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1 amtsblatt des Ostalbkreises 15. Januar Jahrgang, Nr. 2 Die Schwäbische Ostalb aktiv auf der CMT vom 16. bis 24. Januar 2016 Im vergangenen Jahr trat der Schwäbische Alb Tourismus e.v. erstmals mit einem neuen Messekonzept auf der größten europäischen Marketingbühne für Tourismus, der Caravan - Motor - Touristik (CMT) in Stuttgart auf. Der neue Auftritt, unterteilt in die Erlebniswelten AlbTrauf, Donau- HochAlb sowie WeltKulturReich, stieß sowohl bei den Gästen als auch in der Fachwelt auf große Beachtung. In der Erlebniswelt WeltKulturReich ist in diesem Jahr erneut die Schwäbische Ostalb mit ihrem vielfältigen Angebot an Urlaubs- und Freizeitaktivitäten zu finden. Die Erlebnisregion Schwäbische Ostalb, die Städteperlen Aalen und Ellwangen sowie der Ostalbkreis präsentieren sich als Einheit und freuen sich auf viele Beratungs- und Informationsgespräche. Die Präsentationsplattform Marktplatz WeltKulturReich wird von der Erlebnisregion Schwäbische Ostalb organisiert. Unter dem Motto Legendäre Plätze werden an allen neun Messetagen spannende Darbietungen und Informationen zu den bedeutenden Völkerstämmen der Alamannen, Römer und Staufer zu bewundern sein. Weiterhin ist es gelungen, drei Partnerhotels für die Beteiligung an einem Gewinnspiel zu begeistern. Drei Aufenthalte mit je zwei Übernachtungen inklusive Frühstück warten auf glückliche Gewinner. Diese haben dann die Möglichkeit, in einem Hotel der 4-Sterne-Kategorie komfortabel zu nächtigen und sich auf Entdeckungstour über die Schwäbische Ostalb zu begeben. Selbstverständlich sind rechtzeitig zum Messestart auch die wichtigen Broschüren und Magazine wie Hier.Unterwegs. Schwäbische Ostalb oder auch die Broschüre Mit Bus und Bahn sowie Urlaub auf dem Bauernhof erschienen. Blickt man zurück auf das gerade abgelaufene Jahr 2015, so kann man mit den aktuellen Zahlen, die bis einschließlich Oktober 2015 vorliegen, durchaus zufrieden sein. Während es bei den Ankünften ein Plus von zu verzeichnen gab, gingen die Übernachtungen um zurück. Dies wiederum resultiert aus einer kürzeren Aufenthaltsdauer. Eine Tatsache, die viele Regionen betrifft. Der Geschäftsreisetourismus ist nach wie vor sehr dominant und macht geschätzt ca. 85 Prozent des gesamten Übernachtungsaufkommens aus. Es gilt hier, durch Schaffung von Angeboten und Produkten verstärkt auch den Naherholungsgast anzusprechen. Hier sollen vor allem die Wander- und Radinfrastruktur weiter optimiert sowie die Kommunikation der vielfältigen Urlaubs- und Freizeitmöglichkeiten der Schwäbischen Ostalb beispielsweise per Internet verbessert und genauer auf die relevanten Zielgruppen Hier. Unterwegs. Schwäbische Ostalb GÄSTEMAGAZIN 01/2016 Für Gäste, Urlauber, Ostälbler. Zu sehen ist die Titelseite der neu aufgelegten Broschüre Hier. Unterwegs. Schwäbische Ostalb. 5

2 ausgerichtet werden. Wichtig ist es, die Region als Naherholungsraum bekannter zu machen und etwa auch den Geschäftsreisenden im Idealfall für einen Erholungsaufenthalt zu gewinnen. Das Messeteam, welches in Stuttgart vor Ort ist, ist gespannt, welche Themen in diesem Jahr besonders gefragt sein werden. Die CMT beginnt am Samstag, 16. Januar 2016 und endet am Sonntag, 24. Januar Sie ist täglich von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. AMtliche BEKANNTMachunGen Herausgegeben vom Landratsamt Ostalbkreis. Das Amtsblatt für den Ostalbkreis erscheint in der Regel wöchentlich (freitags). Bezugspreis jährlich 13 einschl. Trägerlohn und MwSt. Bekanntmachungen und Beiträge für das Amtsblatt sind an die Pressestelle des Ostalbkreises in Aalen zu senden. Redaktionsschluss ist jeweils dienstags Uhr. Herstellung und Vertrieb: Cicero Opferkuch, Amtsblattverlag, Lerchenweg 3, Neuler. Verantwortlich: Landrat Klaus Pavel, Aalen, Stuttgarter Straße 41, oder Vertreter im Amt. 6 Zweckverband RiesWasserVersorgung Pfladermühle 4 in Wört I. die Verbandsversammlung des Zweckverbandes RiesWasserVersorgung hat am 3. Dezember 2015 den Wirtschaftsplan 2016, sowie den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 festgestellt. ii. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom Aktenzeichen: /09/RiesWasserVersorgung, die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2016 gem. 28 Abs. 1 GKZ i.v.m. 121 Abs. 2 GemO sowie 20 GKZ i.v.m. 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG und 81 Abs. 2 GemO bestätigt. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember Bilanzsumme , Aktivseite Anlagevermögen ,81 Umlaufvermögen ,39 Akt. Rechnungsabgrenzungsposten 3.820, Passivseite Eigenkapital ,78 Empfangene Ertragszuschüsse ,00 Rückstellungen ,72 Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten ,28 Verbindlichkeiten aus Lieferung u. Leistung ,28 Sonstige Verbindlichkeiten ,14 iii. der Zweckverband RiesWasserVersorgung erstrebt nach 2 Abs. 2 der Verbands-Satzung keinen Gewinn. IV. der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wird in der Zeit vom 11. Januar 2016 bis 22. Januar 2016 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes RiesWasserVersorgung, Pfladermühle 4 in Wört, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Wört, 5. Januar 2016 gez. Thomas Saur Verbandsvorsitzender Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Ostalbkreis über die Auslegung von Karten für Überschwemmungsgebiete gemäß 65 Abs. 1 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) an der Rems und ihrer Nebengewässer, auf den Gemarkungen Lorch, Schwäbisch Gmünd, Waldstetten, Heubach, Böbingen, Iggingen, Mögglingen und Essingen im Landkreis Ostalbkreis Überschwemmungsgebiete ( 76 Wasserhaushaltsgesetz WHG Abs. 1) sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Als festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten ( 65 Abs. 1 WG), ohne dass es einer weiteren Festsetzung bedarf, 1. Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Dämmen oder Hochufern, 2. Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und 3. Gebiete, die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Die Rechtsfolgen zum Überschwemmungsgebiet treten mit der Bekanntmachung und der Auslegung der Karten beim Landratsamt und bei der betroffenen Stadt/Gemeinde in Kraft. Die Karten liegen ab bei folgenden Stellen aus und können dort von jedem Interessierten während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden: Landratsamt Ostalbkreis, Wasserwirtschaft, Sebastiansgraben 34, Ellwangen, oder bei der Stadt/Gemeinde: Bürgermeisteramt Lorch, Hauptstr. 19, Lorch

3 Stadt Schwäbisch Gmünd, Tiefbau-, Garten- und Friedhofsamt, Waisenhausgasse 1-3, Schwäbisch Gmünd Bürgermeisteramt Waldstetten, Hauptstr. 1, Waldstetten Bürgermeisteramt Böbingen, Römerstr. 2, Böbingen an der Rems Bürgermeisteramt Iggingen, Marktplatz 6, Iggingen Bürgermeisteramt Heubach, Hauptstr. 53, Heubach Bürgermeisteramt Mögglingen, Zehnthof 1, Mögglingen Bürgermeisteramt Essingen, Rathausgasse 9, Essingen Hinweise: In Überschwemmungsgebieten sind grundsätzlich alle Erhöhungen oder Vertiefungen der Erdoberfläche sowie die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung von jeglichen Bauten und sonstigen Anlagen verboten. Dies gilt auch für das Anlegen oder Beseitigen von Baum- und Strauchpflanzungen. Zusätzlich ist die Umwandlung von Grünland in Ackerland, sowie die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart untersagt. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Näheres regelt der 78 WHG. In Überschwemmungsgebieten gelten die Bestimmungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) in der jeweils gültigen Fassung. Die bisher bestehenden Rechtsverordnungen für die Überschwemmungsgebiete im Landkreis Ostalbkreis bleiben in Kraft. Die Hochwassergefahrenkarten werden für die Öffentlichkeit auch im Internet unter bereitgestellt. Ellwangen, den Landratsamt Ostalbkreis Wasserwirtschaft Az.: IV/

4 8 Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Ostalbkreis über die Auslegung von Karten für Überschwemmungsgebiete gemäß 65 Abs. 1 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) des Kochers und seiner Nebengewässer (TBG 47x), auf den Gemarkungen Oberkochen, Aalen, Essingen, Hüttlingen, Neuler, Adelmannsfelden, Abtsgmünd, Obergröningen, Heuchlingen, Schechingen, Göggingen, Leinzell, Eschach, Täferrot, Durlangen, Spraitbach, Ruppertshofen, Gschwend, Schwäbisch Gmünd, Mutlangen und Iggingen im Landkreis Ostalbkreis Überschwemmungsgebiete ( 76 Wasserhaushaltsgesetz WHG Abs. 1) sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Als festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten ( 65 Abs.1 WG), ohne dass es einer weiteren Festsetzung bedarf, 1. Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Dämmen oder Hochufern, 2. Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und 3. Gebiete, die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Die Rechtsfolgen zum Überschwemmungsgebiet treten mit der Bekanntmachung und der Auslegung der Karten beim Landratsamt und bei der betroffenen Stadt/Gemeinde in Kraft. Die Karten liegen ab bei folgenden Stellen aus und können dort von jedem Interessierten während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden: Landratsamt Ostalbkreis, Wasserwirtschaft, Sebastiansgraben 34, Ellwangen, oder bei der Stadt/Gemeinde:

5 Bürgermeisteramt Oberkochen, Eugen-Bolz- Platz 1, Oberkochen Bürgermeisteramt Stadt Aalen, Marktplatz 30, Aalen Bürgermeisteramt Essingen, Rathausgasse 9, Essingen Bürgermeisteramt Hüttlingen, Schulstr. 10, Hüttlingen Bürgermeisteramt Neuler, Hauptstr. 15, Neuler Bürgermeisteramt Adelmannsfelden, Hauptstr. 71, Adelmannsfelden Bürgermeisteramt Abtsgmünd, Rathausplatz 1, Abtsgmünd Bürgermeisteramt Obergröningen, Seestraße 12, Obergröningen Bürgermeisteramt Heuchlingen, Küferstr. 3, Heuchlingen Bürgermeisteramt Schechingen, Marktplatz 1, Schechingen Bürgermeisteramt Göggingen, Hauptstraße 46, Göggingen Bürgermeisteramt Leinzell, Mulfinger Str. 2, Leinzell Bürgermeisteramt Eschach, Rathausplatz 1, Eschach Bürgermeisteramt Täferrot, Durlanger Str. 2, Täferrot Bürgermeisteramt Durlangen, Hermann-Löns- Weg 5, Durlangen Bürgermeisteramt Spraitbach, Kirchplatz 1, Spraitbach Bürgermeisteramt Ruppertshofen, Erlenstr. 1, Ruppertshofen Bürgermeisteramt Gschwend, Gmünder Str. 2, Gschwend Bürgermeisteramt Mutlangen, Hauptstr. 22, Mutlangen Stadt Schwäbisch Gmünd, Tiefbau-, Garten- und Friedhofsamt, Waisenhausgasse 1-3, Schwäbisch Gmünd Bürgermeisteramt Iggingen, Marktplatz 6, Iggingen Hinweise: In Überschwemmungsgebieten sind grundsätzlich alle Erhöhungen oder Vertiefungen der Erdoberfläche sowie die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung von jeglichen Bauten und sonstigen Anlagen verboten. Dies gilt auch für das Anlegen oder Beseitigen von Baum- und 9

6 Strauchpflanzungen. Zusätzlich ist die Umwandlung von Grünland in Ackerland, sowie die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart untersagt. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Näheres regelt der 78 WHG. In Überschwemmungsgebieten gelten die Bestimmungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) in der jeweils gültigen Fassung. Die bisher bestehenden Rechtsverordnungen für die Überschwemmungsgebiete im Landkreis Ostalbkreis bleiben in Kraft. Die Hochwassergefahrenkarten werden für die Öffentlichkeit auch im Internet unter bereitgestellt. Ellwangen, den Landratsamt Ostalbkreis Wasserwirtschaft Az.: IV/

Postfach Stuttgart FAX:

Postfach Stuttgart   FAX: M I N I S T E R I U M F Ü R A R B E I T U N D S O Z I A L O R D N U N G, F A M I L I E, F R A U E N U N D S E N I O R E N B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 103443 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@sm.bwl.de

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