Leistungsabweichungen aus AG-Sicht Alles was recht ist Dipl.-Ing. Günther Leißer

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1 Seite 1 Leistungsabweichungen aus AG-Sicht Alles was recht ist Dipl.-Ing. Günther Leißer

2 Seite 2 Abschluss von Mehrkostenforderungen Summe MKF Anmeldung Summe MKF Beauftragung , , , , , , , , , , , , , ,00 Summe Hauptaufträge , , , , , , , , ,00 Durchschnittlicher Anteil MKF/Auftragssumme rund 7,2 %

3 Seite 3 Leistungsänderungsrecht und Mehrkostenforderung Um das Leistungsziel eines Vertrages erreichen zu können, sehen die ÖN B 2110/B 2118 das sog. einseitige Leistungsanordnungsrecht des AG vor B 2110/2118: Der AG ist berechtigt den Leistungsumfang zu ändern, sofern dies zur Erreichung des Leistungsziels notwendig und dem AN zumutbar ist. Notwendigkeit: technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen (zb Beschleunigung der Leistungserbringung) kein Nachteil für den AN, da dieser im Gegenzug die hieraus resultierenden Mehrkosten und zeitlichen Aufwendungen vergütet bekommt Vergaberechtlich zulässig, wenn sich das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrags nicht zugunsten des AN verändert (EuGH vom , Rs. C-454/06 ( Pressetext )) Die Bindung an die Urkalkulation soll folglich auch gewährleisten, dass der Auftraggeber die abweichenden Leistungen zu (vergaberechtlich) angemessenen Preisen erhält.

4 Seite 4 60% A Schüttmaterial verdichtbar liefern Häufigkeit Summenlinie A Verfüllen Graben/Baugrube + verdichten C Baugrubenaushubmaterial wegschaffen 50% B Unterlagsbeton X0(A)/F38 10cm G Erduchsbuchsen Beton B Fugeneinlagen 2 cm dick Bauarbeiter Mischpreis 40% 30% 20% 10% Abweichung vom Mittelwert 0% -50% -30% -10% 10% 30% 50% 70% 90%

5 Seite 5 Häufigkeit - Summenlinie 2016 Abweichung vom Mittelwert

6 Seite 6 Neue Preise auf Basis der Urkalkulation Streuung der Einheitpreise: 80% der Werte innerhalb einer Bandbreite von -30/+30% 50% der Werte innerhalb einer Bandbreite von -50/+100% Unterschiede ergeben sich aus den Umständen der Leistungserbringung und kalkulatorischen Freiheiten des Bieters (zb Leistungs-/Vorhaltegeräte, Geräte-/Personaleinsatz) Ermittlung von neuen Preisen hat unter sachgerechter Herleitung von Preiskomponenten (Preisgrundlagen des Angebotes) sowie Mengen- und Leistungsansätzen vergleichbarer Positionen des Vertrages zu erfolgen Bindung an die Urkalkulation - bei detaillierter und richtiger Erstellung durch den AN - Vorteil für beide Vertragspartner: - dahinterliegender Wettbewerb - einfachere Nachweisführung

7 Seite 7 Das Kalkulationsrisiko oder Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis Das Kalkulationsrisiko trifft den AN Vergabeverfahren: bei Fehlern in der Kalkulation - ggf. Ausscheiden des Angebots Ausführungsphase: Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis Nichtauskömmlichkeit kein Argument für Änderung von Preisen Daher auch keine Vergütung von Mehrkostenforderungen, insbesondere jene in Folge von Produktivitätsverlusten, aufbauend auf einem Soll(te)-Ist Vergleich

8 Seite 8 Herleitung von Preisgrundlagen des Vertrages Soll-Stunden Kalkulierte Stunden laut Vertrag m² Schalung 1,2 Std. á m² Stunden Sollte-Stunden Sollte-Stunden für Abrechnungsm m² Schalung 1,2 Std. á m² Stunden Eichstrecke Ist-Stunden für Vertragsleistung Kalkualtionsirrtum Abweichung MKF des AN Ist-Stunden Leistungsstunden a.d. Baustelle m² Schalung m² Schalung 1,25 Std. á m² Stunden Stunden 1,3 Std á m²

9 Herleitung von Preisgrundlagen des Vertrages Leistungsabweichungen aus AG-Sicht Alles was recht ist Seite 9

10 Seite 10 Ansätze für Produktivitätsverluste Auf Basis der Ableitung aus der Urkalkulation ergibt sich, dass Mehrkosten in Folge von Produktivitätsverlusten, nicht auf einem Soll(te)-Ist Vergleich aufgebaut werden dürfen. Damit würde ein etwaiger Kalkulationsirrtum auf den AG übertragen Für Arbeiten in gestörten Bereichen sind Leistungswerte schwer dokumentierbar Untersuchungen aus der Literatur Berechnungen aus der Literatur, welche einfach angewandt werden können und stets zu Mehrkosten führen, dürfen nicht - ohne Abgleich mit der Baustellensituation - Prüfung der Eingangsparameter - Prüfung der Aktualität - Dokumentation verwendet werden.

11 Seite 11 Ansätze für Produktivtätsverluste Leistungskurven nach Lehmann und Lang Leistungsfaktor et m 1 1 T Tagesarbeitszeit T 0h 8h 16h Leistungsfaktoren nach Vygen Die in der Literatur genannten Voraussetzungen für die Anwendung der Werte müssen gegeben sein und sind nachzuweisen. Der Nachweis hat jeweils für den Einzelfall zu erfolgen und es sind daher allgemein gültige Formeln ohne Bezug auf die konkrete Situation des Baugeschehens abzulehnen.

12 Seite 12 Fallbeispiele Keine ausreichende Darstellung von Ursache und Auswirkung

13 Seite 13 Fallbeispiele Keine ausreichende Darstellung von Ursache und Auswirkung Aufbau auf Ist- Auswertung

14 Seite 14 Fallbeispiele Keine ausreichende Darstellung von Ursache und Auswirkung

15 Seite 15 Fallbeispiele Keine ausreichende Darstellung von Ursache und Auswirkung

16 Seite 16 Entwicklung des Claimmanagement Abschluss von Mehrkostenforderungen: zeitliche Entwicklung 100% 90% 80% 70% % 50% 40% 30% 20% Keine wesentliche Verschiebung des Verhältnisses zwischen ausverhandelter und eingereichter Mehrkostenforderung 10% 0% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

17 Seite 17 Entwicklung des Claimmanagement Abschluss von Mehrkostenforderungen: zeitliche Entwicklung 2016 Keine wesentliche Verschiebung des Verhältnisses zwischen ausverhandelter und eingereichter Mehrkostenforderung

18 Seite 18 Entwicklung des Claimmanagement Abschluss von Mehrkostenforderungen: Abhängigkeit von der Höhe 100% 90% 2013 A 80% B Ergebnis / Einreichung 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% C D durchschnittliches Verhältnis bei (A) rd. 90% sinkt mit zunehmender Höhe der Mehrkostenforderung auf rd. 35% bei (D) 0% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

19 Seite 19 Entwicklung des Claimmanagement Abschluss von Mehrkostenforderungen: Abhängigkeit von der Höhe 2016 durchschnittliches Verhältnis bei (1) rd. 90% sinkt mit zunehmender Höhe der Mehrkostenforderung auf rd. 20% bei (3)

20 Seite 20 Entwicklung des Claimmanagement Abhandlung von Mehrkostenforderungen in der Ausführungsphase partnerschaftlich - kein Rosinen picken - kein Claiming zur Rettung des Baustellenergebnisses die wahre Meisterschaft liegt in der Gabel, bei der Kostenverläufe in K-Blättern zusammengehöriger Positionen so gegenläufig abgebildet werden, dass unabhängig vom Bau-Ist immer eine MKF entsteht

21 Seite 21

22 Seite 22 Leistungsabweichungen aus AG-Sicht Alles was recht ist Dipl.-Ing. Günther Leißer ÖBB Infrastruktur AG

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