L andesstatistik. Einkommensbericht 2015

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1 L andesstatistik Einkommensbericht 2015

2 Einkommensbericht 2015 Dipl.-Ing. Peter Mittendorfer AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG Landesamtsdirektion Referat 0/03: Landesstatistik

3 Impressum Medieninhaber: Herausgeber: Redaktion, Mitarbeit: Umschlaggestaltung, Satz und Grafik: Land Salzburg Landesamtsdirektion, Referat Landesstatistik vertreten durch Dr. Gernot Filipp Dipl.-Ing. Peter Mittendorfer, Dr. Sigrid Panisch, alle Landesstatistik Johann Herzog und Georg Weikinger, alle Personalabteilung Landesstatistik, Hausgrafik Land Salzburg Erschienen im Dezember 2016 ISBN Anmerkung zur geschlechtsneutralen Formulierung Zugunsten der besseren Lesbarkeit wurde in Tabellen und Grafiken auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Stattdessen wurden, soweit dies aus Platzgründen möglich war, die in der Datenbank verwendeten Bezeichnungen der Berufsgruppen übernommen, die häufig ein Binnen-I enthalten. Selbstverständlich betreffen alle Formulierungen gleichermaßen beide Geschlechter. Werden geschlechtsspezifische Aussagen getroffen, so ist dies aus dem Kontext ersichtlich. Rechtlicher Hinweis, Haftungsausschluss Wir haben den Inhalt sorgfältig recherchiert und erstellt. Fehler können dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhaltes; insbesondere übernehmen wir keinerlei Haftung für eventuelle unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen. Eine Haftung der Autorinnen und Autoren oder des Landes Salzburg aus dem Inhalt dieses Werkes ist gleichfalls ausgeschlossen.

4 Inhaltsverzeichnis Das Wichtigste in Kürze 1 1 Ausgangssituation und Methodik 3 2 Ergebnisse der Unternehmensbereiche Landesverwaltung Salzburger Landeskliniken Landeslehrerinnen und -lehrer Landesbedienstete ohne Landeslehrerinnen und lehrer Vergleich der Unternehmensbereiche 36 4 Zeitliche Entwicklung der Unternehmensbereiche Landesverwaltung Salzburger Landeskliniken Landeslehrerinnen und -lehrer Landesbedienstete ohne Landeslehrerinnen und lehrer Anhang 52

5 Das Wichtigste in Kürze Auf Methodisches wird in dieser Zusammenfassung nicht eingegangen. Erläuterungen zur methodischen Vorgehensweise finden sich in Kapitel 1. In die Analyse der Einkommensunterschiede für das Jahr 2015 sind die Daten von Bediensteten eingegangen sind in der Landesverwaltung tätig, in den Salzburger Landeskliniken (SALK) und als Landeslehrerinnen bzw. lehrer. Betrachtet man das Jahresbruttomedianeinkommen (JBE) dieser Bediensteten hochgerechnet auf ganzjährige Vollzeitbeschäftigung, so ergibt sich für die Männer ein Wert von , für die Frauen jedoch nur , d.h. deren JBE ist um 12,1 % geringer. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist die bei besser bezahlten Berufsgruppen stärker ausgeprägt als bei geringer entlohnten Berufsgruppen. Landesverwaltung In der Landesverwaltung (Bedienstete des Landes Salzburg ohne SALK und ohne Landeslehrerinnen und -lehrer) liegt das JBE der Frauen um 10,6 % unter dem der Männer (Frauen: , Männer ). Während 53,2 % der Frauen teilzeitbeschäftigt sind, sind es bei den Männern nur 9,8 %. Bei ausschließlicher Betrachtung ganzjährig Vollzeitbeschäftigter reduziert sich die Einkommensdifferenz auf 4,8 %. Führt man zudem eine sogenannte Altersstandardisierung durch, beträgt die Einkommensdifferenz 6,8 %. Im Vergleich der Jahre 2015 und 2010 hat sich die Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern in der Landesverwaltung von ehemals 12,7 % um 2,1 Prozentpunkte (PP) auf 10,6 % reduziert. Die bei den ganzjährig Vollzeitbeschäftigten ist um mehr als die Hälfte auf 4,8 % gesunken. Es hat sich in den fünf Jahren auch der alters- und berufsgruppenstandardisierte Wert um 1,1 PP verbessert. Salzburger Landeskliniken In den Salzburger Landeskliniken verdienen die Frauen um 16,3 % weniger als die Männer (Frauen: , Männer ). Der Teilzeitbeschäftigungsgrad der Frauen beträgt 51,1 %, jener der Männer 16,0 %. Bezieht man in die Betrachtung nur ganzjährig Vollzeitbeschäftigte ein, steigt die Einkommensdifferenz auf 18,4 %. Legt man den Fokus auf die alters- und berufsgruppenstandardisierten Werte ganzjährig Vollzeitbeschäftigter, reduziert sich die in großem Ausmaß und beträgt 5,2 %. In den SALK ist der Nachteil der Frauen beim Jahresbruttomedianeinkommen zwischen 2010 und 2015 um 0,2 PP auf 16,3 % angestiegen. Bei den ganzjährig Vollzeitbeschäftigten ist er hingegen um 0,3 PP auf 18,4 % und unter Anwendung der Alters- und Berufsgruppenstandardisierung um 1,4 PP auf 5,2 % gesunken. Landeslehrerinnen und lehrer Bei den Landeslehrerinnen und lehrern liegt das Jahresbruttomedianeinkommen der Frauen um 9,9 % unter dem der Männer (Frauen: , Männer: ). 46,9 % der Lehrerinnen und 20,1 % der Lehrer arbeiten in Teilzeit. Bezieht man in die Auswertung ausschließlich ganzjährig Vollzeitbeschäftigte ein, sinkt die Einkommensdifferenz auf 5,4 %. Wird zusätzlich auch noch alters- und berufsgruppenstandardisiert, verringert sich der Unterschied weiter und beträgt dann 1,2 %, womit Frauen und Männer fast gleich viel verdienen. Der Einkommensnachteil der Landeslehrerinnen gegenüber ihren Kollegen hat sich im Vergleich der Jahre 2010 und 2015 um 1,1 PP auf 9,9 % verbessert. Bei den ganzjährig Vollzeitbeschäftigten hat sich der Wert hingegen um 0,2 PP auf 5,4 % verschlechtert und auch bei der Betrachtung alters- und berufsgruppenstandardisierter Werte ist der Unterschied um 0,4 PP auf 1,2 % angewachsen. 1

6 Landesbedienstete Betrachtet man die Bediensteten der Landesverwaltung und der SALK (zusammengefasst als Landesbedienstete ) gemeinsam, erhält man folgendes Bild: Die Frauen verdienen um 14,1 % weniger als die Männer (Frauen: , Männer ). Während mehr als die Hälfte der Frauen (51,6 %) teilzeitbeschäftigt sind, beträgt der Wert bei den Männern nur rund ein Viertel davon (13,2 %). Analysiert man nur die Daten ganzjährig Vollzeitbeschäftigter, bleibt die Einkommensdifferenz unverändert bei 14,1 %. Nimmt man anschließend eine Standardisierung nach Alters- und Berufsgruppen vor, sinkt die auf 6,2 %. Zwischen 2010 und 2015 hat sich bei den Landesbediensteten die Einkommensdifferenz der Frauen um 0,5 PP auf 14,1 % verbessert. Wenn man nur ganzjährig Vollzeitbeschäftigte betrachtet, hat sich der Unterschied ebenfalls um 0,5 PP auf 14,1 % verringert. Größer ist die Verbesserung mit 1,2 PP bei einer alters- und berufsgruppenstandardisierten Betrachtung, durch die sich der Unterschied auf 6,2 % verkleinert. 2

7 1 Ausgangssituation und Methodik Die Landesregierung setzt sich im Arbeitsübereinkommen für die 15. Legislaturperiode des Salzburger Landtages bis für eine geschlechtergerechte Gesellschaft ein, in der alle Salzburgerinnen und Salzburger gleiche Chancen haben. Aktive Frauen- und Gleichbehandlungspolitik betrifft sämtliche Bereiche des Lebens von Frauen und Männern, insbesondere aber Arbeit, Sicherheit, Migration, Ehrenamt und Politik. Sie schafft Rahmenbedingungen, damit Frauen und Männer die an ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen orientierten Entwicklungschancen in allen Lebensbereichen bekommen. Als eines der konkreten Umsetzungsziele des Arbeitsübereinkommens hat sich die Landesregierung vorgenommen, Einkommensunterschiede auszugleichen. Mit Beschluss des Salzburger Landtages vom wurde die Landesregierung beauftragt, im Bereich der Landesverwaltung Einkommensberichte einzuführen sowie diese bei den ausgegliederten landeseigenen Betrieben und bei Betrieben mit maßgeblicher Landesbeteiligung anzuregen, denen Analysen und Maßnahmen zur Beseitigung des Gender Pay Gaps folgen. Im vorliegenden Bericht werden die Einkommen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Salzburg untersucht. Darunter fallen die folgenden Unternehmensbereiche: Salzburger Landesverwaltung (AMT) Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbh (SALK) Landeslehrerinnen und lehrer (LEHR). Zusätzlich werden die Bereiche AMT und SALK zusammengefasst betrachtet und als Landesbedienstete bezeichnet. Lehrlinge, sonstige Ausbildungsstellen sowie Saison- und Ferialpersonal werden in diesem Bericht nicht berücksichtigt. Die Entlohnung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst orientiert sich an der Dienstpostenbewertung. Das bedeutet, dass gleiche Tätigkeiten, egal von wem sie erbracht werden, auch gleich bezahlt werden (sollten). De facto gibt es aber auch bei ähnlichen Rahmenbe- 1 Arbeitsübereinkommen , Schriftenreihe des Landes-Medienzentrums, Salzburg Dokumentationen, Nr. 122 dingungen zum Teil Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern. Die Ursachen dieses Unterschiedes aufzuspüren, ist Ziel des vorliegenden Berichts. Die Vorgehensweise (hinsichtlich des Vergleichs der Einkommen der Männer und Frauen) ist dabei in allen Kapiteln im Wesentlichen ident und wird daher nun nachfolgend Schritt für Schritt erläutert. Zur besseren Lesbarkeit wird in den einzelnen Kapiteln nicht mehr auf die Methodik eingegangen, es wird vielmehr anhand der auch hier genannten Schlagwörter auf die beschriebenen Schritte referenziert. Zunächst [Schritt 1] werden dabei Eckdaten zum Vergleich von weiblichen und männlichen Beschäftigten dargestellt. Die Anzahl der Beschäftigten entspricht dabei dem Jahresdurchschnitt. Durch unterjährige Fluktuation wegen Personalnachbesetzungen, Ein- und Austritten sowie Beginn und Ende von Karenzzeiten ist ein Vergleich mit dem Beschäftigtenstand unzulässig. Neben der Anzahl der Beschäftigten werden auch die Vollzeitäquivalente (VZÄ) ausgewiesen. Beispielsweise entspricht eine Person, die ein halbes Jahr mit einem Beschäftigungsausmaß von 25 % beschäftigt ist, 0,125 VZÄ. Die Variablen Alter (LA), Unternehmenszugehörigkeit (UNZ: Anzahl der Jahre, die die bzw. der Bedienstete im Salzburger Landesdienst beschäftigt ist) und Vordienstzeiten (VDZ+DZ: die besoldungsrelevanten angerechneten Dienstzeiten bei anderen Dienstgebern und während der Unternehmenszugehörigkeit) werden als klassische Mittelwerte bzw. als Mittelwertsdifferenzen wiedergegeben. Anschließend wird ein allgemeiner Einkommensvergleich [Schritt 2] gezogen, d.h. das Einkommen der Frauen wird mit jenem der Männer verglichen. Unter Einkommen wird im gesamten Bericht das mediane Jahresbruttoeinkommen (JBE) verstanden. Dabei wird das Einkommen von unterjährig und/oder in Teilzeit Beschäftigten stets auf eine ganzjährige Vollzeitbeschäftigung hochgerechnet. 3

8 4 Hochrechnung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass teilbeschäftigte Personen auf eine Vollbeschäftigung und nicht ganzjährig beschäftigte Personen auf eine Ganzjahresbeschäftigung umgerechnet werden. Diese Hochrechnungen geben also fiktive Einkommen aller Bediensteten des Landes wieder, unter der Annahme, dass alle ganzjährig in Vollbeschäftigung gearbeitet haben. Verzerrungen auf Grund von unterschiedlichen Beschäftigungsausmaßen oder einer unterschiedlichen Beschäftigungsdauer im Berichtsjahr werden damit ausgeglichen, ohne in der Sache die Aussagequalität zu beeinflussen. Der Median ist eine statistische Kennzahl, die eine Menge von Beobachtungen in zwei gleich große Hälften teilt. Ein Einkommensmedian von bedeutet beispielsweise, dass eine Hälfte der betrachteten Personengruppe ein geringeres Einkommen hat, die andere Hälfte mehr als diesen Betrag verdient. Der Median eignet sich bei der Betrachtung von Einkommensdaten besser als das arithmetische Mittel ( Mittelwert ). Grund dafür ist, dass der Median Ausreißern (extrem große oder kleine Werte) gegenüber unempfindlicher ist, und somit Einzelpersonen, die deutlich weniger oder deutlich mehr verdienen als die Mehrheit der Personen in der Gruppe, nicht überbewertet werden. Daher wird der Median bevorzugt als Maß bei der Berechnung von Einkommensdaten herangezogen. Das Einkommen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes setzt sich aus vier Gruppen, den sogenannten Einkommenskategorien (EK), zusammen. EK 1: Grundeinstufung und Sondervertragsentgelte EK 2: Laufende Zulagen und Nebengebühren EK 3: Überstunden, Mehrstunden, Journaldienststunden, sonstige fallweise Nebengebühren, etc. EK 4: Prämien, Belohnungen, Geldaushilfen, jährliche Bekleidungszulage, Nebentätigkeitsvergütungen, etc. Auch die Einkommenskategorien werden als Jahresbruttomediane dargestellt. In den Tabellen des Berichtsteils werden EK 3 und EK 4 nicht angeführt. In den Tabellen im Anhang sind EK 1 bis EK 3 inkludiert. Das Vernachlässigen der EK 4 hat in erster Linie damit zu tun, dass nur sehr wenige Personen (insbesondere bei weiterer ierung nach Alter, Geschlecht etc.) EK 4 erhalten. EK 3 wird im Textteil deshalb nicht dargestellt, weil hier die Werte oftmals Null sind. Dies liegt daran, dass alle EK als JBE ausgewiesen werden. Nachdem ein Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Zahlungen erhält, die unter EK 3 fallen, ist auch der mittlere Wert, also der Median Null. Dies betrifft vor allem Teilzeitkräfte, da diese Überstunden, Mehrstunden, etc. in weitaus geringerem Umfang leisten (können). Da Frauen häufiger als Teilzeitkräfte beschäftigt sind als Männer, kann es nun dazu kommen, dass bei den Frauen der Median Null ausmacht, der der Männer aber bereits darüber liegt. Eine Interpretation der wäre allerdings nur bedingt sinnvoll. Das Beschäftigungsausmaß spielt eine wichtige Rolle bei der Aufklärung der Einkommensunterschiede. Teilzeitbeschäftigte haben häufig auch wenn man ihr Einkommen auf einen Vollzeitbeschäftigung hochrechnet Einkommensnachteile im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten. Eine der Ursachen für diese Diskrepanz liegt darin begründet, dass besser bezahlte Positionen (z.b. im Managementbereich) seltener für Teilzeitkräfte konzipiert sind. Ein weiterer Grund ist die geringere Anzahl an Überstunden (EK 3), die von Teilzeitkräften erbracht werden (können). Aus diesen Gründen werden die Mitarbeitereckdaten sowie deren Einkommen differenziert nach Beschäftigungsausmaß betrachtet [Schritt 3]. Ein weiterer wesentlicher Einflussfaktor beim Einkommen ist das Alter (bzw. die damit korrelierende Dauer der Unternehmenszugehörigkeit). Diesem Aspekt wird in der Folge durch Darstellung verschiedener Kennzahlen Rechnung getragen [Schritt 4]. Da die Diskussion um Geschlechtergerechtigkeit im Einkommensbereich in den letzten Jahren verstärkt geführt wurde und im Zuge dessen auch versucht wurde diese zu erreichen, werden im nächsten Schritt [Schritt 5] nur jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einkommensvergleich miteinbezogen, deren Unternehmenszugehörigkeit weniger als fünf Jahre beträgt. Die Zugehörigkeit zu verschiedenen Berufsgruppen (und damit indirekt auch der Abschluss unterschiedlicher Ausbildungen) trägt ohne Zweifel zu unterschiedlichen Einkommen bei. Daher wird auch eine Aufstellung der Einkommen der verschiedenen Berufsgruppen gemacht [Schritt 6].

9 Auch der Frauenanteil in den Berufsgruppen wird ausgewiesen. Dabei ist zu beachten, dass die Berechnung des Frauenanteils auf sogenannten Kopfzahlen beruht. Zwei fiktive Beispiele sollen dies veranschaulichen: Angenommen in einer Abteilung arbeiten eine Frau und ein Mann. In Beispiel 1 arbeiten beide ganzjährig. Die Frau ist halbtags-, der Mann vollzeitbeschäftigt. In diesem Beispiel zählen beide als eine Person, gesamt also zwei Personen, der Frauenanteil beläuft sich auf 50 %. In Beispiel 2 arbeiten beide Vollzeit, allerdings ist der Mann nur sechs Monate des Jahres beschäftigt. In diesem Fall würde die Kopfzahl daher nur 1,5 betragen und der Frauenanteil beliefe sich auf 66,7 %. Interessant ist letztendlich, das Einkommen von Frauen und Männern so miteinander zu vergleichen, dass der Einfluss der Aspekte Beschäftigungsausmaß, Alter und Berufsgruppe eliminiert ist. Dazu sind zwei Schritte notwendig: Zunächst werden alle Berechnungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschränkt, die im Berichtsjahr ausschließlich und ganzjährig Vollzeit gearbeitet haben [Schritt 7]. Der Einfluss von Teilzeitbeschäftigung auf die Höhe des Einkommens wird damit ausgeschlossen. Danach erfolgt eine Standardisierung nach dem Alter und der Berufsgruppe [Schritt 8]. Dass eine Gruppe von Frauen sehr viel weniger verdient als eine Gruppe von Männern, könnte etwa daran liegen, dass die betrachtete Gruppe Frauen im Schnitt sehr jung ist, die Gruppe der Männer aber Großteils kurz vor der Pensionierung steht und daher dem Gehaltsschema des Landes entsprechend auch mehr verdient. Eine Standardisierung nach dem Alter eliminiert dann den Einfluss des Faktors Alter und somit ist ein Vergleich des Einkommens aufgrund des Geschlechts besser möglich. Eine Standardisierung ist ein mathematisches Verfahren, bei dem z.b. unterschiedliche Altersstrukturen von Personengruppen (z.b. Frauen und Männer) durch Gewichtung der Einzelbeobachtungen so angepasst werden, dass der Einfluss der Altersunterschiede auf die betrachtete Größe (z.b. das Einkommen) eliminiert wird. Nach einer solchen Standardisierung können Einkommensdaten von Frauen und Männern miteinander verglichen werden, ohne dass es zu Verzerrungen z.b. aufgrund der unterschiedlichen Altersstrukturen kommt. Alle Angaben werden für die eingangs genannten Unternehmensbereiche für das Jahr 2015 dargestellt und im zeitlichen Vergleich mit dem Jahr 2010 betrachtet. Zudem werden die Ergebnisse der Unternehmensbereiche miteinander verglichen. Zusammengefasst ist die Darstellungs- bzw. Vorgehensweise stets differenziert nach dem Geschlecht - damit die Folgende: 1. Eckdaten (Anteils- und Mittelwertsvergleich) aller Beschäftigten 2. JBE- (Gesamteinkommen, EK 1 und EK 2) aller Beschäftigten 3. Eckdaten und JBE- differenziert nach Beschäftigungsausmaß 4. JBE-Analyse differenziert nach Altersstruktur 5. JBE-Analyse eingeschränkt auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die weniger als fünf Jahre beim Land Salzburg beschäftigt sind 6. JBE-Analyse differenziert nach Berufsgruppe 7. JBE- für ausschließlich und ganzjährig Vollzeitbeschäftigte 8. JBE- für ausschließlich und ganzjährig Vollzeitbeschäftigte standardisiert nach Alter und Berufsgruppe Es gelten zudem noch folgende Vereinbarungen: Bei Alters- und Berufsgruppen mit wenig Beschäftigten ist zu beachten, dass individuelle Zufälligkeiten starke Auswirkungen auf die Berechnung statistischer Größen haben. Im Berichtsteil werden daher nur Werte dargestellt, wenn es in der betroffenen Gruppe mindestens zehn Frauen und zehn Männer gibt. Im Anhang hingegen können sämtliche Daten eingesehen werden, sofern in jeder Kategorie Daten von zumindest drei Personen vorhanden sind. In den Tabellen und Abbildungen wird jeweils auf das Fehlen von Kategorien hingewiesen, wenn die genannte Bedingung nicht erfüllt ist und die entsprechenden Kategorien dann nicht in den Tabellen/Abbildungen enthalten sind. Im technischen Anhang des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes ist normiert, dass der Einkommensbericht des Bundes zur Gewährleistung des Datenschutzes zu anonymisieren ist, indem jene Gruppen, in denen weniger als drei Frauen oder weniger als drei Männer beschäftigt sind, betragsmäßig nicht dargestellt werden. Diese Vorgangsweise entspricht den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Richtlinien der Statistik Austria. Im Salzburger Einkom- 5

10 mensbericht wird diese Festlegung übernommen, damit kein Rückschluss auf das Einkommen einer einzelnen Person möglich ist. In diesen Fällen wird in den Tabellen im Anhang DSF für Datenschutzfilter angeführt. Ein Minuswert im Ergebnis bedeutet niedrigeres Einkommen oder geringeres Alter der Frauen gegenüber den Männern. Bei Anteilsberechnungen in Prozent sowie bei Zusammenfassungen von mehreren Teilaggregaten ergibt die Summe aufgrund von Rundungsungenauigkeiten nicht immer genau 100,0 %. Die Daten für diesen Bericht stammen von der Personalabteilung. Angaben zur Pensionierung der Landeslehrerinnen und -lehrer wurden von der Abteilung Kultur, Bildung und Gesellschaft geliefert. Angaben zum Pensionierungsalter erfolgen ohne Berücksichtigung von Pensionierungen von Beamtinnen und Beamten wegen Dienstunfähigkeit. Die Datenermittlung zur Erstellung des Einkommensberichtes erfolgt zu jedem Ersten eines Kalendermonates des Berichtsjahres. 6

11 2 Ergebnisse der Unternehmensbereiche In die Analyse der Einkommen sind die Daten von Landesbediensteten eingegangen, und zwar in der Verwaltung (AMT), in den Salzburger Landeskliniken (SALK) und Landeslehrerinnen und lehrer (LEHR). Bezogen auf alle Landesbediensteten beträgt das mediane Jahresbruttoeinkommen (JBE) der Frauen , jenes der Männer , d.h. die Frauen verdienen um 12,1 % weniger. Wird ausschließlich das Grundgehalt (EK 1) betrachtet, dann beträgt der Unterschied 7,5 % (Frauen , Männer ). Zum Vergleich: Im Bundesdienst verdienen die Frauen um 12,5 % weniger als die Männer, d.h. die Einkommensdifferenz zwischen den Geschlechtern ist in Salzburg um 0,4 Prozentpunkte geringer. Betrachtet man alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Salzburg mit einer ganzjährigen Vollzeitbeschäftigung, verdienen Frauen um 24,7 % weniger als die Männer. Nähere Informationen zur Situation auf Bundesebene findet man im Einkommensbericht 2015 (für das Kalenderjahr 2014) des Bundeskanzleramtes und in der Lohnsteuerstatistik 2014 der Statistik Austria. Auf Methodisches wird in diesem Kapitel nicht eingegangen. Erläuterungen zur methodischen Vorgehensweise finden sich gesammelt in Kapitel 1. 7

12 2.1 Landesverwaltung Die Salzburger Landesverwaltung beschäftigt im Jahr 2015 durchschnittlich Frauen und Männer, das sind in Summe Personen. Werden die Vollzeitäquivalente betrachtet, so sind aufgrund des deutlich höheren Anteils an Vollzeitbeschäftigten (90,2 % bei den Männern im Vergleich zu 46,8 % bei den Frauen), mehr Männer (1.316) als Frauen (1.131) beschäftigt. Die Einkommensunterschiede nach dem Geschlecht sowie diverse weitere Eckdaten sind in den Tabellen 2.1 und 2.2 dargestellt. Weitere einkommensrelevante Aspekte in der Verdienststruktur des Landes sind das Alter und die angerechneten Dienstzeiten. Für diese Faktoren zeigt sich, dass die Männer durchschnittlich älter sind (2,8 Jahre) bzw. dem Betrieb länger angehören (2,1 Jahre) und dementsprechend auch über mehr angerechnete Dienstzeiten verfügen (2,8 Jahre). 8 Tabelle 2.1 Landesverwaltung, Eckdaten Frauen Männer Anzahl Beschäftigte ,1 % Anzahl Vollzeitäquivalente ,0 % Anteil Teilzeitbeschäftigte 53,2 % 9,8 % + 43,4 PP Alter in Jahren 44,4 47,2-2,8 J Unternehmenszugehörigkeit in Jahren 16,8 18,8-2,1 J angerechnete Dienstzeiten in Jahren 23,0 25,8-2,8 J Lesebeispiel: 2015 sind 53,2 % der Frauen teilzeitbeschäftigt. Das sind um 43,4 Prozentpunkte (PP) mehr als bei den Männern. Die weiblichen Bediensteten verdienen um 10,6 % weniger als die männlichen. Wird das Einkommen genauer untersucht, konkret differenziert nach den Einkommenskategorien (EK), beläuft sich die zwischen Frauen und Männern in EK 1 auf 6,0 % und in EK 2 auf 2,5 %. Die größte prozentuelle Abweichung liegt in EK 3 vor. Der Betrag, den Frauen im Median in EK 3 erhalten, liegt bei 0. Dies ist dadurch zu erklären, dass Teilzeitkräfte (als welche Frauen häufiger beschäftigt sind), nur fallweise derartige Zahlungen erhalten. Da im konkreten Fall mehr als die Hälfte der Frauen kein Einkommen aus EK 3 erhält, liegt der Median bei Null. Bei den Männern hingegen liegt der Median in EK 3 bei über 500. Tabelle 2.2 Landesverwaltung, allgemeiner Einkommensvergleich Frauen Männer Jahresbruttoeinkommen in, davon in ,6 % Einkommenskategorie ,0 % Einkommenskategorie ,5 % Lesebeispiel: In der Einkommenskategorie 1 verdienen Frauen um 6,0 % weniger als Männer, gesamt gesehen liegt der Einkommensunterschied bei 10,6 %.

13 In den Tabellen 2.3 und 2.4, die das Beschäftigungsausmaß miteinbeziehen, bezeichnet Vollzeit Personen, die im Jahr 2015 ausschließlich Vollzeit gearbeitet haben. Dabei sind auch Frauen und Männer inkludiert, deren Dienstverhältnis kein volles Jahr angedauert hat. Teilzeit umfasst Personen, die nicht ausschließlich Vollzeit gearbeitet haben. Die Einkommensdifferenz zwischen Teilzeit und Vollzeit beträgt bei den Frauen 5,3 %, bei den Männern 1,3 %. Eingeschränkt auf die EK 1 verdienen teilzeitbeschäftigte Frauen ebenfalls weniger als vollzeitbeschäftigte (-5,8 %), bei den Männern hingegen ist das Verhältnis umgekehrt: Teilzeitbeschäftigte Männer verdienen um 5,1 % mehr als vollzeitbeschäftigte. Der Geschlechtervergleich fördert einen Unterschied von 11,2 % bei den Teilzeitkräften (zu Ungunsten der Frauen) zu Tage. Bei den Vollzeitbeschäftigten beläuft er sich immerhin noch auf 7,4 %. Der Einkommensnachteil, den teilzeitbeschäftigte Frauen verkraften müssen, liegt damit 3,7 Prozentpunkte (PP) über jenem der vollzeitbeschäftigten Kolleginnen. Besonders deutlich ist diese mit 10,1 PP bei EK 1. Tabelle 2.3 Landesverwaltung, Eckdaten und Einkommensvergleich nach Beschäftigungsausmaß 9 Frauen Männer Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Anteil Beschäftigte 53,2 % 46,8 % + 6,4 PP 9,8 % 90,2 % - 80,4 PP Alter in Jahren 45,3 43,2 + 2,1 J 44,7 47,5-2,7 J angerechnete Dienstzeiten 23,8 22,1 + 1,7 J 23,0 26,1-3,1 J JBE in, davon in ,3 % ,3 % Einkommenskategorie ,8 % ,1 % Einkommenskategorie ,0 % ,2 % Lesebeispiel: Frauen verdienen als Teilzeitkräfte um 5,3 % weniger als bei Vollzeitbeschäftigung. Bei Männern beträgt der Unterschied 1,3 %. Tabelle 2.4 Landesverwaltung, Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern nach Beschäftigungsausmaß Jahresbruttoeinkommensdifferenz Frauen zu Männer Teilzeit Vollzeit Jahresbruttoeinkommen, davon in - 11,2 % - 7,4 % - 3,7 PP Einkommenskategorie 1-13,0 % - 2,9 % - 10,1 PP Einkommenskategorie 2-2,7 % - 1,8 % - 0,9 PP Lesebeispiel: In der Einkommenskategorie 1 verdienen teilzeitbeschäftigte Frauen um 13,0 % weniger als teilzeitbeschäftigte Männer.

14 10 Unter Berücksichtigung des Alters der Beschäftigten in der Landesverwaltung wird ersichtlich, dass Frauen bis zu einem Alter von 49 Jahren nur geringfügig weniger verdienen als Männer (siehe Tabelle 2.5 bzw. Abbildung 2.1). Ab einem Alter von 50 Jahren steigt der Gehaltsunterschied jedoch markant an und erreicht seinen Höhepunkt mit 36,4 % im Altersbereich der 60-Jährigen und Älteren. Gerade in dieser Altersgruppe liegt der Männeranteil deutlich über jenem der Frauen, was zum Teil auch durch das höhere Pensionierungsalter der Männer zu erklären ist. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Frauen in der Landesverwaltung liegt bei 60,7, jenes der Männer bei 62,7 Jahren. Tabelle 2.5 Landesverwaltung, Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern und Frauenanteil nach Alter JBE- Altersgruppe Frauen zu Frauenanteil Männer Jahre - 0,6 % 57,8 % Jahre - 1,3 % 58,2 % Jahre - 2,8 % 52,4 % Jahre - 22,9 % 48,0 % 60 und älter - 36,4 % 28,5 % gesamt - 10,6 % 51,3 % Hinweis: Wegen geringer Besetzungszahlen fehlt die Altersgruppe unter 20 Jahre. Lesebeispiel: Frauen von 30 bis 39 Jahren verdienen um 1,3 % weniger als ihre gleichaltrigen Kollegen. Abbildung 2.1 Landesverwaltung, Einkommen nach Alter und Geschlecht Jahresbruttoeinkommen bis bis bis bis bis 69 Frauen Männer Frauen gesamt Männer gesamt Hinweis: Wegen geringer Besetzungszahlen fehlt die Altersgruppe unter 20 Jahre. Lesebeispiel: Frauen von 30 bis 39 Jahren verdienen im Durchschnitt , Männer dagegen beträgt die Unternehmenszugehörigkeit in der Landesverwaltung bei 278 Frauen und 191 Männern weniger als fünf Jahre. Das Einkommensminus der Frauen liegt bei 6,0 % und ist damit etwas geringer (4,7 PP) als in der Gesamtgruppe. Das Grundgehalt (EK 1) der Frauen ist hingegen um 4,6 % höher als jenes der Männer. Die Frauen dieser Gruppe sind mit 34,4 Jahren um ein halbes Jahr älter und haben mit 12,7 Jahren um zwei Monate mehr angerechnete Dienstzeiten als ihre Kollegen. Der Teilzeitbeschäftigtenanteil der Frauen beträgt 49,4 %, jener der Männer 15,2 %.

15 Unter Miteinbeziehung der Berufsgruppe (siehe Abbildung 2.2) zeigt sich, dass die Frauen nur in der Behindertenbetreuung (3,3 %) und Assistenz (2,2 %) mehr verdienen als ihre Kollegen. Die größten negativen Abweichungen gibt es beim Hilfspersonal (27,0 %) und bei den ExpertInnen (24,2 %). Um festzustellen, ob in den ausgewählten Berufsgruppen der Altersunterschied zwischen Frauen und Männern eine Rolle bei der Einkommensdifferenz spielt, wird zusätzlich das Durchschnittsalter berechnet. Dabei lässt sich kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Altersdifferenz und Einkommensdifferenz feststellen. So sind etwa die Frauen im Bereich der Behindertenbetreuung um 8,6 Jahre älter als die Kollegen, bei der Assistenz gibt es dagegen praktisch keinen Unterschied. Als Hilfspersonal verdienen Frauen trotz eines um 2,1 Jahre höheren Durchschnittsalters um 27,0 % weniger, wobei sie allerdings auch eine um 6,3 Jahre geringere Unternehmenszugehörigkeit und um 2,3 Jahre geringere angerechnete Dienstzeiten aufweisen. Abbildung 2.2 Landesverwaltung, Einkommen nach Berufsgruppe und Geschlecht Frauen Männer Jahresbruttoeinkommen Hinweis: Wegen geringer Besetzungszahlen fehlen die Berufsgruppen Topmanagement, Medizinisch Technische Dienste, Hebammen, Kinder- und JugendpädagogInnen, ErzieherInnen und sonstiges Personal im Sozialbereich, Diplompflegepersonal und Medizinische Assistenzberufe, Pflegehilfe, Sanitätshilfsdienst, SanitäterInnen. Lesebeispiel: Richterinnen verdienen im Durchschnitt , Richter dagegen In einem nächsten Schritt wird untersucht, ob der Frauenanteil einer Berufsgruppe in Zusammenhang mit der Höhe des JBE (bezogen auf beide Geschlechter) steht. Die höchsten Gehälter werden in den Berufsgruppen Mittleres Management (Frauenanteil 29,4 %), RichterInnen, (51,6 %), ExpertInnen (40,7 %) und ÄrztInnen in der Verwaltung (64,1 %) bezahlt. Die am geringsten entlohnten Berufsgruppen sind Behindertenbetreuung (Frauenanteil 47,4 %), Hilfspersonal (28,3 %), Assistenz (79,2 %) und FacharbeiterInnen (13,7 %). Es gibt also in den Berufsgruppen keinen eindeutig erkennbaren Zusammenhang zwischen dem Frauenanteil und der Höhe des JBE.

16 12 Tabelle 2.6 Landesverwaltung, Frauenanteil und Durchschnittsalter nach Berufsgruppe Berufsgruppe Anzahl gesamt Frauenanteil Durchschnittsalter Frauen Männer Mittleres Management ,4 % 48,6 52,1 RichterInnen 28 51,6 % 44,3 47,2 ExpertInnen ,7 % 44,8 49,4 ÄrztInnen in der Verwaltung 31 64,1 % 48,1 55,3 SozialarbeiterInnen 94 88,1 % 41,8 50,1 Behindertenbetreuung 26 47,4 % 42,3 33,7 Leitung Dienste 68 43,8 % 47,3 51,5 Fach- und Sachbearbeitung ,9 % 44,1 46,5 FacharbeiterInnen ,7 % 45,7 46,6 Assistenz ,2 % 42,3 42,1 Hilfspersonal ,3 % 47,8 45,8 gesamt ,3 % 44,4 47,2 Hinweis: Wegen geringer Besetzungszahlen fehlen die Berufsgruppen Topmanagement, Medizinisch Technische Dienste, Hebammen, Kinder- und JugendpädagogInnen, ErzieherInnen und sonstiges Personal im Sozialbereich, Diplompflegepersonal und Medizinische Assistenzberufe, Pflegehilfe, Sanitätshilfsdienst, SanitäterInnen. Lesebeispiel: Insgesamt arbeiten 26 Personen in der Behindertenbetreuung. Behindertenbetreuerinnen sind durchschnittlich 42,3 Jahre alt, ihre Kollegen sind mit 33,7 Jahren deutlich jünger. Abbildung 2.3 Landesverwaltung, Einkommen bezogen auf den Frauenanteil nach Berufsgruppe Jahresbruttoeinkommen Frauenanteil in % 100% 90% 80% Jahresbruttoeinkommen % 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Hinweis: Wegen geringer Besetzungszahlen fehlen die Berufsgruppen Topmanagement, Medizinisch Technische Dienste, Hebammen, Kinder- und JugendpädagogInnen, ErzieherInnen und sonstiges Personal im Sozialbereich und Diplompflegepersonal und Medizinische Assistenzberufe, Pflegehilfe, Sanitätshilfsdienst, SanitäterInnen. Lesebeispiel: Im Richteramt beträgt das Einkommen durchschnittlich Etwa jede/r zweite Beschäftigte im Richteramt ist weiblich.

17 Die bisherigen Analysen haben klar gezeigt, dass die Merkmale Beschäftigungsausmaß, Alter und Berufsgruppe einen deutlichen Einfluss auf die Höhe des Einkommens haben. Um die Auswirkungen des unterschiedlichen Anteils an Vollzeitbeschäftigung und die damit verbundenen Effekte (z.b. Überstunden) zu eliminieren, werden die Berechnungen in der Folge (Tabelle 2.7, Spalte 3 und 4) auf jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeschränkt, die im Berichtsjahr ausschließlich und ganzjährig vollzeitbeschäftigt sind. Auf diese Weise reduziert sich die Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern von 10,6 % auf weniger als die Hälfte, konkret auf 4,8 %. Daraus ist bereits ersichtlich, dass ein nicht unwesentlicher Teil des Einkommensunterschiedes zwischen Frauen und Männern auf das Beschäftigungsausmaß zurückzuführen ist. Die nachfolgende Standardisierung nach Alter und Berufsgruppe ermöglicht die Berücksichtigung der unterschiedlichen Alters- und Berufsgruppenverteilung. Dabei zeigt sich, dass die Unterschiede etwas höher ausfallen: Das Einkommensminus der Frauen steigt um 2,0 PP und beträgt somit 6,8 %. Tabelle 2.7 Landesverwaltung, Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern nach Berufsgruppe 13 Berufsgruppe Jahresbruttoeinkommmensdifferenz Frauen zu Männer Voll- und Teilzeitbeschäftigte Ganzjährig Vollzeitbeschäftigte Ganzjährig Vollzeitbeschäftigte standardisiert Mittleres Management - 4,7 % - 2,7 % - 0,8 % ExpertInnen - 24,2 % - 19,8 % - 11,4 % Leitung Dienste - 10,1 % - 12,1 % - 11,4 % Fach- und Sachbearbeitung - 14,6 % - 13,9 % - 8,7 % Assistenz + 2,2 % - 0,5 % + 0,6 % Hilfspersonal - 27,0 % - 21,9 % - 22,7 % gesamt - 10,6 % - 4,8 % - 6,8 % Hinweis: Wegen geringer Besetzungszahlen fehlen die Berufsgruppen Topmanagement, RichterInnen, Ärzt- Innen in der Verwaltung, Medizinisch Technische Dienste, Hebammen, SozialarbeiterInnen, Kinder- und JugendpädagogInnen, ErzieherInnen und sonstiges Personal im Sozialbereich, Behindertenbetreuung, Diplompflegepersonal, Medizinische Assistenzberufe, Pflegehilfe, Sanitätshilfsdienst, SanitäterInnen und FacharbeiterInnen Lesebeispiel: Frauen verdienen im Mittleren Management um 4,7 % weniger als ihre Kollegen. Schränkt man den Vergleich auf ausschließlich und ganzjährig Vollzeitbeschäftigte ein, so reduziert sich der Einkommensnachteil der Frauen auf 2,7 %. Innerhalb der betrachteten Berufsgruppen bringt die Standardisierung nach dem Alter großteils signifikante Veränderungen zugunsten der Frauen, die am Beispiel des Mittleren Managements erklärt werden sollen. Betrachtet man zunächst alle Bediensteten (voll- und teilzeitbeschäftigt, ganz- und unterjährig beschäftigt), die 2015 in dieser Berufsgruppe tätig sind und rechnet man deren Einkommen auf eine ganzjährige Vollzeitbeschäftigung hoch, so verdienen die Frauen um 4,7 % weniger als die Männer. Bezieht man ausschließlich ganzjährig Vollzeitbeschäftigte in die Betrachtung ein, beträgt die nur noch 2,7 %. Berücksichtigt man bei den Einkommen der ganzjährig Vollzeitbeschäftigten nun noch die unterschiedliche Altersverteilung von Frauen und Männern in dieser Berufsgruppe und gleicht dies durch eine Altersstandardisierung aus, dann kommt es zu einer weiteren Annäherung der Einkommen bzw. gibt es mit einem Einkommensnachteil der Frauen von 0,8 % praktisch keinen Unterschied mehr. Es scheint zunächst ein Widerspruch zu sein, dass sich einerseits bei der Altersstandardisierung innerhalb der einzelnen Berufsgruppen die Werte für die Frauen fast ausschließlich verbessern, sich aber andererseits insgesamt bei der Standardisierung nach Alter- und Berufsgruppe der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern vergrößert. Die Erklärung besteht darin, dass die einzelnen Berufsgruppen bezüglich des Geschlechts unterschiedlich stark besetzt sind, was zwar für die berufsgruppeninternen Vergleiche keine Rolle spielt, im Gesamtkontext aber sehr wohl von Bedeutung ist. Die Frauen sind in Be-

18 14 rufsgruppen mit guter Bezahlung proportional etwas öfter vertreten als Männer und wenn dies bei der Ermittlung des Einkommensunterschiedes berücksichtigt wird, vergrößert dies den Abstand zwischen Frauen und Männern. Zusammenfassend lässt sich für den Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern auf Berufsgruppenebene (Gender Pay Gap) in der Landesverwaltung folgendes sagen: Das Beschäftigungsausmaß und das Alter spielen eine wichtige Rolle dabei, die Unterschiede zu erklären. Werden lediglich die standardisierten Einkommen der ganzjährig vollzeitbeschäftigten Frauen und Männer verglichen, beträgt die etwa (6,8 %). Konkret verdienen Frauen im Jahr , Männer hingegen Wird das Alter nicht herausgerechnet, verringert sich der Unterschied auf 4,8 % ( / ). Werden alle Frauen und Männer im Landesdienst (auf Vollzeitäquivalente hochgerechnet) verglichen, so ergibt sich mit 10,6 % ( / ) ein mehr als doppelt so hoher Wert. Beschäftigungsausmaß und Alter interagieren mit vielen gehaltsrelevanten Faktoren: so werden beispielsweise Führungs- und Expertenpositionen eher als Vollzeitpositionen ausgeschrieben und werden meist erst im höheren Alter erreicht. Einige Einkommenskomponenten (insbesondere EK 3) sind Teilzeitkräften schwerer zugänglich und diese Positionen werden großteils von Frauen bekleidet.

19 2.2 Salzburger Landeskliniken Tabelle 2.8 SALK, Eckdaten Die Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbh (SALK) beschäftigt im Jahr 2015 durchschnittlich Frauen und Männer. Betrachtet man die Vollzeitäquivalente, so kommt man aufgrund des deutlich höheren Anteils an Vollzeitbeschäftigung bei den Männern (84,0 % im Vergleich zu 48,9 %) auf Frauen und Männer. Die Einkommensunterschiede nach dem Geschlecht sowie diverse weitere Eckdaten sind in den Tabellen 2.8 und 2.9 dargestellt. Die Einkommensbetrachtung der Ärztinnen und Ärzte erfolgt ohne Berücksichtigung der anteilig erhaltenen Sonderklassegebühren. Weitere einkommensrelevante Aspekte in der Verdienststruktur der SALK sind das Alter bzw. die angerechneten Dienstzeiten. Hier zeigt sich, dass Männer durchschnittlich älter sind (1,0 Jahre), aber dem Betrieb etwas kürzer angehören (0,3 Jahre) und auch über geringfügig weniger angerechnete Dienstzeiten verfügen (0,1 Jahre). Frauen Männer Anzahl Beschäftigte ,2 % Anzahl Vollzeitäquivalente ,8 % Anteil Teilzeitbeschäftigte 51,1 % 16,0 % + 35,1 PP Alter in Jahren 40,9 41,9-1,0 J Unternehmenszugehörigkeit in Jahren 11,1 10,8 + 0,3 J angerechnete Dienstzeiten in Jahren 19,3 19,2 + 0,1 J Lesebeispiel: 2015 sind 51,1 % der Frauen teilzeitbeschäftigt. Das sind um 35,1 Prozentpunkte (PP) mehr als bei den Männern. 15 Die weiblichen Bediensteten verdienen um 16,3 % weniger als die männlichen. Untersucht man das Einkommen genauer, konkret differenziert nach den Einkommenskategorien (EK), so beläuft sich die in EK 1 auf 10,6 %, in EK 2 auf 10,5 %. Die größte prozentuelle Abweichung liegt in EK 3 vor. Der Betrag, den Frauen im Median in EK 3 erhalten, liegt bei 1.175, jener der Männer bei Tabelle 2.9 SALK, allgemeiner Einkommensvergleich Frauen Männer Jahresbruttoeinkommen in, davon in ,3 % Einkommenskategorie ,6 % Einkommenskategorie ,5 % Lesebeispiel: In EK 1 verdienen Frauen um 10,6 % weniger als Männer, gesamt gesehen liegt ihr Einkommensnachteil bei 16,3 %.

20 16 In den Tabellen 2.10 und 2.11, die das Beschäftigungsausmaß miteinbeziehen, bezeichnet Vollzeit Personen, die im Jahr 2015 ausschließlich Vollzeit gearbeitet haben. Dabei sind auch Personen inkludiert, deren Dienstverhältnis kein volles Jahr angedauert hat. Teilzeit umfasst Personen, die nicht ausschließlich Vollzeit gearbeitet haben. Teilzeitbeschäftigte Frauen verdienen um 5,2 % mehr als ihre vollzeitbeschäftigten Kolleginnen (siehe Tabelle 2.10). Bei den Männern beträgt die 12,7 %, allerdings verdienen bei den Männern die Vollzeitkräfte mehr als die Teilzeitkräfte. Eingeschränkt auf die EK 1 verstärkt sich bei den Frauen der Effekt: Teilzeitkräfte verdienen um 8,8 % mehr als Vollzeitkräfte. Bei den Männern beläuft sich der Einkommensnachteil der Teilzeitkräfte gegenüber den vollzeitbeschäftigten Kollegen auf 9,8 %. Eine der Ursachen für diese Diskrepanz liegt darin begründet, dass teilzeitbeschäftigte Frauen um 4,6 Jahre mehr angerechnete Dienstzeiten aufweisen können als ihre vollzeitbeschäftigten Kolleginnen. Bei den Männern haben die Teilzeitbeschäftigten um 0,3 Jahre weniger angerechnete Dienstzeiten als die Vollzeitbeschäftigten. Der Geschlechtervergleich fördert einen Unterschied von 4,9 % bei den Teilzeitkräften (zu Ungunsten der Frauen) zu Tage. Bei den Vollzeitbeschäftigten beläuft er sich auf 21,1 %. Der Einkommensnachteil, den vollzeitbeschäftigte Frauen verkraften müssen, liegt damit 16,3 Prozentpunkte (PP) über jenem der teilzeitbeschäftigten Frauen. In der EK 1 beträgt der Unterschied mit 17,1 PP noch etwas mehr. Tabelle 2.10 SALK, Eckdaten und Einkommensvergleich nach Beschäftigungsausmaß Frauen Männer Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Anteil Beschäftigte 51,1 % 48,9 % + 2,1 PP 16,0 % 84,0 % - 68,1 PP Alter in Jahren 43,4 38,3 + 5,1 J 42,3 41,8 + 0,5 J angerechnete Dienstzeiten 21,6 17,1 + 4,6 J 19,0 19,3-0,3 J JBE in, davon in ,2 % ,7 % Einkommenskategorie ,8 % ,8 % Einkommenskategorie ,0 % ,6 % Lesebeispiel: Frauen verdienen als Teilzeitkräfte um 5,2 % mehr als bei Vollzeitbeschäftigung. Bei Männern ist das Verhältnis umgekehrt: Sie verdienen als Teilzeitkräfte um 12,7 % weniger als ihre Kollegen in Vollzeit. Tabelle 2.11 SALK, Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern nach Beschäftigungsausmaß Jahresbruttoeinkommensdifferenz Frauen zu Männer Teilzeit Vollzeit Jahresbruttoeinkommen, davon in - 4,9 % - 21,1 % + 16,3 PP Einkommenskategorie 1-0,6 % - 17,7 % + 17,1 PP Einkommenskategorie 2-7,1 % - 10,5 % + 3,4 PP Lesebeispiel: In EK 1 verdienen teilzeitbeschäftigte Frauen um 0,6 % weniger als teilzeitbeschäftigte Männer.

21 Unter Berücksichtigung des Alters der Beschäftigten in den Salzburger Landeskliniken wird ersichtlich, dass die 20- bis 29-jährigen Frauen um 2,7 % weniger als die Männer verdienen und dieser Wert auf bis zu 42,0 % im Altersbereich der 60-Jährigen und Älteren steigt. Gerade in dieser Altersgruppe liegt der Männeranteil in den gut bezahlten Berufsgruppen deutlich über dem der Frauen, was zum Teil auch durch das höhere Pensionierungsalter der Männer zu erklären ist (Frauen 60,2 Jahre, Männer 63,3 Jahre). Tabelle 2.12 SALK, Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern und Frauenanteil nach Alter JBE- Altersgruppe Frauen zu Frauenanteil Männer Jahre - 2,7 % 77,4 % Jahre - 14,5 % 64,3 % Jahre - 13,2 % 70,9 % Jahre - 7,1 % 72,0 % 60 und älter - 42,0 % 50,0 % gesamt - 16,3 % 70,3 % Hinweis: Wegen geringer Besetzungszahlen fehlt die Altersgruppe unter 20 Jahre. Lesebeispiel: Frauen von 30 bis 39 Jahren verdienen um 14,5 % weniger als ihre gleichaltrigen Kollegen. 17 Abbildung 2.4 SALK, Einkommen nach Alter und Geschlecht Jahresbruttoeinkommen unter bis bis bis bis bis 69 Frauen Männer Frauen gesamt Männer gesamt Hinweis: Wegen geringer Besetzungszahlen fehlt die Altersgruppe unter 20 Jahre. Lesebeispiel: Frauen von 30 bis 39 Jahren verdienen im Durchschnitt , Männer hingegen beträgt bei Mitarbeiterinnen und 561 Mitarbeitern in den SALK die Unternehmenszugehörigkeit weniger als fünf Jahre. Die Frauen dieser Gruppe sind mit 32,6 Jahren um ein Jahr und neun Monate jünger und haben mit 10,8 Jahren um 13 Monate weniger angerechnete Dienstzeiten als die Männer. Der Teilzeitbeschäftigtenanteil der Frauen beträgt 32,2 %, jener der Männer 13,1 %. Das Einkommensminus der Frauen beträgt 11,8 % und ist damit etwas geringer (4,5 PP), als wenn man die Dauer der Firmenzugehörigkeit außer Acht lässt. Beim Grundgehalt (EK 1) liegen die Frauen um 18,6 % hinter den Männern zurück. Verglichen mit einem Einkommensnachteil von 10,6 % bei Einbeziehung aller Beschäftigten sind das 8,1 PP mehr. In der EK 2 beträgt der Nachteil 17,1 % (- 6,6 PP).

22 Unter Berücksichtigung der Berufsgruppe (siehe Abbildung 2.5) zeigt sich, dass die Frauen nur beim Leitenden Pflegepersonal mehr verdienen, konkret 5,8 %. Die größten negativen Abweichungen gibt in den Berufsgruppen Fach- und Sachbearbeitung (19,2 %) sowie ExpertInnen (17,9 %). Um festzustellen, ob in den ausgewählten Berufsgruppen der Altersunterschied zwischen Frauen und Männern eine Rolle bei der Einkommensdifferenz spielt, wird zusätzlich das Durchschnittsalter berechnet. Es lässt sich kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Altersdifferenz und Einkommensdifferenz feststellen. Beim Leitenden Pflegepersonal etwa sind die Frauen 3,2 Jahre älter, bei der Leitung Dienste, wo sie um 12,9 % weniger verdienen, sind sie aber ebenfalls älter (3,3 Jahre). Abbildung 2.5 SALK, Einkommen nach Berufsgruppe und Geschlecht Frauen Männer Jahresbruttoeinkommen Hinweis: Wegen geringer Besetzungszahlen fehlen die Berufsgruppen Topmanagement, PrimarärztInnen, Mittleres Management, ÄrztInnen in der Verwaltung, Hebammen, SozialarbeiterInnen, Kinder- und JugendpädagogInnen, ErzieherInnen und sonstiges Personal im Sozialbereich, Behindertenbetreuung und KrankenträgerInnen und ArbeitstherapiegehilfInnen. Lesebeispiel: Expertinnen verdienen im Durchschnitt , Experten dagegen In einem nächsten Schritt wird untersucht, ob der Frauenanteil einer Berufsgruppe in Zusammenhang mit der Höhe des JBE (bezogen auf beide Geschlechter) steht. Man sieht, dass die höchsten Einkommen in den Berufsgruppen Ober-, Fachund SekundarärztInnen (Frauenanteil 39,4 %) sowie Turnus- und AusbildungsassistenzärztInnen (54,5 %) erzielt werden. Die am geringsten entlohnten Berufsgruppen sind Hilfspersonal (Frauenanteil 68,4 %), FacharbeiterInnen (28,0 %), Assistenz (95,4 %) und Medizinische Assistenzberufe, Pflegehilfe, Sanitätshilfsdienst, SanitäterInnen (76,3%). In den SALK gibt es in den Berufsgruppen keinen eindeutig erkennbaren Zusammenhang zwischen dem Frauenanteil und der Höhe des JBE.

23 Tabelle 2.13 SALK, Frauenanteil und Durchschnittsalter nach Berufsgruppe Berufsgruppe Anzahl gesamt Frauenanteil Durchschnittsalter Frauen Männer Ober-, Fach- und SekundarärztInnen ,4 % 45,0 46,7 ExpertInnen ,3 % 42,9 46,2 Turnus- und AusbildungsassistenzärztInnen ,5 % 32,9 32,3 Leitendes Pflegepersonal ,7 % 47,6 44,4 Medizinisch Technische Dienste ,6 % 39,9 38,8 Diplompflegepersonal ,3 % 38,4 37,8 Leitung Dienste 25 38,5 % 52,2 48,9 Medizinische Assistenzberufe, Pflegehilfe etc ,3 % 46,6 43,5 Fach- und Sachbearbeitung ,6 % 43,1 44,7 FacharbeiterInnen ,0 % 46,9 43,6 Assistenz ,4 % 39,8 40,0 Hilfspersonal ,4 % 51,6 48,6 gesamt ,3 % 40,8 41,8 Hinweis: Wegen geringer Besetzungszahlen fehlen die Berufsgruppen Topmanagement, PrimarärztInnen, Mittleres Management, ÄrztInnen in der Verwaltung, Hebammen, SozialarbeiterInnen, Kinder- und JugendpädagogInnen, ErzieherInnen und sonstiges Personal im Sozialbereich, Behindertenbetreuung und KrankenträgerInnen und ArbeitstherapiegehilfInnen. Lesebeispiel: Insgesamt arbeiten 363 Personen in der Fach- und Sachbearbeitung, wobei die Mitarbeiterinnen mit 46,6 Jahren durchschnittlich etwas älter sind als ihre Kollegen. 19 Abbildung 2.6 SALK, Einkommen bezogen auf den Frauenanteil nach Berufsgruppe Jahresbruttoeinkommen Frauenanteil in % 100% 90% % Jahresbruttoeinkommen % 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Hinweis: Wegen geringer Besetzungszahlen fehlen die Berufsgruppen Topmanagement, PrimarärztInnen, Mittleres Management, ÄrztInnen in der Verwaltung, Hebammen, SozialarbeiterInnen, Kinder- und JugendpädagogInnen, ErzieherInnen und sonstiges Personal im Sozialbereich, Behindertenbetreuung und KrankenträgerInnen und ArbeitstherapiegehilfInnen.

24 Die bisherigen Analysen haben gezeigt, dass Beschäftigungsausmaß, Alter und Berufsgruppe der Bediensteten einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Höhe des Einkommens haben. Zunächst erfolgt die Einschränkung auf ausschließlich und ganzjährig Vollzeitbeschäftigte, um den Einfluss der unterschiedlichen Beschäftigungsanteile und deren Auswirkungen (z.b. Überstunden) auszuschalten. Dabei zeigt der Geschlechtervergleich, dass die Unterschiede vor allem im Vergleich zu den anderen getätigten Gegenüberstellungen noch höher ausfallen (18,4 %). Die nachfolgende Standardisierung nach dem Alter und der Berufsgruppe ermöglicht die Berücksichtigung der unterschiedlichen Alters- und Berufsgruppenverteilung der SALK-Bediensteten. Der Vergleich nach dem Geschlecht zeigt, dass der Einkommensnachteil für die Frauen deutlich geringer ausfällt als ohne Einbeziehung des Alters und der Berufsgruppen. Die Einkommensdifferenz sinkt um 13,2 PP und beträgt 5,2 %. 20 Tabelle 2.14 SALK, Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern nach Berufsgruppe Berufsgruppe Jahresbruttoeinkommensdifferenz Frauen zu Männer Voll- und Teilzeitbeschäftigte Ganzjährig Vollzeitbeschäftigte Ganzjährig Vollzeitbeschäftigte standardisiert Ober-, Fach- und SekundarärztInnen - 12,1 % - 4,4 % - 4,4 % ExpertInnen - 17,9 % - 17,0 % - 17,3 % Turnus- und AusbildungsassistenzärztInnen - 4,3 % + 0,7 % + 1,2 % Leitendes Pflegepersonal + 5,8 % + 6,9 % + 3,0 % Medizinisch Technische Dienste - 5,8 % + 0,1 % + 1,3 % Diplompflegepersonal - 2,0 % - 6,6 % - 1,9 % Medizinische Assistenzberufe, Pflegehilfe etc. - 3,7 % - 6,3 % - 8,4 % Fach- und Sachbearbeitung - 19,2 % - 19,2 % - 17,4 % FacharbeiterInnen - 14,3 % - 15,9 % - 18,7 % Assistenz - 13,1 % - 14,9 % - 14,8 % Hilfspersonal - 6,4 % - 5,5 % - 8,3 % gesamt - 16,3 % - 18,4 % - 5,2 % Hinweis: Wegen geringer Besetzungszahlen fehlen die Berufsgruppen Topmanagement, PrimarärztInnen, Mittleres Management, ÄrztInnen in der Verwaltung, Hebammen, SozialarbeiterInnen, Kinder- und JugendpädagogInnen, ErzieherInnen und sonstiges Personal im Sozialbereich, Behindertenbetreuung, Leitung Dienste und KrankenträgerInnen und ArbeitstherapiegehilfInnen. Lesebeispiel: Frauen verdienen als Expertinnen um 17,9 % weniger als ihre Kollegen. Schränkt man den Vergleich auf ausschließlich und ganzjährig Vollzeitbeschäftigte ein, so reduziert sich der Einkommensnachteil der Frauen nur minimal auf 17,0 %. Innerhalb der betrachteten Berufsgruppen bringt die Standardisierung nach dem Alter teilweise starke Verbesserungen für die Frauen, teilweise aber auch nur geringe Veränderungen. Betrachtet man alle Bediensteten (voll- und teilzeitbeschäftigt, ganz- und unterjährig beschäftigt) die 2015 als Turnus- und AusbildungsassistenzärztInnen tätig sind und rechnet man deren Einkommen auf eine ganzjährige Vollzeitbeschäftigung um, so liegt das Einkommen der Frauen um 4,3 % unter dem der Männer. Bezieht man ausschließlich ganzjährig Vollzeitbeschäftigte in die Betrachtung ein, dann verdienen die Ärztinnen um 0,7 % mehr als ihre Kollegen. Berücksichtigt man beim Einkommen der ganzjährig Vollzeitbeschäftigten nun noch die unterschiedliche Altersverteilung von Frauen und Männern in dieser Berufsgruppe und gleicht dies durch eine Altersstandardisierung aus, steigt der Vorteil der Frauen noch einmal an und beträgt 1,2 %. Es scheint zunächst ein Widerspruch zu sein, dass sich einerseits bei der Altersstandardisierung innerhalb der einzelnen Berufsgruppen die Werte für die Frauen nicht ausschließlich verbessern, sich aber andererseits insgesamt bei der Standardisierung nach Alter- und Berufsgruppe der Ein-

25 kommensunterschied zwischen Frauen und Männern markant verringert. Die Erklärung besteht darin, dass die einzelnen Berufsgruppen bezüglich des Geschlechts unterschiedlich stark besetzt sind, was zwar für die berufsgruppeninternen Vergleiche keine Rolle spielt, im Gesamtkontext aber sehr wohl von Bedeutung ist. Frauen sind in Berufsgruppen mit geringer Bezahlung proportional etwas öfter vertreten als Männer und wenn dies bei der Ermittlung des Einkommensunterschiedes berücksichtigt wird, verringert sich der Abstand zwischen den Geschlechtern. Zusammenfassend lässt sich für den Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap) in den Salzburger Landeskliniken folgendes sagen: Das Beschäftigungsausmaß sowie das Alter spielen eine wichtige Rolle, um die Unterschiede zu erklären. Werden lediglich die standardisierten Einkommen der ganzjährig vollzeitbeschäftigten Frauen und Männer verglichen, beträgt die etwa 2.400, was 5,2 % entspricht. Konkret verdienen Frauen im Jahr , Männer hingegen Wird das Alter nicht herausgerechnet, steigt der Unterschied markant auf 18,4 %. Werden alle Frauen und Männer in den SALK (auf Vollzeitäquivalente hochgerechnet) verglichen, so liegt der Wert bei 16,3 % und ist damit mehr als drei Mal höher als ohne Standardisierung. Beschäftigungsausmaß und Alter interagieren mit vielen gehaltsrelevanten Faktoren: so werden beispielsweise Führungs- und Expertenpositionen eher als Vollzeitpositionen ausgeschrieben und werden meist erst im höherem Alter erreicht. Einige Einkommenskomponenten (insbesondere EK 3) sind Teilzeitkräften schwerer zugänglich und diese Positionen werden großteils von Frauen bekleidet. 21

26 2.3 Landeslehrerinnen und -lehrer Im Jahr 2015 sind durchschnittlich Frauen und Männer als Lehrerinnen und Lehrer bzw. Direktorinnen und Direktoren (als Mittleres Management bezeichnet) im Pflichtschulbereich (Volksschulen, Sonderschulen, Neue Mittelschulen, Polytechnische Schulen) und Berufsschulbereich tätig. Höhere Schulen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Landes und werden daher nicht mitbewertet. Betrachtet man die Vollzeitäquivalente, so ergibt sich mit Frauen und Männern aufgrund des geringeren Anteils an Vollzeitbeschäftigung bei den Frauen (53,1 % im Vergleich zu 79,9 % bei den Männern) ein geringerer Frauenanteil. Die Einkommensunterschiede und weitere Eckdaten sind in den Tabellen 2.15 und 2.16 dargestellt. Dazu zählen vor allem das Alter und die angerechneten Dienstzeiten. Es zeigt sich, dass die Männer durchschnittlich älter sind (2,2 Jahre) und auch über mehr angerechnete Dienstzeiten verfügen (1,0 Jahre). 22 Tabelle 2.15 Landeslehrerinnen und -lehrer, Eckdaten Frauen Männer Anzahl Beschäftigte ,3 % Anzahl Vollzeitäquivalente ,8 % Anteil Teilzeitbeschäftigte 46,9 % 20,1 % + 26,8 PP Alter in Jahren 45,2 47,4-2,2 J Unternehmenszugehörigkeit in Jahren 19,5 18,5 + 1,0 J angerechnete Dienstzeiten in Jahren 19,0 20,0-1,0 J Lesebeispiel: 2015 sind 46,9 % der Frauen teilzeitbeschäftigt. Das sind um 26,8 Prozentpunkte (PP) mehr als bei den Männern. Die weiblichen Bediensteten verdienen um 9,9 % weniger als die männlichen. Untersucht man das Einkommen genauer, konkret differenziert nach den Einkommenskategorien (EK), beläuft sich die in EK 1 auf 9,1 %, in EK 2 auf 32,9 %. Die prozentuell größte Abweichung liegt in EK 3 vor. Der Betrag, den Frauen im Median in EK 3 erhalten, liegt bei 281, der der Männer bei Die Erklärung dafür ist, dass Teilzeitkräfte (als welche Frauen häufiger beschäftigt sind), in viel geringerem Ausmaß solche Zahlungen erhalten. Tabelle 2.16 Landeslehrerinnen und -lehrer, allgemeiner Einkommensvergleich Frauen Männer Jahresbruttoeinkommen in, davon in ,9 % Einkommenskategorie ,1 % Einkommenskategorie ,9 % Lesebeispiel: In EK 1 verdienen Frauen um 9,1 % weniger als Männer, gesamt gesehen liegt der Einkommensunterschied bei 9,9 %.

27 In den Tabellen 2.17 und 2.18, die das Beschäftigungsausmaß miteinbeziehen, bezeichnet Vollzeit Personen, die im Jahr 2015 ausschließlich Vollzeit gearbeitet haben. Dabei sind auch Personen inkludiert, deren Dienstverhältnis kein volles Jahr angedauert hat. Teilzeit umfasst Personen, die nicht ausschließlich Vollzeit gearbeitet haben. Teilzeitbeschäftigte Frauen verdienen um 6,8 % weniger als ihre vollzeitbeschäftigten Kolleginnen (siehe Tabelle 2.17). Bei den Männern ist der Einkommensunterschied stärker ausgeprägt und beläuft sich auf 10,5 % zu Ungunsten der Teilzeitbeschäftigten. Sowohl für Frauen als auch für Männer nimmt der Einkommensnachteil von Teilzeitkräften in EK 1 deutlich ab, während er in EK 2 mehr als fünfmal so hoch ist wie beim Gesamteinkommen. Eine der Ursachen für diese Diskrepanz liegt darin begründet, dass besser bezahlte bzw. leitende Positionen seltener für Teilzeitkräfte konzipiert sind. Vollzeitbeschäftigte Frauen verdienen um 7,7 % weniger als ihre Kollegen, für weibliche Teilzeitkräfte beläuft sich der Einkommensnachteil auf immerhin noch 4,0 % und ist damit um 3,8 PP geringer. Besonders eklatant ist der Geschlechterunterschied zwischen Teil- und Vollzeitkräften in EK 2 (28,0 PP). Ein Grund dafür liegt in den angerechneten Dienstzeiten. Bei den Teilzeitbeschäftigten haben die Frauen ein Plus von 0,8 Jahren gegenüber den Männern, bei den Vollzeitbeschäftigten liegen sie hingegen um 1,8 Jahre zurück. 23 Tabelle 2.17 Landeslehrerinnen und -lehrer, Eckdaten und Einkommensvergleich nach Beschäftigungsausmaß Frauen Männer Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Anteil Beschäftigte 46,9 % 53,1 % - 6,2 PP 20,1 % 79,9 % - 59,9 PP Alter in Jahren 46,1 44,5 + 1,6 J 48,3 47,1 + 1,1 J angerechnete Dienstzeiten 19,4 18,6 + 0,8 J 18,6 20,3-1,8 J JBE in, davon in ,8 % ,5 % Einkommenskategorie ,4 % ,1 % Einkommenskategorie ,4 % ,1 % Lesebeispiel: Frauen verdienen als Teilzeitkräfte um 6,8 % weniger als bei Vollzeitbeschäftigung. Bei Männern beträgt der Unterschied 10,5 %. Tabelle 2.18 Landeslehrerinnen und -lehrer, Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern nach Beschäftigungsausmaß Frauen zu Männer Teilzeit Vollzeit JBE, davon in - 4,0 % - 7,7 % + 3,8 PP Einkommenskategorie 1-3,3 % - 6,9 % + 3,6 PP Einkommenskategorie 2-1,1 % - 29,1 % + 28,0 PP Lesebeispiel: In EK 1 verdienen teilzeitbeschäftigte Frauen um 3,3 % weniger als teilzeitbeschäftigte Männer. Da bei den Landeslehrerinnen und -lehrern jede Alters- und Berufsgruppe jeweils mehr als zehn Personen pro Geschlecht umfasst, werden in den folgenden Tabellen und Grafiken alle Alters- und Berufsgruppen ausgewiesen.

28 24 Unter Berücksichtigung des Alters der Landeslehrerinnen und lehrer wird ersichtlich, dass Frauen in allen Altersgruppen geringfügig weniger verdienen als Männer (siehe Tabelle 2.19). Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Landeslehrerinnen liegt bei 62,4, das ihrer Kollegen bei 63,8 Jahren, was aber keine besondere Auswirkung bei der Einkommensdifferenz nach sich zieht. Es scheint zunächst ein Widerspruch zu sein, dass die Einkommensdifferenzen in den einzelnen Altersgruppen sehr niedrig und homogen sind, der Gesamtwert hingegen bei fast 10 % liegt. Die Erklärung besteht darin, dass die einzelnen Altersgruppen bezüglich des Geschlechts unterschiedlich stark besetzt sind, was zwar für die altersgruppeninternen Vergleiche keine Rolle spielt, im Gesamtkontext aber sehr wohl von Bedeutung ist. So stammen 13,2 % aller Frauen, die weniger als das Medianeinkommen verdienen, aus der am geringsten entlohnten Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen. Bei den Männern sind es lediglich 6,2 %. Weiters sind 25,9 % der Männer, die weniger als das Medianeinkommen verdienen, aus den besser entlohnten Altersgruppen der 40-Jährigen und Älteren. Bei den Frauen beträgt der Anteil nur 19,2 %. Wenn dies bei der Ermittlung des Einkommensunterschiedes berücksichtigt wird, erhöht sich der Abstand zwischen den Geschlechtern. Der Frauenanteil ist in der Gruppe der 20- bis 29- Jährigen mit 88,2 % am höchsten und bei den 60- Jährigen und Älteren auch durch das geringere Pensionsantrittsalter bedingt - am niedrigsten. Allerdings beträgt er in dieser Gruppe immer noch 70,0 %. Tabelle 2.19 Landeslehrerinnen und -lehrer, Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern und Frauenanteil nach Alter JBE- Altersgruppe Frauen zu Frauenanteil Männer Jahre - 2,0 % 88,2 % Jahre - 2,8 % 75,3 % Jahre - 3,1 % 76,0 % Jahre - 3,9 % 76,1 % 60 und älter - 2,5 % 70,0 % gesamt - 9,9 % 76,8 % Lesebeispiel: Frauen von 30 bis 39 Jahren verdienen um 2,8 % weniger als ihre gleichaltrigen Kollegen. Abbildung 2.7 Landeslehrerinnen und -lehrer, Einkommen nach Alter und Geschlecht Jahresbruttoeinkommen bis bis bis bis bis 69 Frauen Männer Frauen gesamt Männer gesamt Lesebeispiel: Lehrerinnen von 30 bis 39 Jahren verdienen im Durchschnitt , Lehrer dagegen

29 2015 beträgt bei 665 Lehrerinnen und 188 Lehrern die Unternehmenszugehörigkeit zum Land Salzburg weniger als fünf Jahre. Das Einkommensminus der Lehrerinnen liegt bei 4,4 % und ist weniger als halb so hoch als in der Gesamtgruppe mit 9,9 %. Beim Grundgehalt (EK 1) liegen die Frauen nur um 1,3 % hinter den Männern, während sie in der Gesamtgruppe um 9,1 % zurück liegen. Die Frauen dieser Gruppe sind mit 30,9 Jahren um 5,5 Jahre jünger und haben 1,5 Jahre weniger angerechnete Dienstzeiten als die Männer. Der Teilzeitbeschäftigtenanteil der Frauen beträgt 34,5 %, jener der Männer 28,6 %. Unter Miteinbeziehung der Berufsgruppe (siehe Abbildung 2.8) zeigt sich, dass die Sonderschullehrerinnen mehr (8,7 %) verdienen als ihre Kollegen. Die größten negativen Abweichungen gibt es bei den LandwirtschaftsschullehrerInnen (11,2 %) sowie den LehrerInnen an polytechnischen Schulen (9,8 %). Um zu eruieren, ob innerhalb der Berufsgruppen der Altersunterschied zwischen Frauen und Männern eine Rolle bei der Einkommensdifferenz spielt, wird zusätzlich das Durchschnittsalter errechnet. Dabei lässt sich ein Zusammenhang zwischen Alters- und Einkommensdifferenz feststellen. So sind die Sonderschullehrerinnen um 1,1 Jahre älter als ihre im Schnitt geringer verdienenden Kollegen. In allen anderen Berufsgruppen verdienen die Frauen weniger und sind auch jünger, z.b. sind die Landwirtschaftsschullehrerinnen um 1,5 Jahre und die Lehrerinnen an polytechnischen Schulen um 2,6 Jahre jünger als ihre Kollegen. 25 Abbildung 2.8 Landeslehrerinnen und -lehrer, Einkommen nach Berufsgruppe und Geschlecht Frauen Männer Jahresbruttoeinkommen Lesebeispiel: Volksschullehrerinnen verdienen im Durchschnitt , Volksschullehrer dagegen

30 Weiters wird untersucht, ob der Frauenanteil einer Berufsgruppe in Zusammenhang mit der Höhe des JBE (bezogen auf beide Geschlechter) steht. Die Frauen sind in der am geringsten entlohnten Berufsgruppe VolksschullehrerInnen, in die fast 35 % Prozent aller Landeslehrerinnen und lehrer fallen, mit 93,5 % extrem stark repräsentiert (siehe Tabelle 2.20 sowie Abbildung 2.9). In der geringfügig besser bezahlten Berufsgruppe der LandwirtschaftsschullehrerInnen beträgt der Frauenanteil hingegen nur 42,1 %. In der am besten bezahlten Berufsgruppe Mittleres Management sind fast zwei Drittel Frauen. Das zeigt, dass es keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen dem Frauenanteil und der Höhe des JBE gibt. Tabelle 2.20 Landeslehrerinnen und -lehrer, Frauenanteil und Durchschnittsalter nach Berufsgruppe 26 Berufsgruppe Anzahl gesamt Frauenanteil Durchschnittsalter Frauen Männer Mittleres Management ,7 % 52,8 54,0 VolksschullehrerInnen ,5 % 43,5 45,8 HauptschullehrerInnen ,9 % 46,3 47,4 SonderschullehrerInnen ,0 % 45,9 44,8 LehrerInnen an polytechnischen Schulen ,8 % 41,2 43,7 BerufsschullehrerInnen ,9 % 44,9 47,4 LandwirtschaftsschullehrerInnen ,1 % 43,4 45,0 gesamt ,8 % 45,2 47,4 Lesebeispiel: Insgesamt sind 354 Personen als Lehrerinnen und Lehrer an Berufsschulen tätig. Frauen sind durchschnittlich 44,9 Jahre alt, ihre Kollegen sind mit 47,4 Jahren etwas älter. Abbildung 2.9 Landeslehrerinnen und -lehrer, Einkommen bezogen auf den Frauenanteil nach Berufsgruppe Jahresbruttoeinkommen Frauenanteil in % 100% 90% 80% Jahresbruttoeinkommen % 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0 0% Lesebeispiel: In den Berufsschulen beträgt das Einkommen durchschnittlich Etwa 40 % der Beschäftigten dort sind weiblich.

31 Die bisherigen Analysen haben gezeigt, dass Beschäftigungsausmaß, Alter und Berufsgruppe einen Einfluss auf die Höhe des Einkommens haben (können). Um die Stärke dieser Effekte bei einem geschlechtsspezifischen Vergleich zu ermitteln, werden in der Folge in einem ersten Schritt - die Auswertungen auf jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeschränkt, die im Berichtsjahr ausschließlich und ganzjährig vollzeitbeschäftigt sind. Auf diese Weise reduziert sich die Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern von 9,9 % auf fast die Hälfte, konkret auf 5,4 %. Daraus ist bereits ersichtlich, dass ein nicht unwesentlicher Teil des Einkommensunterschiedes zwischen Frauen und Männern auf das Beschäftigungsausmaß zurückzuführen ist. Im nächsten Schritt erfolgt die Standardisierung nach dem Alter und der Berufsgruppe. Dies ermöglicht die Berücksichtigung der unterschiedlichen Alters- und Berufsgruppenstruktur der Landeslehrerinnen und -lehrer. Dabei sieht man, dass die Unterschiede nochmals geringer ausfallen. Das Einkommensminus der Frauen sinkt um weitere 4,1 PP und beträgt dann nur mehr 1,2 %. Tabelle 2.21 Landeslehrerinnen und -lehrer, Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern nach Berufsgruppe 27 Berufsgruppe Jahresbruttoeinkommensdifferenz Frauen zu Männer Voll- und Teilzeitbeschäftigte Ganzjährig Vollzeitbeschäftigte Ganzjährig Vollzeitbeschäftigte standardisiert Mittleres Management - 5,1 % - 6,3 % - 5,8 % VolksschullehrerInnen - 4,9 % - 7,5 % + 1,4 % HauptschullehrerInnen - 3,2 % + 2,1 % - 0,2 % SonderschullehrerInnen + 8,7 % + 8,4 % - 8,2 % LehrerInnen an polytechnischen Schulen - 9,8 % + 3,1 % - 1,9 % BerufsschullehrerInnen - 6,1 % - 0,5 % - 0,4 % LandwirtschaftsschullehrerInnen - 11,2 % + 9,0 % + 8,4 % gesamt - 9,9 % - 5,4 % - 1,2 % Lesebeispiel: Frauen verdienen im Mittleren Management um 5,1 % weniger als ihre Kollegen. Schränkt man den Vergleich auf ausschließlich und ganzjährig Vollzeitbeschäftigte ein, so erhöht sich der Einkommensnachteil der Frauen auf 6,3 %. Innerhalb der Berufsgruppen sind durch die Altersstandardisierung Veränderungen der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern in beide Richtungen beobachtbar, was nachfolgend am Beispiel der VolksschullehrerInnen erklärt wird: Betrachtet man alle Bediensteten (voll- und teilzeitbeschäftigt, ganz- und unterjährig beschäftigt), die 2015 in dieser Berufsgruppe tätig sind, und rechnet man deren Einkommen auf eine ganzjährige Vollzeitbeschäftigung um, so verdienen die Frauen 4,9 % weniger als die Männer. Bezieht man ausschließlich ganzjährig Vollzeitbeschäftigte in die Betrachtung ein, steigt die auf 7,5 % an. Normalisiert man nun die Einkommen der ganzjährig Vollzeitbeschäftigten durch Ausgleichen der unterschiedlichen Anzahl von Frauen und Männern in den Altersstufen dieser Berufsgruppe, dann dreht die ins Positive, sprich die Frauen erhalten dann ein um 1,4 % höheres Einkommen als ihre Kollegen. Es scheint zunächst ein Widerspruch zu sein, dass sich einerseits bei der Altersstandardisierung innerhalb der einzelnen Berufsgruppen die Werte für die Frauen nicht ausschließlich verbessern, sich aber andererseits insgesamt bei der Standardisierung nach Alter- und Berufsgruppe der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern markant verringert. Die Erklärung besteht darin, dass die einzelnen Berufsgruppen bezüglich des Geschlechts unterschiedlich stark besetzt sind, was zwar für berufsgruppeninterne Vergleiche keine Rolle spielt, im Gesamtkontext aber sehr wohl von Bedeutung ist. Frauen sind in Berufsgruppen mit geringer Bezahlung proportional etwas öfter vertreten als Männer, und wenn dies bei der Ermittlung des Einkommensunterschiedes berücksichtigt wird, verringert sich der Abstand zwischen den Geschlechtern.

32 28 Zusammenfassend lässt sich für den Einkommensunterschied zwischen Landeslehrerinnen und -lehrern (Gender Pay Gap) folgendes sagen: Das Beschäftigungsausmaß sowie das Alter spielen eine große Rolle, um die Unterschiede zu erklären. Werden lediglich die altersstandardisierten Einkommen der ganzjährig vollzeitbeschäftigten Frauen und Männer verglichen, beträgt die knapp 700, was 1,2 % entspricht. Konkret verdienen Lehrerinnen im Jahr , Lehrer hingegen Wird das Alter nicht herausgerechnet, steigt der Unterschied auf 5,4 % an. Werden alle Landeslehrerinnen und -lehrer (auf Vollzeitäquivalente hochgerechnet) verglichen, so steigt der Wert fast auf das Doppelte, sprich auf 9,9 %. Beschäftigungsausmaß und Alter interagieren mit vielen gehaltsrelevanten Faktoren: so werden Positionen als Schulleiterin bzw. Schulleiter eher als Vollzeitpositionen ausgeschrieben und meist erst im höheren Alter erreicht. Einige Einkommenskomponenten (insbesondere EK 3) sind Teilzeitkräften schwerer zugänglich und der Teilzeitanteil der Frauen ist, mit Ausnahme der 20- bis 29- Jährigen (Frauen 22,0 %, Männer 18,3 %), zwei bis über drei Mal so hoch als jener der Männer.

33 2.4 Landesbedienstete ohne Landeslehrerinnen und lehrer Im Jahr 2015 sind durchschnittlich Frauen und Männer als Landesbedienstete (Landesverwaltung und SALK, aber ohne Landeslehrerinnen und -lehrer) tätig. Wird das Beschäftigungsausmaß berücksichtigt und berechnet man die Vollzeitäquivalente, so ergibt sich mit Frauen und Männern aufgrund des höheren Anteils an Teilzeitbeschäftigung der Frauen (51,6 % im Vergleich zu 13,2 % bei den Männern) ein geringerer Frauenanteil. Die Einkommensunterschiede sowie diverse weitere Eckdaten sind in den Tabellen 2.22 und 2.23 dargestellt. Dazu zählen das Alter und die angerechneten Dienstzeiten. Hier zeigt sich, dass die Männer durchschnittlich älter sind (2,4 Jahre), über mehr angerechnete Dienstzeiten verfügen (1,8 Jahre) und auch um 1,7 Jahre länger beim Land Salzburg beschäftigt sind. Tabelle 2.22 Landesbedienstete, Eckdaten Frauen Männer Anzahl Beschäftigte ,6 % Anzahl Vollzeitäquivalente ,5 % Anteil Teilzeitbeschäftigte 51,6 % 13,2 % + 38,5 PP Alter in Jahren 41,8 44,2-2,4 J Unternehmenszugehörigkeit in Jahren 12,6 14,3-1,7 J angerechnete Dienstzeiten in Jahren 20,3 22,1-1,8 J Lesebeispiel: 2015 sind 51,6 % der Frauen teilzeitbeschäftigt. Das sind um 38,5 Prozentpunkte (PP) mehr als bei den Männern. 29 Die weiblichen Bediensteten verdienen um 14,1 % weniger als die Männer. Analysiert man das Einkommen genauer, konkret differenziert nach Einkommenskategorien (EK), sieht man, dass sich die zwischen Frauen und Männern In EK 1 auf 12,9 % beläuft, in EK 2 verdienen die Frauen hingegen um 1,3 % mehr als die Männer. Die größte prozentuelle Abweichung (51,0 %) gibt es in EK 3. Frauen erhalten in EK 3 rund 610, Männer Dies rührt daher, dass Teilzeitkräfte (als welche Frauen häufiger beschäftigt sind), seltener derartige Zahlungen erhalten. Tabelle 2.23 Landesbedienstete, allgemeiner Einkommensvergleich Frauen Männer Jahresbruttoeinkommen in, davon in ,1 % Einkommenskategorie ,9 % Einkommenskategorie ,3 % Lesebeispiel: In EK 1 verdienen Frauen um 12,9 % weniger als Männer, gesamt gesehen liegt der Einkommensunterschied bei 14,1 %.

34 30 In den Tabellen 2.24 und 2.25, die das Beschäftigungsausmaß miteinbeziehen, bezeichnet Vollzeit Personen, die im Jahr 2015 ausschließlich Vollzeit gearbeitet haben. Dabei sind auch Personen inkludiert, deren Dienstverhältnis kein volles Jahr angedauert hat. Teilzeit umfasst Personen, die nicht ausschließlich Vollzeit gearbeitet haben. Bei den weiblichen Landesbediensteten zeigt sich (siehe Tabelle 2.24) für das JBE und für EK 1 ein Einkommensvorteil der Teilzeitkräfte gegenüber den Vollzeitkräften (3,1 bzw. 4,7 %). In EK 2 verdienen die teilzeitbeschäftigten Frauen jedoch um 14,9 % weniger als die vollzeitbeschäftigten Kolleginnen. Bei den Männern ist es umgekehrt: während für EK 2 ein Einkommensvorteil (8,0 %) für die Teilzeitbeschäftigten vorliegt, verdienen sie in EK1 und insgesamt betrachtet (JBE) deutlich weniger als die vollzeitbeschäftigten Männer (8,8 bzw. 12,0 %). Eine der Ursachen für diese Diskrepanz liegt darin begründet, dass teilzeitbeschäftigte Frauen um 3,9 Jahre mehr angerechnete Dienstzeiten aufweisen als vollzeitbeschäftigte. Bei den Männern haben die Teilzeitkräfte um 2,1 Jahre weniger angerechnete Dienstzeiten als die Vollzeitbeschäftigten bzw. sind die besser bezahlten Positionen, wo die Männer in der Mehrzahl sind, seltener für Teilzeitkräfte ausgelegt. Im Vergleich zu den Männern verdienen teilzeitbeschäftigte Frauen um 6,3 % weniger. Für weibliche Vollzeitkräfte beläuft sich die Einkommensdifferenz sogar auf 17,1 % und ist damit um 10,9 Prozentpunkte (PP) höher als bei den Teilzeitbeschäftigten. In EK 1 ist diese mit 15,9 PP deutlich höher, was zum einen daran liegt, dass sich das Einkommen von teilzeitbeschäftigten Frauen und Männern nur gering unterscheidet und zum anderen vollzeitbeschäftigte Männer um 16,1 % mehr verdienen als Frauen. Die größte gibt es mit 23,8 PP in EK 2. Dies kommt dadurch zustande, dass teilzeitbeschäftigte Frauen um 11,4 % weniger als ihre Kollegen verdienen, während weibliche Vollzeitbeschäftigte um 12,4 % besser als männliche bezahlt werden. Tabelle 2.24 Landesbedienstete, Eckdaten und Einkommensvergleich nach Beschäftigungsausmaß Frauen Männer Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit Anteil Beschäftigte 51,6 % 48,4 % + 3,3 PP 13,2 % 86,8 % - 73,7 PP Alter in Jahren 43,9 39,5 + 4,4 J 43,1 44,4-1,3 J angerechnete Dienstzeiten 22,2 18,3 + 3,9 J 20,3 22,4-2,1 J JBE in, davon in ,1 % ,8 % Einkommenskategorie ,7 % ,0 % Einkommenskategorie ,9 % ,0 % Lesebeispiel: Frauen verdienen als Teilzeitkräfte um 3,1 % mehr als bei Vollzeitbeschäftigung. Bei den Männern verdienen Teilzeitkräfte um 8,8 % weniger als Vollzeitkräfte. Tabelle 2.25 Landesbedienstete, Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern nach Beschäftigungsausmaß Frauen zu Männer Teilzeit Vollzeit Jahresbruttoeinkommen, davon in - 6,3 % - 17,1 % + 10,9 PP Einkommenskategorie 1-0,2 % - 16,1 % + 15,9 PP Einkommenskategorie 2-11,4 % + 12,4 % - 23,8 PP Lesebeispiel: In EK 1 verdienen teilzeitbeschäftigte Frauen nur geringfügig weniger (0,2 %) als teilzeitbeschäftigte Männer. Für Vollzeitbeschäftigte gilt dies jedoch nicht: hier liegt ihr Einkommensnachteil bei 16,1 %.

35 Unter Berücksichtigung des Alters der Landesbediensteten wird ersichtlich, dass die Frauen, mit Ausnahme der 20- bis 29-Jährigen, in allen Altersgruppen weniger verdienen als die Männer und die mit steigendem Alter immer größer wird (siehe Tabelle 2.26 und Abbildung 2.10). In der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen sind die Frauen in den besser bezahlten Berufsgruppen stärker vertreten, daher ist ihr JBE auch höher. Die meisten Bediensteten in der Altersgruppe der 60-Jährigen und Älteren sind in den besser bezahlten Positionen tätig und davon sind zwei Drittel Männer. Der stark sinkende Frauenanteil bei den 60-Jährigen und Älteren hängt mit dem unterschiedlichen Pensionsantrittsalter zusammen, das bei den Frauen im Durchschnitt 60,4 Jahre und bei den Männern 62,9 Jahre beträgt. Tabelle 2.26 Landesbedienstete, Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern und Frauenanteil nach Alter JBE- Altersgruppe Frauen zu Frauenanteil Männer Jahre + 3,0 % 73,4 % Jahre - 9,3 % 62,7 % Jahre - 10,9 % 64,2 % Jahre - 14,2 % 62,0 % 60 und älter - 38,7 % 38,8 % gesamt - 14,1 % 63,9 % Hinweis: Wegen geringer Besetzungszahlen fehlt die Altersgruppe unter 20 Jahre. Lesebeispiel: Frauen von 30 bis 39 Jahren verdienen um 9,3 % weniger als ihre gleichaltrigen Kollegen. 31 Abbildung 2.10 Landesbedienstete, Jahresbruttoeinkommen nach Alter und Geschlecht Jahresbruttoeinkommen bis bis bis bis bis 69 Frauen Männer Frauen gesamt Männer gesamt Hinweis: Wegen geringer Besetzungszahlen fehlt die Altersgruppe unter 20 Jahre. Lesebeispiel: Frauen von 30 bis 39 Jahren verdienen im Durchschnitt , Männer hingegen

36 beträgt die Unternehmenszugehörigkeit bei Frauen und 752 Männern in der Landesverwaltung und den SALK weniger als fünf Jahre. Das Einkommensminus der Frauen liegt in dieser Gruppe bei 8,5 % und ist damit um 5,6 PP geringer als für die Gesamtheit der Landesbediensteten (also ohne Einschränkung bezüglich der Unternehmenszugehörigkeit). Beim Grundgehalt (EK 1) liegen die Frauen um 9,4 % hinter den Männern, in EK 2 um 9,0 %. Die Frauen dieser Gruppe sind mit 32,9 Jahren um 1,3 Jahre jünger und haben 0,9 Jahre weniger angerechnete Dienstzeiten. Die Frauen sind zu 35,3 % teilzeitbeschäftigt, die Männer zu 13,6 %. Unter Miteinbeziehung der Berufsgruppe (siehe Abbildung 2.11) zeigt sich, dass die Frauen nur beim Leitenden Pflegepersonal (5,8 %) und in der Behindertenbetreuung (4,1 %) mehr verdienen als ihre Kollegen. Die größten negativen Abweichungen gibt es bei ErzieherInnen und sonstiges Personal im Sozialbereich (29,9 %) sowie ExpertInnen (24,0 %). Um festzustellen, ob in den ausgewählten Berufsgruppen der Altersunterschied zwischen Frauen und Männern eine Rolle bei der Einkommensdifferenz spielt, wird zusätzlich das Durchschnittsalter berechnet. Dabei lässt sich kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Alters- und Einkommensdifferenz feststellen. So sind die Frauen beim Leitenden Pflegepersonal um 3,2 Jahre und in der Behindertenbetreuung um 6,9 Jahre älter. In der Berufsgruppe ErzieherInnen und sonstiges Personal im Sozialbereich, wo sie um 29,9 % weniger verdienen, sind sie aber ebenfalls älter, konkret um 0,3 Jahre. Beim Hilfspersonal sind die Frauen sogar um 3,7 Jahre älter, verdienen aber trotzdem um 18,9 % weniger als die Männer. Abbildung 2.11 Landesbedienstete, Einkommen nach Berufsgruppe und Geschlecht Frauen Männer Jahresbruttoeinkommen Hinweis: Wegen geringer Besetzungszahlen fehlen die Berufsgruppen PrimarärztInnen, Hebammen, Kinderund JugendpädagogInnen und KrankenträgerInnen und ArbeitstherapiegehilfInnen. Lesebeispiel: Expertinnen verdienen im Durchschnitt , Experten dagegen

37 Weiters wird noch untersucht, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Frauenanteil einer Berufsgruppe und der Höhe des JBE (bezogen auf beide Geschlechter) gibt. Die höchsten Gehälter werden in den Bereichen Topmanagement, Ober-, Fach und SekundarärztInnen sowie Mittleres Management bezahlt. Hier liegt der Frauenanteil deutlich unter 50 %, in den restlichen Berufsgruppen gibt es allerdings keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen dem Frauenanteil und dem JBE. Tabelle 2.27 Landesbedienstete, Frauenanteil und Durchschnittsalter nach Berufsgruppe Berufsgruppe Anzahl Frauenanteil Durchschnittsalter Frauen Männer Topmanagement 35 35,1 % 51,7 51,9 Mittleres Management ,3 % 47,8 51,1 Ober-, Fach- und SekundarärztInnen ,4 % 45,0 46,7 RichterInnen 28 51,6 % 44,3 47,2 ExpertInnen ,6 % 43,8 48,4 Turnus- und AusbildungsassistenzärztInnen ,5 % 32,9 32,3 ÄrztInnen in der Verwaltung 34 67,2 % 49,0 55,3 Leitendes Pflegepersonal ,7 % 47,6 44,4 Medizinisch Technische Dienste ,8 % 40,0 38,8 SozialarbeiterInnen ,0 % 42,3 49,8 ErzieherInnen und sonstiges Personal im Sozialbereich 65 83,5 % 46,7 46,3 Behindertenbetreuung 27 45,6 % 42,3 35,4 Diplompflegepersonal ,4 % 38,4 37,8 Leitung Dienste 93 42,4 % 48,6 50,7 Medizinische Assistenzberufe, Pflegehilfe etc ,4 % 46,5 43,5 Fach- und Sachbearbeitung ,5 % 43,8 46,1 FacharbeiterInnen ,2 % 46,5 45,2 Assistenz ,1 % 40,9 41,8 Hilfspersonal ,3 % 50,1 46,4 gesamt ,9 % 41,7 44,1 Hinweis: Wegen geringer Besetzungszahlen fehlen die Berufsgruppen PrimarärztInnen, Hebammen, Kinderund JugendpädagogInnen und KrankenträgerInnen und ArbeitstherapiegehilfInnen. Lesebeispiel: Insgesamt arbeiten 27 Personen in der Behindertenbetreuung. Behindertenbetreuerinnen sind durchschnittlich 42,3 Jahre alt, ihre männlichen Kollegen sind mit 35,4 Jahren deutlich jünger. 33

38 Abbildung 2.12 Landesbedienstete, Einkommen bezogen auf den Frauenanteil nach Berufsgruppe Jahresbruttoeinkommen Frauenanteil in % 100% 90% % 34 Jahresbruttoeinkommen % 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Hinweis: Wegen geringer Besetzungszahlen fehlen die Berufsgruppen PrimarärztInnen, Hebammen, Kinderund JugendpädagogInnen und KrankenträgerInnen und ArbeitstherapiegehilfInnen. Lesebeispiel: Im Assistenzbereich beträgt das Einkommen durchschnittlich Fast 90 % aller Beschäftigten in dieser Berufsgruppe sind weiblich. Die bisherigen Analysen haben klar gezeigt, dass das Beschäftigungsausmaß, das Alter und die Berufsgruppe einen deutlichen Einfluss auf das Einkommen haben. Um die Auswirkungen des unterschiedlichen Anteils an Vollzeitbeschäftigung und die damit verbundenen Effekte (z.b. Überstunden) zu eliminieren, werden die Berechnungen in der Folge (Tabelle 2.28, Spalten 3 und 4) auf jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeschränkt, die im Berichtsjahr ausschließlich und ganzjährig vollzeitbeschäftigt sind. Dabei gibt es in den einzelnen Berufsgruppen, im Vergleich zu den Voll- und Teilzeitbeschäftigten, Unterschiede in beide Richtungen. Der Gesamtwert aber bleibt, im Gegensatz zu den analogen Auswertungen auf Landesverwaltungs- bzw. SALK- Ebene (Tabellen 2.7 und 2.14), unverändert. Im nächsten Schritt erfolgt eine Standardisierung nach dem Alter und der Berufsgruppe um die unterschiedliche Alters- und Berufsgruppenverteilung zu berücksichtigen. Die Standardisierung führt zu meist geringer ausfallenden Unterschieden. Gesamt gesehen sinkt das Einkommensminus der Frauen um 7,9 PP und beträgt dann 6,2 %.

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