Einhaltung der Bio-Anforderungen. Lagerung und der Vermarktung der Bio- Erzeugnisse

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1 Internationale Norm: ISO/IEC 17020:2012 Schweizer Norm: SN EN ISO/IEC 17020:2012 bio.inspecta AG Ackerstrasse 5070 Frick Geschäftsstellen (*1) bio inspecta Ltd. Mansuroğlu Mah. 284/1 Sok. No:11 D:11-12 Simya Metal İş Mrk. P.K:35535 Bayraklı İZMİR, Türkiye (*2) bio.inspecta Romandie Route de Lausanne Etagnières Leiter: MS-Verantwortlicher: Ueli Steiner Roger Benz Telefon: Internet: Erstmals akkreditiert: Aktuelle Akkreditierung: bis Verzeichnis siehe: (Akkreditierte Stellen) Geltungsbereich der Akkreditierung ab Inspektionsstelle (Typ C) für die Erzeugung, Verarbeitung und den Handel von Produkten der Landwirtschaft, Aquakultur und dem Textilbereich Bio-Verordnungen Bio-Verordnung (SR ) Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft (SR ) Bio Schweiz (gesetzlich geregelter Bereich) (*2) Art DZV Einhaltung der Bio-Anforderungen bei der Produktion, der Aufbereitung, der Einfuhr, der Ausfuhr, der Lagerung und der Vermarktung der Bio- Erzeugnisse Einhaltung der Bio-Anforderungen bei der Produktion, der Aufbereitung, der Einfuhr, der Ausfuhr, der Lagerung und der Vermarktung der Bio- Erzeugnisse Rechtsgrundlage für Bio-Beiträge Inspektion im Hinblick auf eine Zertifizierung (ohne Art 29, 31-34, da nicht anwendbar) Relevante Erläuterungen der technischen Details der Bio-Verordnung / X rol/dil 0003sisvz deutsch 1/8

2 bio.inspecta Organic Standard (Standard für Drittländer äquivalent zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und 889/2008) Organik Tarımın Esasları ve Uygulanmasına İlişkin 18 Ağustos 2010 tarihli ve Sayılı Yönetmelik (Türkiye) Türkische Verordnung über die Prinzipien und Anwendung der biologischen Landwirtschaft Nr vom 18. August 2010 Bio International (gesetzlich geregelter Bereich) (*1) Kat. A: Unverarbeitete pflanzliche Erzeugnisse Kat. B: Lebende Tiere oder unverarbeitete tierische Erzeugnisse Kat. D: Verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind 1. Organik Bitkisel Üretim/Biologische Pflanzenproduktion (nur *1) 2. Doğadan Toplama Ürünler/ Wildsammlungsprodukte (nur *1) 3. Organik Hayvansal Üretim/ Biologische Tierhaltung (nur *1) 4. Organik Arıcılık/Organic Biologische Bienenhaltung (nur *1) 5. Organik Ürünlerin İşlenmesi ve Pazarlanması/Verarbeitung und Vermarktung von biologischen Produkten (nur *1) LANDWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN) (*2) Abkürzung: bi-os (Teilbereich Geflügel in der Türkei nicht eingeschossen) ve ilgili yönetmelik değişikliği ve uygulanması = und die entsprechenden Durchführungs- und Änderungsverordnungen Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1) Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren (SR ) Art. 11, und Anhang 1 DZV: - Feldbau - Gemüse - Obstbau und Beeren - Weinbau Tierschutz (*2) Konformität der Stallbauten, Anforderungen an die Haltung und den Umgang mit Tieren Anforderungen an die Haltung, Pflege und Dokumentationsvorgaben Rechtsgrundlage für den ÖLN Amtliche Kontrollen gemäss Art. 213 TSchV TSchV 2. und 3. Kapitel, soweit die landwirtschaftliche Tierhaltung betreffend; Kontrollhandbücher für die Haltung von Nutztieren, BLV / X rol/dil 0003sisvz deutsch 2/8

3 Verordnung des EDI über die Ausbildung in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren (TSchAV, SR ) : Verordnung über die Kennzeichnungen Berg und Alp für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (Berg- und Alp-Verordnung, BAIV; SR ) vom Verordnung über die Primärproduktion (VPrP, SR ) Anforderungen an die Ausbildung der Personen, die Tiere halten oder mit ihnen umgehen Tierwohl (*2) Art und Anhang 6 DZV: - Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) - Regelmässiger Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS) Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) (*2) Art und Anhang 5 DZV Sömmerung (*2) Art , Art und Anhang 2 DZV: - Bewirtschaftungsanforderungen für die Sömmerung und das Sömmerungsgebiet Biodiversität (*2) Art und Anhang 4A DZV: - Biodiversität, Qualitätsstufe I Art , 59 und Anhang 4A DZV: - Biodiversität, Qualitätsstufe II Kennzeichnung Berg/Alp (*2) Kennzeichnung mit den Begriffen Berg und Alp von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und daraus hergestellten Lebensmitteln Pflanzliche Primärproduktion Hygiene in der pflanzlichen Primärproduktion (*2) Eigenverantwortung und Pflichten des Betriebsleiters bezüglich Hygiene, Rückverfolgbarkeit, Massnahmen bei Gefährdung der menschlichen Gesundheit Rechtsgrundlage für Tierwohlbeiträge BTS und RAUS Rechtsgrundlage für GMF- Beiträge Rechtsgrundlage für Sömmerungsbeiträge Rechtsgrundlage für Biodiversitätsbeiträge Für in der Schweiz produzierte Erzeugnisse und Lebensmittel Kontrollhandbuch Hygiene in der pflanzlichen Primärproduktion, Oktober 2014 (BLW, BLV) / X rol/dil 0003sisvz deutsch 3/8

4 Verordnung des WBF über die Hygiene bei der Primärproduktion (VHyPrP, SR ) Verordnung über die Primärproduktion (VPrP, SR ) Verordnung des WBF über die Hygiene bei der Primärproduktion (VHyPrP, SR ) Verordnung des EDI über die Hygiene bei der Milchproduktion (VHyMP, SR ) Anforderungen an Hygiene von pflanzlichen Primärprodukten, Pflichten des Betriebsleiters betreffend Pflanzengesundheit Tierische Primärproduktion: Nutztierhaltung ohne Fischzuchten und Bienenhaltungen (*2) Hygiene in der tierischen Primärproduktion (*2) Eigenverantwortung und Pflichten des Tierhalters bezüglich Hygiene, Rückverfolgbarkeit, Massnahmen bei Gefährdung der menschlichen Gesundheit Anforderungen an Hygiene von Futtermitteln und Tierhaltung, Pflichten des Nutztierhalters betreffend Tiergesundheit, Seuchen und Zoonosen Anforderungen an die Hygiene bei der Milchproduktion, an die Milch, Milchgewinnung, -behandlung und -lagerung, Reinigung und Desinfektion sowie an Gebäude, Anlagen und Geräte in Tierhaltungen, in denen Milch zur Ablieferung als Lebensmittel produziert wird. Anforderungen an Betriebe betreffend Tiergesundheit und Arzneimitteleinsatz bei der Milchproduktion Technische Weisungen über die amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion in Tierhaltungen (Hygiene in der tierischen Primärproduktion, Milchhygiene, Tierarzneimittel, Tiergesundheit und Tierverkehr sowie Tierschutz bei Fischen) vom 15.Januar 2013 (BVET, BLW, Swissmedic) Kontrollhandbuch Nutztiere (ohne Bienen und Fische) vom 15. Januar 2013 (BVET) Kontrollen gemäss VPrP Art. 7 Kontrollen gemäss MiPV Art. 14 Abs. 1 und / X rol/dil 0003sisvz deutsch 4/8

5 Tierseuchenverordnung (TSV, SR ) Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1) Tierarzneimittelverordnung (TAMV, SR ) Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1) BIO SUISSE: Richtlinien für die Erzeugung, Verarbeitung und den Handel von Knospe-Produkten Tiergesundheit und Tierverkehr (*2) Kennzeichnung von landwirtschaftlichen Nutztieren und Tierverkehr (Rückverfolgbarkeit, TVD), Pflichten des Nutztierhalters betreffend Tiergesundheit, Seuchen und Zoonosen Anforderungen an tiergerechten Haltung und Pflege Tierarzneimittel (*2) Einsatz von Tierarzneimitteln in Nutztierhaltungen Anforderungen betreffend Enthornung und Kastration durch Tierhalter/innen Private Labels Einhaltung der Bio-Suisse Anforderungen bei der Produktion, der Aufbereitung, der Einfuhr, der Ausfuhr, der Lagerung und der Vermarktung der Bio- Erzeugnisse (*2) Kontrollen gemäss TSV Art. 292a und MiPV Art. 14 Abs. 2a (betreffend Gesundheitsanforderungen) Kontrollen gemäss TAMV Art. 30 Abs. 1 lit. c Inspektion im Hinblick auf eine Zertifizierung BIO SUISSE: Anforderungen an die Bio-Fischzucht Demeter: - Richtlinien Erzeugung - Richtlinien Verarbeitung Delinat: Richtlinien biologischer Weinbau SwissGAP GOTS Version 5.0, Richtlinien für Naturtextilien Ohne soziale Anforderungen (Teil I, Kap. 4) Produktion von Fisch aus Zucht (*2) Produktion, Verarbeitung und Handel von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Produkten (*2) Produktion, Verarbeitung und Handel von Produkten aus biologischem Weinbau Früchte, Gemüse und Kartoffel (*2) Scope 1: Mechanische Verarbeitung von Textilien, Manufakturunternehmen und deren Produkte Scope 3: Handelsbetriebe und relevante Produkte BIO SUISSE: Anforderungen an die Bio-Fischzucht Inspektion im Hinblick auf eine Zertifizierung Inspektion im Hinblick auf eine Zertifizierung Basierend auf Anforderungen GlobalGAP F+ V, V / X rol/dil 0003sisvz deutsch 5/8

6 Geflügelkennzeichnungsverordnung, GKZV (SR ) Fleisch nach Artikel 3 Absatz 1 und 2 der Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Lebensmittel tierischer Herkunft (SR ) von Huhn und Truthuhn (*2) In Bezug auf die Produktionsmethode (für tierfreundliche Haltung) / X rol/dil 0003sisvz deutsch 6/8

7 Abkürzung BAlV BIO SUISSE Bedeutung Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV; SR ) Vereinigung Schweizer Biolandbau-Organisationen bi-os bio.inspecta Organic Standard, äquivalent zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und Nr. 889/2007 Bio-VO BLV BLW Demeter DZV EWG Gesetz über die biologische Landwirtschaft Türkei LwG SöBV SwissGAP TAMV Verordnung vom 22. September 1997 über die biologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel (Bio-Verordnung; SR ) und Verordnung des WBF vom 22. September 1997 über die biologische Landwirtschaft (SR ) Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Bundesamt für Landwirtschaft Demeter International e.v. für die biologisch-dynamische Wirtschaftsweise Verordnung vom 23. Oktober 2013 über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (, DZV; SR ) Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Verordnung über die biologische Landwirtschaft, Nr. 5262, datiert 01. Dezember 2004 Bundesgesetz vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG; SR 910.1) SR Verordnung über Sömmerungsbeiträge (Sömmerungsbeitragsverordnung) vom 14. November 2007 Swiss Good Agricultural Practice (Produktionsstandard) Verein SwissGAP; SR Verordnung vom 18. August 2004 über die Tierarzneimittel (Tierarzneimittelverordnung) TSchG SR 455 Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005 TSchV SR Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 TSV SR Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 Verordnung (EG) Nr. 834/2007 Verordnung über Prinzipien und die Anwendung der biologischen Landwirtschaft, Türkei Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel vom 28. Juni 2007 und die Änderungsverordnungen Weisung über die Prinzipien und die Anwendung der biologischen Landwirtschaft, Nr , datiert 18. August / X rol/dil 0003sisvz deutsch 7/8

8 Abkürzung VHyMP VHyPrP VPrP Bedeutung SR Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über die Hygiene bei der Milchproduktion SR Verordnung des WBF über die Hygiene bei der Primärproduktion vom 23. November 2005 SR Verordnung über die Primärproduktion (VPrP) vom 23. November 2005 * / * / * / * / * / X rol/dil 0003sisvz deutsch 8/8

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