Versicherungsmaklervertrag Teil 1

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1 Versicherungsmaklervertrag Teil 1 Zwischen dem Versicherungsmakler: (bitte zurück an) Solid-Rent Vermietungs- und Verwaltungs- GmbH Versicherungsmakler Finanzdienstleister Perchtingerstr.8/IV Postkasten Perchtingerstr München [email protected] Tel. 089/ Fax.089/ nachfolgend kurz Makler genannt - und Kunde und Auftraggeber/Vertragspartner: Frau Herrn Firma Tel.: Fax: -nachfolgend kurz Auftraggeber genannt - 1 Vertragsgegenstand wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Der Auftraggeber betraut den Makler mit der Wahrnehmung seiner Versicherungsangelegenheiten. Diese Betreuung erstreckt sich auf die künftig vom Makler vermittelten Versicherungsverhältnisse. Sofern besonders vereinbart, kann die Betreuung auch auf bereits bei Abschluss dieses Vertrages bestehende Versicherungsverhältnisse ausgedehnt werden (siehe 2, Ziff. 2). Nicht gegenständlich sind in jedem Fall die gesetzlichen Sozialversicherungen. 2. Dem Makler obliegt in diesem Rahmen die Betreuung von Versicherungsangelegenheiten seines Auftraggebers und insbesondere die Beschaffung des zur Deckung seiner Risiken erforderlichen Versicherungsschutzes im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. In diesem Zusammenhang nimmt der Makler auch eine Beratungsfunktion gegenüber seinem Auftraggeber wahr. 3. Der Makler ist ein unabhängiger Versicherungsvermittler. Er ist weder direkt noch indirekt an einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften beteiligt und steht wirtschaftlich auf der Seite des Auftraggebers, dessen Interessen er wahrzunehmen hat. 4. Der Auftraggeber stellt dem Makler die für seine Tätigkeitsdurchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig zur Verfügung. Änderungen der Risikoverhältnisse zeigt der Auftraggeber unverzüglich dem Makler an. 2 Leistungsumfang des Makler 1. Der Makler erbringt auf Grund dieses Vertrags gegenüber dem Auftraggeber alle Dienstleistungen, die üblicherweise von einem Versicherungsmakler gegenüber seinem Kunden erbracht werden. Dazu gehört zum Beispiel die Vermittlung und Verwaltung der durch den Makler vermittelten Versicherungsverträge sowie der bereits bestehenden Versicherungsverträge, falls dieses vereinbart wird und die Unterstützung des Auftraggebers bei der Schadensregulierung. 2. Die Tätigkeit des Maklers bezieht sich auch auf die umseitig angegebenen Versicherungsverträge des Auftraggebers, welche bei Abschluss dieses Vertrages bereits bestanden haben. Eine spätere Ausdehnung auf ggf. weitere bestehende Verträge bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. 3. Der Makler berücksichtigt bei seiner Tätigkeit nur die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (- Bereich Versicherungen -), Graurheindorfer Str. 108, Bonn zugelassenen Versicherer, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Ausländische Versicherer bleiben im Regelfall unberücksichtigt. Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Makler freigestellt, Versicherungen auch an im Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Versicherungen werden nicht an Direktversicherer oder Unternehmen vermittelt, die dem Makler keine Vergütung gewähren. Falls der Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht, wird hierfür im Einzelfall ein gesondertes Entgelt vereinbart. 4. Eine nicht mit der Dienstleistung in Zusammenhang stehende Rechtsberatung wird nicht geleistet. 3 Vollmacht Die Vertretungsbefugnisse des Makler gegenüber den Versicherungsunternehmen ergeben sich aus der vom Auftraggeber erteilten Vollmacht. Die Vollmacht wird dem Makler in einer gesonderten Urkunde erteilt, welche Anlage dieses Vertrags ist. 1 von 6

2 4 Vertragsdauer 1. Der Versicherungsmaklervertrag wird zunächst für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Es gilt 4 -siehe 3. Vertragsbeginn ist der. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zuvor gekündigt worden ist. 2. Eine Kündigung des Vertrags ist unter Beachtung einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist immer möglich, der Auftraggeber hat ein jederzeitiges Kündigungsrecht ohne Angaben von Gründen, das zwingend gültig wird, vier Wochen nach Kündigungseingang (schriftlich per E-Brief). 5 Vergütung Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Versicherungsmaklers trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie, so dass dem Auftraggeber durch den Versicherungsmaklervertrag keine zusätzlichen Kosten entstehen. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen Auftraggeber und Makler vereinbart werden. 6 Haftung Die Haftung des Maklers ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf einen Betrag in Höhe von je Schadensfall begrenzt. Der Makler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall aus Sicht des Auftraggebers das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Voraussetzung ist, dass für eine derartige Erhöhung ein zeichnungswilliger Versicherer gefunden werden kann. Der Makler gibt hierzu eine Empfehlung ab. Der Vermögensschadenhaftpflicht-Vertrag wird auf Wunsch des Auftraggebers vorgelegt/nachgewiesen. Klausel zur Haftungsbeschränkung in der Anbahnungsphase: 1. Die Haftung des Maklers für Fehler bei Auswahl und Abschluss geeigneter Versicherungen und hinreichender Deckung wird auf vorhersehbare Schäden und für Fälle leichter Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf die doppelte Deckungssumme der gesetzlichen Mindestversicherung (derzeit 1,13 Mio.Euro),also 2,26 Mio.Euro pro Schadenereignis beschränkt. Der Makler ist entsprechend haftpflichtversichert. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht,soweit Fehler zur Verletzung von Leben,Körper oder Gesundheit führt. 2. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht,hat der Auftraggeber die Möglichkeit,den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigene Kosten auf eine andere Versicherungssumme zu erhöhen,die das übernommene Risiko abdeckt. Der Makler kann hierzu auf Wunsch des Auftraggebers eine Empfehlung hierzu abgeben. 7 Verjährung Ansprüche auf Schadenersatz aus dem Maklervertrag wegen einer leicht fahrlässigen begangenen Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben musste. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch drei Jahre nach Beendigung des Maklervertrages. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen einer Haftung des Maklers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen einer Haftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Maklers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruht. 8 Datenschutz Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Makler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (zum Beispiel Beiträge, Versicherungsfälle, Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an ihren Verband übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen. Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Makler weitergeben. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Makler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. 9 Schlussbestimmungen und Schlichtungsstellen 1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. 2. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat durch eine Regelung zu erfolgen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. 2 von 6

3 3. Derzeit bekannte Schlichtungsstellen: Private Versicherungen außer private Krankenversicherungen Kreditversicherungen, Rückversicherungen Versicherungsombudsmann e.v. Postfach Kronenstr Berlin Berlin Tel.: / Tel.: 0180/ Fax: / Fax: 030/ Private Krankenversicherungen Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung Ergänzung zu 2, Ziffer 2 (Konkretisierung in Bezug auf bestehende Versicherungsverträge), die nachfolgenden Angaben und Weisungen stellen die Tätigkeitsbereiche/Verantwortungsbereiche des Maklers zu bestehenden Verträgen klar bzw. verschiedene Deckungsbereiche werden weitergereicht. TEIL 1 Dieser Versicherungsmaklervertrag bezieht sich auf die nachstehend angekreuzten Versicherungsverträge; oder auf die separat aufgelisteten Versicherungsverträge. Dieses Feld / diese Wahl ist zwingend zu treffen / bzw. zu beantworten / zu konkretisieren. Auflistung der separat genannten Versicherungsverträge mit Namen der Gesellschaft und Versicherungsnummer: Anlageblatt: ja / nein / Anzahl der Blätter: TEIL 2 (Bearbeitungs- und Betreuungsfelder) Privatversicherungen Privatversicherungen (Fortsetzung) Betriebsversicherungen Lebens- +/ priv. Rentenversicherung Wohngebäudeversicherung Gebäudeversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Hausratversicherung Inhaltsversicherung Krankenvoll-( Zusatz-)Versicherung Glasversicherung Glasversicherung Unfallversicherung Rechtsschutzversicherung Elektronikversicherung Privathaftpflichtversicherung Reisegepäckversicherung Transportversicherung Diensthaftpflichtversicherung Reisekrankenversicherung Maschinenversicherung Tierhalter- Haftpflichtversicherung Elektronikversicherung Betriebs/Berufshaftpflichtvers. Haus-/Grundstückshaftpflichtvers. Sterbegeldversicherung Rechtsschutzversicherung Kraftfahrzeugversicherung Freizeitvers. (z.b. Wassersport) Kraftfahrtversicherung(en) Betriebliche Altersversorgung gesetzl.pflegeversicherung Sonstige Versicherung(en): 3 von 6

4 Zusätzliche Weisung und Verfügung des Auftraggebers an den Makler: Der Makler wird beauftragt folgende Leistungen zu erbringen bzw. Lösungen zu suchen und zu präsentieren: Der Auftraggeber verfügt die Eingrenzung der Versicherer- Unternehmen für seine Deckungen auf die Versicherer (hier werden Versicherer genannt, die unter keinen Umständen Deckungen übernehmen sollen/weisung des Kunden): 4 von 6

5 Allgemeine Hinweise für unsere Kunden und Vertragspartner: Wir sind Versicherungsmakler mit der Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Eintragung im Versicherungsvermittlerregister unter der Nummer D-JD6E-KF9HY-08, Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHK) e.v., Breite Straße 29, Berlin, Telefon (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich), und Schlichtungsstellen: Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin, [email protected] Prof. Wolfgang Römer Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Kronenstr. 13, Berlin Herr Dr. Müller Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, Bonn. Wichtiger Hinweis für Auftraggeber: Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die Regelungen des Maklervertrages an. Wird eine Höherversicherung über den gesetzlichen Umfang (vgl. 6 dieses Vertrages) hinaus gewünscht? Ja Nein Ort,Datum, Unterschrift der Mutter der versicherten Tochter Charlotte Kaut (= auch Erziehungsberechtigte) Ort, Datum, Unterschrift Auftraggeber Ort, Datum, Unterschrift Makler Solid-Rent Vermietungs- und Verwaltungs- GmbH Geschäftsführerin: Adelheid Schneider-Schick HRB 72523, Amtsgericht München Erlaubnis gem. 34 GewO d. KVR München 5 von 6

6 Maklervollmacht zu Teil 1 Zwischen dem Versicherungsmakler: Solid-Rent Vermietungs- und Verwaltungs- GmbH Versicherungsmakler - Finanzdienstleister Perchtingerstr.8/IV -Postkasten Perchtingerstr München Geschäftsführerin: Adelheid Schneider-Schick HRB 72523, Amtsgericht München Erlaubnis gem. 34 GewO d. KVR München Wir sind Versicherungsmakler mit der Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Eintragung im Versicherungsvermittlerregister unter der Nummer D-JD6E-KF9HY-08, Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHK) e.v., Breite Straße 29, Berlin, Telefon (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich), und und Frau Herrn Firma - nachfolgend kurz Auftraggeber genannt - wird vereinbart: Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler und einen eventuellen Rechtsnachfolger zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes. Diese Vollmacht umfasst insbesondere 1. die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern einschließlich der Abgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen; 2. die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge; 3. die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus vom Makler vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen, die sonstige Mitwirkung bei der Schadens- Regulierung, die Entgegennahme von Geldzahlungen aus Versicherungsfällen für Rechnung des Auftraggebers ist nicht gestattet. Die Weisungen des Kunden auf den Seiten 1 bis 4 sind primär und in jedem Falle zu beachten. Die gesamte Korrespondenz des Versicherers ist mit dem Versicherungsnehmer im Original und mit dem Makler in Kopie zu führen. Der Makler ist von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. Ort, Datum Unterschrift des Auftraggebers Unterschrift des Auftragnehmers/Maklers: 6 von 6

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