Im Rahmen der vertiefenden Planung haben sich für den Bonatzbau im Wesentlichen folgende Planänderungen ergeben:
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- Barbara Berg
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1 Sitzungsvorlage Nr. 110/2016 Planungsausschuss am zur Beschlussfassung Öffentliche Sitzung PLA-Ö - 110/2016 Zu Tagesordnungspunkt 2 Planänderungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 1.1 Talquerung mit Hauptbahnhof des Projektes Aus- und Neubaustrecke Stuttgart-Augsburg 16. Planänderung Umbauten im Bonatzbau, Verkehrsstation I. Sachvortrag 1. Veranlassung, Beratungsstand und Beschlusslage Veranlassung Die DB Station&Service AG hat beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) den Antrag auf Erteilung der 16. Planänderung für das o.g. Vorhaben gestellt. Bei Planänderungen von unwesentlicher Bedeutung kann die Planfeststellungsbehörde von einem neuen Planfeststellungsverfahren absehen, wenn die Belange anderer nicht berührt werden oder wenn die Betroffenen der Änderung zugestimmt haben. Dies ist nach Einschätzung des EBA der Fall, weil sich Umfang, Zweck und Auswirkungen in ihren Grundzügen gegenüber dem bisher geplanten nicht wesentlich verändern. Ziel der Anhörung, die auf wenige Adressaten begrenzt ist, ist die Herstellung des Benehmens. Beratungsstand und Beschlusslage Der Planungsausschuss hat sich mehrfach mit dem Vorhaben befasst; im PFA 1.1 Talquerung mit Hauptbahnhof zuletzt am (Vorlage 285/2012-Grundwassermanagement). 2. Projektbeschreibung Gegenstand der Planänderung Die Antragstellerin beschreibt den Gegenstand der Planänderung wie folgt: Durch die Umgestaltung des Stuttgarter Kopfbahnhofes zu einem Durchgangsbahnhof wird auch das bestehende Bahnhofsgebäude (Bonatzbau) in großen Bereichen umstrukturiert und an die veränderten verkehrlichen Anforderungen angepasst. Das historische Gebäude bleibt dabei in seinen grundsätzlichen Raumfolgen und Strukturen erhalten. SiVoM/14.2 Im Rahmen der vertiefenden Planung haben sich für den Bonatzbau im Wesentlichen folgende Planänderungen ergeben: Ersatz der geplanten Fahr- und Festtreppenanlage zwischen Kopfbahnsteighalle und S Bahnsteig durch eine Aufzugsanlage, die den S-Bahnsteig mit der Ebene 0 der Kopfbahnsteighalle verbinden soll.
2 - 2 - Herstellung eines Medienkanals (Technikhalbgeschoss) unterhalb der Kopfbahnsteighalle. Schließen der Bogenfenster und der darunterliegenden Durchgänge mit vorgesetzten Stahlrahmen und modernen filigranen Glaskonstruktionen. Integration von Natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWGs) in den Dachflächen der Kopfbahnsteighalle und der großen Schalterhalle zur Entrauchung im Brandfall. Die Notwendigkeit für die oben aufgeführten Änderungen ergibt sich nach Darstellung der Antragstellerin aus nachfolgenden Entwicklungen. Die Entwurfsplanung sah gemäß Finanzierungsvereinbarung zu Stuttgart 21 die Realisierung einer Verbindung vom Bonatzgebäude zur S-Bahn, als Fahrund Festtreppenanlage (Siehe Abb.1) sowie eines solitären Aufzugs (Ebene +1 bis -3) vor. Die geplante Verbindung wurde nicht zur Evakuierung der S-Bahn im Brandfall benötigt, sondern stellte eine untergeordnete Verbindung für die Reisenden von der S-Bahn in die Kopfbahnsteighalle des Bonatzgebäudes dar. Die Herstellung der Fahr- und Festtreppenanlage von Ebene 0 (Stege, Große Schalterhalle, Schillerstraße) bis -3 (S-Bahnsteig) hätte massive bauliche Eingriffe in das S-Bahnbauwerk zur Folge gehabt, verbunden mit entsprechenden Risiken und erheblichen Beeinträchtigungen des S- Bahnbetriebs. Zudem wäre die Verkehrsfläche auf dem S-Bahnsteig durch die Fahr- und Festtreppenanlage deutlich eingeschränkt. Die Antragstellerin hat auf Grund der erheblichen Beeinträchtigungen beim Betrieb und bei der Herstellung sowie der fehlenden Redundanz des solitären Aufzugs eine Machbarkeitsstudie für eine alternative Aufzugsanlage bei lngenhoven Architects in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Studie haben nach Einschätzung der Antragstellerin gezeigt, dass die Machbarkeit des Ersatzes der Fahr und Festtreppenanlage durch Aufzüge gewährleistet ist. Ein von Durth Roos Consulting erarbeiteter Leistungsfähigkeitsnachweis hat den vollständigen Ersatz der Fahr- und Festtreppen durch die vier neuen Aufzüge von der Kopfbahnsteighalle zur S-Bahn bestätigt. Die neue Erschließung des S-Bahnsteiges erfolgt von der Kopfbahnsteighalle (Ebene 0) aus über eine Aufzugsgruppe (4 rechteckige Aufzüge) mit Haltestellen in den Ebenen 0 (Stege, Große Schalterhalle, Schillerstraße) und -3 (S-Bahnsteig). Dafür werden Nebenräume auf den Ebenen -1 und -2 abgebrochen und umgebaut. Auf der Ebene des S-Bahnsteigs besteht eine erheblich geringere Flächeninanspruchnahme durch die vier Aufzüge verglichen mit der Fläche, die für den ursprünglich vorgesehenen Aufzug und die Fest- und Fahrtreppen auf dem Bahnsteig erforderlich waren. Zudem werden die Durchgangsbreiten zwischen Bahnsteigkante und Aufzug geringfügig größer (siehe Abb.3) gegenüber der ursprünglichen Anlage mit Fest- und Fahrtreppen. Die in der Stellungnahme des Verband Region Stuttgart vom im Hinblick auf die Aufstellung von Rollstühlen mit Begleitpersonen geforderte Fahrkorbgröße von 1,40x2,10m wird eingehalten bzw. mit 2,10x2,60m überschritten. Die übrigen Inhalte der Planänderung sind für die Belange des Verbands Region Stuttgart nicht relevant.
3 - 3 - Zusammenfassende regionalplanerische Bewertung Der Planungsausschuss des Verbands Region Stuttgart hat sich in seiner Sitzung am (PLA 305/2002) mit dem Vorhaben befasst. Aus regionalplanerischer Sicht sind keine Änderungen der Bewertung erforderlich. Bewertung der Maßnahme aus Sicht des S-Bahn-Aufgabenträgers Die Umplanung, die Gegenstand der 16.Planänderung ist, verbessert den Zugang zur S-Bahn aus der Ebene 0 (Stege, Große Schalterhalle, Schillerstraße) zum S-Bahnsteig für mobilitätseingeschränkte Menschen und für Menschen, die auf den Wegen zwischen Durchgangsbahnhof und S-Bahn-Station Einkäufe und Erledigungen im Bonatzbau tätigen wollen. Die dreifache Redundanz lässt eine hohe Verfügbarkeit mindestens eines Aufzugs (mit einem Fassungsvermögen von ca. 27 Personen) erwarten. Im Hinblick auf die barrierefreie Erschließung der neuen Gesamtstation stellt die Planänderung eine Verbesserung gegenüber der planfestgestellten Planung und der Bestandssituation dar. Für nicht mobilitätseingeschränkte Personen besteht überdies weiterhin die Möglichkeit über den Fernbahnsteig direkt oder durch die Klettpassage mittels Fest- und Fahrtreppen den S-Bahnsteig zu erreichen. II. Beschlussvorschlag 1. Die regionalplanerische Wertung und die Bewertung der Maßnahme aus Sicht des S-Bahn- Aufgabenträgers werden als Stellungnahme zum Vorhaben abgegeben. 2. Aus der Aufgabenträgerschaft des Verbandes Region Stuttgart für die S-Bahn ist folgendes festzustellen und in den Planfeststellungsbeschluss aufzunehmen: Die Aufzugsanlage ist im Rahmen einer möglichen Nachrüstung eines taktilen Leitsystems auf dem S-Bahnsteig in das Gesamtkonzept zu integrieren. Dies gilt auch für das vorhandene Wegeleitsystem auf dem Bahnsteig. Die Auswirkungen aus dem Bau der Aufzugsanlage auf den S-Bahn-Betrieb sind zu minimieren. Mögliche unbedingt notwendige Einschränkungen sind frühzeitig zu kommunizieren. Das Brandschutzkonzept für den S-Bahnsteig ist an die geänderten Randbedingungen anzupassen. Die S-Bahnsteige sind von weiteren Einbauten freizuhalten, die nicht dem S-Bahnbetrieb o- der dem Fahrgastwechsel dienen. Abbildungen aus der Präsentation im Lenkungskreis Stuttgart 21 am (vgl. Veröffentlichungen der DB im Internet)
4 - 4 - Abbildung 1 Abbildung 2
5 - 5 - Abbildung 3 Abbildung 4
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