Berechnung des Prozentsatzes bei Stichprobenerhebungen

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1 Anlage Berechnung des Prozentsatzes bei Stichprobenerhebungen Bezeichnungen Indices l (Erhebungs-) Linie (l =,,..., L) i Erhebungsperiode (i =,, 3, 4) j Wochenzeitschicht (j =,,...,) h Tagesstunde innerhalb einer Wochenzeitschicht j (h =,,...,) k erhobene Wagenfahrt auf Linie l in Wochenzeitschicht j und Tagesstunde h (k =,,...,w ) Variable Größen (je Erhebungsperiode) L H j w W m k n k g jh c jh PK Zahl der (Erhebungs-) Linien Zahl der Tagesstunden der Wochenzeitschicht j Zahl der erhobenen Wagenfahrten in Tagesstunde h der Wochenzeitschicht j auf Linie l Gesamtzahl aller Wagenfahrten (einschl. Wagenfahrten der Verstärker auf Linien l) in Tagesstunde h der Wochenzeitschicht j auf Linie l in der gesamten Erhebungsperiode Zahl der nach Kapitel 3 SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste auf der erhobenen Wagenfahrt k in Tagesstunde h der Wochenzeitschicht j auf Linie l Zahl der beförderten sonstigen Fahrgäste auf der erhobenen Wagenfahrt k in Tagesstunde h der Wochenzeitschicht j auf Linie l Korrekturfaktor für die Zahl der nach Kapitel 3 SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste in der Tagesstunde h innerhalb der Wochenzeitschicht j gemäß den Tabellen unter ummer 4 (Tabellen getrennt nach Betriebszweig und Erhebungsperiode; der Betriebszweig ist in Übereinstimmung mit der Zuordnung für 3 Abs. 4 PBefAusglV je Linie l und Erhebungsperiode zu wählen) Umrechnungskoeffizienten für die Platzkilometerwerte in der Tagesstunde h innerhalb der Wochenzeitschicht j gemäß den anliegenden Tabellen unter ummer 4 (Tabellen getrennt nach Betriebszweig und Erhebungsperiode; der Betriebszweig ist in Übereinstimmung mit der Zuordnung für 3 Abs. 4 PBefAusglV je Linie l und Erhebungsperiode zu wählen) Platzkilometerangebot in der Tagesstunde h der Wochenzeitschicht j auf Linie l in der gesamten Erhebungsperiode. Die Zahl der Plätze ergibt sich aus der Zahl der Sitz- und Stehplätze laut Fahrzeugbrief.

2 Berechnung des Prozentsatzes bei Linienerhebung. Schätzung des Verhältnisses der nach Kapitel 3 SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste zu den beförderten sonstigen Fahrgästen (Schwerbehindertenquotient).. Summe der in der Stichprobe auf den Wagenfahrten in Tagesstunde h erfassten m w = m k = k b) beförderten sonstigen Fahrgäste n w = n k = k.. Schätzwert für die Zahl der auf allen Wagenfahrten in Tagesstunde h W = w m b) beförderten sonstigen Fahrgäste W = w n..3 Korrektur des Schätzwertes für die Zahl der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste in Tagesstunde h auf das Durchschnittsniveau der gesamten Wochenzeitschicht j ^ = g jh Die Korrekturfaktoren g jh sind den Tabellen unter ummer 4 zu entnehmen...4 Schätzwert für die Zahl der auf Linie l in der Wochenzeitschicht j Flj ^ lj = flj h = b) beförderten sonstigen Fahrgäste

3 Flj lj = flj h = Hierbei berechnen sich F und F lj pauschaliert aus den Umrechnungskoeffizienten c jh gemäß den Tabellen unter ummer 4 und dem Platzkilometerangebot der betreffenden Linie zu den jeweiligen Tagesstunden mit Hilfe der Beziehungen: F = c jh PK Platzkilometer Die Platz-km ergeben sich aus dem Produkt von utz-wagen-km und der Platzzahl der einzelnen Fahrzeuge. PK W` = k = ( Pk Kk) W` P k K k Gesamtzahl aller Wagenfahrten der Erhebungsperiode auf Linie l in Tagesstunde h der einzelnen Wochenzeitschicht j Anzahl der Plätze der angebotenen Linienfahrt k auf Linie l in Tagesstunde h der einzelnen Wochenzeitschicht j Streckenlänge in km der angebotenen Linienfahrt k auf Linie l in Tagesstunde h der einzelnen Wochenzeitschicht j Sofern sie nicht für jedes Fahrzeug gesondert berechnet werden, ist es zulässig, Fahrzeuggruppen (z. B. für Solobus, Gelenkbus, idi-bus) mit gleicher, über die jeweilige Fahrzeuggruppe gemittelter Platzzahl zu bilden und die utz-wagen-km dieser Fahrzeuge mit den einheitlichen Platzzahlen für den Fahrzeugtyp zu multiplizieren. Die Ermittlung der Stehplätze erfolgt durch Division der Stellplatzfläche je Fahrzeug durch 0,5 m². F lj = F h = f lj ist die Summe lediglich der Werte F aus den Tagesstunden h in Wochenzeitschicht j, in denen die Erhebung mindestens einer Wagenfahrt stattgefunden hat (w > 0): flj = F für alle Tagesstunden h mit w > 0 h =..5 Schätzwert für die Zahl der auf Linie l

4 5 7 l = lj + lj + j= j= 6 l, b) beförderten sonstigen Fahrgäste 5 7 l = lj + lj + j= j= 6 l,..6 Schätzwert für die Zahl der im gesamten Betrieb in Erhebungsperiode i = L l= l b) beförderten sonstigen Fahrgäste = L l= l..7 Schätzwert für das Verhältnis der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste zu den sonstigen Fahrgästen (Schwerbehindertenquotient) je Erhebungsperiode i SBQ Erhebungsperiode =.. Schätzwert für das Verhältnis der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste zu den sonstigen Fahrgästen für das Kalenderjahr SBQ = Jahr Jahr Jahr Jahr 4 = i = 4 = i =

5 . Schätzung der Varianz des Verhältnisses der nach Kapitel 3 SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste zu den sonstigen Fahrgästen.. Schätzwert für die Varianz der Zahl der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste je Linie l und Wochenzeitschicht j wlj Flj W V(lj) = v wlj flj = h w w lj = w h = und v w = g k = lj jh mk nk lj sowie lj, lj, F lj und f lj gemäß ummer..4.. Schätzwert für die Varianz je Linie l 5 ( l ) = V( lj) + V( lj) + V( ) V l, 7 j= j= 6..3 Schätzwert für die Varianz je Erhebungsperiode i L ( i) V( ) = V( l) l=..4 Schätzwert für die Varianz des Verhältnisses der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste zu den sonstigen Fahrgästen (Schwerbehindertenquotient) je Erhebungsperiode i ( i) V ( ) ( ) V SBQErhebungsperiode = ( i) ( )..5 Schätzwert für die Varianz des Verhältnisses der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste zu den sonstigen Fahrgästen für das Kalenderjahr

6 ( SBQ) V = V ( Jahr) Jahr V 4 = i = ( ) ( i) ( Jahr ) V Jeder Schätzwert V( ) für die Varianz der Zahl der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste in der Erhebungsperiode i wird gemäß ummer..3 ermittelt. Der Schätzwert Jahr für die Zahl der sonstigen Fahrgäste in den vier Erhebungsperioden ist gemäß ummer.. zu ermitteln..3 Berechnung des Prozentsatzes für die Erstattung der Fahrgeldausfälle Als Bemessungswert für die Erstattung der Fahrgeldausfälle wird die untere 95-Prozentgrenze SBQ 95 des Schwerbehindertenquotienten errechnet SBQ95 = SBQ,645 V( SBQ) SBQ der Schätzwert für den Schwerbehindertenquotienten gemäß ummer.. V(SBQ) der Schätzwert für die Varianz des Schwerbehindertenquotienten gemäß ummer..5 Die sich bei der Berechnung des Prozentsatzes ergebenden Bruchteile von 0,005 und mehr werden auf ganze Hundertstel nach oben abgerundet, im Übrigen nach unten abgerundet. 3 Berechnung des Prozentsatzes bei Querschnittserhebung 3. Schätzung des Verhältnisses der nach Kapitel 3 SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste zu den sonstigen Fahrgästen (Schwerbehindertenquotient) 3.. Summe der in den ausgewählten Querschnitten in Tagesstunde h erfaßten m w = m k = k b) beförderte sonstigen Fahrgäste n w = n k = k

7 3.. Schätzwert für die Zahl der auf allen Wagenfahrten in Tagesstunde h F m + n = m wenn m + n > 0, ansonsten = 0 b) beförderte sonstigen Fahrgäste F m + n = n wenn m + n > 0, ansonsten = 0 Für die Bestimmung von F gilt ummer..4 Satz entsprechend Der Schätzwert für die Zahl der in Tagesstunde h nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste wird auf das Durchschnittsniveau der gesamten Wochenzeitschicht j entsprechend der ummer..3 korrigiert Die Schätzwerte für die Zahl der auf der Linie l in der gesamten Wochenzeitschicht j nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten und der sonstigen Fahrgäste berechnen sich entsprechend der ummer..4. Der weitere Berechnungsablauf entspricht den ummern..5 bis Schätzung der Varianz des Verhältnisses der nach Kapitel 3 SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste zu den sonstigen Fahrgästen Schätzwert für die Varianz der Zahl der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten Fahrgäste je Linie l und Wochenzeitschicht j: V ( lj) w lj = w h = und wlj Fjl = wlj flj w h = F ( m + n) lj v = gjh mk nk = lj k v mit lj, lj, F lj und f lj gemäß ummer..4. Die weiteren Berechnungen sind entsprechend ummern.. bis..5 vorzunehmen. 3.3 Berechnung des Prozentsatzes für die Erstattung der Fahrgeldausfälle Als Bemessungswert für die Erstattung der Fahrgeldausfälle wird die untere 95-Prozentgrenze SBQ 95 des Schwerbehindertenquotienten errechnet:

8 SBQ95 = SBQ,645 V( SBQ) SBQ der Schätzwert für den Schwerbehindertenquotienten aus ummer 3. V(SBQ) der Schätzwert für die Varianz des Schwerbehindertenquotienten aus ummer 3. Die sich bei der Berechnung des Prozentsatzes ergebenden Bruchteile von 0,005 und mehr werden auf ganze Hundertstel nach oben abgerundet, im Übrigen nach unten abgerundet.

9 4 Korrekturfaktoren g jh und Umrechnungskoeffizienten c jh 4. Schienengebundener Linienverkehr, Verkehr mit Obussen und Wasserfahrzeugen 4.. Winter, Frühjahr, Herbst F SA SO 05-06,4 0,5,5 0,,93 0, ,0 0,4,0 0,5,95 0, ,5 0,79 3,4 0,6 3,9 0, ,7 0,6 4 0,9 0,45 4,37 0,3 09-0,04 0,60 5 0,9 0,65 5 0,9 0,30 0-0,9 0, ,6 0,65 6 0,4 0,43-3,05 0,6 7 0,9 0,53 7 0,96 0,54-3,00 0,66 0,94 0,67 0,95 0, ,00 0, 9,09 0,6 9 0,96 0, ,99 0,0 0,03 0,64 0 0,95 0, ,90 0,79, 0,53 0,9 0, ,9 0,79 0, 0,6 0,73 0, ,04 0,69 0, 0,5 3 0,99 0,5-9 4, 0,55 3 0, 0,55 4,45 0, ,39 0,4 4 0,97 0,47 5,65 0,4 0 -,9 0,33 7 5,04 0,65 6,77 0, - 0,95 0,37 6,7 0,37 7,0 0, ,3 0,35 7,35 0,35,4 0, ,96 0,7,7 0,3 9,7 0, ,95 0,5 9,95 0,5 0,90 0,0 4.. Sommer F SA SO ,73 0,,45 0,5,60 0, ,9 0,3,36 0,,40 0, , 0,36 3,6 0,3 3,50 0, ,93 0,3 4,6 0,4 4 0,5 0,3 09-0,00 0,5 5 0,79 0,39 5 0,9 0,30 0-0,94 0, ,6 0,39 6,06 0,37-3,06 0,59 7,00 0,5 7 0,77 0,3-3 0,97 0,59,04 0,47 0,3 0, ,9 0,57 9,7 0,63 9,0 0, ,4 0,56 0,06 0,50 0 0,96 0, , 0,5 0,9 0,33 0,93 0, ,94 0,50 0,4 0,44 0,6 0, ,9 0,47 0,9 0,3 3 0,9 0,40-9 4, 0,35 3 0,77 0,30 4,09 0, ,4 0,39 4 0,99 0,39 5,97 0,35 0-0,93 0,30 7 5,4 0,3 6,00 0,30 -,0 0,35 6,05 0, 7,70 0, ,0 0,4 7,4 0,,70 0, ,00 0,3,4 0,4 9,60 0, ,00 0,3 9,60 0,5 0,60 0,04

10 4. Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen 4.. Winter, Frühjahr, Herbst 4... Überwiegend Orts- achbarortslinienverkehr F SA SO 05-06,04 0,3,9 0,07,00 0, ,3 0,9,00 0,09,0 0, ,9 0,4 3,49 0,4 3,6 0, ,70 0,4 4 0, 0,6 4 0,97 0,4 09-0,05 0,4 5 0,79 0, 5 0,97 0,4 0-0,90 0, ,0 0,35 6 0,9 0,3-3,06 0,4 7 0,97 0,4 7 0, 0,30-3 0,95 0,46,06 0,4 0,90 0, ,0 0,46 9,0 0,3 9 0,3 0, , 0,47 0,4 0,4 0 0, 0, ,90 0,44, 0,4 0,5 0, ,9 0,4 0,75 0,43 0,90 0, ,0 0,4 0,76 0,3 3 0,93 0,46-9 4,7 0,34 3 0,9 0,3 4,7 0, ,3 0, 4,09 0,3 5,4 0,4 0-0, 0,4 7 5,9 0,6 6,73 0,4-0,99 0, 6,04 0, 7,9 0, , 0,0 7,63 0,,46 0, ,4 0,,36 0,6 9 3,67 0, ,3 0,07 9 4,70 0,6 0 5,34 0, Überwiegend sonstiger Linienverkehr (Überlandlinienverkehr) F SA SO ,5 0,06,0 0,03,70 0, , 0,09,4 0,03,40 0, ,46 0,34 3,09 0,03 3,09 0, ,49 0,5 4 0,94 0,04 4 0, 0, ,7 0,09 5 0,4 0,06 5 0, 0,04 0-0,69 0, ,9 0,0 6 0,94 0,05-3,34 0, 7 0,95 0,07 7 0,9 0,05-3 0,99 0, 0,97 0,06 0,90 0, ,33 0, 9,04 0,06 9 0,90 0, ,54 0, 0,07 0,06 0 0,95 0,06 5-6,06 0,, 0,09 0,96 0,07 6-7,0 0, 0,4 0,06 0,96 0, ,99 0,09 0,93 0,06 3,0 0, ,95 0,07 3 0,96 0,07 4,0 0, ,94 0,06 4,0 0,07 5,04 0,04 0-0, 0,06 7 5, 0,05 6, 0,04 -,4 0,05 6,4 0,05 7,3 0, ,09 0,04 7,0 0,05,34 0, ,04 0,04,70 0,04 9,9 0, ,65 0,04 9,0 0,0 0 3,9 0,05

11 4.. Sommer 4... Überwiegend Orts- achbarortslinienverkehr F SA SO 05-06,33 0,0,09 0,0 3,40 0, ,5 0,,96 0,06 3,6 0, ,6 0,4 3,09 0, 3 3,0 0, ,7 0, 4 0,99 0, 4 0,9 0,0 09-0,00 0,34 5 0,4 0, 5,04 0,9 0-0,96 0, ,79 0,3 6 0,90 0,6-3,04 0,39 7,00 0,3 7 0,5 0,6-3,0 0,34,05 0,36 0, 0, ,0 0,34 9,04 0,3 9 0,5 0, ,9 0,36 0, 0,3 0 0,90 0, ,90 0,33,0 0,7 0,9 0, ,95 0,36 0, 0,4 0,9 0, ,99 0,30 0,9 0, 3 0,9 0,36-9 4, 0,9 3 0,7 0, 4,0 0, ,7 0, 4 0,9 0,6 5,59 0,9 0-0,3 0, , 0, 6,5 0,5-0,97 0, 6,05 0,0 7,50 0, ,09 0,7 7,94 0,3,60 0, 3-4 4,9 0,6 3,5 0, 9,7 0, ,37 0,09 9 4,3 0, 0 3,09 0, Überwiegend sonstiger Linienverkehr (Überlandlinienverkehr) F SA SO 05-06,4 0,05,3 0,03,70 0, , 0,05, 0,0,4 0, ,95 0,06 3,0 0,03 3,06 0, ,0 0,05 4 0,9 0,04 4 0,76 0, ,00 0,06 5 0,93 0,05 5 0,95 0,04 0 -,0 0, ,5 0,05 6 0,96 0,04-3 0,96 0,03 7 0,90 0,06 7 0,5 0,04-3 0,97 0,07,06 0,05,00 0, ,0 0,05 9,06 0,05 9 0,3 0, ,0 0,04 0,07 0,05 0 0,9 0, ,97 0,05,0 0,05,4 0, ,9 0,07 0,7 0,0 0,9 0, ,00 0,04 0,4 0,05 3,0 0,04-9 4,0 0,06 3 0,9 0,04 4 0,9 0, ,6 0,0 4,0 0,05 5 0,9 0,04 0-0,93 0, ,93 0,04 6,09 0,04 -,06 0,04 6,46 0,07 7,3 0, ,9 0,04 7,7 0,05,6 0, , 0,03 0,97 0,03 9 3,7 0, ,54 0,05 9,4 0,05 0 3,50 0,03

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