Natur. Natura FFH-Managementplanung. Fragen und Antworten

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1 Natur Natura 2000 FFH-Managementplanung Fragen und Antworten

2 Impressum Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Henning-von-Tresckow-Straße 2 13, Haus S Potsdam Redaktion: Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2, Potsdam Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 18/19, Potsdam 1. Auflage 2017 Titelfoto: Tim Wahrenberg Die Veröffentlichung als Print und Internetpräsentation erfolgt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg. Sie darf nicht zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.

3 Vorwort Mit Natura 2000 begann die Europäische Union vor rund 25 Jahren, in ihren Mitgliedstaaten ein Schutzgebietsnetz zu etablieren. Neben den Europäischen Vogelschutzgebieten bilden die FFH-Gebiete die zweite Säule des Natura 2000-Systems. Das in der Geschichte der EU in dieser Form einmalige Naturschutzprogramm stellt die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung vor große Herausforderungen. Den ursprünglich von der Kommission vorgegebenen Zeitplan zur Sicherung der FFH-Gebiete konnten die meisten deutschen Bundesländer und die Mehrheit der EU Mitgliedsstaaten nicht einhalten. Nun sind die Gebiete bis Ende 2018 zu sichern und die Managementpläne bis 2020 fertigzustellen. Dies erfordert für unser Land trotz des erreichten Arbeitsstands eine große Kraftanstrengung und die konstruktive Zusammenarbeit der vielen Beteiligten. Brandenburg trägt zum Erfolg von Natura 2000 aufgrund seiner reichen Naturausstattung auch im Vergleich der Bundesländer mit einem großen Anteil von 27 Vogelschutzgebieten und rund 600 FFH-Gebieten bei. Die von allen EU-Mitgliedstaaten festzulegenden Erhaltungsmaßnahmen erarbeiten die Bundesländer in der Regel in Natura bzw. FFH-Managementplänen. Dabei wollen wir Bürger, Landnutzer und Verbände rechtzeitig einbeziehen, die Planungsprozesse von Anfang an transparent und offen darstellen und mit den von Maßnahmen betroffenen Landnutzern ins Gespräch kommen, bevor die Planentwürfe öffentlich ausliegen. Die erforderlichen Maßnahmen sollen freiwillig und gut abgestimmt umgesetzt werden. Jörg Vogelsänger Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Brandenburg VORWORT 3

4 Inhalt Das europäische Schutzgebietsnetz... 5 Managementplanung in Brandenburg Antworten auf häufige Fragen Der FAQ-Katalog Was bedeutet Natura 2000 für die Flächennutzung? Wie ist der Stand von Natura 2000 in Brandenburg? Was sind Managementpläne? Wie sind Managementpläne aufgebaut? Wer erarbeitet die Managementpläne? Was sind Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen? Wie wird mit naturschutzfachlichen Zielkonflikten umgegangen? Für welche Flächen des FFH-Gebiets werden Maßnahmen vorgeschlagen? Was sagen die Managementpläne zur land-, forst-, fischereiwirtschaftlichen oder jagdlichen Nutzung? Sind Nutzungsartenänderungen in einem Natura 2000-Gebiet möglich? Wer wird bei der Managementplanung beteiligt und wer ist betroffen? Wie verbindlich sind die Pläne für Eigentümer und Nutzer? Wo kann ich die fertigen Managementpläne einsehen? Wie sollen die Managementpläne umgesetzt werden? Fachbegriffe Kontaktadressen INHALT

5 Das europäische Schutzgebietsnetz Das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 dient dem Erhalt von Lebensräumen und Arten und damit der langfristigen Sicherung der biologischen Vielfalt innerhalb der Europäischen Union. Das weltweit größte Schutzgebietsnetz umfasst 18 Prozent der Landes- und 6 Prozent der Meeresfläche der EU. Es bezieht dabei die unterschiedlichen Landschaften Europas ein. Aufgrund seiner Struktur entstand ein zusammenhängendes Netz mit Korridoren für wandernde oder ziehende Tierarten im dicht besiedelten Europa. Hochmoore in Estland, einzigartige Kiefernwälder auf den Kanaren oder mitteleuropäische Stieleichenwälder sind Beispiele für die Vielfalt an natürlichen Lebensraumtypen. Geschützt werden nicht nur die unberührte Natur, sondern auch Lebensraumtypen der Kulturlandschaft wie zum Beispiel Trockene Sandrasen, Magere Flachlandmähwiesen oder Pfeifengraswiesen, die erst durch langjährige extensive Nutzung entstanden sind. Allen ist aber gemein, dass sie charakteristisch für die neun biogeografischen Regionen Europas und aufgrund ihrer Seltenheit und Bedrohung nach der Klassifizierung durch die EU von gemeinschaftlichem Interesse sind. Über die Jahrhunderte haben in Europa verschiedene Faktoren wie der Flächenverbrauch oder auch die Aufgabe traditioneller extensiver Bewirtschaftungsformen zur Bedrohung und in einigen Fällen zum Verschwinden von Lebensräumen und Arten geführt. Das Natura 2000-Netz trägt nun dazu bei, in den EU-Mitgliedstaaten diesem Trend mit einheitlichen Kriterien entgegenzuwirken. Das Konzept sieht eine gezielte Umsetzung von Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen vor. Die finanziellen Mittel dafür werden unter anderem von der EU und den Mitgliedstaaten bereitgestellt. Wichtigstes Förderinstrument ist hier der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER). DAS EUROPÄISCHE SCHUTZGEBIETSNETZ 5

6 Die Wiesen-Küchenschelle ist eine charakteristische Art der Trockenrasen. Früher waren diese offenen, sonnigen, nährstoffarmen Standorte durch die extensive Nutzung der Landschaft wie Beweidung mit Schafen verbreitet. Mit dem Rückgang dieser Formen der Landnutzung ging vielerorts auch der Lebensraum der Wiesen-Küchenschelle verloren. In Brandenburg gilt sie heute als stark gefährdet. Frank Zimmermann 6 DAS EUROPÄISCHE SCHUTZGEBIETSNETZ

7 Extensiven Formen der Beweidung, zum Beispiel durch Schafe, Ziegen oder Rinder, können als geförderte Bewirtschaftungsmaßnahme Teil eines Managementplans sein. In Brandenburg ist es möglich, diese Form der Landschaftspflege über den Vertragsnaturschutz zu vergüten. Hans Sonnenberg DAS EUROPÄISCHE SCHUTZGEBIETSNETZ 7

8 Die Anlage von Einsatzstellen für Paddelboote an stark frequentierten Bereichen lenkt die Kanuten und hilft, empfindliche Uferbereiche zu schützen. Mit der Verbesserung der touristischen Infrastruktur wird auch die Attraktivität der Region für die Wassersportler erhöht. Naturwacht Brandenburg Um mit regionalen Akteuren Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen, werden Managementplanungen ausgearbeitet. Je nach Größe und naturräumlicher Ausstattung des Natura 2000-Gebiets sind vor allem Vertreter aus Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, Naturschutz-, Wasser- und Bodenverbänden, aber auch Tourismus und Sport in diesen Prozess eingebunden. 8 DAS EUROPÄISCHE SCHUTZGEBIETSNETZ

9 Distributi 2000 site 2012 Distribution of Natura 2000 sites across the EU, 2012 Nat Out Unio Natura 2000 sites 60 Outside European Union Canary Is. Azores Is Azores Is Madeira Is. 0 adeira Is km sich 1000von 1500 Natura 2000 erstreckt denkm Kanaren über die Alpen entlang der Küsten bis zur nördlichsten Spitze der EU. European Environment Agency, Grundlagen Natura 2000 setzt sich aus Vogelschutzgebieten und FaunaFlora-Habitat-Gebieten zusammen. Sie wurden auf Grundlage der Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Europäische Vogelschutzrichtlinie) von 1979 und der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-FloraHabitat-Richtlinie FFH-Richtlinie) von 1992 ausgewiesen. Die Anhänge der Richtlinien listen 231 Lebensraumtypen und mehr als tausend wildlebende Tier- und Pflanzenarten auf. Beide EU-Richtlinien dienen der Umsetzung des Schutzes der biologischen Vielfalt in Europa. DAS EUROPÄISCHE SCHUTZGEBIETSNETZ 9

10 Übersicht über die Anhänge der FFH- und Vogelschutzrichtlinien Anhang der FFH- Richtlinie: Anhang I Anhang II Anhang III Anhang IV Anhang V Anhang VI Inhalt Lebensraumtypen für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen Tier- und Pflanzenarten für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen Kriterien zur Auswahl der Gebiete, die als besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten Tier- und Pflanzenarten, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können verbotene Methoden und Mittel des Fangs, der Tötung und Beförderung Beispiele Birken-Moorwälder, Magere Flachlandmähwiesen, Trockene kalkreiche Sandrasen (insgesamt 39 Lebensraumtypen in Brandenburg) Rapfen und Steinbeißer (Fischarten), Frauenschuh (Orchideenart), Bechsteinfledermaus, Biber, Wolf (Insgesamt 44 Arten in Brandenburg) Repräsentativität des Lebensraumtyps, Populationsgröße der vorkommenden Arten Schlingnatter, Laubfrosch, Abendsegler, Biber, Wolf Arnika, Baummarder, Rapfen Gift und vergiftete oder betäubende Köder, Sprengstoffe in der Fischerei 10 DAS EUROPÄISCHE SCHUTZGEBIETSNETZ

11 Anhang der Vogel- schutz- Richtlinie: Anhang I Inhalt Europäische Vogelarten, für die besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden sind Beispiele Seeadler, Wachtelkönig, Uhu (insgesamt 48 Arten in Brandenburg) Anhang II Vogelarten die bejagt Saatgans werden dürfen Anhang III Vogelarten, die vom Graugans grundsätzlichen Handelsverbot ausgenommen sind Anhang IV verbotene Jagdmethoden Sprengstoffe, Netze, Fangfallen, vergiftete oder betäubende Köder Anhang V vordringliche Forschungsbereiche Sammlung von Daten über den Bestand der Zugvögel unter Auswertung der Ergebnisse der Beringung DAS EUROPÄISCHE SCHUTZGEBIETSNETZ 11

12 Managementplanung in Brandenburg Brandenburg bringt mit seinen verschiedenen naturnahen Lebensräumen und der über die Jahrhunderte entstandenen Kulturlandschaft viel in das Natura 2000-Schutzgebietsnetz ein. Insgesamt 39 der 231 Lebensraumtypen, die unter dem Schutz von Natura 2000 stehen, sind im Land nachweisbar. Für die Hälfte dieser Lebensraumtypen trägt Brandenburg eine besondere Verantwortung, da sie hier Schwerpunkte ihres Vorkommens haben. Dies sind zum Beispiel Mitteleuropäische Flechten-Kiefernwälder, natürliche eutrophe Seen sowie Trockene Sandrasen. Hinzu kommt Brandenburgs besondere Verantwortung für seltene Tiere und Pflanzen wie Fischotter, Europäische Sumpfschildkröte, Östliche Smaragdeidechse und Vorblattloses Leinblatt. Auch die Zahl der hier beheimateten, rastenden oder überwinternden Vögel ist hoch. Seeadler, Blässgänse und Großtrappen sind drei Beispiele für Vogelarten, die durch das europäische Schutzgebietsnetz besonders geschützt sind. Der Startschuss für Natura 2000 in Brandenburg erfolgte FFH-Gebiete wurden durch das Land nach Vorgaben der Europäischen Kommission ausgewählt, anschließend der Kommission gemeldet und sofern erforderlich als Schutzgebiete gesichert. Lebensraumtypen und Arten wurden kartiert, erste Managementpläne erstellt sowie Maßnahmen umgesetzt und damit Ziele, die dem Erhalt der Arten und Lebensräume in den Gebieten dienen, erreicht. Rund 26 Prozent der Landesfläche Brandenburgs sind heute Teil des Natura 2000-Netzes. Dabei überlagern sich zum Teil die 27 Vogelschutzgebiete mit einer Größe von rund Hektar und die 607 FFH-Gebiete mit einer Größe von rund Hektar. Eine digitale Darstellung der Vogelschutz- und FFH-Gebiete in Deutschland und Brandenburg bietet die Internetseite des Bundesamts für Naturschutz: 12 MANAGEMENTPLANUNG IN BRANDENBURG

13 Natura 2000-Gebiete in Brandenburg Prenzlau Perleberg Neuruppin Eberswalde Oranienburg Rathenow Brandenburg an der Havel Seelow Potsdam Frankfurt (Oder) Beeskow Belzig Luckenwalde Lübben (Spreewald) Legende Cottbus Herzberg/Elster Forst (Lausitz) FFH-Gebiete SPA-Gebiete Nationale Naturlandschaften (Naturparke, Biosphärenreservate, Nationalpark) Senftenberg Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg, Tim Wahrenberg Brandenburg ist reich an Arten und Lebensräumen. Dennoch müssen auch hier erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um die biologische Vielfalt zu bewahren. Positiven Trends auf der einen Seite stehen gravierende Rückgänge gegenüber. Rund die Hälfte aller im Land vorkommenden Natura 2000-Arten gilt als gefährdet. Bei den Lebensräumen sind es sogar drei Viertel. Das Land steht vor einer großen Herausforderung. Die Umsetzung der Natura 2000-Ziele ist daher auch in den kommenden Jahren ein Arbeitsschwerpunkt der Naturschutzverwaltung. MANAGEMENTPLANUNG IN BRANDENBURG 13

14 Über das Förderprogramm zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura Gebieten können landwirtschaftliche Unternehmen in Brandenburg einen finanziellen Ausgleich für Ertragsausfälle aufgrund einer späten und eingeschränkten Nutzung von Grünland zum Schutz von Wiesenbrütern wie dem Wachtelkönig (Foto) erhalten. Gerd-Michael Heinze Bis Ende 2018 soll die Sicherung und Bekanntgabe der FFH-Gebietsgrenzen und der Erhaltungsziele durch den Erlass von Erhaltungszielverordnungen, Naturschutzgebietsverordnungen und Änderungsverordnungen für bestehende Naturschutzgebiete abgeschlossen werden. Für über 350 Gebiete liegen bereits Managementpläne vor, für viele weitere FFH-Gebiete wurde die Planerstellung auf den Weg gebracht. Bis Ende 2020 sollen die Erhaltungsmaßnahmen für die FFH-Gebiete vorliegen. 14 MANAGEMENTPLANUNG IN BRANDENBURG

15 Die Umsetzung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen erfolgt schrittweise. Sie wird schwerpunktmäßig im Rahmen des ELER über die Richtlinie zur Förderung des natürlichen Erbes, das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) beziehungsweise aus Landesmitteln über den Vertragsnaturschutz gefördert. Förderfähig sind vor allem Maßnahmen, die auf eine Extensivierung der bisherigen Nutzung abzielen. Es können aber auch investive Maßnahmen, wie beispielsweise die Anlage, Wiederherstellung und Sicherung von Überwinterungsquartieren für Fledermäuse oder die Anbindung von Altarmen an Gewässerläufe über weitere Förderinstrumente finanziert werden. Gegebenenfalls sind besucherlenkende Maßnahmen, die störungsbeziehungsweise trittempfindliche Lebensräume entlasten sollen, durchzuführen. Eine Zusammenfassung der Förderinstrumente findet sich auf Seite 29. MANAGEMENTPLANUNG IN BRANDENBURG 15

16 Maßnahmen im FFH-Gebiet Horstfelder See und Hechtsee: Ursprünglich wurde der Horstfelder See durch das Nottefließ gespeist. Aufgrund der Kanalisierung des Fließes sowie weiterer Entwässerungsmaßnahmen ist der See weitgehend verlandet. Der Wasser- und Bodenverband Dahme-Notte konnte in seinem Projekt durch den Bau eines Stauwerks sowie die Herstellung eines Stichgrabens die Wasserzufuhr im Gebiet reaktivieren und den Landschaftswasserhaushalt damit stabilisieren. Die Maßnahmen entsprechen dem Leitziel des Managementplans für dieses Gebiet. Davon profitieren der See und die umgebenden Niedermoorflächen sowie an diese Lebensräume gebundene Tier- und Pflanzenarten wie Teufelsabbiss, Fischotter, Weißstorch und Seeadler. Finanziert wurden die Maßnahmen durch die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg. Foto oben Katinka Münch, Naturschutzfonds Foto unten J. Teubner 16 MANAGEMENTPLANUNG IN BRANDENBURG

17 Maßnahmen im FFH-Gebiet Stechlin: Im Rahmen des EU-LIFE + Natur Projekts Feuchtwälder wurden Maßnahmen aus dem Managementplan für das FFH-Gebiet Stechlin finanziert und umgesetzt. Um die Lebensraumtypen Moorwald und Übergangs- und Schwingrasenmoor zu erhalten, wurden unter anderem Gräben verschlossen und gesellschaftsfremde Baumarten, zum Beispiel Jungfichten, entnommen. Weitere Informationen unter: Foto M. Zauft MANAGEMENTPLANUNG IN BRANDENBURG 17

18 Antworten auf häufige Fragen Der FAQ-Katalog Welche Bedeutung hat Natura 2000 für die Flächennutzung und was beinhaltet das Verschlechterungsverbot für Natura 2000-Gebiete? Viele schutzwürdige Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie sind erst durch Landnutzungen entstanden. Um diese zu bewahren, bedarf es demnach weiterhin einer standortgerechten Bewirtschaftung. Im Übrigen sind in Natura 2000-Gebieten alle Nutzungen möglich, die nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele eines Gebiets oder dessen maßgeblicher Bestandteile führt. Wenn eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann, ist für die konkrete Handlung eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Mit der Prüfung soll festgestellt werden, ob es durch die beabsichtigte oder geplante Nutzung tatsächlich zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Erhaltungsziels des betroffenen Natura 2000-Gebiets kommen würde. Grundsätzlich gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dass Verschlechterungen des Erhaltungszustands der in Natura 2000-Gebieten geschützten Lebensraumtypen beziehungsweise der dort zu schützenden Tierart unzulässig sind ( 33 Absatz 1 BNatSchG). Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung unterliegen wertvolle Flächen in Natura 2000-Gebieten allerdings bereits in erheblichem Umfang anderen Schutzbestimmungen nach nationalem Recht. So sind die in Brandenburg vorkommenden Lebensraumtypen mit Ausnahme der Mageren Flachland- Mähwiesen bereits als gesetzlich geschützte Biotope nach 30 BNatSchG in Verbindung mit 18 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) vor erheblichen Beeinträchtigungen zu bewahren. Für diese gilt, dass Handlungen, die zur Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, verboten sind. Für die 18 ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN DER FAQ-KATALOG

19 Tiere und Pflanzen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie gilt zudem der besondere Artenschutz nach 44 BNatSchG mit seinen Zugriffs- und Störungsverboten. Dazu kommen Flächen, die bereits als Landschafts- oder Naturschutzgebiete ausgewiesen sind. Hier sind die Regelungen der Schutzgebietsverordnungen zu beachten. Insofern begründet das Verschlechterungsverbot meist keine neue rechtliche Schranke. Wie ist der Stand der Umsetzung von Natura 2000 in Brandenburg? Die Umsetzung der Natura 2000-Richtlinien gliedert sich in drei Phasen. Phase I umfasst die Auswahl und Meldung der Vogelschutzgebiete und der FFH-Gebiete an die Europäische Kommission. Phase II ist deren Anerkennung durch die Europäische Union. Seit Veröffentlichung der zweiten aktualisierten FFH-Gebietsliste im Amtsblatt der Europäischen Union am 13. November 2007 gelten die ersten beiden Phasen als abgeschlossen. In Phase III geht es um die eigentliche Umsetzung der beiden Richtlinien im Land Brandenburg. Bezogen auf die FFH-Richtlinie gehören dazu die rechtliche Sicherung der Gebiete, die Erarbeitung von Bewirtschaftungsplänen und die Umsetzung erforderlicher Erhaltungsmaßnahmen. 90 Prozent der FFH-Gebietsfläche liegt innerhalb von Großschutzgebieten, Landschafts- und Naturschutzgebieten oder sind Eigentum des Bundes, des Landes oder von Naturschutzstiftungen oder Naturschutzverbänden. Im Rahmen der rechtlichen Sicherung der FFH- Gebiete erfolgt die Bekanntmachung der Gebietsgrenzen und der Erhaltungsziele über die jeweilige Schutzgebietsverordnung oder eine Erhaltungszielverordnung. Dieser Prozess wird bis Ende 2018 abgeschlossen. ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN DER FAQ-KATALOG 19

20 Die von der FFH-Richtlinie vorgesehenen Bewirtschaftungspläne werden in Brandenburg als Natura 2000-Managementpläne bis 2020 erarbeitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt sukzessive. Dabei setzt das Land auf eine Kooperation und Freiwilligkeit der Beteiligten. Die rechtliche Sicherung der Vogelschutzgebiete ist in Brandenburg abgeschlossen. Für 20 Gebiete gilt der gesetzliche Schutz des 15 Bbg- NatSchAG, die übrigen sieben sind als Nationalpark, Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiet gesichert. Im Land wurden bereits für ausgewählte Vogelschutzgebiete und zahlreiche FFH-Gebiete Managementpläne erarbeitet. Die Ergebnisse werden auf der Seite des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft veröffentlicht. Was sind Managementpläne? Die Managementpläne für Natura 2000-Gebiete sind Fachpläne der Naturschutzverwaltung. Sie dienen der Erfassung beziehungsweise der gebietsbezogenen Darstellung des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen und Arten. Im Planungsprozess wird geprüft und dargestellt, was aus fachlicher Sicht erforderlich ist, um eine Verschlechterung der Lebensraumtypen und der Lebensräume der Arten zu vermeiden oder zu verhindern beziehungsweise was notwendig ist, um eine Verbesserung des Erhaltungsgrads zu erzielen. Darüber hinaus enthält der Managementplan auch Aussagen zu verträglichen und unverträglichen Nutzungen sowie Angaben über den bereits bestehenden gesetzlichen Schutz. Die Managementplanung dient ganz wesentlich auch der Kommunikation mit Eigentümern und Nutzern. 20 ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN DER FAQ-KATALOG

21 Wie sind Managementpläne aufgebaut? Die Managementpläne beinhalten eine aktuelle Bestandsanalyse der für das jeweilige Gebiet gemeldeten Lebensräume und Arten sowie eine Bewertung ihres Erhaltungsgrads. Dabei können aufgrund neuer Erkenntnisse auch wissenschaftliche Fehler der Meldung korrigiert werden, zum Beispiel durch Streichung oder Ergänzung einzelner Arten, was wiederum zur größeren Planungssicherheit für die Beteiligten führt. Mit Hilfe dieser Daten werden für die im Gebiet festgelegten Schutzziele notwendige Maßnahmen formuliert. Die wichtigsten Inhalte der Managementplanung sind: die Gebietsbeschreibung, einschließlich Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse, die Darstellung von Lebensraumtypen und Arten sowie die Bewertung des Erhaltungsgrads, die Einordnung der Bedeutung des Gebiets für die Artenund Lebensraumtypen im Netz Natura 2000, die Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der Arten und Lebensraumtypen für die das Gebiet gemeldet wurde sowie eine Umsetzungskonzeption für erforderliche Maßnahmen. Die Maßnahmen werden bei der Planung und der nachfolgenden Umsetzung in Karte und Text dargestellt sowie tabellarisch in Maßnahmenblättern zusammengefasst. ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN DER FAQ-KATALOG 21

22 Wer erarbeitet die Managementpläne? Für die fachlichen Grundlagen und die Aufstellung der FFH- Managementpläne ist in Brandenburg das Landesamt für Umwelt zuständig. In den Biosphärenreservaten und Naturparken wird die Managementplanung von dessen Abteilung Großschutzgebiete/Regionalentwicklung beauftragt und be gleitet. Außerhalb der Brandenburger Naturlandschaften erfolgt dies durch die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg. Die Managementpläne selbst werden dann im Auftrag des Landesamtes für Umwelt beziehungsweise des Natur- SchutzFonds von Planungsbüros erarbeitet. Was sind Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen? Die Maßnahmen in den Managementplänen werden in Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen unterschieden. Erhaltungsmaßnahmen dienen der Erreichung der Erhaltungsziele aus den Schutzgebietsverordnungen oder den Erhaltungszielverordnungen der jeweiligen FFH-Gebiete. Beispiele für Erhaltungsmaßnahmen können Regelungen zu Art und Umfang der Mahd und Beweidung sein oder investive Vorhaben wie die Herstellung der Durchgängigkeit eines Gewässerlaufs. Für das Land Brandenburg handelt es sich bei Erhaltungsmaßnahmen um Pflichtmaßnahmen, die zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands durch geeignete Instrumente umzusetzen sind. Entwicklungsmaßnahmen sind Handlungsoptionen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Maßnahmen zur weiteren Verbesserung von Lebensraumtypen oder der Habitate von Arten mit bereits günstigem Zustand handeln oder um die Entwicklung von Flächen mit Entwicklungspotenzial hin zu einem Lebensraumtyp oder einem Habitat. 22 ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN DER FAQ-KATALOG

23 Wie wird mit naturschutzfachlichen Zielkonflikten umgegangen? Neben den Zielen der FFH-Managementplanung ergeben sich weitere naturschutzfachliche Ziele unter anderem aus den Planungen für Vogelschutzgebiete oder im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Die verantwortlichen Büros ermitteln dazu die bestehenden Planungen, um eventuelle Zielkonflikte im Rahmen der FFH-Managementplanung zu benennen und zu lösen. Für welche Flächen des FFH-Gebiets werden Maßnahmen vorgeschlagen? Die Managementplanung wird nicht flächendeckend durchgeführt. Die Maßnahmen beziehen sich vorrangig auf die maßgeblichen Lebensraumtypen und Habitate der Arten der FFH-Richtlinie. In einigen Fällen kann es jedoch erforderlich sein, Maßnahmen für weitere Flächen vorzuschlagen, sofern sie für die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands erforderlich sind. Dazu zählen die Wiederherstellung eines Habitats einer Art, die Sicherung bedeutender Nahrungshabitate oder die Extensivierung von Nachbarflächen, um Stoffeinträge zu verringern oder zu vermeiden. Für die Auswahl solcher Flächen sind der ermittelte Erhaltungsgrad der Lebensraumtypen und Arten sowie äußere Einflüsse ausschlaggebend. ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN DER FAQ-KATALOG 23

24 Was sagen die Managementpläne zur land-, forst-, fischereiwirtschaftlichen oder jagdlichen Nutzung? Viele Lebensraumtypen des Anhangs I und Habitate der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sind über die Jahrhunderte durch Landnutzungen entstanden. Um sie zu erhalten, ist auch weiterhin eine Bewirtschaftung erforderlich. Aus diesem Grund ist die land- und forstwirtschaftliche Nutzung weiterhin zulässig, soweit sie die Erhaltungsziele des Gebiets nicht erheblich beeinträchtigt. Ist es zum Erhalt der Arten und Lebensraumtypen im Einzelfall dennoch notwendig, die derzeitige Nutzung an deren Erfordernisse anzupassen, wird dies im Rahmen der Managementplanung mit den Landwirten beziehungsweise Waldbesitzern besprochen. Für Maßnahmen, die nicht kostenneutral umgesetzt werden können oder durch die Mehraufwendungen oder Einkommensverluste entstehen, besteht in Brandenburg die Möglichkeit, finanzielle Verluste auszugleichen (auf landwirtschaftlichen Nutzflächen innerhalb von Schutzgebieten) oder im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen oder Fördermöglichkeiten weitestgehend abzufangen. Auch Jagd und Fischerei sind mit den Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete vereinbar, sofern sie die Erhaltungsziele eines Gebiets nicht erheblich beeinträchtigen. Andernfalls zeigt der Managementplan auf, ob jagdliche oder fischereiwirtschaftliche Handlungen beziehungsweise Einrichtungen zu erheblichen Beeinträchtigungen des Erhaltungszustands führen können und schlägt entsprechende Maßnahmen vor. Auch hier sind vorab Gespräche mit den jeweiligen Nutzern vorgesehen. In Bezug auf die fischereiwirtschaftliche Nutzung gelten Vorgaben der Leitlinie zur guten fachlichen Praxis in der Teichwirtschaft in der Regel als Natura 2000 verträglich. 24 ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN DER FAQ-KATALOG

25 Sind Nutzungsartenänderungen in einem Natura 2000-Gebiet möglich? Ja, sofern sich aus der Nutzungsänderung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebiets ergeben. Kann eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustands von Lebensraumtypen und Arten nicht offensichtlich ausgeschlossen werden, ist eine Verträglichkeitsprüfung notwendig. Ob eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist, entscheidet bei genehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen die jeweilige Genehmigungsbehörde im Verfahren. Nicht genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen sind der zuständigen Naturschutzbehörde anzuzeigen ( 34 Absatz 6 BNatSchG). Diese prüft die beabsichtigte Handlung innerhalb eines Monats auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Gebiets. Wer wird bei der Managementplanung beteiligt und wer ist betroffen? Im Rahmen der Managementplanung werden Behörden, Interessenvertreter, Flächeneigentümer und Nutzer sowie die allgemeine Öffentlichkeit informiert beziehungsweise beteiligt. Ein förmliches Verfahren ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es erfolgt jedoch eine Beteiligung, um vor Ort eine Akzeptanz für die Umsetzung der FFH-Richtlinie zu erreichen. Ob in einer Region ein Managementplan erarbeitet wird, erfahren Bürgerinnen und Bürger über ortsübliche Bekanntmachungen. Im Rahmen von Veranstaltungen wird über die Zielsetzung, Ablauf und Umfang der Planung sowie anstehende Kartierungen informiert. ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN DER FAQ-KATALOG 25

26 Die Information und Beteiligung der Grundeigentümer und Nutzer erfolgt durch: ortsübliche Bekanntmachungen, insbesondere Amtsblatt, lokale Presse oder Internetseite des Landesamts für Umwelt, öffentliche Informationsveranstaltungen, Bildung einer regionalen Arbeitsgruppe (rag), gezielte Kommunikation mit Eigentümern oder Landnutzern, auf deren Flächen Maßnahmen vorgeschlagen werden. Während der Planerstellung wird je nach Bedarf zu thematischen Informationsveranstaltungen oder Exkursionen eingeladen. Regionale Arbeitsgruppen (rag) begleiten die Planerstellung. Die Teilnehmer sind Vertreter von Behörden und weitere Interessenvertreter, deren Belange von der Managementplanung berührt werden. Im Einzelfall nehmen auch Eigentümer und Landnutzer, die im Planungsgebiet Grundflächen besitzen, teil. Im Regelfall werden Eigentümer und Landnutzer durch gesonderte Informations- und Abstimmungsveranstaltungen mit thematischen oder räumlichen Schwerpunkten in den Prozess einbezogen. Bei den Veranstaltungen haben alle Teilnehmer die Möglichkeit, ihr Wissen, ihre Ideen und Vorschläge einzubringen. Vor Erarbeitung des ersten Entwurfs des Managementplans werden erforderliche Erhaltungsmaßnahmen direkt mit den betroffenen Landnutzern und nach Bedarf mit den Eigentümern besprochen. Die nachfolgende Abbildung zeigt den Ablauf der FFH-Managementplanung in ihren wesentlichen Schritten. In den einzelnen Verfahren kann der Ablauf gebietsspezifisch angepasst werden. 26 ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN DER FAQ-KATALOG

27 Ermittlung des Bearbeitungsumfangs Vorbereitung Grundlagenermittlung Entwurf des Managementplanes Information der Öffentlichkeit über das Vorhaben Vergabe der Leistung Einrichtung der regionalen Arbeitsgruppe (rag) und Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit Bekanntgabe des Beginns der Kartierung; Bestandserfassung; Bewertung des Gebiets Information der rag; Vorstellung des Grundlagenteils Ableitung von Maßnahmenvorschlägen; Vorabstimmung der Vorschläge mit Behörden, Interessenvertretern, Eigentümern und Landnutzern, die in ihrer Zuständigkeit oder ihren Belangen berührt sind Bereitstellung des ersten Entwurfs der Managementplanung; Konsultationsprozess für Behörden und Interessenvertreter sowie der allgemeinen Öffentlichkeit mit Möglichkeit zur Abgabe von Anregungen und Hinweisen Frist für Hinweise: vier bis sechs Wochen Auswertung der Hinweise Information der Behörden und Interessenvertreter Erstellung und Vorstellung des zweiten Entwurfs im Rahmen einer erweiterten rag; Informationsveranstaltung für alle Hinweisgeber Abschlussbericht Erarbeitung des Abschlussberichts Veröffentlichung des Abschlussberichts online unter: ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN DER FAQ-KATALOG 27

28 Wie verbindlich sind die Pläne für Eigentümer und Nutzer? Aus den Managementplänen allein ergibt sich keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Dritten. Sie sind nur für Naturschutzbehörden verbindlich und durch andere Behörden zu beachten oder zu berücksichtigen. Ziel ist, die in den Managementplänen vorgeschlagenen Maßnahmen möglichst einvernehmlich mit den Eigentümern und Nutzern umzusetzen. Insbesondere für die Naturschutzverwaltung besteht aber die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume zu sichern oder zu entwickeln. Sofern für erforderliche Erhaltungsmaßnahmen kein Einvernehmen erzielt werden kann, ist gegebenenfalls zu prüfen, ob eine Umsetzung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens erfolgen soll. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt auch dann nur, wenn die vorgeschriebene Beteiligung von Behörden, Eigentümern und Landnutzern beziehungsweise der Öffentlichkeit beispielsweise bei Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde. Im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsverfahren findet eine Abwägung der Naturschutzbelange mit den Interessen des betroffenen Eigentümers beziehungsweise Nutzers statt. Gegen die in den Verwaltungsverfahren getroffenen Entscheidungen kann Widerspruch eingelegt werden, nicht aber bereits gegen den Managementplan. 28 ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN DER FAQ-KATALOG

29 Wo kann ich die fertigen Managementpläne einsehen? Die abgeschlossenen Managementpläne sind über die Internetseite abrufbar. Wie sollen die Managementpläne umgesetzt werden? Vor Ort und insbesondere mit Blick darauf, Land- und Forstwirte als Partner zu gewinnen, setzt das Land Brandenburg auf Freiwilligkeit. Für die Umsetzung der Managementplanung werden verschiedene Ausgleichs- und Förderinstrumente genutzt, die aus Mitteln der EU, des Bundes oder des Landes finanziert werden. Fördermöglichkeiten: Richtlinie für die Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins im Land Brandenburg und Berlin Richtlinie zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura 2000-Gebieten Richtlinie zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Kulturlandschaft der Länder Brandenburg und Berlin (Kulturlandschaftsprogramm / KULAP 2014) LIFE+ (Projektfinanzierung der EU) Naturschutzgroßprojekte des Bundes Bundesprogramm Biologische Vielfalt Vertragsnaturschutz ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN DER FAQ-KATALOG 29

30 Fachbegriffe Arten von gemeinschaftlichem Interesse (Art. 1 g) FFH-Richtlinie Arten, die im bezeichneten Gebiet bedroht, potentiell bedroht, selten oder endemisch, das heißt nur dort vorkommend, sind. Diese Arten sind in Anhang II und/ oder Anhang IV oder Anhang V aufgeführt beziehungsweise können dort aufgeführt werden. Biogeografische Region Biogeografische Regionen bilden den Rahmen für die Auswahl der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie. Differenziert wird in folgende biogeografische Regionen: kontinental (Mitteleuropa), atlantisch (Westeuropa), mediterran (Südeuropa), alpin (Hochgebirge), makronesisch (Kanaren, Azoren, Madeira), boreal (Skandinavien), pannonisch (Südosteuropa) sowie Schwarzmeer- und Steppenregion. Deutschland hat Anteil an der alpinen, atlantischen und der kontinentalen Region. Brandenburg gehört vollständig zur kontinentalen biogeografischen Region. Erhaltungsziel ( 7 (1) Punkt 9. BNatSchG) Ziele, die im Hinblick auf die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands für einen natürlichen Lebensraumtyp nach Anhang I oder eine Art im Anhang II der FFH-Richtlinie beziehungsweise eine in Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Art in einem Natura 2000-Gebiet festgelegt sind. Erhaltungszielverordnungen für FFH-Gebiete Erhaltungszielverordnungen dienen der Festsetzung der Gebietsgrenzen und der Erhaltungsziele für die FFH-Gebiete. Eine Erhaltungszielverordnung umfasst kurze allgemeine Bestimmungen zu den Erhaltungszielen und zur Gebietsabgrenzung sowie Tabellen mit vorkommenden Arten und Lebensraumtypen. Die konkrete Abgrenzung 30 FACHBEGRIFFE

31 der Gebiete erfolgt auf topografischen Karten im Maßstab 1 : Durch die Erhaltungszielverordnung werden keine neuen oder zusätzlichen Regelungen festgesetzt. Für die in der Erhaltungszielverordnung erfassten FFH-Gebiete gilt der bereits bestehende gesetzliche Schutz für Natura 2000-Gebiete nach den 33 und 34 BNatSchG weiter. An anderen Schutzbestimmungen und den bestehenden Nutzungen ändert sich dadurch nichts. Weitere Informationen: Erhaltungsgrad Zustand der Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II FFH-Richtlinie auf Ebene der einzelnen Flächen und Vorkommen im jeweiligen FFH-Gebiet und dem FFH-Gebiet als Gesamtheit Erhaltungszustand Zustand der Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II FFH-Richtlinie auf Ebene der Bundesländer, der Mitgliedstaaten und der biogeografischen Regionen EU-Programm LIFE+ LIFE+ ist ein eigenständiges Förderprogramm der EU zur Unterstützung von Umwelt-, Naturschutz- und Klimaprojekten in der gesamten EU. Der Programmzeitraum von LIFE+ umfasst die Jahre 2014 bis 2020 und verfügt über ein Gesamtbudget von rund 3,4 Milliarden Euro. Das Programm unterstützt investive Vorhaben, insbesondere im Bereich des Naturschutzes und der Erhaltung der biologischen Vielfalt, aber auch weitere Projekte mit Bezug zu Umwelt und Ressourceneffizienz beziehungsweise seit 2014 auch zur Klimapolitik. FACHBEGRIFFE 31

32 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) Naturschutzrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 92/43/EWG) zum Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat-Gebiet) besondere Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie Nationale Naturlandschaften (Großschutzgebiete) Zu den Brandenburger Nationalen Naturlandschaften, umgangssprachlich auch Großschutzgebiete genannt, gehören der Nationalpark, die drei Biosphärenreservate und elf Naturparke. Gesetzlich geschützte Biotope Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotop haben, sind nach 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit 18 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz gesetzlich geschützt. Siehe: Lebensraumtypen Lebensraumtypen gemeinschaftlicher Bedeutung sind gemäß der FFH-Richtlinie Biotoptypen oder Biotopkomplexe, die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem Natura 2000 geschützt werden müssen. Verträglichkeitsprüfung Prüfung von Planungen und Projekten, die ein Gebiet erheblich beeinträchtigen können (siehe Art. 6 (2) FFH-Richtlinie in Verbindung mit 33 BNatSchG) 32 FACHBEGRIFFE

33 Verschlechterungsverbot Gemäß Art. 6 (2) FFH-Richtlinie treffen die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele der FFH-Richtlinie erheblich auswirken könnten. Vogelschutzgebiet nach der Vogelschutzrichtlinie als Schutzgebiet für Vogelarten des Anhangs I beziehungsweise Artikel 4 Absatz 2 ausgewiesene Gebiete (engl.: Special Protection Area: SPA) Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) Richtlinie zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume in der Europäischen Union (Richtlinie 2009/147/EG) FACHBEGRIFFE 33

34 Kontaktadressen Gebiete innerhalb der Nationalen Naturlandschaften: Ihre Ansprechpartner sind die Leiterinnen und Leiter der jeweiligen Großschutzgebiete Nationalpark Unteres Odertal: Telefon: nationalparkplan Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe: Telefon: Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin: Telefon: Biosphärenreservat Spreewald: Telefon: Naturpark Barnim: Telefon: Naturpark Dahme-Heideseen: Telefon: , Naturpark Hoher Fläming: Telefon: KONTAKTADRESSEN

35 Naturpark Märkische Schweiz: Telefon: Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft: Telefon: Naturpark Niederlausitzer Landrücken: Telefon: Naturpark Nuthe-Nieplitz: Telefon: , Naturpark Schlaubetal: Telefon: , Naturpark Stechlin-Ruppiner Land: Telefon: Naturpark Uckermärkische Seen: Telefon: Naturpark Westhavelland: Tel.: KONTAKTADRESSEN 35

36 Gebiete außerhalb der Nationalen Naturlandschaften Arne Korthals (Projektleiter) Telefon: Ansprechpartner zu einzelnen Gebieten unter Allgemeine Fragen zur Managementplanung im Land: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Abteilung Naturschutz Stabsstelle FFH-Umsetzung Christoph Molkenbur Telefon: Landesamt für Umwelt Abteilung Großschutzgebiete, Regionalentwicklung Martina Düvel Telefon: oder KONTAKTADRESSEN

37 Notizen 37

38 38 Notizen

39

40 Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Henning-von-Tresckow-Straße Potsdam pressestelle@mlul.brandenburg.de

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