Berufsausbildung in Deutschland

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1 Berufsausbildung in Deutschland

2 Das Bildungssystem Rechtliche Grundlagen Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

3 Das Bildungssystem Quelle: GOVET-Präsentation

4 Primar stufe Sekundarstufe Universitäten und TH Tertiärausbildung Fachhochschulen, Berufsakademien Das Bildungssystem Promotion 2. Jahr 1. Jahr Master Master Fachwirte, Techniker, Meister 3. Jahr 2. Jahr 1. Jahr Bachelor Bachelor Fach-, Techniker-, Meisterschulen Sek II 16 bis 19 Jahre (13. Jahr) Jahr 11. Jahr (10. Jahr) Gymnasiale Oberstufe berufliche Schulen mit Ziel HZB Schulberufssystem (4. Jahr) 3. Jahr Jahr 1. Jahr Duales System der Berufsbildung Übergangsbereich Sek I 10/12 bis 16 Jahre 6 bis 10/12 Jahre 10. Schuljahr 9. Schuljahr 8. Schuljahr 7. Schuljahr Schuljahr 5. Schuljahr 4. Schuljahr 3. Schuljahr 2. Schuljahr 1. Schuljahr Gymnasien, Realschulen, Gesamtschulen, Hauptschulen (leistungsdifferenzierter Unterricht in unterschiedlichen Schultypen) z.t. 6-jährige Grundschule Grundschule Kindergarten - Vorschulbildung

5 Das Bildungssystem iabe-datenlage zum Ausbildungsgeschehen 2016 Anfänger/-innen Sonstige Berufsausbildung Studiengänge Integration Übergangsbereich Erwerb der Hochschulreife (Anfängerzahlen liegen nicht vor) 35,4% 14,4% 24,8% 25,4% Quelle: Schnellmeldung "Integrierte Ausbildungsberichterstattung" auf Basis der Daten der statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie der Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung des Bundesinstituts für Berufsbildung. Datenstand: und

6 Das Bildungssystem iabe-datenlage zum Ausbildungsgeschehen 2016 Entwicklung der Anfänger/-innen in den Bildungssektoren (Basisjahr = 2005) 50% 40% 30% 20% 10% 0% -10% -20% -30% -40% -50% Integrierte Ausbildungsberichterstattung (iabe) 39,5% 13,3% -4,6% -28,5% Berufsausbildung Übergangsbereich Erwerb HZB (Sek II) Studium Quelle: Schnellmeldung Integrierte Ausbildungsberichterstattung und Integrierte Ausbildungsberichterstattung auf Basis der Daten der statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie der Bundesagentur für Arbeit; Darstellung des Bundesinstituts für Berufsbildung, Datenstand: ; HZB=Hochschulzugangsberechtigung

7 Das Bildungssystem Ausgangslage Nichtstudienberechtigte Abgänger/-innen aus allgemeinbildenden Schulen (1990 = 100%) Nicht-Studienberechtigte (absolut) Studienberechtigte (absolut) Alte Länder 140 Neue Länder u. Berlin Deutschland alle Schulabgänger Quelle: Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen

8 Das Bildungssystem Schulabgänger aus allgemeinbildenden Schulen (2015); Angaben in Prozent ohne Hauptschulabschluss mit Hauptschulabschluss mit Realschulabschluss mit allgemeiner Hochschulreife Insgesamt Gesamt West Ost ,6% 5,1% 8,1% 33,1% 16,8% 33,0% 17,5% 34,0% 12,8% Gesamt West Ost 44,5% 44,4% 45,1% ohne Hauptschulabschluss mit Hauptschulabschluss Quelle: KMK; Statistisches Bundesamt; Berechnungen des BIBB mit Realschulabschluss mit allgemeiner Hochschulreife

9 Das Bildungssystem Eine besondere Bedeutung, insbesondere für nichtstudienberechtigte junge Menschen in Deutschland hat die duale Berufsausbildung nach BBiG/HwO.

10 Das Bildungssystem Schulische Vorbildung von Auszubildenden mit neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag (in %) ,1 25,3 42,8 28, ,8 26,7 42,7 27, ,9 28,1 42,8 26, ,9 29,5 42,3 25, ,8 30,8 42,3 24, ,9 31,9 42,1 23, ,1 32,9 42, ,5 33,1 43,0 20,3 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Quelle: BIBB-Datenreport 2017 / Berufsbildungsstatistik ohne Hauptschulabschluss Hauptschulabschluss Realschulabschluss Studienberechtigung

11 Das Bildungssystem Einmündung in duale Berufsausbildung nach BBiG/HwO Einmündungsquote (EQI) der institutionell erfassten Ausbildungsstellenbewerber 80,0 Bund West Ost 75,0 70,0 65,0 60,0 55,0 50,0 Quelle: Matthes, u. a.: Die Entwicklung des Ausbildungsmarktes 2017, Fassung vom

12 Rechtliche Grundlagen sind u. a.: Berufsbildungsgesetz (BBiG) Handwerksordnung (HwO) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Betriebsverfassungsgesetz /BetrVG) / Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) Sozialgesetzbuch (SGB) Ausbildereignungsverordnung (AEVO) Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Weiterbildungsgesetz der Länder Grundgesetz

13 Rechtliche Grundlagen Welches Gesetz bzw. welche Verordnung regelt die genannten Sachverhalte im Berufsausbildungsverhältnis? Nach Küper/Mendizábal 2011, S. 16 Sachverhalt Gesetz / Verordnung 1. Dauer der Probezeit Berufsbildungsgesetz 2. Beschäftigungsverbote bei Schwangerschaft Mutterschutzgesetz 3. Diskriminierungsverbot aufgrund sexueller Orientierung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 4. Maximale tägliche Arbeitszeit eines Jugendlichen Jugendarbeitsschutzgesetz 5. Maximale Wochenarbeitszeit von Volljährigen Arbeitszeitgesetz 6. Maximale wöchentliche Arbeitszeit bei Minderjährigen Jugendarbeitsschutzgesetz 7. Ordentliche (fristgemäße) Kündigung Berufsbildungsgesetz 8. Auszubildender beschädigt fahrlässig eine Maschine Berufsbildungsgesetz 9. Es sind nur ausbildungsbezogene Weisungen zu erteilen. Berufsbildungsgesetz 10. Pausenregelungen für volljährige Auszubildende Arbeitszeitgesetz 11. Pausenregelung für Jugendliche Jugendarbeitsschutzgesetz 12. Bußgeldvorschriften bei Verstößen des Ausbildenden Berufsbildungsgesetz 13. Berufsschulpflicht für Auszubildende Berufsbildungsgesetz, Schulpflichtgesetz des Landes 14. Widerspruch gegen ein Prüfungsergebnis Prüfungsordnung der zuständigen Stelle

14 Rechtliche Grundlagen 15. Höhe der Ausbildungsvergütung Berufsbildungsgesetz und ggf. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung 16. Verkürzung der Ausbildungsdauer Berufsbildungsgesetz 17. Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung Ausbildungsordnung bzw. Ausbildungsrahmenplan 18. Schadenersatz bei Verstoß gegen die Pflichten des Ausbildenden 19. Urlaubsanspruch einer 20-jährigen Auszubildenden Bundesurlaubsgesetz und ggf. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung 20. Urlaubsanspruch eines 17-jährigen Auszubildenden Jugendarbeitsschutzgesetz und ggf. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung 21. Unterschrift des Erziehungsberechtigten bei Abschluss des Ausbildungsvertrages eines Minderjährigen Bürgerliches Gesetzbuch, Berufsbildungs-gesetz 22. Anspruch auf Elternzeit einer Auszubildenden Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 23. Regeln zur Vermeidung von Betriebsunfällen Unfallverhütungsvorschriften 24. Höhe der Vergütungsfortzahlung Berufsbildungsgesetz 25. Verbot der Beschäftigung mit gefährlichen Arbeiten bei Minderjährigen 26. Durchführung der Betriebs-, Jugend- und Auszubildenden- Versammlung 27. Verbot der Abgabe von Branntwein an Jugendliche bei der Weihnachtsfeier Jugendarbeitsschutzgesetz Betriebsverfassungsgesetz Jugendschutzgesetz Quelle: Küper/Mendizábal: Die Ausbilder-Eignung: Basiswissen für Prüfung und Praxis der Ausbilder/innen 2011, S. 16

15 Rechtliche Grundlagen Hierarchie der Rechtsquellen in Deutschland Ausbildungsvertrag (Ausbildender/Auszubildender) Betriebsvereinbarungen (Arbeitgeber/Betriebsrat) Tarifverträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände) Satzungen (Kammern, Hochschulen) z. B. Prüfungsordnungen Rechtsverordnungen (Regierung, Minister) z. B. Ausbildungsordnungen Gesetze (Parlament Land/Bund) z. B. Berufsbildungsgesetz, Tarifvertragsgesetz, Schulgesetze der Länder Grundgesetz (Bundestag/Bundesrat) z. B. Freiheit der Berufswahl Quelle: Eiling/Schlottauer 2009

16 Rechtliche Grundlagen Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt hauptsächlich den betrieblichen Teil der Berufsausbildung. Es enthält u. a. Vorschriften über den Inhalt des Ausbildungsvertrages, die Probezeit, die Kündigung und die Zulassung zur Abschlussprüfung.

17 Rechtliche Grundlagen Berufsbildungsgesetz (BBiG) 1969 Bundeseinheitliche Grundlage für die Ausbildung in Betrieb und Berufsschule; betriebliche Berufsausbildung wird Teil des öffentlichen Bildungswesens in gemeinsame Verantwortung von Arbeitgeber und Gewerkschaften Errichtung des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung (BBF) 1976 Ausbildungsplatzförderungsgesetz (APIFG) Förderung des Angebots an Ausbildungsplätzen Errichtung eines Bundesinstituts für Berufsbildung 1980 Das APIFG wird vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt.

18 Rechtliche Grundlagen Berufsbildungsgesetz (BBiG) 1981 Gesetz zur Förderung der Berufsbildung durch Planung und Forschung - Berufsbildungsförderungsgesetz (BerBiFG) wird Rechtsgrundlage für das BIBB 2005 Bundesrat verabschiedet das Berufsbildungsreformgesetz (BerBiRefG) Novellierung BBiG Zusammenführung BBiG und BerBiFG Das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist am 1. April 2005 in Kraft getreten (weitreichende Änderungen der Berufsbildungsstatistik 2007).

19 Rechtliche Grundlagen Berufsbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes 1 BBiG Ziele und Begriffe der Berufsbildung (1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. Berufsausbildungsvorbereitung Berufsausbildung Berufliche Fortbildung Berufliche Umschulung Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten Berufserfahrung Erhaltung, Anpassung oder Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit Beruflicher Aufstieg Befähigung zu anderer beruflicher Tätigkeit Quelle: Ausbildungsordnungen und wie sie Entstehen, S. 14

20 Rechtliche Grundlagen Schlüsselbegriff Berufliche Handlungsfähigkeit Quelle: Ausbildungsordnungen und wie sie Entstehen, S. 23

21 Rechtliche Grundlagen Lernorte im Sinne des Gesetzes nach 2 BBiG Betriebe der Wirtschaft vgl. Betriebe, z. B. öffentlicher Dienst berufsbildende Schulen sonstige Einrichtungen (außerbetriebliche Ausbildungen) Innerbetriebliche Lernorte Ausbildungswerkstatt (zentral) Arbeitsplatz (dezentral)

22 Rechtliche Grundlagen BBiG: Teil 5 Bundesinstitut für Berufsbildung

23 Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Gründung des BIBB: 1970 Berlin 1. Dienstsitz Bonn 2. Dienstsitz Umzug: 1999 Bonn Dienstsitz (im Rahmen des Regierungsumzuges) heutige Rechtsgrundlage: Berufsbildungsgesetz von 1969 (Novelliertes Gesetz trat mit umfassenden Änderungen am in Kraft BerBiRefG)

24 Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) BBiG 90 Aufgaben werden im Rahmen der Bildungspolitik der Bundesregierung durchgeführt Beitrag zur Berufsbildungsforschung (jährliches Forschungsprogramm) Vorbereitung von Ausbildungsordnungen Vorbereitung des Berufsbildungsberichtes Mitwirkung bei der Berufsbildungsstatistik Förderung von Modellversuchen Mitwirkung bei der internationalen Zusammenarbeit der Berufsbildung Übernahme von Verwaltungsaufgaben des Bundes zur Förderung der Berufsbildung Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten Führung des Verzeichnisses anerkannter Ausbildungsberufe Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des Fernunterrichtsschutzgesetzes

25 Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

26 Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Organe des BIBB Präsident Der Präsident vertritt das BIBB gerichtlich und außergerichtlich, leitet und verwaltet es und führt dessen Aufgaben durch. Hauptausschuss Der Verwaltungsrat des BIBB ist gleichzeitig eine gemeinsame Adresse aller an der Berufsbildung Beteiligten und wird daher auch Parlament der Berufsbildung genannt.

27 Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung ( 92 BBiG) Arbeitnehmer 8 Beauftragte 8 Stimmen Bund 5 Beauftragte 8 Stimmen Arbeitgeber 8 Beauftragte 8 Stimmen Bundesländer 8 Beauftragte 8 Stimmen Beratend: 1 Beauftragter der Bundesagentur für Arbeit 1 Beauftragter der auf Bundesebene bestehenden kommunalen Spitzenverbände 1 Beauftragter des wissenschaftlichen Beirats Mögliche Unterausschüsse

28 Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Aufgaben des Hauptausschusses (HA) u. a. beschließt er das jährliche Forschungsprogramm Neu: nach vorheriger Beratung mit dem wissenschaftlichen Beirat stellt den Haushaltsplan fest berät er die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der beruflichen Bildung und nimmt zum Entwurf des jährlichen Berufsbildungsberichts Stellung

29 Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Beratungsgremium des BIBB Der Wissenschaftliche Beirat berät die Organe des BIBB durch Stellungnahmen und Empfehlungen zum Forschungsprogramm des BIBB zur Zusammenarbeit des Instituts mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen zu den jährlichen Berichten über die wissenschaftlichen Ergebnisse des BIBB

30 Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

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