Lärmaktionsplan Stufe 2 der. Klingenstadt Solingen
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1 B3521 Lärmaktionsplan Stufe 2 der Klingenstadt Solingen gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Entwurf Stand
2 Lärmaktionsplan Stufe 2 der Klingenstadt Solingen gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Entwurf Stand Auftraggeber: Stadt Solingen Stadtdienst Natur und Umwelt Bonner Straße Solingen Auftragnehmer: AVISO GmbH Am Hasselholz Aachen In Zusammenarbeit mit afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik Kolpingstr Haltern am See
3 B INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Anlass und Ziel der Lärmaktionsplanung 4 2 Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen Hauptverkehrsstraßen Haupteisenbahntrasse Flughafen Gewerbe- und Industriegebiete Zuständige Behörde Ort der Veröffentlichung Rechtlicher Hintergrund Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der Richtlinie 2002/49/EG Berechnungsvorschriften zur Berechnung der Lärmbelastungen 7 3 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Hauptverkehrsstraßen Haupteisenbahntrasse Flughafen Gewerbe- und Industriegebiete 16 4 Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen 16 5 Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit 22 6 Maßnahmen Bereits umgesetzte Maßnahmen bzw. in Umsetzung befindliche Maßnahmen Kurz- bis mittelfristig (innerhalb der nächsten 5 Jahre) umsetzbare Maßnahmen Maßnahmen Wirkung der Maßnahmen Langfristig umsetzbare Maßnahmen Weitere Strategien zur Lärmminderung Ruhige Gebiete 38 7 Kosten und Fördermöglichkeiten von Lärmminderungsmaßnahmen 40 8 Überprüfung der Maßnahmen 40 Kartenverzeichnis: Karte 1: Straßennetz Lärmkartierung Karte 2: Lärmkarte Hauptverkehrsstraßen Lärmindex L DEN (24 Stunden) Karte 3: Lärmkarte Hauptverkehrsstraßen Lärmindex L Night (22-6 Uhr) Karte 4: Lärmkarte Schienentrassen des Bundes Lärmindex L DEN (24 Stunden) Karte 5: Lärmkarte Schienentrassen des Bundes Lärmindex L Night (22-6 Uhr) Karte 6: Gebäude mit Lärmindex L DEN 70 db(a) Karte 7: Gebäude mit Lärmindex L Night 60 db(a) Karte 8: Belastungsschwerpunkte Karte 9: Straßenabschnitte mit kurz- bis mittelfristig umsetzbaren Maßnahmen Karte 10: Flächen mit L DEN 50 db(a), Belastung durch Straßenverkehr
4 B Anlass und Ziel der Lärmaktionsplanung Entsprechend der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und nach 47a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist für die Stadt Solingen ein Lärmaktionsplan der Stufe 2 aufzustellen. Ein Lärmaktionsplan der Stufe 1, wurde im Jahr 2011 aufgestellt. Der Lärmaktionsplan soll Maßnahmen festlegen, die an Lärmschwerpunkten in Solingen die Lärmbelastung reduzieren. Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die Lärmkartierung der Stufe 2, die von der Stadt Solingen mit Hilfe der Ingenieurbüros AVISO und afi erstellt wurden. Im Unterschied zu der 1. Stufe der Lärmkartierung, in der Straßen mit 6 Mio. Kfz/Jahr berücksichtigt wurden, werden jetzt die Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr berücksichtigt. 2 Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen Solingen ist als Mittelzentrum im Ballungskern ausgewiesen. Solingen weist eine Fläche von ha auf und hat ca Einwohner. Solingen ist von den kreisfreien Städten Wuppertal und Remscheid und den kreisangehörigen Gemeinden Wermelskirchen, Burscheid und Leichlingen (Rheinisch-Bergischer Kreis) sowie Langenfeld, Hilden und Haan (Kreis Mettmann) umgeben. Solingen besteht etwa zu 60 % aus Grünflächen, Freiflächen und Wald sowie etwa 40 % aus bebauten Flächen. 2.1 Hauptverkehrsstraßen Für die Lärmkartierung der Stadt Solingen wurde das beschlossene Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt Solingen und die Gemeindestraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr ausgewählt. Die Gemeindestraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 3 Mio. Kfz/Jahr wurden durch Verkehrszählungen ermittelt. Für diese Straßen wurden Lärmkarten erstellt. Das berücksichtigte Verkehrsnetz ist in der Karte 1 dargestellt.
5 B Karte 1: Straßennetz der Lärmkartierung
6 B Haupteisenbahntrasse Die Lärmkartierung der Eisenbahntrassen ist die Aufgabe des Eisenbahnbundesamtes. Es liegen die Lärmkarten des Schienenlärms für die Eisenbahntrasse Leverkusen-Wuppertal, Düsseldorf-Hilden-Solingen und Solingen-Wuppertal vor. Name Züge/Jahr Lage DE_BR_rl Westlicher Stadtbereich Solingen Verlauf vom Hauptbahnhof in Süd-Richtung DE_BR_rl Westlicher Stadtbereich Solingen Verlauf vom Hauptbahnhof in Nord-Richtung DE_BR_rl Westlicher Stadtbereich Solingen Verlauf in West-Richtung DE_BR_rl Östlicher Stadtbereich Solingen Verlauf in Ost-Richtung Tabelle 2-2: Kartierte Schienentrassen Lärmkartierung Stufe 2, EBA Flughafen Der in ca. 20 km Entfernung liegende Flughafen Düsseldorf mit mehr als Starts und Landungen im Jahr wirkt im Rahmen der für die Lärmaktionsplanung vorgesehenen Richtwerte nicht mehr auf das Stadtgebiet Stadt Solingen ein. Deshalb werden für den Bereich des Flugverkehrs keine Lärmminderungsmaßnahmen vorgeschlagen. 2.4 Gewerbe- und Industriegebiete Auf das Stadtgebiet der Stadt Solingen wirken keine IVU-Anlagen (Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Ziel ist ein hohes Schutzniveau bei bestimmten industriellen Tätigkeiten) mit maßgeblichen Lärmimmissionen ein. Deshalb werden für den Bereich der gewerblichen Anlagen keine Lärmminderungsmaßnahmen vorgeschlagen. 2.5 Zuständige Behörde Stadt Solingen Rathausplatz 1 D Solingen Gemeindeschlüssel: Ort der Veröffentlichung Veröffentlichung im Internet: Rechtlicher Hintergrund Die Aktionsplanung erfolgt auf Grund der EG-RL 2002/49/EG und deren Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland in 47a-f des BImSchG.
7 B Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der Richtlinie 2002/49/EG Die Auslösewerte für die Aktionsplanung wurden von der Stadt Solingen gemäß Empfehlung des Landes Nordrhein-Westfalen (RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V v S. 1 Pkt. 2) festgelegt auf L DEN : 70 db(a) L Night 60 db(a) Bei den Lärmberechnungen zur EU-Umgebungslärmrichtlinie wird die Lärmsituation mit Hilfe zweier Lärmindikatoren (L DEN und L Night ) beschrieben: Dabei bildet L DEN einen mittleren Pegel über das gesamte Jahr für die Belastung über 24 Stunden: Day (6.00 Uhr Uhr), Evening (18.00 Uhr Uhr), Night (22.00 Uhr Uhr). Bei seiner Berechnung wird der Lärm in den Abendstunden und in den Nachtstunden in erhöhtem Maße durch einen Zuschlag von 5 db (Abend) bzw. 10 db (Nacht) berücksichtigt. Der L Night beschreibt den Umgebungslärm im Jahresmittel zur Nachtzeit (Belastung von Uhr 6.00 Uhr). Der L Night dient zur Bewertung von Schlafstörungen. Das Ergebnis der Ausbreitungsrechnung wird dabei in Form flächenhafter Isophonen (Flächen gleicher Pegelbereiche) in Dezibel (db(a)) angegeben. Die Auslösewerte für die Lärmkartierung wurden von der Stadtverwaltung gemäß den Empfehlungen des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt auf L DEN 70 db(a) und L Night 60 db(a). 2.9 Berechnungsvorschriften zur Berechnung der Lärmbelastungen Der Straßenverkehrslärm wurde entsprechend der VBUS - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen und der Schienenlärm entsprechend der VBUSCH - Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen berechnet. Die Anzahl der Betroffenen wurde anhand der Vorgaben der VBEB - Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der belasteten Zahlen durch Umgebungslärm ermittelt. Die Berechnungen der Lärmkarten und die Auswertung der Anzahl der Betroffenen wurden mit dem Programm LIMA Version durchgeführt. 3 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten 3.1 Hauptverkehrsstraßen Die Belastungszahlen stammen aus der Lärmkartierung der Stufe 2 der Stadt Solingen vom Intervall [db] Belastete Menschen nach VBEB von bis L DEN L Night > > > > >
8 B über Summe Tabelle 3-1: Geschätzte Zahl der belasteten Einwohner nach Lärmkartierung Straßen Stufe 2 Intervall [db] Anzahl belasteter Wohnungen von bis > > über Summe Tabelle 3-2: Geschätzte Zahl der im Zeitbereich L DEN belasteten Wohnungen nach Lärmkartierung Straßen Stufe 2
9 B Intervall [db] Anzahl belasteter Schulen Anzahl belasteter Krankenhäusern von bis > > über Summe 26 1 Tabelle 3-3: Geschätzte Zahl der im Zeitbereich L DEN belasteten Krankenhäuser und Schulen nach Lärmkartierung Straßen Stufe 2 Intervall Fläche [km²] [db] von bis > ,110 > ,284 über 75 0,123 Summe 20,517 Tabelle 3-4: Geschätzte Zahl der im Zeitbereich L DEN belasteten Flächen nach Lärmkartierung Straßen Stufe 2
10 B Karte 2: Lärmkarte Hauptverkehrsstraßen Lärmindex L DEN (24 Stunden)
11 B Karte 3: Lärmkarte Hauptverkehrsstraßen Lärmindex L Night (22-6 Uhr)
12 B Haupteisenbahntrasse Für die Haupteisenbahntrassen liegen die Betroffenen-Zahlen des Eisenbahnbundesamtes vor. Die Belastungszahlen stammen aus der Lärmkartierung der Stufe 2 des Eisenbahnbundesamtes von Intervall [db] Belastete Menschen nach VBEB von bis L DEN L Night > > > > > über Summe Tabelle 3-5: Geschätzte Zahl der belasteten Einwohner nach Lärmkartierung Schiene Stufe 2 Intervall [db] Anzahl belasteter Wohnungen von bis > > über Summe 3628 Tabelle 3-6: Geschätzte Zahl der im Zeitbereich L DEN belasteten Wohnungen nach Lärmkartierung Schiene Stufe 2 Intervall [db] Anzahl belasteter Schulen Anzahl belasteter Krankenhäuser von bis > > über Summe 7 2 Tabelle 3-7: Geschätzte Zahl der im Zeitbereich L DEN belasteten Krankenhäuser und Schulen nach Lärmkartierung Schiene Stufe 2 Intervall Fläche [km²] [db] von bis > ,26 > ,80 über 75 0,42 Summe 8,48 Tabelle 3-8: Geschätzte Zahl der im Zeitbereich L DEN belasteten Flächen nach Lärmkartierung Schiene Stufe 2
13 B Kommunen haben weder gegenüber der DB AG noch gegenüber dem Eisenbahnbundesamt eine Weisungsbefugnis zum Betrieb oder dem Bau von Schienenwegen. Es können im Rahmen von Genehmigungsverfahren lediglich Anregungen gegeben werden. Damit beschränkt sich aufgrund der gesetzlichen Regelungen die Handlungsmöglichkeit der Stadt Solingen auf eigene Planungen und das Einwirken auf die DB AG auf politischer Ebene sowie die Unterstützung des Lärmminderungsprogrammes der DB AG. In diesem Lärmaktionsplan können deshalb keine kurz-, mittel- oder langfristigen Maßnahmen aufgeführt werden, die von der Stadt Solingen umgesetzt werden können.
14 B Karte 4: Lärmkarte Hauptschienentrassen Lärmindex L DEN (24 Stunden)
15 B Karte 5: Lärmkarte Hauptschienentrassen Lärmindex L Night (22-6 Uhr)
16 B Flughafen Im Stadtgebiet Solingen liegt keine Betroffenheit durch den Flughafen Düsseldorf vor. 3.4 Gewerbe- und Industriegebiete Im Stadtgebiet Solingen liegt keine Betroffenheit durch IVU-Anlagen (Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Ziel ist ein hohes Schutzniveau bei bestimmten industriellen Tätigkeiten, abgelöst durch die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen) vor. 4 Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen Hinweis: Für eine Bewertung der Lärmsituation können die Angaben in den vorhandenen Regelwerken zur Orientierung herangezogen werden. Ein gesetzlicher Anspruch für die belasteten Einwohner auf Lärmminderung allein aus der strategischen Lärmkartierung entsteht nicht. Die Lärmkartierung Stufe 2 weist für das Stadtgebiet Solingen Menschen mit ganztägig sehr hohen Belastungen (LDEN > 70 db(a)) und Menschen mit nachts sehr hohen Belastungen (LNight > 60 db(a)) und Menschen mit ganztägig hohen Belastungen (L DEN > 65 db(a)) und Menschen mit nachts hohen Belastungen (L Night > 55 db(a)) aus. Lärmprobleme mit Überschreitung der Auslösewerte ergeben sich an den in den Karten 6 und 7 dargestellten Straßen und entlang der in den Karten 4 und 5 dargestellten Schienentrasse. Die Lärmschwerpunkte liegen in Straßenabschnitten, an denen die Auslösewert des L DEN von 70 db(a) oder des L Night von 60 db(a) erreicht werden und nicht nur einzelne Gebäude oder einzelne Einwohner von diesen Werten betroffen sind. In der Betroffenenanalyse wurden den Wohngebäuden Einwohner zugeordnet. Es kann also Straßenabschnitte geben, in denen zwar die Auslösewerte erreicht oder überschritten werden, aber die Gebäude keine (Geschäftsgebäude) oder nur wenige Einwohner haben. Die Lärmaktionsplanung soll Lärmschutzmaßnahmen für Lärmschwerpunkte entwickeln. Ein Lärmschwerpunkt ist in den Verordnungen allerdings nicht definiert. Es wurde deshalb festgelegt, dass einzelne Häuser, an denen die Auslösewerte erreicht oder überschritten werden, an deren Gebäuden in der Nachbarschaft die Auslösewerte aber nicht erreicht werden, keine Lärmschwerpunkte sind. Es müssen also immer Gruppen von Gebäuden mit Einwohnern betroffen sein. Die Erfahrung des Ingenieurbüros aus vergangenen Untersuchungen hat gezeigt, dass bei betroffenen Einzelhäusern oder einer kleinen Anzahl von betroffenen Häusern, selten eine betroffene Einwohnerzahl von 50 Betroffenen überschritten wird. Deshalb wird als Untergrenze, ab wann ein Straßenabschnitt auch Belastungsschwerpunkt ist, die Zahl von 50 Betroffenen gewählt. Die Straßenabschnitte, für die diese Auswertungen der Betroffenenzahlen durchgeführt wurden, wurden anhand der Karten 6 und 7 durchgeführt. Deshalb werden folgenden Kriterien für einen Lärmschwerpunkt festgelegt: Erreichen des Auslösewertes des L DEN von 70 db(a) oder Erreichen des Auslösewertes des L Night von 60 db(a) und mindestens 50 betroffene Menschen an dem Straßenabschnitt.
17 B Karte 6: Gebäude an Straßen mit Lärmindex L DEN 70 db(a)
18 B Karte 7: Gebäude an Straße mit Lärmindex L NIGHT 60 db(a)
19 B Karte 8: Belastungsschwerpunkte Straßenverkehr
20 B Nummer Belastungsschwerpunkt Str_Klasse Straße_Name Abschnitt von Abschnitt bis betroffene EW 1 L85 Hildener Straße Ellerstraße Grenzstraße 371 Ellerstraße/ Im Ohligs/ Bonner Straße Hildener Str./ Obere Hildener Str. Düsseldorfer Straße (v.n.n.s.) Düsseldorfer Straße Talstraße 2 L288 Talstraße Südstraße Gesamt L141 Merscheider Str. ca. Erholungstraße ca. Schwurweg 72 4 L85 Focher Straße Focher Str. 133 Focher Str L85 Focher Straße Focher Str. 77 Focher Str B224 Wuppertaler Str. Wuppertaler Str. 90 Wuppertaler Str B224 Schlagbaumer Str. Schlagbaumer Str. 172 Focher Straße 7 L85 Focher Straße Focher Str. 11 Schlagbaumer/Wupper taler Straße Gesamt 155 Schlagbaumer Str. 51 Schlagbaumer Str B224 Schlagbaumer Str. Scheidter Str. Schlagbaumer Str. 51 Gesamt 144 Unter St. Clemens/ Oststraße/ - Cronenberger Straße Dorper Straße Schwertstraße 9 L427 Cronenbergerstraße Einmündg. Unter St. Clemens Gesamt B224 Konrad-Adenauer-Straße Goerdelerstraße Konrad-Adenauer-Str Cronenberger Straße L427 Cronenberger Straße Cronenberger Straße Einmündung 11 Potsdamer Straße Korkenziehertrasse Gesamt 78
21 B Nummer Belastungsschwerpunkt Str_Klasse Straße_Name Abschnitt von Abschnitt bis betroffene EW Cronenberger Str. 116 Kuller Straße L427 Cronenberger Straße Kuller Straße Cronenberger Str Kuller Straße Elisabethweg Cronenberger Str. Gesamt B229 Neuenhofer Straße Neuenhofer Str. 42 Neuenhofer Str B229 Schützenstraße Schützenstraße 40 Schützenstraße B224 Werwolf Werwolf 7 Werwolf Schwertstraße Einmündung Werwolf Gesamt K3 Katternberger Straße Worringer Straße Katternberger Str B224 Goerdelerstraße Breidbacher Tor ca. Goerdelerstraße Friedrichstraße Weyersbergstraße Friedrichstraße Weyersberger Straße Wilhelmshöhe Augustastraße/ Kotter Str L141 Beethovenstraße Beethovenstraße 56 L67/ Kronprinzenstraße 224 ca. Meves-Berns-Straße ca. Blumenstraße L141 Kronprinzenstraße ca. Meves-Berns-Straße Freiligrathstraße Freiligrathstraße Teschestraße 21 Albrechtstraße Fichtestraße - Freiligrathstraße (Einbahn) Fichtestraße Kronprinzenstraße - Albrechtstraße (Einbahn) Frankfurter Damm Kronprinzenstraße Gesamt 333 Tabelle 4-1; Streckenabschnitte an Straßen mit L DEN > 70 db(a) oder L Night > 60 db(a) und Anzahl der betroffenen Einwohner
22 B Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden nach Offenlage des Lärmaktionsplanentwurfs sowie der Planunterlagen in den endgültigen Bericht zum Lärmaktionsplan eingearbeitet. 6 Maßnahmen Verkehrsbeschränkende Maßnahmen wie z. B. Durchfahrverbote für Lkw oder Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo-30 aus Lärmschutzgründen werden vom Auftraggeber als nicht zweckmäßig angesehen, da es sich um Hauptverkehrsstraßen handelt. 6.1 Bereits umgesetzte Maßnahmen bzw. in Umsetzung befindliche Maßnahmen Durch die Erneuerung von Fahrbahnbelägen mit den unten aufgeführten Asphaltdeckschichten kann eine Lärmminderung von ca. 2 db erzielt werden. Arten von Asphaltdeckschichten und deren Bezeichnungen: Asphaltbeton (AC, Asphalt Concrete); (Verwendung auch als Tragschicht, Binderschicht und Tragdeckschicht Kennung T, B, TD bzw. D bei Deckschicht) Splittmastixasphalt (SMA, Stone Mastic Asphalt) Gußasphalt (MA, Mastic Asphalt) offenporiger Asphalt (PA, Porous Asphalt) Die Zahl nach dem Asphalttyp gibt den maximalen Korndurchmesser der zum Bitumen beigemischten Gesteinskörnungen an. Die zusätzliche Angabe von S, N oder L kennzeichnet die Belastungsfähigkeit des Asphaltmischgutes (schwere, normale bzw. leichte Beanspruchungen). Beispiele (in Solingen im Zuge der Maßnahmen eingesetzte Deckschichten): AC 8 D : Asphaltbeton (Asphalt Concrete); Größtkorn 8 mm; Verwendung als Deckschicht AC 11 D S: Asphaltbeton (Asphalt Concrete); Größtkorn 11 mm; Verwendung als Deckschicht; für schwere Belastung geeignet SMA 8 S: Splittmastixasphalt; Größtkorn 8 mm ; für schwere Belastung geeignet Nr. 2 Maßnahmen Ellerstraße/ Im Ohligs/ Bonner Straße (von Nord nach Süd); Deckensanierung mit SMA 8 S bereits umgesetzt 3 Merscheider Straße; Deckensanierung mit SMA 8 S bereits umgesetzt 4 Focher Straße; Deckensanierung mit SMA 8 S bereits umgesetzt 5 Focher Straße; Deckensanierung mit SMA 8 S bereits umgesetzt 9 Unter St. Clemens/ Oststraße/ Schwertstraße; Cronenbergerstraße; Deckensanierung mit AC 11 D S bereits umgesetzt 10 Konrad-Adenauer-Straße; Deckensanierung mit SMA 8 S bereits umgesetzt 11 Cronenberger Straße; Potsdamer Straße; Deckensanierung mit SMA 8 S bereits umgesetzt 13 Neuenhofer Straße Deckensanierung mit SMA 8 S bereits umgesetzt 14 Schützenstraße; Deckensanierung mit AC 11 D S bereits umgesetzt 15 Werwolf; Schwertstraße; Deckensanierung mit SMA 8 DS bereits umgesetzt
23 B Nr. Maßnahmen 16 Katternberger Straße; Deckensanierung mit AC 8 D bereits umgesetzt 17 Goerdelerstraße; Deckensanierung mit SMA 8 DS bereits umgesetzt 18 Friedrichstraße; Deckensanierung mit SMA 8 DS bereits umgesetzt 19 Weyersberger Straße; Deckensanierung mit SMA 8 DS bereits umgesetzt 20 Beethovenstraße; Deckensanierung mit SMA 8 DS bereits umgesetzt 21 Freiligrathstraße (Einbahnstraße) Albrechtstraße bis Kronprinzenstraße; Deckensanierung mit AC 8 D bereits umgesetzt 21 Albrechtstraße (Einbahnstraße) Frankfurter Damm bis Kronprinzenstraße; Deckensanierung mit SMA 8 DS bereits umgesetzt Tabelle 6-1: Umgesetzte Maßnahmen 6.2 Kurz- bis mittelfristig (innerhalb der nächsten 5 Jahre) umsetzbare Maßnahmen Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe bildet die Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen, die bis Ende 2021 umgesetzt werden sollen. Die Belastungsschwerpunkte, in denen die Maßnahmen noch nicht umgesetzt wurden oder sich in Umsetzung befinden und in denen in den nächsten 5 Jahren Maßnahmen umgesetzt werden können, sind in der Karte 9 und der Tabelle 6-3 aufgeführt Maßnahmen In der Tabelle 6-3 und in den folgenden Steckbriefen sind die kurz- bis mittelfristigen Maßnahmen und deren Auswirkungen aufgeführt.
24 B mit noch nicht umgesetzten Maßnahmen Karte 9: Straßenabschnitte mit kurz- bis mittelfristig umsetzbaren Maßnahmen
25 B Muster Belastungsschwerpunkt : Straßenbezeichnung Maßnahmen: Anzahl der vom Lärm entlasteten Anwohner/innen Auflistung der Maßnahmen L DEN (24 h): Beschreibung der Entlastungswirkung L Night (von 22 bis 6 Uhr): Beschreibung der Entlastungswirkung Die dicke schwarze Linie kennzeichnet den Straßenabschnitt, auf den sich die Maßnahmen beziehen. Belastungsschwerpunkt 1, L DEN Belastungsschwerpunkt 1, L Night Betroffene Betroffene Zunahme der Betroffenen > > LDEN (db(a)) LNight (db(a)) Abnahme der Betroffenen omaßn mmaßn Diff. Sum_oM Sum_mM omaßn mmaßn Diff. Sum_oM Sum_mM Darstellung der Änderung der Anzahl der Betroffenen durch die Maßnahmen in 1 db- Pegelbereichen. Für den Zeitraum von 6-22 Uhr wurden die Pegel ab 55 db(a) und für den Zeitraum von 22-6 Uhr die Pegel ab 45 db(a) berechnet. Deshalb sind die Betroffenen-Statistiken für unterschiedliche Pegelbereiche dargestellt.
26 B Belastungsschwerpunkt 1: L 85, Hildener Straße Maßnahmen: Anzahl der vom Lärm entlasteten Anwohner/innen 1) Deckensanierung L DEN (24 h): 52 Personen werden von Lärm entlastet (Lärmpegel unter dem Schwellenwert von 55 db(a)). Für 240 Personen fällt die Lärmbelastung von über 70 db(a) (Auslösewert) in eine geringere Lärmpegelklasse. L Night (von 22 bis 6 Uhr): 22 Personen werden von Lärm entlastet (Lärmpegel unter dem Schwellenwert von 45 db(a)). Für 122 Personen fällt die Lärmbelastung von über 60 db(a) (Auslösewert) in eine geringere Lärmpegelklasse. Belastungsschwerpunkt 1, L DEN Belastungsschwerpunkt 1, L Night Betroffene 200 Betroffene > > LDEN (db(a)) -400 LNight (db(a)) omaßn mmaßn Diff. Sum_oM Sum_mM omaßn mmaßn Diff. Sum_oM Sum_mM
27 B Belastungsschwerpunkt 6: B 224, Wuppertaler Straße Maßnahmen: Anzahl der vom Lärm entlasteten Anwohner/innen 1) Deckensanierung L DEN (24 h): 2 Personen werden von Lärm entlastet (Lärmpegel unter dem Schwellenwert von 55 db(a)). Für 64 Personen fällt die Lärmbelastung von über 70 db(a) (Auslösewert) in eine geringere Lärmpegelklasse. L Night (von 22 bis 6 Uhr): 2 Personen werden von Lärm entlastet (Lärmpegel unter dem Schwellenwert von 45 db(a)). Belastungsschwerpunkt 6, L DEN Belastungsschwerpunkt 6, L Night Betroffene 200 Betroffene > > LDEN (db(a)) -400 LNight (db(a)) omaßn mmaßn Diff. Sum_oM Sum_mM omaßn mmaßn Diff. Sum_oM Sum_mM
28 B Belastungsschwerpunkt 7: B 224, Schlagbaumer Straße/ L 85 Focher Straße Maßnahmen: Anzahl der vom Lärm entlasteten Anwohner/innen 1) Deckensanierung L DEN (24 h): 4 Personen werden von Lärm entlastet (Lärmpegel unter dem Schwellenwert von 55 db(a)). Für 89 Personen fällt die Lärmbelastung von über 70 db(a) (Auslösewert) in eine geringere Lärmpegelklasse. L Night (von 22 bis 6 Uhr): 10 Personen werden von Lärm entlastet (Lärmpegel unter dem Schwellenwert von 45 db(a)). Für 52 Personen fällt die Lärmbelastung von über 60 db(a) (Auslösewert) in eine geringere Lärmpegelklasse. Belastungsschwerpunkt 7, L DEN Belastungsschwerpunkt 7, L Night Betroffene 200 Betroffene > > LDEN (db(a)) -400 LNight (db(a)) omaßn mmaßn Diff. Sum_oM Sum_mM omaßn mmaßn Diff. Sum_oM Sum_mM
29 B Belastungsschwerpunkt 8: B 224, Schlagbaumer Straße Maßnahmen: Anzahl der vom Lärm entlasteten Anwohner/innen 1) Deckensanierung L DEN (24 h): 5 Personen werden von Lärm entlastet (Lärmpegel unter dem Schwellenwert von 55 db(a)). L Night (von 22 bis 6 Uhr): Belastungsschwerpunkt 8, L DEN Belastungsschwerpunkt 8, L Night Betroffene 200 Betroffene > > LDEN (db(a)) -400 LNight (db(a)) omaßn mmaßn Diff. Sum_oM Sum_mM omaßn mmaßn Diff. Sum_oM Sum_mM
30 B Belastungsschwerpunkt 9: L 427, Cronenbergerstraße/ Unter St. Clemens/ Oststraße/ Schwertstraße Maßnahmen: Anzahl der vom Lärm entlasteten Anwohner/innen 1) Deckensanierung L DEN (24 h): 8 Personen werden von Lärm entlastet (Lärmpegel unter dem Schwellenwert von 55 db(a)). Für 556 Personen fällt die Lärmbelastung von über 70 db(a) (Auslösewert) in eine geringere Lärmpegelklasse. L Night (von 22 bis 6 Uhr): 27 Personen werden von Lärm entlastet (Lärmpegel unter dem Schwellenwert von 45 db(a)). Für 374 Personen fällt die Lärmbelastung von über 60 db(a) (Auslösewert) in eine geringere Lärmpegelklasse. Belastungsschwerpunkt 9, L DEN Belastungsschwerpunkt 9, L Night Betroffene 200 Betroffene > > LDEN (db(a)) -400 LNight (db(a)) omaßn mmaßn Diff. Sum_oM Sum_mM omaßn mmaßn Diff. Sum_oM Sum_mM
31 B Belastungsschwerpunkt 11: L 427, Cronenberger Straße zwischen Potsdamer Straße und Korkenziehertrasse Maßnahmen: 1) Reduzierung zul. Geschwindigkeit tags/ nachts Anzahl der vom Lärm entlasteten Anwohner/innen L DEN (24 h): Für 6 Personen fällt die Lärmbelastung von über 70 db(a) (Auslösewert) in eine geringere Lärmpegelklasse. L Night (von 22 bis 6 Uhr): Für 78 Personen fällt die Lärmbelastung von über 60 db(a) (Auslösewert) in eine geringere Lärmpegelklasse. Belastungsschwerpunkt 11, L DEN Belastungsschwerpunkt 11, L Night Betroffene 200 Betroffene > > LDEN (db(a)) -400 LNight (db(a)) omaßn mmaßn Diff. Sum_oM Sum_mM omaßn mmaßn Diff. Sum_oM Sum_mM
32 B Belastungsschwerpunkt 12: L 427, Cronenberger Straße Maßnahmen: Anzahl der vom Lärm entlasteten Anwohner/innen 1) Deckensanierung L DEN (24 h): 6 Personen werden von Lärm entlastet (Lärmpegel unter dem Schwellenwert von 55 db(a)). Für 71 Personen fällt die Lärmbelastung von über 70 db(a) (Auslösewert) in eine geringere Lärmpegelklasse. L Night (von 22 bis 6 Uhr): 55 Personen werden von Lärm entlastet (Lärmpegel unter dem Schwellenwert von 45 db(a)). Für 118 Personen fällt die Lärmbelastung von über 60 db(a) (Auslösewert) in eine geringere Lärmpegelklasse. Belastungsschwerpunkt 12, L DEN Belastungsschwerpunkt 12, L Night Betroffene 200 Betroffene > > LDEN (db(a)) -400 LNight (db(a)) omaßn mmaßn Diff. Sum_oM Sum_mM omaßn mmaßn Diff. Sum_oM Sum_mM
33 B Belastungsschwerpunkt 14: B 229, Schützenstraße Maßnahmen: Anzahl der vom Lärm entlasteten Anwohner/innen 1) Deckensanierung L DEN (24 h): 32 Personen werden von Lärm entlastet (Lärmpegel unter dem Schwellenwert von 55 db(a)). Für 227 Personen fällt die Lärmbelastung von über 70 db(a) (Auslösewert) in eine geringere Lärmpegelklasse. L Night (von 22 bis 6 Uhr): 16 Personen werden von Lärm entlastet (Lärmpegel unter dem Schwellenwert von 45 db(a)). Für 184 Personen fällt die Lärmbelastung von über 60 db(a) (Auslösewert) in eine geringere Lärmpegelklasse. Belastungsschwerpunkt 14, L DEN Belastungsschwerpunkt 14, L Night Betroffene 200 Betroffene > > LDEN (db(a)) -400 LNight (db(a)) omaßn mmaßn Diff. Sum_oM Sum_mM omaßn mmaßn Diff. Sum_oM Sum_mM
34 B Belastungsschwerpunkt 21: L 141, Kronprinzenstraße Maßnahmen: Anzahl der vom Lärm entlasteten Anwohner/innen 1) Deckensanierung L DEN (24 h): 26 Personen werden von Lärm entlastet (Lärmpegel unter dem Schwellenwert von 55 db(a)). Für 113 Personen fällt die Lärmbelastung von über 70 db(a) (Auslösewert) in eine geringere Lärmpegelklasse. L Night (von 22 bis 6 Uhr): 7 Personen werden von Lärm entlastet (Lärmpegel unter dem Schwellenwert von 45 db(a)). Für 71 Personen fällt die Lärmbelastung von über 60 db(a) (Auslösewert) in eine geringere Lärmpegelklasse. Belastungsschwerpunkt 21, L DEN Belastungsschwerpunkt 21, L Night Betroffene 200 Betroffene > > LDEN (db(a)) -400 LNight (db(a)) omaßn mmaßn Diff. Sum_oM Sum_mM omaßn mmaßn Diff. Sum_oM Sum_mM
35 B Wirkung der Maßnahmen Maßnahmen mit Umsetzungszeitraum in den nächsten 5 Jahren Geschätzte Reduzierung der betroffenen Einwohner L DEN 70 L Night Tabelle 6-2: Wirkung der kurz- bis mittelfristig möglichen Maßnahmen
36 B ID Belastungsschwerpunkt Straße; Maßnahmentyp L 85 Hildener Straße; 1 Deckensanierung B 224 Wuppertaler Straße; 6 Deckensanierung B 224 Schlagbaumer Str./ L 85 Focher Str.; 7 Deckensanierung B 224 Schlagbaumer Straße; 8 * Deckensanierung L 427 Cronenbergerstraße/ Unter St. Clemens/ Oststraße/ 9 Schwertstraße; Deckensanierung Ohne Maßnahme Mit Maßnahme Differenz EW ges L DEN EW ges L Night >70 L DEN >60 L Night EW ges L DEN EW ges L Night >70 L DEN >60 L Night EW ges L DEN EW ges L Night >70 L DEN >60 L Night ** L 427 Cronenberger Straße zw. Potsdamer Str. u. Korkenziehertrasse; Reduzierung zul. Geschwindigkeit tags/ nachts L 427 Cronenberger Straße; Deckensanierung B 229 Schützenstraße; Deckensanierung L 141 Kronprinzenstraße; Deckensanierung Summen * 47 Einwohner fallen von L DEN > 75 db(a) in Bereich > 70 db(a); 65 Einwohner fallen von L Night > 65 db(a) in Bereich > 60 db(a) ** Keine Änderung in niedrigeren Pegelbereichen, da diese Pegelbereiche von anderen Straßen maßgeblich bestimmt werden. nach Definition kein Belastungsschwerpunkt mehr Tabelle 6-3: Kurz- und mittelfristige Maßnahmen
37 B Langfristig umsetzbare Maßnahmen Für einige der ermittelten Lärmschwerpunkte können derzeit keine konkreten kurz- bis mittelfristigen Maßnahmen aufgezeigt werden. Langfristig umsetzbare Maßnahmen können der Austausch des Fahrbahnbelages gegen lärmmindernden Fahrbahnbelag im Zuge einer Straßensanierung, die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder auch die Reduzierung des LKW-Aufkommens durch Sperrung einzelner Straßenabschnitte für LKW über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sein. Denkbar sind auch Kombinationen einzelner Maßnahmen. 6.4 Weitere Strategien zur Lärmminderung Um eine langfristige und dauerhafte Reduzierung des Straßenlärms zu erreichen, sind weitere Maßnahmen von Bedeutung, die sich u. a. auch auf die Strukturen des Verkehrs auswirken. Für Solingen lassen sich vorzugsweise Strategien zum Mobilitätsmanagement, zum ÖPNV, zur Elektromobilität und zum Radverkehr nennen. Die messbaren Wirkungen solcher Maßnahmen stellen sich erst mittelfristig ein. Folgende Aspekte spielen aktuell eine besondere Rolle: Mobilitätsmanagement Solingen ist Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität. Im Rahmen des Zukunftsnetzes Mobilität wurde ein Antrag zur Förderung des Ausbaus eines Mobilitätsmanagements gestellt. ÖPNV Der Nahverkehrsplan 2013 ist umgesetzt. Ziel ist es, mit einem verbesserten Angebot den ÖPNV zu stärken. Voraussichtlich mit Fördermitteln des Bundes wird die Weiterentwicklung des Oberleitungsbusses zum BOB, zum batteriegetriebenen Oberleitungsbus, eingeleitet. Mit dem BOB könnten Linien, die bisher mit Dieselbussen bedient wurden, künftig mit vollelektrischen Fahrzeugen befahren werden. Elektromobilität Ein kommunales Elektromobilitätskonzept wird mit Fördergeldern des Bundes erstellt. Radverkehr Die Umsetzung der im Radnetz Solingen erarbeiteten Maßnahmen findet statt. Die Entwicklung einer Veloroute mit der Anbindung an den geplanten Radschnellweg in Düsseldorf Benrath, die eine Verbindung Benrath - Hilden - Solingen - Wuppertal Nordbahntrasse ermöglicht, wird vorangetrieben. Die Erweiterung von Fahrradabstellanlagen, z. B. am Hauptbahnhof, wird vorangetrieben. Der Ausbau des Radelns auf ehemaligen Bahntrassen soll den Radtourismus weiter fördern. Eine Abschätzung der Wirkungen auf die Lärmminderung, die sich aus den genannten Maßnahmen ergeben können, ist derzeit nicht möglich. Es wird deutlich, dass die Lärmminderung als kontinuierliche Querschnittsaufgabe anzusehen ist und bei allen anstehenden Planungen zu beachten ist.
38 B Ruhige Gebiete In einem Lärmaktionsplan können auch ruhige Gebiete festgelegt werden, um sie vor einer weiteren Verlärmung zu schützen. Es existiert allerdings keine verbindliche Definition für ruhige Gebiete, sie können von der Kommune bestimmt werden. Der LAI (Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) beschreibt in seinen Hinweisen zur Aktionsplanung ruhige Gebiete als großflächige Gebiete, die einen weitgehenden naturbelassenen oder land- und forstwirtschaftlich genutzten, durchgängig erlebbaren Naturraum bilden. Anhaltspunkt dafür ist, dass die Gebiete eine Größe von über 4 km² und auf dem überwiegenden Teil der Fläche eine Lärmbelastung L DEN 50 db(a) aufweisen. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn in den Randbereichen ein Pegel von L DE N = 55 db(a) nicht überschritten wird und keine erheblichen Lärmquellen in der Fläche vorhanden sind. Andere Städte haben auch in Innenstadtbereichen ruhige Gebiete in Erholungsflächen wie Grünanlagen, Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Grünzügen festgesetzt. Für die Stadt Solingen wurden bislang nur die Straßen mit einem Verkehrsaufkommen > 3 Mio. Kfz/Jahr kartiert. Eine verbindliche Festlegung der möglichen "Ruhigen Gebiete" kann nur unter Berücksichtigung des gesamten lärmrelevanten Straßennetzes, der lärmemittierenden Gewerbe- und Industriegebiete und auch der größeren Sport- und Freizeitanlagen erfolgen. Eine solche Lärmkartierung des relevanten Gesamtlärms liegt für die Stadt Solingen nicht vor. Deshalb wird in diesem Lärmaktionsplan auf eine verbindliche Festsetzung von ruhigen Gebieten verzichtet. Allerdings werden die Karten mit den Flächen L DEN < 55 db(a) zur Information dem Lärmaktionsplan beigelegt. Wenn Flächen überplant werden, in denen geringe Lärmbelastungen in den Lärmkarten ausgewiesen sind und die Flächen einer Erholungsnutzung dienen, sollte bei Überplanungen eine weitere Verlärmung vermieden werden. In Solingen wurde der erste Schritt zur Auswahl ruhiger Gebiete entsprechend der o.g. Definition umgesetzt. Die nachfolgende Karte stellt eine Vorstufe zur Auswahl ruhiger Gebiete dar. In diesem Zusammenhang wurden alle Bereiche mit einem L DEN von unter 50 db(a) durch Straßenverkehr abgebildet. Es ist geplant, in der nächsten Stufe der Lärmaktionsplanung die ruhigen Gebiete genauer zu definieren.
39 B Karte 10: Bereiche mit L DEN 50 db(a) bei Belastung durch Straßenverkehr
40 B Kosten und Fördermöglichkeiten von Lärmminderungsmaßnahmen Die Reduzierung der Zahl der Einwohner, die von L DEN > 70 db(a) oder von L Night > 60 db(a) betroffen sind, ist abhängig von der Art und dem Umfang der zukünftig durchzuführenden Maßnahmen. Ebenso hängen die Kosten der Maßnahmen von den zukünftig beschlossenen Maßnahmen ab und können heute noch nicht beziffert werden. Im Zuge der Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes können sowohl aktive als auch passive Lärmschutzmaßnahmen gefördert werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Baulastträgers und wird nach den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR-97) in Verbindung mit der RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen 1990 geregelt. Hier sind auch die entsprechenden Voraussetzungen in Bezug auf maßgebliche Immissionspegel in Abhängigkeit der Gebietsnutzung festgelegt. Zuständig ist das Land NRW als Auftragsverwaltung des Bundes, vertreten durch die Straßenbauverwaltung, Straßen.NRW. Des Weiteren bestehen vielfältige Fördermöglichkeiten für Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen unterschiedlichster Programme für Kommunen bzw. Kommunale Betriebe. Hier gibt die NRW.Bank über ihren Förderlotsen entsprechende Informationen zu den in Frage kommenden Programmen. Als Beispiele können hier genannt werden: NRW.Bank.Kommunal Invest (Plus): langfristige und zinsgünstige Finanzierung für Investitionsvorhaben (Kommunen) NRW.Bank.Infrastruktur: Mobilisierung privaten Kapitals für Investitionsvorhaben (Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschaftshintergrund) KFW-Investitionskredit Kommunale Unternehmen: langfristige und zinsgünstige Finanzierung für Infrastrukturvorhaben (Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschaftshintergrund) Stadtverkehrsförderung: Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Kommunen (Grundlage: Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau FöRi-komm-Stra) 8 Überprüfung der Maßnahmen Der Lärmaktionsplan wird gemäß 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen und Ergebnisse des Aktionsplans werden dabei ermittelt und bewertet.
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