlüssel: Roh Punkte Noten Punkte Für die Profilfächer im Schwerpunkt Wirtschaft (Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen / Controlling, sowie ) gilt folgender Notenschlüssel: Roh Punkte Noten Punkte

12 3.3 Die Aufgabenfelder Die Unterrichtsfächer der Qualifikationsphase sind in drei Aufgabenfelder gegliedert: A: sprachlich literarisches Aufgabenfeld Dazu gehören die Fächer Deutsch Englisch Spanisch B: gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Dazu gehören die Fächer Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling Betriebs und Religion Werte und Normen Geschichte C: mathematisch naturwissenschaftliches Aufgabenfeld Dazu gehören die Fächer Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling Agrar und Umwelttechnologie Ernährung Metall/Elektrotechnik Informationstechnik Mathematik Biologie Chemie Physik Sonstige Fächer: Sport 12

13 3.4 Kurswahl und Belegungsverpflichtung Bei der Kurswahl werden Fächer mit erhöhtem Niveau und Fächer mit grundlegendem Niveau unterschieden. Das erste Fach mit erhöhtem Niveau ist das erste Profilfach des jeweiligen Schwerpunktes. Zwei weitere Fächer auf erhöhtem Niveau werden aus der Fächergruppe Deutsch, Englisch und Mathematik sowie Biologie (nur Schwerpunkt Ökotrophologie) und Physik (nur Schwerpunkt Technik) gewählt. Die anderen Fächer werden auf grundlegendem Niveau unterrichtet. Die Stundentafel der Qualifikationsphase und die Zahl der Kurse, welche im Laufe der Qualifikationsphase belegt werden müssen, zeigt folgende Übersicht: Unterrichtfächer Wochenstunden 12. Jg. 13. Jg. Anzahl Pflichtkurse Deutsch Englisch Mathematik Spanisch Geschichte Geschichte bilingual (freiwillig) Religion oder Werte und Normen 2 2 Naturwissenschaft als Prüfungsfach Naturwissenschaft als NichtPrüfungsfach Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling, Agrar und Umwelttechnologie, Ernährung, Metalltechnik, Informationstechnik, Betriebs und Sport Fachpraxis Unter den genannten Kursen darf keiner mit null Punkten bewertet worden sein. 13

14 2. Es sind grundsätzlich Folgekurse desselben Faches zu belegen, also z.b. vier Kurse Englisch, zwei Kurse Religion usw. 3. Nur wer Spanisch in Klasse 11 belegen musste, muss vier Kurse in der Qualifikationsphase belegen. Dies gilt auch, wenn Englisch belegt wird. 4. Wer Spanisch in der Qualifikationsphase durchgehend belegt, ist zur Teilnahme am Englischunterricht nicht mehr verpflichtet. 5. Es sind entweder zwei Kurse in Religion oder zwei Kurse in Werte und Normen zu belegen. 6. Ein Kurswechsel oder eine Befreiung von belegten Kursen ist nur durch schriftliche Genehmigung durch die Schulleitung möglich. 4 Das Abitur 4.1 Die Prüfungsfächer Die Abiturprüfung findet in fünf Fächern statt: drei schriftliche Prüfungen in den Fächern mit erhöhtem Niveau, eine schriftliche Prüfung in einem Fach mit grundlegendem Niveau und eine mündliche Prüfung in einem weiteren Fach mit grundlegendem Niveau. Aus jedem der Aufgabenfelder A, B und C ist mindestens ein Fach als Prüfungsfach zu wählen. Die Fächer Religion, Werte und Normen, Geschichte, Sport und Fachpraxis können nicht als Prüfungsfächer gewählt werden. Die am Fachgymnasium Aurich möglichen Prüfungsfachkombinationen für die einzelnen Schwerpunkte ersehen Sie aus den folgenden Übersichten. 14

15 4.1.1 Prüfungsfachkombinationen im Fachgymnasium Wirtschaft Fächer mit erhöhten Anforderungen Fächer mit grundlegenden Anforderungen 1. PF 2. oder 3. PF 3. oder 2. PF 4. oder 5. PF 5. oder 4. PF Deutsch Englisch (B) Mathematik Biologie Mathematik Biologie Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen / Controlling (B) Deutsch Mathematik (B) Englisch Spanisch Biologie Englisch Spanisch Biologie Englisch Mathematik (B) Deutsch Biologie Deutsch Biologie 1. Das zweite und dritte sowie das vierte und fünfte Prüfungsfach sind austauschbar. 2. Die Kombination der Fächer und ist nur möglich, wenn keine Pflicht zum Spanischunterricht besteht. 15

16 4.1.2 Prüfungsfachkombinationen im Fachgymnasium Agrarwirtschaft Fächer mit erhöhten Anforderungen Fächer mit grundlegenden Anforderungen 1. PF 2. oder 3. PF 3. oder 2. PF 4. oder 5. PF 5. oder 4. PF Deutsch Englisch Betriebs und (B) Mathematik Biologie Agrar und Umwelttechnologie Deutsch Mathematik Betriebs und (B) Englisch Spanisch Biologie Englisch Mathematik Betriebs und (B) Deutsch Biologie 1. Das zweite und dritte sowie das vierte und fünfte Prüfungsfach sind austauschbar. 2. Die Kombination der Fächer Betriebs und und ist nur möglich, wenn keine Pflicht zum Spanischunterricht besteht. 16

17 4.1.3 Prüfungsfachkombinationen im Fachgymnasium Ökotrophologie Fächer mit erhöhten Anforderungen Fächer mit grundlegenden Anforderungen 1. PF 2. oder 3. PF 3. oder 2. PF 4. oder 5. PF 5. oder 4. PF Deutsch Englisch Betriebs und (B) Mathematik Biologie Ernährung Deutsch Mathematik oder Biologie Betriebs und (B) Englisch Spanisch Mathematik Biologie Englisch Mathematik oder Biologie Betriebs und (B) Deutsch Mathematik Biologie 1. Das zweite und dritte sowie das vierte und fünfte Prüfungsfach sind austauschbar. 2. Die Kombination der Fächer Betriebs und und ist nur möglich, wenn keine Pflicht zum Spanischunterricht besteht. 3. Mathematik oder Biologie können als viertes oder fünftes Prüfungsfach nur gewählt werden, sofern nicht als zweites oder drittes Prüfungsfach dasselbe Fach gewählt wurde. 17

18 4.1.4 Prüfungsfachkombinationen im Fachgymnasium Technik Fächer mit erhöhten Anforderungen Fächer mit grundlegenden Anforderungen 1. PF 2. oder 3. PF 3. oder 2. PF 4. oder 5. PF 5. oder 4. PF Deutsch Englisch Betriebs und (B) Mathematik Physik Deutsch Englisch Mathematik oder Physik Mathematik oder Physik Betriebs und (B) Betriebs und (B) Englisch Spanisch Mathematik Physik Informationstechnik Metalltechnik Deutsch Mathematik Physik 1. Das zweite und dritte sowie das vierte und fünfte Prüfungsfach sind austauschbar. 2, Die Kombination der Fächer Betriebs und und Informations verarbeitung ist nur möglich, wenn keine Pflicht zum Spanischunterricht besteht. 3. Mathematik oder Physik können als viertes oder fünftes Prüfungsfach nur gewählt werden, sofern nicht als zweites oder drittes Prüfungsfach dasselbe Fach gewählt wurde. 18

19 4.2 Die Einbringungsverpflichtung Einbringung von Kursen bedeutet, dass das Ergebnis eines belegten Kurses für die Ermittlung der Gesamtqualifikation (Abiturergebnis) herangezogen wird. Insgesamt sind 32 Kurse (12 Kurse auf erhöhtem Niveau und 20 Kurse auf grundlegendem Niveau) einzubringen. Von den belegten Kursen müssen in der Gesamtqualifikation enthalten sein: Fach Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen / Controlling Agrar und Umwelttechnologie Ernährung Metalltechnik Informationstechnik Betriebs und Deutsch Mathematik Fremdsprache Naturwissenschaft Geschichte Religion oder Werte und Normen Anzahl Summe 32 Hierbei ist zu beachten: 1. Es sind grundsätzlich Folgekurse desselben Faches einzubringen, also vier Kurse Englisch, vier Kurse Biologie, zwei Kurse Werte und Normen usw. 2. Bestand eine Teilnahmepflicht am Unterricht in Spanisch, muss mindestens ein Kurs des letzten Kursjahres eingebracht werden. Sofern Englisch zusätzlich belegt und als Prüfungsfach gewählt ist, ergibt sich eine Einbringungsverpflichtung für Fremdsprachen von fünf Kursen. In diesem 19

20 Fall verringert sich die Einbringungsverpflichtung für eines der Fächer oder Betriebs und oder auf drei Kurse. Dieses Fach darf dann kein Prüfungsfach sein. 3. Die Obergrenzen für die Einbringung von Kursen, die mit weniger als fünf Punkten bewertet worden sind, sind zu beachten. 4. Je vier Kurse in allen Prüfungsfächern müssen eingebracht werden. 4.3 Ablauf der Abiturprüfung Die Abiturvoraussetzungen Am Ende des dritten Kurshalbjahres werden die Abiturvoraussetzungen geprüft. Hierbei wird festgestellt, ob 1. die Belegungsverpflichtung erfüllt ist, 2. die Prüfungsfachkombination zulässig ist und 3. die Einbringungsverpflichtung und die Mindestpunktzahlen unter Einbeziehung des vierten Kurshalbjahres voraussichtlich erfüllt werden können Die Meldung und Zulassung zum Abitur Nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Kurshalbjahres erfolgt die Meldung der Schülerinnen und Schüler zur Abiturprüfung. Dabei ist festzulegen, welches der Prüfungsfächer 2 oder 3 in Block I eingehen sollen. Die Prüfungskommission beschließt die Zulassung, wenn die Belegungs und Einbringungsverpflichtung sowie die unter und 4.4 erläuterten Voraussetzungen für die Blöcke I und II erfüllt sind erfüllt sind. Wer sich nicht zur Prüfung meldet, nicht zugelassen ist oder bis zum Beginn der Prüfung zurücktritt, geht in das zweite Kurshalbjahr zurück. Wer sich am Ende des vierten Kurshalbjahres wegen mangelnder Voraussetzungen nicht melden kann und eine Wiederholung des 13. Jahrgangs nicht möglich ist, muss die Schule verlassen. 20

21 4.3.3 Die schriftliche Prüfung Die schriftliche Abiturprüfung findet an landeseinheitlich festgelegten Terminen statt. Die Prüfungsaufgaben werden für die meisten Fächer landesweit einheitlich gestellt (Zentralabitur). Ausnahmen sind die Fächer Agrar und Umwelttechnologie, Informationstechnik und. Die Bearbeitungszeit beträgt für die Fächer auf erhöhtem Niveau 300 Minuten, für die Fächer auf grundlegendem Niveau 220 Minuten. Den Schülerinnen und Schülern werden in der Regel zwei Aufgabenvorschläge zur Auswahl gestellt. Die Bearbeitungszeit verlängert sich in diesem Fall um 20 Minuten. Die Leistung in der schriftlichen Prüfung wird von der Referentin oder dem Referenten und der Korreferentin oder dem Korreferenten bewertet. Die Fachprüfungsleiterin oder der Fachprüfungsleiter bewertet die Leistung ebenfalls, indem sie oder er den vorliegenden Bewertungen zustimmt oder eine abweichende Auffassung vermerkt Die mündliche Prüfung Die mündliche Abiturprüfung ist eine Einzelprüfung. Sie muss sich mindestens auf Sachgebiete zweier Schulhalbjahre der Qualifikationsphase beziehen und darf nicht den gleichen Prüfungsinhalt wie die schriftliche Prüfung als Gegenstand haben. Der Fachprüfungsausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission kann in die Prüfung eingreifen und selbst Fragen stellen. Bei einer mündlichen Prüfung dürfen zuhören, falls der Prüfling einverstanden ist: 1. ein Mitglied des Schulelternrats, 2. ein Mitglied des Schülerrats, 3. bis zu zwei Schülerinnen und Schüler des ersten Schuljahrgangs der Qualifikationsphase, 4. bis zu zwei Personen, deren Anwesenheit im dienstlichen Interesse liegt, z.b. der Tutor. 21

22 4.3.5 Zusätzliche mündliche Prüfung in den Fächern der schriftlichen Prüfung Die Prüfungskommission beschließt aufgrund der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und der bisher erbrachten Leistungen, welche Prüflinge in welchen Fächern der schriftlichen Prüfung auch mündlich geprüft werden. Eine mündliche Prüfung ist auch anzusetzen, wenn der Prüfling dies bis zu einem bekannt zu gebenden Termin bei der Schule schriftlich beantragt hat. Kann die Abiturprüfung nach dem Ergebnis der schriftlichen Prüfungen oder eines mündlichen Prüfungsteils nicht mehr bestanden werden, so wird die Prüfung für diesen Prüfling abgebrochen. Das Ergebnis der mündlichen Zusatzprüfung geht nach folgender Formel in das Gesamtergebnis ein: E = s x 2 + m, wobei E das Ergebnis im jeweiligen Fach, s das Ergebnis der schriftlichen Prüfung und m das Ergebnis der mündlichen Zusatzprüfung darstellt. Beispiel: Ein Schüler erzielt in der schriftlichen Prüfung im Fach Deutsch vier Punkte. Er meldet sich zu einer freiwilligen mündlichen Zusatzprüfung. Dort erreicht er acht Punkte. Die mündliche Zusatzprüfung hat das Abiturergebnis im Fach Deutsch wie folgt verbessert: Ergebnis ohne mündliche Zusatzprüfung = 04 x 3 = 12 Punkte Ergebnis mit mündlicher Zusatzprüfung = 04 x = 16 Punkte 4.4 Die Gesamtqualifikation Block I Einzubringen sind 22 Kurse aus vier Kurshalbjahren, darunter: 1. Vier Kurse des dritten Prüfungsfaches, 2. jeweils drei Kurse (12.1 bis 13.1) des vierten und fünften Prüfungsfaches, 3. jeweils zwei Kurse der Fächer Geschichte und Religion oder Werte und Normen, 4. jeweils vier Kurse der übrigen Fächer (siehe Abschnitt 4.2). Wurde Englisch als Prüfungsfach gewählt und ist Spanisch Pflicht, so wird ein Kurs Spanisch aus 13.1 oder 13.2 eingebracht. Dafür wird ein Kurs der Fächer Volkswirt 22

23 schaft oder gestrichen. Dieses Fach darf kein Prüfungsfach sein. In Block I müssen mindestens 110 Punkte erreicht worden sein. Dabei müssen 18 Kurse mit mindestens 5 Punkten in einfacher Wertung erreicht worden sein. Block II Einzubringen sind 1. jeweils die drei Schulhalbjahresergebnisse des ersten und zweiten schriftlichen Prüfungsfachs in zweifacher Wertung aus dem ersten bis dritten Schulhalbjahr, 2. jeweils das Schulhalbjahresergebnis dieser Fächer aus dem vierten Schulhalbjahr in einfacher Wertung. Im Block II müssen mindestens 70 Punkte erreicht werden; dabei müssen vier Schulhalbjahresergebnisse aus dem ersten bis dritten Schulhalbjahr mit mindestens je 5 Punkten in einfacher Wertung erreicht worden sein. Block III Einzubringen sind 1. jeweils die fünf Prüfungsfächer aus dem vierten Schulhalbjahr in einfacher Wertung, 2. die Prüfungsergebnisse in den fünf Prüfungsfächern in dreifacher Wertung. Im Block III müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden; dabei müssen in mindestens drei Prüfungsfächern, darunter mindestens im ersten oder zweiten Prüfungsfach, jeweils mindestens 20 Punkte erreicht worden sein. 23

24 4.5 Berechnung der Abitur Durchschnittsnote Aus der Summe der Punkte der drei Blöcke ergibt sich die Gesamtqualifikation gemäß folgender Tabelle: Umrechnung der Punktzahl in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala Punkte Durchschnittsnote 280 4,0 281 bis 296 3,9 297 bis 313 3,8 314 bis 330 3,7 331 bis 347 3,6 348 bis 364 3,5 365 bis 380 3,4 381 bis 397 3,3 398 bis 414 3,2 415 bis 431 3,1 432 bis 448 3,0 449 bis 464 2,9 465 bis 481 2,8 482 bis 498 2,7 499 bis 515 2,6 516 bis 532 2,5 533 bis 548 2,4 549 bis 565 2,3 566 bis 582 2,2 583 bis 599 2,1 600 bis 616 2,0 617 bis 632 1,9 633 bis 649 1,8 650 bis 666 1,7 667 bis 683 1,6 684 bis 700 1,5 701 bis 716 1,4 717 bis 733 1,3 734 bis 750 1,2 751 bis 767 1,1 768 bis 840 1,0 24

25 Anlage: Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife Wer die Qualifikationsphase ohne Abiturprüfung verlässt und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt, erhält eine Bescheinigung über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife. Dazu müssen in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Schulhalbjahren 1. im ersten und zweiten schriftlichen Prüfungsfach insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung, darunter in dreien dieser Schulhalbjahresergebnisse jeweils mindestens je 10 Punkte und 2. in weiteren elf Schulhalbjahresergebnissen, darunter in mindestens sechs Ergebnissen vierstündiger und höchstens fünf zweistündiger Fächer, insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung und davon in neun dieser Schulhalbjahresergebnisse mindestens jeweils 5 Punkte erreicht worden sein. Unter diesen Schulhalbjahresergebnissen müssen folgende Fächer enthalten sein: 1) Fach Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse Deutsch 2 Fremdsprache 1) 2) 2 Geschichte 3) 2 Mathematik 2 Naturwissenschaft 2) 2 Es sind die Schulhalbjahresergebnisse des dritten und vierten Schulhalbjahres einzubringen, wenn es sich um eine neu begonnene Fremdsprache handelt. 2) 3) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen. Es kann die Einbringungsverpflichtung auch in einem der folgenden Fächer erfüllt werden: 1. im Fachgymnasium Wirtschaft das Fach Betriebswirtschaft mit RechnungswesenControlling oder das Fach, 2. im Fachgymnasium Technik das Fach Betriebs und, 3. im Fachgymnasium Gesundheit und Soziales das Fach Betriebs und. 25

26 Je Fach dürfen nicht mehr als zwei Ergebnisse eingebracht werden. Das dritte Prüfungsfach muss mit zwei Ergebnissen berücksichtigt werden. Im Fall der Wiederholung von Schulhalbjahren können die Voraussetzungen zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife mit Schulhalbjahresergebnissen auch aus dem ersten Durchgang erfüllt werden. Es können dabei jedoch Schulhalbjahresergebnisse nur aus dem ersten oder zweiten Durchgang eingebracht werden. Aus den zu berücksichtigenden Schulhalbjahresergebnissen wird durch Addition eine Gesamtpunktzahl und daraus gemäß folgender Tabelle eine Durchschnittsnote ermittelt. Auf Antrag stellt die Schule ein Zeugnis der Fachhochschulreife aus, wenn der schulische und der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife nachgewiesen wird. Umrechnung der Gesamtpunktzahl für den schulischen Teil der Fachhochschulreife in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala Punkte Durchschnittsnote Punkte Durchschnittsnote 95 4,0 181 bis 186 2,4 96 bis 100 3,9 187 bis 191 2,3 101 bis 106 3,8 192 bis 197 2,2 107 bis 112 3,7 198 bis 203 2,1 113 bis 117 3,6 204 bis 209 2,0 118 bis 123 3,5 210 bis 214 1,9 124 bis 129 3,4 215 bis 220 1,8 130 bis 134 3,3 221 bis 226 1,7 135 bis 140 3,2 227 bis 231 1,6 141 bis 146 3,1 232 bis 237 1,5 147 bis 152 3,0 238 bis 243 1,4 153 bis 157 2,9 244 bis 248 1,3 158 bis 163 2,8 249 bis 254 1,2 164 bis 169 2,7 255 bis 260 1,1 170 bis 174 2,6 261 bis 285 1,0 175 bis 180 2,5 26

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