Novellierung des TKG. Das DigiNetzG und seine Bedeutung für Kommunen & Kreise. Informationsveranstaltung 25. April 2017, Dresden

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Novellierung des TKG. Das DigiNetzG und seine Bedeutung für Kommunen & Kreise. Informationsveranstaltung 25. April 2017, Dresden"

Transkript

1 Novellierung des TKG Das DigiNetzG und seine Bedeutung für Kommunen & Kreise Informationsveranstaltung 25. April 2017, Dresden Breitbandbüro des Bundes Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 1

2 Übersicht Anpassung des TKG Mitnutzung & Mitverlegung DigiNetzG 2

3 DigiNetzG Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze 50 Mbit/s Kostensenkung Anpassung des TKG Seit dem 10. November 2016 in Kraft. 3

4 Anpassungen des TKG Wegerechte Mitnutzung & Mitverlegung Regulierter Zugang Systematische Trennung 4

5 Wegerechte & regulierter Zugang Wegerechte Mitnutzung & Mitverlegung Regulierter Zugang Nutzungsberechtigung Geringere Verlegetiefe für konventionelle Tiefbaumethoden ( 68 Abs. 2) Vereinfachung durch elektronische Zustimmung des Wegebaulastträgers ( 68 Abs. 3): Zustimmungsfiktion nach 3 Monaten Übertragung der Nutzungsberechtigung Erweiterung des Kreises möglicher steller: Eigentümer/Betreiber von Telekommunikationslinien ( 69 Abs. 1) Mitnutzungsanspruch Zweckbindung: Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetzwerke ( 70 Abs. 1) Mitnutzung anderer passiver Netzinfrastrukturen bei unwirtschaftlicher Neuverlegung auch ohne Zweckbindungserfordernis ( 70 Abs. 2) Als Lückenschluss: Eisenbahninfrastruktur ( 70 Abs. 3) Haftung bei Veränderung/Verlegung von Telekommunikationslinien Zugunsten des Betreibers/Eigentümers späterer besonderer Anlagen gegenüber dem Nutzungsberechtigten ( 75 Abs. 2) Gebäude und Grundstücke Ausweitung der Hausstichregelung auf digitale Hochleistungsnetze ( 76 Abs. 1) 5

6 Mitnutzung & Mitverlegung Telekommunikationsunternehmen als Berechtigte Mitnutzungsansprüche Vor-Ort-Untersuchungen Baustellenkoordinierungen Informationsansprüche TKU Versorgungsnetzbetreiber als Verpflichtete zur Angebotserteilung, wenn keine Versagungsgründe vorliegen fehlende technische Eignung Sicherheitsaspekte 6

7 Mitnutzung & Mitverlegung Was ist der Inhalt der Anträge? Passive Netzinfrastruktur ( 3 Nr. 17b) Träger- und Mantelstrukturen Fernleitungen, Leer- und Leitungsrohre, Kabelkanäle, etc. Gebäude und deren Eingänge Antennenanlagen und Trägerstrukturen (Türme, Masten und Pfähle) Ausgenommen sind: Verkehrswege, die nach Wegerecht in Anspruch genommen werden TK-Kabel, zu denen regulierter Zugang gewährt werden müsste TKU 7

8 Mitnutzung & Mitverlegung TKU Was sind öffentliche Versorgungsnetze? ( 3 Nr. 16b) entstehende, betriebene oder stillgelegte physische Infrastrukturen TK Energie Wasser (kein Trinkwasser) Verkehrsdienste (insbesondere Schienen, Straßen, Wasserstraßen, Brücken, Häfen, Flugplätze) 8

9 Die Rolle der BNetzA als oberste Regulierungsbehörde der Netzmärkte Streitschlichtungsstelle über Bedingungen zur Mitnutzung oder Entgelten Infrastrukturatlas als Kern der zentralen Informationsstelle Planung Mitnutzung Bauarbeiten 9

10 Mitnutzung & Mitverlegung TKU steller: Eigentümer/Betreiber öffentlicher TK-Netze Zweck: Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze sgegner: Eigentümer/Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze Angebot binnen einer bestimmten Frist 10

11 Mitnutzung & Mitverlegung Mitnutzung Informationsanspruch Vor-Ort-Untersuchungsanspruch Mitnutzungsanspruch Mitverlegung Informationsanspruch Koordinierung von Bauarbeiten Mitverlegungs- & Sicherstellungspflicht Inhouse-Mitnutzung & Mitverlegung TKU 11

12 Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur Informationen TKU Vor-Ort- Untersuchung Mitnutzung 12

13 Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur Informationen TKU Anspruch auf Infos über passive Netzinfrastrukturen ( 77b) Mindestangaben: zu erschließendes Gebiet Auskunftsgewährung Frist: 2 Monate Mindestangaben Geografische Lage Art und gegenwärtige Nutzung Kontaktdaten Informationen bereits bei BNetzA: Hinweis genügt 13

14 Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur Vor-Ort-Untersuchung TKU Anspruch auf eine Vor-Ort-Untersuchung ( 77c) Mindestangaben: betroffene Netzkomponenten Untersuchungsgewährung Frist: 1 Monat Zumutbarkeit bei Mitnutzungsbegehren unterstellt Beachtung der Sicherheitserfordernisse des Versorgungsnetzes steller trägt die Kosten Ablehnungsgrund u.a. bei Gefährdung der Sicherheit 14

15 Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur Mitnutzung TKU Mitnutzungsanspruch ( 77d) Mindestangaben: Projektbeschreibung, Zeitplan & Gebiet Mitnutzungsangebot Frist: 2 Monate Mindestanforderungen u.a. zur operativen Umsetzung Haftungsbestimmungen möglich Informationspflicht über Vertragsschluss binnen 2 Monaten gegenüber der BNetzA Veröffentlichung von Standardangeboten möglich 15

16 Mitverlegung passiver Netzinfrastruktur und Glasfaserkabel Informationen TKU Koordinierung von Bauarbeiten Mitverlegung 16

17 Mitverlegung passiver Netzinfrastruktur und Glasfaserkabel Informationen TKU Anspruch auf Infos zur Koordinierung von Bauarbeiten ( 77h) Mindestangaben: zu erschließendes Gebiet Auskunftsgewährung Frist: 2 Wochen Für Bauvorhaben Bereits erteilte Genehmigung Im Verfahren ist binnen 6 Monaten vorgesehen Mindestangaben (siehe 77b) Informationen bereits bei BNetzA: Hinweis genügt Informationspflicht binnen 2 Wochen an BNetzA 17

18 Mitverlegung passiver Netzinfrastruktur und Glasfaserkabel Koordinierung von Bauarbeiten TKU oder Freiwillige Vereinbarung zur Koordinierung von Bauarbeiten ( 77i Abs. 1 bis 5) Mindestangaben: Art & Umfang, Netzkomponenten & Mitverlegung Öffentlich finanzierte Bauarbeiten Bei Zumutbarkeit Keine zusätzlichen Kosten Keine Behinderung der Kontrolle der Bauarbeiten Insbesondere Anträge bis 1 Monat von Projektantrag mit Bezug auf Bauarbeiten länger als 8 Wochen Kostenumlegung auf TK-Netzbetreiber (nach Grundsätzen der BNetzA) Informationen bereits bei BNetzA: Hinweis genügt 18

19 Mitverlegung passiver Netzinfrastruktur und Glasfaserkabel Mitverlegung TKU Mitverlegungsrecht ( 77i Abs. 6) Freiwillige Mitverlegung ist jederzeit möglich Bedarfsgerechte Mitverlegungspflicht als Sicherstellungsverpflichtung ( 77i Abs. 7 S.1) Vorrang der Privatwirtschaft (Art. 87f GG) Verkehrsmaßnahme Öffentliche Finanzierung Anfänglich geplante Dauer: länger als 8 Wochen Bedarfsgerechtigkeit Grundsätzliche Mitverlegungspflicht bei der Erschließung von Neubaugebieten ( 77i Abs. 7 S.2) Bedarf wird unterstellt 19

20 Rechte & Pflichten als konkrete Konsequenzen Kommunen Gebietskörperschaft Informationen aus dem Infrastrukturatlas der BNetzA Allgemeines Auskunftsrecht und als Beteiligte ( 77a Abs. 3) Anspruch auf Einsichtnahme für allgemeine Planungs- und Förderzwecke ( 77a Abs. 3) Recht auf Einsichtnahme ( 77b Abs. 6) Straßenbaulastträger sgegner bei Anträgen zur Verlegung von Glasfaserleitungen/Leerrohrsystemen in geringer Verlegetiefe ( 68 Abs. 2) zur Verlegung/Änderung von Telekommunikationslinien ( 68 Abs. 3) 20

21 Rechte & Pflichten als konkrete Konsequenzen Kommunen Zuständige Baubehörde Kontrollpflicht bei Inhouse-Verlegungen ( 77k Abs. 7) 3-Monats-Frist von Baugenehmigungen bei Hochgeschwindigkeitsnetzen ( 77p) Auftraggeber für Neubauvorhaben/Renovierungen von Gebäuden Inhouse-Mitverlegungspflicht für neu errichtete Gebäude und umfangreiche Renovierungen ( 77k Abs. 4 und 5) 21

22 Rechte & Pflichten als konkrete Konsequenzen Mitnutzung Auskunftsgewährung ( 77b) Vor-Ort-Untersuchungsgewährung ( 77c) Mitnutzungsgewährung ( 77d) Mitverlegung Auskunftsgewährung ( 77h) Informationspflicht gegenüber BNetzA ( 77h Abs. 6) Mitverlegungsgewährung ( 77i Abs.2) Freiwillige Vereinbarung zur Koordinierung von Bauarbeiten ( 77i Abs.1) Übernahme der Koordinierung von Bauarbeiten ( 77i Abs. 2) Mitverlegungsrecht ( 77i Abs. 6) Auskunftsrecht zu Bedingungen und Verfahren von Genehmigungen ( 77j) 22

23 Rechte & Pflichten als konkrete Konsequenzen Infrastrukturatlas der BNetzA Informationspflicht gegenüber BNetzA ( 77a Abs. 2) Auskunftsrecht als Beteiligte ( 77a Abs. 3) Wegerechte Mitnutzungsgewährung ( 70) 3-Monats-Frist von Baugenehmigungen bei Hochgeschwindigkeitsnetzen ( 77p) 23

24 Work In Progress Bund-Länder Arbeitsgruppe Umsetzungsfragen Begleitung des Umsetzungsprozesses Identifizierung von Umsetzungshemmnissen und Auslegungsfragen Schaffung von Transparenz durch FAQ / Handlungsempfehlungen und Beispielen der best practice Konsens zwischen allen an der Umsetzung Beteiligten 24

25 Haben Sie noch Fragen? Anpassung des TKG Mitnutzung & Mitverlegung DigiNetzG 25

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ihr Ansprechpartner: Felix Gartner Recht & Regulierung Breitbandbüro des Bundes Invalidenstraße 91, Berlin Tel: Fax: Breitbandbüro des Bundes Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 26

5. Hessischer Breitbandgipfel Eisenbahnsynergien beim Breitbandausbau

5. Hessischer Breitbandgipfel Eisenbahnsynergien beim Breitbandausbau 5. Hessischer Breitbandgipfel Eisenbahnsynergien beim Breitbandausbau Beteiligung der DB Netz AG beim Infrastrukturatlas nach 77a TKG u. Mitbenutzung von Eisenbahninfrastruktur nach 77e TKG Sachstand Juni

Mehr

Die Breitbandstrategie des Bundes Umsetzungsstand und Perspektive

Die Breitbandstrategie des Bundes Umsetzungsstand und Perspektive 3. Hessischer Breitbandgipfel 2012 Die Breitbandstrategie des Bundes Umsetzungsstand und Perspektive Frank Krüger Referatsleiter TK-Wirtschaft; Breitbandstrategie Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Mehr

Förderung Breitbandausbau Sachsen-Anhalt Was ändert sich für die Kommunen? Neue Möglichkeiten Neue Pflichten

Förderung Breitbandausbau Sachsen-Anhalt Was ändert sich für die Kommunen? Neue Möglichkeiten Neue Pflichten Förderung Breitbandausbau Sachsen-Anhalt Was ändert sich für die Kommunen? Neue Möglichkeiten Neue Pflichten Zertifizierte Breitbandberater Sachsen-Anhalt Dirk Bartens Institut für Informationsund Kommunikationstechnik

Mehr

Niederbayern. Fördersteckbrief. Gottfrieding Telekom Deutschland GmbH DE

Niederbayern. Fördersteckbrief. Gottfrieding Telekom Deutschland GmbH DE Bayerisches Breitbandzentrum Name der Kommune (Gemeinde/Stadt) Gottfrieding Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) 09279116 Ansprechpartner Kommune (Breitbandpate) Herr Günther Däullary Landkreis Dingolfing-Landau

Mehr

Das neue it-sicherheitsgesetz - segen oder fluch? Jens Marschall Deutsche Telekom AG, Group Security Governance

Das neue it-sicherheitsgesetz - segen oder fluch? Jens Marschall Deutsche Telekom AG, Group Security Governance Das neue it-sicherheitsgesetz - segen oder fluch? Jens Marschall Deutsche Telekom AG, Group Security Governance überblick die Themen 1. Eckdaten 2. Zielsetzungen 3. Kritische Sektoren 4. Pflichten für

Mehr

Überblick über die Regelungen des novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG)

Überblick über die Regelungen des novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG) Überblick über die Regelungen des novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG) 1. Verbraucherrechtlichen Regelungen Kostenlose Warteschleifen Warteschleifen dürfen nur noch bei Ortsnetzrufnummern, herkömmlichen

Mehr

zu Punkt der 943. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2016

zu Punkt der 943. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2016 Bundesrat Drucksache 71/1/16 07.03.16 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse - Fz - In - R - Wi - Wo zu Punkt der 943. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2016 Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung

Mehr

Hier besteht aus Sicht der ANGA im Hinblick auf einige Aspekte grundlegender Änderungsbedarf

Hier besteht aus Sicht der ANGA im Hinblick auf einige Aspekte grundlegender Änderungsbedarf Zentrale Forderungen der ANGA zum DigiNetzG Berlin/Köln, den 3. Juni 2016 Breitbandausbau sollte aus Sicht der ANGA vorrangig marktgetrieben erfolgen. Die Kabelnetzbetreiber leisten hier durch den von

Mehr

Breitbandstrategie 2020

Breitbandstrategie 2020 www.noe.gv.at/breitband Breitbandstrategie 2020 technologische Entwicklung bisher gesetzte Maßnahmen zukünftige Erfordernisse AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG ABTEILUNG GESAMTVERKEHRSANGELEGENHEITEN Einzellagen

Mehr

Büchenbach Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) 09576117 Ansprechpartner Kommune (Breitbandpate) Frau Hechtel Landkreis. Mittelfranken.

Büchenbach Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) 09576117 Ansprechpartner Kommune (Breitbandpate) Frau Hechtel Landkreis. Mittelfranken. Bayerisches Breitbandzentrum Name der Kommune (Gemeinde/Stadt) Büchenbach Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) 09576117 Ansprechpartner Kommune (Breitbandpate) Frau Hechtel Landkreis Roth Regierungsbezirk

Mehr

Dritter Monitoringbericht zur Breitbandstrategie der Bundesregierung. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Dritter Monitoringbericht zur Breitbandstrategie der Bundesregierung. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Dritter Monitoringbericht zur Breitbandstrategie der Bundesregierung - Zusammenfassung - Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Dritter Monitoringbericht zur Breitbandstrategie

Mehr

Brand Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) 09377113 Ansprechpartner Kommune (Breitbandpate) Achim Scherm Landkreis. Oberpfalz.

Brand Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) 09377113 Ansprechpartner Kommune (Breitbandpate) Achim Scherm Landkreis. Oberpfalz. Bayerisches Breitbandzentrum Name der Kommune (Gemeinde/Stadt) Brand Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) 09377113 Ansprechpartner Kommune (Breitbandpate) Achim Scherm Landkreis Tirschenreuth Regierungsbezirk

Mehr

Bergen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) 09577115. Mittelfranken. Fördersteckbrief

Bergen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) 09577115. Mittelfranken. Fördersteckbrief Bayerisches Breitbandzentrum Name der Kommune (Gemeinde/Stadt) Bergen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) 09577115 Ansprechpartner Kommune (Breitbandpate) Röttenbacher

Mehr

Niederbayern. Fördersteckbrief

Niederbayern. Fördersteckbrief Name der Kommune (Gemeinde/Stadt) Moosthenning Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) 09279128 Ansprechpartner Kommune (Breitbandpate) Frau Gisela Steinberger Landkreis Dingolfing-Landau Regierungsbezirk Niederbayern

Mehr

Mit 5 Schritten zum superschnellen Internet. Breitbandförderprogramm des Bundes für Kommunen

Mit 5 Schritten zum superschnellen Internet. Breitbandförderprogramm des Bundes für Kommunen Mit 5 Schritten zum superschnellen Internet Breitbandförderprogramm des Bundes für Kommunen Inhalt Grußwort des Ministers Das Bundesförderprogramm im Überblick So geht s zum superschnellen Internet! Kurzer

Mehr

Neues Infrastrukturrecht unter dem TKG 2012. Dr. Martin Geppert, JUCONOMY Rechtsanwälte. München, 14. Februar 2012

Neues Infrastrukturrecht unter dem TKG 2012. Dr. Martin Geppert, JUCONOMY Rechtsanwälte. München, 14. Februar 2012 Neues Infrastrukturrecht unter dem TKG 2012 Dr. Martin Geppert, JUCONOMY Rechtsanwälte München, 14. Februar 2012 RA Dr. Martin Geppert Seite 1 / 16 www.juconomy.de TKG 2012 (oder:.gut Ding will Weile haben.)

Mehr

Freystadt, St Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS 09373126 Ansprechpartner Kommune (Breitbandpate Trost, Reinhard Landkreis. Oberpfalz.

Freystadt, St Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS 09373126 Ansprechpartner Kommune (Breitbandpate Trost, Reinhard Landkreis. Oberpfalz. Bayerisches Breitbandzentrum Name der Kommune (/Stadt) Freystadt, St Amtlicher schlüssel (AGS 373126 Ansprechpartner Kommune (Breitbandpate Trost, Reinhard Landkreis Neumarkt Regierungsbezirk Oberpfalz

Mehr

Umsetzung Förderstrategie Breitband Austria 2020

Umsetzung Förderstrategie Breitband Austria 2020 1 Stabstelle Informations- und Kommunikationsinfrastruktur Moderne Kommunikationsinfrastruktur für den Standort Österreich Umsetzung Förderstrategie Breitband Austria 2020 2 Stabstelle Informations- und

Mehr

Vertrag über die Teilnahme am bundesweiten Infrastrukturatlas

Vertrag über die Teilnahme am bundesweiten Infrastrukturatlas Vertrag über die Teilnahme am bundesweiten Infrastrukturatlas zwischen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn - nachfolgend Bundesnetzagentur

Mehr

Schnelles Internet für alle Flächendeckende Breitband-Grundversorgung sicherstellen und Impulse für eine dynamische Entwicklung setzen

Schnelles Internet für alle Flächendeckende Breitband-Grundversorgung sicherstellen und Impulse für eine dynamische Entwicklung setzen Deutscher Bundestag Drucksache 17/5902 17. Wahlperiode 24. 05. 2011 Antrag der Abgeordneten Martin Dörmann, Garrelt Duin, Doris Barnett, Klaus Barthel, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Petra Ernstberger,

Mehr

Die Breitbandstrategie des Bundes: Umsetzungsstand und Perspektiven

Die Breitbandstrategie des Bundes: Umsetzungsstand und Perspektiven Innovationspolitik, Informationsgesellschaft, Telekommunikation Die Breitbandstrategie des Bundes: Umsetzungsstand und Perspektiven Dr. Robert Henkel Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie www.bmwi.de

Mehr

Rechtliche Stolperfallen von Branchennetzen Private Netze juristisch unter die Lupe genommen

Rechtliche Stolperfallen von Branchennetzen Private Netze juristisch unter die Lupe genommen Rechtliche Stolperfallen von Branchennetzen Private Netze juristisch unter die Lupe genommen 12. März 2013 RAin Martina Etling-Ernst Etling Ernst Rechtsanwälte ~ Geibelstraße 74 ~ 40235 Düsseldorf ~ Tel.:

Mehr

Der Blick über die Grenze Rundfunkinfrastruktur-Regulierung in Österreich

Der Blick über die Grenze Rundfunkinfrastruktur-Regulierung in Österreich Der Blick über die Grenze Rundfunkinfrastruktur-Regulierung in Österreich Rundfunkveranstaltung in Österreich nach WK II zunächst durch Einrichtungen der Besatzungsmächte 1957 Gründung des ORF als GmbH

Mehr

Beihilferechtliche Rahmenbedingungen beim Breitbandausbau. Runder-Tisch-Breitband Schleswig-Holstein

Beihilferechtliche Rahmenbedingungen beim Breitbandausbau. Runder-Tisch-Breitband Schleswig-Holstein Beihilferechtliche Rahmenbedingungen beim Breitbandausbau Runder-Tisch-Breitband Schleswig-Holstein Inhaltverzeichnis Grundsätzliche Hinweise zu Breitband-Beihilfen 3 Breitbandleitlinien der EU-Kommission

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail!

Mehr

Mit VOB/B ist es besser, weil.

Mit VOB/B ist es besser, weil. Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences Mit VOB/B ist es besser, weil. Osnabrücker Baubetriebstage 2013 15./16. Februar 2013 Rechtsanwalt Stephan Eichner Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich

Mehr

LEADER Projektdatenblatt

LEADER Projektdatenblatt LEADER Projektdatenblatt Projektname: 1. Angaben zum Projektträger Träger Ansprechpartner Anschrift Telefon Email Weitere Kooperationspartner 2. Projektbeschreibung Zeitplan/ Umsetzung (Monat/ Jahr) Projektbeginn:

Mehr

Breitbandausbau im Fokus der Regulierung

Breitbandausbau im Fokus der Regulierung Breitbandausbau im Fokus der Regulierung Dr. Iris Henseler-Unger, Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur SIHK-Veranstaltung Infrastruktur Wege für morgen Hagen, 16. Juli 2013 www.bundesnetzagentur.de I.

Mehr

Gemeinsame Stellungnahme

Gemeinsame Stellungnahme Gemeinsame Stellungnahme zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Deutschland und zu dem Entwurf Handlungsempfehlungen für VU und GDI-Kontaktstellen der GDI-DE Datenoffenlegung für die Infrastrukturen Energie,

Mehr

Beihilferechtliche und telekommunikationsrechtliche Rahmenbedingungen und Fragen der Breitbandförderung

Beihilferechtliche und telekommunikationsrechtliche Rahmenbedingungen und Fragen der Breitbandförderung Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht Beihilferechtliche und telekommunikationsrechtliche Rahmenbedingungen und Fragen der Breitbandförderung Ass. jur. Sebastian Deckers Breitband-Informationsveranstaltung

Mehr

Eckpunktepapier. Moderne Netze für ein modernes Land. Eckpunkte zur Breitbandinfrastruktur. Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur

Eckpunktepapier. Moderne Netze für ein modernes Land. Eckpunkte zur Breitbandinfrastruktur. Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur Eckpunktepapier Berlin, 11. April 2014 Moderne Netze für ein modernes Land Eckpunkte zur Breitbandinfrastruktur Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur Am 07.03.2014 hat der Bundesminister für

Mehr

Schutz geografischer Informationen am Beispiel topografischer Karten Falk Zscheile

Schutz geografischer Informationen am Beispiel topografischer Karten Falk Zscheile Schutz geografischer Informationen am Beispiel topografischer Karten 13.04.15 Falk Zscheile Schutz von Informationen im Recht Grundsatz Informationen genießen grundsätzlich keinen Schutz durch das Recht.

Mehr

Breitband Modell- Niederösterreich

Breitband Modell- Niederösterreich Breitband Modell- Niederösterreich DI Christoph Westhauser NÖ Breitbandkoordination IRE Breitband Tagung 28. April 2015, LINZ, Energie AG Oberösterreich Was ist Breitband? Breitband = schneller Zugang

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Mudau Schloßauer Straße 2 Öffentliche Bekanntmachung Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in der Gemeinde Mudau im Ortsteil Waldauerbach

Mehr

Gemeinsamer Beschluss: Schnelles Internet für Brandenburg!

Gemeinsamer Beschluss: Schnelles Internet für Brandenburg! 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Gemeinsamer Beschluss: Schnelles Internet für Brandenburg! Deutschland hat die Chance auf ein digitales Wirtschaftswunder und Brandenburg kann einen Beitrag dazu

Mehr

MOBILFUNKVERSORGUNG SITUATIONSANALYSE UND HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN

MOBILFUNKVERSORGUNG SITUATIONSANALYSE UND HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN MOBILFUNKVERSORGUNG SITUATIONSANALYSE UND HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN AUSGANGSLAGE UND VORGEHENSWEISE MOBILFUNKVERSORGUNG IM LANDKREIS SCHWEINFURT a) Ausgangslage: Beschluss des Kreistags vom 18.03.2015 Erfassung

Mehr

Verordnung über die Strassenbenennung und die Adressierung von Gebäuden

Verordnung über die Strassenbenennung und die Adressierung von Gebäuden Verordnung über die Strassenbenennung und die Adressierung von Gebäuden vom 4. November 05 Inhaltsverzeichnis Verordnung über die Strassenbenennung und die Adressierung von Gebäuden.... Teil: Strassenbenennung...

Mehr

Bundesamt für Verkehr BAV BAV Unterstützung der Unternehmen durch die Behörde

Bundesamt für Verkehr BAV BAV Unterstützung der Unternehmen durch die Behörde Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV BAV Unterstützung der Unternehmen durch die Behörde Rolle des BAV Die Aufsichtsbehörde unterstützt

Mehr

Erstellung eines FTTB-Masterplans für die Gemeinde Seeshaupt

Erstellung eines FTTB-Masterplans für die Gemeinde Seeshaupt Seeshaupt, 15. September 2015 Erstellung eines FTTB-Masterplans für die Gemeinde Seeshaupt Nils Linden, Berater Taubenstraße 22 D-40479 Düsseldorf Tel. +49 (0) 211 497 691 11 www.micus.de info@micus.de

Mehr

Teil 1: Ergebnisse. Bericht zum Breitbandatlas Ende 2012 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)

Teil 1: Ergebnisse. Bericht zum Breitbandatlas Ende 2012 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Teil 1: Ergebnisse. Bericht zum Breitbandatlas Ende 2012 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Stand Ende 2012 Impressum. Herausgeber/Redaktion: TÜV Rheinland Consulting

Mehr

Die TKG-Novelle - Neuregelungen im Kundenschutz -

Die TKG-Novelle - Neuregelungen im Kundenschutz - Die TKG-Novelle - Neuregelungen im Kundenschutz - FU Berlin Institut für Energie- und Regulierungsrecht Workshop zum Telekommunikationsrecht 04.10.2011 Dr. Michael Robert Bundesministerium für Wirtschaft

Mehr

Rechtsgutachten über Verfassungs- und verwaltungsrechtliche. Telekommunikationsbereich

Rechtsgutachten über Verfassungs- und verwaltungsrechtliche. Telekommunikationsbereich Rechtsgutachten über Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragen aus dem Telekommunikationsbereich Grußwort Deutschland ist eine der stärksten und innovativsten Volkswirtschaften der Welt. Mit der Digitalisierung

Mehr

27.3.2014 A7-0455/ 001-070. Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation

27.3.2014 A7-0455/ 001-070. Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation 27.3.2014 A7-0455/ 001-070 ÄNRUNGSANTRÄGE 001-070 vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie Bericht Edit Herczog A7-0455/2013 Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen

Mehr

Folie 1 NABK. Niedersächsische Akademie. Lehrgang Digitalfunk. Rechtliche Grundlagen. Rechtliche Grundlagen im Digitalfunk

Folie 1 NABK. Niedersächsische Akademie. Lehrgang Digitalfunk. Rechtliche Grundlagen. Rechtliche Grundlagen im Digitalfunk Folie 1 im Digitalfunk Gliederung Folie 2 1. Einteilung der Funkdienste 1. Einteilung der Funkdienste Folie 3 Folie 4 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind: - Polizei der Länder - Polizei

Mehr

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag - SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»

Mehr

Die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Kantone und das Fürstentum Liechtenstein

Die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Kantone und das Fürstentum Liechtenstein Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein bezüglich Errichtung und Betrieb einer Koordinationsstelle für die

Mehr

Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau in Österreich

Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau in Österreich Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau in Österreich Kurt Reichinger Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Agenda Breitband (k)eine Definition Rolle der Regulierungsbehörde Grundlagen der Entscheidung

Mehr

Leistungsteil Ingenieurtechnik

Leistungsteil Ingenieurtechnik Leistungsteil Ingenieurtechnik Leistungsteil Ingenieurtechnik - Inhalt 1. Standortplanung und Grundstücksverwaltung 2. Geografisches Informationssystem 3. Investitionsmanagement Stand: Januar 2013 1 Ingenieurtechnische

Mehr

Gemeinde Ziemetshausen

Gemeinde Ziemetshausen Gemeinde Ziemetshausen Fördersteckbrief für die Erschließungsgebiete Kumulationsgebiet 1 Kumulationsgebiet 2 Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von

Mehr

BREMER GRIMM HELLER. Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer

BREMER GRIMM HELLER. Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Umsetzungskonzept des Projektes Breitbandinfrastruktur in den Ämtern Nordsee-Treene, Viöl und Eiderstedt sowie in den Städten Friedrichstadt und Tönning RA/FAStR/StB/WP Dr. Henrik Bremer RAin Inga Hintz

Mehr

Stellungnahme des VATM zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts

Stellungnahme des VATM zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts Mit Mailanschreiben vom 2. Februar 2010 haben wir den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für ein Gesetz zur Neuregelung - und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher

Mehr

Örtliche Hochwasserschutzkonzepte/ Starkregen Was können Kommunen tun?

Örtliche Hochwasserschutzkonzepte/ Starkregen Was können Kommunen tun? Örtliche Hochwasserschutzkonzepte/ Starkregen Was können Kommunen tun? Birgit Heinz-Fischer Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge ibh.rlp.de Öffentliche Hochwasservorsorge: Handlungsbereiche

Mehr

2 Breitbandversorgung Österreich. Infrastrukturen für die Kommunikation der Zukunft. Breitbandstrategie 2020, der Masterplan zur Breitbandförderung

2 Breitbandversorgung Österreich. Infrastrukturen für die Kommunikation der Zukunft. Breitbandstrategie 2020, der Masterplan zur Breitbandförderung 2 Breitbandversorgung Österreich Breitbandbüro Infrastrukturen für die Kommunikation der Zukunft Breitbandstrategie 2020, der Masterplan zur Breitbandförderung 3 Breitbandversorgung Österreich Breitbandbüro

Mehr

E-Mail-Verschlüsselung wer muss wann E-Mails verschlüsseln rechtliche Anforderungen an die Sicherheit von E- Mails

E-Mail-Verschlüsselung wer muss wann E-Mails verschlüsseln rechtliche Anforderungen an die Sicherheit von E- Mails E-Mail-Verschlüsselung wer muss wann E-Mails verschlüsseln rechtliche Anforderungen an die Sicherheit von E- Mails IT SA 2013 Dr. Thomas Lapp, Rechtsanwalt und Mediator Mitglied im GfA davit 1 Glaube an

Mehr

Sehr geehrter Herr Minister Duin, sehr geehrte Herren Landräte, sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrter Herr Minister Duin, sehr geehrte Herren Landräte, sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Regionales Breitbandgespräch OWL 11. Februar 2016 11:00 Uhr Rede von Landrat Manfred Müller Sehr geehrter Herr Minister Duin, sehr geehrte Herren Landräte, sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

Mehr

G e m e i n d e v e r o r d n u n g

G e m e i n d e v e r o r d n u n g G e m e i n d e v e r o r d n u n g zum Schutze des Bestandes an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bad Füssing (Baumschutz-Verordnung) Auf Grund des Art.

Mehr

Alexander Herrmann. Gutachtenauftrag Datum: Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten.

Alexander Herrmann. Gutachtenauftrag Datum: Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten. Alexander Herrmann Diplom-Bauingenieur (FH) Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten. Im Jäckle 19 72108 Rottenburg a. N. Telefon 07472/9364901 Fax 07472/9364904 Internet:

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9070 18. Wahlperiode 06.07.2016 Entschließungsantrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Britta Haßelmann, Dieter Janecek, Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz, Matthias

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Presseinformation Seite 1 von 6

Presseinformation Seite 1 von 6 Seite 1 von 6 01. Juni 2015 Memminger Neubaugebiet Dobelhalde und Gewerbegebiet Memmingen Nord wechseln auf die Daten- Überholspur: Ca. 70 Haushalte im Neubaugebiet Dobelhalde nutzen Internet mit bis zu

Mehr

Teil 1: Ergebnisse. Bericht zum Breitbandatlas Mitte 2014 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Teil 1: Ergebnisse. Bericht zum Breitbandatlas Mitte 2014 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Teil 1: Ergebnisse. Bericht zum Breitbandatlas Mitte 2014 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Stand Mitte 2014 Impressum. Herausgeber/Redaktion: TÜV Rheinland

Mehr

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal

Mehr

Bildung von Kindern und Jugendlichen unter erschwerten Bedingungen auch die Kommune ist gefordert

Bildung von Kindern und Jugendlichen unter erschwerten Bedingungen auch die Kommune ist gefordert Bildung von Kindern und Jugendlichen unter erschwerten Bedingungen auch die Kommune ist gefordert Klaus Hebborn Beigeordneter für Bildung, Kultur und Sport beim Deutschen Städtetag/Städtetag NRW Überblick

Mehr

Neue Regeln für Websites und Webshops

Neue Regeln für Websites und Webshops Neue Regeln für Websites und Webshops After Work Info Business Breakfast 25. Juni 2014 26. Juni 2014 Manfred Pascher Gerold Pawelka Esther Sowka-Hold Ein kurzer Überblick Von der EU-RL zum nationalen

Mehr

Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information

Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information 504-41 BGI/GUV-I 504-41 Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 Arbeiten mit Absturz gefahr Januar 2010 Herausgeber Deutsche

Mehr

FTTB Oberndorf- Altoberndorf, Sonnenhalde/Panoramaweg. Teil 3: Netzbetriebsvertrag

FTTB Oberndorf- Altoberndorf, Sonnenhalde/Panoramaweg. Teil 3: Netzbetriebsvertrag Netzbetriebsvertrag zwischen der Stadt Oberndorf a.n. vertreten durch den Bürgermeister Hermann Acker und der - Auftrageber (AG) genannt - vertreten durch den Geschäftsführer - Auftragnehmer (AN) genannt

Mehr

Verordnung (EU) 2015/1088. Einführung von Vereinfachungen für die allgemeine Luftfahrt Änderungen in Teil-M u. Teil-145

Verordnung (EU) 2015/1088. Einführung von Vereinfachungen für die allgemeine Luftfahrt Änderungen in Teil-M u. Teil-145 Verordnung (EU) 2015/1088 Einführung von Vereinfachungen für die allgemeine Luftfahrt Änderungen in Teil-M u. Teil-145 Hinweise zur Umsetzung in Deutschland 10.03.2016 1 den Halter eines Selbsterklärtes

Mehr

UPDATE TELEKOMMUNIKATIONSRECHT

UPDATE TELEKOMMUNIKATIONSRECHT UPDATE TELEKOMMUNIKATIONSRECHT Dr. Gerd Kiparski Communication Services Tele2 GmbH www.dsri.de Agenda Einheitlicher Europäischer Telekommunikations-Binnenmarkt Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Mehr

Zukunft Breitband Nachmittags-Workshop 9. September 2014

Zukunft Breitband Nachmittags-Workshop 9. September 2014 Zukunft Breitband Nachmittags-Workshop 9. September 2014 Alternative Verlegetechnologien aus Sicht der Wasserwirtschaft Dr. Michaela Schmitz Bevollmächtigte Wasserwirtschaft, Berlin / Brüssel www.bdew.de

Mehr

Pressekonferenz VAT Breitbandausbau in Österreich

Pressekonferenz VAT Breitbandausbau in Österreich Pressekonferenz VAT Breitbandausbau in Österreich Jan Trionow Florian Schnurer 23.09.2016 1 Alternative Telekom- Netzbetreiber in Österreich - ~ 56% Marktanteil im Mobilfunk - ~ 25% Marktanteil im Festnetzbreitband

Mehr

Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen Beispiel: Fernwärmesatzung der Landeshauptstadt Schwerin

Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen Beispiel: Fernwärmesatzung der Landeshauptstadt Schwerin Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen Beispiel: Fernwärmesatzung der Landeshauptstadt Schwerin 1 2 Konfliktpotenzial Kommunalwirtschaft Privatwirtschaft Ausgangsbasis Kommunalverfassung M-V 15 Anschluss-

Mehr

. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet.

. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet. Mitte Oktober hat der Bundesrat. der EnEV 2014 zugestimmt. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet. Mit der Verkündung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt

Mehr

Breitband-Initiative Ländlicher Raum Baden-Württemberg

Breitband-Initiative Ländlicher Raum Baden-Württemberg Breitband-Initiative Ländlicher Raum Baden-Württemberg Ausbau der Breitbandtrassen Empfehlungen für die Verlegung von Leerrohren Clearingstelle Neue Medien im Ländlichen Raum Breitbandausbau im Ländlichen

Mehr

Allgemeine Befugnisse der ArbeitnehmerInnenschaft und Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten. - Rechtsabteilung Magª. Andrea Komar

Allgemeine Befugnisse der ArbeitnehmerInnenschaft und Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten. - Rechtsabteilung Magª. Andrea Komar Allgemeine Befugnisse der ArbeitnehmerInnenschaft und Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten - Rechtsabteilung Magª. Andrea Komar Befugnisse Allgemeine Befugnisse Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten

Mehr

ÄNDERUNGSANTRÄGE 24 181

ÄNDERUNGSANTRÄGE 24 181 EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 2014 Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie 9.10.2013 2013/0080(COD) ÄNRUNGSANTRÄGE 24 181 Entwurf eines Berichts Edit Herczog (PE516.982v01-00) Maßnahmen zur Reduzierung

Mehr

EEWärmeG 2009: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Neue Wege zum nachhaltigen Bauen. Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern:

EEWärmeG 2009: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Neue Wege zum nachhaltigen Bauen. Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern: Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern: : Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Tagung am 17.07.2009 Christian Schiebel: Das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) 1 EnEG EnEV EEG

Mehr

Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Dachau für das Einspeisemanagement von EEG- und KWKG-Anlagen entsprechend 9 Abs.

Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Dachau für das Einspeisemanagement von EEG- und KWKG-Anlagen entsprechend 9 Abs. Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Dachau für das Einspeisemanagement von EEG- und KWKG-Anlagen entsprechend 9 Abs. 1 EEG 2014 (Stand: 15.08.2014) Inhalt 1. Gesetzliche Vorgaben... 3 2. Technische

Mehr

Bewertung. der aufgrund der Ausschreibung der. Gemeinde Eschenbach. eingegangenen Angebote von Breitbandanbietern

Bewertung. der aufgrund der Ausschreibung der. Gemeinde Eschenbach. eingegangenen Angebote von Breitbandanbietern Bewertung der aufgrund der Ausschreibung der Gemeinde Eschenbach eingegangenen Angebote von Breitbandanbietern Auftraggeber: Versorgungsgebiet: Gemeinde Eschenbach Bereich Eschenbach-Süd (KVZ A14 und KVZ

Mehr

BEn: Biomasse-Energiekataster zur nachhaltigen Standortentwicklung in europäischen Regionen. Arbeitsgruppe Biomasse 04. Juni 2009

BEn: Biomasse-Energiekataster zur nachhaltigen Standortentwicklung in europäischen Regionen. Arbeitsgruppe Biomasse 04. Juni 2009 : Biomasse-Energiekataster zur nachhaltigen Standortentwicklung in europäischen Regionen Arbeitsgruppe Biomasse 04. Juni 2009 Günter Fritsch Allianzen für Zukunft an Emscher und Lippe WiN Emscher-Lippe

Mehr

npa warum Basis-Sicherheitscheck? krz Forum 2010 Jeanette Timme

npa warum Basis-Sicherheitscheck? krz Forum 2010 Jeanette Timme npa warum Basis-Sicherheitscheck? krz Forum 2010 Jeanette Timme Rechtsgrundlage 10 Abs. 3 Datenschutzgesetz NRW: Die zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen sind auf der Grundlage eines

Mehr

Vertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit von Kommunen im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen

Vertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit von Kommunen im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen Vertrag zur interkommunalen Zusammenarbeit von Kommunen im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen Zwischen den Kommunen Gemeinde Klosterlechfeld 1. Bürgermeister

Mehr

Bekanntmachung der Öffentlichen Ausschreibung

Bekanntmachung der Öffentlichen Ausschreibung Bekanntmachung der Öffentlichen Ausschreibung [X] Ja [ ] Nein 1. Auftraggeber Name: Robert Koch-Institut, Beschaffung Straße: Nordufer 20 PLZ: 13353 Ort: Land: Berlin Deutschland Telefonnummer +49 30-18754-2503

Mehr

D-Biberach: Elektrizität 2012/S 150-251063. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

D-Biberach: Elektrizität 2012/S 150-251063. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:251063-2012:text:de:html D-Biberach: Elektrizität 2012/S 150-251063 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie

Mehr

Fristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010,

Fristen bei Vergabeverfahren. Thomas J. Ferber, Juli 2010, Fristen bei Vergabeverfahren Thomas J. Ferber, Juli 2010, http://www.ferber-scientific.com Berechnung der Fristen Die Berechnung der Fristen erfolgt nach der Verordnung EWG/-Euratom Nr. 1182/71 vom 3.

Mehr

Public Private Partnership für Schulen und Kindergärten

Public Private Partnership für Schulen und Kindergärten Public Private Partnership für Schulen und Kindergärten Michael J. Weichert, MdL: Stand und Ausblick für den Freistaat Sachsen Vortrag Michael J. Weichert, MdL HTWK Leipzig, 01. Juni 2006, Folie 1 PPP

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3489 6. Wahlperiode 09.12.2014. des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3489 6. Wahlperiode 09.12.2014. des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3489 6. Wahlperiode 09.12.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Breitbandversorgung in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

NGN Lawful Interception. Bernhard Klotz

NGN Lawful Interception. Bernhard Klotz NGN Lawful Interception Bernhard Klotz Geschichte > Abhören ist so alt wie die Telefonie Anzapfen der Teilnehmerleitung am Hauptverteiler war jahrzehntelang ausreichend > Die Verbreitung der GSM-Mobilfunknetze

Mehr

TKG Infrastrukturrecht. Status quo und Entwicklungen. 4. Breitbandsymposium

TKG Infrastrukturrecht. Status quo und Entwicklungen. 4. Breitbandsymposium TKG Infrastrukturrecht Status quo und Entwicklungen 4. Breitbandsymposium 11.03.2015 1 Agenda Die aktuellen Infrastrukturregelungen im Überblick (incl. Gestattungsrechte / Inhouse- Erschließung) Rechtliche

Mehr

D115 im Landkreis Merzig-Wadern

D115 im Landkreis Merzig-Wadern D115 im Landkreis Merzig-Wadern Umsetzung des Projektes mit neun Kooperationspartnern: den Kommunen im Landkreis Merzig-Wadern dem Landkreis Merzig-Wadern und dem IKS Saarbrücken Ausgangssituation Einführung

Mehr

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42 Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach VOB/ A 1.) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Straße PLZ; Ort Telefon Telefax E-Mail Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o

Mehr

Erläuterungen zum Formular

Erläuterungen zum Formular Stand 01.01.2015 Erstellt: Armin Dürr Die seitens des Netzbetreibers benötigten Angaben sowie die vollständig ausgefüllte Anmeldung einer Gasanlage und Anmeldung zur Inbetriebsetzung Gas. 1. Exemplar:

Mehr

Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der dna Gesellschaft für IT Services, Hamburg - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der... - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand

Mehr

BMU Förderprogramm 2015/16 LED Beleuchtung in kommunalen Immobilien

BMU Förderprogramm 2015/16 LED Beleuchtung in kommunalen Immobilien BMU Förderprogramm 2015/16 LED Beleuchtung in kommunalen Immobilien UWE GRAF / 19.01.2015 / 1 Agenda Kommunalrichtlinie 2015/16 des BMUB Warum wird gefördert? Was, wer und wie wird gefördert? BMU 2015/16

Mehr

GEMEINSAME ERKLÄRUNG MOBILFUNKBETREIBER: KOMMUNALEN LANDESVERBÄNDE: LANDESREGIERUNG BADEN-WÜRTTEMBERG,

GEMEINSAME ERKLÄRUNG MOBILFUNKBETREIBER: KOMMUNALEN LANDESVERBÄNDE: LANDESREGIERUNG BADEN-WÜRTTEMBERG, GEMEINSAME ERKLÄRUNG der MOBILFUNKBETREIBER: E-PLUS MOBILFUNK GMBH UND CO. KG, O 2 GMBH UND CO. OHG, T-MOBILE DEUTSCHLAND GMBH, VODAFONE D2 GMBH und der KOMMUNALEN LANDESVERBÄNDE: STÄDTETAG BADEN-WÜRTTEMBERG

Mehr

Netzneutralität zwischen marktgemäßer Selbststeuerung und staatlicher Regulierung

Netzneutralität zwischen marktgemäßer Selbststeuerung und staatlicher Regulierung Symposium zu Grundsatzfragen des Regulierungsrechts Berlin, 21./22. November 2013 Netzneutralität zwischen marktgemäßer Selbststeuerung und staatlicher Regulierung Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M. (Berkeley)

Mehr

Prof. Kurt Bodewig Bundesminister a.d. Arbeiterkammer Wien 15.04.2016

Prof. Kurt Bodewig Bundesminister a.d. Arbeiterkammer Wien 15.04.2016 Arbeiterkammer Wien 15.04.2016 Nachhaltige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur - Mut zu Lösungen Veranstaltung der Arbeiterkammer Wien ZUKUNFTSFÄHIGE STRASSENINFRASTRUKTUR KOSTEN UND LÖSUNGEN FÜR BAUFÄLLIGE

Mehr

Kommunikation in Lichtgeschwindigkeit

Kommunikation in Lichtgeschwindigkeit Kommunikation in Lichtgeschwindigkeit Informationen für Haus- und Wohnungseigentümer sowie deren Vertreter Was ist ein Glasfaserkabel? Glasfaser ist das Medium der Zukunft in der Kommunikationstechnik.

Mehr

Teil 1: Ergebnisse. Bericht zum Breitbandatlas Mitte 2015 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Teil 1: Ergebnisse. Bericht zum Breitbandatlas Mitte 2015 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Teil 1: Ergebnisse. Bericht zum Breitbandatlas Mitte 2015 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Stand Mitte 2015 Impressum. Herausgeber/Redaktion: TÜV Rheinland

Mehr

öpp aspekte Mittelstand und Öffentlich-Private Partnerschaften

öpp aspekte Mittelstand und Öffentlich-Private Partnerschaften öpp aspekte Mittelstand und Öffentlich-Private Partnerschaften Übersicht 1 Der Anteil des Mittelstandes an ÖPP-Projekten......................... 4 2 Wie sind Mittelständler an ÖPP-Projekten beteiligt?.....................

Mehr

Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen?

Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen? Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen? Prof. Dr. Christofer Lenz VDV/WBO-Infoveranstaltung Barrierefreiheit im ÖPNV Ungelöste Finanzierungsfragen?,

Mehr