Sicherheiten Wirtschaft trifft Zoll ZAF Jutta Boll-Hoffmann

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1 Sicherheiten

2 Inhaltsverzeichnis I. Übergreifende Fragen II. Arten der Sicherheit III. Berechnung von Sicherheiten/Referenzbeträgen

3 I. Übergreifende Fragen 1. Obligatorische Sicherheitsleistung 2. Zu sichernde Abgaben 3. Verzicht

4 Obligatorische Sicherheitsleistungen(UZK) I.1.a.) Möglicherweise entstehende Abgaben: Besondere Verfahren Sonstige bes. Verfahren Verwahrungslager Obligatorisch erst mit UZK

5 I.1.a) Obligatorische Sicherheitsleistung für besondere Verfahren Betrieb einer Zolllagerstätte Verwendung vorübergehende Verwendung, Endverwendung (Ausnahme: vorübergehende Verwendung, wenn mündliche Anmeldung möglich) Veredelung aktive Veredelung passive Veredelung beim Einsatz von Äquivalenzware

6 I.1.) Obligatorische Sicherheitsleistung (UZK) b) Entstandene Abgaben Zahlungsaufschub Vorzeitige Überlassung Versand Obligatorisch bereits unter Zollkodex Zusammengefasste Mitteilung der Zollschuld

7 I.2. Zu sichernde Abgaben (Art.89 Abs. 2 UZK): Ein-/Ausfuhrabgaben (Art.5 Nr.20/ 21 UZK) Zollschuld (arg. ex Art. 77 und 81 UZK) Andere Abgaben (Art. 89 Abs. 2 UAbs.1 UZK) nationale Abgaben (EUSt und VSt)

8 I.3. Möglichkeit des Verzichts (Art. 89 Abs. 9 UZK) Betragsgrenze 1000 Euro Ein-/ Ausfuhrabgaben Ggf. Einbeziehung anderer Abgaben

9 1. Einzelsicherheit 2. Gesamtsicherheit

10 II. Arten der Sicherheitsleistung (Art.89 UZK) Grundsatz: Wahlfreiheit der Beteiligten ob Einzel- oder Gesamtsicherheit Rechtliche Einschränkung: Zusammengefasste Mitteilung der Zollschuld Zahlungsaufschub für einen Gesamtbetrag

11 II. Arten der Sicherheitsleitung (Art. 89 UZK) Grundsatz: Bewilligung einer Gesamtsicherheit, wenn mehr als eine Zollanmeldung gesichert werden soll. Sicherheit für formell bewilligte Verfahren gehen immer mit einer Bewilligung Gesamtsicherheit einher. Antrag auf Bewilligung einer Gesamtsicherheit: Vordruck: 0597 aufrufbar unter -> Vordrucke und Merkblätter

12 Gesamtsicherheit auch möglich bei: Zollanmeldungen nach Artikel 163.UZK-DA (Einzelverfahren) Mehrere Bewilligungen für dasselbe besondere Verfahren Bei einer mündlichen Zollanmeldung ist keine Sicherheit erforderlich

13 III. Berechnung der Sicherheiten/Referenzbeträge (Darstellung anhand des Beispiels Verwahrungslager)

14 Sicherheitsleistung (Artikel 148 Absatz 2 Buchstabe c) UZK; Artikel 89 UZK) Variante 1 Aufzeichnungen des Beteiligten sind vorhanden bzw. Schätzung möglich; Auslastung des Verwahrungslagers relativ gleichmäßig Betrachtungszeitraum beträgt hier zwölf Monate Berechnung des Referenzbetrages nicht nur anhand des maximalen Zollsatzes sondern auch anhand des gewichteten Durchschnittszollsatzes möglich; allerdings muss der Beteiligte belegen können, dass der maximale Zollsatz nur für einen geringen Teil seiner Waren zutreffend wäre

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18 Sicherheitsleistung Variante 3 Container-Lagerung geschätzte Lagerkapazität oder Höchstbestand an Containern in diesem Verwahrungslager; Wert pro Container kann entweder ein Durchschnittswert sein oder der Versicherungswert des Containers Berechnung des Referenzbetrages nicht nur anhand des maximalen Zollsatzes sondern auch anhand des gewichteten Durchschnittszollsatzes möglich; allerdings muss der Beteiligte belegen können, dass der maximale Zollsatz nur für einen geringen Teil seiner Waren zutreffend wäre

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21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ZAF Jutta Boll-Hoffmann Hauptzollamt Lörrach -Dienstsitz Freiburg- Sachgebiet Abgabenerhebung Arbeitsbereichsleiterin für Besondere Verfahren, Vereinfachte Verfahren und Sicherheiten Tel.: 0761/ D

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