Autonome PatientInnen als Partner der ÄrztInnen - Recht auf Selbstbestimmung - Deutscher Ärztinnenbund e.v. Gruppe Hannover Jahresempfang

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1 Autonome PatientInnen als Partner der ÄrztInnen - Recht auf Selbstbestimmung - Deutscher Ärztinnenbund e.v. Gruppe Hannover Jahresempfang

2 Patientenautonomie Kollektive und individuelle Patientenrechte Ärztliche Berufspflichten Patientenverfügung Therapien am Lebensende Palliativmedizin 2

3 Kollektive Patientenrechte Partizipationsrechte an öffentlichen Entscheidungen und Gestaltungen im Gesundheitswesen z.b. Ressourceneinsatz z.b. Verteilung und Bewertung von Leistungen 3

4 Individuelle Patientenrechte Recht auf Information über eigene Krankheit, Behandlungsmöglichkeiten und Chancen Recht auf Entscheidung über die eigene Behandlung, auf Selbstbestimmung im Krankheitsfall Recht auf qualitativ gute Behandlung Achtung der Vertraulichkeit Recht auf würdevolles Sterben 4

5 Ratgeber Patientenrechte in Niedersachsen, Nds. Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales, Dezember 1999 (Auszug) Patientenrechte auf sorgfältige Information Patientenrechte in der Behandlung Recht auf selbstbestimmtes Sterben Rechte im Schadenfall 5

6 Ärztliche Berufspflichten Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln (1) Wahrung der Menschenwürde Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte sowie des Selbstbestimmungsrechts (2) Freie Arztwahl, ärztliche Zweitmeinung (3) Individuelle Behandlung im direkten persönlichen Kontakt 6

7 Recht auf Selbstbestimmung Kernbereich der Würde und Freiheit des Menschen Verfassungsrechtlich im Grundgesetz verankert Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs.1 Satz 1 GG) Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs.1 i.v.m.art.1abs.1 Satz 1 GG) Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) 7

8 Recht auf Selbstbestimmung Selbstbestimmung setzt Fähigkeit zur Willensbildung voraus (Demenz? Medikamenteneinfluss? Geistige Behinderung?) Selbstbestimmung entfaltet sich in sozialem Kontext (Fürsorge für und Solidarität mit Patienten) Selbstbestimmung im Spannungsverhältnis zur Fürsorge (eigenverantwortliche Ablehnung einer medizinisch notwendigen Behandlung) 8

9 Recht auf Selbstbestimmung Selbstbestimmungsrecht des Menschen ist höher zu bewerten als Schutzpflicht anderer für sein Leben Abwehrrecht gegen Eingriffe in körperliche Integrität, kein Anspruch auf aktive Handlungen anderer (Tötung auf Verlangen, Beihilfe zum Suizid = straflos aber berufswidrig) Instrumente der Selbstbestimmung und Willenserklärung für die Zukunft Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung 9

10 Patientenverfügung 10

11 Patientenverfügung Vorwegnehmende, zukunftswirksame Selbstbestimmung Vorsorgliche Willenserklärung einer entscheidungsfähigen Person Im Regelfall Ablehnung einer (Weiter-)Behandlung 11

12 66. Deutscher Juristentag Stuttgart 2006 Patientenautonomie und Strafrecht bei der Sterbebegleitung Voraussetzungen der Patientenverfügung Eindeutigkeit und Situationsbezogenheit Fehlen konkreter Anhaltspunkte für Willensmängel (Einwilligungsunfähigkeit, Irrtum, Täuschung, Zwang) Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine zwischenzeitliche Willensänderung Schriftform Sonstige verlässliche Dokumentation (z.b. Videoaufnahme) Keine Reichweitenbeschränkung (z.b. nur auf irreversibel tödlich verlaufende Grunderkrankungen) 12

13 66. Deutscher Juristentag Stuttgart 2006 Patientenautonomie und Strafrecht bei der Sterbebegleitung Zugang zu Einrichtungen der Behandlung, Pflege oder Betreuung oder der Erhalt solcher Leistungen sind unabhängig vom der Tatsache, ob eine Patientenverfügung errichtet oder unterlassen wurde Zivilrechtliche Verankerung von Patientenverfügungen 13

14 Selbstbestimmung und Patientenwille Mutmaßlicher Wille Mutmaßliche Einwilligung in Notfällen, in lebensbedrohlichen Situationen (in dubio pro vita, Vertrauen auf Hilfe) Ermittlung des mutmaßlichen Willens unter Berücksichtigung früher geäußerter Vorstellungen, Einstellungen, Wünsche Patientenverfügung: Willenserklärungen z.b. für Zustände (Bewusstlosigkeit, Schmerzen) oder medizinische Maßnahmen (künstliche Ernährung) 14

15 Terri Schiavo, USA 2005, 15 Jahre Wachkoma Abbruch der künstlichen Ernährung auf Maßgabe des Ehemanns gegen ausdrücklichen Willen der Eltern (Quelle: BBC News, 22. Oktober 2003, 15

16 Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende Sterbebegleitung Therapien am Lebensende Sterben lassen, Passive Sterbehilfe Beihilfe zur Selbsttötung Tötung auf Verlangen, aktive Sterbehilfe, assistierter Suizid 16

17 Therapien am Lebensende Mindern von Leiden z.b. schmerzlindernde Therapie, bei der eine mögliche Lebensverkürzung als Nebenwirkung in Kauf genommen wird = Indirekte Sterbehilfe, wobei der Tod des Patienten weder direkt noch indirekt Ziel des Handelns ist 17

18 Sterben lassen Passive Sterbehilfe, Behandlungsabbruch Unterlassen einer lebenserhaltenden medizinischen Handlung auf Wunsch des Patienten, z.b. künstliche Ernährung (Terri Shivo) Beendigung einer schon begonnenen Maßnahme durch aktives Eingreifen, z.b. Abstellen eines Beatmungsgerätes 18

19 Christopher Reeve, USA, Schauspieler, Superman 1995 Reitunfall mit hoher Querschnittslähmung World Award 2003, Förderung der Stammzellforschung Oktober 2004 an Herzstillstand nach schwerer Wundinfektion verstorben (Quelle: BBC News, 11. Oktober 2004, 19

20 Stephen Hawking 1963 ALS Seit 1968 im Rollstuhl Seit 1979 Inhaber Lucasischer Lehrstuhl Mathematik, Cambridge 1985 Luftröhrenschnitt, seither Kommunikation mit Sprachcomputer 1988 Eine kurze Geschichte der Zeit Theorien zur Entstehung des Universums, zur Quantenmechanik (Quelle: Economist, 22. Juli 2004, 20

21 Beihilfe zur Selbsttötung Beschaffung eines todbringenden Mittels Unterstützung bei der Vorbereitung oder Realisierung einer Selbsttötung z.b. Sterbehilfeorganisation Dignitas, Schweiz, im Jahr 2004 bei 105 Personen Beihilfe zur Selbsttötung, davon 80% Ausländer 21

22 Exkurs: Niederländisches Euthanasiegesetz (2001) Aktive Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung von Strafverfolgung befreit, wenn Zustand des Patienten aussichtslos, Leiden unerträglich Patient freiwillig und nach reiflicher Überlegung um Sterbehilfe bittet Keine andere Lösung möglich Prüfung mit ärztlicher Sorgfaltspflicht, Zweitkonsil, regionale Prüfkommission (Arzt, Jurist, Ethiker) 22

23 Exkurs: Sterbehilfe in Europa Niederlande 2003: gemeldete Fälle (300 weniger als 2002) Steigende Dunkelziffer? Lebensverfügung, die vor Maßnahmen ungewollter Lebensbeendigung schützen sollen Schweiz 2001: Eidgenössischer Bundesrat ermöglicht Suizid mithilfe einer Sterbehilfeorganisation Begründung: u.a. demographischer Faktor 23

24 Tötung auf Verlangen Verabreichung z.b. einer tödlichen Spritze oder einer Überdosis eines Medikaments mit dem Ziel, den Tod eines Menschen, der dieses ausdrücklich und ernsthaft verlangt, aktiv herbeizuführen Methode des assistierten Suizids aktive Sterbehilfe 24

25 Diane Pretty, England, 2002 Handlungsoption des assistierten Suizids mit Straffreiheit für den Ehemann vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgelehnt (Quelle: BBC News, 29. April 2002, 25

26 Tötung auf Verlangen Strafgesetzbuch (Deutschland) 216 StGB (1): Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu erkennen 26

27 Tötung auf Verlangen 66. Deutscher Juristentag Stuttgart 2006 Prof. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer Aus ärztlich-medizinischer Sicht besteht kein substantieller Unterschied zwischen ärztlich assistierter Selbsttötung und Tötung auf Verlangen gem. 216 StGB. Letztlich handelt es sich um eine ärztlich unterstützte Tötung, die mit dem ärztlichen Ethos nicht zu vereinbaren ist. 27

28 Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung Der Patient hat das Recht zu sterben. Er hat aber nicht das Recht, getötet zu werden. Schon gar nicht von Ärzten. Aufgabe des Arztes ist es, unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wieder herzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen. (Ärztliche Berufsordnung) 28

29 Palliation lindernde Behandlung im Gegensatz zur kurativen (heilenden) oder prophylaktischen (vorbeugenden) Behandlung Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben Palliative Betreuung Palliativmedizin Palliative Pflege Psychosoziale und seelsorgerische Betreuung 29

30 Zusatzweiterbildung Palliativmedizin Behandlung und Begleitung von Patienten mit inkurablen, weit fortgeschrittenen und fortschreitenden Erkrankungen mit dem Ziel, unter Einbeziehung des sozialen Umfelds die bestmögliche Lebensqualität zu erreichen und sicherzustellen 30

31 Akademie für Palliativmedizin und Hospizarbeit 31

32 32

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