Rheinland Pfalz auf dem Weg zur. Pflegekammer
|
|
- Reiner Becke
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rheinland Pfalz auf dem Weg zur Pflegekammer Dr. Jürgen Faltin Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz Folie 1
2 STAND DER PFLEGEKAMMER - DISKUSSION IN DEN BUNDESLÄNDERN SH: Auftrag aus Koalitionsvertrag; Ergebnis von Umfrage positiv (51 % für Kammer); Pflegekammerkonferenz; Bis Ende 2014: Kabinett HB: Erfahrungen anderer Länder abwarten NI: Ergebnis von Umfrage positiv (67 % für Kammer); Arbeitskreis Dialog Pflegekammer eingerichtet; Eckpunkte sind fertig SL: runden Tisch eingerichtet HH: Überlegungen zurückgestellt MV: Befragung der Pflegekräfte, Ergebnis in Kürze BE: Senator für Gesundheit und Soziales für eine Pflegekammer, Befragung in Vorbereitung ST: ergebnisoffene Prüfung der Voraussetzungen einer Kammergründung (Pro und Contra); Mitgliederbefragung durch Landespflegerat HE: Prüfung der Einführung BY: Ergebnis von Umfrage positiv (50 % für Kammer) RP: Gesetzentwurf im Landtag. Folie 2
3 PLANUNGEN FÜR EINE PFLEGEKAMMER IN NIEDERSACHSEN Das Thema wird in Niedersachsen bereits seit mehreren Jahren unter anderem durch den Förderverein zur Errichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen e. V. sowie durch den Niedersächsischen Pflegerat (NPR) vorangetrieben. Bei einer Umfrage unter niedersächsischen Pflegekräften hatten sich 67% der Befragten für die Errichtung einer Pflegekammer ausgesprochen. Im Arbeitskreis Dialog Pflegekammer beraten alle Beteiligten auf Fachebene über die von den Regierungsfraktionen eingeleitete Errichtung der Pflegekammer. Folie 3
4 INFORMATIONS- UND DISKUSSIONSVERANSTALTUNG ZUR EINRICHTUNG EINER PFLEGEKAMMER Das Land hat jetzt ( ) einen vertieften Dialog mit Pflegerinnen und Pflegern sowie Verbandsvertreterinnen und -vertretern zur Einrichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen begonnen Das Sozialministerium hat Chancen und bedenkenswerten Aspekte der Einrichtung einer Pflegekammer in einem Eckpunkte-Papier zusammengefasst Die Pflegekräfte wirken beim Aufbau der Pflegekammer intensiv mit. Vier Regionalveranstaltungen folgen. Folie 4
5 ECKPUNKTE FÜR PFLEGEKAMMER IN NIEDERSACHSEN Auszüge aus Eckpunktepapier für ein Pflegekammergesetz - Aufgaben (Berufsständige Vertretung) - Berufspflichten (Überwachung der Erfüllung der Pflichten) - Regelung der Fort und Weiterbildung - Förderung der Qualitätssicherung - Ethikkommission - Erteilung und Entzug von Berufsurkunden - Keine Berufsgerichtsbarkeit - Kein institutioneller Schlichtungsausschuss - Fahrplan für die Errichtung der Pflegekammer Folie 5
6 GESETZENTWURF SCHLESWIG HOLSTEIN - SEPTEMBER 2014 Artikel 1: Gesetz zur Errichtung einer Kammer für die Heilberufe in der Pflege Artikel 2: Gesetz über die Kammer und die Berufsgerichtsbarkeit für die Heilberufe in der Pflege (Pflegeberufekammergesetz PBKG) Artikel 3: Änderung des Gesetzes über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen Artikel 4: Änderung des Gesetzes über die Berufsausübung in Gesundheitsfachberufen Folie 6
7 GESETZENTWURF SCHLESWIG HOLSTEIN - SEPTEMBER 2014 Gesetzentwurf überträgt der Pflegeberufekammer zunächst nur Kernaufgaben verpflichtend, eröffnet jedoch optional zusätzliche Handlungsbereiche Alle Berufstätigen werden Pflichtmitglieder der Pflegeberufekammer Ggf. notwendige Novellierung des Pflegeberufekammergesetzes ist außerhalb des HBKGs leichter umzusetzen Prüfung 10 Jahre nach Inkrafttreten, ob Übernahme der Regelungen in das HBKG zweckmäßig ist. Vorbereitungszeit für die Errichtung der Kammer: 30 Monate. Folie 7
8 GESETZENTWURF SCHLESWIG HOLSTEIN - SEPTEMBER 2014 Zeitplan: Erste Kabinettsbefassung : 03. September 2014 Anhörung von Verbänden, Gewerkschaften und Dritten: Herbst 2014 Zweite Kabinettsbefassung und Einbringung in den Landtag: Ende 2014 Folie 8
9 RHEINLAND- PFALZ ABSTIMMUNG DER PFLEGENDEN ÜBER DIE PFLEGEKAMMER (I) Historisches Gespräch 2011 der Pflege mit der Landeregierung: Ja wenn Verbänden und Berufsbasis dafür sind Alle im Land tätigen Pflegekräfte hatten 2013 Gelegenheit zur Abstimmung, keine repräsentative Meinungsumfrage. Im Vorfeld kam es zu einer intensiven Informations- und Öffentlichkeitsarbeit mit u.a Info-Flyern, der Erstellung einer Homepage und ca.110 dezentralen Veranstaltungen mit Befürwortern (DPO) und Kritikern (ver.di) einer Pflegekammer. Kampagne sprach mindestens (von geschätzt rund Pflegekräften) individuell an. Folie 9
10 ABSTIMMUNG DER PFLEGENDEN ÜBER DIE PFLEGEKAMMER (II) Pflegekräfte gaben ihre Stimme ab. Folie 10
11 BERUFUNG DER GRÜNDUNGSKONFERENZ. Pressekonferenz am in Mainz mit (v.l.n.r.): Prof. Dr. Renate Stemmer, Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft Dr. Helmut Müller, Dachverband der Pflegeorganisationen in Rheinland-Pfalz Minister Alexander Schweitzer Sr. M. Basina Kloos, Marienhaus-Stiftung Waldbreitbach Prof. Dr. Frank Weidner, dip e.v. Folie 11
12 MITGLIEDER DER GRÜNDUNGSKONFERENZ Die Gründungskonferenz hat 19 Mitglieder, darunter 16 ausgebildete Pflegekräfte mit langjähriger beruflicher Erfahrung. Folie 12
13 GRÜNDUNGSKONFERENZ: AUFGABEN Folie 13
14 INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN DER GRÜNDUNGSKONFERENZ Die Gründungskonferenz führt 2014 über Multiplikatoren rund 160 dezentrale Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz Folie 14
15 INFORMATIONSVERANSTALTUNG DER GRÜNDUNGSKONFERENZ VOR ORT Die Angehörigen der Pflegeberufe in Rheinland-Pfalz haben sich im März 2013 mit großer Mehrheit für die Gründung einer Pflegekammer eingesetzt. Rheinland- Pfalz ist damit das erste Bundesland, in dem eine solche Vereinigung der Berufsangehörigen der Pflegeberufe etabliert wird. Die Pflegekammer soll künftig die Interessen der Pflegekräfte im Land vertreten. Im Juli 2013 nahm die Gründungskonferenz ihre Arbeit auf, um den Aufbau der Kammer voran zu bringen. Am Donnerstag, 18. September 2014, ist die Gründungskonferenz vor Ort zu Gast bei der BG Klinik Ludwigshafen. Mit einer Informationsveranstaltung für die Pflegekräfte der Region stellt die Gründungskonferenz die Eckpunkte und Ziele der Pflegekammer vor und bietet interessierten Pflegekräften die Möglichkeit, sich über die zukünftige Entwicklung ihres Berufsstandes zu informieren. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie in Ihrem Medium auf diese für die Pflegekräfte der Region wichtige Informationsveranstaltung hinweisen: 18. September bis Uhr BG Klinik Ludwigshafen - Ludwig-Guttmann-Straße Ludwigshafen Folie 15
16 GRÜNDUNGSKONFERENZ Kommunikationsstrategie: Umfassende Information der Pflegenden - > Erläuterung der Aufgaben und Leistungen - > Darstellung des Gründungsprozesses - > Aufnahme von Anregungen, Wünschen und Kritik - > Unterstützung des Entscheidungsprozesses bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Folie 16
17 GRÜNDUNGSKONFERENZ Kommunikationsstrategie: 6 Regionen Trier / Eifel / Wittlich, Koblenz / Ahr / Westerwald / Hunsrück, Mainz / Alzey, Ludwigshafen / Speyer, Landau / Westpfalz, Bad Kreuznach / Kaiserslautern Zeitlicher Rahmen 10 Monate in 2014: Gründungskonferenz vor Ort Meine Kammer! Folie 17
18 GRÜNDUNGSKONFERENZ Kommunikationsstrategie: Internetpräsenz Homepage Verlinkungen mit anderen Homepages Folie 18
19 UNTERSTÜTZER UND KRITIKER DER PFLEGEKAMMER Unterstützer sind u.a. alle Pflegeverbände Landeskrankenhausgesellschaft alle Heilberufskammern im Lande alle Fraktionen im Landtag Sehr viele freigemeinnützige Arbeitgeber (Kranken- und Altenpflege) Folie 19
20 UNTERSTÜTZER UND KRITIKER DER PFLEGEKAMMER Ver.di arbeitet in der Gründungskonferenz aktiv mit: Karola Fuchs, Vorsitzende des Landesfachbereichsvorstandes Gesundheit der Gewerkschaft ver.di im Landesbezirk Rheinland- Pfalz und stellvertretende Vorsitzende der Gründungskonferenz: Wir werden uns dafür einsetzen, dass, wenn die Pflegekammer kommt, diese ein Tiger mit ganz vielen Zähnen sein wird. ( PK am ). Folie 20
21 UNTERSTÜTZER UND KRITIKER DER PFLEGEKAMMER Kritiker sind u.a. Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. (bpa) vdab (Altenpflege) DGB Rheinland Pfalz Freier Verband der Zahnärzte Rheinland -Pfalz Klage des Arbeitgeberverband Pflege e.v., Berlin Urteil des VG Mainz vom Folie 21
22 NOVELLE DES HEILBERUFSGESETZES 2014 Pflegekammer wird sechste Heilberufskammer neben - Ärztekammer ( Mitglieder), - Zahnärztekammer (3.000), - Apothekerkammer (3.200), - Psychotherapeutenkammer (1.700), - Tierärztekammer (1.350). 1. Mitgliederstärkste Kammer mit bis Mitgliedern, evtl. sogar noch mehr. 2. Die Pflege ist ein Heilberuf 3. Augenhöhe mit den bestehenden Kammern bedingt Aufnahme der Pflegekammer ins HeilBG, da dieses Gesetz die rechtliche Grundlagen aller Heilberufe enthält. Folie 22
23 KAMMERMITGLIEDSCHAFT Pflichtmitgliedschaft von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen sowie Gesundheits und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie Gesundheitsund Kinderkrankenpfleger, Altenpflegerinnen sowie Altenpfleger. Freiwillige Mitgliedschaft soll ermöglicht werden für Auszubildende (Schülerinnen und Schüler) und - eingeschränkt - Krankenpflegehelferinnen sowie Krankenpflegehelfer, Altenpflegehelferinnen sowie Altenpflegehelfer, Folie 23
24 ABGRENZUNG DER AUFGABEN DER PFLEGEKAMMER Die Pflegekammer hat keine verbandspolitischen Aufgaben. Diese werden unverändert von den Berufsverbänden wahrgenommen werden. führt keine Tarifverhandlungen. Diese sind unverändert Aufgabe der Gewerkschaften. übernimmt keine Aufgaben des Pflege-TÜV. übernimmt keine Aufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). übernimmt keine Aufgaben der Krankenhaus- oder Heimaufsicht. Folie 24
25 KAMMERFINANZIERUNG DURCH BEITRÄGE Kammer regelt die Beitragsfragen in einer eigenen Beitragsordnung (Beitragssatzautonomie). Beitragsordnung wird von der Vertreterversammlung beraten und beschlossen. HeilBG wird aus sozialen Gründen für bestimmte Personen oder Gruppen von Kammermitgliedern Beitragsermäßigungen oder Beitragsfreistellungen ermöglichen Kammer kann differenzieren zwischen Beitrag der Pflichtmitglieder und dem der freiwilligen Mitglieder. Folie 25
26 Link zur Landtagsdrucksache: hen/ pdf Link zum Bearbeitungsstand Landtagsdokumentation Folie 26
27 GRÜNDUNGSAUSSCHUSS - PFLEGEKAMMER Berufung der Mitglieder durch MSAGD bis Jahresende 2014 auf Vorschlag der Berufsverbände und Gewerkschaften Gründungsausschuss (KdÖR) startet Anfang 2015 in Mainz Hauptaufgabe Vorbereitung und Durchführung der Wahl der ersten Vertreterversammlung mit u.a. 1. Registrierung aller Wahlberechtigten (Erstellung des Wählerverzeichnisses) Kampage 2. Unterstützung der Arbeitgeber, damit jedes Kammermitglied erfasst wird und sein aktives und passives Wahlrecht ausüben kann. 3. Organisation der Wahlen auf der Basis einer (vorläufigen) Wahlordnung, Vorbereitung der ersten Vertreterversammlung Anfang 2016 Folie 27
28 BUSSINESPLAN FÜR DIE ORGANISATIONSSTRUKTUR FÜR GRÜNDUNGSAUSSCHUSS UND KAMMER Das ist meine Kammer Folie 28
29 PLAN ZUR GRÜNDUNGSPHASE DER LANDESPFLEGEKAMMER 1. Rechtsform Personalkörperschaft Schrittweise Errichtung der Landespflegekammer ist im 111 des novellierten HeilBG geregelt ( Vorkörperschaft -> Gründungsausschuss). 2. Positionierung Alleinstellungsmerkmal besondere Verantwortung! Ausführung der Landesregierung im Gesetzesentwurf: Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist als öffentlich-rechtlicher Pflichtzusammenschluss geeignet und notwendig, da sie angesichts der gesellschaftlichen und gesundheitspolitischen Strukturen und der Rahmenbedingungen in der Pflege legitimen öffentlichen Aufgaben dient und ihre Errichtung, gemessen an diesen Aufgaben, verhältnismäßig ist. (Auszug aus Drucksache 16/3626, Begründung S. 4) Folie 29
30 PLAN ZUR GRÜNDUNGSPHASE DER LANDESPFLEGEKAMMER RHEINLAND-PFALZ 7. Standort Sitz der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist Mainz. Räumliche Unterbringung für die Aufbauphase ist gesichert. 8. Ablauforganisation Im strategischen Geschäftsbereiche existiert weitgehend eine Vorstellung einer Grobstruktur (Rechtsberatung, Fort- und Weiterbildung etc.). Aufgabenerledigung im Detail wird in der Gründungskonferenz zurzeit vorbereitet. In Prioritätenliste stehen zwei Punkte an erster Stelle: 1. Die Registrierung der Pflegenden vor Ort Kampagne. 2. Entwicklung der Aktivitätsbereiche, in denen schnelle und darstellbare Erfolge der Kammerarbeit zu erzielen sind, die aber zugleich von entwicklungsstrategischem Rang sind. Folie 30
31 PLAN ZUR GRÜNDUNGSPHASE DER LANDESPFLEGEKAMMER RHEINLAND-PFALZ AG Finanzierung und Organisation 7. Sitzung am von Uhr bis Uhr - Rückmeldung/Diskussion aus den vier Arbeitspaketen o Finanzierung o EDV o Marketing/Öffentlichkeitsarbeit o Satzungsrecht Und: - Anforderungsprofilraster für MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle des Gründungsausschusses (Geschäftsführung, Bereichsleitung, SachbearbeiterInnen, Sekretariat) Folie 31
32 Gründungsausschuss Umsetzung des HeilBG - Aufgaben und Zeitdiagramm - Gründungsausschuss ( 111HeilBG) Aufgaben- / Zeitdiagramm Gründungskonferenz/ Gründungsausschuss Monat Januar 2015 Februar 2015 März 2015 April 2015 Mai 2015 Juni 2015 Juli 2015 August 2015 September 2015 Oktober 2015 November 2015 Dezember 2015 Januar 2016 Februar 2016 Kalenderwoche Zeitspanne von bis am Gesetzesnovelle HeilBG tritt in Kraft Geschäftsstelle des GA nimmt seine Arbeit auf Gründungsausschuss nimmt seine Arbeit auf Räume beziehen und einrichten Auswahl der Bewerber Stelle GF Bewerbungsgespräche führen Sitzung Gründungsausschuss Hauptsatzung und Ordnungen verabschieden Arbeitsbereiche organisieren Meldeunterlagen erarbeiten Flyer Registrierung erarbeiten Registrierungskampagne vorbereiten Meldeordnung veröffentlichen Sitzung Gründungsausschuss Mitarbeiterrekrutierung Registrierung der Stichtag Wählerverzeichnis Wahlordnung verabschieden Wahlordnung genehmigt von MSAGD Wählerverzeichnis erstellen Wählerverzeichnis auslegen zur Einsicht Wahlvorschläge einzureichen Wahlvorschläge bearbeiten Wahlvorschläge bekanntgeben Wahlkampagnen führen Stimmzettel versenden Wahlzeit Wahltag Wahlergebnis ermitteln Bekanntgabe des vorläufiges Wahlergebnisses Einspruchsfrist Bekanntgabe des Wahlergebnisses Vorbereitung und Einladung zur Sitzung der Vertreterversammlung Erste Sitzung der Vertreterversammlung Folie 32
33 Rückmeldung/Diskussion aus den Arbeitspaketen o Finanzierung o EDV o Marketing/Öffentlichkeitsarbeit o Räumlichkeiten Anforderungsprofilraster für MitarbeiterInnen des Gründungsausschusses Folie 33
34 Organigramm der Geschäftsstelle Gründungsausschuss 2015 GF: Vertretung der LPfK, Koordination, Personalverwaltung, Gremienarbeit im Gründungsausschuss (Vorstand und Ausschüsse) + Sekretariat (1 VK) GB 1 GB 2 Meldewesen Mitgliederverwaltung, Wahlen zur VV, Beitragswesen Organisation/EDV, Haushalt, Buchhaltung, Jahresabschluss Ausarbeitung der Satzungen Berufs- und Satzungsrecht, Interne Dienstleistungen GF = Geschäftsführung; GB = Leitung Geschäftsbereich Startoption 2015 Vorbereitung und Betreuung der internen Gremien Sicherstellung der regionalen Präsenz Öffentlichkeitsarbeit Pressestelle Homepage Amtsblatt Folie 34
35 Eckpunkte für Organigramm der Geschäftsstelle > 2020 GF: Vertretung der LPfK, externe Gremienarbeit, Koordination, Personalverwaltung, Satzungen, VV und Vorstand + Sekretariat GB 1 GB 2 GB 3 Sicherstellung der regionalen Präsenz Meldewesen Mitgliederverwaltung, Beitragswesen Organisation/EDV, Haushalt, Buchhaltung, Jahresabschluss Berufs- und Satzungsrecht, Allgemeine Berufsrechtsberatung Kontakt zu den Einrichtungen berufsfachliche Auskunft Öffentlichkeitsarbeit Pressestelle Homepage Amtsblatt Grundsatzfragen der Pflege Ethik in der Pflege Ethikkommission Fort- und Weiterbildung Schlichtungsausschuss Betreuung der Ausschüsse und internen Gremien ausländische. Pflegekräfte Ombudsperson Folie 35
36 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Kontakt: Dr. rer. publ. Jürgen Faltin Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Bauhofstraße 9, Mainz Tel: / Juergen.Faltin@msagd.rlp.de Folie 36
Interprofessioneller Pflegekongress Dresden
Interprofessioneller Pflegekongress Dresden Rheinland Pfalz auf dem Weg zur Pflegekammer Dr. Jürgen Faltin Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz Folie 1 Folie 2 STAND
MehrErrichtung der Pflegekammer. Rheinland-Pfalz. Hintergrund, Aufbau und Ausblick
Errichtung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz Hintergrund, Aufbau und Ausblick Dr. Jürgen Faltin Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz Folie 1 GLIEDERUNG 1. Überlegungen
MehrIn Rheinland-Pfalz nimmt 2016 die Pflegekammer ihre Arbeit auf?
In Rheinland-Pfalz nimmt 2016 die Pflegekammer ihre Arbeit auf? Landespflegekonferenz 2014 Landespflegerat Sachsen-Anhalt Sandra Postel Marienhaus Stiftung Geschäftsstelle der Gründungskonferenz zur Errichtung
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012
MehrGesundheitsökonomische Gespräche 2014 Ludwigshafen
Gesundheitsökonomische Gespräche 2014 Ludwigshafen Workshop: Aufgaben und Nutzen der Pflegekammer für den Berufsstand Leitung und Moderation: Dr. Jürgen Faltin Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit
MehrEntwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September 2015. Axel Merschky, BP-LWTG
Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes Hannover im Axel Merschky, BP-LWTG Folie 1 BP-LWTG Rheinland-Pfalz Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Maßregelvollzugsgesetz
MehrEntwurf Stand: 03.02.2014
Entwurf Stand: 03.02.2014 Praxisanleitung nach dem Altenpflegegesetz, dem Krankenpflegegesetz und dem Notfallsanitätergesetz RdErl. d. MK v. XXX 45-80009/10/2/b VORIS 21064 Bezug: Rd.Erl. v. 3. 1. 2013
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrGute Argumente zur Errichtung einer Pflegekammer
DBfK Nordost Bundesverband e. V. e. V. Alt-Moabit Kreuzstr. 7 91 10559 14482 Berlin Potsdam Tel.: 030 331 21 74 91888 5703 Email: dbfk@dbfk.de nordost@dbfk.de Gute Argumente zur Errichtung einer Pflegekammer
MehrPro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.
Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Sie können auf die medizinische und pflegerische Qualität
MehrKonzeption & Umsetzung eines länderübergreifenden IKZM - Prozesses
Ergebnisse der online-befragung Konzeption & Umsetzung eines länderübergreifenden IKZM - Prozesses Prognos AG Mai 2009 1 Allgemeine Hinweise zur online - Befragung Untersuchungsgegenstand: Forschungsvorhaben
MehrName der Organisation (off. rechtl. Bezeichnung) Straße PLZ/Ort Branche Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon
Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende
MehrGeschäftsordnung der Konferenz Onkologischer Kranken und Kinderkrankenpflege (KOK)
Geschäftsordnung der Konferenz Onkologischer Kranken und Kinderkrankenpflege (KOK) Eine Arbeitsgemeinschaft in der Deutschen Krebsgesellschaft e.v. Sektion B 1. Name, Rechtsform, Sitz und Zweck der Arbeitsgemeinschaft
MehrEvaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz
Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Aufgrund des 5 Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 2 Abs. 3 Nr. 4 des Verwaltungsfachhochschulgesetzes (VFHG) vom 2. Juni 1981 (GVBl. S. 105),
MehrDie Psychotherapeutenkammer Niedersachsen. Info für Ausbildungsteilnehmer in der praktischen Ausbildung zum Psychotherapeuten (PiA)
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen Info für Ausbildungsteilnehmer in der praktischen Ausbildung zum Psychotherapeuten (PiA) Über uns Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) ist eine Körperschaft
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrAntrag auf Mitgliedschaft. Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) e.v.
Antrag auf Mitgliedschaft im Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) e.v. Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Verband hat sich entschieden, einen Antrag auf Mitgliedschaft im SpiFa zu stellen. Das
MehrLANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode. Antwort. Drucksache 16/1915. des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1915 zu Drucksache 16/1784 18. 12. 2012 Antwort des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Große Anfrage der Fraktion
MehrDachverband Xund Statuten
für natürliche Methoden im Gesundheitswesen S T A T U T E N Inhaltsverzeichnis Seite I. Name, Sitz, Zweck 2 Art. 1 Name und Sitz 2 Art. 2 Zweck 2 II. Mitgliedschaft 2 Art. 3 Mitglieder des Vereins sind
MehrImpulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft
Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrArbeitskreis Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein
Häufig gestellte Fragen zur Pflegeberufekammer Antworten des vorbereitenden Arbeitskreises zur Errichtung einer Pflegeberufekammer 1. Wer wird Pflichtmitglied in der Pflegeberufekammer? Jede Pflegefachperson
MehrRisikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement
SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent
MehrMitarbeiterbefragung im Zentrum für Radiologie u. Nuklearmedizin (ZRN) Dr. J. Esser, geschäftsführender Arzt K. Brinkbäumer, Praxismanagerin
Mitarbeiterbefragung im Zentrum für Radiologie u. Nuklearmedizin (ZRN) Dr. J. Esser, geschäftsführender Arzt K. Brinkbäumer, Praxismanagerin Das ZRN Radiologisch-nuklearmedizinische Gemeinschaftspraxis
MehrEntschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen
Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)
MehrSATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz
Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss
MehrGrundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland
Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
Mehr4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung
SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1040 18. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene Der Landtag möge beschließen:
MehrSATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule
MehrUm diese Aufgabe erfüllen zu können sind wir Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen.
Pflegekonzept Unser Pflegedienst......und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Teams haben sich die medizinische Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in ihrer Häuslichkeit zur Aufgabe
MehrDie Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?
Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können
MehrElternbefragung der Kindertagesstätte...
Elternbefragung der Kindertagesstätte... Sehr geehrte Eltern, um bedarfsgerecht planen und unsere Einrichtung Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechend gestalten zu können, führen wir derzeit diese
MehrVertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger
Vortrag Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Christian Spahr, Leiter Medienprogramm Südosteuropa Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich
MehrSatzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe
Satzung Ev. Fachverband Schuldnerberatung SaFvbSb 314 Satzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe Vom 29. April 2009 (KABl. 2009 S. 169) Inhaltsübersicht 1 1 Name,
MehrD i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen
D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:
MehrEvaluation des Projektes
AuF im LSB Berlin Evaluation des Projektes Führungs-Akademie des DOSB /// Willy-Brandt-Platz 2 /// 50679 Köln /// Tel 0221/221 220 13 /// Fax 0221/221 220 14 /// info@fuehrungs-akademie.de /// www.fuehrungs-akademie.de
Mehr- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.
- 1 - Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Emden vom 20.12.2001 (Amtsblatt Reg.-Bez. Weser-Ems 2002 S. 170 / in Kraft seit 26.01.2002) (Änderung v. 05.10.2006 Amtsblatt 2006 S. 194 / in Kraft
MehrSatzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1
Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein Begutachtungsstelle Die Zahnärztekammer Nordrhein richtet eine Stelle zur Begutachtung
MehrImpulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version)
Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Das heißt: Beteiligungskultur: Wie können Menschen mit Behinderungen überall mitmachen und mitsprechen.
MehrBefrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?
DKG-Veranstaltung: DER NEUE 17C KHG IN DER UMSETZUNG Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? 29. August 2014, Hotel Meliá, Berlin Friedrich W. Mohr
MehrAussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung
Nachhaltigkeitsüberprüfung der Breuel & Partner Gruppendynamikseminare In der Zeit von Januar bis Februar 2009 führten wir im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit eine Evaluation unserer Gruppendynamikseminare
MehrAngaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme
Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme S c h u l j a h r 2 0 1 6 / 1 7 Die Anmeldung meines / unseres Kindes erfolgt an der Name der Schule 1. Unser / Mein Kind Familienname:... Vorname(n):...
MehrGesetzentwurf. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hannover, den 09.02.10
Gesetzentwurf Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hannover, den 09.02.10 Der Landtag wolle das folgende Gesetz beschließen: Gesetz zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe und zur Errichtung einer
MehrVereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit
Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung
MehrGrundordnung der Fachhochschule Mainz
Grundordnung der Fachhochschule Mainz Auf Grund des 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit 76 Abs. 2 Nr. 1 und 74 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes (HochSchG) vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167 ff.) BS
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrSatzungen der Ärzteversorgungen
Satzungen der Aerzteversorgungen 2013-07-28.doc 1 / 6 Satzungen der Ärzteversorgungen Stand der Inhalte im wesentlichen August 2012 Letzte Korrektur: Juli 2013 Inhaltsverzeichnis Satzungen der Ärzteversorgungen...1
MehrBeste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern
Beste Arbeitgeber in der ITK Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche
MehrSatzung der Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V.
Satzung der Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V.. (2) Der Verein wird ins Vereinsregister eingetragen. (3)
Mehr1 Errichtung, Sitz, Aufgabe
Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) Vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 418), geändert durch Gesetz vom 10. November 1998 (GV. NRW. S. 663), durch Gesetz
MehrS A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz
S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins
MehrSächsischer Baustammtisch
Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de
MehrTennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
MehrDresdner Geschichtsverein e.v.
Dresdner Geschichtsverein e.v. S A T Z U N G Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr "Dresdner Geschichtsverein e.v." Er hat seinen Sitz in Dresden und ist in das Vereinsregister einzutragen.
Mehr1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/1874 04. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e n der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung
MehrBewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde
Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der
MehrVorteile bei einer Umwandlung von Gehaltsteilen in betriebliche Altersvorsorge mit der winsecura Pensionskasse
Vorteile bei einer Umwandlung von Gehaltsteilen in betriebliche Altersvorsorge mit der winsecura Pensionskasse oder auch: bav einfach André Loibl winsecura Pensionskasse DBV-winterthur Kirchstraße 14 53840
MehrEntschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen
Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.6.2002 (SächsGVBl. Seite 207)
MehrGeschäftsordnung. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins.
Geschäftsordnung 1 Zweck Die Geschäftsordnung regelt den Geschäftsvorgang. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins. 2 Pflichten und Aufgaben des Vorstandes Alle Vorstandsmitglieder
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2073 6. Wahlperiode 08.08.2013. der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2073 6. Wahlperiode 08.08.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bedarfs- und Ausbildungsplatzplanung für Gesundheits-
MehrENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten
ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule
MehrÖffentlicher Webcast - Implementierungsstrategie Strukturmodell - stationär
Unterlagen Öffentlicher Webcast - Implementierungsstrategie Strukturmodell - stationär Referent: Bruno Ristok Typ: Webcast Datum: 13.02.2015 C&S Computer und Software GmbH Wolfsgäßchen 1 86153 Augsburg
MehrFORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems
FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende
MehrPflegestützpunkte: unabhängige, neutrale und kostenlose Beratungs- und Informationsangebote
Pflegestützpunkte: unabhängige, neutrale und kostenlose Beratungs- und Informationsangebote Pflegestützpunkte Baden-Württemberg e.v. 1 Baden-Württemberg meldet Vollzug: Die Pflegestützpunkte haben ihre
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrDie Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden.
In einer Website haben Seiten oft das gleiche Layout. Speziell beim Einsatz von Tabellen, in denen die Navigation auf der linken oder rechten Seite, oben oder unten eingesetzt wird. Diese Anteile der Website
MehrFortbildung als effizientes Marketing-Instrument
Für Kundenbindung und Markenpflege: Fortbildung als effizientes Marketing-Instrument Informationen zum AVA-Veranstaltungsservice für Industrieunternehmen Hoher Stellenwert im tierärztlichen Bereich Gerade
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
MehrDEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG
DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den
Mehrvom 30. Juni 2010 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz
813.2 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2010 Nr. 243 ausgegeben am 30. August 2010 Gesetz vom 30. Juni 2010 über die Liechtensteinische Alters- und Kranken- hilfe (LAKG) Dem nachstehenden
MehrDer neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg.
Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Dipl.-Ing. Thomas Egelhaaf, Leiter der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Fachtagung der Fachgruppe Feuerwehren-Hilfeleistung
MehrDer Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet?
Der Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet? Ellen Enslin, MdL Kommunalpolitische Sprecherin 1 1. Wie funktioniert der Schutzschirm? Die folgenden Folien stammen zum Teil aus dem hessischen
MehrArbeitsrichtlinien. Jugendabteilung der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten- Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
Arbeitsrichtlinien Jugendabteilung der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten- Kunst, Medien, Sport, freie Berufe 1 Allgemeine Bestimmungen 1) Die Arbeitsrichtlinien sind bei weiblicher Bezeichnung geschlechtsneutral
MehrPersonal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005
290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in
MehrS A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen
S A T Z U N G für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen (neue leben Lebensversicherung AG, neue leben Unfallversicherung AG, neue leben Pensionskasse AG) Inhaltsverzeichnis Seite Präambel 2 1
Mehrmehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %
Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrStellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrVerein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)
Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in
MehrMit Sicherheit gut behandelt.
Mit Sicherheit gut behandelt. Eine Initiative zur Verbesserung von IT-Sicherheit und Datenschutz bei Ärzten und Psychotherapeuten. www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de IT Sicherheit und Datenschutz bei
MehrInstitutsordnung. TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für Software- und Multimediatechnik (SMT)
TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für (SMT) Institutsordnung Die Institutsordnung wurde vom Fakultätsrat der Fakultät Informatik in seiner Sitzung am 16.04.2012 bestätigt. Ordnung
MehrÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER
GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen
MehrKundInnenbefragung zur mobilen Pflege und Betreuung 2012
KundInnenbefragung zur mobilen Pflege und Betreuung 2012 Ergebnisse und Erkenntnisse Stand: Oktober 2012 Daten zur KundInnenbefragung Im Jahr 2012 führte der Fonds Soziales Wien eine KundInnenbefragung
MehrWege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit
Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember
MehrSelbstverständnis der PsyFaKo
Selbstverständnis der PsyFaKo Arbeitsgruppe vom 23.-25.06.06 25.06.06 Beschlussfähigkeit higkeit Erfahrungen aus bisherigen PsyFaKos: Uneinigkeit bzgl. der Möglichkeit M Beschlüsse sse zu fassen und der
MehrBeiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015
Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung
MehrPräsident der Bayerischen Landesärztekammer
Begrüßung der Absolventen der Fakultät für Medizin an der TU München Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer am 26. Juli 2013 in München Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrter
MehrSatzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen für das Wintersemester 2012/2013
Ausgabe 12 27. Juni 2012 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen für das Wintersemester
MehrSeite 2: Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein für das Studienjahr 2015/2016
Ausgabe 15 06.07.2015 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Ludwigshafen
MehrGDA Ziel 3: Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen
GDA Ziel 3: Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen Dr. Burkhardt Jaeschke Bremen, 7.09.2009 Projektplan AG HAUT vom 28.0.2008 (Fassung 04.05.2009) Verbesserter Gesundheitsschutz bei
MehrLandtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung
13. Wahlperiode 29. 09. 2005 Mitteilung der Landesregierung Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten
MehrDas politische Ziel der Landesregierung Rheinland Pfalz, die Situation der Pflegekräfte im Land zu verbessern, wird von uns ausdrücklich unterstützt.
Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di Landesbezirk Rheinland- Pfalz- Saarland und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Rheinland Pfalz zum Entwurf eines Heilberufsgesetzes (HeilBG) Grundsätzliche Vorbemerkung
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
MehrInformationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung
Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Zulassung von Trägern 176 Sozialgesetzbuch (SGB) III Grundsatz (1) Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle,
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
MehrNeue Kammern braucht das Land!? Eine Einführung
Dipl.-Jur. Karolin Heyne, LL.M.oec. Wiss. Mitarbeiterin IFK Neue Kammern braucht das Land!? Eine Einführung Berlin, 15. November 2013 I. Einführung II. Historische Eckpunkte des Kammerwesens III. Exemplarische
MehrEnergienetz Elbmarsch - Förderverein für eine Energiewende in der Elbmarsch
Der Förderverein Energienetz Elbmarsch Förderverein für eine Energiewende in der Elbmarsch ist eine dem Gemeinnutz verpflichtete überparteiliche Initiative. Viele engagieren sich bereits, jede/r ist herzlich
Mehr