Konzept Bodenkartierung zur Fruchtfolgeflächenerhebung im Kanton Luzern

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1 Umwelt und Energie (uwe) Boden, Abfall und Altlasten Libellenrain 15 Postfach Luzern Telefon Telefax Konzept Bodenkartierung zur Fruchtfolgeflächenerhebung im Kanton Luzern Kartierung entlang der Y-Achse (entlang Nationalstrassen) Impressum Autor: Brigitte Suter Version: Version September 2016

2 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage Zielsetzung Bodenkartierung Kanton Luzern Planung Kartieretappen Für FFF relevante landwirtschaftliche Nutzfläche Erhebungsprioritäten Zeitplan und Etappierung Bodenkartierung Kanton Luzern Perimeter Kartieretappe Allgemeine Rahmenbedingungen Aufnahmemassstab und Profildichte Information Bewirtschafter & Grundeigentümer Organigramm Grundlagen Klimaeignungszonen Abläufe Ablauf Kartieretappen Kartiermethode Pflichtenhefte Pflichten der UWE Pflichten QS-Experte Pflichten Labor Pflichten Kartierteams Produktabgabe FFF-Erhebung bei Projekten und als FFF-Kompensation über das gesamte Gemeindegebiet Grundsätzliches und Ablauf Kartierung bei FFF-Beanspruchungen Information Bewirtschafter & Grundeigentümer Pflichten Labor Pflichten Kartierung bei FFF-Beanspruchung Pflichten Auftraggeber Kartierung bei FFF-Beanspruchung Produktabgabe Anhang A Etappierung nach Prioritäten Anhang B Etappierung nach Gemeinden Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 1/24

3 1 Ausgangslage Die Fruchtfolgeflächenthematik hat im Kanton Luzern an Bedeutung gewonnen, da festgestellt wurde, dass das vom Bund verlangte Kontingent von ha Fruchtfolgeflächen (FFF) nur noch knapp erreicht wird. Zur Sicherung des geforderten Mindestumfanges an FFF sind verschiedene Massnahmen notwendig. Eine der Massnahmen ist die Neuausscheidung der Fruchtfolgeflächen. Denn die FFF der Ersterhebung aus dem Jahr 1988 haben sich hinsichtlich der Bodenqualität und bezüglich ihrer Übereinstimmung mit den Daten der amtlichen Vermessung als mangelhaft herausgestellt. Die Dienststelle Umwelt und Energie (UWE) hat Fruchtfolgeflächen in einem Testgebiet auf ihre Bodenqualität überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass ein erheblicher Anteil der heute als Fruchtfolgeflächen ausgeschiedenen Böden den heutigen FFF-Kriterien nicht entspricht. Gleichzeitig sind heute Böden mit Fruchtfolgeflächenqualität nicht als FFF ausgeschieden. Durch eine Erhebung der Bodenqualität sollen diese Fehler bereinigt werden und durch eine exakte, parzellengenaue Fruchtfolgeflächenausscheidung ersetzt werden. Als weitere Folge der knappen FFF-Bilanz müssen gemäss Merkblatt Erhalt und Kompensation von Fruchtfolgeflächen ( Fruchtfolgeflächen bei deren Beanspruchung kompensiert werden. Dazu muss als erstes bei einer Einzonung oder einem Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone die Bodenqualität und FFF-Eignung der betroffenen Böden aufgenommen werden. In einem weiteren Schritt ist die beanspruchte Fruchtfolgefläche zu kompensieren. Als Kompensationsmassnahme sind Bodenverbesserungen von degradierten Böden von zentraler Bedeutung. Durch die Bodenkartierung lassen sich solche Standorte lokalisieren. Somit ist für den Kanton Luzern eine flächendeckende Bodenkartierung mit integrierter FFF- Erhebung anzustreben. Über die Zeit soll aus der Bodenkarte ein einheitlicher, fachlich korrekter und nachvollziehbarer FFF-Kataster entstehen und Standorte von degradierten Böden sollen ausgeschieden werden. Als erster Schritt in diese Richtung wurde entschieden, die Böden mit dem stärksten Nutzungsdruck zu kartieren. Dies ist - abgestimmt auf die aktuelle Raumplanung des Kantons Luzern - die Y-Achse entlang der Nationalstrassen. In Zusammenarbeit mit der Dienststelle RAWI, wurden entlang der Y-Achse die zu kartierenden Gemeinden nach Prioritäten in Kartieretappen bis 2027 eingeteilt. Zusätzlich zur Y-Achse wurden die wichtigen Regional- beziehungsweise Subzentren Hochdorf, Willisau und Wolhusen in die Planung aufgenommen. Die Kartierteappen sind auf das dafür vorgesehene Budget abgestimmt und werden von der Dienststelle UWE organisiert und geleitet. Neben der aktuellen Nachfrage nach detaillierten Bodendaten für die Fruchtfolgeflächenthematik, werden Bodenkarten von weiteren Fachbereichen nachgefragt. Nachfrager für Bodendaten sind: die Landwirtschaft (Standortgerechte Bewirtschaftung, Bodenerosion, Bodenverdichtung), der Naturschutz (Ausscheidung von Standorten mit besonderen Verhältnissen), der Gewässerschutz (Boden als Filter für Grundwasser, Nährstoffauswaschung in Oberflächengewässer), der Klimaschutz (Boden als Speicher von C02), der Hochwasserschutz (Erhaltung von natürlichen Mulden, Ausscheidung von Flächen für den Fall eines Hochwassers), die Naturgefahren (Rutschgefahr einzelner Böden), die Umweltbeobachtung (Umweltdaten) etc. Das nachfolgende Konzept zeigt auf, wie eine Bodenkarte zur FFF-Erhebung erstellt werden muss, um in den neuen einheitlichen FFF-Kantonskataster aufgenommen zu werden. Ursprünglich wurde das Kartierkonzept für vom Kanton durchgeführte Kartieretappen erstellt. Die vorliegende Version kann auch für Projekte mit FFF-Beanspruchung (Einzonungen/Hochwasserchutz/Strassenbau/etc.) angewandt werden. Am Ende des Konzeptes sind in einem separaten Kapitel 9 die Besonderheiten bei der FFF-Ausscheidung für Projekte aufgeführt. Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 2/24

4 2 Zielsetzung Bodenkartierung Kanton Luzern Erstellung von fachlich korrekten und wirtschaftlich günstigen einheitlichen Bodenkarten der klimatisch geeigneten Landwirtschaftsböden des Kantons Luzern. Parzellenscharfe Aufnahme der bodenkundlichen Daten der Landwirtschaftsböden als Grundlage für verschiedene Nutzer. Bodenkarten sind wichtige Entscheidungsgrundlagen im Rahmen von Ortsplanungen, zur standortgerechten Nutzung und Bewirtschaftung, in der landwirtschaftlichen Beratung oder bei der Durchführung von Massnahmen von Bodenverbesserungen. Neuerhebung der Fruchtfolgeflächen Systematische Verwaltung der Bodendaten im kantonseigenen Bodeninformationssystem. Ergänzung der Karte Hinweisflächen anthropogene Böden. Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 3/24

5 3 Planung 3.1 Kartieretappen Für FFF relevante landwirtschaftliche Nutzfläche Für die Bodenkartierungen zur FFF-Erhebung ist die klimatisch geeignete gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche relevant. Diese umfasst die dem Pflanzenbau zugeordneten Flächen wie Ackerflächen, Dauergrünflächen, Streueflächen, Flächen mit Hecken und Feldgehölzen in den für Fruchtfolgeflächen geeigneten Klimaeignungszonen. Mithilfe einer GIS- Auswertung wurde das für Fruchtfolgeflächen in Frage kommende Gebiet im Kanton Luzern identifiziert (siehe Abbildung 1). Das Gebiet umfasst ha. Davon liegen ha im Entlebuch. Dort sind aufgrund der FFF-Ausscheidung von 1988 weniger gut für den Ackerbau geeignete Böden zu erwarten, weshalb eine Kartierung dieser ha im Massstab 1:5 000 nicht prioritär angeschaut wird ha wurden bereits im 1:5 000 Massstab kartiert. Nach Abzug des Entlebuchs und der bereits kartierten Flächen verbleibt ha landwirtschaftliche Nutzfläche, welche für Fruchtfolgeflächen in Frage kommt, für die aber noch keine Bodenkarte vorhanden ist. Abbildung 1: Als FFF in Frage kommende Landwirtschaftliche Nutzfläche und der Stand der bodenkundlichen Erfassung. Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 4/24

6 3.1.2 Erhebungsprioritäten Durch die Erfahrung der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass für den Vollzug des Bodenschutzes eine 1:5 000 Bodenkarte mit parzellengenauen Informationen für intensiv genutzte Böden mit hohem Überbauungsdruck unabdingbar ist. Die Erstellung einer Bodenkarte im Massstab 1:5 000 ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden, deshalb wird die Bodenkartierung zur FFF-Neuausscheidung in Abstimmung mit den vorhandenen Ressourcen in den nächsten Jahren auf die wichtigsten Gebiete konzentriert. Der grösste Nutzungsdruck auf die Böden besteht, hauptsächlich dort wo die Siedlungen am meisten wachsen. Da die Siedlungsentwicklung des Kantons Luzern zukünftig entlang der Y-Achse (Abbildung 2) erfolgen soll, sind diese Böden zuerst zu erheben. In den Landgemeinden sind noch ausreichend Baulandreserven verfügbar, damit kann das Siedlungswachstum dort nach innen gerichtet werden. Abb. 2: Böden mit dem grössten Nutzungsdruck werden als erstes kartiert. Nach der aktuellen Raumplanung liegen diese im Bereich der Y-Achse entlang der Nationalstrassen sowie der wichtigen Regional- bzw. Subzentren Hochdorf, Willisau und Wolhusen. Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 5/24

7 3.1.3 Zeitplan und Etappierung Bodenkartierung Kanton Luzern. In Zusammenarbeit mit der Dienststelle RAWI wurde, die zu kartierende Fläche der vom Kanton Luzern durchgeführten Bodenkartierungen nach Erhebungspriorität in jährliche Etappen eingeteilt. Bei der Etappierung soll, wenn möglich gemeindeweise vorgegangen werden. Ein Vorgehen nach Gemeinden erleichtert den administrativen Aufwand und erlaubt es, den neuen FFF-Kataster pro Gemeinde zu führen und den alten FFF-Kataster schrittweise zu ersetzen. Für die Erstellung der Etappen und des Zeitplanes wurde die raumplanerisch begründete Gewichtung (kantonales Interesse an einer Entwicklung, bevorstehende Revision der Ortsplanung, erwartetes Bevölkerungswachstum, Bedarf an zusätzlichen Bauzonen), die zu erwartenden Bodenqualitäten sowie die voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel berücksichtigt. Im Anhang A sind die Etappen und der Zeitplan geografisch nach Jahren dargestellt. Die Auflistung nach Gemeinden inklusive ungefähren Hektarangaben und der zeitlichen Anordnung ist im Anhang B zu finden. Die Bodenkartierung zur FFF-Erhebung richtet sich nach den Anhängen A und B. Je nach örtlichen Gegebenheiten, zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln und geografisch und flächemässig sinnvollen Kartiereinheiten können sich noch Abweichungen davon ergeben Perimeter Kartieretappe Der Gesamtperimeter einer Kartieretappe wird in erster Linie durch Gemeindegrenzen abgegrenzt. Neben Gemeindegrenzen sind aber auch Wald und Gewässergrenzen, einheitliche Landschaftsräume sowie vorhandene alte Bodenkarten für die Etappeneinteilung ausschlaggebend. Schon eingezonte, noch nicht überbaute Baulandparzellen werden, sofern sie am Rand des Siedlungsgebietes liegen, ebenfalls in den Kartierperimeter aufgenommen und müssen kartiert werden. Die bodenkundliche Aufnahme von Bauzonen erleichtert beim Bauen, abzuschätzen, für welche Verwertung der betroffene Boden geeignet ist. 3.2 Allgemeine Rahmenbedingungen Aufnahmemassstab und Profildichte Bei der Bodenkartierung des Kantons Luzern wird ein Kartiermassstab von 1:5 000 vorgegeben. Dieser erlaubt parzellengenaue Aussagen, wodurch in der landwirtschaftlichen Beratung für jede Fläche eine optimale Bewirtschaftung aufgezeigt werden kann. Durch eine standortgerechte Bewirtschaftung kann Erosion und Bodenverdichtung stark vermindert werden. Dies ist ein wichtiger Schritt um die Bodenfruchtbarkeit langfristig zu erhalten. Da Grundstücke nach Parzellen aufgeteilt werden, wird auch bei Baugesuchen oder beim Grundstückkauf oft diese Genauigkeit gefordert. Auch die Raumplanung ist bei der Sicherung der Fruchtfolgeflächen auf parzellengenaue Informationen angewiesen. Pro 100 ha sollen 4-7 Profile gegraben werden. Die Anzahl Profile kann je nach Landschaftsraum variieren, über die Kartieretappen hat sich bisher eine Profilzahl von 4.5/100 ha bewährt. Bei offiziellen Kartieretappen des Kantons erhalten Landwirte, welche einer Profilöffnung zustimmen eine Aufwandvergütung von pauschal 100 CHF Information Bewirtschafter & Grundeigentümer Im Vorfeld von Bodenkartierungen müssen die Betroffenen (Gemeinden, Dienststellen, Bewirtschafter und Grundeigentümer) über die bevorstehenden Arbeiten informiert werden. Bei offiziellen Kartieretappen der Dienststelle UWE werden die Parzellenbesitzer (Grundbuchamt) sowie die Bewirtschafter (LAWA) im Vorfeld durch UWE brieflich informiert. Zusätzlich kann bei grösseren Kartierungen eine Informationsveranstaltung des örtlichen Bauernverbandes oder ein Artikel in der regionalen Bauernzeitung helfen, die Bauern auf die Bodenkartierarbeit aufmerksam zu machen. Allenfalls ist ein Informationshalbtag für interessierte Landwirte durchzuführen. Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 6/24

8 4 Organigramm Die Bodenkartierung des Kantons Luzern ist wie in der Abbildung 3 organisiert. Abb. 3: Auftraggeber der Bodenkartierung ist der Regierungsrat, die Projektleitung liegt bei der Dienststelle Umwelt und Energie, die Feldarbeiten werden jeweils ausgeschrieben und an Fachbüros vergeben. Die Qualitätsprüfung der Kartierung erfolgt über einen externen QS-Experten sowie Laboranalysen. Daneben wird die Kartierung mit einer externen Projektleitungsunterstützung, einem Steuerungssauschuss, der Geoinformation sowie externen Fachkräften begleitet. Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 7/24

9 5 Grundlagen Grundlagen, welche in den Kartieretappen abgegeben werden, sind im Kapitel 8.1 aufgelistet. Bei FFF-Erhebungen für Projekte (Kapitel 9) sind die Kartierer für die Beschaffung aller Grundlagen verantwortlich. Bei Kartieretappen ist der Grossteil der Grundlagen durch die Kartierer bei der Geoinformation zu beziehen. Es werden keine Grundlagenausdrucke abgegeben. 5.1 Klimaeignungszonen Als Grundlage zur Ausscheidung der Fruchtfolgeflächen wird die Klimaeignungskarte der Schweiz (BLW) verwendet. Die Klimaeignungskarte enthält eine Gesamtbeurteilung der klimatischen Voraussetzungen und Einschränkungen für die Landwirtschaft, in 20 Kategorien. Die Eignungsklassen stellen die kartierbaren Einheiten der Karte dar und beruhen auf einem Vergleich von Schwellenwerten der Erträge mit meteorologischen Beobachtungen. Die Karte will auf die erheblichen Unterschiede in den Anbaumöglichkeiten der einzelnen Regionen hinweisen. Sie ist Grundlage für die Einteilung der Fruchtfolgeflächen nach Nutzungseignungsklassen (siehe 7.g). Abb. 4: Klimaeignungskarte im Massstab 1: für die Landwirtschaft im Kanton Luzern. Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft, Nachführungsstand Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 8/24

10 6 Abläufe 6.1 Ablauf Kartieretappen Nachfolgend wird der ungefähre Ablauf der Kartierung zusammengefasst. Er bezieht sich auf die Sicht der Kartierer und kann im Detail im Projekthandbuch nachgeschlagen werden. Grössere Abweichungen zu diesem Ablauf werden in den Submissionsunterlagen aufgeführt. Nach dem Erhalt des Auftrages erhält der Kartierer eine Einladung zur Startsitzung der Kartierung. Nach der Startsitzung beziehen die Kartierer die vorhandenen Datengrundlagen bei der Geoinformation des Kantons Luzern. Grundlagen, welche für das Projekt relevant sind aber nicht bei der Geoinformation bezogen werden können werden selektiv von der UWE an der Startsitzung abgegeben. Es werden nur digitale Grundlagen abgegeben (siehe 8.1) Die UWE informiert die betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter über die bevorstehende Bodenkartierung. Aufgrund des Grundlagenstudiums und ersten Bohrungen im Feld erstellt der Kartierer eine Konzeptkarte mit Vorschlägen zu Profilstandorten. Diese Konzeptkarte mit Profilstandorten sowie die Resultate der ersten Bohrungen müssen dem QS- Experte und der UWE abgegeben werden. Der QS-Experte beurteilt die Konzeptkarte und wählt aus den Profilstandorten regionstypische Leitprofile aus, welche nach 8.3 analysiert werden. Gleichzeitig lässt die UWE überprüfen, ob die vorgeschlagenen Profilstandorte keine Werkleitungen schneiden und informiert die Kantonsarchäologie über die vorgesehenen Profilstandorte. Nach der definitiven Festlegung der Profilstandorte kontaktiert der Kartierer die betroffenen Bewirtschafter und holt deren Einverständnis ein. Bei Einverständnis organisiert der Kartierer die Öffnung der Profilgrube. Das Profilblatt wird im Datenschlüssel 6.1 ausgefüllt und vom QS- Experten überprüft. Gleichzeitig werden vom Kartierer Proben genommen und ans Labor geschickt (Kapitel 8.3). Der QS-Experte besucht alle Profile, prüft die Plausibilität von deren Ansprachen und gibt dem Kartierer Rückmeldungen zu den Profilansprachen. Falls ein Profileichtag geplant ist, wird dieser vom QS-Experten organisiert und durchgeführt. Ist ein Profil vollständig aufgenommen und nach Input des QS-Experten bereinigt, wird die Grube wieder verfüllt. Die Ergebnisse des Labors werden vom Kartierer ins Profilblatt eingetragen, anschliessend wird die Flächenkartierung freigegeben. Bei der Flächenkartierung wird pro Polygon mindestens eine Pürckhauer- oder Hohlmeisselbohrung gemacht und die (siehe 7. b) geforderten Daten erhoben. Pro abgegrenztes Polygon muss ein Datensatz vollständig erhoben und in die vom Kanton abgegebene Excel Datei eingetragen werden. Jedes Polygon wird mit der Projektnummer plus einer Polygonnummer als eindeutiger Schlüssel zwischen Excel Datei und Shapefile versehen. Die pro Etappe möglichen Nummern (=Schlüssel) werden von der UWE vorgegeben. Durch diese Art der Datenaufnahme sind die Erstellung und somit die Abgabe einer Arbeitslegende nicht mehr nötig. Wird während der Flächenkartierung bemerkt, dass eine für die Region wichtige Bodenform nicht erhoben wurde, kann der Kartierer ein Handprofil graben. Dieses zusätzliche Handprofil ist mit dem QS-Experten zu besprechen. Die Werkleitungsprüfung von Handprofilen ist von den Kartierern selbst durchzuführen. Nach Abschluss der Feldkartierung werden die Feldpläne vom Kartierbüro digitalisiert und an UWE als Shapefile abgegeben. Vor der Abgabe der Excel Datei werden die Datensätze vom Kartierer und vom QS-Experten nochmals auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft und anschliessend ebenfalls der UWE zugestellt. Nach Abschluss der Korrekturrunde werden die ersten Kartenausdrucke und die provisorischen Polygondateien von den Kartierern geprüft und korrigiert, bis das Gut zum Druck erteilt werden kann. Korrekturmassnahmen werden vom QS-Experten moderiert. Mit der Teilnahme an der Schlusssitzung und Stellung der Schlussrechnung ist der Auftrag abgeschlossen. Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 9/24

11 7 Kartiermethode Die Kartiermethode beruht auf der Kartieranleitung "Kartieren und Beurteilen von Landwirtschaftsböden" (Schriftenreihe der FAL 24, 1997), wird durch diesen Konzeptbericht und die vom solothurnischen Projekthandbuch (PHB) übernommenen und angepassten PHB-Kapitel Abläufe, Kartiermethodik und Aufarbeitung alter Bodenkarten ergänzt. Sie liegen als Luzerner Projekthandbuch vor und sind Teil der Ausschreibungsunterlagen für die Bodenkartieretappen. Das PHB wird nur für offizielle Kartieretappen abgegeben. Für Kartierungen im Zusammenhang mit FFF-Beanspruchungen bei Projekten gelten die Kartieranleitung "Kartieren und Beurteilen von Landwirtschaftsböden" (Schriftenreihe der FAL 24, 1997) und dieser Konzeptbericht. Die Klassifikation erfolgt gemäss "Klassifikation der Böden der Schweiz" (BGS und FAL, 2002) und dem Datenschlüssel 6.1 des Profilblattes. (FAL-Datenschlüssel 6 plus Erweiterungen des Kantons Solothurn (Gefüge, X= Auffüllung, y= aufgefüllter Horizont)) a) Profile: Es sind 4-5 Profile pro 100 ha zu graben, Maschinenbohrungen sind als deren Ersatz nicht erlaubt. Je nach Wichtigkeit des Profils für die Region wird zwischen Basis- und Leitprofil unterschieden. Die Mehrheit der Profile sind Basisprofile. In jedem Basisprofil werden Sackproben in 3 Horizonten genommen und organische Substanz, Körnung und ph (CaCl 2 ) analysiert. Jedes 5. Profil ist ein Leitprofil und wird in den Kartieretappen zusammen mit dem QS- Experten regionstypisch ausgewählt. In den Leitprofilen werden zusätzlich in 2 Horizonten (i.d.r OB& 1. UB) pro Horizont je 8 100ml-Eijkelkamp-Zylinderproben genommen. Damit wird im Labor Porenverteilung, Lagerungsdichte und gesättigte Leitfähigkeit (k s ) gemessen. Daneben werden in den Leitprofilen auch Kationenaustauschkapazität und die Basensättigung bestimmt. Leitprofile müssen nur in den offiziellen Kartieretappen aufgenommen werden. Werden in den Kartieretappen Profile nach der Profilöffnungphase realisiert, sind diese in Form von kleineren Handprofilen zu realisieren. Handprofile werden so rasch wie möglich wieder geschlossen. Die Landwirte werden dafür nicht entschädigt. Es können auf Wunsch Laborproben entnommen und analysiert werden. Die Profilnummerierung wird von der UWE vorgegeben. Diese setzt sich im Normalfall aus dem offiziellen Kürzel der Gemeinde der Geoinformation plus einer aufsteigenden Nummer zusammen (Bsp. WIKO04, 4 Profil in der Gemeinde Wikon). Profilfotos müssen mit mindestens 300 dpi erstellt werden. Das Profilfoto muss ohne Nummernschild erstellt werden. Die Beschriftung des Profils erfolgt nachträglich am unteren Rand des Fotos (siehe Abbildung 5). Abbildung 5: Beschriftung des Profils am unteren Rand. Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 10/24

12 b) Flächendaten: Die ausgeschiedenen Polygone werden auf dem bereinigten Feldplan eindeutig eingezeichnet. Pro Polygon ist ein vollständiger, repräsentativer Datensatz zu erfassen, wozu zumindest eine Pürckhauer- oder Hohlmeissel- Bohrung nötig ist. Wird mehrmals gebohrt und es sind immer noch die gleichen oder es sind sehr ähnliche Bodeneigenschaften anzutreffen, kann anstatt einer reellen Bohraufnahme mit x- und y Koordinaten auch eine virtuelle (nicht tagsächlich gebohrte) Bohrung zusammengestellt werden. Dies geschieht vor allem bei grossen Polygonen. Die virtuelle Bohrung enthält alle Parameter ausser den Koordinaten. So kann sie von einer realen Bohrung unterschieden werden. Der Datensatz enthält folgende Attribute: Bodentyp, Untertypen (bei Vernässung G/R/I zwingend), Substrat/Geologie, Geländeform, pflanzennutzbare Gründigkeit in cm, Bodenpunktzahl, Wasserhaushaltsgruppe, Skelett (Klasse) und Feinerdekörnung (in %) OB/ UB, ph-wert OB/ UB (Hellige), Kalkgehalt OB/ UB (Klasse), Mächtigkeit OB/ UB Horizont, Gefüge, Karbonatgrenze in cm, Bemerkungen, Nutzungseignungsklasse, Limitierung, Fruchtfolgeflächeneignung und die Hangneigung bei Polygonen der Geländeform j (siehe 7.g)) Eine eigene Anweisung wird hier für das Attribut Bemerkungen gegeben: Das Bemerkungsfeld ist für die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit eines Polygoninhalts als sehr wichtig. Bei Kartierungen muss dem Ausfüllen des Bemerkungsfeldes grosse Beachtung geschenkt werden. Die Daten sind in die vom Kanton vorgegebene Excel Datei einzugeben. Andere Dateiformate werden nicht entgegen genommen. Parameter Einheit Bodentyp -- Geländeform -- Untertypen (G/R/I zwingend) -- Geologie -- Pflanzenutzbare Gründigkeit cm Bodenpunktzahl -- Wasserhaushaltsgruppe -- Karbonatgrenze cm Skelettgehaltsklasse OB / UB -- Tongehalt OB / UB % Schluffgehalt OB / UB % Sandgehalt OB/ UB % ph Hellige OB / UB -- Gefüge OB / UB Karbonatgehaltsklasse OB / UB -- Mächtigkeit OB / UB cm Bemerkungen Nutzungseignungsklasse -- Limitierung -- Fruchtfolgeflächeneignung -- Hangneigung bei Geländeform j % Abb. 6.: Pro Polygon aufzunehmende Flächendaten. Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 11/24

13 c) Aufnahmeintensität: Der Arbeitsmassstab beträgt 1:2'500, der Darstellungsmassstab beträgt 1: Die auf der Karte 1:5 000 minimal dargestellte Fläche von 1cm 2 entspricht im Gelände einer Fläche von 25 a. Daraus ergibt sich eine Bohrnetzdichte von ca. einer Bohrung alle 50 m. In der Ebene ist oft ein systematisches Raster sinnvoll, in hügligem Gelände sind die Bohrungen dem Gelände angepasst. Doch grundsätzlich ist der Bohrort dem Kartierer überlassen. d) Integration bereits bestehender Bodenkarten: Seit der letzten Kartierung sind Veränderungen im Boden zu erwarten. Sie sind oft Folgen von Meliorationen oder Materialablagerungen. Deshalb müssen alte Kartierungen überprüft und allenfalls angepasst werden. Häufig sind dies systematische Anpassungen wie eine Veränderung der Vernässungsart. Vorhandene alte Bodenkarten sind im Onlineportal als Orte mit Bodenprofilen zu finden. Sie können nach Rücksprache bei der UWE bezogen werden. Bei grösseren Aufarbeitungen wird die Aufarbeitungsmethodik in der Submission bekannt gegeben. Es wir mit einem geringeren Arbeitsaufwand als bei Neukartierungen gerechnet. e) Komplexe: Grundsätzlich sind keine Komplexe zu erwarten, da die gewählte Kartierungsmethode sehr genau ist. Falls doch Komplexe in Frage kommen (z.b. systematische Inhomogenitäten innerhalb eines Polygons, in einem Gebiet, wo es örtlich zu Kalkaufstossungen kommt) muss dies dem QS- Experten gemeldet und mit ihm besprochen werden. In der Excel Datei ist unter Bemerkungen der Grund für die Komplex- Ausscheidung anzugeben. f) Perimetergrenzen: Gemeinsame Grenzen von verschiedenen Kartierperimetern sind abzusprechen. Natürliche Grenzen von Bodentypen und Vernässungsarten im Gelände sind gleich anzusetzen. g) Fruchtfolgeflächenerhebung Für die Fruchtfolgeflächenerhebung müssen im Vergleich zur bisherigen Kartierungen drei weitere Schritte durchgeführt werden. Dies sind: 1. Erhebung der Nutzungseignungsklasse (NEK) und der Limitierung nach FAL-Ordner 2. Präzisierung der Hangneigung bei der Geländeform j (18 %-Grenze) 3. Festlegung der FFF-Eignung des Polygons nach vorgegebenen FFF- Ausscheidungskriterien Nachfolgend sind die einzelnen Schritte erläutert: 1. Erhebung der NEK und der Limitierung nach FAL Ordner Die NEK ist nach den Tabellen 9.3a-d des FAL Kartierungsordners 1997 zu erheben und in die vom Kanton vorgegebene Excel Datei einzutragen. Der FAL Kartierungsordner ist unter downloadbar. Die dazu ebenfalls notwendigen Klimaeignungszonen sind unter ebenfalls einsehbar. Grundsätzlich ist die NEK-Ausscheidung nach den typischen fett gedruckten Ausprägungsmerkmalen der Tabellen 9.3a-d durchzuführen. In begründeten Fällen können die in Normalschrift gedruckten Ausprägungen eines Bodens für die Einteilung in eine NEK verwendet werden. Dazu Bedarf es einer Rücksprache mit dem QS-Experten. 2. Hangneigungspräzision Geländeform j Bei Polygonen mit der Geländeform j muss die Hangneigung präzisiert werden. Der Kartierer schätzt aufgrund von digitalen Hangneigungskarten ab, ob die Mehrheit des Polygons über 18 % oder unter 18 % liegt. Für die Fruchtfolgeflächenausscheidung (Punkt 3) gilt diese Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 12/24

14 präzisierte Hangneigung. Die Hangneigungspräzisierung erfolgt aufgrund der aktuellsten digitalen Hangneigungskarte des Kantons Luzern. Diese Hangneigungskarte kann im Geodatenshop des Kantons bezogen oder im Internetportal angesehen und ausgedruckt werden. Diese Hangneigungspräzisierung muss für die Geländeformen j obligatorisch in die Excel Datei eingetragen werden. Das Ausfüllen dieses Feldes für die übrigen Geländeformen ist fakultativ. Die digitale Hangneigungskarte ist zwar eine gute Grundlage für die Feldbeurteilung, sie kann aber trotzdem von den realen Gegebenheiten abweichen. Bei Unstimmigkeiten ist deshalb immer die Beurteilung im Feld höher zu gewichten. Auch die Geländeformen l, m und n können Flächen über oder unter 18 % enthalten, hier kann die FFF-Festlegung aber aufgrund der NEK geschehen (siehe 3. Festlegung der FFF- Eignung). 3. Festlegung FFF-Eignung Im Kanton Luzern kommen nur die Nutzungsgebiete 2 und 3 (siehe Kapitel 9 FAL Kartierungsordner und Abbildung 6) für Fruchtfolgeflächen in Frage. Nutzungsgebiet 1 gibt es im Kanton Luzern nicht und Nutzungsgebiet 4 ist aufgrund seiner Definition nicht mehr für FFF geeignet. Die Voraussetzung für eine FFF-Ausscheidung im Kanton Luzern ist somit, dass die Fläche im Nutzungsgebiet 2 oder 3 liegt. Trifft dies zu gelten für Fruchtfolgeflächen folgenden Ausscheidungskriterien (downloadbar unter: -> Merkblatt Erhalt und Kompensation von Fruchtfolgeflächen : - Flächen mit NEK (Nutzungseignungsklassen nach FAL) 1-5, einer Neigung <18%, einer minimalen pflanzennutzbaren Gründigkeit von 50 cm und einer Fläche > 0.25 ha können zu 100% als FFF angerechnet werden. Sie werden in der Datenbank als FFF100 bezeichnet - Flächen mit NEK 6 und einer Hangneigung bis 25 % oder Flächen mit NEK 1-5 und einer Neigung 18-25%, einer minimalen pflanzennutzbaren Gründigkeit von 50 cm und einer minimalen zusammenhängenden Fläche von > 0.25 ha können zu 50% als FFF angerechnet werden. Sie werden als FFF50 bezeichnet. Neben diesen grundsätzlichen FFF-Ausscheidungskriterien sind nachfolgend weitere Regelungen aufgeführt. - Polygone welche keine FFF sind, sind als keinefff zu bezeichnen. - Polygone mit einer Geländeform n können in den Nutzungsgebieten 2 und 3 höchstens der NEK 7 zugeordnet werden und sind somit nie FFF. - Polygone mit der Geländeform k,l oder m können in den Nutzungsgebieten 2 und 3 höchstens eine NEK 6 haben und sind somit höchstens FFF50 (Nie FFF100 und falls die Gründigkeit nicht erreicht wird keinefff). - Komplexe: Wird ein Bodenpolygon als Komplex ausgeschieden, ist die FFF-Eignung über das gesamte Polygon anhand der FFF-Ausscheidungskriterien zu beurteilen. Der dominanten sowie der untergeordneten Bodeneinheit wird somit dieselbe FFF-Eignung vergeben. In der Regel ist die FFF-Eignung der tiefst bewerteten Bodeneinheit bestimmend, Abweichungen sind zu begründen. Zusätzlich ist in den Bemerkungen die Flächenprozentzahl aller Bodeneinheiten anzugeben. Die Kartierer legen mit der Feldaufnahme fest, inwiefern ein Polygon den bodenkundlichen Kriterien (inklusive Hangneigung) den FFF-Kriterien entspricht und tragen dies in die Excel Datei ein. Die schlussendliche FFF-Ausscheidung für den Kantonskataster soll in Zukunft mit den erforderlichen Abzügen (Waldabstand, Gewässerraum etc.) GIS-gestützt vom Kanton durchgeführt werden. Die Grundlage dazu ist das Polygon der Bodenkarte. Die Ausscheidung der Fruchtfolgeflächeneignung pro Bodenkartenpolygon kann auch logisch in drei Fälle eingeteilt werden. Diese Fallunterscheidung ist primär für eine rechnerische FFF-Eignungsfestlegung für bereits vorhandene 1:5 000 Bodenkarten gedacht. Das Prinzip der FFF-Festlegung im Feld und der GIS- gestützten FFF-Ausscheidung ist dasselbe. Die drei Fälle sind: Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 13/24

15 Fall 1: Die Geländeform des Polygons ist a/b/c/d/e/f/g/h oder i, die pfln. Gründigkeit des Bodens ist mindestens 50 cm und die NEK ist höchstens 5. In diesem Fall wird das Polygon zu 100 % als Fruchtfolgefläche angerechnet und in Datenbank mit FFF100 bezeichnet. Fall 2: Die Geländeform des Polygons ist j die pfln. Gründigkeit des Polygons ist mindestens 50 cm und die NEK ist höchstens 5. In diesem Fall muss die Hangneigung anhand digitaler Hangneigungen den Fällen keinefff ( Hangneigung ist grösser als 25 %), FFF50 (die Hangneigung ist zwischen 18 und 25%) oder FFF100 (falls die Hangneigung unter 18% ist) zugeteilt werden. Fall 3 : Die Geländeform des Polygons ist entweder a/b/c/d/e/f/g/h/i/j/k/m oder l, die pfln. Gründigkeit ist mindestens 50 cm und die NEK ist 6. In diesem Fall kann die Polygonfläche zu 50 % als FFF angerechnet werden und wird als FFF50 bezeichnet. Abb. 7: Aufgrund der Klimaeignungskarte abgeleitete landwirtschaftliche Nutzungsgebiete des Kantons Luzern. Die Nutzungsgebiete 2 und 3 sind für Ackerbau geeignet, was die Voraussetzung zur Ausscheidung von Fruchtfolgeflächen ist. Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 14/24

16 8 Pflichtenhefte 8.1 Pflichten der UWE Planung der Kartierung Einteilung der Kartieretappen Ausschreibung Offertöffnung Beurteilung der Offerten Zuschlagsverfügung & Auftragsvergabe Startsitzung durchführen Kartengrundlagen für Kartierer vorbereiten (vgl. unten) Information der betroffenen Bauern und Grundeigentümer Prüfung auf potentielle Werkleitungen an Profilstandorten Labordaten/ Profilblätter/ Accessdatenbank verwalten Projektüberwachung und Administration Darstellung des Digitalisierungsproduktes (Wasserhaushalts- & Gründigkeitskarte ) Verschicken des ersten Kartenentwurfes Schlusssitzung An Kartierer abzugebende Grundlagen: Karte mit Grundwasserschutzzonen (in S1 und S2 darf man grundsätzlich keine Profile öffnen, in S2 braucht es eine Ausnahmebewilligung, in S3 braucht es eine Bewilligung), Kataster belasteter Standorte, archäologische Fundstellen. Karte und Berichte bereits bestehender Bodenkarten im Kartierperimeter. Digital vorhandene Profile müssen selbständig von der Website heruntergeladen werden. Excel Datei zur Aufnahme der Polygonparameter Erlaubte Polygonnummern Digitale Perimetergrenzen Diese Unterlagen werden in der Regel digital auf einer Daten-CD abgegeben. Diese Daten- CD ist bei Projektende der UWE zurückzugeben. Es werden keine Feldpläne an die Kartierer abgegeben. Die Erstellung der Feldpläne ist Sache der Kartierer. Alle anderen Grundlagen wie digitale Hangneigungskarte, Hinweisflächen für anthropogen Böden, Geologische Karte, digitales Höhenmodell, Siegfriedkarte, Bodenkarten, Übersichtplan, Parzellen oder Klimaeignungskarte müssen direkt vom Kartierer beim Datenshop der Geoinformation bezogen werden: Die Kartierteams sind dazu angehalten den Viewer Zeitreise der Swisstopo für das Grundlagenstudium einzusetzen. Dort kann die Veränderung der Landschaft über die Zeit rückverfolgt werden. Der Link dazu ist Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 15/24

17 8.2 Pflichten QS-Experte Die Aufgabe des QS- Experten ist es, mit den Kartierfachleuten eine objektive, über alle Etappen und von der Kartierperson unabhängige Bodenkarte zu erstellen. Durch seine Mitarbeit über mehrere Jahre, bringt er Erfahrungen und Wissen aus dem gesamten bereits kartierten Gebiet mit. Ein Grossteil seiner Arbeit besteht darin, die Qualität der abgelieferten Bodenkarten zu Prüfen und bei Unstimmigkeiten diese mit dem Kartierer zu bereinigen. Seine Aufgabe ist eine Eichung der Bodenkartierer und deren Unterstützung bei fachlichen Fragen. Diese Aufgabe erfordert eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Bodenkartierung und die Bereitschaft diese Aufgabe über mehrere Jahre fortzuführen. Dem QS- Experten ist die Offertstellung für Kartierungen der Etappen untersagt. Pflichtenheft QS-Experte: Grundlagenbeschaffung bei der Geoinformation des Kantons Luzern (ausgenommen Grundlagen, welche in 8.1 aufgelistet sind). Studium dieser Grundlagen Studium vorhandener Grundlagen im und ums Kartiergebiet Teilnahme an Startsitzung. Präsentation der Resultate des Grundlagenstudiums Überprüfen der von den Kartierern eingereichten Konzeptkarten Überprüfen, der von den Kartierern vorgeschlagenen Profilstandorte Auswahl von regionstypischen Leitprofilen, welche genauer analysiert werden sollen (ein Fünftel der Profile) Qualitätssicherung der Profilaufnahmen, Besuch aller Bodenprofile mit Überprüfung der Plausibilität der Profilbeschreibungen (Kurzbeschrieb). Aussprache und Einigung bei einzelnen, schwierigen und interessanten Profilen. Erkennen von Koordinationsbedarf unter den Kartierteams, bei systematisch unterschiedlichen Profilansprachen der verschiedenen Kartierteams. Anschliessender Abgleich sicherstellen Falls ein Eichtag in der Etappe geplant ist: Vorbereitung und Durchführung des Eichtages mit allen Kartierern Nochmalige Überprüfung aller aufgenommenen Profilblätter auf systematische Fehler, nachdem alle Profilblätter der Kartieretappe abgegeben wurden 0.5 Tage Begleitung jedes Kartierers und Überprüfung von dessen Arbeitsweise bei der Profilansprache/Feldkartierung. Eichung zwischen den Kartieren sicher stellen Vor der Datenabgabe und nach der Digitalisierung der Karten überprüft und korrigiert der QS- Experte mit den Kartierern die Entwürfe der digitalisierten Karten und der Attributtabellen Am Ende der Kartieretappe gibt der QS-Experte der UWE einen kurzen Bericht der Kartierung ab Teilnahme an der Schlusssitzung Fachliche Beratung der Projektleitung Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 16/24

18 8.3 Pflichten Labor Für die Kartieretappen gilt, dass Kartierer ihre Proben in das von der UWE ausgewählte Labor schicken müssen Sackproben (alle Kartierungen) Pro Profil sind folgende Parameter zu analysieren: Feinerdekörnung: 3 Horizonte pro Profil *; davon 1 Bestimmung im Oberboden (Ah) org. Substanz: 3 Horizonte pro Profil *; davon 1 Bestimmung im Oberboden (Ah) ph (CaCl 2 ) 3 Horizonte pro Profil *; davon 1 Bestimmung im Oberboden (Ah) * bei organischen Böden reicht die Beprobung zweier Horizonte Zylinderproben (nur offizielle Kartieretappen) In jedem 5ten Leitprofil (regionstypisch mit dem QS-Experten ausgewählt) werden Kationenaustauschkapazität (pot. & eff.), Basensättigung, scheinbare und reelle Dichte und die Porenverteilung analysiert. Dazu werden in zwei Horizonten je 8 Zylinderproben genommen, das ergibt pro Profil 16 Zylinderproben. In anmoorigen und Moorböden genügt es meistens 1 Horizont zu beproben (8 Zylinderproben). Pflichtenheft Labor (Kartieretappen): Vorweisen des Qualitätsstandards des Labors (BestätigungTeilnahme an Ringversuche, Eintrag in aktuelle ART-Liste für ÖLN- Bodenanalysen) Termingerechte Ausführung der Arbeiten Digitale Ablieferung der Laboranalysen an die UWE; Kartierer und QS-Experten Lieferung der Archivproben Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 17/24

19 8.4 Pflichten Kartierteams Generelle Pflichten Effizienter Zeiteinsatz und angemessenes Aufwand/Ertragsverhältnis bei der Feldarbeit Erarbeitung konsistenter und vollständiger Datensätze in der von der UWE gewünschten Form Die vorgegebenen Kriterien und die vorgeschriebene Kartiermethodik sind strikte anzuwenden und zu befolgen Das beauftragte Fachbüro gewährleistet ein möglichst hohes Qualitätsniveau und sorgt für eine gleichmässige und strikte Anwendung der vorgegebenen Kriterien Der Endtermin der Datenabgabe ist einzuhalten In jeder Kartiertappe müssen die Funktionen für alle an der Kartierung beteiligten Personen vergeben werden (siehe Submissionsunterlagen). Zu den verschiedenen Funktionen gehören folgende Pflichten: Projektleiter: Das Büro jeder Kartieretappe hat einen Projektleiter festzulegen. Dieser ist Ansprechperson gegenüber der UWE wie dem QS-Experten. Er ist dafür verantwortlich, dass in dieser Etappe die Qualitätsstandards bei der Erhebung der Daten angewandt werden, die Kartierer untereinander geeicht sind, nach der FAL-Methode kartiert wird und Informationen an alle beteiligen Kartierer fliessen. Er bündelt ebenso die erhobenen Daten und ist für den Datentransfer zur UWE und zum QS-Experten verantwortlich. Er leitet das Projekt in Namen des Kartierbüros oder der Bietergemeinschaft. Kartierer: Der Kartierer beschreibt Böden selbständig und kann die Beschlüsse der Eichungen nachvollziehen. Fachliche Anweisungen des Projektleiters wie auch des QS- Experten werden durch den Kartierer umgesetzt. Hilfskartierer: Die Bodenansprache (Feldkartierung & Profil) erfolgt unter fachlicher Begleitung, mithilfe der Unterstützung des Projektleiters oder des Kartierers. Er unterstützt den Projektleiter oder den Kartierer bei der Feldarbeit und führt Arbeiten nach Anleitung aus. Es ist das Ziel, dass durch die Funktion des Hilfskartierers noch unerfahrenen Kartierern die Möglichkeit der Projektteilnahme gegeben wird Pflichten im Projektablauf Teilnahme Startsitzung des Projektleiters Grundlagenbeschaffung bei der Geoinformation des Kantons Luzern (ausgenommen Grundlagen welche in 8.1 aufgelistet sind). Erstellung der Feldpläne Grundlagenstudium Geländestudium und erste Bohrungen im Feld für die Erstellung der Konzeptkarte Konzeptkarte erstellen, Profilstandorte vorschlagen (mit Ausweichmöglichkeiten) Kontaktaufnahme mit Bewirtschafter, Gemeinde Ackerbaustellenleiter Berücksichtigung von Werkleitungen und Abklärungen von Standorten von Gemeindeeigenen Leitungen. Die Beschaffung der Drainagepläne ist Teil jeder Kartieretappe. Die Beschaffung der Drainagepläne muss pro Etappe vom Auftragsbüro durchgeführt werden. Anpassung Konzeptkarte nach Input vom QS - Experten, Werkleitungsprüfung, Archäologie und Gesprächen mit Landwirten Die Anweisungen der Projektleitung und des QS- Experten sind im Hinblick auf gleichmässige Qualität stets zu befolgen und zu unterstützen Organisation der Öffnung der Profile Orientierung der Projektleitung bei Problemen mit Gemeinden, einzelnen Behörden, Grundeigentümerinnen und -eigentümern, die nicht auf der Ebene des beauftragten Fachbüros gelöst werden können. Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 18/24

20 Ansprache der Profile gemäss Projekthandbuch, Abgabe der fertig ausgefüllten Profilblätter an QS - Experten Digitale Profilfotos aufnehmen und an die UWE abgeben Probenahme Laboranalysen & Abgabe der Proben im Labor Falls ein Eichtag in der Kartieretappe geplant ist: Teilnahme am Eichtag, Vorstellung der selbst beschriebenen Profile, Diskussion über deren Klassifikation Erstellen einer Liste von entschädigungsberechtigten Landwirten Schliessung der Profile Bereinigung der Profilaufnahmeblätter nach QS-Experten-Beurteilung Feldkartierung; Orientierung QS -Experte über den Verlauf, Probleme, offene Fragen Abgleich mit Nachbaretappen oder mit bestehenden Bodendaten/Karten; Überprüfung und Abgleich der Grenzpolygone auf Einheitlichkeit Erhebung der Attribute pro Polygon und Eingabe in vorgegebenen Excel Datei Erstellung und Abliefern einer sauberen Feldkate mit Polygongrenzen und Nummern (keine Reinzeichung) Digitalisierung der Feldpläne Abliefern von bereinigten Leitprofilblättern. (inkl. digitalem Foto), Feldkarte, Polygondaten Korrektur des ersten Kartenentwurfes vor dem Gut zum Druck Schlussbericht der Kartierung verfassen Abgabe der Kartier-Grundlagen (Daten-CD, Feldpläne,..) Teilnahme Schlusssitzung Teilrechnungen und Abschlussrechnungen ausstellen Meldung von Wechseln von Mitarbeitern. Vom beauftragten Fachbüro in der Offerte angebotenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung der Auftraggeber nicht ausgewechselt werden (vorbehältlich ausserordentliche Ereignisse) 8.5 Produktabgabe Folgende Produkte sind von den Kartierern an die Auftraggeber abzugeben: Bearbeiteter Feldplan (Orthophoto auf feldtauglichem Papier) mit gut leserlich abgegrenzten und nummerierten Polygonen. Digitalisierte Bodenkarte (Shapefile) Schlussbericht (Inhalt gemäss PHB). Mit dem Schlussbericht wird auch die Konzeptkarte abgegeben Excel Datei mit pro Polygon ausgefülltem Datensatz Profilblätter auf Papier, nach dem Datenschlüssel 6.1 ausgefüllt. Der Inhalt wird von UWE digitalisiert. Profilfotos (mindestens 300 dpi) mit Massstab und Profilbezeichnung (links unten) Rückgabe Daten-CD Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 19/24

21 9 FFF-Erhebung bei Projekten und als FFF-Kompensation über das gesamte Gemeindegebiet 9.1 Grundsätzliches und Ablauf Kartierung bei FFF-Beanspruchungen Das Konzept für die von der UWE durchgeführte Bodenkartierung zur FFF-Erhebung ist sinngemäss auch für grössere FFF-Erhebungen bei einzelnen Projekten (Einzonungen/Hochwasserchutz/Strassenbau/Bodenkartierung über das gesamte Gemeindegebiet etc.) anzuwenden. In diesem Kapitel 9 werden in diesem Zusammenhang spezielle oder abweichende Punkte erläutert. Die Kartiermethodik ist dieselbe wie bei den Bodenkartieretappen der UWE. Der Ablauf und die Organisation werden für Kartierungen bei FFF-Beanspruchungen angepasst und vereinfacht: Gegenüber den Kartieretappen der UWE unterscheidet sich die Kartierung bei FFF- Beanspruchung im Wesentlichen dadurch, dass die UWE nicht der Auftraggeber ist, das Labor vom Kartierteam selbst engagiert wird und ein anderes Qualitätssicherungs-Verfahren gewählt wird. Die Qualitätssicherung soll durch die Übernahme der Kartiermethodik aus der BOKA Luzern, durch die Erfassung der Felddaten in die Luzerner bodeninformations Excel Datei und bei grossflächigen Kartierungen einem gekürzten QS-Programm mit QS-Experten erreicht werden. Daneben müssen für Bauprojekte mit FFF-Beanspruchungen oft weitergehende bodenbezogenen Grundlagen wie die Verdichtungsempfindlichkeit, Wiederverwertbarkeit (z.b. Mächtigkeit in cm pro Polygon im OB/UB), Setzungsempfindlichkeit des Bodens oder eine Aufwertungseignung von möglichen FFF- Kompensationsstandorten erhoben und dargestellt werden. Allenfalls ist bei der FFF- Erhebung bei Projekten das Vorkommen von Neophyten und chemischen Belastungen gleichzeitig (zusätzlich) mit der Kartierung im Feld zu erheben. Sind solche Angaben für das Bauprojekt notwendig und vom Auftraggeber gewünscht, muss dies bei der Offerteinladung der Kartierbüros aufgeführt werden. Ebenfalls empfiehlt es sich, sich im Voraus darüber Gedanken zu machen, wer die Grundeigentümer informiert und die Werkleitungsprüfung durchführt (Auftraggeber/Kartierer). Nachfolgend wird der Ablauf der Kartierung für die FFF- Erhebung von Projekten zusammengefasst. Nach dem Erhalt des Auftrages beschafft sich der Kartierer die vorhandenen Datengrundlagen bei der Geoinformation des Kantons Luzern. Und lädt auf der Homepage die für die Dateneingabe erforderliche Excel Datei herunter. Allenfalls bereits schon vorhandene digitale Bodenprofile können auf der Homepage heruntergeladen werden. Aufgrund des Grundlagenstudiums und ersten Bohrungen im Feld erstellt der Kartierer eine Konzeptkarte aufgrund welcher er die Profilstandorte auswählt. Die Profile müssen nach analysiert werden. Die Werkleitungsprüfung wie auch die Information der betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter obliegt je nach Abmachung dem Kartierer oder dem Auftraggeber. Der Kartierer, kontaktiert die betroffenen Bewirtschafter und holt deren Einverständnis zur Profilöffnung ein. Bei Einverständnis mit dem Landwirt organisiert der Kartierer die Öffnung der Profilgrube. Bei FFF-Erhebung bei Projekten bietet es sich an die Profilbeschreibungen in Baggerschlitzen der geotechnischen Baugrundsondierungen durchzuführen. Dadurch können Kosten gespart werden, es Bedarf aber der Absprache zwischen dem Geologen und dem Bodenkundler. Das Profilblatt wird im Datenschlüssel 6.1 ausgefüllt. Gleichzeitig werden vom Kartierer Laborproben (Kapitel 9.3) genommen und ans Labor geschickt. Preisverhandlungen sind mit dem Labor zu führen. Nach der Profilöffnungsphase kann die Flächenkartierung in Angriff genommen werden. Bei der Flächenkartierung wird pro Polygon mindestens eine Pürckhauer- oder Hohlmeisselbohrung gemacht und die (siehe 7.b) geforderten Daten werden erhoben. Pro abgegrenztes Polygon muss ein Datensatz vollständig erhobenen und in die vom Kanton abgegebene Excel Datei eingetragen werden. Die Polygone werden aufsteigend nummeriert, beginnend mit 1. Durch diese Art der Datenaufnahme erübrigt sich die Erstellung und Abgabe einer Arbeitslegende. Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 20/24

22 Nach Abschluss der Feldkartierung werden die Daten vom Kartierbüro digitalisiert. Die Verbindung zwischen dem Shapefile und der Excel Datei sollte über die aufsteigend vergebene Polygonnummer (Spalte Polygon in Excel Datei) geschehen. Vor der Abgabe der Excel Datei werden die Datensätze auf Fehler geprüft. Das Endresultat der digitalisierten Bodenkarte und die Excel Datei werden dem Auftraggeber und UWE zugestellt. Es ist ein dem Umfang des Auftrages entsprechender Schlussbericht abzugeben. 9.2 Information Bewirtschafter & Grundeigentümer Bei Kartierungen aufgrund von FFF-Beanspruchung hat die Information der Bewirtschafter und Grundeigentümer grundsätzlich durch die Auftraggeber zu geschehen. Bei kleinen Kartierungen oder je nach Abmachung kann es aber Sinn machen, dass dies der Kartierer selbst macht. Die Information der Bewirtschafter und Grundeigentümer ist bei Kartierungen aufgrund von FFF-Beanspruchung zwischen dem Kartierer und dem Auftraggeber abzusprechen. 9.3 Pflichten Labor Wir empfehlen bei der Akkreditierung den Qualitätsstandard des Labors zu prüfen Sackproben (alle Kartierungen) Pro Profil sind folgende Parameter zu analysieren: Feinerdekörnung: 3 Horizonte pro Profil *; davon 1 Bestimmung im Oberboden (Ah) org. Substanz: 3 Horizonte pro Profil *; davon 1 Bestimmung im Oberboden (Ah) ph (CaCl 2 ) 3 Horizonte pro Profil *; davon 1 Bestimmung im Oberboden (Ah) * bei organischen Böden reicht die Beprobung zweier Horizonte 9.4 Pflichten Kartierung bei FFF-Beanspruchung Absprache und Organisation der Kartierung mit dem Auftraggeber Bei grossflächigen Kartierungen ( ab 200 Hektaren) Rücksprache mit dem QS- Experten und Begleitung der Kartierung durch den QS-Experten. Dies muss vor der Offertstellung geschehen um den entstehenden Aufwand in der Offerte einzukalkulieren. Der Arbeitsaufwand des QS-Experten übernimmt die Dienststelle UWE Grundlagenbeschaffung bei der Geoinformation des Kantons Luzern. Studium der Grundlagen Geländestudium und erste Bohrungen im Feld für die Erstellung der Konzeptkarte Konzeptkarte erstellen, Profilstandorte mit Ausweichmöglichkeiten planen Kontaktaufnahme und Information mit Bauern, Gemeinde, Ackerbaustellenleiter Werkleitungsprüfung Berücksichtigung von Werkleitungen und Abklärungen von Standorten von gemeindeeigenen Leitungen Absprache und Einigung mit Landwirten für Profilöffnungen Organisation der Öffnung der Profile Ansprache der Profile gemäss FAL-Kartiermethodik plus Datenschlüssel 6.1 Digitale Profilfotos aufnehmen und abgeben Kontaktaufnahme und Auftragserteilung an Labor Probenahme Laboranalysen Schliessung der Profile Feldkartierung Erhebung der vorgegebenen Parameter pro Polygon und Eingabe in die vorgegebene Excel Datei Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 21/24

23 Digitalisierung der Feldpläne Erstellung der fertigen Bodenkarte, Darstellung der Fruchtfolgeflächeneignung Abgabe von bereinigten Profilblättern (inkl. digitalem Foto), Feldkarten, Polygondaten (siehe 9.6) Schlussbericht (dem Auftrag entsprechend) der Kartierung verfassen und abgeben 9.5 Pflichten Auftraggeber Kartierung bei FFF-Beanspruchung Planung der Kartierung, Perimeterwahl, Einbezug anthropogene Hinweisflächen. Bei grossflächigen Kartierungen: Information der UWE über geplante Kartierung Absprache und/oder Organisation der Kartierung mit dem Kartierer (wer informiert Bewirtschafter und Grundeigentümer, wie wird die Werkleitungsprüfung gemacht, sind alle Grundlagen vorhanden) Festlegung des Auftragsumfanges: Sollen zusätzlich Verdichtungsempfindlichkeit, Wiederverwertbarkeit, Setzungsempfindlichkeit des Bodens oder die Aufwertungseignung von möglichen FFF-Kompensationsstandorten erhoben/ausgewertet werden? Sind das Vorkommen von Neophyten und chemischen Belastungen gleichzeitig mit der Kartierung aufzunehmen? Einholung der Offerte Auftragsvergabe Projektüberwachung und Administration Abgabe der aufgenommenen Bodendaten an die Dienststelle Umwelt und Energie. Die neu erhobenen Fruchtfolgeflächen, werden durch die Dienststelle Umwelt und Energie nach Bedarf in den kantonalen Fruchtfolgeflächen-Layer intergiert und in der Onlinekarte veröffentlicht. 9.6 Produktabgabe Folgende Produkte sind von den Kartierern dem Auftraggeber und der Dienststelle UWE abzugeben: Bearbeiteter Feldplan mit gut leserlich abgegrenzten und nummerierten Polygonen Digitalisierte Bodenkarte mit FFF-Darstellung Erläuterungen/ Schlussbericht Excel Datei mit pro Polygon ausgefülltem Datensatz Profilblätter auf Papier, nach dem Datenschlüssel 6.1 ausgefüllt Profilfotos (mindestens 300 dpi, Beschriftung links unten) mit Massstab Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 22/24

24 Anhang A Etappierung nach Prioritäten Geplante Etappierung der Bodenkartierung mit FFF-Erhebung. Dunkelrote Perimeter werden als erstes kartiert. Auf grünen Flächen besteht bereits eine 1:5'000 Bodenkarte, welche für die neue FFF-Ausscheidung verwendet werden kann. Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 23/24

25 Anhang B Etappierung nach Gemeinden Nach Gemeinden angeordneter zeitlicher Ablauf der Bodenkartierung zur Fruchtfolgeflächenerhebung auf Böden mit höchstem Nutzungsdruck im Kanton Luzern. Konzept Bodenkartierung Kanton Luzern Seite 24/24

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