PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. Auch die Bezeichnung des Mittels kann sich nachträglich ändern. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) Pflanzenschutzmittel: Roundup TURBO Antragsnummer: /00 Wirkstoff(e): Glyphosat (als Ammonium-Salz 792 g/kg) Stand: SVA am: Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/ Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 2 von 71 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Decodierung von Auflagen und Hinweisen...69

3 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 3 von 71 1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel: Roundup TURBO Antragsnummer: /00 Antragsart: Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller: Monsanto Agrar Deutschland GmbH Vogelsanger Weg Düsseldorf Wirkungsbereich: Herbizid Formulierungstyp: Wasserlösliches Granulat Wirkstoff(e): Glyphosat(0405) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln 720 g/kg ja (als) Ammonium-Salz Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln 792 g/kg ja 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/- erzeugnisse/objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung Ackerbaukulturen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen zulassen Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter zulassen zulassen

4 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 4 von Wiesen, Weiden Einkeimblättrige zulassen Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Ackerbaukulturen Einkeimblättrige nicht zulassen Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Gemüsekulturen Einkeimblättrige nicht zulassen Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Stilllegungsflächen Einkeimblättrige zulassen Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Kernobst Einkeimblättrige zulassen Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Weinrebe Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter (aus- zulassen genommen: Acker- Winde) Weinrebe Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Wege und Plätze mit Holzgewächsen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Nichtkulturland ohne Holzgewächse Nichtkulturland ohne Holzgewächse Ackerbaukulturen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Ackerbaukulturen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Gemüsekulturen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Zierpflanzen, Rasen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter nicht zulassen nicht zulassen nicht zulassen nicht zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen

5 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 5 von Steinobst Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Johannisbeerartiges Beerenobst Brassica-Arten (Ackerbaukulturen), Senf-Arten Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation Lein Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Ackerbohne, Futtererbse, Lupine-Arten Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter zulassen zulassen zulassen zulassen zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Bei Roundup TURBO handelt es sich um ein wasserlösliches Granulat zur Spritzanwendung. Die technischen Daten erfüllen die Anforderungen des FAO/WHO-Manuals (2010) sowie der FAO-Spezifikation 284/SG (2000) und weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten. Für den technischen Wirkstoff von zwei der vier beantragten Produktionsstandorten wurden nicht die erforderlichen Unterlagen zur Identität und Analytik eingereicht. Zur Formulierung des Mittels darf daher nur technisches Glyphosat von den Produktionsstandorten verwendet werden, die im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung zur Genehmigung des Wirkstoffs bewertet wurden. Für die Bestimmung des Wirkstoffs Glyphosat im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Zur Bestimmung der relevanten Verunreinigungen Formaldehyd und N-Nitrosoglyphosat wird auf die Analysenmethoden verwiesen, die auf der FAO- Internetseite für Glyphosat hinterlegt sind. Es stehen auch CIPAC-Methoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffs Glyphosat in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff Glyphosat sowie zum Präparat reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Aus den Ergebnissen der vorgelegten Studien ergeben sich keine Hinweise auf nicht vertretbare Auswirkungen. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender, Arbeiter oder Umstehende sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die Bewertung des s des Wirkstoffs Glyphosat hat ergeben, dass nach praxisgerechter Anwendung des Mittels bei Indikationen mit Rückstandsrelevanz, die zulässigen Rückstandshöchstgehalte für die jeweiligen Erntegüter einhaltbar sind. Hierzu zählen auch die Anwendungen zwecks Sikkation und Unkrautdurchwuchs bei Getreide (Lagergetreide), Ölsaaten und Hülsenfrüchten kurz vor der Ernte, bei denen mit relativ hohen Wirkstoffrückständen zu rechnen ist. In Folge der Aufnahme möglicher Rückstände mit der Nahrung ist kein gesundheitliches

6 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 6 von 71 Risiko für den Verbraucher erkennbar. Nach Behandlung des Bodenbewuchses im Vorsaatverfahren im Ackerbau, in Obstanlagen und im Weinbau ist nicht mit messbaren Rückständen des intakten Wirkstoffs im Erntegut zu rechnen. Darüber hinaus bestehen auch keine Bedenken auf Grund möglicher Rückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft nach Aufnahme von Rückständen mit behandeltem Futter durch landwirtschaftliche Nutztiere. Die vorgesehenen Anwendungen können somit als sicher bezeichnet werden. Das Pflanzenschutzmittel Roundup TURBO enthält den nicht selektiven Wirkstoff Glyphosat als Kalium-Salz. Der Wirkstoff Glyphosat gehört zur Gruppe der Phosphonsäurederivate. Die Aufnahme von Glyphosat in die Pflanze erfolgt über die grünen Pflanzenteile. Innerhalb der Pflanze wird der Wirkstoff über den Assimilationsstrom transportiert. Die systemische Wirkung gewährleistet, dass der Wirkstoff auch in die unterirdischen Pflanzenteile wie Rhizome und Wurzelausläufer gelangt. Glyphosat blockiert das Enzym EPSPS (5-Enolpyruvylshikimat-3-phosphat-Synthase), das für die Synthese proteinogener Aminosäuren wie Phenylalanin, Tryptophan und Tyrosin über den Shikimatweg essentiell ist und in Folge davon die Proteinsynthese (Wirkungsmechanismus HRAC-Gruppe: G). Die hinreichende von Roundup TURBO gegen einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter ist für Anwendungen im Ackerbau, Gemüsebau, Grünland, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau sowie in Nichtkulturland und in Getreide, Brassica-Arten sowie Senf-Arten zur Sikkation ist belegt. Die Anwendungen vor der Saat im Ackerbau und im Gemüsebau sowie die Anwendung bis zum Stadium BBCH 03 (vor dem Auflaufen) wurden mit 2,5 kg/ha (1800 g AS/ha) beantragt. Vergleichbare zugelassene Anwendungen zeigen, dass bereits die Aufwandmenge 1088 g AS/ha (1,5 kg/ha) hinreichend wirksam ist. Vor dem Hintergurnd des Minimierungsgebotes können diese Anwendungen ( , 00/ und 00/00-012) nicht zugelassen werden. Die Auflage WH914 (In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.) wird erteilt. Für die Anwendungen in Dauerkulturen wie Weinbau und Obstbau wird die WH9161 (In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.) erteilt. Obwohl eine Resistenzentwicklung bei einem vermehrten Einsatz glyphosathaltiger Herbizide nicht ausgeschlossen werden kann und diese in sehr geringem Umfang bereits beobachtet wurde (in Ländern Südeuropas und insbesondere außerhalb der EU), ist das Risiko einer Resistenzentwicklung als gering bis mittel einzustufen. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung ist nicht mit Schäden an den Kulturpflanzen zu rechnen. Negative Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels auf die Qualität und die Verarbeitung von Pflanzenerzeugnissen sind in den beantragten Anwendungen nicht zu erwarten. Der Wirkstoff Glyphosat hat keine Bodenwirkung, daher können Schäden auf Folgekulturen ausgeschlossen werden. Das Mittel Roundup TURBO wird als nicht bienengefährlich (B4) und als nicht schädigend für Populationen von Nutzinsekten (NN1001) und schädigend für Populationen von Raubmilben und Spinnen (NN3002) eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. Glyphosat wird unter Laborbedingungen im Boden mit DT 50-Werten von 2 bis 327 d abgebaut. Der Metabolit AMPA reichert sich im Boden an; die berechnete Plateaukonzentration (DT d) liegt bei 5,62 mg/kg. Weder für den Wirkstoff noch für den Metaboliten AMPA ist mit direkter Versicke-

7 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 7 von 71 rung ins Grundwasser zu rechnen. Für die Anwendungen 010, 011 und 013 können Einträge > 0,1 µg/l in das Grundwasser über den Eintragsweg Run-off und Drainage nicht ausgeschlossen werden. Eine Zulassung dieser Anwendungen ist daher nicht möglich. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung ist nicht mit unvertretbaren Auswirkungen auf Vögel und Säuger, Gewässerorganismen, Arthropoden, Regenwürmer, Bodenmikroorganismen zu rechnen. Im Hinblick auf terrestrische Pflanzen sind mit Ausnahme der Streichanwendungen Risikominderungsmaßnahmen erforderlich. Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat unterliegen in Deutschland besonderen Anwendungsbeschränkungen (siehe Anlagen 3 und 4 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 4 Gefahrstoffverordnung N Umweltgefährlich RA096 RK051 SK012 SP001 SX002 SX013 SX022 SX023 SX035 SX045 SX057 Enthält Tallölfettsäureamidoamine. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 22 : Staub nicht einatmen S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS09 EUH Umwelt Enthält Tallölfettsäureamidoamine. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

8 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 8 von 71 EUH 401 H411 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NW262 NW468 Das Mittel ist giftig für Algen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwenderschutz SB001 SB010 SE110 SF SS110 SS2101 SS610 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Wirkstoff VH368 Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten.

9 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 9 von 71 NN3002 WMG Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Hinweise NB6641 NN1001 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Mit Unterbrechung Analytik Naturhaushalt Phys.chem. Eigenschaften KIIA Für den Beistoff ist die Zusammensetzung qualitativ und quantitativ anzugeben, die Angaben im Sicherheitsdatenblatt sind nicht ausreichend. Auch der Ethoxylierungsgrad der Bestandteile ist anzugeben. Sollte es sich um vertrauliche Angaben des Herstellers handeln, kann dieser die Informationen auch direkt an das BVL senden. Begründung: Die auf dem Sicherheitsdatenblatt und im Doc J angegebene für die Beistoffsubstanz, ist nicht bekannt und nach Recherchen bei der ECHA weder vorregistriert noch registriert. Der Beistoff wird im Austausch zu Tallowaminen eingesetzt Es ist ein Nachweis vorzulegen, dass die zu polyethoxylierten Tallowa-

10 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 10 von 71 minen beschriebenen, toxizitätserhöhenden Effekte durch den Beistoff zu erwarten sind. nicht KIIIA Für den Beistoff ist die Zusammensetzung qualitativ und quantitativ anzugeben, die Angaben im Sicherheitsdatenblatt sind nicht ausreichend. Auch der Ethoxylierungsgrad der Bestandteile ist anzugeben. Sollte es sich um vertrauliche Angaben des Herstellers handeln, kann dieser die Informationen auch direkt an das BVL senden. Rückstandsanalytik und Toxikologie Wirkstoff Ohne Unterbrechung Analytik KIIIA Zur Analytik der relevanten Verunreinigungen Formaldehyd und N-Nitrosoglyphosat verweisen Sie auf die Methoden, die auf der FAO-Webseite verfügbar sind. Diese Methoden gelten jedoch für das TK bzw. TC. Ihre Anwendbarkeit für SG-Formulierungen muss nachgewiesen werden. Naturhaushalt KIIIA Innerhalb von 2 hren sind geeigneter Prüfunterlagen (OECD 230: 21-day Fish Assay: A Short-Term Screening Assay for Oestrogenic and Androgenic Activity, and Aromatase Inhibition) mit zu bele- repräsentativen Beistoffen, um die Unbedenklichkeit des Beistoffs gen, vorzulegen. Begründung: Es besteht der begründete Verdacht, der in vielen peer-reviewed Publikationen (z. B. Mesnage R., B. Bernay und G.-E. Seralini, 2012: Ethoxylated adjuvants of glyphosate-based herbicides are active principles of human cell toxicity. Toxicology Sep 21. pii: S X(12) ) vorgetragen wurde, dass POE-Tallowaminen gegenüber Wirbeltieren bedenkliche akute und chronische Toxizitätsmechanismen aufweisen. Das Produkt liegt in einer Formulierung mit " in einer Konzentration von vor. Dabei handelt es sich um

11 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 11 von 71, Da zwischen den chemischen Strukturen der Beistoffe und strukturelle Ähnlichkeiten bestehen, sehe ich den Anfangsverdacht nicht ausgeräumt, eine ähnliche schädliche Wirkung sei auch bei dem Präparat "RoundupTURBO" zu befürchten. Phys.chem. Eigenschaften KIIIA Die Haltbarkeit der Zubereitung bei Umgebungstemperatur über zwei hre muss experimentell geprüft und in einem Versuchsbericht angegeben werden. Begründung: Es liegt bislang lediglich die Ankündigung im Part B vor. KIIIA Bei der Untersuchung der Formulierung in unserem Labor wurden für das Schaumvolumen nach einer Minute (CIPAC MT 47.2) deutlich höhere Werte gemessen als von Ihnen angegeben (24 ml statt 5 ml). Dazu erbitte ich eine Stellungnahme. KIIIA Bei der Untersuchung der Formulierung in unserem Labor wurde bei der Partikelgrößenanalyse mittels Laserbeugung der Anteil der Teilchen größer 75 µm mit 16 % bestimmt. Dies widerspricht den von Ihnen vorgelegten Ergebnissen des Nasssiebtests (CIPAC MT 185: 0,016 % Rückstand auf 75 µm-sieb). Dazu erbitte ich eine Stellungnahme. KIIIA bzw. KIIIA1 7.9 Für den Beistoff ist ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 1907/2006/EG in der momentan gültigen Fassung einzureichen. Dieses muss sich entweder auf dem neuesten wissenschaftlich-technischen Stand befinden oder vom Hersteller des Beistoffes muss bestätigt werden, dass sich die Angaben auf dem Sicherheitsdatenblatt auf dem neuesten wissenschaftlichtechnischen Stand befinden. Begründung: Das Sicherheitsdatenblatt stammt aus dem hr 2007, eine Aktualitätserklärung liegt nicht vor. Rückstandsanalytik und Toxikologie Wirkstoff

12 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 12 von 71 KIIA 1.11 Es sind Analysen von repräsentativen Proben (5-Batch-Analysen) des technischen Wirkstoffs von den beantragten Produktionsstandorten vorzulegen. Hinweis: Technischer Wirkstoff aus den genannten Quellen darf bis zur Vorlage der Batch-Analysen nicht verwendet werden. Sofern zur Analyse andere als die in der EU-Wirkstoffprüfung eingereichte Methoden verwendet werden, sind diese gemäß der Leitlinie SANCO/3030/99 zu validieren. Begründung: Die betreffenden Studien wurden nicht eingereicht. Im Fall des technischen Wirkstoffs wird davon ausgegangen, dass Unterlagen aus der EU-Wirkstoffprüfung verwendet werden sollen. KIIA 1.8 Es sind Angaben zum Produktionsverfahren des technischen Wirkstoffs von den Produktionsstandorten zu machen. Es ist auch detailliert zu beschreiben, wie die Variante Glyphosat-Ammonium-Salz hergestellt wird. Hinweis: Technischer Wirkstoff aus den genannten Quellen darf bis zur Vorlage dieser Unterlagen nicht verwendet werden. Begründung: Es wurden keine Unterlagen eingereicht. Im Fall des technischen Wirkstoffs aus wird davon ausgegangen, dass Unterlagen aus der EU-Wirkstoffprüfung verwendet werden sollen. KIIA 1.9 und 1.10 Die Spezifikation des technischen Wirkstoffs von den Produktionsstandorten ist anzugeben. Hinweis: Technischer Wirkstoff aus den genannten Quellen darf bis zur Vorlage der Spezifikation nicht verwendet werden. Begründung: Die Spezifikation des technischen Wirkstoffs wurden nicht angegeben. Im Fall des technischen Wirkstoffs aus wird davon ausgegangen, dass Unterlagen aus der EU-Wirkstoffprüfung verwendet werden sollen. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI 18. Oktober 2012 erklärt BFR 25. Juni 2013 erklärt UBA 17. Dezember 2013 erklärt

13 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 13 von Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoffe ETNA AgriChem B.V SL Glyphosat(0405) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt 360 g/l BARCLAY GALLUP BIO- GRADE 360 Glyphosat(0405) Barclay Chemicals Manufacturing Ltd.Damastown Way, Damastown Industrial Park SL 360 g/l BARCLAY GALLUP BIO- GRADE 450 Glyphosat(0405) Barclay Chemicals Manufacturing Ltd.Damastown Way, Damastown Industrial Park SL 450 g/l BARCLAY GALLUP HI- AKTIV Glyphosat(0405) Barclay Chemicals Manufacturing Ltd.Damastown Way, Damastown Industrial Park SL 490 g/l Tender GB Ultra Glyphosat(0405) Monsanto Agrar Deutschland GmbH SL 360 g/l DOMINATOR NEOTEC Dow AgroSciences GmbH SL Glyphosat(0405) 360 g/l Glyfos SUPREME Cheminova A/S SL Glyphosat(0405) 450 g/l Clinic TF Nufarm Deutschland GmbH SL Glyphosat(0405) 360 g/l Taifun forte Feinchemie Schwebda GmbH SL Glyphosat(0405) 360 g/l Durano Glyphosat(0405) Monsanto Agrar Deutschland GmbH SL 360 g/l VOROX Unkrautfrei Easy Syngenta Agro GmbH SL Glyphosat(0405) 151,4 g/l

14 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 14 von 71 Dominator 480 TF Dow AgroSciences GmbH SL Glyphosat(0405) 480 g/l TOUCHDOWN QUAT- TRO Glyphosat(0405) Syngenta Agro GmbH SL 360 g/l Bayer Garten Langzeit-Unkrautfrei Permaclean AF Glyphosat(0405) Metosulam(0877) Flufenacet(0922) Bayer CropScience Deutschland GmbHRegistrierung & PGA AL 1,77 g/l,03 g/l,6 g/l HAG H HELM AG SL Glyphosat(0405) 450 g/l Kyleo Nufarm Deutschland GmbH SL 2,4-D(0027) Glyphosat(0405) 160 g/l 240 g/l Roundup Ultra Glyphosat(0405) Monsanto Agrar Deutschland GmbH SL 360 g/l Glyfos TF Classic Cheminova A/S SL Glyphosat(0405) 360 g/l Roundup UltraMax Glyphosat(0405) Monsanto Agrar Deutschland GmbH SL 450 g/l Roundup Speed Glyphosat(0405) Pelargonsäure(0969) Monsanto Agrar Deutschland GmbH AL 7,2 g/l 9,55 g/l Glyfos Dakar Cheminova A/S SG Glyphosat(0405) 680 g/kg Roundup Easy Glyphosat(0405) Monsanto Agrar Deutschland GmbH SL RESOLVA SPRAY Syngenta Agro GmbH AL 170 g/l

15 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 15 von 71 Glyphosat(0405) 8,39 g/l Boom efekt PINUS TKI d.d SL Glyphosat(0405) 360 g/l Roundup Alphee Glyphosat(0405) Monsanto Agrar Deutschland GmbH AL 7,2 g/l Roundup PowerFlex Glyphosat(0405) Monsanto Agrar Deutschland GmbH SL 480 g/l BAYER GARTEN LANG- ZEIT-UNKRAUTFREI PERMACLEAN Glyphosat(0405) Metosulam(0877) Flufenacet(0922) Bayer CropScience Deutschland GmbHRegistrierung & PGA WG 180 g/kg 3 g/kg 60 g/kg MON Glyphosat(0405) Monsanto Agrar Deutschland GmbH SL 480 g/l Plantaclean 360 Glyphosat(0405) Barclay Chemicals Manufacturing Ltd.Damastown Way, Damastown Industrial Park SL 360 g/l Roundup Ultragran Glyphosat(0405) Monsanto Agrar Deutschland GmbH SG 420 g/kg 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar.

16 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 16 von 71 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Produktanalytik Rückstandsanalysemethoden für die Überwachung /Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders /Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt zulassungsfähig 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Glyphosat (als) Ammonium-Salz Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften siehe Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: Roundup Turbo ist ein cremefarbenes wasserlösliches Granulat mit chemischem Geruch. Es reagiert weder explosiv noch brandfördernd und ist nicht selbstentzündlich. Schütt- und Stampfdichte, ph-wert, Acidität, Oberflächenspannung, Schaumbeständigkeit, Benetzbarkeit, Verdünnungsstabilität, Nasssiebtest, Partikelgrößenverteilung, Staubanteil, Abrieb und Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur (54 C für 14 Tage) erfüllen die Anforderungen des FAO/WHO-Manuals (2010) sowie der FAO-Spezifikation 284/SG (2000). Ein Lagertest über zwei hre bei Umgebungstemperatur wurde laut Angaben des Antragstellers angesetzt. Die Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffes Glyphosat und des Gehaltes der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffes stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Glyphosat nach einer Monsanto-Methode (Midgley, de Ryckel, 2010) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer PARTISIL 10 SAX-Säule mittels DA-Detektion bei 195nm bestimmt. Elutionsmittel: Wasser:Methanol (96:4 v/v), mit 0,84 g/l Kaliumdihydrogenphosphat und mit Phosphorsäure auf ph 2,1 eingestellt. Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev.4 validiert. Die Methode basiert auf der CIPAC-Methode 284/SG/(M)/3 (Handbuch H, S. 182).

17 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 17 von 71 Zur Bestimmung der relevanten Verunreinigungen Formaldehyd und N-Nitrosoglyphosat wird auf die Analysenmethoden verwiesen, die auf der FAO-Internetseite für Glyphosat hinterlegt sind. 2.4 Rückstandsanalysemethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Glyphosat in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Rückstände des Wirkstoffs Glyphosat lassen sich mittels LC-MS/MS und GC-MS in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs bestimmen. Rückstände in Boden, Wasser und Luft können mit GC-MS- und HPLC-FLD-Methoden bestimmt werden. Für pflanzliche Lebensmittel liegen auch HPLC/FLD-Methoden und für Wasser LC-MS/MS-Methoden vor. Es sind keine Analysemethoden für die Bestimmung in Körperflüssigkeiten und -gewebe erforderlich, da Glyphosat nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft ist. 2.5 /Nachhaltigkeit Das Pflanzenschutzmittel Roundup TURBO enthält den nicht selektiven Wirkstoff Glyphosat als Kalium-Salz. Der Wirkstoff Glyphosat gehört zur Gruppe der Phosphonsäurederivate. Die Aufnahme von Glyphosat in die Pflanze erfolgt über die grünen Pflanzenteile. Innerhalb der Pflanze wird der Wirkstoff über den Assimilationsstrom transportiert. Die systemische Wirkung gewährleistet, dass der Wirkstoff auch in die unterirdischen Pflanzenteile wie Rhizome und Wurzelausläufer gelangt. Glyphosat blockiert das Enzym EPSPS (5-Enolpyruvylshikimat-3-phosphat-Synthase), das für die Synthese proteinogener Aminosäuren wie Phenylalanin, Tryptophan und Tyrosin über den Shikimatweg essentiell ist und in Folge davon die Proteinsynthese (Wirkungsmechanismus HRAC-Gruppe: G). Die hinreichende von Roundup TURBO gegen einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter ist für Anwendungen im Ackerbau, Gemüsebau, Grünland, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau sowie in Nichtkulturland und in Getreide, Brassica-Arten sowie Senf-Arten zur Sikkation ist belegt. Die Anwendungen vor der Saat im Ackerbau und im Gemüsebau sowie die Anwendung bis zum Stadium BBCH 03 (vor dem Auflaufen) wurden mit 2,5 kg/ha (1800 g AS/ha) beantragt. Vergleichbare zugelassene Anwendungen zeigen, dass bereits die Aufwandmenge 1088 g AS/ha (1,5 kg/ha) hinreichend wirksam ist. Vor dem Hintergurnd des Minimierungsgebotes können diese Anwendungen ( , 00/ und 00/00-012) nicht zugelassen werden. Die Auflage WH914 (In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.) wird erteilt. Für die Anwendungen in Dauerkulturen wie Weinbau und Obstbau wird die WH9161 (In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.) erteilt. Obwohl eine Resistenzentwicklung bei einem vermehrten Einsatz glyphosathaltiger Herbizide nicht ausgeschlossen werden kann und diese in sehr geringem Umfang bereits beobachtet wurde (in Ländern Südeuropas und insbesondere außerhalb der EU), ist das Risiko einer Resistenzentwicklung als gering bis mittel einzustufen. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung ist nicht mit Schäden an den Kulturpflanzen zu rechnen. Negative Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels auf die Qualität und die Verarbeitung von Pflanzenerzeugnissen sind in den beantragten Anwen-

18 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 18 von 71 dungen nicht zu erwarten. Der Wirkstoff Glyphosat hat keine Bodenwirkung, daher können Schäden auf Folgekulturen ausgeschlossen werden. Das Mittel Roundup TURBO wird als nicht bienengefährlich (B4) und als nicht schädigend für Populationen von Nutzinsekten (NN1001) und schädigend für Populationen von Raubmilben und Spinnen (NN3002) eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff Glyphosat und das betreffende Pflanzenschutzmittel wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. Es wird hierzu auf den Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR im Anhang verwiesen. 2.7 /Exposition des Verbrauchers 2.8 Naturhaushalt Glyphosat wird unter Laborbedingungen im Boden mit DT 50-Werten von 2 bis 327 d abgebaut; in Freilandversuchen in Mitteleuropa wurden DT 50-Werte von 2,9 bis 77 d (SFO rekalkuliert aus der langsamen Phase) gefunden. Der Hauptmetabolit Aminomethylphosphonsäure (AMPA) wurde im Boden zu max. 29 % nach 84 d gefunden. Die DT 50-Werte von AMPA liegen im Freiland in Mitteleuropa bei 135 bis 218 d, in den USA bis zu 958 d. AMPA reichert sich im Boden an; die berechnete Plateaukonzentration (DT d) liegt bei 5,62 mg/kg. Aufgrund der relativ hohen K foc-werte von 884 bis ist von einer geringen Versickerungsneigung von Glyphosat auszugehen. Für den Metaboliten AMPA wurden K oc-werte von 1119 bis gemessen. Aufgrund der hohen K foc- Werte ist weder für den Wirkstoff noch für den Metaboliten AMPA mit direkter Versickerung ins Grundwasser zu rechnen. Allerdings wird nach einer Modellierung mit Exposit 3.01 über den Eintragsweg Run-off und Drainage die Konzentration von 0,1 µg/l im Grundwasser bei Anwendungen mit 3,6 kg as/ha überschritten. Daher ist eine Zulassung der Anwendungen 010, 011 und 014 nicht möglich. Im Wasser ist Glyphosat hydrolytisch und photolytisch stabil. Im Wasser/Sediment-System wird Glyphosat schnell in das Sediment verlagert (DT 50 Wasser 2 d). Die Metaboliten AMPA und (Hydroxymethyl)-phosphonic acid wurde in der Wasserphase mit maximal 16 % nach 14 d und 10 % nach 61 d gefunden. Mit einem Dampfdruck von 1,3 x 10-5 (Säure) ist die Neigung zur Verflüchtigung relativ gering.untersuchungen zur Verflüchtigung unter Freilandbedingungen zeigten keine signifikante Verflüchtigung von Boden- und Blattoberflächen. Für die Risikobewertung für Vögel wird die akute LD 50 von > 2000 mg/kg KG von Colinus virginianus und die Langzeit-NOAEL von 102 mg/kg bw/d (Colinus virginianus) zugrunde gelegt. Für Säuger wird die LD 50 der Ratte (> 2000 mg/kg KG) und für die langfristige Toxizität der NOEL von 75 mg/kg KG/d (Kaninchen) für die Risikoabschätzung verwendet. Es ergibt sich ein vertretbares Risiko. Bei den Gewässerorganismen sind im Hinblick auf den Wirkstoff die Algen die empfind-

19 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 19 von 71 lichste Gruppe (Skeletonema costatum 7 d, stat, EC 50 0,64 mg/l). Fische und Daphnien reagieren weniger empfindlich. Der Metabolit AMPA zeigt eine weit geringere Toxizität für Wasserorganismen. Die Risikobewertung ergibt, dass alle erforderlichen Trigger ohne spezielle Auflagen zum Einhalten eines Abstands erreicht werden. Aufgrund des log P ow von -3,4 ist keine Bioakkumulationsstudie gefordert. Bei den Arthropoden wird aus den Unterlagen zum Mittel für Typhlodromus pyri aus einem erweiterten Labortest eine LR 50 von > 5000 g as/ha abgeleitet. Es ergibt sich ein vertretbares Risiko. Für Regenwürmer liegen Akut- und Reproduktionstests zu Glyphosat, zu AMPA und zum Mittel vor. Die erforderlichen TER-Werte werden für die Anwendungen 010 und 011 nicht erreicht, d.h. es ist keine Zulassung möglich. Für die übrigen Indikationen wird das Risiko als vertretbar eingestuft.für Bodenmikroorganismen ist aufgrund der Ergebnisse zum Mittel nicht mit unvertretbaren Auswirkungen zu rechnen. Für terrestrische Pflanzen liegenwachstumstests mit mehreren Pflanzenarten mit dem Wirkstoff vor. Die empfindlichste Art ist die Tomate mit einer ER 50 von 146 g as/ha. Es liegen keine Ergebnisse zur Formulierung vor. Aus diesem Grund wird der erforderliche TER um einen Faktor 3 nach oben korrigiert. Die Konsequenz ist, dass für alle Anwendungen ausgenommen der Streichanwendungen (014 bis 017) Risikominderungsmaßnahmen erforderlich sind. Das Mittel ist mit N, Umweltgefährlich, R 51/53 zu kennzeichnen. Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat unterliegen in Deutschland besonderen Anwendungsbeschränkungen (siehe Anlage 3 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Mit der Auflage NS 660 wird auf die besondere Problematik der Genehmigungspflicht auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt sind, verwiesen. Zudem unterliegen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat bei vorgesehener Anwendung auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt sind, besonderen Abgabebedingungen (siehe Anlage 4 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung).

20 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 20 von 71 3 Anwendungen 001 Ackerbaukulturen - Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Ackerbau Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen Ackerbaukulturen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Nach der Ernte oder nach dem Wiederergrünen Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik: Aufwand: spritzen 2,5 kg/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen NW642-1 WH914 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.

21 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 21 von 71 Wartezeiten (F) Freiland: Ackerbaukulturen Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NG402 NT103 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung

22 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 22 von 71 Ohne Unterbrechung KIIIA Der Antragsteller weist daraufhin, dass mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten nachhaltig bekämpft werden. Daher sind für mehrjährige Unkräuter und Ungräser Bonituren im Folgejahr erforderlich. Entsprechende Daten sind nachzureichen. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich /Nachhaltigkeit: /Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig /Exposition des Verbrauchers Die Vorsaat- oder Vorauflauf sowie die Nachernte-Anwendungen im Acker- und Gemüsebau können auf Grund der Wirkstoffeigenschaften und des Aufnahmeverhaltens in Pflanzen als nicht rückstandsrelevant bezeichnet werden. Solche Anwendungen sind durch Rückstandsversuche an nachgebauten Kulturen hinreichend belegt. Diese zeigen, dass von den Wurzeln dieser Pflanzen praktisch kein Wirkstoff aufgenommen wird. Rückstände im Erntegut der Folgekulturen über dem gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässigen Rückstandshöchstgehalt von 0,1 mg Glyphosat/kg sind daher nicht zu erwarten. 002 Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) - Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Ackerbau Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: ab 89

23 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 23 von 71 Anwendungszeitpunkt: Zur Spätbehandlung Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik: Aufwand: spritzen 2,5 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen NW642-1 VV835 WH914 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden. In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. Wartezeiten 7 Tage Freiland: Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Anwendungsbestimmungen NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

24 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 24 von 71 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Ohne Unterbrechung KIIIA Der Antragsteller weist daraufhin, dass mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten nachhaltig bekämpft werden. Daher sind für mehrjährige Unkräuter und Ungräser Bonituren im Folgejahr erforderlich. Entsprechende Daten sind nachzureichen. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich /Nachhaltigkeit: /Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig /Exposition des Verbrauchers In den vorliegenden Versuchen mit Glyphosat-haltigen Mitteln an Getreidekulturen (Gerste (131), Hafer (19), Weizen (147)) konnten nach 7 Tagen Wartezeit Rückstände im Korn bis zu 32.8 mg/kg (Gerste, 131 Ergebnisse; STMR: 5,8 mg/kg), 18,2 mg/kg (Hafer, 19 Ergebnisse; STMR: 8,3 mg/kg) und 16,9 mg/kg (Weizen, 147 Ergebnisse; STMR: 1,1 mg/kg) bestimmt werden. Bis auf einige wenige Versuche, welche aufgrund der umfangreichen Datenbasis vernachlässigbar sind, werden die jeweiligen Rückstandshöchstgehalte von 20 mg/kg für Gerste und Hafer bzw. 5 mg/kg für Roggen, Triticale und Weizen durch die beantragten Anwendungen eingehalten. Ein Risiko für den Verbraucher durch die kurzzeitige Aufnahme von Glyphosat-Rückständen ist unwahrscheinlich. Aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bestehen keine Einwände gegen die beantragte Anwendung. 003 Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) - Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter

25 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 25 von 71 Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Ackerbau Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: ab 89 Anwendungszeitpunkt: Zur Spätbehandlung Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik: Aufwand: spritzen 2,5 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen NW642-1 VV835 WH914 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden. In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. Wartezeiten 7 Tage Freiland: Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Anwendungsbestimmungen NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist.

26 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 26 von 71 Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Mit Unterbrechung Ohne Unterbrechung KIIIA Der Antragsteller weist daraufhin, dass mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten nachhaltig bekämpft werden. Daher sind für mehrjährige Unkräuter und Ungräser Bonituren im Folgejahr erforderlich. Entsprechende Daten sind nachzureichen. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich /Nachhaltigkeit: /Exposition des Verbrauchers: zulassungsfähig /Exposition des Verbrauchers 004 Wiesen, Weiden - Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter

27 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Zulassungsbericht /00 Seite 27 von 71 Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Grünland Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Wiesen, Weiden Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Stadium der Kultur: Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat Maximale Zahl der Behandlungen: - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik: Aufwand: spritzen 2,5 kg/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen NW642-1 WH914 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. Wartezeiten (F) Freiland: Wiesen, Weiden (Gras und Heu) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NG402 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht

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