Wertermittlungsgutachten

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1 Weppersdorf, am Wertermittlungsgutachten Geschäftszahl: 26 S 42/11w LG Eisenstadt Betreffend den Verkehrswert der Liegenschaften mit der EZ 64, Grdst.Nr. 555, EZ 136, Grdst.Nr. 554, EZ 325, Grdst.Nr. 553/1 je KG Haschendorf Auftraggeber: Herr Dr. Christian Supper, Rechtsanwalt, 7210 Mattersburg, Brunnenplatz 5b Stichtag: Besichtigung der Firmengrundstücke sowie Gebäude in 7311 Neckenmarkt, Wirtschaftspark 7 anwesend: Herr Andreas Mayrhofer, und der zeichnende Sachverständige

2 Zweck der Wertermittlung: Feststellung des Verkehrswertes der oben genannten Liegenschaften samt Gebäude. Gesamtzusammenstellung Seite 27 Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeine Angaben...ab Seite Auftraggeber 1.2 Bewertungsstichtag 1.3 Verwendungszweck 1.4 Bewertungsgegenstand 1.5 Liegenschaften 1.6 Liegenschaftsadresse 1.7 Bebauung 1.8 Rechte / Lasten 1.9 Bewertungsumfang 1.10 Zubehör 2. Befund / Beschreibung... ab Seite Liegenschaft 2.2 Lage 2.3 Größe / Maße Grundstück 2.4 Ver- und Entsorgung 2.5 Infrastruktur 2.6 Beschreibung Gebäude 2.7 Technische Beschreibung 2.8 Räumlichkeiten und deren Ausstattung 3. Gutachten / Wertermittlung... ab Seite 16 Ermittlung Bodenwert Ermittlung Bauwert Abmessung / Ausmaße Baukörper Berechnung Ermittlung des Vergleichswertes Ermittlung des Sachwertes Ermittlung des Ertragswertes Ermittlung des Verkehrswertes Seite 3

4 4. Beilagen... ab Seite 27 Photodokumentation Grundbuchauszug Baupläne Seite 4

5 Allgemeine Angaben 1.1 Auftraggeber: Herr Dr. Christian Supper 1.2 Stichtag: Verwendungszweck des Gutachtens: Feststellung des Verkehrswertes 1.4 Bewertungsgegenstand: Liegenschaft samt Gebäude 1.5 Liegenschaften: wie oben beschrieben 1.6 Liegenschaftsadresse: 7311 Neckenmarkt, Wirtschaftspark Bebauung: Gewerbebetrieb 1.8 Rechte / Lasten: keine bewertungsrelevanten 1.9 Bewertungsumfang: Gewerbebetrieb samt Liegenschaft 1.10 Zubehör: Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich auf dem Grundstück errichtete Gebäude und das darin eingebaute und fix montierte Zubehör Seite 5

6 sowie auch alle Gebäudeausstattungen, wie vorhandene Installationen, Sanitäreinrichtungen, Heizungsanlage etc. Weiters sind alle anderen Baulichkeiten und Sonderbauwerke wie Außenanlagen und Einfriedungen sowie auch alle Ver- und Entsorgungsleitungen und Anlagen etc. im ermittelten Verkehrswert berücksichtigt. Die auf der Liegenschaft oder im Gebäude sonst noch vorhandenen Fahrnisse, wie spezielle Einrichtungen, Möblierungen, Gerätschaften und Maschinen, lagernde Materialien oder Ähnliches sind im nachfolgend errechneten Verkehrswert nicht enthalten. Unterlagen: Nachfolgende Unterlagen finden für dieses Gutachten Verwendung bzw. wurden im Zuge der Begehung am an Ort und Stelle erhoben. 1. Besichtigung und Aufnahme von Liegenschaften samt Gebäude 2. Grundbuchauszüge 3. Einreichplan Ansichten, Schnitte vom , Vorauseinreichplan vom (Grundrisse) 4. Fotoaufnahmen 5. Die ÖNORM B 1800, 6. Teil 6. Die ÖNORM B Literatur von Ross-Brachmann-Holzer, Seite 6

7 Ermittlung des Bauwertes von Gebäuden und des Verkehrswertes von Grundstücken 8. Literatur von Simon-Kleiber-Jöeris-Simon Schätzung und Ermittlung von Bauwerten und Grundstückswerten 9. Das österr. Liegenschaftsbewertungsgesetz, Sonderausgabe Nr Liegenschaftsbewertung Heimo Kranewitter 3., und 6. Auflage 11. Immobilienbewertung Österreich Bienert Funk 12. Öffentliche Indexziffern vom Bundesministerium für Bauten und Technik, Österr. Statistisches Zentralamt für gewerblich genutzte Bauten 13. Nutzungsdauerkatalog baulicher Anlagen und Anlagenteile, Hauptverband der allgem. beeid. Sachverständigen Steiermark und Kärnten 14. Eigene Vergleichspreissammlung auf Grund beruflicher Tätigkeit. Seite 7

8 Befund - Beschreibung 2.1. Lage Liegenschaft EZZ 64, 136, 325 Die Grundstücke mit dem darauf befindlichen Gebäude liegen in Neckenmarkt, Wirtschaftspart 7. Die Beschaffenheit ist als flach und langgestreckte als rechteckförmige Fläche zu bezeichnen. Die Aufschließung erfolgt über eine Nebenfahrbahn der B 62, die gültige Flächenwidmung ist im digitalen Flächenwidmungsplan mit Aufschließungs- Industriegebiet dargestellt. Angrenzende Liegenschaften sind ebenfalls mit Gewerbebetrieben bebaut. Das gesamte eingereichte Projekt ist zum Tag der Befundaufnahme nicht restlos fertig gestellt, z.b. sind beim straßenseitigen Blockhaus Fundierung, Fußboden und seitliche Wände vorhanden. Rinden- und Hobelspäne- Lager wurde errichtet, ebenso ein Kranfundament. Müllplatz und erforderliche Retentionsbecken wurden noch nicht errichtet, Blitzschutz von Lager- und Produktionshalle ist ebenfalls noch nicht vorhanden. Das Gelände ist mit Recycling- und Schüttmaterial auf- und verfüllt, aufgrund der Auflagen HQ 100. Stellplätze sind ebenfalls noch nicht befestigt hergestellt. Seite 8

9 2.2. Maße Die Berechnung der Flächen und Kubaturen wurde den beigestellten Plänen entnommen und stichprobenartig einer Prüfung unterzogen Größe Grundstück Die Liegenschaft beträgt lt. Grundbuchauszug wie nachfolgend angeführt: EZ 64 Grdst.Nr ,00 m² EZ 136 Grdst.Nr ,00 m² EZ 325 Grdst.Nr. 553/ ,00 m² 2.4. Ver- und Entsorgung Die Liegenschaft ist zur Gänze aufgeschossen. Strom, Wasser und Kanalanschluss sind in das Gebäude eingeleitet Infrastruktur In Neckenmarkt als ausgezeichnet zu bezeichnen vorhanden. Der Bezirksvorort Oberpullendorf befindet sich in ca. 14 km Entfernung, Deutschkreutz sowie der Grenzübergang nach Ungarn liegen in ca. 5 km Entfernung. Seite 9

10 2.6. Beschreibung Gebäude Die Lager- bzw. Produktionshalle sowie das Lager für Rinden- und Hobelspäne wurden im Jahr 2009 errichtet. Das Gelände / Grundstück wird von einer Nebenstraße her erschlossen. Die Lager- bzw. Produktionshalle wurde auf einer Fundamentplatte mit erf. Tiefenfundierung aufgrund der Geländegegebenheit und Auflagen, seitliche Umfassungswände ca. 1,0 m hoch in Stahlbeton sowie erforderliche Nebenräumlichkeiten in Massivbauweise errichtet. Die Produktionshalle Wände in Rundholzbauweise mit Rundholzfachwerksbindern als Dachkonstruktion und mit geschäumten Dachpaneelen als Eindeckung ausgeführt. Die Spenglerarbeiten sind aus beschichtetem Alublech hergestellt. In der Lager- und Produktionshalle sind folgende Räumlichkeiten untergebracht: Treibstofflager(kleingebinde), Kleinteil- und Werkzeuglager, Aufenthaltsraum, Vorraum und Sanitärraum, sowie Lager- und Produktionshalle. Das Lager für Hobelspäne und Rinde ist mit Fertigteil- Holzbohlen auf einer Stahlbetonplatte mit Pultdach errichtet. Büro- und Besprechungsraum ist bis auf Fundament, Boden und seitlichen Wänden in einem unfertigen Zustand vorhanden. Lager- und Produktionshalle ist nicht beheizt. Die Verkehrsflächen sind nicht befestigt, weiters fehlen die geplanten Retentionsbecken. Seite 10

11 Das Grundstück befindet sich im Hochwasseranschlagsgebiet HQ 100 des Goldbachs Technische Beschreibung Lager- und Produktionshalle Fundament: Stampfbeton, vermutlich Punktfundamente Monolitische Bodenplatte, nach den Verarbeitungsrichtlinien hergestellt. Erdgeschoßmauerwerk: Ziegelmauerwerk, den Verarbeitungsrichtlinien entsprechend hergestellt; Umfassungswände Stahlbeton ca. 1,0 m hoch in Lager und Produktionshalle. Decke über Nebenräumen: Ziegeleinhängedecke, dem statischen Erfordernis entsprechend hergestellt. Dachkonstruktion: Zimmermannsmäßig gefertigte Fachwerksträger aus Rundholz verschraubt mit wärmegedämmten Alu- Paneelelementen gedeckt. Fenster/Belichtung/Sonnenschutz: Holzisolierglasfenster mit Aludeckschale außen angebracht. Seite 11

12 Türen: Eingangstüren - T30 Elementtüren und T0- Türen, großflächiges Alu- Rolltor. Wandoberflächen: Maschinenverputz mit Malerei versehen, Fliesenbeläge und diverse Verkleidungen. Böden: Fliesen, Beton monolitisch geglättet, Boden versiegelt. Fassade: Noch nicht hergestellt, Wandelemente der Halle aus Rundholz verschraubt. Sanitärinstallationen: Dusche und WC Warmwasser über Elektro-Boiler. Beheizung: Elektro- Konvektor im Aufenthaltsraum. Seite 12

13 Hobelspäne- und Lager für Rinde: Fundament: Stampfbeton (vermutlich Punktfundament) Betonbodenplatte Wände: Holzbohlen aneinandergefügt und verschraubt Dach: Pultdach mit Blechdeckung Bauerhaltungszustand: Guter Bauzustand. Teilweise unfertiger Zustand durch fehlende Leistungen. 10. Räumlichkeiten und deren Ausstattung Lager- und Produktionshalle: Nicht beheizt, Boden monolitische Bodenplatte, Umfassungswände ca. 1m hoch in Stahlbetonbauweise, Rundholzsäulen und Rundholzfachwerksbinder, Deckung mit gedämmten Alu- Paneelen, Flucht- und Eingangstüren in die angrenzenden Räume, T30- Türen, großflächiges Einfahrtstor mit Alu- Lamellen, Holzisolierglasfenster mit Alu- Deckschale. Seite 13

14 Büroraum und Lager: T30- Eingangstür, Boden Fliesen, Wände verputzt und gemalen, Decke gemalen, Holzisolierglasfenster, Fensterumrahmung mit Fliesen, Ausgangstür T30- Türblatt. Lager: T30- Eingangstür, Boden Fliesen, Wände verputzt und gemalen, Decke Nut- und Federbretter, Holzisolierglasfenster mit Fliesen einfasst, Ausgangstür T30- Türblatt. Lager: T30- Eingangstür, Boden Fliesen, Wände verputzt und gemalen, Decke Nut- und Federbretter. Aufenthaltsraum: T0- Türblatt, Boden Fliesen, Wände verputzt und gemalen, Decke Nut- und Federbretter, 2 Holzisolierglasfenster, mit Dekorfliesen umrahmt, Elektro- Konvektor, Küchenzeile mit Ober- und Unterkästen, Seite 14

15 Abwasch Keramik mit Armatur und Tropfblech, Kühlschrank, Fliesenschilder im Wandflächenbereich der Küche, Eckbank und Tisch. Sanitärbereich: T0- Tür, Boden Fliesen, Wände ca. 2 m hoch verfliest, restliche Wandflächen gemalen, Decke Nut- und Federbretter, Dusche mit Verbau, Waschtisch mit Armatur, Alibert, 150 lt. Elektroboiler Marke Elektra Bregenz Holzisolierglasfenster mit Sichtschutzfolie halbhoch überklebt, Ausgangstür T30- Türblatt. Treibstofflager: T30- Tür, Boden versiegelt Lagerfläche (Abstellfläche für Behälter)als Wanne ausgebildet. Wanne mit Riffelblech- Abdeckung. Seite 15

16 Gutachten - Wertermittlung Die nachstehende Bewertung erfolgt unter Beachtung aller im Befund getroffenen Feststellungen und unter Bedachtnahme auf die Verhältnisse am Realitätenmarkt sowie im Hinblick auf die Orts- und Wertverhältnisse am Bewertungsstichtag, entsprechend dem Liegenschaftsbewertungsgesetz, gültig ab , nach dem Vergleichswert, Sachwertverfahren, als auch nach dem Ertragswertverfahren, welche für in Eigennutzung stehende und gegebenenfalls vermietbare Liegenschaften die anzuwendenden Verfahren sind. Der Verkehrswert entspricht dem Betrag, der im redlichen gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Alle preisbeeinflussenden tatsächlichen Eigenschaften, rechtliche und wirtschaftliche Gegebenheiten sowie die besondere Beschaffenheit der Liegenschaft sind zu berücksichtigen, außergewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, Umstände sind jedoch außer Acht zu lassen. Im Vergleichswertverfahren ist der Wert der Sache durch Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Sachen zu ermitteln. Der Bodenwert wird in der Regel von ortsüblichen Kaufpreisen für Grundstücke abgeleitet. Die zum Vergleich herangezogenen Bodenpreise müssen aber Grundkäufe betreffen, welche mit den Bewertungsflächen hinsichtlich ihrer wertbeeinflussenden Faktoren übereinstimmen. Darunter sind zu verstehen: Seite 16

17 Die allgemeine und die besondere Lage, die Grundstücksform und die Beschaffenheit, die Situierung nach den Flächenwidmungsplänen und damit zusammenhängend die Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten. Der Aufschließungsgrad und die Aufschließungskosten, die Entfernung zu den Ortszentren, öffentlichen Verkehrseinrichtungen und Verkehrsträgern, Strassen, Eisenbahn usw. Wenn die Bewertungsgrundstücke abweichen, so sind die Differenzen durch schlüssige Zu- und Abschläge zu berichtigen. Im Vergleichswertverfahren erfolgt die Wertermittlung durch Erhebung direkt vergleichbarer, tatsächlich erzielter Kaufpreise und Mieten oder durch Gegenüberstellung und bezugnehmende Ableitung zu vergleichbaren Transaktionen. Im Ertragswertverfahren erfolgt die Kapitalisierung des erzielbaren oder zu erwartenden Reinertrages zu einem bestimmten Zinssatz, bezogen auf die Restnutzungsdauer. Der Zinssatz zur Ermittlung des Ertragswertes richtet sich nach der bei Sachen dieser Art üblicherweise erzielbaren Kapitalverzinsung. Der Kapitalisierungszinsfuß ist der gewünschten und am Markt erhältlichen Verzinsung von Mieterträgnissen anzunähern. Für reiche Ertragsobjekte liegt dieser Zinsfuß bei ca. 3 6 % - in Ausnahmefällen auch geringfügig darunter und darüber. Der ausgewiesene Zinssatz entspricht somit der am Immobilienmarkt üblichen Verzinsung, er wird vom SV aufgrund seines Fachwissens sowie der ständigen Marktbeobachtung festgesetzt. Das Sachwertverfahren beinhaltet die Ermittlung des Bodenwertes und des Bauwertes. Der Bauwert wird von den Herstellungskosten abgeleitet, Seite 17

18 worunter die Summe aller jener Beträge zu verstehen ist, welche für die Errichtung des jeweils zu bewerteten Objekts in gleicher Ausführung, Ausstattung, Raumeinteilung und Konstruktionsart aufzuwenden ist. Die Grundlage für diese Berechnung bilden die zum Bewertungsstichtag geltenden Lohn- und Materialpreise des Bauhauptgewerbes und der Professionisten. Vom Herstellungswert ist dann die technische Wertminderung, zur Berücksichtigung der Amortisation des Gebäudealters, allfälliger Bauschäden und Mängel sowie des Fertigstellungsgrades abzuziehen. Darüber hinaus ist in der technischen Wertminderung auch ein allfälliger Rückstau an Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen enthalten. Maßgebende Faktoren für die Bestimmung dieses Wertabschlages bilden die Relation zwischen Lebensdauer und Bestandsdauer einerseits sowie der allgemeine Bau- und Erhaltungszustand anderseits. Der Abschlag für technische Wertminderung erfolgt als Prozentsatz des Herstellungswertes. Neben der technischen Wertminderung unterliegt jedes Bauwerk auch einer wirtschaftlichen Wertminderung. Gängige Berechnungsmethoden sind: - Die Lineare Alterswertminderung - Die Progressive Alterswertminderung - Die Parabolische Alterswertminderung Bei Gebäuden mit aufwendiger Innenausstattung (Einfamilienhäuser) oder Gebäuden, die einem verstärkten Verschleiß unterliegen, die nachlässig Seite 18

19 oder gar nicht baulich instand gehalten werden, wird eine Lineare Altersabwertung berechnet. Die Progressive Wertminderung nach Roß weist eine leichte Progression auf. Sie kann bei Wohn- und Geschäftshäusern, (Büro-, Verwaltungsgebäuden, Ladengeschäften, Warenhäuser usw.) mit einfacher bis normaler Ausstattung, herangezogen werden. Für nicht stark beanspruchte Gebäude mit geringwertiger Innenausstattung der Industrie, die sich gemessen ihrem Alter in einem guten baulichen Zustand befinden, wird eine sogenannte Parabolische Alterswertminderung angenommen. Die Bewertung erfolgt unter der Annahme, dass keine wie gearteten Kontaminierungen vorhanden sind. Es sind auch keine Folgekosten für eine eventuelle Sanierung und Räumung berücksichtigt! Für die Richtigkeit der im Gutachten angeführten Auskünfte von Ämtern sowie an der Befundaufnahme teilgenommenen Personen kann keine Gewähr übernommen werden. Im Gutachten ist die Umsatzsteuer nicht berücksichtigt, da der Verkäufer oder der Erwerber umsatzsteuerpflichtig oder vorsteuerabzugsberechtigt ist. Seite 19

20 3.1. Grundwert: Berechnung lt. Beschreibung Grundpreis wurde aufgrund meiner Erfahrung und Erkundigungen bzw. aufgrund des Vergleichswertverfahrens in diesem Raum festgesetzt. Weiters wird auch auf die Literaturen sowie auf das Österr. Liegenschaftsbewertungsgesetz Bedacht genommen. Freigründe geschätzt mit 9,00-11,00 unter Berücksichtigung des Wertabschlages für gebundenen Baugrund gegenüber Freigründen. EZ 54 Grdst.Nr ,00 m² x 10, ,00-10 % Abschlag wegen Gebundenheit des Baugrundes 4.655,00 Grundwert Grdst ,00 EZ 136 Grdst.Nr m² x 10, ,00-5 % Abschlag wegen Gebundenheit des Baugrundes 1.193,00 Grundwert Grdst ,00 EZ 325 Grdst.Nr. 553/ m² x 10, ,00-5 % Abschlag wegen Gebundenheit des Baugrundes 1.888,50 Grundwert Grdst. 553/ ,50 Seite 20

21 Zusammenstellung des Grundwertes: Grdst.Nr ,00 Grdst.Nr ,00 Grdst.Nr. 553/ ,50 Grundwert gesamt: ,50 Seite 21

22 3.2. Bauzeitwertermittlung Halle Baualter Bj Brutto Grundrissfläche: Erdgeschoß: 16,00 x 40,62 3,08 x 20,25 Vordach: 3,08 x 20,00 = = = 649,92 m² 62,37 m² 61,10 m² Brutto Rauminhalt: BGF x Gem. Rech. Raumh. = Brutto Rauminhalt Halle: 650,00 x 6,24 Halle Dachg. 650,00 x 1,15 (gem.) Allgem.R. 62,00 x 3,45 Dachr.Halle 62,00 x (6,24+1,15-3,45) Vordach 61,10 m² = = = = = 4.056,00 m³ 747,50 m³ 213,90 m³ 224,28 m³ 61,00 m² Seite 22

23 3.2.2 Holzrinde- und Spänelager: Brutto Grundrissfläche: Erdgeschoß: 12,00 x 6,14 = 73,68 m² Brutto Rauminhalt: BGF x Gem. Rech. Raumh. = Brutto Rauminhalt 74,00 x 4,22 = 312,00 m³ 3.3. Baukosten Die Baukosten an diesem Gebäude werden nach Richtsätzen für Wohnhausbauten sowie den Richtlinien der Wohnbauförderung für das jeweilige Bundesland sowie den Indices des Bundesministeriums für Bauten und Technik, des Bundesministeriums für Finanzen, des Österreichischen Statistischen Zentralamtes für gewerbl. genutzte Bauten bzw. meinen eigenen Erfahrungen unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Wertminderungen ermittelt. Bauwert: nach Baualter ermittelt Seite 23

24 Baukosten Halle Bj 2009 m³ EHP Summe Halle: 5.028,00 48, ,00 Allgem.Räume 214,00 155, ,00 Vordachbereich 61,00 m² 160, ,00 HolzspäneL. 312,00 52, , ,00 Ab- und Zuschläge Entwertung Gebäude Technische Wertminderung: Minderung des Herstellungswertes wegen Alter, Rückstau an Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen usw. Wirtschaftliche Wertminderung: merkantiler Minderwert, unwirtschaftlicher Aufbau, Grundrissgestaltung, Raumtiefen, Konstruktionen, verlorener Bauaufwand, usw. Seite 24

25 Ab- und Zuschläge Gebäude: Bauschäden, unfertige Arbeiten -3 % , ,00 Alter -8 % , ,00 Verlorener Bauaufwand -15 % , ,00 Pauschale Blockhaus/Kranfundament Pauschale Außenanlagen Bauwert Halle: 2.100, , , Zusammenstellung der Sachwerte: Bauzeitwert Halle ,00 Grundwert: ,00 Sachwert gesamt: ,00 Seite 25

26 4. Ertragswert Nachhaltig erzielbarer Mietertrag pro Monat ohne USt.: 1.520,00 Nachhaltig erzielbarer Mietertrag pro Jahr ohne USt.: 1.520,00 x ,00-3 % Verwaltungskosten - 547, ,80-2 % Instandhaltungskosten ,00-7 % Mietausfallwagnis ,00-5 % abzüglich Verz. d. Bodenw ,00 Rohmietertrag 5.383,00 Restnutzungsdauer 37 Jahre im Mittel Kapitalisierungszinsfuß 5,0 % Berechnungsfaktor 16, ,00 x 16, ,00 Zuzüglich Grundwert ,00 Ertragswert ,00 Seite 26

27 5. Verkehrswert Bestimmungen des Verkehrswertes nach novelliertem Liegenschaftsbewertungsgesetz vom Der rechnerische Verkehrswert ergibt sich aus Sachwert und Ertragswert, wobei dem Sachwert der Vorzug gegeben wird. 2 x Sachwert + 1 x Ertragswert 3 2 x , x ,00 3 = ,00 Verkehrswert gerundet ,00 In Worten: EURO zeihundertsechsundachzigtausend. Seite 27

28 Anmerkung (Genauigkeitsanforderungen und Hinweispflicht ÖNORM B 1802 Pkt. 3.3): Dieses Gutachten gründet sich auf die erhaltenen Unterlagen und erteilten Informationen; sollten sich diese ändern, behalte ich mir vor, auch mein Gutachten zu ändern. Angesichts der Unsicherheit einzelner in die Bewertung einfließender Faktoren, insbesondere der Notwendigkeit, auf Erfahrungswerte zurückzugreifen, kann das Ergebnis der Bewertung keine mit mathematischer Exaktheit feststehende Größe sein. Weiters verweise ich darauf, dass der ermittelte Verkehrswert nicht notwendigerweise bedeutet, dass ein entsprechender Preis auch bei gleich bleibenden äußeren Umständen im Einzelfall jederzeit insbesondere kurzfristig, am Markt realisierbar ist. Für die Bewertung wird keine Bodenkontaminierung erstellt und Altlastenfrei unterstellt. Bodenuntersuchungen wegen eventueller Kontaminierungen wurden nicht beauftragt Und nicht durchgeführt. Es wurden bei der Befundaufnahme keine Hinweise festgestellt, die auf eine Bodenkontaminierung und Altlasten schließen lassen. Seite 28

29 Betriebsgebäude Betriebsgebäude Seite 29

30 Betriebsgebäude Halle innen Seite 30

31 Blockhaus Sägespäne und Rindenlager Seite 31

32 Betriebsgebiet Betriebsgebiet Seite 32

33 Aufenthaltsraum Zugang Räume von innen Seite 33

34 Halle Kranfundament Seite 34

35 Seite 35

36 Seite 36

37 Seite 37

38 Seite 38

39 Seite 39

40 Seite 40

41 Seite 41

42 Seite 42

43 Seite 43

44 Seite 44

45 Seite 45

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