Ein bisschen Marktüberwachung.
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- Willi Sommer
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1 8. Fachgespräch odruckgeräte 18.. Juni 2012 BAM-Berlin Berlin Ein bisschen Marktüberwachung. Georg W. Mair BAM-3.2
2 Es war einmal. Als ich 1996 in der BAM anfing, waren gerade Entwürfe für f r die PED in der Diskussion. Da viele von Ihnen nicht mehr die Zeit vor PED/TPED kennen, lassen Sie mich etwas ausholen. DruckgasVO 1968 bzw. DruckbehVO 1980 TRGs bis zur ODV Der Weg von nationalen Zulassungen gemäß Arbeitsrecht zur TPED-Zertifizierung im GGT BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni
3 Blue Guide Guide to the implementation of directvies based on the New Approach and the Global Approach European Commission 2000 Er erläutert die wesentlichen Züge Z in der Anwendung der EG-Richtlinien mit primärem rem Bezug zum In-Verkehr Verkehr-Bringen Kapitel 8 erläutert die Marktaufsicht BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni
4 Blue Guide Guide to the implementation of directvies based on the New Approach and the Global Approach European Commission Hauptelemente der Richtlinien des neuen Konzepts (6) Die Richtlinien des neuen Konzepts beruhen auf den folgenden Prinzipien: Die Harmonisierung beschränkt sich auf die wesentlichen Anforderungen. Nur Produkte, die den wesentlichen Anforderungen entsprechen, können in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Bei harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt veröffentlicht und die in nationale Normen umgesetzt worden sind, ist eine Übereinstimmung mit den entsprechenden wesentlichen Anforderungen anzunehmen. Die Anwendung harmonisierter Normen oder anderer technischer Spezifikationen bleibt freiwillig, und den Herstellern steht die Wahl jeder technischen Lösung frei, solange die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen gewährleistet ist. Hersteller haben die Wahl zwischen verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren, die in den anwendbaren Richtlinien vorgesehen sind. BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni
5 Blue Guide Guide to the implementation of directvies based on the New Approach and the Global Approach European Commission Grundsätze der Marktaufsicht Die Marktaufsicht ist ein wesentliches Instrument für die Durchsetzung der nach dem neuen Konzept verfassten Richtlinien. Ziel der Marktaufsicht ist es sicherzustellen, dass die Bestimmungen der einschlägigen Richtlinien gemeinschaftsweit eingehalten werden. Unabhängig vom Ursprung des Produkts haben die Bürger im gesamten Binnenmarkt Anspruch auf das gleiche Schutzniveau. Darüber hinaus spielt die Marktaufsicht eine wichtige Rolle für die Interessen der Wirtschaftsakteure, da sie das Vorgehen gegen unlautere Wettbewerbspraktiken ermöglicht. Die Mitgliedstaaten müssen Behörden benennen bzw. einrichten, die für die Marktaufsicht zuständig sind. Diese Stellen müssen mit den notwendigen Ressourcen und Befugnissen für ihre Überwachungstätigkeit ausgestattet sein, für fachliche Eignung und berufliche Sorgfalt ihres Personals sorgen und unabhängig und nichtdiskriminierend unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit handeln. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, dürfen benannte Stellen im Grunde nicht im Rahmen der Marktüberwachung tätig werden. BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni
6 Blue Guide Guide to the implementation of directvies based on the New Approach and the Global Approach European Commission 2000 Die Richtlinien des sicheren oder umfassenden Ansatzes, die eine andere Europäische Verträge als Grundlage haben, werden zwar erwähnt, aber nicht im Detail berücksichtigt. Die TPED (1999/36/EG) war eine Richtlinie des Global Approach mit Elementen des New Approach. Sie enthält im Gegensatz zu den Richtlinien des New Approach auch Dienstleistungen (wiederkehrende Prüfung etc.) bis zum Ende des Gebrauchs. Damit wird der größte Teil der Überwachungsaspekte der TPED nicht von den Instrumenten für den New Approach (vor In-Verkehr- Bringen) abgedeckt. BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni
7 Zertifizierung Der Wandel durch den New Appraoch Die DruckBehVO erforderte die Zulassung durch die in den Bundesländern zuständigen Stellen auf Basis einer Expertise eines beliehenen Sachverständigen (Sachverständigenorganisationen). Die Sachverständigenorganisationen hatten einen definierten Zuständigkeitsbereich. Damit standen die TÜVs nicht in Konkurrenz. Mit der Umsetzung der TPED (1999/36/EG) fiel dieses Territorialitätsprinzip zu Gunsten eines europaweit freien Marktes weg. Die Sachverständigen wurden nach Akkreditierung zu Mitarbeitern einer benannten Stelle, die dafür aber den Zertifizierungsvorgang (im Sinne eines Konformitätsnachweis) selbständig abschließt. Der Staat prüfte ab diesem Zeitpunkt nur mehr die Fähigkeit der beteiligten Stellen, etwas nach den Vorgaben prüfen zu können, aber nicht mehr, ob dies auch erfolgt ist. Als Ausgleich wurde der Gedanke der Marktüberwachung geschaffen! BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni
8 Staatliche Aufsicht Was ist Prävention? Aus den Grundrechten nach Art. 1 bis 19 GG leitet sich das staatliche Schutzprinzip ab. Aus Art. 1 und 2 GG wird die Aufgabe zur Risikovorsorge und zum Schutz der öffentlich und technischen Sicherheit abgeleitet. Daraus wird in der Regel abgeleitet, dass der Staat präventiv zum Schutz der Bürger tätig werden muss. Ob der Marktüberwachungsansatz diesem Vorsorgegedanken entspricht, wird immer wieder kontrovers diskutiert. Dies ist insbesondere dann kontrovers, wenn die MÜ überwiegend re-aktiv ausgerichtet wäre; also primär auf auffällig gewordene und nicht systematisch gesuchte Nichtkonformitäten reagierte. Hierzu gab die BAM ein Gutachten in Auftrag, das 2005 von Prof. Enstahler abgeschlossen wurde: Zur Risikovorsorge muss der Staat präventiv handeln, bevor eine konkrete Gefahr erkannt wird (S. 13, S. 16, S. 27 jeweils unten). BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni
9 Ansatz 2009 Bis 2009 haben sich BAM und EBA intensiv zur MÜoD ausgetauscht: BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni
10 Ansatz 2009 BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni
11 Ansatz 2009 BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni
12 MÜoD 2009 Damit deutlich, dass.abgesehen von der Benennung nur noch eine Ebene im Rahmen der TPED bleibt, in der der Staat durch hoheitliche Maßnahmen seiner Vorsorgeverpflichtung nachkommen kann: Die Marktüberwachung Sie dient aber auch dem Schutz der Hersteller vor unlauterer Konkurrenz, die sich auf dem Markt Vorteile durch nicht Erfüllen der Vorschriften ergaunern möchte. BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni
13 MÜoD 2009 Damals stellte die BAM fest: - Zur Überwachung im Bereich der ortsbeweglichen Druckgeräte ist die Marküberwachung. erforderlich - Die Überwachung hat sich über den gesamten Lebenszyklus zu erstrecken (Markt- und Verwendungsaufsicht) - MÜ muss gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ausgestaltet werden (z. b. bzgl. angemessener Ausstattung der Behörden) - Gemäß VO (EG) Nr. 765/2008 hat MÜ auch proaktiv zu erfolgen. (Beschränkung auf Vorfall-/Unfallermittlung nicht ausreichend) - Es gilt das Territorialitätsprinzip BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni
14 TPED 2010 wurde im Amtsblatt der EU am veröffentlicht Artikel 30 (1) hinreichender Grund zur Annahme, dass. gefährdet fordern auf Übereinstimmung herstellen,.vom Markt nehmen oder zurückzurufen. (2) Beschränkung der MÜoD auf nationale Hoheitsgebiet (3) Erstrecken der Maßnahmen auf alle betroffenen od (4) Mangelnde Reaktion des Verursachers führt zur Untersagung und Unterrichtung EU-weit (5) Verpflichtung zum Informationsgehalt der Meldungen (6) Verpflichtung zur Meldung veranlasster Maßnahmen in Drittstaaten (7) Einspruchsfrist gegen Maßnahmen : 2 Monate (8) Verpflichtung zu geeignet restriktiven Maßnahmen BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni
15 OrtsDruckV (rev 2011) Die aktuelle Fassung ist seit dem gültig: Abschnitt 5 Marktüberwachung - 20 (1) Zuständigkeiten 1. BAM für 6.8er-RID/ADR Tanks, sofern nicht Schiene 2. EBA für 6.8er-RID Tanks etc. soweit nur Schiene 3. Länder für übrige od - 21 Aufgaben und Befugnisse der MÜ-Behörden (2) BAM stellt MÜ-Programme der Öffentlichkeit zur Verfügung - 22 MÜ-Maßnahmen - kontrollieren per Stichproben - bei Verdacht Maßnahmen bis Vernichtung und Warnung der Öffentlichkeit - 23 Formale Nichtkonformität innerhalb Frist beheben oder vom Markt nehmen BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni
16 MÜoD 2012 Nach 20 (3) wurde ein ERFA MÜoD eingerichtet. Delegation in den Ländern für die MÜoD nach Mitgliedern im ERFA MÜoD (BMVBS): Verkehr: Arbeit: Gesundheit: BE, BW, HE, MV, NW, RP, SL, SN, ST, SH BY, BB, HB HH, NI, TH In Zeiten permanenter Ausgabenkürzungen öffentlicher Stellen ist die Einrichtung einer neuen Aufgabe nicht einfach. BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni
17 MÜoD und nun die Frage: WAS ERWARTEN oder ERHOFFEN SIE SICH EIGENTLICH VON DER MÜoD? BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni
18 Ende Danke
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