Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 SGB VIII i. V. mit dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 SGB VIII i. V. mit dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg"

Transkript

1 Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 SGB VIII i. V. mit dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg zwischen Verein zur Förderung junger Menschen e.v. Rengldshauserstr Überlingen (Leistungserbringer) und dem örtlich zuständigen Träger der Jugendhilfe Landratsamt Bdenseekreis Kreisjugendamt Albrechtstr Friedrichshafen (Leistungsträger) für die Einrichtung Rückenwind für Familien Erlenweg Überlingen für das Leistungsangebt akkumuliertes betreutes Jugendwhnen im Bdenseekreis Rückenwind für Familien, LV BJW, Stand Dezember 2016 Seite 1/9

2 I Strukturdaten des Leistungsangebtes 1 Art des Leistungsangebtes 1. Hilfe zur Erziehung in einer snstigen betreuten Whnfrm auf der rechtlichen Grundlage der 27/34/35 SGB VIII bzw. ab Vlljährigkeit als Hilfen für junge Vlljährige nach 41 SGB VIII 2 Strukturdaten (1) Angebtsfrm und Platzzahl Das Leistungsangebt umfasst 1 Whnung für akkumuliertes betreutes Jugendwhnen für Jugendliche ab 16 Jahren mit insgesamt 3 betriebserlaubten Plätzen, davn 3 Plätze in der WG Schatzberg. 8, Überlingen (2) Öffnungszeit und Betreuungsumfang Das Leistungsangebt wird bedarfsgerecht während des gesamten Kalenderjahres erbracht. (3) Regelleistung Das Leistungsangebt umfasst: 1. Grundbetreuung ( 6 Abs. 2a RV) 2. Zusammenarbeit /Kntakte ( 6 Abs. 2b RV) 3. Hilfe-/Erziehungsplanung/Fachdienst ( 6 Abs. 2c RV) 4. Regieleistungen ( 6 Abs. 2d RV) (4) Individuelle Zusatzleistungen Individuelle Zusatzleistungen können im Rahmen der Hilfeplanung im Einzelfall nach Anlage 2 des Rahmenvertrages mit dem örtlichen Träger vereinbart werden. (5) Leistungsmdule Flgende Leistungsmdule sind Bestandteil dieses Leistungsangebtes 1. Kurzfristig intensivierte Begleitung der Übergänge Caching- und Ablösungs-Phasen bei den Übergängen der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer vn der gemeinschaftsrientierten Whngruppe in das akkumulierte betreute Jugendwhnen bzw. vm akkumulierten be- Rückenwind für Familien, LV BJW, Stand Dezember 2016 Seite 2/9

3 treuten Jugendwhnen in eine regulär geplante (gemäß Hilfeplan) selbst verantwrtete Whnsituatin. 3 Persnelle und sächliche Ausstattung der Regelleistung (1) Persnelle Ausstattung für 1 Gruppe mit insgesamt 3 Plätzen 1. Grundbetreuung und der Zusammenarbeit und Kntakte, einschließlich der durch den Gruppendienst erbrachten Leistungen der Erziehungs- und Hilfeplanung 0,75 VK 2. Fachdienstleistungen 0,06 VK 3. Regieleistungen Leitung 0,10 VK Verwaltung 0,08 VK Hauswirtschaft 0,10 VK (2) Sächliche Ausstattung Die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erfrderliche sächliche Ausstattung wird vn der Einrichtung im ntwendigen Umfang und in der erfrderlichen Qualität bereitgestellt. 4 Betriebsntwendige Anlagen Das Leistungsangebt wird in flgenden Gebäuden und Anlagen erbracht: Schatzberg 8, Überlingen II. Beschreibung des Leistungsangebtes 5 Auftrag / Zielsetzung Die Zielsetzungen des Leistungsangebtes sind insbesndere: Vermittlung vn Kenntnissen bezüglich der Abläufe und Strukturen unserer Gesellschaft Kenntnisse über die Instanzen und Unterstützungsmöglichkeiten Schulbildung, swie, wenn möglich, eine Berufsqualifikatin der das Erlernen vn Arbeitskmpetenzen zu ermöglichen Selbstständige Bewältigung des Lebensalltages unterstützen, Hilfe zur Selbsthilfe Haushaltsrganisatrische und hauswirtschaftliche Fähigkeiten für die eigene Whnung einüben Rückenwind für Familien, LV BJW, Stand Dezember 2016 Seite 3/9

4 eigene Vrstellungen einer realistischen Lebensperspektive entwickeln und knkretisieren, die auf einen Verbleib im Gastland vrbereitet, aber auch die Möglichkeit der Rückkehr in das Heimatland thematisiert. Eröffnung und Förderung vn Perspektiven in allen wichtigen Lebensbereichen, insbesndere in Hinsicht auf sziale Integratin, Partnerschaft, Schule und Beruf Unterstützung der Jugendlichen bei der schrittweisen Verselbstständigung für ein eigenverantwrtliches Leben und Whnen Wirtschaftliches Haushalten mit dem zur Verfügung stehenden Geld Umgang mit Behörden und Regelung finanzieller Angelegenheiten 6 Zu betreuender Persnenkreis (Zielgruppen) Aufgenmmen werden insbesndere unbegleitete minderjährige und junge erwachsene Ausländer (UMA) ab 16 Jahren. Eine grundsätzliche Anrufbereitschaft der pädaggischen Mitarbeiter,-innen besteht jederzeit. Das Leistungsangebt richtet sich insbesndere an unbegleitete minderjährige und junge erwachsene Ausländer (UMA) ab 16 Jahren, die unbegleitet aus dem Ausland nach Deutschland eingereist sind und sich weder Persnensrgeberechtigte nch Erziehungsberechtigte in Deutschland aufhalten. in ihrer neuen Lebensumgebung in der Whngruppe bereits ein hhes Maß an Eigenverantwrtung und der Fähigkeit zur Selbstrganisatin zeigen, sdass sie keine Whnfrm mehr brauchen, die mit einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung verbunden ist. über ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und die erkennbare Fähigkeit besitzen, dass sie diese Kenntnisse im Sinne einer gelingenden Alltagsbewältigung anwenden können im Anschluss an die Whngruppe für unbegleitete minderjährige Ausländer (U- MA) ins BJW wechseln (können) Eine Aufnahme ist ausgeschlssen für junge Menschen: die selbst- und fremd gefährdende Verhaltensweisen zeigen; d.h., wenn vn vrne herein eine begründete Srge um Leib und Leben des Kindes/Jugendlichen und/der Dritter besteht. mit kinderpsychiatrisch diagnstizierten Störungen, die aufgrund des Krankheitsbildes eine besndere Betreuung bzw. Behandlung z.b. im Rahmen einer Kinderund Jugendpsychiatrischen Klinik bedürfen. mit medizinischer Behandlung bedürftiger Suchtprblematik. die als Sexualstraftäter aufgefallen sind. Rückenwind für Familien, LV BJW, Stand Dezember 2016 Seite 4/9

5 7 Inhalte und Umfang des Leistungsangebtes (1) Regelleistungen 1. Grundbetreuung Die Grundbetreuung umfasst im Besnderen flgende alltagspädaggische und szialpädaggische Leistungen: Sicherung der materiellen Existenz (Whnen und Leben) Begleitung und Unterstützung bei der Beantragung vn Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes Hilfe bei der Finanzplanung, Schuldentilgung, Hilfe im Umgang mit Geld Hilfe bei der Kntaktaufnahme und im Umgang mit Behörden, Institutinen, Nachbarschaft, der Einhaltung mietvertraglicher Verpflichtungen Anleitung bei hauswirtschaftlichen, swie haushaltsrganisatrischen Tätigkeiten Praktische Hilfen (beispielsweise Ausstattung / Einrichtung der Whnung) Hilfestellung zur Berufsfindung, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitsplatzsuche, Bewerbung Unterstützung beim Aufbau einer angemessenen Tages- und Wchenstruktur Hilfen in der Bewältigung der neuen selbstständigen Lebenssituatin, Alleinsein, Einsamkeit, Freizeitgestaltung, Sziale Kntakte knüpfen und pflegen Anleitung und Stärkung bei der Entwicklung und Pflege allgemeiner Kntakte im szialen und Whn-Umfeld Unterstützung bei der Entwicklung eines psitiven, auf Gleichberechtigung und Augenhöhe beruhenden Selbstbildes Vermittlung externer Hilfe im Bedarfsfall Beratung und Unterstützung bezüglich Freundschaft, Beziehung, Partnerschaft, Sexualität, Verhütung Beratung bei der Körperpflege und Hygiene und Begleitung bei Arztbesuchen Beteiligung bei allen den Jugendlichen betreffenden Angelegenheiten Begleitung und Unterstützung bei der Whnungssuche bei Hilfeende Hilfe und Unterstützung beim Umgang und Kntakt mit der Herkunftsfamilie, bei Knflikten zwischen dem jungen Menschen und Familienmitgliedern, bei Ablösungsprzessen vn der Familie, bei der Findung einer eigenen selbstbestimmten Rlle gegenüber der Familie etc. 2. Zusammenarbeit, Kntakte 1. Allgemeine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. 2. Allgemeine Zusammenarbeit und Kntaktpflege mit der Herkunftsfamilie. Dies umfasst flgende Leistungen: Aktive Einbeziehung der Bezugspersnen aus dem Herkunftssystem bei der Aufnahmesituatin und der Hilfe-/Erziehungsplanung Rückenwind für Familien, LV BJW, Stand Dezember 2016 Seite 5/9

6 Sicherung der Teilhabe der Herkunftseltern durch Unterstützung der Kinder bei Telefn und Briefkntakten. 3. Die allgemeine Zusammenarbeit mit dem szialen Umfeld umfasst: Allgemeine Zusammenarbeit mit der Schule Allgemeine Kntaktpflege zu Vereinen Einbindung vrhandener lkaler Strukturen in die Arbeit der Whngruppe Präsenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Szialraum vr Ort Hilfe-/Erziehungsplanung, Diagnstik Zu den Leistungen der Hilfe- und Erziehungsplanung und Diagnstik gehören: Management der Aufnahmeanfragen und der Aufnahme in das Leistungsangebt Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnstik Leistungen der Erziehungs- und Hilfeplanung Vermittlung der Ergebnisse in Hilfeplangesprächen und Fallbesprechungen Regelmäßige und situatinsbezgene Abstimmung des Erziehungsprzesses Absprachen und Infrmatinen im Rahmen der Hilfeplanung Krdinatin und Umsetzung des vereinbarten Hilfeknzeptes Die Leistungen der Erziehungs- und Hilfeplanung werden mit unterschiedlichen Anteilen und spezifischen Schwerpunkten vm Gruppendienst und vm Fachdienst erbracht Leistungen des Kinderschutzes nach 8a SGB VIII sind in einer eigenen Vereinbarung mit dem Jugendamt festgelegt. Regieleistungen Die Regieleistungen umfassen 1. Leistungen der Leitungsfunktinen: Wahrnehmung der Leitungsfunktin, Persnalführung und steuerung, Organisatin und Management der Einrichtung, Marketing, Leistungs- und Qualitätsentwicklung, Außenvertretung, Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, Gremienarbeit, Öffentlichkeitsarbeit. 2. Leistungen der Verwaltung: Allgemeine Verwaltung, Persnal- und Klientenverwaltung, Leistungsverwaltung und Rechnungswesen, EDV-Administratin. 3. Leistungen der Hauswirtschaft. Bewirtschaftung der Funktins- und Besprechungsräume, Einkauf, Lagerhaltung, Zubereitung vn Mahlzeiten (Speiseversrgung), Wäscheversrgung, Hausreinigung, Haustechnische Leistungen. 4. Unterstützende Leistungen des Fachdienstes: Beratung bei Aufnahmeanfragen, Aufnahmen, Krdinatin der Hilfeplanung und der Umsetzung in der Einrichtung, Planung, Organisatin und Begleitung des pädaggischen Przesses, Vrbereitung der Ablösung, Reflexin, Kntrlle und Dkumentatin der Erziehungsarbeit, Aufbau, Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätsentwicklungsknzeptes, Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter/- Rückenwind für Familien, LV BJW, Stand Dezember 2016 Seite 6/9

7 innen, Praxisbegleitung und beratung, Supervisin/Intervisin, Organisatin und Zusammenarbeit mit den Partnern im Hilfesystem (extern und intern), Zusammenarbeit mit dem Jugendamt in Arbeitskreisen, bei der Jugendhilfeplanung. (2) Individuelle Zusatzleistungen Individuelle Zusatzleistungen können im Rahmen der Anlage 2 RV angebten und im Rahmen der Hilfeplanung nach 36 SGB VIII vereinbart werden. (3) Leistungsmdule 1. Übergangs-Phasen Dauer 2 / 2 Wchen Abschied vn der Gruppe bzw. vm akkumulierten betreuten Jugendwhnen. Umzug und Ankmmen in der neuen Whnsituatin: Begleitung des Übergangs in den ersten zwei Wchen vn der Whngruppe zum akkumulierten betreuten Jugendwhnen schwerpunktmäßig durch: Ablösung vn der Gruppe und der Bezugspersn in der Whngruppe Gelingende Eingewöhnung in der neuen Whnsituatin unterstützen Gemeinsames Gesprächsangebt durch alte und neue Bezugspersn / Fachdienst Unterstützung bei der Bewältigung der Veränderung vn der Gemeinschaftsrientierung zum Einzelwhnen Thematisierung der ggf. negativen Seiten der Veränderung (Einsamkeit, Mtivatin ) Begleitung des Überganges innerhalb vn zwei Wchen nach dem regulären Auszug gemäß Hilfeplanung in eine selbstverantwrtete Whnsituatin insbesndere durch: Unterstützung einer gelingenden Eingewöhnung in der neuen Whnsituatin Gemeinsames Gesprächsangebt durch alte Bezugspersn / Fachdienst Unterstützung bei der Bewältigung der Veränderung und der damit verbundenen Zunahme der Eigenverantwrtung für alle Lebensbereiche, vn der Haushaltsrganisatin über die Tages- und Wchenstruktur, bis zum Umgang mit Behörden, Institutinen, Nachbarschaft und der Pflege freundschaftlicher und familialer Kntakte. Leistungsaufwand für den gesamten Zeitraum der Übergangs-Phase: 10 Std. 8 Qualität des Leistungsangebtes Wir sichern und entwickeln unsere Qualität auf der Grundlage eines kntinuierlichen Verbesserungsprzesses. Leitlinie zur Umsetzung der UN-Kinderrechtsknventin. Rückenwind für Familien, LV BJW, Stand Dezember 2016 Seite 7/9

8 Die für das Erreichen der Qualitätsziele erfrderlichen (Schlüssel-) Przesse werden beschrieben, dkumentiert, überwacht und in regelmäßigen Abständen (Revisin) auf Effektivität und Effizienz überprüft. Bei Rückenwind für Familien wurden beispielsweise flgende Schlüsselprzesse beschrieben: Aufnahmeverfahren Hilfeplanung Schutzauftrag bei Kindeswhlgefährdung Kriseninterventin Abgängigkeit Respekt- und Gewaltverfahren Knsiliarischer Dienst Aktenführung und Dkumentatin wird als Beitrag zu Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung gesehen. Als Richtlinie gilt: S umfassend und ausführlich wie nötig und s zeit- und kstensparend wie möglich. Mit dem Landkreis Bdenseekreis, in dessen Verantwrtungsgebiet die Einrichtung Rückenwind verrtet ist, findet ein regelmäßiger fachlicher Austausch im Rahmen des trägerübergreifenden Qualitätszirkels Hilfen zur Erziehung (HzE) statt. Rückenwind beteiligt sich aktiv in dem vm Jugendamt mderierten Gremium zur Qualitätsentwicklung. 9 Qualifikatin des Persnals Das vrgehaltene pädaggische und therapeutische Persnal entspricht den Anfrderungen des 21 LKJHG Betreuungskräfte. Die Qualifikatin umfasst im Bereich Gruppenpädaggischer Dienst: Pädaggische und heilpädaggische Fachkräfte Fachdienst und andere gruppenergänzende Dienste: Pädaggische, heilpädaggische, psychlgische und psychtherapeutische Fachkräfte Snstige Fachkräfte Leitung Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte Pädaggische und therapeutische Fachkräfte Verwaltung Betriebswirtschaftliche und administrative Fachkräfte und snstiges Persnal Snstige Bereiche Fachkräfte und snstiges Persnal entsprechend den im Bereich gängigen Berufsprfilen und snstige Kräfte. Rückenwind für Familien, LV BJW, Stand Dezember 2016 Seite 8/9

9 10 Vraussetzungen der Leistungserbringung Die Einrichtung erbringt ihre Leistungen in dem hier beschriebenen Angebt unter flgenden Vraussetzungen: Die Leistungen werden unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erbracht. Neben dieser Vereinbarung über Inhalt, Umfang und Qualität des Leistungsangebts, sind entsprechende Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit dem örtlichen Träger, Bdenseekreis, in dessen Bereich die Einrichtung gelegen ist, abgeschlssen. 11 Gewährleistung Der Leistungserbringer gewährleistet, dass die Leistungsangebte zur Erbringung der Leistungen nach 78a Abs. 1 SGB VIII geeignet swie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. III Schlussbestimmungen 12 Beginn, Ende und Kündigung des Leistungsverhältnisses Die hier beschriebenen Leistungen werden ab dem Aufnahmetag des jungen Menschen erbracht. Die Leistungserbringung endet mit der Beendigung des Leistungsverhältnisse durch das Jugendamt. 13 Laufzeit der Leistungsvereinbarung Die Vereinbarung gilt ab Datum Die Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit bis zum Datum Für die Leistungsträger Für den Leistungserbringer Friedrichshafen, Friedrichshafen, Örtlicher Träger der Jugendhilfe Träger der Einrichtung Kmmunalverband für Jugend und Sziales Baden-Württemberg als Beteiligter entsprechend der kmmunalen Vereinbarung Rückenwind für Familien, LV BJW, Stand Dezember 2016 Seite 9/9

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden- Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung Name Straße PLZ Ort (Leistungserbringer) und

Mehr

Eckpunkte und Personalausstattung

Eckpunkte und Personalausstattung Eckpunkte und Personalausstattung für das sozialpädagogisch begleitete Wohnen für junge Menschen in Form eines Jugendwohnheims nach 13,3 und 13,1 SGB VIII Empfehlung der Verbände der Leistungserbringer

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden- Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung Waisenhausstiftung Freiburg Vertreten durch

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung Stiftung St. Konradihaus Schelklingen Konradistraße

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Übergangsvereinbarung bis zur Vorlage der Genehmigung als Schule am Heim für Erziehungshilfen Leistungsvereinbarung zwischen dem Träger der Einrichtung Verein für Erziehungshilfe e.v. Mähderstr. 1 72768

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung Name Straße PLZ Ort (Leistungserbringer) und

Mehr

Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen

Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe ( 4 Abs.1 des Rahmenvertrages zu 78f SGB VIII) Präambel Die Rahmenleistungsvereinbarung enthält

Mehr

Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg

Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg zwischen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Landratsamt Karlsruhe Beiertheimer

Mehr

Entwicklungsdokumentation

Entwicklungsdokumentation LWL-Landesjugendamt, Schulen, Krdinatinsstelle Sucht Entwicklungsdkumentatin Bezug: LWL- Richtlinien über die Förderung vn Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen, Punkt 8.3 1. LWL- Richtlinien

Mehr

Partizipation von Kindern und Jugendlichen: Rechtliche, fachliche und soziale Dimension Rechtliche Dimension: VN-Kinderrechtskonvention Grundgesetz

Partizipation von Kindern und Jugendlichen: Rechtliche, fachliche und soziale Dimension Rechtliche Dimension: VN-Kinderrechtskonvention Grundgesetz Partizipation von Kindern und Jugendlichen: Rechtliche, fachliche und soziale Dimension Rechtliche Dimension: VN-Kinderrechtskonvention Grundgesetz Fachliche Dimension: Ohne Partizipation keine Identifizierung

Mehr

FamilieninstitutAugsburg

FamilieninstitutAugsburg FIA - Familieninstitut Augsburg Schaezlerstr. 36 86152 Augsburg Flexible Jugendhilfen, Sziale Gruppenarbeit Vrträge, Wrkshps KONZEPTION SOZIALPÄDAGOGISCH BETREUTES EINZELWOHNEN FÜR JUGENDLICHE UND JUNGE

Mehr

Leistungsbeschreibung gem. 78 c KJHG SGB VIII

Leistungsbeschreibung gem. 78 c KJHG SGB VIII Verselbstständigungsangebot Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen Leistungsbeschreibung gem. 78 c KJHG SGB VIII Bild: Unser Haupthaus aus dem Jahre 1700 Träger: Corsten Jugendhilfe GmbH Telefon: 02482 1259-0

Mehr

Sozialpädagogische Unterstützung von Kindern und deren Familien

Sozialpädagogische Unterstützung von Kindern und deren Familien Mdul Szialpädaggische Unterstützung vn Kindern und deren Familien Ziele Enge Zusammenarbeit mit allen am Erziehungsprzess beteiligten Persnen und Institutinen Eltern in der Erziehungsarbeit nicht alleine

Mehr

Antrag auf Betriebserlaubnis gem. 45 SGB VIII

Antrag auf Betriebserlaubnis gem. 45 SGB VIII Ministerium für Sziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Seniren des Landes Schleswig-Hlstein -Landesjugendamt- Sachbearbeiter/In: VIII Adlf-Westphal-Straße 4 24143 Kiel A. Angaben über Träger und Einrichtung

Mehr

Praxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus

Praxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus Praxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus Was ist das Mutter-Kind-Haus? das Mutter-Kind-Haus bietet acht jungen Schwangeren und Müttern ab 14 Jahren die Möglichkeit, zusammen mit ihren Kindern in einem

Mehr

DIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017

DIJuF Interaktiv  Stand: Entwurfsfassung für 2017 DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 31.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016

Mehr

Konzeptbaustein. Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen

Konzeptbaustein. Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen Konzeptbaustein Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen Inhalt: 1 Zielgruppe 2 Spezifische Ziele der Leistungen 3 Leistungsanbote 4 Spezifisches zur Organisationsstruktur Anlagen:

Mehr

Wohnen Inklusive. Die inklusive Wohngemeinschaft im Nauwieser Viertel

Wohnen Inklusive. Die inklusive Wohngemeinschaft im Nauwieser Viertel Whnen Inklusive Die inklusive Whngemeinschaft im Nauwieser Viertel Kurze Straße 9 66111 Saarbrücken Miteinander Leben Lernen ggmbh Gewerbepark Eschberger Weg, Geb. 3 66121 Saarbrücken Tel. 0681-68797-26

Mehr

Leistungsbeschreibung für das Angebot Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer

Leistungsbeschreibung für das Angebot Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Duisburg Leistungsbeschreibung für das Angebot Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Rechtsgrundlage Zielgruppe Die Erziehungsbeistandschaft

Mehr

Diese Vereinbarung regelt auf Grundlage des Bayerischen Rahmenvertrages nach 79 SGB XII den Basisleistungsrahmen für diesen Leistungstyp.

Diese Vereinbarung regelt auf Grundlage des Bayerischen Rahmenvertrages nach 79 SGB XII den Basisleistungsrahmen für diesen Leistungstyp. Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung für den Leistungstyp Teilstationäre Angebote für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten Leistungstyp T-BSS 1. Gegenstand und Grundlage Diese Vereinbarung

Mehr

Leistungsbeschreibung Sozialpädagogisch begleitetende Wohnhilfen

Leistungsbeschreibung Sozialpädagogisch begleitetende Wohnhilfen Seite 1 von 5 Stand: 06/2002 Zuordnung des Angebotes Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Allgemeine Beschreibung der möglichen Grundleistungen Sozialpädagogisch begleitete Wohnhilfen Sozialpädagogisch

Mehr

Orientierungshilfe. zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung für Träger von Einrichtungen, die beabsichtigen, Hilfen gem. 35 a SGB VIII anzubieten

Orientierungshilfe. zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung für Träger von Einrichtungen, die beabsichtigen, Hilfen gem. 35 a SGB VIII anzubieten 1 Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie Orientierungshilfe zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung für Träger von Einrichtungen, die beabsichtigen, Hilfen

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung nach 78b Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i. V. m. dem Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII für Baden-Württemberg zwischen dem Träger der Einrichtung JUGENDHILFE HUBERTUS Gaimühler Strasse 48 69247

Mehr

Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1.

Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1. Inhalt: 1. Begriffsklärung 2. Woraus leiten sich die Pflichten und Rechte ab? 3. Rechtliche Grundlagen 4. Rechte und Pflichten 6. Chancen 7. Kurzes Fazit 1. Begriffsklärung Der Begriff Heimaufsicht wird

Mehr

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlich seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlich seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht Leistungsbeschreibung Anschrift der Einrichtung Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlich seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht DRK Regionalverband Magdeburg

Mehr

Vereinbarung gem. 78 a ff SGB VIII. Leistungsvereinbarung

Vereinbarung gem. 78 a ff SGB VIII. Leistungsvereinbarung Zwischen Vereinbarung gem. 78 a ff SGB VIII Kreisausschuss des Hochtaunuskreises vertreten durch das Kreisjugendamt Ludwig-Erhard-Anlage 1-4 61352 Bad Homburg Öffentlicher Träger der Jugendhilfe und Jugendhilfe

Mehr

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Anlage C Muster-Trägervertrag Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str. 27 078 Berlin-Mitte u+ salexanderplatz Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str.

Mehr

Das BTHG in Bayern Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung in Bayern LAG CBP Bayern. Workshop: Kinder und Jugendliche

Das BTHG in Bayern Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung in Bayern LAG CBP Bayern. Workshop: Kinder und Jugendliche Das BTHG in Bayern Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung in Bayern LAG CBP Bayern Workshop: Kinder und Norbert Witt, Referat Behindertenhilfe 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Mehr

EGGERSSTIFTUNG Betreutes Wohnen. Konzeption der Einzelbetreuungen

EGGERSSTIFTUNG Betreutes Wohnen. Konzeption der Einzelbetreuungen EGGERSSTIFTUNG Betreutes Wohnen Konzeption der Einzelbetreuungen 1 Konzeption der Prof. Dr. Eggers-Stiftung für das sozialtherapeutisch Betreute Wohnen von psychisch kranken jungen Menschen. Diese Konzeption

Mehr

Komplexleistung Frühförderung - Neue Regelungen und Hintergründe

Komplexleistung Frühförderung - Neue Regelungen und Hintergründe Komplexleistung Frühförderung - Neue Regelungen und Hintergründe Fachveranstaltung Komplexleistung Frühförderung Theorie und Praxis Berlin, 29. November 2017 Agenda Bisherige Kritikpunkte 46 Abs. 2 bis

Mehr

PERSPEKTIVPLANUNG FÜR DAS KIND, ELTERNARBEIT, FREMDUNTERBRINGUNG ( 37 SGB VIII) Wie ist mein Jugendamt gut aufgestellt?

PERSPEKTIVPLANUNG FÜR DAS KIND, ELTERNARBEIT, FREMDUNTERBRINGUNG ( 37 SGB VIII) Wie ist mein Jugendamt gut aufgestellt? PERSPEKTIVPLANUNG FÜR DAS KIND, ELTERNARBEIT, FREMDUNTERBRINGUNG ( 37 SGB VIII) Wie ist mein Jugendamt gut aufgestellt? 37 DER RÜCKFÜHRUNGSPARAGRAPH: 37 SGB VIII NOCH NIE GEHÖRT? 37 - Zusammenarbeit bei

Mehr

Fachtag Mädchen in der Jugendhilfe am im Landratsamt Waldshut

Fachtag Mädchen in der Jugendhilfe am im Landratsamt Waldshut Fachtag Mädchen in der Jugendhilfe am 28.06.2011 im Landratsamt Waldshut Prtkll für Wrkshp 2 Erziehungshilfe trifft Kinder- und Jugendpsychiatrie Ein Kperatinsmdell Leitung: Vera Stcker Die Zahlen der

Mehr

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh ISOLATION ÜBERWINDEN GEMEINSCHAFT ERÖFFNEN PERSPEKTIVEN ENTWICKELN Konzeption der ambulanten Mutter-Kind-Betreuung 1. Kurzkonzept In der

Mehr

Antrag auf Betriebserlaubnis gem. 45 SGB VIII für Kindertagesstätten gem. KiTaG

Antrag auf Betriebserlaubnis gem. 45 SGB VIII für Kindertagesstätten gem. KiTaG Ministerium für Sziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Seniren des Landes Schleswig-Hlstein -Landesjugendamt- Sachbearbeiter/In: VIII Adlf-Westphal-Straße 4 24143 Kiel A. Angaben über Träger und Einrichtung

Mehr

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung Einrichtung: (Name, Adresse) Ort der Leistungserbringung: Einrichtungsart: Angebotene gesetzl. Leistungen: SGB VIII Anzahl Gruppen und Plätze 1. Gesamteinrichtung 1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereich/Grundstruktur

Mehr

Leistungsbeschreibung. Wohngruppe Am Birkenfeld

Leistungsbeschreibung. Wohngruppe Am Birkenfeld LWL Heilpädaggisches Kinderheim Hamm Lisenkamp 27-59071 Hamm www.lwl-heiki-hamm.de Leistungsbeschreibung Whngruppe Am Birkenfeld Psychiatrische Jugendhilfestatin Stand: 15.08.2016 Inhaltsverzeichnis 1.

Mehr

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung Konzeption Lebenshilfe Walsrode Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung Vorwort Das ambulant betreute Wohnen bietet eine Betreuungsform für Menschen mit Behinderungen,

Mehr

Jugendhilfeeinrichtung Flexible Ambulante Hilfen SGB VIII Kinder Jugend 27 ff

Jugendhilfeeinrichtung Flexible Ambulante Hilfen SGB VIII Kinder Jugend 27 ff Jugendhilfeeinrichtung Flexible Ambulante Hilfen SGB VIII Kinder Jugend 27 ff 1 Leistungsbeschreibung Flexible ambulante Hilfe Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Flexible ambulante Betreuung ist ein,

Mehr

Schutzauftrag und Betriebserlaubnis

Schutzauftrag und Betriebserlaubnis Ein Beitrag zur Fachveranstaltung Steuerung und Verantwortlichkeiten öffentlicher und freier Träger im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes am 13. Juni 2011 in Frankfurt am Main Sybille Nonninger, Landesjugendamt

Mehr

(in der Fassung vom )

(in der Fassung vom ) Anlage D.7 zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und vom 15.12.2006 Rahmenleistungsbeschreibung Stationäre sozialpädagogische Krisenintervention im Rahmen

Mehr

Landkreis. Telefon. Fax. . Rechtsform. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich):

Landkreis. Telefon. Fax.  . Rechtsform. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): Individuelles Leistungsangebot/-vereinbarung nach dem Bayer. Rahmenvertrag nach 79 Abs. 1 SGB XII für die Leistungstypen Wohnen für erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung mit/ohne Tagesbetreuung

Mehr

Qualitätskriterien für ambulant betreute Wohngemeinschaften

Qualitätskriterien für ambulant betreute Wohngemeinschaften V. Reichenberg - Ftlia.cm Qualitätskriterien für ambulant betreute Whngemeinschaften Diese Qualitätskriterien wurden im Qualitätsfrum ambulant betreuter Whngemeinschaften (krdiniert durch das Szialreferat,

Mehr

RICHTLINIEN für die Förderung fachlich betreuter Wohnformen für erwachsene behinderte Menschen (RL-BWB)

RICHTLINIEN für die Förderung fachlich betreuter Wohnformen für erwachsene behinderte Menschen (RL-BWB) RICHTLINIEN für die Förderung fachlich betreuter Whnfrmen für erwachsene behinderte Menschen (RL-BWB) Grundlage für die neuen Richtlinien für die Förderung fachlich betreuter Whnfrmen für erwachsene behinderte

Mehr

FamilieninstitutAugsburg

FamilieninstitutAugsburg FIA - Familieninstitut Augsburg Frankenstr. 6 b 86356 Neusäß-Steppach Flexible Jugendhilfen, Sziale Gruppenarbeit Vrträge, Wrkshps KONZEPTION UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE UM AMBULANTE BETREUUNG FIA - FAMILIENINSTITUT

Mehr

Curriculum für die Theorievermittlung

Curriculum für die Theorievermittlung Ergänzung zur Regelung der Zusatzqualifikatin: Persnenbezgene Dienstleistungen in Senireneinrichtungen in der Ausbildung zur FachpraktikerIn Hauswirtschaft Curriculum für die Therievermittlung (120 Unterrichtseinheiten)

Mehr

Rahmenleistungsvereinbarung für stationäre Einrichtungen

Rahmenleistungsvereinbarung für stationäre Einrichtungen nhang Rahmenleistungsvereinbarung für stationäre Einrichtungen Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfen für junge Volljährige ( 4 bs.1 des Rahmenvertrages zu 78f SGB VIII) Präambel Die Rahmenleistungsvereinbarung

Mehr

Ombudschaften. auch nützlich für. Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter

Ombudschaften. auch nützlich für. Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter Ombudschaften auch nützlich für Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter Bernd Hemker 01.10.2014 Aktuelle Anfragen: Darf mein Taschengeld vom Wohngruppenleiter gekürzt werden, bloß weil ich Mist gebaut habe?

Mehr

1 Konzept Mobiles Team

1 Konzept Mobiles Team 1 Knzept Mbiles Team Anstellungsträger für die MitarbeiterInnen des Mbilen Teams ist die Tirler Sziale Dienste GmbH. Die fachliche Zurdnung und Fachaufsicht erflgt durch die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe,

Mehr

Überregionale Straßensozialarbeit Konzeption

Überregionale Straßensozialarbeit Konzeption Überreginale Straßenszialarbeit Knzeptin (Stand August 2013) Off Rad Kids möchte mit seinem Knzept der überreginalen Straßenszialarbeit jugendlichen Ausreißern und jungen Vlljährigen im Obdachlsenmilieu

Mehr

Leistungstypen T-KJ-K-HPT; T-KJ-G-HPT. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen:

Leistungstypen T-KJ-K-HPT; T-KJ-G-HPT. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen: Individuelles Leistungsangebot / -vereinbarung für die Leistungstypen teilstationäre Angebote für körperlich oder geistig behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Heilpädagogischen Tagesstätten

Mehr

Leistungsbeschreibung für das Angebot Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE)

Leistungsbeschreibung für das Angebot Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE) für das Angebot Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE) Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Duisburg Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Die INSPE ist ein Angebot der Jugendhilfe zur

Mehr

Schutz von Kindern und Jugendlichen und sonstigen Wohnformen gemäß 45 SGB VIII (KJHG)

Schutz von Kindern und Jugendlichen und sonstigen Wohnformen gemäß 45 SGB VIII (KJHG) Träger der Einrichtung (Anschrift) Datum Tel. Fax Über die Kreis-/Stadt-Verwaltung - Jugendamt An den Landschaftsverband Rheinland Dezernat 4 - Jugend 50663 Köln Aktenzeichen des Landesjugendamtes 41.22-

Mehr

Prozess der Weiterentwicklung eines Studiengangs

Prozess der Weiterentwicklung eines Studiengangs Checkliste für die Weiterentwicklung eines Studiengangs Eine Übersicht zum Przessablauf mit Infrmatinen zu den Verantwrtlichen und den aktuellen Vrgabedkumenten/mitgeltenden Dkumenten findet sich auf der

Mehr

Unser Team. Mitarbeiterprofile. für ambulante Kinder- und Jugendhilfe nach den 30, 31 und 41 SGB VIII

Unser Team. Mitarbeiterprofile. für ambulante Kinder- und Jugendhilfe nach den 30, 31 und 41 SGB VIII Unser Team Mitarbeiterprofile für ambulante Kinder- und Jugendhilfe nach den 30, 31 und 41 SGB VIII Wer sind wir? Das ist seit vielen Jahren ein zuverlässiger Partner der öffentlichen Kinder und Jugendhilfe.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. PräambeI. I. Allgemeines. 1 Gegenstand und Grundlagen. II. Leistungsvereinbarung

Inhaltsverzeichnis. PräambeI. I. Allgemeines. 1 Gegenstand und Grundlagen. II. Leistungsvereinbarung Inhaltsverzeichnis PräambeI I. Allgemeines 1 Gegenstand und Grundlagen II. Leistungsvereinbarung 2 Art und Ziel 3 Personenkreis 4 Inhalt der Leistungen 5 Umfang der Leistungen 6 Qualität der Leistungen

Mehr

FamilieninstitutAugsburg

FamilieninstitutAugsburg FIA - Familieninstitut Augsburg Schaezlerstr. 36 86152 Augsburg Flexible Jugendhilfen, Sziale Gruppenarbeit Vrträge, Wrkshps KONZEPTION UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE SOZIALPÄDAGOGISCHES ZENTRUM GESSERTSHAUSEN

Mehr

Anlage 1 zum Vertrag über die Erbringung und Vergütung von Komplexleistungen zur Früherkennung und Frühförderung

Anlage 1 zum Vertrag über die Erbringung und Vergütung von Komplexleistungen zur Früherkennung und Frühförderung zum Vertrag über die Erbringung und Vergütung vn Kmplexleistungen zur Früherkennung und Frühförderung Endfassung 7.2.11 Leistungsangebtstyp Heilpädaggische Förderung im Rahmen der Kmplexleistung SGB IX

Mehr

Leitbild für flexible Erziehungshilfen

Leitbild für flexible Erziehungshilfen 1 Leitbild für flexible Erziehungshilfen Gliederung: 1. Gesetzlicher Auftrag 2. Ziele 3. Standards 4. Ressourcen Amt für Jugend und Soziales Frankfurt (Oder) Arbeitsgemeinschaft "Flexible Erziehungshilfen"

Mehr

Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen

Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Whnen dem Landkreistag Nrdrhein-Westfalen dem Städtetag Nrdrhein-Westfalen dem Städte- und Gemeindebund NRW zwischen (im Flgenden kmmunale Spitzenverbände in NRW)

Mehr

Leistungstypen WT-E-K; WT-E-G; W-E-K; W-E-G. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen:

Leistungstypen WT-E-K; WT-E-G; W-E-K; W-E-G. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen: Individuelles Leistungsangebot / -vereinbarung für die Leistungstypen Wohnen für Erwachsene mit körperlicher oder geistiger Behinderung mit / ohne Tagesbetreuung Leistungstypen WT-E-K; WT-E-G; W-E-K; W-E-G

Mehr

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Integrationshilfen in Schulen Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Eingliederungshilfe Integrationshelfer an Schulen und Kindertagesstätten können eine Leistung der Eingliederungshilfe sein. Differenzierung:

Mehr

Richtlinien der Stadt Oberursel (Taunus) für die Förderung von Kindertagespflege (in der Fassung des Magistratsbeschlusses vom

Richtlinien der Stadt Oberursel (Taunus) für die Förderung von Kindertagespflege (in der Fassung des Magistratsbeschlusses vom Richtlinien der Stadt Oberursel (Taunus) für die Förderung vn Kindertagespflege (in der Fassung des Magistratsbeschlusses vm 13.05.2013) Präambel Damit Kinder ptimale Entwicklungsmöglichkeiten erhalten,

Mehr

Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg

Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg Vortrag für die gemeinsame Tagung der Erziehungshilfeverbände Inklusion wohin? Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe?! am 31. Mai 2017 in Frankfurt Gila Schindler, Fachanwältin

Mehr

Konzeption Trainingswohnen. für Schwangere bzw. Mütter mit Kind

Konzeption Trainingswohnen. für Schwangere bzw. Mütter mit Kind Konzeption Trainingswohnen für Schwangere bzw. Mütter mit Kind (Stand 08.2014) pro juventa gemeinnützige Jugendhilfegesellschaft Theodor-Heuss-Str. 19/13, 72762 Reutlingen Te.: 07121 / 9249-0, Fax: 07121

Mehr

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach Einführung ins KJHG 1. Ziele des KJHG: Richtziel... 2. Aufgaben des KJHG: Leistungen Definition: Andere Aufgaben Definition: 3. Leistungsberechtigte des KJHG: 4.

Mehr

Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung

Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung - 38 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 5 Orientierungshilfen Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung Informationen über gesetzliche Grundlagen und Hinweise zur

Mehr

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit

Mehr

Konzeption Trainingswohnen. für Schwangere bzw. Mütter mit Kind

Konzeption Trainingswohnen. für Schwangere bzw. Mütter mit Kind Konzeption Trainingswohnen für Schwangere bzw. Mütter mit Kind (Stand 09.2007) pro juventa gemeinnützige Jugendhilfegesellschaft Theodor-Heuss-Str. 19/13, 72762 Reutlingen Te.: 07121 / 9249-0, Fax: 07121

Mehr

1. Vertragsparteien Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in teilstationärer Familienpflege gemäß 32 Satz 2 SGB VIII vereinbaren

1. Vertragsparteien Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in teilstationärer Familienpflege gemäß 32 Satz 2 SGB VIII vereinbaren Bezirksamt von Berlin 1 Abteilung Jugend und... Anlage 8 Pflegevertragsmuster (der Begleit-AG zur AV Pflege - Stand 08.02.2007) Vertrag über Leistungen nach 32 Satz 2 Sozialgesetzbuch VIII in teilstationärer

Mehr

ABSPRACHEN ZUR BEHANDLUNG. Erklärungen und Absprachen zwischen. für den Fall einer Behandlung. Frau/Herrn:... Geburtsdatum:... Straße:... PLZ:...

ABSPRACHEN ZUR BEHANDLUNG. Erklärungen und Absprachen zwischen. für den Fall einer Behandlung. Frau/Herrn:... Geburtsdatum:... Straße:... PLZ:... 1 ABSPRACHEN ZUR BEHANDLUNG Erklärungen und Absprachen zwischen Frau/Herrn:... Geburtsdatum:... Straße:... PLZ:... Ort:... Telefn:... und der für den Fall einer Behandlung 2 Präambel In der Auseinandersetzung

Mehr

Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung

Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung Jahrestagung der Träger und Leiter/-innen von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und sonstigen betreuten Wohnformen am 15. und

Mehr

1. Präambel. Brückenklasse Osdorfer Born Ein Kooperationsprojekt von Schule und Jugendhilfe

1. Präambel. Brückenklasse Osdorfer Born Ein Kooperationsprojekt von Schule und Jugendhilfe Brückenklasse Osdrfer Brn Ein Kperatinsprjekt vn Schule und Jugendhilfe Kperatinsvereinbarung zwischen den im Prjekt Brückenklasse vertretenen Partnern: Fachamt für Jugend- und Familienhilfe im Bezirk

Mehr

Leistungsvereinbarung als Grundlage der Kostensatzvereinbarung nach 77 SGB VIII für das Leistungsangebot:

Leistungsvereinbarung als Grundlage der Kostensatzvereinbarung nach 77 SGB VIII für das Leistungsangebot: Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.v. Thomas-Mann-Str.3 76189 Karlsruhe Leistungsvereinbarung als Grundlage der Kostensatzvereinbarung nach 77 SGB VIII für das Leistungsangebot: FAE flexible ambulante

Mehr

MUSUS: Musik und Schule. Neuausschreibung für Schulen mit musikalischen Profilen

MUSUS: Musik und Schule. Neuausschreibung für Schulen mit musikalischen Profilen MUSUS: Musik und Schule Neuausschreibung für Schulen mit musikalischen Prfilen Bereits seit dem Jahr 2003 werden in Bremen Schulen gefördert, die musikalische Prfile und Prjekte entwickelt haben und für

Mehr

Qualitätsentwicklungsvereinbarung. dem örtlichen Träger der Jugendhilfe

Qualitätsentwicklungsvereinbarung. dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Qualitätsentwicklungsvereinbarung gem. 78 b Abs. 1 Nr.3 SGBVIII i. V. mit dem Rahmenvertrag nach 78 f SGB VIII für Baden- Württemberg vom 08.12.2006 zwischen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Landratsamt

Mehr

Standards in der Zusammenarbeit zwischen Vormundschaft RSD

Standards in der Zusammenarbeit zwischen Vormundschaft RSD Standards in der Zusammenarbeit zwischen Vormundschaft RSD gemeinsame Absprachen und Hausbesuche bei mdj. Mütter, Austausch von Informationen bei Anträgen auf Sorgerechtsentzüge den Bereich Vormundschaft

Mehr

Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe

Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Veränderte Leistungserwartungen an den ASD? Gesetzliche Grundlagen 01.07.2001: Einführung des SGB IX Nach 6 SGB IX gelten die Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Mehr

Vereinbarkeit von Kontrolle und Datenschutz in der Erziehungsberatung

Vereinbarkeit von Kontrolle und Datenschutz in der Erziehungsberatung Vereinbarkeit von Kontrolle und Datenschutz in der Erziehungsberatung Falkenberg, 1. März 2010 Kooperation Fachliche Unabhängigkeit Kontrolle durch den Träger Kontrolle durch den örtlichen Träger der öffentlichen

Mehr

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich

Mehr

Leistungs-, Entgelt-, Qualitätsentwicklungs- und Schutzauftragsvereinbarung

Leistungs-, Entgelt-, Qualitätsentwicklungs- und Schutzauftragsvereinbarung ~oi+o 1 '"'"' &::. Leistungs-, Entgelt-, Qualitätsentwicklungs- und Schutzauftragsvereinbarung für den Leistungsbereich ~ Stationäre Hilfen in den Wohngruppen des Heidjerhof e.v. im Radbrucher Weg 2-4

Mehr

Vergütungsvereinbarung vom bis

Vergütungsvereinbarung vom bis Vergütungsvereinbarung vm 01.01.2010 bis 31.12.2010 zwischen dem Träger für die Einrichtung «Träger_Name1» «Träger_Strasse» «Träger_PLZ» «Träger_Ort» «Name» «Straße_HNr» «Plz» «Ort» und den Leistungsträgern

Mehr

Jugendheim Albert Schweitzer

Jugendheim Albert Schweitzer Jugendheim Albert Schweitzer Qualitätsentwicklungsvereinbarung Wohnformen zur therapeutischen Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen Anschrift Verwaltung: Schwedensteinweg 50 35066 Frankenberg

Mehr

Rahmenkonzeption Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW)

Rahmenkonzeption Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW) Rahmenkonzeption Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW) Standort: verschieden Platzzahl: 10 Aufnahmealter: ab 16 Jahre Betreuungsschlüssel: 1:2, 1:2,67, 1:5 oder Fachleistungsstunden Personal: 3 pädagogische

Mehr

Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung vom... über Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf

Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung vom... über Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung vm... über Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf gemäß 87b SGB XI zwischen dem Träger für die Einrichtung

Mehr

Workshop-Angebote im Bereich Berufsorientierung für Lehrerinnen und Lehrer 2017

Workshop-Angebote im Bereich Berufsorientierung für Lehrerinnen und Lehrer 2017 Wrkshp 1 Berufsfelderkundungen rganisatrisch und pädaggisch vr- und nachbereiten Die Berufsfelderkundungen sind rganisatrisch und pädaggisch für Lehrerinnen und Lehrer eine Herausfrderung. An welchen Stellen

Mehr

HOT im Bistum Essen. Caritasverband für das Bistum Essen e.v. 1

HOT im Bistum Essen. Caritasverband für das Bistum Essen e.v.  1 HOT im Bistum Essen 1 Inhalt HOT im Allgemeinen Entstehung Zielgruppen Ziele Methden Frtbildung HOT im Bistum Essen Ausgangssituatin Prjektumfang Kperatinspartner 2 HOT Entstehung Entwicklung 2000 & 2003

Mehr

NACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V.

NACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V. KURZ KONZEPTION AMBULANT BETREUTES WOHNEN NACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V. Unterscheideweg 1-3 42499 Hückeswagen Deutschland Telefon: +49 (0) 2192 2011 Fax: +49 (0) 2192 2015 www.scheideweg.nrw

Mehr

Begleiteter Umgang nach 18 Abs. 3 SGB VIII

Begleiteter Umgang nach 18 Abs. 3 SGB VIII Anlage D.3 zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug) vom 15.12.2006 Rahmenleistungsbeschreibung Begleiteter Umgang nach 18 Abs. 3 SGB

Mehr

Beraterhandbuch Seite 60

Beraterhandbuch Seite 60 Beraterhandbuch Seite 60 Beraterhandbuch Seite 61 Beraterhandbuch Seite 62 Beraterhandbuch Seite 63 Beraterhandbuch Seite 64 Beraterhandbuch Seite 65 Beraterhandbuch Seite 66 Beraterhandbuch Seite 67 Beraterhandbuch

Mehr

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh ISOLATION ÜBERWINDEN GEMEINSCHAFT ERÖFFNEN PERSPEKTIVEN ENTWICKELN Konzeption Trainingswohnungen für UMA Schulstraße, Herne 1. Kurzkonzept

Mehr

- Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - Diana Eschelbach. Jugendberufshilfe

- Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - Diana Eschelbach. Jugendberufshilfe Das Jugendamt als Schnittstellenmanager?! - Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - DIJuF-ZweiJahrestagung am 9. und 10. Dezember 2014 in Bonn Rechtliche Grundlagen

Mehr

Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege

Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung (1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in

Mehr

Förder- und Beratungszentrum Mayen Koblenz. Vorstellung auf der Schulleiterdienstbesprechung am 08. Dezember 2015 in Weißenthurm

Förder- und Beratungszentrum Mayen Koblenz. Vorstellung auf der Schulleiterdienstbesprechung am 08. Dezember 2015 in Weißenthurm Förder- und Beratungszentrum Mayen Kblenz Vrstellung auf der Schulleiterdienstbesprechung am 08. Dezember 2015 in Weißenthurm Gesetzliche Grundlagen und Entstehung Ministerratsbeschluss vm 15. Januar 2013

Mehr

Workshop-Angebote im Bereich Berufsorientierung für Lehrerinnen und Lehrer 2017

Workshop-Angebote im Bereich Berufsorientierung für Lehrerinnen und Lehrer 2017 Wrkshp 1 Berufsfelderkundungen rganisatrisch und pädaggisch vr- und nachbereiten Die Berufsfelderkundungen sind rganisatrisch und pädaggisch für Lehrerinnen und Lehrer eine Herausfrderung. An welchen Stellen

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 10.12.2010 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch

Mehr

Bildungsziele: Realschulabschluss / Abitur

Bildungsziele: Realschulabschluss / Abitur Off Road Kids Stiftung Betreute Jugendwohngruppe Leistungsangebot gemäß 34, 35a SGB VIII ab 12 Jahren und für junge Volljährige gemäß 41 SGB VIII Denn Kinder- und Jugendhilfe ist ein wertvolles Stipendium

Mehr

Vorname: Nachname: geb.:

Vorname: Nachname: geb.: Magistrat der Stadt Wien Amt für Jugend und Familie Arbeitsvereinbarung UdE RS: Datum: Vorname: Nachname: geb.: wh.: Obsorgeberechtigte/r: Weiters anwesend: Frau Name SozialarbeiterIn hat mit mir am ausführlich

Mehr

Infos zur Berufswegekonferenz. Durchführung einer Berufswegekonferenz Verwenden des Kompetenzinventars

Infos zur Berufswegekonferenz. Durchführung einer Berufswegekonferenz Verwenden des Kompetenzinventars Herbert Kleeb Buchsweilerstrasse 13 79232 March Hlzhausen Mittwch 13-14 Uhr: 01719222162 Dezember 2016 Infs zur Berufswegeknferenz Durchführung einer Berufswegeknferenz Verwenden des Kmpetenzinventars

Mehr