Minijobs als einzige Erwerbstätigkeit Frauen arbeiten fast doppelt so häufig wie Männer ausschließlich im Minijob

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1 Erwerbstätigkeit Minijobs als einzige Erwerbstätigkeit Bearbeitung: Dietmar Hobler, Svenja Pfahl, Sandra Horvath Frauen arbeiten fast doppelt so häufig wie Männer ausschließlich im Minijob Grafik ET 06.1 Ausschließlich geringfügig beschäftigte Frauen und Männer in Deutschland ( ), in Tausend 4000 DEUTSCHLAND Frauen Männer Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (2017, revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal WSI GENDERDATENPORTAL

2 Grafik ET 06.2 Ausschließlich geringfügig beschäftigte Frauen und Männer in Westdeutschland ( ), in Tausend 4000 WESTDEUTSCHLAND Frauen Männer Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (2017, revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Grafik ET 06.3 Ausschließlich geringfügig beschäftigte Frauen und Männer in Ostdeutschland ( ), in Tausend 4000 OSTDEUTSCHLAND Frauen Männer Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (2017, revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Seite 2

3 Mehr als 5 Millionen Beschäftigte in Deutschland waren im Jahr 2016 ausschließlich geringfügig beschäftigt. Damit stellt die geringfügige Beschäftigung als ausschließlich ausgeübte Erwerbstätigkeit einen Anteil von fast 14 Prozent an den abhängig Beschäftigten in Deutschland. Im Jahresdurchschnitt 2016 hatte jeder zehnte Mann und fast jede sechste Frau unter den abhängig Beschäftigten nur einen Minijob. 1 Über den gesamten Beobachtungszeitraum von 2004 bis 2016 lassen sich dabei leichte Veränderungen bei der Gesamtzahl der Minijobber/innen ausmachen: Zwischen 2004 und 2009 war sie stark angestiegen von 5,12 Mio. auf 5,31 Mio. Beschäftigte. In den darauffolgenden Jahren nahm die Zahl aber wieder leicht ab, mit einem besonders deutlichen Rückgang für die Jahre 2015 und 2016: In beiden Jahren waren weniger Personen ausschließlich geringfügig beschäftigt als im Ausgangsjahr 2004 (vgl. Tabelle 1). Über den gesamten Beobachtungszeitraum sind für beide Geschlechter gegenläufige Entwicklungen festzustellen: Bei den Frauen ist die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten zwischen 2004 und 2016 von 3,39 Millionen auf 3,13 Millionen zurückgegangen. Dies entspricht einem Rückgang um mehr als 9 Prozent. Dagegen stieg sie bei den Männern im gleichen Zeitraum von 1,73 Mio. auf zuletzt 1,89 Mio. an. Dies entspricht einem Anstieg um 9 Prozent. Als Folge dieser beiden Entwicklungen ist der Frauenanteil an allen ausschließlich geringfügig Beschäftigten von 66 Prozent auf 62 Prozent leicht abgesunken (vgl. Tabelle 1). Damit bleibt die geringfügige Beschäftigung im Haupterwerb in Deutschland weiterhin stark frauendominiert. Im regionalen Vergleich sind die Ergebnisse für Westdeutschland fast identisch mit denen für Gesamtdeutschland. Allerdings liegt der Frauenanteil an den ausschließlich geringfügig Beschäftigten in Westdeutschland durchgängig um etwa einen Prozentpunkt über den Werten für Gesamtdeutschland (vgl. Tabellen 2 und 3). Für Ostdeutschland ergibt sich jedoch ein deutlich abweichendes Bild: In Ostdeutschland ist die geringfügige Beschäftigung als einzige Erwerbstätigkeit bei beiden Geschlechtern zwischen 2004 und 2016 deutlich zurückgegangen: Bei den Frauen um 13 Prozent, bei den Männern um 10 Prozent. Auch in Ostdeutschland stellen Frauen die Mehrheit der ausschließlich geringfügig Beschäftigten, aber ihr Anteil ist deutlich niedriger als in Westdeutschland. Zwischen 2004 und 2016 sank der Frauenanteil in Ostdeutschland zudem noch weiter ab von 57 Prozent auf 54 Prozent (vgl. Tabelle 3). In der Diskussion um die geringfügige Beschäftigung in Deutschland werden besonders die damit verbundenen (sozialen) Risiken kritisiert: Geringfügige Beschäftigte erhalten meist nur geringe Stundenlöhne, sind beim Zugang zu betrieblichberuflichen Weiterbildungen deutlich benachteiligt, und laufen bei einer längerfristigen 1 Minijobs können auch als Nebentätigkeit neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt werden. Im Jahr 2016 betraf dies 2,6 Mio. abhängig Beschäftigte in Deutschland. Vgl. dazu: Hobler, Dietmar / Pfahl, Svenja / Horvath, Sandra (2018): Minijobs als Nebentätigkeit Seite 3

4 geringfügigen Beschäftigung Gefahr, keine existenzsichernde Rente zu erlangen. 2 Im Jahr 2015 erhielten mehr als zwei Drittel der geringfügig Beschäftigten einen Stundenlohn, der unter der Niedriglohnschwelle (10 Euro brutto) lag. Mit der Einführung des Mindestlohns ist der durchschnittliche Stundenlohn der geringfügig Beschäftigten zwar angestiegen, aber noch im Jahr 2015 musste sich jede/r zweite Minijobber/in mit einem Stundenlohn unterhalb des Mindestlohns zufrieden geben. 3 Aktuelle Studien bestätigen, dass Minijobber/innen immer noch ein höheres Risiko tragen, keinen Mindestlohn zu erhalten. 4 Bei der Interpretation der Risiken, die mit einem Minijob als einziger Erwerbstätigkeit verbunden sind, ist zu beachten, dass es sich dabei im Wesentlichen um vier Personengruppen handelt: Neben Arbeitslosen (11 Prozent) und Rentner/innen (22 Prozent) sowie Schüler/innen und Studierenden (20 Prozent) stellen die Hausfrauen und Hausmänner mit 35 Prozent den größten Anteil daran. Während die Geschlechterverteilungen bei drei dieser Statusgruppen weitgehend ausgeglichen sind, stellen Frauen mehr als 97 Prozent an den Hausfrauen und Hausmännern. 5 Auf das Jahr 2016 bezogen, übten in Deutschland allein 1,7 Mio. Hausfrauen einen Minijob als einzige Erwerbstätigkeit aus. Im Vergleich zu den Minijobber/innen der anderen Statusgruppen, leben Hausfrauen (und Hausmänner) besonders häufig in Mehrpersonenhaushalten. Sie weisen die im Vergleich längsten Wochenarbeitszeiten aus. Mehr als die Hälfte der Gruppe gibt dabei an, dass sie das mit dem Minijob verdiente Geld unbedingt brauchen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dennoch wollen die meisten Personen dieser Gruppe die eigenen Arbeitszeiten nicht ausweiten, auf Grund der von ihnen geleisteten Betreuung von Kindern sowie der Pflege von Angehörigen. 6 Nur oberflächlich betrachtet, handelt es sich bei der Entscheidung der Frauen für einen Minijob bei gleichzeitiger Vollzeittätigkeit des Partners um eine freiwillige Wahl. Oftmals stecken dahinter strukturelle Zwänge, wie fehlende Möglichkeiten zur Kinderbetreuung und mangelndes Familienbewusstsein in den Unternehmen. Die auf Paarebene gewählte Lösung birgt dabei vor allem Risiken für die Frauen. Diese sind finanziell stärker abhängiger vom Partner, und damit auch im Fall einer Trennung unzureichend abgesichert. 7 Minijobs stellen für Frauen damit oftmals eine im Lebensverlauf riskante Beschäftigungsform dar, die mit einem hohen Verarmungsrisiko einhergeht. 8 2 Vgl. Keller, Berndt / Seifert, Hartmut (2011): Atypische Beschäftigungsverhältnisse. Stand und Lücken der aktuellen Diskussion, S. 141 f. Aus der bisherigen Forschung lassen sich bisher auch keine Belege finden, dass geringfügige Beschäftigungen den Übergang aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung oder den Übergang in ein Normalarbeitsverhältnis begünstigen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass ein Minijob zumeist von vorneherein als Zusatzverdienst im Haushaltskontext angelegt ist. Vgl. Hohendanner, Christian /Walwei, Ulrich (2013): Arbeitsmarkteffekte atypischer Beschäftigung, S. 242 f. 3 Vgl. Pusch, Toralf / Seifert, Hartmut (2017): Mindestlohngesetz Für viele Minijobber weiterhin nur Minilöhne, S Vgl. Pusch, Toralf (2018): Bilanz des Mindestlohns: Deutliche Lohnerhöhungen, verringerte Armut, aber auch viele Umgehungen. 5 Vgl. Körner, Thomas / Meinken, Holger / Puch, Katharina (2013): Wer sind die ausschließlich geringfügig Beschäftigten? Eine Analyse nach sozialer Lebenslage, S. 46 und S a. a. O., S. 53 f. und S. 56 ff. 7 Vgl. Gerlach, Irene / Ahrens, Regina / Laß, Inga / Heddendorp, Hennig (2015): Die Bedeutung atypischer Beschäftigung für zentrale Lebensbereiche. Policy Brief. 8 Vgl. Klenner, Christina / Schmidt, Tanja (2012): Minijobs Eine riskante Beschäftigungsform beim normativen Übergang zum Adult-Worker-Modell. Seite 4

5 Auf Basis vorliegender Forschungsergebnisse gelangen Forscherinnen daher zu dem Fazit: Der gesetzliche Sonderstatus der Minijobs ist faktisch ein institutionelles Hindernis auf dem Weg zur Gleichverteilung von Erwerbschancen von Frauen und Männern und blockiert ( ) den notwendigen Ausbau der eigenständigen Sicherung, vor allem der Alterssicherung von Frauen. 9 Glossar Geringfügige Beschäftigung (Minijobs) Seit April 2003 gilt das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt, in dem auch die geringfügige Beschäftigung (Minijobs) neu geregelt wurde. Es sind zwei Arten von geringfügiger Beschäftigung zu unterscheiden: Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung ( 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt bis einschließlich zum Euro und ab dem Euro. 10 Kurzfristige Beschäftigung: Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die innerhalb eines Kalenderjahres auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage (im Zeitraum vom bis : 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage) nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. 11 Werden von derselben Person mehrere geringfügige Beschäftigungen (geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigungen) oder geringfügig entlohnte Beschäftigungen und nicht geringfügige Beschäftigungen ausgeübt, so sind sie zusammenzurechnen ( 8 Abs. 2 SGB IV). ( ) In der Statistik der geringfügig Beschäftigten werden Beschäftigte gezählt, die nur eine oder mehrere geringfügige Beschäftigungen ausüben, die sich auch bei einer Zusammenrechnung in den Grenzen des 8 Abs. 1 SGB IV bewegen Vgl. Voss, Dorothea /Weinkopf, Claudia (2012): Niedriglohnfalle Minijob, S Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2016): Qualitätsbericht. Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung. Version 7.7, S Der kurzfristigen Beschäftigung kommt dabei nur eine geringe Bedeutung zu, denn sie stellt einem Anteil von rund 3 Prozent an der geringfügigen Beschäftigung. Vgl. Körner, Thomas /Meinken, Holger /Puch, Katharina (2013): Wer sind die ausschließlich geringfügig Beschäftigten? Eine Analyse nach sozialer Lebenslage, S. 43 f. 12 a. a. O., S. 7 f Seite 5

6 Datentabellen zu den Grafiken Tabelle ET 06.1 Ausschließlich geringfügig beschäftigte Frauen und Männer in Deutschland ( ), in Tausend und in Prozent Jahr Frauen Männer Gesamt Frauenanteil Männeranteil Tausend 1) Prozent ,2 33, ,2 33, ,4 33, ,7 33, ,6 33, ,0 34, ,5 34, ,1 34, ,6 35, ) ,0 36, ,5 36, ,9 37, ,2 37,8 1) Für die Jahre ist jeweils der Jahresdurchschnitt angegeben, der auf Basis der Monatsangaben berechnet wurde. 2) Zum wurde die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung von 400 auf 450 Euro angehoben. Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (2017, revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Tabelle ET 06.2 Ausschließlich geringfügig beschäftigte Frauen und Männer in Westdeutschland ( ), in Tausend und in Prozent Jahr Frauen Männer Gesamt Frauenanteil Männeranteil Tausend 1) Prozent ,8 32, ,7 32, ,9 32, ,1 31, ,0 32, ,4 32, ,9 33, ,4 33, ,9 34, ) ,2 34, ,6 35, ,0 36, ,4 36,6 1) Für die Jahre ist jeweils der Jahresdurchschnitt angegeben, der auf Basis der Monatsangaben berechnet wurde. 2) Zum wurde die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung von 400 auf 450 Euro angehoben. Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (2017, revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Seite 6

7 Tabelle ET 06.3 Ausschließlich geringfügig beschäftigte Frauen und Männer in Ostdeutschland ( ), in Tausend und in Prozent Jahr Frauen Männer Gesamt Frauenanteil Männeranteil Tausend 1) Prozent ,6 43, ,0 43, ,4 42, ,9 42, ,0 42, ,4 42, ,1 42, ,8 43, ,7 43, ) ,2 43, ,8 44, ,0 45, ,4 45,6 1) Für die Jahre ist jeweils der Jahresdurchschnitt angegeben, der auf Basis der Monatsangaben berechnet wurde. 2) Zum wurde die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung von 400 auf 450 Euro angehoben. Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (2017, revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Methodische Anmerkungen Die vorliegenden Analysen basieren auf den Daten der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Deren Schwerpunkte sind die Berichterstattung über die sozialversicherungspflichtigen und die geringfügig Beschäftigten. Grundlage der Beschäftigungsstatistik ist das Gemeinsame Meldeverfahren zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, das mit Wirkung zum im früheren Bundesgebiet und mit der Wiedervereinigung auch in den neuen Bundesländern eingeführt wurde. Zum wurde das Meldeverfahren gesetzlich neu geregelt. Seitdem müssen Arbeitgeber/innen gemäß der Datenerfassungs- und Übermittlungsordnung (DEÜV) an die Träger der Sozialversicherung Meldungen erstatten, für alle Arbeitnehmer/innen, die kranken- oder rentenversicherungspflichtig sind, oder der Versicherungspflicht nach dem SGBIII unterliegen. Infolge einer gesetzlichen Neuregelung zum sind Arbeitgeber/innen verpflichtet, auch für Personen, die ausschließlich sogenannte geringfügig entlohnte Tätigkeiten ausüben, pauschalierte Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu entrichten. Als Folge dieser Neuregelung sind geringfügig entlohnte Beschäftigte in der Beschäftigungsstatistik ab dem zweiten Quartal 1999 enthalten (Angaben zum 30. Juni). Das Meldeverfahren verlangt Seite 7

8 von den Arbeitgeber/ innen Angaben zu ihren Arbeitnehmer/innen (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Ausbildung, ausgeübte Tätigkeit, Stellung im Betrieb, Wohnort) sowie zum Betrieb. Die Daten für die Beschäftigungsstatistik stellen also keine Primärerhebung dar, sondern werden aus dem Verwaltungsprozess zur Sozialversicherung gewonnen. Die Qualität dieser Sekundärdaten für statistische Zwecke wird als sehr gut eingeschätzt. Als wichtigste Gründe dafür werden genannt: Die Beschäftigungsstatistik ist eine Totalerhebung aller sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten in Deutschland. Die Auskunftspflicht der Arbeitgeber/innen über ihre sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigten garantiert weitgehend vollständige und aussagefähige Angaben. Die Erhebung der Daten erfolgt als mehrstufiges Verwaltungsverfahren, bei dem die Arbeitgeber/innen ihre Daten zunächst an die Krankenkassen melden. Von diesen werden sie an die Rentenversicherungsträger und schließlich an die Bundesagentur für Arbeit weitergegeben. Die gemeldeten Angaben bieten gute Kontrollmöglichkeiten und werden durch die Krankenkassen und die Rentenversicherung mehrfach auf inhaltliche Richtigkeit überprüft. In der Beschäftigungsstatistik wird unterschieden nach ausschließlich geringfügig Beschäftigten und im Nebenjob geringfügig Beschäftigten. Für die ausschließlich geringfügig Beschäftigten liegen Daten ab dem zweiten Quartal 1999 vor, und für die im Nebenjob geringfügig Beschäftigten ab dem zweiten Quartal In der Arbeitsmarktberichterstattung der Bundesagentur für Arbeit werden Erwerbstätigkeit und Beschäftigung nach dem Inlandskonzept (auch Arbeitsortkonzept genannt) erhoben. Danach gehören Einpendler/innen, die in Deutschland arbeiten, ihren Wohnsitz aber im Ausland haben, zu den Erwerbstätigen bzw. Beschäftigten in Deutschland, während Auspendler/innen nicht mitgezählt werden. 13 In der Statistik der geringfügig Beschäftigten werden alle Beschäftigten gezählt, die eine oder mehrere geringfügige Beschäftigung/-en ausüben, und deren Gesamtverdienst unterhalb der Verdienstobergrenze von 400 Euro bzw. 450 Euro (seit ) liegt. Demgegenüber sind Personen, die als einzige Tätigkeit eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, nicht versicherungspflichtig und werden daher auch nicht in der Beschäftigungsstatistik erfasst. Entsprechend der möglichen Bedeutung der geringfügigen Beschäftigung für den/ die Arbeitnehmer/in wird in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unterschieden zwischen: (a) den ausschließlich geringfügig Beschäftigten, und (b) den Arbeitnehmer/innen, die neben einer sozialversicherungspflichtigen (Haupt-) Tätigkeit noch im Nebenjob geringfügig beschäftigt sind. Dabei ist unerheblich, in welchem Umfang die Beschäftigten in der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeiten Alle inhaltlichen Angaben sind folgender Publikation entnommen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2016): Qualitätsbericht. Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung. Version a. a. O. Seite 8

9 Die Daten der Beschäftigungsstatistik wurden im Jahr 2014 einer grundlegenden Revision unterzogen. Dabei konnte auf der Basis einer verbesserten Datenaufbereitung der Beschäftigungsstatus genauer bestimmt werden. Zudem wurden die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um einige Gruppen erweitert: Zu ihnen zählen nun auch die Beschäftigten in Werkstätten für Behinderte und seit 2012 auch alle Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Beide Veränderungen bewirkten so gravierende Abweichungen der revidierten gegenüber den früheren Daten, dass für die Daten der Zeitreihe eine rückwirkende Revision erforderlich wurde. 15 Das Ausmaß der Veränderung wird ersichtlich, wenn man die revidierten gegenüber den alten Daten am Stichtag vergleicht: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt nun um 1,2 Prozent höher. Der wichtigste Grund dafür ist die Erweiterung um die beiden oben genannten Beschäftigungsgruppen. Demgegenüber sinkt die Zahl der im Nebenjob geringfügig Beschäftigten um 11,3 Prozent, während die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten um 5,1 Prozent ansteigt. Diese beiden Veränderungen sind ausschließlich auf die verbesserte Datenaufbereitung zurückzuführen. 16 Die vorliegenden Zeitreihen basieren auf den revidierten Daten. Die Ergebnisse für die einzelnen Jahre stellen echte Durchschnittswerte dar, die auf der Basis der Monatsangaben berechnet wurden. Für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird in vielen Publikationen auf die Angaben zum Ende des zweiten Quartals (Stichtag: 30. Juni) zurückgegriffen, weil diese Daten als annähernd repräsentativ für die echten Jahresdurchschnittswerte gelten. Die repräsentative Verwendung des Juni-Stichtags für das gesamte Jahr ist allerdings nicht für alle Beschäftigungsarten gleichermaßen geeignet. Bei den geringfügig Beschäftigten weichen Juni- und Jahresdurchschnittswert viel deutlicher voneinander ab; zudem unterliegt diese Abweichung größeren relativen Schwankungen. Für eine trendmäßige Beurteilung der geringfügigen Beschäftigung ist daher der echte Jahresdurchschnittswert als analytische Größe zu bevorzugen. 17 Wie eigene Analysen ergaben, fallen die Abweichungen für Frauen und Männer darüber hinaus unterschiedlich stark aus. Für geschlechterspezifische Analysen der geringfügigen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind die echten Jahresdurchschnittswerte daher unbedingt vorzuziehen. 15 Vgl. Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2015): Methodenbericht. Beschäftigungsstatistik Revision 2014, Nürnberg. 16 a. a. O. 17 Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2017): Statistik erklärt, Arbeitsmarkt und Grundsicherung für Arbeitssuchende in Zahlen, Nürnberg, S. 67. Statistisches Bundesamt (2015): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit Beruf, Ausbildung und Arbeitsbedingungen der Erwerbstätigen in Deutschland (Fachserie 1 Reihe 4.1.2). Wiesbaden, Seite 6. Seite 9

10 Literatur Gerlach, Irene / Ahrens, Regina / Laß, Inga / Heddendorp, Hennig (2015): Die Bedeutung atypischer Beschäftigung für zentrale Lebensbereiche. Policy Brief, Münster. Hobler, Dietmar / Pfahl, Svenja / Horvath, Sandra (2018): Minijobs als Nebentätigkeit , in: WSI GenderDatenPortal. Hohendanner, Christian / Walwei, Ulrich (2013): Arbeitsmarkteffekte atypischer Beschäftigung, in: WSI Mitteilungen, 4/2013, S , letzter Zugriff: Keller, Berndt / Seifert, Hartmut (2011): Atypische Beschäftigungsverhältnisse. Stand und Lücken der aktuellen Diskussion, in: WSI Mitteilungen, 3/2011, S , letzter Zugriff: Klenner, Christina / Schmidt, Tanja (2012): Minijobs Eine riskante Beschäftigungsform beim normativen Übergang zum Adult-Worker-Modell, in: WSI Mitteilungen, 1/2012, S. 22-3, letzter Zugriff: Körner, Thomas / Meinken, Holger / Puch, Katharina (2013): Wer sind die ausschließlich geringfügig Beschäftigten? Eine Analyse nach sozialer Lebenslage, in: Wirtschaft und Statistik, 01/2013, S blob=publicationfile, letzter Zugriff: Pusch, Toralf (2018): Bilanz des Mindestlohns: Deutliche Lohnerhöhungen, verringerte Armut, aber auch viele Umgehungen. WSI Policy Brief 01/2018, letzter Zugriff: Pusch, Toralf / Seifert, Hartmut (2017): Mindestlohngesetz Für viele Minijobber weiterhin nur Minilöhne. WSI Policy Brief 01/ letzter Zugriff: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2017): Statistik erklärt, Arbeitsmarkt und Grundsicherung für Arbeitssuchende in Zahlen, Nürnberg, Generische-Publikationen/Statistik-erklaert/Statistik-erklaert.pdf, letzter Zugriff: Seite 10

11 Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2016): Qualitätsbericht. Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung. Version 7.7, Generische-Publikationen/Qualitaetsbericht-Statistik-Beschaeftigung.pdf, letzter Zugriff Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2015): Methodenbericht. Beschäftigungsstatistik Revision 2014, zweite überarbeitete Fassung, Nürnberg, Beschaeftigungsstatistik/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Beschaeftigungsstatistik-Revision-2014.pdf, letzter Zugriff Voss, Dorothea /Weinkopf, Claudia (2012): Niedriglohnfalle Minijob, in: WSI Mitteilungen, 1/2012, S. 22-3, letzter Zugriff: Seite 11

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