Examinatorium Europaeum KE Leseprobe 4/ Inhaltsverzeichnis 3. Lehrzielbeschreibung 5 Vorbemerkung Anspruchskategorien 8

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Examinatorium Europaeum KE Leseprobe 4/ Inhaltsverzeichnis 3. Lehrzielbeschreibung 5 Vorbemerkung Anspruchskategorien 8"

Transkript

1 Examinatorium Europaeum KE Leseprobe 4/ Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 Lehrzielbeschreibung 5 Vorbemerkung 7 1. Patentansprüche Anspruchskategorien Der Erzeugnisanspruch Erzeugnisse Product-by-Process-Erzeugnisanspruch Der Verfahrensanspruch Herstellungsverfahren Arbeitsverfahren Der Verwendungsanspruch Struktur der Ansprüche Zweiteiligkeit Ausnahmen von der Zweiteiligkeit Wahl des Gattungsbegriffs Unabhängige Patentansprüche Bezugnahmen in Patentansprüchen (Un)geschriebene Selbstverständlichkeiten Inhalt der abhängigen Ansprüche Klarheit der Patentansprüche Technische Merkmale Funktionelle Merkmale Zu erreichendes Ergebnis Klarheit des Wortlauts Widersprüche Relative Begriffe Marken Fakultative Merkmale "bestehen aus" versus "umfassen" Negativ formulierte Merkmale und Disclaimer Parameter 19

2 4 FernUniversität in Hagen Kurt-Haertel-Institut für geistiges Eigentum Stützung durch die Beschreibung Einheitlichkeit der Erfindung Definition Besondere technische Merkmale Alternativen Markush-Gruppen Anzahl unabhängiger Patentansprüche Wahl der Kategorien Mehrere Erfindungen Patentbeschreibung Inhalt Aufbau Aufgabe Patentierbarkeit Übersicht Nicht-Erfindungen Entdeckungen Wissenschaftliche Theorien Mathematische Methoden Ästhetische Formschöpfungen Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für gesellschaftliche Tätigkeiten Programme für Datenverarbeitungsanlagen (Computerimplementierte Erfindungen) Reine Wiedergabe von Informationen Ausnahmen von der Patentierbarkeit Verstoß gegen öffentliche Ordnung und gegen gute Sitten Pflanzensorten, Tierrassen und Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren Chirurgische, therapeutische und Diagnoseverfahren Die chirurgischen und die therapeutischen Verfahren Die Diagnoseverfahren Lösungen zu den Selbsttestaufgaben 35

3 Examinatorium Europaeum KE Leseprobe 4/ Lehrzielbeschreibung Die vorliegende Kurseinheit zielt darauf ab, Sie mit wichtigen Begriffen und Themen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) vertraut zu machen, die Sie zur erfolgreichen Bearbeitung einer Aufgabe des Teils A (Mechanik/Elektrotechnik) der europäischen Eignungsprüfung (EQE) benötigen werden. Das vorliegende Skript soll Sie als eine Art Sekundärquelle bei der Erarbeitung des Stoffes begleiten und unterstützen, keinesfalls jedoch die Primärquellen, also das EPÜ, die Richtlinien (RiLi) für die Prüfung im Europäischen Patentamt (EPA) sowie die Entscheidungen der Beschwerdekammern ersetzen. Speziell die RiLi sind mittlerweile so detailliert, dass Sie die meisten prüfungsrelevanten Bestimmungen und Regelungen dort direkt finden können. Daher werden Sie nicht umhinkommen, diese Quellen unmittelbar zu studieren. Das Skript skizziert theoretische Grundlagen, erweitert um einige wenige Beispiele, die den Charakter von Verständnisfragen haben. Praktische Beispiele aus alten Prüfungsaufgaben sind nicht Gegenstand dieses Skripts; diese werden in der Kurseinheit 3 dieses Moduls behandelt. Das Skript orientiert sich in Aufbau und Inhalt bewusst sehr stark an den RiLi, auch wenn im Einzelnen Referenzen auf die RiLi fehlen mögen. Auf die Bedeutung der RiLi für die Eignungsprüfung kann gar nicht oft genug hingewiesen werden. Das Skript ist wie folgt gegliedert: In einer Vorbemerkung wird ein kurzer Überblick über das Programm gegeben, Kapitel 1 befasst sich mit dem zentralen Thema, nämlich den Patentansprüchen, Kapitel 2 befasst sich mit der Einheitlichkeit der Erfindung, Kapitel 3 befasst sich mit dem Aufbau der Patentbeschreibung, Kapitel 4 gibt eine Übersicht über die Patentierbarkeit, insbesondere zu den Ausnahmen von der Patentierbarkeit. In Kapitel 5 sind die "Lösungen" der Selbsttestaufgaben skizziert. Um Redundanzen mit den anderen Kurseinheiten zu vermeiden, wird im vorliegenden Skript auf den Aufgabe-Lösungs-Ansatz (Problem-Solution-Approach) nur kurz eingegangen, denn dieser wird als zentraler Bestandsteil des B-Teils (und des C-Teils in der anderen "Stoßrichtung") dort viel ausführlicher behandelt werden. Ebenfalls nur kursorisch wird auf Fragen der materiellen Patentfähigkeit eingegangen, weil auch diese für den B- und C-Teil viel ausführlicher behandelt werden und die dortigen Erkenntnisse direkt auf den A-Teil übertragbar sind. Klar ist, dass Sie dieses Wissen auch für den A-Teil benötigen werden vielleicht nicht in allen Einzelheiten, eben weil der Schwerpunkt des A-Teils auf der Erfassung der Erfindung und der Abfassung der Patentansprüche selbst liegt. Gar nicht eingegangen wird auf Begleitfragen wie "wer hat das Recht auf das Patent" oder "wie verläuft das Anmeldeverfahren", denn derartige Probleme scheinen eher Prüfungsstoff der Vorprüfung und des D-Teils der Prüfung zu sein. Die meisten der hier behandelten Bestimmungen und Grundsätze des EPÜ werden Sie aus Ihrer täglichen Praxis bereits kennen und anzuwenden wissen, oder sie sind Ihnen einfach intuitiv verständlich. Dennoch sind es gerade die "einfachen" Dinge, deren Nichtbeachten eine Prüfungsarbeit schlecht aussehen lassen. Sie sollten die Bestimmungen quasi "im Schlaf" anzuwenden wissen.

4 6 FernUniversität in Hagen Kurt-Haertel-Institut für geistiges Eigentum Abschließend sei daran erinnert, dass die Europäische Eignungsprüfung keine akademisch-wissenschaftliche Veranstaltung ist, sondern Ihre Eignung für die Praxis (fit for practice) feststellen soll. Sie müssen daher am Prüfungstag des Teils A in der Lage sein, Ihr Wissen auf das Beispiel einer Patentanmeldung anzuwenden und zu Papier zu bringen. Vernachlässigen Sie daher nicht die praktische Komponente der Vorbereitung, nämlich das Lösen von alten Prüfungsaufgaben möglichst unter Prüfungsbedingungen. Viel Erfolg!

5 Examinatorium Europaeum KE Leseprobe 4/ Vorbemerkung Eine vollständige Patentanmeldung umfasst das wissen Sie Patentansprüche, Beschreibung, Figuren, die Zusammenfassung und natürlich das Antragsformular. Für das Bestehen des Teils A der Eignungsprüfung ist es erforderlich, ausgehend von der Erfindungsbeschreibung im Brief eines Mandanten einen Anspruchssatz abzufassen, der dem Anmelder den größtmöglichen Schutz bietet und Aussichten hat, vor dem EPA zu bestehen. Der Anspruchsatz muss also den Bestimmungen des EPÜ genügen. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf dem bzw. den unabhängigen Ansprüchen. Von der Beschreibung müssen Sie in der Prüfung nur die Einleitung erarbeiten, also denjenigen Teil, der vor der Erläuterung der Beispiele und der Figuren steht. Die Figuren und die Zusammenfassung müssen Sie in der Prüfung gar nicht erstellen. Auch das Ausfüllen des Antragsformulars bleibt Ihnen im Teil A erspart. Daher werden wir uns im Folgenden ausschließlich denjenigen Fragen widmen, die sich um die Patentansprüche und die Beschreibungseinleitung drehen. Entscheidend wird also vor allem sein, ob Sie in der Lage sind, Ansprüche einer Patentanmeldung zu formulieren. Weil der Schutzbereich durch den oder die unabhängigen Ansprüche bestimmt wird, betrachten wir vor allem diese.

6 8 FernUniversität in Hagen Kurt-Haertel-Institut für geistiges Eigentum 1. Patentansprüche Gemäß Art. 84 EPÜ definieren die Patentansprüche den Gegenstand des Schutzbegehrens, sind also Dreh- und Angelpunkt des Schutzrechts. Die Patentansprüche, die Sie abfassen, müssen den formalen Erfordernissen (Einheitlichkeit gemäß Artikel 82 EPÜ und Klarheit gemäß 84 EPÜ) und den substantiellen Erfordernissen (Patentfähigkeit gemäß Artikel 52, 54, 56 und 83 EPÜ) genügen. Überdies müssen die Ansprüche laut Aufgabenstellung so formuliert sein, dass sie die Erfindungsbeschreibung gemäß Mandantenschreiben hinsichtlich gewünschtem Gegenstand und Schutzbereich möglichst umfassend ausschöpfen Anspruchskategorien Die beiden grundsätzlichen Anspruchskategorien sind Erzeugnisansprüche und Verfahrensansprüche. Erzeugnisansprüche können z.b. auf Vorrichtungen, Einrichtungen, Anordnungen, Systeme, Produkte oder auf Stoffe gerichtet sein. Verfahrensansprüche können auf Herstellungsverfahren, Arbeitsverfahren oder auf Verwendungen gerichtet sein. Product-by-Process-Ansprüche sind Erzeugnisansprüche, die aber (auch) durch Verfahrensmerkmale definiert sind. Verwendungsansprüche sollen gemäß EPÜ als Verfahrensansprüche interpretiert werden. Auf den zweckgebundenen Stoffanspruch der Pharmazie oder Medizin werden wir hier nicht eingehen, der dürfte im Prüfungsteil A für Elektrotechnik/Mechanik keine Rolle spielen Der Erzeugnisanspruch Der wichtigste Patentanspruch ist nicht nur für die europäische Prüfung der Erzeugnisanspruch. Dies gilt zum einen, weil der Erzeugnisanspruch einen sehr umfassenden Schutz bietet. So ist im Allgemeinen jede (bekannte) Verwendung des durch den Erzeugnisanspruch geschützten Gegenstands umfasst. Zum anderen lassen sich mögliche Patentverletzungen am fertigen Erzeugnis selbst zumeist einfacher beurteilen als z.b. bei einem Verfahren, welches häufig nur durch Beobachtung des Ablaufs also "live" beurteilt werden kann. Ein Verfahren zum Laufen zu bringen, kann beträchtliche Schwierigkeiten mit sich bringen, etwa wenn Umgebungsbedingungen eingestellt werden müssen, ganz zu schweigen von der Nachweisführung, dass ein vermuteter Verletzer in seinen eigenen Betriebstätten ein bestimmtes Verfahren benutzt. Soweit dem Autor bekannt, gab es noch keinen A-Teil, in dem kein Erzeugnisanspruch erwartet wurde Erzeugnisse Erzeugnisse umfassen Vorrichtungen, Einrichtungen, Anordnungen, Systeme, Stoffe, Stoffgemische und Produkte. Erzeugnisansprüche beziehen sich also auf körperliche Gegenstände im weitesten Sinn. Achten Sie bei der Formulierung des Erzeugnisanspruchs darauf, den Gegenstand durch strukturelle und funktionale Merkmale zu definieren, nicht durch Verfahrensmerkmale (Ausnahme: Product-by-Process- Anspruch, siehe nächsten Abschnitt). Hier unterscheidet sich die europäische Praxis deutlich von Anspruchsfassungen z.b. in den USA in dieser Kategorie, in denen ver-

Von der Erfindung zum Patent

Von der Erfindung zum Patent Von der Erfindung zum Patent Ein Vortrag im Haus der Wirtschaft Veranstalter: des Regierungspräsidiums Stuttgart Autor + Vortragender: Dr. Stephan Wimmer Dipl.-Physiker (TUM) Deutscher und Europäischer

Mehr

Patentrecht - Allgemeines

Patentrecht - Allgemeines Patentrecht - Allgemeines Zweck: Innovationsförderung Rechtsquellen Nationales Patentgesetz Internationale Übereinkommen PCT (Patent Cooperation Treaty, Washingtoner Vertrag) EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen,

Mehr

Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann. Am Lomberg Velbert-Langenberg. Tel.: / Fax: /

Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann. Am Lomberg Velbert-Langenberg. Tel.: / Fax: / Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann Am Lomberg 13 42555 Velbert-Langenberg Tel.: 02052 / 9501-0 Fax: 02052 / 9501-11 Internet: www.wmw-patent.de Email: info@wmw-patent.de Urheberrecht Die nachfolgend

Mehr

Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht

Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht 16.11.2016 Dr. Wolfgang Stille Forschung und Technologietransfer, Johannes Gutenberg-Universität Mainz Innovation strategische Ausrichtung

Mehr

Erläuterungen zur Abfassung von Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen

Erläuterungen zur Abfassung von Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen Erläuterungen zur Abfassung von Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen Als Beispiel ist die österreichische Patentschrift AT 408 712 B angeschlossen. Die in einer Patent- bzw. Gebrauchsmusterschrift

Mehr

Unternehmer gegen Softwarepatentierung

Unternehmer gegen Softwarepatentierung Unternehmer gegen Softwarepatentierung www.patentfrei.de www.stop-swpat.de Übliche Ansprüche bei Patentverletzungen im Aussen- und Innenverhältnis Anspruch auf Unterlassung und Vernichtung Anspruch auf

Mehr

Von der Erfindung zum Patent

Von der Erfindung zum Patent Von der Erfindung zum Patent Informationszentrum Patente Stuttgart 8. Oktober 2013 Michael Bregenzer Patentanwalt Welches gewerbliche Schutzrecht ist richtig? Erfindung Kennzeichen Name Design Technische

Mehr

Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.v.

Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.v. Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.v. Der Generalsekretär Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.v. Konrad-Adenauer-Ufer 11. RheinAtrium.

Mehr

Gezielter Schutz von Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte. 5. UNTERNEHMENSFORUM 2. Juli 2013

Gezielter Schutz von Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte. 5. UNTERNEHMENSFORUM 2. Juli 2013 Gezielter Schutz von Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte 5. UNTERNEHMENSFORUM 2. Juli 2013 Begriff: Innovationen Technologieorientierte Unternehmen besitzen regelmäßig Wissen, wissenschaftliches

Mehr

Gewerbliche Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte Gewerbliche Schutzrechte Dipl. Wirtsch. Ing. Jörg Schlimmer Leiter des Patentinformationszentrums von Rheinland-Pfalz Geschichte 20.11.1881 Einrichtung der Patentstelle in Kaiserslautern bei der Landesgewerbeanstalt

Mehr

Patentverletzung von Pharmapatenten durch Fach- oder Gebrauchsinformation

Patentverletzung von Pharmapatenten durch Fach- oder Gebrauchsinformation Patentverletzung von Pharmapatenten durch Fach- oder Gebrauchsinformation Dr. Anna Wolters 29. September 2010 Universität Augsburg Institut für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) Vorbereitung Patentverletzungsprozess

Mehr

Von der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung?

Von der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung? Von der Erfindung zum Patent Was ist eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung? Informationszentrum Patente 3. März 2015 Patentanwalt Dr.-Ing. Franz Stadler, LL.M. D-88045 Friedrichshafen 1. Patente

Mehr

Einführung zur Kurseinheit Interview

Einführung zur Kurseinheit Interview Interview 3 Einführung zur Kurseinheit Interview Bitte lesen Sie diese Einführung sorgfältig durch! Der Kurs 03420 umfasst zwei Kurseinheiten: die vorliegende Kurseinheit zur Interview-Methode und eine

Mehr

Patent, Marke, Firma und Design

Patent, Marke, Firma und Design Patent, Marke, Firma und Design 1 Disposition Einleitung 1. Einleitung: Rolle und Bedeutung von Schutzrechten in der Informatik 2. Patentschutz Worum geht es? Rechtsquellen Überblick über die Regelung

Mehr

Europäisches und internationales Patentrecht

Europäisches und internationales Patentrecht Europäisches und internationales Patentrecht Einführung zum Europäischen Patentübereinkommen und Patent Cooperation Treaty Dr. Matthias Brandi-Dohm Rechtsanwalt Dr. Stephan Gruber Rechtsanwalt und Ian

Mehr

Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1

Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1 Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1 4. Kapitel Nachdem wir uns in den vorherigen Kapiteln im Wesentlichen mit den Grundsätzen des Patentrechts sowie mit den Voraussetzungen für die Erteilung

Mehr

Geschmacksmuster. ästhet. Form (2- oder 3- dim.) Muster der Schichten. Anmeldung: EUR 300

Geschmacksmuster. ästhet. Form (2- oder 3- dim.) Muster der Schichten. Anmeldung: EUR 300 1 Gewerblicher Rechtsschutz in Deutschland Überblick Patent techn. Verfahren, Anordnungen, Verwendungen und/oder Stoffe EUR 60 Prüfung: EUR 350 20 Jahre, Arzneimittel: 25 Jahre Gebrauchsmuster techn. Anordnungen

Mehr

Patente, Geschmacksmuster. und Marken. Deutsches Patent- und Markenamt. Anmeldungen 2011 beim DPMA. Handwerk und Innovation DPMA.

Patente, Geschmacksmuster. und Marken. Deutsches Patent- und Markenamt. Anmeldungen 2011 beim DPMA. Handwerk und Innovation DPMA. Deutsches Patent- und amt, und Bedeutung und Anmeldeverfahren beim Erfindungen schützen Erfindungen nutzen Mühldorf, 24. Oktober 2012 Gewerbliche Schutzrechte beim Dr. Axel Born 1 2 Anmeldungen 2011 beim

Mehr

Biopatent-Monitoring in Österreich

Biopatent-Monitoring in Österreich Biopatent-Monitoring in Österreich Dr. Mag. Maria Krenn Österreichisches Patentamt Dresdner Straße 87, 1200 Wien Tel.: +43-1-53424-435, Fax: 43 1153424-200 E-Mail: Maria.Krenn@patentamt.at EG-Richtlinie

Mehr

AC²-Innovationstag Donnerstag, 17. Dezember 2015, TZA Aachen

AC²-Innovationstag Donnerstag, 17. Dezember 2015, TZA Aachen AC²-Innovationstag Donnerstag, 17. Dezember 2015, TZA Aachen Innovationen schützen Wettbewerbsvorteile sichern Praxis-Tipps zu gewerblichen Schutzrechten für Gründer Dr. Andrea Zehetner Deutsche und Europäische

Mehr

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 50

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 50 LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 50 III. Formelle Schutzvoraussetzungen (Überblick) 1. Urheberrecht Das Urheberrecht entsteht formlos. Entstehung also, sobald das

Mehr

1. BGH-Definition Fundstelle 1 der Technizität:

1. BGH-Definition Fundstelle 1 der Technizität: Internet: maschinenpatent.de Seite 1 von 9 1. Definition technische Erfindung a) ohne Einschränkung b) Einschränkung c) neue BGH- Vorauss d Technizität 1. BGH-Definition Fundstelle 1 der Technizität: a)

Mehr

QS 1 QS-Initialisierung. QS 3 Ergebnisprüfung vorbereiten. QS 4 Ergebnis prüfen. Prüfprotokoll. QS 5 Durchführungsentscheidung

QS 1 QS-Initialisierung. QS 3 Ergebnisprüfung vorbereiten. QS 4 Ergebnis prüfen. Prüfprotokoll. QS 5 Durchführungsentscheidung 8 Qualitätssicherung 8.1 Übersicht projektübergreifende Ebene QM-Handbuch QM-Richtlinien Planungsebene Projekthandbuch Projektplan QS 1 QS-Initialisierung Prüfplan QS-Plan Ausführungsebene Ergebnisse aus

Mehr

Das Patenterteilungsverfahren

Das Patenterteilungsverfahren Das Patenterteilungsverfahren Patentanwalt - Patentrecht - 37 Vorbereitungen - Vorab-Recherche - Entscheidung Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung - Vorbereitung der Anmeldeunterlagen (Erfindungsbeschreibung,

Mehr

Verfahren zur Einreichung eines Antrags beim DPMA auf Teilnahme am Pilotprojekt zum Patent Prosecution Highway zwischen dem DPMA und dem SIPO

Verfahren zur Einreichung eines Antrags beim DPMA auf Teilnahme am Pilotprojekt zum Patent Prosecution Highway zwischen dem DPMA und dem SIPO DEUTSCHES PATENT- UND MARKENAMT 80297 München Telefon: +49 89 2195-0 Telefax: +49 89 2195-2221 Telefonische Auskünfte: +49 89 2195-3402 Internet: http://www.dpma.de Zahlungsempfänger: Bundeskasse Halle/DPMA

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Prüfungsarbeit eines Bewerbers - DI

Prüfungsarbeit eines Bewerbers - DI Prüfungsarbeit eines Bewerbers - DI Prüfungsarbeit eines Bewerbers - DI Abkürzungen epa = europäische Patentanmeldung EPA-RiLi = Richtlinien für Prüfung vor EPA int. = international A = Artikel EPÜ R =

Mehr

Oliver Huber Slide No. 1

Oliver Huber Slide No. 1 Oliver Huber Slide No. 1 Oliver Huber Slide No. 2 Europäisches Patentamt Das europäische Patenterteilungsverfahren (Artikel 1 EPÜ) Oliver Huber, Prüfer, Telekommunikation Oliver Huber Slide No. 3 Programm

Mehr

Patente, Gebrauchsmuster und Marken

Patente, Gebrauchsmuster und Marken Patente, Gebrauchsmuster und Marken Bedeutung und Anmeldeverfahren 1 Dr. Axel Born Deutsches Patent- und Markenamt axel.born@dpma.de DPMA Gebrauchsmuster Geschmacksmuster Marken Patente 2 1 Bedeutung der

Mehr

Ideen-Erfindungen-Patente

Ideen-Erfindungen-Patente Patentanwälte MÜNCHEN BERLIN Ideen-Erfindungen-Patente Die eigene Leistung (er)kennen und schützen Rosenheim, 29. September 2012 Dr. Marie-Theres Schmid Wir schützen Ideen Wie werden geistige Leistungen

Mehr

Innovation durch Patente 5. Voraussetzungen für Patente

Innovation durch Patente 5. Voraussetzungen für Patente Innovation durch Patente 5. Voraussetzungen für Patente Bildquelle: www.ecommerce-seo.de 29. Mai 2013 Institut für Druckmaschinen und Druckverfahren Prof. Dr.-Ing. Edgar Dörsam Danksagung Herzlichen Dank

Mehr

Computerimplementierte Erfindungen

Computerimplementierte Erfindungen Europäisches European Office européen Patentamt Patent Office des brevets Computerimplementierte Erfindungen Abkommen auf dem Gebiet des Patentrechts Grundlegende Patentierungsvoraussetzungen gemäss EPÜ

Mehr

Europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Gute Herstellungspraxis nach Verordnung (EG) Nr. 2023/2006

Europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Gute Herstellungspraxis nach Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 Seite 1 von 5 TÜV Rheinland LGA Products - Information 05/2016 Inhalt und Umfang von Konformitätserklärungen Entsprechend des Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände,

Mehr

GESETZ Nr. 478/1992 Sml., das Gebrauchsmustergesetz. Grundbestimmungen

GESETZ Nr. 478/1992 Sml., das Gebrauchsmustergesetz. Grundbestimmungen GESETZ Nr. 478/1992 Sml., das Gebrauchsmustergesetz Grundbestimmungen 1 Technische Lösungen, die neu sind, die den Rahmen einer bloßen Fachkenntnis übersteigen und die gewerblich anwendbar sind, werden

Mehr

Ordnung über das Verfahren zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten

Ordnung über das Verfahren zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten Ordnung über das Verfahren zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten vom 17. Juni 2015 aufgrund von 13 Abs. 3 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen

Mehr

Nationalrat, XXIV. GP 18. November Sitzung / 1

Nationalrat, XXIV. GP 18. November Sitzung / 1 Nationalrat, XXIV. GP 18. November 2009 45. Sitzung / 1 13.11 Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In

Mehr

Marken & Innovationen richtig schützen

Marken & Innovationen richtig schützen Marken & Innovationen richtig schützen Dipl.-Infw. Birgit Reeg-Lumma Patentinformationszentrum Darmstadt der Universitäts- und Landesbibliothek 09.05.2014 2013 PIZ Darmstadt - www.main-piz.de 1 Innovationen

Mehr

Marken- und Geschmacksmusterschutz von Medizinprodukten. Maximiliane Stöckel Rechtsanwältin Bird & Bird LLP, Düsseldorf

Marken- und Geschmacksmusterschutz von Medizinprodukten. Maximiliane Stöckel Rechtsanwältin Bird & Bird LLP, Düsseldorf Marken- und Geschmacksmusterschutz von Medizinprodukten Maximiliane Stöckel Rechtsanwältin Bird & Bird LLP, Düsseldorf Übersicht Marke und Geschmacksmuster: ein kurzer Überblick Beispiele Anmeldestrategie

Mehr

Strategien zum Schutz geistigen Eigentums deutscher kleiner und mittelständischer Unternehmen

Strategien zum Schutz geistigen Eigentums deutscher kleiner und mittelständischer Unternehmen Universität Passau Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Internationales Management Prof. Dr. Carola Jungwirth Bachelorarbeit Strategien zum Schutz geistigen Eigentums deutscher kleiner und mittelständischer

Mehr

Patentierbarkeit von Software

Patentierbarkeit von Software Patentierbarkeit von Software Stephan Uhlmann Seminar Eigentum in der Informationsgesellschaft Dozent: Robert Gehring, SS 2004, TU Berlin 21.07.2004 Permission is granted to copy, distribute

Mehr

Pflanzen, Tiere und die Patentierung biologischen Materials

Pflanzen, Tiere und die Patentierung biologischen Materials Reiner Spieker Pflanzen, Tiere und die Patentierung biologischen Materials Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 17.11.10 unter www.hss.de/download/berichte/101110_rm_spieker.pdf Autor Dr.

Mehr

Von der Forschung zur Kommerzialisierung: Schutzrechte in den Lebenswissenschaften

Von der Forschung zur Kommerzialisierung: Schutzrechte in den Lebenswissenschaften Von der Forschung zur Kommerzialisierung: Schutzrechte in den Lebenswissenschaften Dr. Dipl.-Biol. Christian Keller Patentanwalt European Patent & Trademark Attorney Patentanwälte Dr. Keller, Schwertfeger

Mehr

Wissenschaftlicher Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wissenschaftlicher Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wissenschaftlicher Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Product-by-Process-Ansprüche auf Biopatente in der Tier-

Mehr

II. ANFORDERUNGEN AN DIE PATENTANMELDUNG

II. ANFORDERUNGEN AN DIE PATENTANMELDUNG 166 II.A.1.Teile der Anmeldung II. ANFORDERUNGEN AN DIE PATENTANMELDUNG A. Ausreichende Offenbarung Nach Art. 83 EPÜ ist die Erfindung in der Anmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, daß ein

Mehr

Die Inhaltsangabe im Deutschunterricht der gymnasialen Mittelstufe in Theorie und Unterrichtspraxis

Die Inhaltsangabe im Deutschunterricht der gymnasialen Mittelstufe in Theorie und Unterrichtspraxis Germanistik Rebecca Mahnkopf Die Inhaltsangabe im Deutschunterricht der gymnasialen Mittelstufe in Theorie und Unterrichtspraxis Formen modernen Aufsatzunterrichts (Sprachdidaktik) Studienarbeit Hauptseminar:

Mehr

Recherche nach Informationen rund um das Thema Gewerbliche Schutzrechte

Recherche nach Informationen rund um das Thema Gewerbliche Schutzrechte Recherche nach Informationen rund um das Thema Gewerbliche Schutzrechte Gebrauchsmuster, Patente, Marken Gewerbliche Schutzrechte, warum? 20 Milliarden Euro Verluste jährlich in Europa durch Doppelforschung

Mehr

Formen der Jugendkriminalität. Ursachen und Präventionsmaßnahmen

Formen der Jugendkriminalität. Ursachen und Präventionsmaßnahmen Pädagogik Mirka Fuchs Formen der Jugendkriminalität. Ursachen und Präventionsmaßnahmen Studienarbeit Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung... 1 2. Begriffsdefinitionen... 2 2.1. Kriminalität, Devianz,

Mehr

FRITZ DOLDER Prof.Dr.iur. Dr.sc.techn.ETH Rechtsanwalt

FRITZ DOLDER Prof.Dr.iur. Dr.sc.techn.ETH Rechtsanwalt FRITZ DOLDER Prof.Dr.iur. Dr.sc.techn.ETH Rechtsanwalt 23. September 2014 An das DOLDER & PARTNER Europäische Patentamt CH-8304 Wallisellen / Zürich Geschäftsstelle der Rosenbergstrasse 6 Grossen Beschwerdekammer

Mehr

Anhang 3 Modulhandbuch. Weiterbildender Masterstudiengang Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz

Anhang 3 Modulhandbuch. Weiterbildender Masterstudiengang Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz Anhang 3 Modulhandbuch Weiterbildender Masterstudiengang Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz FernUniversität in Hagen Kurt Haertel Institut Rechtswissenschaftliche Fakultät Inhaltsverzeichnis Allgemeines...

Mehr

1281 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - deutsche Revisionsakte (Normativer Teil) 1 von 23

1281 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - deutsche Revisionsakte (Normativer Teil) 1 von 23 1281 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - deutsche Revisionsakte (Normativer Teil) 1 von 23 AKTE ZUR REVISION DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE ERTEILUNG EUROPÄISCHER PATENTE (EUROPÄISCHES PATENTÜBEREINKOMMEN)

Mehr

2. Funktion von Leitbildern Folgende Funktionen von Leitbildern können unterschieden werden:

2. Funktion von Leitbildern Folgende Funktionen von Leitbildern können unterschieden werden: Leitbilder 1. Definition Leitbild Ein Leitbild stellt die Erklärung der allgemeinen Grundsätze einer Schule dar, die sich nach innen an die Mitarbeiter und SchülerInnen wenden und nach außen an Eltern

Mehr

Die Entwicklung der Rechtsprechung hinsichtlich der Rechtsstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihrer Gesellschafter im Rechtsverkehr

Die Entwicklung der Rechtsprechung hinsichtlich der Rechtsstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihrer Gesellschafter im Rechtsverkehr Wirtschaft Gordon Matthes Die Entwicklung der Rechtsprechung hinsichtlich der Rechtsstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihrer Gesellschafter im Rechtsverkehr Diplomarbeit Bibliografische

Mehr

welche im Folgenden skizziert werden. Kein Bestandteil des Gewerblichen Rechtsschutzes ist dagegen

welche im Folgenden skizziert werden. Kein Bestandteil des Gewerblichen Rechtsschutzes ist dagegen Vorwort Vorliegendes Skript soll dem Leser (und natürlich auch der Leserin) die Möglichkeit geben, sich Grundlagenwissen zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht anzueignen oder das bereits vorhandene

Mehr

Konzeption in der Fotografie

Konzeption in der Fotografie . Konzeption in der Fotografie 1. Konzeption 1.1 Begriffsklärung 1.2 Allgemeiner Aufbau einer Konzeption 1.3 Fahrplan eine Fotokonzeptes 1. 1.1. Konzeption und Konzept sind essentielle Bestandteile innerhalb

Mehr

2. Klassenarbeiten Im Fach Biologie werden in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten geschrieben.

2. Klassenarbeiten Im Fach Biologie werden in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten geschrieben. 1. Einleitung und Vorgaben durch Kernlehrpläne Die im allgemeinen Leistungskonzept aufgeführten Formen der sonstigen Mitarbeit gelten auch für das Fach Biologie. Dabei werden sowohl die Ausprägung als

Mehr

Dr. Axel Janhsen Train Control and Safety Systems

Dr. Axel Janhsen Train Control and Safety Systems Dr. Axel Janhsen Train Control and Safety Systems Zugleit- und Sicherungstechnik im Europäischen Patentsystem I. Europäische Patentorganisation Das Das Europäische Patent Patent Die Europäische Patentorganisation

Mehr

Höflichkeit durch Sozialdeixis in der japanisch-deutschen Übersetzung von Murakami Harukis "Die unheimliche Bibliothek"

Höflichkeit durch Sozialdeixis in der japanisch-deutschen Übersetzung von Murakami Harukis Die unheimliche Bibliothek Germanistik Franziska Riedel Höflichkeit durch Sozialdeixis in der japanisch-deutschen Übersetzung von Murakami Harukis "Die unheimliche Bibliothek" Studienarbeit Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Mehr

Biopatente aus Sicht der Landwirtschaft was hat die Gesellschaft davon?

Biopatente aus Sicht der Landwirtschaft was hat die Gesellschaft davon? Biopatente aus Sicht der Landwirtschaft was hat die Gesellschaft davon? RAin Inken Lampe Referat Umweltrecht e.v. Claire-Waldoff Straße 7 10117 Berlin Tel.: 030/ 31904-421 Fax. 030/ 31904-11-421 i.lampe@bauernverband.net

Mehr

Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen

Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Vom Kunstwerk zum Softwarepatent patentfrei.de 28. Juni 2007 Überblick 1 Urheberrechtsschutz in der Softwareentwicklung Rechtliche Lage Folgen für den

Mehr

Immaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester 2013. Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA

Immaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester 2013. Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA Immaterialgüterrecht Vorlesung Frühlingssemester 2013 Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA Assistenzprofessor für Immaterialgüter- und Informationsrecht an der Universität St. Gallen, Lehrbeauftragter an der

Mehr

1 Grundprinzipien statistischer Schlußweisen

1 Grundprinzipien statistischer Schlußweisen Grundprinzipien statistischer Schlußweisen - - Grundprinzipien statistischer Schlußweisen Für die Analyse zufallsbehafteter Eingabegrößen und Leistungsparameter in diskreten Systemen durch Computersimulation

Mehr

zwischen Bearbeitungsrecht, 23 UrhG, und Bearbeiterurheberrecht, 3).

zwischen Bearbeitungsrecht, 23 UrhG, und Bearbeiterurheberrecht, 3). 38 4. Entstehung des Patentrechts Lit.: Kraßer, 22, 24, 25; Götting, 19, 21 a) Die Anmeldung ( 34 ff. PatG, Art. 75 ff. EPÜ) Bedeutung Das Patentrecht ist ein Formalrecht: Anders als das Urheberrecht oder

Mehr

BOARDS OF APPEAL OF THE EUROPEAN PATENT OFFICE. Datenblatt zur Entscheidung vom 9. April 2013

BOARDS OF APPEAL OF THE EUROPEAN PATENT OFFICE. Datenblatt zur Entscheidung vom 9. April 2013 BESCHWERDEKAMMERN DES EUROPÄISCHEN PATENTAMTS BOARDS OF APPEAL OF THE EUROPEAN PATENT OFFICE CHAMBRES DE RECOURS DE L OFFICE EUROPEEN DES BREVETS Interner Verteilerschlüssel: (A) [ ] Veröffentlichung im

Mehr

Protokolle in der Physik

Protokolle in der Physik Ein Einführungskurs in Protokollführung, LaTeX und Gnuplot FB C 17.08.2015 Gliederung 1 Einleitung 2 Das Protokoll 3 Vorbereitung 4 Durchführung 5 Auswertung Graphische Auswertung mit Gnuplot Fehlerrechnung

Mehr

LEITLINIE Nr. 10 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG (88/378/EWG)

LEITLINIE Nr. 10 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG (88/378/EWG) EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Industrien des neuen Konzepts, Tourismus und soziale Verantwortung der Unternehmen Internationale regulatorische Übereinkommen, Spielzeugsicherheit,

Mehr

*EP A1* EP A1 (19) (11) EP A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2000/18

*EP A1* EP A1 (19) (11) EP A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2000/18 (19) Europäisches Patentamt European Patent Office Office européen des brevets *EP000997171A1* (11) EP 0 997 171 A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (43) Veröffentlichungstag: 03.05.2000 Patentblatt 2000/18

Mehr

Die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nach dem EPÜ

Die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nach dem EPÜ Die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nach dem EPÜ www.bardehle.com 2 Inhalt 5 Die erfinderische Tätigkeit nach dem EPÜ 5 Der Fachmann 6 Methodisches Vorgehen zur Beurteilung der erfinderischen

Mehr

LEITLINIE Nr. 9 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG (88/378/EWG) Einstufung von Büchern

LEITLINIE Nr. 9 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG (88/378/EWG) Einstufung von Büchern EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Industrien des neuen Konzepts, Tourismus und soziale Verantwortung der Unternehmen Internationale regulatorische Übereinkommen, Spielzeugsicherheit,

Mehr

Der Schutz geistigen Eigentums Patente, Marken & Co. Patentanwalt Hans W. von Rohr

Der Schutz geistigen Eigentums Patente, Marken & Co. Patentanwalt Hans W. von Rohr Der Schutz geistigen Eigentums Patente, Marken & Co. Patentanwalt Hans W. von Rohr Patentanwälte Gesthuysen, von Rohr & Eggert Huyssenallee 100. 45128 Essen Fon: 0201/10 56 20. Fax: 0201/10 56 222. Homepage:

Mehr

Gewerbliche Schutzrechte: Grundlagen, Chancen und Risiken

Gewerbliche Schutzrechte: Grundlagen, Chancen und Risiken Gewerbliche Schutzrechte: Grundlagen, Chancen und Risiken Gewerbliche Schutzrechte: Grundlagen, Chancen und Risiken André Braun, Braunpat Braun Eder AG Arten gewerblicher Schutzrechte Marken Herkunftsangaben

Mehr

Unternehmerische Strategien und patentrechtliche Fallstricke

Unternehmerische Strategien und patentrechtliche Fallstricke Unternehmerische Strategien und patentrechtliche Fallstricke TTR konkret Vortrag und Dialog in Tübingen DR. ALEXANDER DICK dick@ib-patent.de Im Neuenheimer Feld 582 Tel. +49 (6221) 65 303-30 D-69120 Heidelberg

Mehr

Patente in der Tierzucht

Patente in der Tierzucht Züchtungskunde, 82, (1) S. 22 28, 2010, ISSN 0044-5401 Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart Patente in der Tierzucht Doris Walter 1 Zusammenfassung Zur patentrechtlich seit jeher umstrittenen gentechnischen Veränderung

Mehr

EP A1 (19) (11) EP A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2008/09

EP A1 (19) (11) EP A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2008/09 (19) (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (11) EP 1 893 003 A1 (43) Veröffentlichungstag: 27.02.2008 Patentblatt 2008/09 (51) Int Cl.: H05B 33/08 (2006.01) (21) Anmeldenummer: 06017472.9 (22) Anmeldetag: 22.08.2006

Mehr

Der Bumerang als spannendes Experiment an Haupt- und Realschulen

Der Bumerang als spannendes Experiment an Haupt- und Realschulen Naturwissenschaft Torsten Stüben Der Bumerang als spannendes Experiment an Haupt- und Realschulen Examensarbeit Wissenschaftliche Hausarbeit für das Lehramt an Haupt- und Realschulen Eingereicht dem Amt

Mehr

Der Begriff Tag im Sinne der Verordnungen. EuGH, Urteil vom C-394/ 92

Der Begriff Tag im Sinne der Verordnungen. EuGH, Urteil vom C-394/ 92 EuGH, Urteil vom 09.06.1994 - C-394/ 92 Leitsätze 1. Die tägliche Arbeitszeit im Sinne des Artikels 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Strassenverkehr umfasst die Lenkzeit,

Mehr

Die Bedeutung der Geburtenregistrierung. für die Verwirklichung der UN-Kinderrechte

Die Bedeutung der Geburtenregistrierung. für die Verwirklichung der UN-Kinderrechte Mareen Schöndube Die Bedeutung der Geburtenregistrierung für die Verwirklichung der UN-Kinderrechte Der Artikel Sieben: Recht auf Geburtsregister, Name und Staatszugehörigkeit Diplomica Verlag Mareen Schöndube

Mehr

SCHLAFMITTEL= THERAPIE

SCHLAFMITTEL= THERAPIE SCHLAFMITTEL= THERAPIE VON DR. ALBRECHT RENNER STÄDTISCHES KRANKENHAUS ALTONA 1925 VERLAG VON JULIUS SPRINGER BERLIN ERWEITERTER SONDERABDRUCK AUS ERGEBNISSE DER INNEREN MEDIZIN UND KINDERHEILKUNDE 23.

Mehr

WOZU BRAUCHT MAN EINEN BUSINESSPLAN? : ZUR BEREITSTELLUNG DER GELDMITTEL! DIE STRUKTUREN :

WOZU BRAUCHT MAN EINEN BUSINESSPLAN? : ZUR BEREITSTELLUNG DER GELDMITTEL! DIE STRUKTUREN : WOZU BRAUCHT MAN EINEN BUSINESSPLAN? : ZUR BEREITSTELLUNG DER GELDMITTEL! DIE STRUKTUREN : 1. Der Businessplan 1.1 Wozu braucht man einen Businessplan? Niemand würde einen Hausbau beginnen, solange dies

Mehr

FRAGE 83. Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Gebrauchsmusters

FRAGE 83. Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Gebrauchsmusters FRAGE 83 Jahrbuch 1985/III, Seiten 350 Geschäftsführender Ausschuss von Rio de Janeiro, 13. - 18. Mai 1985 Q83 FRAGE Q83 Entschliessung Die IVfgR hat den Bericht der Kommission zur Kenntnis genommen und

Mehr

7. März 2007 Betreff: Europäische Patentanmeldung Nr. xxx

7. März 2007 Betreff: Europäische Patentanmeldung Nr. xxx 2007-B-Chemie_01 An das Europäisches Patentamt D-80298 München 7. März 2007 Betreff: Europäische Patentanmeldung Nr. xxx Auf den Bescheid nach Artikel 96(2) EPÜ. 1. Antrag Es wird beantragt, auf Basis

Mehr

Die Patentanmeldung ein Schlüssel zum Erfolg

Die Patentanmeldung ein Schlüssel zum Erfolg Die Patentanmeldung ein Schlüssel zum Erfolg Die Patentanmeldung Nach Artikel 52(1) EPÜ werden europäische Patente für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer

Mehr

Patent-Vorlesung. Patentkategorien (strategisches) Innovationsmanagement Ansoff Matrix Statistics

Patent-Vorlesung. Patentkategorien (strategisches) Innovationsmanagement Ansoff Matrix Statistics Patent-Vorlesung Patentkategorien (strategisches) Innovationsmanagement Ansoff Matrix Statistics Univ. Prof. DI Dr. Kurt Hingerl Zentrum für Oberflächen- und Nanoanalytik und Christian Doppler Labor für

Mehr

Von der Erfindung zum Patent

Von der Erfindung zum Patent Von der Erfindung zum Patent Informationszentrum Patente Stuttgart 26. Februar 2013 Patentanwalt Dipl.-Ing. Frank Pfeffer 1 Gliederung 1. Gibt es noch Innovationen? 2. Schutzrechtsarten 3. Was ist patentierbar

Mehr

Die erfinderische Tätigkeit

Die erfinderische Tätigkeit München, 13. Oktober 2010 STEFAN STEINBRENER* Die erfinderische Tätigkeit * Dr.rer.nat., Dipl.-Phys., Vorsitzender der Technischen Beschwerdekammer 3.5.01 und Mitglied der Großen Beschwerdekammer des Europäischen

Mehr

EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005

EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005 EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005 PRÜFUNGSAUFGABE D - TEIL I Diese Prüfungsaufgabe enthält: * Fragen 1-11 2005/DI/d/1-6 - Frage 1: 2 Punkte - Frage 2: 7 Punkte - Frage 3: 4 Punkte - Frage 4: 4 Punkte -

Mehr

Von der Idee zum Patent

Von der Idee zum Patent Von der Idee zum Patent www.bardehle.com 2 Inhalt 5 Was ist ein Patent? 5 Wann ist eine Idee eine Erfindung? 5 Patentierbarkeit 6 Neuheit 7 Erfinderische Tätigkeit 7 Wie kann ich meine Idee anmelden? 8

Mehr

Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche ohne eigenen Wohnsitz

Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche ohne eigenen Wohnsitz Marie Schröter Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche ohne eigenen Wohnsitz Ein Vergleich zwischen Deutschland und Russland Bachelorarbeit Schröter, Marie: Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche ohne

Mehr

Führung und Mikropolitik in Projekten

Führung und Mikropolitik in Projekten essentials Essentials liefern aktuelles Wissen in konzentrierter Form. Die Essenz dessen, worauf es als State-of-the-Art in der gegenwärtigen Fachdiskussion oder in der Praxis ankommt. Essentials informieren

Mehr

Möglichkeiten der Stress- und Burnoutbewältigung in der Prävention und Rehabilitation. Diplomarbeit von Sebastian Mösch

Möglichkeiten der Stress- und Burnoutbewältigung in der Prävention und Rehabilitation. Diplomarbeit von Sebastian Mösch Möglichkeiten der Stress- und Burnoutbewältigung in der Prävention und Rehabilitation Diplomarbeit von Sebastian Mösch Deutsche Sporthochschule Köln Köln 2003 INHALTSVERZEICHNIS II Inhaltsverzeichnis 1

Mehr

2 Orientierungen der Wissenschaft (Ethos)

2 Orientierungen der Wissenschaft (Ethos) Soziale Strukturen in der Wissenschaft 2 Orientierungen der Wissenschaft (Ethos) PD Dr. Ulrich Schmoch Vorlesung SS 2011 PD Dr. U. Schmoch 1 Inhalte Soziale Orientierungen Institutionen Der Ethos der Wissenschaft

Mehr

B Art 44 Begleitung von OL-Anfängern im Kindesalter und in Folge Art 53 Abs c

B Art 44 Begleitung von OL-Anfängern im Kindesalter und in Folge Art 53 Abs c WO-REVISION 2017 FAKULTATIVES REFERENDUM WO-Änderungen Es sind seitens Vereine Anregungen zur Prüfung, aber keine Anträge eingereicht worden; einige dieser Anregungen bleiben als solche erhalten, da sich

Mehr

Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes

Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes www.bardehle.com 2 Die neuen Vorschriften, die im Wesentlichen am 1. April 2014 in Kraft treten, enthalten

Mehr

Erfolgsfaktoren Marke, Patent, Design

Erfolgsfaktoren Marke, Patent, Design Erfolgsfaktoren Marke, Patent, Design Dipl.-Infw. Birgit Reeg-Lumma Patentinformationszentrum Darmstadt der Universitäts- und Landesbibliothek 24.04.2015 2013 PIZ Darmstadt - www.main-piz.de 1 Innovationen

Mehr

Herzlich Willkommen. zum. Patente, Marken & Designs für KMU. Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft

Herzlich Willkommen. zum. Patente, Marken & Designs für KMU. Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft Herzlich Willkommen zum «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU - Die Sicherung der eigenen

Mehr

Konzeption eines Sportmagazins für Randsportarten

Konzeption eines Sportmagazins für Randsportarten Medien Claudio Cosentino Konzeption eines Sportmagazins für Randsportarten Sport und Lifestylemagazin für Frauen Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische

Mehr

Curriculum zum Seminar. Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie Energiegewinnung

Curriculum zum Seminar. Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie Energiegewinnung Curriculum zum Seminar Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie Energiegewinnung Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale... 3 1.1 Ziel... 3 1.2 Zielgruppen... 3 1.3 Dauer und Timing...

Mehr

EP A2 (19) (11) EP A2 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2007/20

EP A2 (19) (11) EP A2 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2007/20 (19) (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (11) EP 1 78 798 A2 (43) Veröffentlichungstag: 16.0.07 Patentblatt 07/ (1) Int Cl.: G0B 19/418 (06.01) (21) Anmeldenummer: 06123.8 (22) Anmeldetag: 27..06 (84) Benannte

Mehr

Erfinderberatung der IHK Köln in Zusammenarbeit mit der Patentanwaltskammer und den Patentanwältinnen und Patentanwälte der Region Köln

Erfinderberatung der IHK Köln in Zusammenarbeit mit der Patentanwaltskammer und den Patentanwältinnen und Patentanwälte der Region Köln Merkblatt Erfinderberatung der IHK Köln in Zusammenarbeit mit der Patentanwaltskammer und den Patentanwältinnen und Patentanwälte der Region Köln Dieses Merkblatt dient Ihnen als Vorbereitung zu Ihrem

Mehr

Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster. im Überblick

Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster. im Überblick Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster im Überblick Patente Machen technische Erfindungen wertvoller Mit Patenten können technische Erfindungen geschützt werden, die weltweit neu sind, auf

Mehr

PATENTERTEILUNGS- VERFAHREN. Reinhard Kinne TBK-Patent, München Patentanwalt

PATENTERTEILUNGS- VERFAHREN. Reinhard Kinne TBK-Patent, München Patentanwalt PATENTERTEILUNGS- VERFAHREN Reinhard Kinne TBK-Patent, München Patentanwalt Patenterteilungsverfahren Systeme Fallbeispiele Kosten Dauer 2 Patentsysteme Anmelder natürliche Person juristische Person Patentanmeldung

Mehr