DRUCKGERÄTEÜBERWACHUNGSVERORDNUNG DGÜW-V
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- Franziska Kappel
- vor 6 Jahren
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1 INFO über DRUCKGERÄTEÜBERWACHUNGSVERORDNUNG DGÜW-V ICB Engineering bietet Umsetzung und Unterstützung bei der Überprüfung entsprechend DGÜW-VO, in Zusammenarbeit mit dem Betreiber, akkreditierten Stellen und Industrieanlagenbau Firmen.
2 Ablauf Leistungsumfang ICB Engineering: Aufnahme sämtlicher Rohrleitungen/Druckgeräte (Geometrie) Hochdrucksystemen, Kesselinterne Verrohrungen Beurteilung der Betriebs- und Auslegungsdaten Einstufung gemäß Druckgeräteüberwachungsverordnung (Gefahrenpotential) Ermittlung der Schnittstellen zum Bestand (Behälterstutzen, Kesselanschlüsse, Einbauten,..) Randpunktverformungen der angeschlossenen Komponenten Übertragung der aufgenommenen Daten in Berechnungsmodelle Spannungsanalyse sämtlicher Rohrleitungen/Druckgeräte mit hohem Gefahren potential Ermittlung und Beurteilung hoch belasteter Bereiche Erstellung von Prüfplänen (Intervalle entsprechen DGÜW-V) Daraus resultierende Ergebnisse und weitere Schritte: Ergebnisse aus der Aufnahme und Beurteilung werden in technischer und organisatorischer Prüfung bearbeitet um offensichtliche Überspannungen zu minimieren. Möglichkeiten der Lösungsansätze (Umsetzung der Änderungen durch Anlagenbauer bzw. Betreiber): z.b. zusätzliche Installation von Stützen/Hängungen Überarbeitung der Verlaufsgeometrie um zukünftigen Beschädigungen vorzubeugen Anpassung der Prüfintervalle In Zusammenarbeit mit Prüfinstituten: o Zerstörungsfreie Prüfungen Röntgen (RT), Ultraschall (UT), Eindringprüfung (PT), Magnetpulver (MT) Visuelle Kontrolle (VT) o Zerstörende Prüfungen Schliffbilder; Gefügeabdrücke Prüfplan: In Verbindung mit den gegebenen organisatorischen und betrieblichen Abläufen wird von ICB Engineering ein Prüfplan der hochbelasteten Komponenten und Anlagenteile erstellt um durch eine zeitgerechte Beurteilung und aktive Reaktion Anlagenschäden zu verhindern. Natürlich wird bei Austausch und Änderungsschritten eine begleitende Unterstützung von ICB Engineering angeboten.
3 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 3 KESSELGESETZ Grundsätzliche Gesetzliche und Behördliche Auflagen für Anlagenbetreiber und Behördenvertreter: Druckgeräte Festgesetzter höchster Betriebsdruck bei Dampfkesseln, Druckbehältern und Rohrleitungen >0,5 bar o o o Dampfkessel: Erzeugung von Wasserdampf oder Heißwasser >110 C Druckbehälter: durch Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten entsteht höherer Druck als atmosphärischer Druck Rohrleitungen: zur Weiterleitung von Gasen, Dämpfen, Flüssigkeiten (außer Wasser <80 C)
4 Verantwortungen für den Anlagenbetreiber: Der Betreiber hat die Festlegung des Gefahrenpotentials nach DGÜW-V zu treffen. Entsprechend der Einstufung - in hohes/niedriges Gefahrenpotential - seine Anlagen nach vorgegebenen Prüffristen zu kontrollieren. Der Anlagenbetreiber kennt das Druckgerät und die Betriebsbedingungen. Durch innerbetriebliche Überwachungen ist für einen sicheren Zustand und Betrieb der Druckgeräteanlagen zu sorgen. Der Anlagenbetreiber trägt die Verantwortung für den sicheren Zustand und den Betrieb seines Druckgerätes. Verpflichtung zur Kontrolle und Prüfung erfolgt durch den Betreiber oder durch eine beauftragte Stelle. Fristen sind auf das Druckgerät und die Betriebsbedingungen abgestimmt. Verantwortungen der Behörden: Die Behörde muss kontrollieren ob der Betreiber der Verpflichtung nachkommt. Die Behörde muss sich vom Sicherheitszustand des Druckgerätes überzeugen. Prüfungen und Kontrollen sind in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Prüfungen müssen in allen Fällen einen Sicherheitsnachweis ermöglichen.
5 VERORDNUNG: BGBl.II Nr. 420/ Die Verordnung gilt für Anlagen im Bereich der Dampfkessel, Druckbehälter und Rohrleitungen. Sie regelt die sicherheitstechnischen Maßnahmen für deren Betrieb. 3 Dampfkessel, Druckbehälter oder Rohrleitungen werden nach der Höhe Ihres sich aus den Betriebsbedingungen ergebenden Gefahrenpotentials unterschieden in solche mit: 1. Hohem Gefahrenpotential 2. Niedrigem Gefahrenpotential Die Festlegung hat der Betreiber nach Maßgabe der Bestimmungen 4 und 5 zu treffen!
6 ICB Engineering GmbH Franzosengraben 10/7 A Wien T: F: office@icb-engineering.at
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