Hot Spots im Steuerrecht II Problemfelder der ertragsteuerlichen Organschaft
|
|
- Elmar Baumgartner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Einladung zum ifst-kolloquium in Kooperation mit der Bundesfinanzakademie Hot Spots im Steuerrecht II Problemfelder der ertragsteuerlichen Organschaft 13. Dezember 2017, Brühl mit: Prof. Dr. Johanna Hey Dr. Robert F. Heller Evelyn Hörhammer WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz StB Dipl.-Finw. Otger Wewers WPin/StBin Dr. Elisabeth Strobl-Haarmann Dr. Wolf Doldinger Dr. Guido Panke Moderation: StBin Dr. Janine v. Wolfersdorff Prof. Dr. Holger Kahle
2 Programm Moderation: StBin Dr. Janine v. Wolfersdorff und Prof. Dr. Holger Kahle 15:00 Begrüßung und Einführung Prof. Dr. Johanna Hey und Dr. Robert F. Heller Runde 1 : Organträger-Personengesellschaft und grenzüberschreitender doppelter Aufwands- und Verlustabzug Runde 2 : Bilanzrecht der ertragsteuerlichen Organschaft: Bilanzierungsfehler und Heilungsmöglichkeiten Runde 3 : Zeitliche Anforderungen der ertragsteuerlichen Organschaft Evelyn Hörhammer, WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, StB Dipl.-Finw. Otger Wewers, WPin/StBin Dr. Elisabeth Strobl-Haarmann Special: Konfliktbewältigung in Betriebsprüfungssituationen Dr. Guido Panke, Dr. Wolf Doldinger 17:30 Imbiss
3 Begrüßung und Einführung Prof. Dr. Johanna Hey ist Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität zu Köln und Wissenschaftliche Direktorin des Instituts Finanzen und Steuern. Dr. Robert F. Heller ist Präsident der Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen in Brühl. Moderation Dr. Janine v. Wolfersdorff ist Steuerberaterin und Geschäftsführerin des Instituts Finanzen und Steuern. Prof. Dr. Holger Kahle ist Inhaber der Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insb. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen an der Universität Hohenheim. Referenten Evelyn Hörhammer ist Referentin im für Körperschaftsteuer zuständigen Referat der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen. StB Dipl.-Finw. Otger Wewers ist Leiter der zentralen Konzernsteuerabteilung der RWE AG in Essen. WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz ist Of Counsel bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbh in Köln und Honorar professor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf. WPin/StBin Dr. Elisabeth Strobl- Haarmann ist Partnerin und Geschäftsführerin bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbh in Frankfurt am Main. Dr. Wolf Doldinger ist Senior Partner der Düsseldorfer Management- Beratung Der Mensch im Unternehmen und hier u.a. mit Einzel-, Team- und Konfliktcoaching befasst. Dr. Guido Panke ist selbstständiger Personalorganisationsberater und Führungskräftecoach. Er berät Unternehmen und Verwaltungen. Datum 13. Dezember 2017 Ort Bundesfinanzakademie Willy-Brandt-Straße Brühl Wir bitten um zeitnahe Anmeldung, spätestens bis 1. Dezember 2017, per an oder telefonisch unter 030 / Die Veranstaltung ist kostenfrei.
4 Hot Spots im Steuerrecht II Problemfelder der ertragsteuerlichen Organschaft Hot Spots im Steuerrecht: Das neue gemeinsame Veranstaltungsformat von ifst und der Bundesfinanzakademie zeichnet sich durch einen praxisnahen und schnellen Schlagabtausch zwischen je einem Vertreter der Finanzverwaltung und der Berater-/Unternehmenspraxis zu Auslegungs- und Streitfragen der Unternehmensbesteuerung aus. Nach dem Start der Veranstaltungsreihe im März dieses Jahres nehmen wir bei unseren Hot Spots II am 13. Dezember drei Themenfelder der ertragsteuerlichen Organschaft in den Blick: Runde 1: Organträger-Personengesellschaft und grenzüberschreitender doppelter Aufwands- und Verlustabzug: Nach 14 Abs. 1 Nr. 5 bleiben negative Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie bereits in einem ausländischen Staat im Rahmen der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder auch einer anderen Person berücksichtigt werden. Die Regelung wollte ursprünglich eine doppelte Verlustnutzung im In- und Ausland verhindern. Nach Erweiterung und Neufassung durch die sog. Kleine Organschaftsreform im Jahr 2013 hat die bereits zuvor schon umstrittene Regelung allerdings weiter an Konturen verloren. Inzwischen konnte der BFH eine Klärung zur Regelungstechnik von 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG vornehmen. Allerdings wurde durch das BEPS 1-Umsetzungsgesetz mit rückwirkender Geltung zum ergänzend der neue 4i EStG eingeführt. Danach dürfen Aufwendungen nicht als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie die Steuerbemessungsgrundlage auch in einem anderen Staat mindern. 4i EStG und 14 Abs. 1 Nr. 5 KStG sind bei Mitunternehmerschaft eigenständig zu prüfen, es können sich auch Konkurrenzen ergeben. Runde 2: Bilanzrecht der ertragsteuerlichen Organschaft Bilanzierungsfehler und Heilungsmöglichkeiten: Nach wie vor wurzeln zahlreiche Schwierigkeiten der ertragsteuerlichen Organschaft im Gewinnabführungsvertrag und den hiermit verbundenen Tatbestandsvoraussetzungen. Die Anerkennung der Or-
5 ganschaft erfordert u.a. die tatsächliche, fehlerfreie Durchführung des Gewinnabführungsvertrags durch Abführung des ganzen handelsrechtlichen Gewinns der Organgesellschaft an den Organträger bzw. Übernahme des jeweiligen Verlustes. Ein Durchführungsfehler während der vertraglichen Mindestlaufzeit kann zur gesamten, auch rückwirkenden Nichtanerkennung der Organschaft führen. Mit der Kleinen Organschaftsreform sollte hier eine Erleichterung bewirkt werden ( 14 Abs. 1 Nr. 3 Sätze 4 5 KStG). Im Rahmen einer Außenprüfung beanstandete fehlerhafte Bilanzansätze, die auf die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags durchschlagen würden, und formelle Fehler des Gewinnabführungsvertrags können demnach nachträglich und in laufender Rechnung korrigiert werden, sodass sie nicht mehr unweigerlich zu einem Scheitern der steuerlichen Organschaft führen. Wie weit die Heilung materiell reicht, wann eine Korrektur in laufender Rechnung vorzunehmen ist und wann sie bei Beendigung der Organschaft (noch) vorgenommen werden kann, bietet gegenwärtig allerdings wieder reichlich Streitpotenzial. Runde 3: Zeitliche Anforderungen der ertragsteuerlichen Organschaft: Für jede ertragsteuerliche Organschaft relevant, dennoch aber weiterhin nicht vollständig geklärt ist die Frage, bis zum welchem Zeitpunkt und ggf. in welcher besonderen Form die Gewinnabführungs- und Verlustausgleichsverpflichtung durch die Organgesellschaft jeweils zu erfüllen ist. Auch die zeitlichen Anforderungen an sonstige Organschaftsvoraussetzungen jenseits des Gewinnabführungsvertrags und die Rechtsfolgen einer unterbrochenen Organschaft sind weiterhin streitig. Neue Zeitfragen ergeben sich schließlich auch durch das neue Sanierungssteuerrecht bei ehemaligem Vorliegen einer ertragsteuerlichen Organschaft. Herzlich lädt das ifst gemeinsam mit der Bundesfinanzakademie zur Teilnahme ein.
6 Institut Finanzen und Steuern e. V. Gertraudenstr. 20, Berlin Tel.: Fax: office@ifst.de
Münchener Unternehmenssteuerforum
Münchener Unternehmenssteuerforum Die Organschaft im Umbruch Dr. Christian Kaeser, RA Leiter Konzernsteuerabteilung Siemens AG Münchener Unternehmenssteuerforum, 30.6.2010 P 1 Bedeutung des Ergebnisabführungsvertrags
MehrÄnderungen bei der Besteuerung steuerlicher Organschaften durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin - Entwurf - Stand: 25. Januar 2005 Oberste Finanzbehörden der Länder GZ IV B 7 - S 2770-0/04 Änderungen bei der Besteuerung steuerlicher
MehrAn das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Abteilung IV 11016 Berlin. Düsseldorf, 23. Januar 2015
An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Abteilung IV 11016 Berlin vorab per E-Mail an IV@bmf.bund.de; poststelle@bmf.bund.de Düsseldorf, 23. Januar 2015 613/515 Zweifelsfragen zur Durchführungsfiktion
MehrDie Organschaft im Umbruch. Prof. Dr. Norbert Herzig, WP/StB Direktor des Steuerseminars der Universität zu Köln
Die Organschaft im Umbruch Prof. Dr. Norbert Herzig, WP/StB Direktor des Steuerseminars der Universität zu Köln Kurz- und mittelfristige Problemfelder kurzfristig: BFH v. 03.03.2010 I R 68/09 Verfügung
Mehr3. Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften Grundsätze Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vermögensminderungen auf
Inhalt A. Körperschaftsteuer...11 I. Einführung/Rechtsnatur der Körperschaftsteuer...11 II. Rechtsquellen des Körperschaftsteuerrechts...12 III. Körperschaftsteuerpflicht...12 1. Allgemeines...12 2. Ausländische
MehrFünfzehntes Steuerforum Rheinland-Pfalz
Fünfzehntes Steuerforum Rheinland-Pfalz am 13. und 14. Mai 2014 in der Mittelrheinhalle Andernach Die Referenten: (in alphabetischer Reihenfolge) Prof. Dr. Gerrit Adrian StB, KPMG, Frankfurt am Main LMR
MehrAnrechnung ausländischer Quellensteuer bei der Hinzurechnungsbesteuerung
Wirtschaft Vijay Basin Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei der Hinzurechnungsbesteuerung Studienarbeit Hausarbeit zum Thema: Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei der Hinzurechnungsbesteuerung
MehrSTEUERN UND BILANZ. 10. und 11. Februar 2017 MÜNCHEN Hotel Vier Jahreszeiten Kempinski
STEUERN UND BILANZ 10. und 11. Februar 2017 MÜNCHEN Hotel Vier Jahreszeiten Kempinski LEITUNG Vorsitzender Richter am BFH Michael Wendt REFERENTEN Prof. Dr. Georg Crezelius, Linklaters Prof. Dr. Klaus-Dieter
MehrRaiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.
Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Wien Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. S. Nr. und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 6.2.204 bis 30..205 Ex-Tag der Ausschüttung: 5.03.206 Valuta: 5.03.206 Datum
MehrBescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH
Bescheinigung vom 11.09.2015 Seite 5 von 10 Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 Ex-Tag
MehrOrganschaft: Grundlagenbescheid gegenüber Organgesellschaft ist kein Grundlagenbescheid für Organträger
BUNDESFINANZHOF Organschaft: Grundlagenbescheid gegenüber Organgesellschaft ist kein Grundlagenbescheid für Organträger Ein Gewinnfeststellungsbescheid für die Tochterpersonengesellschaft einer Organgesellschaft
MehrGrundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, WS 2005 / WP / StB Dr. Tobias Taetzner. Klausur
Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, WS 2005 / 2006 WP / StB Dr. Tobias Taetzner Klausur Bearbeitungszeit: 90 Minuten Allgemeine Hinweise Auf jeder Seite des Klausurheftes ist oben rechts
MehrAnlage 1. DEUTSCHER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERTAG E. V. Breite Str Berlin
Anlage 1 DEUTSCHER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERTAG E. V. Breite Str. 29 10178 Berlin ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS E. V. Mohrenstr. 20/21 BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN E. V. Burgstr. 28 10178
MehrBesteuerung der Gesellschaften
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-3-BStG Fachplan für das Studienfach Besteuerung der Gesellschaften Hauptstudium E 2013 4. Semester 5. Semester 6. Semester Stand 23.03.2015 Lehrbereich
MehrIWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul VI: Steuern und Bilanzen
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul VI: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur
MehrInternationale Unternehmensbesteuerung Teil II
Internationale Unternehmensbesteuerung Teil II Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann Consulting GmbH StBG und der Advisor Dokument GmbH WPG Bürgerstraße 21 -Haus der
MehrKörperschaftsteuer Gewerbesteuer
Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Dr. Gerrit Frotscher o. Professor an der Universität Hamburg Rechtsantwalt und Fachanwalt für Steuerrecht 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2008 Inhaltsverzeichnis Vorwort
MehrEntstrickung von Wirtschaftsgütern
Entstrickung von Wirtschaftsgütern MITax-Jahrestagung 2006 1 Entstrickung von Wirtschaftsgütern Übersicht (Entwurf SEStEG Juli 2006): Allgemeiner Entstrickungstatbestand 4 I 3, 4 EStG Ausschluss oder Beschränkung
MehrMasterprogramm Steuern und Rechnungslegung
Masterprogramm Steuern und Rechnungslegung Übersicht Allgemeine Informationen zum Studium Qualifikationsprofil und Berufsfelder Bewerbung und Zulassung Studienaufbau/Studieninhalte Besonderheit Assessmentphase
MehrAufhebung und Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags. zwischen der. Daimler AG, Mercedesstraße 137, Stuttgart, und der
Aufhebung und Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Daimler AG, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart, und der Mercedes-Benz Ludwigsfelde GmbH, Industriepark, 14974 Ludwigsfelde
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: Asset Management 10:90 (A) ISIN: AT0000615133 Ende Geschäftsjahr: 31.8.2005 Ausschüttung:
MehrProgramm. Polnische Arbeitsrechtsbestimmungen. und Beschäftigung von Mitarbeitern. Ziel der Schulung: 1 Tag/ Uhr.
Programm Polnische Arbeitsrechtsbestimmungen Entsendung und Beschäftigung von Mitarbeitern Ziel der Schulung: Das Seminar vermittelt einen Einblick über arbeitsrechtliche, einkommensteuerrechtliche und
MehrThemenübersicht bereits vergebener Abschlussarbeiten im Bereich Steuerlehre
Themenübersicht bereits vergebener Abschlussarbeiten im Bereich Steuerlehre Bachelorarbeiten 2009 Die Zinsschranke 4 EStG; 8a KStG und ihre Auswirkung auf mittelständische Unternehmen 2009 Neuregelung
MehrHandelsbilanzrecht 2. Einheit
Handelsbilanzrecht 2. Einheit Dr. Moritz Pöschke, Dipl.-Kfm., LL.M. (Harvard) Universität zu Köln Institut für Gesellschaftsrecht Abt. 2: Kapitalgesellschaften, Bilanzrecht (Prof. Dr. Joachim Hennrichs)
MehrBetrieb und Steuer. Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
Betrieb und Steuer Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Von DR. GERD ROSE Steuerberater Universitätsprofessor der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln Fünftes Buch Grundzüge
MehrOrganschaft 2013/2014
Organschaft 2013/2014 Steuerrecht - Gesellschaftsrecht von Dr. Ingo Stangl, Dr. Michael Winter 1. Auflage Organschaft 2013/2014 Stangl / Winter schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrEinladung zum BDO VERBÄNDEDIALOG. am 14. Juli 2016 in Berlin
Einladung zum BDO VERBÄNDEDIALOG am 14. Juli 2016 in Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, die externen und internen Anforderungen an die Verantwortlichen in Wirtschafts- und Berufsverbänden wachsen ständig:
MehrBescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h
Bescheinigung vom 24.03.2014 Seite 1 von 3 Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.12.2012 bis 30.11.2013 Ex-Tag der (Zwischen)Ausschüttung: 17.02.2014 Valuta:
MehrSteuerliche Änderungen Eine Auswahl
Steuerliche Änderungen 2006 2008 Eine Auswahl Finnisch-Deutsche Handelsgilde Frankfurt den 8.2.2007 Dipl. Kffr.Sari M. Trosien Steuerberaterin Tel.: 06081 576 99 50 Email: s.trosien@tifcon.de, Web: www.tifcon.de
MehrRaiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.
Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Name Bereich Information V.-Datum
MehrAktuelle Entwicklungen aus dem Unternehmensteuerrecht. Univ.-Prof. Dr. Rainer Heurung, Universität Siegen. Dillenburg, den 17.
Aktuelle Entwicklungen aus dem Unternehmensteuerrecht, Universität Siegen Dillenburg, den 17. April 2013 Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben Rückstellungen für Betriebsprüfung
MehrInsolvenzrecht und Steuern visuell
Holger Busch Herbert Winkens Insolvenzrecht und Steuern visuell 2. Auflage Inhaltsverzeichnis XIX 1.4.2 Körperschaftsteuerliche Organschaft 315 1.4.3 Gewerbesteuerliche Organschaft 315 1.5 Allgemeine Folgen
MehrErwerb eigener Anteile bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn
bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn LL.M./StB, Köln Stand: 1. Januar 2015 Agenda 1. Allgemeines 2. Handelsbilanz 3. Steuerbilanz
MehrEinladung Symposium Dresden
Einladung Symposium Dresden Vier gewinnt vier starke Partner auf dem Flachdach! Vier gewinnt vier starke Partner auf dem Flachdach! Anforderungen Konsequenzen Lösungen Neue Normen Bauwerksabdichtungen
MehrSteuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)
Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) Alternatives Outsourcing im Konzern Susanne Schreiber, Lovells München 15. Juni 2004 Besteuerungskonzept Kein einheitliches
Mehrhttps://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.session...
Page 1 of 6 Suchen Name Bereich Information V.-Datum LUX-SECTORS Luxembourg Kapitalmarkt Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG LUX-SECTORS LU0098929077 17.10.2016 LUX-SECTORS SICAV Luxembourg /
MehrDer 59. Fachkongress der Steuerberater Das Programm für Dienstag, den 23. Oktober Vormittag
Der 59. Fachkongress der Steuerberater Das Programm für 2007 Dienstag, den 23. Oktober 2007 Vormittag 09.00 Uhr Leitung: Prof. Dr. Detlev J. Piltz Rechtsanwalt, Vorsitzender des Fachinstituts der Steuerberater
MehrGemeinsamer Bericht. des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der
Gemeinsamer Bericht des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, der Fresenius Medical Care Management AG, und der Geschäftsführung der Fresenius Medical
MehrWien. An die Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. (nachfolgend: die Gesellschaft):
Name Bereich Information V.-Datum Relevanz Besteuerungsgrundlagen Raiffeisen Immobilien Raiffeisen-Immobilienfonds Tranche Kapitalanlagegesellschaft Kapitalmarkt Fondssparen thesaurierend (T);Raiffeisen-
Mehr20. EUROFORUM-JAHRESTAGUNG
20. EUROFORUM-JAHRESTAGUNG 14. und 15. September 2016 Gastwerk Hotel Hamburg DIE ORGANSCHAFT DIE LEUCHTTURM-VERANSTALTUNG FÜR ORGANSCHAFTSEXPERTEN 2016 Ihre Referenten aus Verwaltung, Rechtsprechung, Beratung
MehrBetriebsstättenbesteuerung
Veranstaltungsort: 7. in München Steuerberater, Linz Dipl.-Finw. (FH) Steuerberater, Ottobrunn Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v. Betriebsstättenbesteuerung
MehrWahlbereich Recht und Steuern Steuertrack. 1. Fachsemester (WS) 2. Fachsemester (SoSe)
Wahlbereich Recht und Steuern Steuertrack 1. Fachsemester (WS) 2. Fachsemester (SoSe) Einführung in die Unternehmensbesteuerung (4 SWS, Pflicht) Propädeutische Übung zum Steuerrecht Crashkurs Buchführung
MehrUmwandlungssteuererlass UmwStE 2011
Umwandlungssteuererlass UmwStE 2011 Kommentierung Praktische Hinweise herausgegeben und erläutert von Dr. Joachim Schmitt Rechtsanwalt und Steuerberater in Bonn Dr. Stefan Schloßmacher Rechtsanwalt und
MehrVerlustverrechnung bei der GmbH
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Verlustverrechnung bei der GmbH Verlustrücktrag, Verlustvortrag, besonderes Feststellungsverfahren In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info
MehrSteuerliche Brennpunkte bei Auslandsaktivitäten. Bremen, den 25. April 2013
Steuerliche Brennpunkte bei Auslandsaktivitäten Bremen, den 25. April 2013 Inhalt A. Einführung B. Strukturierung von Auslandsengagements C. Verrechnungspreise und Dokumentationspflichten D. Funktionsverlagerung
Mehr15. bis 17. Oktober 2015 München
FACHINSTITUT FÜR STEUERRECHT Die Besteuerung von Personengesellschaften 15. bis 17. Oktober 2015 München Das DAI ist eine Einrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwaltskammern
MehrSteuerberater-Jahrbuch
Steuerberater-Jahrbuch 2000/2001. Zugleich Bericht über den 52. Fachkongress der Steuerberater, Köln, 17. und 18. Oktober 2000 von Norbert Herzig 1. Auflage Steuerberater-Jahrbuch Herzig schnell und portofrei
MehrBesteuerung bei Insolvenz
Besteuerung bei Insolvenz von Dr. Gerrit Frotscher ord. Professor an der Universität Hamburg Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht 7., neubearbeitete und erweiterte Auflage 2010 Hl Verlag Recht und
MehrRENDITEFAKTOR UMSATZSTEUER: VORSTEUER, RECHNUNGSANGABEN UND REVERSE-CHARGE
RENDITEFAKTOR UMSATZSTEUER: VORSTEUER, RECHNUNGSANGABEN UND REVERSE-CHARGE RECHNUNGEN UND VORSTEUERABZUG Rechnungen sind ein wichtiger Bestandteil aller Unternehmen setzen sie doch regelmäßig auf erbrachte
MehrRechtsprechung zum Internationalen Steuerrecht
Rechtsprechung zum Internationalen Steuerrecht Juristische Methodik am Beispiel aktueller Entscheidungen des I. BFH-Senats zu den Doppelbesteuerungsabkommen und den innerstaatlichen Vorschriften mit Auslandsbezug
Mehr19. Steueranwaltstag in Berlin
19. Steueranwaltstag in Berlin Brennpunkte der Körperschaftsteuer insbesondere aus dem Bereich der Organschaft von Dr. Dirk Pohl Rechtsanwalt/Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht Freitag, 1. November
MehrBilanzrecht der Organschaft. Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Universität zu Köln
Bilanzrecht der Organschaft Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Universität zu Köln Übersicht Handelsrechtliche Grundlagen Erleichterungen der Anerkennung der EAV- Durchführung nach 14 I 1 Nr. 3 KStG n.f. Fehlerhafter
MehrBesteuerung unternehmerischer
Bert Kaminski I Günther Strunk Besteuerung unternehmerischer Tätigkeit Grundlagen - Auswirkungen - Beispiele 2., überarbeitete Auflage GABLER I Inhaltsverzeichnis VORWORT.............. V INHALTSVERZEICHNIS
MehrBeteiligung an einer intransparent besteuerten ausländischen Personengesellschaft als steuerliches Gestaltungsinstrument
Beteiligung an einer intransparent besteuerten ausländischen Personengesellschaft als steuerliches Gestaltungsinstrument Untersuchung aus der Sicht eines in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen
MehrVorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder
MDg Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
MehrRaiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.
Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Hinterlegte Jahresabschlüsse (Bilanzen)
MehrSTEUERFORUM praxisnah. lösungsorientiert. effizient in Hannover in Bad Zwischenahn
STEUERFORUM 2016 praxisnah. lösungsorientiert. effizient. 17.02.2016 in Hannover 24.02.2016 in Bad Zwischenahn 02.03.2016 in Magdeburg steuerberater-verband.de/steuerforum PROGRAMM REFERENTEN 9.00 Uhr
Mehr5.5 Gewerbesteuer. Folie 1 Stand Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH)
5.5 Gewerbesteuer Folie 1 Stand 22.06.2013 Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH) 5.5.0 Einführung in die Gewerbesteuer - Rechtsgrundlagen Arbeitsanweisungen für Finanzämter GewStR
MehrBeurteilung der kleinen Organschaftsreform
TaxFACTs Nachwuchsreihe Nr. 2013-I-NR Beurteilung der kleinen Organschaftsreform ANDREJ SAIZEW TaxFACTs Forschungsschwerpunkt Steuern Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Art der Abschlussarbeit:
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Klagenfurt Senat 1 GZ. RV/0152-K/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Austria, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt
MehrSteuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S.
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT
MehrDIE ORGANSCHAFT DIE LEUCHTTURM-VERANSTALTUNG FÜR ORGANSCHAFTSEXPERTEN.
20. EUROFORUM-JAHRESTAGUNG 14. und 15. September 2016 Gastwerk Hotel Hamburg DIE ORGANSCHAFT DIE LEUCHTTURM-VERANSTALTUNG FÜR ORGANSCHAFTSEXPERTEN 2016 Ihre Referenten aus Verwaltung, Rechtsprechung, Beratung
MehrAllgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche
Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche Anlagen: 3 Nr. 26a EStG = 500 - Muster Vereinbarung mit dem Spender - Muster Negativerklärung des Spenders - Download Zuwendungsbestätigungen - Muster Zuwendungsbestätigung
MehrDie EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis
6. Konferenz Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis Aktuelles zur Besteuerung der EWIV Frankfurt a.m., 05.11.2004 Gliederung 1 Grundlagen der Besteuerung 1.1 Transparenzprinzip 1.2 Einkünfteerzielung
MehrREFERENTENENTWURF DES BUNDESFINANZMINISTERIUMS: UMSETZUNG DER BEPS-EMPFEHLUNGEN ZUM COUNTRY-BY-COUNTRY REPORTING
( 1 / 5 ) PUBLIKATION 8. JUNI 2016 REFERENTENENTWURF DES BUNDESFINANZMINISTERIUMS: UMSETZUNG DER BEPS-EMPFEHLUNGEN ZUM COUNTRY-BY-COUNTRY REPORTING Die OECD hat im Herbst 2015 ein umfangreiches Maßnahmenpaket
MehrGrundlagen Unternehmensbesteuerung
Grundlagen Unternehmensbesteuerung Modul zur Allgmeinen Betriebswirtschafslehre (G- 6) BWL-Bachelor Veranstaltungsbeschreibung Stand: 2. Mai 2017 1. Allgemeines 1 2. An wen richtet sich die Veranstaltung?
Mehr# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen
MehrGemeinsamer Bericht. des Vorstands der msg life ag und. der Geschäftsführung der msg life central europe gmbh
Gemeinsamer Bericht des Vorstands der msg life ag und der Geschäftsführung der msg life central europe gmbh zum Gewinnabführungsvertrag vom 2. Mai 2016 zwischen der msg life ag und der msg life central
Mehrin der Industrie- und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10 26
65. Fachkongress der Steuerberater 8.+9.10.2013 U2 Das Fachinstitut der Steuerberater e.v. lädt ein zum 65. Fachkongress der Steuerberater in der Industrie- und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen
MehrGeleitwort. Abkürzungsverzeichnis. Tabellenverzeichnis. A Problemstellung 1. B Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes 5
Inhaltsverzeichnis Geleitwort Vorwort Abkürzungsverzeichnis Tabellenverzeichnis V VII XVII XXIII A Problemstellung 1 B Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes 5 C Die Besteuerung der Personengesellschaften
MehrEinladung zur Veranstaltung. Steuerliche Aspekte der strategischen Neuausrichtung im Mittelstand. 16. September 2016
Einladung zur Veranstaltung Steuerliche Aspekte der strategischen Neuausrichtung im Mittelstand 16. September 2016 Veranstaltung Steuerliche Aspekte der strategischen Neuausrichtung im Mittelstand Wann?
MehrEinladung zur 120. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 08. Februar 2017, um 10:00 Uhr
Einladung zur 120. ordentlichen Hauptversammlung der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf 08. Februar 2017, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten des City-Hostel, Düsseldorfer Str. 1 in 40545 Düsseldorf (Raum:
MehrSilicon Saxony Arbeitskreis Patente Recht Steuern
Dr. Bernd Kugelberg Rechtsanwalt, Steuerberater Aleksandra Ehrenhofer Silicon Saxony Arbeitskreis Patente Recht Steuern Aktuelles Steuerrecht für Unternehmen 08.10.2015 1 Mit Urteil vom 14.05.2014 hat
MehrSteuerliche Aspekte bei Finanzierung durch Venture Capital und anderer innovativer Fremdfinanzierung
Steuerliche Aspekte bei Finanzierung durch Venture Capital und anderer innovativer Fremdfinanzierung 9. Juli 2015, Luther Office Berlin 21. Juli 2015, Luther Office München Rechtsberatung. Steuerberatung.
MehrSTEUERN UND BILANZ. 5. und 6. Februar 2016 MÜNCHEN Hotel Vier Jahreszeiten Kempinski
STEUERN UND BILANZ 5. und 6. Februar 2016 MÜNCHEN Hotel Vier Jahreszeiten Kempinski LEITUNG Vorsitzender Richter am BFH Michael Wendt REFERENTEN Prof. Dr. Georg Crezelius, Linklaters Prof. Dr. Klaus-Dieter
MehrNeuerungen bei steuerlichen Umstrukturierungen
Neuerungen bei steuerlichen Umstrukturierungen. 09. September 2015 Düsseldorf Referenten: WP StB Prof. Dr. Ursula Ley, Köln RD Ralf Neumann, Köln WP StB Prof. Dr. Thomas Rödder, Bonn RA StB Prof. Dr. Michael
MehrBrennpunkt Mittelstand:
Brennpunkt Mittelstand: Herausforderung Unternehmensverkauf Den Transaktionsprozess erfolgreich gestalten Bewertung mittelständischer Unternehmen im Transaktionsumfeld Fallstricke des luxemburgischen Arbeitsrechts
MehrOrganschaften: Problembereiche und Entwicklungen im Körperschaft-, Gewerbeertrag- und Umsatzsteuerrecht
Wirtschaft Eckhard Scharmer Organschaften: Problembereiche und Entwicklungen im Körperschaft-, Gewerbeertrag- und Umsatzsteuerrecht Studienarbeit -I- Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... II 1 Organschaften
MehrWohnen - Bildung - Arbeit. Ansprüche an neue Stadtquartiere in Zeiten des Wandels
Einladung Deutscher Bauherrenpreis 2010 Im Anschluss an das Symposium wird der Deutsche Bauherrenpreis Neubau 2010 verliehen. Der Wettbewerb zeichnet unter dem Leitbild Hohe Qualität - Tragbare Kosten
MehrRückstellungen. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher
Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Buchhalterische Vorwegnahme zukünftiger Risiken. Gewinnmindernde Einbuchung in HB/StB auf der Passivseite der Bilanz. Bildung von Rückstellungen
MehrPioneer Investments Austria GmbH. Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG
Besteuerungsgrundlagen gemäß 1 und Nr. 2 Ex-Tag der Ausschüttung: 11.06.2010 Valuta: 15.06.2010 Steuerlicher Zufluss im : 15.06.2010 Steuerlicher Zufluss im (Datum des Ausschüttungsbeschlusses): 01.06.2010
MehrSteuerforum 2015. praxisnah. lösungsorientiert. effizient. Di., 24.02.2015 Bad Zwischenahn. Mi., 18.02.2015 Hannover. Mi., 04.03.
Steuerforum 2015 praxisnah. lösungsorientiert. effizient. Di., 24.02.2015 Bad Zwischenahn Mi., 18.02.2015 Hannover Mi., 04.03.2015 Magdeburg www.steuerberater-verband.de PROGRAMM REFERENTEN 9:00 Beratungsklassiker
MehrDie Körperschaftsteuer - ein Rechtsvergleich zwischen Spanien und Deutschland
Ernst-August Schnieder Die Körperschaftsteuer - ein Rechtsvergleich zwischen Spanien und Deutschland Juristische Gesamtbibliothek Technische Universität Darmstadt PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
MehrKapitalkonten von Personengesellschaften
Kapitalkonten von Personengesellschaften Handels- und steuerrechtliche Implikationen sowie Verlustausgleichsbeschränkung nach 15a EStG Veranstaltungsort: 25. November 2016 in München Diplom-Volkswirt Steuerberater,
MehrSTEUERRECHT UND STEUERBERATUNG. Band 50
STEUERRECHT UND STEUERBERATUNG Band 50 Die Organschaft im Steuerrecht mit Fallbeispielen Von Peter Schumacher Dipl.-Finanzwirt ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
MehrAbfindungen. Jörg-Thomas Knies. 2.1 Steuerinländer mit ausländischen Einkünften (Outbound-Fall)
Abfindungen Jörg-Thomas Knies 2 Neben der Besteuerung des Arbeitslohns spielt häufig auch die Frage der Besteuerung von Abfindungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit
MehrOberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 -
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 18
MehrSiebzehntes Steuerforum Rheinland-Pfalz
Siebzehntes Steuerforum Rheinland-Pfalz am 08. und 09. Juni 2016 in der Mittelrheinhalle Andernach Die Referenten: (in alphabetischer Reihenfolge) MDgt Dr. Stefan Breinersdorfer Leiter der Steuerabteilung
MehrBescheinigung gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/5 Bescheinigung gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) An die Landesbank Berlin AG (nachfolgend: die Gesellschaft). Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß
MehrKeilhoff, Jörn Dipl.-Kfm., Rödl & Partner, Rödl Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Autorenverzeichnis Baetge, Jörg Dr. Dr. h.c., Univ.-Professor, Forschungsteam Baetge, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Ballwieser, Wolfgang Dr. Dr. h.c.,
MehrBarausschüttung 2,4000 2,4000 2,4000. aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000
Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis 31.03.2015 Ex-Tag der Ausschüttung: 24.07.2015 Valuta: 31.07.2015 Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 17.07.2015 Name des Investmentvermögens: LUX-PROTECT FUND BOND INVEST
MehrMERKBLATT KASSENBUCH RICHTIG FÜHREN
MERKBLATT KASSENBUCH RICHTIG FÜHREN Inhalt I. Bedeutung II. Wer muss ein Kassenbuch führen? III. Wie kann ein Kassenbuch geführt werden? IV. Voraussetzungen V. Besonderheiten bei digitalen Kassen VI. Häufige
MehrInternationales. Grundlagen
Internationales Kulturmanagement Grundlagen Kunst ist immer international!? Kunst entsteht in einem kulturellen und strukturellen Kontext. Je ähnlicher diese Kontext bei verschiedenen Ländern, desto einfach
MehrBundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de
MehrGewinnabführungsvertrag
26. Oktober 2016 Gewinnabführungsvertrag zwischen KWS SAAT SE Organträgerin KWS Services Deutschland GmbH Organgesellschaft (1) KWS SAAT SE mit Sitz in Einbeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
MehrBescheinigung nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Prüfung der steuerlichen Angaben
Mitglieder des Vorstandes: RA/StB Dr. Harald Treptow (Vorsitzender) RA/StB Eva Irina Doyé RA/StB Dr. Rudolf Falter, Dipl.-Kfm. StB Lothar Härteis, Dipl.-Fw. (FH) WP/StB Andreas Pfaller, Dipl.-Kfm. Stellvertretende
MehrDie Organschaft 2015
19. EUROFORUM-JAHRESTAGUNG 28. und 29. September 2015, Hamburg Sparen Sie 100 bei Anmeldung bis 17. Juli 2015! Die Organschaft 2015 DIE LEUCHTTURM-VERANSTALTUNG FÜR STEUERPRAKTIKER Ausgewählte Themen:
MehrLehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Prof. Dr. Guido Förster
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Prof. Dr. Guido Förster Univ.-Prof. Dr. Förster, Bwl. Steuerlehre, HHU Düsseldorf, 40204 Düsseldorf Univ.-Prof. Dr. Guido
MehrGdW Information 140 Dividenden und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften
GdW Information 140 Dividenden und Zinsen bei Wohnungsgenossenschaften Hinweise zum Besteuerungsverfahren Neues Verfahren für den Kirchensteuerabzug ab 2015 August 2014 Herausgeber: GdW Bundesverband deutscher
Mehr