Ein bisschen Marktüberwachung.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ein bisschen Marktüberwachung."

Transkript

1 8. Fachgespräch odruckgeräte 18.. Juni 2012 BAM-Berlin Berlin Ein bisschen Marktüberwachung. Georg W. Mair BAM-3.2

2 Es war einmal. Als ich 1996 in der BAM anfing, waren gerade Entwürfe für f r die PED in der Diskussion. Da viele von Ihnen nicht mehr die Zeit vor PED/TPED kennen, lassen Sie mich etwas ausholen. DruckgasVO 1968 bzw. DruckbehVO 1980 TRGs bis zur ODV Der Weg von nationalen Zulassungen gemäß Arbeitsrecht zur TPED-Zertifizierung im GGT BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni

3 Blue Guide Guide to the implementation of directvies based on the New Approach and the Global Approach European Commission 2000 Er erläutert die wesentlichen Züge Z in der Anwendung der EG-Richtlinien mit primärem rem Bezug zum In-Verkehr Verkehr-Bringen Kapitel 8 erläutert die Marktaufsicht BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni

4 Blue Guide Guide to the implementation of directvies based on the New Approach and the Global Approach European Commission Hauptelemente der Richtlinien des neuen Konzepts (6) Die Richtlinien des neuen Konzepts beruhen auf den folgenden Prinzipien: Die Harmonisierung beschränkt sich auf die wesentlichen Anforderungen. Nur Produkte, die den wesentlichen Anforderungen entsprechen, können in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Bei harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt veröffentlicht und die in nationale Normen umgesetzt worden sind, ist eine Übereinstimmung mit den entsprechenden wesentlichen Anforderungen anzunehmen. Die Anwendung harmonisierter Normen oder anderer technischer Spezifikationen bleibt freiwillig, und den Herstellern steht die Wahl jeder technischen Lösung frei, solange die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen gewährleistet ist. Hersteller haben die Wahl zwischen verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren, die in den anwendbaren Richtlinien vorgesehen sind. BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni

5 Blue Guide Guide to the implementation of directvies based on the New Approach and the Global Approach European Commission Grundsätze der Marktaufsicht Die Marktaufsicht ist ein wesentliches Instrument für die Durchsetzung der nach dem neuen Konzept verfassten Richtlinien. Ziel der Marktaufsicht ist es sicherzustellen, dass die Bestimmungen der einschlägigen Richtlinien gemeinschaftsweit eingehalten werden. Unabhängig vom Ursprung des Produkts haben die Bürger im gesamten Binnenmarkt Anspruch auf das gleiche Schutzniveau. Darüber hinaus spielt die Marktaufsicht eine wichtige Rolle für die Interessen der Wirtschaftsakteure, da sie das Vorgehen gegen unlautere Wettbewerbspraktiken ermöglicht. Die Mitgliedstaaten müssen Behörden benennen bzw. einrichten, die für die Marktaufsicht zuständig sind. Diese Stellen müssen mit den notwendigen Ressourcen und Befugnissen für ihre Überwachungstätigkeit ausgestattet sein, für fachliche Eignung und berufliche Sorgfalt ihres Personals sorgen und unabhängig und nichtdiskriminierend unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit handeln. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, dürfen benannte Stellen im Grunde nicht im Rahmen der Marktüberwachung tätig werden. BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni

6 Blue Guide Guide to the implementation of directvies based on the New Approach and the Global Approach European Commission 2000 Die Richtlinien des sicheren oder umfassenden Ansatzes, die eine andere Europäische Verträge als Grundlage haben, werden zwar erwähnt, aber nicht im Detail berücksichtigt. Die TPED (1999/36/EG) war eine Richtlinie des Global Approach mit Elementen des New Approach. Sie enthält im Gegensatz zu den Richtlinien des New Approach auch Dienstleistungen (wiederkehrende Prüfung etc.) bis zum Ende des Gebrauchs. Damit wird der größte Teil der Überwachungsaspekte der TPED nicht von den Instrumenten für den New Approach (vor In-Verkehr- Bringen) abgedeckt. BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni

7 Zertifizierung Der Wandel durch den New Appraoch Die DruckBehVO erforderte die Zulassung durch die in den Bundesländern zuständigen Stellen auf Basis einer Expertise eines beliehenen Sachverständigen (Sachverständigenorganisationen). Die Sachverständigenorganisationen hatten einen definierten Zuständigkeitsbereich. Damit standen die TÜVs nicht in Konkurrenz. Mit der Umsetzung der TPED (1999/36/EG) fiel dieses Territorialitätsprinzip zu Gunsten eines europaweit freien Marktes weg. Die Sachverständigen wurden nach Akkreditierung zu Mitarbeitern einer benannten Stelle, die dafür aber den Zertifizierungsvorgang (im Sinne eines Konformitätsnachweis) selbständig abschließt. Der Staat prüfte ab diesem Zeitpunkt nur mehr die Fähigkeit der beteiligten Stellen, etwas nach den Vorgaben prüfen zu können, aber nicht mehr, ob dies auch erfolgt ist. Als Ausgleich wurde der Gedanke der Marktüberwachung geschaffen! BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni

8 Staatliche Aufsicht Was ist Prävention? Aus den Grundrechten nach Art. 1 bis 19 GG leitet sich das staatliche Schutzprinzip ab. Aus Art. 1 und 2 GG wird die Aufgabe zur Risikovorsorge und zum Schutz der öffentlich und technischen Sicherheit abgeleitet. Daraus wird in der Regel abgeleitet, dass der Staat präventiv zum Schutz der Bürger tätig werden muss. Ob der Marktüberwachungsansatz diesem Vorsorgegedanken entspricht, wird immer wieder kontrovers diskutiert. Dies ist insbesondere dann kontrovers, wenn die MÜ überwiegend re-aktiv ausgerichtet wäre; also primär auf auffällig gewordene und nicht systematisch gesuchte Nichtkonformitäten reagierte. Hierzu gab die BAM ein Gutachten in Auftrag, das 2005 von Prof. Enstahler abgeschlossen wurde: Zur Risikovorsorge muss der Staat präventiv handeln, bevor eine konkrete Gefahr erkannt wird (S. 13, S. 16, S. 27 jeweils unten). BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni

9 Ansatz 2009 Bis 2009 haben sich BAM und EBA intensiv zur MÜoD ausgetauscht: BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni

10 Ansatz 2009 BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni

11 Ansatz 2009 BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni

12 MÜoD 2009 Damit deutlich, dass.abgesehen von der Benennung nur noch eine Ebene im Rahmen der TPED bleibt, in der der Staat durch hoheitliche Maßnahmen seiner Vorsorgeverpflichtung nachkommen kann: Die Marktüberwachung Sie dient aber auch dem Schutz der Hersteller vor unlauterer Konkurrenz, die sich auf dem Markt Vorteile durch nicht Erfüllen der Vorschriften ergaunern möchte. BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni

13 MÜoD 2009 Damals stellte die BAM fest: - Zur Überwachung im Bereich der ortsbeweglichen Druckgeräte ist die Marküberwachung. erforderlich - Die Überwachung hat sich über den gesamten Lebenszyklus zu erstrecken (Markt- und Verwendungsaufsicht) - MÜ muss gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ausgestaltet werden (z. b. bzgl. angemessener Ausstattung der Behörden) - Gemäß VO (EG) Nr. 765/2008 hat MÜ auch proaktiv zu erfolgen. (Beschränkung auf Vorfall-/Unfallermittlung nicht ausreichend) - Es gilt das Territorialitätsprinzip BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni

14 TPED 2010 wurde im Amtsblatt der EU am veröffentlicht Artikel 30 (1) hinreichender Grund zur Annahme, dass. gefährdet fordern auf Übereinstimmung herstellen,.vom Markt nehmen oder zurückzurufen. (2) Beschränkung der MÜoD auf nationale Hoheitsgebiet (3) Erstrecken der Maßnahmen auf alle betroffenen od (4) Mangelnde Reaktion des Verursachers führt zur Untersagung und Unterrichtung EU-weit (5) Verpflichtung zum Informationsgehalt der Meldungen (6) Verpflichtung zur Meldung veranlasster Maßnahmen in Drittstaaten (7) Einspruchsfrist gegen Maßnahmen : 2 Monate (8) Verpflichtung zu geeignet restriktiven Maßnahmen BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni

15 OrtsDruckV (rev 2011) Die aktuelle Fassung ist seit dem gültig: Abschnitt 5 Marktüberwachung - 20 (1) Zuständigkeiten 1. BAM für 6.8er-RID/ADR Tanks, sofern nicht Schiene 2. EBA für 6.8er-RID Tanks etc. soweit nur Schiene 3. Länder für übrige od - 21 Aufgaben und Befugnisse der MÜ-Behörden (2) BAM stellt MÜ-Programme der Öffentlichkeit zur Verfügung - 22 MÜ-Maßnahmen - kontrollieren per Stichproben - bei Verdacht Maßnahmen bis Vernichtung und Warnung der Öffentlichkeit - 23 Formale Nichtkonformität innerhalb Frist beheben oder vom Markt nehmen BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni

16 MÜoD 2012 Nach 20 (3) wurde ein ERFA MÜoD eingerichtet. Delegation in den Ländern für die MÜoD nach Mitgliedern im ERFA MÜoD (BMVBS): Verkehr: Arbeit: Gesundheit: BE, BW, HE, MV, NW, RP, SL, SN, ST, SH BY, BB, HB HH, NI, TH In Zeiten permanenter Ausgabenkürzungen öffentlicher Stellen ist die Einrichtung einer neuen Aufgabe nicht einfach. BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni

17 MÜoD und nun die Frage: WAS ERWARTEN oder ERHOFFEN SIE SICH EIGENTLICH VON DER MÜoD? BAM-Fachgespräch Druckgeräte 2012, Berlin 18. Juni

18 Ende Danke

I Deutsche und ausländische Schulabsolventen mit Hochschul- und Fachhochschulreife von 1998 bis 2020 I.1 Hochschulreife I.1.

I Deutsche und ausländische Schulabsolventen mit Hochschul- und Fachhochschulreife von 1998 bis 2020 I.1 Hochschulreife I.1. I Deutsche und ausländische Schulabsolventen mit Hochschul- und Fachhochschulreife von 1998 bis 2020 I.1 Hochschulreife I.1.1 Anzahl 1) BW BY BE BB HB HH HE MV 2) 3) NI NW RP SL 4) SN ST 2) SH TH BG 1998

Mehr

Marktüberwachungskonzept nach 21 ODV

Marktüberwachungskonzept nach 21 ODV Marktüberwachungskonzept nach 21 ODV (November 2014) 1. Durchführung der Marktüberwachung Bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, der Schiene und den Binnenwasserstraßen besteht ein hohes

Mehr

Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte

Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte Wilfried Schulz Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig Inhaltsübersicht Anforderungen der Messgeräterichtlinie (MID) Begriffe Modulare

Mehr

Sonderpädagogische Förderung in allgemeinen Schulen (ohne Förderschulen) 2011/2012

Sonderpädagogische Förderung in allgemeinen Schulen (ohne Förderschulen) 2011/2012 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC/Statistik Berlin, den 15.10.2012 Sonderpädagogische Förderung in allgemeinen Schulen (ohne Förderschulen)

Mehr

Forschungsfragestellungen

Forschungsfragestellungen Aufstieg aus dem Migrationsmilieu in hochqualifizierte Berufe Stefanie Smoliner, (ZSI) smoliner@zsi.at Mikrozensus-NutzerInnenkonferenz, Mannheim, 9.9.-3.9.11 Forschungsfragestellungen In welchem Ausmaß

Mehr

Vorschlag der Bundesregierung

Vorschlag der Bundesregierung Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)

Mehr

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel

Mehr

S P S / I P C / D r i v e s 2 0 1 2 2 8. N o v e m b e r 2 0 1 2

S P S / I P C / D r i v e s 2 0 1 2 2 8. N o v e m b e r 2 0 1 2 Prinzipien des Marktzugangs in der Welt ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. Abteilung Dr. Markus Winzenick S P S / I P C / D r i v e s 2 0 1 2 2 8. N o v e m b e r 2 0 1 2

Mehr

VERBAND BERLINER VERWALTUNGSJURISTEN e. V.

VERBAND BERLINER VERWALTUNGSJURISTEN e. V. Besoldungsvergleich 2015 Stand: 21. Mai 2015 BUND Besoldung der Bundesbeamten ab 1. März 2015.+2,2% A 13 ledig, Stufe 1 3.971,66 - - 47.659,92 3 insgesamt 10 Dienstjahre, Stufe 4 4.849,46 360,52-62.519,76

Mehr

GDA Ziel 3: Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen

GDA Ziel 3: Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen GDA Ziel 3: Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen Dr. Burkhardt Jaeschke Bremen, 7.09.2009 Projektplan AG HAUT vom 28.0.2008 (Fassung 04.05.2009) Verbesserter Gesundheitsschutz bei

Mehr

LEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/

LEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/ EBA/GL/2014/09 22. September 2014 Leitlinien zu den Arten von Tests, Bewertungen oder Prüfungen, die eine Unterstützungsmaßnahme nach Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer iii der Richtlinie zur Sanierung

Mehr

Aufgaben des Regelermittlungsausschusses

Aufgaben des Regelermittlungsausschusses Aufgaben des Regelermittlungsausschusses nach dem Mess- und Eichgesetz Sascha Mäuselein Geschäftsstelle Regelermittlungsausschuss Fachbereich Q.3 Aufgaben Ermittelt Regeln im vorgegebenen Rahmen auf der

Mehr

Steffen Wolf Referat II 4 - Technischer Verbraucherschutz, Marktaufsicht

Steffen Wolf Referat II 4 - Technischer Verbraucherschutz, Marktaufsicht Die einheitliche Überwachung in Deutschland 15. DGSV-Kongress vom 03.10. 05.10.2011 in Fulda Steffen Wolf Referat II 4 - Technischer Verbraucherschutz, Marktaufsicht 1 Gliederung Kompetenz von Bund und

Mehr

Revision der BAM-GGR002

Revision der BAM-GGR002 Revision der BAM-GGR002 ERFA-Verpackungen 12. September 2012 John Bethke BAM Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung Fachbereich 3.1 Gefahrgutverpackungen Agenda Ziele der Revision Gesetzliche

Mehr

Politikcheck Schule Reformmonitor für das allgemeinbildende Schulsystem

Politikcheck Schule Reformmonitor für das allgemeinbildende Schulsystem Politikcheck Schule Reformmonitor für das allgemeinbildende Schulsystem Prof. Dr. Michael Hüther, Berlin, 7. Mai 008 Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Initiative Neue

Mehr

LED Lampen. Eur.Phys. Dipl. Ing. Alfred Mörx. diam consult, Wien

LED Lampen. Eur.Phys. Dipl. Ing. Alfred Mörx. diam consult, Wien Konformitätsnachweis für Leuchten mit LED Lampen Ergänzung zum Vortrag: Konformitätsnachweis gemäß Niederspannungs und EMV Richtlinie in der Praxis Eur.Phys. Dipl. Ing. Alfred Mörx diam consult, Wien www.diamcons.com

Mehr

Hessisches Ministerium der Finanzen EPSAS aus dem Blickwinkel des Landes Hessen

Hessisches Ministerium der Finanzen EPSAS aus dem Blickwinkel des Landes Hessen Hessisches Ministerium der Finanzen EPSAS aus dem Blickwinkel des Landes Hessen Brüssel, den 20. August 2014 1 EPSAS Entwicklung auf Europäischer Ebene Richtlinie 2011/85/EU v. 8.11.2011 über Anforderungen

Mehr

Allgemeine Stellenzulage/ Fam.zuschlag. Allgemeine Stellenzulage/ Fam.zuschlag. Allgemeine Stellenzulage/ Fam.zuschlag

Allgemeine Stellenzulage/ Fam.zuschlag. Allgemeine Stellenzulage/ Fam.zuschlag. Allgemeine Stellenzulage/ Fam.zuschlag Besoldungsvergleich 2015 Stand: 30. April 2015 BUND Besoldung der Bundesbeamten ab 1. März 2015 A 13 ledig, Stufe 1 3.971,66-1820,4-47.659,92 5 insgesamt 10 Dienstjahre, Stufe 4 4.849,46 360,52 1820,4-62.519,76

Mehr

Aktuelle Entwicklungslinien der Lehrkräftefortbildung und die Reform der staatlichen Institute der Lehrerfortbildung

Aktuelle Entwicklungslinien der Lehrkräftefortbildung und die Reform der staatlichen Institute der Lehrerfortbildung Aktuelle Entwicklungslinien der Lehrkräftefortbildung und die Reform der staatlichen Institute der ibbw-consult GmbH Tilman Zschiesche ibbw-consult GmbH / 24.11.2011 Entwicklungslinien der Folie 1 Umbau

Mehr

Freie Schulen in der Finanzierungsklemme

Freie Schulen in der Finanzierungsklemme Freie Schulen in der Finanzierungsklemme Helmut E. Klein Senior Researcher Pressekonferenz des Bundes der Freien Waldorfschulen Kiel, 29.09.2011 Agenda Schulstatistische Befunde Öffentliche Finanzierung:

Mehr

Ressortstruktur statt Kanzlerverwaltung Modelle und Erfolgsfaktoren

Ressortstruktur statt Kanzlerverwaltung Modelle und Erfolgsfaktoren Ressortstruktur statt Kanzlerverwaltung Modelle und Erfolgsfaktoren 8. Osnabrücker Kolloquium zum Hochschul- und Wissenschaftsmanagement am 24. Februar 2011 Gliederung 1. Überblick Rechtlicher Rahmen Grundmodelle

Mehr

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/6583. der Bundesregierung

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/6583. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 16/6583 16. Wahlperiode 08. 10. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter

Mehr

Hans-Gerhard Pernutz. Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) Bundesamt für Güterverkehr

Hans-Gerhard Pernutz. Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) Bundesamt für Güterverkehr Harmonisierung in Europa? Lkw-Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) Hans-Gerhard Pernutz 1 Agenda 1. Aufgaben und Struktur des BAG 2. Der Straßenkontrolldienst 3. Harmonisierung auf EU-Ebene

Mehr

Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV)

Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV) Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV) 6. ProdSV Ausfertigungsdatum: 06.04.2016 Vollzitat: "Verordnung über einfache Druckbehälter vom 6. April

Mehr

Stand und Weiterentwicklung des Projekts GDI-DE

Stand und Weiterentwicklung des Projekts GDI-DE Stand und Weiterentwicklung des Projekts GDI-DE Open-Data-Workshop des VDSt Daniela Hogrebe Koordinierungsstelle GDI-DE mail@gdi-de.org Nürnberg, 24.01.2013 GDI-DE Die GDI-DE versteht sich als eine öffentliche

Mehr

VW Personalpolitik - Trends und Bedarf. Cansel Kiziltepe, LSKN Frühjahrstagung 2013, 16. Mai 2013

VW Personalpolitik - Trends und Bedarf. Cansel Kiziltepe, LSKN Frühjahrstagung 2013, 16. Mai 2013 VW Personalpolitik - Trends und Bedarf Cansel Kiziltepe, LSKN Frühjahrstagung 2013, 16. Mai 2013 Agenda 1 Aktuelle Arbeitsmarktdaten 2 Beschäftigtenstruktur bei VW 4 Herausforderungen Aktuelle Arbeitsmarktdaten

Mehr

Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz

Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) Bericht für das Jahr 2007 Dienstsitz Berlin Mauerstr. 39 42 07 Berlin Tel.: 030 / 8444-00-0 Fax: 030

Mehr

Die Sicht des Gesetzgebers

Die Sicht des Gesetzgebers Essen, 23. Februar 2005 Aufbereitung von Medizinprodukten die Verantwortung des Herstellers und des Anwenders Die Sicht des Gesetzgebers Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 1 Gliederung

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-11/0492 vom 26. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Fachinformation RESSORT VERKEHR

Fachinformation RESSORT VERKEHR Falschfahrer Zahlen & Fakten Pro Jahr werden etwa 3. Falschfahrer im Rundfunk gemeldet. 2.2 der Warnmeldungen betreffen die Autobahnen. Pro Jahr kommen etwa 2 Personen infolge Falschfahrten auf Autobahnen

Mehr

Internes Audit. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel

Internes Audit. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel Dokument: 07-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 05.11.2012 Seite 1 von 9 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 2 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Planung der Audits... 5 4.2 Vorbereitung

Mehr

Friedrich-Ebert-Stiftung Regensburg 23.-24. 11. 2006

Friedrich-Ebert-Stiftung Regensburg 23.-24. 11. 2006 Friedrich-Ebert-Stiftung Regensburg 23.-24. 11. 2006 Föderalismusreform, Teil II Welches sind die Probleme? Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es? Wolfgang Renzsch Otto-von-Guericke Universität Magdeburg

Mehr

Studiengebühren/Studienbeiträge in den Bundesländern

Studiengebühren/Studienbeiträge in den Bundesländern Studiengebühren/Studienbeiträge in den Bundesländern Entwicklungsstand, Ähnlichkeiten und Unterschiede Hannover, den 11. Oktober 2006 Fatma Ebcinoğlu Fragen Welche Länder führen wann Studiengebühren/Studienbeiträge

Mehr

Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz

Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz GASSICHERHEIT Auszug aus dem NÖ Gassicherheitsgesetz Gesetzliche Grundlage und Ziel Die Verpflichtung zur wiederkehrenden Überprüfung

Mehr

Stand der Einführung in Deutschland

Stand der Einführung in Deutschland HIS-Workshop Studiengebühren am 3./4. Juli 2006 in Hannover Stand der Einführung in Deutschland Vergleich der Ländermodelle Fatma Ebcinoğlu Fragen Welche Länder führen wann Studiengebühren ein? Welche

Mehr

Mittelstandspolitik, Existenzgründungen, Dienstleistungen

Mittelstandspolitik, Existenzgründungen, Dienstleistungen Mittelstandspolitik, Existenzgründungen, Dienstleistungen New Approach Überarbeitung Erfolgreiches, vereinfachendes Rechtsinstrument Bewährt seit über 20 Jahren Realisierung des freien Warenverkehrs 25

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-15/0296 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-12/0166 vom 18. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Die Bundesländer auf dem steinigen Weg zur Schuldenbremse

Die Bundesländer auf dem steinigen Weg zur Schuldenbremse Die Bundesländer auf dem steinigen Weg zur Schuldenbremse Wirtschaftsrat Deutschland Arbeitsgruppe Staatsfinanzen 4. Oktober 2011 Dr. Gisela Meister-Scheufelen Schuldenstand Deutschland 2010 in Mrd. Euro

Mehr

Europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Gute Herstellungspraxis nach Verordnung (EG) Nr. 2023/2006

Europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Gute Herstellungspraxis nach Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 Seite 1 von 5 TÜV Rheinland LGA Products - Information 05/2016 Inhalt und Umfang von Konformitätserklärungen Entsprechend des Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände,

Mehr

Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums

Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums Bundesrat Drucksache 598/08 (Beschluss) 10.10.08 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums Der Bundesrat hat in seiner 848.

Mehr

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Sondersession April 2008 e-parl 28.04.2008 - - 16:47 08.029 s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Entwurf des es vom 14. März 2008 1 Beschluss des es vom 28.

Mehr

EBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz

EBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz EBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz Inhalt EBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz 1 Status dieser Leitlinien 2

Mehr

Die 3. EU- Führerscheinrichtlinie Was erwartet uns in Deutschland? Jörg Biedinger, TÜV NORD Mobilität

Die 3. EU- Führerscheinrichtlinie Was erwartet uns in Deutschland? Jörg Biedinger, TÜV NORD Mobilität Die 3. EU- Führerscheinrichtlinie Was erwartet uns in Deutschland? Jörg Biedinger, TÜV NORD Mobilität Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie RICHTLINIE 2006 / 126 / EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTSUND DES RATES

Mehr

Abwicklung großer Baumaßnahmen des Freistaates Bayern. Wegfall der HBFG-Finanzierung

Abwicklung großer Baumaßnahmen des Freistaates Bayern. Wegfall der HBFG-Finanzierung Abwicklung großer Baumaßnahmen des Freistaates Bayern nach Wegfall der HBFG-Finanzierung Referent: Kurt Weigl, Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Hochschulbau nach dem Wegfall

Mehr

Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2003 bis 2007 -

Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2003 bis 2007 - Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IV D DST 1933-4(20) Bonn, den 27.04.2009 Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) 15273/15 NLEG 164 AGRI 670 SAN 437 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 11. Dezember 2015 Empfänger: Nr.

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Neue Fakten zur Lohnentwicklung

Neue Fakten zur Lohnentwicklung DR. WOLFGANG KÜHN LW.Kuehn@t-online.de Neue Fakten zur Lohnentwicklung Die seit Jahren konstant große Lücke in der Entlohnung zwischen den neuen Bundesländern und dem früheren Bundesgebiet bleibt auch

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsübersicht III X Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1 Richtlinie über Medizinprodukte 1 Rechtliche Grundlagen in der Europäischen Union (EU) 1 Rechtliche Grundlagen

Mehr

Gründe für eine europäische TPED

Gründe für eine europäische TPED Fachgespräch ortsbewegliche Druckgeräte Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Berlin, 09. Juni 2009 Die neue europäische Transportable Pressure Equipment Directive und Das neue ADR/RID/ADN 2009

Mehr

Satzungen der Ärzteversorgungen

Satzungen der Ärzteversorgungen Satzungen der Aerzteversorgungen 2013-07-28.doc 1 / 6 Satzungen der Ärzteversorgungen Stand der Inhalte im wesentlichen August 2012 Letzte Korrektur: Juli 2013 Inhaltsverzeichnis Satzungen der Ärzteversorgungen...1

Mehr

ETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-11/0493 vom 15. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Vom 7. Februar 0 (Stand. Juni 06) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) von

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Regelmäßig geprüfte Spielstätte : Neuer Standard von TÜV Rheinland

Regelmäßig geprüfte Spielstätte : Neuer Standard von TÜV Rheinland Regelmäßig geprüfte Spielstätte : Neuer Standard von TÜV Rheinland 25.01.2016 Köln TÜV Rheinland hat mit dem Standard Regelmäßig geprüfte Spielstätte einen Anforderungskatalog entwickelt, der speziell

Mehr

Tore-Produktnorm DIN EN Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften

Tore-Produktnorm DIN EN Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften Tore-Produktnorm DIN EN 13241-1 Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften Warum europäische Normen? Die Europäische Union hat zum Ziel, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit

Mehr

Modellrechung Bundestagswahl 2009: Sitzkontingente mit Ausgleich

Modellrechung Bundestagswahl 2009: Sitzkontingente mit Ausgleich Der Bundeswahlleiter W/39910010-BS6001 9. Oktober 2012 Modellrechung Bundestagswahl 2009: Sitzkontingente mit Ausgleich 1. Schritt: Feststellung der Sitzkontingente der Länder und Verteilung auf die Landeslisten

Mehr

Wie funktioniert die Marktüberwachung?

Wie funktioniert die Marktüberwachung? Wie funktioniert die Marktüberwachung? Vortragsveranstaltung des RLT-Herstellerverbandes zur Ökodesign-Richtlinie, 18. November 2015 in München Dipl.-Ing. Robert Plechinger Referat 33/35 Technischer Gefahrenschutz

Mehr

Agrarumweltmaßnahmen in Deutschland. Trends in der Programmentwicklung der Bundesländer

Agrarumweltmaßnahmen in Deutschland. Trends in der Programmentwicklung der Bundesländer Agrarumweltmaßnahmen in Deutschland Trends in der Programmentwicklung der Bundesländer Zum Projekt Grundprinzipien Aktueller Stand Ursachen für die Dynamik Trends Zum Projekt Kurzfassungen der Agrarumwelt-

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) Von der Regierung erlassen am 7. Februar

Mehr

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist Durchführungsverordnungen bzw. delegierte Verordnungen der EK Delegierte Verordnung (EU) Nr. 78/2014 der Kommission vom 22.

Mehr

Methodische Hinweise 1 TNS Infratest - Digitalisierungsbericht 2013

Methodische Hinweise 1 TNS Infratest - Digitalisierungsbericht 2013 Methodische Hinweise 1 TNS Infratest - Digitalisierungsbericht 2013 Erhebungsmethode 2013 Telefonische Befragung Grundgesamtheit: Deutsch sprechende Wohnbevölkerung ab 14 Jahre 70,214 Mio. Personen in

Mehr

Gefährliche Güter sicher mit Kesselwagen transportieren

Gefährliche Güter sicher mit Kesselwagen transportieren Gefährliche Güter sicher mit Kesselwagen transportieren Dipl.-Ing. Christoph Haase TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Transport gefährlicher Güter mit Kesselwagen Inhalt Übersicht Vorschriften Anforderungen

Mehr

Control 2010 Qualitätssicherung in der Medizintechnik

Control 2010 Qualitätssicherung in der Medizintechnik Control 2010 Qualitätssicherung in der Geschäftsbereiche Consulting The Business Designers Investitionsunabhängige Beratung Management Consulting Compliance Consulting IS/CSV Consulting Engineering The

Mehr

Anleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen

Anleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen Anleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen Die vorliegende Anleitung zur Qualitätssicherung stellt eine Umsetzung der in PS 220 beschriebenen Anforderungen in kleinen

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel

Mehr

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)

Mehr

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136

Mehr

??? Wer? Gegenüber wem? Wann? Wofür? Verantwortung und Freiheiten der Hersteller im neuen Produktsicherheitsgesetz. Verantwortlichkeit?

??? Wer? Gegenüber wem? Wann? Wofür? Verantwortung und Freiheiten der Hersteller im neuen Produktsicherheitsgesetz. Verantwortlichkeit? Verantwortung und Freiheiten der im neuen Produktsicherheitsgesetz Pflichten der Wirtschaftsakteure Vortragsveranstaltung IHK Karlsruhe 12. Juni 2013 Verantwortlichkeit? Wer? Gegenüber wem? Wann???? Wofür?

Mehr

Krankenhausstatistik

Krankenhausstatistik Krankenhausstatistik Eckdaten I Krankenhäuser, Krankenhausbetten, Bettenauslastung Krankenhäuser Krankenhausbetten Bettenauslastung Anzahl in 1.000 in % Index (Jahr 2000 = ) 110 90 80 Krankenhäuser Betten

Mehr

Bundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates Bundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) 06.03.15 Beschluss des Bundesrates Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE, zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung

Mehr

Nichtraucherschutz. Hygienetagung 27./ Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren (SWKI) Grundlage / Beteiligte.

Nichtraucherschutz. Hygienetagung 27./ Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren (SWKI) Grundlage / Beteiligte. Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Nichtraucherschutz Erfahrungen in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben Urs Hof Staatssekretariat

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Infoblatt Sicherheit von Maschinen

Infoblatt Sicherheit von Maschinen Infoblatt Sicherheit von Maschinen Die vom Hersteller zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen an Maschinen sind ab dem 29.12.2009 in der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt. Eine aktuelle Version

Mehr

Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013

Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013 UNIQA Versicherung Aktiengesellschaft Vaduz Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Versicherungsrevisionsstelle

Mehr

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die

Mehr

Neue EU-Richtlinien 2016 Impulsvortrag. Dipl.-Ing. Martin Zimmermann TÜV-zertifizierter Maschinensicherheitsexperte

Neue EU-Richtlinien 2016 Impulsvortrag. Dipl.-Ing. Martin Zimmermann TÜV-zertifizierter Maschinensicherheitsexperte Neue EU-Richtlinien 2016 Impulsvortrag Dipl.-Ing. Martin Zimmermann TÜV-zertifizierter Maschinensicherheitsexperte ZIMMERMANN GmbH Sitz in DE-Oehringen Technische Dokumentation CE - Beratung, Seminare

Mehr

Niedersächsische Bundesratsinitiativen - 15. Wahlperiode des Landtages -

Niedersächsische Bundesratsinitiativen - 15. Wahlperiode des Landtages - ML Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Modulationsgesetzes und zur Änderung des GAK-Gesetzes Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz Entwurf eines Soforthilfegesetzes

Mehr

Erfolgreich beteilitgt mit Beteiligung zum Erfolg! Schwanenwerder, 07.Oktober 2011

Erfolgreich beteilitgt mit Beteiligung zum Erfolg! Schwanenwerder, 07.Oktober 2011 Erfolgreich beteilitgt mit Beteiligung zum Erfolg! Schwanenwerder, 07.Oktober 2011 Projektförderung zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in ihr soziales Umfeld Dr. Holger Schwaiger Referat

Mehr

Die Kennzeichnung von Lampen und Leuchten

Die Kennzeichnung von Lampen und Leuchten Die Kennzeichnung von Lampen und Leuchten Ab dem 01.09.2013 werden Händler von Lampen einen umfangreichen Pflichtenkatalog beachten müssen, denn ab diesem Zeitpunkt ist die Verordnung Nr. 874/2012/EU zu

Mehr

DE In Vielfalt geeint DE B8-0150/1. Änderungsantrag 1 Beatrix von Storch im Namen der ECR-Fraktion

DE In Vielfalt geeint DE B8-0150/1. Änderungsantrag 1 Beatrix von Storch im Namen der ECR-Fraktion 1.2.2016 B8-0150/1 Änderungsantrag 1 Erwägung F a (neu) Fa. in der Erwägung, dass keine zusätzlichen Legislativvorschläge angenommen werden sollten, solange die geltenden Rechtsvorschriften und politischen

Mehr

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Abteilung Ausweise und besondere Aufgaben Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN

Mehr

Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2008 bis 2012 -

Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2008 bis 2012 - Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 11.04.2014 IV C DST 1933-4(20) Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des

Mehr

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug Bundesrat Drucksache 343/15 13.08.15 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Wi - AIS - G Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug A. Problem

Mehr

EMC Solutions - the first choice

EMC Solutions - the first choice InnoTrans 2006 Herzlich willkommen bei dem unabhängigen Dienstleister für EMV im TechnologieZentrumDortmund Solutions - the first choice 1 Kurzvortrag Übersicht EMV Fahrzeugzulassung durch EBA Anforderungen

Mehr

Rechtssystematik in Deutschland

Rechtssystematik in Deutschland Rechtssystematik in Deutschland Europa EU Zielsetzungen Schaffung einer politischen und wirtschaftlichen Union der Mitgliedstaaten Freier Warenverkehr Freier Kapitalverkehr Freier Dienstl.- verkehr Freier

Mehr

Ergebnisse Badminton WK II 1 von 7

Ergebnisse Badminton WK II 1 von 7 Ergebnisse Badminton WK II 1 von 7 Ergebnisse Badminton WK II 2 von 7 Herbstfinale» Badminton» WK II Teilnehmende Mannschaften Gruppe A A 1 10 Luisenschule Mülheim an der Ruhr A 2 9 Gaußschule Braunschweig

Mehr

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit I

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit I Vorlesung Telekommunikationsrecht Datenschutz und öffentliche Sicherheit I Wiederholungsfall Die Bundesnetzagentur stellt fest, dass in bestimmten ländlichen Regionen ein funktionsfähiger Festnetzzugang

Mehr

Der Deutsche Schulpreis 2008

Der Deutsche Schulpreis 2008 Der Deutsche Schulpreis 2008 Bewerberstatistik Es gingen 250 Bewerbungen ein, davon 82 % von Schulen in staatlicher Trägerschaft. Neue Bewerber und Wiederbewerber 61 % der Schulen sind neue Bewerber, während

Mehr

12. Koordinierte bevölkerungsvorausberechnung annahmen und ergebnisse

12. Koordinierte bevölkerungsvorausberechnung annahmen und ergebnisse 12. Koordinierte bevölkerungsvorausberechnung annahmen und ergebnisse Konferenz Demographie von Migranten Nürnberg, 10. 11. Mai 2010 Bettina Sommer Zusammengefasste Geburtenziffer bis 2060 ab 2009 Annahmen

Mehr

Der Deutsche Schulpreis 2016

Der Deutsche Schulpreis 2016 Der Deutsche Schulpreis 2016 Bewerberstatistik Innerhalb Deutschlands haben sich 80 Schulen um den Deutschen Schulpreis 2016 beworben. Davon sind 68,8 % Neubewerber, d.h. diese Schulen haben bisher noch

Mehr

Was Sie riskieren, wenn Sie eine nicht richtlinienkonforme Baumaschine einsetzen, kaufen oder verkaufen!

Was Sie riskieren, wenn Sie eine nicht richtlinienkonforme Baumaschine einsetzen, kaufen oder verkaufen! Was Sie riskieren, wenn Sie eine nicht richtlinienkonforme Baumaschine einsetzen, kaufen oder verkaufen! Einführung Baumaschinen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen der relevanten EU-Gesetzgebung

Mehr

terhin die ausschließliche Pflicht des Herstellers bleiben. die kodifizierte Fassung der Richtlinie 73/23/EWG des Rates vom

terhin die ausschließliche Pflicht des Herstellers bleiben. die kodifizierte Fassung der Richtlinie 73/23/EWG des Rates vom 29.3.2014 Amtsblatt der Europäischen Union L 96/357 RICHTLINIE 2014/35/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über

Mehr

Forschungsprojektdatenbank des EUHochschulbüros Hannover/Hildesheim

Forschungsprojektdatenbank des EUHochschulbüros Hannover/Hildesheim Die Partizipation von niedersächsischen KMU am 7. Forschungsrahmenprogramm (FRP) der EU Informationsgespräch zum Programm HORIZONT 2020; Niedersächsische Staatskanzlei Hannover, den 18.01.2016 Jörg Jerusel;

Mehr

Digitale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Juli 2012. TNS Infratest Digitalisierungsbericht 2012

Digitale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Juli 2012. TNS Infratest Digitalisierungsbericht 2012 Digitale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern Juli 2012 1 Inhalt 1 Methodische Hinweise 2 Stand der Digitalisierung in den TV-Haushalten 3 Verteilung der Übertragungswege 4 Digitalisierung der Übertragungswege

Mehr

Der Deutsche Schulpreis 2013

Der Deutsche Schulpreis 2013 Der Deutsche Schulpreis 2013 Bewerberstatistik Es gingen 114 Bewerbungen ein, davon 80 % von Schulen in staatlicher Trägerschaft. Neue Bewerber und Wiederbewerber 65 % der Schulen sind neue Bewerber, 35

Mehr