7 Überregionale Betreuungs- und Bildungsangebote im Landkreis Zwickau

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3 7.1 Einführung Durch den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden innerhalb der festgelegten Planungsgebiete (vgl. Gliederungspunkt 6) die zur Bedarfsdeckung erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege verbindlich ausgewiesen. Für die Schaffung der ausgewiesenen Plätze stellt der Gesetzgeber auf die jeweilige Kommune ab, die im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge für ihre wohnhaften Kinder das entsprechende Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen hat. Darüber hinaus werden im Landkreis Zwickau Angebote vorgehalten, die ihren Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag in gleicher Weise erfüllen, aber aufgrund ihrer besonderen Spezifik über die Grenzen der Planungsgebiete hinaus erforderlich werden. Sie entfalten einen überregionalen Wirkungskreis und sind von daher keiner der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuzuordnen. Sie werden nachfolgend separat ausgewiesen. 7.2 Kindertageseinrichtungen nach SächsKitaG Der Verein zur Förderung von Ausbildung, Beschäftigung, Beratung und Betreuung Jugendlicher und Erwachsener e. V. gibt in seinem Ausbildungszentrum jungen, sozial benachteiligten Menschen die Möglichkeit, über eine Berufsvorbereitung, Berufsausbildung oder berufliche Qualifizierungsmaßnahme die Grundlage zur selbständigen, eigenverantwortlichen Lebensführung schaffen zu können. Durch die Kindertagesstätte Zuckerschnute in Crimmitschau können innerhalb des Ausbildungsbetriebes Kinderbetreuungsplätze für bildungs- und sozial benachteiligte Mütter angeboten werden. Dadurch wird die Doppelbelastung der betroffenen jungen Mütter minimiert und ihr Wiedereinstieg in die Regelbezüge erleichtert. Ausbildungsabbrüchen wird vorgebeugt. Darüber hinaus werden zur Förderung und Betreuung der Kinder von Asylbewerbern sowie Asylberechtigten Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt, um die gesellschaftliche Integration der Kinder und deren Eltern pädagogisch zu begleiten und zu befördern. Die gesetzliche Grundlage für das Angebot der Förderung von Kindern in dieser Kindertageseinrichtung bildet das Sächsische Kindertagesstättengesetz. Die Aufgaben und Ziele nach 2 SächsKitaG, insbesondere die Begleitung, Unterstützung und Ergänzung der Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie, werden ungeachtet der Überregionalität des Betreuungsangebotes in vollem Umfang gewährt. Die zu betreuenden Kinder kommen vorwiegend aus der Region Crimmitschau, Reinsdorf, Werdau und Zwickau sowie aus dem Mutter/Vater-Kind Bereich des Jugendhilfezentrums. Das Leistungsangebot wurde ursprünglich mit vier Plätzen installiert. Aktuell sind insgesamt 18 Betreuungsplätze in die Bedarfsplanung aufgenommen. Den Schwerpunkt des Betreuungsangebotes bildet die Erziehung, Bildung und Betreuung von unter dreijährigen Kindern. Der Auslastungsgrad lag im Jahresdurchschnitt 2014/2015 bei ca. 68 %. 7.3 Heilpädagogische Gruppen nach SGB IX und XII Dieses Angebot richtet sich an Familien, deren Kinder während der ersten Lebensjahre in ihrer körperlichen, kognitiven, motorischen, emotionalen, sprachlichen und sozialen Entwicklung intensive Unterstützung und Hilfe benötigen. In Heilpädagogischen Kindertagesstätten (HP-Kita) sowie heilpädagogischen Gruppen in Kindertagesstätten (HP-G) wird der Rahmen zur Entfaltung und Nutzung der individuellen Entwicklungspotentiale der schwerst- bzw. schwerstmehrfachbehinderten Kinder bereitgestellt. Ausreichende pädagogische und medizinisch- 147

4 therapeutische Leistungen je nach Bedarf des Einzelnen sind bei der Förderung unverzichtbar. Durch interdisziplinäre Zusammenarbeit aller erforderlichen Fachkräfte wird die bestmögliche Förderung der Kinder gewährleistet. Die gesetzlichen Grundlagen für dieses Angebot bilden 2, 26, 30, 55, 56 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) i. V. m. 53, 54 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch Sozialhilfe (SGB XII). Demnach sind im Rahmen der Früherkennung und Frühförderung heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, zu erbringen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Ziel ist es, eine drohende Behinderung abzuwenden oder deren fortschreitenden Verlauf zu verlangsamen oder die Folgen derselben zu beseitigen oder zu mildern. Im Landkreis Zwickau wurden an den Standorten Zwickau, Werdau, Meerane und Hohenstein- Ernstthal entsprechende Angebote geschaffen, die jeweils überregionale Bedarfe abdecken. In der nachfolgenden Übersicht werden die Angebote im Einzelnen aufgeführt. Einrichtung Träger Struktur Kapazität Auslastung Ø Einzugsbereich Kita Geschwister Scholl Hohenstein-Ernstthal AWO KV Zwickau e. V. HP-G 8 Plätze 100 % Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz Kita Pusteblume Werdau Stadt Werdau HP-G 9 Plätze 91 % Werdau Heilpädagogische Kita Meerane Diakoniewerk Westsachsen ggmbh HP-Kita 16 Plätze 97 % Glauchau, Lichtenstein, Zwickau, Limbach-Oberfrohna, Niederfrohna, Callenberg, Meerane, Waldenburg Integrative Kita Arche Noah Zwickau Christliches Sozialwerk ggmbh HP-G 24 Plätze 84 % Langenweißbach, Wildenfels, Mülsen, Wilkau-Haßlau, Zwickau Quelle: Landkreis Zwickau, Angaben basieren auf dem Zeitraum 2014/ Betreuungsangebote an Förderschulen nach SchulG Schüler, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer physischer oder psychischer Funktionen in den anderen allgemeinbildenden Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, werden in Förderschulen unterschiedlichster Typen und Trägerschaft unterrichtet. Gemäß 13 Abs. 4 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) ist dabei die Gewährleistung einer ganzheitlichen Betreuung der Schüler abzusichern. Nach 16 Abs. 2 und 3 SchulG sind hierfür bedarfsgerecht Betreuungsangebote zu schaffen. Die Umsetzung des ganzheitlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages und die damit verbundene Verpflichtung, die Familien in ihrer Erziehungsverantwortung zu begleiten, zu unterstützen und zu ergänzen, regelt sich nach 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die 148

5 Betreuung von Schülern an Förderschulen (SächsFöSchulBetrVO). Der Gesetzgeber lässt dabei unterschiedliche Möglichkeiten zu. Die individuelle Förderung und Unterstützung der Kinder steht im Vordergrund. Darüber hinaus stellt die kooperative Zusammenarbeit mit der entsprechenden Förderschule und den Eltern als Partner eine wesentliche Grundvoraussetzung zur Erfüllung des gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrages dar. Im Landkreis Zwickau werden insgesamt 14 Förderschulen betrieben, um dem gesetzlichen Auftrag der ganzheitlichen sonderpädagogischen Förderung zu entsprechen, davon 5 Förderschulen für geistig Behinderte und eine Klinik- und Krankenhausschule. Für die anderen 8 Förderschulen und deren Primarbereiche besteht die gesetzliche Verpflichtung, dem Bedarf an einem außerunterrichtlichen Betreuungsangebot wie oben beschrieben Rechnung zu tragen. Konkret handelt es sich dabei um 5 Schulen zur Lernförderung, 2 Schulen für Erziehungshilfe und eine Sprachheilschule Horte an Förderschulen An den beiden in Trägerschaft des Landkreises Zwickau befindlichen Schulen zur Lernförderung Lindenschule Crimmitschau sowie Sperlingsbergschule Kirchberg erfolgt das außerunterrichtliche Betreuungsangebot in Form eines Hortes an der Förderschule. Einrichtung Träger Kapazität Auslastung Ø Einzugsbereich Hort an der Lindenschule in Crimmitschau FAB e. V. 15 Plätze 100 % Crimmitschau, Neukirchen, Werdau Hort an der Sperlingsbergschule in Kirchberg FAB e. V. 68 Plätze 100 % Fraureuth, Hartenstein, Hirschfeld, Kirchberg, Lichtentanne, Mülsen, Reinsdorf, Stützengrün, Wildenfels, Wilkau-Haßlau, Zwickau Quelle: Landkreis Zwickau, Angaben basieren auf den Zeitraum 2014/2015 Diese Betreuungsangebote werden durch verschiedene Angebote zur leistungsdifferenzierten Förderung und Forderung, unterrichtsergänzende Angebote und Projekte sowie Angebote im schulischen Freizeitbereich (Ganztagsangebote) ergänzt. Darüber hinaus ist je eine Vollzeitstelle für Schulsozialarbeit (SchuSo) gem. 13 SGB VIII an den beiden Förderschulen installiert. 149

6 7.4.2 Andere Betreuungsangebote In den nachfolgend aufgeführten Förderschulen wird das außerunterrichtliche Betreuungsangebot für die Schüler recht unterschiedlich in Form und Umfang unterbreitet. Förderschule Träger Anz. gesamt GTA Tage/ Woche SchuSo Std/Woche Einzugsbereich Schule Am Sachsenring in Hohenstein-Ernstthal Landkreis 14 4 nein Bernsdorf, Callenberg, Gersdorf, Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein, Limbach-Oberfrohna, St. Egidien Goetheschule Meerane Landkreis Glauchau, Meerane, Oberwiera, Remse, Schönberg, Waldenburg Schule für Erziehungshilfe Schule im Mülsengrund in Mülsen Landkreis nein./. 35 Crimmitschau, Fraureuth, Kirchberg, Limbach-Oberfrohna, Werdau, Wilkau- Haßlau, Zwickau, u.a. Lindenschule Schule zur Lernförderung in Crimmitschau Landkreis Crimmitschau, Neukirchen, Werdau, Fraureuth, Langenbernsdorf Sperlingsbergschule in Kirchberg Landkreis Crinitzberg, Hartenstein, Hartmannsdorf, Hirschfeld, Kirchberg, Lichtentanne, Mülsen, Reinsdorf, Werdau, Wilkau-Haßlau, Zwickau, Fraureuth u. a. Rudolf-Weiß-Schule II in Zwickau Stadt Zwickau 0 0 nein Werdau, Zwickau Sprachheilschule Anne Frank in Zwickau Stadt Zwickau 10 3 nein gesamter Landkreis, insbesondere Stadt Zwickau, Vogtlandkreis, Erzgebirgskreis Quelle: Landkreis Zwickau, Angaben basieren auf dem Zeitraum 2014/2015 Die Übersicht gibt Aufschluss über die vielfältigen außerschulischen und sozialpädagogischen Angebote, die den Kindern während ihres gesamten schulischen Alltages zur Verfügung stehen. Seit einigen Jahren haben sich sehr erfolgreich GTA an den Förderschulen etablieren können. In Umfang und Häufigkeit unterscheiden sie sich zum Teil erheblich. Vereinzelt werden die bestehenden Betreuungsangebote um das Jugendhilfeangebot Schulsozialarbeit ergänzt, wobei auch bei diesem Angebot deutliche Unterschiede sowohl quantitativ als auch in Projektträgerschaft und der entsprechenden Finanzierungsverantwortung festgestellt wurden. Darüber hinaus wird ein weiterführendes Betreuungsangebot in 150

7 Kindertageseinrichtungen der jeweiligen Wohnortgemeinden bedarfsgerecht vorgehalten und zum Großteil auch genutzt Zusammenfassung Aus Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2006 (in Deutschland ratifiziert im Jahr 2009) i. V. m. dem Ersten Weltbericht Behinderung 2011 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) resultiert die Forderung, die Inklusion vor allem im Bereich der Bildung in nachhaltige Konzepte einzubetten. Aus diesem Grund gilt es für die nächsten Jahre, die Voraussetzung für eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den am Erziehungs- und Bildungsprozess Beteiligten zu schaffen bzw. zu optimieren mit dem Ziel, eine gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung innerhalb ihrer Lebenswelten absichern zu können. Für die Stadt Zwickau kann eingeschätzt werden, dass durch die räumliche Konzentration der verschiedenen Institutionen eine gute und ausreichende Betreuungsdichte vorhanden ist. Aus diesem Grund erscheint ein weiterer Ausbau des Betreuungsangebotes zum jetzigen Zeitpunkt als nicht erforderlich. Die Qualifizierung der entsprechenden Kooperationsbeziehungen zwischen den Institutionen Schule und Kindertageseinrichtung sowie Schule und Hort wird für die nächsten Jahre im Fokus stehen müssen. Auch für die übrigen Förderschulen gilt, dass die Verbindung zu den Kindertageseinrichtungen deutlich vertieft werden muss, da hier erhebliche Ressourcen zu erschließen sind. Feste Organisationsstrukturen helfen, die gemeinsame Arbeit effizient und am Kind orientiert zu gestalten. Dabei können bewährte Instrumentarien die Verbindlichkeit und Abrechenbarkeit der Arbeit sichern helfen. Der Abschluss eines Kooperationsvertrages sollte die Basis des gemeinsamen Handelns bilden. Für die Koordination ist es hilfreich, einen Kooperationsbeauftragten im Hort zu benennen und mit den erforderlichen Kompetenzen auszustatten. Für einen jeweils mittelfristigen Zeitraum werden turnusmäßig die Bedarfe hinsichtlich der Qualifizierung vorhandener bzw. der Schaffung zusätzlicher Betreuungsangebote ermittelt. Dabei werden sowohl die Förderschulen als auch die Horte an Förderschulen und in Kindertageseinrichtungen partizipiert. Es gilt festzustellen, welche Aufgaben sich im einzelnen für die Schulen, die Kindertageseinrichtungen und den Landkreis ergeben, um im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zielführend weiter zu entwickeln. Dieser Qualitätssicherungsprozess ist auf Kontinuität ausgerichtet. Eine regelmäßige Reflexion ist angezeigt. 151

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