Öffentliche Sitzungsvorlage

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1 Öffentliche Sitzungsvorlage D e r B ü r g e r m e i s t e r Vorlagen-Nr.: 2015/0576/FB92/II Aktenzeichen: FB 92/II/Ew Datum: Tagesordnungspunkt: Sachstandsbericht Insektenbrunnen, Hauptstraße Viersen Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Zuständigkeit: Ausschuss für Bauen, Umwelt- und Klimaschutz Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt, mögliche Synergien mit anderen Maßnahmen in der Fußgängerzone abzuwarten, um zu gegebener Zeit über die Umsetzung des Brunnens oder die Beseitigung der Platane zu entscheiden. Zwischenzeitlich soll mithilfe eines Vergrämungsmittels und einer Reinigung des Trinkbrunnens vor besonderen Anlässen, der Verschmutzung entgegengewirkt werden. Finanzielle und personelle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschlusskontrolle: Beschlusskontrolle erforderlich: Nein

2 2 Sachverhalt: Der sogenannte Insektenbrunnen oder auch Bienenwabenbrunnen in der Viersener Fußgängerzone gab in der Vergangenheit häufig Anlass zu Beschwerden, da er immer wieder durch Tauben- und Dohlenkot extrem verschmutzt wird. Eine bestimmungsgemäße Nutzung des Trinkbrunnens ist nicht möglich, da eine ausreichende Hygiene nicht gewährleistet werden kann. Der Brunnen befindet sich an der Ecke Lindenstraße / Hauptstraße und wurde 1986 durch den Aachener Künstler Bonifatius Stirnberg geschaffen und mithilfe einer Stiftung der Viersener Familie Genenger finanziert. Wegen der Verunreinigungen und technischem Erneuerungsbedarf ist der Trinkbrunnen seit einigen Jahren außer Betrieb gesetzt. Die zum Teil erblichen Mengen an Kot stammen von Tauben und Dohlen, welche die neben dem Brunnen befindliche Platane als Sitz- und Schlafbaum aufsuchen. Die in größeren Gruppen einfliegenden Vögel nutzen auch die über dem Brunnen befindlichen Äste des Baumes und sondern Exkremente ab, welche nicht nur den Brunnen sondern auch das Umfeld in erblicher Weise verschmutzen. Die städtischen Betriebe reinigen den Brunnen regelmäßig. Da der Kot nur schwer zu beseitigen ist, sind die Aufwendungen für die Reinigung vergleichsweise hoch. Der Brunnen ist aus hygienischen Gründen derzeit nicht als Trinkwasserbrunnen in Betrieb. Die vorhandene Installation verfügt nicht über eine Zwangsspülung und die Zuleitung endet als so genannte Blindleitung. Derartige Anlagen sind aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht mehr zulässig.

3 3 Seit dem liegt der Stadtverwaltung Viersen ein Antrag der SPD-Fraktion vor, der die Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten zu diesem Problem fordert. Zur Beseitigung des Problems sind folgende Alternativen in der Diskussion: 1. Vergrämungs- bzw. Vergellungsmaßnahmen 2. Fällung der Platane 3. Rückschnitt der Platane 4. Versetzten des Insektenbrunnens 1. Vergrämungs- bzw. Vergellungsmaßnahmen Um Abhilfe zu schaffen, wurde in der KW19, Anfang März 2015 versuchsweise ein neues Vergellungsmittel auf einige über dem Brunnen befindlichen Äste der Platane aufgetragen. Das im Versuch befindliche Mittel ist silikonähnlich und hindert die Vögel daran, sich auf den Ästen niederzulassen. Die bisherigen Beobachtungen lassen den Schluss zu, dass das Mittel Wirkung zeigt, denn der Verschmutzungsgrad des Trinkbrunnens hat deutlich abgenommen. Die letzte Reinigung des Brunnens fand am statt, bis dato gab es keinen weiteren Reinigungsbedarf. Sollte das Mittel weiterhin gute Wirkung zeigen, ist es regelmäßig neu auf die Äste aufzubringen, da die Platane jährlich die äußeren Borkenplatten abwirft und damit auch die Beschichtung der Rinde mit herabfallen wird. Die Kosten für die Beschaffung des Mittels sind sehr gering. Das Aufbringen auf die Äste ist mit Aufwand verbunden, da das Personal von einem Hubsteiger aus arbeiten muss, um an die jeweiligen Astpartien heranzukommen. Die Empfehlung der Fachleute lautet dahingehend, dass für eine Übergangszeit das Mittel eingesetzt werden kann, um den Verschmutzungsgrad zu reduzieren bis eine dauerhafte Lösung gefunden ist.

4 4 2. Fällung der Platane Die Fällung der Platane ist ebenfalls in Erwägung zu ziehen. Der Baum hat einen sehr eingeengten Standort neben einem großen Wohn- und Geschäftshaus. Eine Wuchsveränderung durch Schrägwuchs und ungleichmäßige Kronenausbildung ist bereits deutlich erkennbar. Die Beläge aus Betonplatten im Umfeld der Platane sind durch Wurzelanhebungen bereits deutlich uneben und beschädigt. Hier ist häufiges Nacharbeiten durch die Städtischen Betriebe zur Beseitigung von Stolpergefahren nötig. Wegen der Vorschädigung des Baumes ist seine Lebenserwartung bereits eingeschränkt, sodass langfristig ohnehin über Ersatz oder Entfall des Baumstandortes zu entscheiden ist. Im Umfeld des Baumes liegen Ver- und Entsorgungsleitungen der NEW die Erneuerungsbedarf haben. Im Zusammenhang mit dem Erneuerungsbedarf der gesamten Infrastruktur in der Fußgängerzone, sollte auch der Baumstandort selbst einer genaueren Betrachtung im Gesamtzusammenhang unterzogen werden.

5 5 3. Rückschnitt der Platane Eine vertretbare Maßnahme wäre das allseitige, gleichmäßige Einkürzen der Krone, die auch während der Vegetationsperiode zulässig wäre. Die optische Wirkung des Baumes würde durch diese Rückschnittmaßnahme beeinträchtigt. Zudem ist zu erwarten, dass an den beschnittenen Stümpfen neue Triebe entstehen, die über die nächsten Jahre häufige Erziehungsschnittmaßnahmen nach sich ziehen. Auch die zusätzliche Entfernung eines oder einiger Starkäste, die sich unmittelbar über dem Brunnen befinden, ist seitens der Baumfachleute des FB92 fachlich noch vertretbar. Ein dauerhafter Erfolg durch diese Maßnahme ist jedoch kaum zu erwarten, da noch ausreichend Aufenthaltsbereich für Vögel vorhanden sein wird. Die Vögel würden sich nach der Rückschnittmaßnahme in andere Astbereiche zurückziehen und an gleicher, ähnlicher oder anderer Stelle die Verunreinigungen verursachen. Eine Radikalschnittmaßnahme wird aus fachlicher Sicht abgelehnt. Fachlich maximal vertretbarer Rückschnitt:

6 6 4. Versetzen des Insektenbrunnens Die Möglichkeit der Versetzung des Brunnens an einen geeigneten Standort ist durch den FB60 und den FB92 untersucht worden. Es konnte ein potentieller Standort im näheren Umfeld des Brunnens gefunden werden, für den auch die Zustimmung des Vereins für Heimatpflege e.v. Viersen und der Stifterfamilie Genenger in einem Ortstermin in Aussicht gestellt wurde. Auch die Zustimmung des Künstlers zu diesem Standort wird erwartet. In einem Ämterumlauf wurde die Zustimmung der Fachämter eingeholt. Rettungswege der Feuerwehr werden durch den neuen Standort nicht eingeschränkt. Die Kosten der Brunnenversetzung liegen bei rund ,- EUR brutto. Dabei entfällt rd. ein Drittel der Kosten auf die notwendige Ertüchtigung der technischen Ausstattung des Brunnens um den heute gültigen Vorschriften zum Gesundheitsschutz nachzukommen. Nachfolgender Plan zeigt den gefundenen Alternativstandort auf Höhe des Gebäude Hauptstraße 63a: Es ist ratsam, die hier dargestellte Umsetzung des Trinkbrunnens erst im Zuge einer Erneuerung der gesamten Infrastruktur in der Fußgängerzone anzustreben, um Synergien mit Maßnahmen der Versorgungsunternehmen oder der Umgestaltung der Fußgängerzone zu nutzen.

7 7 Fazit / Empfehlung der Verwaltung: 1. Kurzfristig ist der Brunnenstandort mit der bereits laufenden Vergrämungsmaßnahme und regelmäßigen Reinigungsaktionen in einem akzeptablen Zustand zu erhalten. 2. Mittelfristig könnte ein Kronenrückschnitt erfolgen, der eine weitere Verbesserung des Zustandes bewirkt. 3. Langfristig ist im Zusammenhang mit der Lebenserwartung des Baumes und der Erneuerung der Infrastruktur der Fußgängerzone eine Entscheidung zur Beseitigung des Baumes oder zum Verlagerung des Brunnenstandortes zu treffen. Dabei sollte auch die Ertüchtigung der technischen Einrichtung des Brunnens umgesetzt werden, damit eine Wiederinbetriebnahme erfolgen kann. Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen: Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf Haushalts-, Finanz- und Stellenplan. In Vertretung gez. Kamper Techn. Beigeordnete

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