der Gemeinde Südharz Jahrgang 1, Nummer 17 Samstag, 21. August 2010 Kommen Sie und feuern Sie unsere Mannschaften

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1 AMTSBLATT der Gemeinde Südharz mit den Ortsteilen Agnesdorf, Bennungen, Breitenstein, Breitungen, Dietersdorf, Dittichenrode, Drebsdorf, Hainrode, Hayn (Harz), Kleinleinungen, Questenberg, Roßla, Rottleberode, Schwenda, Uftrungen und der Stadt Stolberg (Harz) sowie der Gemeinde Wickerode Jahrgang 1, Nummer 17 Samstag, 21. August 2010 Inhalt Freiwillige Feuerwehr Südharz Ortswehr Uftrungen unsere Freizeit für Ihre Sicherheit Pokalwettkampf 28. August auf dem Heerstall ab 09:30 Uhr ab 13:00 Uhr ab ca. 16:30 Uhr Mitmachen kann jeder! Jugend Frauen, Ü 50, Männer Bürgerspritzenmeister Haushaltssatzung der Gemeinde Südharz für das Jahr 2010 Seite 2 Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Seite 3 Kommunale Verkehrsüberwacher Seite 5 Änderung der Personaldokumente der Einwohner von Agnesdorf, Dittichenrode, Stolberg und Wickerode Seite 5 Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Gemeinderates Südharz Seite 6 Kaffee und Kuchen, Spezialitäten vom Grill, verschiedene Getränke Kommen Sie und feuern Sie unsere Mannschaften an! Ihre Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Südharz, Ortswehr Uftrungen Besuchen Sie auch unsere Internetseite Sitz der Gemeinde: Südharz, OT Roßla, Wilhelmstraße 4

2 Seite 2 Südharz Liederabend mit Dirk Großstück Nr. 17/2010 Mey im August (seit 1994 Mitglied bei kauderwelsch ) Freuen Sie sich mit uns auf einen unterhaltsamen Abend mit Reinhard-Mey-Klassikern wie Über den Wolken oder Gute Nacht Freunde... zum Nachdenken, Zuhören, Schmunzeln und Mitsingen! Freitag, 27. August 2010, 20:00 Uhr im Ohlen Huss, Wilhelmstraße 18 in Roßla Willkommen im Ohlen Huss Ihr Heimat- und Schlossverein Roßla e. V. / Fon: / / Ohles Huss / Wilhelmstraße 18 / Südharz OT Roßla Gemeinde Südharz Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Südharz in der Gemeinderatssitzung am wurde das Konsolidierungskonzept der Gemeinde Südharz mit Beschluss-Nr /2010 bestätigt. In gleicher Sitzung wurde über die Beteiligungen der Ortsteile an Unternehmen informiert und die Beteiligungsberichte erörtert. Es handelt sich um Beteiligungen an der Wohn-Grund-GmbH, am Abwasserbetrieb Rottleberode und an der Regional Förderungs- und Qualifizierungs-GmbH (in Insolvenz). Gemäß 94 (3) GO LSA wird hiermit bekannt gemacht, dass das Konsolidierungskonzept im Zusammenhang mit der Haushaltssatzung 2010 sowie die Beteiligungsberichte gemäß 118 (3) GO LSA in der Zeit vom bis in der Gemeinde Südharz, Ortsteil Roßla, Wilhelmstraße 4, Südharz während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausliegen. gez. Rettig Bürgermeister Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Südharz für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung Aufgrund der der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt (GO LSA) vom (GVBl. LSA S. 568) in der bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt geltenden Fassung und der Gemeindehaushaltsverordnung vom (GVBl. LSA S. 389) in der bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt geltenden Fassung hat der Gemeinderat/Stadtrat der Gemeinde Südharz in der Sitzung am unter der Beschluss-Nr /2010 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf ,00 in der Ausgabe auf ,00 und im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf ,00 in der Ausgabe auf ,00 festgesetzt: 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf ,00 festgesetzt.

3 Nr. 17/2010 Südharz Seite 3 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf ,00 festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und 325,00 v. H. forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 325,00 v.h. 2. Gewerbesteuer 325,00 v. H. Gemäß 13 Gebietsänderungsvertrag werden bis zum die Steuerhebesätze aus dem Haushaltsjahr 2009 in den jeweiligen Ortsteilen beibehalten, außer für den Ortsteil Hainrode. 6 Im Haushaltsjahr nicht verwendete zweckgebundene Einnahmen werden gemäß 17 GemHVO für übertragbar erklärt. Mehreinnahmen führen entsprechend des Verwendungszweckes zu Mehrausgaben. Südharz, den Ort, Datum Bürgermeister Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Südharz wurde gemäß 140(1) GO LSA vom Landkreis Mansfeld-Südharz als untere Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom genehmigt. Sie wird hiermit ausgefertigt. Südharz, Ort, Datum Bürgermeister 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erforderlich. Der Haushaltsplan liegt nach 94, Abs. 3 der GO LSA in der Zeit vom bis zur Einsichtnahme im Verwaltungsamt der Gemeinde Südharz, Ortsteil Roßla, Wilhelmstraße 4, Südharz, Zimmer 201 zu den ortsüblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Südharz, den Ort, Datum Bürgermeister Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Südharz Auf der Grundlage der 4, 6 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeordnung Land Sachsen- Anhalt) in der Neufassung vom (GVBl. LSA 383 ff.) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2010 (GVBl. LSA S. 190) sowie der 2 und 4 des Kommunalabgabengesetz (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom (GVBl. LSA Nr. 28/2008 S. 452) hat der Gemeinderat der Gemeinde Südharz am folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines Die Gemeinde Südharz erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gebiet der Gemarkungen der Ortsteile der Gemeinde Südharz 2 Steuerpflichtiger und Steuergegenstand (1) Steuerpflichtig ist, wer im Gebiet der Gemarkungen der Ortsteile der Gemeinde Südharz eine Zweitwohnung innehat. Inhaber einer Zweitwohnung ist derjenige, dem die Verfügungsbefugnis über die Wohnung als Eigentümer, Wohnungsmieter oder als sonstigem Dauernutzungsberechtigtem zusteht. Wohnungsinhaber ist auch derjenige, dem eine Wohnung zur unentgeltlichen Nutzung überlassen worden ist. (2) Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die eine Person außerhalb des Grundstückes der Hauptwohnung im Sinne des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. der Bek. vom (GVBl LSA S. 506), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (SVBI. LSA S. 702) zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes innehat, insbesondere zu: 1. Erholungszwecken 2. Berufszwecken 3. Ausbildungszwecken Eine Person hat eine Zweitwohnung inne, wenn sie diese mindestens drei Monate nutzt oder für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum nutzt. Eine Wohnung verliert die Eigenschaft als Zweitwohnung nicht dadurch, dass ihr Inhaber sie zeitweilig zu einem anderen Zweck nutzt. (3) Wohnungen im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum mit mindestens 24 m 2 der zum Wohnen und Schlafen bestimmt ist. Dazu zählen auch Bungalows mit einer Grundfläche ab 24 m 2. Zweitwohnungen sind insbesondere auch Wohnungen, die auf Erholungsgrundstücken ( 313 bis 315 des Zivilgesetzbuches der DDR vom (GBl. I S. 465), errichtet worden sind. (4) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Eigentümer oder Inhaber einer Zweitwohnung, so sind sie Gesamtschuldner. (5) Nicht der Zweitwohnungssteuer unterliegen: a) Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden; b) Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen oder freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen; c) Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen; d) die kurzfristige Vermietung einer Wohnung an Kur- oder Feriengäste für die Dauer des Urlaubes. e) Einliegerwohnungen im gleichen Grundstück wie die Hauptwohnung; f) Die aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnung eines

4 Seite 4 nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom (BGBl. S. 266), zuletzt geändert durch Artikel 3 i. V. m. Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom (BGBl. S. 203), dessen eheliche oder lebenspartnerschaftliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet; g) Gartenlauben im Sinne 3 Abs. 2 und 20a Nr. 7 Satz 1 des Bundeskleingartengesetzes vom (BGBl. S. 210), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) 3 Steuermaßstab (1) Die Steuerschuld wird nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet. (2) Der jährliche Mietaufwand ist das Gesamtentgelt, das der Steuerschuldner für die Benutzung der Wohnung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht für ein Jahr zu entrichten hat (Jahresrohmiete). (3) Statt des Betrages nach Absatz 2 gilt als jährlicher Mietaufwand die ortsübliche Miete für solche Wohnungen, die eigengenutzt, ungenutzt, zum vorübergehenden Gebrauch oder unentgeltlich überlassen sind. Die ortsübliche Miete wird in Anlehnung an die Jahresrohmiete geschätzt, die für Räume gleicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig bezahlt wird. (4) Die Vorschriften des 79 des Bewertungsgesetzes i. d. F. vom (BGBl. l S. 230), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), in der jeweils geltenden Fassung, finden entsprechende Anwendung. Für eine Wohnflächenberechnung sind die 42 bis 44 der Zweiten Berechnungsverordnung i. d. F. vom (BGBl. I S. 2178), zuletzt geändert durch Artikel 78 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614), in der jeweils geltenden Fassung, entsprechend anzuwenden. 4 Steuersatz Der Steuersatz beträgt 12 von Hundert der Bemessungsgrundlage. 5 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Zweitwohnungssteuer wird als Jahressteuer erhoben, Steuerjahr ist das Kalenderjahr. (2) Die Steuerpflicht entsteht am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Inkrafttreten dieser Satzung. Ist eine Wohnung erst nach dem 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres als Zweitwohnung in Besitz genommen, so entsteht die Steuerpflicht am ersten Tag des darauffolgenden Kalendermonats. (3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die steuerpflichtige Wohnung aufgegeben wird. Die zu viel gezahlte Steuer ist auf Antrag zu erstatten. 6 Anzeigepflicht (1) Wer bei Inkrafttreten dieser Satzung eine Zweitwohnung innehat, hat dies der Gemeinde Südharz innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. (2) Wer im Gebiet der Gemarkung der Gemeinde Südharz Inhaber einer Zweitwohnung wird oder eine Zweitwohnung aufgibt, hat dies der Gemeinde Südharz innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. (3) Die Anmeldung oder Abmeldung von Personen nach dem Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt gilt als Anzeige im Sinne dieser Vorschrift. (4) Änderungen der maßgeblichen Jahresrohmiete ( 3 Abs. 2) sind der Gemeinde Südharz bis zum des Veranlagungsjahres anzuzeigen. Südharz 7 Mitteilungspflichten Nr. 17/2010 (1) Die in 2 Absatz 1 und 4 genannten Personen sind verpflichtet, der Gemeinde Südharz bis zum 31. Januar des Jahres oder, wenn eine Wohnung erst nach dem 1. Januar in Besitz genommen wird, bis zum 15. Tage des darauffolgenden Monats schriftlich oder zur Niederschrift mitzuteilen, a) ob, die der Zweitwohnungssteuer unterliegende Wohnung eigengenutzt, ungenutzt, zum vorübergehenden Gebrauch oder unentgeltlich überlassen wurde und b) wie viel die Jahresrohmiete ( 3 Abs. 2) für die Wohnung, die der Zweitwohnungssteuer unterliegt, beträgt. (2) Die in 2 Absatz 1 und 4 genannten Personen sind zur Angabe der Wohnfläche, für die der Zweitwohnungssteuer unterliegenden Wohnung, nach Aufforderung durch die Gemeinde Südharz verpflichtet. 8 Festsetzung der Steuer, Fälligkeit (1) Die Gemeinde Südharz setzt die Zweitwohnungssteuer durch Bescheid fest. In dem Bescheid kann bestimmt werden, dass er auch für zukünftige Zeitabschnitte gilt, solange sich die Bemessungsgrundlagen nicht ändern. (2) Der Jahresbetrag der Zweitwohnungssteuer wird zum 15. Februar des jeweiligen Erhebungsjahres fällig. Beginnt die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalenderjahres, wird die anteilige Steuer für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt. Diese, sowie für die Vergangenheit nachzuzahlende Beträge, werden innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. (3) Die Steuerschuld wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. 9 Ordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen nach 6 und 7 dieser Satzung i. V. m. 16 Abs. 2 Nr. 2 Kommunalabgabegesetz (KAG- LSA) können mit einer Geldbuße nach 16 Absatz 3 Kommunalabgabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt/KAG-LSA) geahndet werden. 10 Datenübermittlung von der Meldebehörde (1) Die Meldebehörde übermittelt der Steuerbehörde zur Sicherung des gleichmäßigen Vollzugs der Zweitwohnungssteuersatzung bei Einzug eines Einwohners, der sich mit Nebenwohnung meldet, gemäß 29 Abs. 5 des Meldegesetztes des Landes Sachsen-Anhalt die folgenden personenbezogenen Daten (Erstdaten): 1. Vor- und Familiennamen 2. Doktorgrad 3. Tag der Geburt 4. Geschlecht 5. Familienstand 6. Gegenwärtige Anschrift der Haupt- und Nebenwohnung 7. Tag des Ein- und Auszuges 8. Auskunftssperren (2) Übermittelt werden weiterhin Änderungen der Wohnanschrift durch An-, Ab- und Ummeldung oder Statuswechsel (Änderung von Haupt- in Nebenwohnung oder umgekehrt), der Tag des Einoder Auszuges oder der Tag des Statuswechsels, Änderungen des Familienstandes mit dem Tag des Ereignisses, der Sterbetag sowie die Einrichtung einer Auskunftssperre. (3) Die Meldebehörde übermittelt der Steuerbehörde unabhängig von der regelmäßigen Datenübermittlung die im Abs. 1 genannten Daten derjenigen Einwohner, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung in der Gemeinde Südharz bereits mit Nebenwohnung gemeldet sind.

5 Nr. 17/2010 Südharz Seite 5 11 Billigkeitsklausel Ansprüche aus dem Abgabeschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder teilweise erlassen werden. Die Entscheidung über Billigkeitsmaßnahmen steht unter dem Vorbehalt, nach Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Einzelfall zu sozial verträglichen Belastungen zu gelangen. 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Südharz, den Ralf Rettig Bürgermeister im Amtsblatt vom wurde die geänderte Hauptsatzung veröffentlicht. Damit verbunden ist die Einrichtung zweier neuer Ortsteile. Seit sind Agnesdorf und Dittichenrode neben den bisherigen 13 Ortsteilen weitere Ortsteile der Gemeinde Südharz. Mit dem Inkrafttreten des nachfolgend abgedruckten Gesetzes über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen- Anhalt betreffend den Landkreis Mansfeld-Südharz zum werden die Stadt Stolberg (Harz) und die Gemeinde Wickerode Ortsteile der Gemeinde Südharz. Diese neuen Strukturen ziehen Änderungen in den Personaldokumenten nach sich. Gemäß den melderechtlichen Vorschriften müssen alle Bürgerinnen und Bürger der oben genannten neuen Ortsteile ihre Personaldokumente zur Änderung der Wohnanschrift beim Einwohnermeldeamt im Ortsteil Roßla vorlegen. Zur Änderung der Personaldokumente werden alternativ folgende Vor-Ort-Termine angeboten: Agnesdorf, Bürgerzentrum Freitag, Uhr Dittichenrode, Alte Schule, Freitag, Uhr Dorfstraße 36 Stolberg, Rentnertreff, Freitag, Uhr Neustadt 3 Wickerode, Gemeindeamt Samstag, Uhr Die Änderung der Wohnanschrift auf dem Personalausweis, im Pass bzw. Kinderreisepass ist gebührenfrei und kann aus Vereinfachungsgründen auch von einer Person Ihres Vertrauens mit erledigt werden, d. h. Familienangehörige, Nachbarn etc. Anja Wöbken Leiterin Hauptamt Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Südharz In der Gemeinderatssitzung am wurde die Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Rottleberode und die Entlastungen des Bürgermeisters mit Beschluss Nr /2010 bestätigt. Gemäß 108a (3) Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt wird hiermit bekannt gemacht, dass diese Jahresrechnung 2007 mit dem Rechenschaftsbericht in der Zeit vom bis in der Gemeinde Südharz, Ortsteil Roßla, Wilhelmstraße 4, Südharz während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausliegt. gez. Rettig Bürgermeister Sehr geehrte Leserinnen und Leser, die Gemeinde Südharz erwägt, ähnlich wie heute schon in der Verbandsgemeinde An der Finne praktiziert, den Einsatz von kommunalen Verkehrsüberwachern. Hätten Sie Interesse in den Ortsteilen unserer Gemeinde Südharz bei den Aufgaben im Bereich Kontrolle des ruhenden Verkehrs mitzuhelfen? Sie würden prüfen, ob und welche Parkverstöße vorliegen, Knöllchen verteilen und damit die weitere Bearbeitung im Gemeindeamt ermöglichen. Sie sollten sachlich und angemessen in Konfliktgesprächen reagieren sowie über eine Fahrerlaubnis und ein Fahrzeug verfügen können. Der Einsatz als kommunaler Verkehrsüberwacher erfolgt auf ehrenamtlicher Basis gegen eine Aufwandsentschädigung. Es handelt sich nicht um ein Arbeitsverhältnis. Bewerbungen der Rückfragen richten Sie bitten bis zum an die Gemeinde Südharz, Hauptamt, Frau Wöbken, Wilhelmstraße 4, Südharz. Wöbken Leiterin Hauptamt Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie darüber informieren, dass die Änderung der postalischen Bestimmungsortsangabe für die Orte Stolberg (Harz) und Wickerode genehmigt wurde. Um weiterhin eine pünktliche und problemlose Zustellung zu garantieren, bitten wir, künftig den amtlichen Gemeindenamen Südharz in der letzten Zeile der Postanschrift zu verwenden. bisheriger pbesto: künftiger pbesto: Stolberg (Harz) Südharz Wickerode Südharz Die Postanschrift für die Bewohner und Firmen von Stolberg (Harz) und Wickerode lautet dann: Max Mustermann Musterstr Südharz Die oben genannten Änderungen treten am in Kraft. Den Kunden wird eine Übergangsfrist von 6 Monaten zur Umstellung der Korrespondenzunterlagen eingeräumt. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist: Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Mansfeld- Südharz (Gem NeugIG MSH) vom 8. Juli Einheitsgemeinde Stadt Allstedt Die Gemeinde Winkel wird in die Einheitsgemeinde Stadt Allstedt eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst. 2 Einheitsgemeinde Stadt Arnstein Die Gemeinden Arnstedt und Wiederstedt werden in die Einheitsgemeinde Stadt Arnstein eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst.

6 Seite 6 Südharz Nr. 17/ Einheitsgemeinde Seegebiet Mansfelder Land Die Gemeinde Dederstedt wird in die Einheitsgemeinde Seegebiet Mansfelder Land eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst. 4 Einheitsgemeinde Südharz Die Stadt Stollberg (Harz) und die gemeinde Wickerode werden in die Einheitsgemeinde Südharz eingemeindet. Die eingemeindete Stadt und eingemeindete Gemeinde werden aufgelöst. 5 Verwaltungsgemeinschaft Hettstedt Die Gemeinden Ritterode und Walbeck werden in die Stadt Hettstedt eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst. Für die Verwaltungsgemeinschaft Hettstedt gilt 2 Abs. 5 Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundgesetzes. 6 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. September 2010 in Kraft. 13 Beschlussfassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Südharz (Neufassung) 14 Beschlussfassung zur Anpassung der Stiftungssatzung Rottleberode vom Beschlussfassung zur Befreiung von den Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 5 und Nr. 7 Ortsteil Rottleberode 16 Anfragen und Anregungen Nichtöffentlicher Teil 17 Informationen Bürgermeister zum laufenden Ermittlungsverfahren 18 Beschlussfassung über den Verkauf Grund und Boden 19 Beschlussfassung über den Verkauf Grund und Boden 20 Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistungen 21 Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistungen 22 Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistungen 23 Grundstücksangelegenheiten 24 Grundstücksangelegenheiten 25 Anfragen und Anregungen gez. Wernecke Vorsitzender des Gemeinderates Magdeburg, dem 8. Juli 2010 Der Präsident des Landtages von Sachsen-Anhalt in Vertretung Dr. Fikentscher Vizepräsident Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Böhmer Der Ministerpräsident des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Hövelmann AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE Fragen zur Werbung? Öffentliche Bekanntmachung Hiermit lade ich zu einer Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Südharz am Mittwoch, dem , um 19:00 Uhr in das Bürgerhaus, Ortsteil Roßla, Wilhelmstraße 53, Südharz recht herzlich ein, Tagesordnung: Ihr Anzeigenfachberater Fredi Huke berät Sie gern. Telefon/Fax: / Funk: 01 71/ fredi.huke@wittich-herzberg.de Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3 Einwohnerfragestunde 4 Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom Bekanntgabe von (amtlichen) Mitteilungen der Amtsleiter und Bürgermeister 6 Gespräch mit dem Landrat Herrn Dirk Schatz zum Thema Kreishaushalt 7 Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Questenberg und Entlastung des Bürgermeisters 8 Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Bennungen und Entlastung des Bürgermeisters 9 Beschlussfassung zur Inanspruchnahme des Teilentschuldungsprogramms STARK II 10 Beschlussfassung zur Umschuldung 11 Beschlussfassung Aufhebung des Beschlusses Nr /2009 vom zur Hundesteuersatzung 12 Beschlussfassung Aufhebung des Beschlusses Nr /2009 vom zur Hundesteuersatzung IMPRESSUM Amtsblatt der Gemeinde Südharz - Herausgeber, Gesamtherstellung, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon ( ) , Telefax: ( ) , Fax-Redaktion (03535) Geschäftsführer: Marco Müller - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Herr Rettig - Verteilung: An alle zur Gemeinde Südharz gehörenden, erreichbaren Haushalte und die Stadt Stolberg (Harz) sowie die Gemeinde Wickerode und im Büro der Gemeinde Südharz in Roßla. - Anzeigenberater: Herr Huke, Tel./Fax ( ) , Funk (01 71) Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.

7 Nr. 17/2010 Südharz Seite 7 Touristische Ziele in der Gemeinde Südharz laden ein Hainrode Besenbinderwerkstatt in der Alten Dorfschmiede Riesenbesen am Schmiedeplatz Besichtigung nach Absprache Tel / Herr Walter Reineberg Wanderweg Rund um Hainrode Besichtigung einer alten Bergbaupinge Sport- und Freizeitbereich Förstergarten Tennisplatz, Bolzplatz, Spielplatz Naturlehrpfad Beginnend am Grillplatz Roßla S ohle Huss - das lebendige Museum Wilhelmstr. 18, Tel /22 94 Öffnungszeiten nach Absprache Uftrungen Schauhöhle Heimkehle Höhle: Tel /305 Gaststätte: Tel / Öffnungszeiten Montag geschlossen Dienstag - Sonntag Höhle: Mai - Oktober November - April Uhr Uhr Gaststätte: Uhr und nach vorheriger Absprache Internetadresse: Führungen in englischer Sprache nach Voranmeldung. Während jeder Führung findet eine Lasershow statt. Wir gratulieren Der Bürgermeister der Gemeinde Südharz sowie die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister gratulieren den Jubilaren recht herzlich, wünschen Gesundheit und Wohlergehen zur Diamantenen Hochzeit Ursula und Werner Hesse in Südharz OT Roßla zum Geburtstag Südharz OT Stolberg (Harz) am Frau Hildegard Härtel zum 79. Geburtstag am Herrn Ludwig Mingramm zum 67. Geburtstag am Herrn Wolfgang Pieper zum 76. Geburtstag am Herrn Friedrich Arlt zum 69. Geburtstag am Herrn Gerhard Krone zum 67. Geburtstag am Herrn Harry Bauersfeld zum 81. Geburtstag am Frau Charlotte Gruel zum 91. Geburtstag am Herrn Hans Weise zum 66. Geburtstag am Herrn Gerhard Wittenbecher zum 73. Geburtstag am Frau Irene Wolf zum 87. Geburtstag am Frau Gisela Kotyrba zum 74. Geburtstag am Frau Heidemarie Möbius zum 67. Geburtstag am Frau Dagmar Zetzsche zum 66. Geburtstag am Frau Christine Eichner zum 66. Geburtstag am Herrn Günter Hahnemann zum 69. Geburtstag am Herrn Hans-Jürgen Walther zum 70. Geburtstag am Herrn Roland Herfurth zum 68. Geburtstag am Frau Monika Wiese zum 65. Geburtstag am Frau Irmgard Scholz zum 79. Geburtstag am Frau Gudrun Brandt zum 76. Geburtstag am Herrn Damir Sautner zum 68. Geburtstag am Herrn Werner Blumrich zum 65. Geburtstag am Frau Helga Witte zum 71. Geburtstag am Herrn Karl-Heinz Köthe zum 66. Geburtstag am Herrn Walter Wagner zum 75. Geburtstag am Frau Renate Hildebrandt zum 68. Geburtstag Südharz OT Agnesdorf am Frau Else Porombka zum 81. Geburtstag Südharz OT Bennungen am Frau Erika Kowalski zum 80. Geburtstag am Herrn Manfred Andree zum 72. Geburtstag am Frau Ingrid Gottschalk zum 73. Geburtstag am Herrn Rudolf Simroth zum 74. Geburtstag am Frau Maria Mrosek zum 76. Geburtstag am Frau Renate Reinshaus zum 68. Geburtstag am Frau Elvira Fuhrmann zum 65. Geburtstag am Frau Ursula Lehne zum 74. Geburtstag am Herrn Erhard Falkmann zum 77. Geburtstag am Frau Lotte Neumann zum 84. Geburtstag am Frau Christel Beland zum 69. Geburtstag am Herrn Walter Bröckl zum 74. Geburtstag am Herrn Werner Vocke zum 91. Geburtstag am Herrn Jürgen Reinshaus zum 69. Geburtstag am Herrn Dieter Probst zum 68. Geburtstag am Frau Käthe Braune zum 84. Geburtstag am Herrn Karl Kleemann zum 77. Geburtstag am Frau Christa Koch zum 80. Geburtstag am Frau Anneliese Werkmeister zum 77. Geburtstag am Frau Anneleise Wernecke zum 70. Geburtstag am Frau Jutta Biermann zum 70. Geburtstag Südharz OT Breitenstein am Herrn Erwin Schölzel zum 78. Geburtstag am Herrn Wilfried Wöhler zum 74. Geburtstag am Frau Doris Westphal zum 71. Geburtstag am Herrn Lothar Desel zum 75. Geburtstag am Frau Anke Kümmel zum 66. Geburtstag am Frau Hanna Teucher zum 83. Geburtstag am Herrn Güter Zabel zum 73. Geburtstag am Herrn Adolf Bauer zum 76. Geburtstag am Herrn Fritz Müller zum 82. Geburtstag am Frau Ursula Westpahl zum 71. Geburtstag am Frau Christa Keßmeyer zum 70. Geburtstag am Herrn Manfred Westphal zum 72. Geburtstag am Frau Hildegard Koch zum 85. Geburtstag am Herrn Karl-Heinz Sommer zum 70. Geburtstag am Frau Magdalene Schröder zum 87. Geburtstag Südharz OT Breitungen am Herrn Günter Hempel zum 65. Geburtstag

8 Seite 8 am Frau Gisela Hartnauer zum 75. Geburtstag am Herrn Manfred Hinsching zum 74. Geburtstag am Frau Inge Schwach zum 71. Geburtstag am Frau Margarete Lüpke zum 84. Geburtstag am Frau Renate Lämmerzahl zum 68. Geburtstag Südharz OT Dietersdorf am Frau Vera Heinrich zum 83. Geburtstag am Frau Rosemarie Röder zum 70. Geburtstag am Herrn Werner Heinrich zum 83. Geburtstag Südharz OT Dittichenrode am Frau Doris Lehmann zum 76. Geburtstag am Herrn Herbert Knothe zum 83. Geburtstag am Herrn Horst Müller zum 71. Geburtstag Südharz OT Drebsdorf am Herrn Jochen Heise zum 66. Geburtstag am Herrn Erich Hucke zum 80. Geburtstag am Frau Gerda Kranz zum 70. Geburtstag Südharz OT Hainrode am Herrn Helmut Gille zum 71. Geburtstag am Herrn Gerhard Seifert zum 65. Geburtstag Südharz OT Hayn (Harz) am Frau Adele Eichler zum 83. Geburtstag am Frau Inge Brachmann zum 75. Geburtstag am Frau Christa Sorge zum 68. Geburtstag am Herrn Josef Stingl zum 82. Geburtstag am Herrn Siegmar Heinrici zum 73. Geburtstag am Frau Erika Hofmann zum 69. Geburtstag am Frau Annemarie Thomasius zum 66. Geburtstag am Herrn Joachim Lischke zum 76. Geburtstag am Frau Edeltraud Rößler zum 81. Geburtstag Südharz OT Kleinleinungen am Frau Anni Sturm zum 75. Geburtstag am Herrn Werner Hucke zum 82. Geburtstag Südharz OT Questenberg am Herrn Günter Steingrüber zum 82. Geburtstag am Frau Gertrud Schmelzer zum 75. Geburtstag Südharz OT Roßla am Frau Rosemarie Fechner zum 73. Geburtstag am Herrn Heinz Hecker zum 77. Geburtstag am Frau Elsbeth Zabel zum 68. Geburtstag am Frau Liesa Töpfer zum 79. Geburtstag am Herrn Kurt Nothnagel zum 69. Geburtstag am Herrn Werner Scharpf zum 72. Geburtstag am Frau Elise Vernickel zum 80. Geburtstag am Herrn Dieter Gebelein zum 69. Geburtstag am Frau Ingrid Dittmar zum 70. Geburtstag am Frau Ruth Wolf zum 74. Geburtstag am Frau Christel Matthes zum 86. Geburtstag am Frau Marlies Meyer zum 83. Geburtstag am Herrn Diethart Möller zum 69. Geburtstag am Herrn Horst Pannwitz zum 69. Geburtstag am Herrn Günter Stoklas zum 70. Geburtstag am Herrn Klaus Weiß zum 66. Geburtstag am Frau Brigitte Fürst zum 67. Geburtstag am Herrn Rolf Junker zum 66. Geburtstag am Frau Marlis Leinert zum 72. Geburtstag am Frau Karla Hoffmann zum 74. Geburtstag am Frau Anneliese Kleffel zum 84. Geburtstag am Frau Ruth Renk zum 69. Geburtstag am Herrn Günther Trautmann zum 79. Geburtstag am Frau Ruth Loll zum 73. Geburtstag am Herrn Anton Meister zum 71. Geburtstag am Herrn Dieter Herrmann zum 72. Geburtstag am Frau Edda Herrmann zum 71. Geburtstag am Herrn Lothar Kolbe zum 67. Geburtstag am Frau Erika Schmölling zum 73. Geburtstag am Frau Elisabeth Schneider zum 97. Geburtstag am Frau Gisela Nowakowsky zum 69. Geburtstag am Herrn Heinz Tölle zum 82. Geburtstag am Herrn Henny Kramer zum 72. Geburtstag Südharz Nr. 17/2010 am Frau Annemarie Striegnitz zum 84. Geburtstag am Frau Margarete Beier zum 96. Geburtstag am Frau Anni Gebenroth zum 91. Geburtstag am Herrn Gerhard Marx zum 83. Geburtstag am Frau Gisela Schneidewind zum 69. Geburtstag am Frau Rita Schumann zum 84. Geburtstag am Frau Elke Hebecker zum 68. Geburtstag am Herrn Horst Meyer zum 76. Geburtstag am Herrn Lothar Hebecker zum 70. Geburtstag am Frau Brigitte Simon zum 77. Geburtstag am Frau Helene Nagler zum 101. Geburtstag am Herrn Werner Bellstedt zum 82. Geburtstag am Frau Elsbeth Schmidt zum 96. Geburtstag am Herrn Manfred Hartenhauer zum 68. Geburtstag am Frau Giesela Kuhnhold zum 76. Geburtstag am Herrn Rudi Ruppe zum 79. Geburtstag am Frau Inge Bieler zum 81. Geburtstag am Frau Sibylle Calame zum 67. Geburtstag am Herrn Walter Häßler zum 88. Geburtstag am Frau Edith Friedrich zum 71. Geburtstag am Herrn Arno Koch zum 74. Geburtstag Südharz OT Rottleberode am Frau Ursula Polte zum 79. Geburtstag am Frau Karin Busse zum 70. Geburtstag am Frau Marie Hoffmann zum 90. Geburtstag am Herrn Waldemar Thiele zum 71. Geburtstag am Frau Adelheid Hofman zum 69. Geburtstag am Frau Karola Okapal zum 65. Geburtstag am Herrn Hilmar Köhler zum 76. Geburtstag am Herrn Achim Stieglitz zum 66. Geburtstag am Herrn Alfred Roth zum 75. Geburtstag am Herrn Hedwig Witte zum 87. Geburtstag am Herrn Helmut Blume zum 75. Geburtstag am Herrn Arno Domina zum 65. Geburtstag am Herrn Manfred Hirschfeld zum 73. Geburtstag am Frau Berta Schäfer zum 79. Geburtstag am Herrn Manfred Walther zum 80. Geburtstag am Herrn Wilhelm Grießl zum 71. Geburtstag am Herrn Hans Löffler zum 78. Geburtstag am Herrn Günter Bulk zum 68. Geburtstag am Herrn Ursela Schröder zum 82. Geburtstag am Herrn Christa Strützel zum 71. Geburtstag am Herrn Günter Engel zum 74. Geburtstag am Frau Margot Walter zum 76. Geburtstag am Frau Werra Eberhart zum 81. Geburtstag am Frau Helga Schober zum 74. Geburtstag am Herrn Bernd-Jürgen Happ zum 67. Geburtstag am Frau Anneliese Wisotzky zum 72. Geburtstag am Frau Lidna Hoffmann zum 73. Geburtstag am Herrn Horst Klausing zum 76. Geburtstag Südharz OT Schwenda am Herrn Manfred Kolbe zum 69. Geburtstag am Herrn Rudolf Weinelt zum 84. Geburtstag am Herrn Günter Oertel zum 66. Geburtstag am Herrn Otto Lucas zum 74. Geburtstag am Herrn Wolfgang Hofmann zum 65. Geburtstag am Frau Melanie Schuller zum 74. Geburtstag am Herrn Heinz Kegel zum 69. Geburtstag am Herrn Karl-Ernst Buchmann zum 72. Geburtstag am Herrn Ernst Wirth zum 69. Geburtstag am Frau Ursula Lässing zum 81. Geburtstag am Frau Asta Liefhold zum 80. Geburtstag am Frau Rita Riedl zum 65. Geburtstag Südharz OT Uftrungen am Herrn Walter Schlegel zum 77. Geburtstag am Frau Hanna Zunkel zum 92. Geburtstag am Frau Käte Hammer zum 77. Geburtstag am Herrn Claus Treuse zum 68. Geburtstag am Herrn Heinrich Schulze zum 74. Geburtstag am Frau Marie Stüber zum 82. Geburtstag

9 Nr. 17/2010 Südharz Seite 9 am Herrn Heinz Müller zum 84. Geburtstag am Frau Karl Kneißl zum 70. Geburtstag am Herrn Fridrich Schneider zum 71. Geburtstag am Herrn Günter Brughardt zum 67. Geburtstag am Herrn Walter Kulla zum 74. Geburtstag am Frau Barbara Wagner zum 66. Geburtstag am Frau Helga Meier zum 74. Geburtstag am Frau Erna Grölle zum 81. Geburtstag am Herrn Horst Gelau zum 73. Geburtstag am Frau Jutta Jäger zum 73. Geburtstag am Herrn Gerhard Wehrhahn zum 74. Geburtstag am Herrn Horst Reinhardt zum 85. Geburtstag am Frau Erna Müller zum 79. Geburtstag am Frau Irmgard Hartung zum 87. Geburtstag am Herrn Klaus-Dieter Krone zum 68. Geburtstag am Frau Linda Ernst zum 83. Geburtstag am Herrn Helmut Hellwig zum 78. Geburtstag am Herrn Rolf Knolle zum 69. Geburtstag am Frau Ilse Hellwig zum 70. Geburtstag am Frau Linda Rausche zum 80. Geburtstag Südharz OT Wickerode am Frau Edith Jüngling zum 80. Geburtstag am Frau Waltraud Mertens zum 79. Geburtstag am Frau Irmgard Werkmeister zum 87. Geburtstag am Frau Anni Franke zum 86. Geburtstag am Frau Ruth Rode zum 82. Geburtstag Touristische Ziele in der Stadt Stolberg (Harz) Stadt Stolberg (Harz) Museum Alte Münze Niedergasse 19, Tel / Öffnungszeiten: Montag, Dienstag Mittwoch bis Freitag Samstag, Sonntag, Feiertage geschlossen Uhr Uhr Uhr Uhr Anmeldungen für Gruppen und Schulklassen zur Besichtigung und Führung sind über Tourist-Information Stolberg, Markt 2, Tel /454 und möglich, auch außerhalb der Öffnungszeiten. Museum Kleines Bürgerhaus Rittergasse 14, Tel / Öffnungszeiten: Montag Dienstag bis Freitag Samstag, Sonntag, Feiertage geschlossen Uhr Uhr Uhr Uhr Freizeitbad Thyragrotte Thyratal, Tel / Öffnungszeiten: Sonntag - Donnerstag, Feiertage Uhr Freitag, Samstag Uhr Öffnungszeiten Sauna Montag - Donnerstag Uhr Freitag, Samstag Uhr Sonntag, Feiertage Uhr Mittwoch Damensauna Uhr Josephskreuz Tel / und 476 Öffnungszeiten Montag - Freitag Uhr Samstag, Sonntag Uhr Bei starkem Regen, Sturm oder Nebel bleibt das Josephskreuz aus Sicherheitsgründen geschlossen Café Maschinen Museum Chalet Waldfrieden, Tel /80 90 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag Mittwoch bis Sonntag, Feiertage geschlossen Uhr Harz-Informations-Zentrum Tourist-Information - Ausstellung Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz Markt 2 Tel. Tourist-Info /454 und , Fax: /729 Internet: Öffnungszeiten Uhr und Samstag, Sonntag, Feiertage Uhr Uhr Uhr Offene Stadtführungen Samstag und Feiertage, Dauer der Führungen ca. 90 min., Preis 2,50 /Person, Bahnfahrer zahlen bei Vorlage der gültigen Fahrkarte 2,- /Person, Kinder frei! 9.45 Uhr ab Bahnhofsvorplatz, Sonntag Uhr ab Markt Stolberger Schloß Öffnungszeiten: Mittwoch bis Sonntag und an Feiertagen täglich bis Uhr Montag, Dienstag geschlossen Tel.: / Sonnenfest in der Kita Südharz OT Roßla Unser Sonnenfest fiel bald buchstäblich ins Wasser. Dicke Regenwolken hingen am Himmel und wollten uns die Vorfreude auf unser Fest im Zwergenpalais nehmen. Zunächst sangen wir im Morgenkreis das Lied Kommt wir malen eine Sonne und siehe da, plötzlich zeigte sich Klärchen und begleitete uns während unserer lustigen Spiele. Die Kinder konnten wählen zwischen Sonnenzielwurf, Wasserhaschspielen, Kreidesonnenmalen auf Pflastersteinen, Sandsonnen basteln u. a. Eine Kinderjury ermittelte die schönsten Sonnen und es wurden Haupt- und Trostpreise vergeben. Zur Halbzeit unseres Festes überraschte uns die Schlossküche mit einem leckeren Stieleis. Vielen Dank! Zum Ausklang konnten sich alle Kinder ein Sonnenschild aussuchen. Mittags bekochten uns Herr und Frau Mickeleit. Auf dem Speiseplan standen Pommes und Nuggets, zum Nachtisch Joghurt und Melone, und für den großen Durst gelbe Brause. An dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön. Das Team Kita Zwergenpalais

10 Seite 10 Unser Wandertag am war die letzte Sommerfestaktion in diesem Jahr. Es ging in die Kiesgrube Roßla und alle Kinder unseres Hauses waren dabei. Gemeinsam machten wir Kinder Spiele oder erkundeten das Gelände. Nur zum Baden war es etwas frisch! Ein Picknick musste natürlich auch sein. Bei Würstchen, Toast, Gurken und Trinkpäckchen haben wir es uns gut gehen lassen. Der Rückweg war dann sehr beschwerlich, denn wir waren so geschafft von dem schönen Vormittag. Wir freuen uns schon riesig auf die nächsten Sommerfestspiele 2011!!! An dieser Stelle noch einmal ein großes Dankeschön an alle Eltern, die uns tatkräftig bei der Vorbereitung und Durchführung unserer Feste unterstützt haben. Ebenso möchte ich allen Teammitgliedern der Kita Zwergenpalais danken, dass sie sich immer neue und interessante Sommerfestspiele einfallen lassen und diese zur Freude aller Kinder super vorbereiten und durchführen. Ina Franke Leiterin Südharz Hier spricht die Schützenkompanie 1848 Goldene Aue Roßla e. V.!! Unsere neuen Majestäten 2010 sind ermittelt! Nr. 17/2010 Christel Köhler zum zweiten Mal Königin Mit vielen Gästen aus Roßla und Umgebung feierte unsere Schützenkompanie 1848 Goldene Aue am Wochenende vom bis bei herrlichstem Wetter das Schützenfest. Ein besonderer Höhepunkt war der Schützenumzug, bei dem 13 Schützenvereine aus unserem Landkreis, sowie dem befreundeten Rodishain, unserem Partnerverein aus Leverkusen-Steinbüchel und dem Mansfelder Landwehrpionierbatallion durch unseren Ort zogen, angeführt von unseren Majestäten des vergangenen Jahres und der Maikönigin Sophia Koch. Für eine gute Marschmusik sorgte die Schalmeienkapelle aus Mönchpfiffel- Nikolausrieth. Gefreut haben wir uns über die Teilnahme der Jugendgruppe des Anglerverbandes Roßla. Für die notwendige Absicherung des Umzuges sorgte unsere Fürstlich- Freiwillige Feuerwehr Roßla, dafür unseren Dank. Mit Böllerschüssen wurden nach dem Umzug die Schießwettbewerbe auf den Vogel zur Ermittlung der neuen Königin und des neuen Königs eröffnet. Gleichzeitig begann auf dem Schießstand das Preisschießen, Beim Königsschießen waren Christel Köhler, die zum zweiten Mal Königin wurde und Andreas Hahnke die treffsichersten, die den Vogel zum Fallen brachten und damit das neue Königspaar 2010 wurden. Jugendkönig wurde Christian Köhler. Für den besten Treffer auf die Schützenscheibe wurden Markus Ganß Prinz und Illona Heßler Prinzessin. Bevor der König ermittelt wurde, schossen die Schützen der Reihe nach auf die Pfänder am Königsvogel. So können sich in diesem Jahr Martin Wichmann über die Krone, Andrea Wichmann über den Schnabel, Franz Voigt über den rechten und Horst Schäfer über den linken Flügel freuen. Das Zepter besitzt nun Wolfgang Swiat und den Reichsapfel Andreas Hahnke. Zum Tanzabend erfolgte die Proklamation der neuen Majestäten, die im Beisein unseres Bürgermeisters der Gemeinde Südharz Herrn Rettich stattfand. Für gute Vereinsarbeit zeichnete der Kreisvorsitzende des Kreisschützenverbandes Illona Heßler mit der Ehrennadel in Gold und Gernot Ganß mit der Sportmedaille in Gold des Landesschützenverbandes aus. Die nächste Ausgabe erscheint am Samstag, dem 4. September 2010 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Dienstag, der 24. August 2010 Majestäten des Jahres 2010

11 Nr. 17/2010 Südharz Seite 11 Sieger des Pfänderschießen Andrea Wichmann, Rene Pätz und Martin Wichmann erhielten die Ehrennadel des Landesschützenverbandes in Bronze. Viel Andrang herrschte am Sonntag beim Bürgerkönigschießen, wo vor dem Königsschießen ebenfalls auf Pfänder geschossen wurde. Mit viel Spaß und Freude wurde um jedes Pfand geschossen. So erkämpften sich Ralf Behland die Krone, Manuel Rudloff den Schnabel, Steffen Bornkessel den rechten und Holger Conrad den linken Flügel sowie Mario Bellstedt das Zepter und Petra Rienhardt den Reichsapfel. Bürgerkönig des Jahres 2010 wurde Manuel Liebig, sodass der Titel wiederum in der Familie blieb. Beim Preisschießen wurde auch um jeden Ring gekämpft, gab es doch ansprechende Preise, die von unseren jahrelangen treuen Sponsoren, wie dem Autohaus Worch, Haushaltgeräte Recklies, EP-Schalow, Ruhmann EDV, Uhrmachermeister Kutzleb, Mobau Berga, Bäckerei Messing, Autohaus Grund, um nur einige zu nennen und von unserem Verein bereitgestellt wurden. Den ersten Platz belegte Denis Reinhardt aus Roßla, den zweiten Platz Mario Munzert und den dritten Platz Antje Sanftleben. Ein herzliches Dankeschön an alle Vereine aus unserem Ort und Privatpersonen für die Unterstützung und Hilfe bei unserem Fest sowie den vielen Besuchern, die an unseren Veranstaltungen am Schützenhaus teilnahmen. Wir konnten erfreut feststellen, dass sich alle Gäste an den drei Tagen bei uns auf dem Schützenfest wohlfühlten und nette unterhaltsame Stunden mit uns verbrachten. Die Sieger beim Pfänderschießen und Bürgerkönig Gewinner des Preisschießen mit neuen Majestäten Neustart in die Chorsaison Nach seiner Sommerpause beginnt für den Gemischten Chor aus Questenberg am Mittwoch, dem die neue Chorsaison. Der seit 1994 existierende Gesangsverein machte sich bei regionalen Konzerten wie dem jährlich stattfindenden Weihnachtssingen in der Questenberger Kirche oder dem Südharzer Sängertreffen sowie bei Veranstaltungen über den Landkreis hinaus, zum Beispiel dem Harzsingen auf der Kaiserpfalz in Goslar, einen Namen. Neben dem Singen von leichten Volksliedern, bekannten Schlagern und unvergessenen Melodien ist das Vereinsleben von großer Bedeutung. Gegenseitige Geburtstagsständchen, Weihnachts- und Faschingsfeiern, Wanderungen und in diesem Jahr eine Fahrt zum Chorsingen auf die Landesgartenschau nach Aschersleben bereichern die Chorgemeinschaft und werden von den bisher 29 Sängerinnen und Sängern gern angenommen. Nach der Sommerpause steht für die Chorleiterin Christiane Hempel und ihre Sänger, die aus den verschiedensten Orten des Landkreises nach Questenberg nun die Erarbeitung eines komplett neuen Jahresund Weihnachtsprogramms an. Da in dieser Zeit der Einstieg für neue Sängerinnen und Sänger besonders leicht ist, sind alle sangesfreudigen Bürger herzlich zur mittwochs, um Uhr in der Questenberger Gaststätte Zur Queste stattfindenden Chorprobe eingeladen. Anfragen zum vierstimmigen Chorgesang und Vereinsleben des Gemischten Chores Questenberg können auch unter der Nummer /27 92 bei Liane Gast gestellt und beantwortet werden.

12 Seite 12 Südharz Nr. 17/2010 Europäische Fledermausnacht 2010 in Hainrode Samstag, ab Uhr Treffpunkt Förstergarten - gibt es Fledermausspiele für die ganze Familie, - erfahren Sie Wissenswertes über die Flugkünstler der Nacht, - können Sie unter Anleitung Fledermauskästen bauen und vieles mehr. Bei Einbruch der Dunkelheit geht es in die Karstlandschaft, wo Fledermausnetzfänge durchgeführt werden. Sie haben die Möglichkeit im Ort, in der Alten Dorfschule, zu übernachten! Die Unterbringung Sie übernachten in der Alten Dorfschule in Hainrode in Ein-, Zwei-, Vier- oder Sechsbettzimmern mit Dusche und WC und werden mit einem reichhaltigen Frühstück versorgt. Speiseangebote in dem Gasthaus Zum Förstergarten möglich. Um Voranmeldung bis zum wird gebeten! Preise nach Anfrage. Änderung vorbehalten! Jugend- und Gästehaus; Alte Dorfschule Hainrode Hainröder Hauptstrasse Südharz / OT Hainrode Tel. / Fax: Unser Büro in der Alten Dorfschule ist von montags bis freitags von 9.00 Uhr bis Uhr besetzt Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Anfahrt: aus Richtung Leipzig/ Halle, A38 Abfahrt Roßla/ Bennungen - Hainrode aus Richtung Göttingen/ Nordhausen, A38 Abfahrt Roßla/ Bennungen - Hainrode aus Richtung Magdeburg/ Bernburg, A14 Abfahrt Plötzkau Sangerhausen Hainrode

13 Nr. 17/2010 Südharz Seite 13 Auf zur 2. Sommer- und Grillparty nach Questenberg Wo: Festplatz Questenberg Wann: Samstag, ab 17:00 Uhr mit Leckerem vom Grill, sowie selbst gefertigten Salaten - Softeis und Eisbecher ab: 19:00 Uhr Tanz und Wunschmusikparty mit DJ Andreas Mara 80 Es laden herzlich ein der Questenverein sowie die Partywirte Elke und Ingolf Eintritt: 2,00 Euro Von Frauenarbeiten - dereinst - in Rottleberode Infolge der ländlichen Struktur unseres Ortes in den 20er- und 30er-Jahren waren die Arbeits- Möglichkeiten für Frauen damals eng begrenzt. In den aufkommenden Industrie- Betrieben: Gipswerk, Flußschacht und bei der Fa. Zscheile beschäftigte man bevorzugt Männer, - war doch die körperlich schwere Handarbeit noch stark vertreten. Darum bewarben sich in diesen Jahrzehnten viele Frauen um eine Nebenbeschäftigung. - Ich erinnere mich an die Friwi- Frauen. Sie erledigten 2 Aufgaben. Das - Austragen - des Gebäcks und den - Verkauf - im eignen Haus. So packten diese Frauen mehrmals in der Woche ihre Tragekörbe voll mit der angelieferten Ware vom Friwi- Werk in Stolberg und los ging s per pedes in die Orte der Umgebung oder man fuhr mit dem Zug Richtung Eisleben/ Halle bzw. Nordhausen. Für jede Frau war eine bestimmte Tour festgelegt und so kam man nicht in Konkurrenz-Schwierigkeiten. Mit der schweren Last liefen die Frauen immer treppauf-treppab... von Wohnung : Wohnung und boten die Kekse, Waffeln, Printen und den Zwieback an. - Für die Versorgung in Rottleberode gab s in ihren eigenen Häusern einen Verkaufsraum. Für das Unterdorf sorgte Frau Stede (Großmutter v. H. Meißner - wohnte im Haus Blanck/ Hannemann, Hptstr. 89. Die Anwohner der Thyrastraße holten das Friwi-Gebäck bei E. Nietzel (wohnte: Haus Klausing, Thyrastr. 17) - In der Dorfstr. 2 Haus Meier verkaufte Frau Liesegang - in der Bahnhofstr. Im Haus Dennstedt war der Verkaufsraum von Frau Severon und schließlich hatte M. Brocke ihre Ware im Haus Festwiese 2. Also: Im ganzen Dorf waren die Einkaufsmöglichkeiten schön verteilt. - Wurde man als Kind losgeschickt, um ein Beutel Plätzchen zu holen, flitzte man sofort los. Schon beim Eintreten in den Raum strömte einem der köstliche Duft entgegen und das Wasser lief einem im Munde zusammen - wie man so zu sagen pflegt. Natürlich kriegte man von der Tante eine Kostprobe zum Naschen oder gelegentlich sogar eine Tüte Bruch (gebrochenes Backwerk). Obwohl in den meisten Haushalten eine Nähmaschine - Typ Singer - vorhanden war, um die Arbeits-Sachen selbst zu flicken, gab es die Näh-terschen (Nähfrauen im Ort.) War ein Rock oder eine Hose damals zu kürzen oder ein Zwickel einzusetzen halfen sie gern. Häufig wurden ja die gut erhaltenen Kleidungsstücke... vererbt... und erforderlich waren Änderungen, so brauchte man nicht gleich in die Schneidereien: Stein, Benkenstein, Pariset. In anderen Berichten bereits erwähnt gab es für viele Frauen und ihre älteren Kinder in Rottleberode eine typische Heimarbeit, - nämlich das Herstellen von Feuerwerkskörpern. Dies geschah in den Wohnstuben oder in Nebenräumen. Man holte von den bekannten Feuerwerkereien Kieling/Hoffmann vom Kreuzstieg oder von Nietzel & Rieche auf dem Ölberg und erst recht aus der Bekkelle an der Heimkehle von der Firma Apel das erforderliche Material. Hülsen für die Schwärmer, - Schwämmchen als Anzünder, - Stäbchen für die Blitzähren (Wunderkerzen ähnlich) dazu spezielles Papier. Die Fa. Schattenberg im Krummschlachtstal und Kloss im Thyratal/oberhalb ehemaliger BHG... lieferten das Knall-Pulver. Die Frauen arbeiteten voll auf Leistung. Für 1 Gros (144 Stück) zahlte man bis 1914!!! 5 Kaiserpfennige. Jeder Vergleichswert zu heute ist natürlich völlig unnormal. Auch im landwirtschaftlichen Bereich gab es für jeden Bauern einige Frauen, die als Arbeitskräfte besonders in der Heu-, Getreide-, und in der Kartoffelerntezeit eingesetzt wurden. Im Laufe der Jahre hatten sich für Breitrücks, Fritschens, Lummes u. a. Gehöften geradezu - feste Stammhilfen - entwickelt. Die Gründe für solche Nebentätigkeiten - bei Männern wie bei Frauen - ergaben sich aus den gesellschaftlichen Verhältnissen. Mal waren es die Auswirkungen der Inflation - mal die arbeitslose Vorkriegszeit und später waren es die schweren Nachkriegsjahre. Ein Zuverdienst für die Familien war die Forderung des Alltags. So wie die Bäuerinnen in ihrem eigenen Hof - voll ihren Mann standen, haben viele andere Rottleberöder Ehefrauen und Mütter bewiesen, dass die Frau nicht nur an den häuslichen Herd gehört, sondern auch zupacken kann in vielen Einrichtungen. Viele halfen in den Familien-Werkstätten der örtlichen Handwerker, andere in den Verkaufsstellen und Gaststätten, einige bei der Post oder Bahn, im Kinderkurheim Dr. Arndts, weitere im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in Schule, Kindergarten und in den Ferienheimen. Bei der Fa. Schuck - eigentlich später in allen Betrieben. Meine Aufzählung ist sicher - unvollständig -. Für das Jahr 2010 schätze ich ca. 75 weibliche Arbeitskräfte im Ort. Durch Studium, Ausbildung, Lehre und Entwicklung stärken diese Frauen das gesellschaftliche Leben. Über den ehrenamtlichen Einsatz in den Vereinen und Institutionen berichte ich in Fortsetzung. Reinhold Siebold Besuchen Sie uns im Internet:

14 Seite 14 Ausfertigung Amtsgericht Sangerhausen Sangerhausen, den Zwangsversteigerung - Az: 8 K 58/09 Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben. Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, dem , Uhr, im Saal 2.16 vor dem Amtsgerichts Sangerhausen, Markt 3, Sangerhausen der nachfolgend aufgeführte Grundbesitz versteigert werden. Grundbuch von Hainrode Blatt 444 Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Gemarkung Hainrode, Flur 3, Flurstück 394/2, Hinterm Dorf 122, 500 m 2 Es handelt sich laut Gutachten um ein mit einem eingeschossigen, voll unterkellerten Einfamilienhaus bebautes Grundstück, ausgebautes Dachgeschoss, Baujahr 1982, Fertigstellung 1999, guter Bauzustand, ca. 125 m 2 Wohnfläche, eigengenutzt zum Zeitpunkt der Begutachtung. Auf dem Grundstück befindet sich ein Carport. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf ,00 (73.300,00 je 1/2 Anteil) festgesetzt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs -getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. ln einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des 74a oder 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Rohde Rechtspflegerin Südharz Am , 09:00 Uhr findet die 5. Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Südharz statt. Diese findet in den Räumlichkeiten des Trinkwasserzweckverbandes Südharz, Am Brühl 7 in Sangerhausen statt. Schwerpunkte dieser Verbandsversammlung sind die Anpassung der Verbandssatzung aufgrund der Änderungen durch die Gemeindegebietsreform, sowie die Diskussion über Löschwasserverträge. Trinkwasserzweckverbandes Südharz Am Brühl Sangerhausen Tel.: / Fax: / SACHSEN-ANHALT Landesverwaltungsamt Nr. 17/2010 Öffentliche Bekanntgabe des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt Referat Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung zur Einzelfallprüfung nach 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der Firma Biogasfarm GmbH Projekt Hayn, Kreuzstraße 14, Leipzig auf Erteilung einer Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung und den Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas für den Einsatz von gasförmigen Brennstoffen (Biogas) mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,5 MW in Hayn (Harz), Landkreis Mansfeld-Südharz Die Firma Biogasfarm GmbH Projekt Hayn, in Leipzig beantragte mit Schreiben vom beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Genehmigung nach 4 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas für den Einsatz von gasförmigen Brennstoffen (Biogas) mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,5 MW in Hayn (Harz), Gemarkung: Hayn, Flur: 5, Flurstück: Teilw. 279, Zufahrt 83/1 und 274. Gemäß 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird hiermit bekannt gegeben, dass im Rahmen einer standortbezogenen Einzelfallprüfung nach 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch das genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, sodass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach 3c, ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von 3c durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist. Die Unterlagen, die dieser Feststellung zu Grunde liegen, können beim Landesverwaltungsamt, Referat Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung in Halle/Saale, Dessauer Str. 70 als der zuständigen Genehmigungsbehörde, eingesehen werden.

15 Nr. 17/2010 Südharz Seite 15 Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Sangerhausen Noch 328 Berufsausbildungsplätze sind unbesetzt In der Agentur für Arbeit Sangerhausen sind seit Oktober Bewerber für Berufsausbildungsstellen gemeldet. Demgegenüber stehen von Unternehmen gemeldete Berufsausbildungsstellen zur Besetzung. Warum sind Ende Juli noch so viele Ausbildungsplätze unbesetzt? Das liegt zum Einen an dem Rückgang der Bewerberzahlen und andererseits am erhöhten Fachkräftebedarf der Unternehmen. Es werden aber auch Ausbildungsplätze, für die ein Unternehmen schon einen Jugendlichen fest eingeplant hatte, gerade wieder frei. Die jungen Menschen haben jetzt die Zusagen zu mehreren Ausbildungsangeboten bekommen und sagen nun kurzfristig ab. Dadurch werden wieder Stellen frei für andere Bewerber, sagt Nora George, Leiterin der Agentur für Arbeit Sangerhausen. In der Region Mansfeld-Südharz sind noch 263 Ausbildunasstellen frei. (z. B. Fachkraft Lebensmitteltechnik, Friseur, Kraftfahrzeugmechatroniker, Koch, Kaufmann Versicherung und Finanzen, Fachkraft im Hotel- und Gaststättengewerbe) Im Altkreis Aschersleben- Staßfurt sind noch 65 Ausbildungsstellen frei. (z. B. Friseur, Metallbauer Konstruktionstechnik, Fachkraft Lager/Logistik, Fachkraft Gastgewerbe, Koch, Informationselektroniker, Kaufmann Versicherung und Finanzen, Fachkraft im Hotel- und Gaststättengewerbe) Detaillierte Informationen zu den Ausbildungsstellen gibt es in der Jobbörse unter Auch wenn der Traumberuf nicht dabei ist, bringt eine Berufsausbildung in der Region im verwandten Beruf oder Alternativberuf Vorteile mit. Die Ausbildung erfolgt in Wohnortnähe und der gestiegene Bedarf an Fachkräftenachwuchs macht eine Übernahme in eine Beschäftigung nach erfolgreicher Prüfung möglich. Mit einem Klick in können sich die Jugendlichen Filme zu den Alternativberufen ansehen. Am 1. August 2010 gehen elf zum Teil grundlegend modernisierte Ausbildungsberufe an den Start: Böttcher, Buchhändler, Büchsenmacher, Geomatiker, Milchtechnologe, Papiertechnologe, Pferdewirt, Revierjäger, Segelmacher, Technischer Konfektionär und Vermessungstechniker. Umfassende Beschreibungen der Ausbildungsberufe enthält eine Broschüre des Bundesinstitutes für Berufsbildung. Sie kann unter kostenlos heruntergeladen werden. Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Sangerhausen Bewerbungsfristen sind zu beachten Die Ferienzeit gehört für diesen Sommer leider der Vergangenheit an: Das neue Schuljahr hat begonnen. Für die Schüler der Abgangsklassen 10 und 12 beginnt damit auch die Zeit der Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz Neben der Entscheidung, welcher Beruf es sein soll, müssen auch oftmals Bewerbungsfristen beachtet werden. Die Agentur für Arbeit Sangerhausen hat dafür einen Flyer erstellt, auf dem die wichtigsten Fristen vermerkt sind: - Banken und Versicherungen: Mai bis Ende Oktober - Polizei/ Zoll/ Bundespolizei: Mai bis Ende September - Öffentlicher Dienst: bis September/Oktober - Großbetriebe und Firmenketten: bis Oktober - kleinere Betriebe/Handwerksbetriebe, Hotels und Gaststätten, Krankenhäuser/Kliniken, Einzelhandel: ab September - Freiwilliges soziales/ökologisches Jahr: ab Oktober Nähere Informationen erteilen das Berufsinformationszentrum und die Berufsberater der Agentur für Arbeit Sangerhausen. E- Mail: sangerhausen.111- biz@arbeitsagentur.de Bewerbungsfristen Auf los geht s los! Je nachdem, für welchen Beruf du dich interessierst, musst du unterschiedliche Termine einhalten, um deine Bewerbung abzuschicken. Diese Übersicht soll dir dabei helfen, deine Bewerbungsphase zum richtigen Zeitpunkt zu starten. Dargestellt werden hier die branchentypischen Bewerbungsfristen. In Einzelfällen weichen Unternehmen davon ab. Mai bis Ende Oktober Banken und Versicherungen Mai bis Ende September Polizei/ Zoll/ Bundespolizei bis September/Oktober Öffentlicher Dienst bis Oktober Großbetriebe und Firmenketten ab September kleinere Betriebe/Handwerksbetriebe ab September Hotels und Gaststätten ab September Krankenhäuser/Kliniken ab September Einzelhandel ab Oktober Freiwilliges soziales/ökologisches Jahr Du interessierst dich für eine schulische Ausbildung? Hier gibt es individuelle Anmeldefristen, die je nach Schule und Bildungsgang variieren. Erkundige dich bei deinem Berufsberater oder direkt bei der Schule deiner Wahl! Du hast noch Fragen? Unter * beantworten wir sie dir! * Festnetzpreis 3,9 Cent/Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min Per Klick zum Wunschberuf: Familienanzeigen online buchen

16 Seite 16 S ohle Huss - das lebendige Denkmal Wilhelmstraße 18 in Roßla Veranstaltungen - 2. Halbjahr 2010 gefördert von seinen Besuchern und Freunden August Liederabend Fr., Lieder von Reinhard Mey - gesungen von Uhr Dirk Großstück, Ein melodischer Abend zum Hören, Träumen und Mitsingen September Tag des offenen Denkmals: Kultur in So., Bewegung ab Uhr Alljährliches Winzerfest bei einem Schoppen Wein und Käse unterm uralten Weinstock sowie Vernissage der Künstlerin Petra Zobel aus Magdeburg mit ihren Farbspielen. Und wieder ist das Ohle Huss zwischen Vergangenheit und Moderne kulturell in Bewegung. Oktober Gelesen im Schaukelstuhl Fr., Herbstzeit ist Lesezeit oder sonst auch? Uhr Wir stellen Ihnen lesenswerte Bücher vor und geben Ihnen einen Einblick zum Autor und dessen Literatur. November Johann Gottfried Schnabel Fr., Ein Vortrag über Leben und Werk des Uhr Stolberger Schriftstellers. Gerd Schubert M. A. aus Berlin (Vorsitzender der Johann-Gottfried- Schnabel-Gesellschaft) nimmt uns mit auf eine Zeitreise vom ausgehenden 17. Jahrhundert bis in die heutigen Tage. Di., Martinsumzug Uhr Zum traditionellen Andenken des Geburtstages des Reformators Martin Luther begehen wir in Roßla den Martinstag bereits am 10. November und gedenken gleichzeitig dem St. Martin von Tour. Bei Laternenschein geht es zum Laternenumzug und Kinderkirchenspiel. Treffpunkt und Ausklang bei Glühwein, Punsch und Würstchen ist am Ohlen Huss Veranstaltungstipp Südharz 15. Erntedankfest auf dem Gutshof Othal am 25. Sept ab 11:00 Uhr Erntedankumzug der Generationen mit Erntekrone Frühschoppen mit den Einetaler Blasmusikanten Eröffnung des Bauernmarkts; viele attraktive Kinderangebote Drachenbootwettbewerb für Erwachsenen- und Kindergruppen 14:00 Uhr Kinderbühnenprogramm 15:00 Uhr Drums-Connection des Hettstedter Spielmannszuges 16:00 Uhr Modenschau 20:00 Uhr Tanzparty mit den Zwei Gleichen 3 ca 23:00 Uhr Teuflische Überraschung Herbstsemesterprogramm der KVHS Mansfeld-Südharz e. V. Nr. 17/2010 So., Adventsausstellung Uhr Das Blumengeschäft Mit Stil und Blüte lädt zur Blumen- und Dekorationsschau ein. Gemütlich und in Ruhe können Sie bei Kaffee und Kuchen die ersten vorweihnachtlichen Ideen genießen. Präsentation des Ohle Huss - Kalender 2011 Mit diesem, nun mittlerweile als Sammelobjekt eingestuften Kalender, widmen wir uns der Heimat und würdigen damit wieder ein bestimmtes Schaffen. Lassen Sie sich überraschen. Sa./So. Nostalgischer Advent 27./28.11 Wer ihn noch nicht kennt, sollte diesen ab Uhr Advent im Ohlen Huss verbringen. Weihnachtliche Atmosphäre finden Sie in den Räumen und im Hof unseres Museums mit allerlei Sehenswertem, Erwerbbarem, Schmackhaftem und auch Hörenswertem. Dezember Kleine Weihnachtsmusik So., Es ist Teezeit und kurz vor Weihnachten. ab Uhr Der Weihnachtsmann und seine Helfer arbeiten bereits auf Hochtouren und Daheim sieht es ja meist nicht viel anders aus. Doch kommen wir für eine kurze Zeit zur Ruhe und lauschen den fröhlichen Klängen von Kauderwelsch. Eintrittsspende 6,- und Voranmeldungen sind angebracht. Änderungen vorbehalten Wir freuen uns auf Ihren Besuch... Ihr Heimat- & Schlossverein Rossla e. V., An den Ortseingängen aus Richtung Sangerhausen, Beyernaumburg und Einzingen halten wir Parkplätze bereit. Im Ort Othal stehen Parkplätze nur für Akteure des Festes zur Verfügung. Taxishuttle-Service für die Abendveranstaltung: Ameldung über Tel / Othaler Drachenbootrennen - Anmeldeformular: für Erwachsenen- und Kindermannschaften- es winken attraktive Preisgelder und eine Menge Spaß über www. schulbauernhofothal@t-online.de oder Tel / Projektleiterin Karola Mieth in der Region Sangerhausen Sangerhausen, Karl-Liebknecht-Str. 31 Das komplette Weiterbildungsangebot finden Sie im Programmheft der Kreisvolkshochschule oder im Internet unter Wir danken allen Geschäftsinhabern, Ärzten, Apotheken und Behörden für die Möglichkeit das Programmheft auszulegen. Sie können sich für alle Kurse ohne besondere Bedingungen anmelden. Gegen geringe Gebühr nehmen Sie dann einfach an Ihrem Kurs teil. Die Kurse finden in den meisten Fällen einmal wöchentlich in den Abendstunden statt. Sprachkurse haben in der Regel einen Umfang von 30 UStd. und dauern 15 Wochen. Sie finden an einem Wochentag je 2 UStd., im Zeitraum zwischen 17:30 Uhr bis 20:30 Uhr statt. Bei den Kursen im Bereich Gesundheit und Bewegung ist der Ablauf ähnlich. Computerkurse variieren sehr stark. Seniorenkurse finden von 08:45 Uhr bis 12:00 Uhr an einem Vormittag in der Woche statt. Alle anderen Computerkurse finden je an einem Abend von 18:30 Uhr bis 21:45 Uhr statt. Der Umfang kann bis zu 10 Wochen sein. Bei Interesse lassen Sie sich kostenlos in einer unserer Geschäftsstellen über die genauen Details der Kurse beraten. Die Anmeldung kann telefonisch, per Fax, per oder persönlich in einer unserer Geschäftsstellen erfolgen. Alle nachfolgend genannten Kurse finden im Raum Sangerhausen statt.

17 Nr. 17/2010 Südharz Seite 17 Sprachen Computerkurse Englisch I ab 08. September Computer für Einsteiger ab 22. September Englisch I ab 09. September Computer für Einsteiger - Englisch I ab 23. September einfach für Senioren ab 23. September Englisch II ab 09. September Senioren Computerclub ab 06. September Englisch III ab 08. September Internetkurs Englisch IV ab 08. September Daten und E- Mail ab 21. September Englisch VI ab 15. September Textverarbeitung - Englisch VIII ab 08. September Word - mit Office 2007 ab 08. September Conversation Course ab 09. September Internet Grundkurs ab 20. September Französisch I ab 08. September Viedeobearbeitung Spanisch I ab 08. September am PC ab 22. September Spanisch II ab 07. September Gesundheit und Bewegung Buchhaltung Autogenens Training ab 07. September Finanzbuchführung Yoga ab 08. September Grundlagen Teil 1 ab 14. September Yoga ab 09. September Yoga ab 09. September Wirbelsäulengymnastik ab 07. September Wirbelsäulengymnastik ab 07. September Tsumba Fitness ab 11. September Qi Gong ab 06. September Haus, Energie, Gesellschaft, Geschichte, Sonstiges Ich renoviere ein Haus ab 04. Oktober Info Nachholen Richtig lüften und heizen ab 07. September von Schulabschlüssen am 21. September Elternführerschein für die KITA ab 20. September Ein Schuljahr im Ausland am 06. September Bibel kennen lernen ab 09. September Cocktailmixer am 28. Oktober Nähkurs-Grundkurs ab 20. Oktober Handykurs am 14. Oktober Kreisvolkshochschule Mansfeld-Südharz e. V. service@vhs-sgh.de Sangerhausen, Karl-Liebknecht-Straße 31, Tel: / , Fax: / Lutherstadt Eisleben, Geiststraße 2, Tel: / , Fax: / Hettstedt, Pestalozzistraße 1, Tel: / , Fax, / Verliebt, verlobt, verheiratet. Teilen Sie Ihren Freunden, Nachbarn und Mitmenschen Freud und Leid mit. Geburt, Taufe, Hochzeit, Geburtstage eine Familienanzeige im lokalen Amtsblatt ist genau das Richtige.

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