Das neue Kindesunterhaltsrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das neue Kindesunterhaltsrecht"

Transkript

1 Das neue Kindesunterhaltsrecht ein kurzer Überblick Dr. Claudia M. Mordasini-Rohner, Advokatin Partnerin, Liatowitsch & Partner, Basel Grundzüge der Reform Zielsetzung: Gleichstellung aller Kinder, unabhängig vom Zivilstand der Eltern Instrumente Stärkung des Kindesunterhalts durch Betreuungsunterhalt (ZGB 285) Verfahrensrechtliche Stärkung des Kindes Kindsvertretung für alle Belange (ZPO 300) Unentgeltliche Mediation für sämtliche Angelegenheiten (ZPO 218) Kompetenzattraktion des Gerichts unabhängig vom Zivilstand (u.a. ZGB 298b) Nachforderungsrecht des Kindes bei Mankofällen (ZGB 286a) Das Kind als eigenständige Unterstützungseinheit (ZUG 7) 2 1

2 Bestandteile des Kindesunterhalts Unter altem Recht I.d.R. erbrachte ein Elternteil die Erziehungsleistung (Naturalunterhalt) und der andere Elternteil bezahlte Kindesunterhalt (Barunterhalt), welcher meistens mit der Prozentmethode einfach berechnet wurde (bspw. 15% des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils für ein Kind) Neu (seit ) Fliessende Grenzen zwischen drei Unterhaltsarten: 1. Naturalunterhalt (grösstenteils abgegolten durch Betreuungsunterhalt) 2. Barunterhalt (deckt alle direkten Kosten) 3. Betreuungsunterhalt (deckt neu die indirekten Betreuungskosten) 3 Der Barunterhalt Inhalt Der Barunterhalt deckt alle (direkten) Kosten des Kindes ab (auch Drittbetreuungskosten), unter Berücksichtigung der Lebenshaltung der Eltern Berechnung 1. Ermittlung des Grundbedarfs des Kindes (familienrechtliches Existenzminimum); konkret oder abstrakt (bspw. Zürcher Tabellen) 2. abzüglich Kinderzulagen (=Manko des Kindes; meist ca. CHF /Mt.) 3. zuzüglich allfälliger Überschussanteil der Eltern Die Eltern kommen dafür grundsätzlich nach ihrer Leistungsfähigkeit auf und zwar i.d.r. bis zum Abschluss der Ausbildung des Kindes 4 2

3 Der Betreuungsunterhalt - Inhalt Der Betreuungsunterhalt deckt grundsätzlich die Lebenshaltungskosten (Grundbedarf) der betreuenden Person ab, soweit diese aufgrund der Betreuung nicht selber dafür aufkommen kann (Lebenskostenansatz) Damit soll unabhängig vom Zivilstand der Eltern die «bestmögliche» Betreuung des Kindes gewährleistet werden Rechtlich handelt es sich um einen Anspruch des Kindes, wirtschaftlich wird jedoch an die finanzielle Situation des betreuenden Elternteils angeknüpft Dies verkompliziert das Unterhaltssystem massiv, hat jedoch auch Vorteile (bspw. Resistenz bei Konkubinat/Wiederverheiratung) 5 Der Betreuungsunterhalt - Berechnung Aktuell zeichnen sich zwei Methoden ab: «Betreuungsquotenmethode» Grundbedarf der betreuenden Person x Betreuungsquote in % (ca. CHF /Mt. bei Vollbetreuung; Betreuungsanteile werden verrechnet) «Mankodeckung der betreuenden Person» Grundbedarf abzüglich Nettoeinkommen der betreuenden Person (=Manko) Bei beiden Methoden sind Kontrollrechnungen/Korrekturen nötig (v.a. bei alternierender Obhut), wobei die Praxis der Gerichte noch nicht bekannt ist Der (weniger betreuende) Elternteil kommt dafür im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit auf bis maximal zum 16. Altersjahr des jüngsten Kindes (Bestand der 10/16-Regel ist fraglich) 6 3

4 Anspruch auf persönliche Betreuung? Gemäss Botschaft soll der Betreuungsunterhalt garantieren, dass das Kind von der «bestmöglichen Betreuung» profitieren kann, wobei kein Betreuungsmodell gegenüber dem anderen bevorzugt werden soll Was heisst dies? Vertrauen in gelebtes Betreuungsmodell (bei lebensprägender Ehe)? Mutmassliche Entscheidung der Eltern (bei kurzer Beziehung)? Möglichkeiten der Eltern (bei einem One-Night-Stand)? Kindeswohl (abgestuft nach Alter)? Und was ist mit der Prüfung der alternierenden Obhut (neu ZBG 298 u.a.)? Die Folgen des richterlichen Ermessens sind schwierig abzuschätzen.. 7 Einfluss auf den Ehegattenunterhalt Der Ehegattenunterhalt (ZGB 125) wurde von der Revision nicht tangiert Rechnerisch wird der Betreuungsunterhalt zwar aus dem Ehegattenunterhalt «herausgebrochen», wirtschaftlich verfügt der Ehegatte jedoch weiterhin darüber (bei guten finanziellen Verhältnissen: evtl. Erhöhung des Ehegattenunterhalts nach Wegfall des Betreuungsunterhalts) Das Total der bisherigen Unterhaltsbeiträge für den Ehegatten und die Kinder soll sich grundsätzlich nicht ändern Komplex werden Neuberechnungen bei Patchworkfamilien (diese gehen wohl meist zu Lasten des Ex-Ehegatten) 8 4

5 Mehrere Unterhaltsberechtigte Rangordnung (neu ZGB 276a) 1. Minderjährige Kinder (Gleichbehandlung nach obj. Bedürfnissen) Barunterhalt (ohne Überschussanteil) Betreuungsunterhalt Zuweisung des Überschusses an den Barunterhalt 2. (Ex-) Ehegatte (zumindest unter altem Recht) 3. Volljährige Kinder (unter neuem Recht evtl. vor Ehegatte) 4. Neuer Ehepartner («Occassion»-Wahl) 9 Fazit Bei verheirateten Eltern ergibt sich, insbesondere infolge des Betreuungsunterhalts, eine Verschiebung zu Gunsten des Kinderunterhalts und zu Lasten des Ehegattenunterhalts (wirtschaftlich bleibt das Total jedoch grundsätzlich gleich) Bei unverheirateten Eltern ergeben sich höhere Kindesunterhaltsbeiträge, wobei die Praxis zur Berechnung, insbesondere des Betreuungsunterhalts, sowie zum Anspruch des Kindes auf persönliche Betreuung durch einen Elternteil noch nicht geklärt ist 10 5

6 Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Claudia M. Mordasini-Rohner, Advokatin Partnerin, Liatowitsch & Partner, Basel 6

Betreuungsunterhalt ein Werkstattbericht

Betreuungsunterhalt ein Werkstattbericht Betreuungsunterhalt ein Werkstattbericht Jour fixe Familie, Donnerstag, 19. Mai 2016, Advokat Lehrbeauftragter für Familienrecht an den Universitäten Basel und Zürich Ausgangslage / Auftrag Konstruktion:

Mehr

St. Galler Tagung zum Eherecht. Kongresshaus Zürich

St. Galler Tagung zum Eherecht. Kongresshaus Zürich Kongresshaus Zürich Donnerstag, 27. November 2014 Unterhaltsrecht jüngste Entwicklungen II Dr. iur. Philipp Maier Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 2. Einzelne Aspekte des Unterhaltsrechts 3. Abgrenzung

Mehr

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle (Stand:01.01.2016) Die Düsseldorfer Tabelle ist die wohl maßgebende Richtlinie für Unterhaltszahlungen. Sie wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten

Mehr

Gewusst wie Nr. 15. Nachehelicher Unterhalt des Ehegatten und der Kinder Sicherung der Unterhaltsbeiträge

Gewusst wie Nr. 15. Nachehelicher Unterhalt des Ehegatten und der Kinder Sicherung der Unterhaltsbeiträge Gewusst wie Nr. 15 Nachehelicher Unterhalt des Ehegatten und der Kinder Sicherung der Art. 125 ff. ZGB, Art. 80 SchKG, Art. 217 StGB (1) Ehegattenunterhalt Grundgedanke Mit der Scheidung hört die Pflicht

Mehr

Änderung im Unterhaltsrecht was bleibt, was sich ändert, was es bedeutet

Änderung im Unterhaltsrecht was bleibt, was sich ändert, was es bedeutet AKTUELLE INFORMATION Änderung im Unterhaltsrecht was bleibt, was sich ändert, was es bedeutet Am 9. November 2007 hat der Deutsche Bundestag Änderungen im Unterhaltsrecht beschlossen. Das zentrale Ziel

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 1. Juli 2005 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz kontrollbepflichtigen

Mehr

RR/FM 312 Bern, 7. November 2012

RR/FM 312 Bern, 7. November 2012 Bundesamt für Justiz z.h. Frau Debora Gianinazzi Bundesrain 20 3003 Bern RR/FM 312 Bern, 7. November 2012 Vernehmlassung zum Vorentwurf betreffend Änderung des Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt), der

Mehr

Rechtsgrundlagen von Ansprüchen auf wirtschaftliche Versorgung im Familienrecht

Rechtsgrundlagen von Ansprüchen auf wirtschaftliche Versorgung im Familienrecht Rechtsgrundlagen von Ansprüchen auf wirtschaftliche Versorgung im Familienrecht Kinder Unterhalt, wenn unmündig: Art. 276 ZGB Unterhalt, wenn mündig: Art. 277 Abs. 2 ZGB Stiefkinder indirekt via Beistandspflicht

Mehr

Weiterbildung SVBB, Arbeitskreis 9 Gemeinsame Sorge gemeinsame Betreuung: Wer trägt die Kosten des Kindes? 3. und 4.

Weiterbildung SVBB, Arbeitskreis 9 Gemeinsame Sorge gemeinsame Betreuung: Wer trägt die Kosten des Kindes? 3. und 4. Lösungsvorschläge: 2 Fallbeispiele 2.1 Gemeinsame elterliche Sorge, alleinige Obhut bei der Mutter 2.1.1 Hochzeit 2008, eine gemeinsame Tochter (Jg. 2009), Scheidung 2015 gemeinsame elterliche Sorge, alleinige

Mehr

Leitlinien zum Unterhaltsrecht

Leitlinien zum Unterhaltsrecht Leitlinien zum Unterhaltsrecht der Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen (Stand: 1. Juli 2001) Vorbemerkung: Die Leitlinien sind von den Mitgliedern der Familiensenate des Hanseatischen

Mehr

(Deutsche Mark) A. Kindesunterhalt

(Deutsche Mark) A. Kindesunterhalt Stand: 1. Juli 2001 1) 2) D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E (Deutsche Mark) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz

Mehr

Konkurrenz von Unterhaltsansprüchen

Konkurrenz von Unterhaltsansprüchen Daniel Bähler 22.10.2007 Konkurrenz von Unterhaltsansprüchen Rechtsgrundlagen von Ansprüchen auf wirtschaftliche Versorgung im Familienrecht Kinder Unterhalt, wenn unmündig: Art. 276 ZGB Unterhalt, wenn

Mehr

Düsseldorfer Tabelle (Stand )

Düsseldorfer Tabelle (Stand ) Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.08.2015) A. Kindesunterhalt (Tabelle ohne Kindergeldabzug) (Tabelle mit Kindergeldabzug siehe am Ende) Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen

Mehr

Neuregelung des Unterhaltsrechts Fachliche Überlegungen der SKOS zum Vernehmlassungsentwurf des EJPD

Neuregelung des Unterhaltsrechts Fachliche Überlegungen der SKOS zum Vernehmlassungsentwurf des EJPD Neuregelung des Unterhaltsrechts Fachliche Überlegungen der SKOS zum Vernehmlassungsentwurf des EJPD Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes

Mehr

Das Konkubinat Eine Alternative zur Ehe?

Das Konkubinat Eine Alternative zur Ehe? Das Konkubinat Eine Alternative zur Ehe? Jasmine Minger, Fürsprecherin, Von Graffenried & Cie Recht ADVOKATUR UND NOTARIAT Beispiel Lara and Michael leben seit 7 Jahren zusammen und sind nicht verheiratet.

Mehr

Gemeinsame elterliche Sorge (GES)

Gemeinsame elterliche Sorge (GES) Gemeinsame elterliche Sorge (GES) Grundsätzliches / Allgemeines Fredy Morgenthaler, Behördenmitglied KESB Inhaltsverzeichnis Grundsätzliches / Definitionen Entstehung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Mehr

Unterhaltsrecht und Veränderungen im Arbeitsrecht

Unterhaltsrecht und Veränderungen im Arbeitsrecht Unterhaltsrecht und Veränderungen im Arbeitsrecht Konferenz der Schlichtungsstellen nach dem Gleichstellungsgesetz Prof. Dr. iur. Thomas Geiser 20. November 2014 in Aarau Inhaltsübersicht 1. Ausgangslage

Mehr

PRAXISINFORMATIONEN EHE & FAMILIE. Die Unterhaltsreform zum

PRAXISINFORMATIONEN EHE & FAMILIE. Die Unterhaltsreform zum EHE & FAMILIE Die Unterhaltsreform zum 1.1.2008 EHE & FAMILIE Im April 2006 wurde der Regierungsentwurf eingebracht, gegen den die CDU/CSU erhebliche Bedenken vorbrachte, weil der Betreuungsunterhalt der

Mehr

Änderung des Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7)

Änderung des Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. 7) Bundesamt für Justiz z.h. Frau Debora Gianinazzi Bundesrain 20 3003 Bern Bern, 6. November 2012 Änderung des Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes

Mehr

Kinderbetreuungsabzug

Kinderbetreuungsabzug Praxisfestlegung Steuerverwaltung Graubünden StG 36 lit. l DBG 212 II bis 1. ÜBERSICHT ÜBER DEN KINDERBETREUUNGSABZUG: STP 2010 2014 StP 2010 StP 2011 StP 2012 StP 2013 StP 2014 Kanton Bund Kein Abzug

Mehr

DIE REFORM DES UNTERHALTSRECHTES

DIE REFORM DES UNTERHALTSRECHTES DIE REFORM DES UNTERHALTSRECHTES Manche Medienmeldungen erweckten den Eindruck, als der Ehegattenunterhalt durch die Reform des Gesetzes nahezu vollständig abgeschafft worden. Mit derartigen Botschaften

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Abkürzungen zum Rechtsgebiet Unterhalt... 7 Was lange währt... 9 Ziel und Ergebnis

Mehr

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen

Mehr

Vorlesung Kindes- und Erwachsenenschutz Herbstsemester 2014

Vorlesung Kindes- und Erwachsenenschutz Herbstsemester 2014 Kindesschutz II Vorlesung Kindes- und Erwachsenenschutz Herbstsemester 2014 Lehrstuhl für Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht unter besonderer Berücksichtigung des Familienrechts und der verfahrensrechtlichen

Mehr

Mandantenerfassungsbogen Ehescheidungen

Mandantenerfassungsbogen Ehescheidungen www.ra-jens-weise.de RA Jens-Tilo Weise Markt 7 16798 Fürstenberg/Havel Tel.: 033093 614 670 Fax: 033093 614 6717 Mandantenerfassungsbogen Ehescheidungen Personendaten: 1. Wer will den Antrag auf Ehescheidung

Mehr

Familienbesteuerung: Ohne Konkubinat

Familienbesteuerung: Ohne Konkubinat Praxisfestlegung Steuerverwaltung Graubünden : Ohne Konkubinat Zurechnung Einkommen und Vermögen der Kinder, Abzüge, Tarif, Vermögenssteuer-Freibeträge StG 39; 1b, 10, 36 h und l, 38 I d, f, h; 63 DBG

Mehr

Neuer Betreuungsunterhalt nach Schweizer Art. Heinz Hausheer, Bern

Neuer Betreuungsunterhalt nach Schweizer Art. Heinz Hausheer, Bern Neuer Betreuungsunterhalt nach Schweizer Art. Heinz Hausheer, Bern In der vergangenen Frühjahrssession haben die Eidgenössischen Räte (d.h. das Bundesparlament) eine bedeutsame Ergänzung des im Jahre 1978

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch Vorentwurf (Juli 2012) (Kindesunterhalt)

Schweizerisches Zivilgesetzbuch Vorentwurf (Juli 2012) (Kindesunterhalt) Schweizerisches Zivilgesetzbuch Vorentwurf (Juli 2012) (Kindesunterhalt) Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom...

Mehr

Übungen im Familienrecht!

Übungen im Familienrecht! im Familienrecht! Scheidungskonventionen! Verfahrensrechte der Kinder! Unterhalt von Kindern! Ausbildungsunterhalt! Verwandtenunterstützung!! Rechtsnatur der Scheidungskonvention! Doppelt bedingter Vergleich:

Mehr

Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress

Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress Die Unterbringung der Eltern oder eines Elternteils in einem Alten- oder Pflegeheim kann teuer werden. Die Betroffenen selbst müssen dafür Renten, sonstige Einnahmen

Mehr

Weiterbildung im Familienrecht Atelier 1: Koordination von Kinder- und Ehegattenunterhalt bzw. Kinderunterhalt und nachehelichem Unterhalt

Weiterbildung im Familienrecht Atelier 1: Koordination von Kinder- und Ehegattenunterhalt bzw. Kinderunterhalt und nachehelichem Unterhalt Weiterbildung im Familienrecht Atelier 1: Koordination von Kinder- und Ehegattenunterhalt bzw. Kinderunterhalt und nachehelichem Unterhalt Schloss Wartegg, Rorschacherberg Bettina Mächler/David Speich,

Mehr

Was tun bei Trennung und Scheidung?

Was tun bei Trennung und Scheidung? Michels & Klatt informiert: Was tun bei Trennung und Scheidung? Ein kurzer Überblick über wichtige Rechte und Pflichten Nicht jeder Streit unter Ehepartnern führt gleich zur Trennung, allerdings kann eine

Mehr

Oberlandesgericht Hamm

Oberlandesgericht Hamm Leitlinien zum Unterhaltsrecht Vorbemerkung: Oberlandesgericht Hamm Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm nach Vorarbeiten der Unterhaltskomission des Deutschen Familiengerichtstages

Mehr

DÜSSELDORFER TABELLE1

DÜSSELDORFER TABELLE1 Stand: 01.01.2016 DÜSSELDORFER TABELLE1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm, 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs, 1 BGB) Prozent satz Bedarfskontroll betrag (Anm.

Mehr

Gesamtsicht. Bundesamt für Justiz z.h. Frau Debora Gianinazzi Bundesrain 20 3003 Bern. Bern, 2. November 2012

Gesamtsicht. Bundesamt für Justiz z.h. Frau Debora Gianinazzi Bundesrain 20 3003 Bern. Bern, 2. November 2012 Bundesamt für Justiz z.h. Frau Debora Gianinazzi Bundesrain 20 3003 Bern Bern, 2. November 2012 Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf: Änderung des Zivilgesetzbuchs (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung

Mehr

Gemeinsame elterliche Sorge. www.rgb-sg.ch

Gemeinsame elterliche Sorge. www.rgb-sg.ch Gemeinsame elterliche Sorge 1 Gemeinsame elterliche Sorge als allgemeine Regel Gesetzliche Regelung für alle Eltern ohne Rücksicht auf ihren Zivilstand (Art. 296 rev. ZGB) Die elterliche Sorge dient dem

Mehr

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz Ladies Lunch on Tour Das neue Unterhaltsrecht Das Ende der Versorgungsehe, die keine (mehr) war 6. Mai 2008, TurmForum, Hauptbahnhof Stuttgart Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Schweizerisches Zivilgesetzbuch Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Kindesunterhalt) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. November 2013

Mehr

St. Galler Tagung zum Eherecht. Kongresshaus Zürich

St. Galler Tagung zum Eherecht. Kongresshaus Zürich Kongresshaus Zürich Donnerstag, 27. November 2014 Besprechung neuerer Entscheidungen auf dem Gebiet des Eherechts Prof. Dr. iur. Thomas Geiser Inhaltsübersicht 1. Eheschliessung 2. Wirkung der Ehe 3. Scheidungsrecht

Mehr

Elternunterhalt. Kinder haften für ihre Eltern. Dr. Verena Mertens, Kanzlei Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, Köln

Elternunterhalt. Kinder haften für ihre Eltern. Dr. Verena Mertens, Kanzlei Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, Köln Elternunterhalt Kinder haften für ihre Eltern Dr. Verena Mertens, Kanzlei Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, 51109 Köln Grundvoraussetzungen für die Unterhaltsverpflichtung I. Bedürftigkeit des Elternteils

Mehr

Vernehmlassungsantwort Kindesunterhalt

Vernehmlassungsantwort Kindesunterhalt SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG FÜR GEMEINSAME ELTERNSCHAFT ASSOCIATION SUISSE POUR LA COPARENTALITÉ ASSOCIAZIONE SVIZZERA PER LA BIGENITORIALITÀ Vernehmlassungsantwort Kindesunterhalt 1. Zusammenfassung Wir

Mehr

Scheidung? Was Sie wissen müssen.

Scheidung? Was Sie wissen müssen. PODIUM MÄRZ 2016 Scheidung? Was Sie wissen müssen. lic.iur. Stefanie Althaus, Rechtsanwältin lic.iur. Manuel Duss, Rechtsanwalt lic.iur. Silvano Arpino, Rechtsanwalt Moderation: Silvano Arpino Zürcher

Mehr

I. Was sind Patchwork-Familien? Lesen Sie die folgende Definition.

I. Was sind Patchwork-Familien? Lesen Sie die folgende Definition. Video: Patchwork-Familien Thema: Rechtliche Situation der Patchwork-Familien I. Was sind Patchwork-Familien? Lesen Sie die folgende Definition. Als Patchworkfamilie wird eine Familie bezeichnet, bei der

Mehr

Das neue Unterhaltsrecht

Das neue Unterhaltsrecht Das neue Unterhaltsrecht Die seit 2005 intensiv diskutierte Reform des Unterhaltsrechts 1 wurde am 9. November 2007 vom Bundestag und am 30. November 2007 vom Bundesrat verabschiedet und tritt zum 1. Januar

Mehr

Unterhaltsleitlinien OLG Naumburg Stand: 1.7.1999

Unterhaltsleitlinien OLG Naumburg Stand: 1.7.1999 Unterhaltsleitlinien OLG Naumburg Stand: 1.7.1999 I. Anrechenbares Einkommen 1.1 Nettoeinkommen Zum Einkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile z. B. Arbeitsverdienst (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Mehr

Soll das Gut noch fliessen wie das Blut? Familienbilder in aktuellen Diskussionen zur Reform des Erbrechts

Soll das Gut noch fliessen wie das Blut? Familienbilder in aktuellen Diskussionen zur Reform des Erbrechts Forum für Universität und Gesellschaft Universität Bern Brüchiger Generationenkitt? Generationenbeziehungen im Umbau 10. Dezember 2011 Soll das Gut noch fliessen wie das Blut? Familienbilder in aktuellen

Mehr

Neues Unterhaltsrecht 2007

Neues Unterhaltsrecht 2007 Verein für Humane Trennung und Scheidung - VHTS - Landesvereinigung Bayern RAe Caroline Kistler und Harro Graf von Luxburg Neues Unterhaltsrecht 2007 Was bringt das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts?

Mehr

NEUREGELUNG DES UNTERHALTSRECHTS

NEUREGELUNG DES UNTERHALTSRECHTS NEUREGELUNG DES UNTERHALTSRECHTS Beitrag zum Runden Tisch vom 30. April 2012 Was wir an der heutigen Praxis vor allem bemängeln: A Rechtsprechung Kinderalimente werden willkürlich festgelegt. Es liegt

Mehr

SCHEIDUNGSVEREINBARUNG

SCHEIDUNGSVEREINBARUNG 1 SCHEIDUNGSVEREINBARUNG zwischen den Gesuchstellern Name: Vorname: Name vor der Heirat: Geburtsdatum: Heimatort: Beruf: Strasse/Nr.: PLZ/Wohnort: und Name: Vorname: Name vor der Heirat: Geburtsdatum:

Mehr

M u s t e r v o r l a g e für das Eheschutzverfahren gemäss Art. 175 ff. ZGB

M u s t e r v o r l a g e für das Eheschutzverfahren gemäss Art. 175 ff. ZGB M u s t e r v o r l a g e für das Eheschutzverfahren gemäss Art. 175 ff. ZGB Absender: (Vorname + Name) (Adresse) (PLZ + Ort) Zuständiges Gericht auswählen: Landgerichtspräsidium Uri Rathausplatz 2 6460

Mehr

ELTERNUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH. Sozialdienst Katholischer Männer SKM Kurzvortrag am

ELTERNUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH. Sozialdienst Katholischer Männer SKM Kurzvortrag am ELTERNUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK Sozialdienst Katholischer Männer SKM Kurzvortrag am 11.09.2013 PROF. DR. CHRISTOF STOCK seit 1989 Rechtsanwalt seit

Mehr

Familienrechtlicher Unterhalt und Sozialhilfe

Familienrechtlicher Unterhalt und Sozialhilfe Luzerner Tagung zum Sozialhilferecht Familienrechtlicher Unterhalt und Sozialhilfe 17. März 2016 Powerpoint-Präsentation Anspruchsgrundlagen, Berechnungsmethoden, Geltendmachung und Vollstreckung eine

Mehr

Die neue Weisung berücksichtigt die Teilrevisionen des Steuergesetzes vom 25. August 2003 und vom 25. April 2005, in Kraft seit dem 1. Januar 2006.

Die neue Weisung berücksichtigt die Teilrevisionen des Steuergesetzes vom 25. August 2003 und vom 25. April 2005, in Kraft seit dem 1. Januar 2006. Zürcher Steuerbuch Teil I Nr. 20/002 Sozialabzüge Steuertarif Weisung der Finanzdirektion über Sozialabzüge und Steuertarife (vom 18. Dezember 2009) A. Vorbemerkungen Seit dem Inkrafttreten des Steuergesetzes

Mehr

Brandenburg Dresden Jena Naumburg Rostock

Brandenburg Dresden Jena Naumburg Rostock Sonderbeilage zu Heft 11/2001 Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts (Stand: 1.7.2001) 3 1. Anrechenbares Einkommen 1.1 Nettoeinkommen Zum Einkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile,

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 33 Sozialabzüge

Steuerbuch, Erläuterungen zu 33 Sozialabzüge Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 33 Sozialabzüge 33 - Stand Februar 2013 1 Inhalt 1. Stichtag und unterjährige Steuerpflicht 4 2. Persönlicher Abzug 4 3. Verheiratetenabzug

Mehr

Elternvereinbarung. Musterstrasse Musterhausen. Musterweg Musterhausen

Elternvereinbarung. Musterstrasse Musterhausen. Musterweg Musterhausen Elternvereinbarung zwischen der Mutter: Anna Muster Musterstrasse 1 8000 Musterhausen und dem Vater: Max Muster Musterweg 17 8000 Musterhausen für die gemeinsamen Kinder: Miriam Muster, geb. 1.1.2000 David

Mehr

für Elternbeiträge an die familien- und schulergänzende

für Elternbeiträge an die familien- und schulergänzende Tarifreglement für Elternbeiträge an die familien- und schulergänzende Betreuung Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Grundsätze. Geltungsbereich.1 Erwerbstätige Erziehungsberechtigte.2 Nicht erwerbstätige

Mehr

Familienbesteuerung. entsprechenden Fall anklicken. Fall 1. Fall 2. Fall 3. Fall 4. Fall 5. Fall 6. Fall 7. Fall 8. Fall 9. Fall 10.

Familienbesteuerung. entsprechenden Fall anklicken. Fall 1. Fall 2. Fall 3. Fall 4. Fall 5. Fall 6. Fall 7. Fall 8. Fall 9. Fall 10. Dienststelle Steuern Kanton Luzern Familienbesteuerung Tarife / kinderspezifische Besteuerung und Abzüge (Staats- und Gemeindesteuern) Entscheidungshilfe zum Ausfüllen der Steuererklärung (ab Steuerperiode

Mehr

Rechtsanwältin Birgit Berger

Rechtsanwältin Birgit Berger Rechtsanwältin Birgit Berger Die Beratung in familienrechtlichen Angelegenheiten Die familienrechtliche Beratung umfasst alle mit einer Trennung oder Scheidung zusammenhängenden Bereiche, wie z.b. den

Mehr

Seite Ziel und Ergebnis der Reform 7 Abkürzungen 8. Welche Lebens- und Familiensituation führt zu einem 11 Unterhaltsanspruch?

Seite Ziel und Ergebnis der Reform 7 Abkürzungen 8. Welche Lebens- und Familiensituation führt zu einem 11 Unterhaltsanspruch? Schnellübersicht Seite Ziel und Ergebnis der Reform 7 Abkürzungen 8 Welche Lebens- und Familiensituation führt zu einem 11 Unterhaltsanspruch? Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs 47 Nachehelicher

Mehr

Kindesunterhalt Von der Weitergabe des Schwarzen Peters

Kindesunterhalt Von der Weitergabe des Schwarzen Peters Kindesunterhalt Von der Weitergabe des Schwarzen Peters Jour Fixe 30. August 2012 Dr. Andreas Heierli Dr. Salome Wolf Ausgangslage ZGB 285 I Bemessung Der Unterhaltsbeitrag soll den Bedürfnissen des Kindes

Mehr

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) 84.. Verordnung vom 8. November 0 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 4. November 995 zum Bundesgesetz über die

Mehr

Sozialdienste im Kanton Uri

Sozialdienste im Kanton Uri Sozialdienste im Kanton Uri Sozialdienst Uri Nord Sozialdienst Urner Oberland Sozialdienst Uri Ost Sozialdienst Silenen Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe Personalien Zuzug in den Kanton: Zuzug in

Mehr

Unterhalt des Kindes Art. 276 Abs. 1 und 2 ZGB.

Unterhalt des Kindes Art. 276 Abs. 1 und 2 ZGB. Unterhalt des Kindes Art. 276 Abs. 1 und 2 ZGB. Die Aargauer Richtlinien für die Bemessung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder, welche auch von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Schaffhausen

Mehr

Die Revision des Sorgerechts und ihre Auswirkungen auf das Unterhaltsrecht

Die Revision des Sorgerechts und ihre Auswirkungen auf das Unterhaltsrecht Die Revision des Sorgerechts und ihre Auswirkungen auf das Unterhaltsrecht Ordinarius für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen HSG, 28. November 2013, Zürich 1. Allgemeine Grundsätze

Mehr

Lebens- und Wohngemeinschaften

Lebens- und Wohngemeinschaften 1. Rechtsgrundlagen 5, 6 und 8 Sozialhilfegesetz (SHG, Reg.-Nr. 8) 9 Sozialhilfeverordnung (SHV, Reg.-Nr. 9) Art. 163, 272 und 276ff. Zivilgesetzbuch (ZGB, Reg.-Nr. 2) 2. Definitionen 2.1 Lebensgemeinschaft

Mehr

Vernehmlassung über die Änderung des Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art.

Vernehmlassung über die Änderung des Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a) und des Zuständigkeitsgesetzes (Art. Bundesamt für Justiz z.h. Frau Debora Gianinazzi Bundesrain 20 3003 Bern Bern, 23. Oktober 2012 Vernehmlassung über die Änderung des Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art. 296a)

Mehr

Die Beteiligung des betreuenden Elternteils am Barunterhalt

Die Beteiligung des betreuenden Elternteils am Barunterhalt Die Beteiligung des betreuenden Elternteils am Barunterhalt Von Vors. Richter am OLG a. D. HARALD SCHOLZ, Ratingen1 Ein Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Unterhaltspflicht

Mehr

UNTERHALTSPFLICHTEN DER GROßELTERN?

UNTERHALTSPFLICHTEN DER GROßELTERN? UNTERHALTSPFLICHTEN DER GROßELTERN? Sind die Kinder schon lange aus dem Haus und in selbstständigen Lebensstellungen, rechnet die Großelterngeneration in aller Regel nicht mehr damit, von Unterhaltspflichten

Mehr

Informationsblatt Familienrecht

Informationsblatt Familienrecht Detmar Leitzke, Notar Fachanwalt für Erbrecht W.-Uwe Sumpf, Notar Fachanwalt für Verkehrsrecht - Vertrauensanwalt ACE & AvD - Rechtsanwältin Anja Mc Keown Fachanwältin für Familienrecht (Angestellte der

Mehr

SCHEIDUNGSVEREINBARUNG. zwischen. und

SCHEIDUNGSVEREINBARUNG. zwischen. und Mustervorlage für eine Scheidungsvereinbarung SCHEIDUNGSVEREINBARUNG zwischen (Vorname + Name), (Geburtsdatum, Adresse, PLZ + Ort) Ehemann und (Vorname + Name), (Geburtsdatum, Adresse, PLZ + Ort) Ehefrau

Mehr

Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Gewährung von Sozialabzügen und die Anwendung der Steuertarife bei Familien

Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Gewährung von Sozialabzügen und die Anwendung der Steuertarife bei Familien Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Gewährung von Sozialabzügen und die Anwendung der Steuertarife bei Familien (vom 25. Februar 2008) Zusammenstellung der Praxis zur Gewährung von Sozialabzügen

Mehr

Richtlinie für den Umgang mit familienähnlichen Wohn- und Lebensgemeinschaften

Richtlinie für den Umgang mit familienähnlichen Wohn- und Lebensgemeinschaften Stadt Zürich Sozialbehörde Verwaltungszentrum Werd Werdstrasse 75 / Postfach 8036 Zürich Tel. 044 412 70 65 Fax 044 291 09 89 www.stadt-zuerich.ch/sozialbehoerde Richtlinie für den Umgang mit familienähnlichen

Mehr

Unterhalt und Sorgerecht

Unterhalt und Sorgerecht Veröffentlicht auf Landkreis Osnabrück (https://www.landkreis-osnabrueck.de) Unterhalt und Sorgerecht Unterhalt, Sorgerecht und Co. können schwierige Themen sein. Wer bekommt das Sorgerecht? Auf wie viel

Mehr

Der Kindesunterhalt Woraus leitet sich der Unterhaltsanspruch eines Kindes eigentlich ab? Der Anspruch eines Kindes ergibt sich aus 1601 BGB, welcher sowohl für minderjährige als auch für volljährige Kinder

Mehr

Unterhalts-, Sozial- und Versicherungsabzug im Rahmen der Familienbesteuerung DA 21/2012 vom 31. Oktober 2012

Unterhalts-, Sozial- und Versicherungsabzug im Rahmen der Familienbesteuerung DA 21/2012 vom 31. Oktober 2012 Dienstanleitung zum Steuergesetz Art. 25 Bst. f, Art. 35 Abs. 1 Bst. c, g und Art. 37 Unterhalts-, Sozial- und Versicherungsabzug im Rahmen der Familienbesteuerung DA 21/2012 vom 31. Oktober 2012 1. Allgemeines

Mehr

Scheidungsrecht Beratung und Information C/D

Scheidungsrecht Beratung und Information C/D J Scheidungsrecht Beratung und Information C/D Trennung und Scheidung 10 Überlegungen vor einer Scheidung oder Trennung 11 Möglichkeiten der Scheidung und Trennung 11 Scheidung auf gemeinsames Begehren

Mehr

Clinic: Familienprozessrecht

Clinic: Familienprozessrecht Clinic: Familienprozessrecht Ass.-Prof. Dr. R. Fankhauser Merkblatt 1: Allgemeines zur Scheidung und zum Verfahren (Oktober 2006) I. Einleitung Im Rahmen einer Scheidung muss das Gericht neben der Prüfung

Mehr

Pensionskassenstiftung der Schweizerischen Landwirtschaft (PKSL) Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2010

Pensionskassenstiftung der Schweizerischen Landwirtschaft (PKSL) Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2010 Pensionskassenstiftung der Schweizerischen Landwirtschaft (PKSL) Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2010 PLAN A Anwendung Die Prämiensätze sind innerhalb des Versicherungsplanes zwischen Frauen und Männern

Mehr

Die Neuregelungen im Einzelnen

Die Neuregelungen im Einzelnen II Die Neuregelungen im Einzelnen 1 Kindesunterhalt 1.1 Art der Unterhaltsgewährung 1612 BGB 1.1.1 Gesetzestext 1612 BGB lautet: Art der Unterhaltsgewährung (2) Haben Eltern einem unverheirateten Kind

Mehr

Steuerverwaltung. Merkblatt. Voraussetzungen für den Abzug für Kinderdrittbetreuung. 1. Allgemeine Hinweise. 1.1 Direkte Bundessteuer

Steuerverwaltung. Merkblatt. Voraussetzungen für den Abzug für Kinderdrittbetreuung. 1. Allgemeine Hinweise. 1.1 Direkte Bundessteuer Finanzdepartement Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1232 6431 Schwyz Telefon 041 819 23 45 Merkblatt Voraussetzungen für den Abzug für Kinderdrittbetreuung 1. Allgemeine Hinweise 1.1 Direkte

Mehr

60 Wie sind Elternzeit und Elterngeld geregelt?

60 Wie sind Elternzeit und Elterngeld geregelt? 60 Wie sind Elternzeit und Elterngeld geregelt? Elterngeldberechnung Die alleinerziehende Mutter Verena hatte vor der Geburt ihres ersten Kindes ein Erwerbseinkommen von monatlich 2.400 brutto: Vor der

Mehr

(Diese Vorlage dient als Muster. Sie ist im Einzelfall anzupassen)

(Diese Vorlage dient als Muster. Sie ist im Einzelfall anzupassen) (Diese Vorlage dient als Muster. Sie ist im Einzelfall anzupassen) Vereinbarung über die Scheidungsfolgen zwischen (Vorname, Name, Geburtsdatum, Heimatort/Staatsangehörigkeit, Adresse) AHV-Nr.... und (Vorname,

Mehr

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften 1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften angerechnet

Mehr

ST.GALLER TAGUNG ZUM EHERECHT

ST.GALLER TAGUNG ZUM EHERECHT ST.GALLER TAGUNG ZUM EHERECHT Freitag, 4. Dezember 2015 Kongresshaus Zürich Universität St.Gallen Bodanstrasse 4 9000 St.Gallen Tel. +41 (0)71 224 24 24 Fax +41 (0)71 224 28 83 irp@unisg.ch www.irp.unisg.ch

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Schweizerisches Zivilgesetzbuch Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Elterliche Sorge) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. November 2011

Mehr

Die Unterhaltsansprüche folgender Personen sind grundsätzlich gemäß 33 Abs. 2 SGB II übergangsfähig:

Die Unterhaltsansprüche folgender Personen sind grundsätzlich gemäß 33 Abs. 2 SGB II übergangsfähig: 81.1.3.1 Leer, den 27.08.15 33 Übergang von Ansprüchen (Unterhalt) A. Übergangsfähige Unterhaltsansprüche B. Wesentliche Unterhaltsansprüche im BGB C. Unterhalt für die Vergangenheit D. Geltendmachung

Mehr

17.1.01. Eheliche Unterhaltspflicht - allgemeine Ausführungen

17.1.01. Eheliche Unterhaltspflicht - allgemeine Ausführungen 17.1.01. Eheliche Unterhaltspflicht - allgemeine Ausführungen Rechtsgrundlagen Unterhalt der Familie: Art. 163 ff. ZGB Eheschutzmassnahmen: Art. 173 ff. ZGB Trennungsunterhalt: Art. 118 Abs. 2 in Verbindung

Mehr

Leitfaden zum Elternunterhalt

Leitfaden zum Elternunterhalt Leitfaden zum Elternunterhalt Kai Riefenstahl Rechtsanwalt Heinitzstr. 43 58097 Hagen Tel: 02331/9810812 Fax: 02331/9810810 info@ra-riefenstahl.de www.ra-riefenstahl.de Einleitung Aufgrund immer neuer

Mehr

I. Reform des Unterhaltsrechtes mit Wirkung ab 01. Januar 2008, die Folgendes zum Gegenstand hat

I. Reform des Unterhaltsrechtes mit Wirkung ab 01. Januar 2008, die Folgendes zum Gegenstand hat Der Bundesgesetzgeber hat in dem zur Neige gehenden Jahr 2007 wichtige Gesetzesreformen beschlossen, über die wir die Freunde und Kunden unseres Hauses wie folgt informieren möchten: I. Reform des Unterhaltsrechtes

Mehr

Gesuch nach Art. 276 ZPO

Gesuch nach Art. 276 ZPO Bezirksgericht.. Adresse des zuständigen Gerichts Gesuch nach Art. 276 ZPO (Gesuch um vorsorgliche Massnahmen für die Dauer des Scheidungsverfahrens) Gesuchstellende Partei Vorname: Heimatort: AHV-Nr.:

Mehr

Gemeinsame elterliche Sorge? Was Sie wissen sollten.

Gemeinsame elterliche Sorge? Was Sie wissen sollten. PODIUM MÄRZ 2014 Gemeinsame elterliche Sorge? Was Sie wissen sollten. Maya Stutzer, Rechtsanwältin Joseph Sutter, Rechtsanwalt Katja Lerch, Rechtsanwältin Moderation: Joseph Sutter Zürcher Anwaltsverband

Mehr

Forschungsprojekt. Einer zahlt und eine betreut? Rollenbilder im Kindesunterhaltsrecht und ihre Geschlechterdimensionen

Forschungsprojekt. Einer zahlt und eine betreut? Rollenbilder im Kindesunterhaltsrecht und ihre Geschlechterdimensionen Prof. Dr. jur. habil. Kirsten Scheiwe Institut für Sozial- und Organisationspädagogik Stiftung Universität Hildesheim Forschungsprojekt Einer zahlt und eine betreut? Rollenbilder im Kindesunterhaltsrecht

Mehr

Wiederholungsfragen zu Teil 6

Wiederholungsfragen zu Teil 6 Hochschule Landshut Sommersemester 2011 Ehe- und Familienrecht Teil 7, 24.05.2011 Wiederholungsfragen zu Teil 6 Muss jeder Ehegatte vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten sein? Die Zustimmung zur

Mehr

Für die Berechnung der AHV- und der IV-Renten gelten die gleichen Grundsätze.

Für die Berechnung der AHV- und der IV-Renten gelten die gleichen Grundsätze. MERKBLATT ÜBER DIE BERECHNUNG DER RENTEN GÜLTIG AB 1. August 2016 GRUNDSATZ 1 Zwei Faktoren bilden die Grundlage für die Berechnung von Renten: die Zahl der Beitragsjahre, in denen eine versicherte Person

Mehr

für Kostenbeiträge für ambulante und stationäre Leistungen der Behindertenhilfe

für Kostenbeiträge für ambulante und stationäre Leistungen der Behindertenhilfe Richtlinie des Landes Tirol für Kostenbeiträge für ambulante und stationäre Leistungen der Behindertenhilfe Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19.Mai 2015 2 Allgemeines Aufgrund

Mehr

Fragebogen für die Unterhaltsberechnung

Fragebogen für die Unterhaltsberechnung Glatzel & Partner Partnerschaftsgesellschaft Fragebogen für die Unterhaltsberechnung Für die Unterhaltsberechnung füllen Sie den von uns entwickelten Fragebogen vollständig aus und übermitteln uns Ihre

Mehr

Vereinbarung. zwischen. (Vorname Name), geb. am in, von. (Heimatort bzw. Staatsangehörigkeit), (Beruf), whft. und. betreffend Ehescheidung

Vereinbarung. zwischen. (Vorname Name), geb. am in, von. (Heimatort bzw. Staatsangehörigkeit), (Beruf), whft. und. betreffend Ehescheidung Vereinbarung (UMFASSENDE EINIGUNG GEMÄSS ART. 111 ZGB) zwischen (Vorname Name), geb. am in, von (Heimatort bzw. Staatsangehörigkeit), (Beruf), whft. (Adresse), (PLZ Wohnort), Ehefrau / Gesuchstellerin

Mehr

Änderung des Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung

Änderung des Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung Bundesamt für Justiz Bundesrain 20 3003 Bern (per Mail zugestellt an debora.gianinazzi@bj.admin.ch) Luzern, 7. November 2012 Änderung des Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt), der Zivilprozessordnung (Art.

Mehr

uni-pvplus Pflegeergänzungsversicherung Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II

uni-pvplus Pflegeergänzungsversicherung Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II uni-pvplus Erhöhen Sie die Leistungen Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung. Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II Einfach mehr Pflege Pflegebedürftigkeit ist nicht nur eine Frage

Mehr