Nienburg, Jana Freimann. Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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- Dagmar Breiner
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1 Vorstellung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland, Küstenschutz und Übergangsund Küstengewässer Nienburg, Nds. Ministerium f. Umwelt, Energie und Klimaschutz Ref.22: Küstenschutz, Hochwasserschutz, Abwasser, wassergefährdende Stoffe
2 Inhalt I. Hochwasserschutz 1. Einleitung 2. Vorstellung der Inhalte der Förderrichtlinie 3. Vorstellung des ELER-Antragsverfahrens m.d. Auswahlkriterien 4. Ausblick Was fehlt noch? Veröffentlichung? Erste Anträge? II. Küstenschutz III. Übergangs- und Küstengewässer
3 1. Einleitung Aufstellung einer ELER-Förderrichtlinie GAK Konformität MF ML Fondsverwalter MU Maßnahmenverantwortlicher StK alle EU-Fonds LRH MI Verbände MS
4 1. Einleitung Ziel der Förderung Verbesserung des Hochwasserschutzes zur Stärkung der nachhaltigen Entwicklung insbesondere des ländlichen Raums (Schutz des landwirtschaftlichen Produktionspotentials) unter Berücksichtigung der Ziele der EG-HWRM-Richtlinie Förderung von vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser Erhöhung des Schutzes vor Überschwemmungen Vermeidung oder Reduzierung von Hochwasserschäden Steigerung der Leistungsfähigkeit von Hochwasserschutzanlagen u.a. zur Anpassung an den Klimawandel und seiner Auswirkungen
5 2. Vorstellung der Förderrichtlinie Niedersächsisches Ministerium Gebietskulisse ist der ländliche Raum. nicht die Stadt Hannover, keine EW-Regelung Rechtsgrundlagen: LHO, Regelungen zur GAK und zum ELER (Art. 18 ELER-VO 1305/2013) Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen
6 1. Einleitung - Mittelausstattung Niedersächsisches Ministerium ALT: Förderperiode rd. 89 Mio. Zuwendungen Förderperiode [n+3] rd. 95 Mio. Zuwendungen GAK ELER Landesmittel > 50 Mio. 45 Mio. in geringem Umfang zzgl. des Eigenanteils der Maßnahmenträger betragen die Gesamtinvestitionen in der FP mehr als 100 Mio
7 2. Vorstellung der Förderrichtlinie GAK ELER ELER / GAK Landesmittel Fördergegenstände Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen (z.b. HWS-Pläne, Einzelfalluntersuchungen, Grunderwerb) Neubau und Erweiterung von HWS-Anlage Rückbau von Deichen insbesondere zur Wiedergewinnung von ÜSG Förderung von einzugsgebietsbezogenen Konzeptionen zum Umgang mit den Hochwasserrisiken auf der Grundlage von Zusammenschlüssen mehrerer zuständiger Kommunen / Verbände Beratung von örtlichen Akteuren durch das Land NEU Grundinstandsetzung vorhandener Schöpfwerke
8 2. Vorstellung der Förderrichtlinie GAK ELER ELER / GAK Landesmittel Fördervoraussetzungen Für den Neubau und Erweiterung von HWS-Anlagen und Rückbau von Deichen müssen vorhanden sein: Hochwasserschutzkonzept (z.b. HWRM-Plan, HWS-Plan, Rahmenplan) NEU Erörterung mit Ober- und Unterliegern NEU Sicherung des landwirtschaftlichen Produktionspotentials*LPP Das LPP umfasst die Ressourcen, die unmittelbar für die Herstellung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen des Bodens, der Viehzucht und der Fischerei erforderlich sind. Dies sind auf jeden Fall landw. Flächen und Hofstellen / Produktionsgebäude
9 2. Vorstellung der Förderrichtlinie Niedersächsisches Ministerium GAK ELER ELER / GAK Landesmittel Förderbedingungen HWS-Projekte mit HQ Schutz z.b. gewidmete Deiche Schutz v. Siedlungsgebieten Schutz des LPP Schutz des LPP Schutz v. Siedlungsgebieten HWS- HWS-Projekte Projekte mit mit HQ einem Schutz Schutz < HQ 100 z.b. gewidmete Deiche u.a. Grundinstandsetzung von SW
10 2. Vorstellung der Förderrichtlinie Niedersächsisches Ministerium GAK ELER ELER / GAK Landesmittel Förderquoten (inkl. Umsatzsteuer) i.d.r. bis zu 70% in Ausnahmen bis zu 80% (bei übergeordnetem Interesse + Vorteil für die Unterlieger) 100% bei gewidmeten Deichen 63% in der Übergangsregion (ÜR) 53% in der stärker entwickelten Region (SER) i.d.r. 70% in Ausnahmen bis zu 80% (bei übergeordnetem Interesse + Vorteil für die Unterlieger) 100% bei gewidmeten Deichen i.d.r. bis zu 70% in Ausnahmen bis zu 80% (bei übergeordnetem Interesse + Vorteil für die Unterlieger)
11 2. Vorstellung der Förderrichtlinie Niedersächsisches Ministerium GAK ELER ELER / GAK Landesmittel Kontaktaufnahme mit dem NLWKN - Fachgeschäftsbereich Antragsverfahren Vorlage des Maßnahmenblatts Vorverfahren Antragstellung Antrag Vorlage des Maßnahmenblatts Vorverfahren Antragstellung
12 3. Vorstellung des ELER-Antragsverfahrens Antrag auf Förderung Registrierung und Datenerfassung Prüfung der formellen und materiellen Zuwendungs- / Fördervoraussetzungen Projektauswahlverfahren auf der Grundlage der Auswahlkriterien Bewilligung / Ablehnung Mittelabruf durch den Antragsteller Prüf- und Kontrollmechanismen Auszahlung
13 3. Vorstellung des Projektauswahlverfahrens Die fachliche Bewertung der Anträge erfolgt auf der Grundlage der Auswahlkriterien. Die Auswahlkriterien werden als Anlage zur Förderrichtlinie erstellt und veröffentlicht. Die Bewertung erfolgt in Niedersachsen durch den Fachgeschäftsbereich im NLWKN in Bremen durch den SUBV Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewertungen wird für jedes Bundesland eine Rangliste erstellt. Die Bewilligung der Vorhaben erfolgt auf der Grundlage der Rangliste nach der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Es wird einen Stichtag im Jahr geben (voraussichtlich ). Nicht berücksichtigte Vorhaben kommen auf eine Warteliste. Vorhaben können bei Veränderungen nachrücken
14 3. Vorstellung der Auswahlkriterien Kriterium I.1 Das Vorhaben bewirkt einen HWS in einem Risikogebiet gem. 73 WHG. (ja / nein) Planung I.2 Das Schadenspotential im zu schützenden Untersuchungsraum wird eingeschätzt. (hoch/mittel/gering) Begründung erf. I.3 Notwendigkeit der Planung bzw. Beratung durch eine Fachbehörde. (ja / nein) Bewertung 5 Punkte max. 10 Pkt. 5 Punkte I.4 Es handelt sich um eine laufende Planung. (ja / nein) 4 Punkte Baumaßnahme I.5 Es handelt sich um eine laufende Baumaßnahme. (ja/nein) 4 Punkte I.6 Die Nutzen-Kosten-Relation des Bauvorhabens zum Schadenspotential im zu schützenden Untersuchungsraum. (hoch / mittel / gering) B max. 10 Pkt
15 3. Vorstellung der Auswahlkriterien Kriterium Erweiterung (Erhöhung + Verstärkung) von HWS-Anlagen I.7 a) Fehlhöhen des Deiches im Bestick (bis zu 50 / 70 / 90 / mehr als 90) I.7 b) Die Auswirkung der Fehlhöhe erhöht die Dringlichkeit. trifft besonders zu trifft nicht zu (5 Stufen) B I.8 a) Mängel an der HWS-Anlage - Die Sicherheit ist nicht ausreichend (z.b. Dichtung), weil Grund angeben I.8 b) Die Auswirkung des Mangels erhöhen die Dringlichkeit. trifft besonders zu trifft nicht zu (5 Stufen) B Neubau von HWS-Anlagen I.9 Der Neubau von HWS-Anlagen ist erforderlich, weil... trifft besonders zu trifft nicht zu (5 Stufen) B Bewertung max. 5 Pkt. max. 5 Pkt. 5 Punkte max. 5 Pkt. max. 10 Pkt
16 3. Vorstellung der Auswahlkriterien Kriterium Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebiet (alle) Bewertung I.10 Das Vorhaben bewirkt eine (3 Stufen 0 / 4 / 20) B max. 20 Pkt. Grundinstandsetzung von Schöpfwerken I.11 a) Die Funktion des Schöpfwerkes ist nicht sichergestellt / teilweise sichergestellt / sichergestellt (z.b. Pumpleistung), weil Grund angeben I.11 b) Die Auswirkung des Mangels erhöhen die Dringlichkeit. trifft besonders zu trifft nicht zu (5 Stufen) B Pilotvorhaben max. 10 Pkt max. 5 Pkt. I.12 Ein Vorhaben von hoher fachlicher Bedeutung. (ja/nein) B 10 Punkte Förderung nur mit ELER-Mitteln I.13 Das Vorhaben dient insbesondere der Sicherung des LPP. 5 Punkte
17 3. Vorstellung der zusätzlichen Kriterien Kriterium II.1 Übergeordnetes Interesse (Synergieeffekte) Ein ist insbesondere dann gegeben, wenn das Vorhaben positive Synergieeffekte für die Zielerreichung anderer Förderrichtlinie des Landes hat (z.b. FGE, Landschaftswerte). II.2 Vorteil für die Unterlieger bzw. Oberlieger Der Zusammenschluss von Kommunen und/oder Verbänden unterstützt die einzugsgebietsbezogene Betrachtung und bindet die Interessen von Ober- und Unterliegern ein. (Dokumentation eines übergeordneten Interesses) Einzelvorhaben mit besonderem Vorteil für die Unterlieger. Einzelvorhaben mit besonderem Vorteil für die Oberlieger Bewertung je 5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte
18 3. Vorstellung des Projektauswahlverfahrens Die fachliche Bewertung der Anträge erfolgt auf der Grundlage der Auswahlkriterien. Die Auswahlkriterien werden als Anlage zur Förderrichtlinie erstellt und veröffentlicht. Die fachliche Bewertung erfolgt in Niedersachsen durch den Fachgeschäftsbereich im NLWKN in Bremen durch den SUBV Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewertungen wird für jedes Bundesland eine Rangliste erstellt. Die Bewilligung der Vorhaben erfolgt auf der Grundlage der Rangliste nach der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Es wird einen Stichtag im Jahr geben (voraussichtlich ). Nicht berücksichtigte Vorhaben kommen auf eine Warteliste. Vorhaben können bei Veränderungen nachrücken
19 4. Ausblick Niedersächsisches Ministerium Was fehlt noch? abschließende Zustimmungen von LRH und MF Besondere Dienstanweisung Formulare für Anträge und erste Verwaltungskontrolle Die nächsten Schritte? Veröffentlichung der Richtlinie im Ministerialblatt mit den Auswahlkriterien Aufruf zur Antragstellung voraussichtlich durch den NLWKN mit ergänzende Presseinformationen NLWKN und/oder MU Projektauswahlverfahren Ranking Bewilligung / ggfs. Ablehnung
20 II. Küstenschutz Vorstellung der Richtlinie einschl. der Auswahlkriterien
21 II. Küstenschutz Niedersächsisches Ministerium Ziele Abwehr von Naturkatastrophen Schutz der Bevölkerung und des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials in den ländlichen Gebieten des Landes Bremen vor Überflutung und Landverlusten infolge von Sturmfluten In Niedersachsen wird der Bereich Küstenschutz ausschließlich mit Mitteln der GAK gefördert. Diese Förderung basiert auf den Regelungen der GAK (u.a. Gesetz, Fördergrundsätzen) und der LHO sowie allen damit verbundenen VO, Regelungen und Bestimmungen. - K1 -
22 II. Küstenschutz Niedersächsisches Ministerium Zuwendungsempfänger Land Bremen, 2 Stadtgemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (Deichverbände) Förderquote 100% der förderfähigen Kosten EU-Beteiligung: 53% - K2 -
23 II. Küstenschutz Niedersächsisches Ministerium Fördergegenstand (= GAK Fördergrundsätze) Neubau, Verstärkung und Erhöhung von Hochwasserschutzwerken Buhnen, Wellenbrecher, Uferschutzwerke Sandvorspülungen konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen - K3 -
24 II. Küstenschutz Niedersächsisches Ministerium Projektauswahlverfahren (ELER) jährliche Auswahl der zu fördernden Vorhaben auf Grundlage von Bedarfsmeldungen und einer Lagebeurteilung durch das Land Bremen Ranking gemäß Bewertungsbogen - K4 -
25 - K5 - Niedersächsisches Ministerium
26 III. Übergangs- und Küstengewässern (ÜKW) Vorstellung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen in Übergangs- und Küstengewässern einschl. der Auswahlkriterien
27 Förderung eines guten ökologischen Zustands - Förderfähig sind: Investitionen zur Herstellung von natürlichen Habitaten in Übergangs- und Küstengewässern Investitionen zur Wiederherstellung einer natürlichen Tidedynamik Vorhaben zur Bekämpfung der Eutrophierung der Küstengewässer Investitionen zur Wiederherstellung einer natürlichen Sedimentdynamik der Übergangsgewässer Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie nachfolgende Kontrolluntersuchungen einschließlich begleitender Qualitätssicherungsmaßnahmen - ÜKW1 -
28 Förderkriterien Niedersächsisches Ministerium Grundsätzliche Kriterien Das Vorhaben liegt im Ems Ästuar (besondere Förderung der Ems) Nutzen-/Kosten-Relation in Bezug auf Zielerreichung von WRRL, MSRL, Masterplan Ems oder Nitratrichtlinie (hoch, mittel, gering) Wesentlicher Beitrag zur Wiederherstellung einer natürlichen Tidedynamik, Bekämpfung der Eutrophierung, Wiederherstellung einer natürlichen Sedimentdynamik oder (Wieder-) Herstellung von natürlichen Habitaten in Übergangs- und Küstengewässern Bewertung 8 Punkte max 4 Punkte max 6 Punkte - ÜKW2 -
29 Förderkriterien Zusätzliche Kriterien Nachhaltigkeit der Maßnahme. Aspekt 1: im Sinne des Drei-Säulen-Modells Nachhaltigkeit (hoch, mittel, gering, 0) Aspekt 2: Aussicht auf einen dauerhaften (hoch, mittel, gering, 0) Wesentliche Synergien mit den bestehenden Maßnahmen zur Zielerreichung von WRRL, MSRL, Masterplan Ems oder Nitratrichtlinie Das Vorhaben ist von außerordentlicher fachlicher Bedeutung, wegen Pilot- (Vorbildcharakter), der Innovation oder sonstiger Merkmale der Maßnahme Niedersächsisches Ministerium Bewertung max 6 Punkte max 4 Punkte max 5 Punkte - ÜKW3 -
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