BETRIEBSGEBIET AN DER AUTOBAHN BBA14

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1 BETRIEBSGEBIET AN DER AUTOBAHN BBA14 Erstinformation für Anrainer/innen Überblick aktueller Stand Die weiteren Schritte Donnerstag, 18. Dezember Uhr, Bäuerliches Schul- und Bildungszentrum, Hohenems Sammlung der Themen aus der Diskussion Themenbereich Detailthemen/-fragen in der Diskussion Anmerkungen Details zum Projektsicherungsvertrag Wie groß ist das? Mit wie vielen Betrieben wird gerechnet? Anm.: Die Stadt hat mit dem Grundeigentümer einen Projektsicherungsvertrag abgeschlossen, in dem u.a. die Nutzung und die Mitsprache der Stadt geregelt werden. Werden diese überbunden, wenn ein Grundstück verkauft wird? m 2, davon ist etwa 1/3 wegen Strommasten, Retentions- oder Verkehrsflächen etc. nicht bebaubar. Die Zahl der Betriebe ist noch nicht abschätzbar das hängt u.a. von der wirtschaftlichen Lage oder den Betriebsgrößen ab. Erste Erwartung: Zumindest 500 Arbeitsplätze Im Vollausbau. Die Vereinbarungen des Projektsicherungsvertrages gelten für alle Nutzer und sind auf Rechtsnachfolger zu überbinden. Eine strikte Vorgabe von Arbeitsplätzen in Bezug auf die Fläche wurde geprüft und verworfen junge, wachsende Unternehmen hätten dann etwa keine Chance. 1

2 Wertsteigerungen im Partizipiert die Stadt an den Wertsteigerungen im? Bei früher im Eigentum der Stadt befindlichen Flächen direkt. Indirekt über Arbeitsplätze, Steuer- und andere Leistungen der ansässigen Unternehmen. Widmungsart Warum Widmung als BB II und nicht als BB I? In BB II sind wie von der Stadt gewünscht keine Handels- oder Freizeitnutzungen möglich. Zudem war das eine Vorgabe des Landes für die Herausnahme aus der Landesgrünzone. Die in BB II widmungstechnisch möglichen belastenden Betriebsarten wurden z. T. über den Projektsicherungsvertrag ausgeschlossen, andere sind gewerberechtlich z. B. wegen ihrer Emissionen an diesem Standort nicht bewilligungsfähig (z. B. Lärm, Gewässerschutz, Erschütterungen usw.). bzw. werden im gewerberechtlichen Verfahren entsprechende Auflagen erteilt. In BB I wären zudem innenstadtrelevante Betriebe oder Büros möglich, was aber nicht die Intention für dieses ist. Die Zentren sollen dadurch keinesfalls geschwächt werden. Grünstreifen am Kanal und zur Siedlung Bodenbeschaffenheit Regenwasser/ Hochwasser/ Abwasser Breite des Grünstreifens/der Freifläche am Kanal und zur Siedlung? Entlang des Koblacher Kanals ist ein 10 Meter breiter Streifen weiterhin als Landesgrünzone ausgewiesen und damit nicht betrieblich nutzbar. Dazu kommt ein bestehender Gewässerschutzstreifen direkt am Kanal, der zwischen 10 und 12 Meter breit ist. Zur Siedlung in der Oberen Kanalstraße wurde ein 15m breiter Streifen als Freifläche festgelegt. Die Bodenverhältnisse im geplanten sind sehr gut. Sie eignen sich auch für Unternehmen, die stabilen Untergrund etwa für hochpräzise Produktionen benötigen. Der Hochwasserschutz am Koblacher Kanal insgesamt ist geregelt. Im selbst ist der Boden sickerfähig. Es sind Retentionsflächen vorgesehen. Eine Ableitung von Tagwässern in den Koblacher Kanal ist nicht zulässig. Der Umgang mit Niederschlagswässern ist auch Gegenstand in den jeweiligen Verfahren. Abwässer werden über die städtische Kanalisation abgeleitet ohne zusätzliche Risiken. 2

3 Strommasten Eine Erhöhung der Strommasten wäre auch vor und nach dem sinnvoll die Leitungen haben größere Leistungen als zur Zeit ihres Baus und hängen mehr durch. Im werden sechs Masten um acht bis zehn Meter erhöht. Die Kosten dafür in Höhe von rund 1 Mio. Euro trägt der Grundeigentümer. Eine Erdverkabelung ist nach Angaben des Grundeigentümers technisch nicht möglich. Entwicklungskosten Wer trägt die Entwicklungskosten für das? Diese werden geteilt. Die Stadt ist wie üblich für Kanal- und Wasserleitungen bis zu Grundstücksgrenze zuständig. Die internen Erschließungskosten haben die Grundeigentümer zu tragen. Verkehrssituation allgemein Verkehrserschließung Vom Kreisverkehr bis zum Grillstand ist am Abend bzw. Freitag ganztags jetzt schon Stau, genauso bis zum Zoll. Befürchtung: Noch mehr Verkehr. Lustenauer Straße ist dauernd verstopft. Verbindung Liebigstraße derzeit auch in Prüfung. Verschiedene Probleme aktuell mit unterschiedlichen Zuständigkeiten (ASFINAG, Land, ) Tatsächliche Verkehrsentlastung realistisch? Querung/Anschluss Lustenauer Straße sehr schwierig. Chancen versäumt? Wie viel Verkehr vertragen die momentan geplanten Straßen? Eine Verbindung zur Lustenauerstraße egal wo ist eine Mehrbelastung und damit kritisch für Anrainer Variante: Straße durch Freiflächen? Die Verkehrssituation ist in Vorarlberg an verschiedenen Orten eine der größten Herausforderungen. Auch in Hohenems sind speziell seit 2000 massive Zunahmen zu verzeichnen, die rein baulich nicht lösbar sind. Es braucht zusätzlich eine Änderung im persönlichen Bewusstsein und im eigenen Mobilitätsverhalten. Für Hohenems sind aktuell etliche Projekte relevant und in Arbeit, u. a. Mobil im Rheintal oder Vision Rheintal. Neu seit wenigen Tagen: Halbstunden-Takt beim Bus Richtung Schweiz, es braucht aber auch Zeit, bis solche Maßnahmen wirken. Grundsätzlich gibt es Richtlinien für die Leistungsfähigkeit von Straßen (Beispiel: zweispurige Landesstraße ca Fahrzeuge pro Tag im Jahresschnitt, Erschließungsstraßen deutlich weniger). Konkrete Angaben lassen sich nach Prüfung verschiedener Erschließungsvarianten in einigen Monaten machen. Im werden manche starken Verkehrserreger allein schon durch die Widmung ausgeschlossen (z.b. Handel, Freizeitnutzung). Hier allenfalls für die Erschließung nötige Flächen werden freigehalten, bis eine Lösung gefunden ist. 3

4 Anbindung Rheinhofstraße an Radweg am Koblacher Kanal Parksituation Ist da irgendwann eine normale Straße zu befürchten? Parkplatzthema für Inhaus Tiefgaragen im? Dafür gibt es derzeit weder Absichten noch Pläne. Die Stadt hat sich aber das Recht gesichert, bei Bedarf die Rheinhofstraße an Straßen im anzubinden. Nein. Im Masterplan ist ein Geh- und Radweg vorgesehen. kann konkretisiert werden, wenn mehr Details bekannt sind Baustellenzufahrt Über obere Kanalstraße? Die obere Kanalstraße steht als Baustellenzufahrt definitiv nicht zur Verfügung. Geprüft wird eine provisorische Zufahrt direkt vom Autobahn- Kreisverkehr. Lärmschutz Bebauungsplan/ Bauhöhe/Dichte etc. Konkrete Anfragen/Absichten Auswahl Betriebe im Mehrbelastung durch Unternehmen, Schichtbetrieb etc. Wie hoch muss und darf man bauen? Baunutzungszahl, maximale Bauhöhe Wie tief darf/muss man bauen? Gibt es bereits konkrete Anfragen von Unternehmen bzw. beabsichtigte Ansiedelungen? Wer entscheidet, ob ein Betrieb innovativ ist oder nicht? Umgang mit Reserveflächen? Wer entscheidet, welcher Betrieb angesiedelt wird? Lärmschutz ist ein Element in den Leitlinien zum Masterplan und im Umweltbericht. Konkreter Anrainerschutz ist auch zentrales Thema in den jeweiligen Bewilligungsverfahren. Es ist davon auszugehen, dass die Bauhöhen-Vorgaben unterschiedlich sein werden, an der Autobahn gibt es andere Möglichkeiten als an der Siedlungsgrenze. In verschiedenen Bereichen des es geben die Stromleitungen Grenzen vor noch offen. Diese Themen sind Bestandteil eines Bebauungsplans, der nach erfolgter Widmung und Klarheit bei den Verkehrslösungen ausgearbeitet werden wird. Geprüft wird dann auch, inwieweit eine Bebauung Schallschutz gegenüber der Autobahn sein kann. Konkrete Anträge oder Absichten gibt es aktuell keine. Es gibt immer wieder Anfragen von Betrieben. Allerdings sinkt das Interesse, sobald klar wird, dass etwa Widmung und Verkehrslösung noch nicht erfolgt sind. Die Stadt ist beim Kauf zu informieren und hat ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Unternehmen. Bei Ausnahmen sind schlussendlich Ausschüsse und die Stadtvertretung zu befassen. 4

5 Zeithorizont, weitere Schritte Bis wann ist damit zu rechnen, dass die ersten Arbeiten beginnen? Stadt, Land, ASFINAG, Grundeigentümer und andere werden in den nächsten Monaten die angesprochenen Themen weiter bearbeiten. Manches liegt dabei außerhalb des Gestaltungsbereichs der Stadt. Ziel der Stadt ist es, die Chance einer Widmung möglichst bald zu nutzen. Dafür ist auch eine kurzfristige Lösung der Erschließungsfrage nötig. Wenn die technischen Lösungen bekannt sind, wird die Stadt wieder zur vertieften Information und Diskussion einladen (Frühjahr 2015). 5

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