Kleine Anfrage mit Antwort

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1 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3144 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Renate Geuter, Heinrich Aller, Markus Brinkmann, Petra Emmerich-Kopatsch, Dieter Möhrmann, Andrea Schröder-Ehlers und Wiard Siebels (SPD), eingegangen am Vermögenswerte des Landes Niedersachsen Mit dem Haushaltsplanentwurf 2011 plant die Landesregierung, zusätzliche Veräußerungserlöse in Höhe von 300 Mio. Euro zu generieren. In den Finanzplanungsjahren sind weitere Verkäufe in einem Volumen von jährlich 150 Mio. Euro geplant. Bis 2014 sollen also Vermögenswerte von insgesamt 750 Mio. Euro verkauft werden, ohne dass dies bisher konkretisiert wurde. Hinzu kommt der geplante Verkauf von Stammanteilen der NORD/LB an die HanBG in einem Volumen von 280 Mio. Euro. All diese Einnahmen sollen nicht reinvestiert werden, sondern dienen dem Haushaltsausgleich. Allein in den Regierungsjahren von 2003 bis 2007 hat die Landesregierung bereits Vermögensveräußerungen in einem Volumen von 2,14 Mrd. Euro vorgenommen, die dazu dienten, das politische Ziel der planmäßigen Rückführung der Nettokreditaufnahme formal vollziehen zu können. Neben den Veräußerungen von Immobilien und Beteiligungen wird das Landesvermögen auch durch schlichte Vernachlässigung geschmälert. Der Landesrechnungshof hat bereits kritisiert, dass allein das Landesvermögen Landesstraßen durch Unterfinanzierung einen Wertverlust von über 100 Mio. Euro in einem Zeitraum von fünf Jahren erlitten hat. Eine vergleichbare Entwicklung im Bereich der Landesimmobilien steht zu befürchten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der Wert des Landesvermögens Landesstraßen, und wie hat sich dieser Wert seit dem Jahre 2003 entwickelt? 2. Wie hoch ist der Wert (Verkehrswert oder Schätzungen) der landeseigenen Immobilien? 3. Wie hoch ist der Wert der landeseigenen Immobilien, die nicht vom Land genutzt werden und somit veräußerbar sind? 4. Wie hoch waren die jährlichen Veräußerungserlöse aus dem Verkauf von Immobilien in den Jahren 2003 bis 2010? 5. Wie hoch waren die Unterhaltsaufwendungen für landeseigene Immobilien in den einzelnen Jahren seit 2003? 6. Wie hoch wären seit 2003 die jährlich Aufwendungen gewesen, die zum Werterhalt der landeseigenen Immobilien tatsächlich notwendig gewesen wären? 7. Wie haben sich die Ausgaben für Energie bei den landeseigenen Immobilien seit 2003 entwickelt, und welche Summe hätte durch eine zeitgemäße energetische Sanierung (Niedrigenergiehausstandard) eingespart werden können? Welche Aufwendungen für Contracting oder Kredite hätten den Einsparungen entgegengestanden? 8. Wie hoch waren die Investitionen in Aus- und Neubauten von Hochbauten in den Jahren seit 2003? 9. Wie konnten die Energiekosten durch energetische Sanierung seit 2003 tatsächlich gesenkt werden, welche Aufwendungen stehen dem entgegen? 10. Auf welche Summe beziffert die Landesregierung den aktuellen Sanierungsbedarf bei den Landesimmobilien (aufgeschlüsselt nach den nutzenden Ressorts) und den Landesstraßen? 1

2 11. Wie hätten sich die Vermögenswerte Landesstraßen und Landesimmobilien in der Zeit seit 2003 entwickelt, wenn sie in einem doppischen Haushalt bilanziert worden wären? 12. Wieso ist das Land bis heute nicht zu einer doppischen Buchführung übergegangen? 13. Welchen Kurs- bzw. Verkehrswert haben bzw. hatten die direkten und indirekten (z. B. über die HanBG gehaltenen) Beteiligungen des Landes in den einzelnen Jahren seit 2003 (aufgeschlüsselt nach Beteiligungsunternehmen bzw. -gesellschaft)? Welche Veränderungen ergeben sich aus dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz für die Bewertung der Beteiligungen? 14. Wie hoch waren die jährlichen Deinvestitionen (Veräußerungserlöse) von Beteiligungen seit 2003, und bei welcher Beteiligung erfolgten sie? 15. Wie hoch waren die Investitionen in Beteiligungen jährlich seit 2003, und bei welcher Beteiligung erfolgten sie? 16. Wie haben sich die Verschuldung, der Zinsaufwand und die Erträge aus Beteiligungen der HanBG seit 2003 entwickelt? 17. Welche sonstigen wesentlichen Vermögenswerte (z. B. die nicht verkauften Forderungen aus dem früheren LTS-Fördervermögen, aber auch Fonds, Rücklagen und in Stiftungen und Anstalten ausgelagertes Vermögen sowie Kunstschätze) besitzt das Land, und wie haben sich diese Vermögenspositionen seit 2003 entwickelt? 18. Welche der oben erfragten Vermögenswerte sind innerhalb der nächsten zwölf Monate bzw. im Mipla-Zeitraum veräußerbar, und welche Veräußerungen sind mit welchen Einnahmeerwartungen konkret geplant? (An die Staatskanzlei übersandt am II/ ) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, den Vor dem Hintergrund der schon bestehenden hohen Landesverschuldung sowie einer Nettokreditaufnahme, die wegen der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts derzeit wieder über der Regelgrenze des Artikels 71 der Niedersächsischen Verfassung liegt, kommt der kontinuierlichen Prüfung der Entbehrlichkeit von Vermögenswerten eine besondere Bedeutung zu. Der Niedersächsischen Landesregierung ist bewusst, dass Vermögensaktivierungen die vorhandenen Vermögenswerte des Landes schmälern. In der aktuellen Situation des Landeshaushalts leisten sie aber einen unverzichtbaren Beitrag, um weitere Schulden zu vermeiden. Es gehört daher zu einer möglichst wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung (Wirtschaftlichkeitsgebot), die in 63 Abs. 3 LHO ausdrücklich zugelassene Option zu nutzen und solche Vermögensgegenstände, die für die Erfüllung von Landesaufgaben nicht mehr benötigt werden, zu veräußern. Die besondere Haushaltssituation prägt zugleich die von der Landesregierung und vom Haushaltsgesetzgeber vorzunehmenden Abwägungsentscheidungen bezüglich des Umfangs und der Angemessenheit werterhaltender Maßnahmen. Die Feststellungen des Landesrechnungshofes sind der Landesregierung bekannt. Hinsichtlich der angesprochenen Veräußerungserlöse in Höhe von 300 Mio. Euro hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen zwischenzeitlich einen Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2011 beschlossen, der eine Reduzierung der Einnahmeerwartung bei Kapitel Titel um 200 Mio. Euro vorsieht und damit veränderten Gegebenheiten Rechnung trägt. 2

3 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Der Liegenschaftsbestand des Landes Niedersachsen hat sich in den zu betrachtenden Jahren z. B. durch die Errichtung der Stiftungsuniversitäten, der Gründung der Niedersachsenports und der Anstalt Niedersächsische Landesforsten sowie den Verkauf der Landeskrankenhäuser erheblich verändert, weil die mit diesen Einrichtungen verbundenen Liegenschaften aus dem Landesvermögen ausgeschieden sind. Die zur Verwaltung des Liegenschaftsbestandes genutzten Datensysteme lassen keine rückblickende Auswertung zu, welche Veränderungen durch diese Ausgliederungen/Verkäufe verursacht wurden. Insofern sind die hier zusammengestellten Jahresdaten immer bezogen auf die in dem entsprechenden Jahr am Stichtag tatsächlich im Eigentum des Landes stehenden Liegenschaften. Eine manuelle Bereinigung der unterjährigen Änderungen der statistischen Werte ist praktisch nicht durchführbar. Zum Stichtag 1. Januar 2000 wurde das gesamte landeseigene Grundvermögen einschließlich der aufstehenden Gebäude durch ein Beratungsunternehmen mit marktkonformen Verkehrswerten im Wege Gruppen-/Clusterbewertung bewertet. Die Straßengrundstücke wurden auf der Grundlage der örtlichen Durchschnittswerte für Acker- und Grünland bewertet. Die Straßenanlagen wurden nicht bewertet. Zu- und Abgänge im Bestand (Ankauf, Verkauf, Neubau u. a.) werden seither jährlich aktualisiert, jedoch weiterhin bezogen auf die Wertverhältnisse Von einer kompletten Neubewertung wurde bislang aus Kostengründen abgesehen. Die Werte werden jährlich im Landesliegenschaftsbericht veröffentlicht. Im Einzelnen: Der reine Bodenwert wurde zum 31. Dezember 2003 mit rd. 180,4 Mio. Euro ermittelt und liegt aktuell bei rd. 181,8 Mio. Euro. Die von der Straßenbauverwaltung genutzten bebauten Liegenschaften (Straßenmeistereien) sind nicht enthalten. Hiervon unabhängig ermittelt die Straßenbauverwaltung im fünfjährigen Turnus den Zustand des Landesstraßennetzes. Die letzte Zustandserfassung war im Jahr Zurzeit wird die aktuelle Erfassung durchgeführt. Das Ergebnis wird voraussichtlich Ende dieses Jahres vorliegen. Zu 2: Der Wert des landeseigenen Immobilienbestandes beläuft sich zum Stichtag 1. Januar 2010 auf 4,7 Mrd. Euro. Zu 3: Der Wert der aktuell entbehrlichen und veräußerbaren landeseigenen Immobilien beträgt ca. 48 Mio. Euro. Daneben werden auch weiterhin landwirtschaftliche Flächen und Hofanlagen der Domänenverwaltung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Belange der Nutzer veräußert, wenn sie im Einzelfall entbehrlich sind. Zu 4: Aus dem Verkauf von landeseigenen Immobilien wurden folgende Erlöse erzielt: Jahr Euro , , , , , , , ,00 Summe: ,00 3

4 Zu 5: Die vom SBN für landeseigene Immobilien aus dem EPL. 20 getätigten Aufwendungen in der Bauunterhaltung in den Jahren 2003 bis 2009 (ohne Baunebenkosten) sowie die getrennt (EPL. 06) veranschlagten Aufwendungen in den landeseigenen Hochschulen betrugen: Jahr Mio. Euro , , , , , , ,83 Summe: 384,38 Hinweis: Hinzu kommen noch die Aufwendungen der bei den einzelnen Ressorts veranschlagten kleinen Bauunterhaltungsarbeiten. Zu 6: Der für den Erhalt der Bausubstanz der landeseigenen Gebäude notwendige Baubedarf wird jährlich nach den Regelungen der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes (RLBau), Abschnitt C, erhoben. Durch äußere Einflüsse (Witterung, Veränderungen des Gebäudebestands durch Verkauf etc., Abbruch und Neubau von Gebäuden im Rahmen großer Baumaßnahmen) ist der Baubedarf innerhalb eines Jahres, aber auch auf längere Sicht erheblichen Schwankungen unterworden. Eine Ermittlung des Bauunterhaltungsbedarfs kann deshalb nicht über mehrere Jahre addiert werden, sondern bedarf immer der auf das aktuelle abgestellten Betrachtung. Der geschätzte derzeitige Bauunterhaltungsbedarf beträgt gemäß Liegenschaftsinformationssystems LINFOS rund 265 Mio. Euro. Der Anteil der davon aus den Jahren 2003 bis 2009 resultierende Sanierungsbedarf kann aufgrund der beschriebenen Änderungen im Liegenschaftsbestand nicht beziffert werden. Zu 7.1: Die Energiekosten (Wärme und Strom) für die Jahre 2003 bis 2008 sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Die Energiekosten umfassen neben den gebäudebezogenen Kosten für Heizwärme, Beleuchtung und Lüftungsanlagen (überwiegend in den Hochschulen) auch die gebäudeunabhängigen, prozessbedingten Energiekosten, z. B. für den Betrieb von EDV-Installationen, Küchen, Kantinen Absauganlagen in Laboren etc. Die Energiekosten für das Jahr 2009 können noch nicht genannt werden, da voraussichtlich erst Anfang November die Abrechnungen der Energieversorger vollständig vorliegen. Mio. Euro Hochschulen 1) 23,66 25,08 27,04 31,83 31,68 35,66 Sonstige Landesliegenschaften 32,87 33,07 35,97 40,58 42,57 47,01 Summe 56,53 58,15 63,01 72,41 74,25 82,67 1) Hochschulen mit eigener Betriebsüberwachung: Medizinische Hochschule Hannover, TU Braunschweig, TU Clausthal, Universität Hannover, Universität Oldenburg, Universität Osnabrück 4

5 Zu 7.2: Der energetische Standard eines Gebäudes ist im Wesentlichen gekennzeichnet durch den Heizwärmeverbrauch. Der Stromverbrauch ist hier von untergeordneter Bedeutung, da er weitgehend unabhängig ist vom Wärmedämmstandard eines Gebäudes. Für den Begriff Niedrigenergiehausstandard gibt es keine allgemeingültige Definition. Als Niedrigenergiehäuser werden z. B. Einfamilienhäuser mit einem Heizwärmeverbrauch zwischen 30 und 70 kwh/m 2 *a bezeichnet. Im Bereich der Mehrfamilienhäuser gilt ein Gebäude mit einem Heizwärmeverbrauch von 55 kwh/m 2 *a als Niedrigenergiehaus. Für Nichtwohngebäude, darunter fallen im Wesentlichen auch die landeseigenen Immobilien, gibt es aufgrund der großen Nutzungsvielfalt keine vergleichbaren Orientierungswerte. Vor diesem Hintergrund wird als Bezugsgröße für den Niedrigenergiehausstandard landeseigener Gebäude ein Heizwärmeverbrauch von 55 kwh/m 2 *a gewählt. Würden alle landeseigenen Gebäude den vorgenannten Niedrigenergiehausstandard aufweisen, so wären die Energiekosten im Jahr 2008 aufgrund eines geringeren Heizwärmeverbrauchs um ca. 19,45 Mio. Euro geringer ausgefallen, eine Einsparung von 23,5 %. Weitere wesentliche Energiekosteneinsparungen sind durch den Niedrigenergiehausstandard nicht zu erzielen, da gebäudeunabhängige, prozessbedingte Wärmeund Stromkosten von diesem Standard nicht beeinflusst werden. Zu 7.3: Die Investitionskosten zur Erreichung des Niedrigenergiehausstandards im landeseigenen Gebäudebestand würden bei angenommenen Baukosten in Höhe von 500 Euro/m 2 NGF grob geschätzt ca. 2,2 Mrd. Euro betragen. Bei der Ermittlung der Kosten wurden nur die vor der 1. Energieeinsparverordnung 2002 errichteten Gebäude berücksichtigt. Bei einem aktuellen Zinssatz von 2,95 % und einer angenommenen Laufzeit eines Kredites i. H. v. 2,2 Mrd. Euro über 30 Jahre ergäben sich jährliche Zinszahlungen von 64,90 Mio. Euro. Jährlichen Energiekosteneinsparungen in Höhe von 19,45 Mio. Euro würden somit jährliche Zinszahlungen in Höhe von 64,90 Mio. Euro gegenüberstehen. Dieses Verhältnis würde sich durch im Rahmen von Contracting durchgeführten Maßnahmen nur unwesentlich ändern, da sich Contracting nur für Teilbereiche der betriebstechnischen Anlagen eignet. Bauliche Maßnahmen zur Erreichung eines Niedrigenenergiehausstandards würden sich jedoch weit überwiegend auf die Gebäudehülle (Dächer, Fenster, Fassaden) beziehen. Hierfür wird Contracting aufgrund der langen Amortisationszeiten am Markt nicht angeboten. Zu 8: Die vom SBN getätigten Investitionen in Aus- und Neubauten (Einzelplan 20 und Hochschulen) in den Jahren 2003 bis 2009 (einschl. Baunebenkosten) betrugen: Jahr Mio. Euro , , , , , , ,74 Summe: 887,23 Zu 9: Die nominellen Verbräuche und Kosten für Wärme und Strom im Zeitraum von 2003 bis 2008 getrennt nach den sechs großen Hochschulen mit eigener Betriebsüberwachung und den sonstigen Landesliegenschaften haben sich wie nachfolgend dargestellt entwickelt: 5

6 Hochschulen: Der Wärmeverbrauch sank im Mittel um ca. 3 % p. a., während sich die jährlichen Wärmekosten um ca. 8 % p. a. erhöhten. Der Stromverbrauch stieg um ca. 7 % p. a. und die Kosten um ca. 12 % p. a. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Anteil der Nutzflächen im Betrachtungszeitraum 2003 bis 2008 um ca. 10 % angestiegen ist. Sonstige Landesliegenschaften: Der Wärmeverbrauch sank im Mittel um ca. 2 % p. a., während sich die jährlichen Wärmekosten um ca. 10 % p. a. erhöhten. Der Stromverbrauch stieg um ca. 2 % p. a. und die Kosten um ca. 7 % p. a. Die Nutzflächen blieben im Betrachtungszeitraum weitgehend konstant. Trotz der außerordentlich schwierigen Haushaltssituation wurden seit 2003 im Zuge notwendiger Baumaßnahmen umfangreiche energetische Verbesserungen im Gebäudebestand durchgeführt. Mit dem Energiesparinvestitions-Programm hat die Landesregierung darüber hinaus zusätzliche Haushaltsmittel für Energiesparmaßnahmen bereitgestellt. Insgesamt sind Im Zeitraum 2003 bis 2008 rd. 400 Maßnahmen mit Investitionskosten von rd. 60 Mio. Euro zur energetischen Verbesserung der Landesliegenschaften durchgeführt worden. Die durchgeführten Energiesparmaßnahmen führten zu einem kontinuierlichen Rückgang des Wärmeverbrauches in den sechs Hochschulen und den sonstigen Landesliegenschaften. Der zu beobachtende Anstieg des Stromverbrauchs, besonders deutlich bei den Hochschulen, ist eine direkte Folge der zunehmenden technischen Ausstattung u. a. im EDV-Bereich. Der Anstieg der Kosten für Wärme und Strom beruht neben dem Verbrauchsanstieg bei Strom im Wesentlichen auf den Energiepreissteigerungen der letzten Jahre. Zu 10: Nach beigefügter Auswertung aus der LINFOS Datenbank (Liegenschaftsinformationssystem) besteht ein Sanierungsbedarf bei den Landesimmobilien (ohne Hochschulen) für 2010 in Höhe von insgesamt rund 265,58 Mio. Euro (siehe Anlage 1). Die Dringlichkeitsstufen 4 und 5 sind noch nach der alten 5-stufigen Prioritätsliste klassifiziert, inzwischen werden Bauunterhaltungsmaßnahmen nur noch in drei Kategorien priorisiert. Daneben wurde für die Hochschulen in 2009 ein Sanierungsbedarf von rd. 400 Mio. Euro ermittelt, von dem im Rahmen des KP II rd. 62 Mio. Euro abgearbeitet werden. Vorraussetzung zur Ermittlung des Sanierungsbedarfs der Landesstraßen ist die Kenntnis des aktuellen Zustands des Landesstraßennetzes. Siehe hierzu Antwort zu Frage 1. Zu 11: Mit der Erfassung und Bewertung aller landeseigenen Liegenschaften zum 1. Januar 2000 wurden diese Werte erstmals vollständig und nach anerkannten Wertmaßstäben erfasst und so die Voraussetzungen für eine transparente Darstellung und nachhaltige Bewirtschaftung wesentlicher Vermögenswerte des Landes geschaffen. Rechnungslegungsvorschriften für eine staatliche Doppik lagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Erst zum 1. Januar 2010 traten mit der Novelle des Haushaltsgrundsätzegesetzes erstmals verbindliche Vorgaben für einen doppischen Haushalt in Kraft. Die Erfassung und Bewertung hätte somit wie vorgenommen auch als Grundlage der Bilanzierung in einem doppischen Haushalt genutzt und bis heute fortgeschrieben werden können. Der jährliche Liegenschaftsbericht informiert im Detail über den Ist-Bestand der Liegenschaften und dessen Veränderungen. Zu- und Abgänge werden hier, die laufende Abnutzung und andere Zustandsänderungen dagegen regelmäßig gesondert erfasst und erforderliche Maßnahmen eingeleitet. Ob allein der Nachweis in Form einer Bilanz sowie die Berücksichtigung des Werteverzehrs durch Abschreibungen in einem doppischen Haushalt zu einer abweichenden Entwicklung der genannten Vermögenswerte geführt hätte, kann nicht abschließend beantwortet werden. 6

7 Zu 12: Die Landesregierung verfolgt die Optimierung und Entwicklung haushaltswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente weiter. Dies umfasst neben bereits implementierten Instrumenten, z. B. der leistungsorientierten Steuerung (LoHN), auch die Option der Doppikeinführung. Niedersachsen ist auch aus diesem Grund an der erstmaligen Erarbeitung einheitlicher und verbindlicher bund-länder-übergreifender Standards für eine staatliche Doppik beteiligt. Dieser Prozess wird federführend durch das von Bund und Ländern getragene Standardisierungsgremium nach 49 a Haushaltsgrundsätzgesetz fortgeführt, jedoch mit Blick auf noch fehlende wesentliche Bestandteile nicht vor Ende 2011 abgeschlossen sein. Zwischenzeitlich wurde die in der Haushaltswirtschaft des Landes eingesetzte Baan-Software auf eine neue Version ( LN ) umgestellt. Aufgrund der erforderlichen umfangreichen Maßnahmen musste die Verfahrensentwicklung für 18 Monate unterbrochen werden. Weitere Schritte zur Vorbereitung der Doppik können nun wieder in Angriff genommen werden Dennoch gebietet - nicht zuletzt vor dem Hintergrund der veränderten Haushaltslage - der erhebliche Aufwand, der mit der Einführung einer staatlichen Doppik und dem Betrieb dieses komplexen Rechnungswesens auf Landesebene verbunden wäre, eine fundierte und sachliche Abwägung, wie die durch die Regierungskoalition angestrebten Ziele erfolgreich umgesetzt werden können. Die Landesregierung hält in jedem Fall an ihrer sorgfältigen, streng auf Wirtschaftlichkeit ausgerichteten Vorgehensweise fest. Sie wird daher weiter darauf hinwirken, unnötige Aufwende, insbesondere durch eine übereilte Umstellung, zu vermeiden. Der Konzeptionsentwicklung zur Einführung von Steuerungsinstrumenten der Doppik und ihrer Verankerung in der Haushaltswirtschaft wird demzufolge ab 2012 zunächst eine genauere Einschätzung der erforderlichen Schritte zu einem doppischen Haushalt und der damit verbundenen Kosten vorgeschaltet werden. Erfahrungen anderer Länder sind dabei zu berücksichtigen. Über die weitere Entwicklung wird die Landesregierung auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudie und der damit verbundenen Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit entscheiden. Zu 13: Verkehrswerte der Beteiligungen des Landes an Gesellschaften des öffentlichen und des privaten Rechts werden aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands nicht ermittelt. Daher wird der Anteil am Stammkapital für die Jahre 2003 bis 2009 dargestellt (siehe Anlage 2). Bei den Beteiligungen an der börsennotierten Volkswagen AG und der Salzgitter AG kann der Verkehrswert an Hand des jeweiligen Börsenkurses ermittelt werden. Die von der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft mbh (HanBG) gehaltenen Beteiligungen werden jährlich vom Abschlussprüfer auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Die Bewertung erfolgt maximal zu den Anschaffungskosten. Im Falle dauerhafter Wertminderungen wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den beizulegenden Wert vorgenommen. Es hat sich keine Änderung des HGB hinsichtlich der Bewertung von Finanzanlagen im Anlagevermögen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ergeben. In der Anlage sind die auf obiger Basis ermittelten Werte der Beteiligungen des Landes im Zeitraum vom 31. Dezember 2003 bis 31. Dezember 2009 ermittelt. 7

8 Zu 14: Aus der Veräußerung, Liquidation oder Kapitalrückzahlung von Gesellschaften mit Landesbeteiligung wurden folgende Erlöse erzielt: Einnahmen Gesellschaft Bemerkung Trägergesellschaft Deutscher Pavillion GmbH Liquidation Industriewasserversorgungsgesellschaft Nordwest-Niedersachsen mbh (IWAG) Verkauf Gesellschaftsanteile Emder Hafenumschlaggesellschaft mbh Kapitalherabsetzung Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbh Kapitalherabsetzung Summe: Trägergesellschaft Deutscher Pavillion GmbH Schlusszahlung Expo Grund GmbH Kaufpreisrückzahlung Summe: Spielbanken Niedersachsen GmbH Veräußerung durch die HanBG Niedersächsische Agentur für Technologietransfer GmbH Rückzahlung Stammkapitalanteil JadeWeserPort-Realisierungs- Beteiligungsgesellschaft mbh Veräußerung Stammkapitalanteil an BremenPorts Niedersächsische Gesellschaft für öffentliche Finanzierungen mbh Rückzahlung Stammkapital und Zuwendung Niedersächsische Energieagentur GmbH Rückzahlung Stammkapital 1 Staatsbad Norderney GmbH Kommunalisierung Norddeutsche Landesbank Verkauf von 32,97% an die HanBG Summe: EXPO 2000 GmbH i.l. Rückzahlung Gesellschaftsmittel Landesberatungsgesellschaft für Integration und Verkauf GmbH - Beschäftigung GmbH Anteile an NBank Summe: Institut Frau und Gesellschaft mbh i.l. Rückzahlung Stammkapital Osthannoversche Eisenbahnen AG Verkauf Aktienanteil Volkswagen-Stammaktien Verkauf von Aktien an die HanBG EXPO 2000 GmbH i.l. Rückzahlung Gesellschaftsmittel ekz Bibliothekservice GmbH Nettoverkaufserlös Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sondermüll GmbH Zufluss aus der Kapitalherabsetzung Summe: Deutsche Management Akademie GmbH Teilverkauf Gesellschaftsanteile Summe: ,00 Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH Verkauf Gesellschaftsanteile Sonderabfalldeponie Hoheneggelsen GmbH i.l. Rückzahlung Gesellschaftsvermögen Summe:

9 Zu 15: Das Land/die HanBG investierten nachstehende Beträge in Beteiligungsgesellschaften: Ausgaben Gesellschaft Bemerkung Norddeutsche Landesbank Refinanzierung Stille Einlage durch die HanBG Norddeutsche Landesbank Kauf von 32,97 % der Landesanteile durch die HanBG Norddeutsche Landesbank Kapitalzuführung durch das Land Summe: DEWI GmbH - Deutsche Windenergie Institut Kapitalerhöhung JadeWeserPort GmbH Stammkapitaleinzahlung Summe: N Dienstleistungen GmbH Beteiligung am Stammkapital IdeenExpo GmbH Beteiligung am Stammkapital Innovatives Niedersachsen GmbH Beteiligung am Stammkapital Norddeutsche Landesbank Stille Einlage durch das Land NBank Kapitalzuführung durch das Land und Erwerb von Gesellschaftsanteilen Dedalus GmbH & Co. KG a.a. Kauf von Gesellschaftsanteilen durch die HanBG Volkswagen AG Kauf von VW- Stammaktien durch die HanBG Summe: Niedersachsen Global GmbH Erwerb von Gesellschaftsanteilen Volkswagen AG Kauf von VW- Stammaktien durch die HanBG Summe: Deutsche Messe AG Kapitalerhöhung durch die HanBG DEWI GmbH - Deutsche Windenergie Institut Kapitalerhöhung Summe:

10 Zu 16: Die Beteiligungserträge, die Zinsaufwendungen und die Verschuldung der HanBG haben sich seit 2003 wie folgt entwickelt: Beteiligungserträge Zinsaufwendungen Verschuldung Zu 17: Bei den sonstigen wesentlichen Vermögensgegenständen des Landes findet in der Regel keine oder keine kontinuierliche Bewertung statt. Dies gilt gerade auch im Hinblick auf den Kunstbesitz des Landes. Erkenntnisse über dessen monetären Wert stehen daher nicht zur Verfügung. Eine belastbare Einschätzung wäre mit schwierigen Bewertungsfragen verbunden und nur mit einem sehr erheblichen Aufwand zu erlangen. Für die Sondervermögen des Landes, die den Großteil des sonstigen Landesvermögens darstellen, ist die Bestandsentwicklung seit 2003 der Anlage 3 zu entnehmen. Zu 18: Welche Vermögenswerte innerhalb der nächsten zwölf Monate veräußerbar wären, lässt sich nicht seriös beantworten. Insoweit wird zunächst auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Neben ungeklärten Bewertungsfragen lassen es dabei auch zahlreiche weitere Abhängigkeiten und Unwägbarkeiten nicht zu, eine generelle Aussage über das veräußerbare Landesvermögen zu treffen. Dies gilt beispielhaft für Vermögenswerte, deren Veräußerbarkeit der Artikel 72 der Niedersächsischen Verfassung entgegen stehen könnte, weil geschützte kulturelle und historische Belange der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg Lippe betroffen sein könnten. Hieran wird deutlich, dass beim Land Besonderheiten bestehen, die vor einer Entscheidung über eine Veräußerung im Einzelfall zu berücksichtigen wären. Nicht zuletzt ist die Frage der Entbehrlichkeit von Vermögenswerten aber auch politisch zu bewerten. Die Niedersächsische Landesregierung hat etwa für die Beteiligungen an der Volkswagen AG und an der Salzgitter AG entschieden, an diesen festzuhalten. Soweit für Teile des Liegenschaftsvermögens die Entbehrlichkeit konkret festgestellt ist, werden diese zum Verkauf angeboten. Einen aktuellen Überblick über die betroffenen Liegenschaften bietet u. a. das Internet-Verkaufsportal des Landes Niedersachsen unter der Adresse Darüber hinaus ist der Landesregierung keine Aussage zu konkret geplanten Veräußerungen möglich. Gegen eine Veröffentlichung einzelfallbezogener Einnahmeerwartungen würden im Übrigen auch grundsätzliche markstrategische Erwägungen sprechen. Die Landesregierung geht aber davon aus, dass die nach dem Ergebnis der parlamentarischen Beratung im Haushaltsplanentwurf 2011 verbleibenden Einnahmeerwartungen im Haushaltsvollzug sicher erzielt werden können. Sie entsprechen der Höhe nach den bisherigen Erfahrungswerten bzw. den planerischen Erwartungen der betroffenen Verwaltungen. Hartmut Möllring 10

11 Dringlichkeitsstufe EP des Hauptnutzers Anzahl Liegenschaft Anzahl Bebauung Anzahl BU- Projekte Titel Anlage 1 Summe geschätzte Kosten , , , , , , , , , , , ,00 Dringlichkeitsstufe EP des Hauptnutzers Anzahl Liegenschaft Anzahl Bebauung Anzahl BU- Projekte Titel Summe geschätzte Kosten , , , , , , , , , , , ,00 Dringlichkeitsstufe EP des Hauptnutzers Anzahl Liegenschaft Anzahl Bebauung Anzahl BU- Projekte Titel Summe geschätzte Kosten , , , , , , , , , , , ,46 Dringlichkeitsstufe EP des Hauptnutzers Anzahl Liegenschaft Anzahl Bebauung Anzahl BU- Projekte Titel Summe geschätzte Kosten , , ,00 11

12 Dringlichkeitsstufe EP des Hauptnutzers Anzahl Liegenschaft Anzahl Bebauung Anzahl BU- Projekte Titel Summe geschätzte Kosten , ,00 Gesamt: ,46 12

13 Anlage 2 13

14 14

15 Landesliegenschaftsfonds (Grundstock) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,08 Anlage 3 Agrarstrukturfonds , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,18 Allgemeine Rücklage , ,36 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , ,34 Versorgungsrücklage , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,62 15

16 Sondervermögen Wohnungsbau, Wirtschaft und Agrar , , , , , , , , ,44 Zweckgebundene Verausgabung an Investor (Verkauf sog. LTS-Rückflüsse) Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,61 Zweckgebundene Verwendung Wirtschaftsförderfonds , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,06 * Bestand aus Wirtschaftsförderfonds - Ökologischer Bereich wurde übernommen Wirtschaftsförderfonds - Landwirtschaftlicher Bereich , , , , , , , , , ,49 374, , , , , , , , , , ,91 16

17 Wirtschaftsförderfonds - Ökologischer Bereich , , , ,00 0,00 0,00 * Bestand wurde in den Wirtschaftsförderfonds übernommen Wirtschaftsförderfonds - Ökologischer Bereich (Energie) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,01 Unterabteilung "Zinsen für Diskontkredite" der Allgemeinen Rücklage , , , , , , , , , , , , , ,91 0,00 * Auflösung der Rücklage wegen Fälligkeit der Kredite Allgemeine Rücklage - Unterabteilung Aufbauhilfefonds Elbehochwasser , , , , , , , , ,33 Auflösung der Rücklage in 2010 Rücklage für die Zwischenlagerung schwachradioaktiver Abfälle , , , , , , , , , , , , , , , , , ,06 17

18 Rücklage für Maßnahmen nach 13 des Abwasserabgabengesetzes , , , , , , , , ,92 Zweckgebundene Verwendung Rücklage für Maßnahmen nach 47 h des Nds. Wassergesetzes , , , , , ,68 Zweckgebundene Verwendung 18 (Ausgegeben am )

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