Entwicklungsmöglichkeiten der Schweinehaltung in Deutschland unter veränderten gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen

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1 Entwicklungsmöglichkeiten der Schweinehaltung in Deutschland unter veränderten gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen Peter Spandau, Landwirtschaftskammer NRW Mehr als 25 Jahre lang ist Größenwachstum das Synonym für Betriebsentwicklung in der Landwirtschaft gewesen. In den letzten drei Jahren hat jedoch der gesellschaftspolitische Druck auf die Landwirtschaft massiv zugenommen. Wesentliche Änderungen in der für den Stallbau bestimmenden Gesetzgebung haben dazu geführt, dass die Zahl der Bauanträge dramatisch gesunken ist. Daneben scheinen die Märkte immer unkalkulierbarer zu werden. Angesichts dieser zum Teil dramatischen Veränderungen steht für viele Betriebsleiter die Frage im Raum, welche Entwicklungsmöglichkeiten sie mit ihrem Betrieb noch haben. Welche Signale hat der Markt gegeben und wie können sie für die Zukunft gedeutet werden? Grafik 1: Die Nordwestdeutsche Schlachtschweinenotierung von 1989 bis heute Ein weitreichender Blick zurück auf den Schlachtschweinepreis Nordwestdeutschlands (Grafik 1) zeigt, unter welchen Marktbedingungen die gesamte aus Schweinemast und Ferkelerzeugung bestehende Produktionskette wirtschaften musste. Während sich die Diskussion meistens um die eher kurz- und mittelfristig zu betrachtenden Preissprünge dreht, ist für die Betriebsent- COPYRIGHT DEUTSCHE VILOMIX TIERERNÄHRUNG GMBH SEITE 1 VON 12

2 wicklung die langfristige Entwicklung wesentlich wichtiger. Daraus ist trotz der enormen Preisschwankungen zwischen den Jahren und erheblicher Spitzen nach oben und nach unten eine relativ einfache Schlussfolgerung zu ziehen: Im Mittel über mehr als 25 Jahre lag die Schlachtschweinenotierung mit einem minimal negativen Trend bei 1,49 je kg Schlachtgewicht (SG)! Dass sich die Situation so darstellt, ist angesichts der in diesem Zeitraum dramatischen Veränderungen Steigerung des SVG für Schweinefleisch in D von gut 70% auf rund 120%, zunehmende Globalisierung des Schweinefleischhandels, inflationsbedingte Preisentwicklungen mehr als verwunderlich. Leistung rauf und Kosten runter? So drängt sich sofort die Frage auf, wie sich im gleichen Zeitraum die Produktionskosten deutscher Schweinehalter verändert haben. Anhand von Betriebszweigauswertungen sind in Grafik 2 die Produktionskosten je kg SG aus dem Wj. 90/91 denen des Wj. 14/15 gegenübergestellt. Trotz enormer Verbesserung der produktionstechnischen Leistungen Ferkel je Sau und Jahr, Tageszunahmen, Futterverwertung, etc. sind die Produktionskosten je kg SG in den letzten 25 Jahren im Durchschnitt der Betriebe von 1,58 /kg SG auf 1,68 /kg SG jeweils unter Annahme von Stallneubaukosten gestiegen. Dem steht ein konstanter Erlös (Sortierdifferenzen, sowie Zu- und Abschläge berücksichtigt; Vorkosten abgezogen; incl. MwSt.) von 1,58 /kg SG gegenüber. Grafik 2: Produktionskosten (brutto) je kg SG (Ferkel & Mastschwein) damals und heute COPYRIGHT DEUTSCHE VILOMIX TIERERNÄHRUNG GMBH SEITE 2 VON 12

3 Bei Betrieben im oberen Viertel sieht es insgesamt deutlich besser aus, aber auch hier sind steigende Kosten von 1,41 /kg SG auf 1,53 /kg SG bei einem Erlös von 1,60 /kg SG zu verzeichnen. So war insgesamt der deutliche Leistungsanstieg nicht in der Lage, die steigenden Kosten der Produktion zu kompensieren. Aufgrund der konstanten Erlöse können durchschnittliche Erzeuger nicht mehr kostendeckend produzieren. Eine Konsequenz des dadurch entstandenen Preisdrucks auf die Erzeuger ist ein massiver Strukturwandel in der Schweineproduktion gewesen. Der beispielhafte Blick auf einige Zahlen zur Schweinehaltung in NRW macht dies deutlich. Wurden 1990 noch etwa Sauen von Ferkelerzeugern gehalten, so waren es 2015 noch gerade Ferkelerzeugerbetriebe mit etwa Sauen. Ein gewaltiger Strukturwandel, der den Durchschnittsbestand von rund 30 auf fast 200 Sauen je Betrieb anstiegen ließ. Sektorales Schrumpfen, aber einzelbetriebliches Wachstum? Auf den ersten Blick ja, aber legt man die damaligen und die heutigen Ferkelzahlen je Sau und Jahr zugrunde, wurden 2015 eher mehr als weniger Ferkel im Vergleich zu 1990 produziert. Noch deutlicher fällt die Entwicklung in der Schweinemast aus. Lag der Mastschweinebestand 1990 bei etwa 3,5 Mio. Tieren in mehr als Betrieben, wuchs dieser bis 2015 auf 5,2 Mio. Tiere in nur noch Beständen. Der Durchschnittsbestand stieg dabei von 123 auf 678 Mastschweine. Und da heute größere Schweinemäster aus steuerlichen Gründen mehrere Betriebe bewirtschaften, fällt diese Entwicklung noch deutlich stärker aus. Im Gegensatz zum rückläufigen Sauen- wuchs der Mastschweinebestand um fast 50%. Legt man auch hier aktuelle Schlachtgewichte und Umtriebe im Vergleich zu denen von 1990 zugrunde, stieg das produzierte Schlachtgewicht sogar insgesamt um rund 70% an. Am Ende steht die berechtigte Frage, ob der zukünftige Schweinemarkt nicht doch die steigenden Kosten auffangen wird. Insbesondere der wachsende Weltschweinefleischverbrauch wird zur Unterstützung dieser Meinung herangezogen. Schon der Blick auf die letzten Monate ist jedoch ernüchternd. So muss das Preishoch im Herbst vor dem Hintergrund eines Allzeithochs am chinesischen Schweinemarkt gesehen werden, dessen Zenit schon wieder überschritten ist. Dies sind Entwicklungen, die es auch schon in der Vergangenheit gab und die im Durchschnitt bereits eingepreist sind. Auch der Blick auf die globale Produktionsseite ist eher getrübt. So schwingen sich insbesondere in Südamerika Staaten auf, um die globalen Fleischmärkte zu bedienen. Als Beispiel sei hier Brasilien mit deutlich niedrigeren Produktionskosten als Deutschland oder andere EU-Mitgliedsstaaten genannt. Und letztlich gibt der heimische Markt auch keinen Anlass zu Hoffnung, prognostizieren renommierte Institute doch eine Abnahme der bundesdeutschen Bevölkerung auf unter 70 Mio. bis 2050 mit einer deutlichen Überalterung der Gesellschaft. Beides sind Indikatoren für einen nachhaltig sinkenden Fleischverbrauch auf dem heimischen Markt auch ohne steigende Zahl von Vegetariern. COPYRIGHT DEUTSCHE VILOMIX TIERERNÄHRUNG GMBH SEITE 3 VON 12

4 Gesellschaftliche Forderungen und das Ende der Fahnenstange Angesichts dieser Entwicklungen auf der Erlös- und Kostenseite wird die Brisanz der weiteren Betriebsentwicklung in der Schweinehaltung schon sichtbar. Dies ist spätestens der Zeitpunkt, sich über den Wandel der gesellschaftlichen Sicht auf die Landwirtschaft Gedanken zu machen. Dieser wirkt nicht direkt auf die Produktion, sondern nimmt seinen Umweg im Wesentlichen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft und insbesondere für die Nutztierhaltung. Nachfolgend sind die wesentlichen Rechtsbereiche, die auf die Schweinehaltung wirken, genannt: o Steuerrecht Verlust der Pauschalierungsmöglichkeit beim Übergang zum Gewerbe Umsatzsteuerliche Beurteilung von Futtergesellschaften o Baurecht (insbesondere Novelle des BauGB & UVPG) Ohne ausreichende Futterfläche (>50%) Beschränkung der Privilegierung auf Bestandsgrößen unterhalb der UVP-Schwellenwerte, zukünftig ggfs. für alle Vorhaben Nachträgliche Kumulation (getrennte Anlage) o Düngerecht (insbesondere Novelle der DüV) Einschränkung der Phosphatdüngung auf hochversorgten Böden Einbeziehung der Gärreste auf die 170kg N-Grenze Reduzierung der N-Überhänge im Nährstoffvergleich o Umweltrecht (insbesondere Novelle der TA-Luft) Abluftreinigung als Stand der Technik in der Schweinehaltung bei großen BImSchG- Anlagen (ab Schweinemast bzw. 750 Sauenplätzen), ggfs. auch für kleine! o Tierschutzrecht Verbot der betäubungslosen Kastration Kupierverbot für den Ringelschwanz Neuinterpretationen und mögliche Änderungen in der TierSchNutztV Obwohl alle Bereiche ihre Wirkung auf die Schweinehaltung entfalten, sind wegen der Aktualität drei näher betrachtenswert: Am 20. September 2013 wurde das Baugesetzbuch (BauGB) im Hinblick auf die Außenbereichsprivilegierung ( 35 Abs. 1) einschneidend geändert. Waren in der Vergangenheit auch nicht landwirtschaftliche Stallbauvorhaben im Außenbereich größenunabhängig privilegiert und damit genehmigungsfähig, ist dies seit der Novellierung begrenzt auf Vorhaben, die keiner Vorprüfung bzw. Prüfung der Umweltverträglichkeit unterliegen. Die Grenze der Vorprüfung liegt bei Schweinemast- bzw. 560 Sauenplätzen. Größere Vorhaben sind demnach nur noch landwirtschaftlich genehmigungsfähig, was bedeutet, dass der Vorhabensträger bei entsprechender Auslegung des 201 BauGB mehr als 50% des benötigten Futters zumindest theoretisch auf eigenbewirtschafteten Flächen erzeugen können muss. Dies entspricht in etwa einem Bedarf von 40 ha LF je Mastplätze bzw. in der Ferkelerzeugung von 11 ha LF je 100 Sauen. COPYRIGHT DEUTSCHE VILOMIX TIERERNÄHRUNG GMBH SEITE 4 VON 12

5 Diese Forderung führt damit grundsätzlich bei Wachstumsschritten zu zusätzlichem Flächenbedarf. Kann dieser in Regionen mit geringer Viehdichte noch zu vertretbaren Pachtpreisen realisiert werden, wird dies in den Veredlungshochburgen die Situation auf dem Pachtmarkt noch verschärfen und die Pachtpreise weiter nach oben treiben, insbesondere auch deshalb, weil von vielen Genehmigungsbehörden mindestens 12-jährige Pachtverträge gefordert werden, zu denen Verpächter kaum bereit sind. Auch diese Kosten müssen der Schweinehaltung zugerechnet werden. Mit Inkrafttreten der BauGB-Novelle wurde natürlich sofort nach Lücken zur Realisierung von entsprechenden Bauvorhaben gesucht. Die Lösung schien in der getrennten Anlage zu liegen: Wird mit einem Neubauvorhaben eine räumliche und funktionale Trennung vom bisherigen Betrieb erreicht, besteht die Möglichkeit z. B. in der Schweinemast noch einmal bis zu Mastplätze mit einem eigenständigen Verfahren ohne Futterfläche zu errichten und damit auch die Prüfung nach dem UVPG zu vermeiden. In der Vergangenheit hatten die Genehmigungsbehörden diese Möglichkeit recht großzügig gehandhabt. Dieses Loch wurde jedoch in 2014 und 2015 durch mehrere OVG- und BVG-Urteile weitestgehend geschlossen. Sowohl der räumliche Zusammenhang als auch der funktionale wurden deutlich enger gefasst als in der Vergangenheit. So definiert sich ein getrenntes Betriebsgelände nicht mehr alleine durch ein eigenes Flurstück. Schon der ausschließliche Ferkelbezug im Mastbetrieb des Sohnes aus dem Ferkelerzeugerbetrieb des Vaters ist ein Indiz für einen funktionalen Zusammenhang. Auch wird die Kumulation von Bauvorhaben nicht mehr nur in der Errichtung zum gleichen Zeitpunkt gesehen, sondern auch eine nachträgliche Kumulation durch zeitversetztes Bauen kann heute die UVP-Vorprüfungs- bzw. -Prüfungspflicht auslösen. Kann die Zupacht aufgrund von Flächenknappheit nicht mehr realisiert und können die Anlagen nicht mehr getrennt werden, bleibt als letzte Möglichkeit, das Bauvorhaben im Rahmen eines Bauplanungsverfahrens durchzuführen. Zum einen verursacht auch dies zusätzliche Kosten, die schnell in den 5-stelligen Eurobereich gehen, zum anderen wird hierfür aber auch die Bereitschaft der Stadt bzw. Gemeinde benötigt, denn diese haben die Planungshoheit, auf die der Antragsteller keinen Rechtsanspruch hat. Die Novelle der Düngeverordnung (DüV) ist ein weiteres Beispiel dafür, wie sich ändernde gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen über Gesetze und Verordnungen auf die Nutztierhaltung auswirken. Dies muss davon losgelöst betrachtet werden, ob eine Maßnahme vom Betroffenen als sinnvoll und richtig oder unnütz und falsch bezeichnet wird. Letztendlich beruhen Gesetze und Verordnungen auf einer demokratischen Willensbekundung! Obwohl die letzten Abstimmungen zum Inkrafttreten der Novelle noch erforderlich sind, zeigt Grafik 3 an einem Beispiel, mit welchen Auswirkungen ein Veredlungsbetrieb in einer viehintensiven Region zu rechnen hat. Die vielen Änderungen im Detail zielen letztendlich auf einen Zusammenhang ab: Das Verhältnis zwischen Viehhaltung und erforderlicher Nährstoffausbringungsfläche wird weiter! COPYRIGHT DEUTSCHE VILOMIX TIERERNÄHRUNG GMBH SEITE 5 VON 12

6 Die Auswirkungen auf den Betrieb sind dabei aber nicht nur die höhere Nährstoffmenge, die in den Export gebracht werden muss, sondern zusätzlich auch die steigenden Kosten je m³ aufgrund gesamtwirtschaftlich höheren Nährstoffflächenbedarfs. Grafik 3: Beispielhafte Wirkung der DüV-Novelle auf einen Schweinemastbetrieb Der stark nährstoffreduzierten Fütterung wird hier insbesondere im Zusammenhang mit einer Hoftor- statt einer Stall-Feldbilanz eine eminent wichtige Bedeutung zur Kosteneinsparung zukommen! Der dritte sich verschärfende Rechtsbereich betrifft die Umwelt. Für das Frühjahr 2017 steht die Novelle der TA-Luft an. Deren Entwurf greift die bereits bestehenden Ländererlasse zur Abluftreinigung auf, verschärft diese aber noch erheblich. Grafik 4 zeigt aktuelle Berechnungen des KTBL zu den Kosten, die Abluftreinigung in Schweinemastbetrieben verursacht. Zwar liegen die nordwestdeutschen Veredlungshochburgen nach DIN klimatisch in Zone 2, was aufgrund geringerer Luftraten zu eher günstigen Bedingungen führt, jedoch schlägt die Verwertung des Abschlämmwassers sehr deutlich auf die Kosten, so dass der mittlere Wert aus günstigen und ungünstigen Bedingungen der zutreffende sein wird. Selbst in großen Einheiten ist daher mit Kosten von mindestens 5,- Euro je Mastschwein durch die Abluftreinigung zu rechnen. COPYRIGHT DEUTSCHE VILOMIX TIERERNÄHRUNG GMBH SEITE 6 VON 12

7 Bislang ungeklärt ist die Frage der Verwertung des Abschlämmwassers. Meistens werden sie in die Gülle eingeleitet und verwertet. Ob sie allerdings tatsächlich als Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft gewertet werden können oder dem Abfallrecht unterliegen, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Grafik 4: Kosten der Abluftreinigung in Abhängigkeit von der Anlagengröße COPYRIGHT DEUTSCHE VILOMIX TIERERNÄHRUNG GMBH SEITE 7 VON 12

8 Was bleibt ist Ernüchterung! Fakt ist, dass die bereits bestehenden wie auch die zu erwartenden gesetzlichen Änderungen die Kosten der Schweinehaltung weiter verteuern. Grafik 5 verdeutlicht dies. Grafik 5: Produktionskosten je kg SG (Ferkel & Mastschwein) damals und zukünftig Gewerblichkeit, Abluftreinigung und Gülleverwertung verursachten bislang noch tragbare Kosten, weil sie oftmals nicht alle gleichzeitig zum Tragen kamen und nur in Teilbetrieben umgesetzt werden mussten. Dies ändert sich: - Einzelne Kostenpositionen werden sich stärker erhöhen, - Änderungsgenehmigungen nur noch erteilt, wenn Altbestände nachgerüstet werden und - eine dauerhafte Betrachtung der Durchschnittskosten statt stallbezogener Grenzkosten führt an den betriebswirtschaftlichen Abgrund. Insbesondere neue Ställe werden von den Kostensteigerungen in vollem Umfang getroffen! Seit einiger Zeit bestehende und zukünftig noch verschärfte bau- und immissionsschutzrechtliche Regelungen machen in vielen Fällen Erweiterungen nur noch mit Bebauungsplan und technisch sehr hohem Aufwand möglich. Mit Ausnahmen ist die Erweiterung in der Schweinehaltung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kaum mehr möglich. COPYRIGHT DEUTSCHE VILOMIX TIERERNÄHRUNG GMBH SEITE 8 VON 12

9 Und was bleibt an Entwicklung? Wenn die großen Schritte zumindest vorerst nicht mehr möglich sind, stellt sich die Frage, wie dann noch Betriebsentwicklung möglich ist. Zuerst muss aber das Bewusstsein vorhanden sein, dass mangelnde Größe nicht grundsätzlich ein Ausschlusskriterium für den weiteren, langfristigen Verbleib in der Produktion ist. Das Beispiel zweier realer Ferkelerzeugerbetriebe in Grafik 6 soll ohne Anspruch auf Verallgemeinerung verdeutlichen, dass Größe nicht alles ist. Grafik 6: Vergleich zweier Ferkelerzeugerbetriebe in Rentabilität und Liquidität Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Wj. 13/14 ein sehr gutes war, wird deutlich, dass klassische Größen für den Familienbetrieb (280 Sauen) in der Lage sind, Betriebsergebnisse zu erzielen, die eine Existenzsicherung ermöglichen. In Zeiten niedriger Preise weisen sie sogar grundsätzlich eine höhere Liquidität und damit größere Stabilität auf als Betriebe, die unter Einsatz von hohem Fremdkapital und Mitarbeitern schneller in finanzielle Schräglage kommen. Betriebsentwicklung in schwierigen Zeiten heißt daher konsequente Kostensenkung und Erhöhung der Produktion bei gleichbleibender Betriebsgröße. In den nächsten Jahren wird es also ganz deutlich darum gehen, aus den investiv geschaffenen Kapazitäten das Optimum an Produktion herauszuholen. Geht nicht? Oh, doch! In den zwei folgenden Übersichten sind für die Schweinemast und die Ferkelerzeugung am Beispiel des Wirtschaftsjahres 14/15 die Direktkosten freien Leistungen (DkfL) des Durchschnitts der ausgewerteten Betriebe jeweils den 10% besten Betrieben nach COPYRIGHT DEUTSCHE VILOMIX TIERERNÄHRUNG GMBH SEITE 9 VON 12

10 biologischer Leistung und den 10% besten Betrieben nach wirtschaftlicher Leistung gegenübergestellt. Betriebszweigergebnisse Schweinemast in NRW, Wj. 14/ % nach + 10% nach Tageszunahmen DkfL Mastplätze TZ (g) Umtriebe 2,76 2,86 2,97 Ferkelpreis ( /25kg) 54,08 54,81 54,37 Futterpreis ( /dt) 24,24 24,49 23,38 Schlachterlös ( /kg SG) 1,56 1,56 1,59 DkfL ( /Platz) 63,02 67,64 88,68 Betriebszweigergebnisse Ferkelerzeugung in NRW, Wj. 14/ % nach + 10% nach Ferkeln DkfL Sauenbestand abgesetzte Ferkel 28,66 33,27 32,01 Ferkelerlös ( /25kg) 52,76 53,73 54,44 Sauenfutterpreis ( /dt) 26,75 27,09 26,63 Ferkelfutterpreis ( /dt) 37,64 38,36 35,63 Gesundheitskosten ( /Sau) DkfL ( /Sau) Für beide Betriebszweige fällt das Fazit gleich aus und lässt sich in zwei prägnanten Aussagen festhalten: 1.) Nach wie vor besteht in beiden Betriebszweigen für einen großen Teil der Halter ein deutliches Verbesserungspotential. Entscheidend ist nicht zu den besten 10% zu gehören, sondern zu versuchen, dieses Ziel zu erreichen. Es ist nicht die eine große Maßnahme mit der dies gelingen kann, sondern es sind nach wie vor die vielen kleinen Schrauben, die richtig eingestellt sein müssen! 2.) Sich ausschließlich auf die biologische Leistungsfähigkeit zu konzentrieren, reicht nicht aus. Deutlich wird dies am Abstand der DkfL zwischen den produktionstechnisch und wirtschaftlich erfolgreichsten 10%. Immer mehr werden vom Landwirt Managementfähigkeiten und kaufmännisches Geschick gefordert. Das Kaufmännische dokumentiert sich in aller Regel in den Ein- und Verkaufspreisen. Gutes Betriebsmanagement wird z. B. über die Umtriebsleistung in der Schweinemast dokumentiert. Wie könnte es sonst sein, dass mit 826 g Tageszunahmen bei identischem Zuwachs pro Schwein deutlich höhere Umtriebe erzielt werden als bei den Betrieben mit 889 g. Und an der DkfL endet die Betriebsoptimierung nicht. Auch der Festkostenbereich verdient Aufmerksamkeit. Überall finden sich betriebliche Ansatzpunkte zum qualitativen Wachsen. Mehr Gewinn ohne zusätzliche Investitionen klingt doch eigentlich ganz gut! COPYRIGHT DEUTSCHE VILOMIX TIERERNÄHRUNG GMBH SEITE 10 VON 12

11 Wie viele Schrauben es für die nachhaltige Verbesserung der Produktionseffizienz gibt, zeigt die nachfolgende Auflistung: a) In der Produktion Steigerung der biologischen Leistungen Die Reserven sind nicht unerheblich Verbesserung der Tiergesundheit Hat einen zentralen Einfluss auf Leistung und Kosten Umsetzung einer stark nährstoffreduzierten Fütterung senkt den Flächenbedarf Optimierung vorhandener Stallanlagen Stallklima ist eine der großen Baustellen b) Im Gesamtbetrieb Finanzielle Konsolidierung Rückführung von Fremdkapital verbessert die Liquidität optimale Finanzierung Senkung der Zinskosten Sinnvolle Versicherungen Zahl und Art der Absicherung sollen maßgeschneidert sein Straffung der Festkosten Dabei geht es auch um die Außenwirtschaft Optimierung der arbeitswirtschaftlichen Situation Kopf frei zum Denken Investitionen in den Arbeitsplatz Technik dort einsetzen, wo sie entlastet c) Außerhalb des Betriebes Kooperation Auslastung freier Kapazitäten oder Brechen von Spitzen Darüber hinaus wird es auch Wachstumsmöglichkeiten ohne Stallneubau insbesondere für Betriebe mit nachhaltig hoher Eigenkapitalbildung geben. In erster Linie wird dies die Übernahme vorhandener, ganzer Betriebe im Rahmen des Strukturwandels sein. Dies kann z. B. über vorausgehende Kooperation als gleitende Betriebsübernahme erfolgen, aber auch als klassische Pacht. Selbst der Kauf von ganzen Betriebsstandorten ist nicht mehr ausgeschlossen. Flächenkauf zur Produktionsabsicherung wird hingegen den Unternehmern vorbehalten sein, die dafür ausreichend Eigenkapital zur Verfügung haben. COPYRIGHT DEUTSCHE VILOMIX TIERERNÄHRUNG GMBH SEITE 11 VON 12

12 Ein kurzes Fazit Die Zeiten des quantitativen Wachstums in der Schweinehaltung scheinen weitestgehend zu einem zumindest in mittelfristiger Betrachtung Ende gekommen zu sein. Der rechtliche Rahmen schränkt den Stallbau insbesondere in den veredlungsstarken Regionen massiv ein. Zudem führen erhebliche Kostensteigerungen aufgrund von steigenden Tierschutz- und Umweltauflagen zu einer sinkenden Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt. In den Fokus rückt das qualitative Wachstum, die kleinen Schrauben. In der Vergangenheit entstand der Eindruck, dass der Bau von Mastplätzen leichter von der Hand ging als eine 10 %ige Steigerung der DkfL. Unter den jetzigen Rahmenbedingungen kann die durch fehlende Bauplanung und -durchführung gewonnene Zeit endlich in die Betriebsoptimierung investiert werden. Allen, die glauben es gäbe bei ihnen kein Verbesserungspotential mehr, sei der Spiegel vorgehalten, der in vielen Fällen den einzigen Gesprächspartner des Unternehmers zeigt. Meist ist es Betriebsblindheit, die verhindert, dass an den Schrauben gedreht wird. Diese zu finden und richtig zu stellen wird auch für die Beratung in den kommenden Jahren die Hauptaufgabe sein. Auch mittlere Bestandsgrößen im Familienbetrieb wahren bei guten Leistungen ihre Chancen für die Zukunft, haben häufig sogar deutliche Liquiditätsvorteile! Anderseits ist erkennbar, dass es heute Bestandsgrößen gibt, deren Unterschreitung wohl nur noch in den Ausstieg führt. Fragen und Antworten vom Vilomix Fachgespräch Frage 1: Was kann/wird sich durch die Novelle der Tierschutz Nutztierhaltungsverordnung ändern? Erhöhtes Rauhfutter- sowie Platzangebot Nachweis der Eignung als Tierhalter Änderungen (ähnlich zur Initiative Tierwohl) würden Cent Mehreinnahmen pro kg Schlachtfleisch erfordern, um die Kosten zu decken. Frage 2: Ab welchen Stallgrößen kann man von Planungssicherheit sprechen? > Mastschweine > 560 Sauen Frage 3: Stichwort: Stallpachtmarkt in Südoldenburg. Wo sollte der Pachtpreis pro Mastplatz und Jahr liegen? Der Pachtpreis ist abhängig von der Bausubstanz, der Größe des Stalls (ab 800 Plätzen Pacht sinnvoll), sowie der Höhe des Investitionsaufwandes und lag im Mittel in den letzten Jahren bei pro Mastplatz und Jahr. Die obere Grenze liegt bei pro Mastplatz, bei höheren Beträgen erzielt der Pächter keinen Gewinn mehr. COPYRIGHT DEUTSCHE VILOMIX TIERERNÄHRUNG GMBH SEITE 12 VON 12

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