Rolle und Beitrag der rechtlich selbstständigen beruflichen Schule im regionalen Berufsbildungsnetzwerk
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- Mathias Hoch
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1 Deutsche Gesellschaft für Bildungsverwaltung Rolle und Beitrag der rechtlich selbstständigen beruflichen Schule im regionalen Berufsbildungsnetzwerk am 3. und 4. Mai 2013 in Kassel DGBV - Manfred Marwede 1
2 Die Deutsche Gesellschaft für Bildungsverwaltung Wer sind wir? Personen der Bildungsverwaltung, aus Ministerien, staatlichen und kommunalen Schulverwaltungen, Schulen, Berufsbildenden Schulen, Hochschulen, Experten für Schulinspektionen, Qualität, Juristen, Bildungsexperten etc. Was wollen wir? Bildung ist und bleibt auf lange Sicht ein immer mächtiger werdendes Megathema! Gesellschaftliche Veränderungen eröffnen den Bildungseinrichtungen stets neue Herausforderung und Gestaltungsoptionen. Der DGBV hat sich zum Ziel gesetzt, die Leistungsfähigkeit der Bildungseinrichtung und auch der Bildungsverwaltung zu erhöhen. Dabei lebt der DGBV von der Vernetzung und vom Austausch der Vielfalt von Bildungsakteuren mit unterschiedlicher Professionalitäten. Wie arbeiten wir? Der DGBV veranstaltet mit ihren Arbeitsgruppen Expertengespräche, Fachtagungen und auch Seminare. Jährlich findet eine Jahrestagung statt. Die Zeitschrift Bildungsverwaltung informiert regelmäßig die Mitglieder über aktuelle Themen. AG: Qualitätssicherung, Lehrerbildung, Erst- und Weiterbildung, Bildungsrecht Jahresbeitrag: 60,- Euro (Zeitschrift & Dokumentationen der Jahrestagungen kostenlos) DGBV - Manfred Marwede 2
3 Manfred Marwede (DGBV- MinRat & OStD a. D.) DGBV - Manfred Marwede 3
4 Rolle und Beitrag der rechtlich selbständigen beruflichen Schule im regionalen Berufsbildungsnetzwerk am 3. und 4. Mai 2013 in Kassel Es muss etwas geschehen, es darf nichts passieren! (Kaiser Franz Josef I) Berufliche Schule als nichtrechtsfähige Anstalt Wir wollen Wir können Wir dürfen r Berufliche Schule als rechtsfähige Anstalt Ministerium Ihr müsst Ihr sollt das dürft Ihr nicht Schulträger 4
5 Heiner Bernhard (Oberbürgermeister Weinheim) Regionale (Berufs-)Bildungsnetzwerke als wirksames Instrument für die kommunale und regionale Bildungsplanung 5
6 Klaus Hanßen (Jurist & Lehrbeauftragter Uni Potsdam) Bildungsrecht unter dem Aspekt rechtlich selbstständiger Schule im Spannungsverhältnis zwischen staatlicher und regionaler Verantwortung Staatliche Aufsicht (Artikel 7 GG?) Demokratieprinzip? Sozialstaatlichkeit? 6
7 Dr. Carsten Wehmeyer (Schulleiter eines Regionalen Kompetenzzentrum in Osterode am Harz) Steuerung eines Regionalen Kompetenzzentrums mit Blick auf die Budgetierungskonzepte des Landes und des Schulträgers in Niedersachsen 7
8 Hans Hermann Henken (Schulleiter /Geschäftsführer am RBZ Schleswig) Rechtlich Selbstständig Erfahrungen aus der Bewährung im Alltag eines Regionalen Berufsbildungszentrums in Schleswig-Holstein 8
9 Hans-Peter Hochstätter (Referent im KM Hessen) HESSENCAMPUS - Zentrum Lebensbegleitendes Lernen Ein Verbundkonzept zwischen rechtsfähigen selbstständigen Beruflichen Schulen (RSBS), Volkshochschulen und Schulen für Erwachsene 9
10 Manfred Marwede Regionales Berufsbildungszentrum (RBZ) Eine umfassende, rechtlich selbstständige Schule für regionale berufliche Bildung in öffentlicher Verantwortung RBZ Eine berufliche Schule mit einer Rechtsfähigkeit Weiterbildung Kerngeschäft Weiterbildung Fortbildung Umschulung Berufsschule (Ausbildungsvorbereitung) Berufsfachschule Berufliches Gymnasium Fachoberschule Berufsoberschule Fachschule Dienstleistung Projekte / Maßnahmen Fördermittel Zertifikate 10
11 Organisation des Bildungsauftrages bei einer nichtrechtsfähigen Berufliche Schulen (BS) Manfred Marwede Vollziehende Gewalt (Regierung, exekutive Verwaltung) Bildungsministerium Körperschaft ö. R. Innere Schulangelegenheit Gesetzgebende Gewalt legislative / Parlament Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates (Art. 7 GG) Gestaltung und Regelungen des Schulwesen im Schulgesetz (Entscheidungen des Parlaments) Berufliche Schulen (BS) Berufliche Schulen (BS) BS BS BS Teil eines Trägers (Kommune als Körperschaft ö. R. und zuständig für äußere Schulangelegenheiten) Schulen als Nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts sind Teil eines anderen Verwaltungsträger, hierarchisch eingebunden, weisungsgebunden, es gibt ein ministerielles Durchgriffsrecht bis zur untersten Ebene, Kassel,
12 Organisation des Bildungsauftrages bei einem RBZ als rechtsfähige Berufliche Schule Zielvereinbarung Manfred Marwede Vollziehende Gewalt (Regierung, exekutive Verwaltung) Bildungsministerium Körperschaft ö R Innere Schulangelegenheit nichtrechtsfähige Berufliche Schule (BS) Gesetzgebende Gewalt (legislative / Parlament) Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates (Art. 7 GG) Gestaltung und Regelungen des Schulwesen im Schulgesetz (Entscheidungen des Parlament) Rechtsfähige Berufliche Schule = RBZ BS BS RBZ & Berufliche Weiterbildung Teil eines kommunalen Trägers (Schule als nichtrechtsfähige Anstalt Manfred Marwede - Moderationsfolien - DGBV- Kassel, Fachtagung Selbständige und rechtsfähige Schule in kommunaler Trägerschaft (raör) 12
13 Manfred Marwede Zielvereinbarung SchulG ( 110) Rechtswirksame Zielvereinbarung zwischen Schulleitung und Schulaufsicht u. a. Nähere Ausgestaltung der Leistungen/Pflichten Stellenzuweisung Mittel für die Lehrkräfte Maßnahmen zur Qualitätssicherung Ministerium für Bildung Rahmensteuerung eines selbständigen und rechtsfähigen Regionalen Berufsbildungszentrums Ressourcen & staatl. Steuerung Schulleitung & Geschäftsführung RBZ - Kommunaler Anstaltsträger Schulgesetz Aufsicht & Beschlüsse Verwaltungseinheiten mit eigener Rechtspersönlichkeit! Selbständige Aufgabenerfüllung: Das RBZ erfüllt gemäß SchulG den staatlichen Bildungsauftrag 4, 7 und 88 bis 93 und Angebote der beruflichen Weiterbildung Aktive Dienstleistung RBZ Ressourcen Verwaltungsrat u. a. Politik, Verwaltung, RBZ, Sozialpartner Ministerium, Eltern, Schüler SchulG ( 105) Innere Organisation der raör wird in der Satzung geregelt; u. a. Name, Sitz, Aufgaben, Besetzung Verwaltungsrat, weitere Konferenzen, Befugnisse, Rechnungsprüfung 13
14 Sven Nordquist: Aufruhr im Gemüsebeet Wir haben keine Zeit, den Zaun zu reparieren... Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun. (Molière)... weil wir ständig die Hühner einfangen müssen 14
15 Wenn Theorie auf Praxis stößt! 15
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