Weißenfelser Amtsblatt

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1 Weißenfelser Amtsblatt Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Weißenfels 21. Jahrgang Ausgegeben am 11. März 2011 Nummer 3 Inhalt Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Weißenfels - Satzung zur Änderung der Gestaltungssatzung der Stadt Weißenfels - Bekanntmachung zur Weitergeltung der Gestaltungssatzung der Stadt Weißenfels - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Wahlbekanntmachung zur Wahl des Landtages von Sachsen- Anhalt - Bekanntmachung Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen - Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung für den Friedhof im Ortsteil Markwerben - Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof im Ortsteil Markwerben Amtliche Bekanntmachung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt - Öffentliche Bekanntgabe des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der frischli Milchkwerk GmbH Weißenfels Amtliche Bekanntmachung des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Weißenfels - Öffentliche Bekanntmachung zur Ausführungsanordnung im Bodenordnungsverfahren Storkau Pettstädt Nichtamtlicher Teil Stadt Weißenfels - Aus dem Stadtrat - Aus der Verwaltung - Kulturelle Veranstaltungen - Informationen aus der Stadtbibliothek - Informationen aus dem Schloss Neu-Augustusburg - Von der Bundeswehr - Informationen Anzeigenteil Gedruckt auf 100 % Recycling-Papier!

2 Liebe Weißenfelserinnen und Weißenfelser, zwischen der Stadt Weißenfels und dem Sanitätskommando III der Bundeswehr besteht seit zehn Jahren ein Patenschaftsvertrag, in dessen Rahmen Mitglieder des Stadtrates und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Mitte Februar bei der Bundeswehr zu Gast waren. Uns Zivilisten wurde aus diesem Anlass unter anderem Waffen und Fahrzeuge erklärt. In den anschließenden Gesprächen zwischen Soldaten und Gästen konnten Gemeinsamkeiten gefunden und noch engere Verbindungen geknüpft werden (Einen Artikel zu dieser Veranstaltung finden Sie auf der Seite 23). Dieser Abend war für alle Beteiligten auch eine wichtige Zeichensetzung in Bezug auf die zurzeit häufig diskutierte Frage nach der Erhaltung des Bundeswehrstandortes in unserer Stadt. Aus meiner Sicht ist der Verbleib der Bundeswehr in Weißenfels ohne wirkliche Alternative für die städtische Entwicklung. Ich mag mir die Folgen des Bundeswehrabzuges weder für Mitteldeutschland noch für den Standort Weißenfels wirklich vorstellen. Für unsere Stadt würde ein Fehlen der Soldaten massive Einschnitte im Stadtbild, große Verluste für unsere kulturellen und gastronomischen Einrichtungen oder auch für die Handel- und Gewerbetreibenden bedeuten. Aber noch sind keine Entscheidungen getroffen: Wir gehen jetzt mal nicht vom schlimmsten Fall aus und schauen optimistisch in die Zukunft. Wie Sie sicherlich schon gemerkt haben, werden die Tage wieder länger, erste Schneeglöckchen und Krokusse schauen aus der Erde _ der Frühling kündigt sich an. Das bedeutet nicht nur für Wald und Wiesen neues Grün. Viele Menschen denken bei dem Stichwort Frühling auch an den Frühjahrsputz. Manchem graut davor, andere sind froh, endlich klar Schiff in Wohnung, Haus und Garten machen zu können. Fenster sind zu putzen, Treppen zu kehren, der Vorgarten ist herzurichten und die Überbleibsel des Winters zu beseitigen. Was für Sie selbstverständlich für Ihr Heim gilt, gilt natürlich auch gleichermaßen für die Stadt Weißenfels. Und ähnlich, wie Sie zu Hause Ihre Familie zur Unterstützung gewinnen, würde ich mich freuen, wenn ich Sie auch dieses Jahr wieder zum Frühjahrsputz der Stadt am 9. April begrüßen kann. Jede Hand wird gebraucht, damit unser Weißenfels die Spuren des Winters abschütteln kann (Genaueres dazu finden Sie auf der Seite 11). In den letzten Jahren ist diese Aktion von den Weißenfelsern sehr gut angenommen wurden. Allein im Jahr 2010 setzten sich über 600 Bürger zum Frühjahrsputz für ihr schmuckes Städtchen ein. Deswegen bin ich überzeugt, dass ich auch dieses Jahr wieder viele von Ihnen an diesem Tag treffen werde! Lassen Sie uns gemeinsam anpacken, den Winter vertreiben und unser Weißenfels zum Blühen bringen. Ich freue mich auf Sie! Herzlichst Ihr Robby Risch Oberbürgermeister 2

3 Satzung zur Änderung der Gestaltungsatzung der Stadt Weißenfels vom 3. März 2011 Auf der Grundlage des 85 der Bauordnung Land Sachsen- Anhalt (BauO LSA) vom 20. Dezember 2005 (GVBl. LSA S. 769), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Dezember 2010 (GVBl. LSA S. 569, 577) und 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2010 (GVBl. LSA S. 406, 408), hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 3. März 2011 folgende Satzung beschlossen: 1 Die Gestaltungssatzung der Stadt Weißenfels vom 17. Oktober 1997 (Weißenfelser Amtsblatt, 7. Jahrgang, Ausgabe-Nr. 10 vom 24. Oktober 1997, S. 4), geändert durch Satzung vom 11. Dezember 1997 (Weißenfelser Amtsblatt, 7. Jahrgang, Ausgabe-Nr. 12 vom 19. Dezember 1997, S. 9), wird wie folgt geändert: 1. In 2 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe 87 Abs. 2 Ziffer 1 BauO LSA ersetzt durch die Angabe 85 Abs. 2 Satz 2 BauO LSA erhält folgende Fassung: 16 Abweichungen Für die Zulassung von Abweichungen von den Vorschriften dieser Satzung gilt 66 BauO LSA in Verbindung mit 85 Abs. 2 Sätze 3 und 4 BauO LSA Ordnungswidrigkeiten erhält folgende Fassung: 17 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig gemäß 6 Abs. 7 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen: 1. 5 Abs. 3 die ermittelten und aufgeführten Werte der Trauf- und Firsthöhen unter- bzw. überschreitet Abs. 3 sichtbare, tragende Elemente im Erdgeschoss entfernt bzw. Arkaden oder ähnliches ausbildet Abs. 3 bei Ergänzungsbauten und Fenstererneuerung, Fenster nicht konstruktiv mit Kämpfer und Sprossen gliedert Abs. 11 aus der Fassadenflucht herausragende Schaufenster, Austragungen, Vitrinen udgl. herstellt Abs. 2 zur Straße hin stehende giebelständige Gebäude nicht mit symmetrischen Satteldächern ausführt Abs. 5 mehr als ein Zwerchhaus errichtet und dieses länger als 4 m und mehr als 40 % der Trauflänge beträgt Abs. 6 andere Gauben als Schlepp-, Fledermaus- oder Spitzgauben herstellt. Diese breiter als 1,50 m und die Abstände zwischen Gauben und Ortgang sowie den Gauben selbst geringer als 1,0 m herstellt Abs. 1 Kragdächer an der Fassade anbringt Abs. 2 die Höhe von Markisen im ausgefahrenen Zustand von mindestens 2,50 m über Terrain und den Abstand zur Fahrbahnkante von mind. 0,70 m unterschreitet. Markisen nicht mit matten Farben ausführt. Markisen nicht eingerollt bzw. eingeklappt werden können. Eine Beschriftung am unteren Rand über 0,3 m anbringt Abs. 3 Rollladenkästen auf die Fassade aufsetzt Abs. 3 großflächige Werbeanlagen der Reklame (Fremdwerbung) errichtet Abs. 5 Schaufenster dauerhaft mit Werbemitteln über 10 % der Glasfläche beklebt Abs. 6 Werbeanlagen mit wechselndem oder sich bewegendem Licht und welche mit akustischen Mitteln arbeiten anbringt Abs. 2 Flachwerbung nicht in Einzelbuchstaben ausführt Abs. 3 mehr als eine Werbeanlage und einen Ausleger je Straßenseite anbringt Abs. 5 tragende oder das Erscheinungsbild prägende Bauteile wie Stützen, Pfeiler, Fenster, Ornamente, Gesimse durch Werbeanlagen überdeckt. Die Sicht auf das Stadtbild prägende, städtebauliche Räume und Gebäude beeinträchtigt Abs. 6 Ausleger breiter als 0,10 m, höher als 0,80 und den Abstand aller Teile zur Außenwand des Gebäudes größer als 0,90 m anbringt. Ausleger in Form von Leuchtkästen anbringt Abs. 9 Schaukästen größer als 0,2 qm und mehr als 0,10 m aus der Gebäudeflucht herausragend an der Fassade anbringt Abs. 1 Warenautomaten im Bereich B des Geltungsbereichs an Gebäuden anbringt, in denen sich keine Nutzung als Gaststätte oder Verkaufsstätte befindet Abs. 2 Im Bereich A Warenautomaten anbringt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gem. 6 Abs. 7 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden. 2 Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Weißenfels, den 4. März 2011 Risch Oberbürgermeister Bekanntmachung zur Weitergeltung der Gestaltungssatzung der Stadt Weißenfels Hiermit wird gemäß 85 Abs. 5 Satz 3 HS 3 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA ) i. V. m. 31 Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Weißenfels in der Fassung der Neubekanntmachung vom 7. Februar 2011 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 2/2011 vom , S. 3) folgender, in der Sitzung am 3. März 2011 gefasster Beschluss des Stadtrates der Stadt Weißenfels bekannt gemacht: Auf der Grundlage des 85 Abs. 5 Sätze 2-4 BauO LSA beschließt der Stadtrat der Stadt Weißenfels Folgendes: Die Gestaltungssatzung der Stadt Weißenfels vom 17. Oktober 1997, Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 10/1997, vom 24. Oktober 1997, S. 4), geändert durch Satzung vom 11. Dezember 1997 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 12/1997 vom 19. Dezember 1997, S. 6) und Satzung vom 3. März 2011 gilt für weitere 5 Jahre für den Zeitraum vom 16. März 2011 bis zum 15. März 2016 fort. Weißenfels, den 4. März 2011 Risch Oberbürgermeister 3

4 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 I. Haushaltssatzung Aufgrund des 94 der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt in der jetzt vorliegenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen: 1 Haushaltsplan Der Haushaltsplan wird wie folgt festgesetzt: Gesamthaushalt - Einnahmen EUR - Ausgaben EUR im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen auf EUR in den Ausgaben auf EUR im Vermögenshaushalt in den Einnahmen auf EUR in den Ausgaben auf EUR 2 Kreditaufnahme Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf EUR festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigung Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf EUR festgesetzt. 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf EUR festgesetzt. 5 Steuersätze Für die Festsetzung der Steuerhebesätze für Realsteuern wurde eine gesonderte Steuerhebesatzsatzung beschlossen. 6 Stellenplan Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Weißenfels, 11. März 2011 Risch Oberbürgermeister II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes erfolgt gemäß 94 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt. Die Auslegung erfolgt in der Stadtverwaltung Weißenfels Rathaus, Markt 1, Zimmer 308, Weißenfels zu folgenden Dienstzeiten: Montag, den , 9:00-12:00 Uhr, :30 Uhr Dienstag, den , 9:00-12:00 Uhr; 14:00-17:30 Uhr Mittwoch, den , 9:00-12:00 Uhr; 13:00-15:30 Uhr Donnerstag, den , 9:00-12:00 Uhr; 13:00-15:30 Uhr Freitag, den , 9:00-12:00 Uhr Montag, den , 9:00-12:00 Uhr; 13:00-15:30 Uhr Dienstag, den , 9:00-12:00 Uhr; 14:00-17:30 Uhr Der Landrat des Landkreises Burgenlandkreis - als Aufsichtsbehörde - hat die Haushaltssatzung 2011 der Stadt Weißenfels mit kommunalaufsichtlicher Verfügung vom mit Aktenzeichen /J/550/2011 unter Auflagen genehmigt. Weißenfels, Risch Oberbürgermeister 4 Stadt Weißenfels Der Oberbürgermeister Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 20. März 2011, findet in Sachsen-Anhalt die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Stadt Weißenfels ist in 33 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Das ehemalige Stadtgebiet (Gebietsstand am ) und die Ortsteile Markwerben, Langendorf und Uichteritz gehören zum Wahlkreis 45 Hohenmölsen-Weißenfels. Die Ortsteile Burgwerben, Großkorbetha, Reichardtswerben, Schkortleben, Storkau, Tagewerben und Wengelsdorf gehören zum Wahlkreis 42 Nebra. Der Ortsteil Leißling gehört zum Wahlkreis 44 Naumburg. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom bis zum übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Hinweise: Ist der Zugang zum Wahlraum nicht durch ein Zeichen auf der Wahlbenachrichtigung als behindertenfreundlich oder behindertengerecht gekennzeichnet, empfehlen wir Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung, einen Wahlschein zur Wahl in einem anderen geeigneten Wahlraum ihres Wahlkreises anzufordern. Blinde und Sehbehinderte können beim Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. (BSVSA), Telefon 03 91/ , Internet: eine kostenlose Stimmzettelschablone anfordern. 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag, dem 20. März 2011, um Uhr, in der Kreisverwaltung Burgenlandkreis in Naumburg, Schönburger Straße 41, zusammen. Die Stimmenauszählung beginnt Uhr. Die Räumlichkeiten werden durch Aushang am Eingang des Verwaltungsgebäudes bekanntgegeben. 4. Jeder Wahlberechtigte, der keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wahlberechtigten haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen und ihren amtlichen Personalausweis bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält am Wahltag im zuständigen Wahlraum einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wahlberechtigte hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, ggf. auch ihrer Kurzbezeichnung, bei Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung Einzelbewerber und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, gegebenenfalls auch ihre Kurzbezeichnungen, und jeweils die Namen der ersten drei Bewerber der zugelassenen Landeswahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. 5. Der Wahlberechtigte gibt 5.1 die Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)

5 durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und 5.2 die Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wahlberechtigten in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann. 6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten ( 30 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt). 7. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Für die Briefwahl ist dem Wahlberechtigten ein Merkblatt nach dem Muster der Anlage 20b der Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung zu stellen. 8. Jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 27 Abs. 2 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Weißenfels, den 11. März 2011 Risch Oberbürgermeister Stadt Weißenfels Der Oberbürgermeister Öffnung von Verkaufsstellen in der Stadt Weißenfels am Sonntag, dem 17. April 2011, und am Sonntag, dem 29. Mai 2011 Hiermit wird folgende Allgemeinverfügung vom 01. März 2011 des Oberbürgermeisters der Stadt Weißenfels bekannt gegeben ( 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA i. V. m. 41 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 VwVfG): Auf der Grundlage des 7 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 22. November 2006 (GVBl. LSA S. 528) wird Folgendes verfügt: Öffnung von Verkaufsstellen am 17. April in der Stadt Weißenfels Aus Anlass des Weißenfelser Ostermarktes vom bis zum und des im Einkaufscenter Schöne Aussicht, Am Marktwege 2 in Weißenfels, Ortsteil Leißling, stattfindenden Frühlingsfestes am 17. April 2011 dürfen Verkaufsstellen aller Branchen in der Stadt Weißenfels einschließlich aller Ortsteile am Sonntag, dem 17. April 2011 in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet sein. Öffnung von Verkaufsstellen am 29. Mai 2011 im Einkaufszentrum Schöne Aussicht im Ortsteil Leißling Aus Anlass des im Einkaufscenter Schöne Aussicht, Am Marktwege 2 in Weißenfels, Ortsteil Leißling, stattfindenden Familienfestes dürfen alle Verkaufsstellen im Einkaufscenter Schöne Aussicht am Sonntag, dem 29. Mai 2011, in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet sein. Hinweise Der 9 des Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes Sachsen- Anhalt vom , die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes vom (BGBl. I S. 1170/1171), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom (BGBl. I S 1939) und durch das 5. Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom (BGBl. I S. 3676, 3678), des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2149) und des Gesetzes zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetzes MuSchG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 2318), zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 550) sind zu beachten. Eine Überschreitung der in der Allgemeinverfügung festgelegten Öffnungszeiten stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. 12 Abs. 1 Nr. 1 LÖffZeitG LSA i. V. m. 3 LÖffZeitG LSA dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann gem. 12 Abs. 2 LÖffZeitG mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden. Bekanntgabe Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf ihre öffentliche Bekanntgabe folgenden Tag als bekannt gegeben und wird zu diesem Zeitpunkt wirksam. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Weißenfels, Markt 1, Weißenfels, einzulegen. Hinweis zur Einsichtsmöglichkeit: Die vorstehende Verfügung und ihre Begründung können in der Zeit vom bis in der Stadtverwaltung Weißenfels, Fachbereich II - Bürgerdienste, Abt. Bürgerzentrum / Gewerbe, Klosterstraße 24, in Weißenfels, während folgender Zeiten eingesehen werden: Montag von 9.00 bis Uhr Dienstag von 9.00 bis Uhr und bis Uhr Donnerstag von 9.00 bis Uhr und bis Uhr Weißenfels, Risch Oberbürgermeister Hinweis Die Bekanntgabe weiterer Öffnungen von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Weißenfels für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2011 wird voraussichtlich im Amtsblatt April 2011 veröffentlicht. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung für den Friedhof im Ortsteil Markwerben der Stadt Weißenfels vom 03. März 2011 Aufgrund des 25 Abs. 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. Februar 2002 (GVBL. LSA S. 46) und 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL. LSA S. 383), geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08. Juli 2010 (GVBl. 5

6 LSA S. 408), zuletzt geändert durch 20 des Gesetzes vom 20. Januar 2011 (GVBl. LSA S. 14, 18) hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 03. März 2011 folgende Satzung beschlossen: 1 Die Friedhofssatzung für den Friedhof im Ortsteil Markwerben der Stadt Weißenfels vom 20. November 2006 (Weißenfelser Amtsblatt, 16. Jahrgang, Ausgabe-Nr. 12 vom , S. 8) wird wie folgt geändert: 1. 5 Abs. 3 Buchst. a) wird folgt gefasst: a) Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und Dienstleistungserbringer gemäß 6 Abs wird wie folgt gefasst: (1) Arbeiten auf dem Friedhofsgelände dürfen nur von Dienstleistern erbracht werden, deren Gewerbe oder Beruf Leistungen beinhaltet, welche im Friedhofswesen anfallen. Dies sind insbesondere Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter und sonstige vergleichbare Tätigkeiten auf den Friedhöfen. (2) Um eine Kontrolle der Einhaltung der den Dienstleistungserbringern obliegenden Verpflichtungen (insbesondere nach den Absätzen 3 bis 5) zu ermöglichen sowie die Erfassung der Gebührenpflichtigen sicherzustellen, ist der Friedhofsverwaltung die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Friedhofsgelände möglichst vor Beginn unter Angabe des beabsichtigten Zeitpunktes der Arbeitsaufnahme, spätestens jedoch mit dem Abschluss der Arbeiten, mitzuteilen. Diese Mitteilung beinhaltet Name und Adresse des Dienstleistungserbringers sowie des Auftragsgebers, der beabsichtigte Termin der Arbeitsaufnahme und die Dauer der Arbeiten sowie die geplanten bzw. durchgeführten Arbeiten. (3) Die Dienstleistungserbringer und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Dienstleistungserbringer haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen. (4) Unbeschadet von 5 Abs. 3 Buchst. c) dürfen Arbeiten der Dienstleistungserbringer auf den Friedhöfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeit des Friedhofs spätestens um Uhr zu beenden. In den Fällen des 4 Abs. 2 sind diese Arbeiten gänzlich untersagt. (5) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur an den von der Friedhofsverwaltung genehmigten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden. (6) Den Anordnungen des Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. Die Ausübung der Tätigkeit auf dem Friedhofsgelände kann dem Dienstleistungserbringer durch die Friedhofsverwaltung begrenzt oder unbegrenzt durch Bescheid untersagt werden, wenn der Dienstleistungserbringer gegen die Vorschriften dieser Friedhofssatzung in grober bzw. besonders grober Weise verstößt oder den Anordnungen der Friedhofsverwaltung im Einzel- oder Wiederholungsfall nicht nachkommt Abs. 1 Buchst. d) wird wie folgt gefasst: b) Arbeiten auf dem Friedhofsgelände als Dienstleister erbringt, ohne dies der Friedhofsverwaltung mitgeteilt zu haben ( 6 Abs. 2). 2 Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Weißenfels, den 03. März 2011 Risch Oberbürgermeister 6 Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof im Ortsteil Markwerben der Stadt Weißenfels vom 03. März 2011 Auf Grund der 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383), zuletzt geändert durch 20 des Gesetzes vom 20. Januar 2011 (GVBl. LSA S. 14, 18) sowie der 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (GVBl. LSA S. 452) und des 25 Abs. 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - BestattG LSA) vom 5. Februar 2002 (GVBl. LSA S. 46), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 26. März 2004 (GVBl. LSA S. 234) hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 03. März 2011 folgende Satzung beschlossen: 1 Die Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof im Ortsteil Markwerben der Stadt Weißenfels vom 20. November 2006 (Weißenfelser Amtsblatt, 16. Jahrgang, Ausgabe-Nr. 12 vom , S. 14) wird wie folgt geändert: 1. 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nr. 1 wird die Angabe 60,20 EUR durch die Angabe 87,50 EUR ersetzt. bb) In Nr. 2 wird die Angabe 27,90 EUR durch die Angabe 40,50 EUR ersetzt. cc) In Nr. 3 wird die Angabe 60,20 EUR durch die Angabe 87,50 EUR ersetzt. dd) In Nr. 4 wird die Angabe 180,60 EUR durch die Angabe 262,50 EUR ersetzt. ee) In Nr. 5 wird die Angabe 270,90 EUR durch die Angabe 393,80 EUR ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nr. 1 wird die Angabe 11,00 EUR durch die Angabe 12,00 EUR ersetzt. bb) In Nr. 2 wird die Angabe 17,20 EUR durch die Angabe 25,00 EUR ersetzt. cc) In Nr. 3 wird die Angabe 48,20 EUR durch die Angabe 70,30 EUR ersetzt. c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) Nach dem Wort Gebühren werden die Worte pro Jahr eingefügt. bb) In Nr. 1 wird die Angabe 1,90 EUR durch die Angabe 2,70 EUR ersetzt. cc) In Nr. 2 wird die Angabe 3,00 EUR durch die Angabe 4,40 EUR ersetzt. dd) In Nr. 3 wird die Angabe 6,00 EUR durch die Angabe 8,75 EUR ersetzt. ee) In Nr. 4 wird die Angabe 9,00 EUR durch die Angabe 13,10 EUR ersetzt. ff) In Nr. 5 wird die Angabe 0,90 EUR durch die Angabe 1,25 EUR ersetzt. gg) In Nr. 6 wird die Angabe 1,90 EUR durch die Angabe 2,80 EUR ersetzt. d) Absatz 4 wird wie folgt geändert: Die Angabe 0,86 EUR wird durch die Angabe 1,25 EUR ersetzt wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nr. 1 Buchstabe a) wird die Angabe 29,40 EUR durch die Angabe 32,00 EUR ersetzt. bb) In Nr. 1 Buchstabe b) wird die Angabe 52,20 EUR durch die Angabe 54,00 EUR ersetzt. cc) In Nr. 1 Buchstabe c) wird die Angabe 400,80 EUR durch die Angabe 436,90 EUR ersetzt.

7 dd) In Nr. 2 Buchstabe a) wird die Angabe 46,20 EUR durch die Angabe 50,40 EUR ersetzt. ee) In Nr. 2 Buchstabe b) wird die Angabe 52,20 EUR durch die Angabe 54,00 EUR ersetzt. ff) In Nr. 2 Buchstabe c) wird die Angabe 16,70 EUR durch die Angabe 18,20 EUR ersetzt wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt geändert: aa) Die Angabe 2. Einzelwahlgrabstätte erhält die Angabe 3. Einzelwahlgrabstätte. bb) Die bisherigen Nummern 3 bis 7 werden Nummern 4 bis 8. cc) In Nr. 1 wird die Angabe 23,90 EUR durch die Angabe 36,10 EUR ersetzt. dd) In Nr. 2 wird die Angabe 14,80 EUR durch die Angabe 22,30 EUR ersetzt. ee) In Nr. 3 wird die Angabe 23,90 EUR durch die Angabe 36,10 EUR ersetzt. ff) In Nr. 4 wird die Angabe 47,80 EUR durch die Angabe 72,20 EUR ersetzt. gg) In Nr. 5 wird die Angabe 71,70 EUR durch die Angabe 108,30 EUR ersetzt. hh) In Nr. 6 wird die Angabe 4,40 EUR durch die Angabe 6,60 EUR ersetzt. ii) In Nr. 7 wird die Angabe 6,80 EUR durch die Angabe 10,30 EUR ersetzt. jj) In Nr. 8 wird die Angabe 15,40 EUR durch die Angabe 23,20 EUR ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: Die Angabe 6,80 EUR wird durch die Angabe 10,30 EUR ersetzt wird wie folgt geändert: a) In Nr. 3 wird die Angabe 33,40 EUR durch die Angabe 36,40 EUR ersetzt. b) In Nr. 4 wird die Angabe 28,00 EUR durch die Angabe 30,50 EUR ersetzt. c) In Nr. 5 wird die Angabe 32,00 EUR durch die Angabe 34,90 EUR ersetzt. d) In Nr. 6 wird die Angabe 66,80 EUR durch die Angabe 72,80 EUR ersetzt. 2 Diese Satzung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 01. April 2011 in Kraft. 1 Nr. 3 am 01. Januar 2012 in Kraft. Weißenfels, den 03. März 2011 Risch Oberbürgermeister Amtliche Bekanntmachung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt SACHSEN-ANHALT Landesverwaltungsamt Öffentliche Bekanntgabe des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung zur Einzelfallprüfung nach 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der frischli Milchwerk Weißenfels GmbH in Weißenfels auf Erteilung einer Genehmigung nach 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung der Milchverarbeitungskapazität auf l/d sowie Errichtung und Betrieb einer 4. H-Milchabfülllinie in Weißenfels, Burgenlandkreis Die frischli Milchwerk Weißenfels GmbH, Weißenfels beantragte mit Schreiben vom (Änderung Antragsgegenstand vom ) beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für die wesentliche Änderung der Milchverarbeitungskapazität von l/d auf l/d; Errichtung und Betrieb einer 4. H-Milchabfülllinie (TetraPak Abfüllanlage) auf dem Grundstück in Weißenfels, Gemarkung: Weißenfels, Flur: 1, Flurstücke: 60/5; 62/4; 63/1; 63/2; 49/7; 49/9, 49/11; 49/13; 49/15; 59/1. Gemäß 3a UVPG wird hiermit bekannt gegeben, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch das genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, sodass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach 3c UVPG, ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist. Die Unterlagen, die dieser Feststellung zu Grunde liegen, können beim Landesverwaltungsamt, Referat Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung in Halle/Saale, Dessauer Str, 70 als der zuständigen Genehmigungsbehörde, eingesehen werden. 42WSF090 Weißenfels, (Verf.-Nr.) (Ort) (Datum) Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Müllnerstraße 59, Weißenfels Öffentliche Bekanntmachung Ausführungsanordnung In dem Bodenordnungsverfahren Storkau Pettstädt Verf.- Nr. : 42WSF090 Gemarkung : Storkau Stadt Weißenfels wird hiermit nach 61 Abs. 1 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 1418) die Ausführungsanordnung des Bodenordnungsplanes erlassen. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen Wirkung des Bodenordnungsplanes wird der 15. April 2011, 0.00 Uhr festgesetzt. Mit diesem Tag tritt der neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen. 7

8 Gründe: Der Bodenordnungsplan wurde mit entsprechenden Nachträgen durch die Teilnehmer und Nebenbeteiligten des Bodenordnungsverfahrens genehmigt und ist seit dem bestandskräftig. Zur Umsetzung der getroffenen Regelungen ist gemäß 61 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) die Ausführungsanordnung zu erlassen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb von einem Monat ab der Bekanntgabe Widerspruch - schriftlich oder zur Niederschrift - beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, Weißenfels erhoben werden. Die Frist wird nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Behörde eingeht. Aus dem Stadtrat Übersicht über die gefassten Beschlüsse in der 22. Stadtratssitzung am Standort Regenüberlaufbecken Nr. 6 des Zweckverbandes für Abwasserentsorgung Weißenfels Beschluss-Nr /2011 Berufung des Ortswehrleiters und stellvertretenden Ortswehrleiters Borau der Freiwilligen Feuerwehr Weißenfels Beschluss-Nr /2011 Abberufung eines stellvertretenden Mitgliedes aus dem Seniorenbeirat der Stadt Weißenfels Beschluss-Nr /2011 Berufung stellvertretender Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Weißenfels Beschluss-Nr /2011 Wahl von Schiedspersonen für die Schiedsstellen der erweiterten Stadt Weißenfels Beschluss-Nr /2011 Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt mit Schloss Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Altstadt Weißenfels Wirtschaftspläne Haushaltsjahr 2011 Beschluss-Nr /2011 Stadtumbau Ost _ Stadtquartiersaufwertung Altstadt-Neustadt Wirtschaftsplan Haushaltsjahr 2011 Beschluss-Nr /2011 Änderung der Gestaltungssatzung der Stadt Weißenfels (Altstadt) Beschluss-Nr /2011 Weitergeltung der Gestaltungssatzung der Stadt Weißenfels (Altstadt) Beschluss-Nr /2011 Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz - Erhöhung der Milchverarbeitungskapazität am Standort Weißenfels Beschluss-Nr /2011 Feststellung der Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Langendorf und Entlastung des Bürgermeisters Beschluss-Nr /2011 Feststellung der Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Leißling und Entlastung des Bürgermeisters Beschluss-Nr /2011 Änderung der Friedhofssatzung für den Friedhof im OT Markwerben Beschluss-Nr /2011 Änderung der Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof im OT Markwerben Beschluss-Nr /2011 Vorgriff auf den Haushalt Hangsicherung im OT Markwerben Beschluss-Nr /2011 Vorgriff auf den Haushalt Grundhafter Ausbau der Verbindungsstraße Leina/Kraßlau Beschluss-Nr / Informationen aus der 22. Stadtratssitzung am Standort Regenüberlaufbecken Der im Jahr 1994 vom Stadtrat beschlossene Generalentwässerungsplan für die Stadt Weißenfels sieht im Bereich des Bahndammes an der Großen Brücke die Errichtung eines Regenüberlaufbeckens vor. Der Zweckverband für Abwasserentsorgung hat nunmehr die konkreten Planungen für den Bau dieses Regenüberlaufbeckens in Angriff genommen. Der damals favorisierte Standort ist aber aus heutiger Sicht nicht mehr genehmigungsfähig. Als Alternativstandort wurden Teilflächen des jetzigen IBA-Parks an der ehem. Getreidewirtschaft vorgeschlagen. Der Stadtrat stimmte diesem Vorschlag unter der Bedingung zu, dass der ZAW das Gelände wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt und mögliche Fördermittelrückzahlungen übernimmt. Berufung Ortswehrleiter FFW Borau Auf Vorschlag der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Borau wurde Herr Ulrich Köhler zum Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Borau berufen. Herr Michael Lahse wurde vom Stadtrat zum Stellvertretenden Ortswehrleiter berufen. Wir wünschen den beiden Kameraden viel Erfolg bei ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit. Stellvertretende Mitglieder Seniorenbeirat Im Februar 2010 wurden vom Stadtrat die Mitglieder des Seniorenbeirates und deren Stellvertreter berufen. Zu diesem Zeitpunkt konnte mangels Bewerbern nicht für jedes Mitglied ein Stellvertreter berufen werden. Mittlerweile haben sich mehrere Personen zur Übernahme dieses Ehrenamtes bereit erklärt. Der Stadtrat berief Frau Barbara Zangenberg auf eigenen Wunsch von dieser Funktion ab und berief gleichzeitig Herrn Jürgen Poeck, Frau Renate Köstler, Frau Gisela Huget und Herrn Andreas Lohner zu stellvertretenden Mitgliedern des Seniorenbeirates. Wir wünschen auch ihnen viel Erfolg bei der Arbeit. Wahl von Schiedspersonen Die Stadt Weißenfels hat 2 Schiedsstellen gebildet. Schiedsstelle Nr. 1 ist zuständig für alle Einwohner, die nördlich der Saale wohnen, Schiedsstelle Nr. 2 für alle, die südlich davon wohnen. Diese Zuständigkeit umfasst auch das Gebiet der neuen Ortsteile auf beiden Seiten der Saale. Aufgrund des Hinzukommens der neuen Ortsteile werden die beiden Schiedsstellen um je eine Person erweitert. Zur Suche von geeigneten Bewerbern erfolgte im Amtsblatt eine öffentliche Aufforderung, sich um dieses Amt zu bewerben. Angebotene Informationsveranstaltungen wurden leider nicht wahrgenommen. Zur Wahl stellten sich letztendlich nur 3 Personen. Der Stadtrat wählte für die Schiedsstelle Nr. 1 Herrn Bernd Wölfer aus Markwerben und für die Schiedsstelle Nr. 2 Frau Karina Bendel aus Leißling. Die Schiedspersonen werden für 5 Jahre gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichtes Weißenfels bestätigt und berufen. Wirtschaftspläne 2011 Förderprogramme In den 3 Förderprogrammen Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt mit Schloss, Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Altstadt Weißenfels und Stadtumbau Ost - Stadtquartiersaufwertung Altstadt-Neustadt stehen insgesamt im Haushaltsjahr 2011 der Stadt ca. 7,3 Mio Euro zur Verfügung. Der Stadtrat

9 beschloss die vorgelegten Wirtschaftspläne, die u. a. folgende Maßnahmen vorsehen: Unterstützung privater Fördervorhaben sowie die Weiterführung der Sanierung am Hintergebäude des Fürstenhauses, der Schlosshangsicherung und der Kolonnaden am Schloss. Das Programm Stadtumbau Ost beinhaltet im Wesentlichen den weiteren Ausbau des E-Werkes sowie den Komplex Technisches Rathaus in der Marienstraße 2-10 einschließlich des Rathaushofes. Eine wichtige Position ist auch die Umgestaltung der Promenade. Gestaltungssatzung Der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Weißenfels bezieht sich auf den historischen Altstadtkern der Innenstadt. Hier werden besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen sowie an Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung des Ortsbildes gestellt. Die Gestaltungssatzung stammt aus dem Jahr Der Stadtrat beschloss in einer Änderungssatzung die Anpassung an aktuelle Gesetzesänderungen und die Weitergeltung der Satzung für weitere 5 Jahre. Gemeindliches Einvernehmen Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz hatte die Stadt darüber zu befinden, ob sie für die Errichtung einer weiteren Milchabfülllinie zur Erhöhung der Milchverarbeitungskapazität der Firma frischli Milchwerke das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die größere Milchverarbeitungskapazität bedeutet im Wesentlichen eine höhere Frequenz von Fahrzeugen. Aufgrund der Lage des Betriebes und der planungsrechtlichen Einordnung des Gebietes wurde vom Stadtrat das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Jahresrechnungen 2009 Die Haushaltsrechnungen 2009 der Gemeinden Langendorf und Leißling wurden vom Burgenlandkreis geprüft. Die Prüfbehörde stellte fest, dass die Finanzwirtschaft der beiden Gemeinden im Wesentlichen den in der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt festgelegten Grundsätzen entspricht und keine Beanstandungen vorliegen. Der Stadtrat stellte die vorgelegten Jahresrechnungen für das Jahr 2009 fest und erteilte beiden Bürgermeistern die Entlastung. Änderung Friedhofssatzung OT Markwerben Im Jahr 2006 hat das Europäische Parlament eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt verabschiedet. Dies wirkt sich bis auf städtische Satzungen aus. Die erforderliche Anpassung der Satzung wurde mit dem Beschluss des Stadtrates nunmehr auch für den OT Markwerben umgesetzt. Ebenfalls geändert wurde die Friedhofsgebührensatzung. Für den Zeitraum 2011 bis 2013 war eine neue Gebührenkalkulation vorzunehmen. Hangsicherung im OT Markwerben Im Rahmen der Gefahrenabwehr beschloss der Stadtrat einen Vorgriff auf den Haushalt 2011 als außerplanmäßige Ausgabe zur Sicherung des Buntsandsteinhanges oberhalb der Wohnbebauung Schulstraße in Markwerben. Die geschätzten Kosten betragen 100 _ 130 TEUR. Straßenbau Leina/Kraßlau Arg mitgenommen nach dem Abfließen des Hochwassers präsentierte sich die Verbindungsstraße zwischen Leina und Kraßlau im OT Wengelsdorf. Auf einem Teilstück von ca. 350 m ist die Straße irreparabel zerstört. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht beschloss der Stadtrat auch hier einen Vorgriff auf den Haushalt 2011 als überplanmäßige Ausgabe zum grundhaften Ausbau des zerstörten Teilstückes der Straße. Briefwahllokal im Novalishaus geöffnet Für alle, die bei der Landtagswahl am 20. März 2011 nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen können, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Wahlberechtigte können sich im Vorfeld die Unterlagen zuschicken lassen oder selbst ins Briefwahllokal kommen, um dort zu wählen. Das Weißenfelser Briefwahllokal befindet sich wie in den letzten Jahren auch im Verwaltungsgebäude des Novalishauses, Saalstraße 5 (Eingang Hofbereich). Für die Briefwahl wird neben dem Personalausweis oder Pass die Wahlbenachrichtigungskarte (bitte die Rückseite ausfüllen) benötigt. Für Auskünfte und für Rücksprachen stehen die Mitarbeiter des Bürgerzentrums/ Einwohnermeldeamtes unter Telefon ( ) sowie gern zur Verfügung. Öffnungszeiten des Briefwahllokals: Montag Uhr Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr den 1. Samstag im Monat von Uhr Einschränkungen im Publikumsverkehr und Dienstbetrieb bei der Stadtverwaltung Weißenfels Am Mittwoch, dem 6. April 2011, findet für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Weißenfels eine Personalversammlung statt. Das Bürgerbüro und das Standesamt bleiben aus diesem Anlass geschlossen. Auch bei der telefonischen Erreichbarkeit von Ansprechpartnern in der Verwaltung kann es bis ca. 11 Uhr in allen Fachbereichen zu Beeinträchtigungen kommen. Stadtentwicklungsausschuss tagt bei MEG Am 28. Februar 2011 waren Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Weißenfels zu Gast bei der Mitteldeutschen Erfrischungsgetränke GmbH & Co. KG (MEG). Mit auf dem Programm stand dabei eine Besichtigung des Werkes in Leißling. In zwei Gruppen wurden die Besucher durch die Werkshallen geführt, wobei sie fachkundig den Produktionsablauf erklärt bekamen. Nächster Erscheinungstermin: Donnerstag, der 21. April 2011 Nächster Redaktionsschluss: Montag, der 11. April 2011 Der Standort Leißling der MEG wurde 1990/91 gegründet und verfügt heute über elf Abfülllinien. So konnten im letzten Geschäftsjahr 840 Millionen Flaschenfüllungen von 457 Mitarbeitern realisiert werden. Hier wie auch wie auch in den Werken in Löningen, Jessen, Roßbach und Kirkel wird Mineralwasser aus jeweils eigenen Quellen produziert. 9

10 Verkehrsfreigabe der Bundesstraße 176 im Bereich Weißenfels Nord Am Dienstag, dem 1. März, wurde die Bundesstraße 176 im Bereich Weißenfels Nord für den Verkehr freigegeben. Petra Witte, Leiterin der Niederlassung Süd des Landesbetriebs Bau, prognostizierte für die Stadt Weißenfels dank der neuen Straße eine Verkehrsentlastung. Darüber hinaus werde es zu einer Verringerung der CO 2 - Emission kommen. Vertreter aus Politik, Wirtschaft und der Stadtverwaltung Weißenfels geben gemeinschaftlich die Bundesstraße 176 im Bereich Weißenfels Nord frei. v. l. n. r.: Mitglied des Landtages Eva Feußner, Innenstaatssekretär Rüdiger Erben, Bauoberrat Gerd Hornickel, Petra Witte, Karl-Hermann Fahsel, Fachbereichsleiter Andreas Bischoff, Thilo Brambach (Günter Papenburg AG) Dem pflichtete Karl-Herrmann Fahsel bei. Der Ministerialdirigent war in Vertretung des Staatssekretärs André Schröder zur Freigabe gekommen. Diese Straße wird zu einer deutlichen Entlastung der Stadt führen, sagte er und bedankte sich anschließend bei allen Bauausführenden. Seit Mai 2010 war an der über zwei Kilometer langen Ortsumgehung gebaut wurden. Straßenschäden durch Schnee und Eis Schlaglöcher haben zugenommen Auch der Winter 2010/2011 hat wieder seine Spuren auf den Weißenfelser Straßen hinterlassen. Viele Fahrbahnen - ob nun in der Kernstadt oder in den einzelnen Ortsteilen - haben durch Schnee und Eis deutlich gelitten. Manchmal reiht sich gar Schlagloch an Schlagloch, was ein schnelles Vorwärtskommen unmöglich macht. Aber dem soll Abhilfe geschaffen werden. Die zuständigen Mitarbeiter des Fachbereiches III Technische Dienste und Stadtentwicklung haben in den letzten Wochen immer wieder Straßen geprüft und eine erste Liste reparaturbedürftiger Straßen erstellt. Diese ist noch nicht abgeschlossen und wird zurzeit immer wieder ergänzt. So wird die Deckschichtsanierung der Fahrbahn erfolgen in der Kernstadt: o Zeitzer Straße (zwischen Hardenberg- und Randstraße) o Kleine Deichstraße (zwischen Beuditz- und Waltherstraße) o Am Schlachthof (Teilstück zwischen Burgwerbener Straße und Röntgenweg,) im Ortsteil Leißling o Zufahrt EKZ-Leißling im Ortsteil Langendorf o Verbindungsstraße Langendorf - Leißling im Ortsteil Burgwerben: o Zufahrt zu den Weinbergen 10 o Herrmann-Zack-Weg o Lizststraße o Ernst-Thälmann-Straße im Ortsteil Großkorbetha: o Saalestraße o Mozartstraße o Damaschkestraße o Mühlweg in der Ortslage Kleinkorbetha o Fährstraße im Ortsteil Reichardtswerben: o Ernst-Thälmann-Straße o Am Steinbergsanger im Ortsteil Schkortleben: o Bergstraße o Mühlweg o Verlängerte Jahnstraße, vor Bahnbrücke o Ortsverbindung Schkortleben zur B91 o Ortsverbindung nach Kriechau L 182 In der Ortslage Kriechau o Brunnenstraße Einmündung von L182 und vor Bahnunterführung) im Ortsteil Storkau o Kreuzungsbereich Oberdorf/Schmiedeberg o Obschützer Weg in der Ortslage Obschütz o Hauptstraße im Ortsteil Tagewerben o Roßbacher Straße o Friedhofsweg im Ortsteil Wengelsdorf o Saalestraße o Gartenstraße o Fröbelstraße Die Sanierung von Rissen im Asphalt wird vorgenommen in der Kernstadt: o Moritz-Hill-Straße o Beuditzstraße (zwischen Kirsch-/Poetenweg und Kl. Deich-/Friedrichstraße) o Max-Lingner-Straße (hinterer Teil) o Johannes-R-Becher-Straße o Am Storchennest o Zeitzer Straße o Luise-Brachmann-Straße o Friedensstraße o Lassalleweg o Leipziger Straße im Ortsteil Burgwerben: o Herrmann-Zack-Weg o Lizststraße o Ernst-Thälmann-Straße o Mittelweg - Einmündung Th.-Müntzer-Straße im Ortsteil Schkortleben: o Bergstraße o Mühlweg o Ortsverbindung Schkortleben zur B91 o Ortsverbindung nach Kriechau L 182 im Ortsteil Tagewerben o Schulstraße o Straße des Friedens im Ortsteil Wengelsdorf o Fröbelstraße o Dürrenberger Straße im Ortsteil Lobitzsch o Gosecker Straße im Ortsteil Borau o Leninstraße im Ortsteil Markwerben o Salpeterhütte o Turmweg im Ortsteil Leißling o Zufahrt EKZ Leißling

11 im Ortsteil Großkorbetha o Damaschkestraße o Saalestraße in der Ortslage Kleinkorbetha o Fährstraße im Ortsteil Reichardtswerben o Am Steinbergsanger o Ernst-Thälmann-Straße im Ortsteil Storkau o Obschützer Weg im der Ortslage Obschütz o Hauptstraße In Folge der Schäden durch das Saale-Hochwasser im Januar 2011 muss die Verbindungsstraße zwischen den Ortslagen Leina und Kraßlau des Ortsteiles Wengelsdorf komplett neu aufgebaut werden. Die derzeitig geschätzten Kosten für alle Reparaturmaßnahmen belaufen sich Euro. Die o. g. Maßnahmen werden in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel realisiert. Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Am 25. Februar 2011 fand die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Weißenfels statt. Große Freude herrschte bei den Kameraden, als Innenstaatssekretär Rüdiger Erben einen Fördermittelbescheid über Euro überreichte. Die Mittel sollen für die Neubeschaffung eines Gerätewagens Logistik verwendet werden, welcher den über 45 Jahre alten Schlauchwagen der Wehr ersetzen soll. Übergabe Fördermittelbescheid durch Rüdiger Erben an Stadtwehrleiter und Oberbürgermeister Robby Risch Die neu gewählte Stadtwehrleitung besteht aus den Kameraden Tomke Albers und Steve Homberg. Fotos: Cornel Szkasko Im Rahmen der Jahresversammlung wurde weiterhin die Stadtwehrleitung neu gewählt. Dabei fiel die Wahl auf Hauptlöschmeister Tomke Albers als neuen Stadtwehrleiter und Oberbrandmeister Steve Homberg als dessen Stellvertreter. Die Stadtwehrleitung steht den insgesamt 15 Ortswehrleitern der Freiwilligen Feuerwehr Weißenfels vor. Ebenfalls neu gewählt wurde die Ortswehrleitung Weißenfels. Der Ortswehr steht nunmehr Oberbrandmeister Steve Homberg vor. Als Stellvertreter wurde Brandmeister Benjamin Köhn gewählt. Der gewählten Wehrleitern wünschen wir viel Erfolg! Wir danken dem bisherigen Stadtwehrleiter Hauptbrandmeister Steffen Müller für die geleisteten Dienste im Ehrenamt! Robby Risch Oberbürgermeister Einladung zum gemeinsamen Frühjahrsputz am Samstag, dem 9. April 2011 Nachdem der vergangene Winter uns allen mit mehrwöchigem Schneefall, Glätte und eisigen Temperaturen einiges abverlangt hat, freuen Sie sich sicherlich genau wie ich auf die langsam einsetzende Frühlingszeit. Die ersten Frühblüher zeigten sich bereits im Februar und auch die ersten Sonnenstrahlen lockten zu Spaziergängen. Nichtsdestotrotz gibt es immer noch genügend Schmutzecken, die uns der Winter und auch der ein oder andere unvernünftige Mitbürger hinterlassen haben. Deswegen ist es mir ein großes Anliegen, auch im Jahr 2011 noch vor dem Osterfest eine rundum gepflegte Stadt vorzeigen zu können. Der diesjährige Weißenfelser Frühjahrsputz soll deswegen rechtzeitig vor dem Osterwochenende stattfinden. Ich würde mich freuen, wieder ein breites Spektrum an Vereinen, Institutionen und privaten Gruppen begrüßen zu können, die ein Herz für ihre Weißenfelser Heimat zeigen und mithelfen wollen, den Winterschmutz aus Grünflächen, öffentlichen Parks oder von Spazierwegen und Straßen verschwinden zu lassen. Der Fokus soll dabei vor allem auch dieses Jahr mehr bei den rein öffentlichen Bereichen liegen. Es würde mich freuen, auch hierzu wieder freiwillige Helfer mit eigenen Vorschlägen begrüßen zu können. Seien Sie daher eingeladen, am 9. April 2011 in der Zeit von 9 bis 12 Uhr tatkräftig beim Weißenfelser Frühjahrsputz 2011 mitzuwirken. Sie können dabei helfen, unsere Stadt zu einem einladenden Ort zu machen, in dem sich alle Menschen gern bewegen. Wir freuen uns über jeden Einzelnen, der mithilft. Arbeitsgeräte wie Besen, Harken, Schaufeln und Arbeitshandschuhe sind willkommen, und vergessen Sie bitte auch den Spaß an der gemeinsamen Sache nicht! Um den Frühjahrsputz möglichst gut organisieren zu können, bitte ich Sie, Ihre Teilnahme bis spätestens zum 31. März 2011 im Fachbereich Städtische Dienste, Johannes-R.-Becher-Str. 30 in Weißenfels bei Herrn Baron (Tel.: / , Fax-Nr.: / , stadtwirtschaft@weissenfels.de), anzumelden. Nutzen Sie dafür bitte möglichst das offizielle Anmeldeformular, welches Sie im Internet unter [ Stadtrat&Verwaltung Bürgerservice Formulare] herunterladen oder direkt beim zuständigen Mitarbeiter erhalten können. Nur so haben wir dann alle notwendigen Angaben auf einen Blick und können den Frühjahrsputz für die jeweilige Institution bestmöglich organisieren. Abschließend möchte und muss ich noch darauf hinweisen, dass die Stadt Weißenfels auch beim diesjährigen Frühjahrsputz auf die Kosten achten muss. In einzelnen Fällen kann es zu Einschränkungen bei der Bereitstellung von kostenintensiven Arbeitsmaterialien kommen. Ich bitte Sie dafür um Ihr Verständnis und freue mich auf Ihre Teilnahme beim diesjährigen Frühjahrsputz. Risch Oberbürgermeister 11

12 12!

13 Weißenfelser erhält Bundesverdienstkreuz Dr. Johannes Kreis geehrt Am 23. Februar 2011 erhielt Dr. Johannes Kreis das Bundesverdienstkreuz am Bande. Ministerpräsident Professor Wolfgang Böhmer überreichte dem sichtlich gerührten Weißenfelser die Auszeichnung im Auftrag des Bundespräsidenten Christian Wulff. Die Übergabe erfolgte in einer festlichen Feierstunde in der Staatskanzlei in Magdeburg. Der traditionelle Ostermarkt der Stadt Weißenfels findet in diesem Jahr am 16. und 17. April statt. Zahlreiche Händler und Gastronomen füllen den Weißenfelser Marktplatz. Darunter sind typische österliche und frühjährliche Spezialitäten: die ersten Frühjahrsblumen, bunte Ostereier, und vieles Weitere. Mit knapp sechzig Anbietern und mehr als zehn Handwerkern, die ihre traditionellen Gewerke präsentieren, ist der Markt an Reichhaltigkeit und Vielfalt kaum zu überbieten. So können Sie auch wieder im Rathausfoyer die Schauvorführungen im professionellen sorbischen Ostereier-Bemalen bestaunen. Selbstverständlich bieten diese Handarbeiter ihre Werke auch zum Verkauf an. Für die Kinder gibt es die Möglichkeit, sich selbst - unter fachlicher - Anleitung im Gestalten von bunten Ostereiern auszuprobieren. Oder die eine oder andere Fahrt im Karussell oder in der Kindereisenbahn anzutreten. Unterhalten werden Sie dabei auf dem Marktplatz von einem ansprechenden Bühnenprogramm: Die Original Saaletaler eröffnen am Samstag um 10 Uhr das heitere Programm, weiter geht es um 14 Uhr mit der Kindertanzgruppe Star Kids, gefolgt um 15 Uhr von dem Tanzstudio Lattermann. Den kulturellen Abschluss am ersten Ostermarkttag bildet der Auftritt v on Käpt n Fu & die Schiffsmusikanten, welche Sie ab 16 Uhr gekonnt unterhalten werden. Am Sonntag starten um 10 Uhr die Leißlinger Blasmusikanten, gefolgt von der Fritz Buschner s Showband um 13 Uhr. Beide Tage haben wir zudem ab 14 Uhr zwei Ballon-modellierende Clowns auf dem Markt unterwegs. Der Ostermarkt hat für Sie geöffnet am 16. und 17. April, jeweils von 10 bis 18 Uhr. Weitere Informationen unter Johannes Kreis erhält aus der Hand des Ministerpräsidenten den Orden. Foto: Sven Hantscher In seiner Laudatio verwies der Ministerpräsident darauf, dass Johannes Kreis für sein langjähriges Engagement als Landrat des ehemaligen Landkreises Weißenfels, für den Heinrich-Schütz- Verein und als amtierender Vorsitzender des Kulturausschusses des Stadtrates der Stadt Weißenfels geehrt wird. Kreis bedankte sich in seiner anschließenden Rede bei allen, die ihn auf seinem Weg unterstützt haben, insbesondere aber bei seiner Frau. Am 3. März gratulierte Stadtratsvorsitzender Jörg Freiwald in der 22. Stadtratssitzung dem Vorsitzenden des Kulturausschusses. In die Chronik der Stadt Weißenfels wird sich Johannes Kreis am 12. März 2011 beim Empfang des Oberbürgermeisters Robby Risch im Rathaus eintragen. Ostermarkt 2011 Der Behindertenbeirat Weißenfels Für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen gibt es vielfältige alltägliche Probleme, auch solche, deren Lösung in die Zuständigkeit der Gemeinden und Städte fallen. Wichtig ist es, die Kompetenz und Erfahrungen der betroffenen Menschen dabei einzubeziehen. Auf Beschluss des Stadtrates Weißenfels wurde daraufhin nach intensiver Vorarbeit im Februar 2010 ein Behindertenbeirat der Stadt Weißenfels gegründet und dessen Mitglieder berufen. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 23. März 2010 nahmen die 5 Mitglieder und ihre Stellvertreter aus den Händen des Oberbürgermeisters die Berufungsurkunden entgegen, wählten Barbara Gentes zu ihrer Vorsitzenden und Guntram Hoffmann zum Stellvertreter an ihre Seite. Weitere Beiratsmitglieder sind Gabriele Bohnert, Dagmar Busch, Edith Urban und Stellvertreter sind Almut Lorbeer, Dieter Senftleben, Erika Teichert, Gunar Möller und Andrea Ernst. Unsere vorrangigen Aufgaben sehen wir als Beirat sowohl darin, den Stadtrat mit seinen Ausschüssen, wie auch die Verantwortlichen der Stadtverwaltung nicht nur bei allen relevanten Themen fachlich zu beraten, sondern auch auf Probleme hinzuweisen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Sofern relevante Themen in den Fachausschüssen anstehen, nehmen Beiratsmitglieder an Sitzungen teil und können die Belange unserer mobil eingeschränkten Bürger durch verschiedene Stellungnahmen in die Sitzungen einbringen. In unserem Gründungsjahr beschäftigten uns ganz besonders 2 wichtige Themen: Zum Einen war dies der Sachsen-Anhalt- Tag. Gemeinsam mit der Behindertenbeauftragten des Burgenlandkreises und der Regionalgruppe des Behindertenbeirates des Burgenlandkreises (mit denen wir generell sehr gut und intensiv zusammenarbeiten) trugen wir mit dazu bei, dass auch Menschen mit Behinderungen das Landesfest angenehmer genießen konnten. Unterstützt wurden wir dabei durch die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Organisationsteam der Stadt Weißenfels. Sowohl unsere Idee einer Rollstuhlausleihmöglichkeit für Gehbehinderte, wie auch die Begleitung mobil eingeschränkter Menschen durch freiwillige Helfer während der Veranstaltungen war eine wirkliche Bereicherung des Festes. Hier möchten wir uns nochmals ganz besonders für die Unterstützung durch das MBZ, das Sanitätshaus Stolze und das Autohaus Schulze bedanken. Die positiven Erfahrungen wurden bereits über die Grenzen von Weißenfels hinaus weiter gegeben, als die Behindertenbeauftragte des Burgenlandkreises und die Vorsitzende des Behindertenbeirates der Stadt zu einer Beratung in Vorbereitung des nächsten Sachsen-Anhalttages in Gardelegen waren. Intensiv beschäftigte uns auch das Projekt Umgestaltung Promenade/Busbahnhof Weißenfels. So wurden durch den Behindertenbeirat, mit Unterstützung der Behindertenbeauftragten des Burgenlandes, Stellungnahmen zur Umgestaltung Promenade/Busbahnhof erarbeitet, in denen 13

14 wir auf die Belange Betroffener bezüglich Barrierefreiheit hinwiesen und Lösungsvorschläge unterbreiteten. Vorschläge an und Abstimmungen mit den Architekten dienten dem Ziel, einen möglichst barrierefreien Busbahnhof zu gestalten, der die Belange aller Behinderungsarten berücksichtigt. Das ist schwierig, aber machbar. Nicht nur in dem Fall sind wir bemüht, die Ansprüche verschiedenster Behinderungsarten im Blick zu haben. Das ist arbeitsintensiv, aber lohnt sich. Ebenso erarbeiteten wir Stellungnahmen mit Empfehlungen zum Umbau der Rathäuser unter Berücksichtigung barrierefreier Zugänge. Daneben beschäftigte uns das neue Bürgerbüro genauso wie die neue historische Gehwegpflasterung in der Innenstadt, die für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderter aber sicher auch unsere jüngsten WeißenfelserInnen im Kinderwagen eine deutlich fühlbare Belastung darstellt. Leider lässt dies unser Landesrecht zu - und so entdeckten wir eine neue Barriere. Wir wenigen Beiratsmitglieder können natürli ch nicht alle Gegenden unserer Stadt und der zu ihr gehörenden Gemeinden kennen. Wenn Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, Anregungen und Hinweise haben, können Sie diese uns gern mitteilen. Wir werden bemüht sein, sie an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Persönlich geht das zu den öffentlichen Sitzungen des Behindertenbeirates im Integrationszentrum für Menschen mit Behinderungen in der Marienstraße 46 in Weißenfels. Die nächsten Sitzungstermine sind immer um 15:00 Uhr am: , , , , , , , Schriftlich können Sie Ihre Hinweise und Anregungen mitteilen: per an Guntramhoffmann@web.de per Brief an Integrationszentrum für Menschen mit Behinderungen, Barbara Gentes, Marienstraße 46, Weißenfels Zwei weitere Termine möchten wir Ihnen jetzt bereits mitteilen und hoffen, dass wir dadurch viele Menschen mit Behinderungen und Freunde zur Teilnahme bewegen: Am 5. Juni 2011 findet das 15. Senioren- und Behindertensportfest statt. Am 3. Dezember 2011 bilden wir wieder eine Lichterkette zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen. Wir wünschen allen Weißenfelserinnen und Weißenfelsern mit und ohne Handicap einen schönen Start in den bevorstehenden Frühling. Jäger können sich in der Jagdgenossenschaft engagieren. Außerdem gibt es einen Anglerverein und einen Verein für Kaninchenzüchter. Das Einkaufszentrum Schöne Aussicht bietet gute Einkaufsmöglichkeiten. Hier finden auch verschiedene kulturelle Veranstaltungen statt. Der gut ausgebaute Saale-Radwanderweg führt durch das Ortsteil an der Saale entlang zu naheliegende und geschichtsträchtige Burgen wie zum Beispiel zur Schönburg. Die Saale-Fähre in Leißling ermöglicht ein Übersetzen, um das Schloss Goseck und das Sonnenobservatorium zu besichtigen. Fotos: Thomas Zeymer Behindertenbeirat der Stadt Weißenfels Ortsteil Leißling Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes Leißling stammt aus dem Jahr Der heutige Ortsteil der Stadt Weißenfels ist idyllisch gelegen und gehört zum Landschaftsschutzgebiet Mittleres Saaletal. Besonders sehenswert sind die barocke Bilderkirche von 1716 und das liebevoll gestaltetes Heimatmuseum. Leißling zeichnet ein reges Vereinsleben aus. Weithin bekannt ist das jährliche sogenannte Eierbetteln. Immer am Sonntag nach Pfingsten wird das Fest durch den Heimatverein Leißlinger Eierbetteln e. V. organisiert. Außerdem ist in Leißling der Männerchor 1846 e. V., der Sportverein Fortuna e. V., der Tischtennisverein Flinke Kelle, die Leißlinger Blasmusikanten, die Leißlinger Saalespatzen und der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr e. V. aktiv. 14 IMPRESSUM Herausgeber: Stadt Weißenfels Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Oberbürgermeister Robby Risch Kontakt: Anke Fey, Telefon: ( ) ; pressestelle@weissenfels.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG; vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller Druck, Gestaltung: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) Fax: ( ) ; Fax Redaktion: ( ) Anzeigenannahme/Beilagen: Geschäftsstelle Leuna, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, Leuna Frau Ilona Friedrich, Telefon: ( ) , Telefax: / , Funk: 01 71/ Das Weißenfelser Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Gebiet der Stadt Weißenfels verteilt. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt zum Abopreis von 26,38 Euro pro Jahr (inklusive MwSt. und Versand) über den Verlag bezogen werden. Für Anzeigenveröffent-lichungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gültige Anzeigenpreisliste der Verlag + Druck LINUS WITTICH KG.

15 Weißenfelser Karnevalsverein in Kornwestheim Am Wochenende vom 19. bis zum 20. Februar 2011 verweilte der 1. Weißenfelser Karnevalclub e. V. auf Einladung der Narren Oberliga (NOL) in der Partnerstadt Kornwestheim. Aufgrund der Unterstützung durch die Stadt Weißenfels war es den Weißenfelser Narren unter Leitung ihres Präsidenten Peter Halt möglich, mit einer Delegation von 16 Personen dieser Einladung nachzukommen. So wurden die Weißenfelser von der Kornwestheimer Narrenzunft und der NOL mit ihrer Guggen-Musik und den Hexen recht herzlich empfangen. Existenzgründerberatung durch Verein Alt hilft Jung Am Mittwoch, dem 13. April 2011, findet in Weißenfels eine Veranstaltung zu den Fragen einer Existenzgründung statt. In der Zeit von 15 bis 17 Uhr können interessierte Bürger sich im Rathaus Weißenfels, Markt 1, bei den Mitarbeitern des Vereins informieren. Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters Die nächste Sprechstunde des Oberbürgermeisters Robby Risch findet am 12. April 2011 in der Zeit von bis Uhr statt. Um telefonische Voranmeldung unter / wird gebeten. Nach dem Setzen des Narrenbaums stürmte man pünktlich um 16 Uhr das Kornwestheimer Rathaus. Obwohl sich der 1. Bürgermeister Herr Michael Köpple dagegen verwehrte, musste er mit einer weißen Fahne in der Hand aufgeben. Den Samstagabend verbrachten die Weißenfelser mit den Kornwestheimern im Vereinshaus der NOL. Hier wurden freundschaftliche Gespräche geführt, wobei man auf beiden Seiten feststellte, dass die Partnerschaft der beiden Städte besonders von Vereinen schon seit mehreren Jahren ausgelebt wird. Am Sonntag traf man sich pünktlich um 11 Uhr in der Galerie von Kornwestheim zum Zunftmeistertreffen mit Walter Specht, welcher auch gleichzeitig der Präsident der NOL ist. Er begrüßte die Weißenfelser recht herzlich genauso wie die Narren aus der umliegenden Region. Prinzessin Vivien I. (10 Jahre alt) überbrachte Grüße aus Weißenfels mit dem Schlachtruf Weißenfels Ju-Hau. AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKT E Fragen zur Werbung? Ihre Anzeigenfachberaterin Ilona Friedrich berät Sie gern. Tel.: / Fax: / Funk: 01 71/ ilona.friedrich@wittich-herzberg.de Geschäftsanzeigen Danach begann bei Schneetreiben der Festumzug durch die Stadt Kornwestheim, wobei durch die Weißenfelser im Vorfeld eine Überraschung organisiert wurde. So war im Marschband der Weißenfelser - neben Elferrat, Prinzessin, Prinzengarde und Hauptmann - ein echter Trabant 601 in den Farben Blau/Gelb und dazu die Weißenfelser Stadtfahne zu sehen. Von den Kornwestheimer gab es viel Beifall am Straßenrand. Vor der Abfahrt zurück nach Weißenfels konnte durch beide Vereine eingeschätzt werden, dass man diese Beziehung beibehalten sollte und auch weiter pflegen muss. Peter Halt Präsident Sichern Sie sich Geschäftserfolge in Ihrer Region mit einer Anzeige in Ihrem regionalen Amtsblatt. 15

16 Veranstaltungskalender März/April 2011 Datum Zeit Veranstaltung Erläuterungen Ort März :00 Uhr Nachtwächterführung ca. 1,5 Stunden; 3,00 EUR p. P., Treffpunkt: Tourist- Kinder bis 12 Jahre frei; information Voranmeldung in der Touristinformation :30 Uhr Große Galaveranstaltung Tagewerbener Karneval Gasthof Helm, Tagewerben Kleingärtnerball Kulturhaus :00 Uhr Karnevalsparty Tagewerbener Karneval Gasthof Helm, Tagewerben :30 Uhr Kinderkarneval Tagewerbener Karneval Gasthof Helm, Tagewerben :00 Uhr Die trunkene Landessonne - Vortrag, Rashid-S. Pegah Museum Schloss Neu- Herzog Christian und der Augustusburg Weißenfelser Hof aus Sicht eines Bayreuther Hofmeisters :30 Uhr Einhundert Jahre nicht genug Referentin: Fr. Dr. Elke Scholz Museum Schloss Neu- - Internationaler Frauentag 2011 Augustusburg :30 Uhr Kabarett Die Distel mit: Das Guido - Prinzip Kulturhaus :30 Uhr Seniorenkarneval Tagewerbener Karneval Gasthof Helm, Tagewerben :00 Uhr Dreams of Musical präsentiert von BNC CONCERTS Kulturhaus :00 Uhr St. Particks Day Celebration Irish Pub Battlefield :00 Uhr Trödelmarkt Marktplatz :30 & 14:30 Uhr Puppentheater und mit Charlotta vor dem Thronsaal Museum Schloss Neubarocke Spielstunde Augustusburg :00 Uhr Pubmusic Edgar & Marie Irish Pub Battlefield :30 & 11:00 Uhr Barbar, der kleine Elefant Schülerkonzert; Kulturhaus Staatskapelle Halle Festveranstaltung zum 210. Todetag Novalis und Fürstenhaus zum 20-jährigen Bestehen des Vereins Literaturkreis Novalis :00-16:00 Uhr Führung in die Fürstengruft zu jeder vollen Stunde Museum Schloss Neu- Augustusburg :00 Uhr Ausstellungseröffnung Cathleen Naundorf - Museum Schloss Neu- Modefotografien Augustusburg Sonderausstellung Cathleen Naundorf - Museum Schloss Neu- Modefotografin Augustusburg :00 Uhr Führung Fürstenhaus :00 Uhr Kindertheater: Dornröschen mit anschließender Museum Schloss Neu- Modefotografien Besichtigung Augustusburg :00 Uhr Frühlingskonzert mit der Jenaer Philharmonie Kulturhaus Russisches Feuerwerk :00 Uhr Nun will der Lenz uns Gedichte, Geschichten, Bräuche, Stadtbibliothek grüßen Orakel und Geheimnisse rund um die Monate März & April; zu Gast: Edda Friedrich :00 Uhr Früh schon gefiel Angelika Neutschel liest Kulturhaus mir das Anderswo Gedichte von Mascha Kalèko; musikalische Begleitung von Irene Wittermann :00 Uhr Pubmusic John Voss & RacyRock Irish Pub Battlefield April :00 Uhr Konzert zur Sterbestunde des Herrn ; Schlosskirche St. Trinitatis mit Matura Musica, Halle :00 Uhr Die neueste Schuhmode von 1715 Museum Schloss Neuvorgestellt Augustusburg :30 Uhr Mit allen Sinnen Sonderveranstaltung für Schüler Museum Schloss Neuzu Modefotografien Augustusburg :30 Uhr Puppentheater Sonderveranstaltung für Familien Museum Schloss Neuzu Modefotografien Augustusburg 16

17 Datum Zeit Veranstaltung Erläuterungen Ort :00 Uhr Es war die Lerche Krimi; Neues Theater, Zeitz Kulturhaus :30 Uhr Kabarett Die Kiebitzensteiner mit neuem Programm: Ehe der Tod uns scheidet Kulturhaus :00 Uhr Disko Orion für Jung und Junggebliebene Kulturhaus 09./ Bauernmarkt Burgwerben :00 Uhr Die Wanne ist voll Radtour zum Geiseltalsee; Treffpunkt: Gasthof Stadt ca. 45 km; Weißenfels Teilnahmegebühr: 5,00 EUR (Kinder frei), Anmeldung: Touristinfo Weißenfels :30 Uhr Multivisionsshow Sibirien mit Ronald Prokein Kulturhaus :00 Uhr Ohne Schuhe läuft nichts - Vortrag, Nike Breyer Museum Schloss Neu- Schuhe (in) der DDR Augustusburg 16./ :00 Uhr Ostermarkt Marktplatz :00 Uhr Verkaufsoffener Sonntag bis 18:00 Uhr Innenstadt :00 Uhr Tanz- & Schauorchester Große musikalische Frühlings- Kulturhaus Weimar gala Show :30 & 14:30 Uhr Familienprogramm Alte Osterspiele und Osterbräuche Museum Schloss Neuneu entdeckt Augustusburg :30 Uhr Rettet mir den Gogelmosch das neue Programm mit Tom Pauls Kulturhaus Ludwig Tieck Kai Agthe Novalispavillon :00 Uhr Familienprogramm Taschenlampenführung Museum Schloss Neudurch das Museum Augustusburg :30 & 14:30 Uhr Familienprogramm Kleider machen Leute, Museum Schloss Neumit Modefotografien Besichtigung Augustusburg :00 Uhr Osterspaziergang mit den Gästeführern; kostenfrei Treffpunkt: tba :00 Uhr Familienprogramm Alte Osterspiele und Osterbräuche Museum Schloss Neuneu entdeckt, 15:00 Uhr: Augustusburg Kindertheater: Vom Fischer und seiner Frau :00 Uhr Osterfeuer Festwiese Reichardtswerben :00 Uhr Osterfeuer Waldbad, Leißling :00 Uhr Rock in Hands Tanz & Konzert Kulturhaus :00 Uhr Osterfest Heimatnaturgarten :00 Uhr Führung Fürstenhaus :00 Uhr Familienprogramm Alte Osterspiele und Museum Schloss Neu- Osterbräuche neu entdeckt, Augustusburg 15:00 Uhr: Kindertheater: Das Weißenfelser Schlossgespenst :00 Uhr Die verschundene Gräfin Joseph von Eichendorff - Stadtbibliothek als greiser Ermittler in einem Mordfall; zu Gast: Buchautor Bernhard Spring :00-16:00 Uhr Führung in die Fürstengruft zu jeder vollen Stunde Museum Schloss Neu- Augustusburg :00 Uhr 165 Jahre Männerchor 21:00 Uhr: Fackelumzug Waldbad, Leißling Leißling :00 Uhr Ausstellungseröffnung Hans A. Griepentrog - Grafiken Museum Schloss Neuund Aquarelle Augustusburg Sonderausstellung Hans A. Griepentrog - Grafiken Museum Schloss Neuund Aquarelle Augustusburg 17

18 Veranstaltungen des Kulturhauses der Stadt Weißenfels Donnerstag, :30 Uhr Kabarett Die Distel Das Guido Prinzip! Samstag, :00 Uhr Dreams of Musical präsentiert von BNC Die bekanntesten Musical-Hits In einer Show live gesungen! mit Stars der Musicalszene Freitag, :30 Uhr & Staatskapelle Halle 11:00 Uhr Barbar, der kleine Elefant Schülerkonzert Sonntag, :00 Uhr Frühlingskonzert mit der Jenaer Philharmonie Russisches Feuerwerk Donnerstag, :30 Uhr Lesung zum 35.Todestag Mascha Kaleko mit Angelika Neutschel & Helene Wittermann (Pianao) Donnerstag, :00 Uhr Es war die Lerche /Krimi Neues Theater Zeitz Freitag, :30 Uhr Kabarett Kiebitzensteiner mit Ehe der Tod uns scheidet Samstag, :00 Uhr Diskothek Orion mit Special Guest Mark Electrique Dienstag, :30 Uhr Multivisionshow Sibirien mit Ronald Prokein Sonntag, :00 Uhr Tanz- & Schauorchester Weimar laden ein zum Frühlingskonzert Dienstag, :30 Uhr Rette mir den Gogelmosch das neue Programm mit Tom Pauls Samstag, :00 Uhr Rock in Hands Tanz und Konzert Kartenvorverkauf: Tourist-Information Weißenfels Markt 27 Tel / Kleine Theaterreihe im Kulturhaus mit dem Neuem Theater Zeitz - Kürbiskern Auftakt: Es war die Lerche von Ephraim Kishon am Donnerstag, d , um 15:00 Uhr im Kulturhaus der Stadt Weißenfels Romeo und Julia gelten als das größte Liebespaar aller Zeiten. Ihre Liebe musste im Tode enden, um rein und vollkommen zu bleiben. Doch was wäre geschehen, wenn Julia rechtzeitig erwacht wäre und die beiden 29 Jahre später noch in Verona lebten? Genau diese Thematik greift Kishon in seinem Werk auf und beschreibt mit dem ihm eigenen Humor die Situation zwischen den beiden, die einst so leidenschaftlich liebten und nun, verbittert und enttäuscht über ihre Ehe und deren Verlauf, streiten bis William Shakespeare selbst es nicht mehr ertragen kann und aus seinem Grab steigt, um seine Tragödie zu retten. Doch er erntet nun Undank und wird angeklagt, Schuld an der Misere der beiden zu sein. Romeo und Julia haben eine 14-jährige Tochter, in die sich Shakespeare verliebt. Auch der Pater und die Amme versüßen die Satire mit Kommentaren, kleinen Gesten und der Beteuerung ihrer Unschuld an der Ehe Romeos und Julias... weiterhin geplant sind: Mords-Sonntag am :00 Uhr Gaslicht am :00 Uhr Karten gibt es im Vorverkauf: Touristinformation Weißenfels, Tel.: / (Hier zzgl. Vorverkaufsgebühr!) Markt 27, Weißenfels 18

19 Die Kiebitzensteiner Das Kabarett aus Halle mit: Ehe der Tod uns scheidet mit Stephanie Hottinger, Micha Kost und Albrecht Wiegner am Freitag, dem , um 19:30 Uhr im Kulturhaus der Stadt Weißenfels Die Kiebitzensteiner spielen dort wo sie gebraucht werden, natürlich auch zur Hochzeit und gleich noch mit zur katholischen Taufe. Der Priester verspätet sich jedoch. Wir alle wissen um die Probleme der Kirche. In der Zwischenzeit unterhalten die Kiebitzensteiner die Hochzeitsgäste mit Sketchen. Sie geben einen kabarettistischen Ausblick in das Eheleben mit Kachelmann, Tod und Türkin. Gemäß dem Stücktitel wird alles noch gut. Für das musikalische Wohl ist gesorgt. Dazu haben die Schauspieler zu ihren Instrumenten gegriffen. Im Stile von Michael und Stephanie gibt es einen gelungenen Mix aus kabarettistischer, rockiger Volksmusik. Aber auch für die jüngeren Hochzeitsgäste ist Kabarettisten-Rapp bereit gestellt. Wir wissen das Beziehungen nur dann funktionieren, wenn die Ehepaare keine Zeit für Einander haben. Deshalb besuchen Sie uns gemeinsam. EHE der Tod sie scheidet. Live demnächst zu erleben im Kulturhaus der Stadt Weißenfels! Spieldauer ca. 90 min wieder ins Kulturhaus mit Special Guest Marc Electrique aus dem Tube Club Die beliebte Diskothek Orion mit ihrem DJ Lutz Zschiedrich und das Weißenfelser Kulturhaus haben gemeinsam für viele Jung- und Junggebliebene Disko - Geschichte geschrieben und wollen sie natürlich auch im Jahr 2011 gemeinsam weiter fort führen. Sozusagen ein Klassiker immer wieder stets neu aufgelegt! Und wieder einmal heißt es am Samstag, d , ab 21:00 Uhr: ORION kommt ins Kulturhaus!. Dieses Mal bringt Orion auch DJ Marc Electrique aus dem Tube Club wieder mit, der jetzt nun schon zum zweiten Mal zusammen mit Orion auflegen wird. Das ist für alle Fans schon etwas Besonderes und die nötige Unterhaltung mit guter und beliebter Musik und Atmosphäre ist garantiert. Man trifft Freunde und Bekannte, kann etwas dabei trinken, tanzen und hört Musik. Die Geschichte geht also auch 2011 immer weiter! Deutschland - Sibirien - China - Australien Neue Kältepolentdeckung eine DIA-FILM-VORTRAGSPRÄSENTATION von Ronald Prokein am Dienstag, dem , um 19:30 Uhr im Kulturhaus der Stadt Weißenfels Im Winter und Frühjahr 2008 unternahm Ronald Prokein seine, inzwischen siebente Tour, diesmal mit Partner Andy Winter. Mit einem Lada Niva ging es nach Osten. Von Rostock fuhren sie über Russland in die Mongolei, weiter mit unterschiedlichen Gefährten nach China, Vietnam, Laos, Thailand, Malaysia, Singapur bis Australien. Hauptmission: Erstmaliger Aufbau zweier Wetterstationen in Jutschugei (Nordostsibirien). Die meteorologischen Stationen sollten beweisen, dass die Region noch kälter ist als der offiziell kälteste bewohnte Ort der Welt: Oimjakon (ebenfalls Nordostsibirien - 71,2 Grad Celsius - Guinness Buch Rekord). Enger Kooperationspartner des Projekts ist der ARD Meteorologe und ehemalige Talkmaster Jörg Kachelmann. Der vielleicht bekannteste Wetterfrosch Mitteleuropas stellte die wissenschaftlichen Messinstrumente zur Verfügung. Der geographische Endpunkt der Tour: Marble Bar (heißester Ort Australiens). Infos auch unter: Tom Pauls aus Dresden kommt mit Rette mir den Gogelmosch am Dienstag, dem , um 19:30 Uhr im Kulturhaus der Stadt Weißenfels Gogelmosch ist Sächsisch. Doch die Sprache der Sachsen ist eine vom Aussterben bedrohte Mundart. Viele Deutsche halten das für notwendige Sprachhygiene, denn die betrachten Säggssch nach wie vor eher als Mundfäule statt als Mundart. Doch die Sachsen lassen sich das nicht gefallen. Sie retten ihre Sprache - allen voran der Ursachse Tom Pauls. In seinem Programm Rettet den Gogelmosch erzählt er breed, weech und lässch, was es mit dem Gogelmosch auf sich hat, wo Sächsisch entstand, wie man es am besten spricht und wer es besser sein lässt. Säggssch ist jedoch nicht nur einfach eine Sprache - es ist eine Weltanschauung. Und wer sie verstehen will, horschd eefach ma droff. Spaß ist garantiert, denn der Gogelmosch ist beste deutsche Unterhaltung Live demnächst zu erleben im Kulturhaus der Stadt Weißenfels! Tanzabend mit Rockinhands am Samstag, dem , ab Uhr im Kulturhaus der Stadt Weißenfels Rock in den Händen - beschreibt das Konzept und die Musikrichtung der Gruppe. Die erste Vorstellung gab die Band im Vorjahr beim Sachsen-Anhalt-Tag in Weißenfels. Die Musiker kamen sehr gut an und freuen sich wieder in Weißenfels zu rocken. Die Band spielt mit Wernigeröder und Magdeburger Musikern und versucht mit rockiger Musik von Rockern gemacht, nationale und internationale Titel zunehmend auch eigene Titel auf ihre Art zu spielen. Markant für die Gruppe - die heutzutage eher seltenere Besetzung mit voc, git, dr, bg und key. Die Band oder Musiker der Band standen als Vorband und Anmacher bereits mit KARAT, den Puhdys, der City Rockband, Uriah Heep, Cris Norman, ABBA 2000 u. a. erfolgreich auf der Bühne. Die Gruppe steht für totalen Rhythmus, einen eigenen charakteristischen Dreif und eine reife Show. Junge Fans wissen die handgemachten rockigen Klänge zu schätzen, gestandene Liebhaber des Rocks werden manche Erinnerungen auffrischen und Bewegungsfreudige werden auch auf ihre Kosten kommen. Es lohnt sich mal wieder ins Kulturhaus Weißenfels einzufliegen, zu hören und sich zu bewegen. Weitere Infos unter: 19

20 Konzerte im Fürstenhaus Im großen Saal des Fürstenhauses, in der Leipziger Straße 9, startet am 23. April die Kammerkonzertreihe Meisterkonzerte. Das erste Konzert findet am 23. April, Uhr statt. Zu Gast ist das Ensemble Camerati Concertanti aus Leipzig mit ihrem Programm Barocke Kostbarkeiten. Das Quintett, bestehend aus Magdalena Schotte (Querflöte), Ralf Schippmann (Oboe), Hartmut Preuß (Violine), Dietmar Korth (Violoncello) und Clemens Posselt (Cembalo), präsentiert Werke von Johann Friedrich Fasch, Carl Philipp Emanuel Bach, Georg Philipp Telemann und Antonio Vivaldi. Eintrittskarten sind in der Touristinformation, Markt 27 (Tel.: / ) und an der Abendkasse erhältlich. Weitere Informationen zum Programm und zu den Eintrittspreisen finden Sie auf der Homepage der Stadt Weißenfels und unter der Telefonnummer / Die nächsten Termine: 28. Mai 2011, 17:00 Uhr Nicht nur Melancholie Das Duo Barbara Buntrock und Julien Quentin präsentieren auf der Viola und am Klavier Werke von Johannes Brahms. Amtsblätter Beilagen 25. Juni 2011, 17:00 Uhr Die singende, klingende Geige Neues - SalonOrchester - Leipzig 20 Zeitungen Gestalten Setzen Drucken Verteilen

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