A M t S B L A t t. der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid. mit den Mitgliedsgemeinden: Abtswind Castell Rüdenhausen Wiesentheid

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1 A M t S B L A t t der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid mit den Mitgliedsgemeinden: Abtswind Castell Rüdenhausen Wiesentheid und den jeweiligen Ortsteilen: Feuerbach Geesdorf Greuth Reupelsdorf Untersambach Wüstenfelden Homepage: 3. JAHRGAnG FREItAG 2. DEZEMBER 2016 nummer 48 Amtliche Bekanntmachungen der VGem Ablesung der Wasserzähler 2016 Zum Jahresende steht wieder die Ablesung der Wasserzähler an. Die Ablesung muss von jedem Hauseigentümer selbst durchgeführt werden, hierzu erhält jeder Eigentümer einen Ablesebrief per Bitte melden Sie Ihren Zählerstand online im Bürgerserviceportal unter Sofern Ihnen kein Online-Zugang zur Verfügung steht, senden Sie bitte den zugesandten Ablesebrief bis spätestens an die Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid zurück. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Bericht aus der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom Bericht über die Ferienpassaktion 2016 und Anerkennung der Abrechnung Die Ferienpassaktion der VGem wurde in diesem Jahr zum 36. Mal durchgeführt. Für die Kinder wurden 24 Tages- und Halbtagesveranstaltungen angeboten, hiervon waren 13 ausgebucht. Es haben insgesamt über 700 Jugendliche teilgenommen. 222 Ferienpässe wurden ausgegeben. Der Preis für den Ferienpass ist mit 2,50 seit über 35 Jahren gleichgeblieben. In diesem Preis sind 5 Freikarten für das Freibad Abtswind eingerechnet, sodass der Ferienpass eigentlich kostenfrei ist. Insgesamt wurde das Freibad Abtswind von 670 Jugendlichen besucht. Das sind 48 Besucher mehr als im Vorjahr. Es gingen 550, an Spenden ein. Die Umlage pro Einwohner beläuft sich auf 0,40. Die vorgelegte Abrechnung der Ferienpassaktion 2016 wird anerkannt. Die Ferienpassaktion soll im Jahr 2017 unverändert fortgeführt werden. 2. Bericht zum gemeinsamen Amtsblatt der VGem und Anerkennung der Abrechnung Der Vorsitzende informiert die Gemeinschaftsversammlung über die Abrechnung des Amtsblattes der VGem im Jahr Die Abrechnung wird anerkannt. Es wird den Gemeinden empfohlen den Amtsblattbezugspreis einheitlich auf 15, festzusetzen. 3. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 mit Feststellungsbeschluss Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 vom wurde bekannt gegeben. Einwendungen werden nicht erhoben. Die im Haushaltsjahr 2015 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmi- gung nicht schon in früheren Beschlüssen der Verbandsversammlung erfolgt ist, hiermit genehmigt. Die Jahresrechnung 2015 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt: Summe bereinigter Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben im Verwaltungshaushalt: ,65 im Vermögenshaushalt: ,60 im Gesamthaushalt: ,25 Die Zuführung zum Vermögenshaushalt betrug 0,00 4. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 mit Entlastungsbeschluss Der Verwaltung wird für das Jahr 2015 Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.v.m. Art. 26 KommZG erteilt. 5. Bericht über die überörtliche Kassenprüfung der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid Der Verbandsversammlung wird mitgeteilt, dass die staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Kitzingen die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid am überörtlich geprüft hat. Bei der unangekündigten Prüfung hat sich keine Prüfungserinnerung (Textziffer) ergeben. Lt. Prüfungsbericht vom mussten keine besonderen Feststellungen getroffen werden. Die Kassengeschäfte werden ordnungsgemäß abgewickelt. Die Kassenlage war am Prüfungstag geordnet bis günstig. 6. Haushalt 2017, Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan, die Haushaltssatzung, den Stellenplan und den Finanzplan Der Gemeinschaftsvorsitzende stellt den Haushaltsplanentwurf 2017 samt Vorbericht zur Diskussion. Die Einwohnerzahl ist gegenüber dem Vorjahr von auf Einwohner gestiegen. Die VGem-Umlage betrug im Haushaltsjahr ,, für das Haushaltsjahr 2017 ist ebenso eine Umlage von 125, vorgesehen. Ab 2018 könnte bei planmäßigem Verlauf eine Erhöhung nötig sein. Verursacht wird diese Erhöhung insbesondere durch die Belastung durch die Umlage an die Versorgungskammer (bis Haushaltsjahr 2018) und Veränderungen in der Personalsituation. Auch mit dieser Erhöhung liegt die Umlage der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid im mittleren Bereich der Umlagesätze anderer VGems im Landkreis (derzeit zwischen 106, und 141, ). Die Ansätze im Verwaltungshaushalt orientieren sich an den Rechnungsergebnissen der Vorjahre und berücksichtigen den zu erwartenden Bedarf des Haushaltsjahres Der VGem-Haushalt hat als größten Ausgabeposten die Personalkosten. Durch die vorgesehenen Veränderungen im Personalbereich (insb. die Stufen- und Tarifsteigerungen) erhöhen sich hier die Kosten um , auf ,. Bei planmäßigem Verlauf hat die Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid Ihre Rücklagen am Ende des Finanzplanungszeitraumes ( ) inklusive der Mindestrücklage aufgebraucht und erfüllt IMPRESSUM Herausgegeben im Auftrag der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid. Mitglied der Dorfschätze. Verantwortlich für den Inhalt, amtlicher Teil: Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Dr. Werner Knaier (Tel. ( ) amtsblatt@wiesentheid.de). Anzeigen: STORCH VERLAG Gesamtherstellung: STORCH MEDIA CONCEPT Telefon ( ) Telefax ( ) storch-smc@t-online.de Schönbornstraße 36A Wiesentheid 1

2 somit die Anregungen der Rechnungsprüfung. Der Haushaltsplan, der Finanzplan und der Stellenplan werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird in der vorgelegten Fassung erlassen. 7. Aufnahme der Stadt Marktbreit in die kommunale Verkehrsüberwachung; Abschluss einer Zweckvereinbarung Die VGem Wiesentheid übernimmt, vorbehaltlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtbehörde, für die Stadt Marktbreit alle zur Durchführung der Überwachung des fließenden Verkehrs sowie zur Ahndung hierbei festgestellter Verstöße notwendigen Aufgaben und hoheitlichen Befugnisse. Die Stadt Marktbreit trägt alle hierbei entstehenden Kosten. Der Vorsitzende wird ermächtigt, mit der Stadt Marktbreit eine Zweckvereinbarung abzuschließen, mit welcher sämtliche Aufgaben der Verkehrsüberwachung, einschließlich aller hoheitlichen Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie die Organisation und die finanzielle Abwicklung auf die VGem Wiesentheid übertragen werden. Der vorgelegte Entwurf der Zweckvereinbarung wird genehmigt und beschlossen. 8. Widmung von weiteren Orten für die Vornahme von Eheschließungen und Verpartnerungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften Folgende Orte werden für die Vornahme von Eheschließungen und Verpartnerungen von Lebenspartnerschaften durch das Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid neu gewidmet: 1. Foyer im Haus des Gastes in Abtswind (Apothekergasse 2) 2. Aussichtsplattform Frankenblick in Abtswind Die übrigen, bereits gewidmeten Orte bleiben von diesem Beschluss unberührt. Für die Eheschließung / Verpartnerung an den neuen Örtlichkeiten wird keine gesonderte Gebühr erhoben. 9. neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - 2b UStG Die Gemeinschaftsversammlung beauftragt die Verwaltung, folgende Optionserklärung gem. 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) zu stellen: Hiermit erklärt die Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid, dass sie vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiterhin 2 Abs. 3 UStG in der am geltenden Fassung anwendet. 10. Wünsche und Anträge öffentlich Sachvortrag: Die Versammlung berät erneut über die Ausgestaltung des VGem-Betriebsausflugs. Mehrheitlich wird keine Notwendigkeit für eine erneute Beschlussfassung gesehen. 10a. neuerlass der Dienstanweisung für die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid Die Dienstanweisung der Kasse Wiesentheid wird zum dahingehend geändert, dass die Beträge der Anordnungsbefugnis mit den in den Geschäftsordnungen festgelegten Beträgen angeglichen werden. 11. Aus der nicht-öffentlichen Sitzung Die VGem Wiesentheid führt einen zentralen Empfang mit Poststelle und Telefonzentrale ein und schreibt hierfür eine Stelle aus, welche vorerst zur Erprobung auf zwei Jahre befristet ist. Für das Jahr 2018 wird ein Ausbildungsplatz zum/zur Verwaltungsfachwirt angeboten. Die Firma ppm GmbH wird mit der Lieferung eines GNSS-GPS-Empfängers für die Bauhöfe und Feldgeschworenen beauftragt (19.976,78 ), die ÜZ Lülsfeld in Kooperation mit der Fa. RIWA mit der Lieferung eines Tablets für die Nutzung des GIS-Systems der Verwaltung im Außeneinsatz sowie für die Baum- und Kanalprüfung (4.840, ). Die Beschaffungen werden in Höhe von 80 % bezuschusst, sodass für die VGem eine Eigenbeteiligung von ca , verbleibt. Die Firma SMC Storch Wiesentheid wird für die Jahre 2017 bis 2019 mit Satz und Druck des gemeindlichen Amtsblattes beauftragt. Informationen aus der Schulverbandsversammlung vom Vorab: Ortstermin Besichtigung Schulgebäude Der Vorsitzende und die Schulleitung führten die Verbandsräte durch das Schulgebäude und stellten die laufenden Sanierungsmaßnahmen sowie mögliche Bauprojekte der kommenden Jahre vor. 2. Informationen aus dem Schulbetrieb Die Schulleitung informiert über den Schulbetrieb und teilt statistische Werte sowie Schülerzahlen mit. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass zu möglichen Schulverbünden noch keine konkreten Aussagen getroffen werden können. 3. Sachstand zu den laufenden Sanierungsarbeiten Frau Isabell Kirchner berichtet über den aktuellen Sachstand der beschlossenen Sanierungsarbeiten im Schulgebäude, insbesondere über die Ertüchtigung der Sanitärräume, der Umrüstung auf die LED-Beleuchtung und den Einbau der Whiteboards. 4. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 mit Feststellungsbeschluss Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 vom wird bekannt gegeben. Einwendungen werden nicht erhoben. Die im Haushaltsjahr 2015 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen der Verbandsversammlung erfolgt ist, hiermit genehmigt. Die Jahresrechnung 2015 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 mit folgenden Ergebnissen festgestellt: Summe bereinigter Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben im Verwaltungshaushalt: ,72 im Vermögenshaushalt: ,46 im Gesamthaushalt: ,18 Die Zuführung zum Vermögenshaushalt betrug , Entlastung der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2015 Der Verwaltung wird für das Jahr 2015 Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.v.m. Art. 26 KommZG erteilt. 6. Bauprogramm 2017 bis 2020 Die Versammlung beschließt für die laufende Legislaturperiode die Durchführung des folgenden Bauprogramms und beauftragt den Vorsitzenden und die Verwaltung, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. MASSNAHME Ausführung Kostenansatz Sanierung Sanitärräume Turnhalle , (bereits beschlossen) Sanierung Sanitärräume Grundschule 2017/ , (bereits beschlossen) Es wird eine Jahressonderzahlung für die Vorsitzenden beschlossen. Die Gemeinschaftsversammlung stimmt der Einführung einer leistungsorientierten Bezahlung gem. 18 TvöD zu. 2 Umbau Lehrerzimmer und Sekretariat , Ausstattung Lehrerzimmer und Sekretariat 2017/ ,

3 Brandschutzgutachten/ Notfallvorsorge , Brandschutzertüchtigung 2018/ , Erneuerung der Heizungssteuerung , Ertüchtigung des EDV-Netzwerks und Server , Erneuerung Computerraum , 7. Erweiterung der Stelle für Jugendsozialarbeit an Schulen Der Schulverband erkennt die Notwendigkeit einer Stellenerhöhung für die Jugendsozialarbeit an Schulen an. Der Vorsitzende wird beauftragt, auf eine Entscheidung des Kreistages hinzuwirken. Erst im Anschluss soll über eine Kostenbeteiligung des Schulverbandes beschlossen werden. 8. Elementarversicherung für das Schulgebäude Es besteht Einigkeit, dass ein differenziertes Angebot für eine Elementarversicherung eingeholt werden soll. 9. Haushalt 2017, Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan, die Haushaltssatzung, den Stellenplan und den Finanzplan sowie das Investitionsprogramm Der Schulverbandsvorsitzende stellt den Haushaltsplanentwurfes 2017 samt Vorbericht zur Diskussion. Die Schülerzahl ist gegenüber dem Vorjahr von 529 auf 533 Schüler gestiegen; die Zahl der umlagepflichtigen Grund- und Mittelschüler von 520 auf 528 Schüler. Die Schulverbandsumlage musste, wie im Vorjahr bereits angekündigt und beschlossen, auf 950, /Schüler angehoben werden. Die Investitionsumlage beläuft sich 2017 pro Schüler auf 730,. Die Gesamtumlage im Jahr 2017 schließt daher mit 1.680, /Schüler. Die Schulverbandsumlage (ohne Investitionsumlage) ist die niedrigste im Landkreis Kitzingen. Die Ansätze im Verwaltungshaushalt orientieren sich an den Rechnungsergebnissen der Vorjahre und berücksichtigen den zu erwartenden Bedarf des Schuljahres 2016/2017. Im Vermögenshaushalt sind im kommenden Schuljahr neben der Fortführung der Maßnahme Toilettensanierung, der Umbau des Sekretariats und Lehrerzimmers im Vorgriff auf die beschlossene Schulteilung, die Ertüchtigung des EDV-Netzwerks, die Anschaffung neuer PCs für den Computerraum 2, sowie die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes vorgesehen. Der Vorsitzende dankt der Schulleitung für das Engagement, die Schule wirtschaftlich und sparsam zu führen und sich mit den Wünschen und Planungen an den pädagogisch erforderlichen, durch die Schulaufsicht geforderten und im Rahmen der Finanzkraft möglichen Maßnahmen zu orientieren. Sein Dank gilt auch der Verwaltung für die rechtzeitige und sorgfältige Vorbereitung des Haushaltsplanes. Nach Beantwortung verschiedener Fragen aus dem Gremium beschließt die Schulverbandsversammlung den Haushaltsplan, den Finanzplan und den Stellenplan gemäß den vorgelegten Sitzungsunterlagen und erlässt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - 2b UStG Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Optionserklärung gem. 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) abzugeben: Hiermit erklärt der Schulverband Wiesentheid, dass er vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiterhin 2 Abs. 3 UStG in der am geltenden Fassung anwendet. 11. Sonstiges, Wünsche und Anträge öffentlich Es werden keine Anfragen vorgebracht. 12. Aus der nicht-öffentlichen Sitzung Die Firma MR Datentechnik, Würzburg, wird mit der Erneuerung der PCs des Computerraums 1 und der Erneuerung der Verwaltungs-IT beauftragt. Der Vorsitzende und die Verwaltung werden ermächtigt, im Rahmen der laufenden Baumaßnahmen die Ertüchtigung des EDV-Netzwerks nach den allgemeinen Vergabegrundsätzen und im Rahmen der Haushaltsmittel zu vergeben. Die Firma Wackler Service Group GmbH & Co. KG wird mit Beginn zum mit der Grund- und Unterhaltsreinigung des Schulgebäudes gemäß Ausschreibung beauftragt. Der Vorsitzende und die Schulverbandsverwaltung werden ermächtigt, die Arbeiten für die Neugestaltung des Sekretariats und des Lehrerzimmers unter Beachtung der allgemeinen Vergabegrundsätze im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel zu vergeben. Die Firma Elektro Bräutigam Wiesentheid wird mit der elektrotechnischen Prüfung der festen und beweglichen elektrotechnischen Anlagen betraut. Das Ingenieurbüro Röschert wird mit der Erstellung eines Brandschutzkonzepts und der Überprüfung der sicherheitsrelevanten Gebäudeinfrastruktur beauftragt. Der Vorsitzende und die Verwaltung werden ermächtigt, unter Beachtung des Vergaberechts und im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel die Ertüchtigung der Heizungssteuerung zu vergeben. Die ÜZ Lülsfeld eg wird mit der Stromlieferung für die Jahre beauftragt. Für die Nutzung der Schulräume durch die VHS sowie für Kooperationskurse der VHS wird kein Nutzungsentgelt erhoben, ausgenommen sind Veranstaltungen in den Sporthallen. Auskunfts- und Übermittlungssperren Die Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid ist verpflichtet, einmal jährlich auf die Möglichkeit der Einrichtung von Auskunfts- und Übermittlungssperren hinzuweisen. Die Anträge hierfür sind im Rathaus Wiesentheid, Zimmer-Nr. 1 erhältlich. Im Einzelnen ist folgendes zu beachten: Auskunftssperre Wenn Sie gegenüber Ihrer Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z.b. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.b. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), werden Ihre Meldedaten entsprechend gesperrt (Auskunftssperre). Vor Einrichtung der Auskunftssperre werden Ihre Angaben durch die Meldebehörde überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe allein genügt nicht für die Eintragung einer Auskunftssperre. Auskunftssperren gelten stets zu dem Schutzzweck, der für die Eintragung ausschlaggebend war. Wird nach Anhörung der betroffenen Person nach Auffassung der Meldebehörde durch die Auskunft der Schutzzweck der Auskunftssperre nicht berührt und sind auch sonstige schutzwürdige Interessen der betroffenen Person gewahrt, kann die Auskunft erteilt werden. Die Auskunftssperre gilt befristet, sie endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres; sie kann auf Antrag verlängert werden. Übermittlungssperren Daneben besteht für Sie auch die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten zu widersprechen (Übermittlungssperren). Eine Angabe von Gründen ist hierbei jeweils nicht erforderlich Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften ( 42 Abs. 3 Satz 2 BMG) Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten

4 ihrer Mitglieder auch einige Grunddaten von Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, übermittelt werden dürfen. Der betroffene Familienangehörige nicht das Kirchenmitglied selbst kann die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen. Diese Übermittlungssperre gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften übermittelt werden. 2. Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere träger von Wahlvorschlägen ( 50 Abs. 1 und 5 BMG) Im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen dürfen Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft über Namen, Anschrift, Doktorgrad von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Der Empfänger hat die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen. Diese Auskunft darf nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. 3. Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen ( 50 Abs. 2 und 5 BMG) Mandatsträgern, Parteien, Wählergruppen, Mitgliedern parlamentarischer Vertretungskörperschaften und Bewerbern für diese sowie Presse und Rundfunk darf eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erteilt werden. Die Auskunft darf nur die dazu erforderlichen Daten (Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift) sowie Tag und Art des Jubiläums umfassen. Diese Auskunft darf nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. 4. Auskünfte an Adressbuchverlage ( 50 Abs. 3 und 5 BMG) Das Bundesmeldegesetz erlaubt eine Auskunft an Adressbuchverlage über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Dieser Auskunftserteilung können Sie widersprechen. 5. Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung ( 36 Abs. 2 BMG i. V. m. 58 c Abs. 1 Soldatengesetz) Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jeweils zum 31. März eines jeden Jahres Angaben zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift). Falls Sie keine Informationen durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr wünschen, können Sie der Datenweitergabe widersprechen. Die jeweilige Übermittlungssperre wird von Ihrer Meldebehörde entsprechend eingetragen. Die Übermittlungssperre wird nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der Sie der Datenübermittlung widersprochen haben. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Datenübermittlung für alle Wohnungen ausschließen wollen, müssen Sie bei allen Gemeinden, in denen Sie einen Wohnsitz haben, der Datenübermittlung widersprechen. Übermittlungssperren gelten ohne Befristung. Vollzug des tiergesundheitsgesetzes ERHÖHUnG der Schutzmaßnahmen zur Verhütung der Geflügelpest durch Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art Ergänzend zu seiner Allgemeinverfügung vom erlässt das Landratsamt Kitzingen folgende Allgemeinverfügung 1. Sämtliche Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel (z. B. Hühner, Enten, Gänse, Puten) und gehaltenen Vögeln anderer Arten (z. B. Tauben, Psittaciden) werden ab sofort bis zur Aufhebung dieser Allgemeinverfügung untersagt. 2. Die Allgemeinverfügung bezüglich der Stallpflicht vom bleibt vollinhaltlich bestehen Die sofortige Vollziehung der in den Ziffern 1 und 2 des Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. Die Anfechtung der Ziffern 1 und 2 der Allgemeinverfügung hat deshalb keine aufschiebende Wirkung. 4. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Kitzingen, Elena Dietz, Abteilungsleiterin Hinweis: Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Landratsamt Kitzingen aus. Sie kann während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Fundamt Beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid wurden folgende Gegenstände abgegeben: 1 Lego-Duplo-Männchen 1 Mountain-Bike 1 Rosenkranz mit weißen Perlen (abzuholen im Pfarramt Abtswind, Tel. ( ) ) Die Fundsachen können im Rathaus Wiesentheid, Zimmer-Nr. 1, von den Eigentümern abgeholt werden. Informationen aus der VGem Sing- und Musikschule Steigerwald e.v. Herzliche Einladung zur Vorstandssitzung und Mitgliederversammlung 2016 der Sing- und Musikschule Steigerwald e.v. am DOnnERStAG, , Uhr im Sitzungssaal Rathaus Wiesentheid. Werden auch Sie Mitglied im Verein SMSteigerwald e.v. und unterstützen Sie mit nur 10, Euro/Jahr die musikalische Erziehung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen der Mitgliedsgemeinden Abtswind, Castell, Geiselwind, Kleinlangheim, Prichsenstadt, Rüdenhausen, Wiesenbronn und Wiesentheid Musikschul-Orchester Die nächste Probe finder am Samstag, von bis Uhr statt! Alle Zusatzangebote, wie Ensemble, Orchester und Musiktheorie & Gehörbildung sind für Instrumentalschüler der Musikschule kostenlos. Herzlichen Dank! Joachim Kauschke ist seit 20 Jahren Gitarrenlehrer an unserer Musikschule. Seit 1996 unterrichtet Herr Kauschke, wohnhaft in Nürnberg, die Fächer Klassische Gitarre, E-Gitarre und E-Bass an zwei Unterrichtsnachmittagen in der Woche. Die Sing-und Musikschule Steigerwald dankt ihm für seine stets hervorragende Arbeit und Engagement und hofft noch auf viele weitere Jahre bester Zusammenarbeit. Musiktheorie & Gehörbildung MOntAGS von bis Uhr findet der Kurs für die Allgemeine Musiklehre und Hörerziehung statt. MOntAG, für Einsteiger bis 12 Jahre; MOntAG, FLP D1 für Fortgeschrittene ab 14 Jahre (14-tägig im Wechsel). Es sind noch Plätze frei! Bauschuttdeponie Iphofen Ab Dezember bis März samstags geschlossen Ab Dezember bis einschließlich März nächsten Jahres bleibt die Bauschuttdeponie Iphofen an Samstagen geschlossen.

5 Von Montag bis Freitag hat die Kreisbauschuttdeponie Iphofen jedoch auch in den Wintermonaten durchgängig von bis Uhr die Tore geöffnet. Ausnahme: Am MIttWOCH, den , bleibt die Deponie ganztags geschlossen. Bei Fragen zur sachgerechten Verwertung und Entsorgung von Baureststoffen helfen die Abfallberater am Landratsamt weiter, Tel. ( ) , Fax ( ) , abfall@kitzingen.de Die Abfallberater informieren Ab 2017 neue Dienstleister bei der Müllabfuhr Zum Jahreswechsel 2016/2017 gibt es bei der kommunalen Müllabfuhr im Landkreis Kitzingen einen Wechsel des Dienstleisters. Nach einer vorgeschriebenen europaweiten Ausschreibung hat der Landkreis den Auftrag zur Abfuhr von Restabfall, Bioabfall und Altpapier zum an die Firma Knettenbrech+Gurdulic Service GmbH mit Niederlassung in Kitzingen vergeben. Das Unternehmen löst hier die bisher beauftrage Firma Veolia Umweltservice Süd ab, deren Vertrag Ende 2016 ausläuft. Die mobile Sperrabfallabfuhr bleibt wie bisher bei der Firma Veolia Umweltservice Süd. Auch das ist ein Ergebnis der Ausschreibung. Gelbe Säcke & Co. Neu vergeben wurde darüber hinaus auch die Verteilung, Sammlung und der Transport der Gelben Säcke. Für diese Neuvergabe zeichnet sich allerdings nicht der Landkreis verantwortlich, sondern die Dualen Systeme Deutschland, die diese Leistung in eigener Regie ausgeschrieben und vergeben haben. Zum Jahreswechsel geht der Auftrag von der bisherigen Firma Edelhäuser Wertstoffe nun ebenfalls auf die Firma Knettenbrech + Gurdulic über. Bewährte Abfuhrtage bleiben bestehen Auch wenn die Abfuhrfirma wechselt, so bleiben die bewährten Abfuhrtage für die Restabfall, Bio- und Papiertonne sowie des Gelben Sacks unverändert. Dazu werden die Abfallberater am Landratsamt wieder rechtzeitig vor Weihnachten an alle Haushalte einen Müll- Abfuhrkalender für das kommende Jahr verteilen. Ab Uhr geht s los Um das Tagespensum zu schaffen, muss auch die neue Abfuhrfirma von Fall zu Fall die Tourenplanung der Müllabfuhr anpassen, um flexibel reagieren zu können. Ein Verkehrsstau, eine Umleitung, eine durch Lieferfahrzeuge oder Falschparker versperrte Straße, nicht eingeplante Wartezeiten an den Entsorgungsanlagen oder widrige Witterungsverhältnisse wie Schnee und Glatteis sind nur einige Gründe, warum die Müllabfuhr gezwungen sein kann, kurzfristig umzudisponieren. Dann wird ein anderer Abfuhrbezirk vorgezogen und der ursprünglich geplante später am Tag nachgeholt. Deswegen darf man sich keinesfalls auf feste Uhrzeiten bei der Müllabfuhr verlassen. Daher gilt: Die Mülltonnen und Gelben Säcke müssen am Abfuhrtag bis spätestens um Uhr bereitgestellt werden. Carl-Stumpf-Bibliothek Veranstaltungen im Dezember Adventliche Vorlesestunde für Kinder von 5 bis 10 Jahren am: FREItAG, den FREItAG, den FREItAG, den jeweils um Uhr in der Bibliothek, Eintritt frei. Bilderbuchkino am MIttWOCH, den , Uhr. DORFSCHÄtZE Öffnungszeiten MOntAG bis Uhr und bis Uhr; DIEnStAG und MIttWOCH bis Uhr; FREItAG bis Uhr. telefon ( ) Amtliches aus Abtswind 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung des Marktes Abtswind Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Abtswind folgende Satzung 1 Änderung Die Hundesteuersatzung des Marktes Abtswind vom wird wie folgt geändert: 1. 5 (Steuermaßstab und Steuersatz) Abs. 1 erhält folgende Fassung: Die Steuer beträgt für den ersten Hund 20, für den zweiten Hund 50, für jeden weiteren Hund 80, für jeden Kampfhund 300,. 2 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft. Abtswind, den Jürgen Schulz, 1. Bürgermeister Änderung der Amtsstunden des 1. Bürgermeisters Aufgrund des Rathausumbaus finden die wöchentlichen Sprechstunden des 1. Bürgermeisters Jürgen Schulz ab sofort in der Pfarrgasse 22, zu den gewohnten Zeiten, DIEnStAG von bis Uhr statt. Telefon ( ) 3 00 oder Handy (01 51) Aus der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Abtswind vom Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest. Der 1. Vorsitzende begrüßt Herrn Valentin Maier und die Seniorenbeauftragte Brunhilde Höfer. 1. Genehmigung des Protokolls der vergangenen Sitzung Es werden keine Einwendungen erhoben. 2. Stand Wasserversorgung Abtswind - Ing. Valentin Maier Der Vorsitzende erteilt Herrn Bauingenieur Maier das Wort. Dieser führt aus, dass am eine Besprechung bezüglich der Wasserversorgung (Wasserrecht Bauernbrunnenquelle und Brunnen Schulzenschlag) stattgefunden hat. An diesem Termin haben neben ihm und Bürgermeister Jürgen Schulz die zuständigen Sachbearbeiter des Wasserwirtschaftsamtes und Landratsamtes sowie Herr Dr. Reiländer teilgenommen. Die Ergebnisse der Besprechung wurden in einem Aktenvermerk zusammengefasst und allen Gemeinderatsmitglieder mit den Unterlagen in der Gemeinderatssitzung überreicht. A. Bauernbrunnenquelle Herr Valentin Maier erklärt, dass als Resultat der Besprechung empfohlen wurde, die Bauernbrunnenquelle aufzulassen und nicht mehr an die Wasserversorgung anzuschließen. Die Hauptgründe hierfür stellt er wie folgt dar: 1. Das neu zu beantragende Wasserschutzgebiet wird zumindest einen großen Teil, wenn nicht die gesamte Ortslage von Abtswind mit einbeziehen. Hierdurch werden Auflagen auch für die Ortslage Abtswind in einer entsprechenden Wasserschutzgebietsverordnung formuliert werden müssen. Hierzu wird vor allem das Verbot zur Durchführung von Bohrungen generell oder nicht über eine bestimmte Tiefe hinaus (Grenzdolomit muss unverletzt bleiben) zählen. Erdwärmenutzungen oder private/gewerbliche Grundwassernutzungen werden dadurch in der Ortslage von Abtswind ausgeschlossen.

6 2. Die Wasserschutzzone II wird mit einer Größe von mindestens 1,31 km² auszuweisen sein. Je nachdem, wie restriktiv die Auflagen in der festzusetzenden Wasserschutzgebietsverordnung für die Zone II ausfallen, werden Entschädigungszahlungen an die Landwirte in der Wasserschutzzone II im Bereich von ca. 100, bis 150, pro HA liegen. Bei einer Größe der Schutzzone II von 131 HA würden somit jährliche Kosten in Höhe von ca , bis , anfallen. Diese Summen betitelt Herr Bauingenieur Maier als Regelsatz und Vorschlag, jedoch nicht als bindend. 3. Die Wasserschutzzone III wird mit einer Größe von mindestens 1,00 km² auszuweisen sein. Auch hier könnten, wenn auch in wesentlich verminderter Größenordnung, Entschädigungszahlungen notwendig werden. 4. Der Chemismus des Grundwassers aus der Bauernbrunnenquelle zeigt mit 45,2 mg/l Nitrat eine sehr deutliche Belastung die nahe am Grenzwert der Trinkwasserverordnung mit 50 mg/l liegt. Eine langfristige Nutzung des Grundwassers ist daher eher unwahrscheinlich, da Sanierungsmaßnahmen nur sehr langsam greifen und hierzu eine enge Kooperation mit den Landwirten im Einzugsgebiet der Quelle unerlässlich ist. 5. Die immer wieder auftretenden bakteriologischen Belastungen des Quellwassers zeigen sehr deutlich die kurzen Verweilzeiten des Wassers im Boden. Krankheitskeime können daher sehr schnell von der Erdoberfläche in die Quelle eindringen. Bei entsprechender Trübung des Wassers müsste neben der Desinfektion eine Filtration vorgeschaltet werden. Aus diesen Ausführungen leitet sich die Empfehlung ab, die Bauernbrunnenquelle aus qualitativen, quantitativen und wirtschaftlichen Aspekten nicht mehr zur Trinkwasserversorgung der Einwohner von Abtswind zu nutzen und diese Fassung aufzugeben. Als Ausgleich für die Bauernbrunnenquelle wird vorgeschlagen, eine Anschlussmöglichkeit an die Fernwasserversorgung zu erstellen. Diese Option wird vom Gemeinderat bereits ins Auge gefasst und eingeplant. Weiterhin wird überlegt, das Wasser aus der Bauernbrunnenquelle als Brauchwasser für landwirtschaftliche und sonstige Nutzungen zur Verfügung zu stellen. B. Brunnen II Schulzenschlag Beim Brunnen Schulzenschlag, Baujahr 1991/92, wurde mit Bescheid vom folgende Entnahme wasserrechtlich genehmigt: max. 4,0 l/s max. 259,2 m³/tag max m³/jahr Um die max. Entnahme zum jetzigen Zeitpunkt zu ermitteln, wurde von der Firma Keller Hahn vom 15. bis 20. März 2016 der erforderliche Pumpversuch durchgeführt. Hier wurde eine max. Entnahme von 8 l/s erreicht (vorhandene Pumpe im Brunnen bis ca. 8 l/s). Nach Einbau einer stärkeren Pumpe wurde vom bis der Pumpversuch weitergeführt, dabei musste festgestellt werden, dass eine Entnahme von über 8 l/s nicht möglich ist. Bei 8 l/s ist eine Gesamtabsenkung vom Messpunkt (Ruhewasserspiegel 22,44m) Absenkung Wasserspiegel um 30 m, somit 30 m 22,44m = 7,56 m vorhanden. H/3 Wassersäule beträgt 19,19 m. Die neu beantragte Trinkwasserentnahme beträgt 7,0 l/s und liegt im sicheren Bereich. Beantragte Gesamtentnahme = m³/jahr. Dies bedeutet eine Entnahme im Durchschnitt bei 16 h Pumpenzeit von 3,16 l/s. Herr Dr. Reiländer hat in seinem Antrag festgestellt, dass aufgrund der hohen Überdeckung des vorhandenen Wasserschutzgebietes eine Erweiterung der Wasserschutzzone nicht erforderlich ist. Diskutiert wird nun, ob diese Wassermenge für Abtswind erforderlich ist. Der 1. Vorsitzende Jürgen Schulz hat darauf hingewiesen, dass in Abtswind ein Baugebiet erweitert wird und ein Gewerbegebiet zum Ausbau vorgesehen ist und die angeforderte Menge von m³/jahr notwendig wird. Das Institut Dr. Nuss hat gem. Untersuchung vom darauf hingewiesen, dass eine Sauerstoffanreicherung und eine Enteisenung erforderlich sind. Nach Mitteilung vom TÜV Rheinland LGA konnte bei der ständig durchgeführten Trübungsmessung in den Bohrungen der vorgesehenen Grundwassermessstellen GWM 8, GWM 9 und GWM 10 6 keine Trübung festgestellt werden (Bohrung durch die Autobahndirektion). Es wird festgelegt, dass noch Altersbestimmung und Spurenstoffanalyse bei Brunnen II durchgeführt werden. Hierzu werden von Herrn Dr. Reiländer entsprechende Angebote von geeigneten Instituten eingeholt und diese der Marktgemeinde Abtswind über das Büro Maier zur Genehmigung vorgelegt. Herr Maier schätzt die Kosten mit ca. 300, bis 400,. Das Ergebnis wird dann an alle Beteiligten versandt. C. Weiteres Vorgehen Es wird festgelegt, dass zunächst vom Wasserwirtschaftsamt in Kürze bei der Autobahndirektion die Ergebnisse der Bohrungen für die Grundwassermessstellen angefordert werden. Nach der Auswertung wird vom Wasserwirtschaftsamt die vorläufige Wertung für die Entnahme Brunnen II erstellt. Die Stellungnahme erfolgt auf Grundlage der Antragsunterlagen von Dr. Reiländer und läuft über das Landratsamt Kitzingen. Das Ergebnis der Stellungnahme wird an alle Beteiligten verteilt, wobei diese noch Vorschläge unterbreiten können. Weiterhin ist noch vorgesehen, die Altersbestimmung und die Spurenstoffe des Wassers festzustellen. Dieses Ergebnis wird ebenfalls an alle Beteiligten verteilt. Weitere Untersuchungen werden als nicht mehr nötig angesehen. Herr Dr. Reiländer hat beim WWA angefragt, ob die Liste der Spurenstoffe übermittelt werden kann. Dies wurde zugesagt. Weiter wurde nachgefragt, ob das Gesundheitsamt mit dem Schreiben zum Brunnen II einverstanden sei. Herr Weiß vom Gesundheitsamt erklärte hierzu, dass er es begrüßt, dass der Anschluss an die Fernwasserversorgung als Sicherheit der Wasserversorgung erfolgt. Das Gesundheitsamt begrüßt die Auflassung der Bauernbrunnenquelle, teilt aber mit, dass bei der Druckerhöhungsanlage noch verschiedene zusätzliche Arbeiten erforderlich sind. Die Unterlagen bzw. Auflagen werden bis spätestens Februar 2017 erstellt, damit die Arbeiten anschließend abgeschlossen werden können. Auf die Frage aus dem Gemeinderat, warum nicht bereits früher über die jetzt angestrebte Lösung nachgedacht wurde und ständig Ressourcen fu r den Erhalt der Bauerbrunnenquelle verschwendet wurden, teilt der Bauingenieur mit, dass sich die ausschlaggebenden Erkenntnisse durch die Bohrungsergebnisse der Autobahn ergeben haben. Bezüglich des angestrebten Terminplanes informiert Herr Maier, dass davon auszugehen ist, dass das Wasserrecht bis Mitte des nächsten Jahres erteilt sein könnte; dies gilt dann weitere 20 Jahre. Der Gemeinderat beschließt, dass die Bauernbrunnenquelle aufgelassen und nicht mehr an die Trinkwasserversorgung angeschlossen wird. Es wird eine wasserrechtliche Genehmigung der Bauernbrunnenquelle zur Verwendung als Brauchwasser beantragt. Weitere geophysikalische Untersuchungen sind nicht mehr notwendig. Ebenso wird angestrebt, für den Brunnen II (Schulzenschlag) eine wasserrechtliche Genehmigung zur Trinkwassernutzung anzustreben. Der 1. Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Valentin Maier für die Ausführungen und verabschiedet diesen. 3. Baugebiet Erweiterung Röthlein Kostenermittlung durch Ing.-Büro Brändlein Das Ingenieurbüro Brändlein hat für die Erschließung des gesamten Baugebietes Erweiterung Röthlein eine Kostenaufstellung vorgelegt. Folgende Kostenansätze wurden angesetzt: Wasserversorgung Kanalarbeiten, inkl. Regenrückhaltebecken Straßenbauarbeiten Gesamtkosten: ,35 (brutto) ,62 (brutto) ,89 (brutto) ,87 (brutto) Die Kostenansätze beinhalten die Baunebenkosten (Planungs- und Ingenieurkosten) noch nicht.; diese müssen mit einem Ansatz von zuzu glich 10 % einkalkuliert werden. Ebenso nicht enthalten in der Kostenaufstellung sind die Ansätze für die Straßenbeleuchtung. Ingenieur Rudy Laatsch teilt mit, dass bereits bei der N-Ergie ein Angebot angefordert wurde; er schätzt die Kosten auf ca ,. Er führt aus, dass es sinnvoll ist, das gesamte Baugebiet zu erschließen. Insgesamt werden mit der Erschließung 25 Bauplätze zur Verfügung gestellt; es sind bereits mehrere Grundstücke reserviert. Herr Laatsch strebt an, die Erschließung noch in diesem Jahr auszu-

7 schreiben, damit im Januar die Ergebnisse der Submission vorliegen und die Vergabe in der Februarsitzung erfolgen kann. Er geht davon aus, dass die Baumaßnahme in ca. vier Monaten abgeschlossen werden kann. Abgeklärt wird mit dem Wasserwirtschaftsamt noch, ob die Oberflächenentwässerung in den Graben teilweise möglich ist. Der Gemeinderat beschließt die Erschließung des Baugebietes Röthlein. Das Ingenieurbüro Brändlein wird mit den Ingenieurleistungen für das Baugebiet Erweiterung Röthlein beauftragt. 4. Bauvorhaben Kindergarten - Kostenermittlung durch Ing.-Büro Brändlein Das Ingenieurbüro Brändlein hat für die Nutzungsänderung zum Ausbau des Obergeschosses als Kindergarten und die Erstellung des Brandschutzkonzeptes eine Kostenaufstellung vorgelegt. Die gesamte Baumaßnahme inkl. Nebenkosten ist mit einem Kostenansatz von , veranschlagt. Herr Rudy Laatsch führt aus, dass der in der Sitzung vom ausgefertigte Bauplan dem Landratsamt Kitzingen zur Genehmigung vorliegt. Er geht davon aus, dass die Ausschreibung im Januar erfolgen kann und der Kindergartenbetrieb auch während der Bauarbeiten reibungslos weitergeführt werden kann. Der Gemeinderat beauftragt das Ingenieurbüro Brändlein mit den Ingenieurleistungen für die Nutzungsänderung zum Ausbau des Obergeschosses als Kindergarten und die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes. 5. Erlass der 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung des Marktes Abtswind Der Marktgemeinderat Abtswind hat in seiner Sitzung vom über die Neufestsetzung der Hundesteuererhebung ab dem beraten und eine Anpassung der Steuersätze beschlossen. Der Marktgemeinderat Abtswind erlässt die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung des Marktes Abtswind, die im Amtsblatt unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht ist. 6. Anpassung der Friedhofssatzungen 2017 Im Friedhof Abtswind wird in Kürze ein Urnenhügel zur Verfügung gestellt. Die bisherige Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes Abtswind vom sieht in der derzeit gültigen Fassung keine Belegung von Urnengräbern vor. Weiterhin ist die Belegung von Dreifachgräbern nicht geregelt. Die derzeitigen Gebühren gelten seit 1986 und erfordern ebenfalls eine Anpassung. Dem Gemeinderat wurde mit Sitzungseinladung ein überarbeiteter Entwurf über die gemeindlichen Satzung für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen des Marktes Abtswind zugestellt. Die Friedhofsgebühren wurden kalkuliert. Bei Kostendeckung müs - sten folgende Gebühren neu festgesetzt werden: Art: jährl. Geb.: Ruhefrist: Gesamtkosten: Kindergrab bis 7 Jahre: 5, 15 Jahre 75, Reihengrab ab 7 Jahre: 12, 25 Jahre 300, Einfachgrab: 12, 25 Jahre 300, Doppelgrab: 26, 25 Jahre 650, Dreifachgrab: 38, 25 Jahre 950, Urnengrab: 5, 15 Jahre 75, Urnenhügelgrab: 73, 15 Jahre 1.095, Beim Erwerb eines Urnenhügelgrabes muss berücksichtigt werden, dass die Kosten wesentlich höher sind, nachdem die Gemeinde für die Pflege und den Aufwand für die Bepflanzung aufkommt und dieser nicht vom Erwerber getragen werden muss. Nachdem die Herbeiführung einer Kostendeckung im Friedhof zu belastend für den Bürger ist, einigt sich der Marktgemeinderat auf folgenden Beschluss: Nach eingehender Beratung einigt sich der Gemeinderat auf folgende Friedhofsgebühren ab dem : Kindergrab bis 7 Jahre: 5, 15 Jahre 75, Reihengrab ab 7 Jahre: 6, 25 Jahre 150, Einfachgrab: 6, 25 Jahre 150, Doppelgrab: 12, 25 Jahre 300, Dreifachgrab: 18, 25 Jahre 450, Urnengrab: 5, 15 Jahre 75, Urnenhügelgrab: 58, 15 Jahre 870, Die sonstigen Gebühren werden wie folgt festgesetzt: l Für die Erlaubnis zur Bestattung ortsfremder Personen: 25, l Für die Umschreibung des Grabnutzungsrechtes: 25, l Für die Erlaubnis der Errichtung von Grabdenkmälern, Einfriedungen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen und deren Änderungen - 19 FBestS: 25, l Für die Erlaubnis für gewerbsmäßige Arbeiten im Friedhof Erlaubnis befristet auf 5 Jahre: 50, l Für die Genehmigung nahestehende Personen in der Grabstätte bestatten zu lassen wird keine Gebühr mehr erhoben. Für die Benutzung des Leichenhauses ggf. mit Kühlung wird eine Pauschale in Höhe von 100, festgesetzt. Die im Gemeinderat erarbeiteten Änderungen für die Benutzung der Friedhofs- und Gebührensatzung werden vonseiten der Verwaltung in die entsprechenden Satzungen eingearbeitet und dem Gemeinderat zum Satzungserlass in der nächsten Gemeinderatssitzung am vorgelegt. Die Gebührensatzung wird ebenfalls in der nächsten Sitzung zum Erlass vorgelegt. Die Friedhofsgebühren werden in fünf Jahren neu kalkuliert und die Gebührensatzung ggf. angepasst. 7. Vorbesprechung Investitionsprogramm 2017 Der Gemeinderat berät über die Investitionen, die in den Haushaltsjahren 2017 ff vorgesehen werden. In erster Linie steht die Erweiterung des Baugebietes Röthlein, sowie die Planung eines neuen Gewerbegebietes an. Weiterhin werden der Bau der Verbindungsspange und die Rathaussanierung voraussichtlich im Haushaltsjahr 2017 abgeschlossen. Auch der gemeindliche Bauhof mit Archiv soll neu errichtet werden. Im Kindergartenbereich wird der Anbau der Nottreppe und die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes erfolgen. Das Kommunale Förderprogramm wird ebenfalls wieder in den Haushalt mit aufgenommen. Die Auflistung der vorgesehenen Investitionen, die im Gemeinderat besprochen wurden, wird nicht abschließend im Amtsblatt veröffentlicht. Alle besprochenen Investitionen werden in das Investitionsprogramm der Gemeinde eingearbeitet, mit Kostenansätzen ausgewiesen und dem Gemeinderat in der Dezembersitzung als Entwurf übermittelt. 8. Verschiedenes 8a. Angebot Zolltafeln Dem Gemeinderat liegt ein Angebot der Fa. Zebra, Werkstatt für die Gestaltung der Zolltafeln am oberen und unteren Tor vor. Wenn die Ausführung der Zolltafeln in Messing erfolgt, muss mit einem Anschaffungspreis von 1.170, pro Tafel gerechnet werden; das Kostenangebot für ein Aluverbundschild liegt bei 319, pro Tafel. Im Gemeinderat wird auch über eine Gestaltung mit Gordon Stahl beraten und ob die Zolltafel als Rolle oder als gerade Tafel hergestellt werden soll. Der 1. Bürgermeister Jürgen Schulz wird jeweils eine Ausführung als Rolle und gerades Schild für beide Alternativen (Messing und Aluverbundschild) mit schwarzer Schrift anfordern. 2. Bürgermeister Jürgen Bünnagel informiert sich über Fräsmöglichkeiten. 8b. termine l Der Vorsitzende erinnert nochmals an den Termin des Jahresessens am Freitag, den nach dem Gottesdienst. l Der Seniorentag im Markt Abtswind wird am Samstag, den ab Uhr abgehalten. l Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, den um Uhr im Haus des Gastes, Lesesaal statt. l Der Termin fu r den Neujahrsempfang des Marktes Abtswind wird auf den gelegt. Der Gemeinderat bittet darum, bei der nächsten Sitzungseinladung den Terminplan der Gemeinderatssitzungen für das Jahr 2017 beizulegen. 7

8 8c. Seniorennachmittag Der 1. Vorsitzende Jürgen Schulz begrüßt Frau Brunhilde Höfer und erteilt ihr das Wort. Frau Höfer bittet um Mithilfe bei der Ausrichtung des Seniorennachmittages des Marktes Abtswind. Für Freitag, den ab Uhr erklären sich 1. Bürgermeister Jürgen Schulz, 2. Bürgermeister Jürgen Bünnagel, 3. Bürgermeister Rudolf Weikert, Gemeinderätin Elisabeth Zehnder und der Gemeinderat Oliver Senft zur Verfügung. Am Samstag, den ab Uhr kann mit allen Mitglieder des Gemeinderates geplant werden, entschuldigen müssen sich die Gemeinderäte Hermann Höfer und Thomas Göllner; Gemeinderat Winfried Weidt kommt um Uhr zum Aufräumen nach. Der Shuttledienst wird von 3. Bürgermeister Rudolf Weikert übernommen. Frau Höfer bittet den Vorsitzenden darum, die Getränke für den Seniorennachmittag zu besorgen und bedankt sich bei den Mitgliedern des Gemeinderates für die Unterstützung. 8d. Protokoll Dorfschätze Der Gemeinderat hat mit Sitzungseinladung das Protokoll der Dorfschätzesitzung vom erhalten und nimmt dieses zur Kenntnis. Der Vorsitzende zeigt dem Gemeinderat ein Bild von den anzuschaffenden Dorfschätzebänken; in Abtswind muss sich noch über einen geeigneten Standort geeinigt werden. 9. Wünsche und Anträge Es werden keine Wünsche vonseiten des Gemeinderates geäußert Minuten Fragen an den Gemeinderat -entfällt- Vereins-nachrichten aus Abtswind Freiwillige Feuerwehr Abtswind Am FREItAG, den findet um Uhr eine Übung/Technischer Dienst für alle Aktiven statt. Klaus Keller, 1. Kommandant tsv Abtswind Weinbau Böcher sponsert Abtswinder Fußballer In neuer Ausstattung präsentiert sich die Kreisliga-Mannschaft des TSV Abtswind. Weinbau Böcher sponserte das Outfit, bestehend aus einem Satz Trikots, Hosen und Stutzen. Prominent auf der Brust der Fußballer zeigt sich das markante Logo des Abtswinder Familienbetriebs. Spieler und Trainer statteten der Vinothek Böcher einen Besuch ab und bedankten sich für die Unterstützung. In der neuen schwarzen Spielkleidung, passend zur herbstlichen Jahreszeit, können sich die Abtswinder bei ihren künftigen Auftritten auf dem Rasen sehen lassen. Spielführer und stellvertretender Vorsitzender Christoph Kniewasser, Trainer Velibor Teofilovic sowie Co-Trainer Frank Hufnagel sprachen im Namen der Mannschaft und des Vereins Peter Böcher ihren Dank aus Uhr: SG Münsterschwarzach/Schwarzenau TSV Abtswind (in Münsterschwarzach) Online-tipp: Aktuelle Informationen, Spielberichte, Tabellen, Fotos: Fremdenverkehrs- und Heimatverein Abtswind e.v. Der FvV Fremdenverkehrs- und Heimatverein lädt ein zum Weihnachtsmarkt Abtswind am SOnntAG, ab Uhr in und um das Haus des Gastes, im Rathaushof, Abtswinder Ölmühle Schwanfelder, Schulhaus und weiteren Bereichen erwarten die Besucher liebevoll gestaltete Stände im Innen- und Außenbereich. Altbewährtes und neues!! Lassen Sie sich vom Angebot der Standbetreiber überraschen! Wir freuen uns, dass dieses Jahr wieder das stündliche Krippenspiel stattfindet. Der Fremdenverkehrsverein und alle Aussteller freuen sich auf viele Besucher. Ebenfalls laden wir alle Abtswinder, Gäste und Interessierte zur Eröffnung des Weihnachtsmarktes am SAMStAG, den um Uhr ein. Diese findet beim Anwesen Klaus Lenz, Hauptstraße 23 statt. Hier wird der Posaunenchor weihnachtliche Lieder spielen, die Kindergarten-Kinder singen mit dem Kinderchor Weihnachtslieder und auch das Krippenspiel findet statt!! Anschließend ist fu r das leibliche Wohl für Groß und Klein bestens gesorgt das gemütliche Beisammensein findet danach im Rathaushof und bei Familie Schwanfelder an der Ölmühle statt. Evang. Luth.-Pfarramt Abtswind 2. Advent Weihnachtsmarkt Kaffeebar+++Kaffeebar+++Kaffeebar+++Kaffeebar Wann? SOnntAG, , bis Uhr. Wo? Im Schulhaus. Was? Kuchen, Torten, Kaffee. Anlieferung der Kuchen und Torten (bitte mit Zutatenliste!) von bis Uhr und von bis Uhr. Herzlichen Dank allen Helferinnen und Helfern! Adventsnachmittag Alle Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren sind zur Adventsfeier am SAMStAG, , von bis Uhr im Haus des Gastes eingeladen. Wer keine schriftliche Einladung erhalten hat, kann sich gerne formlos schriftlich oder telefonisch im Pfarramt anmelden, Tel Evangelische Kirchengemeinde Abtswind Sternsingen in Abtswind In Absprache mit der katholischen Kirchengemeinde wollen wir heuer erstmals eine eigene Sternsinger-Aktion in Abtswind starten. Zwei Gruppen bereiten sich auf den vor. Wenn Sie einen Besuch wünschen, melden Sie sich Pfarramt, Tel , oder tragen Sie sich in die Listen beim Seniorennachmittag oder in der Kirche ein. Abteilung Fußball SAMStAG, Uhr: TSV Abtswind FC Fuchsstadt Abteilung Fußball Junioren FREItAG, Uhr: U17: Turnier in der Steigerwaldhalle Wiesentheid Abteilung Korbball SAMStAG, Uhr: TSV Abtswind SpVgg Münsterschwarzach (in Münsterschwarzach) 8 termine in Abtswind Feste termine: Frauengymnastik des TSV Abtswind Jeden MIttWOCH von Uhr bis Uhr im Haus des Gastes für Frauen ab 14 Jahren. Leitung: Sabrina Wilhelm, Telefon: (01 77)

9 Seniorentanz Jeden 2. DIEnStAG tanzt die Seniorentanzgruppe um Uhr im Schulhaus Abtswind. Alle tanzfreudigen Senioren sind herzlich willkommen, Leitung: Annemarie Horner, Telefon: ( ) Kirchenchorprobe Jeden DIEnStAG um Uhr im Schulhaus, Leitung: Ursula Zehnder, Telefon: ( ) Kinder- und Jugendchor Abtswind: MOntAG um Uhr im Schulhaus Abtswind treffen sich alle singfreudigen Kinder ab 3 Jahre mit Elisabeth, Telefon (01 70) und Bettina. Chor Song of Joy Jeden DOnnERStAG um Uhr im Schulhaus (wir singen moderne Kirchenlieder), Leitung: Ursula Zehnder, Telefon ( ) Männergesangverein 1861 Abtswind Termine nach Plan, Leitung: Ursula Zehnder, Telefon: ( ) Posaunenchorprobe: Jeden MIttWOCH um Uhr im Schulhaus, Leitung: Emil Hanauer, Telefon ( ) Kinderstunde am MOntAG, Uhr am 10. und Jungschar am MIttWOCH, Uhr Jugendgruppe am DOnnERStAG, Uhr Amtliches aus Castell Amtsstunden und Telefonnummer des 1. Bürgermeisters Jochen Kramer (außer Feiertag): DIEnStAG von Uhr bis Uhr, MIttWOCH von bis Uhr, DOnnERStAG von Uhr bis Uhr. Telefon-Nr. (Rathaus): ( ) 4 01, Fax ( ) Telefon im Landratsamt Kitzingen ( ) gemeinde@castell-gemeinde.de Einladung zur Sitzung Am MOntAG, , Uhr findet im Rathaus Castell, Sitzungssaal, eine Gemeinderatssitzung statt. TAGESORDNUNG A. Öffentliche Sitzung 1. Forstbetriebsplan fu r den Gemeindewald Bauplan Hans und Erika Sauermann, Am Schopfen 29, Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport 3. Ersatzbeschaffungen für die FFW Castell 4. Friedhof Castell Wegepflasterung mit Verlegung einer Wasserleitung für eine zweite Wasserstelle 5. Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015 Feststellung und Entlastung 6. Jahresrückblick über die Arbeit des Gemeinderates 7. Verschiedenes 8. Wünsche und Anträge 9. Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung 10. Genehmigung des Protokolls der vergangenen Sitzung Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Jochen Kramer, 1. Bürgermeister Noch mehr Informationen gibt es im Internet auf: Silvesterplanung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, um Ihnen die Silvesterplanung zu erleichtern hier schon einmal die Vorankündigung zum gemeindlichen großen Feuerwerk zum Abschluss unseres Festjahres. Um Uhr findet der Jahresabschlussgottesdienst in der Kirche Castell statt, danach Umtrunk und um Uhr startet das Feuerwerk. Dazu ist die Gesamtgemeinde herzlich eingeladen. Der Abschlussgottesdienst in Greuth entfällt. Weitere Einzelheiten folgen in Kürze! Jochen Kramer, 1. Bürgermeister Vereins-nachrichten aus Castell tsv Castell Weihnachtsfeier Aufgrund der geringen Beteiligung der letzten Jahre, findet dieses Jahr keine Weihnachtsfeier des TSV Castell statt. Alternativ wird es ein Sommerfest geben. 9 BBV-Ortsverband Castell Einladung zur Wahl des Ortsobmann und des Stellvertreters 2016 Einladung zur Wahl des Ortsobmann und des Stellvertreters des BBV Ortsverbands Castell. Am DOnnERStAG, den um Uhr im Gasthaus Grüner Baum. Wahlberechtigt ist ein Mitglied des BBV. Ich freue mich auf zahlreiches Erscheinen. Heiko Lösch, Ortsobmann

10 Evang.-Luth. Kirchengemeinde Castell Literaturgespräch Löwen wecken Am FREItAG, wird das Buch Löwen wecken von der israaelischen Autorin Ayelet Gundar-Goshen besprochen. Beginn um Uhr im Gemeindehaus Castell. Herzliche Einladung dazu! Adventsandacht in Wüstenfelden Herzliche Einladung zur Adventsandacht am MIttWOCH, um Uhr in Wüstenfelden, anschließend gemütliches Beisammensein. Gottesdienst am 2. Advent mit anschließendem Brunch Am 2. Advent werden im Gottesdienst (Beginn um Uhr mit Hl. Abendmahl) die neuen Präparanden vorgestellt. Zum anschließenden Adventsbrunch im Gemeindehaus wird herzlich eingeladen. Frauen aus Castell treffen sich am Samstag bereits um Uhr (nicht wie im Gemeindebrief abgedruckt um Uhr!!) zur Vorbereitung des Adventsbrunches im Gemeindehaus. Über Mithilfe bei den Vorbereitungen und über Spenden von Kuchen, Marmeladen, Finger-Food, etc. freuen wir uns. Zur Erleichterung der Planungen bitten wir um kurze Mitteilung im Pfarrbüro, Tel. ( ) Seniorenkreis Castell Einladung zum Seniorenkreistreffen Am MIttWOCH, den , um Uhr, singen wir im Gemeindehaus in Castell Advents- und Weihnachtslieder mit unserem Organisten Walter Kress. Wer eine interessante Kurzgeschichte zum Vortragen hat ist herzlich eingeladen sie mitzubringen und vorzutragen. Gemütliches Beisammensein mit Kaffee und Kuchen wird das adventliche Beisammensein abrunden. Neue Gäste sind ebenfalls herzlich willkommen. Amtliches aus Rüdenhausen Amtsstunden und Erreichbarkeit des 1. Bürgermeisters Gerhard Ackermann: DIEnStAG von bis Uhr, DOnnERStAG von Uhr bis Uhr. Tel.-Nr. (Rathaus): ( ) , Tel. (privat): ( ) Mail: buergermeister@ruedenhausen.de. Einladung zur Sitzung Am Montag, den , Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses Rüdenhausen eine Marktgemeinderatssitzung statt. Die Sitzung ist öffentlich / nichtöffentlich. Rüdenhausen, den Ackermann, 1. Bürgermeister Die TAGESORDNUNG lautet: 1. Eröffnung u. Begrüßung 2. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der letzten Sitzung 3. Feststellung der Jahresrechnung 2015; Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung Neue Informationen z. Anbau eines Krippenraumes im Kindergarten Rüdenhausen Bedarfsmodifizierung Kindergartenanbau Rüdenhausen 5. Neubau eines Garagengebäudes auf Fl.Nr.343/3, Alfred Ackermann 6. Sitzungsergebnis ARGE Dorfschätze vom Anbau an ein bestehendes Wohnhaus Fl.Nr. 309/11, Peter Koch 8. Rückblick Christbaumschmücken Neuer Dienstleister bei der Müllabfuhr Investitionsprogramm Sitzungsergebnis des Dorferneuerungsvorstandes v Verschiedenes a. Häckselaktion Frühjahr Wünsche und Anträge 14. Bürgerfragen zu den behandelten Themen 15. Nichtöffentliche Sitzung termine in Rüdenhausen SAMStAG, Uhr Fahrt der Burschenschaft zum Weihnachtsmarkt Esslingen MOntAG, Uhr Marktgemeinderatssitzung Markt Rüdenhausen? Uhr, Vorweihnachtsfeier Soldatenkameradschaft, Ort noch nicht festgelegt FREItAG, Uhr Vorweihnachtsfeier VdK Rüdenhausen, Stadler/Lehner SAMStAG, Uhr Vorweihnachtsfeier 1. FCN-Fanclub, Stadler/Lehner DOnnERStAG, Uhr Vorweihnachtsfeier Singverein, Behringer SOnntAG, Uhr Carol-Service Ev.-Luth. Kirchengemeinde (ökumenisch) mit Kantorei Gnadenkirche und kath. Chor Venimus 10

11 SAMStAG, Uhr Feuerwehrball der Freiwilligen Feuerwehr in der Turnhalle mit Andorras Amtliches aus Wiesentheid Kulturausschuss Sitzung Feste termine: VdK: Jeden 1. Montag im Monat um Uhr im Gasthof Lehner: Kaffeenachmittag; BBV: Jeden 2. Montag im Monat um Uhr Stammtisch im Gasthof Lehner; Kulturausschuss Sitzung am , Uhr im Sitzungssaal Rathaus Wiesentheid. TAGESORDNUNG 1. Kulturtage 1. Halbjahr Rückblick/Ablauf der Kirchweih Ablauf / Programm Kirchweih Verschiedenes Nichtöffentliche Sitzung Soldatenkameradschaft: Letzter Freitag im Monat Stammtisch im Weinkeller am Schloß; Osteoporose: Jeden Montag von bis Uhr Funktionstraining mit Physiotherapeut in der Turnhalle; Weinkeller am Schloß: Jeden Freitag ab Uhr geöffnet; Seniorennachmittag: jeden 3. DONNERSTAG im Monat. Singverein: Jeden Donnerstag um Uhr Chorprobe im Paul-Gerhardt-Haus; Posaunenchor: Jeden Dienstag um Uhr Probe im Paul-Gerhardt-Haus; Wengertsmusikanten: Jeden Montag um Uhr Probe im Paul- Gerhardt-Haus. Frauenstammtisch: Kellerasseln, jeden 2. Freitag im Monat um Uhr im Weinkeller am Schloß. Nordic-Walking: Jeden Montag ab Uhr, Treffpunkt Turnhalle. Bodyworkout: Jeden Montag von bis Uhr, entfällt in den Ferien. TSV-Männer-Sport: Jeden Montag von bis Uhr, ab Oktober. Außerordentliche Bürgerversammlung Untersambach Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Untersambach. In der 47. KW stellte uns das Büro Röschert die Alternativen für die künftige Abwasserbehandlung und Entsorgung im Ortsteil Untersambach im Rathaus vor. Wie in der letzten Bürgerversammlung am besprochen, möchte ich diese Studie noch vor der Entscheidung im Gemeinderat den Untersambachern vorstellen. Aus diesem Grund lade ich alle Untersambacher Bürgerinnen und Bürger zu einer außerordentlichen Bürgerversammlung am DOnnERStAG, den um Uhr in das Gemeinschaftshaus ein. Herr Dipl. Ing. Dietmar Rohmfeld vom Ingenieurbüro Röschert wird uns die erarbeitete Studie vorstellen. Ich freue mich auf Ihren Besuch. Dr. Werner Knaier, 1. Bürgermeister Marktgemeinderatssitzung am Donnerstag, den Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am DOnnERStAG, statt. Bauanträge, die in dieser Sitzung behandelt werden sollen, müssen der Verwaltung bis spätestens FREItAG, vorliegen. Bürgeranfragen, die vor der Sitzung in der Zeit von Uhr bis Uhr behandelt werden sollen, müssen der Verwaltung bis DIEnStAG, vorliegen. Seniorennachmittag Einladung zur vorweihnachtlichen Feier der Seniorinnen und Senioren des Marktes Wiesentheid am SOnntAG, den , Uhr, in der Steigerwaldhalle in Wiesentheid Liebe Seniorinnen und Senioren, die meisten von Ihnen haben bereits in den vergangenen Jahren an unserer vorweihnachtlichen Feier teilgenommen und ich freue mich sehr, Sie auch im Namen des Marktgemeinderates, in diesem Jahr wieder zu einem gemütlichen und besinnlichen Nachmittag recht herzlich einladen zu können. Ich freue mich, dass wir nach Abschluss eines, für einige vielleicht auch recht bewegten Jahres, einige gemütliche Stunden miteinander verbringen können. Unsere Senioren aus den Ortsteilen möchte ich darauf hinweisen, dass Busse eingesetzt werden, um Sie an den Schulbushaltestellen abzuholen und am Schluss der Veranstaltung, gegen Uhr, wieder in Ihre Ortsteile zurückzubringen. 11 Abholzeitplan: Bus I, Feuerbach Uhr, Reupelsdorf Uhr Bus II, Untersambach Uhr, Geesdorf Uhr Die Organisation und den Service übernehmen heuer wieder die Schülerinnen und Schüler des P-Seminar: Eventmanagement des

12 Gymnasiums Steigerwald-Landschulheims Wiesentheid. Allen Senioren, die in diesem Jahr wegen Gebrechlichkeit oder aus sonstigen Gründen nicht teilnehmen können, wünsche ich bereits heute ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes, zufriedenes Neues Jahr. Dr. Werner Knaier, 1. Bürgermeisterr Helma Schug, Seniorenbeauftragte Bekanntmachung Großvieheinheiten 2016 Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid gemäß der - 10 Abs. 3 Sätze 5-7 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Wiesentheid - 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Abtswind - 10 Abs. 3 Sätze 3-4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Castell - 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Rüdenhausen über die Meldung der tierbestände (für die Kanalbenutzungsgebühren). Ab dem werden die Tierseuchenbeiträge direkt von der Bayerischen Tierseuchenkasse erhoben. Die Gemeinden haben jedoch kein Auskunftsrecht gegenüber der Bayer. Tierseuchenkasse! Daher ist die Meldung der Tierbestände für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren (Abzug Großvieheinheiten) an die Gemeinde zusätzlich notwendig. Ohne Abgabe dieser Meldung ist ein Abzug der Großvieheinheiten nicht mehr möglich! Dies gilt für alle Tierhalter, die Ihre Tiere aus der gemeindlichen Wasserversorgung tränken! Für aus Brunnen getränkte Tiere werden keine Kanalgebühren erlassen. Die Meldebögen sind unter der Internetseite (Meldung Großvieheinheiten) oder in der Vgem. Wiesentheid, Zi.Nr. 5 erhältlich und bis spätestens in der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid Kämmerei/Steueramt, Zi.Nr.5, Balth.-Neumann-Str. 14, Wiesentheid abzugeben. per familienstuetzpunkt@wiesentheid.de Kosten: 30, pro Person bzw. 50, pro Paar. Die Kursgebühr ist am Tag der Veranstaltung zu entrichten. Der Markt Wiesentheid unterstützt Sie mit einer anteiligen Übernahme der Kosten in Höhe von 10, bzw. 20,. Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres dürfen bei dem Kurs dabei sein. Kreativ für Groß und Klein im Eltern-Kind-treff DOnnERStAG, von bis Uhr, Veranstaltungsraum der Musikschule. Weihnachten steht vor der Tür! Bei Tee und Plätzchen basteln wir Sterne und Tannenbäume für die Fensterdeko. Schon die ganz Kleinen können mitmachen natürlich mit Mamas oder Papas Unterstützung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Ich freue mich auf Sie! Katharina Rüttiger Familienstützpunkt Vereins-nachrichten aus Wiesentheid Freiwillige Feuerwehr Markt Wiesentheid Ausbildungsabend mit der ÜZ Am DOnnERStAG, findet um Uhr ein Ausbildungsabend mit Ortsbegehung gemeinsam mit der ÜZ statt: Einsatzsituationen in der Versorgungsanlagen der ÜZ. Weihnachtsfeier Am SAMStAG, findet um Uhr die Weihnachtsfeier im Feuerwehrgerätehaus statt. Hierzu laden wir unsere jugendlichen, aktiven, passiven und fördernden Mitglieder recht herzlich ein. Auch St. Nikolaus hat wieder sein Kommen zugesagt. Abschluss technischer Dienst Am SAMStAG, findet ab Uhr der Abschluss Technische Dienst im Feuerwehrgerätehaus statt. Familienstützpunkt Wiesentheid Willkommens-Café für alle neugeborenen im Jahr 2016 Liebe Eltern, liebe Familien, was kann es Schöneres geben als ein kleines neues Leben! Aus diesem Grund laden der Bürgermeister Dr. Knaier und Frau Katharina Rüttiger vom Familienstützpunkt alle Eltern mit ihren, im Jahr 2016 geborenen, Kindern zum Willkommens-Café ein. Wann? , bis Uhr. Wo? Empfangshalle (Trausaal) im Rathaus, Balth.-Neumann-Str. 14, Wiesentheid. Was Sie erwartet? Kaffee und Kuchen, Kennenlernen und Austausch mit anderen jungen Eltern, Information zu familienbildenden Angeboten und Veranstaltungen in Wiesentheid. Auf Sie freuen sich Dr. Werner Knaier, 1.Bürgermeister Katharina Rüttiger, Familienstützpunkt Erste-Hilfe-Kurs am Kind SAMStAG, von Uhr bis Uhr, Historisches Pfarrhaus Wiesentheid. Ein Kurs speziell für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Themen u.a.: l Unfallprävention l Besonderheiten der kindlichen Psyche l Erste-Hilfe Maßnahmen bei verschiedenen Verletzungen und akuten l Erkrankungen Anmeldung: (bitte mit Name, Vorname und Geburtsdatum der Teilnehmer) 12 tsv/djk Wiesentheid 1905 e.v. Abteilung Fußball FREItAG, Uhr B-Junioren JFG Kickers Zabelstein (SG) TSV/DJK Wiesentheid 2 SOnntAG, Uhr Herren FC Röthlein/Schwebheim II TSV/DJK Wiesentheid II Uhr Herren TSV/DJK Wiesentheid DJK Dampfach 1. FC Geesdorf SAMStAG, Uhr 1. FC Geesdorf SV-DJK Unterspiesheim (Bezirksliga) KDFB Wiesentheid Am um Uhr laden wir herzlich zum Adventsfenster des Wandernden Adventskalenders am oder im Pfarrheim-Schankraum ein. Das Orga-Team übernimmt die Gestaltung und lädt im Anschluß zum gemütlichen Beisammensein ein. Evangelischer Frauenkreis Wir öffnen unser Adventsfenster im Gemeindezentrum am DOnnERStAG, um Uhr. Wir laden Mitglieder und Bekannte herzlich dazu ein. Anschließend findet der adventliche Abend statt.

13 Bürgerblock Wiesentheid BÜRGERtREFF zum thema: Wo sollen die neuen Kinderkrippenplätze entstehen? Die Fraktion des BÜRGERBLOCKS im Marktgemeinderat freut sich Sie am SAMStAG, in der Zeit von bis Uhr beim Bürgertreff vor dem Cafe Fackelmann, Erweinstraße, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und Ihre Meinungen und Standpunkte zu erfahren. Die Fraktion BÜRGERBLOCK Musik- und Gesangverein Wiesentheid Weihnachtsfeier des MGV Auch in diesem Jahr findet unsere Advents-/Weihnachtsfeier im Sportheim in Geesdorf statt. Termin: SAMStAG, ; Beginn: Uhr. Alle Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereins sind herzlich hierzu eingeladen. Der Kinderchor, eine Musikergruppe aus dem Orchester (unsere Jüngsten ) sowie der Männerchor gestalten die Weihnachtsfeier musikalisch. Eine Vielzahl von aktiven und passiven Mitgliedern ehren wir in diesem Rahmen für Ihre Verdienste, langjährige Mitgliedschaft etc. in unserem Verein. Genießen Sie einen gemütlichen und besinnlichen Abend im Advent! Unsere nächsten termine: Sa., : Weihnachtsfeier unseres Vereins im Sportheim in Geesdorf. So., : Seniorenweihnachtsfeier in der Steigerwaldhalle Wiesentheid (Orchester). So., : Uhr Familiengottesdienst in der Kath. Ausweichkirche Wiesentheid (Kinderchor) + Weihnachtsmarkt/-begegnung in Wiesentheid (Kinderchor + Männerchor + Orchester). Do., : Adventsfenster mit kleinem Umtrunk beim wandernden Adventskalender im Liebaldschen Hof in Wiesentheid (Kinderchor). Mo., : Uhr-Messe in Münsterschwarzach (Orchester) Die Vorstandschaft Partnerschaftkomitee Fahrt nach Rouillac Pfingsten 2017 Bei einem Treffen mit unserer Partnergemeinde Rouillac in Frankreich soll das 45jährige Bestehen unserer deutsch-französischen Freundschaft gefeiert werden. Dazu sind Feierlichkeiten an Pfingsten 2017 in Rouillac geplant. Wir laden alle interessierten Bu rger von Wiesentheid und Umgebung ein, sich an dieser Begegnung zu beteiligen. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Den geplanten Ablauf der Fahrt werden wir bei einem Treffen Ende Januar 2017 bekannt geben. Das Partnerschaftskomitee Der Wandernde Adventskalender Die erste Kerze brennt. Das Licht in der Laterne des Wandernden Adventskalenders machte sich am vergangenen Samstag von der Gnadenkirche aus auf den Weg durch Wiesentheid. Wir laden Sie herzlich ein, den Wandernden Adventskalender an folgenden Terminen jeweils um Uhr zu begleiten: DOnnERStAG, Familie Mann, Am Lindachsgraben 2 FREItAG, TSV/DJK Wiesentheid, Sportheim MOntAG, Weltladen, Bahnhofstr. 9 DIEnStAG Kath. Frauenbund, Kath. Pfarrheim/Ausweichkirche MIttWOCH, Familie Binder, Am Lindachsgraben 13 DOnnERStAG, Evang. Frauenkreis, Gemeindezentrum, Bahnhofstr. FREItAG, Ursula Reisinger, Balthasar-Neumann-Str. 5 Es gibt heuer auch immer noch freie Termine. Wenn Sie noch Gastgeber sein möchten, tragen Sie sich bitte in die Liste im Weltladen ein oder melden Sie sich bei Susanne Mann: susanne.mann59@web.de, Tel. ( ) Fu r Menschen, die nicht gut zu Fuß sind, bieten wir einen Fahrdienst an. Bei Bedarf bitte melden bei Susanne Mann. Weltladen Wiesentheid e.v. Wir sind zu folgenden Zeiten gerne für Sie da: DIEnStAG bis SAMStAG von bis Uhr. DIEnStAG bis FREItAG von bis Uhr. Am Montag haben wir geschlossen. Ladentreff: jeden 1. DOnnERStAG im Monat um Uhr im Weltladen, Bahnhofstr. 9, Dauer ca. 1 Std. Kontakt: Helma Schug, Tel. ( ) 25 15; Gundi Schneider, Tel. ( ) Wer mitmachen möchte, einfach melden. Kindergarten St. Mauritius neuer Elternbeirat im Kindergarten St. Mauritius Zwölf engagierte Kindergarten-Mamas & -Papas haben sich auch in diesem Jahr wieder gefunden um dem Erzieherinnenteam bei den verschiedensten Aufgaben und Organisationen rund um das Kindergartenleben etwas unter die Arme zu greifen. Der Elternbeirat Kindergarten St. Mauritius Wiesentheid 2016/2017 setzt sich wie folgt zusammen: Rebecca Manz erste Vorsitzende, Irina Höschele stellvertretende Vorsitzende, Birgit Trautmann Kassiererin, Yvonne Röll stellvertretende Kassiererin, Julia Rückel Schriftführerin, Ksenia Wenzel stellvertretende Schriftführerin, Sandra Drechsler, Sabine Stürmer, Theresa Volkmann, Hubert Sterner, Frank Hohn, Dominik Berthel (alle Beisitzer/In). Dorfgemeinschaft Feuerbach Einladung zur nikolausfeier Am ab Uhr am Feuerwehrhaus in Feuerbach. Wie jedes Jahr kommt auch der Nikolaus für die Kinder. Für s leibliche Wohl ist gesorgt! (Kinderpunsch, selbstgemachte Feuerzangenbowle, Glühwein usw. ) 1. FC Reupelsdorf Räuberfete am SAMStAG, den ab Uhr im Gemeinschaftshaus mit DJ Jones. Wir laden herzlich ein. Die Vorstandschaft 13

14 Aus den nachbargemeinden Kirchengemeinde Stadelschwarzach Konzert zum Advent in Stadelschwarzach Die Kirchengemeinde Stadelschwarzach lädt traditionell am dritten ADVEntSSOnntAG, zum Konzert in die St. Bartholomäuskirche ein. Neben dem Stadelschwarzacher Frauenchor wird natürlich wieder die Blaskapelle Stadelschwarzach unter der Leitung von Martin Stöckinger mit anspruchsvollen und auch traditionellen Arrangements für vorweihnachtlich, musikalische Stimmung sorgen. Die Kirchenorgel der Pfarrkirche wird ebenfalls zu hören sein, gespielt von Kirchenmusiker Matthias Berthel. Das Konzert beginnt um Uhr bei freiem Eintritt und im Anschluss daran gibt es mit Glühwein und Bratwürsten vom Grill etwas Weihnachtsmarktstimmung auf dem Stadelschwarzacher Kirchplatz. narrengilde Grün-Weiß Laub Wir wünschen Ihnen allen ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und für das neue Jahr viel Glück, Zufriedenheit und vor allem Gesundheit. Unsere Prunksitzungen finden am und statt. Der Kartenverkauf für beide Sitzungen ist am SOnntAG, den ab Uhr im Lauber Sportheim. Preis pro Karte 11,. Die Vorstandschaft 14

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