Umgang mit Entlassmedikation AWMF-Registernr. 053/033 Klasse S1

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1 Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin Umgang mit Entlassmedikation AWMF-Registernr. 053/033 Klasse S1 Autoren: Il Karl, Kai Florian Mehrländer, Lars Kämpfer Paten: Manfred Lohnstein, Hannes Blankenfeld, Guido Pascha, Martin Beyer Konzeption und wissenschaftliche Redaktion: M. Scherer, C. Muche-Borowski, A. Wollny Autorisiert durch das -Präsidium Stand: 09/2013 Gültig bis: 09/2018 Für die Aktualisierung sind die Autoren und Paten verantwortlich. Interessenkonflikte wurden mit dem AWMF-Formblatt eingeholt. Nach Bewertung durch ein Gremium der SLK wurden keine Interessenkonflikte festgestellt. Schlüsselwörter:, S1, Medikation, Entlassung, Überprüfung

2 S1-Handlungsempfehlung Umgang mit Entlassmedikation Definition Die Handlungsanweisung soll zur Vermeidung von Medikationsfehlern nach Entlassung aus der stationären Behandlung beitragen und eine umfassende Medikationsüberprüfung im Sinne der Hausärztlichen Leitlinie Multimedikation [5] anregen. Epidemiologie / Versorgungsproblem Die Übergänge ambulant/stationär stellen kritische Punkte für die Arzneimitteltherapie dar. Bis zu 45% der Medikamente bei Entlassung werden erstmals während des stationären Aufenthaltes verordnet, bis zu 40% der Medikamente bei Aufnahmen werden bei Entlassung nicht fortgesetzt (Beers et al 1989 nach Nickerson A [1]). Bis zu 46% der Medikationsfehler treten im Zusammenhang mit neuen Verordnungen zur stationären Aufnahme oder Entlassung auf [2]. Ein RCT [3] zeigte eine Rate von 50,8% der untersuchten Patienten mit mindestens einem Medikationsfehler, 23% dieser Fehler schwerwiegend, 2% lebensbedrohlich. Bei Entlassung von Patienten aus der stationären Behandlung stehen HausärztInnen vor dem Problem, Änderungen in der Medikation erfassen und bewerten zu müssen. Neben Indikation, Dosierung, Einnahmefrequenz und -dauer sind auch Nierenfunktion, Wechselwirkungen und Arzneimittelrichtlinien zu berücksichtigen. Grundlagen / Quellen [1] Nickerson A, MacKinnon NJ, Roberts N, Saulnier L. Drug therapy problems, inconsistencies and omissions, identified during a medication reconciliation and seamless care service. Healthcare Quarterly; Vol 8, 2005:65-72 [2] Mehrmann L. Arzneimittelversorgung an intersektoralen Schnittstellen. Problemfelder und Best-Practice- Ansätze. Berlin: ÄZQ; DOI /azq/ [3] Kripalani S, Roumie CL, Dalal AK, Cawthon C, Businger A et al. Effect of a pharmacist intervention on clinically important medication errors after hospital discharge: A randomized controlled trial.ann Intern Med. 2012;157(1):1-10 [4] Room for review. A guide to medication review. Task Force on Medicines Partnership and The National Collaborative Medecines Management Services Programme. London, [5] Hausärztliche Leitlinie Multimedikation. Leitliniengruppe Hessen,. (zuletzt aufgerufen ) [6] Hanlon JT, Schmader KE, Samsa GP, Weinberger M, Uitech KM et al. A method fpr assessing drug therapy appropriateness. J Clin Epidemiol. 45(10);1992: [7] Anwendung Es wird vorgeschlagen, die Medikationsüberprüfung nach Entlassung in zwei Schritten durchzuführen, mit denen dem Zeitfaktor Rechnung getragen werden soll. Im ersten Schritt sollen die Punkte geprüft werden, die unmittelbar von Bedeutung sind. Aufschiebbare Fragen sollen in einem zweiten, späteren Schritt geklärt werden.

3 Werkzeuge und Hilfen zum Umgang mit Entlassmedikation Quelle Online/ Digital Print Evidenz Arznei-Telegramm Arzneimittelbrief Arzneiverordnung in der Prais (AVP) Bezug Jahres-Abo 52,80 EUR Jahres-Abo 48,00EUR eltherapie/avp/inde.htm l Jahres-Abo 39 EUR Wirkstoff AKTUELL Supplement Deutsches Ärzteblatt oder eltherapie/wa/inde.html Interaktion Dosisanpassung bei Niereninsuffizienz Priorisierung Informations- Management evimed Zeitschrift für Allgemeinmedizin Arznei aktuell (ifap) DANI Hausärztliche Leitlinie Multimedikation Schritt 4, S. 44f PERLEN (Projekt Uni Marburg/Halle) www-online-zfa.de Jahres-Abo 114 EUR für -Mitglieder im Beitrag enthalten Mobile App, kostenpflichtig Webseite aus der Schweiz, (noch) frei zugänglich App des Börm- Bruckmeier-Verlages (pockets), pharmafinanziert frei zugängliche Seite, bereitgestellt von der Universität Heidelberg pe.de/pdf/03_publikatione n/multimedikation_ll.pdf Autoren: I.Karl, K.F. Mehrländer, L. Kämpfer Stand Leitlinien Hilfen für eine gute Medizin

4 Leitlinie: Umgang mit Entlassmedikation in der Hausarztprais nach stationären Aufenthalt akut/reha Registernr: 053/033 Il Karl Kai Florian Mehrländer Lars Kämpfer Manfred Lohnstein Hannes Blankenfeld 1 Berater- bzw. Gutachtertätigkeit oder bezahlte Mitarbeit in einem wissenschaftlichen Beirat eines Gesundheitswirtschaft (z.b. Arzneimittelindustrie, Medizinproduktindustrie), eines 2 Honorare für Vortrags- und Schulungstätigkeiten oder bezahlte Autoren- oder Co-Autorenschaften im Auftrag eines 3 Finanzielle Zuwendungen (Drittmittel) für Forschungsvorhaben oder direkte Finanzierung von Mitarbeitern der Einrichtung von Seiten eines 4 Eigentümerinteresse an Arzneimitteln/Medizinprodukten (z. B. Patent, Urheberrecht, Verkaufslizenz) 5 Besitz von Geschäftsanteilen, Aktien, Fonds mit Beteiligung von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft 6 Persönliche Beziehungen zu einem Vertretungsberechtigten eines Unternehmens Gesundheitswirtschaft 7 Mitglied von in Zusammenhang mit der Leitlinienentwicklung relevanten Fachgesellschaften/Berufsverbänden, Mandatsträger im Rahmen der Leitlinienentwicklung 8 Politische, akademische (z.b. Zugehörigkeit zu bestimmten Schulen ), wissenschaftliche oder persönliche Interessen, die mögliche Konflikte begründen könnten 9 Gegenwärtiger Arbeitgeber, relevante frühere Arbeitgeber der letzten 3 Jahre eigener Prais, Hausärzteverband als HA bei Regression wirtschaftlich bedroht Gemeinschaftsprais, Barmstedt, DGCh Prais Th. Mrozeh, Dannenberg eigener Prais eigener Prais

5 Leitlinie: Umgang mit Entlassmedikation in der Hausarztprais nach stationären Aufenthalt akut/reha Registernr: 053/033 Guido Pascha Martin Beyer 1 Berater- bzw. Gutachtertätigkeit oder bezahlte Mitarbeit in einem wissenschaftlichen Beirat eines Gesundheitswirtschaft (z.b. Arzneimittelindustrie, Medizinproduktindustrie), eines 2 Honorare für Vortrags- und Schulungstätigkeiten oder bezahlte Autoren- oder Co-Autorenschaften im Auftrag eines 3 Finanzielle Zuwendungen (Drittmittel) für Forschungsvorhaben oder direkte Finanzierung von Mitarbeitern der Einrichtung von Seiten eines 4 Eigentümerinteresse an Arzneimitteln/Medizinprodukten (z. B. Patent, Urheberrecht, Verkaufslizenz) 5 Besitz von Geschäftsanteilen, Aktien, Fonds mit Beteiligung von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft 6 Persönliche Beziehungen zu einem Vertretungsberechtigten eines Unternehmens Gesundheitswirtschaft 7 Mitglied von in Zusammenhang mit der Leitlinienentwicklung relevanten Fachgesellschaften/Berufsverbänden, Mandatsträger im Rahmen der Leitlinienentwicklung 8 Politische, akademische (z.b. Zugehörigkeit zu bestimmten Schulen ), wissenschaftliche oder persönliche Interessen, die mögliche Konflikte begründen könnten 9 Gegenwärtiger Arbeitgeber, relevante frühere Arbeitgeber der letzten 3 Jahre eigener Prais Forschungsaufträge der G-KV (AOK BaWü, TK), ÄZQ, Delegierter in S3-LL Goethe-Universität Frankfurt

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